Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stab Kontakt: Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch August 2020 1/11 Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf Richtlinien der COVID‐19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul‐ und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID‐19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID‐19 geht dem Schutzkonzeptraster vor. Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID‐19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID‐19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung. Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein‐ Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe‐ Verantwortliche richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) 1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- Bei Quarantäne Situation wird Schule von extern Schulleitung und Handlungsfähigkeit der Schulleitung (Homeoffice) weitergeführt. Die Handlungsfähigkeit ist aufgrund der Befähigung der Mitarbeitenden nicht eingeschränkt. 2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie - Maskenpflicht in sämtlichen Unterrichtsräumen (mit Gemäss den Vorgaben des COVID‐19 (Eventualplanung) Ausnahme Dozent) Kantons/ Bundes - Maskenpflicht in den Arbeitsräumen der Mitarbeitenden - Allenfalls Rückkehr zum Fernunterricht über die gesamte STF 3. Einhaltung der Hygiene‐ und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Regelungen zum Mindestabstand: Angaben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und − Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung des allen interpersonellen Kontakten Mindestabstandes − Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden - Die Abstandsregeln für das Personal kann aufgrund sind für das Personal die Abstandsregeln des der Raumsituation an der STF eingehalten werden. Bundes konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, gilt - Jede Person ist eigenverantwortlich und hilft aktiv mit, das STOP Prinzip (Substitution, Technische die Situation bestmöglich zu meistern. Erkennt sie/er Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Schwachstellen im System meldet sie diese dem COO. Persönliche Schutzmassnahmen). - Trägt jemand im Schulgebäude keine Maske, sind Mitarbeitende verpflichtet, diese Personen darauf aufmerksam zu machen und aufzufordern, eine Maske aufzusetzen.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der - Überprüfung Belegungsplan und ggf. Zuweisung COO in Zusammenarbeit Mindestabstand unter den SuS, Lernen‐ den, grösserer Räume (Stundenplanung) mit Stundenplanerin Studierenden dauerhaft unterschritten wird: • zwingend fixe Sitzordnung - Reduktion der Sitzplätze wo möglich und Distanz • zwingend häufige Luftumwälzung schaffen zwischen den Pulten (je nach • evt. Plexiglas Klassengrössen) • evt. Abtrennungen - Der Mindestabstand kann nicht in allen Räumen Lehrpersonen − Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen eingehalten werden. Zwingend fixe Sitzordnung Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist während eines Vormittags, Nachmittags oder Abends. zu dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln Ausser mittags oder abends sind keine unverändert bleibt und gegenüber dem Contact Zimmerwechsel vorgesehen (Modularer Unterricht) Tracing bei Bedarf offengelegt werden kann und regelmässiges Lüften. − Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen - Maskentragepflicht auf dem gesamten Areal der STF Alle die Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B. für ALLE Personen, die sich dort aufhalten und Besucherinnen/Besucher, das Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen. bewegen. Dies gilt auch im Präsenzunterricht Studierende, Mitarbeitende − Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unter‐ richtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen). Nutzung der öffentlichen Zonen − In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen - Maskentragepflicht auf dem gesamten Areal der STF bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs‐ und Pausen- für ALLE Personen, die sich dort aufhalten und bereichen, sind die Personen durch geeignete bewegen. Dies gilt auch im Präsenzunterricht Lenkungsmassnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen - Lenkungsmassnahmen auf Schildern und dem Boden den Personen eingehalten werden kann. zeigen die Gehrichtung oder die Abstandsregeln. − Es gilt eine (teilweise) Maskenpflicht für sämtliche - Keine Ansammlungen in den Gemeinschaftsräumen Personen, die sich im Gebäude einer Bildungs- (Korridore, Treppenhaus, HAY-Lab) einrichtung aufhalten und bewegen (in der Regel nicht im Unterricht).
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Nutzung der Caféteria - Die Cafeteria ist ab 19.10.2020 wieder für die Direktion Verpflegungsaufnahme geöffnet. - Die maximale Anzahl an Personen in der Cafeteria Studierende, Lernende beträgt 20 pro Pausenschicht. Die Cafeteria steht bis auf Weiteres nur jenen Studierenden zur Verfügung die vormittags UND nachmittags Unterricht haben. - Die Tische sind nummeriert und während der Pausen COO werden die Kontaktdaten erfasst. Der Abstand zwischen den Stühlen ist in jedem Fall 1.5m COO - Die Küchenzeile wird geschlossen. Besteck, Mikrowellen etc. stehen nicht zur Verfügung. - Die Cafeteria wird regelmässig Pausenschichten gelüftet. Tische und Stühle der Cafeteria werden besonders gereinigt - Ausgenommen von dieser Regelung sind organisierte, interne oder externe Events. Hier gilt bei Veranstaltungen ab 30 Personen eine Maskentragpflicht, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären - Personenhöchstzahl in den sanitären Anlagen (max. 2 Anlagen und Garderoben Personen) und max. 1 Person in den Liften Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe - Bibliothek: Hinweisschild maximale Personenanzahl Verantwortliche 5 Personen; Kontrolle: Stichproben Bibliothek, Praktikant BOT - Bücherretouren werden desinfiziert Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte - Gemeinsam genutzte Gegenstände (Desktops/Laptops
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Gegenstände mit Tastaturen und Maus, Lineale und Massbänder, Nähmaschinen und andere Maschinen, Laboranlagen, Tische und Stühle: Reinigung vor und nach Gebrauch durch Benutzer; Kontrolle durch LP/LB Lüftung - Lüften nach jeder Unterrichtseinheit (45 Minuten) Lehrpersonen durch LP/LB und, falls möglich, während dem Unterricht − Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter‐ die Fenster offen lassen (Lärmemissionen, Wetter richtsräume respektive entsprechende Einstellung beachten). automatischer Lüftungen - Möglichst kurzes Stosslüften nach jedem Niesen und Husten - Einstellung der automatischen Lüftungen gewährleistet, jedoch nur in Teilbereichen der STF möglich. Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden Vor Schulöffnung: Direktion − für die Hygiene‐ und Verhaltensregeln allgemein mit‐ − Infomail von Direktion an alle SuS und Lernende/ tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Studierende und Mitarbeitende (Informationen zu den Infoschreiben) Hygiene- und Schutzregeln an der STF, s.o.) − für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen − Aushang der Hygiene- und Verhaltensregeln in jedem und Informationen zu spezifischen Regelungen der Zimmer, Treppenhaus, Eingangsbereich, sanitäre Back Office Team Bildungseinrichtung Anlagen, und Aufenthaltsbereiche im Innen- und Aussenbereich, Aufzüge (Merkblatt Covid-19 vom BAG) − für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Zu Beginn und/oder Ende jedes Lektionenblocks oder Lehrpersonen, Info-Folie Anreise zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und von Präsentationen: durch Back Office erstellt Aufenthalt auf dem Areal der Bildungseinrichtung − Erinnerung und Kontrolle der Einhaltung der (Pausen etc.). präventiven Massnahmen (s.o.) während und ausserhalb des Unterrichts durch LP/LB − für Maskenpflicht in den öV − Sensibilisierung zum Tragen der Masken, Nutzung der SwissCovidApp und Einhalten der Abstandsregeln − Wenig Durchmischung der Gruppen
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4. Weitere Schutzmassnahmen − Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie‐ - Inkludiert in E-Mail an Berufsbildnerinnen und hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie‐ Direktion Berufsbildner von Lernenden sowie Studierende und rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor Lernende kollektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächen- deckende Quarantänemassnahmen möglich. − Wenig Durchmischung der Gruppen - Vgl. Massnahmen oben − Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der − Nutzung des Innenhofes der STF für kurze Pausen bzw. Studierende/Lernende Unterrichtsräume und auf dem Areal der allenfalls Areal verlassen. Der Aufenthalt und das Bildungseinrichtung Rauchen beim Schuleingang sind verboten! − Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, − Pausenregelung in Cafeteria (s.o) Pausen in Unterrichtsräumen, etc. − Maximale Personenanzahl im Hay Lab einhalten und in den öffentlichen Räumen: Sanitäre Anlagen = 2 Personen HAY LAB = 30 Personen Caféteria (keine Verpflegung) = 40 Personen Bibliothek = 5 Personen − Information der Elternschaft und − In E-Mail an Studierende/Lernende und Direktion Erziehungsberechtigten zum Vorgehen bei Berufsbildner/Innen vor Unterrichtsstart durch die auftretenden Krankheitssymptomen auf dem Direktion Areal der Bildungseinrichtung. − Information der Mitarbeiter über Hilfe beim − Mitarbeiter erhalten das Merkblatt «Corona -Direktion Erkennen von Covid-19 Symptomen Ersteinschätzuntg durch Lehrpersonen» − Besonders gefährdete Personen − Zusätzlich zu den Abstands- und Hygieneregeln sowie den Empfehlungen zum Lüften müssen besonders
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt gefährdete Personen immer eine Maske tragen, auf Ersuchen hin wird ein zusätzlicher Schutz durch Plexiglasscheiben gewährt. Ausserdem sind Personen (Angehörige des Lehr-, Verwaltungs- und Betriebspersonal sowie Eltern und Erziehungsberechtigte), die mit besonders gefährdeten Personen zu tun haben, ebenfalls verpflichtet, eine Maske zu tragen − Information über Weitergabe der Kontaktdaten an − In E-Mail an Studierende/Lernende und Berufsbilder Direktion kantonale Behörden im Rahmen des Contact vor Unterrichtsstart durch die Direktion Tracing. − Erinnerung, dass Personen mit − Lernende/Studierende werden darauf hingewiesen, bei Lehrpersonen Krankheitssymptomen zuhause bleiben Krankheitssymptomen Zuhause zu bleiben und den Arzt aufzusuchen − Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und - Die STF ist und bleibt eine öffentlich zugängliche im Gebäude der Bildungseinrichtung Institution und verschliesst sich nicht vor deren Besuchern. − Alle Drittpersonen registrieren sich am Empfang der STF Oder bei HAY. Die Kontaktdaten werden mind. eine Woche aufbewahrt. − Incubatoren und Makerspace-User werden aufgeforderrt, sich an die Vorgaben im öffentlichen Bereich des Gebäudes zu halten. - BesucherInnen/Gäste werden aufgefordert, Masken zu tragen. − Finden Events statt, werden sämtliche Prozesse überdacht und der Event entsprechend geplant
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5. Infrastruktur und Schutzmaterialien − Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und - Hygienemasken sind für Mitarbeitende sowie bei Empfang Reserve in Härtefällen oder, bei Auftreten von begründetem Bedarf beim Empfang erhältlich (für Krankheitssymptomen Studierende durch LP/LB zu beziehen) − Bereitstellen von Masken sowie die besonderen - Studierende sind eigenverantwortlich dafür besorgt, Studierende Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Plexiglas für Pulte an ihrem Schultag ihre eigenen Schutzmasken mitzubringen. Empfang - Hat jemand keine Schutzmaske mit dabei, kann eine Einweg-Schutzmaske für CHF 1.- beim Empfang durch Lernende und Studierende gekauft werden. - Ein Masken-Herstell-Workshop für Studierende kann Fashion-Team kurzfristig und bei Bedarf lanciert werden. - Abstand vom Lehrpersonen-Pult zum Studierenden jeweils über 2-3 Meter. Schutzabstand ist gewährleistet. − Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals − Regelmässige Reinigung von sanitären Anlagen und Reinigung/Hauswartung täglich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die Oberflächen (Türklinken, Treppengeländer, Liftknöpfe, berührt werden Lichtschalter, Storen-Schalter, Kücheneinrichtung, Auto- maten, Tische, Desktops, Drucker/Plotter, etc.)
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. − Bereitstellen und regelmässiges Nachfüllen von Hauswartung/Reinigung Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Desinfektionsstationen: Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränke- • Eingang (1x) automaten) • Hay Lab und Open Space (je 1) • Treppenhaus vor Toiletten (pro Stockwerk 1, ausser UG -1 und -2) • Empfang (1) • Nähsaal und IT-Räume (pro Zimmer 1-2 Sprühfla- schen und Einwegtücher) − Bereitstellung von Handhygienestationen − Flüssigseife & Einwegtücher auf allen Toiletten Hauswartung/Reinigung (Waschbecken, Flüssigseife‐Spender sowie Einweg- − Desinfektionsmittel und Einweghandtücher im handtücher, ergänzend Händedesinfektionsmittel) Eingangsbereich und vor allen Toiletten − Es müssen genügend ‐ wenn möglich - Es stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung. Die Hauswartung/Reinigung geschlossene ‐ Abfalleimer bereitgestellt werden, Eimer werden regelmässig geleert. namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken 6. Sportunterricht & Musik‐/Gesangsunterricht und Choranlässe Regelungen für den Sportunterricht Nicht anwendbar, da kein Sportunterricht an der STF − Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts. − Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körper- kontakt. − Regeln für Garderoben‐ und Duschenbenutzung (z.B. Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstandsregel sowie häufiges Reinigen)
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Regelungen für den Musik‐/Gesangsunterricht und Nicht anwendbar, da kein Musikunterricht an der STF Choranalässe − Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der Hygiene‐ & Abstandsregeln des Bundes stattfinden. - Gesangsunterricht und Choranlässe sind am Schutz‐ konzept des SCV auszurichten. 7. Isolations‐ und Quarantänemassnahmen − Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn -Tritt ein Fall auf, wird die Person sofort isoliert und nach Lehrpersonen diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftre‐ Hause entsendet. Das Tragen der Maske ist obligatorisch. ten Der Arbeitsplatz wird sofort desinfiziert, die Räume gelüftet. − einer Maske für symptomatische Personen und allfällige Begleitpersonen. Eine Meldung erfolgt umgehend durch die Lehrperson an die − Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und Direktion. Das Handy-Bild der Sitzplatzanordnung muss möglichst ohne öV‐Nutzung) durch die Lehrperson an die Direktion gesendet werden. Ein Test durch die erkrankte Person ist unerlässlich. Das Testergebnis muss umgehend an die Direktion gemeldet werden. − Meldung von positiv getesteten Personen an das Sobald ein positives Testergebnis bekannt, informiert die Direktion MBA Direktion das MBA. − Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via STF-Mitarbeitende MBA angeordneten Massnahmen Hinweis: Die Durchführung von Anlässen bis 300 Personen (bzw. 1000 Personen in getrennten Sektoren von höchsten 300 Personen), Exkursionen, Lagern, Projektwochen, Internatskursen (insbesondere Hauswirtschaftskurse) und dergleichen ist möglich, sofern hierfür ein eigenes Schutzkonzept besteht. Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Bereich Prävention und Sicherheit des MBA.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Verantwortliche Person für das Schutzkonzept (für allfällige Rückfragen): Name und Funktion: Kontaktangaben (Mobile/Email): Sonja Amport sonja.amport@stf.ch Direktorin Schweizerische Textilfachschule 044 360 41 52 Christian Gärtner christian.gaertner@stf.ch COO Schweizerische Textilfachschule 044 360 42 91
Sie können auch lesen