6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen - ÖAMTC

Die Seite wird erstellt Diana Böhm
 
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6   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
    WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF?                   Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihres Part-    Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief-
     Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich,      ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres,        Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der
     in allen Ländern Europas (siehe Seite 64),        in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden)        Bezahlung folgenden Tages.
     in der Russischen Föderation, in den              sind dann mitgeschützt, wenn die einge-
     außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer-            tragene geschützte Person oder der Partner      DerTouring-Schutzbrief gilt für das im/am
     staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln,        auch über eine gültige Einzelpersonen-          Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen-
     den Kanarischen Inseln, den Azoren und            Mitgliedschaft verfügt.                         derjahr.
     auf Madeira.
                                                       Diepersonenbezogenen Touring-Schutz-           Nothilfe
                                                                                                               in Krisengebieten (z.B. offizielle
    FÜR WEN GILT DER TOURING-                          brief-Leistungen gelten unabhängig davon,       Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder
    SCHUTZBRIEF?                                       ob die geschützten Personen gemeinsam           6 des österreichischen Außenministeriums)
     Der Touring-Schutzbrief gilt für den Touring-    oder getrennt unterwegs sind und un-            wird im Rahmen der Möglichkeiten, aber
      Schutzbrief-Inhaber sowie den im gemeinsa-       abhängig vom benützten Verkehrsmittel           ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch
      men Haushalt lebenden Partner und deren          (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus,       besteht, erbracht.
      Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres,        Fahrrad, Schiff oder Flugzeug).
      in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden.                                                         Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen,
                                                      WANN WERDEN TOURING-SCHUTZBRIEF-                 – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar-
     Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied-           LEISTUNGEN ERBRACHT?                               nung oder partielle Reisewarnung für das
     schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt      Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der         Reisegebiet bestand (Warnung der Sicher-
     der Schutz für die im ÖAMTC Notfall-Kredit-        Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des      heitsstufen 5 oder 6 des österreichischen
     brief eingetragene geschützte Person.              Leistungsfalles vollständig bezahlt sein.        Außenministeriums). Über die aktuellen
     Der im gemeinsamen Haushalt lebende                                                                 Sicherheits- und Reisewarnungen infor-

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der
    leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                       7
  mieren Sie sich bitte direkt auf der Seite    Außerdem   besteht kein Leistungsanspruch,       Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für
  des österreichischen Außenministeriums        wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges         Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper,
  unter www.bmeia.gv.at                         die jeweils erforderliche Lenkberechtigung        die Zweck der Reise sind (z.B. für geplante
– oder die unmittelbar oder mittelbar mit       nicht besitzen.                                   Operationen oder Kuraufenthalte) und
  Kriegsereignissen jeder Art zusammen-                                                           daraus resultierende Gesundheitsschäden.
  hängen                                        Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr kann
– oder durch innere Unruhen, wenn Sie           der ÖAMTC keine Leistungen erbringen              Beipsychischen oder physischen Vorer-
  daran aufseiten der Unruhestifter teil-       (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat-    krankungen, akuten bzw. chronischen
  genommen haben                                straßen oder Wegen, auf durch Erklärungen         Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reise-
– oder die mittelbar oder unmittelbar durch     von Grundeigentümern oder Wegehaltern             antritts: Zur Sicherstellung Ihres Leistungs-
  jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen,        für die Benützung mit Fahrzeugen gesperr-         anspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit
  chemischen oder biologischen Waffen,          ten Straßen oder Forststraßen) sowie wenn         lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die
  durch Kernenergie oder durch den Ein-         Lenker und/oder Fahrzeug von einem Fahr-          Unbedenklichkeit der geplanten Reise von
  fluss ionisierender Strahlen im Sinne des     verbot an der Stelle der erwünschten Not-         Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein
  Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr.             hilfe betroffen wären                             Musterformular dazu finden Sie unter
  227/1969) in der jeweils geltenden                                                              www.oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen
  Fassung verursacht werden; außer              FürUnfälle, Erkrankungen oder Folge­schä-        dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht
  jene, die durch Heilbehandlung aufgrund       den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder        kein Leistungsanspruch.
  eines Versicherungsfalles veranlasst          Arzneimittelmissbrauch von geschützten
  waren.                                        Personen sowie bei vorsätzlichem oder             Diezu erbringende Leistung wurde weder
                                                grob fahrlässigem Handeln oder Unterlas-          durch ein Training (vorbereitende Übung
                                                sen von geschützten Personen besteht              am Gelände eines Wettbewerbes) noch
                                                kein Leistungsanspruch.                           durch die Teilnahme an einem sportlichen
8   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
     Wett­bewerb verursacht. Diese Bestimmun-           und Verbindungsfahrten zwischen Wer-         WIE HILFT DER ÖAMTC?
     gen beziehen sich auf alle Personen, die           tungsprüfungen. Von diesem Ausschluss         Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC
     ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa-         aus­genommen sind Gleichmäßigkeits-           Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter
     tion (z.B. Berufssportler) nicht nur trainings-    rennen/-fahrten mit Oldtimern.                leiten alle erforderlichen Maßnahmen im
     technisch, sondern auch bei organisierten                                                        Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.
     Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche,          SUBSIDIARITÄT
     bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal-            Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn      Anspruch   auf Kostenersatz besteht nur,
     tungen ausüben. Wurde die zu erbringende           ein anderer Leistungserbringer (z.B. ­Ver-    wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor
     Leistung durch – auch lizenzpflichtiges –          sicherung) zur Kostenübernahme verpflich-     Inanspruchnahme einer Leistung kontak-
     unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur-           tet ist oder sie tatsächlich bezahlt.         tiert wird, außer es ist in der einzelnen
     sacht, so ist dies jedoch geschützt.                                                             Leistungsbeschreibung im Touring-Schutz-
                                                        BeiLeistungen, für die Ihnen neben den       brief-Heft anders vermerkt.
     Kein Schutz besteht bei Pannen und Un-            Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief
     fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor-          auch von anderer Seite (z.B. von einer        BeiAnspruch auf Kostenersatz übermitteln
     sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili-          Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein      Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen
     gung an motorsportlichen Veranstaltungen           Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC        Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs-
     (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros,           diesen Anspruch bei Leistungserbringung       bestätigung, ärztliche oder behördliche
     Raid Rallyes und Cross Country Rallyes             ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt      Bestätigungen) so rasch wie möglich ent-
     bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein          wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief-       weder online, postalisch oder persönlich
     wie auch immer gearteter Charakter einer           Leistungsumfanges übernommen.                 bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält
     organisierten Veranstaltung zugrunde                                                             sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall
     liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten                                                       nachträglich anzufordern. Kosten für Sach-
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                    9
 verständige und Gutachten übernimmt           Indiesem Zusammenhang weisen wir               DieDatenverarbeitung, insbesondere
 der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn        darauf hin, dass die im Rahmen der In-          auch allenfalls notwendiger Gesundheits-
 beauftragt werden.                            anspruchnahme der Schutzbriefleistungen         daten, erfolgt auf Grundlage der vertrag-
                                               telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax,    lichen Beziehung zwischen Ihnen und dem
 Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder,    E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw.             ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief
 dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulas-       erhobenen personenbezogenen Daten               sowie zur allenfalls notwendigen gesund-
 sung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne        vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungser-            heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b
 Kfz-Zulassung betrieben werden können)        bringung und Verrechnung verarbeitet und        und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür
 werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im    für diesen Zweck gegebenenfalls – im            eine Übermittlung personenbezogener
 Schutzbrief-Leistungsfall zur Meldeadres-     unbedingt notwendigen Ausmaß – an die           Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stüt-
 se in Österreich zurückgebracht.              dafür notwendigen externen Vertragspart-        zen wir uns ebenfalls auf die vertragliche
                                               ner des ÖAMTC, wie z.B. Taxi- und Mietwa-       Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO).
DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN                      genunternehmen, Hotel- und Beherber-
 Im Rahmen des Touring-Schutzbriefes bie-     gungseinrichtungen, Transportunterneh-          Siehaben ein Recht auf Auskunft über die
  tet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in          men, Krankenhäuser und Ärzte, Versiche-         Sie betreffenden personenbezogenen
  Ihrem Bundesland) Leistungen nach Ver-       rungsunternehmen etc. übermittelt werden.       Daten, auf Berichtigung und Löschung
  letzung oder Erkrankung und/oder bei                                                         Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verar-
  Problemen mit dem Fahrzeug sowie wei-        DieDaten werden grundsätzlich für den          beitung, Widerspruch gegen die Verarbei-
  tere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe    Zeitraum der Leistungserbringung sowie          tung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte
  Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Öster-    deren Verrechnung und darüber hinaus            richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@
  reich bzw. im Ausland an.                    nur im Rahmen der anwendbaren gesetz-           oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie
                                               lichen Aufbewahrungspflichten (UGB,             bei Bedenken gegen die Verarbeitung
                                               ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert.                 Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
10   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
      einbringen. Nähere Informationen finden        – Hubschrauberrettung und -bergung im        – Krankenschutz im Ausland,
      Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz.             Ausland,
                                                                                                  – Krankenbesuch in Österreich und im
     ALLGEMEINES                                     – Krankenrückholung in Österreich und aus      Ausland,
      Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Melde-           dem Ausland,
       adresse in Österreich gilt als Zielort für                                                 – Heim- oder Weiterreise per Bahn nach
       alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-   – Rückholung nach Ableben aus dem              Fahrzeugausfall in Österreich und im
       rückholung, Heimreise).                         Ausland,                                     Ausland,

      Diefolgenden Leistungen sind in Form          – Kinderrückholung in Österreich und aus     – Rückholung von Haustieren aus dem
      eines Versicherungsvertrages für fremde          dem Ausland,                                 Ausland,
      Rechnung versichert bei UNIQA Österreich
      Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit      – Heimreise nach Unfall oder Erkrankung      – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung
      Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21,        in Österreich und aus dem Ausland,           von Dokumenten im Ausland,
      eingetragen unter FN 63197 m beim                Übernachtungskosten nach Unfall
      Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist        oder Erkrankung in Österreich und im       – Notfallservice in Österreich und im
      die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-        Ausland,                                     Ausland,
      Wagner-Platz 5):
                                                     – Übernachtungskosten nach Fahrzeu­g-        – Gepäckrücktransport in Österreich und
      – Hubschrauberrettung nach Freizeit-Alpin-       ausfall in Österreich und im Ausland,        aus dem Ausland,
        unfällen in Österreich,
                                                     – Notfallpsychologische Beratung in Öster-   – Nachsendekosten in Österreich und ins
                                                       reich und im Ausland,                        Ausland,
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                  11
 – Telefonkosten in Österreich und im          EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei         Beitrag
                                                                                                      und Leistungsumfang des Touring-
   Ausland,                                    sonstigem Verlust des Anspruchs, unter          Schutzbriefes können jährlich neuen An-
                                               Vorlage der erforderlichen Unterlagen           forderungen angepasst werden.
 – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent-    spätestens drei Jahre nach dem Vorfall
   liche Verkehrsmittel in Österreich und      schriftlich geltend gemacht werden.             Vertragspartner des Touring-Schutzbrief-
   im Ausland.                                                                                 Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entwe-
                                               DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall-          der der ÖAMTC (Österreichischer Auto-
 Diein den Leistungsbeschreibungen ge-        Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzen-        mobil-, Motorrad- und Touring Club) oder
 nannten Beträge verstehen sich inklusive      den Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“,       einer seiner Landesvereine (Oberösterrei-
 aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B.          das Sie gemeinsam mit dem Touring-              chischer Automobil-, Motorrad- und Touring
 MwSt.).                                       Schutzbrief-Heft erhalten haben.                Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-,
                                                                                               Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Auto-
 Durch Übernahme und Bezahlung dieses         EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen           mobil- und Touringclub Tirol (ATT), Vorarl-
 Touring-Schutzbriefes akzeptieren Sie die     Änderungen nach Drucklegung des Touring-        berger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermär-
 darin enthaltenen Bestimmungen und ver-       Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin       kischer Automobil- und Motorsportklub
 pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen    auto touring veröffentlicht.                    (STAMK) sowie Kärntner Automobil- und
 dadurch auch ausdrücklich der elektroni-                                                      Touring Club/KATC). Der Vertragspartner
 schen Kommunikation (einschließlich der       Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit       wird der leichteren Lesbarkeit halber als
 elektronischen Übermittlung von Vertrags­     die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines    ÖAMTC bezeichnet.
 erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt         neuen Touring-Schutzbriefes. Dabei han-
 gegebene elektronische Adresse (E-Mail)       delt es sich um ein Angebot, das Sie mit        Erfüllungsort
                                                                                                            ist Wien und es kommt öster-
 zu, wobei diese Zustimmung auch für die       der Bezahlung des Touring-Schutzbrief-          reichisches Recht zur Anwendung.
 Folgejahre gilt.                              Beitrages annehmen.
12   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
      Die in ausländischer Währung entstande-
      nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs
      der Wiener Börse am Tag des Antritts der
      Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt
      es ­keinen Börsenkurs, gilt der von der
      Nationalbank bekannt gegebene Banken-
      wechselkurs.

      Der Touring-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt
      den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz-
      ten Personen erforderlichen Auskünfte bei
      Dritten einzuholen und entbindet diese von
      der Schweigepflicht.

      Vorbehaltlich   Satz- und Druckfehler.

      Ausschließlicher   Gerichtsstand ist Wien.
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