AFKV Gelsenkirchen Ausbildungsinstitut seit 1987
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AFKV Gelsenkirchen
Ausbildungsinstitut seit 1987
u n g
ild
s b utin/en
A u
n ur
z chothe - rape
ion e y e
m a t ogische ensthe
n Ps rapi
In for ycho
m Ps
l rhal
t
n kt Ve
z u u
zur/ S c hwerp AFKV GmbH
-
Ausbildungsinstitut für Klinische Verhaltenstherapie GmbH
Staatlich anerkannt
Mitglied DVTInhaltsverzeichnis
1. DAS LEITBILD DES AFKV 4
2. DAS AFKV ALS AUS- UND WEITERBILDUNGINSTIUT 5
3. DIE AUSBILDUNG AM AFKV: ABLAUF UND INHALT 6
3.1. Ziel und Gliederung 6
3.2. Theorie 7
3.3. Selbsterfahrung 7
3.4. Praktische Tätigkeit I und II 8
3.5. Praktische Ausbildung und Supervision 9
Vergangenheit ist, 4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR AUSBILDUNG 10
4.1. Psychologische Psychotherapeuten 10
wenn es nicht mehr wehtut. 4.2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 10
4.3. Anmeldung 10
Mark Twain 5. KOSTEN UND EINNAHMEN WÄHREND DER AUSBILDUNG 12
5.1. Gebühren und Zahlungsmodalitäten 12
5.1.1. Ausbildungskosten 12
5.1.2. Zahlungsmodalitäten 12
5.1.3. Supervisionskosten 12
5.2. Einnahmen im Rahmen der Ausbildung 13
5.2.1. Einnahmen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit I (Klinikjahr) 13
5.2.2. Einnahmen im Rahmen der Praktischen Ausbildung 13
6. SONSTIGE REGELUNGEN IN DER AUSBILDUNG 14
7. ANSPRECHPARTNER*INNEN AM AFKV 15
7.1. Geschäftsstelle, Institut und Institutsambulanzen 15
7.2. Personen und Funktionen 15
7.2.1. Geschäftsführung 15
7.2.2. Institutsleitung/Ausbildungsausschuss 15
7.2.3. Der wissenschaftliche Beirat 15
8. SUPERVISOR*INNEN UND KOOPERATIONSPARTNER*INNEN DES AFKV 16
8.1. Supervisor*innen 16
8.2. Kooperierende Kliniken 16
8.3. Kooperierende Fachpraxen 16
9. STUDIENPLAN UND CURRICULUM 17
9.1. Studienplan 17
9.2. Dozent*innen 18
9.3. Curriculum 19
10. ANMELDEFORMULAR 252. Das AFKV als Aus- und Weiterbildunginstitut
Das AFKV wurde im November 1987 von Psycholog*innen und Das AFKV GmbH ist als Ausbildungsstätte gemäß § 6 PsychThG
Ärzt*innen als gemeinnütziger Verein gegründet, um in Nordrhein- mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie für Psychologische
Westfalen Diplom-Psycholog*innen, Pädagog*innen und Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen sowie für Kinder- und Jugendlichenpsycho-
welche mit Verhaltenstherapie Krankenbehandlungen durchführen therapeut*innen durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Landes-
wollen, eine regional Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung anzu- prüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie staatlich
bieten. Seit dem über dreißigjährigem Bestehen hat unser Ausbildungs- anerkannt. Das AFKV wird auch weiterhin als anerkanntes Ausbildung-
institut schon einige Veränderungen und Entwicklungen in der sinstitut nach dem neuen PsychThG (§28) als Ausbildungsinstitut tätig
Reform der Ausbildung erlebt und mit der nötigen Erfahrung konstruktiv sein, um sicherzustellen, dass alle bis spätestens 2032 (in Härtefälle
umgesetzt. Ähnlich wie 1999, wo die Ausbildung zum ersten Mal bis 2035) ihre Ausbildung als Psychologische Psychotherapeut*in
durch ein Psychotherapeutengesetz geregelt wurde, stehen wir 2019 bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit erfolgreicher
durch das neue Psychotherapeutengesetz abermals vor Heraus- Prüfung abschließen können (§27 PsychThG). Das AFKV bleibt somit
forderungen, denen wir uns auf der Basis langjähriger Erfahrung und weiterhin zur Gewährleistung der ambulanten psychotherapeutischen
Freude an Innovationen gerne stellen. Behandlung in der Ausbildung gemäß § 117 Abs. 2 SGB V durch den
zuständigen Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Wir befinden uns somit in einer spannenden Zeit des Umbruchs: ermächtigt.
Durch das am 01.09.20 in Kraft tretende neue Psychotherapeuten-
gesetz (PsychThG), was am 26.09.19 vom Bundestag beschlossen Das AFKV wird als bestehendes und nach §117 SGB ermächtigtes
wurde und dem der Bundesrat am 08.11.19 zugestimmt hat, wird die Ausbildungsinstitut nach dem neuen PsychThG (§117) ohne weitere
bisherige Ausbildung zur Psychotherapeut*in zur Weiterbildung nach Bedarfsprüfung als künftiges Weiterbildungsinstitut anerkannt werden,
einem Studium der Psychotherapie, das mit einer Approbation abschließt. so dass ein sinnvoller Parallelbetrieb sowohl als Ausbildungs- als
auch als Weiterbildungsinstitut für künftige Psychotherapeut*innen
1. Das Leitbild des AFKV Für diejenigen Psycholog*innen und Pädagog*innen, die keinen möglich ist.
Abschluss im neuen Studiengang Psychotherapie erlangen und vor
Wir möchten Ihnen mit dieser Infobroschüre unser Institut und unsere Ausbildung vorstellen. dem 01.09.20 mit einem für die bisherige Ausbildung zur Psycho-
Selbstverständlich finden sie dieses und noch mehr auf unserer Website: https://www.afkv.de therapeut*in qualifizierenden Studiengang begonnen haben, sieht
das neue PsychThG (§27) eine zwölfjährige Übergangsregelung vor:
Die von uns angebotene Ausbildung möchte folgendes Leitbild verwirklichen: Wer bis zum 31.08.2032 (in Härtefälle bis 2035) sowohl das Studium
als auch die sich anschließende Ausbildung als Psychologische Psycho-
therapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
• Verhaltenstherapie ist für uns eine der effektivsten Formen der einer interdisziplinären Kooperation mit anderen Einrichtungen/ in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren
Behandlung psychisch kranker Menschen. Den Patient*innen Praxen (Netzwerkarbeit) sehr gut ab. Sie erhalten so gute professio- mit erfolgreicher Prüfung abgeschlossen hat, erhält sowohl die
können durch konkrete Strategien der Problembewältigung nelle Sozialisationsbedingungen im Rahmen ihrer Ausbildung. Die Approbation als auch den sozialrechtlich wichtigen Fachkundenachweis,
früh Hoffnung und Optimismus vermittelt werden. Dies setzt auf verantwortlichen Ambulanz- und Fachpraxenleiter*innen stehen der wiederum zum sofortigen Arztregistereintrag berechtigt. Damit
Seiten der Psychotherapeut*innen eine wissenschaftlich fundierte dabei in einem regelmäßigen engen fachlichen und persönlichen einher gehen auch alle Befugnisse, die die künftigen nun vereinfacht
Ausbildung in Verbindung mit einer den Menschen zugewandten Austausch mit der Institutsleitung. „Psychotherapeut*innen“ genannten Kolleg*innen nach erfolgreicher
Persönlichkeit voraus. Wir möchten daher eine Ausbildung in fünfjähriger Weiterbildung, welche im Anschluss an das fünfjährige
Verhaltenstherapie vermitteln, die einerseits evidenz- und leit- • Die Ausbildung erfolgt somit auch durch „Lernen am Modell“. Psychotherapiestudium und Approbation zur Erlangung des Fach-
linienbasiert und andererseits offen für neue Inhalte und Ideen Insbesondere in der praktischen ambulanten Ausbildung erhalten kundenachweises zu absolvieren ist, haben werden.
ist. Wir schauen gerne über den „Tellerrand“ hinaus und lernen sie die Möglichkeit neben dem Erwerb von Erfahrungswissen und
von unseren analytischen, tiefenpsychologischen und systemisch Techniken eine für das Gelingen von Psychotherapie geeignete Die jetzt gültige Berufsbezeichnungen „Psychologische Psycho-
arbeitenden Kolleg*innen. Unser Curriculum beinhaltet daher eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln. therapeut*in“ bzw. „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in“
neben Seminare durch entsprechend qualifizierte Dozent*innen werden von denjenigen, die nach dem alten PsychThG ihre Ausbildung
auch Neuerungen in der Verhaltenstherapie wie Schematherapie, • Die Ausbildung (auch in Vollzeit) soll die Vereinbarkeit von Familie absolviert haben, weitergeführt (§26 PsychThG). Eine Nachqualifizie-
ACT, traumafokussierte Psychotherapie (EMDR, Tf-KBT), Gruppen- und zusätzliche Berufstätigkeit in Teilzeit ermöglichen. Wir bieten rung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zur Ausübung
psychotherapie und Neuropsychologie. daher entsprechende Ausbildungszeiten an und ermöglichen von Erwachsenenpsychotherapie sieht das neue PsychThG nicht vor.
auch Seminare an Werktagabenden, so dass nicht jeder Tag am Hingegen können Psychologische Psychotherapeut*innen weiterhin
• Theorie und Praxis sollen in den Seminaren fest miteinander Wochenende belegt ist. einen sozialrechtlich relevanten Fachkundenachweis für Kinder- und
verwoben sein. Wir bieten daher nur kleine Lerngruppen an. Es Jugendlichenpsychotherapie (Abrechnungserlaubnis) erwerben. Zur
finden keine „Vorlesungen“ mit weit über 20 Teilnehmer*innen statt. • Die Ausbildung kann für Sie dezentral in unseren Institutsambu- bisherigen Berufsbezeichnung kommt nun die Berufsbezeichnung
lanzen und kooperierenden Fachpraxen wohnortnah und regional Psychotherapeut*in für diejenigen hinzu, die nach einem fünfjährigen
• Die Ausbildung soll praxis- und realitätsnah erfolgen. Daher erfolgen. Psychotherapiestudium entsprechend dem neuen PsychThG
findet der Einsatz im Rahmen der praktischen Tätigkeit II und approbiert sind. Künftige Psychotherapeut*innen müssen dann eine
der praktischen Ausbildung in unseren intensiv von langjährig • Wir sind persönlich in jeder Situation für sie ansprechbar. Entweder fünfjährige stationäre und ambulante Weiterbildung absolvieren,
erfahrenen Psychotherapeut*innen betreuten kleineren aus- während der genannten Bürozeiten oder auch mobil. Sprechen Sie die dann zu einer Fachgebietsbezeichnung inklusive sozialrechtlich
gelagerten Institutsambulanzen und kooperierenden Fachpraxen ihre Ambulanz-, Fachpraxen- und Institutsleitung an! relevanten Fachkundennachweis für z.B. Kinder- und Jugendlichen-
statt. Neben schneller Ansprechbarkeit der Verantwortlichen psychotherapie und Erwachsenenpsychotherapie in einem psycho-
bilden diese dezentralen Einrichtungen eine künftige ambulante • Wir bieten eindeutige Kostentransparenz: was wir in unseren Infor- therapeutischen Verfahren (z.B. VT) führt. Ein Arztregistereintrag ist
Tätigkeit als Psychotherapeut*in sowohl durch die Patientenaus- mationen darlegen ist eindeutig. Es findet sich keine „verdeckten“ dann aber erst -trotz vorliegender Approbation- nach Abschluss der
wahl als auch durch die kollegiale Kooperation in der Praxis und Kosten. Weiterbildung möglich (§95c PsychThG).
4 53. Die Ausbildung am AFKV: Ablauf und Inhalte
3.1 Ziel und Gliederung 3.2 Theorie: 600 Stunden 3.3 Selbsterfahrung: 120 Stunden
Das Institut ist Mitglied im Deutschen Fachverband für Verhaltens- Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden und Die Lehrveranstaltungen werden von Hochschullehrern*innen, Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden Gruppenselbst-
therapie (DVT). Im Programm des AFKV für die Ausbildung in besteht aus der/ den psychologischen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen mit erfahrung.
Verhaltenstherapie sind die curricularen Qualitätsnormen des DVT mehrjähriger Erfahrung in Klinik und freier Praxis sowie spezifischer
berücksichtigt. • praktischen Tätigkeit Lehrerfahrung praxisnah durchgeführt. Gegenstand der Selbsterfahrung sind Reflexion und Modifikation
persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben
Die Ausbildung wird auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes • theoretischen Ausbildung Die Theoretische Ausbildung findet ausschließlich in kleinen Lern- und Handeln unter Einbeziehung der Lerngeschichte und der
sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische gruppen mit max. 15 Teilnehmern statt und umfasst mindestens persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
Psychotherapeut*innen (PsychTh-APrV) unter Berücksichtigung der • praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen 600 Stunden. Sie erfolgt praxisbezogen in den im Gesamtcurriculum
Neufassung der Psychotherapie -Richtlinien des Bundesausschuss der unter Supervision genannten Bereichen. Sie erstreckt sich auf die zu vermitteln- Die Selbsterfahrung wird von Selbsterfahrungsleiter*innen durchge-
Ärzte und Krankenkassen durchgeführt. den Grundkenntnisse (200 Stunden) für die psychotherapeutische führt, die als Supervisor*innen seitens der Ausbildungsstätte anerkannt
• Selbsterfahrung, welche die Ausbildungsteilnehmer zur Reflexion Tätigkeit und im Rahmen der vertieften Ausbildung (400 Stunden) sind. Die Ausbildungsteilnehmer dürfen zu den Selbsterfahrungs-
Ziel der Ausbildung am AFKV ist die Qualifikation zur Ausübung des eigenen therapeutischen Handelns befähigt und auf Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psycho- leiter*innen nicht in einem verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen
heilkundlicher Psychotherapie, die zur staatlichen Approbation als therapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie). oder dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Psychologischer Psychotherapeut*innen führt. Die Ausbildung • erforderlichen Stunden zum Zwecke des Selbststudiums
findet in Kursform statt. (sog. „freie Spitze“) Sie findet in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Die Selbsterfahrung wird von zwei Selbsterfahrungsleiter*innen
Übungen entsprechend dem Ausbildungsplan statt. Im AFKV wird durchgeführt, um die Intensität der Prozesse bei den Teilnehmer*innen
Jeder Kurs besteht aus max. 15 Ausbildungsteilnehmer*innen. Sie führt zur Approbation nach Bestehen der staatlichen Prüfung jedoch alles in Seminarform wegen des besseren Lerneffekts und der adäquat begleiten zu können.
(Staatsexamensprüfung). Möglichkeit einer besseren Praxisvermittlung durchgeführt, so dass
Die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen erfolgt die Veranstaltungen auf Kursgröße beschränkt bleiben. Es können aber auch zusätzlich (oder als Ersatz für die Gruppenselbst-
auf der Grundlage von Landesprüfungsamt für Medizin, Psycho- Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungs- erfahrung) Einzelselbsterfahrungsstunden vereinbart werden, die je-
therapie und Pharmazie genehmigten Ausbildungsplänen und veranstaltungen ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Die Unterrichtsveranstaltungen finden ca. einmal wöchentlich abends doch entsprechend dem aktuellen Gebührensatz kostenpflichtig sind.
erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen von 18/19 h - 22 h und an Samstagen ganztägig ab 9/10 h statt. Sie
in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren Die Ausbildung wird in der so genannten Vollzeitform durchgeführt werden in den Institutsräumen in Gelsenkirchen durchgeführt. Einzelne
sowie auf eine vertiefte Ausbildung im Bereich der Verhaltens- und verläuft über mindestens 3 Jahre (6 Semester). Dabei ist es Veranstaltungen können in Ausnahmefällen andernorts stattfinden.
therapie. Sie wird auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen jedoch möglich zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes auch in
Erkenntnisstandes praxisnah und patientenbezogen durchgeführt. Teilzeit anderweitig berufstätig zu bleiben und/oder für Angehörige Zur näheren inhaltlichen Ausgestaltung: siehe Studienplan und
zeitlich angemessen zur Verfügung zu stehen. In solchen Fällen kann Curriculum unter Punkt 9.
In der Ausbildung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig- sich die Ausbildungszeit natürlich entsprechend verlängern, so dass es
keiten vermittelt, die erforderlich sind, um eigenverantwortlich und eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie geben kann. Die Ausbildung
selbständig Psychotherapie durchführen zu können und zwar beginnt in Kursform mit bis zu maximal 15 Teilnehmer*innen einmal
jährlich im Frühjahr oder Herbst. Die Durchführung erfolgt auch in
• in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von psychischen Störungen kleinen Kursen ab acht Teilnehmer*innen.
mit Krankheitswert
Das AFKV kooperiert mit Krankenhäusern und Landeskliniken sowie
• bei der Therapie psychischer Ursachen als Begleiterscheinung oder mit Psychotherapeutischen Fachpraxen. Die Kooperation mit Universi-
Folge von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der täten ist durch die Mitarbeit von Hochschullehrern gewährleistet.
ärztlich erhobenen Befunde.
Das Institut ist bemüht, eine hoch qualifizierte Ausbildung zu gewähr-
leisten. Diese wird vom Ausbildungsausschuss und einem wissen-
Dabei stellen die wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grund- schaftlichen Beirat (s.u.) überwacht.
lagen die Basis des Handelns dar.
6 73.5 Praktische Ausbildung und Supervision
Die praktische Ausbildung ist Teil der vertieften Ausbildung in einem Die Gruppensupervision soll in 4er Gruppen stattfinden. Möglich sind
wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und nach vorheriger Vereinbarung mit allen Teilnehmern und dem Super-
dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und prakti- visor auch 2er und 3er Gruppen, die dann entsprechend teurer für die
schen Konzepten bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit jeweiligen Teilnehmer dieser Gruppe werden. Alle Supervisionsgrup-
Krankheitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes. pen, deren Teilnehmer, Anzahl und die vereinbarte Dauer müssen dem
AFKV vorab mitgeteilt werden. Entsprechende Formulare werden zur
Die praktische therapeutische Ausbildung wird unter Supervision Verfügung gestellt. Abgesagte, aber fest vereinbarte GSV-Termine
nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen in den Institutsambulan- werden in Rechnung gestellt werden, um finanzielle Nachteile für die
zen wie auch in Fachpraxen durchgeführt. Der Beginn der erforderli- übrigen Teilnehmer und Supervisoren zu vermeiden. Der Teilnehmer
chen Behandlungen unter Supervision (praktische Ausbildung § 4 der ist dabei verpflichtet ersatzweise für entsprechende (auch Einzel-)SV
PsychTh-AprV) ist frühestens nach dem Erwerb der Grundkenntnisse der Behandlungsfälle zu sorgen und anfallende Zusatzkosten selber zu
ab dem 3. Semester und nach Bestehen eines Zwischenkolloquiums, tragen.
welches zur Leistungskontrolle durch den Prüfungsausschuss des Ins-
tituts durchgeführt wird, möglich. Während der praktischen Ausbildung haben die Ausbildungsteilneh-
mer*innen mindestens sechs anonymisierte schriftliche Falldarstel-
Sie umfasst mind. 600 (max. 800) Behandlungsstunden unter Super- lungen über eigene Patientenbehandlungen, die unter Supervision
vision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindes- stattgefunden haben, zu erstellen. Die Falldarstellungen haben unter
tens 150 Supervisionsstunden, die als Einzel- und Gruppensupervision Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Diagnostik,
durchzuführen sind. Ein Teil dieser Behandlungsstunden kann dezen- Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit
tral in dafür vom Landesprüfungsamt und dem AFKV anerkannten einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis
Lehrpraxen und Einrichtungen absolviert werden. Von den insgesamt nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungs-
mind. 150 Supervisionsstunden sind mindestens 50 Stunden in Einzel- technik in Verbindung mit der Theorie darzustellen. Die Falldarstel-
supervision durchzuführen. Die genannten Supervisionsstunden sind lungen sind dem Ausbildungsausschuss zur Beurteilung vorzulegen.
entsprechend der PsychTh-AprV bei mindestens drei Supervisor*innen Entsprechende Muster und Leitfäden zur Erstellung von Falldokumen-
des Institutes abzuleisten. Bei Gruppensupervisionen soll die Gruppe tationen stellt das Institut zur Verfügung.
aus vier Teilnehmern bestehen. Werden mehr als 600 Behandlungs-
stunden durchgeführt erhöht sich das notwendige Kontingent für Die Teilnehmer müssen die berufsethischen Verpflichtungen für Psy-
Supervision entsprechend dem Verhältnis von 1 Supervisionsstunde chotherapeut*innen entsprechend der Berufsordnung der Psycho-
auf 4 Behandlungsstunden. Diese Supervisionsstunden können therapeutenkammer NRW einhalten. Dazu gehören insbesondere das
ausschließlich als Gruppensupervision durchgeführt werden, wenn korrekte Verhalten gegenüber den Patienten, die Wahrung der Schwei-
bereits 50 Einzelsupervisionsstunden erbracht sind. gepflicht und Kollegialität.
3.4 Praktische Tätigkeit I und II: 1.800 Stunden
Die erforderliche Fallsupervision erfolgt durch Supervisor*innen, die
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen Alle Einrichtungen müssen vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psy- durch das AFKV anerkannt und durch das Landesprüfungsamt für
in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert im Sinne chotherapie und Pharmazie als Kooperationseinrichtungen des Insti- Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bestätigt sind. Bei jedem der
des § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes sowie von tuts anerkannt sein. Diese praktische Tätigkeit kann dezentral in dafür drei vorgeschriebenen Supervisor*innen sollten jeweils 200 Behand-
Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht vom Landesprüfungsamt und dem AFKV anerkannten Lehrpraxen und lungsstunden supervidiert werden. Da am Anfang der Ausbildung eine
indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht. Einrichtungen absolviert werden . Ein Beginn der praktischen Tätigkeit intensivere Begleitung sinnvoll und notwendig ist, müssen zunächst
in einer Einrichtung vor der schriftlichen Anerkennung des LPA ist nicht 15 Stunden Einzelsupervision abgeleistet werden als Voraussetzung
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und ist möglich. für die Teilnahme an der ersten Gruppensupervision.
in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten.
Hiervon sind zu erbringen: Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen
Einrichtung hat der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren
1 . mindestens 1200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30
Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechtes Patienten teilzunehmen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen
zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungs-
ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz konzept einbezogen sein. Der Ausbildungsteilnehmer hat dabei ent-
zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen sprechende Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben sowie die Pati-
wird und entenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und
Dauer zu dokumentieren.
2 . mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungs-
träger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder
psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer
ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psycho-
logischen Psychotherapeuten.
8 94. Voraussetzungen Für den Zugang zur Ausbildung
4.1 Psychologische Psychotherapeuten 4.2 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG
Buchstaben a) bis c) erfüllen: Buchstaben a) bis d) erfüllen:
a) Inländische Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an a) Bildungsqualifikationen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG
einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach (s. o. Psycholog. Psychotherapeuten)
Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen
ist. Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang ‚Psycho- b) Inländische Diplomabschlüsse in den Studiengängen Pädagogik
logie‘* sofern das Fach „klinische Psychologie“ nachweislich oder Sozialpädagogik an einer staatlichen oder staatlich aner-
Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss kannten Hochschule, Gleichgestellt sind auch Masterabschlüsse
muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
erworben worden sein. sowie solche Masterabschlüsse, die bislang den Zugang in
Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben, sofern sie spätestens zum
Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden.
andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum
Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den c) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene Diplome in den Studi-
Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen engängen Pädagogik oder Sozialpädagogik
ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeit-
raum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach, d) in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige
Klinische Psychologie‘ aufweisen, sofern das Fach‚ Klinische Hochschulstudien (Pädagogik bzw. Sozialpädagogik)
Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer
Prüfungsleistung nachgewiesen wird.
*Hinweis: Unter ‚Studiengang Psychologie‘ fallen auch solche Studien-
gänge, deren Bezeichnung auf einen Schwerpunkt oder einen Zusatz 4.3 Anmeldung
hinweist, z.B. ‚Psychologie und Psychotherapie‘ oder ‚Psychologie,
Schwerpunkt Klinische Psychologie‘ (im Unterschied zu einer Speziali- Die Anmeldung kann fortlaufend das ganze Jahr über erfolgen.
sierung z.B. ‚Rehabilitationspsychologie‘). Es empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Bewerbung. Nach der
Anmeldung zur Ausbildung erhalten Sie von uns eine Bestätigung
b) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene gleichwertige Diplome über den Erhalt Ihrer Unterlagen und im weiteren Verlauf einen Termin
im Studiengang Psychologie (einschl. klinischer Psychologie) zu einem Aufnahmegespräch. Das Aufnahmegespräch dient sowohl für
Sie, als auch für uns, als ein Kennenlernen. Es besteht die Möglichkeit
c) in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige Fragen zu stellen, das Institut zu besichtigen und so einen ersten Ein-
Hochschulstudien der Psychologie (einschl. klinischer Psychologie) druck zu gewinnen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie in der
Regel sofort ein Feedback, ob eine Ausbildung in unserem Institut
möglich ist.
Gerne können Sie uns bei Fragen jederzeit anrufen oder einen In-
formationstermin vereinbaren!
10 115. Kosten und Einnahmen während der Ausbildung
5.1. Gebühren und Zahlungsmodalitäten 5.2. Einnahmen im Rahmen der Ausbildung
5.1.1. Ausbildungskosten 5.2.1. Einnahmen im Rahmen der praktischen 5.2.2. Einnahmen im Rahmen der praktischen
Tätigkeit I (Klinikjahr) Ausbildung (Ambulante Behandlung)
Aufnahmebearbeitungsgebühr 180,- €
600 UE Theorie x je 17,50 € 10.500,- € Ab dem 01.09.2020 sieht das neue PsychThG für die Ausbildungs- Entsprechend dem neuen PThG erhalten die PiAs eine gegenüber
teilnehmer*innen vor, dass mindestens 1000,- € pro Monat für das den KK nachweispflichtige Umsatzbeteiligung aller abgerechneten
120 UE Selbsterfahrung x je 25,- € 3.000,- € PT1 in Vollzeit zu vergüten sind. Wer sich nach dem 31. August 2020 Leistungen in Höhe von 42%. Der Stundensatz beträgt 2020 (42% von
in einer Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychothera- 101,22) = 42,50 € (+ 42% der Zusatzleistungen wie z.B. Tests, Anamnese,
Gebühren Zwischenkolloquium 150,- € peutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und psychotherapeutische Gespräche). Es können 600 – 800 Behandlungs-
Gebühren Abschlussprüfung 560,- € Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichen- stunden im Rahmen der Ausbildung durchgeführt werden. Der
psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis Einfachheit halber sind die zusätzlichen Vergütungen, die die Aus-
Supervisionsgebühren bei 600 Behandlungsstunden (100 GSV x 25,- € + 50 ESV x 100,- €) 7.500,- € zum 31. August 2020 geltenden Fassung befindet, erhält vom Träger bildungsteilnehmer*innen erzielen können, im Modell nicht berück-
der Einrichtung, in der die praktische Tätigkeit nach § 2 Absatz 2 Satz sichtigt, so dass von noch höheren Überschüssen für die Teilneh-
Gesamtkosten 21.890,- € 2 Nummer 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psycho- mer*innen auszugehen ist. Beispiel für eine Einnahmenberechnung:
logische Psychotherapeuten oder nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 z.B. 600 Std. x 42,50 € = 25.500,- €. Es gilt: je mehr Behandlungsstunden
der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendli- desto höher das Plus trotz anteilig höherer Supervisionskosten.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass die Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,00 € nur bei erfolgreicher Aufnahme und chenpsychotherapeuten absolviert wird, für die Dauer der praktischen
dem Zustandekommen eines Vertrages erhoben wird. Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von mindestens
1000 Euro, sofern die praktische Tätigkeit in Vollzeitform abgeleistet
wird. Wird die praktische Tätigkeit in Teilzeitform abgeleistet, reduziert Modell 1: 600 Behandlungsstunden
sich die Vergütung entsprechend. Durch eine Änderung des
Einnahmen durch Behandlungsstunden
§ 3 Absatz 3 der Bundespflegesatzverordnung erhalten die Kliniken 25.500,- €
Beauftragungsverfahren
eine Refinanzierung der o.g. monatlichen Vergütung durch
5.1.2. Zahlungsmodalitäten 5.1.3. Supervisionskosten die Krankenkassen.
– 21.890,- € Ausbildungskosten
Die Aufnahmebearbeitungsgebühr in Höhe von 180,- € ist bei erfolg- Die Gruppensupervision soll in 4er Gruppen stattfinden. Möglich sind
reicher Aufnahme zu zahlen. Die Gebühren für Theorie und Selbster- nach vorheriger Vereinbarung mit allen Teilnehmer*innen und den + 3.610,- € Plus
fahrung (insgesamt 13.500 €) sind in 36 monatlichen Raten à 375,- € Supervisor*innen auch 2er und 3er Gruppen, die dann entsprechend
oder in 45 monatlichen Raten á 300,- € beginnend mit der Ausbildung teurer für die jeweiligen Teilnehmer dieser Gruppe werden. Alle
zu zahlen. Bei der Anmeldung zur stattlichen Prüfung müssen Supervisionsgruppen, deren Teilnehmer, Anzahl und die vereinbarte
sämtliche Gebühren bezahlt sein. Die Gebühren für das vor Beginn Dauer müssen dem AFKV vorab mitgeteilt werden. Entsprechende
der praktischen Ausbildung zur Leistungskontrolle durchgeführte Formulare werden zur Verfügung gestellt. Abgesagte, aber fest Modell 2: 700 Behandlungsstunden
Zwischenkolloquium sowie die Gebühren für die Durchführung des vereinbarte GSV-Termine werden in Rechnung gestellt werden, um
mündlichen Teils der staatlichen Prüfung sind vier Wochen vor dem finanzielle Nachteile für die übrigen Teilnehmer und Supervisoren zu Einnahmen durch Behandlungsstunden
29.750,- €
Termin zu zahlen. vermeiden. Der Teilnehmer ist dabei verpflichtet ersatzweise für Beauftragungsverfahren
entsprechende (auch Einzel-)SV der Behandlungsfälle zu sorgen und
Unterrichtsmaterialien sind in den Kosten enthalten. anfallende Zusatzkosten selber zu tragen. – 21.890,- € Ausbildungskosten
Die Supervision wird entsprechend der Rechnungslegung der Super- Zusätzliche Gruppensupervisionskosten
– 625,- €
visoren spätestens mit Beginn der ersten Quartalsauszahlung den (weitere 25 SV Stunden)
Teilnehmern vom AFKV in Rechnung gestellt. Für die Einzelsupervision
+ 7.235,- € Plus
beträgt der Kostensatz 100,- pro Stunde. Bei einer Gruppensuper-
visionstunde mit 4 angemeldeten Teilnehmer*innen je 25,- €, bei
3 angemeldeten Teilnehmer*innen je 33,33 € und bei 2 angemeldeten
Teilnehmer*innen je 50,- €. Bei 100 Stunden Gruppensupervision in
einer mit 4 Teilnehmer*innen angemeldeten Gruppe und 50 Stunden
Einzelsupervision betragen die Kosten 7.500,- € bei 600 durchgeführten Modell 3: 800 Behandlungsstunden
Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung.
Einnahmen durch Behandlungsstunden
34.000,- €
Beauftragungsverfahren
– 21.890,- € Ausbildungskosten
Zusätzliche Gruppensupervisionskosten
– 1.250,- €
(weitere 50 SV Stunden)
+ 10.860,- € Plus
12 136. Sonstige Regelungen im Rahmen der Ausbildung 7. Ansprechpartner*innen am AFKV
Unterbrechung der Ausbildung, Anrechnung Kündigung, Verfahren für einen Ausschluss 7.1. Geschäftsstelle, Institut und Institutsambulanzen des AFKV:
anderer Ausbildungen: aus fachlichen Gründen:
Geschäftsstelle und Institut: Institutsambulanzen:
Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet Vertraglich vereinbart ist die Möglichkeit einer Kündigung und
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch die Ausbildungsteil- Romanusstraße 1 Institutsambulanz Gelsenkirchen Institutsambulanz Mülheim a.d.R.
1. eine ausbildungsfreie Zeit von bis zu sechs Wochen jährlich und nehmer*innen mit einer Frist von einem Jahr. Leider müssen wir aber 45894 Gelsenkirchen -PP und KJP- -PP und KJP-
auch davon ausgehen, dass es auch einmal zu einer kurzfristigen Tel.: 0209 / 361 751 0 c/o Praxis am Goldberg c/o Praxis Barbara und Uwe Spießbach
2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen vom Ausbil- Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das AFKV kommen kann Fax: 0209 / 361 751 20 Am Goldberg 19 Alte Str. 10
dungsteilnehmer*in nicht zu vertretenden Gründen, bei Ausbil- –aus Schutz der uns anvertrauten Patienten und auch der anderen E-Mail : afkv@afkv.de 45894 Gelsenkirchen 45481 Mülheim an der Ruhr
dungsteilnehmerinnen auch Unterbrechungen durch Schwanger- Ausbildungsteilnehmer*innen. Internet: www.afkv.de
schaft, bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.
In besonderen Einzelfällen kann der Ausbildungsausschuss des AFKV Institutsambulanz Kempen Institutsambulanz Herten
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch darüber hinausgehende den Ausschluss eines Ausbildungsteilnehmers von der weiteren -PP und KJP- -KJP-
Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt Ausbildung veranlassen. Dies ist bei Vorliegen z.B. einer oder mehrerer c/o Praxis Westhofen c/o Psychotherapeutische Praxis
und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht der folgenden Voraussetzungen möglich: Vorsterstr. 45 Berger, Eifler-Yilmaz und Kollegen
gefährdet wird. Sollen Vorleistungen aus einer anderen Ausbildung • 47906 Kempen Kurt-Schumacher-Str. 62
angerechnet werden und die Ausbildung beim AFKV deshalb entspre- Verstöße gegen den abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und die in Mühlenwall 8 45699 Herten
chend reduziert werden, haben die Ausbildungsteilnehmer*innen vor den unterzeichneten Vereinbarungen aufgeführten Verpflichtungen 47669 Wachtendonk
Beginn der Ausbildung einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwer- •
tigkeit dieser Leistungen beim Landesprüfungsamt zu stellen. Die Fest- Verstöße gegen die Ausbildungsordnung (wie z.B. wiederholtes
legung der neuen Dauer und Inhalte der weiteren Ausbildung erfolgt (unentschuldigtes) Versäumen von Seminaren oder anderen 7.2. Personen und Funktionen
dann durch das Landesprüfungsamt. Ausbildungsteilen, Verstöße gegen die Schweigepflicht, das zweite
Ablehnen eines Praktikumsplatzes u.a.)
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. • 7.2.1. Geschäftsführung: 7.2.2. Institutsleitung/Ausbildungsausschuss: 7.2.3. Wissenschaftlicher Beirat
fehlende fachliche Qualifikation und/oder mangelnde Eignung
Der Ausbildungsausschuss prüft die vorgelegten Ausbildungsnach- für den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Petra Kasagranda Dr. med. Alexander Eckert Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
weise und berät die Ausbildungsteilnehmer in Fragen der staatlichen nachgewiesen z.B. durch das Nichtbefolgen von Hinweisen oder Ausbildungsleiter
Prüfung. Auflagen eines Supervisors, des Selbsterfahrungsleiters oder des Prof. Dr. Manfred Döpfner, Dipl.-Psych.
Ausbildungsleiters/Ambulanzleiters/Fachpraxenleiters oder durch Dipl.-Psych. Hermann Konz
störendes oder unkollegiales Verhalten in der Ausbildungsgruppe, Ausbildungsleiter Prof. Dr. Herbert Feser, Dipl.-Psych.
gravierende Fehlbehandlung von Patienten z.B. durch selbstver-
schuldeten massiven Stundenausfall, Nichtumsetzung von Supervi- Dipl.-Psych. Birgit Thamer Dr. Renate Frank
sionsauflagen und wiederholte deutlich verzögerte Therapiebean- Ausbildungsleiterin
tragung bei Therapienotwendigkeit. Prof. Dr. Martin Hautzinger
Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Ralph Westhofen
Vor dem Ausschluss hat zunächst eine Abmahnung durch den Ausbil- Ausbildungsleiter Prof. Dr. med. E. Klieser
dungsausschuss zu erfolgen, verbunden mit befristeten Auflagen zur Ambulanzleitung
Beseitigung des aufgezeigten Mangels. Prof. Dr. Dr. T. Payk
Dem Ausbildungsteilnehmer ist Gelegenheit zur persönlichen Stel-
lungnahme zu geben.
14 158. Supervisor*innen und Kooperationspartner des AFKV 9. Studienplan und Curriculum
8.1. Supervisor*innen des Instituts für den Bereich Psychologische Psychotherapeut*innen 9.1. Studienplan
Prof. Dr. phil. Ulrich Bartmann Dipl.-Psych. Günter Mehring Dipl.-Psych. Barbara Spießbach I Grundkenntnisse (200 Stunden)
Dipl.-Psych. Uwe Bohlmann Dr. Elmar Reuter, Dipl.-Psych Dipl.-Psych. Uwe Spießbach 1. Entwicklungs-, lern-, emotions-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische
Grundlagen der Psychotherapie
Dr. med. Alexander Eckert Dr. Sigrun Schmidt-Traub, Dipl.- Psych. Dipl.-Psych. Birgit Thamer
2. Konzepte über Entstehung, Aufrechterhaltung und Verlauf psychischer und psychisch
Dipl.-Psych. Ralf Gravemeier Dipl.- Psych. Thomas Schregel Dipl.-Psych. Dipl.-Theol. Ralph Westhofen mit bedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen. (einschließlich Entwicklungs-
psychopathologie)
Dipl.-Psych. Hermann Konz Dipl.-Psych. Wolfgang Siegel Dipl.-Psych. Horst Zimmermann
3. Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psy-
Dipl.-Psych. Ralf Lemke Dipl.-Psych. Monika Siering chotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren.
4. Psychosomatische Krankheitslehre
5. Verhaltensmedizinische Krankheitslehre
8.2. Kooperierende Kliniken 8.3. Kooperierende Fachpraxen
6. Psychiatrische Krankheitslehre
Alexianer Krefeld GmbH, Krankenhaus Maria Hilf Dipl.-Psych. Judith Bordeaux · Einführung in die Psychopathologie
Psychotherapeutische Praxis, Düsseldorf · Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen
Evangelisches Klinikum Niederrhein, Oberhausen · Psychopathologischer Befund
Dipl.-Psych. Ralf Gravemeier · Psychiatrische Falldarstellungen
Evangelisches Krankenhaus, Gelsenkirchen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutische Praxis, Marl-Hüls
7. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
Evangelisches Krankenhaus Lütgendortmund, Abteilung Psychologische Medizin
Dr. Jörg Kittel,
Fachklinik St. Camillus, Duisburg Psychotherapeutische Praxis, Schalksmühle 8. Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Störungen; Testdiagnostik einschließlich
Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen
Gelderland – Klinik, Geldern, Fachklinik für Psychotherapie und Psychosomatik Dipl.-Psych. Hartmut Kujath Psychotherapie indiziert ist; psychosoziale und entwicklungsbedingte Krisen sowie
Psychotherapeutische Praxis, Düsseldorf körperlich begründbare Störungen
Klinik am Hellweg, Oerlinghausen
Dipl.-Psych. Ralf Lemke 9. Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der
Klinik Möhnesee, Psychosomatik und Kardiologie, Reabilitation und Prävention, Möhnesee
Psychotherapeutische Praxis, Gelsenkirchen Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen.
Klinikum Duisburg, Bertha Krankenhaus Rheinhausen,
Dipl.-Psych. Anja Litz 10. Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mit bedingter Störungen in
Klinikum Essen-Mitte, Psychiatrische Abteilung Psychotherapeutische Praxis, Bottrop Paarbeziehungen, Familien und Gruppen.
Kreiskrankenhaus Gummersbach, Psychiatrische Kliniken, Klinik für Psychiatrie II Neurologisches Therapie Centrum 11. Prävention und Rehabilitation
an der Ruhr Universität Bochum
Krankenhaus Mörsenbroich Rath- Klinik Flurstraße, Düsseldorf
12. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten
LWL Klinikum Essen, Klinik für Psychosomatische Medizin Dipl.-Psych. Florian Querfurt und
Dipl.-Psych. Viola Siemer 13. Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter
Philippusstift Essen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Essen psychotherapeutischer Verfahren
Rheinische Kliniken Bedburg-Hau, Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie, Dipl.-Psych. Monika Siering 14. Dokumentation sowie quantitative und qualitative Evaluation von
Psychotherapeutische Praxis, Schwerte psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
Rheinische Kliniken Mönchengladbach
St.-Josef Krankenhaus GmbH Moers, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Dipl.-Psych. Andreas Tiede 15. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme,
Psychotherapeutische Praxis, Duisburg Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufs-
St.- Marien - Hospital Hamm GmbH gruppen Gesundheitspolitische und sozialmedizinische Aspekte psychotherap. Tätigkeit
Dr. phil, Dipl.-Psych. Georg Vogel Verhaltenstherapie in unterschiedlichen Institutionen Gutachten
St.- Marien – Hospital Mühlheim / Ruhr Kalkar
16. Geschichte der Psychotherapie
St. Vinzenz - Hospital Dinslaken, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (WKPP), Warstein
Westfälisches Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie, Herten
16 179.1. Studienplan 9.2. Dozent*innen im AFKV 9.3. Curriculum
Grundlagen
II Vertiefte Ausbildung (400 Sunden) Dipl.-Psych. Ines Backes
Dr. med. univ. Georgi Bairaktarski 1. Semester
1. Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prof. Dr. phil. Ulrich Bartmann
Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung Dipl.-Psych. Renate Bauer
Dipl. Soz.Päd. Andrea Berger
Erstgespräch; Problem- und Verhaltensanalyse; Entwicklungsanalyse; Zielanalyse Dipl.-Psych. Uwe Bohlmann Thema Kat. UE Dozent
Prof. Dr. Michael Borg-Laufs
Indikationsstellung (Indikation für Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen) Dr. phil. Detlef Bunk Anatomische und physiologische Grundlagen des Verhaltens A1 4 Bairaktarski
Fallkonzeptualisierung und Therapieplanung Verhaltensanalytisches Fallseminar Dipl.-Psych. Guido Dobbert
Dr. med. Alexander Eckert
Neuropsychologische und biolog. Grundlagen des Verhaltens A1 4 Pietrowsky
2. Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Einleitung und Beendigung der Behandlung Dipl.- Psych. Hans-Werner Einig
Organisation ambulanter Psychotherapie Kontextanalyse der therapeutischen Arbeit Dipl.-Psych. Daniel Feldkötter
Antragsverfahren in der kassenärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Frank Feser Indikation VT vs. andere Behandlungsmethoden A4 4 Westhofen
Dr. med. Irmgard Franek
3. Behandlungskonzepte und Techniken sowie deren Anwendung Dipl.-Psych. Hildegard Goletz Verhaltensdiagnostik I (Verhaltensbeobachtung) A4 4 Siering
• im psychotherapeutischen Prozeß Dipl. Psych. Werner Gross
• im Rahmen der verschiedenen Störungsbilder Dipl.-Psych. Jürgen Güttel
Dr. C. Rüdiger Haas Verhaltensdiagnostik II (Exploration) A4 4 Siering
3a. Strategien der Verhaltenstherapie: Dipl.-Psych. Thomas Hillebrand
• Akzeptanzstrategien, Interaktionelle Strategien, Selbstmanagement- Strategien Dipl.-Psych. Eva Kanth Methoden der Gesprächsführung A9 4 Siering
• Strategien der Beziehungsgestaltung, Validierungs- und Veränderungsstrategien, Dipl.-Päd. Tim Kiparski
• Interventionstechniken in der Verhaltenstherapie: Biofeedback Dr. med. Josef Kirchner Psychotherapeutisches Erstgespräch - Fallseminar A9 4 Siemer
• Emotionsaktivierende Interventionen, Entspannungsverfahren Dr. Jörg Kittel
• Euthymie und Genusstraining, Expositionsverfahren, Hypnose, Dr. Markus Klotz
• Imaginationsverfahren, Kognitive VT, Kommunikationstraining Dipl.-Psych. Hermann Konz Psychopathologie: Entwicklungspsychopathologie A2.1 4 Bunk
• Köperorientierte Verfahren in der VT, Kreative Techniken Dipl.-Psych. Dietmar Langer
• Problemlöseansätze, Ressourcenorientierte Arbeit in der VT Dipl.-Psych. Andrea Lauber Psychopathologie: Psychiatrische Krankheitslehre A2.3 4 Bairaktarski
• Rollenspielverfahren, Selbstkontrollstrategien Dipl.-Psych. Ralf Lemke
• Soziales Kompetenztraining Dipl.-Päd. Olaf Maletzki
Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen A4 4 Bairaktarski
Dorothee Maliszewski-Makowka
3b. Spezifische Störungsbilder: Prof. Dr. Reinhard Maß
Angststörungen, Anorexia nervosa/Bulimia nervosa, Arbeit mit Delinquenten, Depressionen, Dr. med. Michael Meusers Psychotherapieplanung (Strategien und Verfahren) A9 4 Vogel
Dissoziative Störungen, Essstörungen, Klassische psychosomatische Störungen, Komorbidität, Prof. Dr. Ulrike Petermann
Neuropsychologische Störungsbilder, Pathologisches Spielen, Persönlichkeitsstörungen, Prof. Dr. Reinhard Pietrowsky Systemische Therapie und Familientherapie A9 10 Maluck
Posttraumatische Belastungsstörungen Schlafstörungen, Schmerzen, Schizophrenie, Dipl.-Psych. Ralf Pukrop
Sexualstörungen, Sexueller Missbrauch, Somatoforme Störungen, Stottern, Tics, Stress- Dipl.-Psych. Florian Querfurt
Psychotherapieforschung A3 4 Pukrop
bewältigung Substanzabhängigkeit und –missbrauch, VT bei körperlichen Erkrankungen, Dr. rer. medic. Christiane Rademacher
Rehabilitation, Zwangsstörungen Dipl.-Psych. Thomas Schebaum-Stein
Dipl.-Psych. Thomas Schregel Verhaltensmedizinische Krankheitslehre A2.2 8 Pietrowsky
4. Krisenintervention und spezielle (kritische) Situationen in der Psychotherapie u.a.: Tod und PD Dr. med. Rainer Siefen
Trauer, Suizidalität, Scheidung und Trennung Dipl.-Psych. Viola Siemer Verhaltenstherapie und Psychoanalyse A2.1 8 Einig
Dipl.-Psych. Monika Siering
5. Kurz- und Langzeittherapie: Indikation und strategische Planung Dr. Andreas Soljan
Psychotherapie bei älteren Menschen (Gerontopsychiatrie) A5 4 Makowka
Dipl.-Psych. Barbara Spießbach
6. Beziehungsgestaltung im therapeutischen Prozess: Entscheidungsprozesse des Psycho- Dipl.-Psych. Uwe Spießbach
therapeuten, Gesprächsführung und Interaktionsanalyse, Macht und Ohnmacht, Therapie- Dipl.-Psych. Ruth Stenner Diagnostik, Testverfahren A4 10 Westhofen
motivation des Patienten Übertragungsprozesse und Widerstandsanalyse Dipl.-Psych. Birgit Thamer
Dipl.-Psych. Jana Thiemann Verhaltenstherapie als wissenschaftlich begründetes Therapieverfahren A3 4 Pietrowsky
7. Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen: Funktionsanalyse Dipl.-Psych. Judith Troost
kindlicher Symptome in der Familie Psychodiagnostik bei Kinder und Jugendlichen Oya Uzelli-Schwarz, Fachärztin Ergebnisse der Therapieforschung
Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter VT bei Störungen im Kindes- und Jugendalter Dipl.-Psych. Dr. Georg Vogel A6 4 Silkens
Psychische und Psychosoziale Aspekte im Verlauf chronischer Erkrankungen
Dr. Elena von Wirth
8. Verfahren in der Psychotherapie von Paaren, Familien und Gruppen: Familientherapie und Dipl.-Psych. Michael Wanders
systemische Ansätze, Interaktionsanalyse Paartherapie, VT in Gruppen Dr. Christoph Werner
Dipl.-Psych., Dipl.-Theol. Ralph Westhofen
9. VT im höheren Lebensalter Dipl.-Psych. Gerd F. Zimmek
18 19Vertiefung 2. Semester 3. Semester Thema Kat. UE Dozent Thema Kat. UE Dozent Rechtliche Aspekte, PsychThG, Berufs- und Haftungsrecht A11 4 F. Feser Anwendung der Lerntheorie I B4 4 Eckert Ethik-Seminar A11 4 Querfurt Einführung in die kognitive VT B5 8 Vogel Posttraumatische Belastungsstörungen A4 4 Bohlmann PT Antragstellung, Abrechnung PsychoDat B2 10 Spießbach,U Traumatherapie A9 8 Kittel Berichte zur Antragstellung B2 10 Westhofen Entspannungstechniken I (Einzel- und Gruppentherapie) A6 4 Spießbach, B. Einführung prakt. Ausbildung, Aktenführung B5 4 Westhofen Training sozialer Kompetenz A9 8 Spießbach, B. Operante und respondente Verfahren B3 8 Spießbach, U. Entspannungstechniken II (Einzel und Gruppentherapie) A9 4 Spießbach, B. Multimodale Therapieplanung B1 4 Konz Psychopharmakologie A8 4 Bohlmann Flooding/Reizüberflutung B3 6 Konz Differentialdiagnostik psychischer Störungen für Fortgeschrittene A4 4 Bairaktarski Kommunikationstraining und Selbstsicherheitsstraining B5 4 Silkens Bindungstheorie und Bedeutung des Bindungsverhaltens A1 10 Zimmek Selbstregulation und Selbststeuerungstechniken (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) B3 4 Spießbach, U. Neuropsychologische Rehabilitation A7 4 Hilperath PT bei Ängsten und Phobien I (Phobien) B3 5 Spießbach, B. Integration anderer Therapieansätze in das Konzept der VT A9 8 Soljan PT bei Ängsten und Phobien II (Panikstörungen) B3 5 Spießbach, U. Problemanalyse und Zielplanung B1 20 Borg-Laufs PT bei Ängsten und Phobien II (generalisierte Angst) B3 5 Spießbach, U. Strukturierte Persönlichkeitsdiagnostik anhand des SKID II A4 10 Silkens PT bei psychosomatischen Erkrankungen (Magen/Darm) B3 4 Bairaktarski Grundlagen der Lerntheorie A9 5 Spießbach, B PT bei psychosomatischen Erkrankungen (Herz/Kreislauf ) B3 4 Bairaktarski Tiefenpsychologische Therapieansätze A9 8 Einig PT bei depressiven Erkrankungen B3 10 Bohlmann Validierungsstrategien therapeutischer Prozesse A10 4 Querfurt Stressbewältigung (Einzel und Gruppentherapie) B3 4 Spießbach, B. Patient-Therapeut-Interaktion/ Basisverhalten A9 10 Silkens Posttraumatische Belastungsstörungen B3 19 Meusers 20 21
4. Semester 5. Semester
Thema Kat. UE Dozent Thema Kat. UE Dozent
Patient-Therapeut-Intervention, Basisverhalten A9 10 Spießbach, B. PT bei sexuellen Funktionsstörungen B3 16 Maß/Bauer.
PT bei Zwängen B3 10 Hillebrand PT bei Abhängigkeit B3 8 Bartmann
PT bei Zwängen -Fallseminar- B3 4 Hillebrand PT bei Abhängigkeit -Fallseminar- B3 8 Bartmann
PT bei Borderline Erkrankungen B3 4 Bairaktarski PT bei psychoimmunologischen Störungen und allergischen Erkrankungen B3 8 Langer
PT bei Borderline Erkrankungen -Fallseminar- B3 4 Bairaktarski VT Ansätze in der Paartherapie B8 10 Lemke
PT bei Psychosen B3 8 Lauber VT Ansätze in der Paartherapie -Fallseminar- B8 4 Lemke
PT bei Psychosen -Fallseminar- B3 4 Lauber Neue Ansätze in der Expositionsbehandlung B3 4 Siering
PT bei chronischem Schmerz mit Fallseminar B3 10 Stenner Kognitive VT für Fortgeschrittene B3 4 Vogel
Widerstandsanalyse und Umgang mit Widerständen B6 8 Konz Verhaltensdiagnostik für Fortgeschrittene B1 4 Vogel
Praktische Einzelfallanalyse B1 8 Dobbert Essstörungen B3 10 Franek
Krisenintervention/Suizidalität B4 4 Bohlmann Soziale Phobie B3 4 Siering
Übertragung und Widerstandsanalyse aus der Tiefenpsychologischer Sicht B5 4 Einig Organisation ambulanter PT, Kontextanalyse der therap. Arbeit B2 4 Spießbach, U.
Problematische Störungsbilder B4 8 Spießbach, B.
Bewältigungsstrategien (Coping) bei med. Krankheitsbildern am Beispiel der Onkologie B3 8 Gattinger
22 23Anmeldeformular
Für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en
6. Semester
melde ich mich hiermit verbindlich an.
sollte der Kurs belegt sein, gilt die Anmeldung für den nächstmöglichen Beginn.
Thema Kat. UE Dozent
ein Lichtbild habe ich beigefügt.
Persönlichkeitsstörungen B3 8 Vogel
meine Bachelor-/ Masterurkunde (Diplomurkunde) und das Prüfungszeugnis liegen in Kopie bei.
Psychotherapie in der beruflichen Rehabilitation A7 8 Werner
Die Aufnahmebearbeitungsgebühr von 180,- € werde ich bei erfolgreicher Aufnahme auf das Konto AFKV GmbH überweisen.
VT Interventionsstrategien bei der Verarbeitung von Tod /Trauer B3 8 Bohlmann Bankverbindung
Commerzbank Gelsenkirchen
Verhaltenstherap. Interventionsstrategien bei Kd,.- u. Jugendlichen B7 8 Rademacher IBAN: DE98 4204 0040 0691 3263 00
BIC: COBADEFFXXX
Problemlöseansätze in der Verhaltenstherapie B3 4 Konz
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Vertiefung aus dem Bereich Psychosomatik: Lerngeschichte und Krankheitssozialisation von
B6 4 Konz
Psychosomatik Patienten
Gebrauch von Geschichten und Metaphern in der Psychotherapie B3 4 Konz
Vertiefung aus dem Bereich Depression: Bipolare Störung B1 4 Bohlmann
Ort, Datum: Unterschrift:
Vertiefung aus dem Bereich Zwänge B3 4 Hillebrand
Vertiefung aus dem Bereich psychiatrische Störungen B1 4 Bairaktarski
Vertiefung aus dem Bereich Schmerz B3 4 Bohlmann
Wohlbefinden und genussbetontes Erleben B3 5 Zimmek
Psychotherapie in der beruflichen Rehabilitation A7 8 Werner
Psychotherapie bei pathologischem Spielverhalten B3 8 Güttel
Laufen und Joggen als verhaltenstherapeutische Körpertherapie B3 8 Bartmann
Transidentität 10 Lauber
Änderungen vorbehalten
24 25Sie können auch lesen