2022 IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN - startup BILDUNG
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2022 startup BILDUNG IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN Niederrhein Düsseldorf Leverkusen Alsdorf Köln-Bonn
VORWORT 3 startup BILDUNG Landesbezirkssekretär Andreas Jansen LIEBE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER*INNEN, ich freue mich, euch das JAV-Bildungsprogramm für 2022 präsentieren zu dürfen. Die IG BCE-Jugend zählt auf euch. Nur gemeinsam können wir im Betrieb gestalten und Erfolge in allen Aspekten der Arbeits- und Ausbildungswelt erzielen. Lasst uns gemeinsam dafür streiten und daran arbeiten. Die IG BCE BWS bietet gezielte Seminare und Fortbildungen an, um euch das Wissen zu vermitteln, das ihr in eurer täglichen Arbeit braucht. Wir in Nordrhein haben für euch ein breites Angebot an Grundlagen- und Spezialisierungsseminaren, um euch bestmöglich auf eure JAV-Tätigkeit vorzube- reiten bzw. euch in allen Bereichen zu qualifizieren. Auch in unserer Jugendbildungsstätte in Kagel-Möllenhorst gibt es weiter- führende Seminare mit Teilnehmer*innen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir sind sicher, auch für euch das passende Angebot im Programm zu haben. Besonders wichtig ist uns, dass ihr bei unserem Bildungsansatz das Wissen nicht einfach serviert bekommt, sondern dass unsere Teamer*innen euch dabei unterstützen, das Wissen selbst zu erarbeiten und an praktischen Beispielen anzuwenden. Unsere Teamer*innen sind selbst junge und erfahrene Betriebsrät*innen oder JAVen aus unseren Betrieben, Fachexpert*innen oder junge Gewerkschaftssekretär*innen. Sie sprechen eure Sprache und wissen, was es bedeutet, sich als professionelle Interessen- vertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Azubis in den Betrieben und Dienststellen einzusetzen. Sie kennen die Praxis mit ihren alltäglichen Hindernissen und können eure Fragen beantworten. Wir haben noch viel vor und wir haben den Anspruch, mit euch die Zukunft zu gestalten. Lasst uns die Herausforderungen der Zeit gemeinsam angehen und bewältigen. Wichtig ist: Ihr seid nie allein. Die IG BCE steht immer an eurer Seite und unterstützt euch. Packen wir es an. Ändere die Welt, Andreas Jansen sie braucht es. Landesbezirkssekretär Berthold Brecht
IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN 4 KONTAKT IG BCE-LANDESBEZIRK IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN NORDRHEIN Paul-Thomas-Straße 58 40599 Düsseldorf Telefon: 0211 179376-0 Der Landesbezirk erstreckt sich im Nordosten bis nach Westfalen, im Westen Telefax: 0211 179376-620 bis nach Belgien sowie bis zu den Niederlanden und im Süden bis nach E-Mail: lb.nordrhein@igbce.de Rheinland-Pfalz. Alles in allem misst er nur 12.339 km2. Dennoch ist www.nordrhein.igbce.de Nordrhein der mitgliederstärkste Landesbezirk der IG BCE überhaupt: Rund 98.000 Mitglieder bilden hier eine starke Gemeinschaft. Ihre Interessen sind wichtig und werden von uns gegenüber der Landesregierung NRW BÜROZEITEN vertreten. So bringt die IG BCE ihre Positionen in die Medien sowie in Montag bis Donnerstag: zahlreiche Gremien und politische Foren ein – vom DGB-Bezirksvorstand 08:00 – 16:30 Uhr über die Vertretungsgremien der Sozialversicherungen bis hin zu industrie- Freitag: politischen Initiativen. Darüber hinaus koordinieren wir die überbezirkliche 08:00 – 14:30 Uhr Tarifarbeit und organisieren die Kommunikation mit unseren Standorten Alsdorf, Düsseldorf, Niederrhein, Leverkusen und Köln-Bonn. Die fünf Bezirke unterstützen Vertrauensleute, Betriebsräte sowie Ortsgruppen und dienen dir als Ansprechpartner – ganz in deiner Nähe!
IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN 5 I G BCE-BEZIRK ALSDORF Otto-Brenner-Straße 4 52477 Alsdorf Telefon: 02404 9097-0 E-Mail: bezirk.alsdorf@igbce.de IG BCE-BEZIRK DÜSSELDORF Friedrich-Ebert-Straße 34–38 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17216-0 E-Mail: bezirk.duesseldorf@igbce.de IG BCE-BEZIRK NIEDERRHEIN Gustav-Sander-Platz 1 47119 Duisburg Telefon: 0203 28119-0 E-Mail: bezirk.niederrhein@igbce.de IG BCE-BEZIRK LEVERKUSEN Moskauer Straße 4 a 51373 Leverkusen Telefon: 0214 83046-0 E-Mail: bezirk.leverkusen@igbce.de IG BCE-BEZIRK KÖLN-BONN Aachener Straße 340–346 50933 Köln Telefon: 0221 951478-0 E-Mail: bezirk.koeln-bonn@igbce.de
INHALT Vorwort 3 6 DER IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN 4 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Landesebene 8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 – STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT 8 ■ JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 10 ■ JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 startup 14 BILDUNG ■ JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 16 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 18 ■ Bin ich jetzt hier der Boss? – Meine Rolle als JAV-Vorsitzende*r 19 ■ JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Grundlagen der Rhetorik und Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung 20 ■ Alles Recht oder was? – Arbeitsrecht für JAVis 21 ■ Konfliktlösung in der JAV-Arbeit – Was ist dein Problem? 22 ■ Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV – Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen 23 ■ Veränderungsmanagement für die Ausbildung der Zukunft – Wir gestalten die Ausbildung von morgen 24 ■ Wirtschafts- und Unternehmenstheorie – Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen 25 Weitere Informationen ■ Schulferien und Feiertage 2022/2023 26 ■ Informationen zur Freistellung 28 ■ Kosten 31 ■ BWS-Qualifizierungsreihen 32 ■ BWS Fachverlag 34 ■ BWS-Website & Co. 35 ■ Ökologisch verantwortungsvoll handeln 36 ■ Anmeldung – Qualitätsmanagement 38 ■ Impressum | Fotonachweis 39 Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
STARTERSEMINARE JAV 1–3 8 STARTERSEMINARE JAV 1–3 STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT Um einen gelungenen Start als JAVi hinzulegen, brauchst du das nötige Wissen und Know-how, auf dessen Basis du sicher agieren und deine jungen Kolleg*innen erfolgreich vertreten kannst. Die Seminare JAV 1–3 machen dich fit für deinen Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in und vermitteln dir die Grundlagen, die du für deine Arbeit benötigst. Hier lernst du nicht nur deine Rechte und Pflichten als JAVi kennen, sondern erfährst auch, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht der JAV eröffnet, zum Beispiel wenn es darum geht, für eine möglichst gute Ausbildung im Betrieb zu sorgen und die Übernahmechancen der Azubis zu erhöhen. Aber auch die effektive Organisation der JAV-Arbeit und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit stehen auf dem Trainingsplan. Darüber hinaus bieten dir unsere Seminare die Gele- genheit, deine eigenen Ideen zu entwickeln und dich mit anderen JAVis auszutauschen. Mit all dem bist du startklar für eine erfolgreiche JAV-Arbeit!
STARTERSEMINARE JAV 1–3 9 startup BILDUNG Auf den nächsten Seiten findest du die Seminarinhalte und ausführliche Informationen zu unseren Seminaren JAV 1–3.
STARTERSEMINAR JAV 1 10 JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden best- möglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem dabei sind. Es führt dich in die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieblichen Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert. ■ Die betriebliche Interessenvertretung Ai • Die heutige Bedeutung der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer • JAV-Tasche Rahmenbedingungen in Deutschland • BWS-Hefter • Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung • Federmappe mit BWS-Bleistift, Radiergummi, Spitzer und Lineal ■ Die Arbeit in der JAV • BWS-Schreibblock • Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im • BWS-USB-Stick JAV-Gremium • BWS-Kugelschreiber • BWS-Textmarker • Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur • BWS-Haftnotizen Darstellung und Zusammenarbeit • Prof. Karl Fitting u. a.: • Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar ■ Rechtliche Grundlagen • Dr. Michael Kittner: • Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile Arbeits- und Sozialordnung – unserer Arbeitsrechtsnorm Gesetze, Einleitungen, Übersichten • Einführung ins Recht • Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem Betriebsverfassungsgesetz • Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Zusammenwirken von JAV und BR Der Besuch dieses Starterseminars ist • Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen Voraussetzung für die Teilnahme an weiter- • Individualrechtliche Bestimmungen aus dem führenden JAV-Seminaren auf Landesebene Betriebsverfassungsgesetz und Bundes-JAV-Seminaren. • Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung ■ Zusammenarbeit mit anderen Gremien • Grundlegende Darstellung des besonderen Zusammenspiels unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung • Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur Qualifizierung zahlt sich aus! Interessenvertretung Jetzt die Seminare JAV 1–3 • Zusammenarbeit der betrieblichen Gremien fördern zusammen buchen und 50,00 € ■ Qualifizierung als Instrument einer starken pro Starterseminar sparen Interessenvertretung (siehe Seite 13)! • Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von Auszubildenden Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 1 11 JAV 1 startup BILDUNG ALLES Mit der Grundausstattung des JAV-1-Starterseminars bist du bestens gerüstet für eine erfolgreiche Semi- INKLUSIVE ! narteilnahme und die tägliche JAV-Arbeit.
Termine Starterseminar JAV 1 12 JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen startup JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 BILDUNG Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 16.01. 21.01.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.295,00 € 643,00 € BWS-400-240101-22 20.02. 25.02.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.295,00 € 643,00 € BWS-400-240102-22 27.03. 01.04.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.295,00 € 643,00 € BWS-400-240103-22 15.05. 20.05.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.295,00 € 643,00 € BWS-400-240104-22 04.12. 09.12.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.295,00 € 643,00 € BWS-400-240105-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Termine Starterseminar JAV 1 13 QUALIFIZIERUNG ZAHLT SICH AUS! SICHER DIR DEINEN RABATT! Melde dich bei den JAV-Starterseminaren an und erhalte eine Ermäßigung von 50,00 € pro Seminar. Die Ermäßigung gilt bereits ab einem*einer Teilnehmer*in. Grundvoraussetzung ist, dass alle JAV-Starterseminare zusammen gebucht werden. Der Rabatt wird ausschließlich auf die Seminare JAV 1–3 gewährt. GESAMTNACHLASS: 1 Teilnehmer*in 150,00 € 2 Teilnehmer*innen 300,00 € 3 Teilnehmer*innen 450,00 €
STARTERSEMINAR JAV 2 14 JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 Zu den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, dazu beizutragen, dass die Qualität der beruflichen Ausbildung im Betrieb möglichst hoch ist und dass möglichst viele junge Menschen nach ihrer Ausbildung im Betrieb übernommen werden. Dieses Seminar hilft dir dabei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es zeigt auf, wie sich die Qualität der Berufsausbildung in den verschiedenen Berufsbildern beurteilen und verbessern lässt. Du lernst die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Ausbildung kennen und erfährst, welche Gestaltungsspielräume die verschiedenen Gesetze der JAV eröffnen. ■ Rechtliche Grundlagen Ai • Gestaltung der betrieblichen Ausbildung durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebs- • BWS-Hefter verfassungsgesetzes (BetrVG) • BWS-Schreibblock • Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) • BWS-USB-Stick • Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) • BWS-Kugelschreiber • BWS-Bleistift ■ Berufsbildung • BWS-Textmarker • Berufliche Bildung als Schwerpunkt der JAV-Arbeit • BWS-Haftnotizen • Thomas Lakies, Annette Malottke: • Umgang mit Berufsbildern im Betrieb BBiG – Berufsbildungsgesetz. • Berufsbildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten Mit Kurzkommentierung des • Betriebliche Beteiligte bei der Berufsbildung im Betrieb Jugendarbeitsschutzgesetzes • Strukturen und Aufbau der Berufsbildung in Deutschland • Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, ■ Die Arbeit der JAV Basiskommentar • Relevante Tarifverträge und Verordnungen für die JAV-Arbeit • Broschüre: • Vertiefend: Bedeutung von Betriebsvereinbarungen als Berufsbildungsgesetz. Ein Upgrade Instrument der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung von Zielen in der JAV-Arbeit • Konfliktlösungsstrategien für die JAV-Arbeit • Einbindung von neuen Auszubildenden in die JAV-Arbeit • Bildungsbedarfe für die JAV-Arbeit und eigene Voraussetzung für die Teilnahme ist der Bildungsplanung vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 20.03. 25.03.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.248,00 € 643,00 € BWS-400-240201-22 29.05. 03.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.248,00 € 643,00 € BWS-400-240202-22 19.06. 24.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.248,00 € 643,00 € BWS-400-240203-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 2 15 JAV 2 startup BILDUNG NGSGESETZ BERUFSBILDU EIN UPGRADE Das verändert sich 2020. Eine Übersicht ALLES INKLUSIVE !
STARTERSEMINAR JAV 3 16 JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 Projekte initiieren, vorbereiten, durchführen, auswerten und kommunizieren – das will gelernt sein. Genauso wie eine effektive Organisation der Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine gute Zusammenarbeit im Team und eine erfolgreiche Öffentlich- keitsarbeit im Betrieb. Mit all diesen Themen beschäftigt sich dieses Seminar. Du lernst, wie sich Projekte planen und umsetzen lassen, und bekommst dabei auch die Grundlagen der Verhandlungstechnik vermittelt. Über das Projektmanagement hinaus beschäftigen wir uns in diesem Seminar aber auch mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsbildung wie beispielsweise der Digitalisierung in der Ausbildung. ■ Arbeiten in Projekten Ai • Strategien zur Umsetzung von Projekten • Grundlagen zum Thema Verhandlungstechnik • BWS-Hefter • Projektplanung zur Verbesserung der Ausbildungsqualität im • BWS-Marker-Set Betrieb • BWS-Schreibblock • BWS-USB-Stick ■ Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb • BWS-Kugelschreiber • BWS-Bleistift ■ JAV-Arbeit • BWS-Textmarker • BWS-Haftnotizen • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur strategischen JAV-Arbeit • Sabine Peipe: • Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit digitaler Crashkurs Projektmanagement Kommunikation in der JAV-Arbeit • Andrea Lotsch, Michael Rasch, • Nachhaltige JAV-Arbeit im Kontext des Wissenstransfers Martin Rzeppa: innerhalb der JAV Mitmacher finden. Durch • Umgang mit Informationen und deren Bewertung Öffentlichkeitsarbeit begeistern • Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der betrieblichen Interessenvertretung ■ Berufsbildung • Aktuelle Entwicklungen in der Berufsbildung Voraussetzung für die Teilnahme ist der • Gute Ausbildung als Zielvorstellung vorherige Besuch des JAV-2-Starterseminars. • Digitalisierung in der Ausbildung • Neue Herausforderungen für die berufliche Bildung ■ Strukturen, Institutionen und Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden Qualifizierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)! Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 18.09. 23.09.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr DGB-Bildungswerk Hattingen 1.266,00 € 643,00 € BWS-400-240301-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Ausstattung Starterseminar JAV 3 17 JAV 3 startup BILDUNG ALLES INKLUSIVE !
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 18 JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE SOLIDE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE JAV Welche Rechte und Pflichten hast du in der JAV? Wie sind die JAV und die Arbeitsabläufe überhaupt organisiert? Welche Beteiligungsrechte bestehen? Und wie lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestalten? Damit du deine wichtige Aufgabe als JAVi auf ein starkes Fundament stellen kannst, haben wir für dich ein interessantes Seminarpro- gramm aufgelegt. Praxisnähe und viele Tipps sind dabei selbstverständlich. ZUM EINSTEIGEN UND AUFFRISCHEN: WISSEN, DAS DIE JAV NOCH BESSER MACHT Aktiv in der JAV sein – das heißt, sich als professionelle Vertretung für die Anliegen der Auszubildenden und Jugend- lichen im Betrieb einzusetzen. Damit das von Anfang an richtig gut gelingt, bieten wir von der Jugend für die Jugend verschiedene Seminare an – und verbinden dabei Theorie und Praxis. Das gemeinsame Lernen erleichtern wir dir: Unsere Teamer*innen sind nicht nur Spezialist*innen auf ihrem Gebiet, sondern wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom Zuhören.
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Bin ich jetzt hier der Boss? 19 Meine Rolle als JAV-Vorsitzende*r Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus?! Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gre- miums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? Hier geben wir dir praxisnahe Antworten. Es gehört jetzt zu deinen Aufgaben, die Arbeit im Gremium zu planen, Aufgaben sinnvoll zu verteilen, Sitzungen vorzubereiten und zu leiten sowie selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Und genau dafür möchten wir dich mit diesem Seminar fit machen! ■ Besondere Aufgabenfelder und Funktionen von JAV-Vorsitzenden ■ Führen, Leiten und Motivation von Gruppen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Geschäftsführung der JAV ■ Grundlagen der Projektarbeit und des Projektmanagements Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 02.01. 07.01.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.189,00 € 704,00 € BWS-025-900101-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 20 JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Grundlagen der Rhetorik und Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung Überall, wo Menschen zusammen arbeiten und Themen diskutiert werden, ist es wichtig, sicher und konstruktiv zu argumen- tieren – egal ob im Ausbildungsbetrieb über Ausbildungsinhalte und Ausbildungsbedingungen der Lehrjahre, mit den Ausbil- der*innen oder im JAV-Gremium. Vor allem aber in deiner Funktion als Interessenvertreter*in wirst du früher oder später mit Verhandlungen in Berührung kommen. Dann sind Fingerspitzengefühl und Argumentationstechnik gefragt. In diesem Seminar lernst du, wie eine Rede entsteht und gehalten wird, wie du deine Argumente wirkungsvoll dem Gegenüber präsentieren kannst und wie Diskussionen für alle positiv ausgehen. Darüber hinaus trainieren wir Techniken zur konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsführung. ■ Verhandlungsführung ■ Halten einer Rede Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Strategiebildung anhand betrieblicher Situationen Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 01.05. 06.05.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.240,00 € 704,00 € BWS-025-900201-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Alles Recht oder was? 21 Arbeitsrecht für JAVis Du hast bereits das Seminar „JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3“ belegt und möchtest dein Wissen über die gesetzlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vertiefen? Außerdem willst du dein arbeitsrechtliches Wissen ausweiten? Dann bist du in diesem Seminar genau richtig! Es gibt dir einen Überblick über die aktuellste Rechtsprechung und über alle für die JAV relevanten Gesetze. Außerdem werden wir uns mit einem*einer Arbeitsrichter*in unterhalten, eine Gerichtsverhand- lung besuchen und Recht erlebbar machen. ■ Aktuelle Rechtsprechung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen 1. Holger Perschke ■ Grundlagen des Kündigungsschutzes JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 1: Rechte und Pflichten im Berufsaus- ■ Fallbearbeitung bildungsverhältnis 2. Holger Perschke ■ Arbeitsgerichtliche Praxis JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 2: Rechte und Pflichten der Jugend- und ■ Betriebspolitische Umsetzung und Handlungsfähigkeit Auszubildendenvertretung Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 18.09. 23.09.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.289,00 € 704,00 € BWS-025-910201-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 22 Konfliktlösung in der JAV-Arbeit Was ist dein Problem? Wo Menschen zusammen sind oder zusammen arbeiten, können Konflikte entstehen – sei es im Ausbildungsbetrieb, im JAV- Gremium oder in Familie und Partnerschaft. Aber besonders in deiner Funktion als Interessenvertreter*in wirst du über kurz oder lang mit Konfliktsituationen konfrontiert sein. Da heißt es, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und ein souveränes Konfliktmanagement einzusetzen. In diesem Seminar lernst du, wie Konflikte überhaupt entstehen, wie effektives Konfliktmanagement funktioniert und wie Konflikte für alle positiv ausgehen können. Du trainierst Techniken zur konstruktiven Gesprächsführung und zum lösungs- orientierten Verhalten in schwierigen Situationen. ■ Konfliktarten und konstruktive Lösungen ■ Schwierige Gesprächssituationen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Gesprächstechniken ■ Kommunikationsmodelle, Körpersprache und Selbst- und Fremdbild ■ Feedback geben und empfangen Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 19.06. 24.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.111,00 € 704,00 € BWS-025-910501-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV 23 Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen Kam dir auch schon einmal der Gedanke an ein „digitales Büro“, das du immer dabei hast? Oder ob es möglich ist, über Be- schlüsse auch per App abzustimmen? Und darfst du eigentlich als JAVi digitale Medien für deine Gremienarbeit nutzen? Diesen und anderen Fragen wollen wir auf den Grund gehen und gemeinsam herausarbeiten, welche digitalen Medien erlaubt sind und welche nicht. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es unumgänglich, sich mit Datenschutz, Web 4.0 und dem Um- gang mit sozialen Medien auseinanderzusetzen. Zudem werden Probleme und Konflikte der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter erläutert und praxisbezogene Lösung aufgezeigt. Abschließend möchten wir gemeinsam eine Toolbox für die erfolgreiche Umsetzung erarbeiten. ■ Verbesserung der JAV-Arbeit durch moderne Tools ■ Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Grundlagen für die technologischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Softwarelösungen ■ Datenschutzbestimmungen ■ Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien ■ Öffentlichkeitsarbeit Dauer 3 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 30.01. 02.02.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.033,00 € 423,00 € BWS-025-910301-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene 24 Veränderungsmanagement für die Ausbildung der Zukunft Wir gestalten die Ausbildung von morgen Du fragst dich, welchen Einfluss du als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in eigentlich auf die Veränderungen in der Berufsausbildung – natürlich zugunsten der Auszubildenden – nehmen kannst und was bei diesem Thema aktuell los ist? Dann ist dieses Seminar genau richtig für dich! Hier beschäftigen wir uns mit den Veränderungen bei den Berufsausbildungen in Deutschland und diskutieren, wie wir sie in unserem und im Sinne der Auszubildenden gestalten können. ■ Status quo bei der Berufsausbildung ■ Rolle der Mitbestimmung Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Interessenkonflikte ■ Rechte, die wir haben und brauchen ■ Digitalisierung in der Ausbildung ■ Inklusion und Ausbildung Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 12.06. 17.06.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.169,00 € 704,00 € BWS-025-910101-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen (JAV) auf Bundesebene Wirtschafts- und Unternehmenstheorie 25 Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen Du surfst gerade ziellos durch das World Wide Web und liest plötzlich etwas über dein Unternehmen. „Stopp!”, denkst du, als engagierte*r JAVi könnte das für dich interessant sein. Doch was du dann liest, verwirrt dich. Schlagworte wie „Shareholder”, „GuV”, „fallender Aktienkurs” und „EBIT” lassen dich eher ratlos zurück. Doch am nächsten Tag im Betrieb merkst du schon beim Betreten der Räume des Betriebsrats, dass das, was du da gestern gelesen hast, anscheinend sehr konkrete Auswirkungen auf dein Unternehmen hat, obwohl das gestern mit keinem Wort erwähnt wurde. Wir wollen mit dir zusammen klären, warum zum Beispiel ein fallender Aktienkurs deines Unternehmens zu konkreten negativen Auswirkungen für dich und deine Kolleg*innen führen kann, und das trotz guter Auftragslage. Zusammen erarbeiten wir uns die Grundlagen der Wirtschaftstheorie und beleuchten, wie und warum in Unternehmen wesentliche Entscheidungen getroffen werden. ■ Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre ■ Betriebswirtschaftliche Einflüsse und ihre Auswirkungen Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starterseminars. ■ Mehrwerttheorie Wir empfehlen allerdings auch den vorherigen Besuch des JAV-3-Starterseminars. ■ Interessengegensatz von Arbeit und Kapital ■ Wichtige Kennziffern einer Bilanz ■ Betriebsverfassungsrechtliche Einflussmöglichkeiten ■ Unterschied zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz ■ Unternehmenskennziffern analysieren Dauer 5 Tage von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer 14.08. 19.08.22 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.169,00 € 704,00 € BWS-025-910701-22 Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt. Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336
SCHULFERIEN UND FEIERTAGE 2022/2023 26 LAND WINTER OSTERN PFINGSTEN SOMMER HERBST WEIHNACHTEN Baden- 14.04. / 31.10. / – 07.06. – 18.06. 28.07. – 10.09. 21.12. – 07.01. Württemberg 19.04. – 23.04. 02.11. – 04.11. 31.10. – 04.11. / Bayern 28.02. – 04.03. 11.04. – 23.04. 07.06. – 18.06. 01.08. – 12.09. 24.12. – 07.01. 16.11. 07.03. / Berlin 29.01. – 05.02. 27.05. / 07.06. 07.07. – 19.08. 24.10. – 05.11. 22.12. – 02.01. 11.04. – 23.04. Brandenburg 31.01. – 05.02. 11.04. – 23.04. – 07.07. – 20.08. 24.10. – 05.11. 22.12. – 03.01. Bremen 31.01. – 01.02. 04.04. – 19.04. 27.05. / 07.06. 14.07. – 24.08. 17.10. – 29.10. 23.12. – 06.01. Hamburg 28.01. 07.03. – 18.03. 23.05. – 27.05. 07.07. – 17.08. 10.10. – 21.10. 23.12. – 06.01. Hessen – 11.04. – 23.04. – 25.07. – 02.09. 24.10. – 29.10. 22.12. – 07.01. Mecklenburg- 27.05. / 10.10. – 14.10. / 05.02. – 18.02. 11.04. – 20.04. 04.07. – 13.08. 22.12. – 02.01. Vorpommern 03.06. – 07.06. 01.11. – 02.11. Niedersachsen 31.01. – 01.02. 04.04. – 19.04. 27.05. / 07.06. 14.07. – 24.08. 17.10. – 28.10. 23.12. – 06.01. Nordrhein- – 11.04. – 23.04. – 27.06. – 09.08. 04.10. – 15.10. 23.12. – 06.01. Westfalen Rheinland- 21.02. – 25.02. 13.04. – 22.04. – 25.07. – 02.09. 17.10. – 31.10. 23.12. – 02.01. Pfalz Saarland 21.02. – 01.03. 14.04. – 22.04. 07.06. – 10.06. 25.07. – 02.09. 24.10. – 04.11. 22.12. – 04.01. Sachsen 12.02. – 26.02. 15.04. – 23.04. 27.05. 18.07. – 26.08. 17.10. – 29.10. 22.12. – 02.01. Sachsen- 12.02. – 19.02. 11.04. – 16.04. 23.05. – 28.05. 14.07. – 24.08. 24.10. – 04.11. 21.12. – 05.01. Anhalt Schleswig- – 04.04. – 16.04. 27.05. – 28.05. 04.07. – 13.08. 10.10. – 21.10. 23.12. – 07.01. Holstein* Thüringen 12.02. – 19.02. 11.04. – 23.04. 27.05. 18.07. – 27.08. 17.10. – 29.10. 22.12. – 03.01. * Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.
SCHULFERIEN UND FEIERTAGE 2022/2023 27 FEIERTAG 2022 2023 Neujahr 01.01. 01.01. Heilige Drei Könige* 06.01. 06.01. Internationaler Frauentag* 08.03. 08.03. Karfreitag 15.04. 07.04. Ostern 17./18.04. 09./10.04. Tag der Arbeit 01.05. 01.05. Christi Himmelfahrt 26.05. 18.05. Pfingsten 05.06./06.06. 28./29.05. Fronleichnam* 16.06. 08.06. Mariä Himmelfahrt* 15.08. 15.08. Weltkindertag* 20.09. 20.09. Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10. Reformationstag* 31.10. 31.10. Allerheiligen* 01.11. 01.11. Buß- und Bettag* 16.11. 22.11. 1. und 2. Weihnachtstag 25./26.12. 25./26.12. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2021– Quelle: schulferien.org * In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 28 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprech- partner! WORAUF FUSST DER SCHULUNGSANSPRUCH FÜR JAV-MITGLIEDER Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzah- lung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie be- schließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung. Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, das heißt, dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG WAS SIND FÜR DIE JAV-ARBEIT ERFORDERLICHE KENNTNISSE? 29 Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. IN DIESEM SINNE SIND IMMER ERFORDERLICH: ■ Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4) ■ Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 BetrVG können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem Betriebsver- fassungsgesetz betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15). ■ Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer*innen betreffen, wie insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15) Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind. HABEN AUCH ERSATZMITGLIEDER EINEN SCHULUNGSANSPRUCH? Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertre- ter*innen einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Hand- kommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt. HAT DER BETRIEBSRAT EINEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungs- spielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsen- denden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte. MUSS DER BETRIEBSRAT AUF „BETRIEBLICHE NOTWENDIGKEITEN“ RÜCKSICHT NEHMEN? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsge- mäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der Betriebsrat ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Ver- fügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 30 WIE TEUER DARF EIN SEMINAR SEIN? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der Betriebsrat muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Ober- grenze ableiten lässt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Kostentragungs- pflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben. DARF DER BETRIEBSRAT DEN SEMINARANBIETER FREI WÄHLEN? Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht ver- pflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Ver- hältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. DÜRFEN SEMINARE ERNEUT BESUCHT WERDEN? Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu be- arbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. WIE VIELE SEMINARE DÜRFEN BESUCHT WERDEN? Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. WAS MUSS BEI INHOUSE-SCHULUNGEN BEACHTET WERDEN? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben. WAS TUN, WENN DER ARBEITGEBER DIE ERFORDERLICHKEIT BESTREITET? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebs- ratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern. WER HILFT BEI STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrät*innen dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.
KOSTEN FÜR UNS UNERLÄSSLICH: TRANSPARENZ DER KOSTEN 31 SEMINARGEBÜHREN Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor deine Teilnahme an der Schulung beschlossen hat. Hast du also einen Weiterbildungswunsch, suchst du dir in unserem Programm als Erstes die für dich erforderliche Veranstaltung aus, holst den Beschluss deines Gremiums ein und informierst dann den Arbeitgeber. Dieser übernimmt die entstehenden Kosten für Kursgebühr, Verpflegung sowie An- und Abreise. Bei jeder Seminarvorstellung findest du auch Angaben zu Terminen, Orten und Kosten (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG). Ein Formblatt zur Kostenübernahme kannst du bei uns anfragen oder auf unserer Website herunterladen. KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG Diese Kosten berechnen wir separat und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Übersicht – aufgeteilt nach Bil- dungszentren der IG BCE und Hotels der Bildungsoffensive Süd – findest du auf unserer Website www.igbce-bws.de. FAHRTKOSTEN UND SPESEN Hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, rechnest du Fahrtkosten und Spesen direkt mit ihm ab. Dafür gehen wir nicht in Vorleistung. RÜCKTRITTS- UND STORNOGEBÜHREN Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenlos stornieren. Bis zum 7. Tag vor Beginn berechnen wir eine Bearbei- tungsgebühr von 80 % pro Teilnehmer*in. Danach – also auch am Veranstaltungstag – wird bei Rücktritt, Stornierung oder Nichterscheinen die volle Kursgebühr berechnet. Die Stornogebühren entfallen nur, wenn du verbindlich eine*n Ersatzteil- nehmer*in benennst. Wird das Weiterbildungsangebot durch die IG BCE BWS abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet. Wir bemühen uns jedoch, diesen Fall zu vermeiden, und sorgen beispielsweise bei Ausfall eines*einer Referent*in für gleichwertigen Ersatz. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Angeboten der IG BCE BWS gelten, kannst du auf unserer Website www.igbce-bws.de einsehen.
BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN 32 BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN Unsere Qualifizierungsreihen helfen dir, deine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und an neue technische Entwick- lungen anzupassen. Egal, ob du neu im Amt bist oder wiedergewählt wurdest: Mit unseren Qualifizierungsreihen bist du bestens für den Alltag im Betriebsrat, in der Schwerbehindertenvertretung oder in der Jugend- und Auszubildenden- vertretung aufgestellt. KOMPETENZVORSPRUNG MIT BRIEF UND SIEGEL Dein Kompetenzvorsprung wird mit Brief und Siegel belegt. Nach Abschluss jedes Seminars erhältst du von uns ein Zertifikat als Beleg für dein Engagement und deinen Ausbildungsstatus. Treue wird belohnt Deine Treue zeichnet sich bei uns aus: Belegst du unsere Qualifizierungsreihen, erhältst du besondere Auszeichnungen: Bronze – Silber – Gold.
BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN IM ÜBERBLICK 33 Welche Seminare musst du besuchen, um die Zertifikate Bronze, Silber und Gold zu erhalten? Du kannst den von uns empfoh- lenen Weg gehen, dann hast du aus unserer Sicht alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Betriebsrat, in der Schwerbehin- dertenvertretung oder als JAVi den Arbeitsalltag gut meistern zu können. Wir begleiten dich von deiner Wahl an und gehen gemeinsam deinen Bildungsweg. Vielleicht hast du aber schon andere berufliche Kenntnisse und benötigst das eine oder andere Seminar nicht. Stattdessen möchtest du ein anderes Thema vertiefen, das dich in deiner Arbeit und in deinem Gremium weiterbringt. Kein Problem, auch du kannst unsere Zertifikate erhalten. Für dich haben wir bei den Zertifikaten Alternativen festgelegt. Frei nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“. BWS-Qualifizierungsreihen Mögliche Alternativen 3 Starterseminare 4 Seminare BR complete 1 bzw. BR 1–3, SBV 1–3 oder JAV 1–3 4 Seminare SBV complete 1 Bronze-Zertifikat Bronze-Zertifikat + + 4 Seminare BR complete 1 4 Seminare BR complete 1 bzw. oder BR complete 2 bzw. 4 Seminare SBV complete 1 4 Seminare SBV complete 1 oder SBV complete 2 Silber-Zertifikat Detaillierte Informationen zu + unseren Qualifizierungsreihen und zu den Seminaren findest 5 Seminare BR complete 2 du auf unserer Website: bzw. www.igbce-bws.de. 5 Seminare SBV complete 2
BWS FACHVERLAG 34 FACHLITERATUR ONLINE KAUFEN WWW.BWS-FACHVERLAG.DE Ob erfahren oder neu im Gremium: Als Betriebsratsmitglied willst du deine Kolleg*innen kompetent beraten. Mit Fach- und Spezialliteratur kannst du dein Wissen aus den Seminaren der IG BCE BWS ausbauen – und die erste Anlaufstelle dafür ist der Onlineshop des BWS Fachverlags. Die Schwerpunktthemen sind: ■ Neu im Betriebsrat ■ Sozialrecht ■ Arbeitsrecht ■ Wirtschaftswissen ■ Betriebsverfassung ■ Kommunikation ■ Tarifrecht ■ Arbeitsorganisation ■ UN-Mitbestimmung ■ Digitalisierung Wichtige Neuerscheinungen, unsere Empfehlungen und Veröffentlichungen, die es exklusiv beim BWS Fachverlag gibt: All das findest du direkt auf der Startseite unseres Onlineshops. Die praktische Suchfunktion ermöglicht dir darüber hin- aus, gezielt Fachliteratur zu recherchieren und online zu kaufen. In der Freizeit willst du auch mal einen Krimi lesen? Wir besorgen für dich jedes auf dem deutschen Markt erhältliche Buch, einfach anrufen, mailen oder faxen! KONTAKT Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631 416 Fax: 0511 7631 775 E-Mail: bws-fachverlag@igbce.de
BWS-WEBSITE & CO. ÜBERSICHTLICH, PRAKTISCH, AUF DEN PUNKT: UNSERE WEBSITE 35 Vielfalt gehört quasi zur DNA der IG BCE BWS – das spiegelt nicht zuletzt unser Seminarprogramm wider, das dich quer durch alle Handlungsfelder der Betriebsratsarbeit begleitet. Das zeigt sich aber auch in unserem Internetauftritt. Hier findest du alle Weiterbildungen und ergänzende Veranstaltungen, entweder über die praktische Stichwortsuche oder sortiert nach den Hand- lungsfeldern. Du kannst dich über Inhouse-Seminare, BWS on Tour und die BWS-Qualifizierungsreihen informieren und hast die Kontaktdaten deiner Ansprechpartner*innen schnell im Blick. Die Rubrik „Service“ ist genau das: deine Anlaufstelle für Nützliches und Notwendiges. Das Spektrum reicht von Wissenswer- tem für deine Betriebsratsarbeit über Antworten auf häufig gestellte Fragen bis zur Downloadmöglichkeit für Formulare und Broschüren. Und: Du kannst dich unter diesem Navigationspunkt direkt für den Newsletter der IG BCE BWS anmelden, der ein- mal im Monat erscheint. NOCH MEHR NEWS? GIBT’S HIER!
ÖKOLOGISCH VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN 36 DER UMWELT ZULIEBE VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN Wir setzen bei der Herstellung unserer Printprodukte auf Papiere mit dem FSC® Mix-Label. FSC Mix steht für Produkte, bei denen Materialien aus vorbildlich bewirtschafteten, FSC®-zertifizierten Wäldern, Recyclingmaterial sowie Material aus kontrollierten Quellen (Controlled Sources) zum Einsatz kommen können. FSC Mix ermöglicht den Einsatz von Recycling- material, unterstützt dadurch die Kreislaufwirtschaft und entlastet so Wälder und Ökosysteme. Als Beleg wirst du auf unseren Druckmedien das FSC-Zeichen für verantwortungsvolle Waldwirtschaft finden.
ÖKOLOGISCH VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN NACHHALTIG. KLIMANEUTRAL. 37 CO2-Emissionen, die bei der Druckherstellung nicht vermieden werden können, gleichen wir durch Investitionen in Klima- schutzprojekte aus und gewährleisten so Klimaneutralität. Für jeden klimaneutralen Auftrag erhalten wir zur Kennzeich- nung des Druckprodukts das ClimatePartner-Label mit ID-Nummer. Auch beim Versand setzen wir auf die Umwelt. Der klimaneutrale Versand mit DHL GOGREEN unterstützt den Kampf gegen den Klimawandel. Durch den Ausgleich der beim Transport unserer Sendungen anfallenden Emissionen setzen wir uns für den Umweltschutz ein. Der Ausgleich erfolgt über die Förderung international anerkannter Klimaschutzprojekte. ÖKOLOGISCH VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN: CO2 KLIMANEUTRAL DRUCKEN UND NEUTRAL ZERTIFIZIERTE KLIMASCHUTZPROJEKTE FÖRDERN
ANMELDUNG – QUALITÄTSMANAGEMENT 38 ANMELDUNG HOTLINE: 0511 7631-336 E-MAIL: ANMELDUNG-BWS@IGBCE.DE ERREICHBARKEIT Anmelden kannst du dich Montag bis Donnerstag: telefonisch, schriftlich per E-Mail, 08:00 – 17:00 Uhr Post oder Fax und direkt Freitag: auf unserer Website 08:00 – 15:00 Uhr www.igbce-bws.de. WIR LEBEN QUALITÄT UND FAMILIE Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit möchten wir unsere Anstrengungen im Be- reich Qualität nachhaltig darlegen. Zertifiziert wurden wir durch die CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur ein wichtiges Tätigkeitsfeld von Betriebsräten. Auch wir als BWS möchten mit einer familienbewussten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Durch das „audit berufundfamilie“ dokumentieren wir dies. Die Zertifizierungen kannst du online einsehen: www.igbce-bws.de.
IMPRESSUM 39 Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover und BWS Fachverlag GmbH Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover Verantwortlich Peter Wind Petra Reinbold-Knape Konzeption & Gestaltung Syskom Werbeagentur GmbH Text Susanne Creutz Doreen Köstler – federworx.de Druck Qubus media GmbH Fotonachweis Titelseite, Seite 8 iStock.com/Nikada Seite 28 iStock.com/skynesher Alsdorf: AdobeStock.com/Georg Weber Seiten 2, 4, 5 Seite 30 iStock.com/Tetyana Linnik Bonn: AdobeStock.com/Vladimirs Seite 31 AdobeStock.com/v.poth Düsseldorf: AdobeStock.com/conorcrowe Seite 32 iStock.com/alvarez (Foto rechts) Duisburg: AdobeStock.com/saiko3p Seite 33 Zertifikate: Syskom Werbeagentur GmbH Köln: AdobeStock.com/Horst Gerlach Seiten 34, 38 (Foto oben) Dirk Egelkamp Fotografie, Leverkusen: Bayer Polymers www.dirk-egelkamp.de Moers: Mirko Müller Seiten 35 (Foto oben), 40 iStock.com/Adene Sanchez Seite 3 Andreas Jansen: Iris Sparrer Seite 35 iStock.com/Geber86 (Foto unten) Seite 7 iStock.com/max-kegfire (Fotos oben) Seite 36 iStock.com/metamorworks Seiten 7 (Foto unten), 12 iStock.com/golero Seite 37 iStock.com/HAZEMMKAMAL (Foto oben) Seiten 9, 32 (Foto links) iStock.com/fizkes iStock.com/Yuliia (Foto unten) Seiten 11, 15, 17 Fotodesign Wintz, www.jowintz.de Seite 38 iStock.com/Halfpoint (Foto unten) Seite 13 iStock.com/Dan Rentea Seite 39 iStock.com/querbeet Seite 18 iStock.com/PeopleImages Buchabbildungen www.igbce-bws.de, www.bundverlag.de Seite 26–27 iStock.com/Symbiont
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