2021-22 Ausschreibungen für Auslandsaufenthalte International Office

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Ausschreibungen für Auslandsaufenthalte

               2021-22

          International Office
1 Inhalt

Wichtige Hinweise zu Corona und Auslandsaufenthalten .................................. 3
1    Das Bewerbungsverfahren ..................................................................... 5
    1.1   Allgemeine Bewerbungsunterlagen .................................................... 5
    1.2   Die Bewerbungsfrist: 26.11.2020 – 31.01.2021 .................................. 5
    1.3   Der Sprachnachweis ........................................................................ 5
    1.4   Das Auswahlverfahren ..................................................................... 6
    1.5   Rückmeldung an Bewerberinnen und Bewerber ................................... 6
2    Ausschreibungen .................................................................................. 6
    2.1   Studienplätze an Partnerhochschulen im Ausland ................................ 6
    2.2   Microcredentials .............................................................................. 7
    2.3   ERASMUS+ 2021 ............................................................................ 7
    2.4   ERASMUS+ International (ICM Mobilität) 2021 .................................... 8
    2.5   DAAD PROMOS 2021 ....................................................................... 9
    2.6   Mobilitätsstipendium 2021 .............................................................. 10
    2.7   Green Mobility Grant 2021 ............................................................. 11
3    Länderübersicht Fördersätze ................................................................ 12
4    Kontakt ............................................................................................. 16

2
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten für die folgenden Hin-
                  weise, bevor Sie weiterlesen.

Wichtige Hinweise zu Corona und Auslandsaufenthalten
Wir freuen uns, dass Sie einen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums planen! Damit
Sie dafür in Zeiten von Corona bestmöglich vorbereitet sind, beachten Sie bitte die folgen-
den Hinweise. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen
können Sie sich immer gerne an das International Office wenden.

Wenn mein Zielland ein Risikogebiet ist

Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Die FH Bielefeld wird daher
2021 keine neuen Auslandsaufenthalte in Gebieten fördern, für die zum Zeitpunkt der
Ausreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht oder die als Risikogebiet laut
Robert-Koch-Institut gelistet sind. 1 Behalten Sie im Hinterkopf, dass auch „sichere Ge-
biete“ bei entsprechender Entwicklung jederzeit zu Risikogebieten werden können und es
deshalb auch kurzfristig noch zur Absage von Auslandsaufenthalten kommen kann. Wir
empfehlen Ihnen deshalb nur Ticketbuchungen etc. vorzunehmen, die Sie (kostenlos) um-
buchen oder stornieren können.

Neubewerbungen auf Aufenthalte in Risikogebieten sind möglich. Wenn jedoch zum Zeit-
punkt der Ausreise immer noch/wieder eine Warnung vorliegt, erfolgt keine Förderung.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt hiervon betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit:

    •   den Auslandsaufenthalt auf ein anderes Semester zu verschieben,
    •   den Auslandsaufenthalt komplett virtuell durchzuführen oder virtuell zu beginnen
        und später physisch fortzusetzen (s.a. Erasmus+ Blended Mobility und Digitale Auf-
        enthalte mit Promos Förderung),
    •   den Auslandsaufenthalt abzusagen.

Wenn ich mich in einem Risikogebiet befinde

Es kann sein, dass ein Land erst zum Risikogebiet ernannt wird, wenn Sie bereits dort sind.
Informieren Sie sich daher regelmäßig über die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Auf-
enthaltslandes und nutzen die Informationsangebote der örtlichen Behörden.

Wenn Sie in einem Risikogebiet sind, können Sie den Aufenthalt abbrechen und nach
Deutschland zurückkehren. Stipendien, die Sie vom International Office bis zum Zeitpunkt
der Beendigung Ihres Aufenthaltes erhalten haben, müssen bei einer Rückkehr nach
Deutschland nicht zurückgezahlt werden (bei anderen Förderungen wenden Sie sich an die
jeweilige Förderorganisation). In vielen Fällen kann das Stipendium in Deutschland sogar
weitergezahlt werden, wenn z.B. Studienleistungen an der Gasthochschule durch Online-
Kurse weiterhin erbracht werden. Zusätzliche Kosten, die aus der früheren Rückreise ent-
stehen, werden geprüft und nach Möglichkeit übernommen.

1
 Ausgenommen hiervon sind Aufenthalte, für die Studierende bereits eine Zusage von
uns erhalten haben.
3
Beachten Sie außerdem die Quarantäne- und Testpflicht bei der Einreise aus einem Risi-
kogebiet nach Deutschland. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des
Bundesgesundheitsministeriums.

Wenn Sie den Aufenthalt fortsetzen wollen, können Sie das tun. Wir weisen Sie jedoch
ausdrücklich darauf hin, dass dies auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher Haf-
tung der FH Bielefeld geschieht. Vom International Office zugesagte Förderungen bleiben
in diesem Fall erhalten (bei anderen Förderungen wenden Sie sich an die jeweilige Förder-
organisation). Sie sollten sich jedoch über mögliche Risiken Ihres Aufenthaltes bewusst
sein wie z.B.:

    •   mögliche Ein- und Ausreisebeschränkungen
    •   etwaige Quarantänebestimmungen im In- & Ausland
    •   Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr
    •   nicht ausreichende Hygienestandards
    •   keine adäquate medizinische Versorgung vor Ort

Überlegen Sie deshalb sorgfältig, ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet
fortsetzen wollen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit vertrauten Personen wie Ihrer Familie
und Ihren Freunden zu beraten und ggf. die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Auf-
enthaltsland zu kontaktieren. Informieren Sie sich regelmäßig über die Lage vor Ort.

Für beide genannten Fälle (Abbrechen und Fortsetzen) gilt:

           Informieren Sie das International Office umgehend
                        über Ihre Entscheidung!

Allgemeine Hinweise

Wir möchten Sie auch nochmal auf unsere Website zur Sicherheit im Ausland aufmerksam
machen und hier besonders auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND,
in die Sie sich eintragen sollten.

Vielen Dank, dass Sie sich die Hinweise durchgelesen haben! Bei Fragen können Sie sich
immer gerne an das International Office wenden.

4
1 Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung auf Studienplätze an den ausländischen Partnerhochschulen der FH Biele-
feld und auf Stipendien für Auslandsaufenthalte erfolgt über ein Online-Portal. Den pas-
senden Link finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. Die Bewerbung auf ein Stipendium
für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen kann innerhalb der Online-Bewerbung auf
den Studienplatz erfolgen.

Von der Online-Bewerbung ausgenommen sind (bis auf weiteres) ERASMUS+ Aus-
landspraktika und der Green Mobility Grant. Informationen zur Bewerbung auf diese Sti-
pendien finden Sie auf der Website des International Office.

1.1 Allgemeine Bewerbungsunterlagen
Grundsätzlich müssen folgende Bewerbungsunterlagen eingereicht werden:
•     Motivationsformular (s. Vorlage im Online-Portal)
•     Aktueller Notenspiegel
•     Tabellarischer Lebenslauf
•     Sprachnachweis

Für einige Förderprogramme müssen andere bzw. zusätzliche Unterlagen eingereicht wer-
den. Diese finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung.

1.2 Die Bewerbungsfrist: 26.11.2020 – 31.01.2021
Die Deadline 31.01.2021 gilt für alle Bewerbungen auf Studienplätze an einer Partnerhoch-
schule, ein ERASMUS+ Studienstipendium oder ein PROMOS-Stipendium.

Hinweis: Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge können
Notenspiegel und Sprachnachweis bis spätestens zum 28.02.2021 nachreichen.
Die einzige Ausnahme hiervon ist die University of Alberta (s.u.)

Bewerbungen für die Partnerhochschule University of Alberta müssen von Stu-
dierenden aller Fachbereiche vollständig (inkl. Notenspiegel und Sprachnach-
weis) bis zum 31.01. eingereicht werden.

Bewerbungen auf ein ERASMUS+ Stipendium für Praktika können fortlaufend bis spä-
testens vier Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden.
Bewerbungen auf ein Mobilitätsstipendium und Green Mobility Grant können fortlau-
fend, müssen aber vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.

1.3 Der Sprachnachweis
Als Sprachnachweis können in allen Austausch- und Förderprogrammen folgende Doku-
mente eingereicht werden:
• Aktueller Notenspiegel (falls ein entsprechender Sprachkurs an der FH belegt wurde)
• TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate o.Ä.
• DAAD-Sprachtest
• Abiturzeugnis mit Angabe der GER 2-Niveaustufe (nicht für Studierende der wirtschafts-
    wissenschaftlichen Studiengänge)

2
    Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen
5
Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse variieren nach Fachbereich und Art des Aus-
landsaufenthalts. Grundsätzlich sind Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache von
min. B1 des GER zu empfehlen.

1.4 Das Auswahlverfahren
Die Auswahlkommissionen variieren nach Austauschprogramm bzw. Stipendium und be-
stehen aus Vertreter*innen der Fachbereiche und dem International Office. Sie beurteilen
die Bewerbung nachfolgenden Kriterien:
• Erbrachte Studienleistungen
• Motivation und Beschreibung des Vorhabens (im Motivationsformular)
• Sprachkenntnisse (Unterrichts- bzw. Arbeitssprache, ggf. zusätzlich Landessprache)

1.5 Rückmeldung an Bewerberinnen und Bewerber
Etwa 2 Monate nach Bewerbungsschluss erhalten alle Bewerber*innen auf einen Studien-
platz an einer Partnerhochschule, ein ERASMUS+ Studienstipendium oder ein PRO-
MOS-Stipendium Rückmeldung.

Für ERASMUS+ Praktika gibt es keinen festen Bewerbungsschluss; hier erfolgt die Rück-
meldung i.d.R. innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung.

Für das Mobilitätsstipendium und Green Mobility Grant gibt es keinen festen Bewer-
bungsschluss. Nach Eingang der Bewerbung erfolgt zunächst eine bedingte Zusage unter
dem Vorbehalt, dass der Auslandsaufenthalt absolviert und die Abschlussunterlagen ein-
gereicht werden.

2 Ausschreibungen

2.1 Studienplätze an Partnerhochschulen im Ausland
Im Rahmen des ERASMUS+ Programms und weiterer Hochschulpartnerschaften werden
Studienplätze für ein oder zwei Auslandssemester an unseren Partnerhochschulen verge-
ben. Die Partnerhochschulen der jeweiligen Fachbereiche finden Sie auf der Website des
International Office in der Downloadbox.

Zeitraum: WiSe 2021/22, SoSe 2022

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge auf Plätze an Partnerhochschulen
des jeweiligen Fachbereichs. Aufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen sind ab dem
3. Fachsemester der Bachelorstudiengänge möglich; im Masterstudium gibt es keine solche
Einschränkung.

Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

In der Bewerbung können bis zu 3 Wunschhochschulen angegeben werden. Im Online-
Formular müssen Sie auch angeben, ob Sie sich auf ein ERASMUS+ Studienstipendium
oder ein PROMOS-Stipendium bewerben möchten.

6
2.2 Microcredentials
Bei den Microcredentials geht es darum, einzelne Kurse an ausländischen Hochschulen zu
belegen – und zwar online und von zu Hause aus. Sie können so Credit Points erwerben,
Kontakte knüpfen und Einblicke in das Studierendenleben gewinnen, ohne physisch ins
Ausland zu reisen. Microcredential-Kurse können Sie sich anerkennen lassen oder als frei-
willige Ergänzung, ohne Anerkennung an der FH Bielefeld, belegen. Weitere Informationen
zu den Microcredentials finden Sie auf der Website des International Office.

Zeitraum: SoSe 2021

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge auch für fachfremde Kurse.

Bewerbungsverfahren
Mail an digitalmobil@fh-bielefeld.de schicken mit folgenden Informationen: Name, Studi-
engang und ausgewählte(r) Kurs(e) an der Partnerhochschule. Einschreibung und Kursan-
meldung an der Partnerhochschule (Zugang über Kurskatalog).

2.3 ERASMUS+ 2021
Im ERASMUS+ Programm vergeben wir ERASMUS+ Stipendien für ein oder zwei Auslands-
semester (Studierendenmobilität) an unseren ERASMUS+ Partnerhochschulen. Die ERAS-
MUS+ Partnerhochschulen der jeweiligen Fachbereiche finden Sie auf der Website des In-
ternational Office in der Downloadbox.

Eine Förderung von Praktika in ERASMUS+ Programmländern (EU sowie Island, Liechten-
stein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) ist ebenfalls möglich.

Zeitraum (Studium): WiSe 2021/22, SoSe 2022
Zeitraum (Praktikum): fortlaufend

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge. Aufenthalte an ERASMUS+ Part-
nerhochschulen sind ab dem 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs möglich; im Mas-
terstudium und für Auslandspraktika gibt es keine solche Einschränkung.

Innerhalb eines Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) sind insgesamt 12 Monate För-
derung durch ERASMUS+ (für Studium und/oder Praktika) möglich. Dieses Kontingent darf
noch nicht ausgeschöpft sein.

Wie hoch ist die Förderung 3?
1) Studium
• 450,00 € pro Monat in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,
    Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich
• 390,00 € pro Monat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta,
    Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
• 330,00 € pro Monat in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedo-
    nien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, der Tür-
    kei und Ungarn

3
 In dieser Ausschreibung sind die aktuellen Fördersätze angegeben. Änderungen der
Fördersätze (und Programmländer) sind möglich und werden auf der Website des Inter-
national Office bekannt gegeben.
7
2) Praktikum
• 555,00 € pro Monat in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,
    Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich
• 495,00 € pro Monat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta,
    Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
• 435,00 € pro Monat in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedo-
    nien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, der Tür-
    kei und Ungarn

Sonderförderung
• Für Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 30: bis zu
   200,00 € zusätzlich pro Monat
• Für Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50: Erstat-
   tung auslandsbedingter Mehrkosten von bis zu 10.000,00 € möglich
• Für Studierende und Graduierte, die ihr Kind mit ins Ausland nehmen: bis zu 200,00 €
   zusätzlich pro Monat

Informationen zur Bewerbung auf Sonderförderung finden Sie auf der Website des Inter-
national Office.

Bewerbung
Die Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium für Studienaufenthalte erfolgt innerhalb der
Online-Bewerbung auf einen Studienplatz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule.

Bewerbungen für Praktika können fortlaufend ohne Termin eingereicht werden spätestens
jedoch 4 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Praktika finden Sie auf unserer
Website.

2.4 ERASMUS+ International (ICM Mobilität) 2021
Im ERASMUS+ International Programm mit Partnerländern vergeben wir ERASMUS+ Sti-
pendien für ein oder zwei Auslandssemester (Studierendenmobilität) an den nachfolgenden
Partnerhochschulen.

Praktika mit einer Mindestdauer von 60 Tagen können mit den gleichen Stipendienraten
in den Partnerländern Albanien, Israel, Russland und zusätzlich Serbien gefördert werden.

Albanien
Polytechnic University of Tirana
Fachbereich: Ingenieurwissenschaften und Mathematik
Stipendium: 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 275,00 €

University of Tirana
Fachbereich: Wirtschaft
Stipendium: 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 275,00 €

Aleksander Moisu University, Durrës
Fachbereich: Wirtschaft
Stipendium: 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 275,00 €

Israel
8
Bezalel University of Arts, Jerusalem
Fachbereich: Gestaltung
Stipendium: 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 530,00 €

Russland
Yaroslav-the Wise, Novgorod State University, Veliky Novgorod
Fachbereich: Ingenieurswissenschaften und Mathematik
Stipendium: 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 275,00 €

Serbien (nur Praktika, bis 31.07.2021)
University of Arts Belgrade, Belgrad
Fachbereich: Gestaltung
Förderung: € 700,00 € pro Monat
Reisekostenpauschale: 275,00 €

Zeitraum (Studium): WiSe 2021/22, SoSe 2022
Zeitraum (Praktikum): fortlaufend

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aus den angegebenen Fachbereichen. Aufenthalte an
ERASMUS+ Partnerhochschulen sind ab dem 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs
möglich; im Masterstudium und für Auslandspraktika gibt es keine solche Einschränkung.

Innerhalb eines Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) sind insgesamt 12 Monate För-
derung durch ERASMUS+ (für Studium und/oder Praktika) möglich. Dieses Kontingent darf
noch nicht ausgeschöpft sein.

Bewerbung
Die Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium für Studienaufenthalte erfolgt innerhalb der
Online-Bewerbung auf einen Studienplatz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule.

Bewerbungen für Praktika können fortlaufend ohne Termin eingereicht werden spätestens
jedoch 4 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Praktika finden Sie auf unserer
Website.

2.5 DAAD PROMOS 2021

PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden an deutschen Hoch-
schulen) ist ein Mobilitätsprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD), der kürzere Auslandsaufenthalte von Studierenden (bis zu sechs Monaten) welt-
weit fördert. Es wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.

Zeitraum: 01.02.2021 – 31.12.2021 (ggf. bis einschl. 28.02.2022)

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle an der FH Bielefeld regulär eingeschriebenen Studierenden ab
dem ersten Fachsemester, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Was wird gefördert?
• Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit (1-6 Monate)
• Abschluss- und Studienarbeiten an Hochschulen oder Unternehmen weltweit (1-6 Mo-
  nate)

9
•     Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen weltweit (6 Wochen – 6
      Monate)
•     Teilnahme an Sommerschulen weltweit (2-6 Wochen)

Was kann nicht gefördert werden?
• Studienaufenthalte und Praktika in ERASMUS+ Programmländern (EU-Mitgliedstaaten
  sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei)
• Für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthalte im Heimatland
  (d.h. in dem Land, in dem man sich in den letzten 5 Jahren überwiegend aufgehalten
  hat)
• Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen
  hat
• Aufenthalte, die bereits durch andere Stipendien gefördert werden (z.B. DAAD:
  HAW.international, DAAD und Fulbright: Sommerschulen).

Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Zielland beträgt das PROMOS-Stipendium 350-550 € pro Monat (s. Länderüber-
sicht, anbei).
Abhängig von der Bewerberlage behalten wir uns vor, nur einen Teil des Aufenthalts zu
fördern (z.B. 3 geförderte Monate bei einer Aufenthaltsdauer von 4 Monaten). Grundsätz-
lich wird ab 15 Tagen eine halbe, ab 30 Tagen eine volle Monatspauschale ausgezahlt.
Weitere Kosten (z. B. Studiengebühren, Auslandskrankenversicherung etc.) werden nicht
übernommen.

Bewerbungsverfahren
1. Studium an Partnerhochschulen: Die Bewerbung auf PROMOS-Förderung erfolgt inner-
halb der Online-Bewerbung auf den Studienplatz an einer Partnerhochschule.

2. Auslandsstudium als Freemover, Abschluss- und Studienarbeiten, Auslandspraktikum
oder Sommerschule: Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren über unsere Website.

Bewerbungsunterlagen
• Allgemeine Bewerbungsunterlagen
• Studienplatzzusage bzw. Praktikumsvertrag bzw. Betreuungszusage bei Abschlussar-
  beiten (kann nachgereicht werden)
• ggf. Learning Agreement (nur bei Studienaufenthalten)
• ggf. genauer Zeitplan (nur bei Abschluss- und Studienarbeiten)

2.6 Mobilitätsstipendium 2021
Die Fachhochschule Bielefeld finanziert aus eigenen Mitteln (zQVM – zentrale Qualitätsver-
besserungsmittel) Reisekostenzuschüsse für studienbezogene Auslandsaufenthalte von
Studierenden. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel.

Zeitraum: 01.01.2021 – 28.02.2022

Was wird gefördert?
• Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland
• Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland
• Weitere studienbezogene Auslandsaufenthalte 4

Was kann nicht gefördert werden?

4
    Sommerschulen o.Ä.; in Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte im International Office.
10
•    Auslandsaufenthalte, für die bereits ein Stipendium bezogen wird, das auch Reisekos-
     ten decken soll (z.B. ERASMUS+, HAW.International)

Wie hoch ist die Förderung?
• Im geographischen Europa (s. Länderübersicht): einmalige Reisekostenpauschale i.H.v.
   200,00 €
• In weiteren Ländern: einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 500,00 €

Bewerbungsverfahren
Den Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Bewerbungsfrist: Es gibt keine einheitliche Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung kann
vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zum Tag vor der Ausreise erfolgen.

Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung einzureichen:
• Antrag über das Online-Bewerbungsportal

Wie geht es dann weiter?
Das Mobilitätsstipendium wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen ver-
geben. Die Voraussetzungen für eine Förderung (s.o.) müssen erfüllt sein; eine weitere
Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des
Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Mobilitätsstipen-
dium wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung ste-
hen.

Wann wird das Mobilitätsstipendium ausgezahlt?
Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt im Anschluss an den Auslandsauf-
enthalt und nur dann, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr folgende Un-
terlagen über das Online-Portal eingereicht wurden:
• Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay bzw.
    Praktikumsbescheinigung o.Ä.)
• Erfahrungsbericht (entsprechend dem Leitfaden des International Office)

2.7 Green Mobility Grant 2021
Zur Förderung der Nachhaltigkeit von studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Studie-
renden in Europa finanziert die Fachhochschule Bielefeld aus eigenen Mitteln (zQVM – zent-
rale Qualitätsverbesserungsmittel) Reisekostenzuschüsse, wenn der Aufenthalt nicht mit
dem Flugzeug angetreten wird. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mit-
tel.

Zeitraum: 01.01.2021 – 28.02.2022

Was wird gefördert?
• Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland im geographischen Europa
• Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland im geographi-
  schen Europa
• Weitere studienbezogene Auslandsaufenthalte im geographischen Europa3

Wie hoch ist die Förderung?
• Je nach Aufenthaltsziel eine einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 50,00 – 150,00 €

11
•     Entfernung 5 von Bielefeld:
         o 0–500 km – 50,00 €
         o 500–1000 km – 100,00 €
         o 1000+ km – 150,00 €

Bewerbungsverfahren
Bewerbung über unsere Website.

Bewerbungsfrist: Es gibt keine einheitliche Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung kann
vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zum Tag vor der Ausreise erfolgen.

Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung einzureichen:
• Antragsformular per E-Mail

Wie geht es dann weiter?
Der Green Mobility Grant wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen ver-
geben. Die Voraussetzungen für eine Förderung (s.o.) müssen erfüllt sein; eine weitere
Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des
Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Green Mobility
Grant wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung
stehen.

Wann wird das Mobilitätsstipendium ausgezahlt?
Die Auszahlung des Green Mobility Grants erfolgt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt
und nur dann, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr folgende Unterlagen
über das Online-Portal eingereicht wurden:
• Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay bzw.
   Praktikumsbescheinigung o.Ä.)
• Erfahrungsbericht (entsprechend dem Leitfaden des International Office)
• Nachweis darüber, dass An- und Abreise nicht mit dem Flugzeug angetreten wurden in
   Form einer Fotostory, die die Stationen Ihrer Reise dokumentiert (ggf. mit Veröffentli-
   chung auf den elektronischen Medien der FH Bielefeld mit Ihrer Zustimmung)

3 Länderübersicht Fördersätze
    Zielland                        PROMOS-Stipen-           Mobilitätsstipendium
                                     dium (Monatssatz)       (Pauschale)
    Afghanistan                     450                      500
    Ägypten                         350                      500
    Albanien                        350                      200
    Algerien                        350                      500
    Andorra                         350                      200
    Angola                          450                      500
    Antigua und Barbuda             450                      500
    Argentinien                     350                      500
    Armenien                        350                      500
    Aserbaidschan                   350                      500
    Äthiopien                       350                      500
    Äquatorialguinea                450                      500
    Australien                      350                      500
    Bahamas                         450                      500

5
  Entfernungen werden mit dem EU-Entfernungsrechner berechnet: https://ec.eu-
ropa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de

12
Bahrain                   350   500
Bangladesch               450   500
Barbados                  450   500
Belarus                   350   200
Belgien                   350   200
Belize                    350   500
Benin                     450   500
Bhutan                    350   500
Bolivien                  350   500
Bosnien-Herzegowina       350   200
Botswana                  350   500
Brasilien                 450   500
Brunei                    350   500
Bulgarien                 350   200
Burkina Faso              450   500
Burundi                   550   500
Chile                     450   500
China, VR                 450   500
Costa Rica                450   500
Dänemark                  350   200
Dominikanische Republik   350   500
Dschibuti                 550   500
Ecuador                   350   500
El Salvador               350   500
Elfenbeinküste            450   500
Eritrea                   450   500
Estland                   350   200
Fidschi                   450   500
Finnland                  350   200
Frankreich                350   200
Gabun                     550   500
Gambia                    450   500
Georgien                  350   500
Ghana                     450   500
Grenada                   450   500
Griechenland              350   200
Großbritannien            350   200
Guadeloupe (frz.)         350   500
Guatemala                 350   500
Guinea                    450   500
Guyana                    450   500
Guyana (frz.)             350   500
Haiti                     450   500
Honduras                  450   500
Hongkong                  450   500
Indien                    350   500
Indonesien                350   500
Irak                      350   500
Iran                      350   500
Irland                    350   200
Island                    350   200

13
Israel                          450   500
Italien                         350   200
Jamaika                         450   500
Japan                           550   500
Jemen                           350   500
Jordanien                       350   500
Kambodscha                      350   500
Kamerun                         450   500
Kanada (Ost)                    350   500
Kanada (West)                   350   500
Kap Verde                       450   500
Kasachstan                      350   500
Katar                           350   500
Kenia                           450   500
Kirgisistan                     350   500
Kolumbien                       450   500
Komoren                         450   500
Kongo, Demokratische Republik   450   500
Korea, DVR Nord                 450   500
Korea Süd                       450   500
Kosovo                          350   200
Kroatien                        350   200
Kuba                            450   500
Kuwait                          350   500
Laos                            450   500
Lesotho                         350   500
Lettland                        350   200
Libanon                         350   500
Liberia                         550   500
Libyen                          450   500
Liechtenstein                   350   200
Litauen                         350   200
Luxemburg                       350   200
Macao (port.)                   450   500
Madagaskar                      350   500
Malawi                          350   500
Malaysia                        350   500
Malediven                       350   500
Mali                            450   500
Malta                           350   200
Marokko                         350   500
Martinique (frz.)               350   500
Mauretanien                     350   500
Mauritius                       350   500
Mexiko                          350   500
Moldau                          350   200
Monaco                          350   200
Mongolei                        350   500
Montenegro                      350   500
Mosambik                        350   500
Myanmar                         350   500

14
Namibia                           350   500
Nepal                             350   500
Neukaledonien                     350   500
Neuseeland                        450   500
Nicaragua                         350   500
Niederlande                       350   200
Niger                             350   500
Nigeria                           450   500
Nordmazedonien                    350   200
Norwegen                          450   200
Oman                              350   500
Österreich                        350   200
Pakistan                          350   500
Palästinensische Gebiete          450   500
Panama                            450   500
Papua-Neuginea                    350   500
Paraguay                          350   500
Peru                              450   500
Philippinen                       350   500
Polen                             350   200
Portugal                          350   200
Reunion                           350   500
Ruanda                            450   500
Rumänien                          350   200
Russ. Föderation (europ. Teil)    350   200
Russ. Föderation (asiatischer     350   500
Teil)
Sambia                            350   500
Samoa                             450   500
San Marino                        350   200
Saudi-Arabien                     350   500
Schweden                          350   200
Schweiz                           350   200
Senegal                           450   500
Serbien                           350   200
Seychellen                        350   500
Sierra Leone                      450   500
Simbabwe                          550   500
Singapur                          450   500
Slowakei                          350   200
Slowenien                         350   200
Somalia                           450   500
Spanien (Festland und Balearen)   350   200
Spanien (Kanarische Inseln)       350   500
Sri Lanka                         350   500
Südafrika                         350   500
Sudan                             350   500
Surinam                           450   500
Südsudan                          550   500
Swasiland                         350   500
Syrien                            350   500

15
Tadschikistan                     350                     500
 Tahiti                            350                     500
 Taiwan                            350                     500
 Tansania                          450                     500
 Thailand                          450                     500
 Togo                              350                     500
 Tonga                             350                     500
 Trinidad und Tobago               450                     500
 Tschad                            450                     500
 Tschechische Republik             350                     200
 Tunesien                          350                     500
 Türkei                            350                     200
 Turkmenistan                      350                     500
 Uganda                            450                     500
 Ukraine                           350                     200
 Ungarn                            350                     200
 Uruguay                           450                     500
 USA (Ost)                         350                     500
 USA (West)                        350                     500
 Usbekistan                        350                     500
 Vatikanstadt                      350                     200
 Venezuela                         450                     500
 Vereinigte Arabische Emirate      350                     500
 Vietnam                           350                     500
 Zentralafrikanische Republik      450                     500
 Zypern                            350                     200

4 Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner:
Felix Kraemer
International Office, Raum A 227
Email: felix.kraemer@fh-bielefeld.de
Tel.: 0521/106-70877

Videosprechstunde via Zoom: Mittwochs, 13.00 - 15.00 Uhr

Bielefeld, den 26.11.2020

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