2021-22 Ausschreibungen für Auslandsaufenthalte International Office
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Ausschreibungen für Auslandsaufenthalte 2021-22 International Office
1 Inhalt Wichtige Hinweise zu Corona und Auslandsaufenthalten .................................. 3 1 Das Bewerbungsverfahren ..................................................................... 5 1.1 Allgemeine Bewerbungsunterlagen .................................................... 5 1.2 Die Bewerbungsfrist: 26.11.2020 – 31.01.2021 .................................. 5 1.3 Der Sprachnachweis ........................................................................ 5 1.4 Das Auswahlverfahren ..................................................................... 6 1.5 Rückmeldung an Bewerberinnen und Bewerber ................................... 6 2 Ausschreibungen .................................................................................. 6 2.1 Studienplätze an Partnerhochschulen im Ausland ................................ 6 2.2 Microcredentials .............................................................................. 7 2.3 ERASMUS+ 2021 ............................................................................ 7 2.4 ERASMUS+ International (ICM Mobilität) 2021 .................................... 8 2.5 DAAD PROMOS 2021 ....................................................................... 9 2.6 Mobilitätsstipendium 2021 .............................................................. 10 2.7 Green Mobility Grant 2021 ............................................................. 11 3 Länderübersicht Fördersätze ................................................................ 12 4 Kontakt ............................................................................................. 16 2
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten für die folgenden Hin- weise, bevor Sie weiterlesen. Wichtige Hinweise zu Corona und Auslandsaufenthalten Wir freuen uns, dass Sie einen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums planen! Damit Sie dafür in Zeiten von Corona bestmöglich vorbereitet sind, beachten Sie bitte die folgen- den Hinweise. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf unserer Website. Bei Fragen können Sie sich immer gerne an das International Office wenden. Wenn mein Zielland ein Risikogebiet ist Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Die FH Bielefeld wird daher 2021 keine neuen Auslandsaufenthalte in Gebieten fördern, für die zum Zeitpunkt der Ausreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht oder die als Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut gelistet sind. 1 Behalten Sie im Hinterkopf, dass auch „sichere Ge- biete“ bei entsprechender Entwicklung jederzeit zu Risikogebieten werden können und es deshalb auch kurzfristig noch zur Absage von Auslandsaufenthalten kommen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb nur Ticketbuchungen etc. vorzunehmen, die Sie (kostenlos) um- buchen oder stornieren können. Neubewerbungen auf Aufenthalte in Risikogebieten sind möglich. Wenn jedoch zum Zeit- punkt der Ausreise immer noch/wieder eine Warnung vorliegt, erfolgt keine Förderung. Sollte Ihr Auslandsaufenthalt hiervon betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit: • den Auslandsaufenthalt auf ein anderes Semester zu verschieben, • den Auslandsaufenthalt komplett virtuell durchzuführen oder virtuell zu beginnen und später physisch fortzusetzen (s.a. Erasmus+ Blended Mobility und Digitale Auf- enthalte mit Promos Förderung), • den Auslandsaufenthalt abzusagen. Wenn ich mich in einem Risikogebiet befinde Es kann sein, dass ein Land erst zum Risikogebiet ernannt wird, wenn Sie bereits dort sind. Informieren Sie sich daher regelmäßig über die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Auf- enthaltslandes und nutzen die Informationsangebote der örtlichen Behörden. Wenn Sie in einem Risikogebiet sind, können Sie den Aufenthalt abbrechen und nach Deutschland zurückkehren. Stipendien, die Sie vom International Office bis zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Aufenthaltes erhalten haben, müssen bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht zurückgezahlt werden (bei anderen Förderungen wenden Sie sich an die jeweilige Förderorganisation). In vielen Fällen kann das Stipendium in Deutschland sogar weitergezahlt werden, wenn z.B. Studienleistungen an der Gasthochschule durch Online- Kurse weiterhin erbracht werden. Zusätzliche Kosten, die aus der früheren Rückreise ent- stehen, werden geprüft und nach Möglichkeit übernommen. 1 Ausgenommen hiervon sind Aufenthalte, für die Studierende bereits eine Zusage von uns erhalten haben. 3
Beachten Sie außerdem die Quarantäne- und Testpflicht bei der Einreise aus einem Risi- kogebiet nach Deutschland. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Wenn Sie den Aufenthalt fortsetzen wollen, können Sie das tun. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies auf eigenes Risiko und unter Ausschluss jeglicher Haf- tung der FH Bielefeld geschieht. Vom International Office zugesagte Förderungen bleiben in diesem Fall erhalten (bei anderen Förderungen wenden Sie sich an die jeweilige Förder- organisation). Sie sollten sich jedoch über mögliche Risiken Ihres Aufenthaltes bewusst sein wie z.B.: • mögliche Ein- und Ausreisebeschränkungen • etwaige Quarantänebestimmungen im In- & Ausland • Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr • nicht ausreichende Hygienestandards • keine adäquate medizinische Versorgung vor Ort Überlegen Sie deshalb sorgfältig, ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet fortsetzen wollen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit vertrauten Personen wie Ihrer Familie und Ihren Freunden zu beraten und ggf. die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Auf- enthaltsland zu kontaktieren. Informieren Sie sich regelmäßig über die Lage vor Ort. Für beide genannten Fälle (Abbrechen und Fortsetzen) gilt: Informieren Sie das International Office umgehend über Ihre Entscheidung! Allgemeine Hinweise Wir möchten Sie auch nochmal auf unsere Website zur Sicherheit im Ausland aufmerksam machen und hier besonders auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ELEFAND, in die Sie sich eintragen sollten. Vielen Dank, dass Sie sich die Hinweise durchgelesen haben! Bei Fragen können Sie sich immer gerne an das International Office wenden. 4
1 Das Bewerbungsverfahren Die Bewerbung auf Studienplätze an den ausländischen Partnerhochschulen der FH Biele- feld und auf Stipendien für Auslandsaufenthalte erfolgt über ein Online-Portal. Den pas- senden Link finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. Die Bewerbung auf ein Stipendium für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen kann innerhalb der Online-Bewerbung auf den Studienplatz erfolgen. Von der Online-Bewerbung ausgenommen sind (bis auf weiteres) ERASMUS+ Aus- landspraktika und der Green Mobility Grant. Informationen zur Bewerbung auf diese Sti- pendien finden Sie auf der Website des International Office. 1.1 Allgemeine Bewerbungsunterlagen Grundsätzlich müssen folgende Bewerbungsunterlagen eingereicht werden: • Motivationsformular (s. Vorlage im Online-Portal) • Aktueller Notenspiegel • Tabellarischer Lebenslauf • Sprachnachweis Für einige Förderprogramme müssen andere bzw. zusätzliche Unterlagen eingereicht wer- den. Diese finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. 1.2 Die Bewerbungsfrist: 26.11.2020 – 31.01.2021 Die Deadline 31.01.2021 gilt für alle Bewerbungen auf Studienplätze an einer Partnerhoch- schule, ein ERASMUS+ Studienstipendium oder ein PROMOS-Stipendium. Hinweis: Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge können Notenspiegel und Sprachnachweis bis spätestens zum 28.02.2021 nachreichen. Die einzige Ausnahme hiervon ist die University of Alberta (s.u.) Bewerbungen für die Partnerhochschule University of Alberta müssen von Stu- dierenden aller Fachbereiche vollständig (inkl. Notenspiegel und Sprachnach- weis) bis zum 31.01. eingereicht werden. Bewerbungen auf ein ERASMUS+ Stipendium für Praktika können fortlaufend bis spä- testens vier Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Bewerbungen auf ein Mobilitätsstipendium und Green Mobility Grant können fortlau- fend, müssen aber vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden. 1.3 Der Sprachnachweis Als Sprachnachweis können in allen Austausch- und Förderprogrammen folgende Doku- mente eingereicht werden: • Aktueller Notenspiegel (falls ein entsprechender Sprachkurs an der FH belegt wurde) • TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate o.Ä. • DAAD-Sprachtest • Abiturzeugnis mit Angabe der GER 2-Niveaustufe (nicht für Studierende der wirtschafts- wissenschaftlichen Studiengänge) 2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen 5
Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse variieren nach Fachbereich und Art des Aus- landsaufenthalts. Grundsätzlich sind Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache von min. B1 des GER zu empfehlen. 1.4 Das Auswahlverfahren Die Auswahlkommissionen variieren nach Austauschprogramm bzw. Stipendium und be- stehen aus Vertreter*innen der Fachbereiche und dem International Office. Sie beurteilen die Bewerbung nachfolgenden Kriterien: • Erbrachte Studienleistungen • Motivation und Beschreibung des Vorhabens (im Motivationsformular) • Sprachkenntnisse (Unterrichts- bzw. Arbeitssprache, ggf. zusätzlich Landessprache) 1.5 Rückmeldung an Bewerberinnen und Bewerber Etwa 2 Monate nach Bewerbungsschluss erhalten alle Bewerber*innen auf einen Studien- platz an einer Partnerhochschule, ein ERASMUS+ Studienstipendium oder ein PRO- MOS-Stipendium Rückmeldung. Für ERASMUS+ Praktika gibt es keinen festen Bewerbungsschluss; hier erfolgt die Rück- meldung i.d.R. innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung. Für das Mobilitätsstipendium und Green Mobility Grant gibt es keinen festen Bewer- bungsschluss. Nach Eingang der Bewerbung erfolgt zunächst eine bedingte Zusage unter dem Vorbehalt, dass der Auslandsaufenthalt absolviert und die Abschlussunterlagen ein- gereicht werden. 2 Ausschreibungen 2.1 Studienplätze an Partnerhochschulen im Ausland Im Rahmen des ERASMUS+ Programms und weiterer Hochschulpartnerschaften werden Studienplätze für ein oder zwei Auslandssemester an unseren Partnerhochschulen verge- ben. Die Partnerhochschulen der jeweiligen Fachbereiche finden Sie auf der Website des International Office in der Downloadbox. Zeitraum: WiSe 2021/22, SoSe 2022 Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge auf Plätze an Partnerhochschulen des jeweiligen Fachbereichs. Aufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen sind ab dem 3. Fachsemester der Bachelorstudiengänge möglich; im Masterstudium gibt es keine solche Einschränkung. Bewerbungsverfahren Weitere Informationen zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website. In der Bewerbung können bis zu 3 Wunschhochschulen angegeben werden. Im Online- Formular müssen Sie auch angeben, ob Sie sich auf ein ERASMUS+ Studienstipendium oder ein PROMOS-Stipendium bewerben möchten. 6
2.2 Microcredentials Bei den Microcredentials geht es darum, einzelne Kurse an ausländischen Hochschulen zu belegen – und zwar online und von zu Hause aus. Sie können so Credit Points erwerben, Kontakte knüpfen und Einblicke in das Studierendenleben gewinnen, ohne physisch ins Ausland zu reisen. Microcredential-Kurse können Sie sich anerkennen lassen oder als frei- willige Ergänzung, ohne Anerkennung an der FH Bielefeld, belegen. Weitere Informationen zu den Microcredentials finden Sie auf der Website des International Office. Zeitraum: SoSe 2021 Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge auch für fachfremde Kurse. Bewerbungsverfahren Mail an digitalmobil@fh-bielefeld.de schicken mit folgenden Informationen: Name, Studi- engang und ausgewählte(r) Kurs(e) an der Partnerhochschule. Einschreibung und Kursan- meldung an der Partnerhochschule (Zugang über Kurskatalog). 2.3 ERASMUS+ 2021 Im ERASMUS+ Programm vergeben wir ERASMUS+ Stipendien für ein oder zwei Auslands- semester (Studierendenmobilität) an unseren ERASMUS+ Partnerhochschulen. Die ERAS- MUS+ Partnerhochschulen der jeweiligen Fachbereiche finden Sie auf der Website des In- ternational Office in der Downloadbox. Eine Förderung von Praktika in ERASMUS+ Programmländern (EU sowie Island, Liechten- stein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) ist ebenfalls möglich. Zeitraum (Studium): WiSe 2021/22, SoSe 2022 Zeitraum (Praktikum): fortlaufend Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge. Aufenthalte an ERASMUS+ Part- nerhochschulen sind ab dem 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs möglich; im Mas- terstudium und für Auslandspraktika gibt es keine solche Einschränkung. Innerhalb eines Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) sind insgesamt 12 Monate För- derung durch ERASMUS+ (für Studium und/oder Praktika) möglich. Dieses Kontingent darf noch nicht ausgeschöpft sein. Wie hoch ist die Förderung 3? 1) Studium • 450,00 € pro Monat in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich • 390,00 € pro Monat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern • 330,00 € pro Monat in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedo- nien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, der Tür- kei und Ungarn 3 In dieser Ausschreibung sind die aktuellen Fördersätze angegeben. Änderungen der Fördersätze (und Programmländer) sind möglich und werden auf der Website des Inter- national Office bekannt gegeben. 7
2) Praktikum • 555,00 € pro Monat in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich • 495,00 € pro Monat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern • 435,00 € pro Monat in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedo- nien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, der Tür- kei und Ungarn Sonderförderung • Für Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 30: bis zu 200,00 € zusätzlich pro Monat • Für Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50: Erstat- tung auslandsbedingter Mehrkosten von bis zu 10.000,00 € möglich • Für Studierende und Graduierte, die ihr Kind mit ins Ausland nehmen: bis zu 200,00 € zusätzlich pro Monat Informationen zur Bewerbung auf Sonderförderung finden Sie auf der Website des Inter- national Office. Bewerbung Die Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium für Studienaufenthalte erfolgt innerhalb der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule. Bewerbungen für Praktika können fortlaufend ohne Termin eingereicht werden spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Praktika finden Sie auf unserer Website. 2.4 ERASMUS+ International (ICM Mobilität) 2021 Im ERASMUS+ International Programm mit Partnerländern vergeben wir ERASMUS+ Sti- pendien für ein oder zwei Auslandssemester (Studierendenmobilität) an den nachfolgenden Partnerhochschulen. Praktika mit einer Mindestdauer von 60 Tagen können mit den gleichen Stipendienraten in den Partnerländern Albanien, Israel, Russland und zusätzlich Serbien gefördert werden. Albanien Polytechnic University of Tirana Fachbereich: Ingenieurwissenschaften und Mathematik Stipendium: 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 275,00 € University of Tirana Fachbereich: Wirtschaft Stipendium: 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 275,00 € Aleksander Moisu University, Durrës Fachbereich: Wirtschaft Stipendium: 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 275,00 € Israel 8
Bezalel University of Arts, Jerusalem Fachbereich: Gestaltung Stipendium: 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 530,00 € Russland Yaroslav-the Wise, Novgorod State University, Veliky Novgorod Fachbereich: Ingenieurswissenschaften und Mathematik Stipendium: 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 275,00 € Serbien (nur Praktika, bis 31.07.2021) University of Arts Belgrade, Belgrad Fachbereich: Gestaltung Förderung: € 700,00 € pro Monat Reisekostenpauschale: 275,00 € Zeitraum (Studium): WiSe 2021/22, SoSe 2022 Zeitraum (Praktikum): fortlaufend Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Studierende aus den angegebenen Fachbereichen. Aufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen sind ab dem 3. Fachsemester des Bachelorstudiengangs möglich; im Masterstudium und für Auslandspraktika gibt es keine solche Einschränkung. Innerhalb eines Studienzyklus (z.B. Bachelor oder Master) sind insgesamt 12 Monate För- derung durch ERASMUS+ (für Studium und/oder Praktika) möglich. Dieses Kontingent darf noch nicht ausgeschöpft sein. Bewerbung Die Bewerbung auf ein ERASMUS+ Stipendium für Studienaufenthalte erfolgt innerhalb der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz an einer ERASMUS+ Partnerhochschule. Bewerbungen für Praktika können fortlaufend ohne Termin eingereicht werden spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Praktika finden Sie auf unserer Website. 2.5 DAAD PROMOS 2021 PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden an deutschen Hoch- schulen) ist ein Mobilitätsprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der kürzere Auslandsaufenthalte von Studierenden (bis zu sechs Monaten) welt- weit fördert. Es wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert. Zeitraum: 01.02.2021 – 31.12.2021 (ggf. bis einschl. 28.02.2022) Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich alle an der FH Bielefeld regulär eingeschriebenen Studierenden ab dem ersten Fachsemester, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Was wird gefördert? • Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit (1-6 Monate) • Abschluss- und Studienarbeiten an Hochschulen oder Unternehmen weltweit (1-6 Mo- nate) 9
• Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen weltweit (6 Wochen – 6 Monate) • Teilnahme an Sommerschulen weltweit (2-6 Wochen) Was kann nicht gefördert werden? • Studienaufenthalte und Praktika in ERASMUS+ Programmländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei) • Für Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthalte im Heimatland (d.h. in dem Land, in dem man sich in den letzten 5 Jahren überwiegend aufgehalten hat) • Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat • Aufenthalte, die bereits durch andere Stipendien gefördert werden (z.B. DAAD: HAW.international, DAAD und Fulbright: Sommerschulen). Wie hoch ist die Förderung? Je nach Zielland beträgt das PROMOS-Stipendium 350-550 € pro Monat (s. Länderüber- sicht, anbei). Abhängig von der Bewerberlage behalten wir uns vor, nur einen Teil des Aufenthalts zu fördern (z.B. 3 geförderte Monate bei einer Aufenthaltsdauer von 4 Monaten). Grundsätz- lich wird ab 15 Tagen eine halbe, ab 30 Tagen eine volle Monatspauschale ausgezahlt. Weitere Kosten (z. B. Studiengebühren, Auslandskrankenversicherung etc.) werden nicht übernommen. Bewerbungsverfahren 1. Studium an Partnerhochschulen: Die Bewerbung auf PROMOS-Förderung erfolgt inner- halb der Online-Bewerbung auf den Studienplatz an einer Partnerhochschule. 2. Auslandsstudium als Freemover, Abschluss- und Studienarbeiten, Auslandspraktikum oder Sommerschule: Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren über unsere Website. Bewerbungsunterlagen • Allgemeine Bewerbungsunterlagen • Studienplatzzusage bzw. Praktikumsvertrag bzw. Betreuungszusage bei Abschlussar- beiten (kann nachgereicht werden) • ggf. Learning Agreement (nur bei Studienaufenthalten) • ggf. genauer Zeitplan (nur bei Abschluss- und Studienarbeiten) 2.6 Mobilitätsstipendium 2021 Die Fachhochschule Bielefeld finanziert aus eigenen Mitteln (zQVM – zentrale Qualitätsver- besserungsmittel) Reisekostenzuschüsse für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Zeitraum: 01.01.2021 – 28.02.2022 Was wird gefördert? • Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland • Weitere studienbezogene Auslandsaufenthalte 4 Was kann nicht gefördert werden? 4 Sommerschulen o.Ä.; in Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte im International Office. 10
• Auslandsaufenthalte, für die bereits ein Stipendium bezogen wird, das auch Reisekos- ten decken soll (z.B. ERASMUS+, HAW.International) Wie hoch ist die Förderung? • Im geographischen Europa (s. Länderübersicht): einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 200,00 € • In weiteren Ländern: einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 500,00 € Bewerbungsverfahren Den Zugang zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website. Bewerbungsfrist: Es gibt keine einheitliche Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung kann vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zum Tag vor der Ausreise erfolgen. Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung einzureichen: • Antrag über das Online-Bewerbungsportal Wie geht es dann weiter? Das Mobilitätsstipendium wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen ver- geben. Die Voraussetzungen für eine Förderung (s.o.) müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Mobilitätsstipen- dium wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung ste- hen. Wann wird das Mobilitätsstipendium ausgezahlt? Die Auszahlung des Mobilitätsstipendiums erfolgt im Anschluss an den Auslandsauf- enthalt und nur dann, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr folgende Un- terlagen über das Online-Portal eingereicht wurden: • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay bzw. Praktikumsbescheinigung o.Ä.) • Erfahrungsbericht (entsprechend dem Leitfaden des International Office) 2.7 Green Mobility Grant 2021 Zur Förderung der Nachhaltigkeit von studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Studie- renden in Europa finanziert die Fachhochschule Bielefeld aus eigenen Mitteln (zQVM – zent- rale Qualitätsverbesserungsmittel) Reisekostenzuschüsse, wenn der Aufenthalt nicht mit dem Flugzeug angetreten wird. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Mit- tel. Zeitraum: 01.01.2021 – 28.02.2022 Was wird gefördert? • Studienaufenthalte an Hochschulen im Ausland im geographischen Europa • Praktika an Hochschulen, Unternehmen und Organisationen im Ausland im geographi- schen Europa • Weitere studienbezogene Auslandsaufenthalte im geographischen Europa3 Wie hoch ist die Förderung? • Je nach Aufenthaltsziel eine einmalige Reisekostenpauschale i.H.v. 50,00 – 150,00 € 11
• Entfernung 5 von Bielefeld: o 0–500 km – 50,00 € o 500–1000 km – 100,00 € o 1000+ km – 150,00 € Bewerbungsverfahren Bewerbung über unsere Website. Bewerbungsfrist: Es gibt keine einheitliche Bewerbungsfrist. Eine Bewerbung kann vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zum Tag vor der Ausreise erfolgen. Folgende Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung einzureichen: • Antragsformular per E-Mail Wie geht es dann weiter? Der Green Mobility Grant wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen ver- geben. Die Voraussetzungen für eine Förderung (s.o.) müssen erfüllt sein; eine weitere Auswahl findet nicht statt. Die Zusage erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung des Auslandsaufenthalts und des Einreichens der Abschlussunterlagen. Das Green Mobility Grant wird nur so lange vergeben, wie Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Wann wird das Mobilitätsstipendium ausgezahlt? Die Auszahlung des Green Mobility Grants erfolgt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt und nur dann, wenn innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr folgende Unterlagen über das Online-Portal eingereicht wurden: • Nachweis über die Durchführung des Auslandsaufenthalts (Certificate of Stay bzw. Praktikumsbescheinigung o.Ä.) • Erfahrungsbericht (entsprechend dem Leitfaden des International Office) • Nachweis darüber, dass An- und Abreise nicht mit dem Flugzeug angetreten wurden in Form einer Fotostory, die die Stationen Ihrer Reise dokumentiert (ggf. mit Veröffentli- chung auf den elektronischen Medien der FH Bielefeld mit Ihrer Zustimmung) 3 Länderübersicht Fördersätze Zielland PROMOS-Stipen- Mobilitätsstipendium dium (Monatssatz) (Pauschale) Afghanistan 450 500 Ägypten 350 500 Albanien 350 200 Algerien 350 500 Andorra 350 200 Angola 450 500 Antigua und Barbuda 450 500 Argentinien 350 500 Armenien 350 500 Aserbaidschan 350 500 Äthiopien 350 500 Äquatorialguinea 450 500 Australien 350 500 Bahamas 450 500 5 Entfernungen werden mit dem EU-Entfernungsrechner berechnet: https://ec.eu- ropa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_de 12
Bahrain 350 500 Bangladesch 450 500 Barbados 450 500 Belarus 350 200 Belgien 350 200 Belize 350 500 Benin 450 500 Bhutan 350 500 Bolivien 350 500 Bosnien-Herzegowina 350 200 Botswana 350 500 Brasilien 450 500 Brunei 350 500 Bulgarien 350 200 Burkina Faso 450 500 Burundi 550 500 Chile 450 500 China, VR 450 500 Costa Rica 450 500 Dänemark 350 200 Dominikanische Republik 350 500 Dschibuti 550 500 Ecuador 350 500 El Salvador 350 500 Elfenbeinküste 450 500 Eritrea 450 500 Estland 350 200 Fidschi 450 500 Finnland 350 200 Frankreich 350 200 Gabun 550 500 Gambia 450 500 Georgien 350 500 Ghana 450 500 Grenada 450 500 Griechenland 350 200 Großbritannien 350 200 Guadeloupe (frz.) 350 500 Guatemala 350 500 Guinea 450 500 Guyana 450 500 Guyana (frz.) 350 500 Haiti 450 500 Honduras 450 500 Hongkong 450 500 Indien 350 500 Indonesien 350 500 Irak 350 500 Iran 350 500 Irland 350 200 Island 350 200 13
Israel 450 500 Italien 350 200 Jamaika 450 500 Japan 550 500 Jemen 350 500 Jordanien 350 500 Kambodscha 350 500 Kamerun 450 500 Kanada (Ost) 350 500 Kanada (West) 350 500 Kap Verde 450 500 Kasachstan 350 500 Katar 350 500 Kenia 450 500 Kirgisistan 350 500 Kolumbien 450 500 Komoren 450 500 Kongo, Demokratische Republik 450 500 Korea, DVR Nord 450 500 Korea Süd 450 500 Kosovo 350 200 Kroatien 350 200 Kuba 450 500 Kuwait 350 500 Laos 450 500 Lesotho 350 500 Lettland 350 200 Libanon 350 500 Liberia 550 500 Libyen 450 500 Liechtenstein 350 200 Litauen 350 200 Luxemburg 350 200 Macao (port.) 450 500 Madagaskar 350 500 Malawi 350 500 Malaysia 350 500 Malediven 350 500 Mali 450 500 Malta 350 200 Marokko 350 500 Martinique (frz.) 350 500 Mauretanien 350 500 Mauritius 350 500 Mexiko 350 500 Moldau 350 200 Monaco 350 200 Mongolei 350 500 Montenegro 350 500 Mosambik 350 500 Myanmar 350 500 14
Namibia 350 500 Nepal 350 500 Neukaledonien 350 500 Neuseeland 450 500 Nicaragua 350 500 Niederlande 350 200 Niger 350 500 Nigeria 450 500 Nordmazedonien 350 200 Norwegen 450 200 Oman 350 500 Österreich 350 200 Pakistan 350 500 Palästinensische Gebiete 450 500 Panama 450 500 Papua-Neuginea 350 500 Paraguay 350 500 Peru 450 500 Philippinen 350 500 Polen 350 200 Portugal 350 200 Reunion 350 500 Ruanda 450 500 Rumänien 350 200 Russ. Föderation (europ. Teil) 350 200 Russ. Föderation (asiatischer 350 500 Teil) Sambia 350 500 Samoa 450 500 San Marino 350 200 Saudi-Arabien 350 500 Schweden 350 200 Schweiz 350 200 Senegal 450 500 Serbien 350 200 Seychellen 350 500 Sierra Leone 450 500 Simbabwe 550 500 Singapur 450 500 Slowakei 350 200 Slowenien 350 200 Somalia 450 500 Spanien (Festland und Balearen) 350 200 Spanien (Kanarische Inseln) 350 500 Sri Lanka 350 500 Südafrika 350 500 Sudan 350 500 Surinam 450 500 Südsudan 550 500 Swasiland 350 500 Syrien 350 500 15
Tadschikistan 350 500 Tahiti 350 500 Taiwan 350 500 Tansania 450 500 Thailand 450 500 Togo 350 500 Tonga 350 500 Trinidad und Tobago 450 500 Tschad 450 500 Tschechische Republik 350 200 Tunesien 350 500 Türkei 350 200 Turkmenistan 350 500 Uganda 450 500 Ukraine 350 200 Ungarn 350 200 Uruguay 450 500 USA (Ost) 350 500 USA (West) 350 500 Usbekistan 350 500 Vatikanstadt 350 200 Venezuela 450 500 Vereinigte Arabische Emirate 350 500 Vietnam 350 500 Zentralafrikanische Republik 450 500 Zypern 350 200 4 Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Ansprechpartner: Felix Kraemer International Office, Raum A 227 Email: felix.kraemer@fh-bielefeld.de Tel.: 0521/106-70877 Videosprechstunde via Zoom: Mittwochs, 13.00 - 15.00 Uhr Bielefeld, den 26.11.2020 16
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