Die Corona-Warn-App Wie funktioniert sie, was kann sie leisten? - EVG

Die Seite wird erstellt Luke Köhler
 
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27.7.2020

  Die Corona-Warn-App
  Wie funktioniert sie, was kann sie leisten?

  Auf der Corona-Warn-App ruhen große Hoffnungen: Infektionsketten sollen unterbrochen
  und damit der Weg aus der Krise in die Normalität geebnet werden. Im Folgenden haben
  wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten zur App für Euch zusammengestellt.

  Was ist die Grundidee hinter der App?                App-Nutzer*in, die*der sich in seiner Nähe aufge-
                                                       halten hat, wird dann informiert – entsprechend
  Um eine Pandemie erfolgreich einzudämmen, ist es
                                                       wirst Du umgekehrt informiert, wenn Du Dich in
  wichtig, Infektionsketten schnellstmöglich nachzu-
                                                       der Nähe von jemandem aufgehalten hast, der in-
  vollziehen. Dabei soll die Corona-Warn-App helfen:
                                                       fiziert ist.
  Sie erfasst anonym, welche Smartphones – und da-
  mit welche Nutzer*innen – einander nahegekom-        Wenn Du der App eine Infektion gemeldet hast,
  men sind. Wenn sie sich in unmittelbarer Nähe ei-    sendet diese Deine anonymen ID-Signale der ver-
  ner infizierten Person aufgehalten haben, werden     gangenen 14 Tage an alle Handys, auf denen die
  die Nutzer*innen von der App darüber informiert.     App ebenfalls installiert ist. Diese gleichen dann
                                                       Deine ID-Signale mit ihren eigenen ab und in-
  Wie funktioniert sie?                                formieren alle Nutzer*innen, die sich in Deiner
                                                       Nähe aufgehalten haben. Sie erhalten dann eine
  Wenn Du die App auf Deinem Smartphone instal-        Information, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko
  lierst und aktivierst, sendet sie in regelmäßigen    bestand. Wichtig: Sie werden nicht darüber infor-
  Abständen über Bluetooth ein anonymes Signal         miert, welche Person infiziert ist, sondern nur da-
  (ID-Signal). Dieses Signal lässt keinerlei Rück-     rüber, dass sie sich in der Nähe einer infizierten
  schlüsse auf Deine persönlichen Daten zu, son-       Person aufgehalten haben.
  dern besteht aus einer zufälligen Kombination
  aus Zahlen und Buchstaben. Diese Kombination
  ändert sich regelmäßig.                              Was mache ich, wenn ich positiv getestet wurde?
                                                       Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  Gleichzeitig empfängt die App auch die ID-Signale
  der Smartphones, die sich in Deiner Nähe bewe-       1. Wenn der Test durchgeführt wird und auf dem
  gen, und speichert diese Signale für 14 Tage. Nach   Testprotokoll bereits ein QR-Code vorhanden ist,
  14 Tagen werden diese Protokolle automatisch ge-     kannst Du den Test in der App registrieren. Wenn
  löscht.                                              das Testergebnis vorliegt, informiert Dich die App,
                                                       ob es positiv ist, bei Dir also eine Corona-Infektion
  Solltest Du positiv auf COVID-19 getestet wer-
                                                       vorliegt. Du kannst dann entscheiden, ob das Er-
  den, kannst Du das Deiner App mitteilen. Jede*r

                                                                            Wir leben Gemeinschaft
gebnis auch in der App hinterlegt werden soll. Erst    Welche Daten werden gespeichert?
dann können die Personen, die sich in den letzten
                                                       Die App an sich speichert hauptsächlich Daten, die
14 Tagen in Deiner Nähe aufgehalten haben, über
                                                       anfallen, nachdem ein Nutzer sich als positiv ge-
ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden.
                                                       testet bei der App gemeldet hat. Diese Daten sind
2. Das zuständige Gesundheitsamt bzw. das Test-        pseudonymisiert und können, nach aktuellem
labor generiert erst dann einen QR-Code oder           Wissensstand, keinen anderen Daten einer Person
eine PIN, wenn ein positives Testergebnis vorliegt.    zugeordnet werden. Die temporären ID-Codes, die
Damit kannst Du dann das positive Testergebnis in      über Bluetooth verschickt und empfangen wer-
der App hinterlegen.                                   den, werden von Apples und Googles Betriebssys-
                                                       tem-Schnittstelle erzeugt und verwaltet. Die App
                                                       speichert keine Kontaktdaten des Handy-Besit-
Schützt mich die App vor einer Infektion?              zers oder anderer Personen.
Nein. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen der In-
fektion und dem Auftreten der ersten Symptome)         Welche Datenschutzbedenken gibt es?
beträgt mehrere Tage, in den man aber unbewusst
bereits andere Menschen anstecken kann, ohne           Mehrere unterschiedliche Sicherheits- und Da-
es selbst zu wissen. Die App gibt nur eine Risiko-     tenschutz-Experten haben keine datenschutz-
einschätzung für die*den Nutzer*in ab.                 rechtlichen Bedenken geäußert. Daher ist davon
                                                       auszugehen, dass die rechtlichen Standards ein-
                                                       gehalten werden.
Was passiert, wenn die App mich vor einer Infek-
tion warnt?                                            Es gibt theoretische Bedenken, dass Handys durch
                                                       einen Hackerangriff getrackt oder enttarnt wer-
Eine Warnung heißt nicht automatisch, dass man
                                                       den könnten, was aber ein allgemeines Problem
infiziert ist. Sie deutet nur darauf hin, dass man
                                                       bei der Bluetooth-Nutzung ist und nicht durch die
sich in der Nähe einer infizierten Person aufgehal-
                                                       Nutzung der Corona-Warn-App vereinfacht wird.
ten hat. Es ist also nicht notwendig, sich direkt in
                                                       Hier ist auch zu beachten, dass ein solcher Angriff
Quarantäne zu begeben oder sich direkt beim Ge-
                                                       über das Betriebssystem des Handys und nicht
sundheitsamt zu melden.
                                                       über die App erfolgt. Die Sicherheitseinrichtungen
Für die Risikoeinschätzung berücksichtigt die          der Betriebssysteme erfüllen aber einen sehr ho-
App zwei epidemiologisch relevante Daten, also         hen Sicherheitsstandard.
Umstände, die für eine Infektion von hoher
­
­Bedeutung sind: die Dauer einer Begegnung und         Wird die App die Verbreitung des Coronavirus
 die Distanz zwischen den Nutzer*innen.                eindämmen?

Eine Warnung allein reicht auch nicht aus, um ei-      Das kann man bisher noch nicht sagen, denn bis-
nen Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test zu erlan-       her gibt es keine Erfahrungen mit einer solchen
gen. Daher wird geraten, dass man sich zunächst        Technologie. Entscheidend werden die Nutzerzah-
mit ärztlichem Fachpersonal (Hausarzt, ärztlicher      len sein: Man erhofft sich einen positiven Effekt,
Bereitschaftsdienst, Gesundheitsbehörden) in           wenn rund 60 % bis 80 % der Bevölkerung die App
Verbindung setzt.                                      auf ihren Smartphons dauerhaft nutzen.

                                                                           Wir leben Gemeinschaft
Ist die Inbetriebnahme freiwillig?                       „Der Zugang zu behördlichen Ein-
                                                         richtungen, Arbeitsstätten, Handels-
Ja – und das war auch die Bedingung der Bundes-
                                                         geschäften, Gastronomiebetrieben und Beher-
regierung. Die Entscheidung zur Installation und
                                                         bergungsstätten, Sportstätten, etc. darf nicht
Nutzung der App liegt allein bei Dir.
                                                         vom Vorweisen der App abhängig gemacht wer-
                                                         den. Hierbei würde es sich um eine zweckwid-
Kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten,            rige ­Verwendung handeln, die bereits mit dem
die App zu installieren?                                 ­Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist. Eine
                                                          Diskriminierung von Personen, die die App nicht
Nein, der Arbeitgeber kann Dir die Nutzung der
                                                          anwenden, ist auszuschließen.“
App nicht vorschreiben – weder auf Deinem
Dienst- noch auf Deinem Privathandy. Dies würde
dem der App zugrundeliegenden Prinzip der Frei-          Wer hat die Corona-Warn-App entwickelt?
willigkeit widersprechen.                                Die App wurde von der Bundesregierung in Auf-
                                                         trag gegeben und von der Deutschen Telekom
Der Arbeitgeber kann aber natürlich Rahmen­              und SAP entwickelt. Die Telekom stellt die Server-
bedingungen zur freiwilligen Nutzung der App             Infra­struktur zur Verfügung und die SAP war für
schaffen, sie zum Beispiel über die unterneh-            die Entwicklung der Software verantwortlich. Das
menseigene IT-Infrastruktur verfügbar machen.            Robert-Koch-Institut wertet die anonymen Daten
                                                         aus. Zu den weiteren Beteiligten gehörten unter
In unserem Unternehmen soll es eine                      anderem der TÜV Nord, TÜV-Informationstechnik,
­Betriebsvereinbarung über die Nutzung der               das Fraunhofer Hertz-Institut und das Bundesamt
 Corona-Warn-App geben. Kann ich darüber zur             für Sicherheit in der Informationstechnik.
 Nutzung der App verpflichtet werden?
Auch ein solcher Fall hebelt den Grundsatz der           Rät mir die EVG dazu, die App zu installieren?
Freiwilligkeit nicht aus. Es ist davon auszugehen,       Die App scheint laut der Bewertung von
dass der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder              ­IT-­Sicherheits- und Privatsphäre-Expert*innen
­Personalrat zwar Rahmenbedingungen für die frei-         ­solide programmiert zu sein. Daher hat die EVG
 willige Nutzung der C­ orona-Warn-App ­vereinbaren        keine Bedenken gegenüber der Nutzung.
 kann, nicht aber zur verpflichtenden ­Nutzung der
 App.                                                    Die möglichen Gefahren hängen nicht mit der App,
                                                         sondern mit der dauerhaften Bluetooth-Nutzung
                                                         zusammen. Bluetooth ist aber bereits jetzt bei
Können mir Einrichtungen wie Restaurants oder
                                                         vielen Smartphone-Nutzer*innen im Einsatz (z. B.
Geschäfte den Zutritt verwehren, wenn ich die
                                                         für Kopfhörer). Ein kleines Problem aus Sicht der
App nicht nutze?
                                                         EVG könnten Auswirkungen auf die Akkulaufzeit
Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der              des Smartphones sein.
Länder (DSK) hat sich zur Einführung der App dies-
bezüglich wie folgt geäußert:                            Am Ende musst Du aber natürlich selbst entschei-
                                                         den, ob Du die Corona-Warn-App nutzen möchtest.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                              Wir leben Gemeinschaft
Kann ich die Corona-Warn-App auf meinem                  Bedeutet die Einführung der Warn-App,
Diensthandy installieren?                                dass Corona-bezogene Arbeitsschutz­
                                                         maßnahmen wie Abstands- oder Hygiene­
Das hängt davon ab, ob es eine Vereinbarung zur
                                                         regelungen nicht mehr zwingend eingehalten
privaten Nutzung von dienstlichen Geräten und
                                                         werden müssen? Dürfen diese vom Arbeitgeber
zum Umgang mit Apps gibt. Wenn Du Dein Dienst-
                                                         reduziert werden?
handy ausdrücklich auch privat nutzen und Dir
ohne Zustimmung des Arbeitgebers Apps darauf             Nein, Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet,
installieren darfst, kannst Du natürlich auch die        die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten
Corona-Warn-App installieren. Wenn Dir die priva-        sicherzustellen. Daran ändert auch die Einführung
te Nutzung oder das Aufspielen von Apps unter-           der App nichts, da sie keinen Ersatz für betriebli-
sagt wurde, gilt dies natürlich nicht.                   che Arbeitsschutzmaßnahmen darstellt.

Ich habe eine Risikowarnung über die App                 Welche weiteren arbeitsrechtlichen Folgen hat
erhalten. Gilt diese als Quarantäne-­Anordnung           eine ­Risikowarnung durch die App?
oder reicht sie als Krankschreibung? Bin ich
                                                         Da viele arbeitsrechtliche Fragen noch in der
verpflichtet, zuhause zu bleiben? Was ist mit
                                                         Klärung bzw. Regelung sind, erhebt die vorlie-
meinem Gehalt?
                                                         gende EVG-Hintergrundinformation zur Coro-
Der Hinweis „Erhöhtes Risiko“ der Coro-                  na-Warn-App keinen Anspruch auf Vollständig-
na-Warn-App gilt nicht als Quarantäne-Anord-             keit oder Rechtssicherheit. Sobald uns neue oder
nung oder Krankschreibung. Der Arbeitgeber ist           ­geänderte Informationen dazu vorliegen, werden
demzufolge laut aktuell gültiger Rechtslage auch          wir sie hier ergänzen.
nicht dazu verpflichtet, Dir trotz eines so begrün-
deten Fernbleibens Deinen Lohn weiterzuzahlen.

Eine Risikowarnung der App informiert die*den
Nutzer*in lediglich darüber, dass aufgrund ­einer
Begegnung mit einer positiv getesteten Person
ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und emp-
fiehlt die telefonische Kontaktaufnahme mit
der*dem Hausärztin*Hausarzt, dem ärztlichen
Bereitschaftsdienst oder dem Gesundheitsamt.
Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder
eine Quarantäne-Anordnung trifft allein die* der
behandelnde Ärztin*Arzt bzw. das zuständige
­Gesundheitsamt.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                             Wir leben Gemeinschaft
Ich habe eine Fehlermeldung erhalten, was kann ich jetzt tun?
Die Corona-Warn-App leidet noch unter einigen „Kinderkrankheiten“, die aber allesamt kein
­Sicherheitsrisiko darstellen und oft schon durch einen Neustart des Smartphones behoben werden kön-
 nen. Folgende Fehlermeldungen treten derzeit gehäuft auf:

Die App zeigt eine falsche Anzahl aktiver Tage an.       Mein iPhone meldet den Fehler
Bei der Zählung der aktiven Tage treten sowohl           „ENErrorDomain 11“.
bei Apple als auch bei Android derzeit Fehler auf,       Diesen Fehler will Apple mit dem Update des Be-
zum Beispiel bleibt die Anzeige dauerhaft bei „13        triebssystems auf iOS 13.6 beheben. Bis dahin
von 14 Tagen aktiv“ stehen. Die Funktion der App         kannst Du im Falle der Fehlermeldung versuchen,
ist dadurch nicht eingeschränkt, die Risiko-Ermitt-      Dein iPhone neu zu starten. 24 Stunden nach dem
lung wird weiterhin durchgeführt. Es gehen auch          Neustart sollte der Fehler in der Regel verschwun-
keine Daten verloren. Beim nächsten Update der           den sein.
App soll der Fehler behoben werden, bis dahin
kannst Du ihn einfach ignorieren.                        Mein iPhone meldet den Fehler
                                                         „ENErrorDomain 13“.
Auf meinem iPhone erscheint die Benachrichti-            Bei diesem Fehler handelt es sich lediglich um die
gung: „Region für Kontaktmitteilung geändert.            Information, dass an diesem Tag bereits eine Risi-
COVID-19-Kontaktmitteilungen werden von                  koanalyse durchgeführt wurde. Nach 24 Stunden
‚Corona-Warn‘ in dieser Region möglicherweise            wird erneut eine Risikoanalyse durchgeführt, dann
nicht unterstützt.“                                      wird die Fehlermeldung nicht mehr angezeigt.
Hierbei handelt es sich um einen iOS-Fehler, der
allerdings keine Auswirkungen auf die Funktion           Mein Android-Smartphone meldet „URSACHE
der App hat. Die Kontaktermittlung funktioniert          3 – Etwas ist schiefgelaufen. Fehler bei Kommu-
ganz normal. Du kannst die Meldung also einfach          nikation mit Google API (10)“ oder „Fehler bei
mit „OK“ bestätigen. Apple arbeitet bereits an ei-       Kommunikation mit Google API (39508)“.
ner Lösung, das Problem wird voraussichtlich mit         Auch eine derartige Fehlermeldung stellt keinen
dem nächsten Update des iOS-Betriebssystems              Grund zur Sorge dar, die App funktioniert weiter-
behoben werden.                                          hin. Du solltest die App auf keinen Fall löschen,
                                                         denn dabei könnten Daten verloren gehen. Es wird
Mein iPhone meldet, dass zu wenig Speicher-              bereits an der Behebung dieser Fehler gearbeitet.
platz für die Corona-Warn-App vorhanden ist.
Die Corona-Warn-App benötigt nur etwa 20 MB              Mein Android-Smartphone meldet, dass die
Speicherplatz auf dem Handy. Die Größe kann              ­Anzahl der Schlüssel auf 0 zurückgesetzt wurde.
sich durch eventuelle Updates oder zwischenge-            Hierbei handelt es sich um einen Anzeigefehler,
speicherte Daten immer mal wieder minimal ver-            die App funktioniert trotzdem. An einer Lösung für
ändern, trotzdem kann die Fehlermeldung in der            diesen Fehler wird bereits gearbeitet.
Regel ignoriert werden. Apple arbeitet bereits an
der Behebung des Problems.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                             Wir leben Gemeinschaft
Es scheint einen Fehler bei der Hintergrundak-           Wenn du ein iPhone hast, s­olltest
tualisierung zu geben: Mein Risikostatus wurde           Du ebenfalls das aktuelle ­     Update
seit mehr als einem Tag nicht mehr aktualisiert,         der ­Corona-Warn-App herunterladen und dann in
obwohl Internet verfügbar war. Was kann ich              den Geräteeinstellungen prüfen, ob Hintergrund­
tun?                                                     aktualisierungen zugelassen sind. Dazu gehst du auf
                                                         „Allgemein“, dann auf „­Hintergrundaktualisierung“
Wenn Du ein Android-Handy hast, stelle zu-
                                                         und aktivierst die Hintergrundaktualisierung für
nächst sicher, dass die aktuelle Version der Co-
                                                         „WLAN & Mobile Daten“. Wenn Du dann im Menü
rona-Warn-App installiert ist. Wenn das der Fall
                                                         wieder einen Schritt zurückgehst, kannst Du für
ist, kannst Du im nächsten Schritt prüfen, ob Dein
                                                         jede einzelne App, die Du installiert hast, einzeln
Smartphone zulässt, dass die App im Hintergrund
                                                         festlegen, ob sie Hintergrundaktualisierungen
läuft, oder ob es dies aus Energiespargründen
                                                         durchführen kann oder nicht. Vergewissere Dich,
untersagt. Dazu klickst du in der Corona-Warn-App
                                                         dass die Funktion für die Corona-Warn-App ak-
auf die drei kleinen Punkte oben rechts, dann auf
                                                         tiviert ist. Übrigens: Die m
                                                                                    ­ obilen Daten, die über
„Einstellungen“ und dann auf „Priorisierte Hinter-
                                                         die Corona-Warn-App übermittelt werden, kosten
grundaktivität“. Wenn dort „An“ steht, brauchst Du
                                                         Dich nichts.
nichts weiter tun. Sollte der Schieberegler aller-
dings auf „Aus“ stehen, musst Du ihn auf „An“ zie-       Sollte das Problem trotzdem weiter bestehen,
hen und in dem Pop-up, das dann erscheint, auf           kann ein Neustart des Handys sinnvoll sein. Beim
„Zulassen“ drücken.                                      iPhone sollte die App zusätzlich mindestens ein-
                                                         mal am Tag geöffnet werden, bis die Entwick-
                                                         ler*innen der App eine endgültige Lösung für das
                                                         Problem gefunden haben.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Reinhardtstraße 23 • 10117 Berlin • www.evg-online.org

                                                                             Wir leben Gemeinschaft
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