Zur Reform der Einkommensteuer
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Monatsberichte 2/1973 Zur Reform der Einkommensteuer Die Schwerpunkte der mit 1, Jänner 1973 in Kraft getretenen Einkommen- steuerreform lassen sich in vier Bereiche zusammenfassen: Änderungen im Steuertarif, Einführung von Absetzbeträgen von der Steuerschuld an Stelle von Steuerfreibeträgen, Übergang von der Haushaltsbesteuerung zur Individual- besteuerung, Änderungen und Ausweitung der Spar- und Investitionsförderung. Die Reform enthält grundlegende Änderungen in der Einkom- mensbesteuerung, sie wurde daher nicht in Form einer Novelle zum erst seit 1967 geltenden Einkommensteuergesetz beschlossen, sondern durch ein neues Gesetz (Einkommensteuergesetz 1972) verwirklicht: Die Neufassung des Gesetzes ermöglichte es, den Aufbau des Einkommensteuer- gesetzes systematisch neu zu ordnen und bisher verstreute Bestimmungen zusam- menzufassen; dabei bildet die Neuordnung der Sonderausgaben einen Schwer- punkt.. Durch die Umgliederung der Gesetzesbestimmungen und die Neuordnung der Paragraphen präsentiert sich das neue Einkommensteuergesetz auch äußer- lich in neuer Form.. Die Lohn- und Einkommensteuer erfüllt drei Funk- staffeln) zerlegt (die ersten 25,000 S, die nächsten tionen: Sie verschafft dem Staat Einnahmen (fiskali- 25,000 S usw..) und jede Stufe mit einem Steuersatz sche Funktion), sie trägt zur Einkommensumvertei- (Grenzsteuersatz) besteuert, der von Stufe zu Stufe lung bei (sozialpolitische Funktion) und dient als In- steigt, Die Steuerbelastung für ein bestimmtes Ein- strument für die Durchsetzung wirtschaftspolitischer kommen ergibt sich aus der Addition der Steuer- Zielsetzungen (wirtschaftspolitische Funktion) beträge der einzelnen Stufen (Stufenbreite mal Die Einkommensteuerreform berührt alle drei Funk- Grenzsteuersatz), Für den Progressionsverlauf sind tionen, Die Steuersenkung verringert (zumindest vor- daher die Stufenbreiten und die Grenzsteuersätze übergehend) die Einkommensschmälerung, gleich- maßgebend,, Der österreichische Einkommensteuer- zeitig entstehen dadurch für die öffentlichen Haus- tarif enthält eine ungleichmäßig verzögerte Progres- halte Einnahmenausfälle,, Das Hauptgewicht der sion, Der Grundtarif bezieht sich auf die Steuer- Reform dürfte jedoch in der sozialpolitischen Funk- gruppe B (Verheiratete, Ledige über 50 Jahre und tion liegen. Der Übergang zur Individualbesteuerung sonstige im Gesetz genau angeführte Personen- und die Einführung der Absetzbeträge beeinflussen gruppen) Die Steuersätze in der Steuergruppe A nicht nur die Verteilung zwischen höheren und (Ledige) sind um 19% höher als in der Steuer- niedrigeren Einkommen, sondern auch zwischen gruppe B, dürfen aber 62% nicht übersteigen,, Ledigen und Verheirateten, Selbständigen und Un- Der neue Einkommensteuertarif ist im Gegensatz selbständigen sowie Kinderlosen und Kinderreichen, zum bisherigen ein Bruttotarif. Die verschiedenen Zu- Die Änderungen in der Spar- und Investitionsförde- schläge (bisher insgesamt 31%) sind nunmehr in rung wirken sich auf die wirtschaftspolitische Funk- den Tarif eingebaut,, Aus dem Tarif geht daher jetzt tion aus, die gesamte Einkommensteuerbelastung hervor, Frü- Vor allem durch vier Instrumente sollen die oben her finanzierten Zuschläge die Überweisung an die genannten Funktionen der Einkommensteuer erreicht Länder für die Wohnbauförderung, an den Was- werden: Differenzierungen der Tarife, Abzüge von serwirtschaftsfonds, an den Ausgleichfonds für der Steuerbemessungsgrundlage (Freibetrage), Ab- Familienbeihilfen und den Katastrophenfonds, nun züge von der Steuerschuld und Erstattung der Steuer werden entsprechende Anteile aus dem Steuerauf- (Prämien), Bisher hatten Freibeträge dominiert (so- kommen bereitgestellt (an die Länder zur Wohnbau- wohl in der Familienbesteuerung als auch bei den förderung 101905%, an den Wasserwirtschaftsfonds Sonderausgaben), Im neuen Gesetz treten Absetz- 1 145%, an den Kinderbeihilfenausgleichsfonds beträge und Prämien stärker in den Vordergrund, 2 29%, an den Katastrophenfonds 2 29%), Die Pro- zentzahlen entsprechen den bisherigen Anteilen an den Zuschlägen, so daß der Wohnbau, der Umwelt- Der neue Einkommensteuertarif schutz und die Familienförderung im gleichen Aus- Der Einkommensteuertarif ist wie bisher progressiv maß wie bisher aus der Lohn- und Einkommensteuer gestaffelt, Das Einkommen wird in Stufen (Tarif- finanziert werden. 49
Monatsberichte 2/1973 Obersicht 1 zwei verringert, wodurch die Stufen breiter wurden.. Marginale Steuerbelastung Gleichzeitig wurden die Stufen (Grenzsteuersätze) (Steuergruppe B) erhöht Jahreseinkommen 1971') 1973 bis S 14.000 . . . . 0 Einkommensteuertarife 15.000 917 18.000 11 79 (Steuergruppe B) 21 000 14 41 20 24 000 17 03 25 000 20 96 Einkommensteue/terif 30.000 . . . 2096 Steuergruppe Ba Allefnverdienerfrei betrag 40 000 24 89 25 50 000 28 82 62.000 . 28 82 80 000 32 75 30 84 000 32 75 116000 36 68 35 120 000 41 92 16Q 000 41 92 40 168 000 . 41 92 200.000 4716 44 210.000 47 16 48 240 000 52 40 48 280 000 . . . . 52 40 52 300.000 52 40 500 000 57 64 55 1 000 000 . 57 64 58 1,500.000 62 88 60 Und darüber 62 88 62 *) Einschließlich 3 1 % Zuschläge Der neue Einkommensteuertarif hat im Vergleich zum alten zwei Merkmale: weniger, aber breitere Stufen sowie höhere Grenzsteuersätze. In unteren Einkommensbereichen (bis 40.000 S Jahreseinkom- W 20 25 3 0 W MfiO flO 1 3 0 1 Z 0 1 » ZOO 300 WOJOOSOO W 0 1 0 0 0 15002000 „ , , , , Jahreseinkommen in 1 000 S men) wurde die Zahl der Tarifstufen von sieben auf Ö.l.f.W/6/ll/l373 Grenzsteuersätze 70 Grenzsteuersätze T70 60 - 60 50 - 50 40 30 1971 30 1973 1967 20 20 10 - 10 i ' i i_t_ J I 1 1 L 10 15 20 25 30 40 50 60 80 100 150 200 300 400 500 600 800 1000 1500 2000 J a h r e s e i n k o m m e n i n 1 000 5 Ö.l.f.W/7/ll/l973 50
Monatsberichte 2/1973 Obersicht 2 Ermäßigung der Einkommensteuer durch das Einkommensteuergesetz 1972 Steuergruppe Steuerpflichtiges A B. ohne Allein verdienerfrei betrag B. Alleinverdiener 2 Kinder Jahreseinkommen absolut in % des in % des absolut in % des in % des absolut in % des in % de S S Steuer- Jahres- S Steuer- Jahres- S Steuer- Jahres betrages vor ein- betrages vor ein- betrages vor ein- der Steuer- kommens der Steuer- kommens der Steuer- kommer senkung senkung senkung - - 20 000 53 65 03 561 100 0 28 25,000 . 14 07 01 355 26 2 14 — — 30.000 34 10 01 145 61 05 _ — 40.000 600 86 1 5 87 18 02 849 1000 21 50..000 1.401 13 0 28 421 55 08 2.845 1000 57 60.000 1 630 11 2 27 303 29 05 4.016 74 8 67 80.000 2 748 120 3 4 728 43 09 3.780 340 47 100.000 3.384 10 6 34 859 36 09 3 283 18 6 33 120.000 4 371 106 36 1 342 42 1 1 3 493 U 1 2 9 150.000 5 418 96 36 1 918 43 1 3 3 272 89 22 160 000 5 767 94 36 2110 44 1 3 3.464 85 22 200.000 6 873 82 34 2 892 43 14 3303 57 1 7 240 000 8..066 75 34 4 065 47 17 3.533 45 1 5 280.000 7.942 60 2 8 4 225 39 15 3 693 37 13 300.000 7856 5 4 26 3.705 31 12 3173 29 1 1 400.000 12.603 60 3 2 6 282 36 16 4.807 29 12 500.000 17.413 63 35 8 922 38 18 7 447 33 1 5 600.000 22 223 64 37 8 562 29 14 7.087 25 1 2 600.000 31 843 67 40 7 842 19 10 6.367 1 6 06 1,000 000 41 463 68 42 7122 14 07 5 647 1 1 06 1 500.000 91,650 94 61 21 459 26 14 19 041 23 13 2.000.000 . 141.900 10 6 71 25.859 2 2 13 23.441 21 1 2 Dadurch entstehen zwei entgegengesetze Wirkun- unteren Einkommensbereich durch zusätzliche und gen.. Das Auseinanderziehen der Tarifstufen daher kürzere Stufen (Progressionsverschärfung) schwächt die Progression ab, die steueren Stufen und schwächer steigende Grenzsteuersätze (Progres- verschärfen sie Das gleichzeitige Mildern und Ver- sionsmilderung) verursacht Die Steuerersparnis schärfen der Progression führt zu einer Tarifkurve nimmt daher für Einkommen bis 500 000 S absolut (Steuergruppe B), die jeweils am Beginn der Tarif- und relativ zu, durch die zusätzliche Stufe bei stufe stärker, gegen Ende der Stufe schwächer 500 000 S wird sie dann sowohl absolut als auch re- steigt, lativ kleiner. Die Steuerersparnis ist daher sowohl absolut als Infolge der entgegengesetzten Einflüsse auf die auch relativ am Ende der Stufen (Jahreseinkommen Steuerprogression ergibt sich kein eindeutiger Zu- 25 000 S, 50 000 S, 80 000 S, 120 000 S) größer, nimmt sammenhang zwischen Steuerersparnis und Einkom- nach Überschreiten der Stufe absolut und relativ menshöhe. (Für Verheiratete ohne Kinder mit ab und ist in der Mitte der Stufe am geringsten. 60000 S Jahreseinkommen ist die Steuerermäßigung Diese Tendenz vorerst abnehmender und sodann zu- nehmender Steuerersparnis ist bis zu Einkommen von 120000 S deutlich zu erkennen.. Steuerermäßigung durch das Einkommensteuergesetz 1972 Im Einkommensbereich zwischen 120 000 S und Steuerermäßigung durch das Einkommensteuergesetzes 200.000 S entspricht die Breite und Höhe der Stufen Ermäßigung in "/•> des Betrages «or der Senkung \ Steuergruppe dem alten Tarif. Die relative Steuerersparnis ) (be- 1 zogen auf die Steuer) ist in diesem Bereich auch / \ 8o Alleinverdienerfreibetrag nahezu konstant (120 000 S: 4 2%, 200.000 S: 4 3%),. 1 \. mit 2 Kindern / Im oberen Einkommensbereich (über 300,000 S) sind im neuen Tarif zwei zusätzliche Stufen einge- führt worden, die Stufenhöhe hat sich dadurch ver- ringert, Es treten auch hier die entgegengesetzten Wirkungen der Abschwächung und Verschärfung der Progression auf, nur werden sie im Gegensatz zum l ) Die relative Steuerersparnis kann auf zwei Arten ge- 10 20 30 WI 5 0 60 40 100 150 2 0 0 300 « 0500600 400 1000 1S002QÜ0 messen w e r d e n : entweder in Prozent des Steuerbetrages vor der Steuersenkung oder bezogen auf das Jahresein- K ,„,,,„, , Jahreseinkommen in 1.000 S kommen 01fW/&711/1373 51
Monatsberichte 2/1973 relativ genau so groß wie für jene mit 600 000 S Steuersatz für dieses Einkommen entspricht, Aus Einkommen.) Die Steuerersparnis hängt nicht von der dem Verhältnis der bisherigen Freibeträge zu den Einkommenshöhe ab, sondern davon, ob man sich nunmehrigen Absetzbeträgen läßt sich ermitteln, ab am Beginn oder am Ende einer Tarifstufe befindet. welchem Einkommen der Freibetrag günstiger war, Es läßt sich daher im neuen Tarif keine eindeutige Der Übergang von Freibeträgen zu Absetzbeträgen Zielsetzung der Umverteilung zwischen höheren und verschärft die Progression, weil die Steuerersparnis niedrigeren Einkommen erkennen, aus den Abzugbeträgen mit zunehmendem Einkom- men zwar absolut gleich bleibt, relativ aber immer Klar zum Ausdruck kommt dagegen die Absicht, die geringer wird Eine Gegenüberstellung der Steuer- Unterschiede in der Besteuerung zwischen Ledigen belastung für Alleinverdiener (Verheiratete mit 2 Kin- und Verheirateten abzubauen. Die Steuerersparnis dern) auf Grund der neuen Regelung und unter der ist für Ledige ab einem Jahreseinkommen von Annahme, daß die bisherigen Freibeträge auch beim 30.000 S sowohl absolut als auch relativ größer als neuen Tarif gelten, zeigt die Ermäßigung in den unte- für Verheiratete.. Eine völlige Angleichung der Be- ren Einnahmensbereichen und die Verschärfung der steuerung von Ledigen und Verheirateten, wie sie Progression dem nunmehr eingeführten Prinzip der Individual- besteuerung entspräche, unterblieb offenbar aus budgetären Gründen, Das hätte einen zusätzlichen Auswirkungen des Überganges von Freibeträgen Steuerausfall von rund 1 5 Mrd S bedeutet zu Absetzbeträgen Auswirkungen des Überganges von Freibef ragen zu Absetzbeträgen Absetzbeträge ersetzen Freibeträge Die Einführung von Absetzbeträgen von der Steuer- ^ _ All ein verdien erfrei betrag 4000 S schuld an Stelle der bisherigen Freibeträge für das — — AlleinverdienerabseUbetrag 1500 5 Existenzminimum, für Alleinverdiener und für Kinder bedeutet eine grundlegende Änderung im neuen . AI lein verdien erfrei betrag und Einkommensteuergesetz. Das bisherige steuerliche Freibetragfüf2Kinder 1B000 5 Existenzminimum (14.000 S) und der Pauschalfrei- . AI I ein« rdienerabs etzbetrag und Absetzbetrag betrag von 1.200 S (1.248 S für Arbeitnehmer) wurde für 2Kinder 8 3 0 0 S durch einen Absetzbetrag von der Steuerschuld in I30 Höhe von 4.000 S ersetzt. Das steuerfreie Einkom- men erhöht sich dadurch von 15200 S auf 20,000 S„ Auf den Tarifverlauf wirkt sich das Ubergehen vom Freibetrag zum Absetzbetrag nicht aus ). Dem an- 1 gestrebten Abbau der unterschiedlichen Besteuerung von Ledigen und Verheirateten steht diese Änderung allerdings entgegen. Ledige müssen bereits bei einem Einkommen von 17,300 S Steuer zahlen, wo- durch sich die Steuerermäßigung für Ledige erst ab einem Einkommen von 30,000 S auswirkt _l I L 20 30 40 5060 80 100 150 200 300 400500600 4091000 1500 2000 Während die Einführung des Absetzbetrages beim Jahreseinkommen in 1 0 0 0 S Ö.l.f;W./9/ll/l373 steuerlichen Existenzminimum die Steuerbelastung nicht verschiebt, ändert der Übergang zum Absetz- betrag für Afleinverdiener und Kinder den bisherigen Der bisherige ANeinverdienerfreibetrag von 4,000 S Tarifverlauf, Die Steuerfrei betrage brachten mit stei- wird durch einen Absetzbetrag von 1,500 S ersetzt gendem Einkommen größere Steuerermäßigungen, Bis zu einem Einkommen von 130,000 S (Steuer- die Absetzbeträge wirken für alle Einkommen gleich, gruppe B) ist der Absetzbetrag günstiger, für höhere solange die Steuerschuld größer ist als der Absetz- Einkommen war der bisherige Freibetrag vorteilhaf- betrag , ter, Die Ermäßigung in den unteren Einkommens- bereichen ist größer (bei einem Jahreseinkommen Freibetrag und Absetzbetrag wirken sich bei einem von 60,000 S beträgt die Ersparnis 0 5 Prozentpunkte bestimmten Einkommen dann gleich aus, wenn das vom Einkommen) als die Mehrbelastung bei höheren Verhältnis dieser Beträge zueinander dem Grenz- Einkommen (bei 300,000 S Jahreseinkommen be- trägt die Mehrbelastung 023 Prozentpunkte), *) An Stelle des Absatzbetrages hätte auch im neuen Tarif eine steuerfreie Tarifstufe bis 20,000 S Einkommen und Auch für Kinder sind an Stelle der bisherigen Frei- eine weitere Stufe von 5.000 S, die mit 2 0 % besteuert wird, eingeführt werden können, ohne daß sich an der beträge (je 7,000 S für das erste und zweite Kind, Steuerbelastung etwas ändern würde 8 000 S für jedes weitere Kind) Absetzbeträge ge- 52
Monatsberichte 2/1973 treten (3200 S für das erste Kind, 4.200 S für Steuerbelastung Selbständiger und Unselbständiger jedes weitere Kind). Bei einem Kind ist die Neu- regelung für Einkommen bis rund 200.000 S günsti- 60 - Steuerbelastung Selbständiger und Unselbständiger ger, bei zwei Kindern für Einkommen bis 280.000 S Steuergruppe 8 o.. AI 1 einverdienerfrei betrag ^ Die neue Regelung ist daher für die überwiegende Zahl der Einkommensbezieher vorteilhafter. Mit der 50 Neuregelung ging man vom bisherigen Prinzip des / schichtenspezifischen Ausgleiches ab, bei dem die Kinder auf Grund der steuerlichen Leistungsfähigkeit W berücksichtigt wurden.. Eine völlige Gleichstellung der Kinder wird jedoch auch durch die Absetz- c / O) beträge nicht erreicht, Dies würde nur durch direkte c 'S 30 Transferleistungen (Kinderbeihilfen) bewirkt Mittels u Absetzbeträgen ergäbe sich eine Gleichstellung nur -s u dann, wenn in den unteren Einkommensbereichen
Monatsberichte 2/1973 Steuerbelastung sonstiger Bezüge den teilweise auch Freibetragsgrenzen erhöht und durch die proportionale Besteuerung eine zusätz- liche Steuerermäßigung geschaffen, weil bisher die Steuer belastung sonstiger Bezüge gern 5 6 7 1 13 Steuergruppe B über die Freigrenze hinausgehenden Zuschläge mit dem normalen Tarif zu besteuern waren, 12 11 Zunehmende Steueraufkommenselastizitäten 1Q Die Tarifgestaltung und die Verschärfung der Pro- gression durch die Absetzbeträge spiegelt sich auch 3 in den Steueraufkommenselastizitäten. Die Steuer- aufkommenseiastizität zeigt wie sich eine Änderung c der Einkommen auf die Zunahme des Steuerauf- I kommens auswirkt, Die Elastizität des Steuer- 7 aufkommens für eine bestimmte Einkommensstufe -e 6 ist durch den Quotienten aus Grenzsteuersatz und 0) 1973 Durchschnittssteuersatz bestimmt, Die Aufkommens- in 5 elastizität nimmt mit steigendem Einkommen ab, weil sich auf Grund des Verlaufes des Einkommensteuer- tarifes Durchschnittsteuersatz und Grenzsteuersatz immer mehr annähern,, Die Elastizität nähert sich bei hohem Einkommen dem Wert Eins, Steuerfreibeträge oder Absetzbeträge beeinflussen den Durchschnitt- steuersatz, nicht jedoch den Grenzsteuersatz,, Daher sind die Aufkommenselastizitäten bei gleichem Ein- kommen in den einzelnen Steuergruppen verschie- den (für Verheiratete mit Kindern ist die Aufkom- 10 20 30 40 SO eo 70 menselastizität größer als für Verheiratete ohne Kin- Jahreseinkommen in 1 000 5 Ö.l.f.W./ll/ll/l973 der), Die Unterschiede wurden durch die Steuer- reform noch verstärkt, denn Absetzbeträge von der Steuerschuld erhöhen die Aufkommenselastizität, Beschleunigung der indirekten Progression weg- fällt. Obersicht 4 Gleich hohe steuerpflichtige Einkommen von Selb- Steueraufkommenselastizitäten ständigen und Unselbständigen waren schon bisher Steuerpflichtiges Steuergruppe B unterschiedlich mit Steuer belastet, wenn man davon Jahreseinkommen ohne Alleinverdiener S Alleinverdienerfreibetrag mit 2 Kindern ausgeht, daß von den steuerpflichtigen Einkommen 1967 1971 1973 1973 1967 1971 1973 1 973 der Unselbständigen ein Sechstel des laufenden Selb- Un- Selb- Un- ständig selb- ständig selb- Einkommens auf sonstige Bezüge entfällt, Durch den ständig ständig Arbeitnehmerfreibetrag und die Steuerermäßigung 1O..000 - - bei den sonstigen Bezügen haben sich die Unter- 20 000 3 77 5 13 schiede weiter vergrößert, 25 000 3 29 3 87 5 0 _ _ _ 30.000 . 2 81 2 63 333 6 53 — — — 2 10 2 74 10 50 11 74 — — Die Einkommen der Unselbständigen (Verheiratete 40 000 2 23 2 06 — — 50 000 1 79 1 88 1 72 2 03 4 55 5 07 ohne Kinder) sind um rund 6 Prozentpunkte we- 60 000 1 79 1 64 1 75 1 97 3 4 0 3 22 13 33 71 43 niger mit Lohnsteuer belastet als die Ein- 80..000 1 49 1 54 148 158 2 25 2 35 3 26 3 8 4 1 51 1 58 2 08 2 08 244 2 64 kommen der Selbständigen mit Einkommensteuer 100 000 1 57 1 52 120000 1 43 1 59 1 39 1 44 1 83 203 1 97 2 07 (gegen 5 Prozentpunkte auf Grund der bisherigen 150.000 1 49 1 42 1 42 1 46 1 78 1 72 180 1 86 Bestimmungen), wobei die Unterschiede mit stei- 160.000 1 45 1 39 133 1 42 1 72 1 64 1 71 177 138 1 40 1 78 1 62 1 60 1 63 gendem Einkommen größer werden, Neben der 200.000 1 57 1 41 240.000 1 43 1 44 1 39 1 41 1 60 1 62 1 55 1 58 Steuerermäßigung für die sonstigen Bezüge wurde 280..000 1 35 1 36 1 40 1 42 1 48 1 49 1 53 1 55 auch die Besteuerung bestimmter Zulagen und Zu- 300.000 1 35 1 33 1 44 1 45 1 47 1 44 1 56 1 57 1 30 1 30 1 35 1 39 1 37 138 schläge (Überstundenzuschläge, Schmutz- und Ge- 400..000 1 27 1 31 500..000 1 21 1 23 1 22 1 23 1 26 1 29 1 27 1 28 fahrenzulagen usw.) neu geregelt, Diese Zuschläge 600 000 1 17 1 19 1 23 1 24 1 21 1 23 1 27 1 28 sind bis zu 5 070 S monatlich steuerfrei, Darüber 800 000 . . 1 12 1 13 1 16 1 17 1 15 1 16 1 19 1 19 1 13 1 13 1 20 1 13 1 15 1 15 hinaus werden sie mit einem proportionalen Satz 1,000 000 1 17 1 10 1,500.000 . 111 1 13 1 10 1 11 1 12 1 14 1 12 1 12 von 15% besteuert, Durch diese Neuregelung wur- 2,000.000 . . . 1 13 1 09 1 10 1 10 1 14 1 1 0 1 11 1 11 54
Monatsberichte 2/1973 Lohn- und Einkommensteuer hatten bisher bei glei- Steuersenkung abgegolten wurde. Seit der letzten chen Einkommen in derselben Steuergruppe die Steuersenkung sind die Verbraucherpreise um 13% gleiche Elastizität; durch den Arbeitnehmerabsetz- gestiegen. Wertet man die Einkommen entsprechend betrag ist die Aufkommenseiastizität der Lohnsteuer auf und vergleicht die Steuersätze für gleiche Real- im Vergleich zur Einkommensteuer in den unteren einkommen, ergibt sich folgendes Bild: Einkommensbereichen größer geworden, Die Ten- Allen Unselbständigen und den Selbständigen mit denz, daß die Lohnsteuererträge rascher steigen Kindern ist bis zu einem Jahreseinkommen von als jene an Einkommensteuer wird sich verstär- 150.000 S durch die Steuerreform die Geldentwer- ken Bei gleicher Steigerung der Einkommen sind im tung abgegolten worden, ihre Realeinkommen sind Steueraufkommen höhere Zuwachsraten zu erwarten, jetzt weniger mit Steuer belastet. Selbständige ohne vor allem weil sich die Elastizitäten in jenen Ein- Kinder zahlen für gleiche Realeinkommen etwas kommensbereichen, in denen sich die Mehrzahl der mehr Steuer als früher. Steuerpflichtigen befindet, stark erhöhten, Steuerbelastung vergleichbarer Realeinkommen Übergang zur Individualbesteuerung Die Lohn- und Einkommensteuer basiert auf dem Das neue Einkommensteuergesetz bringt eine grund- Nominaleinkommen,, Durch die Progression wird ein legende Änderung in der Besteuerung der Ehegatten überproportionaier Teil der nominellen Einkommens- Sie beruhte bisher auf dem Prinzip der Haushalts- zuwächse weggesteuert Entsprechen Einkommens- besteuerung (Ehegatten und minderjährige Kinder steigerungen nur Preissteigerungen, dann verringern wurden gemeinsam veranlagt), Allerdings wurde nur sich auf Grund der Steuerprogression die verfüg- ein geringer Prozentsatz der Mehrpersonenhaushalte baren Realeinkommen, Ziel der Steuersenkungen ist von der Haushaltsbesteuerung erfaßt, 1968 wurden es daher auch, Inflationseffekte aus dem Steuertarif nur rund 15% der gesamten Mehrpersonenhaushalte zu eliminieren und gleiche Realeinkommen gleich zur Einkommensteuer veranlagt, Der Großteil der zu besteuern, Die preisneutrale Variante zeigt wie Unselbständigen ist bereits bisher getrennt besteuert Einkommen gleicher realer Kaufkraft besteuert wer- worden, weil Unselbständige nur dann veranlagt wur- den und läßt erkennen, ob die durch die Geldent- den, wenn das Gesamteinkommen 200,000 S über- wertung entstandene Mehrbelastung durch die stieg oder die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mehr als 7,000 S betrugen, Obersicht 5 Bisher ist keine allgemein befriedigende Lösung des Einkommensteuerbelastung gleicher Realeinkommen Problems der Ehegattenbesteuerung gefunden wor- Jahreseinkommen Steuergruppe B Steuergruppe ß den,, Drei Varianten stehen zur Diskussion: Haus- in S, real zu ohne Alleinverdiener Werten 1971') Aileinverdienerfreibetrag mit 2 Kindern haltsbesteuerung, Splitting und Individualbesteue- Steuerbelastung in % des Jahreseinkommens rung Welche Variante der Einkommensbesteuerung 1973") 1971 1973 )1 1971 zugrunde gelegt wird, hängt davon ab, welche Ziel- 10,000 _ _ _ _ setzungen mit der Ehegattenbesteuerung verbunden — 20 000 25 000 2 30 638 2 81 5 42 - — — sind, Es handelt sich nicht nur um ökonomische, 30.000 ., . 9 51 7 98 _ — sondern primär um gesellschaftspolitische Ziele, die 40 000 13 38 12 09 — 212 durch eine Änderung der Ehegattenbesteuerung 50 000 16 26 15 34 0 48 5 69 60.000 18 55 17 59 5 41 8 94 möglicherweise angestrebt werden sollen, 80.000 21 99 21 22 1213 13 91 100.000 . . 24 59 2411 16 71 17 63 Die Haushaltsbesteuerung benachteiligt die berufs- 120..000 . . 26 90 26 33 20 33 20 70 tätigen Ehefrauen, deren Anteil an der Gesamt- 150..000 29 74 29 45 24 48 24 41 160.000 30 63 30 23 25 70 25 51 beschäftigung in den letzten Jahrzehnten stark ge- 200.000 33 76 3337 2982 2913 stiegen ist; (1951: 15 A%, 1961: 19%, 1971: 22%),. 1 240.000 . . 36 59 36 30 33 31 32 37 Auch das Splitting bringt den meisten berufstätigen 280.000 3914 38 60 3632 35 23 300 000 4019 39 52 37 57 3637 Ehefrauen Nachteile, nur ist hier die Diskriminierung 400.000 . 43 90 44 03 41 92 41 44 verdeckt, Die Individualbesteuerung hingegen be- 500.000 46 46 46 75 44 88 44 68 nachteiligt die berufstätigen Frauen nicht,. Haushalts- 600.000 . . 48 38 48 57 47 07 46 84 800.000 .. . 50 79 50 84 49 80 49 54 besteuerung und Splitting werden daher auch als 1,000.000 52 46 52 20 51 67 51 16 familienorientierte Systeme, die Individualbesteue- 1,500.000 . 55 20 55 75 54 68 55 00 rung als berufsorientieries System der Ehegatten- 2,000,000 56 90 57 54 56 51 56 97 besteuerung bezeichnet ) 1 ') Die Steuerbelastung für 1973 wurde von einem um 12 9 % aufgewerteten Ein- kommen gerechnet. Einem Einkommen von 100 000 S (1971) entspricht 1973 ein solches von 112 900 $., — *) Die Steuerbelastung bezieht sich auf Selbständige 1 ) H. Jecht, Die Bundessteuer reform 1954, in: Finanzarchiv, Für Unselbstängige ist sie durch den Arbeitnehmerfreibefrag niedriger. Bd 16, Tübingen 1955, S 467 55
Monatsberichte 2/1973 Haushaitsbesteuerung und Splitting gehen bei der Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit verfügen, Besteuerung — im Gegensatz zur Individualbesteue- zu benachteiligen, im Vergleich zu jenen, die durch rung — vom Haushaltseinkommen aus.. Man nimmt Vermögensübertragungen die Einkommen entspre- an, daß die Einkommen der Ehegatten (und der min- chend aufteilen können und einen splittingähnlichen derjährigen Kinder) zusammengelegt werden, und Effekt erzielen. Die Individualbesteuerung begünstigt der Haushalt Träger der Konsumentscheidungen ist, somit Familienpersonengesellschaften im Vergleich das Haushaltseinkommen daher als Indikator der zu Einzelunternehmen, wobei der Wegfall des Frei- steuerlichen Leistungsfähigkeit angesehen werden betrages für die mittätige Ehegattin diese Entwick- kann, Unterschiede zwischen Haushaitsbesteuerung lung unterstützt, und Splitting ergeben sich in der Beurteilung, ob sich durch die gemeinsame Haushaltsführung Ein- Erweiterung der Sparförderung sparungen ergeben, die die steuerliche Leistungs- fähigkeit erhöhen (im Vergleich zu Ledigen mit Das neue Einkommensteuergesetz sieht eine Aus- gleich hohen Einkommen) oder ob Einbußen ent- weitung und Umgestaltung der Sparförderung vor, stehen,. Die Haushaitsbesteuerung nimmt an, daß Insbesondere die Förderung des Bausparens wurde die Einsparungen größer sind, daher werden Ver- neu geregelt, Bisher wurde das Bausparen innerhalb heiratete höher besteuert als Ledige bei gleichem der Sonderausgaben durch Freibeträge gefördert, Einkommen,. Beim Splitting wird hingegen eine Ver- wodurch die Steuerersparnis mit steigendem Ein- ringerung der Leistungsfähigkeit angenommen, so kommen größer wurde, daß Verheiratete im Vergleich zu den Ledigen nied- Im neuen Gesetz wird das Bausparen durch Prämien riger besteuert werden,, Bei der Individualbesteue- begünstigt, die jedoch nicht wie beim Prämiensparen rung werden Ledige und Verheiratete grundsätzlich als Ausgaben im Budget verrechnet werden, sondern gleich besteuert, weil hier die familiären Beziehun- das Steueraufkommen an Lohn- und Einkommen- gen und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen steuer verringern, Obgleich die Bausparprämien im Folgen unberücksichtigt bleiben,. Da im Einkommen- Gesetz als Steuererstattungen bezeichnet werden, steuergesetz weiterhin eine unterschiedliche Be- wird die Prämie unbeschadet der Steuerleistung steuerung von Ledigen und Verheirateten vorgesehen in voller Höhe gewährt,, Wenn die Prämie höher ist ist und für Alleinverdiener ein Absetzbetrag gewährt als die Steuerschuld, handelt es sich bei dem die wird, kann in Österreich von einer modifizierten Steuerschuld übersteigenden Teil der Prämien um Individualbesteuerung gesprochen werden ), 1 einen Transfer (negative Einkommensteuer),, Solche Transfers werden für Verheiratete mit zwei Kindern Weil die Haushaitsbesteuerung und Splitting an das bei Einkommen unter 72,000 S (Selbständige) und Haushaltseinkommen anknüpfen, können bei diesen 76,000 S (Unselbständige) gewährt, also für einen ver- Systemen der Ehegattenbesteuerung die Auswirkun- hältnismäßig großen Teil der Steuerpflichtigen,. Das gen der Einkommensteuer auf die personelle Ein- Bausparen wird durch die Steuerreform in zweifacher kommensverteilung nicht abgeschätzt werden, Die Hinsicht begünstigt, Bisher konkurrierten die Bau- Beeinflussung der Einkommensverteilung kann sparleistungen bei den Sonderausgaben mit ande- sich daher nur auf die Haushaltseinkommen bezie- ren Aufwendungen, Nun steht der volle Betrag hen, Die Auswirkungen auf die intrafamiiiäre Ein- (7,000 S für den Steuerpflichtigen, zusätzlich 7.000 S kommensverteilung sind somit ungewiß,. Das kann zu für die nichtberufstätige Ehegattin und 3,000 S für Problemen führen, wenn der Vermögenszuwachs jedes Kind) allein für Bausparzwecke zur Verfügung,, während der Ehe auf beide Ehepartner verteilt wer- Dazu kommt noch, daß das Sonderausgaben- den soll,. Die Individualbesteuerung hängt nicht mit pauschale von 3,276 S jährlich wegfällt, Außerdem dem Haushaltseinkommen zusammen, und ermög- ist das Bausparen auch für die Bezieher kleinerer licht daher eine Beeinflussung der personellen Ein- Einkommen auf Grund der Transferzahlungen inter- kommensverteilung , essant geworden,, Ehegatten mit gleich hohen Einkommen sind bei der Durch die Prämienregelung steigen die Steuer- Individualbesteuerung gegenüber Ehegatten mit un- ersparnisse nicht mehr mit dem Einkommen, Bereits gleich hohen Einkommen im Vorteil, Daraus folgt, bei einem Grenzsteuersatz von mehr als 25% gehen daß auch bei der Individualbesteuerung durch Ver- die bisherigen Vorteile verloren, Während Bezieher mögensübertragungen ein dem Splitting ähnlicher höherer Einkommen durch die Neuregelung Vorteile Effekt erzielt werden kann, Die Individualbesteue- verlieren, profitieren Bezieher niedriger Einkommen. rung tendiert dazu, Ehegatten, die beide nur über Der Neuregelung des Bausparens kann man daher eine gewisse Umverteüungswirkung zuschreiben, Die Kosten der bisherigen Regelung können nur an- !) D. Pohmer, Einige Gesichtspunkte zur Familienbesteue- rung, in: Finanzarchiv, Bd, 27, Tübingen 1968, S 147 nähernd geschätzt werden, weil sie von den Grenz- 56
Monatsberichte 2/1973 Steuersätzen der Bausparer abhängen. Unter der Wertpapiere gedeckt sein, Diese Wertpapiere muß- Annahme, daß der Grenzsteuersatz im Durchschnitt ten ab 1971 während des ganzen Jahres im Porte- 33% beträgt, belaufen sich die Kosten auf rund feuille sein, 2 2 Mrd, S, Die Neuregelung des Bausparens wird Zur Sparförderung trägt auch die Neuregelung der für den Staat höhere Einnahmeausfälle verursachen Sonderausgaben bei,, Durch die Herausnahme des Auf Grund der starken Zunahme der Vertrags- Bausparens aus den Sonderausgaben und die Herab- abschlüsse und der durchschnittlichen Vertrags- setzung des Sonderausgabenpauschales auf 2,184 S summe ist damit zu rechnen, daß die Kosten etwas wird das Versicherungssparen indirekt gefördert, über 2 5 Mrd, S liegen werden weil einerseits die Konkurrenz mit dem Bausparen Auch das steuerbegünstigte Wertpapiersparen wird um die Höchstgrenzen für die Sonderausgaben weg- durch das neue Gesetz zusätzlich gefördert, Bisher fällt und andererseits die Rendite erhöht wird,, Dar- konnten nur Arbeitnehmer und nicht bilanzierende überhinaus wurden für die unter die Sonderausgaben Unternehmer steuerbegünstigt festverzinsliche Wert- fallenden Aufwendungen zur Wohnraumbeschaffung papiere bis zu einem Nominale von 100,000 S er- die Höchstgrenzen erhöht, werben, Auf Grund des neuen Gesetzes wird die Steuerbegünstigung auf alle unbeschränkt steuer- Verstärkte Investitionsförderung pflichtigen Personen ausgedehnt, Sie wird jedoch nicht nur in personeller, sondern auch in sachlicher Im Einkommensteuergesetz werden die Investitionen Hinsicht erweitert. Nun können auch Aktien inländi- durch vorzeitige Abschreibungen, Investitionsrück- scher Unternehmungen, so weit sie aus Kapital- lagen und Investitionsfreibeträge gefördert, Das neue erhöhungen stammen, steuerbegünstigt erworben Einkommensteuergesetz erhöht diese Begünstigun- werden, wobei die Aktien im Gegensatz zu den gen und verbessert die Wahlmöglichkeiten zwischen Wertpapieren nur zehn Jahre im Depot bleiben müs- ihnen, Die vorzeitige Abschreibung, die bisher für sen,, Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige kann bis bewegliche Anlagegüter 45% betrug, wurde auf 50% 100,000 S Wertpapiere oder Aktien erwerben, Die erhöht ),. Außerdem ist in den Jahren 1974 bis 1976 1 Begünstigung besteht in einer Erstattung der Lohn- eine zusätzliche vorzeitige Abschreibung für beweg- und Einkommensteuer im Ausmaß von 15% des liche Anlagegüter und Umweltschutzinvestitionen erworbenen Nominales (bzw., des Ausgabebetrages), von 25% vorgesehen, Während die vorzeitige Ab- wobei auch hier die Steuererstattung in einen echten schreibung nur eine Steuerstundung darstellt, ist Transfer übergehen kann, wenn die Steuerschuld der Investitionsfreibetrag, der eine Abschreibung geringer ist als die Steuererstattung,, von 120% der Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten bedeutet, eine echte Steuerermäßigung, Der Erwerb steuerbegünstigter Wertpapiere ist in den letzten Jahren kräftig gestiegen, 1972 wurden Das Wahlrecht zwischen den einzelnen Möglich- 236 Mrd,, S festverzinsliche Wertpapiere steuer- keiten der Investitionsbegünstigung wurde dadurch begünstigt erworben (1971: 1 84 Mrd, S, 1968: 023 verbessert, daß nun für verschiedene Wirtschafts- Mrd, S), Der Anteil der steuerbegünstigt erwerb- güter nebeneinander Investitionsfreibetrag und vor- lichen Wertpapiere am Gesamtemissionsvoiumen zeitige Abschreibung angewendet werden können,, lag in den letzten Jahren knapp unter 50%,, Das Welche der beiden Investitionsbegünstigungen im steuerbegünstigte Emissionsvolumen wurde aber Einzelfall vorzuziehen ist, hängt von den normalen meist nur zu etwas mehr als einem Dritte! genützt Abschreibungssätzen, den zu erwartenden Gewin- (1972: 366%, 1970: 330%, 1971 allerdings 48%),. nen und der Entwicklung der Steuergesetzgebung ab,. Vom gesamten Emissionsvolumen wurden in den Unter der Annahme konstanter Gewinne und gleich- letzten Jahren im Durchschnitt knapp 20% steuer- bleibender Steuergesetzgebung ist der Investitions- begünstigt erworben, inwieweit die Ausdehnung der freibetrag bei Gebäuden in der Regel nicht vorteil- Steuerbegünstigung auf höhere Einkommensschich- haft,. Je höher der Satz der laufenden Abschreibun- ten zu vermehrten Zeichnungen steuerbegünstigter gen ist, um so mehr bringt der Investitionsfreibetrag,, Wertpapiere führt, kann schwer abgeschätzt werden, Wenn mit steigenden Gewinnen gerechnet wird, ist weil andere Sparformen gleichfalls attraktiver wur- der Investitionsfreibetrag günstiger, Das gleiche gilt, den und für Zinsen aus Sparguthaben ein Freibetrag wenn in der Zukunft ein Steigen der Steuersätze zu von 5 000 S gewährt wird, erwarten ist oder mit stark schwankenden Gewin- nen gerechnet werden muß, Allerdings wird durch Der Förderung des Wertpapiersparens steht die Ab- die zusätzliche vorzeitige Abschreibung in den Jah- schaffung der Wertpapierdeckung für Abfertigungs- ren 1974 bis 1976 die vorzeitige Abschreibung in den rückiagen entgegen, Bisher mußten 25% der in der Bilanz des vergangenen Wirtschaftsjahres ausgewie- *) In den begünstigten Gebieten beträgt die vorzeitige Ab- senen Abfertigungsrücklage durch festverzinsliche schreibung im Jahre 1973 noch 6 0 % 57
Monatsberichte 2/1973 meisten Fällen günstiger sein Durch das Wahlrecht Die Steuerausfälle aus der Steuerreform lassen sich ist für die Unternehmer jedenfalls ein Abwägen der nur mit einem sehr großen Fehlerspiel räum schätzen Alternativen notwendig. Aus der Tarifsenkung (einschließlich der Absetz- beträge) dürften sich Ausfälle von 4 6 bis 4 7 Mrd„ S Neben den vorzeitigen Abschreibungen sind auch ergeben, die zum überwiegenden Teil (etwa zu zwei die Bedingungen für die Bildung der Investitions- Dritteln) den Unselbständigen zugute kommen Ein- rücklage verbessert worden. Der Höchstsatz für die nahmenausfälle ergeben sich weiters vor allem aus Bildung der Investitionsrücklage wurde von 20% dem Übergang zur Individualbesteuerung, der neuen auf 25% erhöht und die Frist für die bestimmungs- Bausparregelung, der erhöhten vorzeitigen Ab- gemäße Verwendung von drei auf vier Jahre aus- schreibung, der Neuregelung der Besteuerung gedehnt. Die Investitionsrücklage hat im Vergleich verschiedener Zuschläge (Oberstundenzuschläge, zur vorzeitigen Abschreibung geringe Bedeutung Schmutzzulagen usw..), denen allerdings zum Teil 1968 nahmen Einkommensteuerpflichtige die Investi- Ersparnisse aus dem Wegfall von Steuerbegünsti- tionsrücklage nur im Ausmaß von 0'49 Mrd,. S in gungen (Freibetrag für die mittätige Ehegattin) Anspruch, die vorzeitige Abschreibung hingegen für gegenüberstehen.. Die Höhe dieser Einnahmenaus- 260 Mrd,, S,. fälle läßt sich nicht mit hinreichender Genauigkeit schätzen. Zusammenfassung Die Zielsetzung der Umverteilung zwischen höheren Die Steuerreform läßt die Probleme der bestehenden und niedrigeren Einkommen ist nicht deutlich aus- Steuertarifgestaltung deutlich sichtbar werden, Um geprägt Die Sparbegünstigungen lassen ebenfalls die Steuerprogression zu mildern, wurde die Zahl keine eindeutige Zielsetzung erkennen, weil sich der Tarifstufen verringert, Damit aber die höheren zwar die Prämienregeiung zugunsten der niedrigen Einkommen nicht eindeutig begünstigt werden, muß- Einkommen auswirkt, die Ausnützung der Spar- ten die Tarifstufen erhöht werden, Da das Auseinan- begünstigung aber auch von der Sparfähigkeit ab- derziehen der Tarifstufen die Progression schwächt, hängt,. die Erhöhung der Stufen sie aber verschärft, Eindeutiger wirkt sich die Reform in der Angleichung schwankt der Umverteilungseffekt der Tarifänderung der Steuerbelastung zwischen Ledigen und Ver- innerhalb der einzelnen Tarifstufen; insgesamt läßt heirateten aus Hier ist die Tendenz zum Abbau sich keine bestimmte Tendenz feststellen, Das Über- der Besteuerungsunterschiede klar ersichtlich, d h gehen zu Steuerabsetzbeträgen begünstigt die Be- die Ledigen profitieren von der Reform stärker als zieher niedriger Einkommen, da die Steuerermäßigung Verheiratete.. Auch Ehepaare, von denen beide Ehe- mit steigendem Einkommen relativ sinkt, verschärft gatten berufstätig sind, werden im Vergleich zu aber die Progression,. Die Elastizität des Steuer- jenen mit einem Alleinverdiener, begünstigt. Die aufkommens steigt dadurch und die Steuererträge Reform orientiert sich nicht mehr an der Familie werden rascher zunehmen als bisher, Die Belastung als Ganzes, sondern an den einzelnen Familien- der Realeinkommen mit Einkommensteuer wird da- mitgliedern.. durch nur vorübergehend gemildert Gerhard Lehner 58
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