FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WEITERBILDUNG - WWW.DGWF.NET - Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland

 
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FÖRDERMÖGLICHKEITEN
       IN DER
   WEITERBILDUNG

Landesgruppe
Rheinland-Pfalz und Saarland
FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WEITERBILDUNG - WWW.DGWF.NET - Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland
Sehr geehrte Damen und Herren,                              Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zahl der Studierenden an den rheinland-pfälzi-          berufsbegleitende Studienangebote an Hochschulen
schen Hochschulen hat in den letzten Jahrzehnten            sind Bestandteil des Konzeptes der „Offenen Hoch-
stetig zugenommen. Nicht wenige der inzwischen              schule“ und ermöglichen Menschen eine akademi-
über 120.000 Studierenden haben sich entschlossen,          sche Qualifizierung neben Beruf, Familie und ande-
ihr Studium berufsbegleitend in Angriff zu nehmen.          ren Verpflichtungen.
Aufbauend auf eine erfolgreiche Berufsausbildung            Fördermöglichkeiten in Form von Bildungsfreistellung
und neben der Berufsausübung stellen sie sich der           wie auch finanzielle Förderprogramme erleichtern die
Herausforderung einer wissenschaftlichen Weiterqua-         Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf und bil-
lifizierung. Für die Landesregierung haben Gleich-          den für Menschen in unterschiedlichen Lebens- und
wertigkeit und Durchlässigkeit zwischen beruflicher         Berufsphasen eine wichtige Komponente auf dem
und akademischer Bildung einen hohen Stellenwert.           Weg zum erfolgreichen Studienabschluss.
Sie unterstützt deshalb diese Entwicklung nach Kräf-        Als Vorsitzende der DGWF-Landesgruppe Rhein-
ten - durch den Ausbau von dualen Studiengängen             land-Pfalz und Saarland begrüße ich die vorliegende
genauso wie durch die Öffnung der Hochschulen für           Broschüre, die auf Initiative und unter der Regie von
berufliche Qualifizierte ohne klassische Hochschulzu-       zwei unserer Mitgliedseinrichtungen - dem Distance
gangsberechtigung.                                          and Independent Studies Center (DISC) der Techni-
Neben der Gestaltung des berufsbegleitenden Stu-            schen Universität Kaiserslautern und der Zentralstelle
diums selbst kommt den Rahmenbedingungen eine               für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) - entwi-
große Bedeutung zu. Gibt es finanzielle Unterstützung       ckelt wurde.
während der Studienzeit, damit ich die Arbeitszeit          Als regionale Sektion der Deutschen Gesellschaft für
solange verringern kann? Habe ich die Möglichkeit,          wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V.
Bildungsfreistellung für die Präsenzphasen meines           (DGWF) ist die Landesgruppe ein Zusammenschluss
Studiums in Anspruch zu nehmen? Das sind nur zwei           von Einrichtungen für wissenschaftliche Weiterbildung
Problemkreise, die Studierende bewegen, wenn sie            und Fernstudium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz
überlegen, die Anstrengungen, die mit einem berufs-         und im Saarland sowie hochschulnahen und wissen-
begleitenden Studium verbunden sind, auf sich zu            schaftlichen Institutionen in beiden Bundesländern.
nehmen. Das sind Anforderungen, denen sich auch             Gemeinsam setzen wir uns für die Förderung der wis-
die Arbeitgeberseite im Zuge des Wettbewerbs um             senschaftlichen Weiterbildung und des Fernstudiums
gute Fachkräfte zunehmend stellen muss.                     ein, um mit flexiblen Studienformaten lebensbeglei-
Ich bin der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhoch-      tendes Lernen an Hochschulen voranzubringen und
schulen in Koblenz und dem Distance and Indepen-            die Hochschulen bei der Öffnung für weitere Zielgrup-
dent Studies Center in Kaiserslautern für ihre Initiative   pen zu unterstützen.
sehr dankbar, mit der viele nützliche Informationen für     Die vorliegende Broschüre entspricht unserem Ziel,
diesen Bereich in einer Broschüre für berufsbegleitend      die gesellschaftliche Teilhabe an Bildung und Qua-
Studierende zusammengestellt wurden. Sie unterstützt        lifizierung zu verstärken. Wir freuen uns, wenn sie
damit das Anliegen der Landesregierung, das berufs-         möglichst vielen Menschen den Weg zu einem Hoch-
begleitende Studium noch besser zu fördern und moti-        schulstudium ebnet.
viert hoffentlich viele Interessierte zur Aufnahme eines
berufsbegleitenden Studiums an einer rheinland-pfäl-        Dr. Margot Klinkner
zischen Hochschule.                                         Vorsitzende der DGWF-Landesgruppe Rheinland-Pfalz
                                                            und Saarland
Prof. Dr. Konrad Wolf
Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
des Landes Rheinland-Pfalz

                  MINISTERIUM FÜR
                  WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG
                  UND KULTUR
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INHALTSVERZEICHNIS

TEIL I: FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN
        IN DER WISSENSCHAFTLICHEN WEITERBILDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
      1. Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

      2. Staatliche Förderung (Bund) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

      3. Staatliche Förderung (Land) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

      4. Studienkredite und Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

      5. Suchmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

TEIL II: BILDUNGSFREISTELLUNG / BILDUNGSURLAUB / BILDUNGSZEIT . . . . . . . . . . . . 19
      a. Erläuterung des Begriffs (Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub, Bildungszeit) . . . . . . . . 19

      b. Wie funktioniert es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

      c. Ablauf: So beantragen Sie Bildungsfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

      d. Gesetzeslage und wichtigste Fakten - Stand Mai 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

      e. Antragsverfahren am Beispiel von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

      f. FAQs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

     Impressum:
     Herausgeber:
     Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V.
     Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland (www.dgwf.net)
     in Kooperation mit:
     Distance and Independent Studies Center (DISC) der
     Technischen Universität Kaiserslautern (www.zfuw.de)
     Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
     zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (www.zfh.de)
     Redaktion: Frau Dr. Daniela Menzel, zfh
     Stand: 3. Auflage Juni 2019
     Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können sich Fehler
     eingeschlichen haben. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
     Wir verwenden google-shortlinks zur besseren Lesbarkeit, verweisen damit auf die Seiten der einzelnen Länder und
     Institutionen.

     Bildnachweis:
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TEIL I: FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER
WISSENSCHAFTLICHEN WEITERBILDUNG
1. A
    LLGEMEINE HINWEISE,                                      2. Staatliche Förderung (Bund)
   STEUERERLEICHTERUNGEN UND FÖRDERUNG
   DURCH DEN ARBEITGEBER                                      Der Bund fördert verschiedene Zielgruppen:
                                                              Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkeh-
1.1 Allgemeine Hinweise                                       rer/-innen und Selbständige. Für jede Zielgruppe gibt
Dieser Teil der Informationsbroschüre soll Ihnen ei-          es einen eigenen Fördertopf. Die verschiedenen För-
nen Überblick über die verschiedenen Finanzierungs-           dermöglichkeiten des Bundes können Sie den folgen-
und Fördermöglichkeiten des Bundes und des Lan-               den Seiten entnehmen. Nähere Informationen dazu
des in der wissenschaftlichen Weiterbildung geben.            bekommen Sie auch bei den Bildungsberatungsstel-
Wir möchten Ihnen hiermit eine Hilfestellung geben,           len, welche i.d.R. bei den Volkshochschulen in Ihrem
bei der Sie auf einen Blick erkennen können, welche           Ort angesiedelt sind.
Fördermöglichkeiten für Sie eventuell möglich sind
und bei welchen Stellen Sie sich dann gezielt weiter          Aufstiegsstipendium
informieren können. Für Fördermöglichkeiten gelten            Förderhöhe:
zum Teil hochschulspezifische Voraussetzungen. Wir            ∙ F ür Studierende im Vollzeitmodus beträgt das Sti-
möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Auskünf-              pendium monatlich 735,00 € plus 80,00 € Bücher-
te nicht vollständig sein können und nicht rechtsver-           geld.
bindlich sind.                                                ∙ Z usätzlich wird eine Betreuungspauschale in Höhe
                                                                von 130,00 € für Kinder unter 10 Jahren (für jedes
1.2 Förderung durch das Finanzamt/Steuerliche                   Kind) gewährt.
Absetzbarkeit                                                 ∙ S tudierende in einem berufsbegleitenden Studien-
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzho-                    gang können jährlich 2.400,00 € für Maßnahmekos-
fes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für                 ten erhalten.
Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen
als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer/-innen an            Was wird gefördert?
Weiterbildungen oder Studiengängen können die Stu-            Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahre-
diengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten              ne bei der Durchführung eines ersten akademischen
geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass              Hochschulstudiums.
die Maßnahme beruflich veranlasst ist.
Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Bildungs-         Was ist zu beachten?
maßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit                 Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums
dem Beruf steht und die Aufwendungen subjektiv                und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters
zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist          möglich.
ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Ar-              Nach der Stipendienzusage ist maximal ein Jahr Zeit,
beitnehmers / der Arbeitnehmerin im weitesten Sinne           mit dem Studium zu beginnen.
fördern. Diese berufliche Veranlassung kann mit jeder
berufsbezogenen Weiterbildung erfüllt sein.                   Für wen?
Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuer-          berufserfahrene Fachkräfte mit nachgewiesener be-
einsparungen, welche die Weiterbildung neben dem              sonderer Leistungsfähigkeit, einer beruflichen Ausbil-
Beruf wirtschaftlich noch attraktiver machen. Das ent-        dung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis.
sprechende Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen
„BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01“. In wel-       Info:
cher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu            www.aufstiegsstipendium.de
versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden,             siehe auch Punkt 4 Studienkredite und Stipendien
hängt vom Einzelfall ab. Zur Beantwortung dieser Fra-
ge bitten wir Sie darum, sich an Ihr zuständiges Fi-
nanzamt oder Ihren Steuerberater zu wenden.

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BILDUNGSPRÄMIE (1): PRÄMIENGUTSCHEIN

Förderhöhe:                                                      Was wird gefördert?
Die Hälfte des Teilnahmeentgeltes max. 500,00 €, den             kostenintensive Weiterbildungen
Rest muss der Antragsteller/die Antragstellerin selbst           Was ist zu beachten?
bezahlen.                                                        Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen
                                                                 der Rechnung der Weiterbildungsmaßnahme dürfen
Was wird gefördert?                                              maximal drei Monate vergehen.
Berufliche Weiterbildung                                         Auch eine prämienunschädliche Entnahme von Gut-
∙ F ür die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz,           haben aus einem Bausparvertrag ist ggf. möglich.
  Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  für Weiterbildungsmaßnahmen mit Kosten bis zu                  Für wen?
  1.000,00 € inkl. Mwst.                                         ∙ a lle, die über ein entsprechendes Ansparguthaben
∙ In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg,                 verfügen
  Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,                ∙B  eschäftigte, bei denen die Weiterbildung notwendig
  Nordrhein-Westfalen,      Mecklenburg-Vorpommern,                ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, um diese
  Saarland und Thüringen ist es möglich, einen Prämi-              abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsab-
  engutschein für Maßnahmen einzusetzen, die mehr                  schluss nachzuholen
  als 1.000,00 € (inkl. Mwst.) kosten.
                                                                 Info:
Was ist zu beachten?                                             bei Prämienberatungsstellen
∙ Interessierte können jährlich einen Prämiengut-               www.bildungspraemie.info
  schein erhalten.                                               Infotelefon: +49 800 2623000
∙G  utscheine sind nur in ausgewiesenen Bildungsbera-
  tungsstellen nach einem Beratungsgespräch erhält-
  lich                                                           BILDUNGSGUTSCHEIN
∙ Die Förderung ist an das Einkommen gebunden
∙D  er Prämiengutschein muss vor Aufnahme der Wei-              Förderhöhe:
  terbildung/des Studiums eingereicht werden.                    Sofern eine Bewilligung durch die Arbeitsagentur er-
∙D  ie Beratung/Ausstellung des Schecks muss vor Be-            folgt, trägt diese alle Kosten der Weiterbildung.
  ginn der Weiterbildung/des Studiums erfolgt sein.
∙D  ie Ausgabe der Gutscheine ist bis einschl. 31.12.2020       Was wird gefördert?
  möglich.                                                       Bildungsziele werden jedes Jahr neu von den einzel-
                                                                 nen Arbeitsagenturen festgelegt.
Für wen?
Arbeitnehmer-/innen, Selbständige, und erwerbstäti-              Was ist zu beachten?
ge Rentner/-innen ohne Altersbegrenzung, die min-                Ein Beratungstermin muss vorher bei der Beratungs-
destens 15 Stunden die Woche arbeiten.                           stelle der Arbeitsagentur am jeweiligen Wohnort
                                                                 wahrgenommen werden.
Info:
www.bildungspraemie.info                                         Für wen?
Infotelefon: +49 800 2623000                                     Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer/-innen (wenn sie
                                                                 arbeitslos gemeldet sind) und Beschäftigte, denen die
                                                                 Kündigung droht
BILDUNGSPRÄMIE (2): SPARGUTSCHEIN
                                                                 Info:
Förderhöhe:                                                      bei Arbeitsagentur am Wohnort und unter folgendem
Eigenes durch vermögenswirksame Leistungen an-                   Link: www.arbeitsagentur.de
gespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung
verwendet werden, ohne dass dadurch die Arbeitneh-
mersparzulage verloren geht.
Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein ist möglich.

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AUFSTIEGS-BAFÖG                                             SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ

(heißt seit 01.08.2016 so, davor: Meister-BAföG)            Förderhöhe:
Förderhöhe:                                                 Nach dem Soldatenversorgungsgesetz übernimmt der
∙ Mix aus Zuschüssen, die nicht zurückbezahlt wer-          Bund, je nach erworbenem Anspruch, die Kosten für
  den müssen, und zinsgünstigem Darlehen bei der            eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung.
  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
∙ Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegen-        Für wen?
  stand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).            ∙ e hemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
∙ 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss.         und ihre Hinterbliebenen
  Für den Rest der Fördersummer erhalten Sie ein An-        ∙ S oldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die eine
  gebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.          Wehrdienstbeschädigung erlitten haben sowie ihre
  Bei Prüfungserfolg wird 40 Prozent des Darlehens            Hinterbliebenen
  erlassen.
∙ Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsge-           Info:
  bühren können Sie einkommens- und vermögens-              Ansprechpartner hierzu ist der Berufsförderungs-
  unabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich          dienst der Bundeswehr (BFD)
  anfallenden Gebühren erhalten und zwar bis maxi-          www.bfd.bundeswehr.de
  mal 15.000,00 €.                                          www.arbeitsagentur.de
∙ Teilnehmer/-innen erhalten einkommensunabhängig           www.gesetze-im-internet.de/svg
  einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei       https://goo.gl/5FrPQO
  Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhän-
  gig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Materialkos-
  ten eines Meisterprüfungsobjekts (Meisterstücks)          REHABILITATION
  können bis zur Hälfte der Kosten (höchstens 2000
  Euro) und mit einem Zuschussanteil von 40 Prozent         Förderhöhe:
  gefördert werden.                                         Förderhöhe und Förderbedarf müssen individuell mit
                                                            der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetz-
Was wird gefördert?                                         lichen Unfallversicherung geklärt werden.
Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder
Fachwirtkurse, Erzieher/-innen- und Technikerschulen        Was wird gefördert?
sowie mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen.             Eine Erkrankung verhindert, dass die erlernte Tätig-
                                                            keit weiterhin ausgeübt werden kann? Dann kann
Was ist zu beachten?                                        eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Ren-
Die Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichts-            tenversicherung (z. B. BfA, LVA) oder durch die Träger
stunden umfassen und können sowohl in Teilzeit als          der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenos-
auch in Vollzeit stattfinden.                               senschaft) in Frage kommen.

Für wen?                                                    Info:
  rbeitnehmer/-innen, Berufsrückkehrer/-innen und
∙A                                                          bei der gesetzlichen Rentenversicherung
 Selbstständige, die eine Aufstiegsfortbildung ma-          https://goo.gl/qz8YJ
 chen wollen                                                oder bei der gesetzlichen Unfallversicherung:
  er als höchsten Hochschulabschluss bereits ei-
∙W                                                          http://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
 nen Bachelorabschluss hat oder wer ohne Erstaus-
 bildungsabschluss – etwa als Studienabbrecher/-in
 oder mit Fachabitur und Berufspraxis – zur Prüfung
 oder Fachschule zugelassen wird

Info:
Bei den Ämtern für die Ausbildungsförderung am
Wohnort
www.aufstiegs-bafoeg.de/

                                                        6
FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WEITERBILDUNG - WWW.DGWF.NET - Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland
WEGEBAU                                                      WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM

Förderhöhe:                                                  Förderhöhe:
∙ teilweise Übernahme der Kurskosten                         ∙ bis zu 7.200,00 €, verteilt auf drei Jahre
∙bei geringqualifizierten Kräften oft komplette Über-        ∙ pro Jahr bis zu 2.400,00 € bei einem Eigenanteil von
 nahme der gesamten Kursgebühren                               10 Prozent
                                                             ∙ neben den Kursgebühren auch Zuschuss zu Fahrten,
Was wird gefördert?                                            Arbeitsmaterial und Unterkunft
Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufs-
abschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqua-         Was wird gefördert?
lifikation führen                                            Gefördert werden fachbezogene berufliche Weiterbil-
                                                             dungen oder fachübergreifende Qualifizierungen wie
Was ist zu beachten?                                         z. B. Sprach-und Rhetorikkurse oder Computerkurse.
Arbeitnehmer/-innen wenden sich an die Arbeits-
agentur am Wohnort.                                          Was ist zu beachten?
Arbeitgeber/-innen, die für ihre Angestellten die För-       Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein be-
derung beantragen möchten, wenden sich an den Ar-            rufsbegleitendes Studium förderfähig.
beitgeber-Service der Arbeitsagentur vor Ort.
                                                             Für wen?
Für wen?                                                     Fachkräfte unter 25 Jahre, die ihre Berufsbildung er-
gering qualifizierte Arbeitnehmer/-innen, die keinen         folgreich abgeschlossen haben (dualer Ausbildungs-
Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf             beruf oder Fachberuf im Gesundheitswesen), Arbeits-
seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben und           suchende, und Selbstständige
Arbeitnehmer-/innen in kleineren und mittleren Un-
ternehmen                                                    Info:
                                                             i. d. R bei den Handwerks- oder Industrie- und Handels-
Info:                                                        kammern
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/                   Wer einen Beruf im Gesundheitswesen hat, wendet
finanziell/foerderung-berufliche-weiterbildung               sich an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bil-
                                                             dung.
                                                             www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.
                                                             html
                                                             siehe auch Punkt 4 Studienkredite und Stipendien

                                                         7
3. STAATLICHE FÖRDERUNG (LAND)

Insgesamt fördern derzeit zehn Bundesländer ihre Bürger/-innen in der wissenschaftlichen Weiterbildung durch
eine finanzielle Unterstützung. Die Förderung ist meist unter dem Begriff Bildungsscheck, Quali-Scheck oder Wei-
terbildungsscheck bekannt, kann aber in jedem einzelnen Bundesland anders heißen. Eine aktuelle Übersicht
über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der jeweiligen Bundesländer finden Sie nachfolgend:

BRANDENBURG – BILDUNGSSCHECK                                  mindestens 1.000,00 € kosten.
                                                              Bei der Förderung von Arbeitslosen muss die Maß-
Förderhöhe:                                                   nahme unter 1.000,00 € kosten.
∙ Z uschüsse bis zu 50% zu den Weiterbildungskosten          Bei Personen mit im Ausland erworbenen Berufsab-
∙D  er Kurs muss mindestens 1.000,00 € inkl. Prüfungs-       schlüssen muss eine Teilanerkennung im Zuge eines
  gebühren kosten.                                            Anerkennungsverfahrens vorliegen. Der Weiterbil-
                                                              dungsscheck ist nach einer persönlichen Beratung in
Was wird gefördert?                                           zentralen Beratungs- und Ausgabestellen erhältlich.
berufliche Weiterbildung
                                                              Für wen?
Was ist zu beachten?                                          an- und ungelernte Beschäftigte und Arbeitslose mit
Anträge sind mind. acht Wochen vor Beginn der Wei-            Wohnsitz im Land Bremen sowie Personen mit im
terbildung über das Bildungsportal der Investitions-          Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
bank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.
                                                              Info:
Für wen?                                                      https://goo.gl/cVUdjG
Arbeitnehmer/-innen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg

Info:                                                         HAMBURG – WEITERBILDUNGSBONUS
https://masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/
bb1.c.185138.de                                               Förderhöhe:
Infotelefon der ILB: 0331/6602200                             ∙ 5 0 % bis 100 % der Weiterbildungskosten maximal
                                                                2.000,00 €
                                                              ∙ P ro Person kann alle zwei Jahre ein Hamburger Wei-
BREMEN - WEITERBILDUNGSSCHECK                                   terbildungsbonus beantragt werden.

Förderhöhe:                                                   Was wird gefördert?
∙ f ür Weiterbildung von an- und ungelernten Beschäf-        berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
  tigten 500,00 €
∙ f ür Arbeitslose 50% der Weiterbildungskosten maxi-        Was ist zu beachten?
  mal 499,99 €                                                Beantragung vor Beginn der Weiterbildung
∙ F ür Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem Be-
  rufsabschluss führen, können individuell festgeleg-         Für wen?
  te, höhere Fördersummen bewilligt werden.                   Arbeitnehmer/-innen aus kleineren und mittleren Un-
∙ f ür Personen mit im Ausland erworbenen Berufsab-          ternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mit-
  schlüssen, maximal 1.000,00 €                               arbeitern und Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg,
                                                              geringqualifizierte und Aufstocker/-innen, Beschäftig-
Was wird gefördert?                                           te in Elternzeit und Alleinerziehende, Beschäftigte mit
berufliche Weiterbildungen und Maßnahmen, die zu              Migrationshintergrund, Existenzgründer/Selbstständi-
einem Berufsabschluss führen                                  ge in der Aufbauphase

Was ist zu beachten?                                          Info:
Bei der Förderung von an- und ungelernten Beschäf-            www.weiterbildungsbonus.net
tigten darf das zu versteuernde Einkommen 20.000,00           Firma zwei P Plan Personal, Haferweg 46, 22769
€ (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,00 €) nicht             Hamburg
übersteigen, und die Weiterbildungsmaßnahme muss              Hotline P Plan Personal: 040/21112536

                                                          8
DERZEIT FÖRDERN
                                       ZEHN BUNDESLÄNDER
                                       IHRE BÜRGER/-INNEN

HESSEN- QUALIFIZIERUNGSSCHECK

Förderhöhe:
∙ Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Teilnahme- und Prü-         NRW – BILDUNGSSCHECK
  fungsgebühr aber max. bis zu 4.000,00 €
∙ Zusätzlich kann einmalig pro Qualifizierungsscheck          Förderhöhe:
  eine Fahrtkostenpauschale über 105,00 € gewährt             ∙ Zuschüsse bis 50 Prozent der Teilnahme- und Prü-
  werden (bei einfacher Entfernung von 50 km zwi-               fungsgebühren max. bis zu 500,00 €
  schen Wohn- und Qualifizierungsort).                        ∙ innerhalb von zwei Jahren ein Scheck

Was wird gefördert?                                           Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die als Nachqualifi-              berufliche Weiterbildungen, die Fachwissen und fach-
zierung zu einem Berufsabschluss führen. Auch Maß-            übergreifende Kompetenzen vermitteln.
nahmen, die insgesamt mehr als 8.000,00 € kosten,
sind buchbar (dann müssen aber vom Teilnehmenden              Was ist zu beachten?
mehr als 50% der Kosten getragen werden, da der               Bildungsberatungsstellen stellen Bildungsscheck aus.
Förderbetrag auf 4.000,00 € begrenzt ist).                    Vorherige Beratung erforderlich!

Was ist zu beachten?                                          Für wen?
∙ zertifizierte Bildungsanbieter/-innen                       für Beschäftigte (auch in Elternzeit), deren privat-
∙ Bildungsberatungsstellen stellen Bildungsscheck             rechtlicher Arbeitgeber (kein öffentlicher Dienst) we-
  aus. Vorherige Beratung erforderlich!                       niger als 250 Personen beschäftigt (Stichtag: Tag der
                                                              Beratung) mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW,
Für wen?                                                      Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Selbst-
∙ sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Be-           ständige mit Arbeitsstätte in NRW
  schäftigte (keine kurzfristig geringfügig Beschäftig-
  ten, deren Arbeitgeber/in die Sozialversicherungs-          Info:
  beiträge zahlt)                                             www.mags.nrw/bildungsscheck
∙ Mindestalter 27 Jahre                                       https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/
∙ kein beruflicher Abschluss oder Ausübung einer Tä-          bildungsscheck
  tigkeit ohne entsprechenden Berufsabschluss (wenn           Infotelefon berufliche Weiterbildung NRW:
  der Berufsabschluss in einer anderen beruflichen            0211/8371929
  Bereich länger als vier Jahre zurückliegt)-
∙ Hauptwohnsitz in Hessen

Info:
info@qualifizierungsschecks.de
Verein Weiterbildung Hessen
www.proabschluss.de/beschaeftigte/
                                                          9
RHEINLAND-PFALZ „QUALI-SCHECK“                                SACHSEN – WEITERBILDUNGSSCHECK

Förderhöhe:                                                   Förderhöhe:
Die Anteilsfinanzierung 60% der Weiterbildungskosten          ∙D  ie Förderhöhe wird individuell durch die SAB (säch-
max. 600,00 € pro Kalenderjahr.                                 sische Aufbaubank) festgelegt.
                                                              ∙ J e nach Zielgruppe bis zu 50 bis 80% der Kurskosten
Was wird gefördert?                                             inkl. Prüfungsgebühren förderfähig
berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden-              ∙B  ei Arbeitnehmer/-innen und geringfügig Beschäf-
oder Sozialkompetenzen vermitteln, dem Erhalt der               tigten müssen die förderfähigen Kosten mindestens
Beschäftigungsfähigkeit im ausgeübten Beruf nutzen              1.000,00 € betragen; bei den anderen Personengrup-
und mindestens 100,00 € kosten                                  pen mindestens 300,00 €.

Was ist zu beachten?                                          Was wird gefördert?
∙B  eantragung beim Landesamt für Soziales, Jugend           berufliche Weiterbildungen, die bei Bildungsdienst-
  und Versorgung in Mainz spätestens zwei Monate              leistern stattfinden müssen
  vor Beginn der Weiterbildung!
∙ S tudierende gehen in Vorkasse und legen eine Teil-        Was ist zu beachten?
  nahmebescheinigung bei der Hochschule vor. Nach             Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der
  Abschluss der Maßnahme muss die Teilnahme durch             Sächsischen Aufbaubank – Förderbank einzureichen.
  die Hochschule bestätigt werden.                            Antragsteller/-innen müssen mindestens drei inhalt-
∙D  ie Erstattung des Studienentgeltes erfolgt an die        lich und preislich vergleichbare Angebote von Bil-
  Studierenden.                                               dungsanbietern beifügen.
∙D  er Scheck ist einmal pro Jahr erhältlich.
                                                              Für wen?
Für wen?                                                      ∙A uszubildende, Umschüler-/innen und Berufsfach-
  rbeitnehmer/-innen, deren zu versteuerndes Ein-
∙A                                                              schüler-/innen (ab vollendetem 18. Lebensjahr), ge-
 kommen sich auf mehr als 20.000,00 € (gemeinsam                ringfügig Beschäftigte, die bis zu 450,00 € im Monat
 Veranlagte 40.000,00 €) beläuft, oder                          verdienen, Berufsrückkehrer/-innen, die arbeitslos
  rbeitnehmer/innen, die ein zu versteuerndes Jah-
∙A                                                              oder arbeitssuchend gemeldet sind, und Arbeitslose,
 reseinkommen von weniger als 20.000,00 € (gemein-              die keine Leistung der Arbeitsagentur beziehen und
 sam Veranlagte 40.000,00 €) haben, wenn die Wei-               unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer/-in-
 terbildungskosten höher sind als 1.000,00 € (inkl.             nen und Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst be-
 MwSt.) kostet                                                  schäftigt sind
  auptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
∙H                                                            ∙A rbeitnehmer und Beschäftigte mit regelmäßi-
                                                                gen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als
Info:                                                           2.900,00 € bis 4.300,00 €, wenn befristet beschäftigt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in                oder Leiharbeitnehmer, oder die Weiterbildung dem
Mainz                                                           Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses die-
www.qualischeck.rlp.de                                          nen soll
Infotelefon: 0800/5888432                                     ∙Hauptwohnsitz in Sachsen, bei Auszubildenden muss
                                                                der Hauptwohnsitz und die Ausbildungsstätte in
                                                                Sachsen liegen

                                                              Info:
                                                              https://www.sab.sachsen.de/
                                                              f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-
                                                              mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/
                                                              weiterbildungsscheck-individuell.jsp

                                                         10
SACHSEN-ANHALT - WEITERBILDUNG DIREKT

Förderhöhe:                                                Was ist zu beachten?
Zuschüsse bis zu 90 % zu Kosten für Weiterbildungen        Die Beantragung der Zuschüsse muss schriftlich min-
und Zusatzqualifikationen möglich                          destens sechs Kalenderwochen vor der Anmeldung
Zuschüsse nur möglich für                                  zur Weiterbildung erfolgen.
∙ Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten ab
  1.000,00 €                                               Für wen?
∙ Maßnahmen im Bereich der Zusatzqualifikationen           Arbeitnehmer/-innen mit einem durchschnittlichen
  mit Gesamtkosten ab 500,00 €                             Monatsbruttogehalt unter 4.575,00 €, Arbeitslose
                                                           ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. III,
Was wird gefördert?                                        volljährige Auszubildende und Schüler-/innen
Individuelle berufsbezogene Weiterbildung und Zu-
satzqualifikationen in Form von ausbildungs- oder          Info:
schulbegleitenden Lehrgängen                               https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/
                                                           weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt/
                                                           Infos über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

                                                      11
SCHLESWIG-HOLSTEIN – WEITERBILDUNGSBONUS                     THÜRINGEN – WEITERBILDUNGSSCHECK

Förderhöhe:                                                  Förderhöhe:
∙ bis zu 50% der Kurskosten, max. jedoch 1.500,00 €          Zuschüsse bis zu 1.000,00 €, alle zwei Kalenderjahre
∙ Die übrigen 50% sind vom Arbeitgeber zu zahlen.            möglich

Was wird gefördert?                                          Was wird gefördert?
berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und            Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder
maximal 400 Zeitstunden umfassen, die Maßnahme               Fertigkeiten für den jetzigen Beruf vermitteln
darf den Gesamtwert von 3.000,00 € nicht überschrei-
ten.                                                         Was ist zu beachten?
                                                             Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung
Was ist zu beachten?                                         zur Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
Anträge sind vor Beginn bei der Investitionsbank
Schleswig-Holstein einzureichen.                             Für wen?
                                                             ∙ Arbeitnehmer/-innen, deren zu versteuerndes Ein-
Für wen?                                                       kommen zwischen 20.000,00 € und 40.000,00 € (bei
∙ Auszubildende, Arbeitnehmer/-innen und Aufsto-               gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,00 € und
  cker/-innen                                                  80.000,00 €) liegen muss
∙ geeignet auch für Inhaber/-innen von Kleinstbetrie-        ∙ Selbstständige
  ben und Freiberufler/-innen, die weniger als zehn            jeweils mit Sitz in Thüringen
  Mitarbeiter/-innen beschäftigen und ihren Betriebs-
  sitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein ha-        Info:
  ben                                                        Anträge gibt es bei der Gesellschaft für Arbeits- und
                                                             Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen.
Info:                                                        www.gfaw-thueringen.de
www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
Infotelefon: 0431/99052222

                                                        12
4. STUDIENKREDITE UND STIPENDIEN

  Wenn Sie eine wissenschaftliche Weiterbildung planen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich diese über einen
  Kredit zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es aber auch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich die wissen-
  schaftliche Weiterbildung über ein Stipendium zu finanzieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, der Sie
  die verschiedenen Möglichkeiten der Förderungen entnehmen können.

  AUFSTIEGSSTIPENDIUM

  Förderhöhe:
  ∙ Für Studierende im Vollzeitmodus beträgt das Stipen-         Was ist zu beachten?
    dium monatlich 735,00 € plus 80,00 € Büchergeld.             Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums
  ∙ Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale in Höhe             und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters
    von 130,00 € für Kinder unter 10 Jahren (für jedes           möglich.
    Kind) gewährt.                                               Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
  ∙ Studierende in einem berufsbegleitenden Studien-             ∙ eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Auf-
    gang können jährlich 2.400,00 € für Maßnahmekos-               stiegsfortbildung
    ten erhalten.                                                ∙ Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach
                                                                   Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Stu-
  Was wird gefördert?                                              diums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
  Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahre-             ∙ noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studie-
  ne bei der Durchführung eines ersten akademischen                rende: eine Bewerbung ist vor Beendigung des zwei-
  Hochschulstudiums.                                               ten Studiensemesters noch möglich),
  Gefördert wird, wer:                                           ∙ ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit
  ∙ das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat               in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der
    und                                                            Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung
  ∙ ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend be-          einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit min-
    ginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme                 destens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere
    am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemes-                Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teil-
    ter noch nicht abgeschlossen hat und                           nahme an einem überregionalen beruflichen Leis-
  ∙ das Studium an einer staatlichen oder staatlich an-            tungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag
    erkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mit-             des Arbeitgebers.
    gliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz
    absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister             Für wen?
    oder Staatsexamen).                                          ∙ berufserfahrene Fachkräfte mit einer beruflichen
                                                                   Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspra-
                                                                   xis
                                                                 ∙ Das Aufstiegsstipendium ist nur für Eignungsprüflin-
                                                                   ge interessant, da nur ein erstes akademisches
                                                                   Hochschulstudium gefördert werden kann. Wer über
                                                                   die Eignungsprüfung zum Studium zugelassen wird

  WEITERBILDUNG                                                    und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, ist grund-
                                                                   sätzlich förderfähig und kann sich bewerben.

ÜBER EIN STIPENDIUM                                              Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahl-
                                                                 verfahren.
   FINANZIEREN                                                   Info:
                                                                 www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

                                                            13
WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM

Förderhöhe:
Über die Förderdauer von bis zu drei Jahren hinweg              können sich bewerben, wenn sie bei der Abschluss-
können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400,00 € ge-             prüfung mindestens eine Durchschnittsnote von 1,9
zahlt werden, in den drei Jahren insgesamt bis zu               erreicht haben oder ein begründeter Vorschlag von
7.200,00 €. Dabei ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der        Arbeitgeber oder Berufsschule vorliegt. Darüber hi-
Kosten zu tragen.                                               naus müssen die Bewerber-/innen beschäftigt oder
                                                                arbeitssuchend gemeldet und zum Aufnahmezeit-
Was wird gefördert?                                             punkt 25 Jahre alt sein. Bei den meisten Gesundheits-
Die Zuschüsse zu den Kosten können für fachbezo-                fachberufen können zwei Jahre der fachschulischen
gene, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungs-            Ausbildungszeit als Anrechnungszeit geltend gemacht
maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Auf-                    werden.
stiegsförderung gewährt werden. Der Besuch von
Weiterbildungsmaßnahmen in Vollzeitform kann ge-                Für wen?
fördert werden, wenn die Stipendiatinnen und Stipen-            Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufs-
diaten dafür beurlaubt oder freigestellt sind.                  ausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten
                                                                Berufs im Gesundheitswesen
Was ist zu beachten?
Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufs-             Info:
ausbildung können sich bewerben, wenn Sie bei der               Die benötigten Bewerbungsunterlagen erhalten Sie
Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine                 je nach Berufsausbildung bei der für Sie zuständigen
Durchschnittsnote von 1,9 erreicht haben oder wenn              Stelle, für duale Berufsausbildungen z. B. Industrie-
ein besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbe-              und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekam-
werb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber             mer, Notarkammer, etc.
oder Berufsschule vorliegen. Des Weiteren müssen                Für Gesundheitsfachberufe ist die SBB zuständig.
die Bewerber/-innen beschäftigt oder arbeitssuchend
gemeldet und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25                Weitere Informationen finden Sie unter:
Jahre alt sein. Auf die Altersgrenze sind Anrechnungs-          www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.
zeiten wie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/          html
Zivildienst und ein Freiwilliges Soziales oder Ökologi-
sches Jahr von bis zu drei Jahren möglich.
Absolventinnen und Absolventen eines bundesge-
setzlich geregelten Berufes im Gesundheitswesen

                                                           14
DIE FÖRDERUNG
                ERFOLGT UNABHÄNGIG VOM
               VERMÖGEN UND EINKOMMEN

BILDUNGSKREDIT                                               KFW-STUDIENKREDIT

Was wird gefördert?                                          Förderhöhe:
Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung            monatlich zwischen 100,00 und 650,00 € Auszahlung
der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung           möglich
übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.
kfw.de).                                                     Was wird gefördert?
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Be-           Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen
schleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung            Studiengängen und Promotion an einer staatlichen
von nicht durch das Bundesausbildungsförderungsge-           oder staatlich anerkannten Hochschule inklusive Aus-
setz (BAföG) erfassten Weiterbildungen.                      landssemester bei Fortbestehen der Immatrikulation
                                                             an der Hochschule in Deutschland.
Was ist zu beachten?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und            Was ist zu beachten?
Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstel-           Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unab-
lers und deren oder seiner Familie.                          hängig vom Einkommen/Vermögen gewährt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung             Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist
des Bildungskredites. Der Kreditantrag ist an das            möglich (z. B. mit Bildungskredit oder BAföG).
Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft,          Die Darlehenslaufzeit ist untergliedert in Auszahlungs-,
ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines               Karenz- und Tilgungsphase. Die Dauer der Auszah-
Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls werden            lungsphase ist dabei abhängig von der Art des Studi-
dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesga-             ums: für grundständige Studiengänge in Abhängigkeit
rantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein        vom Alter zwischen 6 und 14 Fördersemester, für post-
verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für          graduale Studiengänge und Promotion 6 Fördersemes-
Wiederaufbau (KfW) beigefügt.                                ter für Personen, die höchstens 44 Jahre alt sind.
                                                             Die Antragstellung erfolgt über Vertriebspartner (z. B.
Für wen?                                                     akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke).
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung               Es bestehen flexible und moderate Tilgungsmöglich-
Schülerinnen und Schülern und Studierenden in fort-          keiten.
geschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit,
einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förder-          Für wen?
bestimmungen des Bundesministeriums für Bildung              für volljährige Studierende an einer staatlichen oder
und Forschung (www.bmbf.de) in Anspruch zu neh-              staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutsch-
men.                                                         land, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungs-
                                                             beginn maximal 44 Jahre alt sind. Es gelten weitere
Info:                                                        Kriterien bezüglich Staatsbürgerschaft und Hochschul-
https://www.bmbf.de/de/bildungskredit-2118.html              zugangsberechtigung.
Übersicht über alle Kreditgeber in einem Heft:
https://www.che.de/cms/?getObject=260&PK_Pro-                Info:
jekt=1893&strAction=show&getLang=de                          https://goo.gl/26bqZM

                                                             KfW-Bildungskredit
                                                             Info:
                                                             https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/
                                                             Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/
                                                             Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/

                                                        15
BEWERBUNG VOR
    AUFNAHME DES STUDIUMS
          EINREICHEN

STIPENDIUM DER HANS SEIDEL STIFTUNG

Förderhöhe:                                                  Für wen?
Bezug und Dauer analog BAföG, zuzüglich Büchergeld           Antragsberechtigt sind Studierende (Deutsche und
150,00 € und gegebenenfalls Familienzuschlag                 EU-Bürger), Bildungsinländer/-innen (§ 8 BAföG) und
                                                             Promovendinnen und Promovenden aller Fachrich-
Was wird gefördert?                                          tungen bis zum Alter von 32 Jahren.
Das Institut für Begabtenförderung der CSU-nahen             Nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelorstudi-
Hans-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht,        ums kann ein Masterstudium gefördert werden.
durch ideelle und finanzielle Förderung zur Erziehung
eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifi-           Info:
zierten Akademiker(innen)nachwuchses beizutragen.            Für weitere Fragen sollten sich Studierende bitte
Zielgruppe sind Studierende, Studienanfänger/-innen          rechtzeitig direkt an die Stiftung wenden.
und Doktorandinnen und Doktoranden, die über-                http://www.hss.de/stipendium.html
durchschnittliche Schul- und Studienleistungen er-           https://goo.gl/P152Zw
bringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch enga-
giert sind.
                                                             Die Stiftungen Friedrich Naumann, Rosa Luxemburg,
Was ist zu beachten?                                         Friedrich Ebert, Konrad Adenauer und Heinrich Böll
Die Bewerbung muss noch vor Aufnahme des Studi-              fördern Fernstudiengänge nicht.
ums erfolgen, da die Mindestförderungsdauer vier Se-
mester beträgt. D. h. die Bewerbung muss im Semes-
ter vor Beginn des Studiums zum Bewerbungsstichtag
stattfinden.

                                                        16
5. SUCHMASCHINE

Im Internet finden Sie weitere Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die wissenschaft-
liche Weiterbildung. Im Folgenden finden Sie eine Linksammlung zu verschiedenen Informationsseiten.

www.iwwb.de/
www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=9
www.stipendiumplus.de/dein-plus/finanzielle-foerderung.html
www.stipendienlotse.de
www.foerderdatenbank.de/
www.bildungsdoc.de/bildungssuche/programm/294/foerderdatenbank

                                                     17
BILDUNGSFREISTELLUNG
ODER BILDUNGSURLAUB IST ZUSÄTZLICHER
             BEZAHLTER URLAUB

           BILDUNGSFREISTELLUNG IST
           ABHÄNGIG VOM ORT IHRES
                 ARBEITSPLATZES
TEIL II: BILDUNGSFREISTELLUNG / BILDUNGSURLAUB / BILDUNGSZEIT

A. ERLÄUTERUNG DES BEGRIFFS                                             C. A
                                                                             BLAUF: SO BEANTRAGEN SIE
                                                                            BILDUNGSFREISTELLUNG
Bildungsfreistellung - oder auch Bildungsurlaub oder
Bildungszeit - ist zusätzlicher bezahlter Urlaub1, den                   ∙ F eststellen, ob es im Bundesland (entscheidend ist
Arbeitgeber/-innen ihren Arbeitnehmerinnen und                              der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort) ein Gesetz zur
Arbeitnehmern für Bildungsmaßnahmen gewäh-                                  Bildungsfreistellung gibt
ren. Das heißt, es erfolgt eine Freistellung von der                     ∙ Feststellen, ob man zum Kreis der Anspruchsberech-
Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. Dabei werden                            tigten gehört
jedoch die Kosten für die Weiterbildung nicht vom                        ∙W   ahl eines Seminars, einer Weiterbildung oder eines
Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin getragen. Die Ar-                       Fernstudiums mit Präsenzveranstaltungen, das den
beitnehmer/-innen – und damit auch Studierende in                           Interessen entspricht und im entsprechenden Bun-
berufsbegleitenden Studiengängen – können in einem                          desland anerkannt ist. In den meisten Ländern exis-
Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Rege-                            tieren auch eigene Bildungsdatenbanken oder auch
lung grundsätzlich für die Teilnahme an Bildungs-                           Listen anerkannter Seminare (siehe Kapitel II.b).
veranstaltungen Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub                     ∙ K lären mit dem Veranstalter / der Veranstalterin, ob
oder Bildungszeit beantragen.                                               für die Weiterbildung (in Baden-Württemberg und
                                                                            NRW: für Veranstalter/-innen) eine Anerkennung
                                                                            nach dem Gesetz des Landes vorliegt
B. WIE FUNKTIONIERT ES?                                                 ∙ In der Regel stellen die Veranstalter/-innen unaufge-
                                                                            fordert alle notwendigen Unterlagen (Anmeldebestä-
Ob ein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht, ist                       tigung, Anerkennungsbescheid oder –nummer und
abhängig vom Ort Ihres Arbeitsplatzes. Es gilt also die                     inhaltlichen Ablaufplan) zur Verfügung.
gesetzliche Regelung des Bundeslandes, in dem sich                       ∙ In den Gesetzen sind i.d.R. Antragsfristen genannt,
Ihr Arbeitsplatz befindet. Teilnehmende einer Weiter-                       die beim Beantragen von Bildungsfreistellung beim
bildung können nur Bildungsfreistellung bei ihrem Ar-                       Arbeitgeber / bei der Arbeitgeberin eingehalten wer-
beitgeber / ihrer Arbeitgeberin beantragen, wenn der                        den müssen (siehe Kapitel IId).
Veranstalter / die Veranstalterin für die Anerkennung                    ∙ E inreichen des Freistellungsantrags beim Arbeitge-
der Weiterbildung im Sinne der gesetzlichen Regelung                        ber / bei der Arbeitgeberin: Anmeldebescheinigung,
des jeweiligen Bundeslandes gesorgt hat.                                    Anerkennungsbescheid bzw. -nummer und Ablauf-/
Für nach dem Gesetz anerkannte Weiterbildungsver-                           Studienplan zusammen mit einem schriftlichen An-
anstaltungen stellen Anbieter/-innen den Teilneh-                           trag auf Bildungsfreistellung
menden entsprechende Formulare zur Beantragung                           ∙A   rbeitgeber/-in prüft den Antrag und informiert über
der Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber / bei der                         die Entscheidung.
Arbeitgeberin zur Verfügung. Teilnehmende einer Wei-                     ∙A   kzeptieren durch den Arbeitgeber / die Arbeitge-
terbildung sollten sich also vorher beim Veranstalter                       berin: Freistellung zum Zweck der Weiterbildung
/ bei der Veranstalterin erkundigen, ob die Veranstal-                      wird gewährt. Ablehnung durch den Arbeitge-
tung von den zuständigen Behörden für die Bildungs-                         ber / die Arbeitgeberin: Prüfen, am besten mit fach-
freistellung anerkannt wurde.                                               licher Unterstützung, ob die Ablehnung korrekt ist
Auch auf den Internetseiten der einzelnen Bundes-                           Berechtigte Ablehnungsgründe sind nicht einge-
länder zum Bildungsurlaub gibt es häufig eine Daten-                        haltene Fristen, Zweifel am Mindestnutzen für den
bank der anerkannten Veranstaltungen zum Beispiel                           Arbeitgeber / die Arbeitgeberin oder zwingende be-
in:                                                                         triebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Ar-
∙R  heinland-Pfalz: www.bildungsfreistellung.rlp.de                        beitsplatz zum beantragten Zeitpunkt.
∙H  essen: https://service.hessen.de/html/Veranstal-                    ∙n   ach der Bildungsfreistellung / dem Bildungsurlaub:
  tung-suchen-8199.htm                                                      Veranstalter/-in erstellt eine Teilnahmebescheini-
∙ S aarland: https://goo.gl/rHeoon                                         gung, zur Vorlage beim Arbeitgeber / bei der Arbeit-
                                                                            geberin.

1
    Wir verwenden hier im Verlauf allgemein den Begriff „Bildungsfreistellung“, meinen damit aber auch Bildungsurlaub und Bildungszeit.

                                                                    19
D. GESETZESLAGE UND WICHTIGSTE FAKTEN -
   STAND MAI 2019

Baden-Württemberg                                             Bayern
Bildungszeitgesetz - Baden-Württemberg (BzG BW)               kein gesetzlicher Anspruch
vom 17. März 2015
https://goo.gl/HINzX3                                         Bayern hat keine eigene landesgesetzliche Regelung
                                                              für die Bildungsfreistellung. Viele Firmen unterstüt-
Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-             zen ihre Mitarbeiter/-innen in der beruflichen Weiter-
dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung          bildung, Absprachen sind individuell auszuhandeln
durch Veranstalter/-innen):                                   z. B. Freistellungen oder finanzielle Unterstützungen.
Eine Anerkennung als Bildungseinrichtung setzt vor-
aus, dass diese
∙ seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht,               Berlin
∙ Lehrveranstaltungen systematisch plant, organisiert         Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24. Okto-
  und durchführt,                                             ber 1990, zuletzt geändert durch Artikel X des Geset-
∙ ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bil-           zes vom 17. Mai 1999
  dungsarbeit vorlegt, das vom Finanz- und Wirt-              https://www.berlin.de/sen/arbeit/_assets/weiterbil-
  schaftsministerium anerkannt und veröffentlicht ist,        dung/bildungsurlaub/biurlg.pdf
  und
∙ Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW plant.                Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-
                                                              dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung
Welche Gütesiegel als Nachweis für die Qualität der           durch Veranstalter/-innen):
Bildungsarbeit geeignet und vom Ministerium für Fi-           Berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentli-
nanzen und Wirtschaft anerkannt worden sind, ent-             chen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hoch-
nehmen Sie bitte der „Liste der anerkannten Güte-             schulen oder anerkannten Privatschulen durchge-
siegel“.                                                      führt werden, gelten als anerkannt. Dies gilt auch
                                                              für Veranstaltungen, die den Erwerb nachträglicher
Anspruchsberechtigte:                                         Schulabschlüsse zum Ziel haben. (§11 BiUrlG)
∙ Arbeitnehmer/-innen
∙ Landesbeamtinnen und -beamte                                Anspruchsberechtigte:
∙ Azubis                                                      Beschäftigte
∙ Studierende dualer Studiengänge (eingeschränkt)             Azubis (nur für politische Bildung)

Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:                             Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:
fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres               10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalender-
                                                              jahren
Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:
acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn                          Mindestdauer des Unterrichts:
                                                              keine Mindestdauer
Infos:
www.bildungszeit-bw.de                                        Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:
                                                              sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn

                                                              Infos:
                                                              https://www.berlin.de/sen/arbeit/_assets/
                                                              weiterbildung/bildungsurlaub/

                                                         20
Brandenburg                                                  Bremen
 Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung          Bremisches Bildungszeitgesetz (BZG) Vom 18. Dezem-
 im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbil-            ber 1974 (Brem.GBl. S. 348) SA BREMR 223-i-1
 dungsgesetz - BbgWBG) vom 15. Dezember 1993, zu-             Zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 26.9.2017
 letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.         (Brem.GBl. S. 388)
 Januar 2016                                                  http://www.bildungsurlaub.de/files/BremBZG%20
 http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwbg                 2017-09-26-1.pdf

 Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-            Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-
 dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung         dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung
 durch Veranstalter/-innen):                                  durch Veranstalter/-innen):
 Anerkennungsfähig sind Veranstaltungen, die aus-             Veranstalter/-innen haben zur Sicherstellung der Qua-
 schließlich der Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs.         lität ihrer Leistungen den Nachweis eines extern zerti-
 1 dienen und von Einrichtungen der Weiterbildung             fizierten Qualitätsmanagement-Systems zu erbringen.
 durchgeführt werden.                                         Veranstaltungen werden daraufhin überprüft, ob sie
                                                              einen Kompetenzgewinn für das Allgemeinwohl an-
 Anspruchsberechtigte:                                        streben.
 Beschäftigte, Auszubildende
                                                              Anspruchsberechtigte:
 nicht anspruchsberechtigt:                                   ∙ Beschäftigte im Land Bremen
 Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten,             ∙ Auszubildende im Land Bremen
 Richter/-innen                                               ∙ Personen, die nicht Arbeitnehmer/-innen sind, aber
                                                                ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten im
 Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:                              Land haben
 zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Ka-
 lenderjahren                                                 Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:
 (Kumulierung auf zwei Jahre nach Zustimmung des              zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalen-
 Arbeitgebers möglich)                                        derjahren

 Mindestdauer des Unterrichts:                                Mindestdauer des Unterrichts:
 sechs Unterrichtsstunden pro Tag                             acht Unterrichtsstunden bei eintägigen und sechs Un-
                                                              terrichtsstunden pro Tag bei mehrtägigen Veranstal-
 Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:                          tungen
 sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
                                                              Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:
 Infos:                                                       vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
 http://www.mbjs.brandenburg.de/bildung/
 lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-                    Infos:
 bildungsurlaub.html                                          https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-
                                                              weiterbildung/bildungszeit

FAKTEN
                                                         21
Hamburg                                                     Hessen
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974           Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsur-
mit den Änderungen vom 16.4.1991 und 15.12.2009             laub (BildUrlG,HE) vom 28. Juli 1998, zuletzt geändert
http://www.kursportal.info/g881                             durch Artikel 73 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012
                                                             https://goo.gl/Q7pi2r
Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-
dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung        Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil-
durch Veranstalter/-innen):                                 dungsveranstaltungen
Freistellung soll nur für anerkannte Bildungsveran-         (wichtig für die Antragstellung durch Veranstalter/-in-
staltungen gewährt werden, die in der Regel an min-         nen):
destens drei aufeinander folgenden Tagen stattfin-          ∙B    ei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung
den. (§ 9 HBUG)                                                sowie zur Schulung für ein Ehrenamt müssen auch
                                                               die nach § 1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 zu vermitteln-
Anspruchsberechtigte:                                          den Kenntnisse gesellschaftlicher Zusammenhänge
  eschäftigte und Auszubildende
∙B                                                             konkret aus dem Veranstaltungsprogramm hervor-
  eamtinnen und Beamte gem. Sonderurlaubsrege-
∙B                                                             gehen.
 lungen                                                     ∙ E ine Bildungsveranstaltung muss an mindestens drei
  eschäftigte in Werkstätten für Behinderte
∙B                                                             aufeinander folgenden Tagen stattfinden
                                                            ∙ D  ie Veranstaltung muss jeder Person offen stehen,
Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:                              es sei denn, dass eine Beschränkung des Teilneh-
zehn Tage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren                merkreises auf pädagogisch begründeten Vorausset-
                                                               zungen oder einer Zielgruppenorientierung beruht.
Mindestdauer des Unterrichts:                                  (§11 BildUrlG)
sechs Zeitstunden pro Tag                                   ∙ e i Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung ist
                                                               der Nachweis gesellschaftspolitischer Inhalte von ca.
Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:                            20% (sechs Zeitstunden) im Programm erforderlich.
sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
                                                            Anspruchsberechtigte:
Infos:                                                      ∙B  eschäftigte, Azubis (nur politische Bildung und/
http://bildungsurlaub-hamburg.de/g160                         oder Ehrenamt)
                                                            ∙ in Heimarbeit Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche
                                                              Personen (freie Mitarbeiter/-innen), Beschäftigte in
                                                              Werkstätten für Behinderte
                                                            ∙n  icht anspruchsberechtigt: Beamtinnen und Beamte,
                                                              Soldatinnen und Soldaten, Richter/-innen, Bundes-
                                                              freiwilligendienstleistende

                                                            Anspruch der Arbeitnehmer/-innen:
                                                            fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr (Kumulie-
                                                            rung auf zwei Kalenderjahre möglich)

                                                            Mindestdauer des Unterrichts:
                                                            sechs Zeitstunden pro Tag

                                                            Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber:
                                                            sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn

                                                            Infos:
                                                            https://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm

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