3 Möglichkeiten für die Zahlung der örtlichen Steuern - Impots.gouv.fr

Die Seite wird erstellt Arno Günther
 
WEITER LESEN
3 Möglichkeiten
   für die Zahlung
der örtlichen Steuern

    1         3

         2
3 MÖGLICHKEITEN FÜR DIE ZAHL
                  Direkte Onlinezahlung
      Vorteile:
       
- Sie entrichten alle Steuerarten schnell und ohne weitere Verpflichtung.
- P ro Fälligkeit erteilen Sie jeweils einen Zahlungsauftrag von einem in
   Frankreich oder in einem anderen Land des SEPA-Raums eingerichteten
   Konto Ihrer Wahl.
- Ihre Zahlungsfrist verlängert sich um 5 Tage, und der Betrag wird erst

                                   1
   10 Tage nach Zahlungstermin abgebucht.
- Sie können den Abbuchungsbetrag ändern.

      So funktioniert
                             die direkte Onlinezahlung:
- Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“
   (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen).
- Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei
   Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie
   sich unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich
   für Privatpersonen) ein oder lesen Sie den QR-Code auf Ihrem
   Steuerbescheid ein und befolgen Sie die Anweisungen.

                Abbuchung bei Fälligkeit
      Vorteile:
       
- Sie versäumen keine Fristen.
- Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt erst 10 Tage nach
   Zahlungstermin.
- Sie werden vor jeder Abbuchung benachrichtigt.
- Ihre Einzugsermächtigung verlängert sich jedes Jahr automatisch. Sie
   brauchen nichts weiter zu unternehmen.
      So können
                      Sie sich anmelden:
- Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“

                                      2
   (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen).
- Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei
   Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie sich
   unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für
   Privatpersonen) ein und befolgen Sie die Anweisungen.
- Per Telefon, E-Mail oder Post bei der für Sie zuständigen Servicestelle
   (Kontaktdaten nebenstehend).
      Wann
                muss die Anmeldung erfolgen?
- Vor Ablauf des Monats, der dem Zahlungstermin vorausgeht.
- Eine spätere Anmeldung wird erst beim nächsten Fälligkeitstermin
   berücksichtigt.
LUNG DER ÖRTLICHEN STEUERN
         Wie und wann kann ich meine Einzugsermächtigung
          
            ändern?
   - Per Internet auf impots.gouv.fr, per Smartphone oder Tablet, oder bei
      Ihrer Servicestelle.
   - Vor Ablauf des Monats, der dem Zahlungstermin vorausgeht.
   - Sie können den Lastschriftbetrag vor dem nächsten Fälligkeitstermin
      anpassen, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Steuerbetrag sich ändern wird.
   - Sie können Ihre Bankverbindungsdaten ändern.

                     Monatliche Abbuchung
         Vorteile:
          
   - Sie brauchen keine Zahlungstermine mehr im Blick zu behalten.
   - Ihre Steuerzahlung verteilt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten.
   - Sie werden vorab über Datum und Betrag der Abbuchungen informiert.
   - Ihre Einzugsermächtigung verlängert sich jedes Jahr automatisch. Sie
      brauchen nichts weiter zu unternehmen.

                                 3
         So können
                          Sie sich anmelden:
   - Per Internet auf impots.gouv.fr unter „Votre espace particulier“
      (passwortgeschützter Bereich für Privatpersonen).
   - Per Smartphone oder Tablet: Laden Sie sich im App Store oder bei
      Google Play kostenlos die App „Impots.gouv“ herunter. Loggen Sie sich
      unter „Votre espace particulier“ (passwortgeschützter Bereich für
      Privatpersonen) ein und befolgen Sie die Anweisungen.
   - Per Telefon, E-Mail oder Post bei der für Sie zuständigen Servicestelle
      (Kontaktdaten nebenstehend).
         Wann
                    muss die Anmeldung erfolgen?
   - Vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die erste Abbuchung erfolgt am 15. des
      Folgemonats.
   - Erfolgt die Anmeldung später, wird sie erst im Folgejahr berücksichtigt.
         Wie
                 kann ich die monatliche Lastschrift ändern?
   - Per Internet auf impots.gouv.fr, per Smartphone oder Tablet, oder bei
      Ihrer Servicestelle.
   - Sie können den monatlichen Abbuchungsbetrag bis zum 30. Juni
      anpassen, wenn Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Steuerbetrag ändern
      wird. Die Anpassung wird im Folgemonat berücksichtigt.
   - Sie können Ihre Einzugsermächtigung im laufenden Jahr aussetzen,
      wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Steuerbetrag bereits vollständig
      abgeführt wurde.
   - Sie können Ihre Bankverbindungsdaten ändern.
IHRE SERVICESTELLE ZUR
                 ANMELDUNG FÜR DAS
               LASTSCHRIFTVERFAHREN
           Hier finden Sie die Kontaktdaten der für Ihr
              Departement zuständigen Servicestelle
IHR DEPARTEMENT                         IHRE SERVICESTELLE
01   07   08    09   10   12    16

17   18   19    2A   2B   23    26
                                     Centre prélèvement service
27   28   31    32   36   37    38   69327 LYON CEDEX 3
                                     Tél. 0810 012 011 *
41   42   45    46   51   52    65
                                     cps.lyon@dgfip.finances.gouv.fr
69   73   74    76   78   79    81

82   86   87    91   92   95

04   05   11    13   22   24    29   Centre prélèvement service
                                     CS 69533
30   33   34    35   40   47    48   34960 MONTPELLIER CEDEX 2
                                     Tél. 0810 012 034 *
56   64   66    75   84              cps.montpellier@dgfip.finances.gouv.fr

02   14   44    49   50   53    59   Centre prélèvement service
                                     CS 10001
60   61   62    72   77   80    85   59868 LILLE CEDEX 9
                                     Tél. 0810 012 009 *
93   94   974 976                    cps.lille@dgfip.finances.gouv.fr

03   06   15    21   25   39    43   Centre prélèvement service
                                     CS 60034
54   55   57    58   63   67    68   67085 STRASBOURG CEDEX
                                     Tél. 0810 012 010 *
70   71   83    88   89   90         cps.strasbourg@dgfip.finances.gouv.fr

971 972 973                          Wenden Sie sich an Ihr Finanzamt
                                     (centre des finances publiques). Die
                                     entsprechenden Kontaktdaten finden Sie
                                     auf Ihrem Steuerbescheid im Feld „Vos
                                     démarches“ (Behördenschritte)

                               0810 012 011
                               0810 012 034
                               0810 012 009
                               0810 012 010
                                     0,06 € pro minute
                          *    Preis des Anrufs
Anmeldung für das Lastschriftverfahren
Abbuchung monatlich oder bei Fälligkeit
               Anmeldung per Internet
Gehen Sie auf impots.gouv.fr und loggen Sie sich in den passwortgeschützten
Bereich für Privatpersonen „Votre espace particulier“ ein. Halten Sie Ihre
Bankverbindungsdaten bereit.
               Anmeldung per Smartphone oder Tablet
Laden Sie im App Store oder bei Google Play kostenlos die App „Impots.
gouv“ herunter. Loggen Sie sich in den passwortgeschützten Bereich für
Privatpersonen „Votre espace particulier“ ein und folgen Sie den Anweisungen.
               Wenn Sie kein Internet haben
Füllen Sie die untenstehende Einzugsermächtigung aus und senden
Sie sie zusammen mit einem Bankverbindungsnachweis an die für Ihr
Departement zuständige Servicestelle. Die Kontaktdaten finden Sie unter
„Ihre Servicestelle zur Anmeldung für das Lastschriftverfahren“.


EINZUGSERMÄCHTIGUNG
NAME, VORNAME

ADRESSE

PLZ             STADT

TEL.

  ABBUCHUNG DER GRUNDSTEUER

         Monatliche Abbuchung oder                         Abbuchung bei Fälligkeit
  REFERENZNUMMER
  DES STEUERBESCHEIDS *

  ABBUCHUNG DER WOHNRAUMSTEUER UND DER RUNDFUNKGEBÜHR

         Monatliche Abbuchung oder                         Abbuchung bei Fälligkeit
  REFERENZNUMMER
  DES STEUERBESCHEIDS *

  * die 13 ziffern im feld „vos références“ auf ihrem steuerbescheid

DATUM UND UNTERSCHRIFT

Vergessen Sie nicht, einen Bankverbindungsnachweis beizufügen (französisches
oder monegassisches Bankkonto).
Hier gemachte Angaben können gemäß geändertem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar
1978 und Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 bei Ihrem Finanzamt eingesehen
und korrigiert werden.
NEU

Bei Steuerbescheiden über einen Betrag von
  mehr als 1.000 € hat die Zahlung für das
Jahr 2018 per monatlicher Abbuchung oder
  per Abbuchung bei Fälligkeit zu erfolgen
 oder per Onlinezahlung auf impots.gouv.fr,
        per Smartphone oder Tablet.
       Dieser Betrag wird auf 300 €
        im Jahr 2019 herabgesetzt.

    Die DGFiP finden Sie jetzt auch auf
    B V           B 1                   A
      GENERALDIREKTION ÖFFENTLICHE FINANZEN
                    April 2018
Sie können auch lesen