"2020 wird das Jahr der Elektromobilität" - profil.bayern
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RAT „2020 wird das Jahr der Elektromobilität“ Elektro- und Hybrid-Autos werden als Dienstwagen oder Poolfahrzeuge für die bayerischen Genossenschaften immer interessanter, ist Sören Hensen überzeugt. Im Interview erklärt der Geschäftsführer des genossenschaftlichen Mobilitätsanbieters DRWZ Mobile, wann sich der Einstieg in die Elektromobilität lohnt. Interview: Florian Christner, Redaktion „Profil“ Foto: picture alliance / Sven Simon Herr Hensen, Sie glauben an den Durchbruch von Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen noch in diesem Jahr. Woran machen Sie das fest? Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 1/9
Sören Hensen: 2020 wird das Jahr der Elektromobilität. Da bin ich mir relativ sicher. Bisher waren Dieselfahrzeuge den E-Autos in einer Vollkostenrechnung in der Regel überlegen. Doch das dürfte sich durch die Erhöhung der staatlichen Förderung beim Kauf von Elektroautos und einer Verbesserung des Steuervorteils bei der privaten Nutzung von Dienstwagen geändert haben. Nun ist ein echter finanzieller Vorteil für E-Fahrzeuge gegeben. Darüber hinaus wird in diesem Jahr eine Vielzahl von E- Modellen auf den Markt kommen, die attraktive reale Reichweiten um die 350 Kilometer anbieten. Welche Modelle werden das sein? Sören Hensen ist Geschäftsführer der DRWZ Mobile GmbH. Foto: DRWZ Mobile Hensen: Volkswagen wird – so die aktuelle Planung – Mitte des Jahres den VW ID3 als erstes Fahrzeug seiner zentralen Elektroplattform auf den Markt bringen. Mit Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 2/9
einem Einstiegspreis von 29.999 Euro vor Rabatt, Innenraumabmessungen annähernd auf Passat-Niveau und einer Nenn-Reichweite von 330 Kilometern (kleinster Akku) bis 550 Kilometern (größter Akku) dürfte dieses Fahrzeug einen Meilenstein der Elektromobilität markieren. Alle Hersteller beginnen in 2020, zumindest die Bestellkanäle für Elektrofahrzeuge zu öffnen. Als weitere interessante Fahrzeuge seien kurz genannt: der Mercedes EQV als Mehrsitzer für bis zu neun Personen, der Renault Kangoo ZE als Servicefahrzeug, der Hyundai Kona Elektro oder der Renault ZOE mit verbesserter Reichweite. Darüber hinaus werden die gängigen Volumenmodelle sämtlicher Hersteller auch als Plug-in-Hybride verfügbar sein. Premiere des ID.3 von Volkswagen auf der Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt: 2020 sollen zahlreiche Elektroautos mit attraktiven Reichweiten von 350 Kilometern und mehr auf den Markt kommen. Foto: imago images / Arnulf Hettrich Wann werden Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge auch als Dienstwagen interessant? Hensen: Nachdem der Fiskus die Steuerlast für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen – die sogenannte 1 Prozent-Regel – für Elektroautos deutlich reduziert hat, sind diese schon heute als Dienstfahrzeug interessant. Bei Hybridfahrzeugen und E-Autos muss der Nutzer für den Privatgebrauch des Dienstwagens monatlich nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises steuerlich geltend Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 3/9
machen. Sofern der Listenpreis des E-Fahrzeugs unter 40.000 Euro liegt, sind es sogar nur noch 0,25 Prozent. Wer also einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von rund 50.000 Euro fährt und zusätzlich 30 Entfernungskilometer zur Arbeit versteuern muss, hat nach dem Umstieg auf ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug am Ende des Monats ungefähr 220 Euro netto mehr auf der Gehaltsabrechnung. Das ist ein relevanter Steuervorteil, der natürlich das Interesse an der E-Mobilität weckt. Milliardenschwere Förderung für Elektroautos Die Autoindustrie und die Bundesregierung haben sich Anfang November 2019 bei einem Spitzentreffen auf eine milliardenschwere Erhöhung der Kaufprämie für Elektroautos geeinigt. Beide Seiten werden wie bisher jeweils die Hälfte der Kosten übernehmen. Die Erhöhung der Kaufprämie soll die Kaufbereitschaft der Bevölkerung für E-Fahrzeuge ankurbeln. Die vor mehr als drei Jahren eingeführte Prämie war bisher bis Ende 2020 befristet. Nun wurde sie bis Ende 2025 verlängert, um den Unternehmen und den Verbrauchern langfristig Planungssicherheit geben. Die Details der neuen Prämienregeln für Elektrofahrzeuge: Für reine E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro soll der Zuschuss von bisher 4.000 Euro auf 6.000 Euro steigen. Reine E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 40.000 Euro werden voraussichtlich mit 5.000 Euro bezuschusst. Für Plug-In-Hybride mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro soll es zukünftig 4.500 Euro statt 3.000 Euro geben. Bei einem Listenpreis über 40.000 Euro gibt es für Plug-in-Hybride 3.750 Euro Zuschuss. E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride werden bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro gefördert. Bisher lag diese Limitierung bei 60.000 Euro. Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 4/9
Ab wann ist der Einsatz von E-Fahrzeugen in einem Fuhrpark sinnvoll? Hensen: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob eine Fuhrparkelektrifizierung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von den im Alltag zurückgelegten Fahrstrecken, vom Platzbedarf in den Fahrzeugen und vor allem von der Ladeinfrastruktur, die dem Nutzer zur Verfügung steht. Benötigt eine Genossenschaft beispielsweise ein Poolfahrzeug, das regelmäßig pro Tag nicht mehr als 120 Kilometer zurücklegt, kann bedenkenlos auf ein Elektrofahrzeug zurückgegriffen werden. Wird dagegen für das Vertriebsteam ein Dienstwagen benötigt, der relativ häufig 500 Kilometer und mehr am Tag bewegt wird, kommt dafür ein Elektroauto eher nicht infrage. Ein Renault ZOE hängt an der Ladesäule: Benötigt eine Genossenschaft zum Beispiel ein Poolfahrzeug, das täglich nicht mehr als 120 Kilometer zurücklegt, kann bedenkenlos auf ein Elektroauto zurückgegriffen werden. Foto: imago images / Chris Emil Janßen Welche grundsätzlichen Handlungsempfehlungen geben Sie Genossenschaften an die Hand, die Elektroautos in ihren Fuhrpark aufnehmen wollen? Hensen: Zunächst ermuntern wir die Fuhrparkverantwortlichen, ihre Dienstwagenordnung – die sogenannte „Carpolicy“ – grundsätzlich um Elektrofahrzeuge zu erweitern. Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber für die E- Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 5/9
Autos eine Lademöglichkeit im Unternehmen oder bei Interesse auch bei den Mitarbeitern zuhause bereitstellt. Die Entscheidung für ein E-Fahrzeug ergibt sich dann oft von selbst, da die Mitarbeiter ihr eigenes Mobilitätsverhalten in der Regel sehr gut einschätzen können und selbstständig entscheiden, ob die Reichweite des Fahrzeugs ihren Anforderungen entspricht. „Ein E-Auto bietet sich als Dienstfahrzeug an, wenn 80 von 100 Tagestouren mit einer Akkuladung gefahren werden können.“ Gibt es realistische Richtwerte, die den Mitarbeitern für die Reichweitenkalkulation von E-Fahrzeugen an die Hand gegeben werden können? Hensen: Dazu gibt es eine Faustformel. Die realistische, im Normalbetrieb erreichbare Reichweite elektrischer Fahrzeuge beträgt etwa 70 Prozent der vom Hersteller angegebenen Maximaldistanz. Maßstab ist das seit September 2017 gültige WLTP-Messverfahren für den Energiehunger von Kraftfahrzeugen. WLTP steht übersetzt für „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge“. Ein E-Fahrzeug bietet sich als Dienstfahrzeug an, wenn – gemessen an der realistischen Reichweite – 80 von 100 Tagesfahrten mit dem E-Auto abgedeckt werden können, ohne dass der Akku geladen werden muss. Bei weiteren 15 von 100 Tagesfahrten sollte es reichen, den Akku einmal zur Hälfte wieder aufzuladen. Bei den restlichen fünf von 100 Tagesfahrten muss der Akku dann länger oder mehrfach geladen werden, um das Ziel zu erreichen. Klimaneutraler Fuhrpark Die DRWZ Mobile GmbH bietet ihren Kunden eine Tankkarte an, mit der die genossenschaftlichen Unternehmen den CO2-Ausstoß ihres Fuhrparks direkt Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 6/9
kompensieren können. Bei jedem Tankvorgang werden 1,33 Cent pro Liter Diesel beziehungsweise 1,26 Cent pro Liter Benzin an Projekte zur CO2-Kompensation gespendet. Da die Tankkarte gleichzeitig Rabatte für den Treibstoffbezug bietet, entstehen unter dem Strich keine beziehungsweise nur minimale Zusatzkosten, obwohl der Fuhrpark des Unternehmens fortan klimaneutral unterwegs ist. Gibt es eine ähnliche Faustformel auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge? Hensen: Der Einsatz von Plug-in-Hybridfahrzeugen im Fuhrpark ist kritischer zu beurteilen. Diese besitzen aktuell eine durchschnittliche rein elektrische Reichweite von etwa 40 Kilometer. Diese Fahrzeuge eignen sich daher nicht für den Einsatz im Vertrieb, bei dem lange Strecken zurückgelegt werden müssen, sondern lediglich für Berufspendler. Das sind in der Regel Dienstwagen, die Mitarbeitern wegen ihrer Funktion oder Stellung im Unternehmen zugeteilt werden. Diese Arbeitnehmer legen mit ihrem Dienstwagen in der Regel 50 bis 60 Prozent der Fahrleistung auf ihrer Pendelstrecke zurück. Maßgabe für die Kalkulation sollte hier sein, dass die gesamte Pendelstrecke elektrisch zurückgelegt werden kann. Damit bestimmt die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur die Freigabe dieser Fahrzeuge. Ergo: Besteht eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz und daheim, darf der Mitarbeiter eine Pendelstrecke von rund 40 Kilometern zurücklegen. Besteht nur eine Lademöglichkeit daheim oder am Arbeitsplatz, darf der Mitarbeiter eine Pendelstrecke von 20 Kilometern zurücklegen, da nur an einem Punkt das Nachladen möglich ist. Sind neben der Öffnung der Dienstwagenordnung noch weitere Aspekte bei der Umstellung des Fuhrparks zu beachten? Hensen: Zusätzlich zur Anschaffung der Fahrzeuge ist frühzeitig auch die Frage der Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 7/9
Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz zu klären. Wir erleben immer noch, dass dieses Thema erst kurz vor Auslieferung eines E-Fahrzeugs angegangen wird. Dann muss alles schnell gehen und für ein schlüssiges Gesamtkonzept ist keine Zeit. Im Sinne einer zukunftsfähigen Ladelösung ist es wichtig, dass Standortleiter, Infrastrukturverantwortliche und Fuhrparkzuständige gemeinsam und frühzeitig ein Gesamtkonzept entwerfen. Dieses kann dann in einzelnen Stufen umgesetzt werden. Die DRWZ Mobile unterstützt die bayerischen Genossenschaften auf Wunsch bei der Entwicklung einer solchen Lösung. Darüber hinaus sollten die Verantwortlichen die Gelegenheit einer Fuhrparkumstellung auch dazu nutzen, um über eine mögliche Reduktion der vorgehaltenen Service- oder Poolfahrzeuge nachzudenken. Darin steckt oftmals das größte Potenzial zur Kostenvermeidung und Verringerung des eigenen CO2-Fußabdrucks. Auch hier kann die DRWZ Mobile unterstützen. Herr Hensen, vielen Dank für das Interview! Die DRWZ Mobile im Porträt Die DRWZ Mobile GmbH ist aus der Deutschen Raiffeisen-Warenzentrale GmbH hervorgegangen, einem Unternehmen der deutschen Raiffeisen-Organisation. Firmensitz ist Wiesbaden. Die DRWZ Mobile bietet genossenschaftlichen Unternehmen seit über 50 Jahren Mobilitätslösungen an, seit vergangenem Jahr auch im Bereich der E-Mobilität: GenoMobilität Die DRWZ Mobile unterstützt die bayerischen Genossenschaften beim Einstieg in die E- Mobilität mit einem umfangreichen Angebot aus einer Hand. So erstellt das Unternehmen Konzepte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur bei den Genossenschaften, nimmt die Ladestationen an den verschiedenen Standorten in Betrieb und kümmert sich um passende Bezahllösungen. Weitere Informationen zum Angebot GenoMobilität der DRWZ Mobile gibt es hier. Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 8/9
Rahmenverträge Die bayerischen Genossenschaften sind berechtigt, bei einem Autohaus ihrer Wahl die Sonderkonditionen der DRWZ Mobile zu nutzen. Dazu hat das Unternehmen Rahmenverträge mit über 30 Autoherstellern abgeschlossen. So sparen sich die Genossenschaften bis zu 40 Prozent beim Neuwagenkauf oder -leasing. Zusätzliche Rahmenverträge mit weiteren Mobilitätsdienstleistern, wie beispielsweise Tankkartenanbietern oder Werkstätten, bieten weiteres Sparpotenzial. Fuhrparkberatung Genossenschaften mit einem eigenen Fuhrpark an Firmenwagen können sich von der DRWZ Mobile zu verschiedenen Themen umfangreich beraten lassen. So prüft das Unternehmen zum Beispiel im Auftrag der Genossenschaft, ob alle rechtlichen Pflichten wie etwa die regelmäßige Fahrerunterweisung eingehalten werden. Außerdem bietet die DRWZ Mobile eine umfassende Analyse des Fuhrparks an, um alle Optimierungs- und Einsparpotenziale offenzulegen. Weitere Informationen gibt es unter www.drwzmobile.com. WEITERFÜHRENDE LINKS Die DRWZ Mobile GmbH Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020 www.profil.bayern/03-2020/rat/2020-wird-das-jahr-der-elektromobilitaet/ 9/9
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