A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH

 
WEITER LESEN
A.V.G.
Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH
                  Herrenbreite 24
                06449 Aschersleben
         Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen
                  Staßfurt - Egeln

                Tel.: 03473-8408 790
                Fax: 03473-8408 791

  Schienennetz-Benutzungsbedingungen
    der Betreiber der Schienenwege –
        Besonderer Teil (SNB-BT)

       Stand: 01. November 2011

                                              1
0      Verzeichnis der Abkürzungen ............................................................................ 2

1.     Ergänzungen / Abweichungen zu / von den SNB-AT……………………………...5

2.     Infrastrukturbeschreibung / Zugangsbedingungen…………………………………x

3.     Entgeltgrundsätze

3.1.   Grundsatz und Ziele

3.2    Einzelaspekte der Entgeltgestaltung

3.2.1 Leistungsabhängige Entgeltregelung

3.2.2 Umweltbezogene Entgeltbestandteile

3.2.3 Knappheitsbezogene Entgeltbestandteile

3.2.4 Minderung des Entgeltes

3.2.5 Berücksichtigung langfristiger Investitionskosten

3.2.6 Entgeltnachlässe für Schienenwege

3.2.7 Besonderes Entgelt für Leistungen außerhalb der regulären Betriebszeiten

3.2.8 Stornierungsentgelte

3.2.9 Mahngebühren

4.     Kapazitätszuweisung

5.     Sonstiges

5.1    Zusatzleistungen

5.2    Nebenleistungen

                                                                                                                    2
0.    Verzeichnis der Abkürzungen

Abs. Absatz
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AT Allgemeiner Teil
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
BT Besonderer Teil
bzw. beziehungsweise
e. V. eingetragener Verein
EBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung
EBOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
ESBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
ff. folgende
GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
HPflG Haftpflichtgesetz
Nr. Nummer
RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter
S. Seite
SNB-AT Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der
Schienenwege – Allgemeiner Teil
TEIV Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
usw. und so weiter
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.
z. B. zum Beispiel

                                                                       3
1. Ergänzungen / Abweichungen von / zu den SNB-AT

zu 1.2.       Zweck und Geltungsbereich

Die Gültigkeitsdauer der Schienennetznutzungsbedingungen des SNB-BT wird in seiner
vorliegenden Form bis zum 31.12.2015 zeitlich begrenzt.

zu 2.3.3.    erforderliche Orts- und Streckenkenntnis

Die erforderlichen Orts- und Streckenkenntnisse sind durch den EBL oder durch den öBL
zu vermitteln. Dazu ist die SbV durch das jeweilige EVU käuflich zu erwerden. Nach Erhalt
der Orts- und Streckenkenntnis darf das EVU dem eigenen Personal die Streckenkenntnis
selbst vermitteln.

Zu 3.1.2.    geltendes Regelwerk

Für die Eisenbahninfrastruktur Staßfurt - Egeln gilt die hierfür aufgestellte SbV, Das
Signalbuch Ril 301 und die FV-NE. Das Notfallmanagement ist Bestandteil der SbV.

Zu 3.2.1     Vordruck für Antrag auf Zuweisung von Zugtrassen

Zugtrassen sind durch die EVU mit dem Formular „Trassenanmeldung“ Anlage 1
anzumelden. Dieses kann per Brief, Fax oder Mailanhang erfolgen.

Zu 3.4.2.    Fristen für die Zuweisung von Zugtrassen

Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 im Sinne SNB-AT werden als
„Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und
Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der
Fristen nicht.

Zu 3.4.4.    besonders aufwendige Bearbeitung

Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 im Sinne SNB-AT werden als
„Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und
Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der
Fristen nicht.

Zu 3.4.5     Frist zum Abschluss einer Vereinbarung

Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 SNB-AT werden als
„Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und
Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der
Fristen nicht.

Zu 3.6       Abschluss von Rahmenverträgen

A.V.G. ist grundsätzlich bereit, einen Rahmenvertrag entsprechend § 13 EIBV mit Nutzern
abzuschließen.

                                                                                         4
Zu 4.1       Bemessungsgrundlage

Für die Bemessung der Entgelte für Trassen- und Anlagennutzung gilt Abschnitt 3 dieses
SNB-BT.

Zu 4.4       Zahlungsweise / Abschlagzahlungen

Nach Zugang der Rechnung hat der Zugangsberechtigte innerhalb einer Woche den
Ausgleich vorzunehmen:
Kto.: 833 43 900
BLZ: 860 100 90
Postbank Leipzig

Zu 5.1.3.    Ansprechpartner der A.V.G. Infrastruktur

Sind für die Benutzung der Infrastruktur betriebliche Entscheidungen notwendig, so
stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Geschäftsführung                 03473-8408 790 oder mobil 0172-1883 212
Disposition                      03473-8408 790 oder mobil 0160-9772 1814

Zu 5.2       gegenseitige Information

Zugangsberechtigte (eingewiesene Personale der EVU`s) übermitteln 1 Arbeitstag vor
Nutzung der Infrastruktur an die Dispositionsstelle Namen und Mobilnummer des Tf
(Disposition 03473-8408 790,
dispo@die-avg.de).

Zu 5.3.3     Störungen

Die Einfachheit der Infrastruktur und nicht vorhandene Leit- und Sicherungstechnik
schließt ein Störgeschehen im herkömmlichen Sinne fast aus.
Mögliche Störungen an der Infrastruktur sind.
   • Eingeschränkte Befahrbarkeit oder Nichtbefahrbarkeit der Gleise durch
       unerwartete und nicht vorhersehbare Gewalteinwirkung
   • Einschränkungen des Regellichtraumprofils durch umgestürzte Bäume
   • Sonstige Einschränkungen durch Witterungsunbilden
   • Schienenbrüche

Der Zugleiter unterrichtet den Zugangsberechtigten über die Art der Störung und das
daraus resultierende Verhalten (Fahren auf Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzung). Die
Störung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beseitigen.

Die Regelungen der SbV sind zu beachten.

Zu 5.4       Betretungsrecht und Mitfahrt auf Triebfahrzeugen

Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers sind berechtigt, Triebfahrzeuge des EVU zu
betreten und auf ihnen mitzufahren. Sie können sich entsprechend ausweisen. Sie sind
berechtigt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vertragsbedingungen durchzuführen.

                                                                                         5
Zu 5.7.2      Informationen zur Nutzungseinschränkung

Zum Zeitpunkt der Trassenbestellung, jedoch spätestens beim Zugmeldeverfahren
informiert der Infrastrukturbetreiber den Zugangsberechtigten über mögliche
Nutzungseinschränkungen durch:
    • Baumaßnahmen
    • Störungen
    • eingeschränkte Gleiskapazität
    • Besonderheiten

Zu 7.2        Umweltgefährdende Einwirkungen

Treten Immissionen durch unvorhergesehene Störungen oder Ereignisse an
Triebfahrzeug oder Ladung ein, ist sofort nach dem Notfallplan der SbV zu handeln.
Dieses ist über den Zugleiter oder die Dispositionsstelle durchzuführen.

Besetzung
Dispositionsstelle:       Mo - Fr.     07:00 - 16:00
Zugleiter Egeln:          bei Durchführung von Zugfahrten

2.       Infrastrukturbeschreibung und Zugangsbedingungen

Die Strecke wird zwischen dem Bf Staßfurt-Pbf km 0,522 und Egeln km 20,400 nach § 2
Absatz 3 und 3a AEG als öffentliche Nichtbundeseigene Eisenbahn betrieben. Sie
schließt an die DB-Strecke 6423 Schönebeck - Güsten am Sperrsignal 63L23Y an.

Es handelt sich bei der Eisenbahninfrastruktur um eine regelspurige, eingleisige, nicht
elektrifizierte Nebenbahn. Die Strecke ist nicht mit PZB ausgerüstet. Die Zugfolge wird
durch Zugleitbetrieb geregelt. Es gilt Einzugbetrieb.

Die Streckenklasse ist CM 4    (mit 21 t Achslast / 8,0 t / m Meterlast).

Die Zuglänge und das Zuggewicht zu den Zielbahnhöfen:

       Relation                   maximale Länge              maximales Gewicht
     • Staßfurt - Egeln           400 m                       1.500 t
     • Staßfurt - Hecklingen      350 m                       1.200 t
     • Staßfurt - Schneidlingen   450 m                       1.600 t

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h bei einem Bremsweg mit 400 m.

Die maximale Längsneigung beträgt 7,6 %o vn km 9,0 bis km 9,5.

Der kleinste Bogenhalbmesser beträgt 190 m.

                                                                                          6
Die Kommunikation kann über
    • analogen Zugfunk Bauart VzF 95 Kanal O9
    • Mobilfunk
    • Funksprechgeräte
erfolgen.

Das Befahren der Strecke bedingt den Erwerb der Orts- und Streckenkenntnis. Ein
Befahren der Eisenbahninfrastruktur ohne Streckenkenntnis ist verboten. Bei fehlender
Streckenkenntnis muss eine streckenkundige Person bestellt werden (vgl. Punkt 6.3. VDV
755)

Für das Sichern der der beschrankten Bahnübergänge
   • Halbschranke km 1,470, Staßfurt, Güstener Weg
   • Vollschranke km 4,981, Hecklingen (L 73)

ist Postensicherung nach § 11 Absatz 11 EBO vorgeschrieben. Der Posten für die
Sicherung der BÜ ist vom Zugangsberechtigten EVU zu stellen oder Beim
Infrastrukturbetreiber kostenpflichtig zu bestellen.

                                                                                     7
3.       Entgeltgrundsätze
3.1.     Grundsatz und Ziele

Die Gestaltung des Trassen- und Anlagenpreissystems folgt dem Grundsatz, jedem
Zugangsberechtigten diskriminierungsfrei Zugang zur Infrastruktur der
A.V.G. Verkehrsgesellschaft mbH zu preislichen Bedingungen zu gewähren, die

     •   marktüblich auf vergleichbaren Eisenbahninfrastrukturen sind,

     •   dem Infrastrukturbetreiber direkt durch die Einnahmen in die Lage versetzen, die
         Eisenbahninfrastruktur technisch und technologisch auf einem den gesetzlichen
         Anforderungen entsprechendem Standard zu halten

     •   eine marktübliche Rendite durch die Vorhaltung der Kapazitäten und der
         Zusatzleistungen zu erzielen.

Das Trassen- und Anlagenpreissystem ist leistungsorientiert gestaltet und abhängig von
Lasten, Achsen und Längen. Eine Differenzierung der Trassen in Kategorien nach
unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen erfolgt aufgrund der einfachen Verhältnisse nicht.

3.2.     Einzelaspekte der Entgeltgestaltung

Bei der Ermittlung des Trassenpreises und Zuteilung der Trassen sind folgende
Leistungen abgegolten:

     •   Die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-,
         Überholungs- und Kreuzungsgleise

     •   Betriebsführung während der planmäßigen Besetzungszeiten der erforderlichen
         Betriebsstellen

     •   Erstellung eines Fahrplanes einschließlich der Übersendung der
         betriebsnotwendigen Fahrplanunterlagen an den jeweiligen Besteller

Für die Nutzung der Anlagen sowie bei Fahrten außerhalb der regulären
Besetzungszeiten fallen zusätzliche Entgelte an.

Im Folgenden werden die einzelnen, den Preis bestimmenden Komponenten näher
erläutert.

                                                                                            8
3.2.1 Grundpreis
Nach technisch — betrieblichen Merkmalen wird nicht in Strecken- Kategorien
unterschieden (s. Anlage 2), aus denen sich der Grundpreis ergibt.

3.2.2 Multiplikative Sonderfaktoren
Verschiedene besondere Gegebenheiten werden durch multiplikative Sonderfaktoren
‚berücksichtigt. Hierzu zählen derzeit die Lagemaßüberschreitung und die Zuglängen.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Anlage 2.

3. 2.3 Additive Sonderzuschläge
Die additiven Sonderzuschläge teilen sich in die Bereiche Zuggewicht und Anzahl der
Lokantriebsachsen auf. Die Übersicht der Zuschläge entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Für Züge mit einer Radsatzlast größer als 22,5 t gelten besondere Bedingungen, die Sie
bitte bei der Eisenbahntransportleitstelle erfragen.

3.2.4 MultipIikative Streckenfaktoren
Die Vorhaltung bestimmter Strecken unterliegt einer speziellen Kostensituation. Dieser
wird in der Anlage 2 Rechnung getragen.

3.2.5 Storno und Abbestellungen
Die Stornierung bedeutet die endgültige Abbestellung einer Fahrplantrasse für den
gesamten Zeitraum der vereinbarten Nutzung. Mit der Stornierung einer Trasse erlöschen
die Ansprüche, die evtl. mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Trassenvergabe
verbunden waren. Für Stornierungen werden Stornoentgelte gemäß Anlage 4 berechnet.
Im Gegensatz zu Stornierungen bleiben bei Abbestellungen die Rechte an der Trasse
erhalten. Die jeweilige Trasse wird lediglich an dem/den abbestellten Verkehrstag(en)
nicht genutzt. Hierzu sind die Bestimmungen der EIBV zu beachten. Für Abbestellungen
werden Entgelte gemäß Anlage 4 berechnet.
Unabhängig davon wird für jede kurzfristige Abbestellung (unter 24 Stunden vor der
geplanten Abfahrt) der volle Trassenpreis erhoben. Weitere Entgelte für die
Fahrplanänderungen fallen nicht an.

3.2.6 Abstellungen auf Trassenleisen
Vereinbarte kurzfristige Abstellungen auf Trassengleisen von mehr als 1 Stunde
unterliegen unserem Anlagenpreissystem. Nähere Details entnehmen Sie bitte der
entsprechenden
Anlage 3.

3.2.7 Zusatzentgelte im Rahmen der Fahrplanerstellunq
Trassenstudien für einzelne Trassen werden einmalig mit einem Entgelt von Euro 100,- in
Rechnung gestellt. Wird der Verkehr innerhalb von 14 Tagen bestellt und wie geplant
durchgeführt, werden diese Kosten gutgeschrieben.

                                                                                         9
Werden Machbarkeitstudien für ganze Fahrplanperioden nachgefragt, unterbreiten wir
Ihnen gern ein entsprechendes Angebot. Zusatzentgelte sind in Anlage 4 verzeichnet.

3.2.8 Kurzfristbestellunq
Für jede Anmeldung einer Trasse, die unter 3 Werktage vor der gewünschten Abfahrt bei
der zuständigen Stelle der A.V.G. eingeht, werden einmalig Euro 50,- zusätzlich zum
Trassenpreis.in Rechnung gestellt.

3.2.9 Fristen für Bestellungen
Für die Ausführung der Bestellung ist eine gründliche Planung erforderlich. Die Trassen
sind grundsätzlich 3 Tage vor dem ersten Verkehrstag zu bestellen.

Verbindliche Bestellvordrucke für die Trassen- bzw. die Anlagennutzung sind beigefügt.

Bürozeiten: Mo. — Fr. von 8.00 — 16.00

3.2.10 Haftungsbeschränkung
Grundsätze der Haftung regelt der Infrastrukturnutzungsvertrag.

3.2.11 Zahlungshinweise
Die Rechnung wird sofort nach Nutzung erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserstellung auszugleichen.
Die Zahlung erfolg auf unser Konto 315 634 6, Ostharzer Volksbank eG, BLZ 800 635 08.

3.2.12 Datenschutz
Die A.V.G. ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den
Antragsunterlagen oder Vertragsdurchführung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung
des Risikos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu übermitteln. Sie ist ferner
berechtigt, allgemeine Vertrags-, Anrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datensammlungen zu führen und an ihre Vertreter weiterzugeben. Hiervon unberührt sind
Angaben zu Zwecken der Eisenbahnstatistik (24 AEG), die zur Beurteilung der Struktur
und Entwicklung des Eisenbahnverkehrs an das Statistische Bundesamt übermittelt
werden. Das Trassen- und Anlagenpreissystem gilt in der jeweils gültigen Fassung.

3.2.13 Sonstiges
Voraussetzung für die Verkehrsdurchführung ist ein mit der A.V.G. geschlossener
Infrastrukturnutzungsvertrag.
Weitere Grundlage sind die „Schienennetz-Nutzungsbedingungen“ (SNB) sowie die
Nutzungsbedingungen für Service — Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung. Auf
den Strecken der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft ist ein Zugschlusssender mit
zuführen. Dieser wird von der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft für die Zeit der
Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei Beschädigung oder Verlust ist dieser zu ersetzen. Der
Preis für einen Zugschlusssender beträgt Euro 1.800,-. Gleiches gilt bei Verlust des
Schlüsselbundes (für Weichen etc.). Der Preis für ein Schlüsselbund beträgt Euro 5.000,-.
Alle genanten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

                                                                                          10
Anlage 1

      Streckenübersicht A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH
                   Eisenbahninfrastruktur Staßfurt - Egeln
                      Z1 vereinfachtes Zugleitverfahren

                                                                         11
Anlage 1   - Ende -

                      12
Anlage 2

                                Trassenpreissystem
                                    Stand 30.10.2011

Grundpreis

Bezeichnung                                               €/Zug-km

Z1 vereinfachtes Zugleitverfahren                         5,50 €/km

Multiplikative Sonderfaktoren                             Faktor

Lademaßüberschreitung                                     1,80

Zuglänge                             bis 299 m            1,00
Zuglänge                             300 - 499 m          1,50
Zuglänge                             500 - 700 m          2,00

Additiver Sonderzuschlag

Zuggewicht                                                €/Zug-km

Zuggewicht                           bis 800 t            0,00
Zuggewicht                           800 - 1199 t         0,77
Zuggewicht                           1200 - 1600 t        1,33

( Punkt 2. Infrastrukturbeschreibung SNB-BT und SbV beachten über maximale
Zuglängen und Zuggewichte)

Anzahl Lokachsen

zwei- bis vierachsig                                      0,00
sechsachsig                                               1,75

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Anlage 2 - Ende -

                                                                               13
Anlage 3

                                Anlagenpreissystem
                                    Stand 30.10.2011

Die Anlagen der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft (Rangierleiste, Ladestraßen u.
Weichen) werden separat bepreist. Die Bepreisung der Anlagen betreffen zur Zeit
ausschließlich die „Güterverkehrstellen“ der A.V.G.
Das Anlagenpreissystem setzt sich aus zwei Preiskomponenten zusammen. Die erste
Preiskomponente ist ein längenunabhängiger Preisanteil, der für die Nutzung der
unterschiedlichen Gleisanbindungen zu entrichten ist. Die Gleise sind entweder nur mit
einer Weiche (einseitig) oder mit zwei Weichen (zweiseitig) angebunden.
Die ländenunabhängige Komponente wird durch die längenabhängige Komponente
ergänzt, die die Länge des Gleises berücksichtigt.

Anlagenberechnung
Einseitige Anbindung Euro 1.850,00 x Anzahl = Preis in Euro
+ Zweiseitige Anbindung Euro 3.700,00 x Anzahl Preis in Euro
+ Gleismeter Euro 7,70 x Meter = Preis in Euro
= Anlagenpreis im Jahr
Die Nutzung peripherer Anlagen wird gesondert vereinbart. Dies gilt auch für etwaige
Nebenkosten im Rahmen der Nutzung, wie z.B. der Bezug von Strom, Wasser und
Dieselkraftstoff.
Mit dem Nutzungspreis ist neben der Nutzung der Anlage auch die Leistung der
Betriebsführung während der Besetzungszeit unserer Betriebsstellen abgegolten.
Bei Nutzung von Anlagen außerhalb der planmäßigen Besetzungszeiten der
Betriebsstellen werden zusätzliche Entgelte in Höhe der entstandenen Kosten erhoben.

Abschläge für langfristige Anlagennutzung
Mietdauer mehr als 1 Jahr Abschlag 2%
Mietdauer mehr als 2 Jahre Abschlag 4%
Mietdauer mehr als 3 Jahre Abschlag 6%
Mietdauer mehr als 4 Jahre Abschlag 8%
Mietdauer mehr als 5 Jahre Abschlag 10%

Neben der Möglichkeit der langfristigen Bindung besteht in Anhängigkeit von der
Auslastung der Anlage die Möglichkeit, örtliche Anlagen auch nur für kurze Zeit zu nutzen.
Für Nutzungszeiten unter einem Jahr ergeben sich die Nutzungsentgelte zeitanteilig aus
den Jahrespreisen. Der Mindestrechnungsbetrag bei kurzzeitiger Nutzung beträgt Euro
50,- je genutzte Anlage und je Kalendertag pro Bestellung. Mindestberechnungszeitraum
sind jedoch 5 Kalendertage.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Anlage 3 - Ende -

                                                                                         14
Anlage 4

                                   Zusatzentgelte
                                    Stand 30.10.2011

Stornoentgelte und Abbestellungen                             Preis in Euro

Sachverhalt

Stornierungen bis zum 30.Tag vor                                  100,-
dem ersten Verkehrstag

Stornierungen nach dem 15.Tag bis zum                        einfacher Trassenpreis
29.Tag vor dem ersten Verkehrstag                            (mind. 100,-) Stornierungen
bis zum 15.Tag vor dem                         zweifacher Trassenpreis
ersten Verkehrstag                                           (mind. 100,-) Abbestellungen
über 24 Std. vor der Abfahrtszeit        10 % vom Trassenpreis Abbestellungen unter 24
Std. vor der Abfahrtszeit         einfacher Trassenpreis

Sachverhalt                                                    Preis in Euro
Änderungen für einen bestimmten zusammen-                         50,-
hängenden Zeitabschnitt innerhalb des für den
betr. Fahrplan insgesamt vereinbarter
Nutzungszeitraums.

Fehlende Streckenkenntnis zzgl. Lotsenkosten                      80,-
Extraexemplare des SbV, FV-NE                                     40,-
Je Stück

Sachverhalt                            Einheit             Preis pro Stunde
Lotse, Fahrdienstleiter,               pro Std.                   40,-
Triebfahrzeugführer

Zugbegleiter, Zugführer                pro Std.                    36,-

                                                                                        15
weiter Anlage 4

Zuschläge für Feiertage            pro Std.    100%
               Sonntage            pro Std.     50%
Zuschläge für Überstunden
Innerhalb der Woche                pro Std.     30%
am Sonntag                         pro Std.     60%
in der Nacht                       pro Std.     60%
(v. 22 Uhr bis 6 Uhr)

Sonstige Leistungen

Diesel                             pro Liter   Tagespreis

Strom                              pro Kwh     auf Anfrage
(nur im Beisein A.V.G.-Personal)

Nutzung der Gleiswaage
(nur im Beisein A.V.G.-Personal)               auf Anfrage

Anlage 4 - Ende -

                                                             16
Sie können auch lesen