Zur Historie der Vätermarginalisierung bei Trennungen und Vorschläge für bindungsorientierte Interventionen - Christoph Brandes

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Christoph Brandes

Zur Historie der Vätermarginalisierung
bei Trennungen und Vorschläge für
bindungsorientierte Interventionen

Trennungsväter erleben ihre Rolle überwiegend als eine randständige. Lange Zeit
war ihnen nach einer Scheidung nur eine Kontrollfunktion zugedacht, bevor ihnen
Nähe zum Kind eingeräumt wurde. Die zögerliche Einbeziehung des Vaters ist das
Abbild der früheren Hausfrauenehe, die den Wirkungskreis des Mannes außerhalb
des Heims sah. Mit ihrer sensiblen Art, mit Kindern zu spielen, ermutigen Väter
ihre Kinder und liefern ein Modell für Beziehungen. Hindernisse zur Verwirklichung
des väterlichen Potentials sind eigene, nicht hinterfragte Bindungserfahrungen
des Vaters als Kind, ein ausschließendes Verhalten von Partnerinnen und ein
gekränkter Rückzug des Vaters. In der Sozialen Arbeit mit Trennungsvätern kann
es darum gehen, die Väter zu befähigen, das mütterliche Konkurrenzverhalten mit
einer Gegenstrategie zu mildern, Bindungshindernisse zum Kind abzubauen und
die Kränkung als Trennungsvater ertragen zu lernen.
Schlüsselwörter: Väter, Trennung, Bindung, Hausfrauenehe

Separated fathers experience their role predominantly as marginal. For many years
it was usual that after a divorce men were seen to have only a control function
instead of a more hands-on role. The very hesitant involvement of the father is due
to the former image of the stay-at-home mother and the father´s role being outside
the home. With their sensitive way of playing fathers encourage the children. This
is seen as a model for relationships. Obstacles to the realization of the paternal
potential are not questioned attachment experiences of the father as a child, an
exclusionary behavior of partners and an injured withdrawal of the father. Social
work with separated fathers can be about empowering fathers to mitigate rivalry of
mothers with a counter-strategy, breaking down attachment barriers with the child
and learning to overcome the hurt as a separated father.
Keywords: Fathers, Separation, Attachment, Stay-at-Home Mothers

1. Die Wichtigkeit von Vätern
Väterberatung ist ein neues Gebiet der Sozialen Arbeit, das erstmals von
Bullinger vor 24 Jahren vorgestellt wurde, allerdings noch eher als Postulat
(1996: 402 ff.). Vor 13 Jahren arbeitete Matzner einen großen Bedarf an Be-
ratung für Trennungsväter heraus (2007: 174 ff.). Vor 4 Jahren erschien von
Seiffge-Krenke eine Wissensbasis für Väterberatung (2016) und erfolgte eine
erste Konzeptionalisierung mehrerer Beratungsthemen für Väter (vgl. Eick-
horst/Röhrbein 2016). In der deutschen Politik wird seit 2007 die Wichtig-
keit von Vätern propagiert. Mit der Ablösung des Erziehungsgelds durch das
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Elterngeld wurde gleichzeitig eine Verlängerungsoption um 2 Monate ge-
schaffen, die sogenannten Partnermonate, insofern auch der zweite Eltern-
teil – gemeint sind die Väter (vgl. BMFSFJ 2018: 17) – für mindestens eben
diese 2 Monate die Arbeit ruhen lässt. Trotz Unverbindlichkeit der Zeitver-
wendung ist die Intention, möglichst viel Kindesbetreuung durch den Vater
zu erreichen (a.a.O.). Zusätzlich wird eine Integration von Vätern durch die
Einführung des ElterngeldPlus im Jahr 2015 angestrebt, das die Teilzeitar-
beit beider Elternteile eines Kleinkinds erleichtert. Beide Maßnahmen wer-
den mit großer medialer Aufmerksamkeit verfolgt, so dass man im Ergebnis
von einem Bewusstseinswandel sprechen kann.
Wie würde sich eine zeitgemäße Väterberatung gestalten, die der öffentli-
chen Bekundung der Wichtigkeit von Vätern entspricht? Besonders inter-
essiert dabei wegen der hohen emotionalen Aufladung sich widerstreitender
Interessen der anspruchsvollste Bereich väterlicher Beratung, die Trennungs-
beratung. Sie bildet den Rahmen für die nachfolgenden Ausführungen.

2. Leitmodell mütterliche Alleinerziehung
Väter haben in den meisten Fällen im Trennungsgeschehen nur eine Neben-
rolle. 2001 lebten 84,8 Prozent aller Kinder aus Scheidungen bei ihrer al-
leinerziehenden Mutter (vgl. Proksch 2002: 60). Aktualisierte Zahlen oder
welche zum Verbleib von Kindern aus nichtehelichen Trennungen gibt es
nicht. Aber insgesamt ist Alleinerziehung eine zunehmende Familienform
mit einem Anteil 1997 von 14,2 und 20 Jahre später, 2017, bereits 18,9 Pro-
zent (vgl. Statistisches Bundesamt 2018: 11). Der Anteil der Mütter an Allei-
nerziehenden insgesamt beträgt 87,7 Prozent und zu etwa 95 Prozent entsteht
Alleinerziehung durch Trennung oder niemals mit dem anderen Elternteil
zusammen gelebt zu haben, nur zu ca. 5 Prozent durch Verwitwung. Der An-
teil aller getrennten Eltern, die sich die Aufgaben nach einer Trennung teilen,
was als Wechselmodell bezeichnet wird, liegt zwischen 4,2 und 4,8 Prozent
(vgl. Walper 2016: 124). Geprägt wird die Dominanz mütterlicher Alleiner-
ziehung nicht zuletzt durch die Einführung des Verantwortungsbereichs der
Angelegenheiten des täglichen Lebens bei Trennungen in § 1687 Abs. 1 S. 2
BGB im Familienrecht 1998. Diesen Verantwortungsbereich kann nur ein El-
ternteil haben und damit hat sich der Gesetzgeber einzig auf das Leitmodell
der Alleinerziehung festgelegt (vgl. Wend 2009: 164; 168).
Damit Trennungsväter ihre Situation besser einordnen können, soll im Fol-
genden die Geschichte des Vater-Kind-Verhältnisses bei Trennungen nach-
gezeichnet werden.

3. Kontrolle
Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 wurde erstmals für ganz
Deutschland die Rolle des Vaters nach einer Scheidung bestimmt. Im Prin-
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zip war dafür die Frage der Schuld am Scheitern der Ehe entscheidend, in
der Praxis lag diese jedoch überwiegend beim Ehemann und Vater (vgl. Parr
2005: 29). Die persönliche Sorge fiel damit der Mutter zu. Im Falle eines
beiderseitigen Verschuldens oblag die persönliche Sorge der Mutter, nur für
Söhne über 6 Jahre war der Vater zuständig (§ 1635 BGB a. F.). Das Recht,
das Kind nach außen zu vertreten, blieb – damaligem Rollenverständnis ent-
sprechend – zunächst in allen Fällen beim Vater (§ 1634 BGB a.F., 1635 a.F.)
bis es mit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 an das
alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung gekoppelt wurde.
Dem geschiedenen Vater, bei dem das Kind nicht aufwuchs, stand aber zu,
mit dem Kind ein gewisses Maß an Kontakt zu halten. Dies nannte man Ver-
kehrsrecht, da der Vater das Recht hatte, „mit dem Kinde persönlich zu verkeh-
ren“ (§ 1636 BGB a.F.). Dabei ging es darum, „sich von dessen geistigem und
körperlichem Befinden durch Augenschein und durch gegenseitige Ausspra-
che persönlich zu überzeugen“ (Planck 1906: 495). Das Verkehrsrecht konnte
einem Vater von Beginn des BGB 1900 bis 1938 nicht genommen werden.
Schon in einem Vorläufer des BGB, dem Allgemeinen Preußischen Landrecht
von 1794 war die Unverbrüchlichkeit des Zutritts zum Kind nach einer Schei-
dung geregelt (vgl. Bernert 1996: 391). Allerdings blieben seinerzeit Kinder
unter 4 Jahren immer bei der Mutter, auch wenn diese, was ja die Ausnahme
darstellte, der schuldige Elternteil war (vgl. ebd.). Für das BGB war die Über-
legung entscheidend, dass ein völliger Ausschluss des Kontakts mit dem an-
deren Elternteil „das Ansehen des Elterntheiles in nicht zu billigendem Maße
heruntersetzen und dem Kinde eigentlich erst den Fehler seines Elterntheils
zum Bewußtsein bringen“ würde (Haidlen 1897: 461). Den Elternteil, bei dem
das Kind nicht aufwächst, gar nicht mehr zu sehen, würde beim Kind also ei-
nen schlechten Eindruck des Elternteils hinterlassen, was tunlichst zu vermei-
den sei. Bei nichtehelichen Müttern regelte ein Vormund den Umgang (entspr.
§ 1707 BGB a.F.). Von 1938 bis 1998 wurde das Sorgerecht bei einer Schei-
dung regelmäßig von einem Gericht zugeteilt. 1998 wurde diese Praxis durch
die Einführung der gesetzlichen Annahme, ein gemeinsames Sorgerecht sei
üblicherweise das Beste für das Kind, weitgehend obsolet. 1938 wurde auch
die bis heute gültige Möglichkeit des Gerichts eingeführt, ein temporäres oder
dauerhaftes Kontaktverbot für den nicht-betreuenden Elternteil auszusprechen,
wenn dies kindeswohldienlich sei (vgl. Peschel-Gutzeit 1997: 14).

4. Nähe
Seit einem BGH-Urteil 1964 sollen die Treffen mit dem Kind auch einem
Nähebedürfnis gerecht werden, namentlich sind es die Aspekte, die ver-
wandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten, Entfremdung vorzubeu-
gen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. Pe-
schel-Gutzeit 2014: 1879). Dem BGH wurde ein Fall vorgelegt, bei dem eine
Mutter Kontakte ihres Kindes zur neuen Frau des Ex-Ehemannes während
der Verkehrsbesuche verhindern wollte. Bei dieser Gelegenheit definierte der
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BGH den Sinn und Zweck des Verkehrsrechts – wie oben beschrieben – neu.
Im Ergebnis wurde der Mutter ihr Ansinnen zugestanden, da die neue Ehe-
frau Grund der Scheidung war, die Mutter nicht das Risiko einer Entfrem-
dung von ihrem Kind durch die neue Partnerin tragen muss und der Zweck
des persönlich Verkehrs trotzdem – beispielsweise durch Treffen außerhalb
der väterlichen Wohnung – verwirklicht werden kann (vgl. NJW 1965: 394
ff.). 1980 wurde im Zuge der Sorgerechtsreform Verkehr in Umgang umbe-
nannt, aus dem Verkehrsrecht wurde das Umgangsrecht (vgl. Puschel-Gut-
zeit 1997: 15) und die elterliche Gewalt wurde in elterliche Sorge umbe-
nannt. In den 90er Jahren wurden 14-tägige Wochenendbesuche die Regel,
teilweise zusätzlich mit einem Nachmittag in jeder Woche. Also erst 30 Jahre
nach der Einführung der Nähe in die Vater-Kind-Kontakte nach einer Tren-
nung wurde die Vorgabe auch in die Tat umgesetzt. Bis dahin beschränkten
sich die Kontakte auf ein mehrstündiges Treffen pro Monat, manchmal zwei
monatliche Termine (vgl. Rauscher 2014: 171 ff.). Seit der Einführung des
BGB bis heute gibt es also einen Wandel von der reinen Kontrollfunktion der
Umgangskontakte hin zu einem Rumpf an Nähe zwischen Vater und Kind.
Eine Integration des Vaters in den Alltag des Kindes bedeuten die wochen­
endorientierten Regelungen noch nicht. Und die Kontrollmaxime wurde
auch nicht fallengelassen, wird sogar unverändert an erster Stelle genannt
(vgl. z. B. Götz 2019: 2179).

5. Vater außer Haus – Mutter im Haus
Das zurückhaltende Umgehen mit der Nähe zwischen Vater und Kind hat
seinen Ursprung in dem, verglichen mit der heutigen Familienvielfalt, starren
gesellschaftlichen Leitbild der Hausfrauenehe. Und dieses Leitbild fand sei-
nen Widerhall in gesetzlichen Bestimmungen und Gesetzesauslegungen. Bis
1977 war dem Gesetz nach die Aufgabenverteilung in einer ehelichen Fami-
lie vorgeschrieben. Der Anteil davon nicht betroffener, nichtehelicher Zwei-
elternfamilien betrug damals nur ein Viertel Prozent (vgl. BMFSFJ 2003: 34;
44, eig. Ber.). Für den Vater war die Erwerbswelt der „Ort der Bewährung“
(Marthaler 2009: 45) und die Kindererziehung Pflicht der Mutter (ebd.: 130).
Die Fixierung des Vaters auf die Ernährerfunktion und sein Rückzug aus
dem Familiengeschehen wurden zu einer „fraglosen Gegebenheit“ (Meuser
2012: 66). Durch die Aufgabenzuteilung in Familien spielten Väter im Bin-
dungsgeschehen mit den Kindern allenfalls eine randständige Rolle. Zwar
war es ihnen vom Gesetz her unbenommen, intensive Zeit mit ihrem Kind zu
verbringen, aber das Leitbild wirkte als Motivationshindernis, so dass noch
in den 50er Jahren zwei von drei Vätern Beschäftigung mit dem Kind nach
Feierabend kategorisch ablehnten (vgl. Nave-Herz 1984: 59). Die hier ver-
tretene Sichtweise ist doppelt ungewöhnlich. Zum einen wird die Hausfraue-
nehe üblicherweise aus der Perspektive der Frau betrachtet, hier hingegen
mit Empathie für den Mann. Zum anderen ist die Analyse der Hausfrauenehe
unter Machtaspekten etabliert, unter Bindungsgesichtspunkten ist die Hin-
terfragung neu.
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Bindung ist das Streben des Kindes nach Nähe und Schutz beim Auftreten
von negativen Gefühlen und im günstigsten Fall das darauf Eingehen der Be-
zugsperson, so dass für das Kind eine vertrauensvolle Atmosphäre entsteht und
es nach der Beruhigung wieder sein Neugierverhalten ausleben kann. Das Fun-
dament für das tiefe Vertrauen wird in den ersten Lebensmonaten gelegt und
bedarf dann ständiger Bestätigung (vgl. Grossmann 2012: 32 ff.). Dies erleben
zu dürfen, wird von Eltern als tiefe Erfüllung empfunden. Es lässt sich z. B. bei
engagierten Eltern eines sechs Monate alten Kindes auch physiologisch nach-
weisen. Das konstruktive Beziehungen, aber auch die Geburt und die Mut-
termilchproduktion steuernde Hormon Oxytocin ist bei beiden Eltern deutlich
erhöht (vgl. Gordon et al. 2010: 377 ff.). Voraussetzung für das Entstehen und
die Pflege von Bindung ist Präsenz der Eltern beim Kind. Die Anwesenheit und
Zugewandtheit der Bezugsperson muss ein solches Ausmaß haben, dass das
Kind das Gefühl einer sicheren Basis hat (vgl. Grossmann 2012: 34), was nicht
in Zahlen zu fassen ist. Präsenzzeiten des Vaters beim Kind wurden allerdings
durch die Prinzipien der Hausfrauenehe eingeschränkt. Die Hausfrauenehe
beinhaltet gemäß den einschlägigen Gesetzeskommentaren zu § 1356 und
1360 BGB, die Dogmatik, Gesetzesratio und Spruchpraxis zusammenfassen,
die Aufgliederung der Aufgabenbereiche von Eltern in einen Bereich inner-
halb und einen außerhalb des Hauses, der Bereich der Frau im Haus, der des
Mannes außer Haus (vgl. Lauterbach 1957: 1101; Diederichsen 1976: 1273;
1280). Diese Gliederung wurde als Selbstverständlichkeit aufgefasst: „Nach
der natürlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern obliegt aber regel-
mäßig dem Manne die Berufsarbeit, der Frau die Haushaltsführung und die
Sorge für die Kinder“ (Gerstberger 1952: 1635). Auf den Mann bezogen ge-
höre es zum „Wesen der Ehe“, dass er den finanziellen „ehelichen Aufwand zu
tragen“ habe (Lauterbach 1954: 1295). Beide Sphären waren klar voneinander
abgegrenzt. Der Mann hatte die Pflicht, möglichst gut zu verdienen, im Zwei-
felsfall konnte ihm sonst bei der Ermittlung des Familienunterhalts ein fiktives
höheres Einkommen angerechnet werden (vgl. Diederichsen 1976: 1280). Die
Frau hatte die Aufgabe, Haushalt und Kinder optimal zu versorgen und rechtli-
cherseits nur bei Gewährleistung optimaler Versorgung die Möglichkeit, selber
arbeiten zu gehen (vgl. Lauterbach 1959: 1110; Scheffler/Koeniger 1960: 42).
Eine Vernachlässigung des Haushalts oder der Kindererziehung konnte einen
Scheidungsgrund darstellen (vgl. Ronke 1952: 2634). Vom Spätmittelalter bis
zur Zeit der Französischen Revolution musste sich in Deutschland übrigens der
Vater gegenüber der Obrigkeit für die Erziehung seiner Kinder verantworten
(vgl. Parr 2005: 14 ff.).

Besonders geschützt war die Leitung des Haushalts. Die Kindererziehung ist
Teil der Haushaltsleitung (vgl. Scheffler/Koeniger 1960: 40; Gerstberger 1952:
1629). Der Mann hatte nicht das Recht, sich einzumischen oder seiner Frau hi-
neinzureden (vgl. ebd.; Lauterbach 1957: 1096). Zwar gab es gegen Ende der
Phase der gesetzlichen Rollenvorschriften die Möglichkeit des Rollentauschs zu
Gunsten einer eigenen Karriere der Frau, doch konnte sie diese beenden und die
Leitung des Haushalts zurückverlangen (vgl. Diederichsen 1976: 1274). Zuvor
konnte der Mann – zumindest seit den 50er Jahren – nur in Ausnahmesituatio-
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nen, wie z. B. Krankheit, die Haushaltsleitung übernehmen, musste sie wieder
zurückgeben, wenn die Frau dies verlangte (vgl. Lauterbach 1957: 1096).
Durch die Rigidität und Sanktionierung der Aufgabenteilung wurde väterli-
ches Engagement erschwert. Eine belastbare Bindung entstand oft nicht und
vielen Vätern und Kindern blieb diese Form der Vertrauensbeziehung ver-
sagt. Pleck und Pleck fassen diesbezüglich für die ganze Ära der Industria-
lisierung zusammen: „As the father came to concentrate almost exclusively
on earning a living, he became increasingly removed from involvement with
home and family“ (1997 in: Pleck 2004: 37). Später wurde dies von anderen
etwas abgeschwächt (vgl. ebd.). Eine vertrauensvolle Bindung konnte nur
dann entstehen, wenn der Vater sich entschlossen über alle Erwartungen und
den Zeitgeist hinwegsetzte und sich regelmäßig mit seinem Kind einen Rah-
men verschaffte, in dem er neben Anregung und Beaufsichtigung auch die
Chance hatte, es erfolgreich beim Auftreten negativer Gefühle zu beruhigen.
Die Außenvertretung des Kindes, das Entscheidungsrecht bei Erziehungs-
fragen und auch das Züchtigungsrecht hatte bis 1958/59 hingegen alleine
der Vater (§ 1631, 1634 BGB a.F.). Dieses autoritäre Auftreten stand aber
gerade einem Vertrauensverhältnis, einer Bindung entgegen. 1977 wurde im
Rahmen einer Eherechtsreform die starre Zuweisung der Rollen zu Gunsten
eines partnerschaftlichen Verständnisses – im gegenseitigen Einvernehmen
(§ 1356 n.F.) – aufgegeben. Der Gesetzgeber ermöglichte nun die Gleichbe-
rechtigung von Müttern und Vätern. Die Eherechtsreform beendete auch das
Verschuldensprinzip bei Scheidungen und führte das neutrale Kriterium der
Zerrüttung ein. Als Teil der Kindschaftsrechtsreform wurde dann 1998 das
gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung eingeführt. 2013 folgte das
gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Beides hatte
mehr eine atmosphärische Bedeutung der Wertschätzung von Trennungsvä-
tern. Praktisch beschränkten sich die Neuerungen auf ein Mitspracherecht bei
wenigen langfristigen Weichenstellungen für das Kind und Auskunftsrechte
gegenüber Institutionen, mit denen das Kind zu tun hat. Väter allgemein sind
seit Beginn der 10er Jahre vermehrt in der Öffentlichkeit in Situationen mit
alleiniger Verantwortung für ihr Kind zu beobachten. Hier ist zumindest das
Selbstbild einer eigenen Rolle als Vater entstanden.
Bei Trennungen allerdings besteht im Grunde das arbeitsteilige Prinzip der
Hausfrauenehe fort: Die Mutter betreut das Kind, der Vater versorgt es finan-
ziell. Diese Aufgabentrennung entspricht dem heutigen Modell der mütterli-
chen Alleinerziehung (s. unter 2.). Die Regelungen der Angelegenheiten des
täglichen Lebens und die der Trennung von Betreuung und Zahlungspflicht
in § 1606 Abs. 3 BGB halten die strikte Aufgabenteilung aufrecht. Nur die
Besuchswochenenden unterbrechen dies.

6. Die Vater-Kind-Bindung
Wie gestaltete sich die weitere historische Abfolge der Positionierung von
Trennungsvätern bzw. als dem größeren Rahmen von Vätern allgemein?
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Bereits ein Jahr vor der Abschaffung der Hausfrauenehe, nämlich 1976,
etablierte sich mit dem ersten Band „The role of the father in child develop-
ment“ des Entwicklungspsychologen Lamb die Väterforschung. Vier bis
dahin unbekannte Aspekte über Väter erfuhren Aufmerksamkeit. Die meis-
ten Kinder bilden eine gleich intensive Bindung zu ihrem Vater wie zu ihrer
Mutter. Den Vater suchen sie allerdings in Stresssituationen gegenüber der
Mutter nachrangig auf. Typisch für Väter ist spielerische Interaktion mit dem
Kind, für Mütter hingegen sind es pflegerische Tätigkeiten. Das entscheiden-
de Kriterium, um von den Kindern positiv wahrgenommen zu werden, ist
seine emotionale Wärme (vgl. Lamb 1976: 6; 26; 33). Durch die neuen Bin-
dungserkenntnisse war dem Vater nach der Phase der strikten Aushäusigkeit
nun prinzipiell eine eigenständige Rolle als Vertrauensperson zugestanden.
Allerdings waren viele Väter in den Familien nach wie vor für die Kinder
emotional und physisch unerreichbar (vgl. ebd.: 5; 25).
Eine weitere Etappe in der wissenschaftlichen Ausdifferenzierung des Va-
ter-Kind-Verhältnisses ist 1998 der Abschluss der 20-jährigen Langzeitfor-
schung „The Bielefeld Project“ von Karin und Klaus Grossmann und Mitar-
beiterInnen. Ab 2002 erfolgten dann Veröffentlichungen zur Vorstellung des
in Bielefeld herausgearbeiteten Konzepts der Spielfeinfühligkeit als typischer
Beitrag des Vaters zur Entwicklung des Kindes (vgl. Grossmann et al. 2002a;
Kindler et al. 2002; Grossmann et al. 2002b). Dabei geht es darum, dass
engagierte Väter nicht nur von sich aus spielerischen Kontakt mit dem Kind
suchen, sondern konsequent aufmerksam und geduldig mit dem Kind spielen
und Betätigungen ausprobieren, die für das Kind neu sind. Für das Kind ist
dies eine Anleitung, in seinem weiteren Leben auf Fairplay und Zusammen-
halt in Beziehungen zu achten und mutig mit neuen Situationen umzugehen
(vgl. Grossmann et al. 2002a: 152 ff.; Grossmann et al. 2002b: 57 ff.). Vor-
aussetzungen der Wirksamkeit sind zum einen ständige Wiederholungen des
empathisch herausfordernden Spiels und zum anderen eine vertrauensvol-
le Grundlegung in Form einer sicheren Bindung im ersten Lebensjahr (vgl.
Grossmann/Grossmann 2007: 231). Eine sichere Bindung entsteht durch das
schnelle Eingehen auf Kummer, Angst, Ärger oder anderweitige emotionale
Überforderung des Kindes nicht nur, aber beginnend in der Kindheit (vgl.
Scheurer-Englisch 2012: 317). Ein erfülltes oder ein frustriertes Bindungsbe-
dürfnis bei Kindern zeigt sich beispielsweise in Situationen von Fehlverhal-
ten wie einem verschütteten Saft, von Schmerz durch einen Sturz, von Angst
vor einem Monster im Kinderzimmer und in Episoden der Trennung von den
Eltern und dem Wiedersehen (vgl. Gloger-Tippelt 2014: 101 f.).
Für informationssuchende Beraterinnen und Berater ist es allerdings frag-
lich, ob sie es mit Fachpublikationen zu tun haben werden, die die neueren
Erkenntnisse des väterlichen Entwicklungsbeitrags bereits rezipiert haben.
Dabei lassen sich drei Gruppen von Quellen unterscheiden. Einige Entwick-
lungspsychologinnen und -psychologen orientieren sich an der aktuellen
Bindungsforschung und heben auf besagte feinfühlig herausfordernde Spiel-
gestaltung von Vätern ab (vgl. Seiffge-Krenke 2016: 15 f.; Lohaus/Vierhaus
2015: 216; Berk 2011: 270 f.). Andere Vertreterinnen und Vertreter der Ent-
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wicklungspsychologie bleiben grundsätzlicher und beschränken sich auf die
Erwähnung der Möglichkeit einer sicheren Vater-Kind-Bindung (vgl. Schnei-
der/Hasselhorn 2018: 210) oder der väterlichen Vorliebe für Körperspiele
(vgl. Siegler et al. 2016: 453; Bischof-Köhler 2011: 132). Väterkritisch se-
hen die Erziehungswissenschaftlerinnen Kostka den „psychologischen Wert
des biologischen Vaters fraglich“ (2004: 170), mit biologisch meint sie den
anwesenden Vater, Fleßner Väter sich auf „pleasure-Aktivitäten“ mit dem
Kind beschränken (2013: 86) und der Soziologe Meuser die meisten Väter
gegenüber ihren Kindern „vornehmlich in der Rolle des Spielkameraden“
(2012: 71). Der Erziehungswissenschaftler Sabla bezweifelt, dass engagierte
Vaterschaft in nennenswertem Umfang praktiziert wird (2012: 226; 229) und
sieht die Frage offen, ob väterliches Verhalten eher eine Imitation der Mut-
terrolle sei (2015: 74). Der Entwicklungspsychologe Jungbauer beschreibt
ausschließlich die Mutterrolle (2017: 56 ff.).

7. Unsicheres Bindungsmodell und Kontaktabbrüche von Vätern
Der Verwirklichung der Vater-Kind-Bindung stellen sich bestimmte Einstel-
lungen von Müttern und Vätern entgegen. Zunächst zu den Vätern: Kindler
weist darauf hin, dass ein hohes väterliches Engagement nur dann einen po-
sitiven Einfluss auf die Entwicklung des Kindes hat, wenn der Vater selber
ein sicheres verinnerlichtes Modell von Bindung hat. Ein eigenes unsicheres
Bindungsmodell des Vaters schadet – selbst bei hohem Engagement – dem
Kind, da bei ihm vermehrt Unsicherheit entsteht (2002: 152 f.; Kindler/Gros-
smann 2014: 251 f.). Was ist unter einem sicheren oder unsicheren Modell
von Bindung, auch unsichere Bindungsrepräsentation genannt, zu verstehen?
Im Wesentlichen formen sich die in der Kindheit gemachten Erfahrungen, als
das Kind auf Unterstützung einer Bezugsperson angewiesen war, zum inne-
ren Modell von Bindung bei einem Erwachsenen. Ändern lässt sich das Mo-
dell nur in Paarbeziehungen oder in Beratung und Therapie. Entsprechend
dem jeweiligen Modell werden Beziehungen zu den eigenen Kindern und
innige zu anderen Erwachsenen gestaltet (vgl. Behringer 2017: 56 ff.). Von
einem sicheren Bindungsmodell bei einem Erwachsenen ist dann die Rede,
wenn schlüssige, illusionsfreie Erinnerungen an die Bezugspersonen der
Kindheit bestehen. Sind die Erinnerungen negativ, gilt das Bindungsmodell
dennoch als sicher, wenn die Erlebnisse verarbeitet worden sind. Bleiben die
gemachten Erfahrungen hingegen unreflektiert, wird das Modell als unsicher
bezeichnet (vgl. Seiffge-Krenke 2009: 72 f.). Bezüglich eigener Kindheits-
erfahrungen unreflektierte Väter üben nach der Datenanalyse der genannten
Bielefelder und einer weiteren Längsschnittstudie durch Kindler einen ver-
unsichernden Einfluss auf ihre Kinder aus. (s.o.). Für Mütter und ihre Kinder
ist dieser Zusammenhang schon länger bekannt (vgl. Behringer, a.a.O.) Ein
weiteres Hindernis drückt sich im Phänomen des völligen Kontaktabbruchs
zum Kind nach einer Trennung der Eltern aus. Zwischen 17,2 und 33 % der
Trennungsväter zählen dazu (vgl. Walper 2016: 124). Die erste Zahl wurde
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zwischen 2013 und 2015 über die Auskünfte von Müttern im Rahmen des
AID:A-Survey ermittelt, die zweite durch Befragung beider Elternteile 2014
und 2015 innerhalb der pairfam-Studie (ebd.: 120). Zumindest in Deutsch-
land gibt es zu den Motiven keine Forschung. Verletzlichkeiten des Vaters
bezüglich seiner Bedeutung in der Familie können angenommen werden
(vgl. Fthenakis 2006: 93). Auch ein unsicheres Bindungsmodell des Vaters
im Sinne einer fehlenden Wertschätzung für Bindungen (vgl. Kindler et al.
2002: 724 ff.) könnte eine Erklärung sein, wobei dies nicht grundsätzlich mit
Rückzug vom Kind in Verbindung gebracht wird. Anders die „Fathering Vul-
nerability Hypothesis“ von Cummings et al., nach der sich von der Partnerin
frustrierte Väter im Gegensatz zu Müttern auch von den Kindern zurück-
ziehen (Cummings et al. 2010: 157 ff.), was Herlth die „Eheabhängigkeit
der Vater-Kind-Beziehung“ nennt (2002: 593 ff.). Von Bambey/Gumbinger
wurde dieses Rückzugsverhalten beim Typus des „randständigen Vaters“ be-
schrieben (2006: 28). Übertragen auf Trennungen würde es bedeuten, dass
bei manchen Vätern die Frustration über den Bedeutungsverlust durch die
Trennung zum völligen Rückzug vom Kind führt.

8. Konkurrenzverhalten von Müttern
Lamb und Tamis-Lemonda resümieren 2004 die zurück liegenden zwei Jahr-
zehnte, indem sie auf der einen Seite der Mehrheit von Männern den Wunsch
nach Engagement attestieren. Dem gegenüber sehen sie aber auch: „A ma-
jority of women do not want their husbands to be more involved than they
currently are“ (13). Als Beweggrund machen sie aus: „The roles of mother
and manager of the household are the two roles in which women´s authority
has not been questioned; together they constitute the one area in which wo-
men have traditionally enjoyed real power and control. Increased paternal
involvement may threaten this power and preeminence“ (ebd.). Zu diesem
Konkurrenzverhalten von Müttern gibt es aktuelle Studien und Reflektionen
in Deutschland. Seehaus fasst ihre diesbezüglichen Untersuchungsergeb-
nisse so zusammen: „In den Analysen konnte gezeigt werden, dass vielen
Vätern kein fraglos anerkannter Platz in der Sorgearbeit zusteht, während
sich für die Mütter eine deutliche Verteidigung ihrer ,Hoheitsrechte‘ und ih-
rer Deutungsmacht konstatieren lässt“ (2014: 119). Und noch mehr auf die
Emotionslage fokussiert. „Mütter, so belegen die Interviews, sind vielfach
damit beschäftigt, ihren innerfamilialen Machtverlust auszugleichen“ (See-
haus 2015: 75). Flaake schreibt in ihrer Studie von mütterlichen „Dominanz-
ansprüchen“, die einer geteilten Elternschaft im Wege stehen (2014: 112) und
einer Tendenz von Müttern, „eine innige, den Partner nicht einbeziehende
Beziehung zum Neugeborenen“ herzustellen, was allerdings mit einer eige-
nen Rückzugstendenz des Vaters korrespondiere (ebd.: 50). Helfferich for-
muliert, dass „Frauen sich zwar auch auf Männer angewiesen fühlen, um den
Alltag besser bewältigen zu können, sich aber die Kinder direkt zuordnen
und in diesem Bereich Handlungsmacht beanspruchen“ (2009: 197). Behnke
hat in ihren Interviews die Erfahrung gemacht: „Männliches Engagement
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in Haushalt und Kindererziehung wird von den Frauen goutiert, sofern ihre
Hauptzuständigkeit für diesen Bereich in Geltung bleibt“ (2012: 55). Aman
sieht den Grundsatz, dass „Frauen nicht gerne das Kind dem Mann anver-
trauen“, was sie mit einer Art historischem Gewohnheitsrecht erklärt (2010:
49).
Es stellt sich die Frage, warum es für viele Mütter wichtig ist, einen Bedeu-
tungsvorsprung gegenüber dem Vater bei der Versorgung der Kinder zu ha-
ben. Die Ausgrenzung der Väter von der Kinderbetreuung durch die Mutter
wird in der Familienpsychologie Maternal Gatekeeping genannt. Zu diesem
Phänomen ist inzwischen einiges an Forschung betrieben worden. Drei Stu-
dien beschreiben den persönlichen Konflikt dieser Mütter. Die erste Konzep-
tionalisierung von Maternal Gatekeeping beinhaltete die Überzeugung der
Mütter, Familienaufgaben seien eine Domäne der Frau. Außerdem ist die
Praktik Bestandteil des Konzepts, letzte Verantwortlichkeit durch das Setzen
eigener Standards zu haben. Eine weitere Komponente ist die Bestätigung,
dass sie eine gute Ehefrau und Mutter sei, wenn Haushalt und Kinder bes-
tens versorgt sind und die Familienmitglieder glücklich (vgl. Allen/Hawkins
1999: 206). Für die Bestätigung zählt die Rückmeldung von Nachbarn und
Freunden (vgl. ebd.: 207). Gaunt fügt ein geringes Selbstwertgefühl, das die
Mutter hohe Standards setzen lässt, hinzu. Sowie die Sichtweise einer beton-
ten mütterlichen Identität, die sie bei Erledigung der Familienaufgaben als
gute Mutter fühlen lässt (2008: 391). Die Soziologin Hauser stellt in ihrer
Studie fest, dass Frauen auch bei egalitärer Arbeitsteilung immer noch als
Verantwortliche für die Kinder angesehen werden. Und die emotionale Fol-
ge: „This places a great deal of pressure on women who often feel judged by
the condition of their homes and children, a judgement from which their male
partners seem to be exempt“ (2012: 43). Schon 1997 wurde von Lupton/Bar-
clay ein Leiden von Müttern unter einem Ideal in Form von „anxieties about
their role as mother“, ausgelöst durch „discourses on the ‘good’ mother“,
beschrieben (147). Im Endeffekt schränken diese Mütter das Engagement der
Väter dann ein (vgl. ebd.).
Andere ForscherInnen sehen die Kausalität des Maternal Gatekeeping in
inad­äquatem Erziehungsverhalten des Vaters und einer gerechtfertigten
Reaktion der Mutter darauf (vgl. Austin/Fieldstone/Pruett 2013: 5 ff.; Sai-
ni/Drozd/Olesen 2017: 264 ff.). Im Fokus steht paradoxerweise auch die
schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei berufstätigen Müttern
als Auslöser der Ausgrenzung von Vätern (vgl. Pedersen/Kilzer 2013: 257).
Wiederum andere werfen die Frage auf, ob der Rückzug des Vaters nicht
Folge, sondern Ursache des Gatekeepings ist (vgl. Allen/Hawkins 1999: 209;
Radcliffe/Cassell 2014: 838).
Historisch gesehen ist nach Nave-Herz die Emotionalität der Mutter-
Kind-Beziehung erst vor 200 Jahren entstanden. Bis dahin führte die Gleich-
zeitigkeit von hoher Geburtenrate und hoher Kleinkindsterblichkeit vermut-
lich aus Schutz vor dem Verlustschmerz zu einem distanzierten Verhältnis
zum Kind (1997: 9 f.). Zudem folgte auf die mit der Industrialisierung ent-
Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2      155
standene Trennung von Wohn- und Arbeitsort eine Exklusivität der mütter-
lichen Zuständigkeit, was wiederum eine gefühlsmäßige Verbindung zum
Kind begünstigte (vgl. ebd.: 13 f.) (s. unter 5.).

9. Umgang mit der Mutter, den eigenen Eltern und dem
   Bedeutungsverlust
Wie zu Beginn der Ausführungen aufgezeigt wurde, sind Väter in der Politik
und als Teil der Sozialen Arbeit im 21. Jahrhundert wichtig geworden. Bei
einer Trennung ist ihre Position allerdings eine randständige, was historisch
bedingt ist. Seine potentielle Wirkung entfaltet ein Vater besonders durch
feinfühlige Unterstützung des Kindes beim Spiel und bei Herausforderun-
gen. Dies ist die spezielle Vater-Kind-Bindung. Aus bisherigen Forschungs-
ergebnissen ergeben sich allerdings die drei genannten Bindungshindernisse.
So können auch engagierte Väter negativ wirken oder Väter verlieren das
Interesse am Kind. Andererseits verdrängen manche Mütter auch den Vater.
Welche Interventionen könnten nun dazu beitragen, dass das Potential von
Vätern in Trennungssituationen besser zur Geltung kommt?
Die Forschung zum mütterlichen Konkurrenzverhalten selber bietet eine Idee
an zur Auflösung des Machtkampfes. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass
mütterliches Gatekeeping häufiger und intensiver bei Trennungen auftritt als
in vollständigen Familien (vgl. Trinder 2008: 1300; Puhlman/Pasley 2013:
188). Trinder hat in ihrer Untersuchung eruiert, welches väterliche Verhalten
zu Konflikthaftigkeit und welches zu Konfliktarmut zwischen den getrennten
Eltern beiträgt. Grundsätzlich gelten Konflikte zwischen den Trennungseltern
als größter Belastungsfaktor für Trennungskinder (vgl. Walper/Gerhard 2002:
144 f.; Schick 2002: 12), wenn auch Walper/Gerhard relativieren: „Weitaus
nachteiliger für den Individuationsprozess im Verlauf des Jugendalters ist eine
konfliktbelastete Beziehung zwischen den Eltern in Kernfamilien“ (ebd.: 167).
Laut Trinder unterscheiden sich Trennungsväter, die weiterhin Kontakt zu ihren
Kindern suchen, darin, ob sie als gleichwertiger Elternteil anerkannt werden
wollen oder der Mutter eine Führungsrolle zuerkennen. Die Bestätigung der
Mutter als Leiterin der Kinderversorgung vermeidet Konflikte und ermöglicht
reibungslose Vater-Kind-Kontakte. „Families where proactive gate opening
was taking placed appeared to be in a positive cycle where fathers appreciated
support, endorsed the resident parent as a good mother“ (ebd.: 1318). Hinge-
gen führt die väterliche Betonung der Gleichwertigkeit zu Opposition der Mut-
ter und schlussendlich zum Boykott der Vater-Kind-Kontakte. „Fathers with
proactive gate-closing former partners articulated ideas of gender equivalence,
perceiving that mothers and fathers were equally important to children“ (ebd.).
Ihre Erklärung dafür ist: „In Cases where fathers were seeking equal status
and equal amounts of contact, mothers viewed this behavior as maternal un-
dermining“ (ebd.). Gemünzt auf die Situation der Arbeit mit Trennungsvätern
könnte dies bedeuten, mit den Vätern die Unterscheidung herauszuarbeiten,
sich auf der einen Seite gleichwertig zu fühlen und andererseits, die Gleich-
156                       Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
wertigkeit nicht auch im Kontakt mit der Ex-Partnerin zu reklamieren, sondern
nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Expertenrolle zu bestätigen. Die Mutter
als Expertin und der Vater als Lernender scheint ein probates Modell zu sein.
Denn mütterlicher Zuspruch gilt in Familien als größter Motivationsfaktor für
väterliches Engagement (vgl. Schoppe-Sullivan et al. 2008: 396; Puhlman/Pas-
ley 2013: 184). Eine von Behnke/Meuser angenommene Verunsicherung der
Männlichkeit unter der Leitung der Partnerin (2012: 142) oder ein von Seehaus
in die Diskussion gebrachtes Spannungsverhältnis des aktiven Vaters zum „he-
gemonialen Konzept von Männlichkeit“ (2015: 70) scheint der Empfänglich-
keit für Zuspruch keinen Abbruch zu tun.
Eine Überlegung wert wäre im Beratungszusammenhang auch ein Werben
für gegenseitige Empathie. Wenn das Aufeinandertreffen eines fürsorglich
engagierten Vaters auf eine verunsicherte Mutter häufig zu einem Ausschluss­
verhalten der Mutter führt und eine Trennung ausschließendes Verhalten för-
dert, dann ist anzunehmen, dass auch die Verunsicherung durch die Trennung
angewachsen ist. „Was glauben Sie, löst eine Trennung in einer Mutter aus,
die schon zuvor damit haderte, ob sie eine ausreichend gute Mutter sei?“,
könnte eine Frage an einen von Gatekeeping betroffenen Trennungsvater
sein. Falls die Toleranz besteht, über diese Thematik nachzudenken, wird das
Ergebnis durch die Herstellung von Verständnis ein Kompetenzzuwachs im
Umgang mit der früheren Partnerin sein. Als Praktiker in der Sozialen Arbeit
mit Trennungsvätern steht auch der Autor oft vor dem Problem empörter Un-
versöhnlichkeit mit der Ex-Partnerin, was Lösungen für Umgangskontakte
erschwert oder verhindert, und ist froh, wenn es gelingt, Brücken des ge-
genseitigen Verständnisses einzuführen. Insofern sich auf der anderen Seite
die Gelegenheit ergibt, mit der Ex-Partnerin zu reden, erscheint es lohnend,
herauszufinden, mit welchen väterlichen Aktivitäten sie zufrieden sei und
abzuklären, ob sie ihm das im Sinne mütterlichen Zuspruchs (s.o.) zurück-
spiegeln könne. Einer möglichen skeptischen Haltung der Ex-Partnerin, was
die Kinderbetreuung angeht, könnte entgegengehalten werden, dass die Zeit,
die die Kinder mit dem Vater verbringen, Entlastung und Freiraum für sie
bedeutet. Beim Vater wiederum setzt dies Zuverlässigkeit voraus, was gege-
benenfalls ein Beratungsthema mit ihm sein könnte.
Die Wirkungseinbuße von Vätern mit fehlender Reflektiertheit über die ei-
gene Sozialisation wurde bisher im Beratungszusammenhang noch nicht dis-
kutiert, so dass sich hier ein neues Betätigungsfeld von Väterarbeit eröffnen
könnte. Die zu Grunde liegende fehlende Reflektion wäre an einer idealisier-
ten Beschreibung der Bezugspersonen, an Allgemeinplätzen, am fehlenden
Austarieren von positiven und negativen Erfahrungen, an anhaltender Ver-
ärgerung über wichtige Personen der Kindheit und an fehlenden Erinnerun-
gen des vorübergehenden Vermissens der Bezugspersonen zu erkennen (vgl.
Behringer 2017: 59 f.). Änderungen der Bindungsrepräsentation geschehen
durch eine Neubewertung von Bindungserfahrungen nach dem realen oder
phantasierten Auslösen des Bindungsverhaltenssystems (vgl. ebd.: 55 f.) In
der Arbeit mit Trennungsvätern könnte es dann darum gehen, durch entspre-
chendes Nachfragen und Hinterfragen, eine Auseinandersetzung über Kind-
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heitserlebnisse von Nähe und Zuverlässigkeit anzustoßen. Vätern, denen es
gelingt, auf diese Weise ein lebendiges und ausgewogenes Bild ihrer Be-
zugspersonen zu entwickeln, werden im Sinne einer sicheren Bindung besser
auf ihr Kind eingehen können.
Den väterlichen Bedeutungsverlust nach einer Trennung erleben manche
Väter als Kränkung (s. unter 1. u. 7.), besonders dann, wenn sie mehr Zeit
mit den Kindern erwartet haben, als ihnen am Ende zur Verfügung steht.
Die Kränkung kann ihnen nicht abgenommen werden. Sie können nur darauf
verwiesen werden, die Zeit, die ihnen mit dem Kind geblieben ist, intensiv
zu nutzen und darauf, dass die Aufwertung der Rolle des Trennungsvaters
gerade erst begonnen hat. So wurde erstmals 1995 von einem Obergericht,
dem OLG Nürnberg, Übernachtungen des Kindes beim Vater im Rahmen
des Umgangs erlaubt (vgl. Rauscher 2014: 173), erst seit 2007 ist das En-
gagement von Vätern politisches Ziel (s. unter 1.) und erst seit 2019 gibt es
Pläne, durch eine Reform des Kindesunterhalts auch die Erziehungsleistung
des Vaters anzuerkennen (vgl. Schuler/Groll 2019) indem die bisherige strik-
te Zweiteilung, tatsächliche Sorge gegenüber Unterhalt (vgl. Brudermüller
2019: 2084), teilweise aufgehoben wird.
Der hier vertretene Ansatz ist ein indirekter und nutzt die Möglichkeiten des
sozialpädagogischen Alltags. So ist das Arbeiten an Bindungshindernissen
ein Beitrag zum Abbau der Marginalisierung von Trennungsvätern – zum
Nutzen der Kinder.

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