ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit - (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019)

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ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit
                    (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019)

                    Inhalt		                                               Seite

                    Pflichtinformationen		                                    2

                    Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG               3

                    Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen      5
                      Besondere Informationen		                               6
                      Versicherungsbedingungen		                              6

                    Service
                      So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein        9
                      Kontakt		                                              10
07.21/PDF/adac.de

                                                                                   ADAC Versicherung AG

                                                               –1–
Pflichtinformationen zum
ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit

Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-                8. Widerrufsbelehrung
InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu über-          	Widerrufsrecht
mitteln:                                                                                           	Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün-
                                                                                                      den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist ­beginnt, nachdem Sie
                                                                                                      den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Informationen zum Versicherungsunternehmen                                                            ­Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des
1. Ihr Versicherer:                                                                                    Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informa­
	ADAC Versicherung AG                                                                                 tionspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben,
    81362 München                                                                                      jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürger-
    Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),                                                         lichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum
    Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner                                                  Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad                                                     ­Absendung des Widerrufs.
    Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München                                             	Der Widerruf ist zu richten an: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 Mün-
    Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842                                                      chen, oder E-Mail: ­service.vertragsaenderung@adac.de
                                                                                                   	Widerrufsfolgen
2.	Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:                                                      	Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstat-
	ADAC Versicherung AG                                                                               ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,
	Hansastraße 19                                                                                     wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-
    80686 München                                                                                    rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
    Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),                                                       entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag
    Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner                                                in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Die Erstat-
                                                                                                     tung ­zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu-
                                                                                                     gang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider-
3.	Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbrief­leistungen sowie               rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
    Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche-           zurückzu­gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
    rungen an.
                                                                                                   	Besondere Hinweise
                                                                                                   	Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so-
                                                                                                     wohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
Informationen zur angebotenen Leistung                                                               aus­geübt haben.
4.	Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit umfasst Kostenerstattung und Service-                  	Ende der Widerrufsbelehrung
    leistungen bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung von im Ausland eintreten-
    den Erkrankungen oder Verletzungen. Maßgebend für die Leistungserbringung sind
                                                                                                    9.	Der Vertrag hat je nach Vereinbarung eine Laufzeit von mindestens 2 bis maximal
    die Versicherungsbedingungen zum ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit. Bei Ser-
                                                                                                       24 Monaten.
    viceleistungen müssen noch die besonderen Voraussetzungen für die Durchführung
    der Hilfeleistung vorliegen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn
    die Feststellungen des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungen beendet              10.	Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kün-
    sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die gegenseitigen Rechte und                     digung ist nicht notwendig.
    Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen sowie die Tarifbestimmungen regeln sich
    nach dem Versicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versiche-                   11.	Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    rungsbedingungen des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit.
                                                                                                   12.	Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ent-
5.	Der Beitrag richtet sich nach der Dauer des Versicherungsschutzes, dem Alter des-                   weder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Ge-
    Versicherungsnehmers sowie dem Bestehen oder Nichtbestehen einer ADAC Mit-                          schäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsver-
    gliedschaft. Ihren Beitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot/Antrag. Sie finden den                   trag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist.
    Beitrag ebenfalls auf Ihrem Versicherungsschein. Ändern sich die für die Beitragsbe-                Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
    rechnung maßgeblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag ändern.                            Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                                                        im Zeitpunkt der Klage­erhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart,
                                                                                                        das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
6.	Bei den Beiträgen handelt es sich um Beiträge für den versicherten Zeitraum. Der
    Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der Beitrag recht-
    zeitig gezahlt wird.                                                                           13.	Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages w
                                                                                                                                                                             ­ erden in
                                                                                                        deutscher Sprache geführt.

Informationen zum Versicherungsvertrag                                                             Informationen zum Rechtsweg
7.	Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag                  14.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versiche-
    durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine                        rungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können, kön-
    ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versiche-                    nen Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
    rung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular bei-              	Versicherungsombudsmann e. V.
    gefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der                       Postfach 08 06 32
    Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den Beitrag                       10006 Berlin
    rechtzeitig gezahlt haben und muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland
    beginnen. Der Versicherungsvertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden.               	Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter
    Versicherungsschutz besteht ab Grenzübertritt ins Ausland.                                       www.versicherungsombudsmann.de
                                                                                                   	Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

                                                                                                   15.	Die ADAC Versicherung AG nimmt nicht an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer
                                                                                                        Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbei­legungsgesetz teil.

                                                                                                   16.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemein-
                                                                                                        sam klären können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die staatliche Aufsichtsbehörde
                                                                                                        für Versicherungen zu wenden:
                                                                                                   	Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                                   	Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                        53117 Bonn

                                                                                                                                                           ADAC Versicherung AG

                                                                                             –2–
Datenschutzinformation
ADAC Versicherung AG

Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München (nachfolgend „wir“ oder                   2.2. Rechtliche Verpflichtung
„uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsunternehmen und                 Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
ein Unternehmen der ADAC SE.                                                                      wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene                    pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die
Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene            jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Betroffenen.                                                      2.3. Berechtigte Interessen
                                                                                                  Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versi-                ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten so-
cherungsverhältnis haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:                       wie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
                                                                                                  -	zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs
ADAC SE                                                                                           -	zur Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Unternehmen der ADAC SE
Datenschutzbeauftragter                                                                           -	zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung so-
Hansastraße 19                                                                                        wie Kostensicherheit
80686 München                                                                                     -	zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi-
Fax: (0 89) 76 76 53 62// E-Mail: dsb-mail@adac.de                                                    cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen
                                                                                                      zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können
1. Arten und Quellen personenbezogener Daten                                                      -	zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung
1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz                                                     -	zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie-
Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen,              gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht-
verarbeiten wir Ihre Anrede, Vorname, Name, Anschrift und Geschlecht. Sie können uns                  liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen
mit Ihrem Antrag oder während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch freiwillig            -	zwecks Provision zur Vertriebsabwicklung
Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummern mitteilen, (gemeinsam „Stammda-                  -	zwecks Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninte-
ten“).                                                                                                resses sowie Weiterentwicklung von Produkten.
Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein-               Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erstellung versicherungsspezifischer
sam „Zahlungsdaten“);                                                                             Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice                Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien personenbezo-
erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Versichertennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mit-              gener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
glied sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC Mit-           i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehenden Verträge nut-
gliedsnummer auch Ihre Versichertennummer.                                                        zen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                                                                                                  tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen
1.2. Freiwillige Angaben                                                                          oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli-           Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verkaufsförderung sowie Bekanntmachung neuer Pro-
ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:                                                    dukte zwecks Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Pro-
-	Telefonnummer                                                                                  dukte der ADAC SE und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfra-
-	Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nach-                gen.
   weis Ausbildung, Familienverbindungen)
                                                                                                   Widerspruchsrecht
1.3. Daten Dritter
                                                                                                   Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwe-
Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene Da-
                                                                                                   cken der Marktforschung und Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
ten Dritter (z.B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten.
                                                                                                   widersprechen, mit der Folge, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie
                                                                                                   diesen Zwecken verarbeitet werden.
diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu informie-
ren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen                 Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
(wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zu-                Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
stimmung gesetzlich vorgeschrieben ist.                                                            Fax (089) 7676 6346 oder E-Mail: service@adac.de
Soweit Sie uns Daten als Dritter mitteilen, verarbeiten wir auch diese personenbezogenen           -	Kennwort „Werbewiderspruch“ und/oder
Daten.                                                                                             -	Kennwort „Profiling/Data Warehouse“

1.4. Leistungsbezogene Daten                                                                       Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im Rah-                 Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wider-
men Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch neh-              sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei
men, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu die-                denn,
sen Zwecken.                                                                                       -	wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht erbracht                 die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder
werden.                                                                                            -	die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
                                                                                                      von Rechtsansprüchen oder
1.5. Sensible Daten                                                                                -	im Falle der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben – soweit die Verarbeitung
Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener Da-                      der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
ten (nachfolgend: „sensible personenbezogene Daten“) über Sie anfordern und/oder er-               Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
halten. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf Informationen über          Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie erheben.                            Fax (089) 7676 5104 oder E-Mail: mb2-datenschutz@adac.de
                                                                                                   -	Kennwort „Widerspruch/Berechtigte Interessen“
1.6. Weitere Datenquellen
Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstlei-
ster stammen zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der                  3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken.                                         3.1. Rückversicherer
                                                                                                  Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh-
2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen                                                       men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden-
2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des                                                  daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
      Versicherungsvertrags                                                                       das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah-            der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der
lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über-              Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-
nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese                 stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs-            lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung un-
stellung.                                                                                         serer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei-             3.2. Vermittler
tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.                                                                 Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden,
Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur               verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benöti-
Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche-                     gten Stamm- und Zahlungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz-             die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
lich eine Einwilligung einholen.                                                                  Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, Bedien-
steten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversi-               3.3. Unternehmensgruppe
cherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erheben                  Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be-
und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h             stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in ADAC SE verbundenen Unternehmen
DSGVO i.V.m. § 213 VVG).                                                                          zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das               Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung
Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und                    von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-
Schweigepflichtentbindungserklärung“.                                                             bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch

                                                                                            –3–
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der                6. Beschwerderecht
ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer In-                Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
ternetseite unter www.adac.de/datenschutz finden Sie die Unternehmen, die an einer                   schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer
zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.                                                        Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
                                                                                                     Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
3.4. Externe Dienstleister                                                                           Postfach 1349
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil             91504 Ansbach
externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen                   7. Datenübermittlung in ein Drittland
nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der                 Sollten wir personenbezogene Daten an weisungsgebundene Dienstleister außerhalb der
Dienstleister der ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version              EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt eine Verarbeitung
auf unserer Internetseite unter www.adac.de/datenschutz entnehmen.                                   Ihrer Daten in Drittstaaten nur auf Grundlage sogenannter Standarddatenschutzklauseln
                                                                                                     der EU-Kommission, soweit durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt ist, dass hierfür
3.5. Weitere Empfänger                                                                               ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z.B. Angemessenheitsbeschluss der EU-
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über-                    Kommission oder sog. geeignete Garantien, Art. 44ff. DSGVO).
mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozi-
alversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                                8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
                                                                                                     Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage
4. Dauer der Datenspeicherung                                                                        für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungsver-
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke                    trages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Ver-
nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten                   antwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Ent-
für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-                 scheidung zu.
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-
pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter
anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

5. Betroffenenrechte
Neben dem Recht auf Widerspruch gem. Ziff. 2 können Sie unter der o.g. Adresse Aus-
kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver-
langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu-
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Anhang Datenschutzinformation
Dienstleisterliste

Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen
ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen			                        Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse,
GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94036 Passau)		     Beratung, Aktualisierung von Stammdaten;
ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen)			                     GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung
ADAC IT Service GmbH, 80686 München				                              IT Dienstleistungen
ADAC RSR GmbH, 80686 München				                                     Schadenregulierung Rechtsschutz
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg			                        Rechtsservices und Rechtsgeneratoren
e.Consulting AG					IT-Unterstützungsleistungen

Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden
Personentransport					                                                           Unternehmen, die den Personentransport durchführen
    bodengebundener Transport
    Lufttransport
    medizinisches Begleitpersonal
    Rückführung im Todesfall
Assistance						Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung
    ANS (Auslandsnotrufstationen)
    DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale)
    MTTS (Medizinischer Transport- und Touristikservice GmbH, 18209 Bad Doberan)
    Externe Ärzte
    Assistance weltweit (Provider)
Krankenhäuser					                                                               Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf
ambulante Praxen					Abklärung weiterer Leistungsverlauf
andere Versicherer					                                                          Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung
Lotse						Durchführung von Transportleistung
Medikamenten-/Brillenversand				                                                 Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst
    Apotheken
    Optiker
    Kurierdienste
Inkassounternehmen					Forderungseinzug
Sachverständige/Gutachter					                                                   Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten
Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen 			                                Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen

                                                                                                                                                            ADAC Versicherung AG

                                                                                            –4–
ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit

Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

				                                           Seite         				                                                      Seite
Besondere Informationen                           6          11.		 Krankenbesuch                                          7
1.		Verträge                                      6          12.		 Betreuung und Rückreise von Kindern                    7
2.		 Wichtige Hinweise                            6          13.		 Gepäckrückholung                                       7
                                                             14.		 Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze)            7
Versicherungsbedingungen (Stand 01.07.2021)       6
                                                             15.		 Überführung oder Bestattung im Todesfall               7
Teil 1: Versicherungsfall                         6
1.		Versicherungsfall                             6          16.		 Services                                               8

2.		 Beginn und Ende des Versicherungsfalles      6          16.1 Informationsservice                                     8

3.		 Dauer des Versicherungsschutzes              6          16.2 Information der Angehörigen                             8

4.		Versicherungsnehmer                           6          16.3 Dolmetscher-Service                                     8

5.		Geltungsbereich                               6          17.		 Telefonkosten                                          8

6.		Selbstbeteiligung                             6
                                                             Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse                      8

Teil 2: Leistungen                                6
1.		 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden       6          Teil 4: Pflichten (Obliegenheiten)                           8

2.		Leistungserbringer                            7
3.		Heilbehandlung                                7          Teil 5: Allgemeine Regelungen                                8

4.		Zahnbehandlung                                7          1.		 Wie rechnen wir Versicherungsleistungen ab?             8

5.		 Arznei- und Verbandmittel                    7          2.		 Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind,
                                                             		 Leistungen zu erbringen?                               8
6.		 Versand von Brillen und Arzneimitteln        7
7.		Heilmittel                                    7
                                                             Teil 6: Vertrag und Beitrag                                  8
8.		Hilfsmittel                                   7
                                                             1.		 Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann
9.		Krankentransporte                             7          		 müssen Sie den Beitrag bezahlen?                   8
9.1		 Primärtransport                             7          2.		 Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?      8
9.2		 Verlegungstransport                         7
9.3		 Krankenrücktransport                        7
10.		 Personenbergung                             7

                                                                                                       ADAC Versicherung AG

                                                       –5–
Besondere Informationen                                                                            Versicherungsbedingungen
                                                                                                   (Stand 01.07.2021)
1. Vertrag
1.1 Den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit (im Folgenden Tarif Langzeit) gibt es                 Teil 1: Versicherungsfall
        für Auslandsaufenthalte von 2 Monaten und bis maximal 24 Monate.                           1. Versicherungsfall
1.2 Den Tarif Langzeit gibt es als Einzelvertrag für eine Person (Versicherungsnehmer).           1.1 Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versiche-
1.3 Es gelten unterschiedliche Tarife für verschiedene Altersgruppen sowie für ADAC                     rungsnehmers wegen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen.
        Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft. Den Mitgliederbeitrag gewäh-             1.2 Als Versicherungsfall gelten auch die ärztliche Behandlung im Ausland von
        ren wir auch für den Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspart-            		    – Komplikationen während der Schwangerschaft;
      nerschaft und die minderjährigen Kinder. Anstelle des Ehepartners gewähren wir
      auch dem nichtehelichen Lebenspartner und dessen minderjährigen Kinder den                   		    – medizinisch bedingten Unterbrechungen der Schwangerschaft;
      Mitgliederbeitrag, sofern eine häusliche Gemeinschaft gegeben ist.                           		    – Fehlgeburten;
1.4 ADAC Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft bis 65 Jahre können die                 		    – Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
      Versicherung für maximal 24 Monate abschließen.                                              		    Als Versicherungsfall gilt auch der Tod des Versicherungsnehmers im Ausland.
      ADAC Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft zwischen 66 und 75 Jahre
       erhalten Versicherungsschutz für maximal 12 Monate.                                         2. Beginn und Ende des Versicherungsfalles
       ADAC Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft ab 76 Jahre können eine
        Vertragslaufzeit von maximal 6 Monaten vereinbaren.                                        2.1 Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung.
                                                                                                   2.2 Der Versicherungsfall endet, wenn Sie nach medizinischem Befund nicht mehr
                                                                                                        behandlungsbedürftig sind.
2. Wichtige Hinweise
2.1 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht
                                                                                                   3. Dauer des Versicherungsschutzes
     geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zu-
     ständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich               3.1 Der Versicherungsschutz wird ab Grenzübertritt in das Ausland gewährt.
     bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Wenn Sie Ihren             3.2 Der Versicherungsschutz besteht für die vereinbarte Dauer der Versicherung. Der
     Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha-                       Versicherungsvertrag (siehe Teil 6) muss spätestens einen Tag vor Grenzübertritt in
     ben, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig                das Ausland abgeschlossen werden, da der Vertrag frühestens um 0:00 Uhr am Tag
     ist. Das gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt                  nach Eingang des Antrags bei uns beginnt. Der Vertrag muss spätestens am Tag
     der Klageerhebung nicht bekannt ist.                                                                 der Abreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für den gesamten
2.2 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versicherungs-                             Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz. Der Beitrag ist vor Antritt des Aus-
     schutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen                         landsaufenthaltes zu zahlen.
     verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu er-            3.3 Wird der Beitrag während des Auslandsaufenthaltes gezahlt, besteht kein Anspruch
     bringen. Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-                   auf Leistungen.
     sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik                       3.4 Anschlussversicherung
     Deutschland. Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika er-           3.4.1 Es besteht eine gültige ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit Versicherung. Der
     lassenen Sanktionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen                       Auslandsaufenthalt verlängert sich unvorhergesehen über das Ende der ursprüng-
     Rechtsvorschriften vereinbar sind.                                                                   lich vereinbarten Vertragslaufzeit hinaus. Bis spätestens eine Woche nach Ablauf
2.3 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit                      der vorherigen Versicherung kann eine Anschlussversicherung abgeschlossen wer-
     des Vertrages werden in deutscher Sprache geführt.                                                   den. Die Regelung in Teil 1, Nr. 3.3 gilt für die Beitragszahlung der Anschlussversi-
2.4 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wenden wir uns                           cherung nicht.
     an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder                3.4.2 Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der
     neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren                      Anschlussversicherung neu eingetreten sind.
     Lesbarkeit.                                                                                   3.4.3 Die Höchstversicherungsdauer von erster Versicherung und Anschlussversicherun-
2.5 Der Tarif Langzeit ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.                                    gen richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Es gilt die Regelung 1.4
2.6 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versicherungsschein,                     der Besonderen Informationen.
     den Besonderen Informationen und den Versicherungsbedingungen des ADAC Aus-                   3.5 Der Versicherungsschutz endet
     landskrankenschutz Langzeit. Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag                 3.5.1 mit Grenzübertritt nach Deutschland. Dies gilt auch, wenn die gesundheitliche Be-
     oder auf dem Überweisungsträger zur Zahlung des Beitrags zeigen Sie, dass Sie die                    einträchtigung und die medizinische Behandlung in Deutschland fortdauern. Beim
     Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit Ihnen einverstanden                           Krankenrücktransport und bei der Überführung Verstorbener endet der Versiche-
     sind.                                                                                                rungsschutz mit dem Ende des Transportes in Deutschland;
2.7 Der Tarif Langzeit kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Die Einzah-               3.5.2 mit Ablauf des Versicherungsvertrages. Die geplante Rückreise ist über diesen Zeit-
     lung mehrere Beiträge für einen Versicherungsnehmer erweitert den Versiche-                          punkt hinaus aus medizinischen Gründen nicht möglich. Der Versicherungsschutz
     rungsschutz nicht.                                                                                   verlängert sich in diesem Fall bis zum Tag der Transportfähigkeit.

                                                                                                   4. Versicherungsnehmer
                                                                                                   4.1 Versichert ist ausschließlich der Inhaber des Tarifes Langzeit (Versicherungsnehmer).
                                                                                                   4.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Inhaber (Versi-
                                                                                                        cherungsnehmer) des Tarifs Langzeit zu. Dies gilt auch für die Geltendmachung von
                                                                                                        Ansprüchen.
                                                                                                   4.3 Alle Erklärungen zum Vertrag müssen in Textform erfolgen.

                                                                                                   5. Geltungsbereich
                                                                                                   Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands.

                                                                                                   6. Selbstbeteiligung
                                                                                                   Je Versicherungsfall beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro. Hat sich ein Dritter (z. B. die
                                                                                                   Krankenkasse) an dem Versicherungsfall mit mehr als 100 Euro beteiligt, erstatten wir
                                                                                                   ohne Abzug der Selbstbeteiligung.

                                                                                                   Teil 2: Leistungen
                                                                                                   Unsere Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht.
                                                                                                   Serviceleistungen sind
                                                                                                   – Versand von Brillen und Arzneimitteln
                                                                                                   – der Informations- und Dolmetscher-Service,
                                                                                                   – die Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus,
                                                                                                   – der Krankenrücktransport,
                                                                                                   – die Überführung Verstorbener,
                                                                                                   – die Gepäckrückholung und
                                                                                                   – die Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze).

                                                                                                   Bitte beachten Sie die allgemeinen Leistungsausschlüsse in Teil 3.

                                                                                                   1. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
                                                                                                   1.1 Wir leisten für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie für Arzneimittel,
                                                                                                        die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
                                                                                                   		   Darüber hinaus leisten wir für Methoden und Arzneimittel,
                                                                                                   		   – die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Beispiele:
                                                                                                           Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung und thera-
                                                                                                           peutische Lokalanästhesie oder
                                                                                                   		   – die angewendet werden, weil keine schulmedizinische Methode oder Arzneimit-
                                                                                                           tel zur Verfügung stehen.
                                                                                                   1.2 Wir können unsere Leistung auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung
                                                                                                        vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.

                                                                                             –6–
2. Leistungserbringer                                                                              7. Heilmittel
2.1 Der Versicherungsnehmer kann unter folgenden im Ausland zur Heilbehandlung                    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und von einem zugelassenen
      zugelassenen Behandlern frei wählen:                                                         Behandler verordnete
		    – Ärzte,                                                                                    – Physiotherapie,
		    – Zahnärzte,                                                                                – Strahlenbehandlung,
		    – Chirotherapeuten,                                                                         – Lichtbehandlung,
		    – Heilpraktiker,                                                                            – Massage,
		    – Osteopathen.                                                                              – medizinische Packung,
2.2 Der Versicherungsnehmer kann unter den Krankenhäusern im Ausland frei wählen.                 – Inhalationstherapie,
		    Das Krankenhaus muss                                                                         – physikalische Behandlung.
		    – im Aufenthaltsland als Krankenhaus anerkannt sein,
		    – unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,                                                8. Hilfsmittel
		    – über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und             8.1 Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und von zugelassenen
		    – Krankengeschichten führen.                                                                      Behandlern verordnete Hilfsmittel, die erstmals notwendig werden. Beispiele: Geh-,
                                                                                                         Steh- und Laufhilfen.
3. Heilbehandlung                                                                                  8.2 Wir erstatten keine Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte.
3.1 Kostenerstattung für ärztliche Leistungen
3.1.1 Wir erstatten die Kosten von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Aus-               9. Krankentransporte
       land. Dazu zählen:                                                                          9.1 Primärtransport
		     – die Erstversorgung durch den Notarzt;                                                    		      Wir erstatten die Kosten für den Transport des Versicherungsnehmers zur Erstver-
		       – die medizinisch notwendige ärztliche Untersuchung und Behandlung;                             sorgung zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus im medizini-
		       – Röntgendiagnostik;                                                                            schen Notfall.
		       – ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und von medizinisch            9.2 Verlegungstransport
              bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen;                                           		     Wir erstatten die Kosten für einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport
		       – ärztliche Behandlung von Fehlgeburten;                                                         des Versicherungsnehmers vom erstversorgenden Krankenhaus in ein anderes
		         – ärztliche Behandlung von Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwanger-                  Krankenhaus.
              schaftswoche.                                                                        9.3 Krankenrücktransport
3.1.2 Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Ausland erstat-             9.3.1 Ein Rücktransport des Versicherungsnehmers ist medizinisch sinnvoll und vertret-
       ten wir darüber hinaus die Kosten                                                                   bar. Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten oder veranlassten
		     – für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus;                                    Krankenrücktransport
		       – der Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer (Rooming-In).           		      – an den Wohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland oder
		       Für erstattungsfähige Kosten geben wir eine Kostenübernahmeerklärung gegen-              		       – an das dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers nächst gelegene und aus medizi-
          über dem Krankenhaus im Ausland ab.                                                                  nischer Sicht geeignete Krankenhaus in Deutschland.
		        Die Abgabe der Kostenübernahmeerklärung bedeutet nicht, dass wir unsere Leis-           		       Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die
       tungspflicht anerkennen. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten                      stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde.
       handelt, können wir von Ihnen eine Sicherheit in Höhe der Kostenübernahmeerklä-             9.3.2 Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt entscheiden über
       rung verlangen.                                                                             		        – den Transportzeitpunkt und
		     Besteht kein Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten, ist der von uns an              		        – das geeignete Transportmittel.
        das Krankenhaus ausbezahlte Betrag nach unserer Rechnungsstellung zurückzuzah-             9.3.3 Im Rahmen des von uns durchgeführten oder veranlassten Transportes überneh-
        len.                                                                                                 men wir zusätzlich die Kosten für eine Begleitperson
		      Es ist das nächsterreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus in         		        – wenn die Begleitung oder Betreuung von uns, dem Transportunternehmen oder
         Anspruch zu nehmen.                                                                                     den Behörden angeordnet ist;
3.2 Wir leisten nicht für                                                                          		        – wenn die Begleitung oder Betreuung medizinisch erforderlich ist.
		       – Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen;                         		        Beim minderjährigen Versicherungsnehmer übernehmen wir die Kosten der
		       – kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen;                                                 Begleitperson in jedem Fall.
		         – Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche, es sei denn, es handelt sich um
              eine Fehlgeburt nach 3.1.1;                                                          10. Personenbergung
		         – Untersuchung und Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; nachgewie-          Der Versicherungsnehmer erkrankt oder verletzt sich. Er muss deshalb von einem
              sene Sachkosten werden erstattet.                                                    Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden. Wir erstatten die Kosten dieser
                                                                                                   Aktion bis zu 10.000 Euro. Dies gilt auch im Todesfall.
4. Zahnbehandlung
4.1 Wir erstatten die Kosten für                                                                   11. Krankenbesuch
		   – schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen;              11.1 Für den Versicherungsnehmer ist ein Aufenthalt in einem Krankenhaus im Ausland
		   – Reparaturen von Zahnersatz und von kieferorthopädischen Geräten;                                 von voraussichtlich mehr als zwei Wochen nötig.
		   – Röntgendiagnostik;
		   – die Anfertigung provisorischen Zahnersatzes in einfacher Ausführung sowie die             11.2 Durch den Krankenbesuch von nahestehenden Personen sind zusätzliche Kosten für
         damit verbundenen Behandlungen.                                                                 Fahrt und Übernachtung entstanden. Wir erstatten diese pro Versicherungsfall bis
                                                                                                         zu insgesamt 1.000 Euro.
4.2 Wir leisten nicht für
		   – kieferorthopädische Maßnahmen, sowie die damit verbundenen Behandlungen,                   11.3 Sie müssen uns die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus nachweisen. Hierfür
		   – Neuanfertigung von Zahnersatz wie z. B. Zahnkronen, Implantate, Brücken und                      legen Sie uns eine Bestätigung des Krankenhauses vor.
        Prothesen sowie die damit verbundenen Behandlungen,
		   – Untersuchung und Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; nachgewie-                12. Betreuung und Rückreise von Kindern
        sene Sachkosten werden erstattet.                                                          12.1 Der Versicherungsnehmer muss, wenn er noch minderjährig ist, sowie minderjähri-
                                                                                                         ge, mitreisende Kinder
5. Arznei- und Verbandmittel                                                                       		    – des Versicherungsnehmers selbst,
5.1 Wir erstatten die Kosten von Arzneimitteln, Verbandstoffen und ruhigstellenden                		    – seines Ehepartners oder Lebenspartners in eingetragener Lebenspartnerschaft,
     Verbänden, wenn sie von einem zugelassenen Behandler verordnet sind.                          		    – seines nichtehelichen Lebenspartners, wenn der Versicherungsnehmer mit des-
                                                                                                            sen Kindern in häuslicher Gemeinschaft lebt
5.2 Wir leisten nicht für Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen                   		    den Auslandsaufenthalt allein fortsetzen oder abbrechen, weil keine Betreuungs-
     werden.                                                                                             person vorhanden ist. Die mitreisende Betreuungsperson benötigt eine medizinisch
5.3 Als Arzneimittel gelten nicht                                                                        notwendige Heilbehandlung im Ausland oder sie ist im Ausland verstorben.
		   – Nährmittel und Stärkungspräparate,                                                         12.2 Wir erstatten die Kosten für die Betreuung des minderjährigen Versicherungsneh-
		   – kosmetische Präparate.                                                                           mers und der mitreisenden minderjährigen Kinder vor Ort und deren Rückreise.
		   Wir leisten auch dann nicht, wenn ein zugelassener Behandler diese Mittel verord-
      net hat und sie heilwirksame Stoffe enthalten.                                               13. Gepäckrückholung
                                                                                                   13.1 Wegen eines Krankenrücktransportes (Nr. 9.3) kann sich der Versicherungsnehmer
6. Versand von Brillen und Arzneimitteln                                                                 nicht um sein mitgeführtes Gepäck kümmern. Wir transportieren das transportbe-
6.1 Der Versicherungsnehmer benötigt zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung                       reite Gepäck an den Wohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland.
     seiner Gesundheit ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Dessen Beschaffung              13.2 Wir erbringen diese Leistung auch, wenn der Versicherungsnehmer während eines
     ist vor Ort nicht möglich.                                                                          versicherten Auslandsaufenthaltes verstirbt.
		   Der ADAC Arzt entscheidet nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Aus-
      land oder dem Hausarzt über die Notwendigkeit eines Arzneimittelversandes.
                                                                                                   14. Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze)
6.2 Wir besorgen und versenden das Arzneimittel. Die Kosten des Arzneimittels
     tragen wir nicht.                                                                             14.1 Der Versicherungsnehmer kann nicht für ein von zu Hause mitgenommenes Haus-
                                                                                                          tier (Hund oder Katze) sorgen. Für eine Betreuung des Haustieres stehen keine
6.3 Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn                                                          Personen vor Ort oder weitere Mitreisende zur Verfügung.
		   – keine Genehmigung zur Ein- bzw. Ausfuhr erlangt werden kann,
		   – der ADAC Arzt ein im Ausland erhältliches Ersatzpräparat nennen kann oder                  14.2 Wir bringen das Haustier
		    – das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.                                                    		    – zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland,
                                                                                                   		    – zu einer von ihm genannten Person in Deutschland oder
6.4 Sie müssen das Arzneimittel selbst beim Zoll abholen und auslösen. Wir erstatten              		    – zu einem Tierheim in der Nähe seines Wohnsitzes in Deutschland.
      die notwendigen Kosten für die Abholung des Arzneimittels. Holen Sie das Arznei-
      mittel am Bestimmungsort schuldhaft nicht ab, ist der uns daraus entstehende                 14.3 Wir holen das Haustier zurück, wenn
      Schaden zu ersetzen.                                                                         		    – das Haustier gesund ist,
                                                                                                   		    – keine behördlichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegenstehen,
6.5 Eine ärztlich verschriebene Brille oder Kontaktlinsen des Versicherungsnehmers sind           		    – das Haustier transportbereit ist und
		    – beschädigt,                                                                               		    – von dem Haustier keine Gefahr ausgeht.
		    – verloren oder                                                                             		    Damit wir das Haustier zurückholen können, sind wir berechtigt, von Ihnen ein
		    – entwendet worden.                                                                                (amts-)tierärztliches Attest anzufordern.
		    Es besteht keine andere Möglichkeit, vor Ort einen Ersatz zu beschaffen. Wir
     senden einen Ersatz vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers zu. Voraussetzung
     ist, dass uns der Ersatz ausgehändigt wird. Die Bestimmungen für den Arzneimittel-            15. Überführung oder Bestattung im Todesfall
     versand nach Nr. 6.3 und 6.4 gelten entsprechend.                                             15.1 Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Wir überführen ihn an den Wohnsitz in
                                                                                                         Deutschland und übernehmen die hierfür notwendigen Kosten.

                                                                                             –7–
15.2 S tatt der Überführung übernehmen wir die Kosten einer Beerdigung oder einer                		      Im Schadensfall müssen Sie sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauf-
      Feuerbestattung am Sterbeort. Wir erstatten diese Kosten bis zu 10.000 Euro.                     tragten Arzt untersuchen lassen.
                                                                                                  3.   Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie alles, was zu einer un-
16. Services                                                                                            nötigen Kostenerhöhung führen könnte.
16.1 Informationsservice                                                                          4.    Verletzen Sie vorsätzlich eine der vorgenannten Pflichten, haben Sie keinen Versi-
16.1.1 Vor dem Auslandsaufenthalt informieren wir auf Wunsch über vorgeschriebene                       cherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,
        oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reiseland. Diese Informationen beruhen                   unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
        auf den Veröffentlichungen deutscher Gesundheitsbehörden sowie den Richtlinien                   nis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform
        der Weltgesundheitsorganisation.                                                                 auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegen-
16.1.2 Wir benennen - soweit möglich - einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt vor                 heit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
        Ort oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe.                                              Wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung
                                                                                                         weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die
16.1.3 Im Versicherungsfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der ADAC Notfall-
                                                                                                         Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt
        nummer. Diese finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
                                                                                                         nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzt haben.
16.2 Information der Angehörigen
		      Es ist ein medizinischer Notfall oder ein Todesfall im Ausland eingetreten. Auf          5.     Sie müssen dem Krankenrücktransport an den Wohnsitz in Deutschland oder an das
         Wunsch verständigen wir die nächsten Angehörigen des Versicherungsnehmers.                       dem Wohnsitz nächst gelegene Krankenhaus in Deutschland zustimmen, wenn
                                                                                                  		      – Sie transportfähig sind und
16.3 Dolmetscher-Service                                                                          		      – wir den Rücktransport nach Art der Krankheit und deren Behandlungsbedürftig-
16.3.1 Für Gespräche mit den örtlichen Ärzten oder Behörden benötigen Sie eine Überset-                      keit genehmigen.
        zungshilfe.                                                                               		       Stimmen Sie dem Krankenrücktransport nicht zu, erlischt der Anspruch auf diese
16.3.2 Wir helfen mit unseren Notrufstationen und mehrsprachigen Ambulanzärzten bei                        Leistung.
        den Gesprächen. Wir helfen bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dolmet-
        schers.
16.3.3 Wir erstatten die Kosten des amtlich anerkannten Dolmetschers. Pro Versicherungs-         Teil 5: Allgemeine Regelungen
        fall zahlen wir insgesamt bis zu 200 Euro.
                                                                                                  1. Wie rechnen wir Versicherungsleistungen ab?
17. Telefonkosten                                                                                 1.1 Wir erstatten auf Originalbelege. Wir sind berechtigt, Zahlungsnachweise zu verlan-
Der Versicherungsnehmer fordert im Versicherungsfall Serviceleistungen aus dem Aus-                    gen. Die Originalbelege werden unser Eigentum. Wurden die Originalrechnungen
land an. Wir erstatten die dafür nachgewiesenen Kosten.                                                einer anderen Institution zur Erstattung vorgelegt, so genügen in diesem Fall Rech-
                                                                                                       nungszweitschriften. Voraussetzung ist, dass darauf die Höhe der Erstattung mit
                                                                                                       einem Originalerstattungsstempel vermerkt ist.
Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse                                                           1.2 Alle Belege müssen
                                                                                                  		   – den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der behandelten Person,
Kein Versicherungsschutz besteht                                                                  		   – das Behandlungsdatum,
1. für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um                  		   – den Grund der Behandlung und
      Folgen einer Erkrankung oder Verletzung handelt, die während eines Auslandsauf-             		   – die einzelnen ärztlichen Leistungen sowie deren Kosten
     enthaltes eingetreten sind;                                                                  		   enthalten.
2. wenn die Heilbehandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für              		   Bei Rezepten müssen außerdem
     den Antritt des Auslandsaufenthaltes war;                                                    		   – der Name und der Preis des ärztlich verordneten Arzneimittels und
3. bei Heilbehandlungen, von denen bei Antritt des Auslandsaufenthaltes aufgrund                 		   – die Zahlungsbestätigung
     einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßi-         		   vermerkt sein.
     ger Durchführung der Reise stattfinden müssen. Dieser Leistungssauschluss gilt               		   Im Todesfall ist eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung der Todesursache beizu-
     nicht, wenn der Versicherungsnehmer einen Auslandsaufenthalt wegen des Todes                       fügen.
		   – des Ehegatten oder des Lebenspartners in eingetragener Lebenspartnerschaft,                1.3 Wir sind berechtigt, direkt und mit befreiender Wirkung an einen Leistungserbrin-
		   – des in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden nichtehelichen Lebenspartners                   ger zu leisten.
         oder
		   – eines Verwandten ersten Grades                                                             1.4 Ist der Rechnungsbetrag in ausländischer Währung ausgewiesen, so erstatten wir in
		   unternommen hat.                                                                                   Euro. Maßgeblich ist der von den deutschen Landesbanken gemeinsam festgelegte
                                                                                                        Devisenkurs zum Zeitpunkt des Eingangs der Belege bei uns. Weisen Sie uns den
		   Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem versicherten Auslandsaufenthalte                  von Ihnen gewechselten Kurs nach, so berücksichtigen wir diesen bei der Erstat-
      behandelt, gilt: Wir erstatten die Mehraufwendungen für medizinisch notwendige                    tung.
      Heilbehandlung im Ausland, die aufgrund einer Verschlechterung dieser chroni-
      schen Erkrankung erforderlich werden;                                                       1.5 Ansprüche auf Versicherungsleistung können ohne unsere ausdrückliche Zustim-
                                                                                                        mung weder abgetreten noch verpfändet werden.
4. für Krankheiten und deren Folgen, für Todesfälle und für Folgen von Unfällen, die
      durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder Unruhen oder durch die aktive Teilnah-            1.6 Sobald uns sämtliche erforderliche Nachweise vorliegen sowie Grund und Höhe un-
      me an Kriegsereignissen oder Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den                     serer Leistungspflicht feststehen, werden wir den Schadensfall unverzüglich regu-
      Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse                 lieren.
      oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
      – vor Beginn des Auslandaufenthaltes – für das jeweilige Land eine Reisewarnung             2. Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen?
      ausspricht. Terroristische Anschläge zählen nicht zu den Kriegsereignissen nach             2.1 Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung
      Satz 1;                                                                                          aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leis-
5. wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an                  tungsverpflichtungen vor. Dritte können z. B.
      Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden;                          		   – die gesetzliche Krankenversicherung,
6. für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, einschließ-               		   – andere gesetzliche Leistungsträger (z.B. gesetzliche Unfall- oder Rentenversiche-
      lich der hierfür verwendeten Arzneimittel;                                                          rung) oder
                                                                                                  		   – anderweitige Versicherer
7. für vorsätzlich herbeigeführte oder auf der missbräuchlichen Verwendung von Me-               		   sein.
     dikamenten, Drogen, Alkohol oder Sucht beruhenden Erkrankungen und Verletzun-                		   Soweit aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädigung beansprucht
     gen und deren Folgen sowie für versuchten oder vollendeten Suizid. Ausgeschlos-                    werden kann, steht es Ihnen frei, wem Sie den Schadensfall melden. Melden Sie ihn
     sen sind Versicherungsfälle, die bei der Begehung oder dem Versuch einer vorsätz-                  der ADAC Versicherung AG, werden wir im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung
     lichen Straftat eintreten;                                                                         treten und uns zwecks Kostenteilung direkt an den Dritten wenden.
8. für alle während einer Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung anfallenden Behand-
                                                                                                  2.2 Haben Sie aufgrund desselben Schadensfalles neben den Ansprüchen auf unsere
     lungs- oder Unterbringungskosten;
                                                                                                        Leistung auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, können Sie
9. wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die Einfluss auf den Grund oder                       insgesamt keine Entschädigung verlangen, die Ihren Gesamtschaden übersteigt.
     die Höhe der Leistung haben.
                                                                                                  2.3 Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversiche-
                                                                                                        rung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge, Beihilfe oder Unfallfürsorge, so sind wir nur
                                                                                                        für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz deren Leistungen notwendig
Teil 4: Pflichten (Obliegenheiten)                                                                      bleiben.
Um unsere Leistungen erbringen zu können benötigen wir Ihre Mithilfe. Welche Pflichten
(Obliegenheiten) haben Sie im Schadensfall zu beachten und welche Folgen hat die Ver-
letzung einer dieser Pflichten?                                                                   Teil 6: Vertrag und Beitrag
1. Sie oder eine autorisierte Person haben                                                        1. Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie den Beitrag
1.1 uns in folgenden Fällen unverzüglich zu verständigen:                                            bezahlen?
		   – stationäre Heilbehandlung,                                                                 1.1 Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versiche-
		   – Krankenrücktransport,                                                                             rungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird,
		   – Überführung im Todesfall.                                                                         d. h. Sie zahlen
		   Sie erreichen uns rund um die Uhr über die ADAC Notfallnummer. Wir helfen Ihnen             1.1.1 den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung;
      und leiten die notwendigen Maßnahmen ein;                                                   1.1.2 im Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die Lastschrift
1.2 uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Schadens zu                          von Ihrer Bank eingelöst wird. Ansonsten beginnt der Versicherungsschutz erst ab
      unterrichten. Auf Verlangen sind Auskünfte in Textform zu erteilen und mit geeig-                  Eingang des Beitrages bei uns, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht
     neten Unterlagen nachzuweisen. Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes sind                        zu vertreten.
     uns auf Verlangen zu belegen.                                                                1.1.3 Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Anzahl der versicherten Monate, dem
2. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte                      Alter bei Vertragsbeginn und dem Bestehen einer ADAC Mitgliedschaft.
     von                                                                                          1.2 Wurde der Vertrag während des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen, besteht für
		   – Ärzten, die Sie vor oder nach dem Schadensfall behandelt oder untersucht haben.                  diesen Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz.
		   – anderen Versicherern, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäusern,
        sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Versicherungsträgern und Behörden.              2. Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?
		    Sie müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
		    Dazu können Sie die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Aus-              Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht
     künfte direkt zu erteilen. Ansonsten können Sie die Auskünfte selbst einholen und            erforderlich.
     uns zur Verfügung stellen.

                                                                                            –8–
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