A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH
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A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH Herrenbreite 24 06449 Aschersleben Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen Staßfurt - Egeln Tel.: 03473-8408 790 Fax: 03473-8408 791 Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege – Besonderer Teil (SNB-BT) Stand: 01. November 2011 1
0 Verzeichnis der Abkürzungen ............................................................................ 2 1. Ergänzungen / Abweichungen zu / von den SNB-AT……………………………...5 2. Infrastrukturbeschreibung / Zugangsbedingungen…………………………………x 3. Entgeltgrundsätze 3.1. Grundsatz und Ziele 3.2 Einzelaspekte der Entgeltgestaltung 3.2.1 Leistungsabhängige Entgeltregelung 3.2.2 Umweltbezogene Entgeltbestandteile 3.2.3 Knappheitsbezogene Entgeltbestandteile 3.2.4 Minderung des Entgeltes 3.2.5 Berücksichtigung langfristiger Investitionskosten 3.2.6 Entgeltnachlässe für Schienenwege 3.2.7 Besonderes Entgelt für Leistungen außerhalb der regulären Betriebszeiten 3.2.8 Stornierungsentgelte 3.2.9 Mahngebühren 4. Kapazitätszuweisung 5. Sonstiges 5.1 Zusatzleistungen 5.2 Nebenleistungen 2
0. Verzeichnis der Abkürzungen Abs. Absatz AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AT Allgemeiner Teil BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen BT Besonderer Teil bzw. beziehungsweise e. V. eingetragener Verein EBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung EBOA Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen EIBV Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung ESBO Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen ff. folgende GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt HPflG Haftpflichtgesetz Nr. Nummer RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter S. Seite SNB-AT Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege – Allgemeiner Teil TEIV Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung usw. und so weiter VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. z. B. zum Beispiel 3
1. Ergänzungen / Abweichungen von / zu den SNB-AT zu 1.2. Zweck und Geltungsbereich Die Gültigkeitsdauer der Schienennetznutzungsbedingungen des SNB-BT wird in seiner vorliegenden Form bis zum 31.12.2015 zeitlich begrenzt. zu 2.3.3. erforderliche Orts- und Streckenkenntnis Die erforderlichen Orts- und Streckenkenntnisse sind durch den EBL oder durch den öBL zu vermitteln. Dazu ist die SbV durch das jeweilige EVU käuflich zu erwerden. Nach Erhalt der Orts- und Streckenkenntnis darf das EVU dem eigenen Personal die Streckenkenntnis selbst vermitteln. Zu 3.1.2. geltendes Regelwerk Für die Eisenbahninfrastruktur Staßfurt - Egeln gilt die hierfür aufgestellte SbV, Das Signalbuch Ril 301 und die FV-NE. Das Notfallmanagement ist Bestandteil der SbV. Zu 3.2.1 Vordruck für Antrag auf Zuweisung von Zugtrassen Zugtrassen sind durch die EVU mit dem Formular „Trassenanmeldung“ Anlage 1 anzumelden. Dieses kann per Brief, Fax oder Mailanhang erfolgen. Zu 3.4.2. Fristen für die Zuweisung von Zugtrassen Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 im Sinne SNB-AT werden als „Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der Fristen nicht. Zu 3.4.4. besonders aufwendige Bearbeitung Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 im Sinne SNB-AT werden als „Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der Fristen nicht. Zu 3.4.5 Frist zum Abschluss einer Vereinbarung Für die Fristen der Zuweisung der Zugtrassen nach 3.4.2 SNB-AT werden als „Arbeitstage“ die Tage Montag bis Freitag zugrunde gelegt. Samstage, Sonntage und Feiertage (auch in den Bundesländern abweichende) zählen bei der Einhaltung der Fristen nicht. Zu 3.6 Abschluss von Rahmenverträgen A.V.G. ist grundsätzlich bereit, einen Rahmenvertrag entsprechend § 13 EIBV mit Nutzern abzuschließen. 4
Zu 4.1 Bemessungsgrundlage Für die Bemessung der Entgelte für Trassen- und Anlagennutzung gilt Abschnitt 3 dieses SNB-BT. Zu 4.4 Zahlungsweise / Abschlagzahlungen Nach Zugang der Rechnung hat der Zugangsberechtigte innerhalb einer Woche den Ausgleich vorzunehmen: Kto.: 833 43 900 BLZ: 860 100 90 Postbank Leipzig Zu 5.1.3. Ansprechpartner der A.V.G. Infrastruktur Sind für die Benutzung der Infrastruktur betriebliche Entscheidungen notwendig, so stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Geschäftsführung 03473-8408 790 oder mobil 0172-1883 212 Disposition 03473-8408 790 oder mobil 0160-9772 1814 Zu 5.2 gegenseitige Information Zugangsberechtigte (eingewiesene Personale der EVU`s) übermitteln 1 Arbeitstag vor Nutzung der Infrastruktur an die Dispositionsstelle Namen und Mobilnummer des Tf (Disposition 03473-8408 790, dispo@die-avg.de). Zu 5.3.3 Störungen Die Einfachheit der Infrastruktur und nicht vorhandene Leit- und Sicherungstechnik schließt ein Störgeschehen im herkömmlichen Sinne fast aus. Mögliche Störungen an der Infrastruktur sind. • Eingeschränkte Befahrbarkeit oder Nichtbefahrbarkeit der Gleise durch unerwartete und nicht vorhersehbare Gewalteinwirkung • Einschränkungen des Regellichtraumprofils durch umgestürzte Bäume • Sonstige Einschränkungen durch Witterungsunbilden • Schienenbrüche Der Zugleiter unterrichtet den Zugangsberechtigten über die Art der Störung und das daraus resultierende Verhalten (Fahren auf Sicht, Geschwindigkeitsbegrenzung). Die Störung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beseitigen. Die Regelungen der SbV sind zu beachten. Zu 5.4 Betretungsrecht und Mitfahrt auf Triebfahrzeugen Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers sind berechtigt, Triebfahrzeuge des EVU zu betreten und auf ihnen mitzufahren. Sie können sich entsprechend ausweisen. Sie sind berechtigt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Vertragsbedingungen durchzuführen. 5
Zu 5.7.2 Informationen zur Nutzungseinschränkung Zum Zeitpunkt der Trassenbestellung, jedoch spätestens beim Zugmeldeverfahren informiert der Infrastrukturbetreiber den Zugangsberechtigten über mögliche Nutzungseinschränkungen durch: • Baumaßnahmen • Störungen • eingeschränkte Gleiskapazität • Besonderheiten Zu 7.2 Umweltgefährdende Einwirkungen Treten Immissionen durch unvorhergesehene Störungen oder Ereignisse an Triebfahrzeug oder Ladung ein, ist sofort nach dem Notfallplan der SbV zu handeln. Dieses ist über den Zugleiter oder die Dispositionsstelle durchzuführen. Besetzung Dispositionsstelle: Mo - Fr. 07:00 - 16:00 Zugleiter Egeln: bei Durchführung von Zugfahrten 2. Infrastrukturbeschreibung und Zugangsbedingungen Die Strecke wird zwischen dem Bf Staßfurt-Pbf km 0,522 und Egeln km 20,400 nach § 2 Absatz 3 und 3a AEG als öffentliche Nichtbundeseigene Eisenbahn betrieben. Sie schließt an die DB-Strecke 6423 Schönebeck - Güsten am Sperrsignal 63L23Y an. Es handelt sich bei der Eisenbahninfrastruktur um eine regelspurige, eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn. Die Strecke ist nicht mit PZB ausgerüstet. Die Zugfolge wird durch Zugleitbetrieb geregelt. Es gilt Einzugbetrieb. Die Streckenklasse ist CM 4 (mit 21 t Achslast / 8,0 t / m Meterlast). Die Zuglänge und das Zuggewicht zu den Zielbahnhöfen: Relation maximale Länge maximales Gewicht • Staßfurt - Egeln 400 m 1.500 t • Staßfurt - Hecklingen 350 m 1.200 t • Staßfurt - Schneidlingen 450 m 1.600 t Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h bei einem Bremsweg mit 400 m. Die maximale Längsneigung beträgt 7,6 %o vn km 9,0 bis km 9,5. Der kleinste Bogenhalbmesser beträgt 190 m. 6
Die Kommunikation kann über • analogen Zugfunk Bauart VzF 95 Kanal O9 • Mobilfunk • Funksprechgeräte erfolgen. Das Befahren der Strecke bedingt den Erwerb der Orts- und Streckenkenntnis. Ein Befahren der Eisenbahninfrastruktur ohne Streckenkenntnis ist verboten. Bei fehlender Streckenkenntnis muss eine streckenkundige Person bestellt werden (vgl. Punkt 6.3. VDV 755) Für das Sichern der der beschrankten Bahnübergänge • Halbschranke km 1,470, Staßfurt, Güstener Weg • Vollschranke km 4,981, Hecklingen (L 73) ist Postensicherung nach § 11 Absatz 11 EBO vorgeschrieben. Der Posten für die Sicherung der BÜ ist vom Zugangsberechtigten EVU zu stellen oder Beim Infrastrukturbetreiber kostenpflichtig zu bestellen. 7
3. Entgeltgrundsätze 3.1. Grundsatz und Ziele Die Gestaltung des Trassen- und Anlagenpreissystems folgt dem Grundsatz, jedem Zugangsberechtigten diskriminierungsfrei Zugang zur Infrastruktur der A.V.G. Verkehrsgesellschaft mbH zu preislichen Bedingungen zu gewähren, die • marktüblich auf vergleichbaren Eisenbahninfrastrukturen sind, • dem Infrastrukturbetreiber direkt durch die Einnahmen in die Lage versetzen, die Eisenbahninfrastruktur technisch und technologisch auf einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechendem Standard zu halten • eine marktübliche Rendite durch die Vorhaltung der Kapazitäten und der Zusatzleistungen zu erzielen. Das Trassen- und Anlagenpreissystem ist leistungsorientiert gestaltet und abhängig von Lasten, Achsen und Längen. Eine Differenzierung der Trassen in Kategorien nach unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen erfolgt aufgrund der einfachen Verhältnisse nicht. 3.2. Einzelaspekte der Entgeltgestaltung Bei der Ermittlung des Trassenpreises und Zuteilung der Trassen sind folgende Leistungen abgegolten: • Die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-, Überholungs- und Kreuzungsgleise • Betriebsführung während der planmäßigen Besetzungszeiten der erforderlichen Betriebsstellen • Erstellung eines Fahrplanes einschließlich der Übersendung der betriebsnotwendigen Fahrplanunterlagen an den jeweiligen Besteller Für die Nutzung der Anlagen sowie bei Fahrten außerhalb der regulären Besetzungszeiten fallen zusätzliche Entgelte an. Im Folgenden werden die einzelnen, den Preis bestimmenden Komponenten näher erläutert. 8
3.2.1 Grundpreis Nach technisch — betrieblichen Merkmalen wird nicht in Strecken- Kategorien unterschieden (s. Anlage 2), aus denen sich der Grundpreis ergibt. 3.2.2 Multiplikative Sonderfaktoren Verschiedene besondere Gegebenheiten werden durch multiplikative Sonderfaktoren ‚berücksichtigt. Hierzu zählen derzeit die Lagemaßüberschreitung und die Zuglängen. Weitere Angaben entnehmen Sie der Anlage 2. 3. 2.3 Additive Sonderzuschläge Die additiven Sonderzuschläge teilen sich in die Bereiche Zuggewicht und Anzahl der Lokantriebsachsen auf. Die Übersicht der Zuschläge entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Für Züge mit einer Radsatzlast größer als 22,5 t gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte bei der Eisenbahntransportleitstelle erfragen. 3.2.4 MultipIikative Streckenfaktoren Die Vorhaltung bestimmter Strecken unterliegt einer speziellen Kostensituation. Dieser wird in der Anlage 2 Rechnung getragen. 3.2.5 Storno und Abbestellungen Die Stornierung bedeutet die endgültige Abbestellung einer Fahrplantrasse für den gesamten Zeitraum der vereinbarten Nutzung. Mit der Stornierung einer Trasse erlöschen die Ansprüche, die evtl. mit der vertraglichen Bindung in Bezug auf die Trassenvergabe verbunden waren. Für Stornierungen werden Stornoentgelte gemäß Anlage 4 berechnet. Im Gegensatz zu Stornierungen bleiben bei Abbestellungen die Rechte an der Trasse erhalten. Die jeweilige Trasse wird lediglich an dem/den abbestellten Verkehrstag(en) nicht genutzt. Hierzu sind die Bestimmungen der EIBV zu beachten. Für Abbestellungen werden Entgelte gemäß Anlage 4 berechnet. Unabhängig davon wird für jede kurzfristige Abbestellung (unter 24 Stunden vor der geplanten Abfahrt) der volle Trassenpreis erhoben. Weitere Entgelte für die Fahrplanänderungen fallen nicht an. 3.2.6 Abstellungen auf Trassenleisen Vereinbarte kurzfristige Abstellungen auf Trassengleisen von mehr als 1 Stunde unterliegen unserem Anlagenpreissystem. Nähere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anlage 3. 3.2.7 Zusatzentgelte im Rahmen der Fahrplanerstellunq Trassenstudien für einzelne Trassen werden einmalig mit einem Entgelt von Euro 100,- in Rechnung gestellt. Wird der Verkehr innerhalb von 14 Tagen bestellt und wie geplant durchgeführt, werden diese Kosten gutgeschrieben. 9
Werden Machbarkeitstudien für ganze Fahrplanperioden nachgefragt, unterbreiten wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot. Zusatzentgelte sind in Anlage 4 verzeichnet. 3.2.8 Kurzfristbestellunq Für jede Anmeldung einer Trasse, die unter 3 Werktage vor der gewünschten Abfahrt bei der zuständigen Stelle der A.V.G. eingeht, werden einmalig Euro 50,- zusätzlich zum Trassenpreis.in Rechnung gestellt. 3.2.9 Fristen für Bestellungen Für die Ausführung der Bestellung ist eine gründliche Planung erforderlich. Die Trassen sind grundsätzlich 3 Tage vor dem ersten Verkehrstag zu bestellen. Verbindliche Bestellvordrucke für die Trassen- bzw. die Anlagennutzung sind beigefügt. Bürozeiten: Mo. — Fr. von 8.00 — 16.00 3.2.10 Haftungsbeschränkung Grundsätze der Haftung regelt der Infrastrukturnutzungsvertrag. 3.2.11 Zahlungshinweise Die Rechnung wird sofort nach Nutzung erstellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung auszugleichen. Die Zahlung erfolg auf unser Konto 315 634 6, Ostharzer Volksbank eG, BLZ 800 635 08. 3.2.12 Datenschutz Die A.V.G. ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder Vertragsdurchführung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu übermitteln. Sie ist ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Anrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen zu führen und an ihre Vertreter weiterzugeben. Hiervon unberührt sind Angaben zu Zwecken der Eisenbahnstatistik (24 AEG), die zur Beurteilung der Struktur und Entwicklung des Eisenbahnverkehrs an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Das Trassen- und Anlagenpreissystem gilt in der jeweils gültigen Fassung. 3.2.13 Sonstiges Voraussetzung für die Verkehrsdurchführung ist ein mit der A.V.G. geschlossener Infrastrukturnutzungsvertrag. Weitere Grundlage sind die „Schienennetz-Nutzungsbedingungen“ (SNB) sowie die Nutzungsbedingungen für Service — Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung. Auf den Strecken der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft ist ein Zugschlusssender mit zuführen. Dieser wird von der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft für die Zeit der Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei Beschädigung oder Verlust ist dieser zu ersetzen. Der Preis für einen Zugschlusssender beträgt Euro 1.800,-. Gleiches gilt bei Verlust des Schlüsselbundes (für Weichen etc.). Der Preis für ein Schlüsselbund beträgt Euro 5.000,-. Alle genanten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 10
Anlage 1 Streckenübersicht A.V.G. Ascherslebener Verkehrsgesellschaft mbH Eisenbahninfrastruktur Staßfurt - Egeln Z1 vereinfachtes Zugleitverfahren 11
Anlage 1 - Ende - 12
Anlage 2 Trassenpreissystem Stand 30.10.2011 Grundpreis Bezeichnung €/Zug-km Z1 vereinfachtes Zugleitverfahren 5,50 €/km Multiplikative Sonderfaktoren Faktor Lademaßüberschreitung 1,80 Zuglänge bis 299 m 1,00 Zuglänge 300 - 499 m 1,50 Zuglänge 500 - 700 m 2,00 Additiver Sonderzuschlag Zuggewicht €/Zug-km Zuggewicht bis 800 t 0,00 Zuggewicht 800 - 1199 t 0,77 Zuggewicht 1200 - 1600 t 1,33 ( Punkt 2. Infrastrukturbeschreibung SNB-BT und SbV beachten über maximale Zuglängen und Zuggewichte) Anzahl Lokachsen zwei- bis vierachsig 0,00 sechsachsig 1,75 Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anlage 2 - Ende - 13
Anlage 3 Anlagenpreissystem Stand 30.10.2011 Die Anlagen der Ascherslebener Verkehrsgesellschaft (Rangierleiste, Ladestraßen u. Weichen) werden separat bepreist. Die Bepreisung der Anlagen betreffen zur Zeit ausschließlich die „Güterverkehrstellen“ der A.V.G. Das Anlagenpreissystem setzt sich aus zwei Preiskomponenten zusammen. Die erste Preiskomponente ist ein längenunabhängiger Preisanteil, der für die Nutzung der unterschiedlichen Gleisanbindungen zu entrichten ist. Die Gleise sind entweder nur mit einer Weiche (einseitig) oder mit zwei Weichen (zweiseitig) angebunden. Die ländenunabhängige Komponente wird durch die längenabhängige Komponente ergänzt, die die Länge des Gleises berücksichtigt. Anlagenberechnung Einseitige Anbindung Euro 1.850,00 x Anzahl = Preis in Euro + Zweiseitige Anbindung Euro 3.700,00 x Anzahl Preis in Euro + Gleismeter Euro 7,70 x Meter = Preis in Euro = Anlagenpreis im Jahr Die Nutzung peripherer Anlagen wird gesondert vereinbart. Dies gilt auch für etwaige Nebenkosten im Rahmen der Nutzung, wie z.B. der Bezug von Strom, Wasser und Dieselkraftstoff. Mit dem Nutzungspreis ist neben der Nutzung der Anlage auch die Leistung der Betriebsführung während der Besetzungszeit unserer Betriebsstellen abgegolten. Bei Nutzung von Anlagen außerhalb der planmäßigen Besetzungszeiten der Betriebsstellen werden zusätzliche Entgelte in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. Abschläge für langfristige Anlagennutzung Mietdauer mehr als 1 Jahr Abschlag 2% Mietdauer mehr als 2 Jahre Abschlag 4% Mietdauer mehr als 3 Jahre Abschlag 6% Mietdauer mehr als 4 Jahre Abschlag 8% Mietdauer mehr als 5 Jahre Abschlag 10% Neben der Möglichkeit der langfristigen Bindung besteht in Anhängigkeit von der Auslastung der Anlage die Möglichkeit, örtliche Anlagen auch nur für kurze Zeit zu nutzen. Für Nutzungszeiten unter einem Jahr ergeben sich die Nutzungsentgelte zeitanteilig aus den Jahrespreisen. Der Mindestrechnungsbetrag bei kurzzeitiger Nutzung beträgt Euro 50,- je genutzte Anlage und je Kalendertag pro Bestellung. Mindestberechnungszeitraum sind jedoch 5 Kalendertage. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anlage 3 - Ende - 14
Anlage 4 Zusatzentgelte Stand 30.10.2011 Stornoentgelte und Abbestellungen Preis in Euro Sachverhalt Stornierungen bis zum 30.Tag vor 100,- dem ersten Verkehrstag Stornierungen nach dem 15.Tag bis zum einfacher Trassenpreis 29.Tag vor dem ersten Verkehrstag (mind. 100,-) Stornierungen bis zum 15.Tag vor dem zweifacher Trassenpreis ersten Verkehrstag (mind. 100,-) Abbestellungen über 24 Std. vor der Abfahrtszeit 10 % vom Trassenpreis Abbestellungen unter 24 Std. vor der Abfahrtszeit einfacher Trassenpreis Sachverhalt Preis in Euro Änderungen für einen bestimmten zusammen- 50,- hängenden Zeitabschnitt innerhalb des für den betr. Fahrplan insgesamt vereinbarter Nutzungszeitraums. Fehlende Streckenkenntnis zzgl. Lotsenkosten 80,- Extraexemplare des SbV, FV-NE 40,- Je Stück Sachverhalt Einheit Preis pro Stunde Lotse, Fahrdienstleiter, pro Std. 40,- Triebfahrzeugführer Zugbegleiter, Zugführer pro Std. 36,- 15
weiter Anlage 4 Zuschläge für Feiertage pro Std. 100% Sonntage pro Std. 50% Zuschläge für Überstunden Innerhalb der Woche pro Std. 30% am Sonntag pro Std. 60% in der Nacht pro Std. 60% (v. 22 Uhr bis 6 Uhr) Sonstige Leistungen Diesel pro Liter Tagespreis Strom pro Kwh auf Anfrage (nur im Beisein A.V.G.-Personal) Nutzung der Gleiswaage (nur im Beisein A.V.G.-Personal) auf Anfrage Anlage 4 - Ende - 16
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