ADAC Handlungsempfehlungen zur Europawahl 2014 - Mobilität nachhaltig gestalten Positionspapier
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Inhalt Inhalt 3 Vorwort 4–6 Mobilität für alle Bürger bezahlbar gestalten K Infrastruktur für Europa: Die transeuropäischen Netze K Mobilität bezahlbar gestalten: Negative Effekte an der Quelle bekämpfen K Steuerbelastung mit Augenmaß: Reform der Energiesteuerrichtlinie 7 – 9 Sicherheit als zentrale Aufgabe der Verkehrspolitik begreifen K Sicherheit junger Fahrer verbessern K Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen K Grenzenlose Verkehrssicherheit: Bekämpfung des Führerscheintourismus K Innovation für mehr Verkehrssicherheit: Assistenzsysteme und Rettungskarte K Verkehrsgefährdung durch Lang-Lkw minimieren 10 – 11 Innovation durch vernetzte Mobilität K Vernetztes Fahrzeug: Wahlfreiheit und Privatsphäre sichern K Intelligente Verkehrssysteme fördern K Bereitstellung von Verkehrsinformationen in Echtzeit voranbringen 12 – 13 Mobilität nachhaltig ausrichten K Umweltfreundliche Fahrzeuge fördern – realitätsnahe Prüfzyklen etablieren K Infrastruktur für alternative Antriebe ausbauen K Anreize für einen stadtverträglichen Straßenverkehr schaffen K Luftqualität verbessern, Emissionen an der Quelle reduzieren 14 – 18 Binnenmarkt verbraucherfreundlich gestalten K Rechtssicherheit bei Unfällen im Ausland stärken K EU - weite Halterhaftung verhindern K Unterstützung bei kleineren Rechtsstreitigkeiten K Verbraucherrechte auf Reisen stärken K Verbraucherschutz durch mehr Wettbewerb sichern K Tachomanipulation bekämpfen Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V., Ressort Verkehr Hansastraße 19, 80686 München Internet: www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr und im weiteren Verlauf Fachinformationen/Kosten der Mobilität/Interessenvertretung Blog: forummobilitaet.wordpress.com Vertrieb: Die Broschüre kann mit Angabe der Artikelnummer 2842742 direkt beim ADAC e.V., Ressort Verkehr, Hansastraße 19, 80686 München, Fax (089) 76 76 45 67, E-Mail: verkehr.team@adac.de, bezogen werden. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des ADAC e.V. © 2014 ADAC e.V., München Bildnachweise: fotolia: Titel, S. 16 Alle anderen Bilder sind Eigentum des ADAC e.V.
Vorwort Vorwort Europa: Dieser Begriff steht – neben seiner politischen Bedeutung – vor allem für eines: Offene Grenzen. Der Wegfall von Schlagbaum und Zollhäus- chen ist nicht nur elementare Voraussetzung für Handel und wirtschaftliche Prosperität, sondern auch ein Garant für Friede und Freiheit in Europa. Dass Mobilität ein Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Kon- tinents ist, belegt ein Blick auf die Zahlen: Alleine der Pkw-Verkehr erwirtschaftet in Europa über eine Billion Euro pro Jahr. 350 Milliarden Euro – und damit acht Prozent der gesamten Steuereinnahmen der EU-Staaten – fließen aus dem Mobilitätssektor an die öffentliche Hand. Auch die Beschäftigungseffekte sind beeindruckend. Sieben Prozent der Erwerbstätigen in Europa sind unmittelbar aufgrund des Pkw-Verkehrs beschäftigt. In absoluten Zahlen sind das 16 Millio- nen Menschen – das entspricht der Einwohnerzahl der Niederlande. Den zwischenmenschlichen und politischen Wert von Mobilität lassen diese nüchternen Zahlen nur erahnen. Offene Grenzen ermöglichen grenzüberschrei- tende Mobilität und verbinden Menschen unterschiedlicher Herkunft. Mobilität ist somit die Grundlage für Freizügigkeit, für Austausch und gegenseitiges Ken- nenlernen. Mobilität bringt Menschen zusammen und ist die Voraussetzung für ein friedliches Europa, das in Zukunft noch enger zusammenwächst. Gleichzeitig ist Mobilität ein vielschichtiges und facettenreiches Thema: Tag- täglich sind wir mit der Frage konfrontiert, wie Mobilität heute gestaltet wer- den muss, um den Anforderungen von morgen gerecht zu werden. Verkehrs- und Mobilitätspolitik wird dabei zunehmend in Brüssel entschieden und von den Nationalstaaten umgesetzt. Im Sinne seiner Mitglieder bringt der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC e.V.) die Interessen der Verbrau- cher deshalb auch seit vielen Jahren auf europäischer Ebene ein. Eines ist dabei sicher: Mobilität muss in Zukunft nachhaltig gedacht werden. Aus Sicht des ADAC ist dies dann der Fall, wenn sich Mobilität an den Be- dürfnissen der Verkehrsteilnehmer und Verbraucher orientiert und wenn das Automobil dank technischem Fortschritt sicherer und umweltfreundlicher wird. Gleichzeitig darf Mobilität keine Frage des Geldbeutels sein. Sie muss vielmehr für alle Bürger bezahlbar bleiben. Die Politik kann die Rahmenbe- dingungen für einen funktionierenden Wettbewerb und für zukunftsträchtige Innovationen setzen. Dies sind aus Sicht des ADAC die Treiber für nachhaltige und verbraucherfreundliche Mobilität von morgen. Ulrich Klaus Becker ADAC Vizepräsident für Verkehr ADAC Handlungsempfehlungen 3
Bezahlbar Mobilität für alle Bürger bezahlbar gestalten Ein prosperierendes Europa basiert auf einer modernen, ar- beitsteiligen Gesellschaft. Mobilität zählt in diesem Kontext zu den entscheidenden Voraussetzungen. Die Grundlage hierfür bildet eine leistungsfähige Infrastruktur. Davon profitieren nicht nur sämtliche Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen europaweit handeln, sondern auch Arbeitnehmer, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Neben der ökonomischen Be- deutung darf jedoch auch der zwischenmenschliche Mehrwert nicht vergessen werden: Mobilität verbindet Menschen! Dies gilt gleichsam für Bewohner des ländlichen Raums wie für Bürger aus Ballungszentren. Das trifft auf junge Menschen zu, für die Flexibilität und Mobilität ganz selbstverständlich zum Alltag gehören sowie für Senioren, die bis ins hohe Alter mobil bleiben wollen. Voraussetzung dafür ist, dass Mobilität keine Frage des Geldbeutels ist. Der ADAC setzt sich deshalb dafür ein, dass Automobilität nicht zum Luxusgut wird und für die europäischen Bürger bezahlbar bleibt. Verteilung auf die land- Infrastruktur für Europa: Die transeuropäischen Netze seitigen Verkehrsträger. Wie reisen die Europäer? Um den gemeinsamen Binnenmarkt zu vollenden, braucht Europa eine zuver- lässige, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur. Die Mitgliedstaaten 92 % legen naturgemäß ihren Fokus besonders auf die innerstaatlichen Trassen. Straße Insofern ist es zu begrüßen, dass die EU-Kommission ein transeuropäisches Verkehrsnetz (Trans-European Networks, TEN-T) definiert hat. Dieses Netz umfasst die bedeutendsten innereuropäischen Verbindungen und stellt das 8% Rückgrat für Transport und Mobilität in Europa dar. Ziel der EU - Kommission Schiene ist es, bis zum Jahr 2030 das TEN-T Kernnetz fertig zu stellen. Quelle: Eurostat, 2011, EU 27 Die Ausgestaltung dieses grundsätzlich positiven Vorhabens sollte jedoch in einigen Punkten hinterfragt werden: Unter den 30 Schlüsselprojek- ten, die bis 2020 fertig gestellt werden sollen, betreffen lediglich drei Projekte die Straßeninfrastruktur im Rahmen sogenannter gemischter Schienen-Straßen-Projekte. Der Fokus liegt dagegen auf dem Verkehrs- träger Schiene. Eine verbesserte Schieneninfrastruktur kann jedoch nur einen sehr be- grenzten Beitrag zur Verkehrsverlagerung leisten. Europaweit wurden im Jahr 2011 81 Prozent (European Commission, Transport in Figures, 2012) der Transportleistung im landseitigen Verkehr auf der Straße erbracht. Im Personenverkehr waren es sogar 92 Prozent. Um die Transportleistung auf der Straße um 20 Prozent zu reduzieren, müsste die Schiene ihre heutige Transportleistung nahezu verdoppeln. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim 4 ADAC Handlungsempfehlungen
Bezahlbar Personenverkehr: Um die Straße um 10 Prozent zu entlasten, müsste die Schiene ihre Transportleistung um rund 109 Prozent erhöhen. Diese Erwar- tungen kann die Schiene kaum erfüllen. Verkehrspolitik sollte sich aber an der Realität orientieren. Der ADAC empfiehlt daher, den Ausbau des transeuropäischen Straßennetzes (TERN) praxisnah und frei von Ideologie zu gestalten. Dazu zählt, die Vielzahl der bestehenden Engpässe auf der Straße prioritär zu beseitigen. Verlagerung von Personenverkehrsleistungen von der Straße auf die Schiene? 5.500 –546 Mrd. Pkm –10% auf der Straße Um die Straße um 10% ihrer Verkehrs- Straße leistung zu entlasten, Mrd. Pkm 2011: müsste die Schiene +109% 5.457Mrd. ihre Verkehrsleistung auf der Pkm um 109% erhöhen Schiene +546 Mrd. Pkm 2011: 500 Mrd. Pkm 0 Straße Schiene Quelle: E uropean Commission, eigene Berechnung 350 Mrd. € zahlen die europäischen Auto- Mobilität bezahlbar gestalten: Negative Effekte an der Quelle bekämpfen Eine leistungsfähige Infrastruktur kostet Geld. Deshalb schließt sich bei fahrer jährlich an Steuern. den Themen Erhalt, Aus- und Neubau der Straßeninfrastruktur unweigerlich 8% die Frage nach deren Finanzierung an. Mit der Revision der Eurovignetten- richtlinie (1999/62/EG) plant die EU-Kommission, die Nutzer stärker an den Kosten zu beteiligen. Dies soll durch die Anlastung externer Kosten geschehen, zu denen laut EU-Kommission neben Lärm und Luftverschmut- zung auch Staus zählen sollen. Die Umsetzung dieser Richtlinie könnte dazu führen, dass in Staaten, die bis heute ohne Straßenverkehrsmaut auskommen, eine Straßenbenutzungsgebühr für Pkw eingeführt wird. Der ADAC vertritt in diesem Punkt eine differenzierte Ansicht. Ein wichtiges der Steuereinnahmen der EU-Mit- Ziel ist die Reduzierung der negativen Effekte durch Lärm und Luftver- gliedstaaten resultieren aus dem schmutzung an der Quelle, wie beispielsweise durch lärmarme Straßenbe- Pkw-Verkehr. läge oder verbesserte Antriebstechnologien. Im Unterschied zu Lärm- und Schadstoffemissionen entstehen durch Staus aber keine gesellschaft- lichen Kosten. In anderen Worten: Wenn Verkehrsteilnehmer im Stau ADAC Handlungsempfehlungen 5
Bezahlbar stehen, tragen sie die Konsequenzen bereits selbst, etwa durch Zeitverluste oder Personal- und Betriebskosten. Auch unter Gesichtspunkten der Ge- rechtigkeit ist die Anlastung von Staukosten fragwürdig. Während verlorene Zeit von allen Verkehrsteilnehmern zu gleichen Teilen zu tragen ist, belasten hohe Nutzungsentgelte vor allem einkommensschwache Bevölkerungs- schichten. Darüber hinaus werden falsche Anreize gesetzt: So kann der Staat als Bereitsteller der Infrastruktur mit einer gezielten Unterversorgung seine Einnahmen über Stauaufschläge maximieren. Der ADAC spricht sich gegen eine weitere Verteuerung der Mobilität aus. Bereits heute zahlen in vielen EU-Staaten die Autofahrer über Kfz-, Energie- steuer und Straßenbenutzungsgebühren deutlich mehr, als für die Infra- struktur ausgegeben wird. So steuern die Autofahrer in Deutschland jährlich etwa 53 Milliarden Euro über spezifische Abgaben zum Staatshaushalt bei. Die jährlichen Ausgaben für die Straßeninfrastruktur belaufen sich dagegen lediglich auf rund 19 Milliarden Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Anlastung von Staukosten würde diese Schieflage noch verstärken. Steuerbelastung mit Augenmaß: Reform der Energiesteuerrichtlinie Auf einen Blick Steigende Kosten für die Autofahrer drohen auch von anderer Seite – etwa K Wirtschaftliche Prosperität und durch die angekündigte Reform der Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG). grenzüberschreitende Mobilität Der Vorschlag sieht vor, dass sich der Diesel-Mindeststeuersatz künftig hängen von einer leistungs- nicht mehr am Volumen, sondern am Energiegehalt und den CO2-Emis- fähigen Infrastruktur ab. sionen orientiert. In Deutschland würde dies dazu führen, dass Diesel K Die Autofahrer in Europa zahlen aufgrund des höheren Energiegehalts deutlich teurer werden könnte. Der bereits heute deutlich mehr ADAC sieht diese Pläne der EU-Kommission mit Sorge. In vielen europä- als in Erhalt und Ausbau der ischen Staaten sind die Steuersysteme fein justiert und auf nationale Straßeninfrastruktur investiert Besonderheiten abgestimmt. Dies findet im Vorschlag der EU-Kommission wird. Eine Ausweitung der Nut- keine Berücksichtigung. Der in Deutschland geltende, im Vergleich zu zerfinanzierung ist daher nicht Benzin niedrigere Energiesteuersatz auf Dieselkraftstoff, stellt beispiels- gerechtfertigt. weise keine Begünstigung des Diesels dar. Vielmehr wird dieser durch eine K Mobilität darf kein Luxusgut deutlich höhere Kfz-Steuer für Diesel-Pkw ausgeglichen. Darüber hinaus werden. Deshalb setzt sich der hat Deutschland bereits im Jahr 1999 eine Ökosteuer als Bestandteil ADAC gegen weitere finanzielle der Energiesteuer eingeführt, die den Liter Benzin und Dieselkraftstoff für Belastungen der Autofahrer den Endabnehmer um insgesamt 18,3 Cent verteuert. Die Autofahrer in ein – dies gilt für die Anlastung Deutschland tragen somit schon seit über zehn Jahren eine explizit ökolo- externer Kosten ebenso wie für gisch begründete, über den Kraftstoffverbrauch direkt an den CO2-Emissio- steigende Steuern. nen ansetzende Zusatzsteuerlast, die nach Auffassung des ADAC zwingend berücksichtigt, beziehungsweise angerechnet werden müsste. 6 ADAC Handlungsempfehlungen
Sicher Sicherheit als zentrale Aufgabe der Verkehrs- politik begreifen Entwicklung der Um die Unfallzahlen auf Europas Straßen weiter senken zu kön- Verkehrstoten in nen, bedarf es intensiver Anstrengungen. Deshalb setzt sich der Europa (EU 27) ADAC kontinuierlich dafür ein, den Straßenverkehr sicherer zu 45000 gestalten. Moderne Fahrzeuge und sichere Straßen können helfen, 40000 Unfälle zu vermeiden. Elektronische Assistenzsysteme – wie etwa 35000 eCall – bieten zudem die Möglichkeit, die Rettung Verunglückter 30000 25000 zu beschleunigen. Das A und O der Verkehrssicherheit sind jedoch 20000 gut ausgebildete Verkehrsteilnehmer, die für die Risiken des 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Straßenverkehrs sensibilisiert sind. Getöte Quelle: S tatistisches Bundesamt Sicherheit junger Fahrer verbessern Eine optimale Fahrausbildung ist die ideale Grundlage für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Auffallend ist, dass europaweit vor allem junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren häufig im Straßenverkehr verunglücken. In Deutschland macht diese Altersgruppe nur knapp zehn Prozent der Bevölkerung aus, sie verursachen als Pkw-Fahrer aber mehr als ein Viertel aller tödlichen Unfälle (Quelle: Statistisches Bundesamt). 1.448.317 Eine optimale Fahrausbildung kann helfen, das Risiko eines Verkehrsunfalls zu senken. Bis heute organisieren die europäischen Mitgliedstaaten ihre Fahrausbildungssysteme sehr unterschiedlich – von der Laienausbildung Menschen wurden 2011 in Europa in Großbritannien bis zur Mehrphasenausbildung in Österreich. Der ADAC bei einem Straßenverkehrsunfall empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich im Sinne von Best-Practice-Modellen verletzt. auch an erfolgreichen Methoden aus den anderen Ländern zu orientieren. 26.200 So bietet etwa die in Österreich erprobte mehrstufige Fahrausbildung viel- versprechende Ergebnisse. In Ländern, in denen ähnliche Voraussetzungen gegeben sind – etwa in Deutschland – bietet es sich an, in einem Feldver- such die Übertragbarkeit eines solchen Systems zu evaluieren. Menschen kamen 2013 auf den Die Europäische Union könnte in diesem Fall einen entscheidenden Mehr- Straßen in Europa ums Leben. wert bieten, indem sie ein Benchmark-System aufstellt und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen Neben den jungen Fahrern stehen immer häufiger auch ältere Verkehrsteil- nehmer im Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit. Das liegt nicht zuletzt am demographischen Wandel, der sich zunehmend auch auf Fragen der Mobili- tät auswirkt. So werden in Zukunft deutlich mehr ältere Fahrer am Straßen- verkehr teilnehmen. ADAC Handlungsempfehlungen 7
Sicher Teilnehmer-Urkunde Die europäischen Mitgliedstaaten gehen mit dieser Herausforderung sehr ADAC FahrFitnessCheck differenziert um. Insbesondere die Überprüfung der Fahreignung ist unter- schiedlich geregelt. Sollte der Umgang mit älteren Fahrzeugführern in der EU harmonisiert werden, so spricht sich der ADAC gegen die Einführung verpflichtender Fahreignungsprüfungen aus. Ältere Menschen stellen nach Ansicht des Clubs keineswegs eine Problemgruppe im Straßenverkehr dar. Im Gegenteil: Senioren verursachen seltener Unfälle mit Personenschäden als andere Altersgruppen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Als Fußgänger oder Radfahrer sind sie dagegen besonders gefährdet. Der ADAC setzt auf Aufklärung und Sensibilisierung. Insbesondere durch öffentlichkeitswirksa- me Kampagnen sollte europaweit auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, an freiwilligen Gesundheitschecks teilzunehmen und zum Erhalt der Fahrkompetenz vorhandene Trainingsangebote aktiv zu nutzen. Die Entscheider auf europäischer Ebene sollten dieses Thema in Zukunft stärker in die eigene Verkehrssicherheitsarbeit einfließen lassen. Grenzenlose Verkehrssicherheit: Bekämpfung des Führerscheintourismus Ist der Führerschein wegen eines Verkehrsverstoßes verloren, versuchen ihn viele Fahrer schnellstmöglich wieder zu erlangen. Hier werden die Risiken ei- nes grenzenlosen Europas sichtbar, denn die Voraussetzungen für eine Wie- dererteilung des Führerscheins nach schweren Delikten im Straßenverkehr sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Während manche Länder beispielsweise nach Alkohol- und Drogenfahrten mehrjährige Sperr- fristen mit automatischer Neuerteilung vorsehen, wird in Deutschland eine kürzere Sperrfrist mit individueller Eignungsfeststellung verhängt. Häufig ist dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, die in anderen EU-Staaten unbekannt ist. Um die MPU zu umgehen, wird oftmals der Führerschein im Ausland mit einem Scheinwohnsitz erworben. Die Folge: Tausende ungeeignete Fahrer mit EU-Führerscheinen müssen auf Rettungskarte den Straßen geduldet werden, bis sie erneut auffällig werden. Hier besteht aus Sicht des ADAC dringender Handlungsbedarf. Der ADAC spricht sich im Sinne der Verkehrssicherheit daher für eine rasche und rechtsverbindliche Neuregelung der Neuerteilungsanforderungen aus. Innovation für mehr Verkehrssicherheit: Assistenzsysteme und Rettungskarte Auch der sicherste Fahrer ist vor Fehlern im Straßenverkehr nicht gänzlich gefeit. In diesem Fall können technische Assistenzsysteme einen entschei- denden Mehrwert bieten. Dies trifft beispielsweise auf den eCall-Dienst zu, der im Falle eines Unglücks einen automatischen Notruf absendet. Der ADAC begrüßt ausdrücklich die Absicht der EU-Kommission, den Ein- satz des europaweiten eCall-Dienstes zur Pflicht zu machen. Schätzungen gehen davon aus, dass durch die verkürzten Reaktionszeiten der Notdiens- te jedes Jahr bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden können und Verletzte in 15 Prozent der Fälle deutlich geringere Folgeschäden erleiden (Quelle: EU-Kommission). Neben eCall werden weitere sicherheitsrelevante Funktionen durch neue Telematik-Technologien möglich, so etwa für Car-to-Car oder Car-to-Infra- 8 ADAC Handlungsempfehlungen
Sicher 2.500 structure-Kommunikation. Dadurch werden Angebote wie Echtzeit-Verkehrs- informationen oder Warnungen vor einem Stauende möglich. Der ADAC unterstützt die Pläne der EU zur Einführung weiterer sicherheitsrelevanter Angebote. Allerdings müssen im Sinne des Verbraucherschutzes Themen wie Datenschutz und Haftungsfragen fundiert behandelt werden. Menschenleben könnten durch den Einsatz des eCall europaweit pro Moderne Automobiltechnik kann bei einem Unfall ebenfalls die Überle- Jahr gerettet werden. benschancen deutlich erhöhen. Stabilere Karosserien erschweren aber teilweise die rasche Befreiung der Insassen nach schweren Unfällen. Die vom ADAC eingeführte modellspezifische Rettungskarte zeigt den Hilfskräf- ten vor Ort, wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind. Um eine schnelle Verbreitung der Rettungskarte zu sichern, kann der Ver- braucher sich diese zurzeit online ausdrucken. Der ADAC schlägt darüber hinaus vor, eine EU-weite elektronische Übermittlung der Rettungsdaten an Auf einen Blick die Retter möglich zu machen. So könnte beispielsweise der mit eCall ver- K Die Verbesserung der Verkehrs- sendete Datensatz um Informationen zur Rettungskarte ergänzt werden. sicherheit ist von zentraler Bedeutung. Eine optimierte Verkehrsgefährdung durch Lang-Lkw minimieren Fahrausbildung kann hier einen entscheidenden Immer wieder treten in der Verkehrspolitik Zielkonflikte auf. Die Aspekte Mehrwert bieten. der Verkehrssicherheit, Ökologie, Ökonomie sowie soziale Belange müssen K Ältere Verkehrsteilnehmer im Einzelfall betrachtet und angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt sollten für die Folgen des Älter- im Besonderen für die Revision der Richtlinie 96/53/EG, die Länge und werdens sensibilisiert und auf Gewichte von Lkw in Europa regelt. Grundsätzlich zielt das Revisionsvorha- die Möglichkeit freiwilliger Ge- ben darauf, die Aerodynamik von Lkw zu optimieren, um die Energieeffizi- sundheitschecks aufmerksam enz zu steigern und weniger CO2 zu emittieren. Diese Ziele unterstützt der gemacht werden. ADAC uneingeschränkt. K Wird der Führerschein aufgrund eines Verkehrsdeliktes eingezo- Erreicht werden kann dies bereits durch eine maßvolle Anpassung der gen, sollte es den Fahrern nicht zulässigen Länge, etwa zur Optimierung von Fahrerhäusern und einer gerin- möglich sein, diesen umgehend gen Erhöhung des erlaubten Gesamtgewichts beim Einsatz alternativer An- im Ausland neu zu beantragen. triebe. Eine volumenmäßige Vergrößerung der Fahrzeuge auf bis zu 25,25 K Die Einführung elektronischer m zulässige Gesamtlänge muss den Anforderungen der Verkehrssicherheit Assistenzsysteme wie eCall genügen. Aus Sicht des ADAC könnten sie vornehmlich auf geeigneten kann Leben retten. festgelegten Verbindungen, wie z.B. zwischen Seehäfen, Kombibahnhöfen, K Im Sinne der Verkehrssicherheit Binnenhäfen und Logistikzentren, effizienter und verkehrsentlastend ein- sollten Länge und Gewichte von gesetzt werden. Eine Erhöhung des Ladungsgewichtes würde dagegen die Lkw nur maßvoll erhöht werden. Verkehrssicherheit und die Substanz von Straßen und Brücken erheblich gefährden und wird deshalb vom ADAC abgelehnt. ADAC Handlungsempfehlungen 9
Innovativ Innovation durch vernetzte Mobilität Vernetzte Mobilität ist als Schlagwort in aller Munde. Ein Grund für die zunehmende Bedeutung dieses Phänomens ist die fort- schreitende Digitalisierung. Große Datenmengen werden heute automatisch erfasst und verarbeitet. Kommunikationsnetze sind nahezu überall verfügbar und ermöglichen den Zugang zu neuar- tigen, auf Informationen aufbauende Dienstleistungen – an jedem Ort, zu jeder Zeit. Um den Mehrwert der neuen Entwicklung zu nutzen, muss nicht nur in die Fahrzeuge, sondern auch in die Stra- ßeninfrastruktur investiert werden. Nur so kann die Kompatibilität sichergestellt werden. Darüber hinaus gilt es immer mehr, die Pri- vatsphäre des Einzelnen zu schützen und datenschutzrechtliche Aspekte stärker in den Vordergrund zu rücken. Vernetzte Mobilität Vernetztes Fahrzeug: Wahlfreiheit und Privatsphäre sichern Kommunikation Infrastruktur Die Autos auf unseren Straßen werden immer mehr zu mobilen Sensoren. Sie sammeln Daten über sich, ihren Nutzer sowie die Umgebung, in der sie sich bewegen. Der Autofahrer – aber auch sein Umfeld – kann von dieser Entwicklung erheblich profitieren, etwa durch sicherheitsrelevante Hinweise oder Verkehrsinformationen in Echtzeit. Der technologische Fortschritt bietet allerdings nicht nur Vorteile, sondern schafft auch Risiken. Deshalb sollten die politischen Entscheider mit diesem Thema sehr sensibel umgehen und die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung im Sinne des Verbrau- cherschutzes ausgestalten. Der ADAC empfiehlt in diesem Kontext, drei Schlüsselprinzipien sicherzu- stellen: Erstens sollten Datenschutz und Privatsphäre des Einzelnen eine deutliche Aufwertung erfahren. So sollten die europäischen Autofahrer jeder- zeit wissen, welche Daten über sie gesammelt, und zu welchem Zweck diese weiterverwendet werden. Dieser Grundsatz sollte auch für Pläne der EU-Kom- mission gelten, die eine grenzüberschreitende Kfz-Zulassung vereinfachen möchte. Der ADAC befürwortet eine solche Vereinfachung. Zweifelhaft sind je- doch Forderungen, die eine Einführung von RFID-Chips (Radio-Frequency Identi- andere Kfz fication Device) an Kennzeichen beinhalten. Diese Technologie ermöglicht es, Quelle: ADAC Daten berührungslos und unsichtbar zu übertragen – ohne eine entsprechen- de Eingrenzung würde dies eine vollständige Überwachung des Fahrzeugs so- wie des Fahrers ermöglichen. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes spricht sich der ADAC gegen eine derartige Praxis aus. Vielmehr muss das Recht der Verbraucher auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Zweitens gilt es, die Wahlfreiheit der Verbraucher sicherzustellen. Den Auto- fahrern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu entscheiden, bei welchem Anbieter sie ihr Fahrzeug – und insbesondere die telematischen Komponenten – warten und reparieren lassen. Um diese Wahlfreiheit zu ge- 10 ADAC Handlungsempfehlungen
Innovativ währleisten, muss als drittes Schlüsselprinzip ein diskriminierungsfreier Zugang zu Fahrzeugdaten garantiert werden. Andernfalls haben unabhängige Betreiber keine Möglichkeit auf das Fahrzeug zuzugreifen und ihre Dienste anzubieten. Der freie Markt, basierend auf offenen und standardisierten Zugängen, wird einen innovativen und preisfairen Absatzmarkt fördern. Dadurch kann eine große Pro- duktvielfalt und -qualität ermöglicht werden. Das ist im Sinne des Verbrauchers. Intelligente Verkehrssysteme fördern Vernetzte Mobilität beschränkt sich nicht alleine auf technische Entwicklungen im Fahrzeug. Vielmehr schließt der Begriff weitere Aspekte wie intelligente Verkehrssysteme oder eine kommunizierende Infrastruktur mit ein. In der soge- nannten ITS-Richtlinie (2010/40/EU) werden insgesamt sechs Themenfelder definiert. Dazu zählen vorbereitende Maßnahmen für den Einsatz des EU-weiten eCall, die unentgeltliche Übermittlung von sicherheitsrelevanten Verkehrsinfor- mationen sowie die Bereitstellung von Informationen für sichere Lkw-Parkplätze. Mit Hilfe von delegierten Rechtsakten sind darüber hinaus die Bereitstellung multimodaler Reise-Informationsdienste sowie Echtzeit-Verkehrsinformations- dienste und Reservierungsdienste für sichere Lkw-Parkplätze geplant. Der ADAC unterstützt die Bemühungen um europaweite Kompatibilität, Interope- rabilität und Kontinuität in den genannten Technologiefeldern. Bei der Umset- zung ist jedoch die Subsidiarität der Mitgliedstaaten zu beachten. Die Mitwir- kung in den Beratergremien der EU-Kommission muss allen interessierten Interessensvertretern offen stehen. Spezifikationen sollten technologie- und herstellerneutral formuliert und die fachlich zuständigen Standardisierungs- gremien (CEN, ETSI) eingebunden werden. Um die demokratische Legitimati- on sicherzustellen, sind delegierte Verordnungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Mitgliedstaaten durch das Europäische Parlament und den Rat zu beschließen. Bereitstellung von Verkehrsinformationen in Echtzeit voranbringen Auf einen Blick K Die Rahmenbedingungen beim Im Rahmen der ITS-Richtlinie ist die Bereitstellung umfassender, zuverlässiger vernetzten Fahrzeug sollten so und aktueller Verkehrsinformationen von besonderer Bedeutung. Hierin liegt das ausgestaltet werden, dass Pri- Potential für eine Vielzahl innovativer Dienstleistungen der vernetzten Mobilität. vatsphäre und Wahlfreiheit der Die Europäische Kommission beabsichtigt in einem delegierten Rechtsakt Verbraucher gewährleistet sind. die Rollen, Aufgaben und Verpflichtungen der öffentlichen und privaten Akteu- K Bei der Entwicklung intelligenter re in der Wertschöpfungskette zu regeln. Der ADAC plädiert dafür, dass allen Verkehrssysteme sollte darauf Verkehrsteilnehmern auch über sicherheitsrelevante Gefahrenwarnungen geachtet werden, dass alle hinaus ein Basisangebot kostenfreier Verkehrsinformationen zur Verfügung Stimmen gehört werden und steht. Da die Zahlungsbereitschaft für solche Dienste bei den Verbrauchern die demokratische Legitimation gering ist, setzt sich der ADAC dafür ein, dass die öffentliche Hand Verkehrs- gewahrt bleibt. daten und Verkehrsinformationen privater Akteure leistungsgerecht vergütet. K Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft Andernfalls werden keine tragfähigen Geschäftsmodelle Realität werden. Der bei der Verkehrssicherheit: Zugang der privaten Dienstanbieter zu Daten und Informationen, die mit öf- Sicherheitsrelevante Verkehrs- fentlichen Mitteln erstellt oder erhoben werden, sollte in diesem Zusammen- informationen sollten auch wei- hang vereinfacht werden. Der Club schlägt vor, dass Anbieter im öffentlichen terhin allen Verkehrsteilnehmer und privaten Verkehr vertraglich verpflichtet werden, Echtzeit-Informationen kostenfrei zur Verfügung stehen. über ihr Verkehrsangebot, ihre Verkehrsqualität und Störungen anderen Akteuren diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. ADAC Handlungsempfehlungen 11
Umweltfreundlich Mobilität nachhaltig ausrichten Mobilität stößt dort an Grenzen, wo ihre Auswirkungen keine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Städte und Metropolregionen stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforde- rung dar. Hier gilt es, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen zu schaffen. Dazu muss der Verkehr leiser und saube- rer, sprich stadtverträglicher, werden. In der Vergangenheit wurden bereits Schritte in die richtige Richtung unternommen. So konnte der Schadstoffausstoß im Straßenverkehr erheblich verringert wer- den – trotz steigender Fahrleistung. Die europäische Politik kann diese erfolgreiche Entwicklung unterstützen, indem sie verlässli- che Rahmenbedingungen für strenge Emissionslimits, innovative Antriebe und alternative Kraftstoffe gewährleistet. Umweltfreundliche Fahrzeuge fördern – realitätsnahe Prüfzyklen etablieren Um Emissionen im Stadtverkehr zu senken, müssen Maßnahmen dort ansetzen, wo diese entstehen: An der Quelle. So führen beispielsweise kon- tinuierlich verschärfte Abgas- und CO2-Grenzwerte zur stetigen und effektiven Entwicklung und Zielsetzung Verringerung der Schadstoffemissionen. In diesem Zusammenhang ist die der CO2-Flotten-Emissionen Festschreibung des CO2-Flottengrenzwertes auf 95 g/km für das Jahr 2021 in Europa ein wichtiger Schritt. Da die Automobilindustrie mit langen Produktzyklen arbeitet, sollte ein Langfristziel über das Jahr 2021 hinaus definiert werden, sobald Daten hinsichtlich der Marktdurchdringung und Kostenentwicklung alternativer Antriebe vorliegen. -55,2% 172,2 g/km Um den Absatz umweltfreundlicher Fahrzeuge zu unterstützen, ist es be- 95 g/km sonders wichtig, noch intensiver auf die Bedürfnisse und Sorgen der Ver- braucher einzugehen. Verständliche Verbraucherinformationen können hier 2000 2021 helfen, die Verunsicherung der Nutzer etwa beim Thema Kraftstoffverbrauch auszuräumen und damit Kaufanreize für umweltfreundliche Fahrzeuge Quelle: Europäische Umweltagentur zu schaffen. Der ADAC empfiehlt daher, die Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw (1999/94/EG) dahingehend zu überarbeiten, dass sie EU-weit eine klare und einheitliche Gestaltung gewährleisten. Basieren sollten die CO2-Grenz- werte sowie das Pkw-Label auf realitätsnahen Kraftstoffangaben. Derzeit erarbeitet das zuständige internationale Gremium (UNECE) einen neuen Prüfzyklus sowie ein neues Messverfahren. Diese sollen in Zukunft den Kraftstoffverbrauch exakter abbilden. Der ADAC begrüßt diesen Schritt und bestärkt die politischen Entscheider in einer Anwendung des neuen Prüfzyk- lus ab 2017. 12 ADAC Handlungsempfehlungen
Umweltfreundlich Infrastruktur für alternative Antriebe ausbauen Im Rahmen einer verbesserten Verbraucherinformation wäre es zielfüh- rend, die Preisauszeichnung unterschiedlicher Antriebsarten transparent zu gestalten. So wäre es sinnvoll, den Preis für Erdgas an der Tankstelle in Euro/Liter-Äquivalent auszuzeichnen, um die Vergleichbarkeit mit an- deren Kraftstoffen zu erleichtern. Derzeit verhindert dies der europäische E85 Rechtsrahmen. CNG LPG Der ADAC schlägt der EU-Kommission deshalb vor, die europarechtlichen Strom Hürden hierfür aus dem Weg zu schaffen, um zu einer verbraucherfreund- H2 lichen Lösung zu kommen. Jedoch wird die Marktdurchdringung von Benzin Fahrzeugen mit alternativen Antrieben nicht allein durch eine verbesserte Diesel Verbraucherinformation gelingen. Viel wichtiger ist es, dass den Nutzern Biodiesel eine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Pflanzenöl Mit der Initiative "Clean Power for Transport" hat sich die EU-Kommission dieser Herausforderung angenommen. Der ADAC unterstützt die Förderung alternativer Kraftstoffe und beobachtet die Ausarbeitung der nationalen Aktionspläne sehr genau. Allerdings ist fraglich, ob tatsächlich für alle heute vorhandenen alterna- tiven Antriebe sofort verbindliche Vorgaben gesetzt werden müssen. Dies würde konsequenterweise bedeuten, dass zeitgleich hohe Investitionen in mehrere Technologien getätigt werden. Welche sich am Ende durchsetzt, bleibt dagegen offen. Kritisch bewertet wird auch die Vorgabe für eine große Anzahl von Ladesta- tionen im öffentlichen Raum für Elektrofahrzeuge. Die Batterien von Elektro- autos werden, das zeigen die Erfahrungen in Praxisversuchen, vor allem dort geladen, wo die Fahrzeuge lange stehen, also nachts in der Garage. Anreize für einen stadtverträglichen Straßenverkehr schaffen Im Stadtverkehr werden die Herausforderungen für Mobilität und Verkehr wie unter einem Brennglas sichtbar. Hier treffen divergierende Interessen auf besonders engem Raum aufeinander. Dabei sind die Kommunen in Euro- pa – je nach regionaler Begebenheit – mit ganz unterschiedlichen Herausfor- derungen konfrontiert. Es macht daher Sinn, die lokalen Probleme auch vor Ort zu lösen – ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Die EU kann für Städte und Gemeinden einen Mehrwert bieten, wenn sie als Plattform für den Austausch von Informationen und bewährter Praktiken zur Verfügung steht. Mit der Veröffentlichung der Mitteilung „Mobilität in der Stadt“ im Dezember 2013 hat sich die EU-Kommission dieses Themas angenommen. Darin enthalten sind viele sinnvolle Empfehlungen, die den Stadtverkehr sauberer, sicherer und effizienter gestalten. Der ADAC begrüßt Maßnahmen, die den Straßenverkehr stadtverträglicher gestalten ohne ihn durch Restriktionen zu gängeln. So können Lärm- und Schadstoffemissionen deutlich verringert werden, wenn der Verkehr verflüssigt wird, etwa durch die Einrichtung von „grünen ADAC Handlungsempfehlungen 13
Verbraucherfreundlich Wellen“. Ein intelligentes Parkraummanagement, bedarfsgerechte Park & Ride-Stellplätze sowie ein leistungsfähiger und zuverlässiger öffentlicher Nahverkehr können darüber hinaus positive Effekte ausüben. Kritisch zu bewerten ist jedoch die Absicht, die Zufahrt zu Innenstädten restriktiv zu regeln. Verkehr aus den Städten auszusperren kann kein praktikables Mittel sein, um umweltpolitische Ziele zu erreichen oder die Zahl der Unfälle zu senken. Luftqualität verbessern, Emissionen an der Quelle reduzieren Die Luftqualität in den europäischen Städten hat sich in den letzten Jahr- zehnten kontinuierlich verbessert. Grund hierfür waren sowohl neue Ent- wicklungen in der Fahrzeugtechnik – etwa die Einführung von Katalysatoren und saubereren Motoren – als auch die Verringerung des Schadstoffaus- stoßes von Kraftwerken und Industrie. Trotzdem ringen die Kommunen mit Grenzüberschreitungen von Schadstofflimits, die von der EU vorge- geben wurden. Die EU hat ihren Schwerpunkt bisher vor allem auf die Reduktion der Auf einen Blick Immissionen gelegt. Zum Einsatz kamen dabei restriktive Maßnahmen wie K Um schädliche Emissionen des Tempolimits oder Einfahrverbote in Innenstädte. Der ADAC plädiert jedoch Straßenverkehrs zu reduzieren, dafür, effizientere und praktikable Lösungen einzusetzen. Diese zielen auf müssen diese dort verringert eine Reduktion der Emissionen ab und setzen an der Schadstoffquelle an. werden, wo sie entstehen: An der Quelle. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass der Straßenverkehr lediglich K Basieren sollten die CO2- für einen Teil der emittierten Schadstoffe verantwortlich ist. Um die Luftqua- Grenzwerte sowie das Pkw- lität in Städten nachhaltig zu verbessern, müssen Konzepte alle Schadstoff- Label auf realitätsnahen quellen – insbesondere auch Industrie- und Privathaushalte – berücksichtigen Kraftstoffangaben. und tragfähige Lösungen entwickeln. K Statt restriktiver Maßnah- men sollten positive Anreize Instrumente, die auf eine Reduktion der Emissionen zielen, vereinen dabei geschaffen werden, um den zwei Ziele: Zum einen bleiben die Innenstädte erreichbar und lebendig, zum Absatz sauberer Fahrzeuge anderen wird der Ausstoß von Schadstoffen reduziert. Der ADAC setzt sich zu fördern. dafür ein, diese Paradigmen bei der Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) zu berücksichtigen. 14 ADAC Handlungsempfehlungen
Verbraucherfreundlich Binnenmarkt verbraucher- freundlich gestalten Damit die europäischen Mitgliedstaaten in Zukunft noch enger zusammenwachsen, braucht es Vertrauen zwischen ihren Bür- gern. Dieses Vertrauen wird sich jedoch nur entwickeln, wenn sich die Menschen darauf verlassen können, dass sie im euro- päischen Ausland nicht übervorteilt werden. Deshalb wird es in der Zukunft eine wichtige politische Aufgabe sein, die Rechte der Verbraucher grenzüberschreitend besser zu schützen. Der ADAC bestärkt die Europäische Kommission darin, bei dieser Aufgabe als Impulsgeber zu fungieren und ihr Engagement weiter zu intensivieren. Rechtssicherheit bei Unfällen im Ausland stärken Rechtssicherheit ist für die europäischen Verbraucher ein hohes Gut – vor allem in emotional belastenden Situationen wie einem Verkehrsun- Der europäische Binnenmarkt fall fernab der Heimat. Diverse Initiativen des Europäischen Parlaments haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Abwicklung von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen erheblich zu erleichtern. Aller- dings gibt es immer noch Punkte, für die künftig eine EU-weite Lösung gefunden werden sollte. Beispielsweise haben Geschädigte in einigen EU-Ländern nur wenig Zeit, um ihre Schadenersatzansprüche einzureichen. Der ADAC plädiert dafür, in diesem Fall eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren einzuführen. Darüber hinaus dürfen Geschädigte in Fragen der Entschädigung nicht ge- genüber Opfern aus Inlandsunfällen benachteiligt werden. Die gerechteste Lösung wäre es, in diesen Fällen das Heimatrecht des Geschädigten und nicht wie bisher das Recht des Unfalllandes anzuwenden. Ein weiterer Aspekt: In vielen Ländern müssen selbst bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die Anwaltskosten nicht von der Gegenseite erstattet wer- den. Dies hält viele davon ab, berechtigte Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der ADAC empfiehlt deshalb eine EU-einheitliche Regelung, um außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten bei Auslandsunfällen erstattbar zu machen. Dies würde es den Geschädigten erleichtern, zu ihrem Recht zu kommen. EU-weite Halterhaftung verhindern Ein europaweiter Verbraucherschutz impliziert nicht nur, dass die Bürger im Ausland zu ihrem Recht kommen, sondern dass sie auch vor unge- rechtfertigten Angriffen geschützt werden. Einen kritischen Aspekt stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar, die auch gerne als ADAC Handlungsempfehlungen 15
Verbraucherfreundlich Argument zur Steigerung der Verkehrssicherheit herangezogen wird. Seit 2010 können Bußgelder für Verkehrsverstöße, die in anderen EU-Staaten begangen wurden, in Deutschland vollstreckt werden. Seit 2013 macht ein verbesserter Austausch von Halterdaten zwischen den EU-Staaten die Verfolgung von Verkehrssündern effektiver. Bewährt haben sich aus Sicht des ADAC sogenannte Vollstreckungshin- dernisse: Diese greifen beispielsweise dann, wenn das Verfahren nicht in deutscher Sprache geführt oder der Fahrzeughalter verantwortlich gemacht wird. Der künftige EU-Halterdatenaustausch wird Licht und Schatten mit sich bringen: Zum einen wird es für deutsche Behörden leichter, ausländi- sche Verkehrssünder zu verfolgen. Zum anderen ist jedoch zu befürchten, dass die Neuregelung für ausländische Behörden Anreiz sein wird, bei Verstößen deutscher Autofahrer im Ausland verstärkt den Fahrzeughalter in die Verantwortung zu nehmen. Der Club setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft bei der grenzüber- schreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen fundamentale Grundsätze des deutschen Rechts sichergestellt sind: Dazu zählt auch die Unschulds- vermutung. Eine EU-weite Halterhaftung würde dies unterminieren und zudem in keiner Weise zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen, da der Fahrer, der den Verstoß verursacht, straflos bleibt. Unterstützung bei kleineren Rechtsstreitigkeiten Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten greift das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen sollen hierdurch erleichtert und die Kosten solcher Verfah- ren gesenkt werden. Der ADAC bewertet die Verordnung 861/2007/EG grundsätzlich positiv, denn mit diesem Verfahren sollen vom Verbraucher Forderungen bis 2.000 Euro ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts leichter eingeklagt und durchgesetzt werden können. Problematisch ist jedoch, dass das Verfahren den Gerichten kaum bekannt und die notwendige Unterstützung bei der Ausfüllung der Formulare für den Verbraucher kaum gegeben ist. Aus Sicht des ADAC gibt es hier noch Handlungsbedarf, damit die Verbraucher die erforderli- che Hilfestellung erhalten. Verbraucherrechte auf Reisen stärken Für die meisten Europäer ist ihr Kontinent gleichzeitig das belieb- teste Reiseziel. Gerade im Urlaub sind Rechtsstreitigkeiten besonders ärgerlich. Pauschalurlauber profi- tieren seit 1990 während ihres Ur- laubs vom Schutz des europäischen Pauschalreiserechts. Reisemängel, Reiserücktritt oder die Insolvenz des Veranstalters werden über 16 ADAC Handlungsempfehlungen
Verbraucherfreundlich dieses Gesetz abgedeckt. Technologische Entwicklungen, wie etwa Auf einen Blick die zunehmende Reisebuchung über das Internet, erfordern jedoch K Rechtssicherheit ist für die eine Modernisierung der Gesetzestexte. Dies hat die EU-Kommission europäischen Verbraucher ein erkannt. hohes Gut – im In- und Ausland. Die Regelung von Verkehrsun- In ihrem Richtlinienentwurf schlägt sie eine an moderne Buchungsfor- fällen im Ausland sollte in dieser men angepasste Formulierung sowie eine europaweite Harmonisierung Hinsicht für die Geschädigten des Pauschalreiserechts vor. Nach Ansicht des ADAC besteht allerdings freundlicher gestaltet werden. die Gefahr, dass dadurch verbraucherfreundliche Vorgaben des deut- K Einer EU-weiten Halterhaftung schen Pauschalreiserechts ausgehebelt werden. Das gilt insbesondere sollte eine Absage erteilt für das in Deutschland praktizierte System der Reisepreisminderung. werden, da sie fundamentalen Dieses besagt, dass der Veranstalter auch für Reisemängel haftet, die Rechtsgrundsätzen wie etwa er nicht selbst verschuldet hat. Der ADAC spricht sich in diesem Fall der Unschuldsvermutung ent- im Sinne des Verbraucherschutzes für eine Minimalharmonisierung des gegensteht und keinen Beitrag europäischen Rechts aus. Damit würde den Mitgliedstaaten die Freiheit zur Verbesserung der Verkehrs- eingeräumt, auf nationaler Ebene ein höheres Verbraucherschutzniveau sicherheit leistet. zu erhalten. K Das Reiserecht – insbesonde- re bei Pauschalreisen – sollte Viele Urlauber sind jedoch schon bei der Anreise zum Urlaubsziel auf neuen technologischen Entwick- juristischen Beistand angewiesen, etwa bei Flugverspätungen oder -aus- lungen angepasst werden, um fällen. Die rechtliche Praxis zeigt, dass die Fluggastrechteverordnung die Verbraucher wirksam (261/2004/EG) viele Verbraucher verwirrt. Ein überarbeiteter Vorschlag zu schützen. der EU-Kommission sieht Sanktionen nicht wie bisher ab einer drei- K Monopole führen in der Regel zu stündigen Verspätung vor, sondern erst ab fünf, sieben oder bei langen überteuerten Preisen. Deshalb Flugstrecken sogar erst ab zwölf Stunden. Der Großteil der von ADAC sollte der Wettbewerb im Sinne Mitgliedern monierten Verspätungen wäre damit nicht mehr vom Schutz des Verbraucherschutzes ange- der Verordnung umfasst. Der ADAC plädiert dafür, diese Regelung im kurbelt werden – etwa auf dem Sinne des Verbraucherschutzes zu überdenken, da im Falle der Um- Markt für sichtbare Ersatzteile. setzung Ausgleichszahlungen für Verspätungen nur noch in seltenen, KT achomanipulation gilt es zu ver- extremen Fällen erfolgen würden. hindern, da die Verbraucher in hohem Maß geschädigt werden. Verbraucherschutz durch mehr Wettbewerb sichern Verbraucherschutz bedeutet auch, dass die Bürger beim Kauf von Leistungen und Produkten zwischen mehreren Anbietern wählen kön- nen. Monopole haben dagegen fast immer negative Auswirkungen für die Verbraucher, führen sie in der Regel doch zu überhöhten Preisen. Dies gilt auch auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile. In einigen EU-Staaten gibt es für Kotflügel, Seitenspiegel oder Scheinwerfer eine Reparaturklausel im Geschmacksmusterrecht. Andere Mitgliedstaa- ten gewähren dagegen den Fahrzeugherstellern ein Quasi-Monopol auf sichtbare Ersatzteile. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann ein kleiner Unfallschaden in diesem Fall teuer werden. Den Preis da- für zahlt am Ende der Verbraucher. Aus Sicht des ADAC sollte jeder Konsument selbst entscheiden können, ob er sein Auto mit Original- Ersatzteilen oder mit Ersatzteilen anderer Lieferanten reparieren lassen möchte. Die EU-Kommission hat versucht, diesen Missstand zu beenden, allerdings blockieren die Mitgliedstaaten bislang eine entsprechende gesetzliche Regelung. Der ADAC spricht sich dafür aus, dieses Thema nicht ruhen zu lassen, sondern erneut auf die Agenda zu setzen, um einen verbraucherfreundlichen Binnenmarkt durchzusetzen. ADAC Handlungsempfehlungen 17
Verbraucherfreundlich Tachomanipulation bekämpfen Der Tacho wird laut Berechnungen der Polizei an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen manipuliert. Der verfälschte Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3.000 Euro. Das bedeutet allein in Deutschland einen jährlichen Schaden von fast sechs Milliarden Euro. Opfer sind in erster Linie die privaten Gebrauchtwagen-Käufer. Die „Dienstleister“ verwenden handliche Manipulationsgeräte, die zu Preisen ab 200 Euro frei verfügbar und teilweise auch vom Fahrzeug- besitzer selbst bedienbar sind. Damit können die meisten Autos bin- 6 Mrd. € nen weniger Minuten auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden – meist ohne Spuren zu hinterlassen. Im Sinne des Verbrau- cherschutzes wie auch der Verkehrssicherheit sollte die Politik dieses Thema auf ihre Agenda setzen. Darüber hinaus empfiehlt der ADAC den Entscheidern, Druck auf die Automobilhersteller auszuüben, um beträgt der wirtschaftliche Schaden, die Fahrzeuge zeitgemäß vor Tachomanipulation zu schützen. Teilweise der in Deutschland jährlich durch werden geeignete Technologien bereits verbaut, aber nicht zum Schutz Tachomanipulation entsteht. gegen Tachobetrug angewendet. 18 ADAC Handlungsempfehlungen
Für Ihre Notizen ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________________ ADAC Handlungsempfehlungen 19
2842742/04.14/5’ Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Hansastraße 19 80686 München
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