Zukunft des LANV Lohnverhandlungen Ratgeber: Krankheit und Kündigungsfrist Ratgeber: Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung - P.P. FL-9495 Triesen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
P.P. FL-9495 Triesen Nr. 3 • Oktober 2012 • 55. Jahrgang Zukunft des LANV Lohnverhandlungen Ratgeber: Krankheit und Kündigungsfrist Ratgeber: Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung
2 Wir ArbeitnehmerInnen INHALT AKTUELL Leitartikel.................................................................................................... Seite 3 Der Sozialpartnerschaft und dem sozialen Frieden verpflichtet Zukunft des LANV....................................................................................... Seite 4 Aktueller Stand Lohnverhandlungen................................................................................... Seite 5 Lohnrunde 2013 Stellungnahme............................................................................................ Seite 6 Elternurlaub IGR Jubiläum............................................................................................... Seite 8 10 Jahre grenzüberschreitende Zusammenarbeit Ausflug LANV ............................................................................................ Seite 10 Fahrt ins Appenzellerland Ratgeber Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung................................................... Seite 11 Krankheit und Kündigung ....................................................................... Seite 12 Impressum Herausgeber: LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse 24, Postfach 54, FL-9495 Triesen, Tel. +423 399 38 38 Fax +423 399 38 39, info@lanv.li, www.lanv.li Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. Druck: BVD Druck+Verlag AG, 9494 Schaan Titelbild: © by mondstein / PIXELIO
Editorial3 Der Sozialpartnerschaft und dem sozialen Frieden verpflichtet Liebe Mitglieder, geschätzte Leser Aktuell befinden wir uns mit mehreren Sozialpartnern in Verhandlung. Mit zwei Nachdem wir an der vergangenen Mai- Branchen des Gewerbes werden neue feier und in den Monaten danach deut- Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt, die liche Worte für den Zustand einiger Be- Verträge mit der Industrie- und Handels- reiche der Sozialpartnerschaft und die kammer werden revidiert. Auch die an- diesbezügliche Zurückhaltung der Politik stehenden Lohnverhandlungen werden gefunden hatten, gingen viele davon aus, wir mit vollem Einsatz durchführen. Kurz es wäre nur noch eine Frage der Zeit, vor Vollendung steht der Entwurf zu ei- bis der LANV die Segel streicht. Die So- nem Normalarbeitsvertrag für die Haus- zialpartnerschaft war in der Tat seit der wirtschaft und häusliche Pflege. Weitere Gründung des LANV vor über 90 Jah- Projekte befinden sich in der Startphase, ren noch nie so angespannt. Der Ge- ganz wenige mussten aufgrund der ak- samtarbeitsvertrag als Kernelement der tuellen Auseinandersetzungen, die viele Sozialpartnerschaft wird von einzelnen Ressourcen bindet, verschoben werden. Wirtschaftsfunktionären als protektionis- tisches Instrument herabgewürdigt. Wer In Zeiten zunehmender Globalisierung den Wert eines gemeinsamen Vertrags und Entmenschlichung der Ökonomie für beide Seiten nicht mehr anerkennt, gewinnen die Gewerkschaften wieder an kann auch keinen Wert mehr in dessen spruch und Solidaritätsbekundungen. Bedeutung. Darum sind auch wir zuver- Pflege und Weiterentwicklung sehen. So Diejenigen, die meinen, wir hätten uns sichtlich, gestärkt aus der aktuellen Krise sind die finanziellen Entschädigungen zur schon aufgegeben und wir planten den hervorzugehen. Das ist aber nur gemein- Durchsetzung der Gesamtarbeitsverträge geordneten Rückzug, können wir beru- sam mit unseren Mitgliedern möglich, bei über die Jahre auf null zusammenge- higen. Wir gehen davon aus, dass sich denen ich mich auch im Namen der Ver- schrumpft. Mehrfach wurde suggeriert, die Vernunft durchsetzt und die Bedeu- bandsleitung und der Geschäftsstelle für wir wollten uns vom Arbeitgeberverband tung der Sozialpartnerschaft auf gleicher ihre Unterstützung und ihre Solidarität finanzieren lassen. Absoluter Humbug! Es Augenhöhe wieder erkannt wird. Zudem bedanke. Zusammen sind wir stark! geht um vertragliche Vereinbarungen zur hoffen wir, dass wir Lösungen für unsere Entschädigung nach dem Nutzniesser- finanzielle Situation finden. Die Politik ist Sigi Langenbahn prinzip, wie dies in Sozialpartnerschaften zwar immer noch etwas zögerlich. Dies Präsident LANV üblich ist. muss jedoch dem allem übergeordne- ten Wahlkampf zugeschrieben werden. Da wir uns dem Erhalt des sozialen Frie- Letztlich wird sie kaum Interesse haben, dens und unseren Mitgliedern gegenüber den sozialen Frieden auf dem Gesetzes- verpflichtet fühlen, sahen wir es als not- weg zu erhalten und durchzusetzen. Dies wendig an, die Mitglieder, die Politik und wäre eine wenig wirksame Lösung, die die Bevölkerung über die Folgen einer Be- zudem mit enormem finanziellem Auf- endigung der Sozialpartnerschaft aufzu- wand verbunden ist und der Idee einer klären, bevor es zu spät ist. Wir machten liberalen Wirtschaftsordnung wider- deutlich, dass wir nicht gewillt sind, uns spricht. systematisch schwächen zu lassen, um als Pseudogewerkschaft noch ein wenig Mit Blick in die Zukunft arbeiten wir aktu- den Schein einer Sozialpartnerschaft zu ell an einer Umstrukturierung des LANV. wahren. Wir möchten den Kontakt zu den Mitglie- dern stärken und das Know-how aus den Aus der Bevölkerung und dem Kreis einzelnen Berufsbranchen vermehrt in unserer Mitglieder erhielten wir viel Zu- unsere Arbeit einbinden.
4 Wir ArbeitnehmerInnen Wie steht es um den LANV? Die finanzielle Situation ist nach wie vor mit GAVs und Interventionen bei Arbeit- der Anzahl der Mitarbeitenden abhän- angespannt. Wir arbeiten in verschiede- gebern. Zudem wirken die Sozialpartner gig ist. Dieses Geld fliesst in die ZPK, die nen Richtungen. Unser Ziel ist nach wie auf ihre Mitglieder ein, damit diese die den Auftrag hat, zu kontrollieren, ob Ar- vor, die drei Säulen (Mitgliederbeiträge, vereinbarten Vorgaben einhalten. beitgeber sich an die Vorgaben des GAV Landesbeiträge, Ertrag aus der Sozial- Es ist üblich, dass die Arbeit rund um den halten. partnerschaft), auf denen der LANV GAV gemäss Nutzniesserprinzip finan- Es war vorgesehen, dass die Sozialpart- steht, auszugleichen. ziert wird. Arbeitnehmende und Arbeit- ner für Aufwände, die sie bei der Durch- gebende profitieren und so zahlen beide setzung der GAV haben, finanziell ent- Landesbeitrag einen Vollzugskosten- oder GAV-Beitrag. schädigt werden. In der Schweiz ist diese Wir haben eine Leistungsvereinbarung Dieses Geld wird den Sozialpartnern an- Praxis selbstverständlich und gibt keinen ausgearbeitet, die demnächst der Regie- teilsmässig überwiesen. Anlass zu Diskussionen. Das Führungs- rung zur Genehmigung vorgelegt wird. In gremium der Wirtschaftskammer wehrt der Leistungsvereinbarung ist festgehal- Liechtensteinische Industrie- sich nun jedoch aus kaum nachvollzieh- ten, welche Aufgaben wir für alle Arbeit- und Handelskammer (LIHK) baren Gründen gegen dieses System. nehmenden in Liechtenstein wahrneh- Der sogenannte Partnerschaftsfond mit Diese Haltung trifft den LANV empfind- men und welche wir somit im Auftrag des der LIHK gab immer wieder Anlass zu lich. Staates ausführen. Dazu gehören unter Diskussionen und er ist uns schon lange Da sich LANV und WKL in dieser Frage anderem Stellungnahmen zu Gesetzes- ein Dorn im Auge. Der LANV möchte bisher nicht einigen konnten, hat sich vorlagen, Mitwirkung beim Vollzug ge- schon seit Jahren die Einführung von das Ressort für Wirtschaft der Problema- setzlicher Bestimmungen, Vertretung der GAV-Beiträgen durchsetzen. Im Moment tik angenommen. Wir erwarten in den Arbeitnehmenden in verschiedenen Gre- finden Verhandlungen statt. Das Ergeb- nächsten Monaten eine Lösung. mien des Staates, Vertretung des Staates nis wird Ende Jahr feststehen. Liechtenstein in internationalen Gremien Umstrukturierung des LANV (z.B. Beratender Ausschuss der EFTA und Wirtschaftskammer (WKL) Zentralvorstand und Verbandsleitung des EWR) und Beratung von Arbeitneh- Früher gab es mit den Sektionen des haben strategische Leitlinien und Zielvor- menden und verschiedenen Institutionen Bauhaupt- und Nebengewerbes Berufs- gaben erarbeitet, die bis 2019 erreicht bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen. beitragsvereinbarungen. Jedem Arbeit- werden sollen. Die Delegierten wurden Sonderprojekte (wie z.B. Aufbau einer nehmer wurden pro Monat CHF 3.00 ab- an der Versammlung im März 2012 dar- Mobbingberatungsstelle) können separat gezogen und der Arbeitgeber überwies über informiert. Ein Punkt betrifft die Or- budgetiert werden. dieses Geld an den LANV. Diese Verein- ganisation des LANV. Der LANV möchte barungen wurden nach der Einführung schlanker werden und flexibel auf die Mitgliederbeiträge der Allgemeinverbindlichkeit gekündigt. aktuellen Themen reagieren können. Die Dass der Mitgliederbeitrag angehoben Seither kämpft der LANV für die Ein- neue Struktur wird der nächsten Dele- werden muss, darüber sind sich Zentral- führung von GAV-Beiträgen für GAV, giertenversammlung zur Abstimmung vorstand und Verbandsleitung einig. Zur- die nicht allgemeinverbindlich sind. Der vorgelegt. Eine Strukturänderung hat zeit werden in Zusammenarbeit mit der LANV kann es sich finanziell nicht leisten, eine Anpassung von Statuten und Regle- Geschäftsstelle verschiedene Modelle GAV ohne entsprechende Vergütung ment zur Folge. Daran wird im Moment zur Festsetzung des Mitgliederbeitrages aufrecht zu erhalten und durchzusetzen. gearbeitet. Über beides wird an der Dele- geprüft. Den letzten Entscheid wird die Wir suchen mit den betroffenen Sektio- giertenversammlung abgestimmt. Delegiertenversammlung haben. nen nach Lösungen. Wenn es uns gelingt, in den erwähnten In Zukunft wird der LANV keinen GAV Richtungen Lösungen zu finden, dann Ertrag aus der Sozialpartner- mehr ohne GAV-Beiträge abschliessen. ist die Zukunft des LANV gesichert und schaft wir können als moderne und gut funkti- Für viele europäische Sozialpartner ist es Zentrale Paritätische Kommis- onierende Gewerkschaft weiterarbeiten. normal, dass die Aufwände, die sie für sion (ZPK) Sollten wir keine positiven Ergebnisse er- die gemeinsamen Vereinbarungen er- Allgemeinverbindliche Gesamtarbeits- zielen, wird die Delegiertenversammlung bringen, vergütet werden. Zu diesen Leis- verträge werden mit Vollzugskosten fi- darüber entscheiden müssen, ob es in tungen gehören unter anderem die Aus- nanziert. Arbeitnehmende bezahlen CHF Zukunft noch einen LANV geben wird. arbeitung von Gesamtarbeitsverträgen 5.00 pro Monat und Arbeitgeber einen (GAV), Beratungen im Zusammenhang Betrag, der in den meisten Fällen von Christine Schädler
Wir ArbeitnehmerInnen5 Lohnrunde 2013: Margendruck und grosse Unterschiede Müssen wir unbedingt unsere Wettbe- Preiskämpfe dürfen nicht auf deren Rü- stärksten die unteren Lohnsegmente werbssituation selbst verschlechtern? Mit cken ausgefochten werden. betroffen. Von individuellen Lohnerhö- diesem Titel läutete die Wirtschaftskam- hungen profitieren überproportional die mer in ihrer Zeitschrift «Unternehmer» Starke Unterschiede zwischen Besserverdienenden, die sich in der Regel die Lohnrunde 2013 ein. Wenn ein Sek- den Branchen besser verkaufen können als Niedrigqua- tor leide, kämen auch die anderen un- Bestimmte Branchen wie die gewerb- lifizierte und ausländische Arbeitneh- ter Druck. In diesen schwierigen Zeiten liche Industrie, der Detailhandel, die mende. In Niedriglohnbranchen werden sollten alle den Gürtel enger schnallen, Gastronomie oder das graphische Ge- wir versuchen, tiefere Löhne überpropor- nicht nur die eine Seite, womit wohl die werbe sind schon länger unter Druck. tional anzuheben. Arbeitgeber gemeint sind. Sei es durch einen branchenspezifischen Strukturwandel, die Nachwehen der Neben Lohnerhöhungen werden weitere Krise ist nicht gleich Krise Wirtschaftskrise oder die Frankenstärke. Themen wie die Erhöhung der Mindest- Pünktlich zu den Lohnverhandlungen Zudem treffen Überkapazitäten in ver- löhne, ein 13. Monatslohn oder die Er- wird erneut suggeriert, von der globalen schiedenen Branchen jene Betriebe, die höhung des Ferienanspruchs für ältere Krise seien alle gleichermassen betroffen, keinen Innovationswillen zeigen und mit Arbeitnehmende behandelt. weshalb alle Arbeitnehmenden Opfer den veränderten Rahmenbedingungen bringen müssten. Liest man hingegen die nicht mithalten können. Bei einigen geht Wir hoffen auf faire Verhandlungen, die Schlagzeilen der Medien, wird ein völlig es ums Überleben und damit auch um der branchenspezifischen Situation und anderes Bild vermittelt: «Liechtensteiner Arbeitsplätze. Wir sehen uns aber dem den Verdiensten der Arbeitnehmenden Detailhandel freut sich über Kauflaune gesamten Wirtschaftsstandort verpflich- gerecht werden. im Land». «Umsätze der Baubranche tet. Nulllohnrunden aus Rücksicht auf auf Rekordniveau.», «Höchster Wert seit einzelne marode Unternehmen können Sigi Langenbahn Beginn der Baustatistik». Was gilt denn wir uns nicht leisten. Präsident LANV nun? Unser Forderungskatalog Baubranche auf Rekordniveau Unbeirrt von Pauschalaussagen und un- Dass die heimische Baubranche die welt- terschiedlichen Darstellungen durch Me- weite Krise schadlos überstanden hat dien und Interessengruppen werden wir und infolge des anhaltend tiefen Zins- wie gewohnt differenzierte Forderungen niveaus weiter boomt, ist unbestritten nach Branchen und deren Umfeld stel- und mit Zahlen unterlegt. Immer mehr len. Sie werden sich zwischen 0.5 und Unternehmer geben infolge Auslastung 2% bewegen. Mit berücksichtigt werden ihre Aufträge an Subunternehmer im natürlich auch die Ergebnisse der vergan- Ausland weiter. Trotzdem ist die Renta- genen Jahre. Insbesondere in Branchen, bilität vieler Unternehmen aufgrund der deren Vertreter der Sozialpartnerschaft massiven Preiskämpfe unbefriedigend. mit Ablehnung begegnen, widerspiegeln Auch wir müssen mit Besorgnis zur die Ergebnisse nicht immer die jeweilige Kenntnis nehmen, dass Arbeitsvergaben Wirtschaftskraft. Eine unnötige Nulllohn- praktisch immer dem günstigsten An- runde ist aber kein Sieg über den LANV, bieter zugesprochen werden. Trotz oder sondern eine Beleidigung der Arbeitneh- wegen des Margendrucks sichern sich merschaft und eine unnötige Schwä- vermehrt Unternehmen Aufträge durch chung der Kaufkraft. Niedrigstangebote, um sie mit Profit an Subunternehmer weiterzugeben, die da- Wir werden versuchen, mit generellen durch noch mehr unter Druck geraten. Forderungen der Tendenz leistungsbe- Die Arbeitnehmenden der Baubranchen dingter individueller Lohnerhöhungen müssen immer mehr Überstunden und entgegenzuwirken. Von den staatlich Samstagsarbeit leisten. Hausgemachte verordneten Sparmassnahmen sind am
6 Wir ArbeitnehmerInnen Stellungnahme zum Elternurlaub (Abänderung ABGB) modelle geprüft werden – analog zur pri- vaten Vorsorge. Es steht an, verschiedene Modelle zu prüfen. Leider wurde unserem Anliegen, einen bezahlten Elternurlaub einzuführen, er- neut nicht stattgegeben. Im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag bleibt es bei der Umsetzung der Mindest- anforderungen von einem unbezahlten Elternurlaub von vier Monaten. Das Ziel der Richtlinie, eine verbesserte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatle- ben, kann nur erreicht werden, wenn alle Arbeitnehmenden, unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder finanzieller Leistungsfähigkeit, bezahlten Elternur- laub in Anspruch nehmen können. Dann wäre es auch den weniger gut verdienen- den Menschen möglich, eine bezahlte Fa- milienzeit zu nehmen. 2003 übernahm Liechtenstein die Eu- Leider wurde der für die Inanspruch- ropäische Richtlinie zum Elternurlaub in nahme des Elternurlaubs massgeb- Petra Eichele die Liechtensteinische Gesetzgebung. Im lichste Faktor, nämlich eine Vergütung, März 2010 beschloss der EU Rat, die be- wiederum nicht vorgesehen. Die EU- stehende Richtline zu überarbeiten. Der Kommission stellt jedoch fest, dass die LANV hat zum Vernehmlassungsbericht Bezahlung des Urlaubs einen wesen- der Regierung eine Stellungnahme abge- tlichen Einfluss auf die Inanspruchnahme geben. des Elternurlaubs hat. Nachzulesen ist unsere gesamte Stellung- Einen unbezahlten Elternurlaub können nahme unter www.lanv.li_(Aktuelles). sich nur privilegierte Eltern leisten. Die Interpellationsbeantwortung zur Vertei- Als Mitglied des Europäischen Gewerk- lungsgerechtigkeit hat gezeigt, dass 50 schaftsbundes (EGB) nahmen wir aktiv Prozent der Menschen in Liechtenstein an den Diskussionen um eine Erweite- durchschnittlich nur CHF 11‘600 Vermö- rung des Elternurlaubes teil. Wir befür- gen als Rücklage haben. Einen längeren worten sämtliche Verbesserungsvor- Verdienstausfall können sich demnach schläge und Neuerungen: die Stärkung diese Personen nicht leisten. der Arbeitnehmerrechte in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (befristet, Die Finanzierung eines bezahlten Eltern- Teilzeit und Leiharbeit), Verbesserungen urlaubs – hier gibt es Rechnungsbeispiele der Bedingungen für die Inanspruch- aus der Schweiz – könnte in Liechtenstein nahme des Elternurlaubs, verbesserter zum Beispiel über die Familienausgleichs- Schutz gegen Benachteiligungen sowie kasse erfolgen (Anteil Arbeitgeber, Ar- flexible Arbeitsregelungen bei der Rück- beitnehmer und Land). Ein Blick über die kehr an die Arbeitsstelle. Grenzen zeigt, dass in der Schweiz Spar-
Wir ArbeitnehmerInnen7 Ihre Gewerk schaft. Sie sind nicht Mitglied unserer Gewerkschaft – Sie haben aber Gefallen an unserem LANV info? Sie interessieren sich für unsere Berichterstattung und möchten weiterhin unsere Zeitung lesen. Sie schätzen unsere Arbeit und möchten unsere redaktionelle Arbeit belohnen. So freuen wir uns über Ihre finanzielle Unterstützung. Wir berichten über interessante Themen und Fakten. Wir setzen uns für die Anliegen der Arbeitnehmenden in Liechtenstein ein und informieren Sie gerne über Ihre Rechte. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere redaktionelle Arbeit. Somit helfen Sie uns, unsere Position in der Öffentlichkeit zu stärken. Danke. Oder werden Sie Mitglied unserer Gewerkschaft. www.lanv.li Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem LANV info! Liecht. Landesbank AG, Vaduz IBAN-Nr. LI36 0880 0000 0203 3550 0
8 Wir ArbeitnehmerInnen 10 Jahre IGR Bodensee Das IGR Präsidium: Vitus Locher SGB, Sigi Langenbahn LANV, Norbert Loacher ÖGB, Gottfried Christmann DGB Die Schwerpunkte der grenz- punkten zählen die Arbeitsplatzsicherheit, Liechtenstein überschreitenden Gewerk- faire Löhne und die Stärkung der Sozial- Der hohe Frankenkurs schaftsarbeit: Sichere Arbeit partnerschaft. gefährdet Aufschwung und faire Löhne Grosse Sorge bereitet in der Schweiz und Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) In wichtigen, grenzüberschreitenden Fra- Liechtenstein derzeit die anhaltende Fran- Bodensee feierte Jubiläum: Am 5. Juli gen hatte der IGR stets klar Stellung be- kenstärke. Davon betroffen ist vor allem 2002 wurde in Friedrichshafen die grenz- zogen und zu zahlreichen Aktionen auf- die exportorientierte Industrie. Aber auch überschreitende Gewerkschaftsinitiative gerufen. Anlässlich der Öffnung des Ar- die Tourismusbranche sowie der Detail- gegründet. Ins Leben gerufen wurde der beitsmarktes für acht neue EU-Mitglieds- handel leiden unter dem starken Franken. IGR Bodensee, um die wirtschaftlichen, staaten wurde gefordert, die Sorgen der Vereinzelt wird in Liechtenstein beobach- arbeitsmarktpolitischen, sozialen und Menschen ernst zu nehmen und Mass- tet, dass Grenzgänger diskriminierende kulturellen Interessen der Arbeitnehmer- nahmen zu ergreifen, um die Gefahren Euro-Löhne zu Fantasie-Kursen erhalten. schaft im Bodenseeraum länderübergrei- von Lohn- und Sozialdumping möglichst fend zu vertreten und zu fördern. gering zu halten. Unterstützt wurden da- Flankierende Massnahmen rüber hinaus auch Aktionen des EGB für zum freien Personenverkehr Zu den Gründungsmitgliedern zählen mehr Beschäftigung und soziale Gerech- Auch in Branchen, die der Krise trotzen, Gewerkschaften aus Deutschland, Öster- tigkeit. Im Juni 2012 wandte sich der IGR erhöht sich der Druck auf die Arbeitneh- reich und der Schweiz. Liechtenstein hatte Bodensee in einem Schreiben an die Mit- menden. Infolge voller Auftragsbücher damals noch einen Beobachterstatus inne, glieder des Europäischen Parlaments, um vergeben Firmen des Bausektors vermehrt weil der LANV noch nicht Mitglied beim auf die Zukunft der EURES-Grenzpartner- Aufträge an ausländische Subunterneh- EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) schaften hinzuweisen. men, die liechtensteinische Mindestlöhne war. Im März 2008, nach Aufnahme in und Arbeitsbedingungen mit Schein- den EGB, wurde Liechtenstein als Voll- Anlässlich der Pressetour, welche im Au- selbstständigen oder mit gefälschten Ar- mitglied anerkannt. Seitdem findet eine gust durch Liechtenstein, Österreich und beitsverträgen aushebeln. Umso wichti- intensive und fruchtbare Zusammenarbeit Deutschland führte, informierte das Präsi- ger sind der Ausbau und die konsequente von den Gewerkschaften rund um den dium über die Schwerpunkte der Gewerk- Überwachung der allgemeinverbindlichen Bodensee statt. Zu den aktuellen Schwer- schaftsarbeit in der Bodenseeregion. Gesamtarbeitsverträge. Die Einführung
Wir ArbeitnehmerInnen9 einer Kautionspflicht und Solidarhaftung Zahlen fordert der DGB eine Gleichbe- wenn Probleme länderübergreifend be- von Erstunternehmern gegenüber Subun- handlung aller Arbeitsverhältnisse bei der wältigt und Massahmen ergriffen werden ternehmern erachtet der LANV genauso, Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und sollen. wie die Schweizer Gewerkschaften, als der sozialen Sicherung. Rasch umgesetzt dringend notwendig. werden muss in diesem Zusammenhang Petra Eichele ein gesetzlicher Mindestlohn von nicht Schweiz unter 8,50 Euro. Auch der Rechtsan- Die Mitgliedsgewerkschaften des IGR Bodensee Faire Löhne für alle spruch auf eine Arbeitszeiterhöhung oder sind: Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenver- Zum Schutz vor Lohndumping fordern einen Vollzeitarbeitsplatz muss gestärkt band (LANV), Schweizerischer Gewerkschafts- auch die Schweizer Gewerkschaften eine werden. bund (SGB) der Kantone St. Gallen und Graubün- den, Travail Suisse, Ostschweiz, Österreichischer Solidarhaftung und eine Kautionspflicht Gewerkschaftsbund (ÖGB) Vorarlberg, Deutscher für Firmen, damit Sanktionen effekti- Die grenzüberschreitende Gewerkschafts- Gewerkschaftsbund (DGB) Region Südwürttem- ver umgesetzt werden können. Zudem arbeit ist in unserer globalisierten Wirt- berg, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Re- braucht es in der Schweiz einen flächen- schaft und Welt mehr denn je notwendig, gion Allgäu-Donau-Iller. deckenden Mindestlohn von 4‘000 Fran- ken oder 22 Franken/Stunde. Eine ent- sprechende Volksinitiative ist bereits ein- Fachkurs für Liechtensteinisches Arbeitsrecht gereicht worden. für interessierte Arbeitnehmer/innen und Arbeitnehmervertreter/innen Österreich Kämpfen für die Sozialpart- Die Beendigung des Arbeitsver- nerschaft Die internationale Zusammenarbeit der hältnisses durch Kündigung Gewerkschaften muss angesichts des stei- genden Drucks auf die Arbeitnehmenden oder einvernehmliche Auflösung und der Sozialpartnerschaft noch enger Datum Freitag, 23. November 2012 werden. Die mutwillige Aufkündigung der Metaller-Herbstlohnrunde durch die Zeit 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Arbeitgeber wurde als Affront gegenüber Ort Haus Gutenberg den Beschäftigten gesehen. Mit dieser Bildungs- und Seminarhaus Massnahme wollen die Arbeitgeber ganz Burgweg 8, 9496 Balzers klar geringere Lohn- und Gehaltserhö- hungen für die Beschäftigten erreichen. Fachreferentin Christine Schädler In Österreich sind Gewerkschaftsaktionen Inhalt • Ordentliche und ausserordentliche Kündigung für den Lohnherbst geplant. Die Arbeit- • Fristlose Kündigung geber sind aufgefordert, wieder Vernunft • Aufhebungsvertrag walten zu lassen und an den Verhand- • Freistellung lungstisch zurückzukehren. Neben Theorie werden auch Praxisbeispiele besprochen. Deutschland Kosten Der Fachkurs kostet für LANV-Mitglieder CHF 80.– Sichere Arbeitsplätze statt Für Nichtmitglieder berechnen wir CHF 180.– prekäre Jobs Die steigende Zahl an atypischen Be- Anmeldung Bis spätestens Mittwoch, 31. Oktober 2012 schäftigungsverhältnissen stellt ein wei- Tel +423 399 38 38 teres Problem für die Arbeitnehmenden Fax +423 399 38 39 dar. Im letzten Jahr hat sich die Zahl der Mail c.schaedler@lanv.li geringfügig Beschäftigten am Bodensee stärker erhöht als im deutschen Bundes- Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. durchschnitt. Aktuell gibt es in Deutsch- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge land über 7 Millionen Arbeitsverhältnisse, des Eingangs berücksichtigt. in denen die Beschäftigten nicht mehr als Ihre Gewerk schaft. 400 Euro verdienen. Angesichts dieser
10 Wir ArbeitnehmerInnen LANV Ausflug Fröhliche Gesichter während der Schulstunde. 29 LANV Mitglieder fuhren mit dem Schul- Rechnen, Singen, Aufsatz, Fremdsprachen Zwischen den «Schulstunden» assen wir bus durchs hügelige Appenzellerland nach und sogar eine Schulreise zu den Ochsen an unseren Pulten ein leckeres Menü. Leh- Teufen. Allerdings konnten wir die Hügel standen im Stundenplan. Sehr schnell war rer Bünzli fand immer einen Grund, seine oft nur erahnen. Der Nebel versteckte sie klar, welche Schüler oder Schülerinnen Schüler zum Helfen und Servieren einzu- immer wieder. für Lehrer Bünzli die dummen, die super- teilen. schlauen, die Lausbuben oder die ganz Unser Ziel war das Restaurant Waldegg in braven waren. Auf humorvolle Art und mit «Nostalgie mit einem Schuss Zucker, eine Teufen, auch bekannt unter dem Namen einem Augenzwinkern bekam «Pauli» im- romantische Variante der Schule aus ver- Schnuggebock. Wenn man durch das Tor mer wieder zu spüren, dass der Lehrer ihm gangenen Tagen» wurde uns versprochen. beim «Ziträdli» geht, dreht sich das Rad der nichts zutraut, weil er sowieso zu dumm ist Dieses Versprechen wurde eingehalten. Zeit zurück. Man taucht in eine Welt aus und «Joggeli» wird wohl auch ein zweites Früher hatte wohl kaum jemand in der vergangenen Tagen ein. Die Zeit unserer Mal in der 4. Klasse sitzen bleiben. «An- Schule so viel zu lachen. Grossväter und Grossmütter, die noch kein neli», die Tochter vom Bürgermeister und Plastikgeld und keine tragbaren Lausch- «Flora» waren die Lieblingsschülerinnen Christine Schädler und Sprechgeräte kannten. Ob Coiffeursa- von Herrn Bünzli. lon, Tante Emma Lädeli, WC oder Stübli, alles sieht aus wie zu Grossmutters Zeiten und ist mit viel Liebe zum Detail gestaltet. Schon Mitglied Den Apéro nahmen wir in der Kaffeeröste- beim LANV? Ihre Gewerkschaft. rei ein. Dort steht eine historische, funkti- onstüchtige Röstmaschine. Nebenan wird Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmenden ein. Wenn Sie bei uns Mitglied im Holzofen Brot gebacken. Es blieb uns werden, stärken Sie unsere Position als Verhandlungspartner für faire Löhne und ein wenig Zeit, das vielseitige Haus auf ei- bessere Arbeitsbedingungen. gene Faust zu erkunden, bevor um 12.00 Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich eine Mitgliedschaft beim Uhr die Schulstunde bei Lehrer Bünzli be- LANV bezahlt. Als Mitglied erhalten Sie fachkundige Beratung und tatkräftige Un- gann. Im Schulranzen fanden wir neben terstützung in allen Fragen rund um das Thema Arbeit. * dem «Tintelompe» die Schreibfeder und Besuchen Sie unsere Homepage www.lanv.li ein paar Farbstifte. Die Schulstunde begann mit einem Diktat. Natürlich in Schnüerli- * Ab einer Mitgliedschaft von sechs Monaten profitieren Sie zusätzlich von einer Rechtsschutzversicherung im schrift mit Feder und Tinte geschrieben, Arbeitsrecht und vergünstigten Bedingungen beim Abschluss einer weiteren DAS-Rechtsschutzversicherung. Der LANV behält sich das Recht vor, im konkreten Rechtsfall die DAS-Rechtsschutzversicherung selbst zu beauftragen. denn schliesslich waren wir in der 4. Klasse.
Wir ArbeitnehmerInnen11 Ratgeber Arbeitsrecht Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung Ich bin seit über 2 Monaten bis auf wei- teres krankgeschrieben. Im ersten Mo- Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber AG-Leistung Krankheit 80 % nat erhielt ich von meinem Arbeitge- ber eine Lohnfortzahlung in Höhe von Monatslohn (80 % von CHF 4'150.00) 3'320.00 netto CHF 2‘955.90. Im zweiten Monat Abzüge: AHV-IV-FAK 4,55 % 3'320.00 151.05 erhielt ich netto CHF 3‘311.70 Taggeld- ALV 0,5 % 3'320.00 16.60 leistung von der Krankenversicherung PK Risiko 1,2 % 2'160.00 25.90 durch meinen Arbeitgeber ausbezahlt. PK Altersvorsorge 4,0 % 2'160.00 86.40 Eine Differenz von CHF 355.80. Wes- PK Verwaltungskosten 7.50 halb ist die Taggeldauszahlung der Krankenkasse Taggeld 0,49 % 3'320.00 16.25 NBU 1,569 % 3'320.00 52.10 Krankenkasse höher als die Lohnfort- Lohnsteuer 4,0 % 3'320.00 132.80 zahlung meines Arbeitgebers? Ich bin ZPK Vollzugskosten 5.00 493.60 geschieden und Vater von zwei un- 2'826.40 terhaltspflichtigen Kindern. Mein Mo- natslohn beträgt brutto CHF 4‘150.00. + Krankenkasse Arbeitgeber 129.50 Nettoauszahlung 2'955.90 Gemäss Krankenversicherungsgesetz Art. 7 b) besteht für über 15-jährige Krankentaggeld Krankenkasse Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für Versicherungsleistung Taggeld Krankheit 80 % einen Arbeitgeber mit Sitz oder Nieder- Krankentaggeld 3'320.00 lassung in Liechtenstein tätig sind, eine Abzüge: obligatorische Versicherungspflicht. Ge- Lohnsteuer 4,0 % 3'320.00 132.80 mäss Krankenversicherungsverordnung ZPK Vollzugskosten 5.00 137.80 Art. 44 ist der Arbeitgeber verpflichtet, 3'182.20 eine Krankentaggeldversicherung für + Krankenkasse Arbeitgeber 129.50 seine Arbeitnehmer abzuschliessen. Nettoauszahlung 3'311.70 Der Arbeitgeber kann über eine durch das Gesetz festgelegte Dauer, längstens 360 geführt, dass Versicherungsleistungen Da der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf Tage, den Leistungsbeginn für das Kran- bei Krankheit nicht zum Erwerbseinkom- die durch den Arbeitgeber abgeschlos- kentaggeld aufschieben. In diesem Fall ist men gehören. Somit zählen Taggeldleis- sene Taggeldversicherung bzw. auf den der Arbeitgeber jedoch verpflichtet eine tungen auch nicht zum massgebenden Leistungsbeginn der Taggeldversiche- Lohnfortzahlung zu leisten. Diese Leistung Lohn und sind nicht abrechnungspflich- rung nehmen kann, er jedoch die finan- gehört zum massgebenden Lohn, d.h. tig. ziellen Konsequenzen einer Lohnfortzah- diese Leistungen sind AHV-pflichtig und lung trägt, sieht der LANV in Bezug auf somit auch sozialversicherungspflichtig. Durch diese ungleiche sozialrechtliche die Gesetzeslage dringenden Handlungs- Unterstellung entsteht die Differenz von bedarf. Hingegen wird in Art. 6 Abs. 2 der Ver- CHF 355.80 und somit eine Ungerechtig- ordnung zum AHV-Gesetz (AHVV) aus- keit (siehe Rechenbeispiel). Martina Haas AHV/IV/FAK ALV BU/NBU Krankenkasse Pensionskasse Lohnsteuer Kranken- Nicht Nicht Nicht Nicht Nicht beitragspflichtig taggeld beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig Lohnfort- zahlung des beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig beitragspflichtig Arbeitgebers
Wir ArbeitnehmerInnen12 Ratgeber Arbeitsrecht Gekündigt und krank – was gilt? Erkrankt oder verunfallt der Arbeitneh- gekündigten Arbeitnehmer im Falle von krankung handelt. Im Falle von Herr mende während der Kündigungsfrist, ge- Krankheit oder Unfall genügend Zeit zur Müller beginnt im Dezember eine neue niesst er einen besonderen Kündigungs- Stellensuche bleibt. Sperrfrist von längstens 90 Kalender- schutz. tagen. Würde es sich aber um einen Herrn Müller wurde nach 4 Jahren Rückfall der Grippeerkrankung handeln, Unterschiedliche Sperrfristen Firmenzughörigkeit auf Ende No- werden die 10 Tage vom Oktober zum je nach Dienstalter vember fristgemäss gekündigt. Die erneuten Krankheitsfall dazu gezählt. Nach Ablauf der Probezeit darf dem Kündigungsfrist beträgt zwei Mo- Arbeitnehmenden nicht gekündigt wer- nate. Mitte Oktober wurde Herr Dauert eine Krankheit über ein Dienst- den, wenn er ohne eigenes Verschulden Müller 10 Tage krank. Er hatte eine jahr hinaus, kommt im neuen Dienstjahr durch Krankheit oder Unfall an der Ar- Grippe. keine neue Sperrfrist zur Anwendung. beitsleistung teilweise oder ganz verhin- dert ist: Die Kündigungsfrist wird während 10 Ta- • im 1. Dienstjahr während 30 Kalender- gen unterbrochen und endet damit neu Krankheitsbedingte tagen am 10. Dezember. Da im Gesetz festge- Abwesenheiten während • ab 2. bis 5. Dienstjahr während 90 Ka- legt ist, dass jeweils auf Monatsende ge- den Kündigungsfristen lendertagen kündigt werden kann, verlängert sich die haben einen fahlen Beige- • ab 6. Dienstjahr während 180 Kalen- Kündigungsfrist bis Ende Dezember. Da schmack. Wir unterstützen dertagen die Kündigung vor Eintritt der Arbeits- Sie dabei, das Arbeitsver- • während der Schwangerschaft und in unfähigkeit ausgesprochen wurde, ist sie hältnis anständig und den 16 Wochen nach der Niederkunft. gültig. ehrlich zu beenden, miss- billigen jedoch jeden Nach Ablauf dieser Sperrfist ist jedoch Missbrauch! eine Kündigung auch während Krankheit Kündigung nach Ablauf der oder Unfall erlaubt. Sperrfrist Herr Meier arbeitet seit einem hal- Petra Eichele ben Jahr bei der Firma Z. Er ist seit 5 Während der Probezeit Wochen krank. Der Arbeitgeber kün- besteht dieser Kündigungs- digt nun das Arbeitsverhältnis, ob- schutz nicht. Der Arbeit- wohl Herr Meier immer noch krank geber darf in der Probezeit ist. Ist die Kündigung erlaubt? auch bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Ja, nach Ablauf der Sperrfrist (im 1. kündigen. Dienstjahr sind es 30 Kalendertage) darf der Arbeitgeber auch kündigen, wenn der Angestellte noch krank ist. Die Kün- Erkrankung während der digung erfolgte nach Ablauf der Sperr- Kündigungsfrist frist, sie ist gültig. Werden Sie nach der ausgesprochenen Kündigung krank, wird die Kündigungs- Bei neuer Krankheit beginnt frist unterbrochen und nach Beendigung eine neue Sperrfrist der Krankheit fortgesetzt. Die Kündigung Was passiert, wenn Herr Müller verlängert sich dann mindestens um die (1. Beispiel) im Dezember verunfallt Anzahl Krankheitstage. Weil das Arbeits- und sich ein Bein bricht? verhältnis laut Gesetz nicht mitten im Mo- nat enden darf, verlängert sich die Frist Grundsätzlich löst jede Erkrankung eine auf das nächstfolgende Monatsende. So neue Sperrfrist aus. Erforderlich ist je- stellt der Gesetzgeber sicher, dass dem doch, dass es sich um eine andere Er-
Sie können auch lesen