Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

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Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Stab

Kontakt:
Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch
Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch
August 2020
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Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der
Sekundarstufe II, der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf Richtlinien der COVID‐19 –
Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im
Schuljahr 2020/21 des Mittelschul‐ und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID‐19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID‐19 geht
dem Schutzkonzeptraster vor.

Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID‐19 um. Das MBA
informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID‐19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen
Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.
Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA
beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion
                                                                                                                              Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein‐        Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe‐          Verantwortliche
richtung                                                  nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle                      Person(en)
    1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs-        Bei Quarantäne Situation wird Schule von extern                  Schulleitung
        und Handlungsfähigkeit der Schulleitung           (Homeoffice) weitergeführt. Die Handlungsfähigkeit ist
                                                          aufgrund der Befähigung der Mitarbeitenden nicht
                                                          eingeschränkt.

    2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie       -     Maskenpflicht in sämtlichen Unterrichtsräumen (mit         Gemäss den Vorgaben des
        COVID‐19 (Eventualplanung)                              Ausnahme Dozent)                                           Kantons/ Bundes
                                                          -     Maskenpflicht in den Arbeitsräumen der
                                                                Mitarbeitenden
                                                          -     Allenfalls Rückkehr zum Fernunterricht über die
                                                                gesamte STF

    3. Einhaltung der Hygiene‐ und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung
Regelungen zum Mindestabstand:                                Angaben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und
−   Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei               allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung des
    allen interpersonellen Kontakten                          Mindestabstandes

−   Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden   -     Die Abstandsregeln für das Personal kann aufgrund
    sind für das Personal die Abstandsregeln des                der Raumsituation an der STF eingehalten werden.
    Bundes konsequent einzuhalten. Kann der
    empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, gilt     -     Jede Person ist eigenverantwortlich und hilft aktiv mit,
    das STOP Prinzip (Substitution, Technische                  die Situation bestmöglich zu meistern. Erkennt sie/er
    Massnahmen, Organisatorische Massnahmen,                    Schwachstellen im System meldet sie diese dem COO.
    Persönliche Schutzmassnahmen).

                                                          -     Trägt jemand im Schulgebäude keine Maske, sind
                                                                Mitarbeitende verpflichtet, diese Personen darauf
                                                                aufmerksam zu machen und aufzufordern, eine
                                                                Maske aufzusetzen.
Bildungsdirektion
                                                                                                                      Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der           -   Überprüfung Belegungsplan und ggf. Zuweisung         COO in Zusammenarbeit
Mindestabstand unter den SuS, Lernen‐ den,                     grösserer Räume (Stundenplanung)                     mit Stundenplanerin
Studierenden dauerhaft unterschritten wird:
      • zwingend fixe Sitzordnung                          -   Reduktion der Sitzplätze wo möglich und Distanz
      • zwingend häufige Luftumwälzung                         schaffen zwischen den Pulten (je nach
      • evt. Plexiglas                                         Klassengrössen)
      • evt. Abtrennungen
                                                           -   Der Mindestabstand kann nicht in allen Räumen
                                                                                                                    Lehrpersonen
−   Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen         eingehalten werden. Zwingend fixe Sitzordnung
    Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist        während eines Vormittags, Nachmittags oder Abends.
    zu dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln             Ausser mittags oder abends sind keine
    unverändert bleibt und gegenüber dem Contact               Zimmerwechsel vorgesehen (Modularer Unterricht)
    Tracing bei Bedarf offengelegt werden kann                 und regelmässiges Lüften.

−   Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen       -   Maskentragepflicht auf dem gesamten Areal der STF    Alle
    die Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B.         für ALLE Personen, die sich dort aufhalten und       Besucherinnen/Besucher,
    das Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen.              bewegen. Dies gilt auch im Präsenzunterricht         Studierende, Mitarbeitende
−   Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unter‐
    richtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen).

Nutzung der öffentlichen Zonen
− In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen
                                                           -   Maskentragepflicht auf dem gesamten Areal der STF
    bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs‐ und Pausen-
                                                               für ALLE Personen, die sich dort aufhalten und
    bereichen, sind die Personen durch geeignete
                                                               bewegen. Dies gilt auch im Präsenzunterricht
    Lenkungsmassnahmen nach Möglichkeit so zu
    lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen
                                                           -   Lenkungsmassnahmen auf Schildern und dem Boden
    den Personen eingehalten werden kann.
                                                               zeigen die Gehrichtung oder die Abstandsregeln.

−   Es gilt eine (teilweise) Maskenpflicht für sämtliche   -   Keine Ansammlungen in den Gemeinschaftsräumen
    Personen, die sich im Gebäude einer Bildungs-              (Korridore, Treppenhaus, HAY-Lab)
    einrichtung aufhalten und bewegen (in der Regel
    nicht im Unterricht).
Bildungsdirektion
                                                                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Nutzung der Caféteria                              -   Die Cafeteria ist ab 19.10.2020 wieder für die          Direktion
                                                       Verpflegungsaufnahme geöffnet.

                                                   -   Die maximale Anzahl an Personen in der Cafeteria        Studierende, Lernende
                                                       beträgt 20 pro Pausenschicht. Die Cafeteria steht bis
                                                       auf Weiteres nur jenen Studierenden zur Verfügung
                                                       die vormittags UND nachmittags Unterricht haben.

                                                   -   Die Tische sind nummeriert und während der Pausen       COO
                                                       werden die Kontaktdaten erfasst. Der Abstand
                                                       zwischen den Stühlen ist in jedem Fall 1.5m
                                                                                                               COO
                                                   -   Die Küchenzeile wird geschlossen. Besteck,
                                                       Mikrowellen etc. stehen nicht zur Verfügung.

                                                   -   Die Cafeteria wird regelmässig Pausenschichten
                                                       gelüftet. Tische und Stühle der Cafeteria werden
                                                       besonders gereinigt

                                                   -   Ausgenommen von dieser Regelung sind organisierte,
                                                       interne oder externe Events. Hier gilt bei
                                                       Veranstaltungen ab 30 Personen eine
                                                       Maskentragpflicht, sofern der Mindestabstand von
                                                       1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären   -   Personenhöchstzahl in den sanitären Anlagen (max. 2
Anlagen und Garderoben                                 Personen) und max. 1 Person in den Liften

Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe       -   Bibliothek: Hinweisschild maximale Personenanzahl       Verantwortliche
                                                       5 Personen; Kontrolle: Stichproben                      Bibliothek, Praktikant BOT

                                                   -   Bücherretouren werden desinfiziert

Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte           -   Gemeinsam genutzte Gegenstände (Desktops/Laptops
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Gegenstände                                                    mit Tastaturen und Maus, Lineale und Massbänder,
                                                               Nähmaschinen und andere Maschinen, Laboranlagen,
                                                               Tische und Stühle: Reinigung vor und nach Gebrauch
                                                               durch Benutzer; Kontrolle durch LP/LB

Lüftung                                                    -   Lüften nach jeder Unterrichtseinheit (45 Minuten)      Lehrpersonen
                                                               durch LP/LB und, falls möglich, während dem Unterricht
−   Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter‐
                                                               die Fenster offen lassen (Lärmemissionen, Wetter
    richtsräume respektive entsprechende Einstellung
                                                               beachten).
    automatischer Lüftungen
                                                           -   Möglichst kurzes Stosslüften nach jedem Niesen und
                                                               Husten

                                                           -   Einstellung der automatischen Lüftungen gewährleistet,
                                                               jedoch nur in Teilbereichen der STF möglich.

Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden       Vor Schulöffnung:
                                                                                                                        Direktion
−   für die Hygiene‐ und Verhaltensregeln allgemein mit‐   −   Infomail von Direktion an alle SuS und Lernende/
    tels    Präventionskampagnen      (z.B.    Aushang,        Studierende und Mitarbeitende (Informationen zu den
    Infoschreiben)                                             Hygiene- und Schutzregeln an der STF, s.o.)

−   für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen        −   Aushang der Hygiene- und Verhaltensregeln in jedem
    und Informationen zu spezifischen Regelungen der           Zimmer, Treppenhaus, Eingangsbereich, sanitäre           Back Office Team
    Bildungseinrichtung                                        Anlagen, und Aufenthaltsbereiche im Innen- und
                                                               Aussenbereich, Aufzüge (Merkblatt Covid-19 vom
                                                               BAG)

−   für das Einhalten der Abstandsregeln auf der           Zu Beginn und/oder Ende jedes Lektionenblocks oder           Lehrpersonen, Info-Folie
    Anreise zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und         von Präsentationen:                                          durch Back Office erstellt
    Aufenthalt auf dem Areal der Bildungseinrichtung       − Erinnerung und Kontrolle der Einhaltung der
    (Pausen etc.).                                             präventiven Massnahmen (s.o.) während und
                                                               ausserhalb des Unterrichts durch LP/LB
−   für Maskenpflicht in den öV                            − Sensibilisierung zum Tragen der Masken, Nutzung der
                                                               SwissCovidApp und Einhalten der Abstandsregeln
                                                           − Wenig Durchmischung der Gruppen
Bildungsdirektion
                                                                                                                      Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    4. Weitere Schutzmassnahmen
−   Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie‐    -   Inkludiert in E-Mail an Berufsbildnerinnen und
    hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie‐                                                             Direktion
                                                             Berufsbildner von Lernenden sowie Studierende und
    rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor
                                                             Lernende
    kollektiven Quarantänemassnahmen schützt: je
    mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App
    nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächen-
    deckende Quarantänemassnahmen möglich.

−   Wenig Durchmischung der Gruppen                      -   Vgl. Massnahmen oben

−   Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der           −   Nutzung des Innenhofes der STF für kurze Pausen bzw. Studierende/Lernende
    Unterrichtsräume und auf dem Areal der                   allenfalls Areal verlassen. Der Aufenthalt und das
    Bildungseinrichtung                                      Rauchen beim Schuleingang sind verboten!
−   Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen,
                                                         −   Pausenregelung in Cafeteria (s.o)
    Pausen in Unterrichtsräumen, etc.
                                                         −   Maximale Personenanzahl im Hay Lab einhalten und in
                                                             den öffentlichen Räumen:
                                                             Sanitäre Anlagen = 2 Personen
                                                             HAY LAB = 30 Personen
                                                             Caféteria (keine Verpflegung) = 40 Personen
                                                             Bibliothek = 5 Personen

−   Information der Elternschaft und                     −   In E-Mail an Studierende/Lernende und                 Direktion
    Erziehungsberechtigten zum Vorgehen bei                  Berufsbildner/Innen vor Unterrichtsstart durch die
    auftretenden Krankheitssymptomen auf dem                 Direktion
    Areal der Bildungseinrichtung.

−   Information der Mitarbeiter über Hilfe beim          −   Mitarbeiter erhalten das Merkblatt «Corona            -Direktion
    Erkennen von Covid-19 Symptomen                          Ersteinschätzuntg durch Lehrpersonen»
−   Besonders gefährdete Personen                        −   Zusätzlich zu den Abstands- und Hygieneregeln sowie
                                                             den Empfehlungen zum Lüften müssen besonders
Bildungsdirektion
                                                                                                                      Mittelschul- und Berufsbildungsamt

                                                            gefährdete Personen immer eine Maske tragen, auf
                                                            Ersuchen hin wird ein zusätzlicher Schutz durch
                                                            Plexiglasscheiben gewährt. Ausserdem sind Personen
                                                            (Angehörige des Lehr-, Verwaltungs- und
                                                            Betriebspersonal sowie Eltern und
                                                            Erziehungsberechtigte), die mit besonders gefährdeten
                                                            Personen zu tun haben, ebenfalls verpflichtet, eine
                                                            Maske zu tragen
−   Information über Weitergabe der Kontaktdaten an     −   In E-Mail an Studierende/Lernende und Berufsbilder    Direktion
    kantonale Behörden im Rahmen des Contact                vor Unterrichtsstart durch die Direktion
    Tracing.

−   Erinnerung, dass Personen mit                       −   Lernende/Studierende werden darauf hingewiesen, bei Lehrpersonen
    Krankheitssymptomen zuhause bleiben                     Krankheitssymptomen Zuhause zu bleiben und den Arzt
                                                            aufzusuchen

−   Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und   -   Die STF ist und bleibt eine öffentlich zugängliche
    im Gebäude der Bildungseinrichtung                      Institution und verschliesst sich nicht vor deren
                                                            Besuchern.

                                                        −   Alle Drittpersonen registrieren sich am Empfang der STF
                                                            Oder bei HAY. Die Kontaktdaten werden mind. eine
                                                            Woche aufbewahrt.

                                                        −   Incubatoren und Makerspace-User werden
                                                            aufgeforderrt, sich an die Vorgaben im öffentlichen
                                                            Bereich des Gebäudes zu halten.

                                                        -   BesucherInnen/Gäste werden aufgefordert, Masken zu
                                                            tragen.

                                                        −   Finden Events statt, werden sämtliche Prozesse
                                                            überdacht und der Event entsprechend geplant
Bildungsdirektion
                                                                                                                            Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    5. Infrastruktur und Schutzmaterialien
−    Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und      -   Hygienemasken sind für Mitarbeitende sowie bei             Empfang
     Reserve in Härtefällen oder, bei Auftreten von            begründetem Bedarf beim Empfang erhältlich (für
     Krankheitssymptomen                                       Studierende durch LP/LB zu beziehen)
−    Bereitstellen von Masken sowie die besonderen
                                                           -   Studierende sind eigenverantwortlich dafür besorgt,        Studierende
     Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden,
     z.B. Plexiglas für Pulte                                  an ihrem Schultag ihre eigenen Schutzmasken
                                                               mitzubringen.

                                                                                                                          Empfang
                                                           -   Hat jemand keine Schutzmaske mit dabei, kann eine
                                                               Einweg-Schutzmaske für CHF 1.- beim Empfang durch
                                                               Lernende und Studierende gekauft werden.

                                                           -   Ein Masken-Herstell-Workshop für Studierende kann          Fashion-Team
                                                               kurzfristig und bei Bedarf lanciert werden.

                                                           -   Abstand vom Lehrpersonen-Pult zum Studierenden
                                                               jeweils über 2-3 Meter. Schutzabstand ist gewährleistet.

−    Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals         −   Regelmässige Reinigung von sanitären Anlagen und         Reinigung/Hauswartung
     täglich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die       Oberflächen (Türklinken, Treppengeländer, Liftknöpfe,
     berührt werden                                            Lichtschalter, Storen-Schalter, Kücheneinrichtung, Auto-
                                                               maten, Tische, Desktops, Drucker/Plotter, etc.)
Bildungsdirektion
                                                                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl.     −   Bereitstellen und regelmässiges Nachfüllen von      Hauswartung/Reinigung
    Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte         Desinfektionsstationen:
    Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränke-                • Eingang (1x)
    automaten)                                               • Hay Lab und Open Space (je 1)
                                                             • Treppenhaus vor Toiletten (pro Stockwerk 1,
                                                               ausser UG -1 und -2)
                                                             • Empfang (1)
                                                             • Nähsaal und IT-Räume (pro Zimmer 1-2 Sprühfla-
                                                               schen und Einwegtücher)

−   Bereitstellung von Handhygienestationen             −   Flüssigseife & Einwegtücher auf allen Toiletten     Hauswartung/Reinigung
    (Waschbecken, Flüssigseife‐Spender sowie Einweg-    −   Desinfektionsmittel und Einweghandtücher im
    handtücher, ergänzend Händedesinfektionsmittel)         Eingangsbereich und vor allen Toiletten

−   Es müssen genügend ‐ wenn möglich                   -   Es stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung. Die   Hauswartung/Reinigung
    geschlossene ‐ Abfalleimer bereitgestellt werden,       Eimer werden regelmässig geleert.
    namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern
    und Masken

  6. Sportunterricht & Musik‐/Gesangsunterricht und Choranlässe
Regelungen für den Sportunterricht                    Nicht anwendbar, da kein Sportunterricht an der STF
−   Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts.
−   Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körper-
    kontakt.
−   Regeln für Garderoben‐ und Duschenbenutzung
    (z.B. Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der
    Abstandsregel sowie häufiges Reinigen)
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt
 Regelungen für den Musik‐/Gesangsunterricht und           Nicht anwendbar, da kein Musikunterricht an der STF
 Choranalässe
 −    Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der
      Hygiene‐ & Abstandsregeln des Bundes stattfinden.

 -    Gesangsunterricht und Choranlässe sind am
      Schutz‐ konzept des SCV auszurichten.

     7. Isolations‐ und Quarantänemassnahmen
 −    Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn -Tritt ein Fall auf, wird die Person sofort isoliert und nach    Lehrpersonen
      diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftre‐ Hause   entsendet.   Das Tragen  der Maske   ist obligatorisch.
      ten                                                 Der Arbeitsplatz wird sofort desinfiziert, die Räume gelüftet.
 −    einer Maske für symptomatische Personen und
      allfällige Begleitpersonen.                         Eine Meldung erfolgt umgehend durch die Lehrperson an die
 −    Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und      Direktion. Das Handy-Bild der Sitzplatzanordnung muss
      möglichst ohne öV‐Nutzung)                          durch die Lehrperson an die Direktion gesendet werden.

                                                           Ein Test durch die erkrankte Person ist unerlässlich. Das
                                                           Testergebnis muss umgehend an die Direktion gemeldet
                                                           werden.

 −    Meldung von positiv getesteten Personen an das       Sobald ein positives Testergebnis bekannt, informiert die    Direktion
      MBA                                                  Direktion das MBA.

 −    Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via                                                                    STF-Mitarbeitende
      MBA angeordneten Massnahmen

Hinweis:

Die Durchführung von Anlässen bis 300 Personen (bzw. 1000 Personen in getrennten Sektoren von höchsten 300 Personen), Exkursionen, Lagern,
Projektwochen, Internatskursen (insbesondere Hauswirtschaftskurse) und dergleichen ist möglich, sofern hierfür ein eigenes Schutzkonzept besteht.
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Bereich Prävention und Sicherheit des MBA.
Bildungsdirektion
                                                                                       Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Verantwortliche Person für das Schutzkonzept (für allfällige Rückfragen):

Name und Funktion:                                    Kontaktangaben (Mobile/Email):

Sonja Amport                                          sonja.amport@stf.ch

Direktorin Schweizerische Textilfachschule            044 360 41 52

Christian Gärtner                                     christian.gaertner@stf.ch

COO Schweizerische Textilfachschule                   044 360 42 91
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