6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen - ÖAMTC
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6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF? Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihres Part- Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief- Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der in allen Ländern Europas (siehe Seite 64), in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) Bezahlung folgenden Tages. in der Russischen Föderation, in den sind dann mitgeschützt, wenn die einge- außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer- tragene geschützte Person oder der Partner DerTouring-Schutzbrief gilt für das im/am staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, auch über eine gültige Einzelpersonen- Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen- den Kanarischen Inseln, den Azoren und Mitgliedschaft verfügt. derjahr. auf Madeira. Diepersonenbezogenen Touring-Schutz- Nothilfe in Krisengebieten (z.B. offizielle FÜR WEN GILT DER TOURING- brief-Leistungen gelten unabhängig davon, Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder SCHUTZBRIEF? ob die geschützten Personen gemeinsam 6 des österreichischen Außenministeriums) Der Touring-Schutzbrief gilt für den Touring- oder getrennt unterwegs sind und un- wird im Rahmen der Möglichkeiten, aber Schutzbrief-Inhaber sowie den im gemeinsa- abhängig vom benützten Verkehrsmittel ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch men Haushalt lebenden Partner und deren (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, besteht, erbracht. Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden. Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen, WANN WERDEN TOURING-SCHUTZBRIEF- – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar- Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied- LEISTUNGEN ERBRACHT? nung oder partielle Reisewarnung für das schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der Reisegebiet bestand (Warnung der Sicher- der Schutz für die im ÖAMTC Notfall-Kredit- Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des heitsstufen 5 oder 6 des österreichischen brief eingetragene geschützte Person. Leistungsfalles vollständig bezahlt sein. Außenministeriums). Über die aktuellen Der im gemeinsamen Haushalt lebende Sicherheits- und Reisewarnungen infor- Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen 7 mieren Sie sich bitte direkt auf der Seite Außerdem besteht kein Leistungsanspruch, Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für des österreichischen Außenministeriums wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper, unter www.bmeia.gv.at die jeweils erforderliche Lenkberechtigung die Zweck der Reise sind (z.B. für geplante – oder die unmittelbar oder mittelbar mit nicht besitzen. Operationen oder Kuraufenthalte) und Kriegsereignissen jeder Art zusammen- daraus resultierende Gesundheitsschäden. hängen Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr kann – oder durch innere Unruhen, wenn Sie der ÖAMTC keine Leistungen erbringen Beipsychischen oder physischen Vorer- daran aufseiten der Unruhestifter teil- (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat- krankungen, akuten bzw. chronischen genommen haben straßen oder Wegen, auf durch Erklärungen Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reise- – oder die mittelbar oder unmittelbar durch von Grundeigentümern oder Wegehaltern antritts: Zur Sicherstellung Ihres Leistungs- jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, für die Benützung mit Fahrzeugen gesperr- anspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit chemischen oder biologischen Waffen, ten Straßen oder Forststraßen) sowie wenn lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die durch Kernenergie oder durch den Ein- Lenker und/oder Fahrzeug von einem Fahr- Unbedenklichkeit der geplanten Reise von fluss ionisierender Strahlen im Sinne des verbot an der Stelle der erwünschten Not- Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr. hilfe betroffen wären Musterformular dazu finden Sie unter 227/1969) in der jeweils geltenden www.oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen Fassung verursacht werden; außer FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschä- dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht jene, die durch Heilbehandlung aufgrund den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder kein Leistungsanspruch. eines Versicherungsfalles veranlasst Arzneimittelmissbrauch von geschützten waren. Personen sowie bei vorsätzlichem oder Diezu erbringende Leistung wurde weder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlas- durch ein Training (vorbereitende Übung sen von geschützten Personen besteht am Gelände eines Wettbewerbes) noch kein Leistungsanspruch. durch die Teilnahme an einem sportlichen
8 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen Wettbewerb verursacht. Diese Bestimmun- und Verbindungsfahrten zwischen Wer- WIE HILFT DER ÖAMTC? gen beziehen sich auf alle Personen, die tungsprüfungen. Von diesem Ausschluss Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa- ausgenommen sind Gleichmäßigkeits- Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter tion (z.B. Berufssportler) nicht nur trainings- rennen/-fahrten mit Oldtimern. leiten alle erforderlichen Maßnahmen im technisch, sondern auch bei organisierten Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche, SUBSIDIARITÄT bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal- Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, tungen ausüben. Wurde die zu erbringende ein anderer Leistungserbringer (z.B. Ver- wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Leistung durch – auch lizenzpflichtiges – sicherung) zur Kostenübernahme verpflich- Inanspruchnahme einer Leistung kontak- unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur- tet ist oder sie tatsächlich bezahlt. tiert wird, außer es ist in der einzelnen sacht, so ist dies jedoch geschützt. Leistungsbeschreibung im Touring-Schutz- BeiLeistungen, für die Ihnen neben den brief-Heft anders vermerkt. Kein Schutz besteht bei Pannen und Un- Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor- auch von anderer Seite (z.B. von einer BeiAnspruch auf Kostenersatz übermitteln sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili- Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen gung an motorsportlichen Veranstaltungen Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs- (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, diesen Anspruch bei Leistungserbringung bestätigung, ärztliche oder behördliche Raid Rallyes und Cross Country Rallyes ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt Bestätigungen) so rasch wie möglich ent- bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief- weder online, postalisch oder persönlich wie auch immer gearteter Charakter einer Leistungsumfanges übernommen. bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält organisierten Veranstaltung zugrunde sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten nachträglich anzufordern. Kosten für Sach-
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen 9 verständige und Gutachten übernimmt Indiesem Zusammenhang weisen wir DieDatenverarbeitung, insbesondere der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn darauf hin, dass die im Rahmen der In- auch allenfalls notwendiger Gesundheits- beauftragt werden. anspruchnahme der Schutzbriefleistungen daten, erfolgt auf Grundlage der vertrag- telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, lichen Beziehung zwischen Ihnen und dem Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulas- erhobenen personenbezogenen Daten sowie zur allenfalls notwendigen gesund- sung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungser- heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b Kfz-Zulassung betrieben werden können) bringung und Verrechnung verarbeitet und und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im für diesen Zweck gegebenenfalls – im eine Übermittlung personenbezogener Schutzbrief-Leistungsfall zur Meldeadres- unbedingt notwendigen Ausmaß – an die Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stüt- se in Österreich zurückgebracht. dafür notwendigen externen Vertragspart- zen wir uns ebenfalls auf die vertragliche ner des ÖAMTC, wie z.B. Taxi- und Mietwa- Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN genunternehmen, Hotel- und Beherber- Im Rahmen des Touring-Schutzbriefes bie- gungseinrichtungen, Transportunterneh- Siehaben ein Recht auf Auskunft über die tet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in men, Krankenhäuser und Ärzte, Versiche- Sie betreffenden personenbezogenen Ihrem Bundesland) Leistungen nach Ver- rungsunternehmen etc. übermittelt werden. Daten, auf Berichtigung und Löschung letzung oder Erkrankung und/oder bei Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verar- Problemen mit dem Fahrzeug sowie wei- DieDaten werden grundsätzlich für den beitung, Widerspruch gegen die Verarbei- tere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe Zeitraum der Leistungserbringung sowie tung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Öster- deren Verrechnung und darüber hinaus richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@ reich bzw. im Ausland an. nur im Rahmen der anwendbaren gesetz- oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie lichen Aufbewahrungspflichten (UGB, bei Bedenken gegen die Verarbeitung ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
10 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen einbringen. Nähere Informationen finden – Hubschrauberrettung und -bergung im – Krankenschutz im Ausland, Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz. Ausland, – Krankenbesuch in Österreich und im ALLGEMEINES – Krankenrückholung in Österreich und aus Ausland, Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Melde- dem Ausland, adresse in Österreich gilt als Zielort für – Heim- oder Weiterreise per Bahn nach alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken- – Rückholung nach Ableben aus dem Fahrzeugausfall in Österreich und im rückholung, Heimreise). Ausland, Ausland, Diefolgenden Leistungen sind in Form – Kinderrückholung in Österreich und aus – Rückholung von Haustieren aus dem eines Versicherungsvertrages für fremde dem Ausland, Ausland, Rechnung versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit – Heimreise nach Unfall oder Erkrankung – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, in Österreich und aus dem Ausland, von Dokumenten im Ausland, eingetragen unter FN 63197 m beim Übernachtungskosten nach Unfall Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist oder Erkrankung in Österreich und im – Notfallservice in Österreich und im die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto- Ausland, Ausland, Wagner-Platz 5): – Übernachtungskosten nach Fahrzeug- – Gepäckrücktransport in Österreich und – Hubschrauberrettung nach Freizeit-Alpin- ausfall in Österreich und im Ausland, aus dem Ausland, unfällen in Österreich, – Notfallpsychologische Beratung in Öster- – Nachsendekosten in Österreich und ins reich und im Ausland, Ausland,
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen 11 – Telefonkosten in Österreich und im EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei Beitrag und Leistungsumfang des Touring- Ausland, sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Schutzbriefes können jährlich neuen An- Vorlage der erforderlichen Unterlagen forderungen angepasst werden. – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent- spätestens drei Jahre nach dem Vorfall liche Verkehrsmittel in Österreich und schriftlich geltend gemacht werden. Vertragspartner des Touring-Schutzbrief- im Ausland. Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entwe- DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall- der der ÖAMTC (Österreichischer Auto- Diein den Leistungsbeschreibungen ge- Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzen- mobil-, Motorrad- und Touring Club) oder nannten Beträge verstehen sich inklusive den Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, einer seiner Landesvereine (Oberösterrei- aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. das Sie gemeinsam mit dem Touring- chischer Automobil-, Motorrad- und Touring MwSt.). Schutzbrief-Heft erhalten haben. Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Auto- Durch Übernahme und Bezahlung dieses EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen mobil- und Touringclub Tirol (ATT), Vorarl- Touring-Schutzbriefes akzeptieren Sie die Änderungen nach Drucklegung des Touring- berger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermär- darin enthaltenen Bestimmungen und ver- Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin kischer Automobil- und Motorsportklub pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen auto touring veröffentlicht. (STAMK) sowie Kärntner Automobil- und dadurch auch ausdrücklich der elektroni- Touring Club/KATC). Der Vertragspartner schen Kommunikation (einschließlich der Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit wird der leichteren Lesbarkeit halber als elektronischen Übermittlung von Vertrags die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines ÖAMTC bezeichnet. erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt neuen Touring-Schutzbriefes. Dabei han- gegebene elektronische Adresse (E-Mail) delt es sich um ein Angebot, das Sie mit Erfüllungsort ist Wien und es kommt öster- zu, wobei diese Zustimmung auch für die der Bezahlung des Touring-Schutzbrief- reichisches Recht zur Anwendung. Folgejahre gilt. Beitrages annehmen.
12 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen Die in ausländischer Währung entstande- nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Banken- wechselkurs. Der Touring-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz- ten Personen erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
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