Abitur 2020 Mitteilung der Semesterergebnisse, Zulassung und Rechtsbelehrung - Paulsen-Gymnasium

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Abitur 2020

Mitteilung der Semesterergebnisse,
 Zulassung und Rechtsbelehrung
Sie bekommen …
1. Hinweise zum Ablauf der Prüfungen
   (Rechtsbelehrung)
2. Die Mitteilung der Semesterergebnisse
3. Das Formblatt über die Zulassung zu den
   Prüfungen
4. Gute Wünsche
1.
  Hinweise zum Ablauf der
Prüfungen (Rechtsbelehrung)
Erkrankung
Grundsätzlich wird Ihre Prüfungsfähigkeit vor den Prüfungen erfragt und Sie bestätigen
diese schriftlich (in einer ausliegenden Liste) oder mündlich.

Was passiert, wenn …
                                     … Sie krank sind?
- Sind Sie erkrankt, melden Sie dies telefonisch im Sekretariat!
- Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, auf der
  ausdrücklich Ihre PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT bescheinigt wird!
  (Bestätigung der Schulunfähigkeit reicht nicht aus)
- Nachholtermine stehen entweder schon fest oder werden
  durch Ga mit Ihnen vereinbart!
Verspätung
Was passiert, wenn …
                … Sie zu spät kommen?

• Bei der Aufsicht melden!
• Aufgaben leise entgegennehmen und anschließendes Fluchen
  unterlassen (keine Störung der anderen SuS)!
• Bei selbst verschuldeter Verspätung (Bsp.: ein Bus kam zu spät oder
  fiel aus (planen Sie entsprechend viel Zeit ein) oder Sie haben
  verschlafen): Die Arbeitszeit ist entsprechend verkürzt – die
  Abgabezeit ist die gleiche wie bei den anderen SuS.
• Bei unverschuldeter Verspätung (Sie sind z.B. in einen Unfall
  verwickelt, lassen Sie sich dann eine Bestätigung durch die Polizei
  ausstellen): Ihre Arbeitszeit bleibt ungekürzt.
Betrugsversuch
Was passiert, wenn …
                                 … Ihnen bei einer Prüfung ein Handy
                                   oder Spickzettel aus der Tasche fällt?
•   Bei jeder Art von Betrugsversuch wird die Prüfung für den Kandidaten unterbrochen – der
    Prüfungsausschuss entscheidet dann je nach Schwere des Betrugsversuchs:
         - ob ein Teil der Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird
         - ein Ausschluss von der weiteren Prüfung erforderlich ist (Abitur dann nicht bestanden)

Also:
• keine Spickzettel
• keine Beschriftungen auf Haut oder Kleidung
• keine Verwendung von eigenem Papier
• kein Hinterlegen von Materialien in den Toiletten-Räumen
• keine elektronischen Geräte am Körper – Taschen nach vorn!
•   kein Ersetzen eines Schülers durch einen anderen (z.B. an der Fichte!)
Verlassen des Raums
Was passiert, wenn …

… Sie das WC aufsuchen möchten?
       Immer nur einzeln – Vermerk im Protokoll

… Sie rauchen oder frische Luft schnappen möchten?
       Geht nicht! Ein Verlassen des abgesperrten Bereichs
       beendet automatisch den Prüfungsteil.

… Sie ihre Prüfung beendet haben?
       Verlassen des Schulgeländes … RUHE auch vor dem
       Schulgelände!
Schriftliche Prüfungen
Was passiert, …
                   … am Tag der schriftlichen Prüfung

– Auf der Homepage aktuellen Prüfungsplan einsehen!
– Anwesenheitspflicht: ab 08:45 Uhr
– Bestätigen der Prüfungsfähigkeit durch Unterschrift auf
  ausliegender Liste im Prüfungsraum
– Prüfungsbeginn: 09:00 Uhr
– Auf Ihrem Platz finden Sie einen mit Ihrem Namen beschrifteten
  Mantelbogen mit gestempeltem Papier:
   • 10 Blatt (liniert/kariert) für Ihre Reinschrift und 2 Blatt
     (blanko) für Ihr Konzept
   • zusätzliches Papier bei der Aufsicht erhältlich
Mündliche Prüfung im 4. PF
• Beachten Sie die eine Woche vor den
  Prüfungsterminen aushängenden oder auf der
  Homepage veröffentlichten Hinweise!
           (Hinweise lesen, verstehen und
                 danach handeln!)

• Geplanter Termin: 04. / 05. Juni 2020
  – 30 Min. vor Beginn zur Aufgabenverteilung
  – 20 Minuten Vorbereitungszeit
  – 20 Minuten Prüfung
Minimalanforderungen für das Bestehen
               des Abiturs
1. In mindestens einer der drei schriftlichen
   Prüfungen müssen 5 Punkte erreicht werden.
2. In einem LK müssen 20 Punkte (bei vierfacher
   Wertung) erreicht werden. (eventuell mit einer
   Zusatzprüfung im 1.-3. PF noch erreichbar)
3. In einem weiteren PF (1.-4., nicht 5. PK) müssen
   20 Punkte (bei vierfacher Wertung) erreicht
   werden. (eventuell mit einer Zusatzprüfung im 1.-3. PF noch
   erreichbar)
4. In allen 5 Prüfungen zusammen müssen 100
   Punkte erreicht werden. (eventuell mit einer
   Zusatzprüfung im 1.-3. PF noch erreichbar)
Mitteilung der Ergebnisse und des
           vorläufigen Abi-Schnitts
• Am 15. Juni 2020 erhalten Sie Ihre Prüfungsergebnisse und
  den vorläufigen Abi-Schnitt.
• Außerdem erhalten Sie eine Übersicht, welche Kurse ich
  Ihnen empfehle einzubringen.
• Sie erhalten dann auch eine Beratung, ob und unter
  welchen Bedingungen eine zusätzliche mündliche Prüfung
  sinnvoll wäre.
• Die Meldung zu einer oder maximal zwei zusätzlichen
  mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. PF muss mich bis zum
  16.06.2020 (08:00 Uhr) erreichen.
• Zusätzliche mündliche Prüfungen im 1.-3. PF: 19. Juni 2020

• Geplante Zeugnis-Ausgabe: 23.06.2020
2.
       Die Mitteilung der
 Semesterergebnisse erhalten Sie
           per E-Mail
(Bei Rückfragen zu einzelnen Noten nehmen
   Sie bitte zunächst mit der zuständigen
       Lehrkraft per Mail Kontakt auf.)
3.
   Formblatt
      zur
Abiturzulassung
Hier steht, dass Sie zur
Prüfung zugelassen sind –
    oder eben nicht.

       Dort steht, was passiert,
          wenn Sie freiwillig
          zurücktreten – ein
     entsprechender Antrag muss
      bis zum 26.03.2020 (8:00)
       bei Ga eingegangen sein.
4. Gute Wünsche

              Ihre
   Lehrerinnen und Lehrer
        wünschen Ihnen
viel Erfolg bei den Prüfungen.

                   Hans-Jörg Grabka
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