Zur Historie der Vätermarginalisierung bei Trennungen und Vorschläge für bindungsorientierte Interventionen - Christoph Brandes
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Christoph Brandes Zur Historie der Vätermarginalisierung bei Trennungen und Vorschläge für bindungsorientierte Interventionen Trennungsväter erleben ihre Rolle überwiegend als eine randständige. Lange Zeit war ihnen nach einer Scheidung nur eine Kontrollfunktion zugedacht, bevor ihnen Nähe zum Kind eingeräumt wurde. Die zögerliche Einbeziehung des Vaters ist das Abbild der früheren Hausfrauenehe, die den Wirkungskreis des Mannes außerhalb des Heims sah. Mit ihrer sensiblen Art, mit Kindern zu spielen, ermutigen Väter ihre Kinder und liefern ein Modell für Beziehungen. Hindernisse zur Verwirklichung des väterlichen Potentials sind eigene, nicht hinterfragte Bindungserfahrungen des Vaters als Kind, ein ausschließendes Verhalten von Partnerinnen und ein gekränkter Rückzug des Vaters. In der Sozialen Arbeit mit Trennungsvätern kann es darum gehen, die Väter zu befähigen, das mütterliche Konkurrenzverhalten mit einer Gegenstrategie zu mildern, Bindungshindernisse zum Kind abzubauen und die Kränkung als Trennungsvater ertragen zu lernen. Schlüsselwörter: Väter, Trennung, Bindung, Hausfrauenehe Separated fathers experience their role predominantly as marginal. For many years it was usual that after a divorce men were seen to have only a control function instead of a more hands-on role. The very hesitant involvement of the father is due to the former image of the stay-at-home mother and the father´s role being outside the home. With their sensitive way of playing fathers encourage the children. This is seen as a model for relationships. Obstacles to the realization of the paternal potential are not questioned attachment experiences of the father as a child, an exclusionary behavior of partners and an injured withdrawal of the father. Social work with separated fathers can be about empowering fathers to mitigate rivalry of mothers with a counter-strategy, breaking down attachment barriers with the child and learning to overcome the hurt as a separated father. Keywords: Fathers, Separation, Attachment, Stay-at-Home Mothers 1. Die Wichtigkeit von Vätern Väterberatung ist ein neues Gebiet der Sozialen Arbeit, das erstmals von Bullinger vor 24 Jahren vorgestellt wurde, allerdings noch eher als Postulat (1996: 402 ff.). Vor 13 Jahren arbeitete Matzner einen großen Bedarf an Be- ratung für Trennungsväter heraus (2007: 174 ff.). Vor 4 Jahren erschien von Seiffge-Krenke eine Wissensbasis für Väterberatung (2016) und erfolgte eine erste Konzeptionalisierung mehrerer Beratungsthemen für Väter (vgl. Eick- horst/Röhrbein 2016). In der deutschen Politik wird seit 2007 die Wichtig- keit von Vätern propagiert. Mit der Ablösung des Erziehungsgelds durch das 146 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
Elterngeld wurde gleichzeitig eine Verlängerungsoption um 2 Monate ge- schaffen, die sogenannten Partnermonate, insofern auch der zweite Eltern- teil – gemeint sind die Väter (vgl. BMFSFJ 2018: 17) – für mindestens eben diese 2 Monate die Arbeit ruhen lässt. Trotz Unverbindlichkeit der Zeitver- wendung ist die Intention, möglichst viel Kindesbetreuung durch den Vater zu erreichen (a.a.O.). Zusätzlich wird eine Integration von Vätern durch die Einführung des ElterngeldPlus im Jahr 2015 angestrebt, das die Teilzeitar- beit beider Elternteile eines Kleinkinds erleichtert. Beide Maßnahmen wer- den mit großer medialer Aufmerksamkeit verfolgt, so dass man im Ergebnis von einem Bewusstseinswandel sprechen kann. Wie würde sich eine zeitgemäße Väterberatung gestalten, die der öffentli- chen Bekundung der Wichtigkeit von Vätern entspricht? Besonders inter- essiert dabei wegen der hohen emotionalen Aufladung sich widerstreitender Interessen der anspruchsvollste Bereich väterlicher Beratung, die Trennungs- beratung. Sie bildet den Rahmen für die nachfolgenden Ausführungen. 2. Leitmodell mütterliche Alleinerziehung Väter haben in den meisten Fällen im Trennungsgeschehen nur eine Neben- rolle. 2001 lebten 84,8 Prozent aller Kinder aus Scheidungen bei ihrer al- leinerziehenden Mutter (vgl. Proksch 2002: 60). Aktualisierte Zahlen oder welche zum Verbleib von Kindern aus nichtehelichen Trennungen gibt es nicht. Aber insgesamt ist Alleinerziehung eine zunehmende Familienform mit einem Anteil 1997 von 14,2 und 20 Jahre später, 2017, bereits 18,9 Pro- zent (vgl. Statistisches Bundesamt 2018: 11). Der Anteil der Mütter an Allei- nerziehenden insgesamt beträgt 87,7 Prozent und zu etwa 95 Prozent entsteht Alleinerziehung durch Trennung oder niemals mit dem anderen Elternteil zusammen gelebt zu haben, nur zu ca. 5 Prozent durch Verwitwung. Der An- teil aller getrennten Eltern, die sich die Aufgaben nach einer Trennung teilen, was als Wechselmodell bezeichnet wird, liegt zwischen 4,2 und 4,8 Prozent (vgl. Walper 2016: 124). Geprägt wird die Dominanz mütterlicher Alleiner- ziehung nicht zuletzt durch die Einführung des Verantwortungsbereichs der Angelegenheiten des täglichen Lebens bei Trennungen in § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB im Familienrecht 1998. Diesen Verantwortungsbereich kann nur ein El- ternteil haben und damit hat sich der Gesetzgeber einzig auf das Leitmodell der Alleinerziehung festgelegt (vgl. Wend 2009: 164; 168). Damit Trennungsväter ihre Situation besser einordnen können, soll im Fol- genden die Geschichte des Vater-Kind-Verhältnisses bei Trennungen nach- gezeichnet werden. 3. Kontrolle Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 wurde erstmals für ganz Deutschland die Rolle des Vaters nach einer Scheidung bestimmt. Im Prin- Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 147
zip war dafür die Frage der Schuld am Scheitern der Ehe entscheidend, in der Praxis lag diese jedoch überwiegend beim Ehemann und Vater (vgl. Parr 2005: 29). Die persönliche Sorge fiel damit der Mutter zu. Im Falle eines beiderseitigen Verschuldens oblag die persönliche Sorge der Mutter, nur für Söhne über 6 Jahre war der Vater zuständig (§ 1635 BGB a. F.). Das Recht, das Kind nach außen zu vertreten, blieb – damaligem Rollenverständnis ent- sprechend – zunächst in allen Fällen beim Vater (§ 1634 BGB a.F., 1635 a.F.) bis es mit dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 an das alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung gekoppelt wurde. Dem geschiedenen Vater, bei dem das Kind nicht aufwuchs, stand aber zu, mit dem Kind ein gewisses Maß an Kontakt zu halten. Dies nannte man Ver- kehrsrecht, da der Vater das Recht hatte, „mit dem Kinde persönlich zu verkeh- ren“ (§ 1636 BGB a.F.). Dabei ging es darum, „sich von dessen geistigem und körperlichem Befinden durch Augenschein und durch gegenseitige Ausspra- che persönlich zu überzeugen“ (Planck 1906: 495). Das Verkehrsrecht konnte einem Vater von Beginn des BGB 1900 bis 1938 nicht genommen werden. Schon in einem Vorläufer des BGB, dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 war die Unverbrüchlichkeit des Zutritts zum Kind nach einer Schei- dung geregelt (vgl. Bernert 1996: 391). Allerdings blieben seinerzeit Kinder unter 4 Jahren immer bei der Mutter, auch wenn diese, was ja die Ausnahme darstellte, der schuldige Elternteil war (vgl. ebd.). Für das BGB war die Über- legung entscheidend, dass ein völliger Ausschluss des Kontakts mit dem an- deren Elternteil „das Ansehen des Elterntheiles in nicht zu billigendem Maße heruntersetzen und dem Kinde eigentlich erst den Fehler seines Elterntheils zum Bewußtsein bringen“ würde (Haidlen 1897: 461). Den Elternteil, bei dem das Kind nicht aufwächst, gar nicht mehr zu sehen, würde beim Kind also ei- nen schlechten Eindruck des Elternteils hinterlassen, was tunlichst zu vermei- den sei. Bei nichtehelichen Müttern regelte ein Vormund den Umgang (entspr. § 1707 BGB a.F.). Von 1938 bis 1998 wurde das Sorgerecht bei einer Schei- dung regelmäßig von einem Gericht zugeteilt. 1998 wurde diese Praxis durch die Einführung der gesetzlichen Annahme, ein gemeinsames Sorgerecht sei üblicherweise das Beste für das Kind, weitgehend obsolet. 1938 wurde auch die bis heute gültige Möglichkeit des Gerichts eingeführt, ein temporäres oder dauerhaftes Kontaktverbot für den nicht-betreuenden Elternteil auszusprechen, wenn dies kindeswohldienlich sei (vgl. Peschel-Gutzeit 1997: 14). 4. Nähe Seit einem BGH-Urteil 1964 sollen die Treffen mit dem Kind auch einem Nähebedürfnis gerecht werden, namentlich sind es die Aspekte, die ver- wandtschaftlichen Beziehungen aufrechtzuerhalten, Entfremdung vorzubeu- gen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. Pe- schel-Gutzeit 2014: 1879). Dem BGH wurde ein Fall vorgelegt, bei dem eine Mutter Kontakte ihres Kindes zur neuen Frau des Ex-Ehemannes während der Verkehrsbesuche verhindern wollte. Bei dieser Gelegenheit definierte der 148 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
BGH den Sinn und Zweck des Verkehrsrechts – wie oben beschrieben – neu. Im Ergebnis wurde der Mutter ihr Ansinnen zugestanden, da die neue Ehe- frau Grund der Scheidung war, die Mutter nicht das Risiko einer Entfrem- dung von ihrem Kind durch die neue Partnerin tragen muss und der Zweck des persönlich Verkehrs trotzdem – beispielsweise durch Treffen außerhalb der väterlichen Wohnung – verwirklicht werden kann (vgl. NJW 1965: 394 ff.). 1980 wurde im Zuge der Sorgerechtsreform Verkehr in Umgang umbe- nannt, aus dem Verkehrsrecht wurde das Umgangsrecht (vgl. Puschel-Gut- zeit 1997: 15) und die elterliche Gewalt wurde in elterliche Sorge umbe- nannt. In den 90er Jahren wurden 14-tägige Wochenendbesuche die Regel, teilweise zusätzlich mit einem Nachmittag in jeder Woche. Also erst 30 Jahre nach der Einführung der Nähe in die Vater-Kind-Kontakte nach einer Tren- nung wurde die Vorgabe auch in die Tat umgesetzt. Bis dahin beschränkten sich die Kontakte auf ein mehrstündiges Treffen pro Monat, manchmal zwei monatliche Termine (vgl. Rauscher 2014: 171 ff.). Seit der Einführung des BGB bis heute gibt es also einen Wandel von der reinen Kontrollfunktion der Umgangskontakte hin zu einem Rumpf an Nähe zwischen Vater und Kind. Eine Integration des Vaters in den Alltag des Kindes bedeuten die wochen endorientierten Regelungen noch nicht. Und die Kontrollmaxime wurde auch nicht fallengelassen, wird sogar unverändert an erster Stelle genannt (vgl. z. B. Götz 2019: 2179). 5. Vater außer Haus – Mutter im Haus Das zurückhaltende Umgehen mit der Nähe zwischen Vater und Kind hat seinen Ursprung in dem, verglichen mit der heutigen Familienvielfalt, starren gesellschaftlichen Leitbild der Hausfrauenehe. Und dieses Leitbild fand sei- nen Widerhall in gesetzlichen Bestimmungen und Gesetzesauslegungen. Bis 1977 war dem Gesetz nach die Aufgabenverteilung in einer ehelichen Fami- lie vorgeschrieben. Der Anteil davon nicht betroffener, nichtehelicher Zwei- elternfamilien betrug damals nur ein Viertel Prozent (vgl. BMFSFJ 2003: 34; 44, eig. Ber.). Für den Vater war die Erwerbswelt der „Ort der Bewährung“ (Marthaler 2009: 45) und die Kindererziehung Pflicht der Mutter (ebd.: 130). Die Fixierung des Vaters auf die Ernährerfunktion und sein Rückzug aus dem Familiengeschehen wurden zu einer „fraglosen Gegebenheit“ (Meuser 2012: 66). Durch die Aufgabenzuteilung in Familien spielten Väter im Bin- dungsgeschehen mit den Kindern allenfalls eine randständige Rolle. Zwar war es ihnen vom Gesetz her unbenommen, intensive Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, aber das Leitbild wirkte als Motivationshindernis, so dass noch in den 50er Jahren zwei von drei Vätern Beschäftigung mit dem Kind nach Feierabend kategorisch ablehnten (vgl. Nave-Herz 1984: 59). Die hier ver- tretene Sichtweise ist doppelt ungewöhnlich. Zum einen wird die Hausfraue- nehe üblicherweise aus der Perspektive der Frau betrachtet, hier hingegen mit Empathie für den Mann. Zum anderen ist die Analyse der Hausfrauenehe unter Machtaspekten etabliert, unter Bindungsgesichtspunkten ist die Hin- terfragung neu. Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 149
Bindung ist das Streben des Kindes nach Nähe und Schutz beim Auftreten von negativen Gefühlen und im günstigsten Fall das darauf Eingehen der Be- zugsperson, so dass für das Kind eine vertrauensvolle Atmosphäre entsteht und es nach der Beruhigung wieder sein Neugierverhalten ausleben kann. Das Fun- dament für das tiefe Vertrauen wird in den ersten Lebensmonaten gelegt und bedarf dann ständiger Bestätigung (vgl. Grossmann 2012: 32 ff.). Dies erleben zu dürfen, wird von Eltern als tiefe Erfüllung empfunden. Es lässt sich z. B. bei engagierten Eltern eines sechs Monate alten Kindes auch physiologisch nach- weisen. Das konstruktive Beziehungen, aber auch die Geburt und die Mut- termilchproduktion steuernde Hormon Oxytocin ist bei beiden Eltern deutlich erhöht (vgl. Gordon et al. 2010: 377 ff.). Voraussetzung für das Entstehen und die Pflege von Bindung ist Präsenz der Eltern beim Kind. Die Anwesenheit und Zugewandtheit der Bezugsperson muss ein solches Ausmaß haben, dass das Kind das Gefühl einer sicheren Basis hat (vgl. Grossmann 2012: 34), was nicht in Zahlen zu fassen ist. Präsenzzeiten des Vaters beim Kind wurden allerdings durch die Prinzipien der Hausfrauenehe eingeschränkt. Die Hausfrauenehe beinhaltet gemäß den einschlägigen Gesetzeskommentaren zu § 1356 und 1360 BGB, die Dogmatik, Gesetzesratio und Spruchpraxis zusammenfassen, die Aufgliederung der Aufgabenbereiche von Eltern in einen Bereich inner- halb und einen außerhalb des Hauses, der Bereich der Frau im Haus, der des Mannes außer Haus (vgl. Lauterbach 1957: 1101; Diederichsen 1976: 1273; 1280). Diese Gliederung wurde als Selbstverständlichkeit aufgefasst: „Nach der natürlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern obliegt aber regel- mäßig dem Manne die Berufsarbeit, der Frau die Haushaltsführung und die Sorge für die Kinder“ (Gerstberger 1952: 1635). Auf den Mann bezogen ge- höre es zum „Wesen der Ehe“, dass er den finanziellen „ehelichen Aufwand zu tragen“ habe (Lauterbach 1954: 1295). Beide Sphären waren klar voneinander abgegrenzt. Der Mann hatte die Pflicht, möglichst gut zu verdienen, im Zwei- felsfall konnte ihm sonst bei der Ermittlung des Familienunterhalts ein fiktives höheres Einkommen angerechnet werden (vgl. Diederichsen 1976: 1280). Die Frau hatte die Aufgabe, Haushalt und Kinder optimal zu versorgen und rechtli- cherseits nur bei Gewährleistung optimaler Versorgung die Möglichkeit, selber arbeiten zu gehen (vgl. Lauterbach 1959: 1110; Scheffler/Koeniger 1960: 42). Eine Vernachlässigung des Haushalts oder der Kindererziehung konnte einen Scheidungsgrund darstellen (vgl. Ronke 1952: 2634). Vom Spätmittelalter bis zur Zeit der Französischen Revolution musste sich in Deutschland übrigens der Vater gegenüber der Obrigkeit für die Erziehung seiner Kinder verantworten (vgl. Parr 2005: 14 ff.). Besonders geschützt war die Leitung des Haushalts. Die Kindererziehung ist Teil der Haushaltsleitung (vgl. Scheffler/Koeniger 1960: 40; Gerstberger 1952: 1629). Der Mann hatte nicht das Recht, sich einzumischen oder seiner Frau hi- neinzureden (vgl. ebd.; Lauterbach 1957: 1096). Zwar gab es gegen Ende der Phase der gesetzlichen Rollenvorschriften die Möglichkeit des Rollentauschs zu Gunsten einer eigenen Karriere der Frau, doch konnte sie diese beenden und die Leitung des Haushalts zurückverlangen (vgl. Diederichsen 1976: 1274). Zuvor konnte der Mann – zumindest seit den 50er Jahren – nur in Ausnahmesituatio- 150 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
nen, wie z. B. Krankheit, die Haushaltsleitung übernehmen, musste sie wieder zurückgeben, wenn die Frau dies verlangte (vgl. Lauterbach 1957: 1096). Durch die Rigidität und Sanktionierung der Aufgabenteilung wurde väterli- ches Engagement erschwert. Eine belastbare Bindung entstand oft nicht und vielen Vätern und Kindern blieb diese Form der Vertrauensbeziehung ver- sagt. Pleck und Pleck fassen diesbezüglich für die ganze Ära der Industria- lisierung zusammen: „As the father came to concentrate almost exclusively on earning a living, he became increasingly removed from involvement with home and family“ (1997 in: Pleck 2004: 37). Später wurde dies von anderen etwas abgeschwächt (vgl. ebd.). Eine vertrauensvolle Bindung konnte nur dann entstehen, wenn der Vater sich entschlossen über alle Erwartungen und den Zeitgeist hinwegsetzte und sich regelmäßig mit seinem Kind einen Rah- men verschaffte, in dem er neben Anregung und Beaufsichtigung auch die Chance hatte, es erfolgreich beim Auftreten negativer Gefühle zu beruhigen. Die Außenvertretung des Kindes, das Entscheidungsrecht bei Erziehungs- fragen und auch das Züchtigungsrecht hatte bis 1958/59 hingegen alleine der Vater (§ 1631, 1634 BGB a.F.). Dieses autoritäre Auftreten stand aber gerade einem Vertrauensverhältnis, einer Bindung entgegen. 1977 wurde im Rahmen einer Eherechtsreform die starre Zuweisung der Rollen zu Gunsten eines partnerschaftlichen Verständnisses – im gegenseitigen Einvernehmen (§ 1356 n.F.) – aufgegeben. Der Gesetzgeber ermöglichte nun die Gleichbe- rechtigung von Müttern und Vätern. Die Eherechtsreform beendete auch das Verschuldensprinzip bei Scheidungen und führte das neutrale Kriterium der Zerrüttung ein. Als Teil der Kindschaftsrechtsreform wurde dann 1998 das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung eingeführt. 2013 folgte das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Beides hatte mehr eine atmosphärische Bedeutung der Wertschätzung von Trennungsvä- tern. Praktisch beschränkten sich die Neuerungen auf ein Mitspracherecht bei wenigen langfristigen Weichenstellungen für das Kind und Auskunftsrechte gegenüber Institutionen, mit denen das Kind zu tun hat. Väter allgemein sind seit Beginn der 10er Jahre vermehrt in der Öffentlichkeit in Situationen mit alleiniger Verantwortung für ihr Kind zu beobachten. Hier ist zumindest das Selbstbild einer eigenen Rolle als Vater entstanden. Bei Trennungen allerdings besteht im Grunde das arbeitsteilige Prinzip der Hausfrauenehe fort: Die Mutter betreut das Kind, der Vater versorgt es finan- ziell. Diese Aufgabentrennung entspricht dem heutigen Modell der mütterli- chen Alleinerziehung (s. unter 2.). Die Regelungen der Angelegenheiten des täglichen Lebens und die der Trennung von Betreuung und Zahlungspflicht in § 1606 Abs. 3 BGB halten die strikte Aufgabenteilung aufrecht. Nur die Besuchswochenenden unterbrechen dies. 6. Die Vater-Kind-Bindung Wie gestaltete sich die weitere historische Abfolge der Positionierung von Trennungsvätern bzw. als dem größeren Rahmen von Vätern allgemein? Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 151
Bereits ein Jahr vor der Abschaffung der Hausfrauenehe, nämlich 1976, etablierte sich mit dem ersten Band „The role of the father in child develop- ment“ des Entwicklungspsychologen Lamb die Väterforschung. Vier bis dahin unbekannte Aspekte über Väter erfuhren Aufmerksamkeit. Die meis- ten Kinder bilden eine gleich intensive Bindung zu ihrem Vater wie zu ihrer Mutter. Den Vater suchen sie allerdings in Stresssituationen gegenüber der Mutter nachrangig auf. Typisch für Väter ist spielerische Interaktion mit dem Kind, für Mütter hingegen sind es pflegerische Tätigkeiten. Das entscheiden- de Kriterium, um von den Kindern positiv wahrgenommen zu werden, ist seine emotionale Wärme (vgl. Lamb 1976: 6; 26; 33). Durch die neuen Bin- dungserkenntnisse war dem Vater nach der Phase der strikten Aushäusigkeit nun prinzipiell eine eigenständige Rolle als Vertrauensperson zugestanden. Allerdings waren viele Väter in den Familien nach wie vor für die Kinder emotional und physisch unerreichbar (vgl. ebd.: 5; 25). Eine weitere Etappe in der wissenschaftlichen Ausdifferenzierung des Va- ter-Kind-Verhältnisses ist 1998 der Abschluss der 20-jährigen Langzeitfor- schung „The Bielefeld Project“ von Karin und Klaus Grossmann und Mitar- beiterInnen. Ab 2002 erfolgten dann Veröffentlichungen zur Vorstellung des in Bielefeld herausgearbeiteten Konzepts der Spielfeinfühligkeit als typischer Beitrag des Vaters zur Entwicklung des Kindes (vgl. Grossmann et al. 2002a; Kindler et al. 2002; Grossmann et al. 2002b). Dabei geht es darum, dass engagierte Väter nicht nur von sich aus spielerischen Kontakt mit dem Kind suchen, sondern konsequent aufmerksam und geduldig mit dem Kind spielen und Betätigungen ausprobieren, die für das Kind neu sind. Für das Kind ist dies eine Anleitung, in seinem weiteren Leben auf Fairplay und Zusammen- halt in Beziehungen zu achten und mutig mit neuen Situationen umzugehen (vgl. Grossmann et al. 2002a: 152 ff.; Grossmann et al. 2002b: 57 ff.). Vor- aussetzungen der Wirksamkeit sind zum einen ständige Wiederholungen des empathisch herausfordernden Spiels und zum anderen eine vertrauensvol- le Grundlegung in Form einer sicheren Bindung im ersten Lebensjahr (vgl. Grossmann/Grossmann 2007: 231). Eine sichere Bindung entsteht durch das schnelle Eingehen auf Kummer, Angst, Ärger oder anderweitige emotionale Überforderung des Kindes nicht nur, aber beginnend in der Kindheit (vgl. Scheurer-Englisch 2012: 317). Ein erfülltes oder ein frustriertes Bindungsbe- dürfnis bei Kindern zeigt sich beispielsweise in Situationen von Fehlverhal- ten wie einem verschütteten Saft, von Schmerz durch einen Sturz, von Angst vor einem Monster im Kinderzimmer und in Episoden der Trennung von den Eltern und dem Wiedersehen (vgl. Gloger-Tippelt 2014: 101 f.). Für informationssuchende Beraterinnen und Berater ist es allerdings frag- lich, ob sie es mit Fachpublikationen zu tun haben werden, die die neueren Erkenntnisse des väterlichen Entwicklungsbeitrags bereits rezipiert haben. Dabei lassen sich drei Gruppen von Quellen unterscheiden. Einige Entwick- lungspsychologinnen und -psychologen orientieren sich an der aktuellen Bindungsforschung und heben auf besagte feinfühlig herausfordernde Spiel- gestaltung von Vätern ab (vgl. Seiffge-Krenke 2016: 15 f.; Lohaus/Vierhaus 2015: 216; Berk 2011: 270 f.). Andere Vertreterinnen und Vertreter der Ent- 152 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
wicklungspsychologie bleiben grundsätzlicher und beschränken sich auf die Erwähnung der Möglichkeit einer sicheren Vater-Kind-Bindung (vgl. Schnei- der/Hasselhorn 2018: 210) oder der väterlichen Vorliebe für Körperspiele (vgl. Siegler et al. 2016: 453; Bischof-Köhler 2011: 132). Väterkritisch se- hen die Erziehungswissenschaftlerinnen Kostka den „psychologischen Wert des biologischen Vaters fraglich“ (2004: 170), mit biologisch meint sie den anwesenden Vater, Fleßner Väter sich auf „pleasure-Aktivitäten“ mit dem Kind beschränken (2013: 86) und der Soziologe Meuser die meisten Väter gegenüber ihren Kindern „vornehmlich in der Rolle des Spielkameraden“ (2012: 71). Der Erziehungswissenschaftler Sabla bezweifelt, dass engagierte Vaterschaft in nennenswertem Umfang praktiziert wird (2012: 226; 229) und sieht die Frage offen, ob väterliches Verhalten eher eine Imitation der Mut- terrolle sei (2015: 74). Der Entwicklungspsychologe Jungbauer beschreibt ausschließlich die Mutterrolle (2017: 56 ff.). 7. Unsicheres Bindungsmodell und Kontaktabbrüche von Vätern Der Verwirklichung der Vater-Kind-Bindung stellen sich bestimmte Einstel- lungen von Müttern und Vätern entgegen. Zunächst zu den Vätern: Kindler weist darauf hin, dass ein hohes väterliches Engagement nur dann einen po- sitiven Einfluss auf die Entwicklung des Kindes hat, wenn der Vater selber ein sicheres verinnerlichtes Modell von Bindung hat. Ein eigenes unsicheres Bindungsmodell des Vaters schadet – selbst bei hohem Engagement – dem Kind, da bei ihm vermehrt Unsicherheit entsteht (2002: 152 f.; Kindler/Gros- smann 2014: 251 f.). Was ist unter einem sicheren oder unsicheren Modell von Bindung, auch unsichere Bindungsrepräsentation genannt, zu verstehen? Im Wesentlichen formen sich die in der Kindheit gemachten Erfahrungen, als das Kind auf Unterstützung einer Bezugsperson angewiesen war, zum inne- ren Modell von Bindung bei einem Erwachsenen. Ändern lässt sich das Mo- dell nur in Paarbeziehungen oder in Beratung und Therapie. Entsprechend dem jeweiligen Modell werden Beziehungen zu den eigenen Kindern und innige zu anderen Erwachsenen gestaltet (vgl. Behringer 2017: 56 ff.). Von einem sicheren Bindungsmodell bei einem Erwachsenen ist dann die Rede, wenn schlüssige, illusionsfreie Erinnerungen an die Bezugspersonen der Kindheit bestehen. Sind die Erinnerungen negativ, gilt das Bindungsmodell dennoch als sicher, wenn die Erlebnisse verarbeitet worden sind. Bleiben die gemachten Erfahrungen hingegen unreflektiert, wird das Modell als unsicher bezeichnet (vgl. Seiffge-Krenke 2009: 72 f.). Bezüglich eigener Kindheits- erfahrungen unreflektierte Väter üben nach der Datenanalyse der genannten Bielefelder und einer weiteren Längsschnittstudie durch Kindler einen ver- unsichernden Einfluss auf ihre Kinder aus. (s.o.). Für Mütter und ihre Kinder ist dieser Zusammenhang schon länger bekannt (vgl. Behringer, a.a.O.) Ein weiteres Hindernis drückt sich im Phänomen des völligen Kontaktabbruchs zum Kind nach einer Trennung der Eltern aus. Zwischen 17,2 und 33 % der Trennungsväter zählen dazu (vgl. Walper 2016: 124). Die erste Zahl wurde Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 153
zwischen 2013 und 2015 über die Auskünfte von Müttern im Rahmen des AID:A-Survey ermittelt, die zweite durch Befragung beider Elternteile 2014 und 2015 innerhalb der pairfam-Studie (ebd.: 120). Zumindest in Deutsch- land gibt es zu den Motiven keine Forschung. Verletzlichkeiten des Vaters bezüglich seiner Bedeutung in der Familie können angenommen werden (vgl. Fthenakis 2006: 93). Auch ein unsicheres Bindungsmodell des Vaters im Sinne einer fehlenden Wertschätzung für Bindungen (vgl. Kindler et al. 2002: 724 ff.) könnte eine Erklärung sein, wobei dies nicht grundsätzlich mit Rückzug vom Kind in Verbindung gebracht wird. Anders die „Fathering Vul- nerability Hypothesis“ von Cummings et al., nach der sich von der Partnerin frustrierte Väter im Gegensatz zu Müttern auch von den Kindern zurück- ziehen (Cummings et al. 2010: 157 ff.), was Herlth die „Eheabhängigkeit der Vater-Kind-Beziehung“ nennt (2002: 593 ff.). Von Bambey/Gumbinger wurde dieses Rückzugsverhalten beim Typus des „randständigen Vaters“ be- schrieben (2006: 28). Übertragen auf Trennungen würde es bedeuten, dass bei manchen Vätern die Frustration über den Bedeutungsverlust durch die Trennung zum völligen Rückzug vom Kind führt. 8. Konkurrenzverhalten von Müttern Lamb und Tamis-Lemonda resümieren 2004 die zurück liegenden zwei Jahr- zehnte, indem sie auf der einen Seite der Mehrheit von Männern den Wunsch nach Engagement attestieren. Dem gegenüber sehen sie aber auch: „A ma- jority of women do not want their husbands to be more involved than they currently are“ (13). Als Beweggrund machen sie aus: „The roles of mother and manager of the household are the two roles in which women´s authority has not been questioned; together they constitute the one area in which wo- men have traditionally enjoyed real power and control. Increased paternal involvement may threaten this power and preeminence“ (ebd.). Zu diesem Konkurrenzverhalten von Müttern gibt es aktuelle Studien und Reflektionen in Deutschland. Seehaus fasst ihre diesbezüglichen Untersuchungsergeb- nisse so zusammen: „In den Analysen konnte gezeigt werden, dass vielen Vätern kein fraglos anerkannter Platz in der Sorgearbeit zusteht, während sich für die Mütter eine deutliche Verteidigung ihrer ,Hoheitsrechte‘ und ih- rer Deutungsmacht konstatieren lässt“ (2014: 119). Und noch mehr auf die Emotionslage fokussiert. „Mütter, so belegen die Interviews, sind vielfach damit beschäftigt, ihren innerfamilialen Machtverlust auszugleichen“ (See- haus 2015: 75). Flaake schreibt in ihrer Studie von mütterlichen „Dominanz- ansprüchen“, die einer geteilten Elternschaft im Wege stehen (2014: 112) und einer Tendenz von Müttern, „eine innige, den Partner nicht einbeziehende Beziehung zum Neugeborenen“ herzustellen, was allerdings mit einer eige- nen Rückzugstendenz des Vaters korrespondiere (ebd.: 50). Helfferich for- muliert, dass „Frauen sich zwar auch auf Männer angewiesen fühlen, um den Alltag besser bewältigen zu können, sich aber die Kinder direkt zuordnen und in diesem Bereich Handlungsmacht beanspruchen“ (2009: 197). Behnke hat in ihren Interviews die Erfahrung gemacht: „Männliches Engagement 154 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
in Haushalt und Kindererziehung wird von den Frauen goutiert, sofern ihre Hauptzuständigkeit für diesen Bereich in Geltung bleibt“ (2012: 55). Aman sieht den Grundsatz, dass „Frauen nicht gerne das Kind dem Mann anver- trauen“, was sie mit einer Art historischem Gewohnheitsrecht erklärt (2010: 49). Es stellt sich die Frage, warum es für viele Mütter wichtig ist, einen Bedeu- tungsvorsprung gegenüber dem Vater bei der Versorgung der Kinder zu ha- ben. Die Ausgrenzung der Väter von der Kinderbetreuung durch die Mutter wird in der Familienpsychologie Maternal Gatekeeping genannt. Zu diesem Phänomen ist inzwischen einiges an Forschung betrieben worden. Drei Stu- dien beschreiben den persönlichen Konflikt dieser Mütter. Die erste Konzep- tionalisierung von Maternal Gatekeeping beinhaltete die Überzeugung der Mütter, Familienaufgaben seien eine Domäne der Frau. Außerdem ist die Praktik Bestandteil des Konzepts, letzte Verantwortlichkeit durch das Setzen eigener Standards zu haben. Eine weitere Komponente ist die Bestätigung, dass sie eine gute Ehefrau und Mutter sei, wenn Haushalt und Kinder bes- tens versorgt sind und die Familienmitglieder glücklich (vgl. Allen/Hawkins 1999: 206). Für die Bestätigung zählt die Rückmeldung von Nachbarn und Freunden (vgl. ebd.: 207). Gaunt fügt ein geringes Selbstwertgefühl, das die Mutter hohe Standards setzen lässt, hinzu. Sowie die Sichtweise einer beton- ten mütterlichen Identität, die sie bei Erledigung der Familienaufgaben als gute Mutter fühlen lässt (2008: 391). Die Soziologin Hauser stellt in ihrer Studie fest, dass Frauen auch bei egalitärer Arbeitsteilung immer noch als Verantwortliche für die Kinder angesehen werden. Und die emotionale Fol- ge: „This places a great deal of pressure on women who often feel judged by the condition of their homes and children, a judgement from which their male partners seem to be exempt“ (2012: 43). Schon 1997 wurde von Lupton/Bar- clay ein Leiden von Müttern unter einem Ideal in Form von „anxieties about their role as mother“, ausgelöst durch „discourses on the ‘good’ mother“, beschrieben (147). Im Endeffekt schränken diese Mütter das Engagement der Väter dann ein (vgl. ebd.). Andere ForscherInnen sehen die Kausalität des Maternal Gatekeeping in inadäquatem Erziehungsverhalten des Vaters und einer gerechtfertigten Reaktion der Mutter darauf (vgl. Austin/Fieldstone/Pruett 2013: 5 ff.; Sai- ni/Drozd/Olesen 2017: 264 ff.). Im Fokus steht paradoxerweise auch die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei berufstätigen Müttern als Auslöser der Ausgrenzung von Vätern (vgl. Pedersen/Kilzer 2013: 257). Wiederum andere werfen die Frage auf, ob der Rückzug des Vaters nicht Folge, sondern Ursache des Gatekeepings ist (vgl. Allen/Hawkins 1999: 209; Radcliffe/Cassell 2014: 838). Historisch gesehen ist nach Nave-Herz die Emotionalität der Mutter- Kind-Beziehung erst vor 200 Jahren entstanden. Bis dahin führte die Gleich- zeitigkeit von hoher Geburtenrate und hoher Kleinkindsterblichkeit vermut- lich aus Schutz vor dem Verlustschmerz zu einem distanzierten Verhältnis zum Kind (1997: 9 f.). Zudem folgte auf die mit der Industrialisierung ent- Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 155
standene Trennung von Wohn- und Arbeitsort eine Exklusivität der mütter- lichen Zuständigkeit, was wiederum eine gefühlsmäßige Verbindung zum Kind begünstigte (vgl. ebd.: 13 f.) (s. unter 5.). 9. Umgang mit der Mutter, den eigenen Eltern und dem Bedeutungsverlust Wie zu Beginn der Ausführungen aufgezeigt wurde, sind Väter in der Politik und als Teil der Sozialen Arbeit im 21. Jahrhundert wichtig geworden. Bei einer Trennung ist ihre Position allerdings eine randständige, was historisch bedingt ist. Seine potentielle Wirkung entfaltet ein Vater besonders durch feinfühlige Unterstützung des Kindes beim Spiel und bei Herausforderun- gen. Dies ist die spezielle Vater-Kind-Bindung. Aus bisherigen Forschungs- ergebnissen ergeben sich allerdings die drei genannten Bindungshindernisse. So können auch engagierte Väter negativ wirken oder Väter verlieren das Interesse am Kind. Andererseits verdrängen manche Mütter auch den Vater. Welche Interventionen könnten nun dazu beitragen, dass das Potential von Vätern in Trennungssituationen besser zur Geltung kommt? Die Forschung zum mütterlichen Konkurrenzverhalten selber bietet eine Idee an zur Auflösung des Machtkampfes. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass mütterliches Gatekeeping häufiger und intensiver bei Trennungen auftritt als in vollständigen Familien (vgl. Trinder 2008: 1300; Puhlman/Pasley 2013: 188). Trinder hat in ihrer Untersuchung eruiert, welches väterliche Verhalten zu Konflikthaftigkeit und welches zu Konfliktarmut zwischen den getrennten Eltern beiträgt. Grundsätzlich gelten Konflikte zwischen den Trennungseltern als größter Belastungsfaktor für Trennungskinder (vgl. Walper/Gerhard 2002: 144 f.; Schick 2002: 12), wenn auch Walper/Gerhard relativieren: „Weitaus nachteiliger für den Individuationsprozess im Verlauf des Jugendalters ist eine konfliktbelastete Beziehung zwischen den Eltern in Kernfamilien“ (ebd.: 167). Laut Trinder unterscheiden sich Trennungsväter, die weiterhin Kontakt zu ihren Kindern suchen, darin, ob sie als gleichwertiger Elternteil anerkannt werden wollen oder der Mutter eine Führungsrolle zuerkennen. Die Bestätigung der Mutter als Leiterin der Kinderversorgung vermeidet Konflikte und ermöglicht reibungslose Vater-Kind-Kontakte. „Families where proactive gate opening was taking placed appeared to be in a positive cycle where fathers appreciated support, endorsed the resident parent as a good mother“ (ebd.: 1318). Hinge- gen führt die väterliche Betonung der Gleichwertigkeit zu Opposition der Mut- ter und schlussendlich zum Boykott der Vater-Kind-Kontakte. „Fathers with proactive gate-closing former partners articulated ideas of gender equivalence, perceiving that mothers and fathers were equally important to children“ (ebd.). Ihre Erklärung dafür ist: „In Cases where fathers were seeking equal status and equal amounts of contact, mothers viewed this behavior as maternal un- dermining“ (ebd.). Gemünzt auf die Situation der Arbeit mit Trennungsvätern könnte dies bedeuten, mit den Vätern die Unterscheidung herauszuarbeiten, sich auf der einen Seite gleichwertig zu fühlen und andererseits, die Gleich- 156 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
wertigkeit nicht auch im Kontakt mit der Ex-Partnerin zu reklamieren, sondern nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Expertenrolle zu bestätigen. Die Mutter als Expertin und der Vater als Lernender scheint ein probates Modell zu sein. Denn mütterlicher Zuspruch gilt in Familien als größter Motivationsfaktor für väterliches Engagement (vgl. Schoppe-Sullivan et al. 2008: 396; Puhlman/Pas- ley 2013: 184). Eine von Behnke/Meuser angenommene Verunsicherung der Männlichkeit unter der Leitung der Partnerin (2012: 142) oder ein von Seehaus in die Diskussion gebrachtes Spannungsverhältnis des aktiven Vaters zum „he- gemonialen Konzept von Männlichkeit“ (2015: 70) scheint der Empfänglich- keit für Zuspruch keinen Abbruch zu tun. Eine Überlegung wert wäre im Beratungszusammenhang auch ein Werben für gegenseitige Empathie. Wenn das Aufeinandertreffen eines fürsorglich engagierten Vaters auf eine verunsicherte Mutter häufig zu einem Ausschluss verhalten der Mutter führt und eine Trennung ausschließendes Verhalten för- dert, dann ist anzunehmen, dass auch die Verunsicherung durch die Trennung angewachsen ist. „Was glauben Sie, löst eine Trennung in einer Mutter aus, die schon zuvor damit haderte, ob sie eine ausreichend gute Mutter sei?“, könnte eine Frage an einen von Gatekeeping betroffenen Trennungsvater sein. Falls die Toleranz besteht, über diese Thematik nachzudenken, wird das Ergebnis durch die Herstellung von Verständnis ein Kompetenzzuwachs im Umgang mit der früheren Partnerin sein. Als Praktiker in der Sozialen Arbeit mit Trennungsvätern steht auch der Autor oft vor dem Problem empörter Un- versöhnlichkeit mit der Ex-Partnerin, was Lösungen für Umgangskontakte erschwert oder verhindert, und ist froh, wenn es gelingt, Brücken des ge- genseitigen Verständnisses einzuführen. Insofern sich auf der anderen Seite die Gelegenheit ergibt, mit der Ex-Partnerin zu reden, erscheint es lohnend, herauszufinden, mit welchen väterlichen Aktivitäten sie zufrieden sei und abzuklären, ob sie ihm das im Sinne mütterlichen Zuspruchs (s.o.) zurück- spiegeln könne. Einer möglichen skeptischen Haltung der Ex-Partnerin, was die Kinderbetreuung angeht, könnte entgegengehalten werden, dass die Zeit, die die Kinder mit dem Vater verbringen, Entlastung und Freiraum für sie bedeutet. Beim Vater wiederum setzt dies Zuverlässigkeit voraus, was gege- benenfalls ein Beratungsthema mit ihm sein könnte. Die Wirkungseinbuße von Vätern mit fehlender Reflektiertheit über die ei- gene Sozialisation wurde bisher im Beratungszusammenhang noch nicht dis- kutiert, so dass sich hier ein neues Betätigungsfeld von Väterarbeit eröffnen könnte. Die zu Grunde liegende fehlende Reflektion wäre an einer idealisier- ten Beschreibung der Bezugspersonen, an Allgemeinplätzen, am fehlenden Austarieren von positiven und negativen Erfahrungen, an anhaltender Ver- ärgerung über wichtige Personen der Kindheit und an fehlenden Erinnerun- gen des vorübergehenden Vermissens der Bezugspersonen zu erkennen (vgl. Behringer 2017: 59 f.). Änderungen der Bindungsrepräsentation geschehen durch eine Neubewertung von Bindungserfahrungen nach dem realen oder phantasierten Auslösen des Bindungsverhaltenssystems (vgl. ebd.: 55 f.) In der Arbeit mit Trennungsvätern könnte es dann darum gehen, durch entspre- chendes Nachfragen und Hinterfragen, eine Auseinandersetzung über Kind- Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik,18. Jg. 2020, H. 2 157
heitserlebnisse von Nähe und Zuverlässigkeit anzustoßen. Vätern, denen es gelingt, auf diese Weise ein lebendiges und ausgewogenes Bild ihrer Be- zugspersonen zu entwickeln, werden im Sinne einer sicheren Bindung besser auf ihr Kind eingehen können. Den väterlichen Bedeutungsverlust nach einer Trennung erleben manche Väter als Kränkung (s. unter 1. u. 7.), besonders dann, wenn sie mehr Zeit mit den Kindern erwartet haben, als ihnen am Ende zur Verfügung steht. Die Kränkung kann ihnen nicht abgenommen werden. Sie können nur darauf verwiesen werden, die Zeit, die ihnen mit dem Kind geblieben ist, intensiv zu nutzen und darauf, dass die Aufwertung der Rolle des Trennungsvaters gerade erst begonnen hat. So wurde erstmals 1995 von einem Obergericht, dem OLG Nürnberg, Übernachtungen des Kindes beim Vater im Rahmen des Umgangs erlaubt (vgl. Rauscher 2014: 173), erst seit 2007 ist das En- gagement von Vätern politisches Ziel (s. unter 1.) und erst seit 2019 gibt es Pläne, durch eine Reform des Kindesunterhalts auch die Erziehungsleistung des Vaters anzuerkennen (vgl. Schuler/Groll 2019) indem die bisherige strik- te Zweiteilung, tatsächliche Sorge gegenüber Unterhalt (vgl. Brudermüller 2019: 2084), teilweise aufgehoben wird. Der hier vertretene Ansatz ist ein indirekter und nutzt die Möglichkeiten des sozialpädagogischen Alltags. So ist das Arbeiten an Bindungshindernissen ein Beitrag zum Abbau der Marginalisierung von Trennungsvätern – zum Nutzen der Kinder. Literatur Allen, S. M./Hawkins, A. J. (1999): Maternal Gatekeeping: Mother´s Beliefs and Behaviors That Inhibit Greater Father Involvement in Family Work. In: Journal of Marriage and the Family 61, 199-212. Aman, Ch. (2010): Das neue Umgangsrecht. Kritische Bestandsaufnahme aus Sicht der Frauen. Hamburg. Austin, W. G./Fieldstone, L./Pruett, M. K. (2013): Bench Book for Assessing Parental Gatekeeping in Parenting Disputes: Understanding the Dynamics of Gate Closing and Opening for the Best Interests of Children. In: Journal of Child Custody 10, 1-16. Bambey, A./Gumbinger, H.-W. (2006): „Neue Väter – andere Kinder?“ Das Vaterbild im Umbruch – Zwischen gesellschaftlichen Erwartungen und realer Umsetzung. In: Forschung Frankfurt 4, 26-31. Behnke, C. (2012): Partnerschaftliche Arrangements und väterliche Praxis in Ost- und Westdeutschland. Paare erzählen. Opladen. Behnke, C./Meuser, M. (2012): „Look here mate! I´m taking parental leave for a year“ – involved fatherhood and images of masculinity. In: Oechsle, M./Müller, U./Hess, S. (Eds.): Fatherhood in Late Modernity. Cultural Images, Social Practices, Structural Frames. Opladen. Behringer, J. (2017): Das innere Arbeitsmodell von Bindung bei Erwachsenen. In: Strauß, B./Schauenburg, H. (Hg.): Bindung in Psychologie und Medizin. Grundlagen, Klinik und Forschung – Ein Handbuch. Stuttgart. Berk, L. E. (2011): Entwicklungspsychologie. 5., aktualisierte Auflage. München. Bernert, G. (1996): Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. Neuwied. Bischof-Köhler, D. (2011): Soziale Entwicklung in Kindheit und Jugend. Bindung, Empa- thie, Theory of Mind. Stuttgart. 158 Beltz Juventa | Zeitschrift für Sozialpädagogik, 18. Jg. 2020, H. 2
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