FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WEITERBILDUNG - WWW.DGWF.NET - Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahl der Studierenden an den rheinland-pfälzi- berufsbegleitende Studienangebote an Hochschulen schen Hochschulen hat in den letzten Jahrzehnten sind Bestandteil des Konzeptes der „Offenen Hoch- stetig zugenommen. Nicht wenige der inzwischen schule“ und ermöglichen Menschen eine akademi- über 120.000 Studierenden haben sich entschlossen, sche Qualifizierung neben Beruf, Familie und ande- ihr Studium berufsbegleitend in Angriff zu nehmen. ren Verpflichtungen. Aufbauend auf eine erfolgreiche Berufsausbildung Fördermöglichkeiten in Form von Bildungsfreistellung und neben der Berufsausübung stellen sie sich der wie auch finanzielle Förderprogramme erleichtern die Herausforderung einer wissenschaftlichen Weiterqua- Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf und bil- lifizierung. Für die Landesregierung haben Gleich- den für Menschen in unterschiedlichen Lebens- und wertigkeit und Durchlässigkeit zwischen beruflicher Berufsphasen eine wichtige Komponente auf dem und akademischer Bildung einen hohen Stellenwert. Weg zum erfolgreichen Studienabschluss. Sie unterstützt deshalb diese Entwicklung nach Kräf- Als Vorsitzende der DGWF-Landesgruppe Rhein- ten - durch den Ausbau von dualen Studiengängen land-Pfalz und Saarland begrüße ich die vorliegende genauso wie durch die Öffnung der Hochschulen für Broschüre, die auf Initiative und unter der Regie von berufliche Qualifizierte ohne klassische Hochschulzu- zwei unserer Mitgliedseinrichtungen - dem Distance gangsberechtigung. and Independent Studies Center (DISC) der Techni- Neben der Gestaltung des berufsbegleitenden Stu- schen Universität Kaiserslautern und der Zentralstelle diums selbst kommt den Rahmenbedingungen eine für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) - entwi- große Bedeutung zu. Gibt es finanzielle Unterstützung ckelt wurde. während der Studienzeit, damit ich die Arbeitszeit Als regionale Sektion der Deutschen Gesellschaft für solange verringern kann? Habe ich die Möglichkeit, wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. Bildungsfreistellung für die Präsenzphasen meines (DGWF) ist die Landesgruppe ein Zusammenschluss Studiums in Anspruch zu nehmen? Das sind nur zwei von Einrichtungen für wissenschaftliche Weiterbildung Problemkreise, die Studierende bewegen, wenn sie und Fernstudium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz überlegen, die Anstrengungen, die mit einem berufs- und im Saarland sowie hochschulnahen und wissen- begleitenden Studium verbunden sind, auf sich zu schaftlichen Institutionen in beiden Bundesländern. nehmen. Das sind Anforderungen, denen sich auch Gemeinsam setzen wir uns für die Förderung der wis- die Arbeitgeberseite im Zuge des Wettbewerbs um senschaftlichen Weiterbildung und des Fernstudiums gute Fachkräfte zunehmend stellen muss. ein, um mit flexiblen Studienformaten lebensbeglei- Ich bin der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhoch- tendes Lernen an Hochschulen voranzubringen und schulen in Koblenz und dem Distance and Indepen- die Hochschulen bei der Öffnung für weitere Zielgrup- dent Studies Center in Kaiserslautern für ihre Initiative pen zu unterstützen. sehr dankbar, mit der viele nützliche Informationen für Die vorliegende Broschüre entspricht unserem Ziel, diesen Bereich in einer Broschüre für berufsbegleitend die gesellschaftliche Teilhabe an Bildung und Qua- Studierende zusammengestellt wurden. Sie unterstützt lifizierung zu verstärken. Wir freuen uns, wenn sie damit das Anliegen der Landesregierung, das berufs- möglichst vielen Menschen den Weg zu einem Hoch- begleitende Studium noch besser zu fördern und moti- schulstudium ebnet. viert hoffentlich viele Interessierte zur Aufnahme eines berufsbegleitenden Studiums an einer rheinland-pfäl- Dr. Margot Klinkner zischen Hochschule. Vorsitzende der DGWF-Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland Prof. Dr. Konrad Wolf Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR
INHALTSVERZEICHNIS TEIL I: FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WISSENSCHAFTLICHEN WEITERBILDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Allgemeine Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2. Staatliche Förderung (Bund) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Staatliche Förderung (Land) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4. Studienkredite und Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 5. Suchmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 TEIL II: BILDUNGSFREISTELLUNG / BILDUNGSURLAUB / BILDUNGSZEIT . . . . . . . . . . . . 19 a. Erläuterung des Begriffs (Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub, Bildungszeit) . . . . . . . . 19 b. Wie funktioniert es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 c. Ablauf: So beantragen Sie Bildungsfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 d. Gesetzeslage und wichtigste Fakten - Stand Mai 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 e. Antragsverfahren am Beispiel von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 f. FAQs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Impressum: Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland (www.dgwf.net) in Kooperation mit: Distance and Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern (www.zfuw.de) Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (www.zfh.de) Redaktion: Frau Dr. Daniela Menzel, zfh Stand: 3. Auflage Juni 2019 Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können sich Fehler eingeschlichen haben. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Wir verwenden google-shortlinks zur besseren Lesbarkeit, verweisen damit auf die Seiten der einzelnen Länder und Institutionen. Bildnachweis: S. 7: ©Antonioguillem - stock.adobe.com, S. 11: ©fizkes - stock.adobe.com, S. 12: ©foxyburrow - stock.adobe.com, S. 14: © pressmaster - stock.adobe.com, S. 17: ©peshkov - stock.adobe.com, S. 24: ©Prostock-studio - stock.adobe.com, S. 30: © AboutLife - stock.adobe.com
TEIL I: FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER WISSENSCHAFTLICHEN WEITERBILDUNG 1. A LLGEMEINE HINWEISE, 2. Staatliche Förderung (Bund) STEUERERLEICHTERUNGEN UND FÖRDERUNG DURCH DEN ARBEITGEBER Der Bund fördert verschiedene Zielgruppen: Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslose, Berufsrückkeh- 1.1 Allgemeine Hinweise rer/-innen und Selbständige. Für jede Zielgruppe gibt Dieser Teil der Informationsbroschüre soll Ihnen ei- es einen eigenen Fördertopf. Die verschiedenen För- nen Überblick über die verschiedenen Finanzierungs- dermöglichkeiten des Bundes können Sie den folgen- und Fördermöglichkeiten des Bundes und des Lan- den Seiten entnehmen. Nähere Informationen dazu des in der wissenschaftlichen Weiterbildung geben. bekommen Sie auch bei den Bildungsberatungsstel- Wir möchten Ihnen hiermit eine Hilfestellung geben, len, welche i.d.R. bei den Volkshochschulen in Ihrem bei der Sie auf einen Blick erkennen können, welche Ort angesiedelt sind. Fördermöglichkeiten für Sie eventuell möglich sind und bei welchen Stellen Sie sich dann gezielt weiter Aufstiegsstipendium informieren können. Für Fördermöglichkeiten gelten Förderhöhe: zum Teil hochschulspezifische Voraussetzungen. Wir ∙ F ür Studierende im Vollzeitmodus beträgt das Sti- möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Auskünf- pendium monatlich 735,00 € plus 80,00 € Bücher- te nicht vollständig sein können und nicht rechtsver- geld. bindlich sind. ∙ Z usätzlich wird eine Betreuungspauschale in Höhe von 130,00 € für Kinder unter 10 Jahren (für jedes 1.2 Förderung durch das Finanzamt/Steuerliche Kind) gewährt. Absetzbarkeit ∙ S tudierende in einem berufsbegleitenden Studien- Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzho- gang können jährlich 2.400,00 € für Maßnahmekos- fes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für ten erhalten. Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer/-innen an Was wird gefördert? Weiterbildungen oder Studiengängen können die Stu- Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahre- diengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten ne bei der Durchführung eines ersten akademischen geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass Hochschulstudiums. die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Bildungs- Was ist zu beachten? maßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums dem Beruf steht und die Aufwendungen subjektiv und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist möglich. ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Ar- Nach der Stipendienzusage ist maximal ein Jahr Zeit, beitnehmers / der Arbeitnehmerin im weitesten Sinne mit dem Studium zu beginnen. fördern. Diese berufliche Veranlassung kann mit jeder berufsbezogenen Weiterbildung erfüllt sein. Für wen? Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuer- berufserfahrene Fachkräfte mit nachgewiesener be- einsparungen, welche die Weiterbildung neben dem sonderer Leistungsfähigkeit, einer beruflichen Ausbil- Beruf wirtschaftlich noch attraktiver machen. Das ent- dung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. sprechende Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen „BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01“. In wel- Info: cher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu www.aufstiegsstipendium.de versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, siehe auch Punkt 4 Studienkredite und Stipendien hängt vom Einzelfall ab. Zur Beantwortung dieser Fra- ge bitten wir Sie darum, sich an Ihr zuständiges Fi- nanzamt oder Ihren Steuerberater zu wenden. 4
BILDUNGSPRÄMIE (1): PRÄMIENGUTSCHEIN Förderhöhe: Was wird gefördert? Die Hälfte des Teilnahmeentgeltes max. 500,00 €, den kostenintensive Weiterbildungen Rest muss der Antragsteller/die Antragstellerin selbst Was ist zu beachten? bezahlen. Vom Zeitpunkt der Geldentnahme bis zum Begleichen der Rechnung der Weiterbildungsmaßnahme dürfen Was wird gefördert? maximal drei Monate vergehen. Berufliche Weiterbildung Auch eine prämienunschädliche Entnahme von Gut- ∙ F ür die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, haben aus einem Bausparvertrag ist ggf. möglich. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für Weiterbildungsmaßnahmen mit Kosten bis zu Für wen? 1.000,00 € inkl. Mwst. ∙ a lle, die über ein entsprechendes Ansparguthaben ∙ In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, verfügen Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, ∙B eschäftigte, bei denen die Weiterbildung notwendig Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, um diese Saarland und Thüringen ist es möglich, einen Prämi- abzuwenden oder um einen fehlenden Berufsab- engutschein für Maßnahmen einzusetzen, die mehr schluss nachzuholen als 1.000,00 € (inkl. Mwst.) kosten. Info: Was ist zu beachten? bei Prämienberatungsstellen ∙ Interessierte können jährlich einen Prämiengut- www.bildungspraemie.info schein erhalten. Infotelefon: +49 800 2623000 ∙G utscheine sind nur in ausgewiesenen Bildungsbera- tungsstellen nach einem Beratungsgespräch erhält- lich BILDUNGSGUTSCHEIN ∙ Die Förderung ist an das Einkommen gebunden ∙D er Prämiengutschein muss vor Aufnahme der Wei- Förderhöhe: terbildung/des Studiums eingereicht werden. Sofern eine Bewilligung durch die Arbeitsagentur er- ∙D ie Beratung/Ausstellung des Schecks muss vor Be- folgt, trägt diese alle Kosten der Weiterbildung. ginn der Weiterbildung/des Studiums erfolgt sein. ∙D ie Ausgabe der Gutscheine ist bis einschl. 31.12.2020 Was wird gefördert? möglich. Bildungsziele werden jedes Jahr neu von den einzel- nen Arbeitsagenturen festgelegt. Für wen? Arbeitnehmer-/innen, Selbständige, und erwerbstäti- Was ist zu beachten? ge Rentner/-innen ohne Altersbegrenzung, die min- Ein Beratungstermin muss vorher bei der Beratungs- destens 15 Stunden die Woche arbeiten. stelle der Arbeitsagentur am jeweiligen Wohnort wahrgenommen werden. Info: www.bildungspraemie.info Für wen? Infotelefon: +49 800 2623000 Arbeitssuchende, Berufsrückkehrer/-innen (wenn sie arbeitslos gemeldet sind) und Beschäftigte, denen die Kündigung droht BILDUNGSPRÄMIE (2): SPARGUTSCHEIN Info: Förderhöhe: bei Arbeitsagentur am Wohnort und unter folgendem Eigenes durch vermögenswirksame Leistungen an- Link: www.arbeitsagentur.de gespartes Guthaben darf vorzeitig für Weiterbildung verwendet werden, ohne dass dadurch die Arbeitneh- mersparzulage verloren geht. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein ist möglich. 5
AUFSTIEGS-BAFÖG SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ (heißt seit 01.08.2016 so, davor: Meister-BAföG) Förderhöhe: Förderhöhe: Nach dem Soldatenversorgungsgesetz übernimmt der ∙ Mix aus Zuschüssen, die nicht zurückbezahlt wer- Bund, je nach erworbenem Anspruch, die Kosten für den müssen, und zinsgünstigem Darlehen bei der eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ∙ Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegen- Für wen? stand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.). ∙ e hemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ∙ 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. und ihre Hinterbliebenen Für den Rest der Fördersummer erhalten Sie ein An- ∙ S oldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die eine gebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Wehrdienstbeschädigung erlitten haben sowie ihre Bei Prüfungserfolg wird 40 Prozent des Darlehens Hinterbliebenen erlassen. ∙ Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsge- Info: bühren können Sie einkommens- und vermögens- Ansprechpartner hierzu ist der Berufsförderungs- unabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich dienst der Bundeswehr (BFD) anfallenden Gebühren erhalten und zwar bis maxi- www.bfd.bundeswehr.de mal 15.000,00 €. www.arbeitsagentur.de ∙ Teilnehmer/-innen erhalten einkommensunabhängig www.gesetze-im-internet.de/svg einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei https://goo.gl/5FrPQO Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhän- gig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Materialkos- ten eines Meisterprüfungsobjekts (Meisterstücks) REHABILITATION können bis zur Hälfte der Kosten (höchstens 2000 Euro) und mit einem Zuschussanteil von 40 Prozent Förderhöhe: gefördert werden. Förderhöhe und Förderbedarf müssen individuell mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetz- Was wird gefördert? lichen Unfallversicherung geklärt werden. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher/-innen- und Technikerschulen Was wird gefördert? sowie mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen. Eine Erkrankung verhindert, dass die erlernte Tätig- keit weiterhin ausgeübt werden kann? Dann kann Was ist zu beachten? eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Ren- Die Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichts- tenversicherung (z. B. BfA, LVA) oder durch die Träger stunden umfassen und können sowohl in Teilzeit als der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenos- auch in Vollzeit stattfinden. senschaft) in Frage kommen. Für wen? Info: rbeitnehmer/-innen, Berufsrückkehrer/-innen und ∙A bei der gesetzlichen Rentenversicherung Selbstständige, die eine Aufstiegsfortbildung ma- https://goo.gl/qz8YJ chen wollen oder bei der gesetzlichen Unfallversicherung: er als höchsten Hochschulabschluss bereits ei- ∙W http://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp nen Bachelorabschluss hat oder wer ohne Erstaus- bildungsabschluss – etwa als Studienabbrecher/-in oder mit Fachabitur und Berufspraxis – zur Prüfung oder Fachschule zugelassen wird Info: Bei den Ämtern für die Ausbildungsförderung am Wohnort www.aufstiegs-bafoeg.de/ 6
WEGEBAU WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM Förderhöhe: Förderhöhe: ∙ teilweise Übernahme der Kurskosten ∙ bis zu 7.200,00 €, verteilt auf drei Jahre ∙bei geringqualifizierten Kräften oft komplette Über- ∙ pro Jahr bis zu 2.400,00 € bei einem Eigenanteil von nahme der gesamten Kursgebühren 10 Prozent ∙ neben den Kursgebühren auch Zuschuss zu Fahrten, Was wird gefördert? Arbeitsmaterial und Unterkunft Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufs- abschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqua- Was wird gefördert? lifikation führen Gefördert werden fachbezogene berufliche Weiterbil- dungen oder fachübergreifende Qualifizierungen wie Was ist zu beachten? z. B. Sprach-und Rhetorikkurse oder Computerkurse. Arbeitnehmer/-innen wenden sich an die Arbeits- agentur am Wohnort. Was ist zu beachten? Arbeitgeber/-innen, die für ihre Angestellten die För- Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein be- derung beantragen möchten, wenden sich an den Ar- rufsbegleitendes Studium förderfähig. beitgeber-Service der Arbeitsagentur vor Ort. Für wen? Für wen? Fachkräfte unter 25 Jahre, die ihre Berufsbildung er- gering qualifizierte Arbeitnehmer/-innen, die keinen folgreich abgeschlossen haben (dualer Ausbildungs- Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf beruf oder Fachberuf im Gesundheitswesen), Arbeits- seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben und suchende, und Selbstständige Arbeitnehmer-/innen in kleineren und mittleren Un- ternehmen Info: i. d. R bei den Handwerks- oder Industrie- und Handels- Info: kammern https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ Wer einen Beruf im Gesundheitswesen hat, wendet finanziell/foerderung-berufliche-weiterbildung sich an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bil- dung. www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium. html siehe auch Punkt 4 Studienkredite und Stipendien 7
3. STAATLICHE FÖRDERUNG (LAND) Insgesamt fördern derzeit zehn Bundesländer ihre Bürger/-innen in der wissenschaftlichen Weiterbildung durch eine finanzielle Unterstützung. Die Förderung ist meist unter dem Begriff Bildungsscheck, Quali-Scheck oder Wei- terbildungsscheck bekannt, kann aber in jedem einzelnen Bundesland anders heißen. Eine aktuelle Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der jeweiligen Bundesländer finden Sie nachfolgend: BRANDENBURG – BILDUNGSSCHECK mindestens 1.000,00 € kosten. Bei der Förderung von Arbeitslosen muss die Maß- Förderhöhe: nahme unter 1.000,00 € kosten. ∙ Z uschüsse bis zu 50% zu den Weiterbildungskosten Bei Personen mit im Ausland erworbenen Berufsab- ∙D er Kurs muss mindestens 1.000,00 € inkl. Prüfungs- schlüssen muss eine Teilanerkennung im Zuge eines gebühren kosten. Anerkennungsverfahrens vorliegen. Der Weiterbil- dungsscheck ist nach einer persönlichen Beratung in Was wird gefördert? zentralen Beratungs- und Ausgabestellen erhältlich. berufliche Weiterbildung Für wen? Was ist zu beachten? an- und ungelernte Beschäftigte und Arbeitslose mit Anträge sind mind. acht Wochen vor Beginn der Wei- Wohnsitz im Land Bremen sowie Personen mit im terbildung über das Bildungsportal der Investitions- Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen. Info: Für wen? https://goo.gl/cVUdjG Arbeitnehmer/-innen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg Info: HAMBURG – WEITERBILDUNGSBONUS https://masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb1.c.185138.de Förderhöhe: Infotelefon der ILB: 0331/6602200 ∙ 5 0 % bis 100 % der Weiterbildungskosten maximal 2.000,00 € ∙ P ro Person kann alle zwei Jahre ein Hamburger Wei- BREMEN - WEITERBILDUNGSSCHECK terbildungsbonus beantragt werden. Förderhöhe: Was wird gefördert? ∙ f ür Weiterbildung von an- und ungelernten Beschäf- berufliche Weiterbildung und Qualifizierung tigten 500,00 € ∙ f ür Arbeitslose 50% der Weiterbildungskosten maxi- Was ist zu beachten? mal 499,99 € Beantragung vor Beginn der Weiterbildung ∙ F ür Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem Be- rufsabschluss führen, können individuell festgeleg- Für wen? te, höhere Fördersummen bewilligt werden. Arbeitnehmer/-innen aus kleineren und mittleren Un- ∙ f ür Personen mit im Ausland erworbenen Berufsab- ternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mit- schlüssen, maximal 1.000,00 € arbeitern und Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg, geringqualifizierte und Aufstocker/-innen, Beschäftig- Was wird gefördert? te in Elternzeit und Alleinerziehende, Beschäftigte mit berufliche Weiterbildungen und Maßnahmen, die zu Migrationshintergrund, Existenzgründer/Selbstständi- einem Berufsabschluss führen ge in der Aufbauphase Was ist zu beachten? Info: Bei der Förderung von an- und ungelernten Beschäf- www.weiterbildungsbonus.net tigten darf das zu versteuernde Einkommen 20.000,00 Firma zwei P Plan Personal, Haferweg 46, 22769 € (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,00 €) nicht Hamburg übersteigen, und die Weiterbildungsmaßnahme muss Hotline P Plan Personal: 040/21112536 8
DERZEIT FÖRDERN ZEHN BUNDESLÄNDER IHRE BÜRGER/-INNEN HESSEN- QUALIFIZIERUNGSSCHECK Förderhöhe: ∙ Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Teilnahme- und Prü- NRW – BILDUNGSSCHECK fungsgebühr aber max. bis zu 4.000,00 € ∙ Zusätzlich kann einmalig pro Qualifizierungsscheck Förderhöhe: eine Fahrtkostenpauschale über 105,00 € gewährt ∙ Zuschüsse bis 50 Prozent der Teilnahme- und Prü- werden (bei einfacher Entfernung von 50 km zwi- fungsgebühren max. bis zu 500,00 € schen Wohn- und Qualifizierungsort). ∙ innerhalb von zwei Jahren ein Scheck Was wird gefördert? Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, die als Nachqualifi- berufliche Weiterbildungen, die Fachwissen und fach- zierung zu einem Berufsabschluss führen. Auch Maß- übergreifende Kompetenzen vermitteln. nahmen, die insgesamt mehr als 8.000,00 € kosten, sind buchbar (dann müssen aber vom Teilnehmenden Was ist zu beachten? mehr als 50% der Kosten getragen werden, da der Bildungsberatungsstellen stellen Bildungsscheck aus. Förderbetrag auf 4.000,00 € begrenzt ist). Vorherige Beratung erforderlich! Was ist zu beachten? Für wen? ∙ zertifizierte Bildungsanbieter/-innen für Beschäftigte (auch in Elternzeit), deren privat- ∙ Bildungsberatungsstellen stellen Bildungsscheck rechtlicher Arbeitgeber (kein öffentlicher Dienst) we- aus. Vorherige Beratung erforderlich! niger als 250 Personen beschäftigt (Stichtag: Tag der Beratung) mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, Für wen? Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Selbst- ∙ sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Be- ständige mit Arbeitsstätte in NRW schäftigte (keine kurzfristig geringfügig Beschäftig- ten, deren Arbeitgeber/in die Sozialversicherungs- Info: beiträge zahlt) www.mags.nrw/bildungsscheck ∙ Mindestalter 27 Jahre https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/ ∙ kein beruflicher Abschluss oder Ausübung einer Tä- bildungsscheck tigkeit ohne entsprechenden Berufsabschluss (wenn Infotelefon berufliche Weiterbildung NRW: der Berufsabschluss in einer anderen beruflichen 0211/8371929 Bereich länger als vier Jahre zurückliegt)- ∙ Hauptwohnsitz in Hessen Info: info@qualifizierungsschecks.de Verein Weiterbildung Hessen www.proabschluss.de/beschaeftigte/ 9
RHEINLAND-PFALZ „QUALI-SCHECK“ SACHSEN – WEITERBILDUNGSSCHECK Förderhöhe: Förderhöhe: Die Anteilsfinanzierung 60% der Weiterbildungskosten ∙D ie Förderhöhe wird individuell durch die SAB (säch- max. 600,00 € pro Kalenderjahr. sische Aufbaubank) festgelegt. ∙ J e nach Zielgruppe bis zu 50 bis 80% der Kurskosten Was wird gefördert? inkl. Prüfungsgebühren förderfähig berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- ∙B ei Arbeitnehmer/-innen und geringfügig Beschäf- oder Sozialkompetenzen vermitteln, dem Erhalt der tigten müssen die förderfähigen Kosten mindestens Beschäftigungsfähigkeit im ausgeübten Beruf nutzen 1.000,00 € betragen; bei den anderen Personengrup- und mindestens 100,00 € kosten pen mindestens 300,00 €. Was ist zu beachten? Was wird gefördert? ∙B eantragung beim Landesamt für Soziales, Jugend berufliche Weiterbildungen, die bei Bildungsdienst- und Versorgung in Mainz spätestens zwei Monate leistern stattfinden müssen vor Beginn der Weiterbildung! ∙ S tudierende gehen in Vorkasse und legen eine Teil- Was ist zu beachten? nahmebescheinigung bei der Hochschule vor. Nach Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der Abschluss der Maßnahme muss die Teilnahme durch Sächsischen Aufbaubank – Förderbank einzureichen. die Hochschule bestätigt werden. Antragsteller/-innen müssen mindestens drei inhalt- ∙D ie Erstattung des Studienentgeltes erfolgt an die lich und preislich vergleichbare Angebote von Bil- Studierenden. dungsanbietern beifügen. ∙D er Scheck ist einmal pro Jahr erhältlich. Für wen? Für wen? ∙A uszubildende, Umschüler-/innen und Berufsfach- rbeitnehmer/-innen, deren zu versteuerndes Ein- ∙A schüler-/innen (ab vollendetem 18. Lebensjahr), ge- kommen sich auf mehr als 20.000,00 € (gemeinsam ringfügig Beschäftigte, die bis zu 450,00 € im Monat Veranlagte 40.000,00 €) beläuft, oder verdienen, Berufsrückkehrer/-innen, die arbeitslos rbeitnehmer/innen, die ein zu versteuerndes Jah- ∙A oder arbeitssuchend gemeldet sind, und Arbeitslose, reseinkommen von weniger als 20.000,00 € (gemein- die keine Leistung der Arbeitsagentur beziehen und sam Veranlagte 40.000,00 €) haben, wenn die Wei- unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer/-in- terbildungskosten höher sind als 1.000,00 € (inkl. nen und Beschäftigte, die im öffentlichen Dienst be- MwSt.) kostet schäftigt sind auptwohnsitz in Rheinland-Pfalz ∙H ∙A rbeitnehmer und Beschäftigte mit regelmäßi- gen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als Info: 2.900,00 € bis 4.300,00 €, wenn befristet beschäftigt Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in oder Leiharbeitnehmer, oder die Weiterbildung dem Mainz Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses die- www.qualischeck.rlp.de nen soll Infotelefon: 0800/5888432 ∙Hauptwohnsitz in Sachsen, bei Auszubildenden muss der Hauptwohnsitz und die Ausbildungsstätte in Sachsen liegen Info: https://www.sab.sachsen.de/ f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre- mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/ weiterbildungsscheck-individuell.jsp 10
SACHSEN-ANHALT - WEITERBILDUNG DIREKT Förderhöhe: Was ist zu beachten? Zuschüsse bis zu 90 % zu Kosten für Weiterbildungen Die Beantragung der Zuschüsse muss schriftlich min- und Zusatzqualifikationen möglich destens sechs Kalenderwochen vor der Anmeldung Zuschüsse nur möglich für zur Weiterbildung erfolgen. ∙ Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000,00 € Für wen? ∙ Maßnahmen im Bereich der Zusatzqualifikationen Arbeitnehmer/-innen mit einem durchschnittlichen mit Gesamtkosten ab 500,00 € Monatsbruttogehalt unter 4.575,00 €, Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. III, Was wird gefördert? volljährige Auszubildende und Schüler-/innen Individuelle berufsbezogene Weiterbildung und Zu- satzqualifikationen in Form von ausbildungs- oder Info: schulbegleitenden Lehrgängen https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/ weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt/ Infos über kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 11
SCHLESWIG-HOLSTEIN – WEITERBILDUNGSBONUS THÜRINGEN – WEITERBILDUNGSSCHECK Förderhöhe: Förderhöhe: ∙ bis zu 50% der Kurskosten, max. jedoch 1.500,00 € Zuschüsse bis zu 1.000,00 €, alle zwei Kalenderjahre ∙ Die übrigen 50% sind vom Arbeitgeber zu zahlen. möglich Was wird gefördert? Was wird gefördert? berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 und Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder maximal 400 Zeitstunden umfassen, die Maßnahme Fertigkeiten für den jetzigen Beruf vermitteln darf den Gesamtwert von 3.000,00 € nicht überschrei- ten. Was ist zu beachten? Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung Was ist zu beachten? zur Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Anträge sind vor Beginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen. Für wen? ∙ Arbeitnehmer/-innen, deren zu versteuerndes Ein- Für wen? kommen zwischen 20.000,00 € und 40.000,00 € (bei ∙ Auszubildende, Arbeitnehmer/-innen und Aufsto- gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000,00 € und cker/-innen 80.000,00 €) liegen muss ∙ geeignet auch für Inhaber/-innen von Kleinstbetrie- ∙ Selbstständige ben und Freiberufler/-innen, die weniger als zehn jeweils mit Sitz in Thüringen Mitarbeiter/-innen beschäftigen und ihren Betriebs- sitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein ha- Info: ben Anträge gibt es bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen. Info: www.gfaw-thueringen.de www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de Infotelefon: 0431/99052222 12
4. STUDIENKREDITE UND STIPENDIEN Wenn Sie eine wissenschaftliche Weiterbildung planen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich diese über einen Kredit zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es aber auch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich die wissen- schaftliche Weiterbildung über ein Stipendium zu finanzieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, der Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Förderungen entnehmen können. AUFSTIEGSSTIPENDIUM Förderhöhe: ∙ Für Studierende im Vollzeitmodus beträgt das Stipen- Was ist zu beachten? dium monatlich 735,00 € plus 80,00 € Büchergeld. Die Bewerbung ist schon vor Beginn eines Studiums ∙ Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale in Höhe und bis zum Ende des zweiten Studiensemesters von 130,00 € für Kinder unter 10 Jahren (für jedes möglich. Kind) gewährt. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind: ∙ Studierende in einem berufsbegleitenden Studien- ∙ eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Auf- gang können jährlich 2.400,00 € für Maßnahmekos- stiegsfortbildung ten erhalten. ∙ Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Stu- Was wird gefördert? diums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung, Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahre- ∙ noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studie- ne bei der Durchführung eines ersten akademischen rende: eine Bewerbung ist vor Beendigung des zwei- Hochschulstudiums. ten Studiensemesters noch möglich), Gefördert wird, wer: ∙ ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit ∙ das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der und Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung ∙ ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend be- einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit min- ginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme destens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Weitere am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemes- Möglichkeiten sind die besonders erfolgreiche Teil- ter noch nicht abgeschlossen hat und nahme an einem überregionalen beruflichen Leis- ∙ das Studium an einer staatlichen oder staatlich an- tungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag erkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mit- des Arbeitgebers. gliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister Für wen? oder Staatsexamen). ∙ berufserfahrene Fachkräfte mit einer beruflichen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspra- xis ∙ Das Aufstiegsstipendium ist nur für Eignungsprüflin- ge interessant, da nur ein erstes akademisches Hochschulstudium gefördert werden kann. Wer über die Eignungsprüfung zum Studium zugelassen wird WEITERBILDUNG und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, ist grund- sätzlich förderfähig und kann sich bewerben. ÜBER EIN STIPENDIUM Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahl- verfahren. FINANZIEREN Info: www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html 13
WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM Förderhöhe: Über die Förderdauer von bis zu drei Jahren hinweg können sich bewerben, wenn sie bei der Abschluss- können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400,00 € ge- prüfung mindestens eine Durchschnittsnote von 1,9 zahlt werden, in den drei Jahren insgesamt bis zu erreicht haben oder ein begründeter Vorschlag von 7.200,00 €. Dabei ist ein Eigenanteil von 10 Prozent der Arbeitgeber oder Berufsschule vorliegt. Darüber hi- Kosten zu tragen. naus müssen die Bewerber-/innen beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet und zum Aufnahmezeit- Was wird gefördert? punkt 25 Jahre alt sein. Bei den meisten Gesundheits- Die Zuschüsse zu den Kosten können für fachbezo- fachberufen können zwei Jahre der fachschulischen gene, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungs- Ausbildungszeit als Anrechnungszeit geltend gemacht maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Auf- werden. stiegsförderung gewährt werden. Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen in Vollzeitform kann ge- Für wen? fördert werden, wenn die Stipendiatinnen und Stipen- Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufs- diaten dafür beurlaubt oder freigestellt sind. ausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Berufs im Gesundheitswesen Was ist zu beachten? Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufs- Info: ausbildung können sich bewerben, wenn Sie bei der Die benötigten Bewerbungsunterlagen erhalten Sie Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine je nach Berufsausbildung bei der für Sie zuständigen Durchschnittsnote von 1,9 erreicht haben oder wenn Stelle, für duale Berufsausbildungen z. B. Industrie- ein besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbe- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekam- werb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber mer, Notarkammer, etc. oder Berufsschule vorliegen. Des Weiteren müssen Für Gesundheitsfachberufe ist die SBB zuständig. die Bewerber/-innen beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Weitere Informationen finden Sie unter: Jahre alt sein. Auf die Altersgrenze sind Anrechnungs- www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium. zeiten wie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/ html Zivildienst und ein Freiwilliges Soziales oder Ökologi- sches Jahr von bis zu drei Jahren möglich. Absolventinnen und Absolventen eines bundesge- setzlich geregelten Berufes im Gesundheitswesen 14
DIE FÖRDERUNG ERFOLGT UNABHÄNGIG VOM VERMÖGEN UND EINKOMMEN BILDUNGSKREDIT KFW-STUDIENKREDIT Was wird gefördert? Förderhöhe: Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung monatlich zwischen 100,00 und 650,00 € Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung möglich übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www. kfw.de). Was wird gefördert? Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Be- Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen schleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung Studiengängen und Promotion an einer staatlichen von nicht durch das Bundesausbildungsförderungsge- oder staatlich anerkannten Hochschule inklusive Aus- setz (BAföG) erfassten Weiterbildungen. landssemester bei Fortbestehen der Immatrikulation an der Hochschule in Deutschland. Was ist zu beachten? Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Was ist zu beachten? Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstel- Der Kredit kann ohne Kreditsicherheiten und unab- lers und deren oder seiner Familie. hängig vom Einkommen/Vermögen gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist des Bildungskredites. Der Kreditantrag ist an das möglich (z. B. mit Bildungskredit oder BAföG). Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, Die Darlehenslaufzeit ist untergliedert in Auszahlungs-, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Karenz- und Tilgungsphase. Die Dauer der Auszah- Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls werden lungsphase ist dabei abhängig von der Art des Studi- dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesga- ums: für grundständige Studiengänge in Abhängigkeit rantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein vom Alter zwischen 6 und 14 Fördersemester, für post- verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für graduale Studiengänge und Promotion 6 Fördersemes- Wiederaufbau (KfW) beigefügt. ter für Personen, die höchstens 44 Jahre alt sind. Die Antragstellung erfolgt über Vertriebspartner (z. B. Für wen? akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke). Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Es bestehen flexible und moderate Tilgungsmöglich- Schülerinnen und Schülern und Studierenden in fort- keiten. geschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förder- Für wen? bestimmungen des Bundesministeriums für Bildung für volljährige Studierende an einer staatlichen oder und Forschung (www.bmbf.de) in Anspruch zu neh- staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutsch- men. land, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungs- beginn maximal 44 Jahre alt sind. Es gelten weitere Info: Kriterien bezüglich Staatsbürgerschaft und Hochschul- https://www.bmbf.de/de/bildungskredit-2118.html zugangsberechtigung. Übersicht über alle Kreditgeber in einem Heft: https://www.che.de/cms/?getObject=260&PK_Pro- Info: jekt=1893&strAction=show&getLang=de https://goo.gl/26bqZM KfW-Bildungskredit Info: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/ Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/ 15
BEWERBUNG VOR AUFNAHME DES STUDIUMS EINREICHEN STIPENDIUM DER HANS SEIDEL STIFTUNG Förderhöhe: Für wen? Bezug und Dauer analog BAföG, zuzüglich Büchergeld Antragsberechtigt sind Studierende (Deutsche und 150,00 € und gegebenenfalls Familienzuschlag EU-Bürger), Bildungsinländer/-innen (§ 8 BAföG) und Promovendinnen und Promovenden aller Fachrich- Was wird gefördert? tungen bis zum Alter von 32 Jahren. Das Institut für Begabtenförderung der CSU-nahen Nach erfolgreichem Abschluss eines Bachelorstudi- Hans-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ums kann ein Masterstudium gefördert werden. durch ideelle und finanzielle Förderung zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich hochqualifi- Info: zierten Akademiker(innen)nachwuchses beizutragen. Für weitere Fragen sollten sich Studierende bitte Zielgruppe sind Studierende, Studienanfänger/-innen rechtzeitig direkt an die Stiftung wenden. und Doktorandinnen und Doktoranden, die über- http://www.hss.de/stipendium.html durchschnittliche Schul- und Studienleistungen er- https://goo.gl/P152Zw bringen und gleichzeitig gesellschaftspolitisch enga- giert sind. Die Stiftungen Friedrich Naumann, Rosa Luxemburg, Was ist zu beachten? Friedrich Ebert, Konrad Adenauer und Heinrich Böll Die Bewerbung muss noch vor Aufnahme des Studi- fördern Fernstudiengänge nicht. ums erfolgen, da die Mindestförderungsdauer vier Se- mester beträgt. D. h. die Bewerbung muss im Semes- ter vor Beginn des Studiums zum Bewerbungsstichtag stattfinden. 16
5. SUCHMASCHINE Im Internet finden Sie weitere Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für die wissenschaft- liche Weiterbildung. Im Folgenden finden Sie eine Linksammlung zu verschiedenen Informationsseiten. www.iwwb.de/ www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=9 www.stipendiumplus.de/dein-plus/finanzielle-foerderung.html www.stipendienlotse.de www.foerderdatenbank.de/ www.bildungsdoc.de/bildungssuche/programm/294/foerderdatenbank 17
BILDUNGSFREISTELLUNG ODER BILDUNGSURLAUB IST ZUSÄTZLICHER BEZAHLTER URLAUB BILDUNGSFREISTELLUNG IST ABHÄNGIG VOM ORT IHRES ARBEITSPLATZES
TEIL II: BILDUNGSFREISTELLUNG / BILDUNGSURLAUB / BILDUNGSZEIT A. ERLÄUTERUNG DES BEGRIFFS C. A BLAUF: SO BEANTRAGEN SIE BILDUNGSFREISTELLUNG Bildungsfreistellung - oder auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit - ist zusätzlicher bezahlter Urlaub1, den ∙ F eststellen, ob es im Bundesland (entscheidend ist Arbeitgeber/-innen ihren Arbeitnehmerinnen und der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort) ein Gesetz zur Arbeitnehmern für Bildungsmaßnahmen gewäh- Bildungsfreistellung gibt ren. Das heißt, es erfolgt eine Freistellung von der ∙ Feststellen, ob man zum Kreis der Anspruchsberech- Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. Dabei werden tigten gehört jedoch die Kosten für die Weiterbildung nicht vom ∙W ahl eines Seminars, einer Weiterbildung oder eines Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin getragen. Die Ar- Fernstudiums mit Präsenzveranstaltungen, das den beitnehmer/-innen – und damit auch Studierende in Interessen entspricht und im entsprechenden Bun- berufsbegleitenden Studiengängen – können in einem desland anerkannt ist. In den meisten Ländern exis- Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Rege- tieren auch eigene Bildungsdatenbanken oder auch lung grundsätzlich für die Teilnahme an Bildungs- Listen anerkannter Seminare (siehe Kapitel II.b). veranstaltungen Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub ∙ K lären mit dem Veranstalter / der Veranstalterin, ob oder Bildungszeit beantragen. für die Weiterbildung (in Baden-Württemberg und NRW: für Veranstalter/-innen) eine Anerkennung nach dem Gesetz des Landes vorliegt B. WIE FUNKTIONIERT ES? ∙ In der Regel stellen die Veranstalter/-innen unaufge- fordert alle notwendigen Unterlagen (Anmeldebestä- Ob ein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht, ist tigung, Anerkennungsbescheid oder –nummer und abhängig vom Ort Ihres Arbeitsplatzes. Es gilt also die inhaltlichen Ablaufplan) zur Verfügung. gesetzliche Regelung des Bundeslandes, in dem sich ∙ In den Gesetzen sind i.d.R. Antragsfristen genannt, Ihr Arbeitsplatz befindet. Teilnehmende einer Weiter- die beim Beantragen von Bildungsfreistellung beim bildung können nur Bildungsfreistellung bei ihrem Ar- Arbeitgeber / bei der Arbeitgeberin eingehalten wer- beitgeber / ihrer Arbeitgeberin beantragen, wenn der den müssen (siehe Kapitel IId). Veranstalter / die Veranstalterin für die Anerkennung ∙ E inreichen des Freistellungsantrags beim Arbeitge- der Weiterbildung im Sinne der gesetzlichen Regelung ber / bei der Arbeitgeberin: Anmeldebescheinigung, des jeweiligen Bundeslandes gesorgt hat. Anerkennungsbescheid bzw. -nummer und Ablauf-/ Für nach dem Gesetz anerkannte Weiterbildungsver- Studienplan zusammen mit einem schriftlichen An- anstaltungen stellen Anbieter/-innen den Teilneh- trag auf Bildungsfreistellung menden entsprechende Formulare zur Beantragung ∙A rbeitgeber/-in prüft den Antrag und informiert über der Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber / bei der die Entscheidung. Arbeitgeberin zur Verfügung. Teilnehmende einer Wei- ∙A kzeptieren durch den Arbeitgeber / die Arbeitge- terbildung sollten sich also vorher beim Veranstalter berin: Freistellung zum Zweck der Weiterbildung / bei der Veranstalterin erkundigen, ob die Veranstal- wird gewährt. Ablehnung durch den Arbeitge- tung von den zuständigen Behörden für die Bildungs- ber / die Arbeitgeberin: Prüfen, am besten mit fach- freistellung anerkannt wurde. licher Unterstützung, ob die Ablehnung korrekt ist Auch auf den Internetseiten der einzelnen Bundes- Berechtigte Ablehnungsgründe sind nicht einge- länder zum Bildungsurlaub gibt es häufig eine Daten- haltene Fristen, Zweifel am Mindestnutzen für den bank der anerkannten Veranstaltungen zum Beispiel Arbeitgeber / die Arbeitgeberin oder zwingende be- in: triebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Ar- ∙R heinland-Pfalz: www.bildungsfreistellung.rlp.de beitsplatz zum beantragten Zeitpunkt. ∙H essen: https://service.hessen.de/html/Veranstal- ∙n ach der Bildungsfreistellung / dem Bildungsurlaub: tung-suchen-8199.htm Veranstalter/-in erstellt eine Teilnahmebescheini- ∙ S aarland: https://goo.gl/rHeoon gung, zur Vorlage beim Arbeitgeber / bei der Arbeit- geberin. 1 Wir verwenden hier im Verlauf allgemein den Begriff „Bildungsfreistellung“, meinen damit aber auch Bildungsurlaub und Bildungszeit. 19
D. GESETZESLAGE UND WICHTIGSTE FAKTEN - STAND MAI 2019 Baden-Württemberg Bayern Bildungszeitgesetz - Baden-Württemberg (BzG BW) kein gesetzlicher Anspruch vom 17. März 2015 https://goo.gl/HINzX3 Bayern hat keine eigene landesgesetzliche Regelung für die Bildungsfreistellung. Viele Firmen unterstüt- Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- zen ihre Mitarbeiter/-innen in der beruflichen Weiter- dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung bildung, Absprachen sind individuell auszuhandeln durch Veranstalter/-innen): z. B. Freistellungen oder finanzielle Unterstützungen. Eine Anerkennung als Bildungseinrichtung setzt vor- aus, dass diese ∙ seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht, Berlin ∙ Lehrveranstaltungen systematisch plant, organisiert Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24. Okto- und durchführt, ber 1990, zuletzt geändert durch Artikel X des Geset- ∙ ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bil- zes vom 17. Mai 1999 dungsarbeit vorlegt, das vom Finanz- und Wirt- https://www.berlin.de/sen/arbeit/_assets/weiterbil- schaftsministerium anerkannt und veröffentlicht ist, dung/bildungsurlaub/biurlg.pdf und ∙ Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW plant. Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung Welche Gütesiegel als Nachweis für die Qualität der durch Veranstalter/-innen): Bildungsarbeit geeignet und vom Ministerium für Fi- Berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentli- nanzen und Wirtschaft anerkannt worden sind, ent- chen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hoch- nehmen Sie bitte der „Liste der anerkannten Güte- schulen oder anerkannten Privatschulen durchge- siegel“. führt werden, gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die den Erwerb nachträglicher Anspruchsberechtigte: Schulabschlüsse zum Ziel haben. (§11 BiUrlG) ∙ Arbeitnehmer/-innen ∙ Landesbeamtinnen und -beamte Anspruchsberechtigte: ∙ Azubis Beschäftigte ∙ Studierende dualer Studiengänge (eingeschränkt) Azubis (nur für politische Bildung) Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalender- jahren Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn Mindestdauer des Unterrichts: keine Mindestdauer Infos: www.bildungszeit-bw.de Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Infos: https://www.berlin.de/sen/arbeit/_assets/ weiterbildung/bildungsurlaub/ 20
Brandenburg Bremen Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung Bremisches Bildungszeitgesetz (BZG) Vom 18. Dezem- im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbil- ber 1974 (Brem.GBl. S. 348) SA BREMR 223-i-1 dungsgesetz - BbgWBG) vom 15. Dezember 1993, zu- Zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 26.9.2017 letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. (Brem.GBl. S. 388) Januar 2016 http://www.bildungsurlaub.de/files/BremBZG%20 http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwbg 2017-09-26-1.pdf Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung durch Veranstalter/-innen): durch Veranstalter/-innen): Anerkennungsfähig sind Veranstaltungen, die aus- Veranstalter/-innen haben zur Sicherstellung der Qua- schließlich der Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. lität ihrer Leistungen den Nachweis eines extern zerti- 1 dienen und von Einrichtungen der Weiterbildung fizierten Qualitätsmanagement-Systems zu erbringen. durchgeführt werden. Veranstaltungen werden daraufhin überprüft, ob sie einen Kompetenzgewinn für das Allgemeinwohl an- Anspruchsberechtigte: streben. Beschäftigte, Auszubildende Anspruchsberechtigte: nicht anspruchsberechtigt: ∙ Beschäftigte im Land Bremen Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, ∙ Auszubildende im Land Bremen Richter/-innen ∙ Personen, die nicht Arbeitnehmer/-innen sind, aber ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten im Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: Land haben zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Ka- lenderjahren Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: (Kumulierung auf zwei Jahre nach Zustimmung des zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalen- Arbeitgebers möglich) derjahren Mindestdauer des Unterrichts: Mindestdauer des Unterrichts: sechs Unterrichtsstunden pro Tag acht Unterrichtsstunden bei eintägigen und sechs Un- terrichtsstunden pro Tag bei mehrtägigen Veranstal- Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: tungen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: Infos: vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn http://www.mbjs.brandenburg.de/bildung/ lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung- Infos: bildungsurlaub.html https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und- weiterbildung/bildungszeit FAKTEN 21
Hamburg Hessen Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsur- mit den Änderungen vom 16.4.1991 und 15.12.2009 laub (BildUrlG,HE) vom 28. Juli 1998, zuletzt geändert http://www.kursportal.info/g881 durch Artikel 73 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 https://goo.gl/Q7pi2r Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- dungsveranstaltungen (wichtig für die Antragstellung Hauptvoraussetzungen für die Anerkennung von Bil- durch Veranstalter/-innen): dungsveranstaltungen Freistellung soll nur für anerkannte Bildungsveran- (wichtig für die Antragstellung durch Veranstalter/-in- staltungen gewährt werden, die in der Regel an min- nen): destens drei aufeinander folgenden Tagen stattfin- ∙B ei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung den. (§ 9 HBUG) sowie zur Schulung für ein Ehrenamt müssen auch die nach § 1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 zu vermitteln- Anspruchsberechtigte: den Kenntnisse gesellschaftlicher Zusammenhänge eschäftigte und Auszubildende ∙B konkret aus dem Veranstaltungsprogramm hervor- eamtinnen und Beamte gem. Sonderurlaubsrege- ∙B gehen. lungen ∙ E ine Bildungsveranstaltung muss an mindestens drei eschäftigte in Werkstätten für Behinderte ∙B aufeinander folgenden Tagen stattfinden ∙ D ie Veranstaltung muss jeder Person offen stehen, Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: es sei denn, dass eine Beschränkung des Teilneh- zehn Tage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren merkreises auf pädagogisch begründeten Vorausset- zungen oder einer Zielgruppenorientierung beruht. Mindestdauer des Unterrichts: (§11 BildUrlG) sechs Zeitstunden pro Tag ∙ e i Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung ist der Nachweis gesellschaftspolitischer Inhalte von ca. Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: 20% (sechs Zeitstunden) im Programm erforderlich. sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Anspruchsberechtigte: Infos: ∙B eschäftigte, Azubis (nur politische Bildung und/ http://bildungsurlaub-hamburg.de/g160 oder Ehrenamt) ∙ in Heimarbeit Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen (freie Mitarbeiter/-innen), Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte ∙n icht anspruchsberechtigt: Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richter/-innen, Bundes- freiwilligendienstleistende Anspruch der Arbeitnehmer/-innen: fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr (Kumulie- rung auf zwei Kalenderjahre möglich) Mindestdauer des Unterrichts: sechs Zeitstunden pro Tag Antragsfrist gegenüber Arbeitgeber: sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Infos: https://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm 22
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