AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987

Die Seite wird erstellt Heinrich Schulte
 
WEITER LESEN
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
AFKV Gelsenkirchen
       Ausbildungsinstitut seit 1987

                                                u n g
                                            ild
                                     s b utin/en
                                 A u
                       n      ur
                         z chothe -    rape
                 ion e         y      e
         m a t ogische ensthe
                          n Ps   rapi
In   for      ycho
              m Ps
                   l  rhal
                           t
                            n kt Ve
          z u             u
     zur/       S c hwerp                                  AFKV GmbH
              -
                        Ausbildungsinstitut für Klinische Verhaltenstherapie GmbH
                                                               Staatlich anerkannt
                                                                      Mitglied DVT
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
Inhaltsverzeichnis

                             1.       DAS LEITBILD DES AFKV						                                       4

                             2.       DAS AFKV ALS AUS- UND WEITERBILDUNGINSTIUT 			                    5

                             3.       DIE AUSBILDUNG AM AFKV: ABLAUF UND INHALT			                      6

                             3.1.     Ziel und Gliederung 						                                        6
                             3.2.     Theorie								                                                   7
                             3.3.     Selbsterfahrung							                                            7
                             3.4.     Praktische Tätigkeit I und II						                               8
                             3.5.     Praktische Ausbildung und Supervision				                         9

   Vergangenheit ist,        4.       VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR AUSBILDUNG		                  10

                             4.1.     Psychologische Psychotherapeuten					                            10

wenn es nicht mehr wehtut.   4.2.     Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten				                    10
                             4.3.     Anmeldung							                                                 10

           Mark Twain        5.       KOSTEN UND EINNAHMEN WÄHREND DER AUSBILDUNG                      12

                             5.1.     Gebühren und Zahlungsmodalitäten					                            12
                             5.1.1.   Ausbildungskosten						                                          12
                             5.1.2.   Zahlungsmodalitäten						                                        12
                             5.1.3.   Supervisionskosten						                                         12
                             5.2.     Einnahmen im Rahmen der Ausbildung				                           13
                             5.2.1.   Einnahmen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit I (Klinikjahr)		   13
                             5.2.2.   Einnahmen im Rahmen der Praktischen Ausbildung			                13

                             6.       SONSTIGE REGELUNGEN IN DER AUSBILDUNG			                         14

                             7.       ANSPRECHPARTNER*INNEN AM AFKV				                                15

                             7.1.     Geschäftsstelle, Institut und Institutsambulanzen			             15
                             7.2.     Personen und Funktionen						                                    15
                             7.2.1.   Geschäftsführung							                                          15
                             7.2.2.   Institutsleitung/Ausbildungsausschuss 				                       15
                             7.2.3.   Der wissenschaftliche Beirat						                               15

                             8.       SUPERVISOR*INNEN UND KOOPERATIONSPARTNER*INNEN DES AFKV          16

                             8.1.     Supervisor*innen 							                                         16
                             8.2.     Kooperierende Kliniken						                                     16
                             8.3.     Kooperierende Fachpraxen						                                   16

                             9.       STUDIENPLAN UND CURRICULUM					                                  17

                             9.1.     Studienplan							                                               17
                             9.2.     Dozent*innen							                                              18
                             9.3.     Curriculum 							                                               19

                             10.      ANMELDEFORMULAR        					                                     25
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
2. Das AFKV als Aus- und Weiterbildunginstitut
                                                                                                                                                  Das AFKV wurde im November 1987 von Psycholog*innen und                   Das AFKV GmbH ist als Ausbildungsstätte gemäß § 6 PsychThG
                                                                                                                                                  Ärzt*innen als gemeinnütziger Verein gegründet, um in Nordrhein-          mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie für Psychologische
                                                                                                                                                  Westfalen Diplom-Psycholog*innen, Pädagog*innen und Ärzt*innen,           Psychotherapeut*innen sowie für Kinder- und Jugendlichenpsycho-
                                                                                                                                                  welche mit Verhaltenstherapie Krankenbehandlungen durchführen             therapeut*innen durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Landes-
                                                                                                                                                  wollen, eine regional Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung anzu-      prüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie staatlich
                                                                                                                                                  bieten. Seit dem über dreißigjährigem Bestehen hat unser Ausbildungs-     anerkannt. Das AFKV wird auch weiterhin als anerkanntes Ausbildung-
                                                                                                                                                  institut schon einige Veränderungen und Entwicklungen in der              sinstitut nach dem neuen PsychThG (§28) als Ausbildungsinstitut tätig
                                                                                                                                                  Reform der Ausbildung erlebt und mit der nötigen Erfahrung konstruktiv    sein, um sicherzustellen, dass alle bis spätestens 2032 (in Härtefälle
                                                                                                                                                  umgesetzt. Ähnlich wie 1999, wo die Ausbildung zum ersten Mal             bis 2035) ihre Ausbildung als Psychologische Psychotherapeut*in
                                                                                                                                                  durch ein Psychotherapeutengesetz geregelt wurde, stehen wir 2019         bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit erfolgreicher
                                                                                                                                                  durch das neue Psychotherapeutengesetz abermals vor Heraus-               Prüfung abschließen können (§27 PsychThG). Das AFKV bleibt somit
                                                                                                                                                  forderungen, denen wir uns auf der Basis langjähriger Erfahrung und       weiterhin zur Gewährleistung der ambulanten psychotherapeutischen
                                                                                                                                                  Freude an Innovationen gerne stellen.                                     Behandlung in der Ausbildung gemäß § 117 Abs. 2 SGB V durch den
                                                                                                                                                                                                                            zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen
                                                                                                                                                  Wir befinden uns somit in einer spannenden Zeit des Umbruchs:             ermächtigt.
                                                                                                                                                  Durch das am 01.09.20 in Kraft tretende neue Psychotherapeuten-
                                                                                                                                                  gesetz (PsychThG), was am 26.09.19 vom Bundestag beschlossen              Das AFKV wird als bestehendes und nach §117 SGB ermächtigtes
                                                                                                                                                  wurde und dem der Bundesrat am 08.11.19 zugestimmt hat, wird die          Ausbildungsinstitut nach dem neuen PsychThG (§117) ohne weitere
                                                                                                                                                  bisherige Ausbildung zur Psychotherapeut*in zur Weiterbildung nach        Bedarfsprüfung als künftiges Weiterbildungsinstitut anerkannt werden,
                                                                                                                                                  einem Studium der Psychotherapie, das mit einer Approbation abschließt.   so dass ein sinnvoller Parallelbetrieb sowohl als Ausbildungs- als
                                                                                                                                                                                                                            auch als Weiterbildungsinstitut für künftige Psychotherapeut*innen
1. Das Leitbild des AFKV                                                                                                                          Für diejenigen Psycholog*innen und Pädagog*innen, die keinen              möglich ist.
                                                                                                                                                  Abschluss im neuen Studiengang Psychotherapie erlangen und vor
Wir möchten Ihnen mit dieser Infobroschüre unser Institut und unsere Ausbildung vorstellen.                                                       dem 01.09.20 mit einem für die bisherige Ausbildung zur Psycho-
Selbstverständlich finden sie dieses und noch mehr auf unserer Website: https://www.afkv.de                                                       therapeut*in qualifizierenden Studiengang begonnen haben, sieht
                                                                                                                                                  das neue PsychThG (§27) eine zwölfjährige Übergangsregelung vor:
Die von uns angebotene Ausbildung möchte folgendes Leitbild verwirklichen:                                                                        Wer bis zum 31.08.2032 (in Härtefälle bis 2035) sowohl das Studium
                                                                                                                                                  als auch die sich anschließende Ausbildung als Psychologische Psycho-
                                                                                                                                                  therapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
• Verhaltenstherapie ist für uns eine der effektivsten Formen der          einer interdisziplinären Kooperation mit anderen Einrichtungen/        in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren
  Behandlung psychisch kranker Menschen. Den Patient*innen                 Praxen (Netzwerkarbeit) sehr gut ab. Sie erhalten so gute professio-   mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen hat, erhält sowohl die
  können durch konkrete Strategien der Problembewältigung                  nelle Sozialisationsbedingungen im Rahmen ihrer Ausbildung. Die        Approbation als auch den sozialrechtlich wichtigen Fachkundenachweis,
  früh Hoffnung und Optimismus vermittelt werden. Dies setzt auf           verantwortlichen Ambulanz- und Fachpraxenleiter*innen stehen           der wiederum zum sofortigen Arztregistereintrag berechtigt. Damit
  Seiten der Psychotherapeut*innen eine wissenschaftlich fundierte         dabei in einem regelmäßigen engen fachlichen und persönlichen          einher gehen auch alle Befugnisse, die die künftigen nun vereinfacht
  Ausbildung in Verbindung mit einer den Menschen zugewandten              Austausch mit der Institutsleitung.                                    „Psychotherapeut*innen“ genannten Kolleg*innen nach erfolgreicher
  Persönlichkeit voraus. Wir möchten daher eine Ausbildung in                                                                                     fünfjähriger Weiterbildung, welche im Anschluss an das fünfjährige
  Verhaltenstherapie vermitteln, die einerseits evidenz- und leit-      • Die Ausbildung erfolgt somit auch durch „Lernen am Modell“.             Psychotherapiestudium und Approbation zur Erlangung des Fach-
  linienbasiert und andererseits offen für neue Inhalte und Ideen         Insbesondere in der praktischen ambulanten Ausbildung erhalten          kundenachweises zu absolvieren ist, haben werden.
  ist. Wir schauen gerne über den „Tellerrand“ hinaus und lernen          sie die Möglichkeit neben dem Erwerb von Erfahrungswissen und
  von unseren analytischen, tiefenpsychologischen und systemisch          Techniken eine für das Gelingen von Psychotherapie geeignete            Die jetzt gültige Berufsbezeichnungen „Psychologische Psycho-
  arbeitenden Kolleg*innen. Unser Curriculum beinhaltet daher             eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln.                             therapeut*in“ bzw. „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in“
  neben Seminare durch entsprechend qualifizierte Dozent*innen                                                                                    werden von denjenigen, die nach dem alten PsychThG ihre Ausbildung
  auch Neuerungen in der Verhaltenstherapie wie Schematherapie,         • Die Ausbildung (auch in Vollzeit) soll die Vereinbarkeit von Familie    absolviert haben, weitergeführt (§26 PsychThG). Eine Nachqualifizie-
  ACT, traumafokussierte Psychotherapie (EMDR, Tf-KBT), Gruppen-          und zusätzliche Berufstätigkeit in Teilzeit ermöglichen. Wir bieten     rung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zur Ausübung
  psychotherapie und Neuropsychologie.                                    daher entsprechende Ausbildungszeiten an und ermöglichen                von Erwachsenenpsychotherapie sieht das neue PsychThG nicht vor.
                                                                          auch Seminare an Werktagabenden, so dass nicht jeder Tag am             Hingegen können Psychologische Psychotherapeut*innen weiterhin
• Theorie und Praxis sollen in den Seminaren fest miteinander             Wochenende belegt ist.                                                  einen sozialrechtlich relevanten Fachkundenachweis für Kinder- und
  verwoben sein. Wir bieten daher nur kleine Lerngruppen an. Es                                                                                   Jugendlichenpsychotherapie (Abrechnungserlaubnis) erwerben. Zur
  finden keine „Vorlesungen“ mit weit über 20 Teilnehmer*innen statt.   • Die Ausbildung kann für Sie dezentral in unseren Institutsambu-         bisherigen Berufsbezeichnung kommt nun die Berufsbezeichnung
                                                                          lanzen und kooperierenden Fachpraxen wohnortnah und regional            Psychotherapeut*in für diejenigen hinzu, die nach einem fünfjährigen
• Die Ausbildung soll praxis- und realitätsnah erfolgen. Daher            erfolgen.                                                               Psychotherapiestudium entsprechend dem neuen PsychThG
  findet der Einsatz im Rahmen der praktischen Tätigkeit II und                                                                                   approbiert sind. Künftige Psychotherapeut*innen müssen dann eine
  der praktischen Ausbildung in unseren intensiv von langjährig         • Wir sind persönlich in jeder Situation für sie ansprechbar. Entweder    fünfjährige stationäre und ambulante Weiterbildung absolvieren,
  erfahrenen Psychotherapeut*innen betreuten kleineren aus-               während der genannten Bürozeiten oder auch mobil. Sprechen Sie          die dann zu einer Fachgebietsbezeichnung inklusive sozialrechtlich
  gelagerten Institutsambulanzen und kooperierenden Fachpraxen            ihre Ambulanz-, Fachpraxen- und Institutsleitung an!                    relevanten Fachkundennachweis für z.B. Kinder- und Jugendlichen-
  statt. Neben schneller Ansprechbarkeit der Verantwortlichen                                                                                     psychotherapie und Erwachsenenpsychotherapie in einem psycho-
  bilden diese dezentralen Einrichtungen eine künftige ambulante        • Wir bieten eindeutige Kostentransparenz: was wir in unseren Infor-      therapeutischen Verfahren (z.B. VT) führt. Ein Arztregistereintrag ist
  Tätigkeit als Psychotherapeut*in sowohl durch die Patientenaus-         mationen darlegen ist eindeutig. Es findet sich keine „verdeckten“      dann aber erst -trotz vorliegender Approbation- nach Abschluss der
  wahl als auch durch die kollegiale Kooperation in der Praxis und        Kosten.                                                                 Weiterbildung möglich (§95c PsychThG).

4                                                                                                                                                                                                                                                                                               5
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
3. Die Ausbildung am AFKV: Ablauf und Inhalte

3.1 Ziel und Gliederung                                                                                                                           3.2 Theorie: 600 Stunden                                                3.3 Selbsterfahrung: 120 Stunden

Das Institut ist Mitglied im Deutschen Fachverband für Verhaltens-       Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden und                       Die Lehrveranstaltungen werden von Hochschullehrern*innen,              Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden Gruppenselbst-
therapie (DVT). Im Programm des AFKV für die Ausbildung in               besteht aus der/ den                                                     psychologischen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit                erfahrung.
Verhaltenstherapie sind die curricularen Qualitätsnormen des DVT                                                                                  mehrjähriger Erfahrung in Klinik und freier Praxis sowie spezifischer
berücksichtigt.                                                          • praktischen Tätigkeit                                                  Lehrerfahrung praxisnah durchgeführt.                                   Gegenstand der Selbsterfahrung sind Reflexion und Modifikation
                                                                                                                                                                                                                          persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben
Die Ausbildung wird auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes      • theoretischen Ausbildung                                               Die Theoretische Ausbildung findet ausschließlich in kleinen Lern-      und Handeln unter Einbeziehung der Lerngeschichte und der
sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische                                                                                  gruppen mit max. 15 Teilnehmern statt und umfasst mindestens            persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) unter Berücksichtigung der          • praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen                         600 Stunden. Sie erfolgt praxisbezogen in den im Gesamtcurriculum
Neufassung der Psychotherapie -Richtlinien des Bundesausschuss der         unter Supervision                                                      genannten Bereichen. Sie erstreckt sich auf die zu vermitteln-          Die Selbsterfahrung wird von Selbsterfahrungsleiter*innen durchge-
Ärzte und Krankenkassen durchgeführt.                                                                                                             den Grundkenntnisse (200 Stunden) für die psychotherapeutische          führt, die als Supervisor*innen seitens der Ausbildungsstätte anerkannt
                                                                         • Selbsterfahrung, welche die Ausbildungsteilnehmer zur Reflexion        Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung (400 Stunden)         sind. Die Ausbildungsteilnehmer dürfen zu den Selbsterfahrungs-
Ziel der Ausbildung am AFKV ist die Qualifikation zur Ausübung             des eigenen therapeutischen Handelns befähigt und                      auf Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psycho-     leiter*innen nicht in einem verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen
heilkundlicher Psychotherapie, die zur staatlichen Approbation als                                                                                therapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie).                         oder dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Psychologischer Psychotherapeut*innen führt. Die Ausbildung              • erforderlichen Stunden zum Zwecke des Selbststudiums
findet in Kursform statt.                                                  (sog. „freie Spitze“)                                                  Sie findet in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen           Die Selbsterfahrung wird von zwei Selbsterfahrungsleiter*innen
                                                                                                                                                  Übungen entsprechend dem Ausbildungsplan statt. Im AFKV wird            durchgeführt, um die Intensität der Prozesse bei den Teilnehmer*innen
Jeder Kurs besteht aus max. 15 Ausbildungsteilnehmer*innen.              Sie führt zur Approbation nach Bestehen der staatlichen Prüfung          jedoch alles in Seminarform wegen des besseren Lerneffekts und der      adäquat begleiten zu können.
                                                                         (Staatsexamensprüfung).                                                  Möglichkeit einer besseren Praxisvermittlung durchgeführt, so dass
Die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen erfolgt                                                                                  die Veranstaltungen auf Kursgröße beschränkt bleiben.                   Es können aber auch zusätzlich (oder als Ersatz für die Gruppenselbst-
auf der Grundlage von Landesprüfungsamt für Medizin, Psycho-             Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungs-                                                                                   erfahrung) Einzelselbsterfahrungsstunden vereinbart werden, die je-
therapie und Pharmazie genehmigten Ausbildungsplänen und                 veranstaltungen ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.               Die Unterrichtsveranstaltungen finden ca. einmal wöchentlich abends     doch entsprechend dem aktuellen Gebührensatz kostenpflichtig sind.
erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen                                                                               von 18/19 h - 22 h und an Samstagen ganztägig ab 9/10 h statt. Sie
in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren          Die Ausbildung wird in der so genannten Vollzeitform durchgeführt        werden in den Institutsräumen in Gelsenkirchen durchgeführt. Einzelne
sowie auf eine vertiefte Ausbildung im Bereich der Verhaltens-           und verläuft über mindestens 3 Jahre (6 Semester). Dabei ist es          Veranstaltungen können in Ausnahmefällen andernorts stattfinden.
therapie. Sie wird auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen    jedoch möglich zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auch in
Erkenntnisstandes praxisnah und patientenbezogen durchgeführt.           Teilzeit anderweitig berufstätig zu bleiben und/oder für Angehörige      Zur näheren inhaltlichen Ausgestaltung: siehe Studienplan und
                                                                         zeitlich angemessen zur Verfügung zu stehen. In solchen Fällen kann      Curriculum unter Punkt 9.
In der Ausbildung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig-         sich die Ausbildungszeit natürlich entsprechend verlängern, so dass es
keiten vermittelt, die erforderlich sind, um eigenverantwortlich und     eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie geben kann. Die Ausbildung
selbständig Psychotherapie durchführen zu können und zwar                beginnt in Kursform mit bis zu maximal 15 Teilnehmer*innen einmal
                                                                         jährlich im Frühjahr oder Herbst. Die Durchführung erfolgt auch in
• in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von psychischen Störungen   kleinen Kursen ab acht Teilnehmer*innen.
  mit Krankheitswert
                                                                         Das AFKV kooperiert mit Krankenhäusern und Landeskliniken sowie
• bei der Therapie psychischer Ursachen als Begleiterscheinung oder      mit Psychotherapeutischen Fachpraxen. Die Kooperation mit Universi-
  Folge von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der         täten ist durch die Mitarbeit von Hochschullehrern gewährleistet.
  ärztlich erhobenen Befunde.
                                                                         Das Institut ist bemüht, eine hoch qualifizierte Ausbildung zu gewähr-
                                                                         leisten. Diese wird vom Ausbildungsausschuss und einem wissen-
Dabei stellen die wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grund-     schaftlichen Beirat (s.u.) überwacht.
lagen die Basis des Handelns dar.

6                                                                                                                                                                                                                                                                                              7
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
3.5 Praktische Ausbildung und Supervision

                                                                                                                                                    Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in einem   Die Gruppensupervision soll in 4er Gruppen stattfinden. Möglich sind
                                                                                                                                                    wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und        nach vorheriger Vereinbarung mit allen Teilnehmern und dem Super-
                                                                                                                                                    dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und prakti-       visor auch 2er und 3er Gruppen, die dann entsprechend teurer für die
                                                                                                                                                    schen Konzepten bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit      jeweiligen Teilnehmer dieser Gruppe werden. Alle Supervisionsgrup-
                                                                                                                                                    Krankheitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes.    pen, deren Teilnehmer, Anzahl und die vereinbarte Dauer müssen dem
                                                                                                                                                                                                                            AFKV vorab mitgeteilt werden. Entsprechende Formulare werden zur
                                                                                                                                                    Die praktische therapeutische Ausbildung wird unter Supervision         Verfügung gestellt. Abgesagte, aber fest vereinbarte GSV-Termine
                                                                                                                                                    nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen in den Institutsambulan-      werden in Rechnung gestellt werden, um finanzielle Nachteile für die
                                                                                                                                                    zen wie auch in Fachpraxen durchgeführt. Der Beginn der erforderli-     übrigen Teilnehmer und Supervisoren zu vermeiden. Der Teilnehmer
                                                                                                                                                    chen Behandlungen unter Supervision (praktische Ausbildung § 4 der      ist dabei verpflichtet ersatzweise für entsprechende (auch Einzel-)SV
                                                                                                                                                    PsychTh-AprV) ist frühestens nach dem Erwerb der Grundkenntnisse        der Behandlungsfälle zu sorgen und anfallende Zusatzkosten selber zu
                                                                                                                                                    ab dem 3. Semester und nach Bestehen eines Zwischenkolloquiums,         tragen.
                                                                                                                                                    welches zur Leistungskontrolle durch den Prüfungsausschuss des Ins-
                                                                                                                                                    tituts durchgeführt wird, möglich.                                      Während der praktischen Ausbildung haben die Ausbildungsteilneh-
                                                                                                                                                                                                                            mer*innen mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstel-
                                                                                                                                                    Sie umfasst mind. 600 (max. 800) Behandlungsstunden unter Super-        lungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision
                                                                                                                                                    vision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindes-         stattgefunden haben, zu erstellen. Die Falldarstellungen haben unter
                                                                                                                                                    tens 150 Supervisionsstunden, die als Einzel- und Gruppensupervision    Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Diagnostik,
                                                                                                                                                    durchzuführen sind. Ein Teil dieser Behandlungsstunden kann dezen-      Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit
                                                                                                                                                    tral in dafür vom Landesprüfungsamt und dem AFKV anerkannten            einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis
                                                                                                                                                    Lehrpraxen und Einrichtungen absolviert werden. Von den insgesamt       nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungs-
                                                                                                                                                    mind. 150 Supervisionsstunden sind mindestens 50 Stunden in Einzel-     technik in Verbindung mit der Theorie darzustellen. Die Falldarstel-
                                                                                                                                                    supervision durchzuführen. Die genannten Supervisionsstunden sind       lungen sind dem Ausbildungsausschuss zur Beurteilung vorzulegen.
                                                                                                                                                    entsprechend der PsychTh-AprV bei mindestens drei Supervisor*innen      Entsprechende Muster und Leitfäden zur Erstellung von Falldokumen-
                                                                                                                                                    des Institutes abzuleisten. Bei Gruppensupervisionen soll die Gruppe    tationen stellt das Institut zur Verfügung.
                                                                                                                                                    aus vier Teilnehmern bestehen. Werden mehr als 600 Behandlungs-
                                                                                                                                                    stunden durchgeführt erhöht sich das notwendige Kontingent für          Die Teilnehmer müssen die berufsethischen Verpflichtungen für Psy-
                                                                                                                                                    Supervision entsprechend dem Verhältnis von 1 Supervisionsstunde        chotherapeut*innen entsprechend der Berufsordnung der Psycho-
                                                                                                                                                    auf 4 Behandlungsstunden. Diese Supervisionsstunden können              therapeutenkammer NRW einhalten. Dazu gehören insbesondere das
                                                                                                                                                    ausschließlich als Gruppensupervision durchgeführt werden, wenn         korrekte Verhalten gegenüber den Patienten, die Wahrung der Schwei-
                                                                                                                                                    bereits 50 Einzelsupervisionsstunden erbracht sind.                     gepflicht und Kollegialität.
3.4 Praktische Tätigkeit I und II: 1.800 Stunden
                                                                                                                                                    Die erforderliche Fallsupervision erfolgt durch Supervisor*innen, die
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen        Alle Einrichtungen müssen vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psy-          durch das AFKV anerkannt und durch das Landesprüfungsamt für
in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne              chotherapie und Pharmazie als Kooperationseinrichtungen des Insti-         Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bestätigt sind. Bei jedem der
des § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes sowie von            tuts anerkannt sein. Diese praktische Tätigkeit kann dezentral in dafür    drei vorgeschriebenen Supervisor*innen sollten jeweils 200 Behand-
Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht            vom Landesprüfungsamt und dem AFKV anerkannten Lehrpraxen und              lungsstunden supervidiert werden. Da am Anfang der Ausbildung eine
indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht.      Einrichtungen absolviert werden . Ein Beginn der praktischen Tätigkeit     intensivere Begleitung sinnvoll und notwendig ist, müssen zunächst
                                                                         in einer Einrichtung vor der schriftlichen Anerkennung des LPA ist nicht   15 Stunden Einzelsupervision abgeleistet werden als Voraussetzung
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und ist         möglich.                                                                   für die Teilnahme an der ersten Gruppensupervision.
in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten.
Hiervon sind zu erbringen:                                               Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen
                                                                         Einrichtung hat der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren
1 . mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen          Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30
    Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechtes       Patienten teilzunehmen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen
    zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen      die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungs-
    ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz        konzept einbezogen sein. Der Ausbildungsteilnehmer hat dabei ent-
    zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen         sprechende Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben sowie die Pati-
    wird und                                                             entenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und
                                                                         Dauer zu dokumentieren.
2 . mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungs-
    träger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder
    psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer
    ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psycho-
    logischen Psychotherapeuten.

8                                                                                                                                                                                                                                                                                              9
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
4. Voraussetzungen Für den Zugang zur Ausbildung

4.1 Psychologische Psychotherapeuten                                         4.2 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG                           Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG
Buchstaben a) bis c) erfüllen:                                               Buchstaben a) bis d) erfüllen:

a) Inländische Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an                a) Bildungsqualifikationen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG
   einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach          (s. o. Psycholog. Psychotherapeuten)
   Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen
   ist. Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang ‚Psycho-         b) Inländische Diplomabschlüsse in den Studiengängen Pädagogik
   logie‘* sofern das Fach „klinische Psychologie“ nachweislich                 oder Sozialpädagogik an einer staatlichen oder staatlich aner-
   Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss                  kannten Hochschule, Gleichgestellt sind auch Masterabschlüsse
   muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule                   in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
   erworben worden sein.                                                        sowie solche Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in
                                                                                Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum
     Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine                   Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.
     andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum
     Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den               c) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene Diplome in den Studi-
     Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen            engängen Pädagogik oder Sozialpädagogik
     ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeit-
     raum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach,            d) in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige
     Klinische Psychologie‘ aufweisen, sofern das Fach‚ Klinische               Hochschulstudien (Pädagogik bzw. Sozialpädagogik)
     Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer
     Prüfungsleistung nachgewiesen wird.

     *Hinweis: Unter ‚Studiengang Psychologie‘ fallen auch solche Studien-
     gänge, deren Bezeichnung auf einen Schwerpunkt oder einen Zusatz        4.3 Anmeldung
     hinweist, z.B. ‚Psychologie und Psychotherapie‘ oder ‚Psychologie,
     Schwerpunkt Klinische Psychologie‘ (im Unterschied zu einer Speziali-   Die Anmeldung kann fortlaufend das ganze Jahr über erfolgen.
     sierung z.B. ‚Rehabilitationspsychologie‘).                             Es empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Bewerbung. Nach der
                                                                             Anmeldung zur Ausbildung erhalten Sie von uns eine Bestätigung
b) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene gleichwertige Diplome             über den Erhalt Ihrer Unterlagen und im weiteren Verlauf einen Termin
   im Studiengang Psychologie (einschl. klinischer Psychologie)              zu einem Aufnahmegespräch. Das Aufnahmegespräch dient sowohl für
                                                                             Sie, als auch für uns, als ein Kennenlernen. Es besteht die Möglichkeit
c) in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige           Fragen zu stellen, das Institut zu besichtigen und so einen ersten Ein-
   Hochschulstudien der Psychologie (einschl. klinischer Psychologie)        druck zu gewinnen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie in der
                                                                             Regel sofort ein Feedback, ob eine Ausbildung in unserem Institut
                                                                             möglich ist.

                                                                             Gerne können Sie uns bei Fragen jederzeit anrufen oder einen In-
                                                                             formationstermin vereinbaren!

10                                                                                                                                                     11
AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
5. Kosten und Einnahmen während der Ausbildung

5.1. Gebühren und Zahlungsmodalitäten                                                                                                          5.2.    Einnahmen im Rahmen der Ausbildung

5.1.1. Ausbildungskosten                                                                                                                       5.2.1. Einnahmen im Rahmen der praktischen                                   5.2.2. Einnahmen im Rahmen der praktischen

                                                                                                                                                        Tätigkeit I (Klinikjahr)                                                      Ausbildung (Ambulante Behandlung)
        Aufnahmebearbeitungsgebühr                                                                                             180,- €

        600 UE Theorie x je 17,50 €                                                                                         10.500,- €         Ab dem 01.09.2020 sieht das neue PsychThG für die Ausbildungs-               Entsprechend dem neuen PThG erhalten die PiAs eine gegenüber
                                                                                                                                               teilnehmer*innen vor, dass mindestens 1000,- € pro Monat für das             den KK nachweispflichtige Umsatzbeteiligung aller abgerechneten
        120 UE Selbsterfahrung x je 25,- €                                                                                   3.000,- €         PT1 in Vollzeit zu vergüten sind. Wer sich nach dem 31. August 2020          Leistungen in Höhe von 42%. Der Stundensatz beträgt 2020 (42% von
                                                                                                                                               in einer Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychothera-               101,22) = 42,50 € (+ 42% der Zusatzleistungen wie z.B. Tests, Anamnese,
        Gebühren Zwischenkolloquium                                                                                            150,- €         peutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und               psychotherapeutische Gespräche). Es können 600 – 800 Behandlungs-
        Gebühren Abschlussprüfung                                                                                              560,- €         Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichen-             stunden im Rahmen der Ausbildung durchgeführt werden. Der
                                                                                                                                               psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis                Einfachheit halber sind die zusätzlichen Vergütungen, die die Aus-
        Supervisionsgebühren bei 600 Behandlungsstunden (100 GSV x 25,- € + 50 ESV x 100,- €)                                7.500,- €         zum 31. August 2020 geltenden Fassung befindet, erhält vom Träger            bildungsteilnehmer*innen erzielen können, im Modell nicht berück-
                                                                                                                                               der Einrichtung, in der die praktische Tätigkeit nach § 2 Absatz 2 Satz      sichtigt, so dass von noch höheren Überschüssen für die Teilneh-
        Gesamtkosten                                                                                                       21.890,- €          2 Nummer 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psycho-               mer*innen auszugehen ist. Beispiel für eine Einnahmenberechnung:
                                                                                                                                               logische Psychotherapeuten oder nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1            z.B. 600 Std. x 42,50 € = 25.500,- €. Es gilt: je mehr Behandlungsstunden
                                                                                                                                               der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendli-            desto höher das Plus trotz anteilig höherer Supervisionskosten.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass die Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,00 € nur bei erfolgreicher Aufnahme und               chenpsychotherapeuten absolviert wird, für die Dauer der praktischen
dem Zustandekommen eines Vertrages erhoben wird.                                                                                               Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von mindestens
                                                                                                                                               1000 Euro, sofern die praktische Tätigkeit in Vollzeitform abgeleistet
                                                                                                                                               wird. Wird die praktische Tätigkeit in Teilzeitform abgeleistet, reduziert       Modell 1:      600 Behandlungsstunden
                                                                                                                                               sich die Vergütung entsprechend. Durch eine Änderung des
                                                                                                                                                                                                                                               Einnahmen durch Behandlungsstunden
                                                                                                                                               § 3 Absatz 3 der Bundespflegesatzverordnung erhalten die Kliniken                  25.500,- €
                                                                                                                                                                                                                                               Beauftragungsverfahren
                                                                                                                                               eine Refinanzierung der o.g. monatlichen Vergütung durch
5.1.2. Zahlungsmodalitäten                                            5.1.3. Supervisionskosten                                                die Krankenkassen.
                                                                                                                                                                                                                              – 21.890,- €     Ausbildungskosten

Die Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,- € ist bei erfolg-    Die Gruppensupervision soll in 4er Gruppen stattfinden. Möglich sind
reicher Aufnahme zu zahlen. Die Gebühren für Theorie und Selbster-    nach vorheriger Vereinbarung mit allen Teilnehmer*innen und den                                                                                        + 3.610,- €       Plus
fahrung (insgesamt 13.500 €) sind in 36 monatlichen Raten à 375,- €   Supervisor*innen auch 2er und 3er Gruppen, die dann entsprechend
oder in 45 monatlichen Raten á 300,- € beginnend mit der Ausbildung   teurer für die jeweiligen Teilnehmer dieser Gruppe werden. Alle
zu zahlen. Bei der Anmeldung zur stattlichen Prüfung müssen           Supervisionsgruppen, deren Teilnehmer, Anzahl und die vereinbarte
sämtliche Gebühren bezahlt sein. Die Gebühren für das vor Beginn      Dauer müssen dem AFKV vorab mitgeteilt werden. Entsprechende
der praktischen Ausbildung zur Leistungskontrolle durchgeführte       Formulare werden zur Verfügung gestellt. Abgesagte, aber fest                                                                                             Modell 2:      700 Behandlungsstunden
Zwischenkolloquium sowie die Gebühren für die Durchführung des        vereinbarte GSV-Termine werden in Rechnung gestellt werden, um
mündlichen Teils der staatlichen Prüfung sind vier Wochen vor dem     finanzielle Nachteile für die übrigen Teilnehmer und Supervisoren zu                                                                                                     Einnahmen durch Behandlungsstunden
                                                                                                                                                                                                                               29.750,- €
Termin zu zahlen.                                                     vermeiden. Der Teilnehmer ist dabei verpflichtet ersatzweise für                                                                                                         Beauftragungsverfahren
                                                                      entsprechende (auch Einzel-)SV der Behandlungsfälle zu sorgen und
Unterrichtsmaterialien sind in den Kosten enthalten.                  anfallende Zusatzkosten selber zu tragen.                                                                                                               – 21.890,- €     Ausbildungskosten

                                                                      Die Supervision wird entsprechend der Rechnungslegung der Super-                                                                                                         Zusätzliche Gruppensupervisionskosten
                                                                                                                                                                                                                              –      625,- €
                                                                      visoren spätestens mit Beginn der ersten Quartalsauszahlung den                                                                                                          (weitere 25 SV Stunden)
                                                                      Teilnehmern vom AFKV in Rechnung gestellt. Für die Einzelsupervision
                                                                                                                                                                                                                             + 7.235,- €       Plus
                                                                      beträgt der Kostensatz 100,- pro Stunde. Bei einer Gruppensuper-
                                                                      visionstunde mit 4 angemeldeten Teilnehmer*innen je 25,- €, bei
                                                                      3 angemeldeten Teilnehmer*innen je 33,33 € und bei 2 angemeldeten
                                                                      Teilnehmer*innen je 50,- €. Bei 100 Stunden Gruppensupervision in
                                                                      einer mit 4 Teilnehmer*innen angemeldeten Gruppe und 50 Stunden
                                                                      Einzelsupervision betragen die Kosten 7.500,- € bei 600 durchgeführten                                                                                    Modell 3:      800 Behandlungsstunden
                                                                      Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung.
                                                                                                                                                                                                                                               Einnahmen durch Behandlungsstunden
                                                                                                                                                                                                                               34.000,- €
                                                                                                                                                                                                                                               Beauftragungsverfahren

                                                                                                                                                                                                                              – 21.890,- €     Ausbildungskosten

                                                                                                                                                                                                                                               Zusätzliche Gruppensupervisionskosten
                                                                                                                                                                                                                              – 1.250,- €
                                                                                                                                                                                                                                               (weitere 50 SV Stunden)

                                                                                                                                                                                                                             + 10.860,- €      Plus

12                                                                                                                                                                                                                                                                                                13
6. Sonstige Regelungen im Rahmen der Ausbildung                                                                                                    7. Ansprechpartner*innen am AFKV

Unterbrechung der Ausbildung, Anrechnung                                 Kündigung, Verfahren für einen Ausschluss                                 7.1. Geschäftsstelle, Institut und Institutsambulanzen des AFKV:

anderer Ausbildungen:                                                    aus fachlichen Gründen:
                                                                                                                                                   Geschäftsstelle und Institut:     Institutsambulanzen:
Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet                          Vertraglich vereinbart ist die Möglichkeit einer Kündigung und
                                                                         Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch die Ausbildungsteil-        Romanusstraße 1                   Institutsambulanz Gelsenkirchen                 Institutsambulanz Mülheim a.d.R.
1. eine ausbildungsfreie Zeit von bis zu sechs Wochen jährlich und       nehmer*innen mit einer Frist von einem Jahr. Leider müssen wir aber       45894 Gelsenkirchen               -PP und KJP-                                    -PP und KJP-
                                                                         auch davon ausgehen, dass es auch einmal zu einer kurzfristigen           Tel.: 0209 / 361 751 0            c/o Praxis am Goldberg                          c/o Praxis Barbara und Uwe Spießbach
2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen vom Ausbil-          Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das AFKV kommen kann           Fax: 0209 / 361 751 20            Am Goldberg 19                                  Alte Str. 10
   dungsteilnehmer*in nicht zu vertretenden Gründen, bei Ausbil-         –aus Schutz der uns anvertrauten Patienten und auch der anderen           E-Mail : afkv@afkv.de             45894 Gelsenkirchen                             45481 Mülheim an der Ruhr
   dungsteilnehmerinnen auch Unterbrechungen durch Schwanger-            Ausbildungsteilnehmer*innen.                                              Internet: www.afkv.de
   schaft, bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.
                                                                         In besonderen Einzelfällen kann der Ausbildungsausschuss des AFKV                                           Institutsambulanz Kempen                        Institutsambulanz Herten
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch darüber hinausgehende        den Ausschluss eines Ausbildungsteilnehmers von der weiteren                                                -PP und KJP-                                    -KJP-
Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt         Ausbildung veranlassen. Dies ist bei Vorliegen z.B. einer oder mehrerer                                     c/o Praxis Westhofen                            c/o Psychotherapeutische Praxis
und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht        der folgenden Voraussetzungen möglich:                                                                      Vorsterstr. 45                                  Berger, Eifler-Yilmaz und Kollegen
gefährdet wird. Sollen Vorleistungen aus einer anderen Ausbildung        •                                                                                                            47906 Kempen                                   Kurt-Schumacher-Str. 62
angerechnet werden und die Ausbildung beim AFKV deshalb entspre-            Verstöße gegen den abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und die in                                         Mühlenwall 8                                    45699 Herten
chend reduziert werden, haben die Ausbildungsteilnehmer*innen vor           den unterzeichneten Vereinbarungen aufgeführten Verpflichtungen                                           47669 Wachtendonk
Beginn der Ausbildung einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwer-        •
tigkeit dieser Leistungen beim Landesprüfungsamt zu stellen. Die Fest-      Verstöße gegen die Ausbildungsordnung (wie z.B. wiederholtes
legung der neuen Dauer und Inhalte der weiteren Ausbildung erfolgt          (unentschuldigtes) Versäumen von Seminaren oder anderen                7.2. Personen und Funktionen
dann durch das Landesprüfungsamt.                                           Ausbildungsteilen, Verstöße gegen die Schweigepflicht, das zweite
                                                                            Ablehnen eines Praktikumsplatzes u.a.)
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab.                  •                                                                         7.2.1. Geschäftsführung:          7.2.2. Institutsleitung/Ausbildungsausschuss:   7.2.3. Wissenschaftlicher Beirat
                                                                            fehlende fachliche Qualifikation und/oder mangelnde Eignung
Der Ausbildungsausschuss prüft die vorgelegten Ausbildungsnach-             für den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,           Petra Kasagranda                  Dr. med. Alexander Eckert                       Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
weise und berät die Ausbildungsteilnehmer in Fragen der staatlichen         nachgewiesen z.B. durch das Nichtbefolgen von Hinweisen oder                                             Ausbildungsleiter
Prüfung.                                                                    Auflagen eines Supervisors, des Selbsterfahrungsleiters oder des                                                                                         Prof. Dr. Manfred Döpfner, Dipl.-Psych.
                                                                            Ausbildungsleiters/Ambulanzleiters/Fachpraxenleiters oder durch                                          Dipl.-Psych. Hermann Konz
                                                                            störendes oder unkollegiales Verhalten in der Ausbildungsgruppe,                                         Ausbildungsleiter                               Prof. Dr. Herbert Feser, Dipl.-Psych.
                                                                            gravierende Fehlbehandlung von Patienten z.B. durch selbstver-
                                                                            schuldeten massiven Stundenausfall, Nichtumsetzung von Supervi-                                          Dipl.-Psych. Birgit Thamer                      Dr. Renate Frank
                                                                            sionsauflagen und wiederholte deutlich verzögerte Therapiebean-                                          Ausbildungsleiterin
                                                                            tragung bei Therapienotwendigkeit.                                                                                                                       Prof. Dr. Martin Hautzinger
                                                                                                                                                                                     Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Ralph Westhofen
                                                                         Vor dem Ausschluss hat zunächst eine Abmahnung durch den Ausbil-                                            Ausbildungsleiter                               Prof. Dr. med. E. Klieser
                                                                         dungsausschuss zu erfolgen, verbunden mit befristeten Auflagen zur                                          Ambulanzleitung
                                                                         Beseitigung des aufgezeigten Mangels.                                                                                                                       Prof. Dr. Dr. T. Payk

                                                                         Dem Ausbildungsteilnehmer ist Gelegenheit zur persönlichen Stel-
                                                                         lungnahme zu geben.

14                                                                                                                                                                                                                                                                             15
8. Supervisor*innen und Kooperationspartner des AFKV                                                                                  9. Studienplan und Curriculum

8.1. Supervisor*innen des Instituts für den Bereich Psychologische Psychotherapeut*innen                                              9.1. Studienplan

Prof. Dr. phil. Ulrich Bartmann                Dipl.-Psych. Günter Mehring               Dipl.-Psych. Barbara Spießbach               I Grundkenntnisse (200 Stunden)

Dipl.-Psych. Uwe Bohlmann                      Dr. Elmar Reuter, Dipl.-Psych             Dipl.-Psych. Uwe Spießbach                   1. Entwicklungs-, lern-, emotions-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische
                                                                                                                                         Grundlagen der Psychotherapie
Dr. med. Alexander Eckert                      Dr. Sigrun Schmidt-Traub, Dipl.- Psych.   Dipl.-Psych. Birgit Thamer
                                                                                                                                      2. Konzepte über Entstehung, Aufrechterhaltung und Verlauf psychischer und psychisch
Dipl.-Psych. Ralf Gravemeier                   Dipl.- Psych. Thomas Schregel             Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Ralph Westhofen       mit bedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen. (einschließlich Entwicklungs-
                                                                                                                                         psychopathologie)
Dipl.-Psych. Hermann Konz                      Dipl.-Psych. Wolfgang Siegel              Dipl.-Psych. Horst Zimmermann
                                                                                                                                      3. Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psy-
Dipl.-Psych. Ralf Lemke                        Dipl.-Psych. Monika Siering                                                               chotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren.

                                                                                                                                      4. Psychosomatische Krankheitslehre

                                                                                                                                      5. Verhaltensmedizinische Krankheitslehre
8.2. Kooperierende Kliniken                                                              8.3. Kooperierende Fachpraxen
                                                                                                                                      6. Psychiatrische Krankheitslehre
Alexianer Krefeld GmbH, Krankenhaus Maria Hilf                                           Dipl.-Psych. Judith Bordeaux                         · Einführung in die Psychopathologie
                                                                                         Psychotherapeutische Praxis, Düsseldorf              · Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen
Evangelisches Klinikum Niederrhein, Oberhausen                                                                                                · Psychopathologischer Befund
                                                                                         Dipl.-Psych. Ralf Gravemeier                         · Psychiatrische Falldarstellungen
Evangelisches Krankenhaus, Gelsenkirchen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie      Psychotherapeutische Praxis, Marl-Hüls
                                                                                                                                      7. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
Evangelisches Krankenhaus Lütgendortmund, Abteilung Psychologische Medizin
                                                                                         Dr. Jörg Kittel,
Fachklinik St. Camillus, Duisburg                                                        Psychotherapeutische Praxis, Schalksmühle    8. Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Störungen; Testdiagnostik einschließlich
                                                                                                                                         Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen
Gelderland – Klinik, Geldern, Fachklinik für Psychotherapie und Psychosomatik            Dipl.-Psych. Hartmut Kujath                     Psychotherapie indiziert ist; psychosoziale und entwicklungsbedingte Krisen sowie
                                                                                         Psychotherapeutische Praxis, Düsseldorf         körperlich begründbare Störungen
Klinik am Hellweg, Oerlinghausen
                                                                                         Dipl.-Psych. Ralf Lemke                      9. Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der
Klinik Möhnesee, Psychosomatik und Kardiologie, Reabilitation und Prävention, Möhnesee
                                                                                         Psychotherapeutische Praxis, Gelsenkirchen      Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen.
Klinikum Duisburg, Bertha Krankenhaus Rheinhausen,
                                                                                         Dipl.-Psych. Anja Litz                       10. Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mit bedingter Störungen in
Klinikum Essen-Mitte, Psychiatrische Abteilung                                           Psychotherapeutische Praxis, Bottrop             Paarbeziehungen, Familien und Gruppen.

Kreiskrankenhaus Gummersbach, Psychiatrische Kliniken, Klinik für Psychiatrie II         Neurologisches Therapie Centrum              11. Prävention und Rehabilitation
                                                                                         an der Ruhr Universität Bochum
Krankenhaus Mörsenbroich Rath- Klinik Flurstraße, Düsseldorf
                                                                                                                                      12. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten
LWL Klinikum Essen, Klinik für Psychosomatische Medizin                                  Dipl.-Psych. Florian Querfurt und
                                                                                         Dipl.-Psych. Viola Siemer                    13. Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter
Philippusstift Essen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie                          Essen                                            psychotherapeutischer Verfahren

Rheinische Kliniken Bedburg-Hau, Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie,              Dipl.-Psych. Monika Siering                  14. Dokumentation sowie quantitative und qualitative Evaluation von
                                                                                         Psychotherapeutische Praxis, Schwerte            psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
Rheinische Kliniken Mönchengladbach

St.-Josef Krankenhaus GmbH Moers, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie           Dipl.-Psych. Andreas Tiede                   15. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme,
                                                                                         Psychotherapeutische Praxis, Duisburg            Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufs-
St.- Marien - Hospital Hamm GmbH                                                                                                          gruppen Gesundheitspolitische und sozialmedizinische Aspekte psychotherap. Tätigkeit
                                                                                         Dr. phil, Dipl.-Psych. Georg Vogel               Verhaltenstherapie in unterschiedlichen Institutionen Gutachten
St.- Marien – Hospital Mühlheim / Ruhr                                                   Kalkar
                                                                                                                                      16. Geschichte der Psychotherapie
St. Vinzenz - Hospital Dinslaken, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie

Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (WKPP), Warstein

Westfälisches Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie, Herten

16                                                                                                                                                                                                                                       17
9.1. Studienplan                                                                                  9.2. Dozent*innen im AFKV                    9.3. Curriculum

                                                                                                                                               Grundlagen
II Vertiefte Ausbildung (400 Sunden)                                                              Dipl.-Psych. Ines Backes
                                                                                                  Dr. med. univ. Georgi Bairaktarski           1. Semester
1. Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und              Prof. Dr. phil. Ulrich Bartmann
   Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung                                        Dipl.-Psych. Renate Bauer
                                                                                                  Dipl. Soz.Päd. Andrea Berger
     Erstgespräch; Problem- und Verhaltensanalyse; Entwicklungsanalyse; Zielanalyse               Dipl.-Psych. Uwe Bohlmann                    Thema                                                                      Kat.    UE    Dozent
                                                                                                  Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
     Indikationsstellung (Indikation für Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen)            Dr. phil. Detlef Bunk                        Anatomische und physiologische Grundlagen des Verhaltens                   A1      4    Bairaktarski
     Fallkonzeptualisierung und Therapieplanung Verhaltensanalytisches Fallseminar                Dipl.-Psych. Guido Dobbert
                                                                                                  Dr. med. Alexander Eckert
                                                                                                                                               Neuropsychologische und biolog. Grundlagen des Verhaltens                  A1      4    Pietrowsky
2. Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Einleitung und Beendigung der Behandlung                 Dipl.- Psych. Hans-Werner Einig
   Organisation ambulanter Psychotherapie Kontextanalyse der therapeutischen Arbeit               Dipl.-Psych. Daniel Feldkötter
   Antragsverfahren in der kassenärztlichen Versorgung                                            Rechtsanwalt Frank Feser                     Indikation VT vs. andere Behandlungsmethoden                               A4      4    Westhofen
                                                                                                  Dr. med. Irmgard Franek
3. Behandlungskonzepte und Techniken sowie deren Anwendung                                        Dipl.-Psych. Hildegard Goletz                Verhaltensdiagnostik I (Verhaltensbeobachtung)                             A4      4      Siering
     • im psychotherapeutischen Prozeß                                                            Dipl. Psych. Werner Gross
     • im Rahmen der verschiedenen Störungsbilder                                                 Dipl.-Psych. Jürgen Güttel
                                                                                                  Dr. C. Rüdiger Haas                          Verhaltensdiagnostik II (Exploration)                                      A4      4      Siering
3a. Strategien der Verhaltenstherapie:                                                            Dipl.-Psych. Thomas Hillebrand
       • Akzeptanzstrategien, Interaktionelle Strategien, Selbstmanagement- Strategien            Dipl.-Psych. Eva Kanth                       Methoden der Gesprächsführung                                              A9      4      Siering
       • Strategien der Beziehungsgestaltung, Validierungs- und Veränderungsstrategien,           Dipl.-Päd. Tim Kiparski
       • Interventionstechniken in der Verhaltenstherapie: Biofeedback                            Dr. med. Josef Kirchner                      Psychotherapeutisches Erstgespräch - Fallseminar                           A9      4      Siemer
       • Emotionsaktivierende Interventionen, Entspannungsverfahren                               Dr. Jörg Kittel
       • Euthymie und Genusstraining, Expositionsverfahren, Hypnose,                              Dr. Markus Klotz
       • Imaginationsverfahren, Kognitive VT, Kommunikationstraining                              Dipl.-Psych. Hermann Konz                    Psychopathologie: Entwicklungspsychopathologie                             ​A2.1   4       Bunk
       • Köperorientierte Verfahren in der VT, Kreative Techniken                                 Dipl.-Psych. Dietmar Langer
       • Problemlöseansätze, Ressourcenorientierte Arbeit in der VT                               Dipl.-Psych. Andrea Lauber                   Psychopathologie: Psychiatrische Krankheitslehre                           A2.3    4    Bairaktarski
       • Rollenspielverfahren, Selbstkontrollstrategien                                           Dipl.-Psych. Ralf Lemke
       • Soziales Kompetenztraining                                                               Dipl.-Päd. Olaf Maletzki
                                                                                                                                               Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen                        A4      4    Bairaktarski
                                                                                                  Dorothee Maliszewski-Makowka
3b. Spezifische Störungsbilder:                                                                   Prof. Dr. Reinhard Maß
    Angststörungen, Anorexia nervosa/Bulimia nervosa, Arbeit mit Delinquenten, Depressionen,      Dr. med. Michael Meusers                     Psychotherapieplanung (Strategien und Verfahren)                           A9      ​4      Vogel
    Dissoziative Störungen, Essstörungen, Klassische psychosomatische Störungen, Komorbidität,    Prof. Dr. Ulrike Petermann
    Neuropsychologische Störungsbilder, Pathologisches Spielen, Persönlichkeitsstörungen,         Prof. Dr. Reinhard Pietrowsky                Systemische Therapie und Familientherapie                                  ​A9     10     ​Maluck
    Posttraumatische Belastungsstörungen Schlafstörungen, Schmerzen, Schizophrenie,               Dipl.-Psych. Ralf Pukrop
    Sexualstörungen, Sexueller Missbrauch, Somatoforme Störungen, Stottern, Tics, Stress-         Dipl.-Psych. Florian Querfurt
                                                                                                                                               Psychotherapieforschung                                                    A3      4      Pukrop
    bewältigung Substanzabhängigkeit und –missbrauch, VT bei körperlichen Erkrankungen,           Dr. rer. medic. Christiane Rademacher
    Rehabilitation, Zwangsstörungen                                                               Dipl.-Psych. Thomas Schebaum-Stein
                                                                                                  Dipl.-Psych. Thomas Schregel                 Verhaltensmedizinische Krankheitslehre                                     ​A2.2   8    Pietrowsky
4. Krisenintervention und spezielle (kritische) Situationen in der Psychotherapie u.a.: Tod und   PD Dr. med. Rainer Siefen
   Trauer, Suizidalität, Scheidung und Trennung                                                   Dipl.-Psych. Viola Siemer                    Verhaltenstherapie und Psychoanalyse                                       ​A2.1   8       ​Einig
                                                                                                  Dipl.-Psych. Monika Siering
5. Kurz- und Langzeittherapie: Indikation und strategische Planung                                Dr. Andreas Soljan
                                                                                                                                               Psychotherapie bei älteren Menschen (Gerontopsychiatrie)                   A5      4    Makowka
                                                                                                  Dipl.-Psych. Barbara Spießbach
6. Beziehungsgestaltung im therapeutischen Prozess: Entscheidungsprozesse des Psycho-             Dipl.-Psych. Uwe Spießbach
   therapeuten, Gesprächsführung und Interaktionsanalyse, Macht und Ohnmacht, Therapie-           Dipl.-Psych. Ruth Stenner                    Diagnostik, Testverfahren                                                  A4      10   Westhofen
   motivation des Patienten Übertragungsprozesse und Widerstandsanalyse                           Dipl.-Psych. Birgit Thamer
                                                                                                  Dipl.-Psych. Jana Thiemann                   Verhaltenstherapie als wissenschaftlich begründetes Therapieverfahren      A3      4    Pietrowsky
7. Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen: Funktionsanalyse              Dipl.-Psych. Judith Troost
   kindlicher Symptome in der Familie Psychodiagnostik bei Kinder und Jugendlichen                Oya Uzelli-Schwarz, Fachärztin               Ergebnisse der Therapieforschung
   Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter VT bei Störungen im Kindes- und Jugendalter          Dipl.-Psych. Dr. Georg Vogel                                                                                            A6      4      Silkens
                                                                                                                                               Psychische und Psychosoziale Aspekte im Verlauf chronischer Erkrankungen
                                                                                                  Dr. Elena von Wirth
8. Verfahren in der Psychotherapie von Paaren, Familien und Gruppen: Familientherapie und         Dipl.-Psych. Michael Wanders
   systemische Ansätze, Interaktionsanalyse Paartherapie, VT in Gruppen                           Dr. Christoph Werner
                                                                                                  Dipl.-Psych., Dipl.-Theol. Ralph Westhofen
9. VT im höheren Lebensalter                                                                      Dipl.-Psych. Gerd F. Zimmek
18                                                                                                                                                                                                                                                    19
Vertiefung

2. Semester                                                                                     3. Semester

Thema                                                               Kat.   UE     Dozent        Thema                                                                                 Kat.   UE      Dozent

Rechtliche Aspekte, PsychThG, Berufs- und Haftungsrecht             A11    4       F. Feser     Anwendung der Lerntheorie I                                                           B4     4       Eckert

Ethik-Seminar                                                       A11    4      Querfurt      Einführung in die kognitive VT                                                        ​B5    8        Vogel

Posttraumatische Belastungsstörungen                                ​A4    4     Bohlmann       PT Antragstellung, Abrechnung PsychoDat                                               ​B2    10   Spießbach,U

Traumatherapie                                                      A9     8        Kittel      Berichte zur Antragstellung                                                           ​B2    10    Westhofen

Entspannungstechniken I (Einzel- und Gruppentherapie)               A6     4    Spießbach, B.   Einführung prakt. Ausbildung, Aktenführung                                            B5     4     Westhofen

Training sozialer Kompetenz                                         ​A9    8    Spießbach, B.   Operante und respondente Verfahren                                                    B3     8    ​Spießbach, U.

Entspannungstechniken II (Einzel und Gruppentherapie)               ​A9    4    Spießbach, B.   Multimodale Therapieplanung​                                                          ​B1    4        ​Konz

Psychopharmakologie                                                 A8     4     Bohlmann       Flooding/Reizüberflutung                                                              ​B3    6        ​Konz

Differentialdiagnostik psychischer Störungen für Fortgeschrittene   A4     4    Bairaktarski    Kommunikationstraining und Selbstsicherheitsstraining                                 B5     4       Silkens

Bindungstheorie und Bedeutung des Bindungsverhaltens                A1     10     Zimmek        Selbstregulation und Selbststeuerungstechniken (Erwachsene, Kinder und Jugendliche)   B3     4    Spießbach, U.

Neuropsychologische Rehabilitation                                  A7     4     Hilperath      PT bei Ängsten und Phobien I (Phobien)                                                B3     ​5   ​Spießbach, B.

Integration anderer Therapieansätze in das Konzept der VT           A9     8       Soljan       PT bei Ängsten und Phobien II (Panikstörungen​)                                       B3     5    Spießbach, U.

Problemanalyse und Zielplanung                                      ​B1    20    Borg-Laufs     PT bei Ängsten und Phobien II (generalisierte Angst)                                  B3     5    Spießbach, U.

Strukturierte Persönlichkeitsdiagnostik anhand des SKID II          A4     10      Silkens      PT bei psychosomatischen Erkrankungen (Magen/Darm)                                    B3     4     Bairaktarski

Grundlagen der Lerntheorie                                          A9     5    Spießbach, B    PT bei psychosomatischen Erkrankungen (Herz/Kreislauf )                               B3     4     Bairaktarski

Tiefenpsychologische Therapieansätze                                ​A9    8        ​Einig      PT bei depressiven Erkrankungen                                                       ​B3    10    ​Bohlmann

Validierungsstrategien therapeutischer Prozesse                     A10    4      Querfurt      Stressbewältigung (Einzel und Gruppentherapie)                                        ​B3    4    Spießbach, B.

Patient-Therapeut-Interaktion/ Basisverhalten                       ​A9    10      Silkens      Posttraumatische Belastungsstörungen                                                  ​B3    19     Meusers

20                                                                                                                                                                                                                 21
4. Semester                                                                                          5. Semester

Thema                                                                    Kat.   UE     Dozent        Thema                                                                                  Kat.   UE     Dozent

Patient-Therapeut-Intervention, Basisverhalten                           A9     10   Spießbach, B.   PT bei sexuellen Funktionsstörungen                                                    ​B3    16    Maß/Bauer.

PT bei Zwängen                                                           ​B3    10    Hillebrand     PT bei Abhängigkeit                                                                    ​B3    8     Bartmann

PT bei Zwängen -Fallseminar-                                             B3     4     Hillebrand     PT bei Abhängigkeit -Fallseminar-                                                      B3     8     Bartmann

PT bei Borderline Erkrankungen                                           ​B3    4    Bairaktarski    PT bei psychoimmunologischen Störungen und allergischen Erkrankungen                   B3     8       Langer

PT bei Borderline Erkrankungen -Fallseminar-                             ​B3    4    Bairaktarski    VT Ansätze in der Paartherapie                                                         B8     10      Lemke

PT bei Psychosen                                                         ​B3    8       Lauber       VT Ansätze in der Paartherapie -Fallseminar-                                           B8     4       Lemke

PT bei Psychosen -Fallseminar-                                           ​B3    4       ​Lauber      Neue Ansätze in der Expositionsbehandlung                                              ​B3    ​4      Siering

PT bei chronischem Schmerz mit Fallseminar                               ​B3    10     Stenner       Kognitive VT für Fortgeschrittene                                                      ​B3    4       Vogel

Widerstandsanalyse und Umgang mit Widerständen                           ​B6    8        ​Konz       Verhaltensdiagnostik für Fortgeschrittene                                              ​B1    4       Vogel

Praktische Einzelfallanalyse                                             ​B1    8      Dobbert       Essstörungen                                                                           B3     10      Franek

Krisenintervention/Suizidalität                                          ​B4    4     ​Bohlmann      Soziale Phobie                                                                         B3     4       Siering

Übertragung und Widerstandsanalyse aus der Tiefenpsychologischer Sicht   ​B5    4        ​Einig      Organisation ambulanter PT, Kontextanalyse der therap. Arbeit                          ​B2    4    Spießbach, U.

                                                                                                     Problematische Störungsbilder                                                          ​B4    8    Spießbach, B.

                                                                                                     Bewältigungsstrategien (Coping) bei med. Krankheitsbildern am Beispiel der Onkologie   B3     8     Gattinger

22                                                                                                                                                                                                                      23
Anmeldeformular
                                                                                                                                       Für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en

6. Semester

                                                                                                                           melde ich mich hiermit verbindlich an.

                                                                                                                           sollte der Kurs belegt sein, gilt die Anmeldung für den nächstmöglichen Beginn.
Thema                                                                                      Kat.   UE    Dozent
                                                                                                                           ein Lichtbild habe ich beigefügt.
Persönlichkeitsstörungen                                                                   B3     8       Vogel
                                                                                                                           meine Bachelor-/ Masterurkunde (Diplomurkunde) und das Prüfungszeugnis liegen in Kopie bei.
Psychotherapie in der beruflichen Rehabilitation                                           ​A7    ​8     Werner
                                                                                                                           Die Aufnahmebearbeitungsgebühr von 180,- € werde ich bei erfolgreicher Aufnahme auf das Konto AFKV GmbH überweisen.

VT Interventionsstrategien bei der Verarbeitung von Tod /Trauer                            B3     8    Bohlmann       Bankverbindung
                                                                                                                      Commerzbank Gelsenkirchen
Verhaltenstherap. Interventionsstrategien bei Kd,.- u. Jugendlichen                        B7     ​8   Rademacher     IBAN: DE98 4204 0040 0691 3263 00
                                                                                                                      BIC: COBADEFFXXX

Problemlöseansätze in der Verhaltenstherapie                                               ​B3    4       Konz
                                                                                                                      (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Vertiefung aus dem Bereich Psychosomatik: Lerngeschichte und Krankheitssozialisation von
                                                                                           ​B6    4       Konz
Psychosomatik Patienten

Gebrauch von Geschichten und Metaphern in der Psychotherapie                               ​B3    4       Konz

Vertiefung aus dem Bereich Depression: Bipolare Störung                                    B1     ​4   Bohlmann
                                                                                                                      Ort, Datum:                                     Unterschrift:
Vertiefung aus dem Bereich Zwänge                                                          B3     4    ​Hillebrand

Vertiefung aus dem Bereich psychiatrische Störungen                                        ​B1    4    Bairaktarski

Vertiefung aus dem Bereich Schmerz                                                         B3     4    Bohlmann

Wohlbefinden und genussbetontes Erleben                                                    ​B3    5     Zimmek

Psychotherapie in der beruflichen Rehabilitation                                           A7     ​8     Werner

Psychotherapie bei pathologischem Spielverhalten                                           ​B3    8      ​Güttel

Laufen und Joggen als verhaltenstherapeutische Körpertherapie                              ​B3    8     Bartmann

Transidentität                                                                                    10     ​Lauber

 Änderungen vorbehalten

24                                                                                                                                                                                                                                               25
Sie können auch lesen