2017-2021 Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode - Deutscher Landkreistag
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2017-2021 Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode
Schriften Band 130 des Deutschen der Veröffentlichungen Landkreistages des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise e.V. Herausgeber: Deutscher Landkreistag Berlin Redaktion: DLT-Pressestelle Gesamtherstellung: Gödecke+Gut, Berlin ISSN 0503-9185
VORWORT Die 294 Landkreise in Deutschland haben im Mittel auch Gemeinden ist daher dringend erforderlich, um überhaupt in den letzten Jahren eine positive Entwicklung zu ver- in die Zukunft investieren zu können. Das ist die Kerninten- zeichnen. Zwar sagen die demografischen Prognosen trotz tion der vorliegenden Forderungen. gestiegener Zuwanderung Bevölkerungsverluste gerade für die Gebiete außerhalb der großen Ballungszentren vo- Darin nehmen die ländlichen Räume eine Schlüsselstel- raus. Es gibt aber auch Gegenbewegungen hin zu vielen lung ein – zehn der 25 Punkte befassen sich explizit mit Kreisen. Die wirtschaftliche Stärke in der Fläche entwickelt den Entwicklungsbedingungen der ländlichen Räume und sich positiver denn je. Mittlerweile findet die Hälfte der der Fläche: Es geht darum, die Landkreise als Wirtschafts- sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ihren Arbeits- standorte voranzubringen, zudem geht es um Digitalisie- platz nicht etwa in Berlin, Düsseldorf, München, Hamburg rung und Flexibilisierung von Angeboten, um den Ausbau oder in anderen Großstädten, sondern in Landkreisen wie des schnellen Internets, um die Sicherstellung des Öffentli- Teltow-Fläming, Steinfurt, Cham oder Segeberg. chen Nahverkehrs auf Straße und Schiene auch in entlege- neren Gebieten, um attraktives Wohnen und Wirtschaften Das ist ein Pfund, mit dem die Landkreise wuchern kön- im Einklang mit der Umwelt, um eine flächendeckende nen, das aber auch gepflegt werden muss. Zudem gilt es medizinische Versorgung und um passende Förderanreize für diejenigen Gebiete förderliche Bedingungen zu schaf- bei Unternehmensansiedlungen. fen, die an dieser guten wirtschaftlichen Entwicklung nur unterdurchschnittlich partizipieren und oft gleichzeitig mit Die Themen Digitalisierung und Breitbandausbau sind da- Einwohnerverlusten umzugehen haben, die etwa auch bei von besonderer Bedeutung, denn die Verfügbarkeit die Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturen auf eine der Datenautobahnen hat sich in den letzten Jahren in grundlegende Probe stellen. Ganz zentral muss es daher globalisierten wirtschaftlichen, aber auch privaten Zusam- darum gehen, das Heben wirtschaftlicher und sonstiger menhängen zu einem harten Standortfaktor entwickelt, regionaler Potenziale optimal zu unterstützen und den dem man sich mit maximalem Einsatz widmen muss. Wer rechtlichen sowie finanziellen Rahmen, in dem kommunale neben anderen wichtigen Bereichen hier investiert – und Gestaltung und Entwicklung stattfindet, daraufhin auszu- dabei muss insbesondere der Bund kraftvoller denn je richten. als Unterstützer in Erscheinung treten –, legt den Grund- stein dafür, dass die ländlichen Räume auch in Zukunft In den vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am wirtschaftlich gut dastehen und ihre vielfältigen Wachs- 15./16.5.2017 beschlossenen 25 Forderungen an die Bun- tumspotenziale nutzen können. Daran wird der Deutsche despolitik der Legislaturperiode von 2017-2021 geht es Landkreistag in der neuen Legislaturperiode weiterarbei- vor allem darum, für eine strukturell verbesserte Finanz- ten und insgesamt gute Entwicklungsbedingungen für die ausstattung der Kommunen entsprechend ihren Aufgaben ländlichen Räume gegenüber dem Bund einfordern. einzutreten. Denn die Förderung der wirtschaftlichen Ent- wicklung, das Bestehen im regionalen Attraktivitätswett- bewerb oder die Anpassung von Infrastruktur an veränder- Berlin, im Juni 2017 te demografische Bedarfe kosten Geld und erfordern mehr als punktuelle Finanzspritzen über Projektmittel, Investiti- onshilfen und Modellvorhaben. Eigenentwicklung hat viel mit Selbstbewusstsein und mit kommunaler Selbstverwal- tung sowie Selbstverantwortung in Landkreisen und Ge- meinden zu tun, die nicht in die Rolle als dauernde Nörg- Prof. Dr. Hans-Günter Henneke ler oder lästige Bittsteller gedrängt werden dürfen. Eine Geschäftsführendes Präsidialmitglied auskömmliche originäre Finanzausstattung der Kreise und des Deutschen Landkreistages 3
EINLEITUNG 2017-2021 Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode Wir sind der kommunale Spitzenverband aller 294 deut- sowie Leistungen für Asylbewerber, schen Landkreise auf Bundesebene. • Leistungen für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe, Wir setzen uns insbesondere für die Belange der ländlichen • Wohngeld, Schüler- und Meister-BAföG, Räume und die Förderung der diesbezüglichen wirtschaft- • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie z. B. Kin- lichen Entwicklungsbedingungen ein. In den ländlichen derbetreuung und Räumen • Integrationsleistungen für Flüchtlinge (allein 1,3 Mio. in den Jahren 2015/2016) • erfolgt mit 1.212 Mrd. € knapp die Hälfte der ge- samten deutschen Bruttowertschöpfung, und geben dafür pro Jahr mehr als 31 Mrd. € aus. • erfolgt mit 361 Mrd. € mehr als die Hälfte der Brut- towertschöpfung im produzierenden Gewerbe, Die Landkreise sind zentraler Akteur im Bildungsbe- • finden 50 % (= 15 Mio. Personen) der sozialversi- reich als cherungspflichtig Beschäftigten ihren Arbeitsplatz, wobei dieser Anteil im Handwerk (63 % oder 2,4 • Träger von weiterführenden Schulen sowie von Mio.) und im verarbeitenden Gewerbe (63 % oder Berufsschulen, 4,2 Mio.) sogar noch größer ist. • Träger der Kreismusikschulen und vieler Volkshoch- schulen, Die ländlichen Räume mit ihren mittelständischen Un- • Träger von Museen, ternehmen, starken Sparkassen vor Ort und einer hand- • maßgebliche Gestalter der Schulentwicklungspla- lungsfähigen kommunalen Selbstverwaltung tragen damit nung und entscheidend zu Deutschlands ökonomischer Stärke und • Verantwortliche für die Schülerbeförderung. Stabilität bei. Wir vertreten mit den Landkreisen und ihren 250.000 Die Landkreise sichern die öffentliche Daseinsvorsorge Mitarbeitern und wichtige Infrastrukturen vor Ort und sorgen so für attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bürger und • 55 Mio. Einwohner und damit 68 % der Bevölkerung Unternehmen in der Fläche. So sind sie etwa • auf rund 96 % der Fläche Deutschlands, • das sind drei Viertel der bundesgesetzlich angespro- • Träger von ca. 380 Krankenhäusern, chenen kommunalen Aufgabenträger, die als leis- • Träger von 259 der 398 Sparkassen und von 75 % tungsstarke Einheiten mit einem Haushaltsvolumen der Zweigstellen, von ca. 74 Mrd. € die maßgeblichen Gestalter in der • Träger der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung Fläche und in den ländlichen Räumen darstellen. und Umweltbehörden mit Zuständigkeiten für sau- bere Luft, Böden und Gewässer, Wir blicken in der zu Ende gehenden Legislaturperiode ins- • verantwortlich für den Erhalt und den Ausbau der besondere auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück, in dem 91.700 km an Kreisstraßen, was einem Anteil von 40 % auf Bundesebene viel für die Landkreise erreicht worden ist. des überörtlichen Straßennetzes entspricht, Das betrifft vor allem die Stärkung der Kommunalfinanzen • Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs und um jährlich 5 Mrd. € ab 2018. Wir können mit diesem Zwi- • Eigentümer hochleistungsfähiger Breitbandnetze. schenergebnis zufrieden sein, allerdings muss in strukturel- ler Hinsicht, aber auch quantitativ bei weitem mehr für die Die Landkreise erbringen wichtige Sozialleistungen Kommunalfinanzen erreicht werden, denn: Über kurz oder für ihre Bürger wie z. B. lang bleibt es dabei, dass es um die finanzielle Ausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden dem Grunde nach • Regel-, Eingliederungs- und psychosoziale Leis- nicht gut bestellt ist – zu hoch sind die Kassenkredite und zu tungen der Jobcenter für SGB II-Empfänger sowie gering ist die Investitionskraft aufgrund struktureller Unter- Wohnkosten, finanzierung. Es ist daher höchste Zeit, strukturell und dau- • Leistungen der Sozialämter im Rahmen der Hilfe erhaft etwas für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Al- tun, statt immer wieder nur punktuell die größten Löcher ter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zur Pflege zu stopfen. 4
EINLEITUNG Kostentragung Sozialausgaben auf kommunaler Ebene Landkreise 45,80 % entspricht 27,1 Mrd. € kreisfreie Städte 29,20 % Höhere Kommunalverbände kreisangehörige Gemeinden 6,10 % entspricht 17,2 Mrd. € in einigen Bundesländern 18,90 % entspricht 3,6 Mrd. € entspricht 11,1 Mrd. € Wir wollen optimale Entwicklungsbedingungen für die eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils Menschen in der Fläche und eine Stärkung der ländli- erfolgen. Darin müssen auch die Landkreise einbezogen chen Räume. Die deutsche Wirtschaftsstruktur ist nicht werden, die bislang nicht an den großen Kommunalsteu- nur sehr mittelständisch geprägt, sondern zeichnet sich ern partizipieren, aber im kommunalen Bereich den bei vor allem auch durch eine starke dezentrale Verankerung weitem größten Anteil der Sozialausgaben zu tragen aus. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Das ist eine Unwucht, die zu Beginn der neuen findet über die Hälfte ihren Arbeitsplatz in den ländlichen Legislaturperiode angegangen werden muss. Räumen. Auf dieses Potenzial gilt es aufzubauen. Deshalb müssen die flächenbezogenen Belange seitens des Bundes Gerade in Anbetracht weiter stark aufwachsender Sozial weiter gebündelt werden, und zwar in einem kompeten ausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse etwa in ziell aufzuwertenden Ministerium für die ländliche Ent- Schulen und Digitalisierung sowie im Zusammenhang mit wicklung, das daneben auch für Ernährung und Landwirt- der Integration von Flüchtlingen wird die gestaltende Rolle schaft verantwortlich ist. der Landkreise, Städte und Gemeinden für unser Gemein- wesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Fort- Wir wollen eine für alle Kommunen aufgabengerech schritt weiter zunehmen. Dafür benötigen sie entsprechend tere Steuerverteilung, die nicht nur diejenigen begüns- ausgestattete kommunale Haushalte. tigt, die wirtschaftsstark sind. Das kann und muss über 5
Die deutschen Landkreise Verwaltungsgrenzen, Stand: 1.11.2016 6
FORDERUNGEN Die nachfolgenden 25 Forderungen richten wir an die Bundespolitik in der 19. Legislaturperiode (2017-2021): 1. Kommunale Umsatzsteuerbeteiligung 17. Rolle der Kommunen in der Pflege stärken erhöhen und neu justieren 18. Vorgelagerte Sicherungssysteme inklusiv 2. Koordinierungsstelle der Bundesregierung ausgestalten für kommunale Belange einrichten 19. Kommunale Mehrkosten durch 3. Gewerbe- und Körperschaftsteuer gerecht Bundesteilhabegesetz und verteilen Pflegestärkungsgesetze kompensieren 4. Bankenregulierung: Keine Gefährdung der 20. Eingliederung in Arbeit unterstützen und kommunalen Sparkassen zulassen SGB II-Leistungsrecht vereinfachen 5. Europäische Zinspolitik: Negativzinsen 21. Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter beenden forcieren 6. Ländliche Räume als Wirtschaftsstandorte 22. Medizinische Versorgung überall voranbringen sicherstellen 7. Förderung durch die Gemeinschaftsaufgaben 23. Krankenhäuser in der Fläche halten schlagkräftiger machen 24. Koordinierende Rolle des öffentlichen 8. EU-Förderung stärker auf den ländlichen Gesundheitsdienstes stärken Raum zuschneiden 25. Zahl der kommunalen Vertreter im 9. Breitbandausbau intensivieren Ausschuss der Regionen erhöhen 10. Digitalisierungsoffensive starten 11. Verkehrsanbindung und ÖPNV in der Fläche sichern 12. Attraktives Wohnen in ländlichen Räumen befördern 13. Wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in der Fläche ermöglichen 14. Strukturen der Flüchtlingsintegration verbessern 15. Asyl- und Ausländerrecht konsequenter ausgestalten 16. Unterkunftskosten für Flüchtlinge auch nach 2018 dauerhaft übernehmen 7
FORDERUNGEN Finanzielles Fundament der Kommunen rufen, eine grundlegendere Weichenstellung zur Sicherung stärken zukunftsfähiger Kommunalfinanzen nach Maßgabe der Ausgabenbelastung der Kreise, Städte und Gemeinden ins- 1. Kommunale Umsatzsteuerbeteiligung besondere bei den Soziallasten vorzunehmen. erhöhen und neu justieren Wir fordern vom Bund, eine deutliche Anhebung des Der Bund hat in der 18. Legislaturperiode in vielfältiger Wei- kommunalen Anteils am Umsatzsteueraufkommen vor- se Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen finanziell zu zunehmen. Zur Gewährleistung der Aufgabengerechtigkeit unterstützen. Hierzu nutzte er bislang insbesondere den muss dabei der bislang wirtschaftskraftabhängig ausgestalte- Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des te Verteilungsschlüssel für die kommunalen Ebenen – wie SGB II (KdU) und zuletzt auch den kommunalen Anteil an der bei Ländern seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert – durch ei- Umsatzsteuer. Der Entlastungspfad der Erhöhung der Bun- nen einwohnerbasierten Schlüssel, der belastungsorientiert desbeteiligung an den KdU kann allerdings nur um den Preis gewichtet und ausgestaltet werden kann, ersetzt werden. der weder vom Bund noch von den Landkreisen gewollten Bundesauftragsverwaltung fortgeführt werden, die nach Wir fordern vom Bund, bei finanzieller Beteiligung an geltender Verfassungsrechtslage eintritt, wenn der Bund die von den Kommunen ausgeführten Geldleistungsgesetzen Hälfte oder mehr der Ausgaben trägt. Zudem ändern Bun- weiterhin ein Umschlagen in Bundesauftragsverwal- desinvestitionshilfen wie über das Kommunalinvestitions- tung zu verhindern. Dies könnte auch durch eine Ver- Entwicklung des Kassenkreditbestands und des Finanzierungssaldos der Landkreise (in Mrd. €) 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 -2,00 (Prognose) Mrd. € 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kassenkreditbestand zum 31. Dezember Finanzierungssaldo Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der Fachserie 14, verschiedene Reihen, des Statistischen Bundesamtes (bis 2014 Rechnungsergebnisse), verschiedene Jahrgänge sowie auf Basis der Haushaltsumfrage des DLT. förderungsgesetz nichts an den Ursachen unterbliebener schiebung dieser Grenze in Art. 104a Abs. 3 S. 2 GG etwa Investitionen, die in der strukturellen Unterfinanzierung der auf 75 % statt wie bisher auf 50 % bewirkt werden. Ge- Kommunen liegen. Es ist deshalb höchste Zeit, statt situa- nerell muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungen, tionsbezogen immer wieder nach neuen Bundeshilfen zu die nach individuellen Bedarfen und nach unterschiedlichen 8
FORDERUNGEN Gegebenheiten vor Ort gewährt werden, auch bei einer an- 3. Gewerbe- und Körperschaftsteuer gerecht teiligen Finanzierung durch den Bund in kommunaler Ge- verteilen staltungsverantwortung erbracht werden. Die deutsche Wiedervereinigung liegt mittlerweile fast 27 Jahre zurück. Demzufolge laufen die mit der Deutschen Ausgaben der Landkreise für Soziale Leistungen Einheit im Zusammenhang stehenden Sonderregelungen (in Mrd. Euro) perspektivisch aus. Nach geltender Rechtslage soll dazu u. a. ab 2020 der für die Gemeinden der alten Länder erhöhte 30,00 Landesvervielfältiger bei der Gewerbesteuerumlage um 29 Prozentpunkte gesenkt werden. 25,00 Wir fordern vom Bund, an der Absenkung des Lan- desvervielfältigers für die alten Länder bei der Gewer- 20,00 besteuerumlage festzuhalten. Die seinerzeitigen Zusagen sind einzuhalten. 15,00 Außerdem werden bislang die Standorte von Unterneh- menszentralen mit ihren hohen Manager- und Verwal- 10,00 tungsgehältern bei der Verteilung der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer dadurch bevorzugt, dass das Aufkommen an diesen Steuern nach Arbeitslöhnen verteilt 5,00 wird. (Prognose) 0,00 Wir fordern vom Bund, dafür Sorge zu tragen, dass bei mehreren Betriebsstätten von Unternehmen die Gewerbe- 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 steuer und die Körperschaftsteuer dorthin fließen, wo die Wertschöpfung stattfindet. Dazu ist eine Verteilung nach Arbeitskräften notwendig. 2. Koordinierungsstelle der Bundesregierung für 4. Bankenregulierung: Keine Gefährdung der kommunale Belange einrichten kommunalen Sparkassen zulassen Für sämtliche kommunalrelevanten Gesetzgebungsvorhaben Die fortdauernde Durchregulierung des Bankenmarktes mit und Maßnahmen des Bundes ist eine bestmögliche Abstim- Regeln, die für global und risikoreich agierende Institute mung in Bezug auf die Interessen von Landkreisen, Städten und für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken glei- und Gemeinden notwendig. Die bisherigen Beteiligungs- chermaßen gelten, ist für die kleinen Institute vor Ort, die rechte der kommunalen Spitzenverbände reichen nicht aus, insbesondere in der Fläche die Finanzierung der dort stark um zu einer in sich stimmigen Politik des Bundes in Bezug verankerten stabilen mittelständischen Wirtschaft sicher- auf die kommunale Ebene zu gelangen. stellen, unangemessen und auf Dauer existenzgefährdend. Sowohl durch die risikoundifferenzierte und den Kommu- Wir fordern vom Bund, eine Koordinierungsverant- nalkredit für die Institute unattraktiv machende Kennziffer wortlichkeit innerhalb der Bundesregierung für kom- der Leverage Ratio als auch durch Überlegungen, die sog. munale Belange beim Staatsminister für die Bund-Län- Staatenforderungen der Kreditinstitute mit Eigenkapital zu der-Koordinierung im Kanzleramt einzurichten. Bei der hinterlegen, drohen eine Verteuerung des Kommunalkre- Flüchtlingsfrage hat sich die Koordinierung im Kanzleramt dits und ein Unterlaufen der Bemühungen zur Stärkung der sehr bewährt. kommunalen Investitionstätigkeit. Die kommunalen Spitzenverbände sind mit verbindlichen Wir fordern vom Bund, sich gegenüber europäischen Ins- Beteiligungsrechten ausgestattet, um eine unmittelba- titutionen weiterhin für den Erhalt der besonderen Struktur re frühzeitige Einbeziehung bei Gesetzgebungsvorhaben deutscher Sparkassen, Genossenschaftsbanken und ande- und Maßnahmen mit kommunalem Bezug sicherzustellen. rer öffentlich-rechtlicher Banken einzusetzen. Es ist durch Dennoch ist auch in der laufenden Legislaturperiode diese Änderung der EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD) sicherzu- Beteiligung oftmals und von zahlreichen Ressorts nicht aus- stellen, dass Vertretern von Trägern einer Sparkasse oder reichend beachtet worden. Wir fordern deshalb eine ver- einer anderen öffentlich-rechtlichen Bank, die regelmäßig bindliche Beteiligung mit einer mindestens sechswöchigen aus der Lokalpolitik oder aus dem öffentlichen Dienst stam- Frist. Nur so sind kommunale Praxiserfahrungen repräsenta- men, nicht allein aufgrund dieser Tatsache Interessenkon- tiv zu ermitteln und wirksam einzubringen. flikte und daher die fehlende Unvoreingenommenheit und 9
FORDERUNGEN 10
FORDERUNGEN Integrität unterstellt werden. Die Anforderungen an die klei- Neue verwaltungsaufwändige Belastungen dürfen nur dort neren Institute müssen gelockert und nach Institutsgröße zugelassen werden, wo es zwingend erforderlich ist, und und Risiko differenziert werden. Ein System europäischer müssen von einer Entlastung an anderer Stelle begleitet Einlagensicherung darf nicht weiterverfolgt werden, so- werden. Außerdem müssen die flächenbezogenen Belan- lange nicht alle Mitgliedstaaten die Regeln der Bankenuni- ge seitens des Bundes weiter gebündelt werden, und zwar on vollständig umgesetzt haben sowie sichergestellt ist, in einem kompetenziell aufzuwertenden Ministerium für dass eine Vergemeinschaftung der Risiken nicht stattfin- die ländliche Entwicklung, das daneben auch für Ernäh- det und eine angemessene Berücksichtigung des Systems rung und Landwirtschaft verantwortlich ist. der Institutssicherung erfolgt. Bei den Plänen zur Eigen- kapitalunterlegung von Staatenforderungen ist zumindest eine risikoorientierte Differenzierung zwischen den 7. Förderung durch die Gemeinschaftsaufgaben Mitgliedstaaten und die Möglichkeit zu erhalten, die nach- schlagkräftiger machen geordneten Gebietskörperschaftsebenen weiterhin wie die Zentralebene einzustufen. Die bestehenden Großkre- Eine gezielte Förderung der wirtschaftlichen Potenziale in ditregeln bezogen auf staatliche Schuldner dürfen nicht der Fläche und in den ländlichen Räumen ist mit den Förder- verändert werden. instrumenten der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie „Agrar- struktur und Küstenschutz“ (GAK) derzeit nicht ausreichend 5. Europäische Zinspolitik: Negativzinsen möglich. beenden Wir fordern vom Bund, die GAK durch eine Verfassungs- Die aktuelle Zinspolitik der Europäischen Zentralbank änderung zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche schafft für die Anleger, aber auch die Landkreise und ihre Entwicklung, Agrarstruktur und Küstenschutz“ weiter- Sparkassen vielfältige Problemlagen. Einlagen dürfen nicht zuentwickeln und finanziell beträchtlich aufzustocken. Das durch Strafzinsen dezimiert werden. Negativzinsen dürfen Förderspektrum des ELER ist dabei umfassend auszuschöp- auch nicht den öffentlichen Auftrag der kommunalen Spar- fen und es muss die Unterstützung nicht-landwirtschaftlicher kassen gefährden, die Versorgung der Bevölkerung und Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten und max. 10 Mio. Wirtschaft mit Finanzdiensten sicherzustellen sowie den € Umsatz ermöglicht werden. Die Erfahrungen aus Modell- Sparsinn und die Vermögensbildung zu fördern. vorhaben zur ländlichen Entwicklung sollten in die GAK überführt sowie die Fördermöglichkeiten der GRW für In Wir fordern vom Bund, darauf hinzuwirken, die europä- frastrukturmaßnahmen zur Verkehrsanbindung und Breitb- ische Niedrig- und Negativzinspolitik zügig zu beenden. ■ anderschließung behutsam geöffnet werden. Die inhaltliche Koordinierung der Förderprogramme auf Bundesebene sollte über eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Feder- führung des Bundeskanzleramts sowie unter Einbindung der Gute Entwicklungsbedingungen für die kommunalen Spitzenverbände sichergestellt werden. Menschen in der Fläche 6. Ländliche Räume als Wirtschaftsstandorte voranbringen Anteil der Fläche (Landkreise) an der Wirtschaftskraft der deutschen Volkswirtschaft - Bruttowertschöpfung Die deutsche Wirtschaftsstruktur ist nicht nur sehr mittel- ständisch geprägt, sondern zeichnet sich vor allem auch Bruttowertschöpfung (2014) ... im produzierenden Gewerbe durch eine starke dezentrale Verankerung aus. Knapp die (2.623 Mrd. €) (674 Mrd. €) Hälfte der Bruttowertschöpfung Deutschlands wird in den 80 % 436 1.488 ländlichen Räumen erwirtschaftet und sogar nahezu zwei Mrd. € Mrd. € 361 60 % Drittel der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe und 1.212 Mrd. € Mrd. € im Handwerk finden hier ihren Arbeitsplatz. 40 % 332 89 Wir fordern vom Bund, die Potenziale der ländlichen Räu- Mrd. € Mrd. € 20 % me als unverzichtbare Wirtschaftsstandorte gleichberech- tigt zu den urbanen Zentren zu fördern. Insbesondere das 56,7 % 12,7 % 46,2 % 64,6 % 13,3 % 53,6 % 0% Handwerk ist als Stabilitätsanker auch für wirtschaftlich Landkreise (insg.) im verdicht. Raum ländl. Raum schwächere Räume mit einem gezielten Förderprogramm, das auch die Digitalisierung berücksichtigt, zu stärken. Da- Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten vom DESTATIS, rüber hinaus sind weitere Hürden durch gezielten Stan- räumliche Abgrenzung auf Basis der Thünen-Typisierung nach Küpper 2016. dardabbau und Deregulierung (z. B. der immer weiter zunehmenden Dokumentationspflichten) zu reduzieren. 11
FORDERUNGEN Anteil der Fläche (Landkreise) an der Wirtschaftskraft werden dürfen. Zwingend ist die Förderbürokratie auf eu- der deutschen Volkswirtschaft - Beschäftigte ropäischer Ebene abzubauen. Für eine bedarfsgerechte Mit- telverwendung sind den Landkreisen Gestaltungs- und Ent- scheidungskompetenzen in Abstimmung mit den Gemeinden Sozialversicherungspflichtig ... im verarbeitenden Gewerbe Beschäftigte am Arbeitsort (2014) (6,6 Mio.) zuzuordnen. Für die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (30 Mio.) sind den Landkreisen aus den europäischen Investitionsfonds 80 % Regionalbudgets bereit zu stellen. 4,8 Mio. 70 % 4,2 Mio. 17,8 Mio. 60 % 15,2 Mio. 50 % 9. Breitbandausbau intensivieren 40 % Flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen und hochleis- 30 % tungsfähige Mobilfunknetze sind die notwendige Basis 3,4 Mio. 20 % 0,79 Mio. dafür, dass auch in den ländlichen Räumen die das Leben 10 % in der Gigabit-Gesellschaft prägenden Dienste aus den Be- 59,1 % 11,1 % 50,5 % 72,3 % 12,0 % 62,8 % 0% reichen E-Health, E-Learning oder E-Government genutzt werden können. Auch die Landwirtschaft sowie fortschritt- ... im Handwerk Bevölkerung 2014 liche Anwendungen wie das autonome Fahren benötigen (3,7 Mio.) (81,2 Mio.) 80 % diese Infrastrukturen, die insofern Voraussetzung für die 2,6 Mio. 70 % 55,2 Mio. Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume sind. Eine Vielzahl 2,4 Mio. 60 % 46,3 Mio. von Landkreisen hat das Breitbandförderprogramm des 50 % Bundes genutzt, um eigene, hochleistungsfähige Breit- 40 % bandnetze – in der Regel auf Glasfaserbasis – zu errichten 30 % oder Telekommunikationsunternehmen bei der Errichtung 0,39 Mio. 20 % 10,3 Mio. kreisweiter Netze zu unterstützen. Es ist allerdings abseh- 70,7 % 10,5 % 62,8 % 10 % 68,0 % 12,7 % 57,1 % bar, dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht 0% genügen, um alle Betriebe und Haushalte in der Fläche ent- Landkreise (insg.) im verdicht. Raum ländl. Raum sprechend zu versorgen. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Daten vom DESTATIS, Wir fordern vom Bund, dass Förderungen zum Breit- räumliche Abgrenzung auf Basis der Thünen-Typisierung nach Küpper 2016. bandausbau fortentwickelt und so dotiert werden, dass in allen Landkreisen flächendeckende, hochleistungsfähige Breitbandnetze als wichtiges Element der Daseinsvorsorge vor Ort entstehen können. Die Förderung muss sich vor 8. EU-Förderung stärker auf den ländlichen allem auf die Errichtung von Glasfasernetzen konzentrie- Raum zuschneiden ren und alle gängigen Formen (Deckungslückenmodell und kommunales Betreibermodell) gleich behandeln. Zudem ist Bei der anstehenden Neuausrichtung der EU-Förderpoli- eine Praxis des sog. „Rosinenpickens“ effektiv zu verhin- tiken muss die Stabilisierungsfunktion einer räumlich de- dern: Dies setzt in einem ersten Schritt voraus, dass das zentral aufgestellten Wirtschaft stärkere Berücksichtigung Markterkundungsverfahren rechtsverbindlich ausgestaltet finden. wird. Unternehmen, die keine Ausbauabsichten bekunden, müssen für einen befristeten Zeitraum an einer eigenwirt- Wir fordern vom Bund, sich für eine Aufrechterhaltung des schaftlichen Erschließung nur der lukrativen Bereiche eines bisherigen Förderniveaus und eine gleichberechtigte För- Fördergebiets gehindert werden. Darüber hinaus sind die derung der ländlichen Räume einzusetzen. Bisher förderfä- rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass in schwer zu hige Gebiete dürfen nach dem Austritt Großbritanniens nicht versorgenden Gebieten exklusive Rechte („Konzessionen“) aufgrund des statistischen Effekts ausgeschlossen werden. zur Errichtung und zum Betrieb flächendeckender Glasfa- Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss es weiterhin serinfrastrukturen vergeben werden können. Die Vergabe eine kraftvolle 1. Säule sowie gleichzeitig eine Stärkung der muss auf der Grundlage fairer und diskriminierungsfreier agrarsektorübergreifenden Förderung der ländlichen Auswahlverfahren beruhen und zeitlich beschränkt erfol- Entwicklung in der 2. Säule (ELER) geben. Vor dem Ab- gen. Die so errichteten Infrastrukturen müssen allen Dienste- schluss einer neuen Partnerschaftsvereinbarung und für die anbietern offen stehen. Schließlich müssen im Rahmen der Programmierung der neuen Förderperiode müssen alle Vergabe der Frequenzen für den Ausbau von Mobilfunk- maßgeblichen Fonds-Verordnungen als endgültige Texte vor- netzen der nächsten Generation (5G) Auflagen zur flä- liegen. Alle strategischen Ziele der Fonds-Verordnungen müs- chendeckenden Versorgung ausgesprochen werden. Eine sen uneingeschränkt auch für Deutschland gelten. Die Mittel digitale Spaltung ist von vorneherein zu vermeiden. Des- der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) halb wird es auch nicht ausreichen, allein auf die Kräfte des müssen in ländlichen Räumen insbesondere für den weiteren Marktes zu vertrauen. Ausbau der Breitband- und Verkehrsinfrastruktur eingesetzt 12
FORDERUNGEN Breitbandverfügbarkeit in Deutschland Länderportalen einzubeziehen. Je Bandbreitenklasse für alle Technologien Auch die Daten der Bürger sollten dezentral über die Porta- le der Kommunen vorgehalten werden; das ist nicht zuletzt 100 ein Beitrag auch zum Datenschutz. Wenn Daten in bundes- 99,9 % 99,9 % weiten, zentralen Registern wie z. B. dem Ausländerzent- 98,8 % 90 ralregister abgelegt werden, muss gewährleistet sein, dass 89,5 % 80 alle Behörden auf diese Daten zugreifen können, am besten 83,0 % 70 im Wege eines automatisierten Datenaustauschs auf der 75,5 % Grundlage einheitlicher Standards. 60 50 Zudem sollten die Steuermittel im Rahmen der Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesell- 40 schaft“ ausschließlich den Schulaufwandsträgern zu Gute 30 kommen. 20 10 11. Verkehrsanbindung und ÖPNV in der Fläche sichern 0 ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Grundvoraussetzung für eine weiterhin starke Wirtschaft in Verfügbarkeit (% der Haushalte) je Breitbandklasse der Fläche ist die Sicherstellung einer den Bedürfnissen ent- sprechenden verkehrlichen Anbindung. Die Anstrengungen Quelle: BMVi/TÜV Rheinland, Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2016), S. 4. des Bundes für die Sanierung und den weiteren Ausbau ver- kehrswichtiger Straßen müssen fortgesetzt werden. Dabei ist auch für den ländlichen Raum ein leistungsfähiges Stra- 10. Digitalisierungsoffensive starten ßennetz zu gewährleisten. Gerade in den ländlichen Räu- men ist der ÖPNV zudem Teil der Daseinsvorsorge und muss Die Digitalisierung betrifft vielfältige Handlungsfelder. Gera- als maßgebliches Element der Alltagsmobilität erhalten und de für die ländlichen Räume werden durch Digitalisierung gestärkt werden. neue (dezentrale) Produktions- und Vertriebsmodelle mög- lich, die helfen können, Standortnachteile an anderer Stelle Wir fordern vom Bund, beim Aus-, Neu- und Umbau auszugleichen. Zudem können auch im Dienstleistungssek- auch die „Flächenadern“ und nicht nur die „Hauptadern“ tor neue Arbeitsplätze geschaffen werden, u. a. durch mo- zu stärken. Die Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPNV-Aufga- derne Telearbeitsplätze und „Satellitenbüros“. Gleichzeitig benträger sind im Rahmen des geltenden Personenbeförde- bietet die Digitalisierung Chancen bei der Sicherstellung der rungs- und Vergaberechts durch Streichung der derzeiti- Daseinsvorsorge und der Verwaltungsmodernisierung. gen Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zum Vorrang „eigenwirtschaftlicher“ Verkehre abzu- Wir fordern vom Bund, dass intelligente Infrastrukturen sichern. Der bestehende Behördendualismus aus Aufgaben- so ausgestaltet werden, dass kommunale Handlungsmög- träger und Genehmigungsbehörde ist zu beenden. Es ist lichkeiten gesichert werden. Bei der Digitalisierung gilt es jedoch zumindest zu gewährleisten, dass „eigenwirtschaftli- stärker den ländlichen Raum in den Blick zu nehmen, um die che“ Angebote stets an den gleichen qualitativen Anfor- Stärken als Wohn- und Wirtschaftsstandort neben dem nö- derungen wie gemeinwirtschaftliche Angebote zu messen tigen Ausbau der Glasfaserinfrastruktur auch durch prakti- sind, v. a. bezogen auf das preisgünstigere (zuschussfreie) sche Anwendungen in der Daseinsvorsorge, bei der Bildung, bzw. das bessere/wirtschaftlichere Angebot. Überdies müs- der Wirtschaftsförderung und der Verwaltungsleistungen sen Sanktionierungsmöglichkeiten für einen Verstoß zu stärken. Dazu gehört insbesondere, dass der Zugang zu gegen Zusicherungen eingeführt werden. Auch muss im elektronischen Verwaltungsleistungen vorrangig über die PBefG eine vom ÖPNV-Aufgabenträger im Rahmen der Di- vielfältigen Portale erfolgt, die bei den Landkreisen und an- gitalisierung gesteuerte flexible Einbeziehung gewerblicher deren Kommunen bestehen, da diese für die meisten die- und privater Mitnahmemöglichkeiten ermöglicht und ser Leistungen zuständig sind. Diese Zuständigkeitsordnung durch steuerliche Erleichterungen o. ä. entsprechende An- muss erkennbar bleiben und darf nicht durch die Schaf- reize für ein ehrenamtliches Engagement gefördert werden. fung eines übergeordneten Portals des Bundes verschleiert werden. Auch für eine durchgängig medienbruchfreie Zudem ist – insbesondere mit Blick auf die Einhaltung der Vorgangsbearbeitung ist es wichtig, die auf kommunaler ambitionierten Klimaschutzziele – die Alltagstauglichkeit von Ebene bestehenden fachlichen Zuständigkeiten bei der Aus- Elektromobilität und regionalen Energiekreisläufen gerade gestaltung von Portalen einzubeziehen. Das schließt es nicht auch in der Fläche zu erproben. Dazu gehören der Aufbau ei- aus, kommunale Portale in einen Verbund von Bundes- und ner adäquaten Ladeinfrastruktur, verbesserte Reichweiten und 13
FORDERUNGEN angemessene Preise. Die regionale Schieneninfrastruktur duale Entsorgungssystem für Verpackungen nicht bewährt sollte durch ein besonderes Sonderprogramm im Verkehrsetat hat, ist den Landkreisen im Rahmen eines Wertstoffgeset- bei deutlich verkürzten Planfeststellungsverfahren ertüchtigt zes die Zuständigkeit für die gemeinsame Sammlung sämtli- und modernisiert sowie – auch mit besonderem Blick auf die cher wertstoffhaltiger Abfälle einschließlich der Verpackun- Erreichung der Klimaschutzziele – soweit möglich elektrifiziert gen zu übertragen. Die Möglichkeit von Unternehmen, u. werden. Auf den verbleibenden Schienenwegen ohne Elekt- a. Alttextilien freiwillig zurückzunehmen und damit den rifizierung müssen alternative Antriebe, z. B. mit Wasserstoff, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu entziehen, ist unterstützt werden. Bevor grundlegende verkehrspolitische zu begrenzen. Änderungen und eine Abkehr vom Verbrennungsmotor in die Wege geleitet werden, müssen frühzeitig die Auswir- Darüber hinaus sind durch den Bund die umweltrechtlichen kungen auf die ländlichen Räume als Wirtschaftsstandorte Rahmenvorgaben in Bezug auf den Immissions-, den Bo- betrachtet und ggfs. abgefedert werden. Auch die Potenziale den- und den Gewässerschutz so auszugestalten, dass ein und Risiken des autonomen Fahrens müssen mit besonde- angemessener Ausgleich insbesondere bezogen auf die Ent- rem Blick auf die ländlichen Räume aktiv begleitet und näher wicklungsperspektiven der Landwirtschaft gewährleis- untersucht werden. tet wird. Dem Schutz der Trinkwasserressourcen und der weiteren natürlichen Lebensgrundlagen muss dabei ein be- sonders hoher Stellenwert zukommen. 12. Attraktives Wohnen in ländlichen Räumen befördern Die Landkreise sind als Akteure bei der notwendigen Anpas- sung der ländlichen Räume an die Folgen des Klimawandels Die bisherige städtebauliche Entwicklung konzentriert sich zu stärken. Die Förderung der zahlreichen Klimaschutz- stark auf Großstädte und Ballungszentren. Es gilt, auch die aktivitäten der Landkreise durch den Bund ist besser auf ländlichen Räume im Zuge einer umfassenden Wohnungs- die gleichzeitig bestehenden Förderprogramme mit dem baupolitik in den Blick zu nehmen, wobei der Ertüchtigung Schwerpunkt Energieeffizienz abzustimmen. ■ von Leerständen eine besondere Rolle zukommt. Wir fordern vom Bund, die bis Ende 2019 gewährten Mit- tel zur Unterstützung der sozialen Wohnbauförderung Bedingungen für Integration von Flüchtlingen der Länder auch mit einer politischen Zweckbestimmung verbessern zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in den ländlichen Räumen zu versehen. Ferner muss von weiteren Verschär- 14. Strukturen der Flüchtlingsintegration fungen der energetischen Standards abgesehen werden, um verbessern die Baukosten nicht immer weiter steigen zu lassen. Darü- ber hinaus sollte der Bund nach den guten Erfahrungen mit Die Landkreise sind im Hinblick auf ihre Rolle als Träger der bestehenden kommunalen Programmen zum Thema „Jung Ausländerbehörden, der Gymnasien, Berufsschulen und kauft Alt“ ein eigenes, gut dotiertes Programm zur gezielten ggfs. weiterer allgemeinbildender Schulen, der Volkshoch- Setzung von Kaufanreizen für den Immobilienerwerb in schulen, der Sozial- und Jugendämter, der Jobcenter so- ländlichen Räumen auflegen. wie der Gesundheitsämter bei der Integration geflüchteter Menschen besonders gefordert. Sie begleiten die Flüchtlin- ge von Anfang an, kennen ihre individuellen Bedürfnisse 13. Wirtschaftliche und ökologische Entwick- und sind daher wie keine andere Institution in der Lage, lung in der Fläche ermöglichen den Integrationsprozess zu steuern und Integrationsange- bote aus einer Hand anzubieten. Zudem unterstützen sie Die Landkreise stehen für die Entwicklung der ländlichen Räu- die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. me und betrachten die natürlichen Ressourcen, vor allem die verfügbare Fläche, als grundlegendes Potenzial für Wertschöp- Wir fordern vom Bund, in ausreichendem Umfang Plätze fung und Wohlstand. Dabei ist es unerlässlich, unterschiedli- in Integrationskursen zur Verfügung zu stellen sowie be- che Nutzungsansprüche – u. a. Wohnen, Gewerbe, Landwirt- sondere Anstrengungen zur Gewinnung geeigneten Lehr- schaft und Naturschutz – in einen angemessenen Ausgleich personals zu unternehmen. Gerade in den ländlichen Räu- zu bringen, um so letztlich eine gedeihliche und verträgliche men bedarf es einer Instanz, die Angebot und Nachfrage Entwicklung zu ermöglichen. Zudem sind die Landkreise be- zur Deckung bringt, um allen Teilnahmeberechtigten bzw. strebt, eine bürgernahe und leistungsfähige Abfallentsorgung -verpflichteten zu ermöglichen, möglichst schnell Deutsch zu gewährleisten, die durch hohe Recyclingquoten ebenfalls zu lernen. Den Landkreisen muss daher ermöglicht werden, zur Schonung der natürlichen Ressourcen beiträgt. die Koordinierung der Integrationskurse einschließlich der sozialpädagogischen und migrationsspezifischen Bera- Wir fordern vom Bund, die Verantwortung der Landkreise tungsangebote zu übernehmen. als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Bewirt- schaftung von Siedlungsabfällen zu stärken. Da sich das 14
FORDERUNGEN Stattgebende Asylentscheidungen in Gesprächen mit den Herkunftsländern – sicherstellen, dass abgelehnte Asylbewerber zeitnah zurückgeführt 450.000 werden können. Neben der zwangsweisen Rückführung sind auch die Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr zu 400.000 stärken. 350.000 300.000 250.000 16. Unterkunftskosten für Flüchtlinge auch nach 2018 dauerhaft übernehmen 200.000 150.000 Der Bund beteiligt sich in den Jahren 2016 bis 2018 an den 100.000 flüchtlingsbedingten SGB II-Unterkunftskosten und leistet 50.000 damit einen wichtigen Beitrag zur Freihaltung der Haushal- te der Landkreise von diesen Zusatzkosten. 0 2013 2014 2015 2016 Wir fordern vom Bund, die vollständige Übernahme der Datengrundlage: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Februar 2017. flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten im SGB II auch über 2018 hinaus sicherzustellen. Weiterhin ist das AsylbLG zu erhalten, weil es anderenfalls im Rahmen des 15. Asyl- und Ausländerrecht konsequenter SGB II/SGB XII zu einer nicht gerechtfertigten Besserstellung ausgestalten dieses Personenkreises kommen würde. ■ Das Asyl- und Ausländerrecht ist vor dem Hintergrund des massiven Flüchtlingszustroms – unter intensiver Be- teiligung der kommunalen Spitzenverbände seitens der Soziale Sicherung stärker vor Ort verankern Bundesregierung – in der letzten Zeit wiederholt geändert worden, insbesondere bezogen auf eine schnellere Rück- 17. Rolle der Kommunen in der Pflege stärken führung abgelehnter Asylbewerber. Eine konsequente Ab- schiebung ausreisepflichtiger Personen, die nicht freiwillig Für ältere, alte Menschen und pflegebedürftige Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren, ist dabei von größter und ihre Familien erbringen die Landkreise umfangreiche Bedeutung. Unterstützung, beginnend mit der Altenhilfe und der Hilfe zur Pflege über Beratungs- und Koordinierungsstellen über Wir fordern vom Bund die Einrichtung von Transitzo- familienentlastende und -unter-stützende Hilfen bis hin zu nen an der Grenze oder in deren Nähe, in denen insbe- rechtlicher Betreuung. Dem stehen im Bereich Pflege nur sondere die Asylverfahren von Antragstellern aus sicheren geringe Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber. Herkunftsländern abschließend entschieden werden. Aus diesen sollten ausreisepflichtige Asylbewerber direkt zu- Wir fordern vom Bund, die gesetzlichen Grundlagen für rückgeführt werden. Weiterhin ist z. B. durch Residenz- eine wirkungsvolle kommunale Pflegeplanung im SGB pflichten in Landeseinrichtungen sicherzustellen, dass XI und ggfs. im SGB XII zu schaffen. Die Kreispflegepla- Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive nicht auf die Land- nung muss Einfluss auf die Versorgungslandschaft – etwa kreise verteilt werden. Bei ausreisepflichtigen Asylbewer- durch die verpflichtende Berücksichtigung bei der Zulas- bern muss überdies ausgeschlossen werden, dass durch sung von Pflegeheimen – nehmen können. Zudem müssen das Stellen eines Asylfolgeantrags von einer sofortigen die Sozialhilfeträger gleichberechtigt im Vertragsgesche- Abschiebung abgesehen wird. Zudem ist das Recht auf hen zu den Pflegekassen einbezogen werden. Auch ist die Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auch Verantwortung der Landkreise für das Fallmanagement über den März 2018 hinaus auszusetzen. Schließlich ist federführend und nicht nachrangig zu den Pflegekassen das Instrumentarium des SGB VIII nicht auf die unbeglei- auszugestalten. teten minderjährigen Flüchtlinge ausgerichtet, so dass den Bedarfen und Erfordernissen dieser Personengruppe auf andere Weise Rechnung getragen werden muss. Ne- 18. Vorgelagerte Sicherungssysteme inklusiv ben der Fortentwicklung der gesetzlichen Regelungen ist ausgestalten dafür Sorge zu tragen, dass die beim BAMF offenkundig gewordenen Vollzugsdefizite abgebaut werden. Die Regis- Die Regelleistungssysteme – Krankenversicherung, Pflege- trierung aller unerlaubt aufhältigen Drittstaatangehörigen versicherung, Arbeitsförderung, BAföG, Schule – sind noch muss vollständig erfolgen. Die Zahl der immer noch nicht immer nicht hinreichend inklusiv ausgestaltet, so dass für entschiedenen Asylanträge muss deutlich verringert wer- Menschen mit Behinderungen ergänzende Leistungen der den, ohne dass darunter die Gründlichkeit der Prüfung von Eingliederungshilfe erforderlich werden. Inklusion ist aber Asylbegehren leiden darf. Der Bund muss – nicht zuletzt nicht allein Aufgabe des Bundesteilhabegesetzes. 15
FORDERUNGEN Wir fordern vom Bund, die vorgelagerten Regelleis- Darüber hinaus ist das Leistungsrecht des SGB II komplex tungssysteme der Sozialversicherungen inklusiv auszuge- und führt zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand stalten und die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen für die Jobcenter. Das im Sommer 2016 in Kraft getretene zu berücksichtigen. Insbesondere müssen pflegebedürf- 9. SGB II-Änderungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen tige behinderte Menschen in Einrichtungen der Behin- nach einer spürbaren Rechtsvereinfachung, die auch Res- dertenhilfe die vollen Pflegeleistungen erhalten. sourcen für eine intensivere Betreuung freisetzen könnte, deutlich zurück. 19. Kommunale Mehrkosten durch Bundesteil- Wir fordern vom Bund eine für die Jobcenter spürba- habegesetz und Pflegestärkungsgesetze re Rechtsvereinfachung. Dies gilt etwa für den Wegfall kompensieren des Eigenanteils von 1 € bei Teilnahme an einer gemein- schaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistun- Das Bundesteilhabegesetz lässt in mehreren Punkten, wie gen für Bildung und Teilhabe oder eine deutlich nach z. B. den neuen Leistungstatbeständen im Bereich der Bil- oben zu setzende Bagatellgrenze im Zusammenhang mit dung, Sozialen Teilhabe, Mobilität und Assistenz eine neue der Geltendmachung von Erstattungsforderungen seitens Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe für Menschen der Jobcenter. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung mit Behinderungen befürchten. Zugleich sind nur wenige bedürfen rechtssicherer Regelungen. Zudem müssen Dol- Maßnahmen enthalten, um die heutige Ausgabendynamik metscherkosten anlässlich von durch die Krankenkassen zu bremsen. Auch durch die Pflegereformen in den Pflege- zu finanzierenden Therapien für anerkannte Flüchtlinge stärkungsgesetzen II und III sind deutliche Mehrbelastun- auch von den Kassen getragen werden. gen in der Sozialhilfe zu erwarten. Wir fordern vom Bund, gemeinsam mit den Ländern 21. Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter geeignete Wege zu finden, wie die Ausgaben bei der Ein- forcieren gliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege begrenzt und die Mehrbelastungen ab Inkrafttreten der Bundesgesetze unter Die Kommunen haben in den letzten Jahren erhebliche An- Berücksichtigung der unterschiedlichen Zuständigkeiten in strengungen für den Ausbau der Anzahl der Kindertages- den Ländern vollständig und dynamisch kompensiert werden. betreuungsplätze unternommen. Wesentlich ist darüber hinaus deren qualitativer Ausbau. 20. Eingliederung in Arbeit unterstützen und Kinder in Kindertageseinrichtungen SGB II-Leistungsrecht vereinfachen und in Kindertagespflege Die Landkreise sind in den Jobcentern – eigenverantwort- 3.200.000 lich als Optionskommunen oder in gemeinsamen Einrich- tungen – wesentliche Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Um 2.700.000 die Ziele des SGB II zu erreichen, sind örtliche Gestaltungs- möglichkeiten unabdingbar. 2.200.000 Wir fordern vom Bund eine Weiterentwicklung der SGB II-Eingliederungsleistungen im Sinne einer Flexibilisie- 1.700.000 rung der bestehenden Instrumente, damit Leistungsberech- tigte noch besser unterstützt werden können. Zudem be- 2.335.835 1.200.000 2.299.263 2.286.987 598.422 2.264.959 darf es eines Ausbaus des Sozialen Arbeitsmarktes mit 560.158 2.255.639 öffentlich geförderter Beschäftigung, um in Anbetracht des 700.000 hohen Anteils von Leistungsberechtigten, die keine unmit- 662.701 695.239 721.364 telbare Aussicht auf ungeförderte Beschäftigung haben, 200.000 eine Perspektive zu bieten. Insoweit sind auch die Mittel für Beschäftigungsgesellschaften aufzustocken. Außerdem 2012 2013 2014 2015 2016 sind die Jobcenter insgesamt finanziell ausreichend aus- zustatten. Zugleich muss die Verantwortung für die Aus- 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre bildungsvermittlung jugendlicher Arbeitsloser in den Job- centern verbleiben und darf nicht ins SGB III ausgegliedert Eigene Darstellung auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes werden. Eine Zuständigkeitsverlagerung wäre nicht sachge- recht und sogar kontraproduktiv: Sie würde die Unterstüt- zung der Jugendlichen bei der Ausbildungssuche „aus einer Wir fordern vom Bund, die Gestaltungsverantwortung Hand“ auflösen, zusätzliche Schnittstellen schaffen und die von Ländern und Kommunen für die Kindertagesbetreu- Abläufe zu Lasten der Jugendlichen komplizierter machen. ung zu wahren. Insofern ist hinsichtlich der Frage der 16
FORDERUNGEN Qualitätsentwicklung ein neues Bundesgesetz abzuleh- Akutversorgung in ländlichen Räumen ermöglicht werden. nen, in dem der Bund Qualitätsstandards abschließend de- Weiterhin ist das Instrument der Sicherstellungszuschlä- finiert. In Bezug auf den weiteren Ausbau der Plätze in Kin- ge dadurch zu stärken, dass keine Anrechnung auf den dertageseinrichtungen ist die finanzielle Unterstützung des Landesbasisfallwert erfolgt. Die Notfallversorgung in Bundes auszubauen, und zwar in Gestalt der Erhöhung des Krankenhäusern ist gerade angesichts der erheblichen Anteils der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer. Versorgungsdefizite im ambulanten Sektor auskömmlich zu finanzieren. Gesundheitspolitische Entscheidungen sind zukünftig verstärkt auch politisch zu treffen und nicht auf 22. Medizinische Versorgung überall den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – bei dem zu- sicherstellen dem eine kommunale Mitgliedschaft eingefordert wird – zu übertragen. Auch bedarf es einer Förderung intelligenter Die Koordinierung der Sicherstellung einer flächendecken- übergreifender Versorgungskonzepte. Darüber hinaus den gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung ist eine ist in ländlichen Räumen auch unter Nutzung der Chan- wichtige Kreisaufgabe. Zudem benötigen die für den Si- cen der Digitalisierung eine flächendeckende Versorgung cherstellungsauftrag einer ambulanten vertragsärztlichen der Bevölkerung mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Versorgung verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigun- Dienstleistungen auf Basis der bestehenden Apotheken gen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung gerade vor Ort sicherzustellen. in strukturschwächeren ländlichen Räumen zunehmend die Unterstützung der Landkreise. Die Maßnahmen zur Stär- kung der ärztlichen Ausbildung (Masterplan Medizinstu- 24. Koordinierende Rolle des öffentlichen dium 2020) sind darüber hinaus sinnvoll und erforderlich. Gesundheitsdienstes stärken Angesichts der Veränderungen in der Gesundheitsversor- gung und des demografischen Wandels gewinnt auch der Ein wachsendes Problem im öffentlichen Gesundheitsdienst Rettungsdienst in der medizinischen Versorgung weiter an ist die Gewinnung von Ärzten. Gleichzeitig scheinen viele Bedeutung. der durch Bundes- und Europarecht übertragenen Aufga- ben, die erhebliche Kräfte im öffentlichen Gesundheits- Wir fordern vom Bund, den kommunalen Spitzenver- dienst binden, nicht zwingend erforderlich zu sein. bänden in den Beschlussgremien auf Bundesebene echte Mitwirkungsbefugnisse einzuräumen sowie ein sekto- Wir fordern vom Bund, das von den Gesundheitsämtern renübergreifendes Landesgremium verbindlich vorzugeben zu vollziehende Bundesrecht einer systematischen Aufga- und die Kommunen darin einzubeziehen. Des Weiteren benkritik – insbesondere bezogen auf EU-Vorgaben – zu ist eine Reformkommission „Sektorenübergreifende unterziehen und im SGB V sicherzustellen, dass der öffent- Versorgung“ einzusetzen, um die rechtlichen Vorausset- liche Gesundheitsdienst der Landkreise jedenfalls dann mit zungen für eine Leistungskoordinierung ambulant tätiger der regionalen Koordination von Maßnahmen der Ge- Ärzte, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitations- sundheitsförderung betraut wird, wenn es um kommuna- kliniken nach Maßgabe einer integrierten regionalen Ver- le Zusammenhänge bzw. kassenübergreifende Leistungen sorgungsplanung zu schaffen und gesetzlich sicherzustel- geht. ■ len, dass die kommunale Ebene in den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen an der Bedarfsplanung mit Einflussrechten mitwirken kann. Kommunale Belange in Europa wirksam berücksichtigen 23. Krankenhäuser in der Fläche halten 25. Zahl der kommunalen Vertreter im Aus- Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aber schuss der Regionen erhöhen auch im Hinblick auf den zunehmenden Ärztemangel im ambulanten Bereich kommt den ländlichen Krankenhäu- Um der institutionellen Rolle der Landkreise, Städte und sern eine besondere Bedeutung zu. Erforderlich ist eine Gemeinden gerecht zu werden, müssen die Vertretungen deutliche Aufstockung der Landesmittel für Krankenhaus- der kommunalen Spitzenverbände auf europäischer Ebene investitionen, um die Infrastruktur auf einem angemesse- noch besser in die politische Arbeit einbezogen werden. nen Niveau zu halten. Wir fordern vom Bund, sich im Zuge der Neuausrichtung Wir fordern vom Bund, die Bemessung von Kostensteige- der Europäischen Union für eine deutlich wirksameren rungen im Krankenhausbereich nicht politisch festzulegen, Schutz der Kommunen vor europäischen Einwirkungen in sondern an realen Preissteigerungsraten auszurichten so- einzelnen Fachpolitiken einzusetzen. Es bedarf einer ech- wie im Fallpauschalensystem die Leistungen der Grund- ten Subsidiarität, so dass den kommunalen Akteuren mehr versorgung auszufinanzieren. So kann eine Refinanzie- Entscheidungsspielräume verbleiben. Zudem ist eine Erhö- rung höherer Vorhaltekosten für die notfallmedizinische hung der Anzahl der Vertreter deutscher Kommunen im 17
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