"2020 wird das Jahr der Elektromobilität" - profil.bayern

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„2020 wird das Jahr der Elektromobilität“
Elektro- und Hybrid-Autos werden als Dienstwagen oder Poolfahrzeuge für die
bayerischen Genossenschaften immer interessanter, ist Sören Hensen überzeugt. Im
Interview erklärt der Geschäftsführer des genossenschaftlichen Mobilitätsanbieters
DRWZ Mobile, wann sich der Einstieg in die Elektromobilität lohnt.

Interview: Florian Christner, Redaktion „Profil“
Foto: picture alliance / Sven Simon

Herr Hensen, Sie glauben an den Durchbruch von Elektrofahrzeugen auf deutschen
Straßen noch in diesem Jahr. Woran machen Sie das fest?

Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020
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Sören Hensen: 2020 wird das Jahr der Elektromobilität. Da bin ich mir relativ sicher.
Bisher waren Dieselfahrzeuge den E-Autos in einer Vollkostenrechnung in der Regel
überlegen. Doch das dürfte sich durch die Erhöhung der staatlichen Förderung beim
Kauf von Elektroautos und einer Verbesserung des Steuervorteils bei der privaten
Nutzung von Dienstwagen geändert haben. Nun ist ein echter finanzieller Vorteil für
E-Fahrzeuge gegeben. Darüber hinaus wird in diesem Jahr eine Vielzahl von E-
Modellen auf den Markt kommen, die attraktive reale Reichweiten um die 350
Kilometer anbieten.

Welche Modelle werden das sein?

Sören Hensen ist Geschäftsführer der DRWZ Mobile GmbH. Foto: DRWZ Mobile

Hensen: Volkswagen wird – so die aktuelle Planung – Mitte des Jahres den VW ID3
als erstes Fahrzeug seiner zentralen Elektroplattform auf den Markt bringen. Mit

Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020
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einem Einstiegspreis von 29.999 Euro vor Rabatt, Innenraumabmessungen
annähernd auf Passat-Niveau und einer Nenn-Reichweite von 330 Kilometern
(kleinster Akku) bis 550 Kilometern (größter Akku) dürfte dieses Fahrzeug einen
Meilenstein der Elektromobilität markieren. Alle Hersteller beginnen in 2020,
zumindest die Bestellkanäle für Elektrofahrzeuge zu öffnen. Als weitere interessante
Fahrzeuge seien kurz genannt: der Mercedes EQV als Mehrsitzer für bis zu neun
Personen, der Renault Kangoo ZE als Servicefahrzeug, der Hyundai Kona Elektro
oder der Renault ZOE mit verbesserter Reichweite. Darüber hinaus werden die
gängigen Volumenmodelle sämtlicher Hersteller auch als Plug-in-Hybride verfügbar
sein.

Premiere des ID.3 von Volkswagen auf der Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt: 2020
sollen zahlreiche Elektroautos mit attraktiven Reichweiten von 350 Kilometern und mehr auf den Markt
kommen. Foto: imago images / Arnulf Hettrich

Wann werden Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge auch als Dienstwagen interessant?

Hensen: Nachdem der Fiskus die Steuerlast für die private Nutzung von
Dienstfahrzeugen – die sogenannte 1 Prozent-Regel – für Elektroautos deutlich
reduziert hat, sind diese schon heute als Dienstfahrzeug interessant. Bei
Hybridfahrzeugen und E-Autos muss der Nutzer für den Privatgebrauch des
Dienstwagens monatlich nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises steuerlich geltend

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machen. Sofern der Listenpreis des E-Fahrzeugs unter 40.000 Euro liegt, sind es
sogar nur noch 0,25 Prozent. Wer also einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von
rund 50.000 Euro fährt und zusätzlich 30 Entfernungskilometer zur Arbeit
versteuern muss, hat nach dem Umstieg auf ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug am
Ende des Monats ungefähr 220 Euro netto mehr auf der Gehaltsabrechnung. Das ist
ein relevanter Steuervorteil, der natürlich das Interesse an der E-Mobilität weckt.

  Milliardenschwere Förderung für Elektroautos

  Die Autoindustrie und die Bundesregierung haben sich Anfang November 2019 bei
  einem Spitzentreffen auf eine milliardenschwere Erhöhung der Kaufprämie für
  Elektroautos geeinigt. Beide Seiten werden wie bisher jeweils die Hälfte der Kosten
  übernehmen. Die Erhöhung der Kaufprämie soll die Kaufbereitschaft der Bevölkerung
  für E-Fahrzeuge ankurbeln. Die vor mehr als drei Jahren eingeführte Prämie war bisher
  bis Ende 2020 befristet. Nun wurde sie bis Ende 2025 verlängert, um den
  Unternehmen und den Verbrauchern langfristig Planungssicherheit geben. Die Details
  der neuen Prämienregeln für Elektrofahrzeuge:

          Für reine E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro soll der
         Zuschuss von bisher 4.000 Euro auf 6.000 Euro steigen.

          Reine E-Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 40.000 Euro werden
         voraussichtlich mit 5.000 Euro bezuschusst.

           Für Plug-In-Hybride mit einem Listenpreis unter 40.000 Euro soll es zukünftig
         4.500 Euro statt 3.000 Euro geben.

          Bei einem Listenpreis über 40.000 Euro gibt es für Plug-in-Hybride 3.750 Euro
         Zuschuss.

          E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride werden bis zu einem Nettolistenpreis von
         65.000 Euro gefördert. Bisher lag diese Limitierung bei 60.000 Euro.

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Ab wann ist der Einsatz von E-Fahrzeugen in einem Fuhrpark sinnvoll?

Hensen: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob eine
Fuhrparkelektrifizierung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere
von den im Alltag zurückgelegten Fahrstrecken, vom Platzbedarf in den Fahrzeugen
und vor allem von der Ladeinfrastruktur, die dem Nutzer zur Verfügung steht.
Benötigt eine Genossenschaft beispielsweise ein Poolfahrzeug, das regelmäßig pro
Tag nicht mehr als 120 Kilometer zurücklegt, kann bedenkenlos auf ein
Elektrofahrzeug zurückgegriffen werden. Wird dagegen für das Vertriebsteam ein
Dienstwagen benötigt, der relativ häufig 500 Kilometer und mehr am Tag bewegt
wird, kommt dafür ein Elektroauto eher nicht infrage.

Ein Renault ZOE hängt an der Ladesäule: Benötigt eine Genossenschaft zum Beispiel ein Poolfahrzeug,
das täglich nicht mehr als 120 Kilometer zurücklegt, kann bedenkenlos auf ein Elektroauto
zurückgegriffen werden. Foto: imago images / Chris Emil Janßen

Welche grundsätzlichen Handlungsempfehlungen geben Sie Genossenschaften an
die Hand, die Elektroautos in ihren Fuhrpark aufnehmen wollen?

Hensen: Zunächst ermuntern wir die Fuhrparkverantwortlichen, ihre
Dienstwagenordnung – die sogenannte „Carpolicy“ – grundsätzlich um
Elektrofahrzeuge zu erweitern. Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber für die E-

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Autos eine Lademöglichkeit im Unternehmen oder bei Interesse auch bei den
Mitarbeitern zuhause bereitstellt. Die Entscheidung für ein E-Fahrzeug ergibt sich
dann oft von selbst, da die Mitarbeiter ihr eigenes Mobilitätsverhalten in der Regel
sehr gut einschätzen können und selbstständig entscheiden, ob die Reichweite des
Fahrzeugs ihren Anforderungen entspricht.

 „Ein E-Auto bietet sich als Dienstfahrzeug an, wenn 80 von
  100 Tagestouren mit einer Akkuladung gefahren werden
                           können.“

Gibt es realistische Richtwerte, die den Mitarbeitern für die Reichweitenkalkulation
von E-Fahrzeugen an die Hand gegeben werden können?

Hensen: Dazu gibt es eine Faustformel. Die realistische, im Normalbetrieb
erreichbare Reichweite elektrischer Fahrzeuge beträgt etwa 70 Prozent der vom
Hersteller angegebenen Maximaldistanz. Maßstab ist das seit September 2017
gültige WLTP-Messverfahren für den Energiehunger von Kraftfahrzeugen. WLTP
steht übersetzt für „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichte
Nutzfahrzeuge“. Ein E-Fahrzeug bietet sich als Dienstfahrzeug an, wenn – gemessen
an der realistischen Reichweite – 80 von 100 Tagesfahrten mit dem E-Auto
abgedeckt werden können, ohne dass der Akku geladen werden muss. Bei weiteren
15 von 100 Tagesfahrten sollte es reichen, den Akku einmal zur Hälfte wieder
aufzuladen. Bei den restlichen fünf von 100 Tagesfahrten muss der Akku dann länger
oder mehrfach geladen werden, um das Ziel zu erreichen.

  Klimaneutraler Fuhrpark

  Die DRWZ Mobile GmbH bietet ihren Kunden eine Tankkarte an, mit der die
  genossenschaftlichen Unternehmen den CO2-Ausstoß ihres Fuhrparks direkt

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kompensieren können. Bei jedem Tankvorgang werden 1,33 Cent pro Liter Diesel
  beziehungsweise 1,26 Cent pro Liter Benzin an Projekte zur CO2-Kompensation
  gespendet. Da die Tankkarte gleichzeitig Rabatte für den Treibstoffbezug bietet,
  entstehen unter dem Strich keine beziehungsweise nur minimale Zusatzkosten, obwohl
  der Fuhrpark des Unternehmens fortan klimaneutral unterwegs ist.

Gibt es eine ähnliche Faustformel auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge?

Hensen: Der Einsatz von Plug-in-Hybridfahrzeugen im Fuhrpark ist kritischer zu
beurteilen. Diese besitzen aktuell eine durchschnittliche rein elektrische Reichweite
von etwa 40 Kilometer. Diese Fahrzeuge eignen sich daher nicht für den Einsatz im
Vertrieb, bei dem lange Strecken zurückgelegt werden müssen, sondern lediglich für
Berufspendler. Das sind in der Regel Dienstwagen, die Mitarbeitern wegen ihrer
Funktion oder Stellung im Unternehmen zugeteilt werden. Diese Arbeitnehmer legen
mit ihrem Dienstwagen in der Regel 50 bis 60 Prozent der Fahrleistung auf ihrer
Pendelstrecke zurück. Maßgabe für die Kalkulation sollte hier sein, dass die gesamte
Pendelstrecke elektrisch zurückgelegt werden kann. Damit bestimmt die
Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur die Freigabe dieser Fahrzeuge. Ergo: Besteht
eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz und daheim, darf der Mitarbeiter eine
Pendelstrecke von rund 40 Kilometern zurücklegen. Besteht nur eine
Lademöglichkeit daheim oder am Arbeitsplatz, darf der Mitarbeiter eine
Pendelstrecke von 20 Kilometern zurücklegen, da nur an einem Punkt das
Nachladen möglich ist.

Sind neben der Öffnung der Dienstwagenordnung noch weitere Aspekte bei der
Umstellung des Fuhrparks zu beachten?

Hensen: Zusätzlich zur Anschaffung der Fahrzeuge ist frühzeitig auch die Frage der

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Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz zu klären. Wir erleben immer noch, dass dieses
Thema erst kurz vor Auslieferung eines E-Fahrzeugs angegangen wird. Dann muss
alles schnell gehen und für ein schlüssiges Gesamtkonzept ist keine Zeit. Im Sinne
einer zukunftsfähigen Ladelösung ist es wichtig, dass Standortleiter,
Infrastrukturverantwortliche und Fuhrparkzuständige gemeinsam und frühzeitig ein
Gesamtkonzept entwerfen. Dieses kann dann in einzelnen Stufen umgesetzt werden.
Die DRWZ Mobile unterstützt die bayerischen Genossenschaften auf Wunsch bei der
Entwicklung einer solchen Lösung. Darüber hinaus sollten die Verantwortlichen die
Gelegenheit einer Fuhrparkumstellung auch dazu nutzen, um über eine mögliche
Reduktion der vorgehaltenen Service- oder Poolfahrzeuge nachzudenken. Darin
steckt oftmals das größte Potenzial zur Kostenvermeidung und Verringerung des
eigenen CO2-Fußabdrucks. Auch hier kann die DRWZ Mobile unterstützen.

Herr Hensen, vielen Dank für das Interview!

  Die DRWZ Mobile im Porträt

  Die DRWZ Mobile GmbH ist aus der Deutschen Raiffeisen-Warenzentrale GmbH
  hervorgegangen, einem Unternehmen der deutschen Raiffeisen-Organisation.
  Firmensitz ist Wiesbaden. Die DRWZ Mobile bietet genossenschaftlichen Unternehmen
  seit über 50 Jahren Mobilitätslösungen an, seit vergangenem Jahr auch im Bereich der
  E-Mobilität:

  GenoMobilität

  Die DRWZ Mobile unterstützt die bayerischen Genossenschaften beim Einstieg in die E-
  Mobilität mit einem umfangreichen Angebot aus einer Hand. So erstellt das
  Unternehmen Konzepte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur bei den
  Genossenschaften, nimmt die Ladestationen an den verschiedenen Standorten in
  Betrieb und kümmert sich um passende Bezahllösungen. Weitere Informationen zum
  Angebot GenoMobilität der DRWZ Mobile gibt es hier.

Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020
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Rahmenverträge

  Die bayerischen Genossenschaften sind berechtigt, bei einem Autohaus ihrer Wahl die
  Sonderkonditionen der DRWZ Mobile zu nutzen. Dazu hat das Unternehmen
  Rahmenverträge mit über 30 Autoherstellern abgeschlossen. So sparen sich die
  Genossenschaften bis zu 40 Prozent beim Neuwagenkauf oder -leasing. Zusätzliche
  Rahmenverträge mit weiteren Mobilitätsdienstleistern, wie beispielsweise
  Tankkartenanbietern oder Werkstätten, bieten weiteres Sparpotenzial.

  Fuhrparkberatung

  Genossenschaften mit einem eigenen Fuhrpark an Firmenwagen können sich von der
  DRWZ Mobile zu verschiedenen Themen umfangreich beraten lassen. So prüft das
  Unternehmen zum Beispiel im Auftrag der Genossenschaft, ob alle rechtlichen
  Pflichten wie etwa die regelmäßige Fahrerunterweisung eingehalten werden.
  Außerdem bietet die DRWZ Mobile eine umfassende Analyse des Fuhrparks an, um alle
  Optimierungs- und Einsparpotenziale offenzulegen.

  Weitere Informationen gibt es unter www.drwzmobile.com.

WEITERFÜHRENDE LINKS

         Die DRWZ Mobile GmbH

Profil – Das bayerische Genossenschaftsblatt – Ausgabe 03 2020
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