Aktionsplan des IT-Planungsrats für das Jahr 2019 - Stand: 5. November 2018, V1.3 basierend auf den der Geschäftsstelle zum Stand der Erstellung ...

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Aktionsplan des IT-Planungsrats für das
Jahr 2019
Stand: 5. November 2018, V1.3

basierend auf den der Geschäftsstelle zum Stand der Erstel-
lung vorliegenden Anträgen und Beschlüssen der 27. Sitzung
des IT-Planungsrats
Inhaltsverzeichnis

Hintergrund und Zielsetzung .................................................................................... 4

Zusammenfassung .................................................................................................... 5

1.      Schwerpunkte der IT-Planungsrats ............................................................... 6

1.1     Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ........................................... 6

1.2     Föderale IT-Kooperation (FITKO) ................................................................... 6

2.      Steuerungsprojekte des IT-Planungsrats...................................................... 7

2.1     Umsetzung der eID-Strategie für E-Government ........................................................... 7

2.2     Standardisierungsvorhaben für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer
        Rechnungen in Bund und Ländern - Standard XRechnung ............................................. 9

2.3     Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV 2.0).... 10

2.4     XDomea-Regierung – Grundlagen für den digitalen Dokumentenaustausch im
        föderalen Regierungshandeln (neues Steuerungsprojekt) .......................................... 12

3.      Koordinierungsprojekte des IT-Planungsrats ............................................. 15

3.1     Portalverbund ............................................................................................................... 15

3.2     Digitalisierungsprogramm............................................................................................. 17

3.3     Nationales Waffenregister II ......................................................................................... 18

3.4     Breiteneinführung des P23R-Prinzips (Phase 2) ........................................................... 20

3.5     EDV-Grundbuch (Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs) .... 21

3.6     Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 (EA 2.0) .................................................................. 23
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4.    Anwendungen des IT-Planungsrats............................................................. 25

4.1   Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ...................................................... 25

4.2   Behördenfinder (BFD) ................................................................................................... 25

4.3   Föderales Informationsmanagement (FIM) .................................................................. 26

4.4   Governikus .................................................................................................................... 27

4.5   Governikus MultiMessenger (GMM) ............................................................................ 29

4.6   Behördennummer 115 .................................................................................................. 31

4.7   Datenportal für Deutschland (GovData) ....................................................................... 32

4.8   Secure Access to Federated e-Justice/E-Government (SAFE) ...................................... 33

4.9   Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) ................................................................................. 34

5.    Übersicht Projekte, Anwendungen und weitere Maßnahmen ................... 36

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Hintergrund und Zielsetzung

Gemäß des „Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der
Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund
und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag)“, koordiniert der
IT-Planungsrat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstech-
nik und steuert Vorhaben zu Fragen des informations- und kommunikationstechnisch unter-
stützten Regierens und Verwaltens (E-Government).

Die E-Government Vorhaben orientieren sich an der Nationalen E-Government Strategie
(NEGS) des IT-Planungsrats.

Der vorliegende Aktionsplan dokumentiert die für das Jahr 2019 geplanten Vorhaben. Der
Aktionsplan wird grundsätzlich jährlich fortgeschrieben und vom IT-Planungsrat beschlos-
sen1.

1
    Vorbehaltlich der Zuweisung von Steuerungsprojekten durch die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und
    Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des IT-Staatsvertrags.

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Zusammenfassung

Die E-Government-Vorhaben des IT-Planungsrats umfassen Steuerungs- und Koordinie-
rungsprojekte, Anwendungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingun-
gen. Die Federführer skizzieren im jährlichen Aktionsplan kurz die einzelnen Vorhaben, ihren
aktuellen Stand und geben einen Ausblick auf die weiteren geplanten Aktivitäten.

Um die Grundlage für die Umsetzung des Beschlusses 39/2017 des IT-Planungsrats (Verbind-
licher Standard für den Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten) und den effizien-
ten und fehlerfreien Austausch zwischen Bund und den Ländern im Bereich des föderalen
Regierungshandelns zu schaffen, wird 2019 das Steuerungsprojekt „XDomea-Regierung –
Grundlagen für den digitalen Dokumentenaustausch im föderalen Regierungshandeln“ initi-
iert.

Gleichzeitig richtet sich der Fokus über 2019 hinaus auf den erfolgreichen und fristgemäßen
Abschluss der laufenden Projekte. Die in 2017 aufgenommenen Projekte „Portalverbund“
(geplanter Abschluss: 2022) und „Digitalisierungsprogramm“ (geplanter Abschluss: 31. De-
zember 2022) sind nach wie vor echte Schwergewichte mit großer politisch-strategischer
Tragweite für die erfolgreiche, nutzerfreundliche Digitalisierung der Verwaltung in Deutsch-
land. Sie werden in den nächsten Jahren höchste Aufmerksamkeit verlangen und alle Betei-
ligten weiterhin in hohem Maße fordern.

Das Koordinierungsprojekt „Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 - Stufe II“, das unter der Fe-
derführung des BMWi läuft, wird bis zum 30. Juni 2019 verlängert.

In 2018 werden bzw. wurden die Projekte „Förderung des OpenGovernment - Teil II E-
Partizipation“, „Unterschrift unterwegs“ und „Einführung neuer Metadatenstandards für
deutsche Open Data-Portale - DCAT-AP.de“ planmäßig zum Abschluss gebracht. „XZuFi“,
„XDatenfelder“ und „XProzess" wurden als XÖV-Standards für die Übertragung von Daten
und Informationen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung vom IT-Planungsrat beschlos-
sen und an die Anforderungen aus dem Portalverbund angepasst.

Die Arbeiten für den strukturellen, organisatorischen und personellen Aufbau der Föderalen
IT-Kooperation (FITKO) sowie die rechtliche und finanzielle Verankerung der zu errichtenden
AöR FITKO und der ihr zu übertragenden Aufgaben (darunter fällt auch das Digitalisierungs-
budget) wurden in 2018 aufgenommen und mit Verve vorangetrieben. Die Änderung des IT-
Staatsvertrages und Erstellung des Errichtungsbeschlusses für die AöR FITKO wurden für eine
zügige Befassung in der Finanzministerkonferenz und den Parlamenten noch im 2. Quartal
2018 auf den Weg gebracht.
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1. Schwerpunkte der IT-Planungsrats

1.1 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland
über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüp-
fen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbes-
serung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können künftig die von ihnen gewünschte Dienstleis-
tung und die zu dieser Dienstleistung bereitgestellten Informationen – unabhängig davon,
auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen – direkt, schnell, einfach und sicher mit drei
Klicks aufrufen und diese anschließend online abwickeln.

Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund
und Ländern: Portalverbund und Digitalisierungsprogramm. Die Kommunen sind von den
Ländern einzubeziehen. Zudem nehmen die kommunalen Spitzenverbände an den Sitzungen
des IT-Planungsrats teil und sind somit in beiden Projekten vertreten. Sie begleiten die OZG-
Umsetzung und bringen die Belange der Kommunen ein.

1.2 Föderale IT-Kooperation (FITKO)

Bund und Länder sind sich einig: Deutschlands Verwaltung soll zu einem Spitzenreiter im
Bereich der Digitalisierung werden. Dieses Ziel erfordert die Zusammenarbeit aller föderalen
Ebenen und neue Strategien für nutzer- und nutzenorientierter IT-Lösungen. Voraussetzung
dafür sind flexible und gleichzeitig beständige Kooperationen. Die entsprechenden Rahmen-
bedingungen werden mit der FITKO in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in
gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes geschaffen.

Konzipiert als schlanke und spezialisierte Unterstützungseinheit soll die FITKO die Hand-
lungs- und die strategisch politische Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats entscheidend
stärken. Als zentrales operatives Organ sorgt sie für die Reduktion von überflüssigen Schnitt-
stellen und Redundanzen, fördert eine funktionale Spezialisierung und schafft neue und in-
telligente Synergieeffekte.

2017 wurde als Vorläuferorganisation für die AöR der Aufbaustab FITKO im Hessischen Mi-
nisterium der Finanzen mit Sitz in Frankfurt am Main eingerichtet. Der Aufbaustab FITKO
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bringt sich bereits jetzt – neben seinen originären Aufgaben zum Aufbau der AöR – aktiv in
die Koordinierung der Großprojekte des IT-Planungsrats und die Realisierung eines Digitali-
sierungsbudgets ein. Bisher konnten dafür neun der insgesamt 44 geplanten Stellen erfolg-
reich besetzt werden, fünf weitere werden kurzfristig folgen.

Mit der Vorlage der Bündelungsplanung für die Überführung der bestehenden Strukturen
des IT-Planungsrats im Oktober 2018 wird die konzeptionelle Planung für die Errichtung der
AöR zum Abschluss gebracht. Parallel werden die Änderungen des IT-Staatsvertrags entspre-
chend der in der Finanzministerkonferenz festgelegten Punkte vorbereitet.

Mit ihrer geplanten Errichtung Anfang 2020 wird die AöR FITKO als leistungsfähiger Unter-
bau des IT-Planungsrat ihre volle Wirkungskraft entfalten. In ihrer Funktion der zentralen
Koordinierungsstelle sichert sie eine Ebenen übergreifende Vereinheitlichung von Struktu-
ren, Regelungen und Prozessen und ebnet damit den Weg für eine erfolgreiche Digitalisie-
rung der Verwaltung.

2. Steuerungsprojekte des IT-Planungsrats

Auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des IT-Staatsvertrages steuert der IT-
Planungsrat die E-Government-Projekte (Steuerungsprojekte), welche ihm durch den Chef
des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der
Länder zugewiesen werden. Dies sind Projekte von herausragender Bedeutung für die Zu-
sammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Der IT-Planungsrat gibt die Projektziele
vor, steuert die Umsetzung und lässt sich regelmäßig zum Projektstand berichten.

Die Steuerungsprojekte sollen der Untersuchung und Entwicklung fachunabhängiger und
fachübergreifender IT-Interoperabilitätsstandards oder IT-Sicherheitsstandards im Sinne von
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des IT-Staatsvertrages dienen. Leitgedanke dabei ist der sukzessive
Auf- und Ausbau föderaler, gemeinsam nutzbarer IT-Infrastrukturkomponenten.

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung erhalten Steuerungsprojekte Mittel aus dem Projekt-
budget des IT-Planungsrats.

2.1 Umsetzung der eID-Strategie für E-Government

Federführung: Bund
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Abschluss: 31. Dezember 2019

Die in 2013 beschlossenen Maßnahmen der eID-Strategie wurden durch die Projektgruppe
größtenteils abgeschlossen. Der Schwerpunkt der bisherigen Arbeiten liegt im Bereich Ser-
vicekonten. Der IT-Planungsrat hat sich in einem Beschluss in seiner 17. Sitzung am 17. Juni
2015 für eine flächendeckende Verbreitung von Servicekonten für Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen ausgesprochen. Die Projektgruppe eID-Strategie wurde um eine Definition
rechtlicher Rahmenbedingungen, eine Konzeption interoperabler Servicekonten, einen bei-
spielhaften Prototypen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gebeten. Bereits am Anfang
soll berücksichtigt werden, wie das Servicekonto im Endausbau ausgestaltet sein soll.

Hierfür wurde in Federführung von Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen anhand
eines Prototyps die interoperable Kommunikation zwischen Servicekonten für die Identifika-
tion natürlicher Personen erfolgreich geprüft. 2018 wurde der Prototyp mit der Interoperabi-
lität für Unternehmen und Postkörbe fortgeführt.

Im Rahmen seiner Herbstsitzung am 25. Oktober 2018 hat der IT-Planungsrat eine Arbeits-
gruppe aus IT-Experten des Bundes, verschiedener Länder und Kommunen sowie ihrer jewei-
ligen Dienstleister damit beauftragt, bis zur 28. Sitzung im März 2019 ein Konzept für eine
Architektur zur Realisierung eines Single-Sign-On im Portalverbund inklusive der dafür erfor-
derlichen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu erarbeiten. Das Konzept soll
Grundlage für die Prüfung der Auswirkungen auf die Fachverfahren im Backend und die Er-
stellung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit besonderem Fokus auf einer Aufwand-
Nutzen-Betrachtung sein, die im Anschluss erstellt werden soll. Die Moderation der AG liegt
in der Verantwortung des Aufbaustabs FITKO. Dabei soll der AG das Vorgehen zur Umset-
zung der Interoperabilität von Servicekonten gemäß der bisherigen Planungen der Projekt-
gruppe eID-Strategie als Grundlage für das Konzept dienen.

Die weitere Umsetzung der eID-Strategie erfolgt stufenweise. In einem ersten Schritt soll die
Interoperabilität der Servicekonten umgesetzt werden. Hierfür ist Bayern mit dem Aufbau
der Komponenten für die Interoperabilität der Servicekonten zu beauftragen. Für das weite-
re Vorgehen zur Umsetzung der Interoperabilität der Servicekonten wird die Projektgruppe
eID-Strategie bis zum 31.12.2019 verlängert.

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2.2 Standardisierungsvorhaben für den Empfang und die Verarbeitung
    elektronischer Rechnungen in Bund und Ländern - Standard XRechnung

Federführung: Bremen, Bund

Abschluss: 31. Dezember 2019

Die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
(2014/55/EU) verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren,
elektronische Rechnungen, die der durch die Richtlinie vorgegebenen Norm entsprechen,
spätestens ab 27. November 2018 bzw. für subzentrale öffentliche Auftraggeber ab 27. No-
vember 2019 entgegen zu nehmen und verarbeiten zu können. Da eine wirtschaftliche Um-
setzung seitens des Rechnungsempfängers erst erschlossen werden kann, wenn die Erstel-
lung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung einer Rechnung auch vollständig au-
tomatisiert erfolgt, ist eine „elektronische Rechnung“ im Sinne der Richtlinie stets eine
Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format.

Das gemeinsame Steuerungsprojekt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und der Freien Hansestadt Bremen (KoSIT) soll ein bundesweit abgestimmtes Vorge-
hen zur Umsetzung der E-Rechnung gewährleisten. Das Ziel besteht darin, die koordinierte,
effiziente und fristgerechte Umsetzung der Richtlinie für öffentliche Auftragnehmer sicher-
zustellen, indem Regelungslücken und Gestaltungsspielräume, die insbesondere auf organi-
satorischer und technischer Ebene existieren, in einem gemeinsamen Projekt geschlossen
werden und Lösungen u. a. im Erprobungsraum Nordwest erprobt werden.

Die Federführer Bund/Bremen haben nach der Vorlage ihres gemeinsamen Architekturkon-
zeptes zur Umsetzung des Empfangs der E-Rechnung ihre enge Zusammenarbeit um die Ko-
operationspartner Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erweitern können, die beide
ihre Umsetzung auf Grundlage dieser Architektur vornehmen wollen. Es sind weitere Impul-
se und Weiterentwicklungen durch die Einführung in den Flächenländern und stark durch
viele Kommunen geprägte Länder zu erwarten.

Der im Steuerungsprojekt von Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen
erarbeitete Standard „XRechnung“, der vom IT-Planungsrat als maßgeblich für die Umset-
zung der Europäischen Richtlinie beschlossen wurde, liegt seit Herbst 2017 in der Version 1.1
vor. Zudem hat der IT-Planungsrat den dauerhaften Betrieb des Standards „XRechnung“ be-
schlossen und die KoSIT ab dem 1. Januar2019 mit dem Betrieb beauftragt. Dies bildet inso-
fern einen Schwerpunkt des Steuerungsprojekts in 2019. Der Betrieb erfolgt auf Basis des
vom IT-Planungsrat verabschiedeten Betriebskonzepts, in dem Aufgaben, Akteure und Rol-

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len beschrieben werden. Es gewährleistet Handlungssicherheit für die künftige Betreiberin
ebenso wie für Betroffene aus Verwaltung und Wirtschaft.

Daneben wird die elektronische Rechnung und damit der Standard „XRechnung“ entspre-
chend der Umsetzungsfristen verstärkt implementiert werden, da alle öffentlichen Auftrag-
geber spätestens ab April 2020 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen empfan-
gen und verarbeiten zu können. Im Rahmen des Betriebs ist daher mit einem erhöhten Be-
darf an Beratung und Unterstützung von Entscheidern, Anwendern und Betroffenen zum
Standard und allen technischen Bestandteilen zu rechnen.

Gleichzeitig werden von den Federführern auf Senderseite verstärkt Unternehmen und Lie-
feranten sowie Softwareunternehmen und Interessenverbände informiert und beraten, um
die Akzeptanz des Standards sicherzustellen.

Um eine einheitliche Rechtssetzung in Bund und Ländern zu gewährleisten, erarbeitet das
Steuerungsprojekt Eckpunkte der nationalen Rechtstransformation, die Bestandteil des
Standards werden sollen.

Im Auftrag des IT-Planungsrats und auf Basis des Ergebnisses des Prüfauftrags zu möglichen
Varianten eines einheitlichen sicheren Webservice (u. a. PEPPOL) hat das Steuerungsprojekt
einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung eines bundesweit einheitlichen sicheren Webser-
vice zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen erarbeitet. Dieser Beschlussvorschlag
hat das Ziel, perspektivisch den Anschluss öffentlicher Auftraggeber an die europäische
PEPPOL-Infrastruktur zu etablieren. Die europäische Lösung PEPPOL stellt eine in Europa
etablierte Lösung zur nationalen und grenzüberschreitenden Übermittlung von elektroni-
schen Rechnungen dar und ist gleichzeitig darauf ausgerichtet, weitere Teilprozesse der
elektronischen Beschaffung abzubilden. Die Lösung bietet aufgrund der Ausrichtung auf die
europäische Digitalisierungsstrategie und der damit einhergehenden Konformität zu europä-
ischen Standards und Vorgaben eine langfristige Perspektive.

2.3 Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses
    (DVDV 2.0)

Federführung: Bund

Abschluss: 2. Halbjahr 2019

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Mit der Einführung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV) im Jahr 2007
wurde den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ein zentrales Verzeichnis mit
technischen Verbindungsparametern für die verwaltungsübergreifende, sichere Kommunika-
tion zur Verfügung gestellt. Das DVDV bildet seitdem die Basis für den Datenaustausch ver-
schiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum. Dazu gehören unter anderem
das Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Personenstandswesen sowie das Ausländerwe-
sen.

Die Technologieentscheidungen entsprachen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Kon-
zeption des DVDV 2005 - 2006.

Ziel des Projekts "DVDV 2.0" ist es, die bestehende Infrastruktur technologisch anzupassen
und somit nachhaltig und zukunftssicher auszubauen. Bei der Weiterentwicklung des DVDV
gilt es, aktuelle technische Entwicklungen sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen
zu berücksichtigen (z. B. E-Government-Gesetz). Ferner werden Synergieeffekte im Kontext
der Umsetzung von EU-Verordnungen betrachtet. DVDV 2.0 ist als Baustein „Dienstever-
zeichnis“ Teil der gemeinsamen IT des Bundes und des Portalverbundes.

Nach der erfolglosen ersten Ausschreibung und einer umfangreichen Überarbeitung und
Anpassung der Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und des Grobkonzep-
tes, wurde der Teilnahmewettbewerb für ein zweites Verfahren am 11. Juli 2017 veröffent-
licht. Im Rahmen der Teilnahmefrist waren sechs Teilnahmeanträge eingegangen, wovon
nach erfolgter Auswertung fünf Bewerber am 29. September 2017 zur Abgabe eines indikati-
ven Angebotes aufgefordert wurden.

Im Rahmen der ersten Angebotsfrist wurden drei indikative Angebote abgegeben. Alle drei
Bieter wurden zu den Verhandlungen eingeladen.

Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde wurden die Vergabeunterlagen weiter kon-
kretisiert und die drei Bieter am 24. Januar 2018 zur Abgabe eines zweiten verbindlichen
Angebotes aufgefordert. Die Angebotsfrist endete am 13. Februar 2018.

Auch im Rahmen der zweiten Angebotsfrist gaben die bisherigen drei Bieter ein form- und
fristgerechtes Angebot ab.

Nach Auswertung der Angebote entschied die Bewertungskommission, dass keine weitere
Überarbeitung der Vergabeunterlagen erforderlich ist. Die Bieter wurden darüber unterrich-
tet und haben diese Vorgehensweise akzeptiert.

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Die zweite Verhandlungsrunde wurde mit den Bietern vom 19. bis zum 21. März 2018 im
Beschaffungsamt des BMI durchgeführt. Es folgte ein Aufruf zur Abgabe des Last Calls (fina-
les Angebot) mit Frist 3. April 2018.

Die abschließende förmliche Prüfung nach § 57 Absatz 1, 2. „Alternative“ und Absatz 2
„Vergabeverordnung (VgV)“ hat zu keinem Ausschluss eines Angebots von der weiteren Prü-
fung geführt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der erweiterten Richtwertme-
thode. Nach dem einstimmigen Ergebnis der Auswertungskommission und nach Durchfüh-
rung aller nach dem Vergaberecht erforderlichen Informationen und zusätzlichen Prüfungen
wurde der Governikus GmbH & Co. KG sowie deren Nachunternehmer, die Dataport AöR,
am 7. Mai 2018 der Zuschlag erteilt.

Am 29./30. Mai 2018 fand ein Kickoff-Workshop zur Realisierung von DVDV 2.0 mit Beteili-
gung der Expertengruppe (EG) DVDV, der Koordinierenden Stelle (KS) DVDV im ITZBund,
dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den externen Beratern auf Auftraggeberseite
sowie Vertretern der Governikus GmbH & Co. KG und der Dataport AöR auf Auftragnehmer-
seite statt.

Die Konzeptionsphase für DVDV 2.0 endet Anfang November 2018. Das Feinkonzept und das
Realisierungskonzept wurden bereits am 26. Juli 2018 bzw. am 17. August 2018 freigegeben.
Die Realisierungs- und Implementierungsarbeiten haben ebenfalls begonnen. Die Aufnahme
des Wirkbetriebs ist nach Abschluss der Tests, Schulungen etc. für Mitte Juli 2019 vorgese-
hen.

DVDV 2.0 wird nach Abschluss einer erfolgreichen Migration das bestehende DVDV 1 ablö-
sen (s. auch Abschnitt 4.1).

2.4 XDomea-Regierung – Grundlagen für den digitalen Dokumentenaus-
    tausch im föderalen Regierungshandeln (neues Steuerungsprojekt)

Federführer: Hessen

Projektbeginn-/ende: 01.04.2019 bis 30.06.2020

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Der bund-/länderübergreifende Datenaustausch im Rahmen des föderalen Regierungshan-
delns (im Kern die Ministerpräsidentenkonferenz inkl. der CdS-Konferenzen, Bundesrat Ple-
num und Ausschüsse, die Fachministerkonferenzen und nicht zuletzt der IT-Planungsrat)
erfolgt gegenwärtig überwiegend per E-Mail für das Senden und Empfangen oder über Do-
kumentenserver zum Bereitstellen und Abholen von Dokumenten. Dabei werden Metadaten
nicht oder nur rudimentär und unstrukturiert bereitgestellt. Nur vereinzelt und nicht stan-
dardisiert werden XML-Dateien und beschreibende Metadaten sowie die eigentlichen Do-
kumente per Webservice bereitgestellt.

Aus Gründen der einer Standardisierung folgenden Effizienz und vor dem Hintergrund des
Beschlusses 39/2017 des IT-Planungsrats (Verbindlicher Standard für den Austausch von
Akten, Vorgängen und Dokumenten) soll die Möglichkeit geschaffen werden, die zahlreichen
bestehenden, unterschiedlichen bund-/länderübergreifenden Datenaustauschverfahren
durch die Kopplung der eingesetzten DMS abzulösen. Die Voraussetzung dafür schafft die
fachliche Ausprägung „XDomea-Regierung“ und das Betriebskonzept für die Bereitstellung
eines Dienstes mit einer bedarfsgerechten Schnittstellenanbindung in der ab etwa Mitte
2019 bereitstehenden Infrastrukturkomponente DVDV 2.0. Im Fokus stehen dabei insbeson-
dere die Datenaustauschverfahren der MPK, des Bundesrats und des IT-Planungsrats. Dies
soll im Rahmen des vorgeschlagenen Vorhabens über drei Teilziele erreicht werden:

   1. Fachliche Ausprägung des verbindlichen Standards „XDomea“ für das bund-
      /länderübergreifende Dokumentenmanagement im Regierungshandeln.
   2. Entwicklung eines Kommunikations- und integrierten Betriebskonzepts mit dem oben
      genannten Standard zur Einbindung in das neue DVDV 2.0.
   3. Erstellung eines Leitfadens zur Profilierung eines XDomea-basierten Standards und
      dessen Bereitstellung über einen Dienst mit einer bedarfsgerechten Schnittstellenan-
      bindung im DVDV 2.0.

Die zu entwickelnde Ausprägung des Standards, das Betriebskonzept und der Leitfaden un-
ter Berücksichtigung der Dienstbereitstellung über das DVDV 2.0 bieten damit die Grundlage
für einen effizienten und fehlerfreien Austausch zwischen den Ländern, einen einfachen und
schnellen Zugriff auf Sitzungsunterlagen und perspektivisch für den Einsatz von länderüber-
greifenden, DMS-unabhängigen „Kalender-Services“ für das Regierungshandeln.

Die besondere Bedeutung des Vorhabens für Bund, Länder und Kommunen ergibt sich aus
diesem Paradigmenwechsel beim Dokumentenaustausch: Weg von E-Mail, Fileservern und
fehlenden Metadaten hin zu einem XML-basierten Standard und einer synchronen und me-
dienbruchfreien Kopplung der beteiligten DMS- und VBS-Systeme über das DVDV 2.0.

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14
3. Koordinierungsprojekte des IT-Planungsrats

Koordinierungsprojekte verfolgen einen Fach- oder Ebenen-übergreifenden Ansatz im Kom-
petenzbereich des IT-Planungsrats. Sie nutzen vorhandene IT-Standards und Infrastruktur-
komponenten.

Der IT-Planungsrat nimmt für diese Vorhaben die Koordinierungsverantwortung für die Zu-
sammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik nach § 1 Absatz 1
Satz 1 Nr. 1 des IT-Staatsvertrages wahr. Im Gegensatz zu den Steuerungsprojekten (Ab-
schnitt 2.1) übt der IT-Planungsrat bei Koordinierungsprojekten keine Gestaltungsfunktion
aus. Er bringt sich beratend und empfehlend in die Projekte ein und fungiert im Hinblick auf
die Verbreitung, Akzeptanz und Nachnutzung der Projektergebnisse als „Multiplikator“ und
Motor zur Meinungsbildung.

In erster Linie handelt es sich um Projekte, die entweder eine wesentliche Komponente zur
Weiternutzung im föderativen E-Government beinhalten oder die der Umsetzung eines
Fachverfahrens dienen, das in der Zuständigkeit einer oder mehrerer Fachministerkonferen-
zen liegt, aber Signalwirkung auch für andere Fachbereiche haben kann. Die Federführer
berichten der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats regelmäßig zum Projektstand.

Koordinierungsprojekte haben keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Pro-
jektbudget des IT-Planungsrats.

Obwohl die Projekte „Digitalisierungsprogramm“ und „Portalverbund“ als Koordinierungs-
projekte und nicht als Steuerungsprojekte des IT-Planungsrats klassifiziert sind, stellen Sie
außerordentlich wichtige Projekte für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgeset-
zes und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland dar. Sie gehören in den
nächsten Jahren zu den Schwerpunktthemen des IT-Planungsrats und sind von hoher poli-
tisch-strategischer Bedeutung.

3.1 Portalverbund

Federführung: Bund

Abschluss: 31. Dezember 2022

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, ihre Verwaltungsportale unter Berücksichti-
gung der föderalen Strukturen zu einem gemeinsamen Portalverbund zu verknüpfen. Damit
                                                                                           15
sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die von ihnen gewünschte Dienstleistung und
die zu dieser Dienstleistung bereitgestellten Informationen – unabhängig davon, auf wel-
chem Verwaltungsportal sie einsteigen – direkt, schnell, einfach und sicher mit drei Klicks
erreichen können.

Der Portalverbund stellt die Infrastruktur für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes be-
reit und verfolgt folgende übergreifende Ziele:

   •       Bis 2022 sollen alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen über Verwaltungsporta-
           le angeboten und medienbruchfrei abgewickelt werden können.
   •       Die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und Kommunen werden zu einem
           Portalverbund verknüpft.

In der Herbstsitzung 2017 hat der IT-Planungsrat die architektonischen Grundprinzipien des
Portalverbundes beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde Ende 2017 ein Proof of Concept
durchgeführt, in welchem technische Detailfragen validiert wurden.

Im Februar 2018 hat der IT-Planungsrat die Koordinierungsgruppe „Portalverbund“ beauf-
tragt, bis Herbst 2018 einen Piloten zu errichten. An der Umsetzung sind die Länder Bayern,
Berlin, Hamburg und Hessen sowie der Bund beteiligt. Im ersten Schritt werden damit Ende
2018 die Verwaltungsleistungen der fünf Pilotteilnehmer von jedem teilnehmenden Portal
aufrufbar sein. Soweit bereits Online-Leistungen verfügbar sind, werden auch diese portal-
übergreifend aufrufbar sein. Ab 2019 sollen sich nach einem noch zu erstellenden Zeitplan
alle weiteren Länderportale sukzessive anschließen. Zugleich werden im Projekt „Digitalisie-
rungsprogramm“ in großem Maßstab neue Online-Leistungen erstellt. Die gemeinsam er-
richtete Infrastruktur soll auch genutzt werden, um diese neuen Softwarelösungen im Por-
talverbund bereitzustellen und zu verteilen. Damit soll eine schnelle, einfache und auf-
wandsarme Befüllung des Portalverbundes gewährleistet werden.

Zudem erarbeitet die Koordinierungsgruppe „Portalverbund“ eine Roadmap, welche einen
Überblick über den weiteren Ausbau des Portalverbundes gibt.

Der IT-Planungsrat verständigte sich im Herbst 2018 in seiner 27. Sitzung auf Kriterien und
Basisfunktionen, die vom Portalverbund stufenweise bis 2022 zu erfüllen sind.

Über den Umsetzungsstand zur Erreichung dieser Kriterien soll die KG Portalverbund dem IT-
Planungsrat einmal im Jahr berichten.

Parallel soll in enger Abstimmung mit dem Digitalisierungsprogramm bis Ende 2018 ein ge-
meinsames Standardisierungsvorgehen erarbeitet und anschließend umgesetzt werden.
Damit wird die Grundlage zur schrittweisen Schaffung gemeinsamer Standards, Schnittstel-
                                                                                              16
len und Sicherheitsvorgaben gelegt. Die Erarbeitung bislang fehlender Standards wird unter
Einbindung von Spezialisten aus Verwaltung und Digitalwirtschaft erfolgen.

3.2 Digitalisierungsprogramm

Federführung: Bund und Aufbaustab FITKO

Abschluss: 31. Dezember 2022

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) legt fest, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bis
Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen direkt, einfach und sicher online nutzen können. Vo-
raussetzung dafür ist, dass sich Bund, Länder und Kommunen auf Grundprinzipien für ein
gemeinsames Vorgehen sowie auf eine sinnvolle Aufgabenteilung einigen. Für eine erfolgrei-
che Umsetzung des Gesetzes hat der IT-Planungsrat die folgenden Eckpunkte beschlossen:

   Die Nutzerorientierung soll als oberstes Prinzip bei der Digitalisierung von Leistungen
    verfolgt werden.
   Der Geltungsbereich des OZG umfasst 575 Leistungsbündel, in 14 Themenbereiche ge-
    gliedert, die im OZG-Umsetzungskatalog dokumentiert und fortgeschrieben werden.
   Die Aufgabenteilung zwischen den Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen erfolgt
    auf Basis der im OZG-Umsetzungskatalog definierten Themenfelder und/oder Leistungs-
    bündel.
   Die Bearbeitung erfolgt themenfeldbezogen arbeitsteilig von je einem Bundesressort
    gemeinsam mit einem oder mehreren Ländern und unterstützenden Kommunen (zur
    Übernahme von Federführungen entsprechend Beschlusslage IT-Planungsrat siehe
    www.it-planungsrat.de).
   Die Koordinierung der OZG-Umsetzung erfolgt gemeinsam durch den Aufbaustab FITKO
    und das BMI.

Digitalisierungsprogramm Phase 1 (bis 31. Dezember 2018)

Mit Beschluss 2017/01 vom 22. März 2017 hat der IT-Planungsrat das Koordinierungsprojekt
„Digitalisierungsprogramm“ beschlossen. Ziel des Projektes ist es, in einer ersten Phase bis
Ende 2018 die Digitalisierung von mindestens sechs konkreten Anliegen mit hoher Relevanz
für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen voranzutreiben.

Bis Ende 2018 wurden neun Projekte in Arbeitsgruppen des Digitalisierungsprogramms
durchgeführt (Einwohnerwesen, Einfach Leistungen für Eltern/ELFE, iKfz, Gewerbemeldung,
                                                                                         17
E-Rechnung, Arbeitsschutz, Online-Beteiligung Raumordnung, C-Visum, Wirtschaftliche Ju-
gendhilfe) und Ergebnistypen in Form von ersten Leuchtturmanwendungen sowie daneben
von Piloten, Prototypen, Referenzprozessen und anderen Blaupausen erarbeitet. Das Koor-
dinierungsprojekt „Digitalisierungsprogramm“ des IT-Planungsrats wird für die anstehende
arbeitsteilige Umsetzung des OZG in die Phase 2 überführt und entsprechend bis Ende 2022
verlängert.

Digitalisierungsprogramm Phase 2 (bis 31. Dezember 2022)

Die Phase 2 sieht die Bearbeitung aller 14 Themenfelder und/oder einzelner Leistungsbündel
vor. Unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen und der Nutzerexpertise entwickeln die
Themenfeldverantwortlichen einen gemeinsamen Digitalisierungsplan und steuern die Um-
setzung. Die Umsetzung von besonders priorisierten Leistungen erfolgt in Digitalisierungsla-
boren, in denen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, IT und Organisation im
Austausch mit Vollzugspraktikern aus den Kommunen sowie Unternehmen und Bürgern als
Nutzern von Verwaltungsleistungen Lösungs-Blaupausen und Komponenten für die Nach-
nutzung durch die föderalen Akteure entwickeln.

Für die 115 Verwaltungsleistungen des Bundes, bei denen sowohl Rechtsetzung als auch
Vollzug beim Bund liegt („Typ1-Leistungen“ im OZG-Umsetzungskatalog), übernimmt der
Bund, vertreten durch das BMI, die Federführung und Koordinierung und setzt hierfür ein
entsprechendes Bundesprogramm auf. Ziel ist es, die Typ1-Leistungen digital als Services
verfügbar zu machen, so dass diese möglichst schnell für die übergreifenden Planungen im
Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats zur Verfügung stehen und dort eingebunden
werden können.

3.3 Nationales Waffenregister II

Federführung: Bund, Baden-Württemberg

Fachlich verantwortlich: Innenministerkonferenz

Abschluss: 31. Dezember 2019

Die Stufe 1 des Vorhabens „Nationales Waffenregister (NWR I)“ war zunächst als Steue-
rungsprojekt (später als Koordinierungsprojekt) im Portfolio des IT-Planungsrats verankert
und konnte entsprechend der nationalen Vorgabe zum 31. Dezember 2012 erfolgreich reali-
siert werden. Bis Ende 2012 wurden die in der Waffenverwaltung (ca. 550 Waffenbehörden)
                                                                                         18
vorhandenen Kerninformationen zum Besitz von Waffen aufbereitet und erstmalig in ein
einheitliches, nationales IT-gestütztes System überführt. Die zentrale Komponente des NWR
wird durch das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde geführt. Das Verfahren „NWR“
wird seit Inbetriebnahme sehr stabil und sicher betrieben sowie umfassend von den zustän-
digen Behörden (u. a. Polizei) genutzt. Zum Ende 2017 wurden die Datenbestände von den
zuständigen Waffenbehörden erfolgreich bereinigt (§ 22 Abs. 3 Nationales-Waffenregister-
Gesetz - NWRG).

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat auf ihrer 204. Sitzung im Juni 2016 beschlossen, das
NWR unter Federführung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „NWR“ auszubauen (Stufe 2 des
Vorhabens, NWR II).

Ziel des NWR II ist, den Lebenszyklus einer Waffe abzubilden und so Waffen und wesentliche
Waffenteile vollständig zurückverfolgen zu können. Zu diesem Zweck werden die Waffen-
hersteller und -händler verpflichtet, den Umgang mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen
elektronisch anzuzeigen. Dazu werden sie in einem speziellen, gesicherten technischen Ver-
fahren an das NWR angebunden. Unter Nutzung des bereits etablierten Standards „XWaffe“
wird zur Datenübermittlung ein elektronisches Fachverfahren (sogenannte Kopfstelle als
zentral betriebene Kommunikationsplattform) beim Datenverarbeitungszentrum Mecklen-
burg-Vorpommern GmbH eingerichtet und betrieben. Auf diese Weise werden die manuel-
len Erfassungsaufwände in Waffenbehörden erheblich reduziert. Neben der technischen
Anbindung ist die Schaffung der Rechtsgrundlagen im Waffengesetz (WaffG) sowie im Nati-
onales-Waffenregister-Gesetz (NWRG) unabdingbare Voraussetzung für die Inbetriebnahme
von NWR II. Da der Ausbau des NWR II in wesentlichen Teilen durch die geänderte EU-
Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes
von Waffen (91/477/EWG) geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017)
bedingt ist, soll die Umsetzung dieser Richtlinie für das materielle Waffenrecht wie auch für
das NWRG in einem einheitlichen Verfahren durch ein 3. WaffRÄndG erfolgen.

Mit dem Ausbau des NWR wird ein weiterer Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit
Deutschlands geleistet. Den Anforderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie wird entsprochen.

Die Technik des NWR II wird nach aktuellem Stand planmäßig zum 1. Januar 2019 einsatzbe-
reit sein. Allerdings werden die erforderlichen Gesetzesänderungen bis dahin voraussichtlich
nicht in Kraft getreten sein. Die IMK hat auf ihrer Frühjahrskonferenz 2018 vorsorglich be-
schlossen, die technische Einsatzbereitschaft des NWR II zum 1. Januar 2019 und die tatsäch-
liche Inbetriebnahme aller technischen Funktionalitäten zum 14. Dezember 2019 sicherzu-
stellen. Das ist die von der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorgegebene, spätestens einzuhaltende
Frist.
                                                                                            19
Das Koordinierungsprojekt des IT-Planungsrats „Ausbau des Nationalen Waffenregisters
(NWR II)“ hat in der Vergangenheit die Errichtung einer erforderlichen Schnittstelle zwischen
IMK und IT-Planungsrat gefördert. Die IMK wird so bei ihrem Engagement unterstützt.

3.4 Breiteneinführung des P23R-Prinzips (Phase 2)

Federführung: Bund (hier: UBA)

Abschluss: 31. Dezember 2020

Ziel der Maßnahme ist es, den Prozessdatenbeschleuniger, kurz P23R, flächendeckend, zu-
nächst beschränkt auf die Berichterstattung im Umweltbereich, zu etablieren, um den Erfül-
lungsaufwand für die Wirtschaft zu reduzieren.
Das P23R-Prinzip beschreibt einen regelbasierten Ansatz, der es der Wirtschaft erlaubt, ihren
Berichts- oder Meldepflichten gegenüber der Verwaltung mit einem einzigen EDV-System
nachzukommen. Die Informationspflichten ergeben sich immer aus einer zugrundeliegenden
Rechtsvorschrift, die die Wirtschaft verpflichtet, Daten oder sonstige Informationen an die
Verwaltung zu übermitteln. Nach dem P23R-Prinzip wird jeder Informationspflicht eine
P23R-Regel zugeordnet. Durch die Regelverarbeitung im P23R-Prozessor entstehen die Be-
richtsdaten. Diese können nach der Inspektion durch einen Unternehmensmitarbeiter frei-
gegeben und an die zuständige Behörde übermittelt werden. Dies sichert den Unternehmen
die Hoheit über ihre Daten. Unternehmensdaten, die für mehrere Berichtspflichten benötigt
werden, müssen dem P23R-Prozessor nur einmal zur Verfügung gestellt werden (Only Once
Extraction). Unternehmen kommen ihren Informationspflichten mit dem P23R automati-
siert, medienbruchfrei und rechtssicher in elektronischer Form über das Internet nach.
Die Berichtsdaten, die mit dem P23R-Prozessor erzeugt werden, sind von hoher Qualität, da
P23R-Regeln üblicherweise Qualitätssicherungsroutinen beinhalten. Durch diese werden
Fehler frühzeitig entdeckt und die Kosten für ihre Beseitigung werden reduziert.
Durch im Funktionsumfang modifizierte P23R-Prozessoren können die Vorteile der regelba-
sierten Berichtsverarbeitung auch innerhalb der Verwaltung genutzt werden. Mit modifizier-
ten P23R-Prozessoren lassen sich ausschließlich auf P23R-Prozessoren basierende, lückenlo-
se Berichtsprozessketten von der Wirtschaft bis zur europäischen Kommission aufbauen.
Die Innovationsphase des P23R (Phase 1) wurde im Jahr 2015 mit der Pilotierung bei der
BASF SE abgeschlossen. Dabei wurde die Anwendbarkeit des P23R-Prinzips in der betriebli-
chen Berichterstattung erfolgreich demonstriert. Zusätzlich wurde gezeigt, dass der Einsatz
des P23R in der Berichterstattung sehr effizient ist. Durch die Anwendung des P23R-Prinzips
auf weitere Informationspflichten aus dem Umweltbereich und die Erweiterung, des den
P23R-Prozessor einsetzenden Unternehmenskreises, soll dieses im Umweltbereich in die
                                                                                           20
Breite getragen werden (Phase 2). Für diese Phase hat das Umweltbundesamt (UBA) die Fe-
derführung übernommen. Um einen signifikanten Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten
werden den Unternehmen sukzessive für alle wesentlichen, rechtlich geforderten Melde-
pflichten im Umweltbereich P23R-Regeln angeboten. Gleichzeitig wird an der Entwicklung
und dem Aufbau P23R-basierter Berichtsketten gearbeitet.
P23R ist eine wichtige E-Government-Komponente, um den Grad der Digitalisierung inner-
halb des Bundes und der Länder zu erhöhen. Der P23R-Prozessor ist durch die Zuordnung
von Informationspflichten zu P23R-Regeln universell in der Berichterstattung einsetzbar. Er
ermöglicht den höchsten Automatisierungsgrad, der bei gleichzeitiger, vollständiger Daten-
hoheit der Unternehmen, möglich ist. Durch P23R wird der Erfüllungsaufwand der Unter-
nehmen deutlich reduziert. Außerdem können die Berichtsprozesse innerhalb der Behörden
durch den Einsatz des P23R weiter flexibilisiert und automatisiert werden.
Eine erste Implementierung des P23R-Prozessors und aller Komponenten, um gemäß der
11., der 13. und der 17. BImSchV und bezüglich PRTR berichten zu können, liegt vor. Diese
P23R-Regeln können von den P23R-Prozessoren von dem P23R-Repository (www.p23r-
repository.de) abgerufen werden.
Die Kommunikation mit Firmen ist angelaufen. Es wird erwartet, dass mehrere Firmen aus
Sachsen-Anhalt in 2019 den P23R-Prozessor zur Berichterstattung einsetzen werden. Letzt-
endlich müssen mehrere Unternehmen aus verschiedenen Bundesländern für den regelmä-
ßigen P23R-Einsatz in der Berichterstattung gewonnen werden. Um dieses Ziel zu erreichen
und um das Projekt erfolgreich abschließen zu können, war eine Verlängerung der Projekt-
laufzeit notwendig.

3.5 EDV-Grundbuch (Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbank-
    grundbuchs)

Federführung: Bayern

Fachlich verantwortlich: Justizministerkonferenz

Abschluss: 11. November 2019

Das Projekt "Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs" hat die Realisie-
rung eines bundesweit einheitlichen Softwaresystems zur Speicherung und Bearbeitung der
fast 40 Millionen Grundbuchblätter mit einem Gesamtvolumen von etwa 400 Millionen Sei-
ten in voll strukturierter Form sowie eine verbesserte Online-Auskunft der Grundbuchdaten
zum Ziel.

                                                                                            21
Dazu haben alle 16 Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet und die
Steuerung des Projekts fünf Ländern unter Federführung Bayerns übertragen. Durch das
vorübergehende Ausscheiden der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein aus
dem Projekt musste die Verwaltungsvereinbarung angepasst werden, was zu einer Projekt-
verzögerung führte. Die beiden Länder beteiligen sich personell weiter am Projekt. Die Steu-
erung des Projekts erfolgt auf Grund dieser Veränderung nunmehr durch vier Länder. Das
Fachfeinkonzept für das bundeseinheitliche System zur Führung eines Datenbankgrundbuchs
(einschließlich Online-Abrufverfahren) sowie ein prototypischer Migrationsautomat zur Ein-
schätzung der voraussichtlichen Effizienz eines Programms zur Unterstützung der Migration
der vorhandenen Datenbestände wurden fertig gestellt und vertraglich abgenommen. Die
ursprünglichen Annahmen bezüglich der Aufwandsreduzierung bei der Datenmigration
durch ein spezielles Migrationsprogramm wurden hierdurch im Wesentlichen bestätigt.

Am 4. Januar 2016 begann die Phase „Realisierung“ im Projekt „Entwicklung eines bundes-
einheitlichen Datenbankgrundbuchs (dabag)“. Nach einer dreimonatigen Initialisierungspha-
se und weiteren Vorbereitungsmaßnahmen wurde am 23. Mai 2016 die eigentliche Pro-
grammierung des Grundbuchsystems gestartet.

Beim Auftragnehmer sind durch technische und organisatorische Probleme in der Startphase
sowie auf Grund von Qualitätsmaßnahmen Bearbeitungsrückstände entstanden. Ferner
mussten im Zuge der Umsetzung zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Die Umsetzung
der komplexen Fachlichkeit erforderte mehr Aufwand als ursprünglich geschätzt. Nach An-
sicht der Projektleitungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers ist eine weitere Pro-
jektverlängerung erforderlich. Zusammen mit dem Auftragnehmer werden derzeit eine Neu-
planung des noch ausstehenden Projektteils sowie eine Änderung in der Vorgehensweise bei
„Konzeption, Entwicklung und Test“ abgestimmt.

Aufgrund der noch zu beschließenden Neuplanung wird sich der Bereitstellungszeitpunkt des
Gesamtsystems, der ursprünglich im vierten Quartal 2018 geplant war, um mehr als die zu-
letzt veranschlagten sieben bis acht Monate verschieben.

Ein wichtiger Bestandteil der Projektarbeit ist die Entwicklung der Schnittstellen zu den
Fremdsystemen, damit ein Datenaustausch zwischen dem Datenbankgrundbuch und den
Fremdsystemen (z. B. ALKIS auf Seiten der Vermessungsverwaltung) möglich wird. Hierzu ist
von Beginn an die Einbindung von Experten der Länder, aber auch der jeweiligen Soft-
warehersteller erforderlich.

Des Weiteren wird an der Integration der Basiskomponenten, z.B. die Anbindung der Basis-
komponente Kostenbearbeitung und der Textsysteme, gearbeitet. Bei der Anbindung der e-
Akte-Systeme verläuft die Anbindung von eIP und e²A planmäßig.
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Welche konkreten Programmarbeiten für die zweite Jahreshälfte 2018 und im Jahr 2019
geplant sind, steht erst nach Vorliegen des abgestimmten überarbeiteten Projektplans fest.

Die Verschiebung des Projektendes sowie die Neuplanung ist dem E-Justice-Rat zur Billigung
vorgelegt.

3.6 Einheitlicher Ansprechpartner 2.0 (EA 2.0)

Federführung: Bund, Hessen

Abschluss: 30. Juni 2019

Mit dem Koordinierungsprojekt „Einheitlicher Ansprechpartner 2.0“ wird den Ansprüchen
und Erwartungen von kleinen, mittleren und großen Unternehmen an eine effiziente und
nutzerfreundliche Verwaltung Rechnung getragen. Dazu ist beabsichtigt, das Netzwerk ein-
heitlicher Ansprechpartner weiterzuentwickeln und privatwirtschaftliche Ansätze für E-
Government-Services zu stärken und einzubeziehen.
Die Wirtschaft erwartet gebündelte Angebote im Sinne eines Single Point of Contact, um die
Bürokratiekosten spürbar zu senken. Ziel ist daher ein unternehmensfreundliches und mehr-
kanalfähiges Angebot zu unternehmensrelevanten Verwaltungsverfahren. Dazu bedarf es
      einer besonders engen Verzahnung von Betrieb und Weiterentwicklung des Netz-
       werks der einheitlichen Ansprechpartner mit der Umsetzung der unternehmensrele-
       vanten OZG-Leistungen im Digitalisierungsprogramm und
      des Aufbaus des Portalverbundes mit besonderem Fokus auf digitale Services für die
       Wirtschaft.

Damit sollen zugleich die Anforderungen der EU-Verordnung über ein zentrales digitales Zu-
gangstor hinsichtlich bereitzustellender Informationen, Verfahren und Hilfs- und Problemlö-
sungsdienste erfüllt werden.
Erfolgreiches E-Government lebt auch davon, die Kreativität der Wirtschaft für anwender-
freundliche Lösungen zu nutzen. Privatwirtschaftliche Lösungen sollen daher forciert und
stärker eingebunden werden.

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Die frühzeitige Einbindung der Wirtschaft, insbesondere Start-ups und kleinere und mittlere
Unternehmen (KMU), soll die Akzeptanz und Marktdurchdringung von digitalen Verwal-
tungsleistungen noch besser sicherstellen.

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4. Anwendungen des IT-Planungsrats

Anwendungen sind IT-Lösungen, die aus Projekten oder projektähnlichen Strukturen des IT-
Planungsrats hervorgegangen sind und nun gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und
weiterentwickelt werden.

4.1 Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)

Federführung: Bund

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) hat die Funktion einer zentralen Re-
gistrierungsstelle für Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung und ermöglicht eine
rechtsverbindliche elektronische Kommunikation von und mit Behörden über die vorhande-
nen Fachverfahren. Das DVDV wird in einem kooperativen Betreibermodell durch Bund,
Länder und Kommunen bereitgestellt und in gemeinsamer Verantwortung im IT-Planungsrat
fortentwickelt. Der Betrieb des zentralen DVDV-Bundesmasters wird vom Bundesverwal-
tungsamt (BVA) umgesetzt. Das zuständige Hersteller- bzw. Pflegekonsortium für die An-
wendungssoftware wird von der Governikus KG (ehem. bremen online services GmbH & Co
KG) und Dataport gestellt.

Der Betrieb des bestehenden Systems DVDV und zu dessen Aufrechterhaltung ggf. notwen-
dige Maßnahmen sind zu unterscheiden von dem in Abschnitt 2.3 beschriebenen Vorhaben
zur grundlegenden Neuausrichtung des DVDV für künftige Anforderungen.

4.2 Behördenfinder (BFD)

Federführung: Sachsen-Anhalt

Der Behördenfinder Deutschland ist ein Ebenen übergreifender, flächendeckender Vermitt-
lungsdienst, der Anfragen nach Verwaltungsleistungen in und zwischen lokalen Serviceporta-
len vermittelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können die Dienstleistungen
aller Verwaltungen so von jedem Portal aus oder über einen zentralen Zugang finden.

Vor dem Hintergrund des neuen Portalverbundes auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes
(OZG) ist der BFD besonders zu betrachten. Erkenntnisse aus dem Betrieb des BFD fließen
auch in 2019 kontinuierlich in das Projekt „Online-Gateway Portalverbund“ ein. Die zustän-

                                                                                         25
dige Geschäfts- und Koordinierungsstelle für den BFD ist beim Land Sachsen-Anhalt angesie-
delt.

4.3 Föderales Informationsmanagement (FIM)

Federführung: Sachsen-Anhalt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen
bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen (Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren)
direkt, einfach und sicher online nutzen können. Diese Aufgabe erfordert eine zügige und
flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung und stellt in einem föderalen Staat mit star-
ker kommunaler Ebene eine besondere Herausforderung dar.

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) liefert standardisierte Informationen für alle
Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, die für die Behörden direkt
nutzbar sind. Ein zentrales Redaktionssystem stellt zudem sicher, dass alle Informationen
korrekt, aktuell und juristisch geprüft sind. Dabei bietet FIM erstmalig die Möglichkeit, diese
Informationen für neue Gesetze bereits am Tag ihres Inkrafttretens zur Verfügung zu stellen.

Die Inhalte von FIM sind in drei Bausteine gegliedert: Leistungsbeschreibungen, Datenfelder
und Prozesse.

Im Baustein „Leistungsbeschreibungen“ werden die Leistungen nach einem einheitlichen
Schema textlich genau definiert, ihre gesetzlichen Grundlagen beschrieben und Informatio-
nen zu beteiligten Einrichtungen und Organisationen bereitgestellt. Ein besonderer Fokus
liegt dabei auf der Verwendung einer einfachen und allgemein verständlichen Sprache.

Der Baustein „Datenfelder“ definiert alle Daten, die zwingend benötigt werden, um eine
Leistung abzurufen. Eingabefelder wie Name, Adresse oder Telefonnummer werden mit FIM
standardisiert und sind damit im Sinne eines Baukastens universell verwendbar.

Der Baustein „Prozess“ beschreibt den Ablauf und alle rechtlich vorgegebenen Bearbeitungs-
und Prüfschritte. Bei der laufenden Befüllung lassen sich Optimierungspotentiale identifizie-
ren, die im Rahmen gegebenenfalls notwendiger Gesetzesänderungen sukzessive realisiert
werden können.

Mit Blick auf den straffen Zeitplan zur Umsetzung des OZG, besitzt die Befüllung von FIM
höchste Priorität. Auf Beschluss des IT-Planungsrats muss die Informationsbereitstellung
optimiert und beschleunigt und der Redaktionsprozess ausgebaut werden. Die erste Ar-
beitsphase beinhaltet die abschließende Befüllung der Leistungen des Single Digital Gateway
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