ZUKUNFTSMUSIK AUSSICHTEN DER ETZ AB 2021 - Henrik Lesaar - Nordsee
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www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz ZUKUNFTSMUSIK AUSSICHTEN DER ETZ AB 2021 Henrik Lesaar 14.1.2019 | Hamburg
AGENDA 01 Mehrjähriger Finanzrahmen 02 Europäische Territoriale Zusammenarbeit 03 Reaktionen auf den ETZ-Vorschlag 04 Weiteres Verfahren
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 01
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028 Am 29. Mai 2018 Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe der KOM für • EFRE und ESF+, • Europäische Territoriale Entwicklung (Interreg) und • European Cross Border Mechanismus (ECBM) Vorschlag EU-Kommission zum MFR verfolgt das Ziel „den Aufbau eines von Wohlstand, Sicherheit und Zusammenhalt geprägten Europas entscheidend voranzubringen“. Seite 4
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028 Absolute 2014-2020 2021-2027 Veränderun 2021-2027 2021-2027 2021-2027 Zahlen in in Preisen g in % in lfd. Anteil D Anteil D Mio. € von 2018 Preisen Preise 2018 lfd. Preise EFRE 196.564 200.622 2 226.308 15.688 17.681 -21 % ESF+ 95.141 88.646 -7 101.174 GAP 286.143 254.247 -11 286.195 33.762 1. Säule GAP 96.712 70.037 -28 78.811 6.158 6.929 2. Säule EMFF 6.243 5.448 -13 6.140 Seite 5
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028 • EU KOM schlägt MFR Volumen von 1.279 Mrd. € in laufenden Preisen (1.134 Mrd. € in konstanten Preisen) vor. Dies entspricht etwa 1,11% des BNE der EU-27. • Brexit: Mit Austritt UK steigt der Anteil von DE am EU-27 BNE und damit auch der Finanzierungsbeitrag am MFR voraussichtlich deutlich. • Das fordert ein Volumen von 1,3% des EU-27-BNE für den nächsten MFR uEuropäische Parlament nd lehnt Kürzungen bei der Agrar- und Strukturpolitik – auch infolge des Brexit – ab. Neue Prioritäten sollen durch zusätzliche Mittel finanziert werden. Seite 6
EUROPÄISCHE 02 TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT Fünf Politische Ziele für EFRE inkl. ETZ (11 Ziele im MFR 2014-2020) 1. Ein intelligenteres Europa (Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels) 2. Ein grüneres, CO2-armes Europa (Förderung sauberer Energien, fairer Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement) 3. Ein stärker vernetztes Europa (Steigerung der Mobilität und IKT Konnektivität) 4. Ein sozialeres Europa (Europäische Säule sozialer Rechte) 5. Ein bürgernäheres Europa (nachhaltige Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten und lokaler Initiativen) Seite 8
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT Zwei spezifische Ziele für Interreg: 1. Eine bessere Interreg-Governance (institutionelle Kapazitäten für makroregionale und Meeresbecken-Strategien) 2. Mehr Sicherheit in Europa (insbesondere durch Maßnahmen auf dem Gebiet der grenzübergreifenden Verwaltung und Mobilität sowie des Migrationsmanagements einschließlich des Schutzes von Migranten). Seite 9
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT KOM Vorschlag EP Vorschlag post2020 post2020 Mittel 2014-2020 Bestandteil in Mrd. € Anteil in % in Mrd. € * Anteil in % in Mrd. € Anteil in % 1. Grenzübergreifende Zusammenarbeit 4,44 52,7 7,42 74,8 6,63 74,1 2. Transnationale und maritime Zusammenarbeit 2,65 31,4 1,79 18,0 1,82 20,3 3. Zusammenarbeit in äußerster Randlage 0,27 3,2 0,22 2,2 0 0,0 4. Interregionale Zusammenarbeit 0,1 1,2 0,5 5,0 0,5 5,6 5. Interregionale Innovationsinvestitionen (neu) 0,97 11,5 0,99 zusätzlich** 0 0,0 Summe 8,43 100 9,93 100 8,95 100 * berechnete Werte auf Grundlage MFR Vorschlag ** zusätzliches Budget 0,3 % Gesamtmittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt Seite 10
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT • EFRE-Kofinanzierungssätze max. 70% (in 2014-2020 war dies noch 85%) • grundsätzlich gilt wieder das N+2-Prinzip auf Programmebene (anstatt N+3) • 5+2-Regelung: Programmplanung wird zunächst für die ersten fünf Jahre aufgestellt; die Mittelzuweisungen für die letzten zwei Jahre erfolgen auf der Grundlage einer Halbzeitüberprüfung, die 2025 falls nötig zu einer Neuausrichtung des Programms führen kann. • Nicht mehr förderfähig: Mehrwertsteuer für Vorhaben ab 5 Mio. Euro Gesamtkosten. Das bedeutet für großvolumige Projekte u.U. höhere Eigenkosten. Seite 11
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT Kleinprojektefonds (ETZ-VO Artikel 24) für Interreg: • 20 Millionen EUR oder 15% pro KPF in einem Interreg-Programm • ”Endempfänger" setzt “Kleinprojekte” um (§1) • Grenzüberschreitende juristische Person oder EVTZ = Begünstigter (§2) • Max. 20% für Personal- und Verwaltungskosten (§5) • Kleinprojekt < EUR 100.000 SCO obligatorisch (§6) • vereinfachte Kostenoptionen und Pauschalen Seite 12
European Cross Border Mechanismus (ECBM) Neues Rechtsinstrument zur vereinfachten Durchführung von grenzübergreifenden Projekten Der ECBM soll • die Durchführung von grenzübergreifenden Projekten vereinfachen. (Mitgliedsstaaten können damit Vereinbarungen treffen, damit für bestimmte Vorhaben über die Grenze hinweg nur noch das Regelwerk eines Mitgliedsstaats Anwendung findet. Eine Aufteilung nach Teilprojekten, entsprechend des jeweiligen rechtlichen Rahmens in den MS, ist nicht notwendig.) • freiwillig bleiben. Die Mitgliedstaaten können sich für diesen Mechanismus entscheiden oder andere wirksame Mechanismen zur Überwindung rechtlicher Hindernisse in Grenzregionen anwenden. Seite 13
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG 03
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG EMK-Beschluss vom 26./27.9.2018 • Kritik an der Mittelkürzung: Mittelausstattung mindestens wie in der aktuellen Förderperiode. • Keine Begrenzung der Kofinanzierungssätze auf 70%, sondern flexible Anpassung an die Erfordernisse der Programmräume • Eigenständige Berechtigung der ETZ-Programme (Austausch von Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Verwaltungen) darf nicht über Betonung von Innovation in den Hintergrund gedrängt werden • Ablehnung der Streichung von Interreg Europe und der Auflösung bewährter Interreg Programmräume wie etwas Interreg Mitteleuropa • Anerkennung der Bemühungen zur Verwaltungsvereinfachung Seite 15
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG Bericht des EP-Ausschusses für Regionalpolitik vom 3.12.2018 (Plenarbefassung am 15.1.2019) Erhöhung der Finanzmittel für die ETZ auf 11 165 910 000 €, davon: 7 500 000 000 € (67,16 %) für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, 1 973 600 880 € (17,68 %) für die transnationale Zusammenarbeit, 357 309 120 € (3,2 %) für die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage, 365 000 000 € (3,27%) für die interregionale Zusammenarbeit, 970 000 000 € (8,69 %) für die neue Initiative für interregionale Innovationsinvestitionen. Seite 16
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG • Öffnung der grenzüberschreitenden Komponente für eine Zusammenarbeit sowohl an Land- als auch an Seegrenzen • Die transnationale Zusammenarbeit soll größere transnationale Gebiete umfassen sowie ggf. Gebiete, die an Meeresbecken liegen • Der Bestandteil für interregionale Innovationsinterventionen soll auf Strategien zur intelligenten Spezialisierung basieren und zu deren Unterstützung in den Bereichen Energie, Modernisierung der Industrie, Kreislaufwirtschaft, soziale Innovation, Umwelt oder Lebensmittel, Cluster-Bildung dienen. Seite 17
04 WEITERES VERFAHREN
WEITERES VERFAHREN • Weiteres Verfahren: Der Europäische Rat entscheidet einstimmig, EP stimmt anschließend zu. • Zeitplan: KOM strebt politische Einigung noch vor den EP-Wahlen an, hierfür aber kaum Unterstützung durch die MS, Abschluss wohl frühestens Ende 2019 realistisch. • Abschluss unter DE Präsidentschaft (2. HJ 2020) wahrscheinlich Seite 19
VIELEN DANK!
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