ZUKUNFTSMUSIK AUSSICHTEN DER ETZ AB 2021 - Henrik Lesaar - Nordsee

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ZUKUNFTSMUSIK AUSSICHTEN DER ETZ AB 2021 - Henrik Lesaar - Nordsee
www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz
                       ZUKUNFTSMUSIK

                      AUSSICHTEN DER ETZ AB 2021
Henrik Lesaar

14.1.2019 | Hamburg
AGENDA
01   Mehrjähriger Finanzrahmen

02   Europäische Territoriale Zusammenarbeit

03   Reaktionen auf den ETZ-Vorschlag

04   Weiteres Verfahren
MEHRJÄHRIGER
FINANZRAHMEN

               01
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028

Am 29. Mai 2018 Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe der KOM für
• EFRE und ESF+,
• Europäische Territoriale Entwicklung (Interreg) und
• European Cross Border Mechanismus (ECBM)

Vorschlag EU-Kommission zum MFR verfolgt das Ziel

    „den Aufbau eines von Wohlstand, Sicherheit und Zusammenhalt
    geprägten Europas entscheidend voranzubringen“.

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MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028

   Absolute    2014-2020   2021-2027    Veränderun   2021-2027   2021-2027     2021-2027
   Zahlen in               in Preisen   g in %       in lfd.     Anteil D      Anteil D
   Mio. €                  von 2018                  Preisen     Preise 2018   lfd. Preise

  EFRE         196.564     200.622         2         226.308     15.688        17.681
                                                                 -21 %
  ESF+         95.141      88.646          -7        101.174

  GAP          286.143     254.247         -11       286.195                   33.762
  1. Säule
  GAP          96.712      70.037          -28       78.811      6.158         6.929
  2. Säule
  EMFF         6.243       5.448           -13       6.140

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MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2021-2028
 •   EU KOM schlägt MFR Volumen von 1.279 Mrd. € in laufenden Preisen (1.134 Mrd. €
     in konstanten Preisen) vor. Dies entspricht etwa 1,11% des BNE der EU-27.
 •   Brexit: Mit Austritt UK steigt der Anteil von DE am EU-27 BNE und damit auch der
     Finanzierungsbeitrag am MFR voraussichtlich deutlich.
 •   Das fordert ein Volumen von 1,3% des EU-27-BNE für den nächsten MFR
     uEuropäische Parlament nd lehnt Kürzungen bei der Agrar- und Strukturpolitik – auch
     infolge des Brexit – ab. Neue Prioritäten sollen durch zusätzliche Mittel finanziert
     werden.

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EUROPÄISCHE

                 02
TERRITORIALE
ZUSAMMENARBEIT
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT

Fünf Politische Ziele für EFRE inkl. ETZ (11 Ziele im MFR 2014-2020)

1.   Ein intelligenteres Europa (Förderung eines innovativen und intelligenten
     wirtschaftlichen Wandels)
2.   Ein grüneres, CO2-armes Europa (Förderung sauberer Energien, fairer Energiewende,
     Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement)
3.   Ein stärker vernetztes Europa (Steigerung der Mobilität und IKT Konnektivität)
4.   Ein sozialeres Europa (Europäische Säule sozialer Rechte)
5.   Ein bürgernäheres Europa (nachhaltige Entwicklung von städtischen,
     ländlichen und Küstengebieten und lokaler Initiativen)

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EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT

Zwei spezifische Ziele für Interreg:

1.   Eine bessere Interreg-Governance (institutionelle Kapazitäten für
     makroregionale und Meeresbecken-Strategien)
2.   Mehr Sicherheit in Europa (insbesondere durch Maßnahmen auf dem
     Gebiet der grenzübergreifenden Verwaltung und Mobilität sowie des
     Migrationsmanagements einschließlich des Schutzes von Migranten).

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EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT
                                            KOM Vorschlag          EP Vorschlag
                                              post2020              post2020               Mittel 2014-2020

              Bestandteil                in Mrd. € Anteil in % in Mrd. € * Anteil in % in Mrd. € Anteil in %
1. Grenzübergreifende
Zusammenarbeit                               4,44        52,7        7,42          74,8      6,63         74,1
2. Transnationale und maritime
    Zusammenarbeit                           2,65        31,4        1,79          18,0      1,82         20,3
3. Zusammenarbeit in äußerster
Randlage                                     0,27         3,2        0,22           2,2          0         0,0
4. Interregionale Zusammenarbeit              0,1         1,2         0,5           5,0        0,5         5,6
5. Interregionale
   Innovationsinvestitionen (neu)            0,97        11,5        0,99   zusätzlich**        0         0,0
  Summe                                      8,43        100         9,93          100       8,95         100

* berechnete Werte auf Grundlage MFR Vorschlag

** zusätzliches Budget 0,3 % Gesamtmittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

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EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT
• EFRE-Kofinanzierungssätze max. 70% (in 2014-2020 war dies noch 85%)

• grundsätzlich gilt wieder das N+2-Prinzip auf Programmebene (anstatt N+3)

• 5+2-Regelung: Programmplanung wird zunächst für die ersten fünf Jahre aufgestellt;
  die Mittelzuweisungen für die letzten zwei Jahre erfolgen auf der Grundlage einer
  Halbzeitüberprüfung, die 2025 falls nötig zu einer Neuausrichtung des Programms
  führen kann.

• Nicht mehr förderfähig: Mehrwertsteuer für Vorhaben ab 5 Mio. Euro Gesamtkosten.
  Das bedeutet für großvolumige Projekte u.U. höhere Eigenkosten.

      Seite 11
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT
 Kleinprojektefonds (ETZ-VO Artikel 24) für Interreg:

 • 20 Millionen EUR oder 15% pro KPF in einem Interreg-Programm

 • ”Endempfänger" setzt “Kleinprojekte” um (§1)

 • Grenzüberschreitende juristische Person oder EVTZ = Begünstigter (§2)

 • Max. 20% für Personal- und Verwaltungskosten (§5)

 • Kleinprojekt < EUR 100.000  SCO obligatorisch (§6)

 • vereinfachte Kostenoptionen und Pauschalen

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European Cross Border Mechanismus (ECBM)

Neues Rechtsinstrument zur vereinfachten Durchführung von grenzübergreifenden Projekten

Der ECBM soll
• die Durchführung von grenzübergreifenden Projekten vereinfachen. (Mitgliedsstaaten
   können damit Vereinbarungen treffen, damit für bestimmte Vorhaben über die Grenze
   hinweg nur noch das Regelwerk eines Mitgliedsstaats Anwendung findet. Eine Aufteilung
   nach Teilprojekten, entsprechend des jeweiligen rechtlichen Rahmens in den MS, ist nicht
   notwendig.)
• freiwillig bleiben. Die Mitgliedstaaten können sich für diesen Mechanismus entscheiden
   oder andere wirksame Mechanismen zur Überwindung rechtlicher Hindernisse in
   Grenzregionen anwenden.

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REAKTIONEN AUF DEN
ETZ-VORSCHLAG

                     03
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG
EMK-Beschluss vom 26./27.9.2018
•   Kritik an der Mittelkürzung: Mittelausstattung mindestens wie in der aktuellen
    Förderperiode.
•   Keine Begrenzung der Kofinanzierungssätze auf 70%, sondern flexible Anpassung an die
    Erfordernisse der Programmräume
•   Eigenständige Berechtigung der ETZ-Programme (Austausch von Bürgerinnen und Bürger,
    Institutionen und Verwaltungen) darf nicht über Betonung von Innovation in den Hintergrund
    gedrängt werden
•   Ablehnung der Streichung von Interreg Europe und der Auflösung bewährter Interreg
    Programmräume wie etwas Interreg Mitteleuropa
•   Anerkennung der Bemühungen zur Verwaltungsvereinfachung

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REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG

 Bericht des EP-Ausschusses für Regionalpolitik vom 3.12.2018
 (Plenarbefassung am 15.1.2019)

 Erhöhung der Finanzmittel für die ETZ auf 11 165 910 000 €, davon:

 7 500 000 000 € (67,16 %)    für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
 1 973 600 880 € (17,68 %)    für die transnationale Zusammenarbeit,
 357 309 120 € (3,2 %)        für die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster
                              Randlage,
 365 000 000 € (3,27%)        für die interregionale Zusammenarbeit,
 970 000 000 € (8,69 %)       für die neue Initiative für interregionale
                              Innovationsinvestitionen.

     Seite 16
REAKTIONEN AUF DEN ETZ-VORSCHLAG

• Öffnung der grenzüberschreitenden Komponente für eine Zusammenarbeit
  sowohl an Land- als auch an Seegrenzen

• Die transnationale Zusammenarbeit soll größere transnationale Gebiete
  umfassen sowie ggf. Gebiete, die an Meeresbecken liegen

• Der Bestandteil für interregionale Innovationsinterventionen soll auf Strategien
  zur intelligenten Spezialisierung basieren und zu deren Unterstützung in den
  Bereichen Energie, Modernisierung der Industrie, Kreislaufwirtschaft, soziale
  Innovation, Umwelt oder Lebensmittel, Cluster-Bildung dienen.

      Seite 17
04
WEITERES VERFAHREN
WEITERES VERFAHREN

• Weiteres Verfahren: Der Europäische Rat entscheidet einstimmig, EP stimmt
  anschließend zu.

• Zeitplan: KOM strebt politische Einigung noch vor den EP-Wahlen an, hierfür
  aber kaum Unterstützung durch die MS, Abschluss wohl frühestens Ende 2019
  realistisch.

• Abschluss unter DE Präsidentschaft (2. HJ 2020) wahrscheinlich

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VIELEN DANK!
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