Zukunft des LANV Lohnverhandlungen Ratgeber: Krankheit und Kündigungsfrist Ratgeber: Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung - P.P. FL-9495 Triesen

 
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P.P. FL-9495 Triesen

Nr. 3 • Oktober 2012 • 55. Jahrgang

Zukunft des LANV
Lohnverhandlungen
Ratgeber: Krankheit und Kündigungsfrist
Ratgeber: Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung
2   Wir ArbeitnehmerInnen

                               INHALT
                               AKTUELL

                               Leitartikel.................................................................................................... Seite 3
                               Der Sozialpartnerschaft und dem sozialen Frieden verpflichtet

                               Zukunft des LANV....................................................................................... Seite 4
                               Aktueller Stand

                               Lohnverhandlungen................................................................................... Seite 5
                               Lohnrunde 2013

                               Stellungnahme............................................................................................ Seite 6
                               Elternurlaub

                               IGR Jubiläum............................................................................................... Seite 8
                               10 Jahre grenzüberschreitende Zusammenarbeit

                               Ausflug LANV ............................................................................................ Seite 10
                               Fahrt ins Appenzellerland

                               Ratgeber

                               Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung................................................... Seite 11

                               Krankheit und Kündigung ....................................................................... Seite 12

                             Impressum

                             Herausgeber: LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
                                          Dorfstrasse 24, Postfach 54, FL-9495 Triesen, Tel. +423 399 38 38
                                          Fax +423 399 38 39, info@lanv.li, www.lanv.li
                                          Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers.

                             Druck:         BVD Druck+Verlag AG, 9494 Schaan

                             Titelbild:     © by mondstein / PIXELIO
Editorial3

Der Sozialpartnerschaft und dem sozialen
Frieden verpflichtet
Liebe Mitglieder, geschätzte Leser                                                           Aktuell befinden wir uns mit mehreren
                                                                                             Sozialpartnern in Verhandlung. Mit zwei
Nachdem wir an der vergangenen Mai-                                                          Branchen des Gewerbes werden neue
feier und in den Monaten danach deut-                                                        Gesamtarbeitsverträge ausgehandelt, die
liche Worte für den Zustand einiger Be-                                                      Verträge mit der Industrie- und Handels-
reiche der Sozialpartnerschaft und die                                                       kammer werden revidiert. Auch die an-
diesbezügliche Zurückhaltung der Politik                                                     stehenden Lohnverhandlungen werden
gefunden hatten, gingen viele davon aus,                                                     wir mit vollem Einsatz durchführen. Kurz
es wäre nur noch eine Frage der Zeit,                                                        vor Vollendung steht der Entwurf zu ei-
bis der LANV die Segel streicht. Die So-                                                     nem Normalarbeitsvertrag für die Haus-
zialpartnerschaft war in der Tat seit der                                                    wirtschaft und häusliche Pflege. Weitere
Gründung des LANV vor über 90 Jah-                                                           Projekte befinden sich in der Startphase,
ren noch nie so angespannt. Der Ge-                                                          ganz wenige mussten aufgrund der ak-
samtarbeitsvertrag als Kernelement der                                                       tuellen Auseinandersetzungen, die viele
Sozialpartnerschaft wird von einzelnen                                                       Ressourcen bindet, verschoben werden.
Wirtschaftsfunktionären als protektionis-
tisches Instrument herabgewürdigt. Wer                                                       In Zeiten zunehmender Globalisierung
den Wert eines gemeinsamen Vertrags                                                          und Entmenschlichung der Ökonomie
für beide Seiten nicht mehr anerkennt,                                                       gewinnen die Gewerkschaften wieder an
kann auch keinen Wert mehr in dessen         spruch und Solidaritätsbekundungen.             Bedeutung. Darum sind auch wir zuver-
Pflege und Weiterentwicklung sehen. So       Diejenigen, die meinen, wir hätten uns          sichtlich, gestärkt aus der aktuellen Krise
sind die finanziellen Entschädigungen zur    schon aufgegeben und wir planten den            hervorzugehen. Das ist aber nur gemein-
Durchsetzung der Gesamtarbeitsverträge       geordneten Rückzug, können wir beru-            sam mit unseren Mitgliedern möglich, bei
über die Jahre auf null zusammenge-          higen. Wir gehen davon aus, dass sich           denen ich mich auch im Namen der Ver-
schrumpft. Mehrfach wurde suggeriert,        die Vernunft durchsetzt und die Bedeu-          bandsleitung und der Geschäftsstelle für
wir wollten uns vom Arbeitgeberverband       tung der Sozialpartnerschaft auf gleicher       ihre Unterstützung und ihre Solidarität
finanzieren lassen. Absoluter Humbug! Es     Augenhöhe wieder erkannt wird. Zudem            bedanke. Zusammen sind wir stark!
geht um vertragliche Vereinbarungen zur      hoffen wir, dass wir Lösungen für unsere
Entschädigung nach dem Nutzniesser-          finanzielle Situation finden. Die Politik ist   Sigi Langenbahn
prinzip, wie dies in Sozialpartnerschaften   zwar immer noch etwas zögerlich. Dies           Präsident LANV
üblich ist.                                  muss jedoch dem allem übergeordne-
                                             ten Wahlkampf zugeschrieben werden.
Da wir uns dem Erhalt des sozialen Frie-     Letztlich wird sie kaum Interesse haben,
dens und unseren Mitgliedern gegenüber       den sozialen Frieden auf dem Gesetzes-
verpflichtet fühlen, sahen wir es als not-   weg zu erhalten und durchzusetzen. Dies
wendig an, die Mitglieder, die Politik und   wäre eine wenig wirksame Lösung, die
die Bevölkerung über die Folgen einer Be-    zudem mit enormem finanziellem Auf-
endigung der Sozialpartnerschaft aufzu-      wand verbunden ist und der Idee einer
klären, bevor es zu spät ist. Wir machten    liberalen Wirtschaftsordnung wider-
deutlich, dass wir nicht gewillt sind, uns   spricht.
systematisch schwächen zu lassen, um
als Pseudogewerkschaft noch ein wenig        Mit Blick in die Zukunft arbeiten wir aktu-
den Schein einer Sozialpartnerschaft zu      ell an einer Umstrukturierung des LANV.
wahren.                                      Wir möchten den Kontakt zu den Mitglie-
                                             dern stärken und das Know-how aus den
Aus der Bevölkerung und dem Kreis            einzelnen Berufsbranchen vermehrt in
unserer Mitglieder erhielten wir viel Zu-    unsere Arbeit einbinden.
4                Wir ArbeitnehmerInnen

Wie steht es um den LANV?
Die finanzielle Situation ist nach wie vor   mit GAVs und Interventionen bei Arbeit-       der Anzahl der Mitarbeitenden abhän-
angespannt. Wir arbeiten in verschiede-      gebern. Zudem wirken die Sozialpartner        gig ist. Dieses Geld fliesst in die ZPK, die
nen Richtungen. Unser Ziel ist nach wie      auf ihre Mitglieder ein, damit diese die      den Auftrag hat, zu kontrollieren, ob Ar-
vor, die drei Säulen (Mitgliederbeiträge,    vereinbarten Vorgaben einhalten.              beitgeber sich an die Vorgaben des GAV
Landesbeiträge, Ertrag aus der Sozial-       Es ist üblich, dass die Arbeit rund um den    halten.
partnerschaft), auf denen der LANV           GAV gemäss Nutzniesserprinzip finan-          Es war vorgesehen, dass die Sozialpart-
steht, auszugleichen.                        ziert wird. Arbeitnehmende und Arbeit-        ner für Aufwände, die sie bei der Durch-
                                             gebende profitieren und so zahlen beide       setzung der GAV haben, finanziell ent-
Landesbeitrag                                einen Vollzugskosten- oder GAV-Beitrag.       schädigt werden. In der Schweiz ist diese
Wir haben eine Leistungsvereinbarung         Dieses Geld wird den Sozialpartnern an-       Praxis selbstverständlich und gibt keinen
ausgearbeitet, die demnächst der Regie-      teilsmässig überwiesen.                       Anlass zu Diskussionen. Das Führungs-
rung zur Genehmigung vorgelegt wird. In                                                    gremium der Wirtschaftskammer wehrt
der Leistungsvereinbarung ist festgehal-     Liechtensteinische Industrie-                 sich nun jedoch aus kaum nachvollzieh-
ten, welche Aufgaben wir für alle Arbeit-    und Handelskammer (LIHK)                      baren Gründen gegen dieses System.
nehmenden in Liechtenstein wahrneh-          Der sogenannte Partnerschaftsfond mit         Diese Haltung trifft den LANV empfind-
men und welche wir somit im Auftrag des      der LIHK gab immer wieder Anlass zu           lich.
Staates ausführen. Dazu gehören unter        Diskussionen und er ist uns schon lange       Da sich LANV und WKL in dieser Frage
anderem Stellungnahmen zu Gesetzes-          ein Dorn im Auge. Der LANV möchte             bisher nicht einigen konnten, hat sich
vorlagen, Mitwirkung beim Vollzug ge-        schon seit Jahren die Einführung von          das Ressort für Wirtschaft der Problema-
setzlicher Bestimmungen, Vertretung der      GAV-Beiträgen durchsetzen. Im Moment          tik angenommen. Wir erwarten in den
Arbeitnehmenden in verschiedenen Gre-        finden Verhandlungen statt. Das Ergeb-        nächsten Monaten eine Lösung.
mien des Staates, Vertretung des Staates     nis wird Ende Jahr feststehen.
Liechtenstein in internationalen Gremien                                                   Umstrukturierung des LANV
(z.B. Beratender Ausschuss der EFTA und      Wirtschaftskammer (WKL)                       Zentralvorstand und Verbandsleitung
des EWR) und Beratung von Arbeitneh-         Früher gab es mit den Sektionen des           haben strategische Leitlinien und Zielvor-
menden und verschiedenen Institutionen       Bauhaupt- und Nebengewerbes Berufs-           gaben erarbeitet, die bis 2019 erreicht
bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.      beitragsvereinbarungen. Jedem Arbeit-         werden sollen. Die Delegierten wurden
Sonderprojekte (wie z.B. Aufbau einer        nehmer wurden pro Monat CHF 3.00 ab-          an der Versammlung im März 2012 dar-
Mobbingberatungsstelle) können separat       gezogen und der Arbeitgeber überwies          über informiert. Ein Punkt betrifft die Or-
budgetiert werden.                           dieses Geld an den LANV. Diese Verein-        ganisation des LANV. Der LANV möchte
                                             barungen wurden nach der Einführung           schlanker werden und flexibel auf die
Mitgliederbeiträge                           der Allgemeinverbindlichkeit gekündigt.       aktuellen Themen reagieren können. Die
Dass der Mitgliederbeitrag angehoben         Seither kämpft der LANV für die Ein-          neue Struktur wird der nächsten Dele-
werden muss, darüber sind sich Zentral-      führung von GAV-Beiträgen für GAV,            giertenversammlung zur Abstimmung
vorstand und Verbandsleitung einig. Zur-     die nicht allgemeinverbindlich sind. Der      vorgelegt. Eine Strukturänderung hat
zeit werden in Zusammenarbeit mit der        LANV kann es sich finanziell nicht leisten,   eine Anpassung von Statuten und Regle-
Geschäftsstelle verschiedene Modelle         GAV ohne entsprechende Vergütung              ment zur Folge. Daran wird im Moment
zur Festsetzung des Mitgliederbeitrages      aufrecht zu erhalten und durchzusetzen.       gearbeitet. Über beides wird an der Dele-
geprüft. Den letzten Entscheid wird die      Wir suchen mit den betroffenen Sektio-        giertenversammlung abgestimmt.
Delegiertenversammlung haben.                nen nach Lösungen.                            Wenn es uns gelingt, in den erwähnten
                                             In Zukunft wird der LANV keinen GAV           Richtungen Lösungen zu finden, dann
Ertrag aus der Sozialpartner-                mehr ohne GAV-Beiträge abschliessen.          ist die Zukunft des LANV gesichert und
schaft                                                                                     wir können als moderne und gut funkti-
Für viele europäische Sozialpartner ist es   Zentrale Paritätische Kommis-                 onierende Gewerkschaft weiterarbeiten.
normal, dass die Aufwände, die sie für       sion (ZPK)                                    Sollten wir keine positiven Ergebnisse er-
die gemeinsamen Vereinbarungen er-           Allgemeinverbindliche  Gesamtarbeits-         zielen, wird die Delegiertenversammlung
bringen, vergütet werden. Zu diesen Leis-    verträge werden mit Vollzugskosten fi-        darüber entscheiden müssen, ob es in
tungen gehören unter anderem die Aus-        nanziert. Arbeitnehmende bezahlen CHF         Zukunft noch einen LANV geben wird.
arbeitung von Gesamtarbeitsverträgen         5.00 pro Monat und Arbeitgeber einen
(GAV), Beratungen im Zusammenhang            Betrag, der in den meisten Fällen von         Christine Schädler
Wir ArbeitnehmerInnen5

Lohnrunde 2013: Margendruck und
grosse Unterschiede
Müssen wir unbedingt unsere Wettbe-          Preiskämpfe dürfen nicht auf deren Rü-      stärksten die unteren Lohnsegmente
werbssituation selbst verschlechtern? Mit    cken ausgefochten werden.                   betroffen. Von individuellen Lohnerhö-
diesem Titel läutete die Wirtschaftskam-                                                 hungen profitieren überproportional die
mer in ihrer Zeitschrift «Unternehmer»       Starke Unterschiede zwischen                Besserverdienenden, die sich in der Regel
die Lohnrunde 2013 ein. Wenn ein Sek-        den Branchen                                besser verkaufen können als Niedrigqua-
tor leide, kämen auch die anderen un-        Bestimmte Branchen wie die gewerb-          lifizierte und ausländische Arbeitneh-
ter Druck. In diesen schwierigen Zeiten      liche Industrie, der Detailhandel, die      mende. In Niedriglohnbranchen werden
sollten alle den Gürtel enger schnallen,     Gastronomie oder das graphische Ge-         wir versuchen, tiefere Löhne überpropor-
nicht nur die eine Seite, womit wohl die     werbe sind schon länger unter Druck.        tional anzuheben.
Arbeitgeber gemeint sind.                    Sei es durch einen branchenspezifischen
                                             Strukturwandel, die Nachwehen der           Neben Lohnerhöhungen werden weitere
Krise ist nicht gleich Krise                 Wirtschaftskrise oder die Frankenstärke.    Themen wie die Erhöhung der Mindest-
Pünktlich zu den Lohnverhandlungen           Zudem treffen Überkapazitäten in ver-       löhne, ein 13. Monatslohn oder die Er-
wird erneut suggeriert, von der globalen     schiedenen Branchen jene Betriebe, die      höhung des Ferienanspruchs für ältere
Krise seien alle gleichermassen betroffen,   keinen Innovationswillen zeigen und mit     Arbeitnehmende behandelt.
weshalb alle Arbeitnehmenden Opfer           den veränderten Rahmenbedingungen
bringen müssten. Liest man hingegen die      nicht mithalten können. Bei einigen geht    Wir hoffen auf faire Verhandlungen, die
Schlagzeilen der Medien, wird ein völlig     es ums Überleben und damit auch um          der branchenspezifischen Situation und
anderes Bild vermittelt: «Liechtensteiner    Arbeitsplätze. Wir sehen uns aber dem       den Verdiensten der Arbeitnehmenden
Detailhandel freut sich über Kauflaune       gesamten Wirtschaftsstandort verpflich-     gerecht werden.
im Land». «Umsätze der Baubranche            tet. Nulllohnrunden aus Rücksicht auf
auf Rekordniveau.», «Höchster Wert seit      einzelne marode Unternehmen können          Sigi Langenbahn
Beginn der Baustatistik». Was gilt denn      wir uns nicht leisten.                      Präsident LANV
nun?
                                             Unser Forderungskatalog
Baubranche auf Rekordniveau                  Unbeirrt von Pauschalaussagen und un-
Dass die heimische Baubranche die welt-      terschiedlichen Darstellungen durch Me-
weite Krise schadlos überstanden hat         dien und Interessengruppen werden wir
und infolge des anhaltend tiefen Zins-       wie gewohnt differenzierte Forderungen
niveaus weiter boomt, ist unbestritten       nach Branchen und deren Umfeld stel-
und mit Zahlen unterlegt. Immer mehr         len. Sie werden sich zwischen 0.5 und
Unternehmer geben infolge Auslastung         2% bewegen. Mit berücksichtigt werden
ihre Aufträge an Subunternehmer im           natürlich auch die Ergebnisse der vergan-
Ausland weiter. Trotzdem ist die Renta-      genen Jahre. Insbesondere in Branchen,
bilität vieler Unternehmen aufgrund der      deren Vertreter der Sozialpartnerschaft
massiven Preiskämpfe unbefriedigend.         mit Ablehnung begegnen, widerspiegeln
Auch wir müssen mit Besorgnis zur            die Ergebnisse nicht immer die jeweilige
Kenntnis nehmen, dass Arbeitsvergaben        Wirtschaftskraft. Eine unnötige Nulllohn-
praktisch immer dem günstigsten An-          runde ist aber kein Sieg über den LANV,
bieter zugesprochen werden. Trotz oder       sondern eine Beleidigung der Arbeitneh-
wegen des Margendrucks sichern sich          merschaft und eine unnötige Schwä-
vermehrt Unternehmen Aufträge durch          chung der Kaufkraft.
Niedrigstangebote, um sie mit Profit an
Subunternehmer weiterzugeben, die da-        Wir werden versuchen, mit generellen
durch noch mehr unter Druck geraten.         Forderungen der Tendenz leistungsbe-
Die Arbeitnehmenden der Baubranchen          dingter individueller Lohnerhöhungen
müssen immer mehr Überstunden und            entgegenzuwirken. Von den staatlich
Samstagsarbeit leisten. Hausgemachte         verordneten Sparmassnahmen sind am
6               Wir ArbeitnehmerInnen

Stellungnahme zum Elternurlaub
(Abänderung ABGB)
                                                                                        modelle geprüft werden – analog zur pri-
                                                                                        vaten Vorsorge. Es steht an, verschiedene
                                                                                        Modelle zu prüfen.

                                                                                        Leider wurde unserem Anliegen, einen
                                                                                        bezahlten Elternurlaub einzuführen, er-
                                                                                        neut nicht stattgegeben. Im Bericht und
                                                                                        Antrag der Regierung an den Landtag
                                                                                        bleibt es bei der Umsetzung der Mindest-
                                                                                        anforderungen von einem unbezahlten
                                                                                        Elternurlaub von vier Monaten.

                                                                                        Das Ziel der Richtlinie, eine verbesserte
                                                                                        Vereinbarkeit von Berufs- und Privatle-
                                                                                        ben, kann nur erreicht werden, wenn
                                                                                        alle Arbeitnehmenden, unabhängig von
                                                                                        Geschlecht, Nationalität oder finanzieller
                                                                                        Leistungsfähigkeit, bezahlten Elternur-
                                                                                        laub in Anspruch nehmen können. Dann
                                                                                        wäre es auch den weniger gut verdienen-
                                                                                        den Menschen möglich, eine bezahlte Fa-
                                                                                        milienzeit zu nehmen.
2003 übernahm Liechtenstein die Eu-        Leider wurde der für die Inanspruch-
ropäische Richtlinie zum Elternurlaub in   nahme des Elternurlaubs massgeb-             Petra Eichele
die Liechtensteinische Gesetzgebung. Im    lichste Faktor, nämlich eine Vergütung,
März 2010 beschloss der EU Rat, die be-    wiederum nicht vorgesehen. Die EU-
stehende Richtline zu überarbeiten. Der    Kommission stellt jedoch fest, dass die
LANV hat zum Vernehmlassungsbericht        Bezahlung des Urlaubs einen wesen-
der Regierung eine Stellungnahme abge-     tlichen Einfluss auf die Inanspruchnahme
geben.                                     des Elternurlaubs hat.

Nachzulesen ist unsere gesamte Stellung-   Einen unbezahlten Elternurlaub können
nahme unter www.lanv.li_(Aktuelles).       sich nur privilegierte Eltern leisten. Die
                                           Interpellationsbeantwortung zur Vertei-
Als Mitglied des Europäischen Gewerk-      lungsgerechtigkeit hat gezeigt, dass 50
schaftsbundes (EGB) nahmen wir aktiv       Prozent der Menschen in Liechtenstein
an den Diskussionen um eine Erweite-       durchschnittlich nur CHF 11‘600 Vermö-
rung des Elternurlaubes teil. Wir befür-   gen als Rücklage haben. Einen längeren
worten sämtliche Verbesserungsvor-         Verdienstausfall können sich demnach
schläge und Neuerungen: die Stärkung       diese Personen nicht leisten.
der Arbeitnehmerrechte in atypischen
Beschäftigungsverhältnissen (befristet,    Die Finanzierung eines bezahlten Eltern-
Teilzeit und Leiharbeit), Verbesserungen   urlaubs – hier gibt es Rechnungsbeispiele
der Bedingungen für die Inanspruch-        aus der Schweiz – könnte in Liechtenstein
nahme des Elternurlaubs, verbesserter      zum Beispiel über die Familienausgleichs-
Schutz gegen Benachteiligungen sowie       kasse erfolgen (Anteil Arbeitgeber, Ar-
flexible Arbeitsregelungen bei der Rück-   beitnehmer und Land). Ein Blick über die
kehr an die Arbeitsstelle.                 Grenzen zeigt, dass in der Schweiz Spar-
Wir ArbeitnehmerInnen7

                                                                Ihre Gewerk schaft.

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8                  Wir ArbeitnehmerInnen

10 Jahre IGR Bodensee

Das IGR Präsidium: Vitus Locher SGB, Sigi Langenbahn LANV, Norbert Loacher ÖGB, Gottfried Christmann DGB

Die Schwerpunkte der grenz-                        punkten zählen die Arbeitsplatzsicherheit,          Liechtenstein
überschreitenden Gewerk-                           faire Löhne und die Stärkung der Sozial-            Der hohe Frankenkurs
schaftsarbeit: Sichere Arbeit                      partnerschaft.                                      gefährdet Aufschwung
und faire Löhne                                                                                        Grosse Sorge bereitet in der Schweiz und
Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR)          In wichtigen, grenzüberschreitenden Fra-            Liechtenstein derzeit die anhaltende Fran-
Bodensee feierte Jubiläum: Am 5. Juli              gen hatte der IGR stets klar Stellung be-           kenstärke. Davon betroffen ist vor allem
2002 wurde in Friedrichshafen die grenz-           zogen und zu zahlreichen Aktionen auf-              die exportorientierte Industrie. Aber auch
überschreitende Gewerkschaftsinitiative            gerufen. Anlässlich der Öffnung des Ar-             die Tourismusbranche sowie der Detail-
gegründet. Ins Leben gerufen wurde der             beitsmarktes für acht neue EU-Mitglieds-            handel leiden unter dem starken Franken.
IGR Bodensee, um die wirtschaftlichen,             staaten wurde gefordert, die Sorgen der             Vereinzelt wird in Liechtenstein beobach-
arbeitsmarktpolitischen, sozialen und              Menschen ernst zu nehmen und Mass-                  tet, dass Grenzgänger diskriminierende
kulturellen Interessen der Arbeitnehmer-           nahmen zu ergreifen, um die Gefahren                Euro-Löhne zu Fantasie-Kursen erhalten.
schaft im Bodenseeraum länderübergrei-             von Lohn- und Sozialdumping möglichst
fend zu vertreten und zu fördern.                  gering zu halten. Unterstützt wurden da-            Flankierende Massnahmen
                                                   rüber hinaus auch Aktionen des EGB für              zum freien Personenverkehr
Zu den Gründungsmitgliedern zählen                 mehr Beschäftigung und soziale Gerech-              Auch in Branchen, die der Krise trotzen,
Gewerkschaften aus Deutschland, Öster-             tigkeit. Im Juni 2012 wandte sich der IGR           erhöht sich der Druck auf die Arbeitneh-
reich und der Schweiz. Liechtenstein hatte         Bodensee in einem Schreiben an die Mit-             menden. Infolge voller Auftragsbücher
damals noch einen Beobachterstatus inne,           glieder des Europäischen Parlaments, um             vergeben Firmen des Bausektors vermehrt
weil der LANV noch nicht Mitglied beim             auf die Zukunft der EURES-Grenzpartner-             Aufträge an ausländische Subunterneh-
EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund)               schaften hinzuweisen.                               men, die liechtensteinische Mindestlöhne
war. Im März 2008, nach Aufnahme in                                                                    und Arbeitsbedingungen mit Schein-
den EGB, wurde Liechtenstein als Voll-             Anlässlich der Pressetour, welche im Au-            selbstständigen oder mit gefälschten Ar-
mitglied anerkannt. Seitdem findet eine            gust durch Liechtenstein, Österreich und            beitsverträgen aushebeln. Umso wichti-
intensive und fruchtbare Zusammenarbeit            Deutschland führte, informierte das Präsi-          ger sind der Ausbau und die konsequente
von den Gewerkschaften rund um den                 dium über die Schwerpunkte der Gewerk-              Überwachung der allgemeinverbindlichen
Bodensee statt. Zu den aktuellen Schwer-           schaftsarbeit in der Bodenseeregion.                Gesamtarbeitsverträge. Die Einführung
Wir ArbeitnehmerInnen9

einer Kautionspflicht und Solidarhaftung      Zahlen fordert der DGB eine Gleichbe-        wenn Probleme länderübergreifend be-
von Erstunternehmern gegenüber Subun-         handlung aller Arbeitsverhältnisse bei der   wältigt und Massahmen ergriffen werden
ternehmern erachtet der LANV genauso,         Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und        sollen.
wie die Schweizer Gewerkschaften, als         der sozialen Sicherung. Rasch umgesetzt
dringend notwendig.                           werden muss in diesem Zusammenhang           Petra Eichele
                                              ein gesetzlicher Mindestlohn von nicht
Schweiz                                       unter 8,50 Euro. Auch der Rechtsan-
                                                                                           Die Mitgliedsgewerkschaften des IGR Bodensee
Faire Löhne für alle                          spruch auf eine Arbeitszeiterhöhung oder     sind: Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenver-
Zum Schutz vor Lohndumping fordern            einen Vollzeitarbeitsplatz muss gestärkt     band (LANV), Schweizerischer Gewerkschafts-
auch die Schweizer Gewerkschaften eine        werden.                                      bund (SGB) der Kantone St. Gallen und Graubün-
                                                                                           den, Travail Suisse, Ostschweiz, Österreichischer
Solidarhaftung und eine Kautionspflicht
                                                                                           Gewerkschaftsbund (ÖGB) Vorarlberg, Deutscher
für Firmen, damit Sanktionen effekti-         Die grenzüberschreitende Gewerkschafts-      Gewerkschaftsbund (DGB) Region Südwürttem-
ver umgesetzt werden können. Zudem            arbeit ist in unserer globalisierten Wirt-   berg, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Re-
braucht es in der Schweiz einen flächen-      schaft und Welt mehr denn je notwendig,      gion Allgäu-Donau-Iller.
deckenden Mindestlohn von 4‘000 Fran-
ken oder 22 Franken/Stunde. Eine ent-
sprechende Volksinitiative ist bereits ein-       Fachkurs für Liechtensteinisches Arbeitsrecht
gereicht worden.                                  für interessierte Arbeitnehmer/innen und Arbeitnehmervertreter/innen

Österreich
Kämpfen für die Sozialpart-                       Die Beendigung des Arbeitsver-
nerschaft
Die internationale Zusammenarbeit der             hältnisses durch Kündigung
Gewerkschaften muss angesichts des stei-
genden Drucks auf die Arbeitnehmenden             oder einvernehmliche Auflösung
und der Sozialpartnerschaft noch enger
                                                  Datum              Freitag, 23. November 2012
werden. Die mutwillige Aufkündigung
der Metaller-Herbstlohnrunde durch die            Zeit               8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Arbeitgeber wurde als Affront gegenüber
                                                  Ort                Haus Gutenberg
den Beschäftigten gesehen. Mit dieser
                                                                     Bildungs- und Seminarhaus
Massnahme wollen die Arbeitgeber ganz
                                                                     Burgweg 8, 9496 Balzers
klar geringere Lohn- und Gehaltserhö-
hungen für die Beschäftigten erreichen.           Fachreferentin     Christine Schädler
In Österreich sind Gewerkschaftsaktionen
                                                  Inhalt             • Ordentliche und ausserordentliche Kündigung
für den Lohnherbst geplant. Die Arbeit-
                                                                     • Fristlose Kündigung
geber sind aufgefordert, wieder Vernunft
                                                                     • Aufhebungsvertrag
walten zu lassen und an den Verhand-
                                                                     • Freistellung
lungstisch zurückzukehren.
                                                                     Neben Theorie werden auch Praxisbeispiele besprochen.
Deutschland                                       Kosten             Der Fachkurs kostet für LANV-Mitglieder CHF 80.–
Sichere Arbeitsplätze statt                                          Für Nichtmitglieder berechnen wir CHF 180.–
prekäre Jobs
Die steigende Zahl an atypischen Be-              Anmeldung          Bis spätestens Mittwoch, 31. Oktober 2012
schäftigungsverhältnissen stellt ein wei-                            Tel +423 399 38 38
teres Problem für die Arbeitnehmenden                                Fax +423 399 38 39
dar. Im letzten Jahr hat sich die Zahl der                           Mail c.schaedler@lanv.li
geringfügig Beschäftigten am Bodensee
stärker erhöht als im deutschen Bundes-           Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
durchschnitt. Aktuell gibt es in Deutsch-         Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
land über 7 Millionen Arbeitsverhältnisse,        des Eingangs berücksichtigt.
in denen die Beschäftigten nicht mehr als                                                                     Ihre Gewerk schaft.
400 Euro verdienen. Angesichts dieser
10                  Wir ArbeitnehmerInnen

LANV Ausflug

Fröhliche Gesichter während der Schulstunde.

29 LANV Mitglieder fuhren mit dem Schul-        Rechnen, Singen, Aufsatz, Fremdsprachen                    Zwischen den «Schulstunden» assen wir
bus durchs hügelige Appenzellerland nach        und sogar eine Schulreise zu den Ochsen                    an unseren Pulten ein leckeres Menü. Leh-
Teufen. Allerdings konnten wir die Hügel        standen im Stundenplan. Sehr schnell war                   rer Bünzli fand immer einen Grund, seine
oft nur erahnen. Der Nebel versteckte sie       klar, welche Schüler oder Schülerinnen                     Schüler zum Helfen und Servieren einzu-
immer wieder.                                   für Lehrer Bünzli die dummen, die super-                   teilen.
                                                schlauen, die Lausbuben oder die ganz
Unser Ziel war das Restaurant Waldegg in        braven waren. Auf humorvolle Art und mit                   «Nostalgie mit einem Schuss Zucker, eine
Teufen, auch bekannt unter dem Namen            einem Augenzwinkern bekam «Pauli» im-                      romantische Variante der Schule aus ver-
Schnuggebock. Wenn man durch das Tor            mer wieder zu spüren, dass der Lehrer ihm                  gangenen Tagen» wurde uns versprochen.
beim «Ziträdli» geht, dreht sich das Rad der    nichts zutraut, weil er sowieso zu dumm ist                Dieses Versprechen wurde eingehalten.
Zeit zurück. Man taucht in eine Welt aus        und «Joggeli» wird wohl auch ein zweites                   Früher hatte wohl kaum jemand in der
vergangenen Tagen ein. Die Zeit unserer         Mal in der 4. Klasse sitzen bleiben. «An-                  Schule so viel zu lachen.
Grossväter und Grossmütter, die noch kein       neli», die Tochter vom Bürgermeister und
Plastikgeld und keine tragbaren Lausch-         «Flora» waren die Lieblingsschülerinnen                    Christine Schädler
und Sprechgeräte kannten. Ob Coiffeursa-        von Herrn Bünzli.
lon, Tante Emma Lädeli, WC oder Stübli,
alles sieht aus wie zu Grossmutters Zeiten
und ist mit viel Liebe zum Detail gestaltet.      Schon Mitglied
Den Apéro nahmen wir in der Kaffeeröste-          beim LANV?                                                                Ihre Gewerkschaft.
rei ein. Dort steht eine historische, funkti-
onstüchtige Röstmaschine. Nebenan wird            Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmenden ein. Wenn Sie bei uns Mitglied
im Holzofen Brot gebacken. Es blieb uns           werden, stärken Sie unsere Position als Verhandlungspartner für faire Löhne und
ein wenig Zeit, das vielseitige Haus auf ei-      bessere Arbeitsbedingungen.
gene Faust zu erkunden, bevor um 12.00            Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten macht sich eine Mitgliedschaft beim
Uhr die Schulstunde bei Lehrer Bünzli be-         LANV bezahlt. Als Mitglied erhalten Sie fachkundige Beratung und tatkräftige Un-
gann. Im Schulranzen fanden wir neben             terstützung in allen Fragen rund um das Thema Arbeit. *
dem «Tintelompe» die Schreibfeder und
                                                  Besuchen Sie unsere Homepage                 www.lanv.li
ein paar Farbstifte. Die Schulstunde begann
mit einem Diktat. Natürlich in Schnüerli-         * Ab einer Mitgliedschaft von sechs Monaten profitieren Sie zusätzlich von einer Rechtsschutzversicherung im
schrift mit Feder und Tinte geschrieben,          Arbeitsrecht und vergünstigten Bedingungen beim Abschluss einer weiteren DAS-Rechtsschutzversicherung. Der
                                                  LANV behält sich das Recht vor, im konkreten Rechtsfall die DAS-Rechtsschutzversicherung selbst zu beauftragen.
denn schliesslich waren wir in der 4. Klasse.
Wir ArbeitnehmerInnen11

Ratgeber Arbeitsrecht

Krankentaggeld oder Lohnfortzahlung
Ich bin seit über 2 Monaten bis auf wei-
teres krankgeschrieben. Im ersten Mo-            Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
                                                 AG-Leistung Krankheit 80 %
nat erhielt ich von meinem Arbeitge-
ber eine Lohnfortzahlung in Höhe von             Monatslohn (80 % von CHF 4'150.00)				                                           3'320.00
netto CHF 2‘955.90. Im zweiten Monat             Abzüge:
                                                 AHV-IV-FAK            4,55 %  3'320.00 151.05
erhielt ich netto CHF 3‘311.70 Taggeld-
                                                 ALV                     0,5 % 3'320.00  16.60
leistung von der Krankenversicherung
                                                 PK Risiko               1,2 % 2'160.00  25.90
durch meinen Arbeitgeber ausbezahlt.             PK Altersvorsorge      4,0 %  2'160.00  86.40
Eine Differenz von CHF 355.80. Wes-              PK Verwaltungskosten			                  7.50
halb ist die Taggeldauszahlung der               Krankenkasse Taggeld  0,49 %  3'320.00  16.25
                                                 NBU                  1,569 %  3'320.00  52.10
Krankenkasse höher als die Lohnfort-
                                                 Lohnsteuer             4,0 %  3'320.00 132.80
zahlung meines Arbeitgebers? Ich bin             ZPK Vollzugskosten			                    5.00 493.60
geschieden und Vater von zwei un-                				2'826.40
terhaltspflichtigen Kindern. Mein Mo-
natslohn beträgt brutto CHF 4‘150.00.            + Krankenkasse Arbeitgeber				 129.50
                                                 Nettoauszahlung				2'955.90

Gemäss      Krankenversicherungsgesetz
Art. 7 b) besteht für über 15-jährige
                                                 Krankentaggeld Krankenkasse
Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für
                                                 Versicherungsleistung Taggeld Krankheit 80 %
einen Arbeitgeber mit Sitz oder Nieder-
                                                 Krankentaggeld				3'320.00
lassung in Liechtenstein tätig sind, eine
                                                 Abzüge:
obligatorische Versicherungspflicht. Ge-         Lohnsteuer          4,0 % 3'320.00 132.80
mäss Krankenversicherungsverordnung              ZPK Vollzugskosten			                5.00 137.80
Art. 44 ist der Arbeitgeber verpflichtet,        				3'182.20

eine Krankentaggeldversicherung für
                                                 + Krankenkasse Arbeitgeber				                                                     129.50
seine Arbeitnehmer abzuschliessen.
                                                 Nettoauszahlung				                                                              3'311.70

Der Arbeitgeber kann über eine durch das
Gesetz festgelegte Dauer, längstens 360       geführt, dass Versicherungsleistungen              Da der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf
Tage, den Leistungsbeginn für das Kran-       bei Krankheit nicht zum Erwerbseinkom-             die durch den Arbeitgeber abgeschlos-
kentaggeld aufschieben. In diesem Fall ist    men gehören. Somit zählen Taggeldleis-             sene Taggeldversicherung bzw. auf den
der Arbeitgeber jedoch verpflichtet eine      tungen auch nicht zum massgebenden                 Leistungsbeginn der Taggeldversiche-
Lohnfortzahlung zu leisten. Diese Leistung    Lohn und sind nicht abrechnungspflich-             rung nehmen kann, er jedoch die finan-
gehört zum massgebenden Lohn, d.h.            tig.                                               ziellen Konsequenzen einer Lohnfortzah-
diese Leistungen sind AHV-pflichtig und                                                          lung trägt, sieht der LANV in Bezug auf
somit auch sozialversicherungspflichtig.      Durch diese ungleiche sozialrechtliche             die Gesetzeslage dringenden Handlungs-
                                              Unterstellung entsteht die Differenz von           bedarf.
Hingegen wird in Art. 6 Abs. 2 der Ver-       CHF 355.80 und somit eine Ungerechtig-
ordnung zum AHV-Gesetz (AHVV) aus-            keit (siehe Rechenbeispiel).                       Martina Haas

                    AHV/IV/FAK          ALV                  BU/NBU                 Krankenkasse       Pensionskasse       Lohnsteuer

 Kranken-           Nicht               Nicht                Nicht                 Nicht               Nicht               beitragspflichtig
 taggeld            beitragspflichtig   beitragspflichtig    beitragspflichtig     beitragspflichtig   beitragspflichtig
 Lohnfort-
 zahlung des        beitragspflichtig   beitragspflichtig    beitragspflichtig     beitragspflichtig   beitragspflichtig   beitragspflichtig
 Arbeitgebers
Wir ArbeitnehmerInnen12

Ratgeber Arbeitsrecht

Gekündigt und krank – was gilt?
Erkrankt oder verunfallt der Arbeitneh-      gekündigten Arbeitnehmer im Falle von       krankung handelt. Im Falle von Herr
mende während der Kündigungsfrist, ge-       Krankheit oder Unfall genügend Zeit zur     Müller beginnt im Dezember eine neue
niesst er einen besonderen Kündigungs-       Stellensuche bleibt.                        Sperrfrist von längstens 90 Kalender-
schutz.                                                                                  tagen. Würde es sich aber um einen
                                             Herrn Müller wurde nach 4 Jahren            Rückfall der Grippeerkrankung handeln,
Unterschiedliche Sperrfristen                Firmenzughörigkeit auf Ende No-             werden die 10 Tage vom Oktober zum
je nach Dienstalter                          vember fristgemäss gekündigt. Die           erneuten Krankheitsfall dazu gezählt.
Nach Ablauf der Probezeit darf dem           Kündigungsfrist beträgt zwei Mo-
Arbeitnehmenden nicht gekündigt wer-         nate. Mitte Oktober wurde Herr              Dauert eine Krankheit über ein Dienst-
den, wenn er ohne eigenes Verschulden        Müller 10 Tage krank. Er hatte eine         jahr hinaus, kommt im neuen Dienstjahr
durch Krankheit oder Unfall an der Ar-       Grippe.                                     keine neue Sperrfrist zur Anwendung.
beitsleistung teilweise oder ganz verhin-
dert ist:                                    Die Kündigungsfrist wird während 10 Ta-
• im 1. Dienstjahr während 30 Kalender-      gen unterbrochen und endet damit neu
                                                                                           Krankheitsbedingte
  tagen                                      am 10. Dezember. Da im Gesetz festge-         Abwesenheiten während
• ab 2. bis 5. Dienstjahr während 90 Ka-     legt ist, dass jeweils auf Monatsende ge-     den Kündigungsfristen
  lendertagen                                kündigt werden kann, verlängert sich die      haben einen fahlen Beige-
• ab 6. Dienstjahr während 180 Kalen-        Kündigungsfrist bis Ende Dezember. Da         schmack. Wir unterstützen
  dertagen                                   die Kündigung vor Eintritt der Arbeits-       Sie dabei, das Arbeitsver-
• während der Schwangerschaft und in         unfähigkeit ausgesprochen wurde, ist sie      hältnis anständig und
  den 16 Wochen nach der Niederkunft.        gültig.                                       ehrlich zu beenden, miss-
                                                                                           billigen jedoch jeden
Nach Ablauf dieser Sperrfist ist jedoch
                                                                                           Missbrauch!
eine Kündigung auch während Krankheit        Kündigung nach Ablauf der
oder Unfall erlaubt.                         Sperrfrist
                                             Herr Meier arbeitet seit einem hal-         Petra Eichele
                                             ben Jahr bei der Firma Z. Er ist seit 5
  Während der Probezeit
                                             Wochen krank. Der Arbeitgeber kün-
  besteht dieser Kündigungs-                 digt nun das Arbeitsverhältnis, ob-
  schutz nicht. Der Arbeit-                  wohl Herr Meier immer noch krank
  geber darf in der Probezeit                ist. Ist die Kündigung erlaubt?
  auch bei Krankheit,
  Unfall und Mutterschaft                    Ja, nach Ablauf der Sperrfrist (im 1.
  kündigen.                                  Dienstjahr sind es 30 Kalendertage) darf
                                             der Arbeitgeber auch kündigen, wenn
                                             der Angestellte noch krank ist. Die Kün-
Erkrankung während der                       digung erfolgte nach Ablauf der Sperr-
Kündigungsfrist                              frist, sie ist gültig.
Werden Sie nach der ausgesprochenen
Kündigung krank, wird die Kündigungs-        Bei neuer Krankheit beginnt
frist unterbrochen und nach Beendigung       eine neue Sperrfrist
der Krankheit fortgesetzt. Die Kündigung     Was passiert, wenn Herr Müller
verlängert sich dann mindestens um die       (1. Beispiel) im Dezember verunfallt
Anzahl Krankheitstage. Weil das Arbeits-     und sich ein Bein bricht?
verhältnis laut Gesetz nicht mitten im Mo-
nat enden darf, verlängert sich die Frist    Grundsätzlich löst jede Erkrankung eine
auf das nächstfolgende Monatsende. So        neue Sperrfrist aus. Erforderlich ist je-
stellt der Gesetzgeber sicher, dass dem      doch, dass es sich um eine andere Er-
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