3 Möglichkeiten für die Zahlung der örtlichen Steuern - Impots.gouv.fr
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3 Möglichkeiten für die Zahlung der örtlichen Steuern 1 3 2
3 MÖGLICHKEITEN FÜR DIE ZAHL Direkte Onlinezahlung Vorteile: - Sie entrichten alle Steuerarten schnell und ohne weitere Verpflichtung. - P ro Fälligkeit erteilen Sie jeweils einen Zahlungsauftrag von einem in Frankreich oder in einem anderen Land des SEPA-Raums eingerichteten Konto Ihrer Wahl. - Ihre Zahlungsfrist verlängert sich um 5 Tage, und der Betrag wird erst 1 10 Tage nach Zahlungstermin abgebucht. - Sie können den Abbuchungsbetrag ändern. So funktioniert die direkte Onlinezahlung: - Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen). - Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie sich unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen) ein oder lesen Sie den QR-Code auf Ihrem Steuerbescheid ein und befolgen Sie die Anweisungen. Abbuchung bei Fälligkeit Vorteile: - Sie versäumen keine Fristen. - Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt erst 10 Tage nach Zahlungstermin. - Sie werden vor jeder Abbuchung benachrichtigt. - Ihre Einzugsermächtigung verlängert sich jedes Jahr automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. So können Sie sich anmelden: - Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“ 2 (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen). - Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie sich unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen) ein und befolgen Sie die Anweisungen. - Per Telefon, E-Mail oder Post bei der für Sie zuständigen Servicestelle (Kontaktdaten nebenstehend). Wann muss die Anmeldung erfolgen? - Vor Ablauf des Monats, der dem Zahlungstermin vorausgeht. - Eine spätere Anmeldung wird erst beim nächsten Fälligkeitstermin berücksichtigt.
LUNG DER ÖRTLICHEN STEUERN Wie und wann kann ich meine Einzugsermächtigung ändern? - Per Internet auf impots.gouv.fr, per Smartphone oder Tablet, oder bei Ihrer Servicestelle. - Vor Ablauf des Monats, der dem Zahlungstermin vorausgeht. - Sie können den Lastschriftbetrag vor dem nächsten Fälligkeitstermin anpassen, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Steuerbetrag sich ändern wird. - Sie können Ihre Bankverbindungsdaten ändern. Monatliche Abbuchung Vorteile: - Sie brauchen keine Zahlungstermine mehr im Blick zu behalten. - Ihre Steuerzahlung verteilt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten. - Sie werden vorab über Datum und Betrag der Abbuchungen informiert. - Ihre Einzugsermächtigung verlängert sich jedes Jahr automatisch. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. 3 So können Sie sich anmelden: - Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen). - Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie sich unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen) ein und befolgen Sie die Anweisungen. - Per Telefon, E-Mail oder Post bei der für Sie zuständigen Servicestelle (Kontaktdaten nebenstehend). Wann muss die Anmeldung erfolgen? - Vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die erste Abbuchung erfolgt am 15. des Folgemonats. - Erfolgt die Anmeldung später, wird sie erst im Folgejahr berücksichtigt. Wie kann ich die monatliche Lastschrift ändern? - Per Internet auf impots.gouv.fr, per Smartphone oder Tablet, oder bei Ihrer Servicestelle. - Sie können den monatlichen Abbuchungsbetrag bis zum 30. Juni anpassen, wenn Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Steuerbetrag ändern wird. Die Anpassung wird im Folgemonat berücksichtigt. - Sie können Ihre Einzugsermächtigung im laufenden Jahr aussetzen, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Steuerbetrag bereits vollständig abgeführt wurde. - Sie können Ihre Bankverbindungsdaten ändern.
IHRE SERVICESTELLE ZUR ANMELDUNG FÜR DAS LASTSCHRIFTVERFAHREN Hier finden Sie die Kontaktdaten der für Ihr Departement zuständigen Servicestelle IHR DEPARTEMENT IHRE SERVICESTELLE 01 07 08 09 10 12 16 17 18 19 2A 2B 23 26 Centre prélèvement service 27 28 31 32 36 37 38 69327 LYON CEDEX 3 Tél. 0810 012 011 * 41 42 45 46 51 52 65 cps.lyon@dgfip.finances.gouv.fr 69 73 74 76 78 79 81 82 86 87 91 92 95 04 05 11 13 22 24 29 Centre prélèvement service CS 69533 30 33 34 35 40 47 48 34960 MONTPELLIER CEDEX 2 Tél. 0810 012 034 * 56 64 66 75 84 cps.montpellier@dgfip.finances.gouv.fr 02 14 44 49 50 53 59 Centre prélèvement service CS 10001 60 61 62 72 77 80 85 59868 LILLE CEDEX 9 Tél. 0810 012 009 * 93 94 974 976 cps.lille@dgfip.finances.gouv.fr 03 06 15 21 25 39 43 Centre prélèvement service CS 60034 54 55 57 58 63 67 68 67085 STRASBOURG CEDEX Tél. 0810 012 010 * 70 71 83 88 89 90 cps.strasbourg@dgfip.finances.gouv.fr 971 972 973 Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt (centre des finances publiques). Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid im Feld „Vos démarches“ (Behördenschritte) 0810 012 011 0810 012 034 0810 012 009 0810 012 010 0,06 € pro minute * Preis des Anrufs
Anmeldung für das Lastschriftverfahren Abbuchung monatlich oder bei Fälligkeit Anmeldung per Internet Gehen Sie auf impots.gouv.fr und loggen Sie sich in den passwortgeschützten Bereich für Privatpersonen „Votre espace particulier“ ein. Halten Sie Ihre Bankverbindungsdaten bereit. Anmeldung per Smartphone oder Tablet Laden Sie im App Store oder bei Google Play kostenlos die App „Impots. gouv“ herunter. Loggen Sie sich in den passwortgeschützten Bereich für Privatpersonen „Votre espace particulier“ ein und folgen Sie den Anweisungen. Wenn Sie kein Internet haben Füllen Sie die untenstehende Einzugsermächtigung aus und senden Sie sie zusammen mit einem Bankverbindungsnachweis an die für Ihr Departement zuständige Servicestelle. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Ihre Servicestelle zur Anmeldung für das Lastschriftverfahren“. EINZUGSERMÄCHTIGUNG NAME, VORNAME ADRESSE PLZ STADT TEL. ABBUCHUNG DER GRUNDSTEUER Monatliche Abbuchung oder Abbuchung bei Fälligkeit REFERENZNUMMER DES STEUERBESCHEIDS * ABBUCHUNG DER WOHNRAUMSTEUER UND DER RUNDFUNKGEBÜHR Monatliche Abbuchung oder Abbuchung bei Fälligkeit REFERENZNUMMER DES STEUERBESCHEIDS * * die 13 ziffern im feld „vos références“ auf ihrem steuerbescheid DATUM UND UNTERSCHRIFT Vergessen Sie nicht, einen Bankverbindungsnachweis beizufügen (französisches oder monegassisches Bankkonto). Hier gemachte Angaben können gemäß geändertem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 und Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 bei Ihrem Finanzamt eingesehen und korrigiert werden.
NEU Bei Steuerbescheiden über einen Betrag von mehr als 1.000 € hat die Zahlung für das Jahr 2018 per monatlicher Abbuchung oder per Abbuchung bei Fälligkeit zu erfolgen oder per Onlinezahlung auf impots.gouv.fr, per Smartphone oder Tablet. Dieser Betrag wird auf 300 € im Jahr 2019 herabgesetzt. Die DGFiP finden Sie jetzt auch auf B V B 1 A GENERALDIREKTION ÖFFENTLICHE FINANZEN April 2018
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