130 offene Fragen an die Landesregierung in der Affäre "Edathy"

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130 offene Fragen an die Landesregierung in der Affäre „Edathy“

I. Zum Wissen und Handeln der Landesregierung

a) Ministerpräsident Stephan Weil
      1.    Ministerpräsident Weil hat ausgesagt, dass er am 9. Februar 2014 durch Frau Re-
            gierungssprecherin Pörksen erfahren habe, dass Sebastian Edathy sein Bundes-
            tagsmandat möglicherweise nicht nur aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt
            habe. Welche anderen Gründe wurden genannt?
      2.    Wie hat der Ministerpräsident darauf reagiert?
      3.    Zu welchem Zeitpunkt und von wem genau hat Frau Regierungssprecherin Pörk-
            sen diese Informationen erhalten?
      4.    Waren Ministerpräsident Weil bei Abfassung seiner Dankesworte als SPD-
            Landesvorsitzender zum krankheitsbedingten Ausscheiden Edathys diese anderen
            Gründe bekannt? [„Sebastian Edathy hat sich als Vorsitzender des Untersu-
            chungsausschusses in der Aufklärung der NSU-Morde verdient gemacht. Für sei-
            nen weiteren Lebensweg wünsche ich ihm alles Gute“, u.a. zitiert in der HAZ vom
            10. Februar 2014]
      5.    Lässt sich der Ministerpräsident seit seiner Kenntnis des Falles Edathy – diese er-
            langte er laut Aussage von Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz am 10. Febru-
            ar 2014 – fortlaufend über die Ermittlungen unterrichten?
      6.    Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Vi-
            zekanzler und Bundesvorsitzenden der SPD Gabriel zu dem Fall Edathy bespro-
            chen?
      7.    Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Vor-
            sitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Göttinger Bundestagsabgeordneten
            Oppermann zu dem Fall Edathy besprochen?
      8.    Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem
            Bundesaußenminister und SPD-Bundestagsabgeordneten Steinmeier zu dem Fall
            Edathy besprochen?
      9.    Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem In-
            nenminister Pistorius zu dem Fall Edathy besprochen?
      10.   Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit der Jus-
            tizministerin Niewisch-Lennartz zu dem Fall Edathy besprochen?

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11.   Mit welchen weiteren Personen hat sich der Ministerpräsident bislang über den Fall
            Edathy ausgetauscht?
      12.   Hat der Ministerpräsident im Fall Edathy irgendetwas angeordnet? Wenn ja, was
            genau hat er veranlasst?
      13.   Wieso entzieht der Ministerpräsident mit Herrn Paschedag einem Staatssekretär
            das Vertrauen, der ihn verspätet über wesentliche Vermerke informiert haben soll,
            ist andererseits aber dankbar dafür, dass er erst am 10. Februar 2014 über den
            Fall Edathy unterrichtet wurde?

b) Innenminister Boris Pistorius
      14.   Wann und von wem wurde Innenminister Pistorius das erste Mal darüber infor-
            miert, dass der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy sich möglicher-
            weise kinderpornographische Bilder bzw. Videos bestellt hat?
      15.   Wie hat der Innenminister darauf reagiert?
      16.   Was hat der Innenminister daraufhin veranlasst?
      17.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass Innenminister Pistorius zeitlich noch
            vor Bundesminister a.D. Friedrich informiert war?
      18.   Lässt sich Innenminister Pistorius seit seiner Kenntnis des Falles Edathy fortlau-
            fend über die Ermittlungen unterrichten?
      19.   Was hat der Innenminister wann mit dem Vizekanzler und Bundesvorsitzenden der
            SPD Gabriel zu dem Fall Edathy besprochen?
      20.   Was hat der Innenminister wann mit dem Vorsitzenden der SPD-
            Bundestagsfraktion und Göttinger Bundestagsabgeordneten Oppermann zu dem
            Fall Edathy besprochen?
      21.   Was hat der Innenminister wann mit dem Bundesaußenminister und SPD-
            Bundestagsabgeordneten Steinmeier zu dem Fall Edathy besprochen?
      22.   Was hat der Innenminister wann mit dem Ministerpräsidenten und Landesvorsit-
            zenden der SPD Weil zu dem Fall Edathy besprochen?
      23.   Was hat der Innenminister wann mit der Justizministerin Niewisch-Lennartz zu dem
            Fall Edathy besprochen?
      24.   Mit welchen weiteren Personen hat sich der Innenminister bislang über den Fall
            Edathy ausgetauscht?
      25.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass neben Innenminister Pistorius auch
            Staatssekretär Manke schon Mitte Oktober 2013 über die Vorwürfe gegen Sebasti-
            an Edathy informiert wurde?

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c) Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
      26.   Lässt sich die Justizministerin seit ihrer Kenntnis des Falles Edathy fortlaufend ü-
            ber die Ermittlungen unterrichten? Wenn ja, warum?
      27.   Wie hat die Justizministerin auf die Information, dass gegen Sebastian Edathy der
            Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie bestünde, reagiert?
      28.   Was hat die Justizministerin auf die Information veranlasst?
      29.   Was hat die Justizministerin wann mit dem Ministerpräsidenten und Landesvorsit-
            zenden der SPD Weil zu dem Fall Edathy besprochen?
      30.   Was hat die Justizministerin wann mit dem Innenminister Pistorius zu dem Fall E-
            dathy besprochen?
      31.   Mit welchen weiteren Personen hat sich die Justizministerin bislang über den Fall
            Edathy ausgetauscht?
      32.   Warum wollte die Ministerin den Rechtsausschuss nur dann persönlich unterrich-
            ten, wenn sie in den Ausschuss zitiert worden wäre, wie sie in der Plenarsitzung
            vom 27.2.2014 sagte?
      33.   Warum sagte die Justizministerin ihre Teilnahme an der Sitzung des Innenaus-
            schusses des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2014 erst zweieinhalb
            Stunden vor dem Beginn ab?
      34.   Warum hat die Justizministerin im Nachgang der Bundestagsinnenausschuss-
            Sitzung am 12.3.2014 davon gesprochen, es habe keine „schweren Ermittlungs-
            fehler“ bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegeben? Räumt sie damit Ermitt-
            lungsfehler ein und wenn ja, welche?

II. Zur Informationsweitergabe an Sebastian Edathy
      35.   Der ehemalige niedersächsische Innenminister und enge Vertraute von Herrn E-
            dathy, Heiner Bartling, hat gegenüber dem NDR ausgeführt, dass Herr Edathy über
            die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert gewesen sei. Kann die Landes-
            regierung ausschließen, dass Herr Edathy diese Informationen aus Kreisen der
            SPD erhalten hat?
      36.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass Herr Edathy diese Informationen
            aus Kreisen der Ermittlungsbehörden erhalten hat?
      37.   Wer trägt die politische Verantwortung, wenn sich bestätigen sollte, dass Herr E-
            dathy im Vorfeld der Durchsuchungen Informationen erhalten hat?

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38.   Laut Informationen der Zeitung „Die Harke“ sind bereits in der sechsten Kalender-
      woche, also vor der Mandatsrückgabe Sebastian Edathys Informationen in nieder-
      sächsische SPD-Kreise durchgesickert. Kann die Landesregierung dieses aus-
      schließen?
39.   Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung, um Klarheit in dieser Angele-
      genheit zu erlangen?
40.   Hat es seitens der Landesregierung Gespräche mit dem ehemaligen SPD-
      Innenminister Bartling zum Fall Edathy gegeben?
41.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass der ehemalige Innenminister Bart-
      ling Edathy selber oder andere SPD-Mitglieder in nicht-amtlicher Funktion Informa-
      tionen zu diesem Fall von der niedersächsischen Justiz oder Polizei erhalten ha-
      ben?
42.   Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Einlassungen des früheren Innenmi-
      nisters Bartling bei seiner Vernehmung durch Mitarbeiter des LKA Niedersachsen
      am 3. März 2014?
43.   Welche Schutzmaßnahmen hat die Landesregierung nach den Erfahrungen im
      Wullff-Ermittlungsverfahren unternommen, um das Durchsickern von Informationen
      aus Staatsanwaltschaft und Polizei zu unterbinden?
44.   Welche Mitglieder der Landesregierung nahmen an den Koalitionsverhandlungen
      in Berlin im letzten Jahr teil und welche davon waren in Personalentscheidungen
      einbezogen?
45.   Mit wem hat der Ministerpräsident in Begleitung der Berliner Koalitionsgespräche
      über die Verteilung von Ämtern gesprochen?
46.   Hat der Ministerpräsident mit Sebastian Edathy über dessen persönliche Zukunft in
      der Berliner Großen Koalition gesprochen, so wie es Thomas Oppermann am 28.
      November 2013 laut Süddeutscher Zeitung getan hat?
47.   Hat Ministerpräsident Weil in den Berliner Koalitionsverhandlungen niemanden ge-
      genüber Sebastian Edathy für die Besetzung von Posten vorgeschlagen? Wenn
      nein, warum nicht?
48.   Gehörte Sebastian Edathy nach Ansicht des Ministerpräsidenten und SPD Lan-
      desvorsitzenden Weil nicht zu den Personen aus Niedersachsen, die eine verant-
      wortungsvolle Position in der zu bildenden Großen Koalition bekleiden sollten?
49.   Wie oft und wann hat der Ministerpräsident nach dem 22. September 2013 mit Se-
      bastian Edathy gesprochen? Was wurde inhaltlich besprochen?

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50.   Herr Innenminister Pistorius traf im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mindes-
            tens zweimal auf Herrn Edathy. Hat er bei diesen Anlässen mit ihm gesprochen
            oder sonstigen Kontakt aufgenommen? Wenn ja, was wurde inhaltlich bespro-
            chen? Wenn nein, warum nicht?
      51.   Hat der Göttinger SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Oppermann niedersäch-
            sische Dienststellen zu den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy kontaktiert, wie er
            es auch mit dem Präsidenten des BKA getan hat?
      52.   Hat der Göttinger Polizeipräsident Kruse mit dem Göttinger Bundestagsabgeordne-
            ten Oppermann über die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy gesprochen?

III. Zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy

a) Ermittlungen in Bezug zur Operation „Spade“
      53.   Wann erhielten die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden die ersten Infor-
            mationen aus der Operation „Spade“ in Kanada und wie ist der Stand der Ermitt-
            lungen hierzu?
      54.   Wann genau hat die Staatsanwaltschaft Informationen über Fälle erhalten, die der
            Kategorie 1 zuzuordnen sind?
      55.   Können Aussagen über den bisherigen Verfahrensstand getätigt werden?
      56.   Wann genau hat die Staatsanwaltschaft Informationen über weitere Fälle erhalten,
            die der Kategorie 2 zuzuordnen sind?
      57.   Welche konkreten Schritte hat die Staatsanwaltschaft Hannover wann unternom-
            men, um alle weiteren, ähnlich gelagerten niedersächsischen Fälle von Kinderpor-
            nographie zusammenzutragen?
      58.   Haben andere Staatsanwaltschaften bereits Anklage wegen des Besitzes von Kin-
            derpornographie erhoben, wo Material vorlag, dessen Erwerb Sebastian Edathy
            ebenfalls bereits nachzuweisen ist?
      59.   Wie haben andere Staatsanwaltschaften über die Kategorisierung entschieden und
            wie sind diese weiter vorgegangen?
      60.   Was hat die Staatsanwaltschaft Hannover nach Erhalt der Informationen über die
            Kategorien 1 und 2 jeweils zu welchem Zeitpunkt unternommen?
      61.   Wie viele Strafanzeigen gegen Sebastian Edathy wurden inzwischen in Nieder-
            sachsen gestellt?
      62.   Wie viele Personen welcher Dienststellen sind gegenwärtig mit den Ermittlungen
            gegen Sebastian Edathy befasst?

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63.   Welche Beamten genau sind an den Ermittlungen beteiligt?
      64.   Wurden von sämtlichen Beamten, die an den Ermittlungen beteiligt waren oder
            sonst Kenntnis von den Ermittlungen gehabt haben könnten, bereits dienstliche Er-
            klärungen zur Aufklärung eines möglichen Geheimnisverrats eingeholt? Wenn
            nein, warum nicht?

b) Aufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Edathy
      65.   Wegen welcher Tatvorwürfe wird gegenwärtig gegen Sebastian Edathy ermittelt?
      66.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass bei dem Material, das Sebastian
            Edathy bei dem kanadischen Kinderpornoring bestellt hat, Filme oder Bilder enthal-
            ten waren, die eindeutig der so genannten Kategorie 1, also strafbarer Kinderpor-
            nographie, zuzuordnen ist?
      67.   Welche Fehler hat die Staatsanwaltschaft in den bisherigen Ermittlungen nach An-
            sicht der Landesregierung gemacht?
      68.   Warum hat die Staatsanwaltschaft Hannover trotz der vielen Anhaltspunkte, dass
            Herr Edathy von den Verdächtigungen gegen ihn wusste, das gegen ihn gerichtete
            Ermittlungsverfahren nicht früher eingeleitet und insbesondere nicht viel früher ei-
            nen Durchsuchungsbeschluss erwirkt?
      69.   Wer trägt die politische Verantwortung dafür?
      70.   Im Bereich der polizeilichen Ermittlungsbehörden wurden die Informationen über
            den Fall Edathy sehr schnell verarbeitet; warum ist dies bei der Staatsanwaltschaft
            Hannover nicht passiert?
      71.   Am 28. November 2013 nahm Rechtsanwalt Noll Kontakt zur Staatsanwaltschaft
            Hannover auf und fragte konkret nach einem Verfahren gegen seinen Mandanten
            Edathy, welches über das Bundeskriminalamt an die Generalstaatsanwaltschaft
            Celle abgegeben worden sei. Zudem wies Noll darauf hin, dass Edathy keine Kin-
            derpornografie besitze und Fotos nicht mehr in dessen Besitz seien. Warum hat
            die Staatsanwaltschaft daraufhin nicht sofort entschieden, ein Ermittlungsverfahren
            einzuleiten, um durch eine Durchsuchung Beweismaterial zu sichern?
      72.   Was hat die Staatsanwaltschaft veranlasst, nachdem sich Herr Rechtsanwalt Noll
            über Ermittlungen gegen Herrn Edathy erkundigt hat? Führte der Umstand zu einer
            Beschleunigung der Ermittlungstätigkeit?
      73.   Presseberichten zufolge wandte sich Rechtsanwalt Noll wegen eines möglichen
            Ermittlungsverfahrens ebenso an die Staatsanwaltschaft Verden/Aller. Wie bewer-
            tet die Landesregierung diesen Umstand?

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74.   Hat die Staatsanwaltschaft Verden/Aller der Generalstaatsanwaltschaft Celle oder
            dem Justizministerium über die Kontakte mit Rechtsanwalt Noll informiert? Wenn
            nein, warum nicht?
      75.   Wem hat das Landeskriminalamt berichtet, dass sich Rechtsanwalt Noll bei ihr ü-
            ber Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erkundigte und was wurde in der Folge
            veranlasst?
      76.   Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover hat am 14. Februar 2014 vor der Lan-
            despressekonferenz ausgeführt: „Aus unserer Sicht bestand kein Zeitdruck, keine
            Eile, weil das Verfahren aus unserer Sicht niemanden außer den Strafverfolgungs-
            behörden bekannt war“. Kommt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Be-
            richterstattung über die Ermittlungserfolge der kanadischen Behörden am 14. No-
            vember 2013 und der Erkundigungen des Rechtsanwalts von Sebastian Edathy,
            Herrn Noll, Ende November 2013 zu einer anderen Einschätzung und sieht einen
            zeitlichen Druck gegeben?
      77.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass es im Rahmen der Ermittlungsfüh-
            rung der Staatsanwaltschaft Hannover zu schuldhaften Verzögerungen kam?
      78.   Wenn nein, wer trägt dafür die politische Verantwortung?
      79.   Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer
            oder sonst jugendgefährdender Schriften, der mit dem Fall Edathy betraute Ober-
            staatsanwalt Klinge, wurde laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover
            vom 10. Dezember 2013 zum Ende des Jahres 2013 Pressesprecher der Staats-
            anwaltschaft Hannover. Kann die Landesregierung vor diesem Hintergrund aus-
            schließen, dass dieses zusätzliche Aufgabenfeld von Herrn Klinge negativen Ein-
            fluss auf das Verfahren Edathy hatte?

c) Brief an Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert
      80.   Welche Personen waren mit der Versendung des Briefes des Behördenleiters der
            Staatsanwaltschaft Hannover an den Bundestagspräsidenten befasst?
      81.   Warum wurde der Brief an den Bundestagspräsidenten nicht mit der Deutschen
            Post versendet oder per Boten überbracht?
      82.   Warum wurde dem Bundestag die Übersendung des Schreibens vom 6. Februar
            2014 nicht telefonisch oder per E-Mail angekündigt?
      83.   Kann die notwendige Mitteilung nach Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deut-
            schen Bundestages zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitglieder
            des Deutschen Bundestages auch per E-Mail oder Fax gesendet werden?

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84.   Ist es nach Kenntnis der Landesregierung üblich, dass ein Brief, der mit dem
            Postdienstleister CityPost nach Berlin versendet wird, an den Postdienstleister
            PinMail weitergegeben wird und dort erneut frankiert wird?
      85.   Wurden zur Versendung des Briefes zwei verschiedene Briefumschläge benutzt?
      86.   Wie bewertet die Landesregierung Hinweise auf Datenschutzprobleme bei der Ber-
            liner Postfirma PinMail AG, die nach Berichten des Tagesspiegel vom Februar
            2013 massenweise Adressdaten, die bei der Sortierung der Post von Behörden,
            Gerichten und Firmenkunden anfallen, über Jahre hinweg erfasst und gespeichert
            haben soll?
      87.   Hat die Staatsanwaltschaft Hannover in dem Schreiben vom 6. Februar 2014 an
            den Bundestagspräsidenten bereits den notwendigen Antrag zur Durchsuchung
            gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gestellt?
      88.   Wie bewertet die Landesregierung, dass laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr.
            Fröhlich die Entscheidung zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens am 28. Januar
            2014 getroffen wurde, das Fertigen des Schreibens an den Bundestagspräsidenten
            aber bis zum 6. Februar 2014 – also 9 Tage – gedauert hat?

d) Durchsuchungen der Privat- und Büroräume durch die Staatsanwaltschaft Hannover
      89.   Welche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft Hannover am 10. Februar 2014
            getroffen, um sicher zu gehen, dass der Verzicht auf das Bundestagsmandat durch
            Sebastian Edathy bereits wirksam war, als sie die Durchsuchung beantragte?
      90.   Wie bewertet und erklärt die Landesregierung den Umstand, dass bei den Durch-
            suchungen am 10. Februar 2014 ein Büro von Herrn Edathy übersehen wurde, das
            dann erst am 12.2.2013 durchsucht wurde?
      91.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch eine mögliche frühzeitige
            Warnung an Herrn Edathy belastendes Beweismaterial verschwand, worüber unter
            anderem Welt online am 16. Februar 2014 berichtete? Wörtlich hieß es in dem Be-
            richt: „Aus den Wänden der zwei durchsuchten Wohnungen hingen noch die An-
            schlusskabel für nicht mehr vorhandene PCs.“
      92.   Wie bewertet die Landesregierung den Fund von Computerteilen, die auf eine Zer-
            störung vorhandener Endgeräte hindeuten?
      93.   Warum wurde die Versiegelung des Dienstzimmers von Herrn Edathy im Bundes-
            tag und die Sicherung der dort vorhandenen IT-Daten durch die Staatsanwaltschaft
            Hannover beim Bundestagspräsidenten nicht formgerecht beantragt?

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94.   Wann wurden im Bundestag die Büros von Sebastian Edathy versiegelt, durch-
      sucht und die Computer beschlagnahmt?
95.   Warum wurden die Büros von Sebastian Edathy im Bundestag nicht zeitgleich mit
      den meisten anderen Räumlichkeiten Sebastian Edathys durchsucht oder versie-
      gelt?
96.   Wann wurden die Computer im ehemaligen Bundestagsbüros von Herrn Edathy si-
      chergestellt und warum erfolgte dies nicht früher?
97.   Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die Zuweisung der Büros von
      Herrn Edathy durch die SPD-Fraktionsführung am 12. oder 13. Februar 2014 an
      die Nachrückerin für Herrn Edathy, Beweismaterial vernichtet wurde?
98.   Welche Beweismittel wurden bei den Durchsuchungen genau sichergestellt?
99.   Hatten Mitarbeiter von Sebastian Edathy noch nach den ersten Durchsuchungen
      Zugang zu dessen Bundestagsbüros?
100. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der am 12. Februar 2014 von Herrn
      Edathy als gestohlen gemeldete Dienst-Laptop tatsächlich nicht gestohlen wurde,
      sondern weiterhin in seinem Besitz ist?
101. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wer ein entsprechendes Fax wann
      an die Bundestagsverwaltung versandt hat?
102. Nach einem Bericht im Spiegel Nr. 13/2014 „Drama ohne Ende“ erschien erst am
      20.3.2014 ein Oberstaatsanwalt im Bundestag, um die früheren Dienstrechner E-
      dahthys im Beisein eines SPD-Bundestagsabgeordneten und eines IT-Spezialisten
      der Bundestagsverwaltung zu untersuchen. Wie begründet die Landesregierung
      diese zeitliche Verzögerung, kann sie ausschließen, dass durch diese erneute Ver-
      zögerung Beweismittel verloren gegangen sind, und welches Ergebnis hatte die
      Auswertung?
103. Waren alle anderen Durchsuchungen zu den weiteren Fällen der in Niedersachsen
      bekannt gewordenen Fällen der so genannten Kategorie 2 erfolgreich und nur die
      bei Sebastian Edathy nicht und wie viele waren insgesamt erfolgreich? Wenn ja,
      beweist das nicht, dass die Staatsanwaltschaft Hannover durch das eigene Abwar-
      ten einen schweren Fehler begangen hat? Wer trägt dafür die politische Verant-
      wortung?
104. In einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages hat dessen Vorsitzender
      Wolfgang Bosbach von einem anonymen Brief berichtet, den sein Büro erhalten
      habe. Danach soll ein Zeuge gesehen haben, wie zwei örtliche Parteikolleginnen
      von Edathy diesen am Tag seines Rücktritts zu Hause aufsuchten. Am nächsten

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Tag habe eine der beiden Frauen auf einer Müllkippe gestanden. Wie bewertet die
           Landesregierung diesen Umstand und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
      105. Hat die Staatsanwaltschaft Hannover die in dem anonymen Brief näher bezeichne-
           te Müllkippe durchsuchen lassen und die darin genannten Personen vernehmen
           lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
      106. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass bei der Durchsuchung einer
           Wohnung von Sebastian Edathy als geheim eingestufte Unterlagen des NSU-
           Untersuchungsausschusses des Bundestages gefunden wurden?

IV. Die Kommunikation zwischen den Ermittlungsbehörden und den Ministerien
      107. Wie lief der Abstimmungsprozess zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Celle,
           der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Niedersächsischen Justizministerium
           ab, nachdem die ersten Informationen zum Fall Edathy durch die Bundesbehörden
           nach Niedersachsen gelangt waren?
      108. Wie lief der entsprechende Abstimmungsprozess zwischen dem Landeskriminal-
           amt, der Staatsanwaltschaft Hannover sowie dem Niedersächsischen Innenminis-
           terium ab?
      109. Wen hat Herr LOStA Dr. Fröhlich über die Aufnahme des Verfahrens gegen Herrn
           Edathy zu welchem Zeitpunkt informiert (Generalstaatsanwaltschaft, Ministerium,
           Polizei etc.)? Was haben diese daraufhin veranlasst?
      110. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um die bisherigen Indis-
           kretionen aus Staatsanwaltschaft und Polizei zum Fall Edathy aufzuklären?
      111. Welche Berichtspflichten haben die Staatsanwaltschaften in Straf- und Bußgeldsa-
           chen zu erfüllen und wurden diesen hier rechtzeitig nachgekommen?
      112. Beabsichtigt die Landesregierung, die bestehenden Erlasse des MI und MJ zu än-
           dern?
      113. Wurden das LKA und / oder die PI Schaumburg/Nienburg über die Grundsatzent-
           scheidung der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. Januar, ein förmliches Ermitt-
           lungsverfahren einzuleiten, unterrichtet?
      114. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Verantwortliche der PI Schaum-
           burg/Nienburg vor dem 10. Februar 2014 von den bevorstehenden Ermittlungs-
           maßnahmen gegen Herrn Edathy erfahren haben?
      115. Vor dem Hintergrund von Presseberichten, wonach BKA-Mitarbeiter bei Recher-
           chen nach dem vermeintlichen Sprengstoffanschlag auf einen Briefkasten am
           Wahlkreisbüro Edathys in Stadthagen im Computersystem des BKA auf den Ein-

                   130 offene Fragen an die Landesregierung in der Affäre Edathy.doc        10
trag „Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie“ im Zusammenhang mit dem
           Namen „Sebastian Edathy“ stießen, fragen wir die Landesregierung, ob auch An-
           gehörige der Polizei Niedersachsen und/oder der StA Hannover Zugriff auf diese
           oder vergleichbare Computereinträge gehabt haben bzw. ob die Landesregierung
           dies ausschließen kann?
      116. Am 14.02.2014 äußerte sich der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Herr
           LOStA Dr. Fröhlich, im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich zum Verfahren
           gegen Sebastian Edathy. Hat Herr Dr. Fröhlich die Entscheidung, eine Pressekon-
           ferenz zu veranstalten, komplett eigenständig getroffen oder hat es seitens des
           Justizministeriums oder der Generalstaatsanwaltschaft eine Einflussnahme bzw.
           Beteiligung auf diese Entscheidung gegeben? Wenn ja, welche?

V. Das Verhalten Sebastian Edathys
      117. Sollte Herr Edathy nach Ansicht der Landesregierung beginnen, unbeschadet sei-
           ner Rechte als Verdächtiger einer Straftat, konstruktiv an der Aufklärung der Vor-
           würfe gegen ihn mitzuwirken?
      118. Weiß die Landesregierung, wo sich Sebastian Edathy gegenwärtig aufhält und
           wenn ja, wo?
      119. Haben Mitglieder der Landesregierung oder deren Mitarbeiter in ihrer amtlichen
           Funktion oder in ihrer parteipolitischen Funktion nach Eröffnung des Ermittlungs-
           verfahrens versucht, Kontakt zu Sebastian Edathy aufzunehmen?
      120. War das bisherige Verhalten Sebastian Edathys für die Aufklärung der Vorwürfe
           gegen ihn hilfreich?
      121. Haben Polizei oder Staatsanwaltschaft Herrn Edathy bereits zur Vernehmung vor-
           geladen? Wenn nein, warum nicht?
      122. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung eines Diplomatenpasses
           durch Bundestagsabgeordnete?
      123. Dufte Herr Edathy seinen Diplomatenpass weiterhin benutzen?
      124. Stellte die Weiterverwendung des Diplomatenpasses durch Sebastian Edathy eine
           Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar?
      125. Sebastian Edathy teilt sich weiterhin auf seiner Facebook-Seite der Öffentlichkeit
           mit. Er firmiert dort weiterhin als Bundestagsabgeordneter. Ist dies strafbar und wie
           bewertet die Landesregierung das?

VI. Kampf gegen Kinderpornographie

                    130 offene Fragen an die Landesregierung in der Affäre Edathy.doc           11
126. Wie viele Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen gab es im letzten
     Jahr im Zusammenhang mit §§ 184b und c StGB in Niedersachsen?
127. In wie vielen Fällen konnten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Kin-
     derpornographie seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsda-
     tenspeicherung nicht aufgeklärt werden, weil Verbindungsdaten fehlen?
128. Wo sieht die Landesregierung gegenwärtig Strafbarkeitslücken bei Erwerb, Besitz
     und Herstellung von Nacktbildern und Nacktfilmen von Kindern, die geeignet sind,
     von einem bestimmten Personenkreis aus sexuellen Motiven betrachtet zu wer-
     den?
129. Kann jemand, der bei einem Online-Versand, wie dem fraglichen kanadischen,
     Nacktfotos und Nacktfilme von Kindern bestellt, überhaupt bei der Bestellung si-
     cher sein, dass er legales Material erhält?
130. Wie steht die Landesregierung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern durch das
     Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Nacktbildern und Filmen zur sexuel-
     len Erregung?

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