Pflegeurlaub Lohnverhandlungen 2019 Gewerkschaftsrat fordert Vereinbarkeit - Die Zeitung Ihrer Gewerkschaft - LANV

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Pflegeurlaub Lohnverhandlungen 2019 Gewerkschaftsrat fordert Vereinbarkeit - Die Zeitung Ihrer Gewerkschaft - LANV
P.P. FL-9495 Triesen

Die Zeitung Ihrer Gewerkschaft   Nr. 3 | Oktober 2018 | 61. Jahrgang

 Pflegeurlaub

 Lohnverhandlungen 2019

 Gewerkschaftsrat fordert Vereinbarkeit
2

                                                                      Agenda

                                                                     Informiert schwanger
                                                                     Ein Informationsabend
                                                                     für sie und ihn

                                                                     Datum: Montag, 26. November 2018
                                                                     Zeit:  18.30 Uhr bis 20.30 Uhr
                                                                     Ort: 	Haus St. Martin, Eschen

                                                                     Mitgliederversammlung 2019

                                                                     Datum: Dienstag, 26. März 2019
                                                                     Zeit:  19.00 Uhr
                                                                     Ort:   Restaurant Rössle, Schaan

Impressum
Herausgeber: LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
Dorfstrasse 24, Postfach 54, FL-9495 Triesen
Tel. +423 399 38 38, Fax +423 399 38 39, info@lanv.li, www.lanv.li
Redaktion: Sigi Langenbahn
Gestaltungskonzept: Mathias Marxer Est., Triesen
Druck: BVD Druck + Verlag AG, Schaan
Auflage: 1’300 Stk.
Titelbild: ÖGB Vorarlberg

Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers.
LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018                                                      3

                                                             Editorial

                                                            Liebe Leserin,
                                                            lieber Leser
Inhalt                                                      Von Seemannsgarn und Geisterfirmen
                                                            «Weniger Kapitäne in Liechtenstein» und «Kein Seemannsgarn:
Lohnrunde 2019                        4                     Auf den Weltmeeren segeln Kapitäne und Matrosen aus Liechten-
                                                            stein mit Segel- und Motorbooten mit», titelten unsere Zeitungen
Welttag für menschenwürdige Arbeit    5                     am 27. September. Doch schnell wurde klar, dass es sich bei
                                                            den liechtensteinischen Kapitänen tatsächlich um Bootsleute aus
Digitalisierung muss dem                                    Deutschland, Belgien, Polen, Slowakei, Tschechien oder Lett-
Menschen dienen                       6                     land handelt, die wohl noch nie liechtensteinischen Boden unter
                                                            den Füssen hatten. Und sie segeln auch nicht auf den Welt-
Herzlichen Glückwunsch                7                     meeren, sondern arbeiten als Binnenmatrosen auf europäischen
                                                            Flussschiffen.
So nicht!                             8
                                                            Doch worum ging es in den Artikeln? Ein Landtagsabgeordneter
Pressetour des IGR Bodensee          11                     hatte moniert, dass 450 Matrosen mit liechtensteinischen Arbeit­
                                                            gebern bei uns AHV-versichert sind und Kindergeld beziehen, ohne
Ratgeber: Pflegeurlaub               12                     in irgendeiner Beziehung zu unserem Land zu stehen. Gemäss
                                                            Antwort der Regierung wurden seit 2014 Verhandlungen geführt,
                                                            um eine Gleichstellung aller Bootsleute auf den Rheinschiffen
                                                            zu erreichen. Mit einer neuen Vereinbarung sollen sie nun in jenem
                                                            Staat zu versichern sein, in dem der Schiffsbetreiber seinen Sitz hat.

                                                            Auch wir stören uns schon jahrelang an diesem Geschäftsmodell,
                                                            jedoch in erster Linie an den liechtensteinischen Arbeitgebern,
                                                            die Bootsleute anstellen und an Schifffahrtsunternehmen ausleihen.
                                                            Die liechtensteinischen Arbeitsverträge von zwei der drei Unter­
                                                            nehmen lagen weit ausserhalb unseres Arbeitsvertragsrechts.
                                                            Einer der Treuhänder zeigte sich selbst nicht verantwortlich, wei-
                                                            gerte sich aber, uns eine verantwortliche Person seiner «Geister­
                                                            firma» zu nennen.

                                                            Auch stört uns, dass die Sozialpartner der Rheinanliegerstaaten
                                                            offensichtlich bei den Verhandlungen vertreten waren, die Regie-
                                                            rung es aber nicht für nötig hielt, unsere Erfahrungen einzuholen.
                                                            Gerne hätten wir erklärt, dass für Personalverleiher ein allge­
                                                            meinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag existiert, der für die Matro-
                                                            sen anzuwenden ist. Und falls es sich bei diesen Firmen nicht
                                                            um Personalverleiher handelt, hätte uns die Regierung sicher erklärt,
                                                            wie gemäss liechtensteinischem Arbeitsvertragsrecht die orts-,
                                                            berufs- oder branchenüblichen Löhne von Matrosen eruiert werden,
                                                            damit diese gemäss ABGB §1173a Art. 111 a ff auch eingehalten
                                                            werden.

                                                            Sigi Langenbahn, Präsident LANV
4                                            LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018

 Sozialpartnerschaft

Lohnrunde 2019
Gemäss der Regierung weist die               ­ aschinen- und Anlagenauslastung sowie
                                             M                                                Lokalwährungen abschöpfen und somit das
liechtensteinische Volkswirtschaft im        die Auftragseingänge dürften sich                Währungsrisiko diversifizieren.
Vergleich mit der Schweiz, Öster-            weiter positiv entwickeln, weshalb vermehrt
reich, Deutschland und Luxemburg             mit einem Stellenausbau gerechnet                Teuerung
die höchste Produktivität aus                werden darf.                                     Der Schweizer Landesindex der Konsumen-
(Stand 30. April 2018). Sie hat das                                                           tenpreise blieb im August 2018 im Vergleich
jüngste konjunkturelle Tal weit-             Erfreuliche Umsatzzahlen                         zum Vormonat unverändert beim Stand von
gehend durchschritten und erholt sich        bei der LIHK                                     101.8 Punkten (Dezember 2015 =100). Die
auf breiter Front von den Aus­wir­           In der Pressemitteilung vom 13. Juli 2018        Teuerung gegenüber dem Vorjahresmonat
kungen der Finanzkrise. Das preisbe-         gab die Liechtensteinische Industrie-            betrug 1.2 %.
reinigte BIP 2016 hat nach starken           und Handelskammer (LIHK) positive Zahlen
Rück­gängen fast wieder das Vor­             bekannt: Der Auslandsumsatz der                  Hinzu kamen für die Arbeitnehmenden
krisen­niveau erreicht. Die Arbeits­         ­Indus­trie-Mitgliedsunternehmen hat im          in der Vergangenheit steigende Kosten
losigkeit in Liechtenstein befindet sich      Jahr 2017 um sehr erfreuliche 6.3 %             aufgrund der Revisionen im Kranken­
traditionell auf tiefem Niveau, liegt         gegenüber 2016 zugelegt. Das Umsatztotal        versicherungsgesetz (KVG) und in der be-
seit 2017 unter 2.0 % und im europäi-         beträgt nun rund 7,2 Milliarden Franken         trieblichen Vorsorge (BPVG).
schen Vergleich klar am tiefsten.             und wird von 30 Industrie-Unternehmen in
                                              über 160 Ländern generiert. Dieser               Ampeln stehen auf Grün
                                              Erfolg zeigt deutlich auf, dass liechtenstei­    Sämtliche Indikatoren sprechen eine
Euro auf Erholungskurs                        nische Pro­dukte auf dem Weltmarkt               deutliche Sprache. In der Lohnrunde 2019
Der Euro-Jahresmittelkurs steigt seit dem     geschätzt und konkurrenzfähig sind. Vor          sind generelle Lohnerhöhungen ange-
«Schock» am 15. Januar 2015 kontinuierlich    dem Hintergrund des weiterhin sehr               bracht. Unsere branchenabhängigen For-
an. So lag der Euro im Jahr 2015 durch-       anspruchsvollen internationalen Marktum-        ­derungen von 1.0 % bis 2.5 %, wovon
schnittlich bei CHF 1.07, im Jahr 2016 bei    feldes kann diese Steigerung in Summe als        mindestens 1.0 % generell gewährt werden
CHF 1.09, im Jahr 2017 bei CHF 1.11. In       äusserst positiv beurteilt werden.               soll, sind somit absolut realistisch und
diesem Jahr liegt der Jahresmittelkurs bei                                                     machbar. Dies haben sich die Arbeitneh-
CHF 1.16 (Stand 20. September 2018).         Beschäftigungsstatistik                           menden nach den vergangenen Real­
                                             Im Jahr 2017 stieg die Zahl der in Liech­         lohnverlusten mehr als verdient.
 Erfreuliche konjunkturelle Lage             tenstein Beschäftigten um 1’208 Personen ­
 Die konjunkturelle Lage in der Industrie    auf 38’661, was einem Wachstum                   Fredy Litscher
 und im warenproduzierenden Gewerbe hat      von 3.2 % entspricht. Im Vorjahr wurde ein       Gewerkschaftssekretär
 sich im zweiten Quartal 2018 weiter         Beschäftigtenzuwachs von 1.9 % berech-
 verbessert. Somit setzt sich der positive   net. In den LIHK-Unternehmen arbeiteten
 Trend der Vorquartale weiter fort.          per 31. Dezember 2017 rund 10’200
 Gemäss der vom Amt für Statistik im Juli    Perso­nen. Dies entspricht einem Zuwachs
 durch­geführten Konjunkturumfrage           von 2.2 % gegenüber dem Vorjahr.
wird die allgemeine Lage von der Mehrheit    Während der Anstieg des Personals in
der befragten Unternehmen (gewichtet         Liechtenstein moderat ist, ist der Per­
nach Beschäftigten) positiv beurteilt.       sonalbestand in den Auslandsniederlass­
Auch für das dritte Quartal geben sich       ungen der LIHK-­Unternehmen um
die Unternehmen optimistisch. Rund 67 %      fast 7 % auf 53’400 Personen in rund
rechnen weiterhin mit einer guten            70 Ländern angestiegen. Diese ­
­Geschäftslage, 32 % immerhin mit einer      Unternehmen profitieren somit nicht nur
 befriedigenden. Nur gerade 1 %              weltweit vom Knowhow der liech­
 sieht sich im laufenden Quartal mit einer   tensteinischen Arbeitnehmenden, sondern
                                                                                               Pixabay
 schlechten Lage konfrontiert. Die           können die Gewinne in den jeweiligen
LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018                                                       5

 International

Menschenwürdige Arbeit im Hausdienst
Am 7. Oktober fand zum elften                ches die Sicherheit und den Gesund­             Hausangestellte in den Genuss fairer
Mal der Tag für menschenwürdige              heitsschutz der Arbeitnehmenden regelt.         Beschäftigungsbedingungen, menschen-
Arbeit statt. Der LANV macht als             Gemäss den uns vorliegenden Lohn­               würdiger Arbeits- und Lebensbedingungen
Mitglied des Internationalen Gewerk-         abrechnungen beträgt der Netto-Lohn             unter Achtung der Privatsphäre kommen.
schaftsbundes IGB darauf auf­                einer Pflegerin ca. CHF 1’550.– pro Monat
merksam. Unser diesjähriges Motto            und somit ca. CHF 18’600.– im Jahr.             Weiter sind Zeiten, in denen sich Hausan-
lautete «Menschenwürdige Arbeit              Dies bedeutet ein Stundenlohn von unter         gestellte zur Verfügung des Haushalts
für Arbeitnehmende im Hausdienst».           fünf Franken.                                   halten und somit nicht frei über ihre Zeit
                                                                                             verfügen können, als entschädigungs-
                                             Nebst dem überfälligen Normalarbeits­           pflichtige Bereitschaftszeit zu werten.
Eine Person in deren Privathaushalt zu       vertrag (NAV) mit fairen Mindestlöhnen für      Zudem ist eine wöchentliche Ruhezeit von
betreuen kann heissen, 24 Stunden pro        Hausangestellte würde auch eine Mit­            mind. 24 aufeinanderfolgenden Stunden
Tag sieben Tage in der Woche auf             gliedschaft Liechtensteins bei der Inter­       zu gewährleisten.
Abruf bereitstehen zu müssen. Stellen Sie    nationalen Arbeitsorganisation (ILO,
sich vor, Sie müssen in einer Nacht zehn     Sonderorganisation der UNO) dazu bei-           Aufgrund der begrenzten Ressourcen
Mal aufstehen, um der pflegebe­dürftigen     tragen, die teilweise prekären Beding­          möchte die Regierung aber auf eine
Person auf die Toilette zu helfen, Windeln   ungen der Hausangestellten zu verbessern.       Mitgliedschaft bei der in Genf ansässigen
wechseln, Aus­scheidungen reinigen.          Denn im Übereinkommen 189 über                  ILO verzichten. Somit verbleibt die Anzahl
Am nächsten Tag können Sie sich nicht        menschenwürdige Arbeit für Hausange-            der Mitgliedsstaaten bei der ILO bei 187
ausruhen, da Sie zusätzlich zu den           stellte verpflichten sich die ratifizierenden   und wir müssen weiter dafür kämpfen,
Betreuungsaufgaben den Haushalt auf          ILO-Mitgliedsstaaten zur:                       dass nach vielen Jahren endlich ein
Vordermann bringen, einkaufen, kochen                                                        zeitgemässer NAV Wirklichkeit wird, damit
usw. müssen. In einer Pflegeeinrichtung       	Anerkennung des bedeutenden                  alle Hausangestellten in Liechtenstein
wird die Arbeit auf mehrere Personen            Beitrags von Hausangestellten zur            unter menschenwürdigen Bedingungen
in verschiedenen Schichten verteilt. Doch       globalen Wirtschaft                          arbeiten können.
während Ihrer dreiwöchigen Schicht
sind Sie in der Regel für sämtliche Haus-     	Verbesserung der Erwerbschancen für          Fredy Litscher
und Betreuungs­arbeiten zuständig.              Arbeitnehmende mit Familienpflichten         Gewerkschaftssekretär
Je nach Arbeitgeber bzw. Pflegegrad
bekommen Sie pflegerische Unterstützung       	Schaffung von Möglichkeiten für
der Familien­hilfe oder Spitex.                 die Betreuung von alternden Bevölke-
                                                rungen, Kindern und Menschen
Oft sind es Frauen aus Osteuropa,               mit Behinderungen.
die in diesem Bereich arbeiten. Mit enor-
men und teils unmenschlichen Arbeits­        Die ILO ist der Auffassung, dass haus­
pensen leisten sie einen wichtigen Beitrag   wirtschaftliche Arbeit nach wie vor
für unsere Gesellschaft. Dafür lassen        unter­bewertet ist, da sie hauptsächlich von
sie ihre Kinder und Ehemänner in der         Frauen und Mädchen geleistet wird,
Heimat zurück, was nicht selten zu           von denen viele Migrantinnen oder Ange-
Traumata führt. Die Frauen nehmen dies       hörige benachteiligter Gemeinschaften
auf sich, um in Liechtenstein ohne           sind. Diese sind besonders anfällig für
Schutz des Arbeitsgesetzes für minimale      Diskriminierung in Bezug auf Beschäfti-
Löhne zu arbeiten. Entgegen allen            gungs und Arbeitsbedingungen und
Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft      andere Verletzungen der Menschenrechte.
sind Angestellte in Privathaushalten         So hat jeder Staat Massnahmen zu
nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt, wel-    ergreifen, um sicherzustellen, dass
6                                            LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018

 Gesellschaft

Digitalisierung muss dem Menschen dienen
Die Digitalisierung ist weder                der Arbeitgeber und die Entgrenzung          niedrig- bis mittelbezahlten Personen aus-
Trend noch Strategie, sondern Tech­-         von Arbeitszeiten (DGB). Einige Konzerne     geführt werden. Geringverdiener
nologie, die immer mehr Bereiche             wie der Fahrdienstvermittler Uber            ­konkurrieren nicht primär mit ausländi-
unseres Lebens durchdringt. Sie be-          oder Firmen, die im Internet Arbeits­         schen Niedriglohnarbeitern, sondern
einflusst jetzt schon in grossem             angebote an Crowd-Worker an­bieten,           vor allem mit immer effizienteren und
Mass unsere Arbeitswelt, Arbeits­            nutzen diese Umbrüche bereits zur             billigeren Technologien. Der Schwei-
bedingungen und die Beziehungen              Verdrängung klassischer Unternehmen           zer Ökonom Michael Siegenthaler sieht
zwischen Unternehmen, Arbeit­                und verbreiten prekäre Arbeitsverhältnisse    aber auch das Aufkommen neuer
nehmenden und Konsumenten und                wie Scheinselbständigkeit, Arbeit auf         Jobs in anderen Bereichen wie in der
Konsumentinnen. Digitalisierung              Abruf und Schwarzarbeit. Sie ent­ziehen       ­Projektsteuerung, auf strategischer Ebene,
macht manche Arbeitsformen und die           sich sämtlichen Pflichten als Arbeit-        in der Unternehmensberatung und
damit verbundenen Arbeitsplätze              geber, dem Abführen von Sozialbeiträgen,     Unternehmenskommunikation, womit
überflüssig, lässt aber gleichzeitig         der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,       der Bedarf an qualifiziertem Personal
neue Arbeitsformen und Berufsbilder          dem Anspruch auf einen ­Mindestlohn oder     steigt. Parallel dazu dürften traditionelle
entstehen. Es gilt, die Chancen              auf Ferien. Wer mitmacht, ist Unter-         Berufskarrieren, die in der Hierarchie
zu nutzen und Risiken abzuwenden.            nehmer in eigener Sache, kann keine          und beim Einkommen stetig nach oben
Digitalisierung muss in den Dienst           Arbeitnehmerrechte geltend machen            führen, immer seltener werden. Wer
der gesamten Gesellschaft und nicht          und trägt das ganze Risiko. Der Arbeit­      heute im Alter 50plus die Stelle verliert,
nur des Kapitals gestellt werden.            geber gibt sich lediglich als Vermittler     wird woanders in gleicher Funktion kaum
                                             und entzieht sich damit jeglicher Verant-    noch das gleiche Einkommen erwarten
                                             wortung.                                     können. Diese Entwicklungen tragen
Risiken der Digitalisierung                                                               gemäss Siegenthaler zu einer steigenden
Digitalisierung lässt sich nicht stoppen,    Ungleichheit durch Digitalisierung?          Lohnungleichheit in der digitalisierten
wird aber von vielen als Bedrohung           Durch die Digitalisierung werden Jobs wie    Wirtschaft bei.
angesehen. Viele verbinden es mit steigen-   repetitive Routinearbeiten oder ein-
dem Leistungsdruck, verdichteter             fache Aufgaben im Back Office wegfallen,     Frauen Verlierer der Digitalisierung?
Arbeit, erweiterter Kontrollmöglichkeiten    Arbeiten, die typischerweise von ­­          Gemäss einer Studie des World Economic
                                                                                          Forum wird die industrielle Revolution
                                                                                          in den kommenden Jahren 5 Millionen
                                                                                          Jobs vernichten. Frauen werden
                                                                                          davon besonders stark betroffen sein, da
                                                                                          sie in jenen Branchen, die mit der
                                                                                          Digitalisierung an Bedeutung gewinnen,
                                                                                          nach wie vor stark untervertreten
                                                                                          sind. Gemeint sind die klassischen MINT-
                                                                                          Disziplinen Mathematik, Informatik,
                                                                                          Naturwissenschaften und Technik. Ander-
                                                                                          erseits sind Frauen dort übervertreten,
                                                                                          wo die Digitalisierung Jobs vernichten
                                                                                          könnte, wie im Bereich Büro und Ver­
                                                                                          waltung. Da Frauen auf dem Arbeitsmarkt
                                                                                          immer noch deutlich untervertreten sind,
                                                                                          kann dieser Verlust ihren Anteil weiter ver-
                                                                                          ringern und die Kluft zwischen den
                                                                                          Geschlechtern vergrössern. Gemäss der
  Pixabay
                                                                                          WEF Studie sind die Folgen klar:
LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018                                                      7

Bleibt die Geschlechterkluft in der Industrie    	Frauen aktiv an Führungspositionen          zeitarbeit werden kaum gefördert.
bestehen und gewinnen die MINT-­                   heranführen                                 Ein Lichtblick am Horizont ist das
Branchen weiter an Bedeutung, laufen die                                                       ­Experimentierlabor pepperMINT (www.
Frauen Gefahr, die besten Jobs der               	Unter Managern das Bewusstsein               peppermint.li). Mit der Förderung der
Zukunft zu verpassen. Für Firmen aus die-          für die Vorteile der Frauenförderung         MINT-Disziplinen wird das Ziel verfolgt,
sen Branchen ist der Druck deshalb                 schärfen                                     bei Schülerinnen und Schülern die Freude
besonders gross, den Frauenanteil zu                                                            an den Fächern Mathematik, Informatik,
erhöhen. Laut WEF-Studie haben                   	Flexibles Arbeiten durch Elternzeit und      Natur­wissenschaften und Technik zu
viele Unternehmen dieses Problem schon             Angebote für die Kinderbetreuung.            wecken und zukunftsorientierte Kompe-
erkannt und setzen auf folgende                                                                 tenzen zu vermitteln.
­Massnahmen, um für Frauen auf allen            Was tut Liechtenstein?
 Ebenen attraktiver zu werden:                  Liechtenstein hinkt diesen Zielen, wie sie     Sigi Langenbahn
                                                auch der LANV schon seit Jahren for-
 	Förderung der Work-Life-Balance              ­dert, noch weit hinterher, wie die aktuelle
                                                 familienpolitische Diskussion wieder
 	Rekrutierungs- und Lohngleichheits­           deutlich macht. Frauenquoten werden als
   ziele für alle Stufen                         unnötig erachtet, Elternzeit und Teil­

 LANV intern

Herzlichen Glückwunsch
                                                Am Sontag 29. Juli 2018 erblickte Luis
                                                Artò, Sohn von Lilit und Asad Keucheyan
                                                das Licht der Welt. Wir freuen uns über
                                                die Geburt von Luis und gratulieren
                                                unserer Arbeitskollegin Lilit sowie ihrem
                                                Mann Asad zum freudigen Ereignis.
                                                Wir ­wünschen der jungen Familie für die
                                                Zukunft alles Gute.
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 So nicht

Georgs Gebote
Seit Jahren beschäftigen uns arbeitsrecht­
liche Probleme in den Firmen des               Bitte sende mir Deine fristlose Kündi-    Falls ihr daran kein Interesse habt auf
­Unternehmers Reto Heeb (VR Georg AG;          gung – das ist wohl einfacher,            meine Nachricht einzugehen,
 Ländlemarkt Eschen Establishment,             als den Ärzten weiterhin Geschichten      werdet ihr die Kopie einer Mandats-
 Tresa AG). Heebs Impulsivität den Mitar-      zu erzählen?! Jedenfalls bin ich          vereinbarung erhalten.
 beitenden gegenüber erfahren auch             menschlich von Dir enttäuscht – echt
 wir immer wieder im Rahmen unserer            schade, dass Du so einen tollen           Alles klar?
 Interventionen. Sozialpartnerschaft-          Abgang hinlegst. Unglaublich, wie das
 liche Lösungen im Sinne gütlicher Einigun-    liebe Mädel nun agiert – zu lange
 gen sind kaum möglich, da Heebs               warst Du wohl im Konditoreiparadies.
 Reaktion infolge mangelnden Schuld­           Deine Lohnzahlung wird bis zu             Wenn andere sich nicht an die
 bewusstseins meist aus Gegen-                 Deinem Feedback sistiert.                 Gesetzgebung halten, fühlen sie sich
 vorwürfen und Beleidigungen bestehen.                                                   legitimiert- das erinnert an den
 Die neuesten Vorkommnisse veran-                                                        Sozialismus, welcher sowieso keine
 lassen uns zum Abdruck einer Auswahl                                                    andere Denkweise toleriert.
 seiner Reaktionen (Originaltexte):            Ferienansprüche Januar – Juni; ich
                                               bitte ich Sie, Deine etwaigen Forde-
                                               rungen an den dazumal zuständigen
Nachrichten von Reto Heeb an seine             Geschäftsführer zu richten.                Wenn Herr          nachweisliche
Angestellten                                                                             Unwahrheiten mit seinem
                                               Ihre mehrfachen, schriftlichen «Kriegs-   Druckwerk verbreitet – darf ich ihn
                                               androhungen» – das ist und waren          und seine Familie somit auch
  Wäre es eher in Deinem Sinne,                «gefährliche Drohungen» – dies werde      ­verleumden?
  dass ich Deine arbeitsrechtliche Klage       ich dann selbstredend auch einklagen.
  mit einer Gegenklage wegen
  versuchter Körperverletzung beant-
  worte? (http://www.vol.at/oma-der-                                                     Dass sie mich und das Unternehmen
  eigenen-kinder-geschlagen-und-              E-Mails von Reto Heeb an den LANV          in ihrem Druckwerk schlecht
  getreten/4670027) Spätestens                                                           stellen ist gesetzeswidrig – das wissen
  dann werden Deine Vorstrafen zu                                                        sie. Haben die Mitarbeiter etwas
  Deinem Nachteil.                             Was bilden Sie sich ein, mir persön­      gegenteiliges behauptet – wohl kaum.
                                               liche Unzulänglichkeiten zu
                                               ­unterstellen? Leidet auch ihr an einer   Unser Unternehmen hält sich an den
                                                Profilierungsneurose?! Seid Euch         jeweiligen GAV- obwohl sich
  Hallo          wenn du übermorgen             bewusst, dass ihr hier aktive Rufschä-   andere nicht daran halten. Wollen wir
  bis 31.9 wieder gesund bist,                  digung ohne Zugewinn betreibt.           in gleicher Selbstgerechtigkeit wie
  kriegst du ein Zwischenzeugnis ohne                                                    Sie selbst, sich an Vergehen der
  Erwähnung des Vorfalls.                                                                anderen orientieren?!

                                               Ich setze mich für die Mitarbeiter
                                               ein, auch wenn ihr selbst weniger als
  Erzähl mir bitte, was ich Dir gedroht        ein Lösungsansatz kennt, einer            Herr          – ohne Richtig-
  haben soll. Diese Unterstellung              herrschsüchtigen, älteren Dame in ihre    stellung werde ich gegen Sie persön-
  ist nämlich *NICHT IN ORDNUNG*!              Schranken zu weisen.                      lich vorgehen.
LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018                                                   9

Mit einem Anwalt drohen, wenn            Ich überwache die Mitarbeiter nicht        Bevor wir Gespräche über
man selbst sich nicht an das             – es war die Kamera meiner privaten        führen, bitte ich dringend um
Gesetz gehalten hat. Selbstgerech­       Haustüre, die sah, dass auch die           Richtigstellung ihrer Unwahrheiten
tigkeit pur – linker als links.          gegenüberliegende, ebenfalls private       im LANV-Blättchen, das via
                                         Haustüre von Eurer Mandantin               Internet immer noch publiziert wird.
Ich drohte Herrn           nie –         «als Notaus- und auch Eingang»
fragte ihn nur – ob er es angemes-       verwendet wurde.                           Im Anschluss könnten wir uns gerne
sen fände, – wenn auch ich                                                          über den Spind-Schlüssel und
ihn denn auch verleumden würde . . .                                                die Auszahlung der in Vergessenheit
Das ist keine Drohung – diese                                                       geratenen 3 Mehrstunden
Aussage sollte ihm nur vor Augen         Haben sie bereits eine strafrechtlich      ­unter­halten. Die Drohungen bzgl.
halten – wie er selbst nicht strin-      relevante Vorgeschichte oder ist es ihr     «Krieg» der Frau         sollten
gent argumentiert.                       erstes Mal?                                 wir auch noch diskutieren – im An­-
                                                                                     schluss.
                                         Wir würden es erfahren. Auch wenn
                                         andere linksradikale Gruppierungen
Ihr habt mir nie geholfen. Ihr           sich auch nicht an die Gesetzgebung
seid nicht an der Wahrheit oder einer    halten – wir in Liechtenstein haben       E-Mail einer Angestellten von Reto
Lösung interessiert – ihr leidet an      eine Gesetzgebung, welche bekann-         Heeb an den LANV
einer Profilierungsneurose…              termassen für alle gilt.

                                                                                    Wie vermutet ist Herr Heeb zu mir
                                                                                    nach Hause gekommen. Ich
                                                                                    hatte wirklich Angst vor ihm, zum
                                                                                    Glück waren meine Eltern zu-
                                                                                    hause. Er fragte, ob ich zuhause
                                                                                    sei und wurde gleich sehr laut
                                                                                    und es gab Diskussionen zwischen
                                                                                    ihm und meinem Papa.

                                                                                    Am Ende ging er und schrieb
                                                                                    am Abend folgendes im Whats App.

                                                                                    Hallo           – schade, dass Du dann
                                                                                    doch kein Wort sagen
                                                                                    wolltest. Ohne Gespräch ist kein
                                                                                    Konflikt zu lösen.
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 Zentrale Paritätische Kommission (ZPK)

 Individuelle und generelle Lohnerhöhungen
 in Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV (ave GAV)
 Die Kontrolleure der ZPK SAVE stellen immer wieder fest, dass rechtsverbindliche Lohnerhöhungen nicht
 vorgenommen werden. Was für Lohnerhöhung gibt es denn eigentlich? Zuerst muss man wissen, dass eine
 Mindestlohnerhöhung nichts mit einer generellen oder individuellen Lohnerhöhung zu tun hat und separat in den
 Lohn- und Protokollvereinbarungen (LPV) geregelt wird. Lohnerhöhungen können per 1. Januar oder wie meistens per
 1. April rechtskräftig werden (siehe Tabelle). Lohnerhöhungen werden von den Sozialpartnern LANV und Wirtschafts­
 kammer für ein bis zwei Jahre ausgehandelt und beschlossen. Die Regierung setzt diese darauf in Rechtskraft und macht
 sie auf www.amtsblatt.llv.li und www.gesetze.li bekannt. Die Lohn- und Protokollvereinbarungen werden auf den
 ­Homepages der ZPK, der Wirtschaftskammer und des LANV ebenfalls bekannt gemacht.

 1. Generelle Lohnerhöhung: Dies ist ein definierter Prozentsatz, mit dem Arbeitgeber die Löhne aller M
                                                                                                      ­ itarbeitenden
 erhöhen müssen.

 2. Individuelle Lohnerhöhung: Hier steht ein bestimmter Prozentsatz zur Verfügung, mit dem die G    ­ esamt-
 lohnsumme eines Betriebs erhöht werden muss. Die Mitarbeitenden erhalten individuelle, in der Regel leistungsbezo-
 gene Lohn­erhöhungen, die variieren dürfen. Mit individuellen Anpassungen kann die betrieb­liche Lohngestaltung
 gesteuert werden.

 3. Sockelbetrag: Das ist ein fixer Betrag. Dieser kann generell für alle gelten oder auch nur bis zu einer b
                                                                                                            ­ estimmten
 Lohnhöhe, um die tiefsten Löhne anzuheben.

 Prozentuale Lohnerhöhungen werden nur auf den Lohn berechnet und dürfen nicht über Spesen, I­ncentives, Geschenke,
 Naturalbezüge o. a. ausgeglichen werden. Bei Stundenlöhnen wird der Grundlohn prozen­tual erhöht. Die Zuschläge für
 Ferien, Feiertage, Schlechtwetter und die Jahresendzulage erhöhen sich dann a­ utomatisch.

 Lohnerhöhungen der letzten Verhandlungen (zu finden in Punkt 1 der jeweiligen LPV):
 Branche                                                 Satz / Betrag     Lohnerhöhung                   gültig ab
 Autogewerbe (inkl. Zweirad)                                0,5 %          individuell                    1. April 2018
 Baumeister- & Pflästerergewerbe                         0,5 % / 0,5 %     individuell / individuell      1. April 2017 / 1. Januar 2018
 Detailhandelsgewerbe                                       0,5 %          generell                       1. Januar 2018
 Elektro-, Elektronik & Radio-TV-Gewerbe                    0,5 %          individuell                    1. April 2018
 Gärtner- & Floristengewerbe                             0,5 % / 0,5 %     generell / individuell         1. April 2017 / 1. Januar 2018
 Gebäudereinigungs- & Hauswartdienstegewerbe                0,5 %          generell                       1. Januar 2018
 Gipser- und Malergewerbe (inkl. Gerüstbau)              0,5 % / 0,5 %     generell / individuell         1. April 2018 / 1. April 2019
 Haustechnik- & Spenglergewerbe (inkl. Gebäudehülle)     0,5 % / 0,5 %     individuell / individuell      1. April 2018 / 1. Januar 2019
 Informatikgewerbe                                          0,5 %          individuell                    1. April 2018
 Innendekorationsgewerbe                                   CHF 100         Sockelbetrag (generell)        1. April 2018
 Metallgewerbe                                              0,5 %          generell                       1. April 2018
 Ofenbauer & Plattenlegergewerbe                            0,5 %          individuell                    1. April 2018
 Personaldienstleister (-verleih)                           0.0 %
 Schreinergewerbe                                      CHF 50* / CHF 50*   Sockelbeitrag / Sockelbetrag   1. April 2017 / 1. Januar 2018
 Zimmermeister- & Dachdeckergewerbe                      0,3 % / 0,3 %     individuell / individuell      1. April 2017 / 1. Januar 2018

 * = für Löhne bis CHF 5000
LANV info | Nr. 3 | Oktober 2018                                                   11

 International

IGR fordert Vereinbarkeit von Familie und Beruf
                                                                                               arbeiten und auch am Abend und an
                                                                                               den Wochenenden erreichbar sein.
                                                                                               In Liechtenstein wurde die Pflicht zur
                                                                                               Erfassung der Arbeitszeiten schon
                                                                                               vor Jahren aufgehoben. Jeder ist für sein
                                                                                               eigenes Zeitmanagement verantwort-
                                                                                               lich, das Arbeitsergebnis steht im Vorder-
                                                                                               grund, nicht der Aufwand. Viele Be­
                                                                                               schäftigte neigen dadurch auch zur Selbst-
                                                                                               ausbeutung. Die Schweizer Gewerk­
                                                                                               schaften wehren sich vehement gegen das
                                                                                               gleiche Vorhaben der A­ rbeitgeber.
                                                                                               In Österreich wiederum hat die Regierung
                                                                                               mit dem neuen Arbeitszeitgesetz den
                                                                                               Zwölf-StundenTag bzw. die 60-Stunden-­
                                                                                               Woche eingeführt. Loacker sprach
v. l. n. r. Norbert Loacker (ÖGB), Felix Birchler (SGB), Sigi Langenbahn (LANV),               von einem Rückschritt um Jahrzehnte für
Jens Liedtke (DGB)                                                                             die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit
                                                                                               und Beruf.
Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR)       die verpflichtenden Minimalforde-
Bodensee führte Ende August Anfang              rungen der EU umgesetzt, da sich Politik       In einer gemeinsamen Resolution
September seine sechste Pressetour rund         und Wirtschaft damit Standortvorteile          (www.lanv.li) fordern die Gewerkschafts-
um den Bodensee durch. Präsident                gegenüber den umliegenden Ländern er-          bünde der vier Länder unter anderem
Felix Birchler (SGB) und die Vizepräsiden-      hoffen. Somit ist Elternurlaub immer           den Ausbau der Mitgestaltungsrechte der
ten Sigi Langenbahn (LANV), Norbert             noch unbezahlt und Vaterschafts­urlaub         Arbeitnehmenden im Hinblick auf die
Loacker (ÖGB) und Jens Liedtke (DGB)            überhaupt nicht gesetzlich geregelt.           Work-Life-Balance, auf gesundheitliche
berichteten über die zukünftigen Heraus-                                                       Aspekte und auf Auszeit- und Teilzeitmo-
forderungen zur besseren Vereinbarung           In dieser Beziehung sind uns Deutschland       delle in verschiedenen Lebensphasen.
von Familie und Beruf. In Liechtenstein         und Österreich weit voraus, hingegen           Der IGR Bodensee ist überzeugt, dass
und der Schweiz sieht die Situation ähnlich     beobachten alle vier Gewerkschafter einen      familienfreundliche Rahmenbedingungen
aus, obwohl Liechtenstein als EWR-              besorgniserregenden Trend, der die Ver-        ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen
Mitglied zur Übernahme von EU-Richt­            einbarkeit von Familie und Beruf weiter        sind, denn familienfreundliche Betriebe
linien zum Schutz und zur Stärkung              erschwert: die Flexibilisierung der Arbeits-   sind für Fachkräfte, die in allen vier
der Arbeitnehmerrechte verpflichtet ist.        zeiten, wovon in erster Linie die Unterneh-    Ländern händeringend gesucht werden,
Das liegt in erster Linie an der                men profitieren. In einer z­ unehmend          weitaus attraktiver.
äusserst wirtschaftsliberalen Politik Liech-    digitalen und vernetzten Wirtschaft sollen
tensteins. Fast immer werden nur                die Arbeitnehmenden immer flexibler            Sigi Langenbahn
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 Ratgeber

Pflegeurlaub – Pflegezeit
                                                                                         den Anspruch auf bezahlten Pflegeurlaub
                                                                                         ist ausserdem, dass Sie Ihrem Arbeit-
                                                                                         geber ein ärztliches Zeugnis vorlegen,
                                                                                         das die Krankheit des Familienmitglieds
                                                                                         bestätigt. Der Pflegeurlaub oder tref-
                                                                                         fender ausgedrückt die Pflegezeit muss
                                                                                         vom Arbeitgeber bezahlt werden.

                                                                                         Die Pflegezeit kann mehrere Male im Jahr
                                                                                         in Anspruch genommen werden, wenn
                                                                                         alle Voraussetzungen dafür vor­liegen und
                                                                                         eine anderweitige Pflege tatsächlich
                                                                                         nicht möglich ist. Der Anspruch bezieht
                                                                                         sich immer auf maximal drei aufeinander-
                                                                                         liegende Arbeitstage unabhängig der
 Pixabay
                                                                                         Stellenprozente. Es ist ratsam, die Pflege-
                                                                                         zeit nur im Notfall in Anspruch zu nehmen,
Das Ergebnis der im Auftrag                  ­ nfall von Familienmitgliedern, die mit
                                             U                                           da eine mehrmalige Inanspruchnahme
der Regierung erstellten Umfrage             ihnen im selben Haushalt leben, gegen       der gesamten drei Tage das Arbeitsverhält-
zur aktuellen Situation der Familien         Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses         nis unnötig belasten kann.
in Liechtenstein betreffend die              Freizeit im Umfang von bis zu drei Tagen
Inanspruchnahme von Hilfe in Aus-            pro Pflegefall. Dies sofern die sofortige   Die Tage dienen stets dazu, die Betreuung
nahmesituationen zeigt, dass der             Anwesenheit des Arbeitnehmenden             und Pflege des Familienmitglieds zu
Pflegeurlaub von Arbeitgebern trotz          dringend erforderlich ist und die Pflege    organisieren. Der Gesetzgeber geht davon
gesetzlicher Grundlage nicht gern            nicht anderweitig organisiert werden        aus, dass man innert drei Tagen die
gesehen – ja oft gar nicht gestattet         kann.                                       Betreuung organisiert hat.
wird. Dies ist inakzeptabel und kann
rechtlich belangt werden.                    Das heisst, wenn sich die zu betreuende     Wenn mehrere Personen in Ihrem Haus-
                                             Person (Kind, Partner / -in, Elternteil)    halt erwerbstätig sind, können Sie
                                             z. B. im Krankenhaus aufhält, haben Sie     sich in der Pflege kranker Angehöriger
Gemäss Arbeitsvertragsrecht Art. 29 Abs. 5   keinen Anspruch auf den bezahlten           abwechseln.
ABGB erhalten Arbeitnehmerinnen              Pflegeurlaub, da die pflegebedürftig Per-
und Arbeitnehmer bei Krankheit oder          son dort betreut ist. Voraussetzung für     Martina Haas

                              Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
                              Dorfstrasse 24, FL-9495 Triesen, Tel. +423 399 38 38, Fax +423 399 38 39, www.lanv.li
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