AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Jobcenter
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AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 (finale Fassung; beschlossen durch die Trägerversammlung am 08.12.2020) Seite 1 von 12
1 Einführung Die bis zum Beginn des coronabedingten Lockdowns am 16.03.2020 anhaltend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt - gepaart mit den engagierten Aktivitäten von Jobcenter und Arbeitsagentur sowie deren Netzwerkpartnern - konnte sich im Verlauf des Jahres 2020 zunächst nicht weiter fortsetzen. Zu der bereits vorhandenen Klientel des Jobcenters kam im Jahresverlauf eine erhebliche Anzahl von Menschen hinzu, die aufgrund des Sozialschutzpakets anspruchsberechtigt waren bzw. noch immer sind. Wie sich die Entwicklung des Kundenpotenzials im Angesicht der Pandemie im Jahresverlauf 2021 entwickeln wird, ist heute nicht seriös vorherzusagen. Weiterhin jedoch gilt: Jede/r einzelne Mensch mit einem Leistungsanspruch benötigt individuelle Ansprache und Unterstützung, um eine Integration in den anspruchsvollen und einem rasanten Wandel unterliegenden ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies gilt nicht nur für den Personenkreis der geflüchteten Menschen und sonstigen Migrantinnen und Migranten, sondern dies gilt mittlerweile für fast ausnahmslos alle Menschen, die einen Leistungsanspruch beim Jobcenter haben. Die aktuellen konjunkturellen Prognosen im Rahmen der Pandemieentwicklung lassen überwiegend erwarten, dass sich in 2021 die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen ggf. wieder aufhellen. Das wäre aller Voraussicht nach in einem ersten Schritt insbesondere hilfreich für diejenigen, die pandemiebedingt Ansprüche beim Jobcenter geltend gemacht haben. Für die Menschen, die schon vor Beginn der Pandemie zur Klientel des Jobcenters gehörten, wird die arbeitsmarktliche Integration vermutlich aufgrund dieser Konkurrenzsituation zumindest nicht leichter als vorher. Neben den weiterhin vorhandenen sprachlichen Herausforderungen, vor allem bei den geflüchteten Menschen, gibt es bei fast allen Kundinnen und Kunden eine Fülle persönlicher Herausforderungen wie Schulden-, Sucht- und (zunehmend diffuse) gesundheitliche Problematiken. Die geplante Eröffnung eines großen Logistikzentrums im Westkreis in 2021 bietet der gesamten Kundschaft des Jobcenters Perspektiven, die vom Jobcenter mitsamt den entsprechenden Netzwerkpartnern aktiv genutzt werden. Der vielfältige, seit Jahren gewachsene, Kontakt zu kleinen und mittleren Unternehmen bietet zudem individuelle Chancen. Die Erstausbildung junger Erwachsener soll dem verstärkten Fachkräftebedarf begegnen und Menschen, die sich aufgrund individueller Umstände erst relativ spät auf den beruflichen Weg machen, eine bestmögliche Ausgangsbasis verschaffen, um nachhaltig aus dem System der sozialen Grundsicherung herauszukommen. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes mit seinen herausragenden Fördermöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen wird auch 2021 ein Teil der Aktivitäten des Jobcenters sein. Die Entwicklung der dazugehörigen bundesweiten finanziellen Rahmenbedingungen muss allerdings genau beobachtet werden. Dazu kommt die Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Kooperation mit dem Kreisjugendamt, eine intensivere Unterstützung von weiblicher Kundschaft, auch aus dem Bereich der Migrantinnen, und das fortgesetzte Bestreben nach einer bestmöglichen individuellen Qualifizierung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit dem Ziel eines nachhaltigen Verbleibs in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Mit diesem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) trägt das Jobcenter Kreis Segeberg zur Schaffung von Transparenz in den von ihm verfolgten Zielen und zu bedienenden Handlungsfeldern sowie daraus abgeleiteten Eingliederungsaktivitäten bei. Seite 2 von 12
2 Strukturdaten 2.1 Analyse des Arbeitsmarktes im Kreis Segeberg Die wirtschaftliche Situation wird seit langem getragen durch die Zugehörigkeit zur Metropolregion Hamburg und die fortdauernd stabile Entwicklung in den Wirtschaftszentren entlang der Magistralen, insbesondere der Autobahn A 7, des Kreises. Der Hauptanteil der rund 93.600 Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verteilt sich auf die Wirtschaftsbereiche Handel, verarbeitendes Gewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen, wirtschaftliche Dienstleistungen und das Baugewerbe. Die Region verfügt über Handels- und Dienstleistungszentren sowie über Betriebe in den Bereichen Maschinenbau, Chemie, medizinische Produkte und Dienstleistungen, Kunststoffverarbeitung sowie der Ernährungsindustrie. Ende September 2020 waren im Kreis Segeberg insgesamt 2.098 Stellen zu besetzen; gegenüber September 2019 ist dies ein Rückgang um 28,2 %. 2.2 Der Ausbildungsmarkt Kreis Segeberg Durch den sich weiter vergrößernden Fachkräftebedarf wird die Integration in den Ausbildungsmarkt auch im Jahr 2021 erneut eine wesentliche Rolle einnehmen. Das Jobcenter Kreis Segeberg kooperiert hinsichtlich der Ausbildungsvermittlung mit der Agentur für Arbeit Elmshorn. Damit obliegen die Unterbreitung der Ausbildungsstellen- angebote und die Besetzung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (ggf. mit Erwerb des Hauptschulabschlusses) den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit. Darüber hinaus ist das Jobcenter neben der Agentur für Arbeit, den Jugendämtern des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt, den beiden beruflichen Bildungszentren und den allgemeinbildenden Schulen Kooperationspartner der Jugendberufsagentur (JBA). Die Aufgaben der JBA ergeben sich aus den bestehenden, (rechtskreisbezogenen) Aufgaben der beteiligten Kooperationspartner. Dabei verfolgt die Einrichtung einer JBA das Ziel, berufsorientierende, beratende und (ausbildungs-) vermittelnde Kapazitäten der Kooperationspartner systematisch besser zu vernetzen, den rechtskreisübergreifenden Austausch zu verbessern und unter einem Dach zur Verfügung zu stellen. 2.3 Kundenstruktur 2.3.1 Analyse der Bedarfsgemeinschaften Im Rahmen ihres sozialpolitischen Auftrags nach dem SGB II, die Grundsicherung und damit den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) sicher zu stellen, betreute das Jobcenter Kreis Segeberg im Berichtsmonat Juni 2020 (aktuellste revidierte Daten) 15.118 Personen (Juni 2019: 14.815) in 7.507 Bedarfsgemeinschaften (Juni 2019: 7.281). Damit ist der mehrmalige Rückgang an zu betreuenden Personen und Bedarfsgemeinschaften vorerst gestoppt: Die Zahl der Personen stieg um 2,0 %, die der Bedarfsgemeinschaften um 3,1 %. Gleichzeitig reduzierte sich im gleichen Zeitraum der Anteil von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leicht von 37 auf 36 % an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Zu beachten ist, dass nicht alle eLb auch arbeitslos gemeldet sein müssen. Es sind unterschiedliche Umstände denkbar, unter denen Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach vorliegt, die Möglichkeiten, eine Arbeit aufzunehmen, tatsächlich aber kaum gegeben sind (z.B., wenn Kinder unter 3 Jahren vorhanden sind). Seite 3 von 12
2.3.2 (Allein-) Erziehende Frauen und Männer Im Vergleich zum Vorjahr (Juni 2019) sinkt die absolute Zahl der Personengruppe geringfügig von 1.390 auf 1.385. Bedingt durch steigende Gesamtkundenzahlen reduziert sich der Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit von 14,2 % auf 13,6 %. So leicht sich die Gruppe der (Allein-) Erziehenden zusammenfassend beschreiben lässt, so vielfältig bleiben die Probleme und damit Ansatzpunkte für das Jobcenter bei differenzierter Betrachtung. Deshalb wird die Mehrheit aller Maßnahmen so konzipiert, dass auch Alleinerziehende dort Berücksichtigung finden können und somit entsprechend der persönlichen Voraussetzungen die geeignete Maßnahme erhalten. Es gibt aber auch bereits an allen Standorten Projekte, die speziell auf die Herausforderungen des Kundenkreises „(Allein-) Erziehende Frauen und Männer“ zugeschnitten sind. Beispielhaft sind hier das Projekt „Familien nach vorn!“ in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt am Standort Bad Segeberg oder das Projekt „Zwischen Arbeit und Kind“, welches wir mit einem Netzwerkpartner am Standort Kaltenkirchen initiiert haben. In beiden Projekten geht es darum, zuerst die vielfältigen persönlichen und familiären Herausforderungen zu bewältigen und anschließend den Focus auf Arbeitsaufnahme oder Ausbildung / Qualifizierung zu legen. Tabelle 1 Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte Anteil in % Gesamtzahl 1.385 13,6 % Darunter: Arbeitslose 576 41,6 % Männer 117 8,4 % Frauen 1.268 91,6 % unter 25 Jahre 107 7,7 % © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2020 (revidierte Daten) 2.3.3 Menschen mit Behinderung Mit Stand September 2020 sind im Bezirk des Jobcenters Kreis Segeberg 189 Menschen mit Behinderung arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 4,6 % an allen Arbeitslosen. Die folgende Tabelle 2 stellt die Struktur der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nach verschiedenen, vermittlungsrelevanten Kriterien im September 2020 dar. Tabelle 2 Anteil an allen Insgesamt Schwerbehinderten arbeitslose Schwerbehinderte insgesamt 189 100,0% Anteil an allen Arbeitslosen 4,6 % davon nach Schulabschluss kein Hauptschulabschluss/keine Angabe 43 22,8 % Hauptschulabschluss 87 46,0 % Mittlere Reife 39 20,6 % Fach-/Hochschulreife 20 10,8 % Seite 4 von 12
nach Berufsabschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung/ keine Angabe 95 50,3 % betriebliche/ schulische Ausbildung 88 46,6 % Akademische Ausbildung 6 3,2 % © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2020 3 Operative Ziele Vor dem Hintergrund, sowohl die Bundes- als auch kommunalen Mittel wirtschaftlich und wirksam einzusetzen, werden jährlich die operativen bzw. geschäftspolitischen Ziele und Handlungsschwerpunkte zwischen der Trägerversammlung des JC Kreis Segeberg und der Geschäftsführung vereinbart. Ausgehend von den beschriebenen Rahmenbedingungen verfolgt das Jobcenter Kreis Segeberg folgende Zielwerte in 2021: Tabelle 3 Ziele 2021 Indikator Veränderung zum Vorjahr Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Integrationsquote + 9,2 % Bestand Langzeitleistungsbezieher (in den Langzeitleistungsbezug vergangenen 24 Monaten mind. 21 Monate vermeiden Leistungen der Grundsicherung bezogen) + 2,4 % Zur Unterstützung der Zielerreichung wurden gemeinsam durch das Bundesministerium für Arbeit & Soziales (BMAS), die Länder, die kommunalen Spitzenverbände (komSpV) sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) folgende Geschäftspolitische Handlungsfelder für 2021 festgelegt: (1) Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug (2) Gleichstellung von Frauen und Männern Primäres Ziel des Jobcenters Kreis Segeberg war, ist und bleibt die Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch die nachhaltige, möglichst ungeförderte, Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Zudem geht es darum, die Quote der Langzeitleistungsbeziehenden möglichst konstant unter dem durchschnittlichen Niveau in Jobcentern desselben Vergleichstyps zu halten. Seite 5 von 12
4. Finanzielle Rahmenbedingungen Für das Haushaltsjahr 2021 geht das Jobcenter Kreis Segeberg bei seinen Planungen für den Eingliederungstitel von einem verfügbaren Mittelvolumen von rund 9,6 Mio € nach vorgenommener Umschichtung aus (Vorjahr rund 10,1 Mio €). Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen hat das Jobcenter sich zu der nachfolgend im Diagramm dargestellten Verteilung der Mittel auf die wesentlichen Bereiche des Eingliederungstitels entschieden. Dabei waren die Struktur der Kundinnen und Kunden, die sich aus den einzelnen Integrationsprognosen ergibt, sowie die Förderung von definierten Zielgruppen (Jugendliche, geflüchtete Menschen, Menschen im Langzeitleistungsbezug, (Allein-)Erziehende u.a.) ausschlaggebende Faktoren. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Pandemie 2021 vorherrschen werden und wie diese sich auf die Umsetzung der Planung auswirken werden. Tabelle 4 5 Schwerpunkte der Eingliederungsangebote 5.1 Bewerberorientierte Integrationsarbeit Die wirtschaftlichste Art der Beseitigung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist eine nachhaltige (möglichst ungeförderte) Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Neben den bewerberorientierten Vermittlungstätigkeiten der Integrationsfachkräfte (IFK) erfolgt eine Vermittlung der SGB II- Kunden durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service (gAG-S), den das Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit Elmshorn betreibt. Für die Integration von SGB II-Kundschaft ist es erforderlich, sehr gute Kontakte zu Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen der Region zu pflegen inklusive gelegentlicher Betriebsbesuche. Dies wird auch in 2021, jeweils angepasst an den Verlauf der Pandemieentwicklung, besonders durch das flächendeckende Angebot des StellWERKs sowie Außendienste der IFK sichergestellt werden. Seite 6 von 12
5.2 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt sich für das Jahr 2021 zum Ziel, in rund 1.600 Fällen Einzelförderungen, wie z.B. Eingliederungszuschüsse oder Qualifizierungen, zu ermöglichen. In Ergänzung dazu stehen 2021 rund 600 Maßnahmeplätze wie Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Verfügung. 5.2.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Durch technischen Fortschritt und strukturelle Veränderungen (Stichwort „Arbeit 4.0“) ändern sich auch Tätigkeitsprofile von Arbeitsplätzen und es wachsen die Anforderungen an ArbeitnehmerInnen, sich ständig weiter zu qualifizieren. Für viele bedeutet dies auch eine vollständige berufliche Neuorientierung, da ihre beruflichen Kenntnisse nur noch marginale Bedeutung auf dem Arbeitsmarkt haben. In der Förderung der beruflichen Weiterbildung unterscheiden wir: a. Fortbildung - hier geht es darum, aufbauend auf einen vorhandenen Beruf oder vorhandene einschlägige Berufserfahrung, berufliche Kenntnisse entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes zu aktualisieren. b. Umschulung - hier geht es darum, einen Bruch (entstanden u.a. durch gesundheitliche oder arbeitsmarktliche Gründe) zu heilen und einen Übergang in einen anderen Beruf zu ermöglichen. c. Abschlussorientierte Weiterbildung, auch Teilqualifizierung - kommt der Forderung der Wirtschaft nach qualifizierten Fachkräften entgegen. Der sich abzeichnende Fachkräftemangel fordert sowohl von der Wirtschaft als auch von der Bundesagentur für Arbeit und den gemeinsamen Einrichtungen einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des Personalbedarfs. Politisch kommt dies in den Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes zum Ausdruck. Um dem politischen Auftrag Rechnung zu tragen, werden im Jobcenter Kreis Segeberg für das Jahr 2021 rund 1,25 Mio € der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung eingeplant. Insgesamt sollen 330 Eintritte realisiert werden, davon 60 abschlussorientiert. 5.2.2 Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Einige der in 2020 begonnenen Angebote reichen in 2021 hinein; thematisch sind für das Jahr 2021 u.a. folgende neue Ausschreibungen vorgesehen: Angebote für die Kundengruppe U 25 Angebote für (Allein-)Erziehende Angebote für die Kundengruppe Asyl & Flucht Angebote, die das Thema Motivation aufgreifen Angebote, die die vielfältigen gesundheitlichen Handlungsbedarfe der Kundschaft aufgreifen Angebote für Menschen mit Nebenverdienst Angebote zur Steigerung der Berufserfahrung durch Praktika Angebote für die Kundengruppe des beschäftigungsorientierten Fallmanagements Seite 7 von 12
5.2.3 Arbeitsgelegenheiten (AGH) An folgenden Standorten werden Arbeitsgelegenheiten finanziert werden: Bad Segeberg Bad Bramstedt Henstedt-Ulzburg Norderstedt 5.3 Besondere Angebote 5.3.1 Jugendliche / Junge Erwachsene Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bildet auch in 2021 einen geschäftspolitischen Schwerpunkt des JC Kreis Segeberg. Aktuell können lediglich 4,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium vorweisen. Es werden derzeit im U25-Team ca. 700 geflüchtete Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren betreut. Damit liegt der Anteil geflüchteter Menschen am gesamten U25- Kundenaufkommen bei gut 40%. Über 46 % aller der nach dem SGB II leistungsberechtigten Flüchtlinge sind jünger als 30 Jahre. Trotz des, auch unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, vergleichsweise guten regionalen Ausbildungsmarktes und steigender Einstellungschancen für leistungsschwächere Jugendliche kommt (noch) nicht für alle U25-Kunden die Aufnahme einer Ausbildung in Frage. Die Gründe liegen in einer drückenden und überaus komplexen Bedarfslage der Jugendlichen. Folgende Angebote hält das Jobcenter zur Unterstützung der Jugendlichen bzw. der jungen Erwachsenen auch im Jahr 2021 vor: Einstiegsqualifizierung Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist als Arbeitgeberleistung im SGB III verankert (§ 235 b SGB III) und bereitet grundsätzlich auf eine Ausbildung vor. Das JC Kreis Segeberg wird in 2021 eine finanzielle Förderung von 26 EQ-Bewilligungen für jugendliche SGB II- Kundschaft sicherstellen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich in den vergangenen Jahren als sehr integrationswirksames Instrument erwiesen; so mündeten in 2020 knapp 70% der Teilnehmenden im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis ein. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es im Anschluss an eine nach EQ begonnene Berufsausbildung kaum zu Ausbildungsabbrüchen kam. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach §§ 76 ff SGB III steht Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, als Integrationsangebot zur Verfügung. Förderungsfähig sind sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine betriebliche Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren können. Im Jahr 2021 stehen 7 BaE-Plätze für jugendliche SGB II-Kundinnen und -Kunden zur Verfügung. Seite 8 von 12
Ausbildungsbegleitende Hilfen bis 31.08.2021 / ab 01.09.2021 assistierte Ausbildung Durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und ab 01.09.2021 das neue Instrument der assistierten Ausbildung (AsA) soll förderungsbedürftigen Jugendlichen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Das JC Kreis Segeberg stellt für 2021 Haushaltsmittel für bis zu 36 Jugendliche für eine Förderung mit abH bzw. AsA zur Verfügung. Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere bei den in Ausbildung einmündenden geflohenen Menschen ein erhöhter Unterstützungsbedarf durch abH zu erwarten ist, wurde hier die Kapazität im Vergleich zum Jahr 2020 erneut entsprechend der erkennbaren Bedarfe angehoben. Maßnahmen gem. § 45 SGB III (Aktivcenter) Die hohe Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss verdeutlicht ein Problem, welchem sich das JC Kreis Segeberg durch ein individuell geplantes Aktivcenter stellt, weil die Standartprodukte des SGB III hier nicht ausreichend sind: Bei diesem Instrument ist das oberste Ziel die Erhaltung bzw. Steigerung der Erwerbsfähigkeit durch tagesstrukturierende Angebote, verbunden mit der intensiven Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in Betrieben. Unter Federführung und im Wege der öffentlichen Ausschreibung identifizierter Maßnahmeträger werden Kooperationen mit Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben geschlossen. Durch die Arbeitserprobung in den Kooperationsbetrieben sowie durch die Weiterbildung und Qualifizierung durch den Maßnahmeträger sollen die Jugendlichen gezielt in Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden („Klebeeffekt“). Produktionsschule Mit Unterstützung einer Produktionsschule sollen die jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf in der Übergangsphase von der allgemeinbildenden Schule in die Berufs- und Arbeitswelt begleitet werden. Durch die Einbindung in die Produktionsschule soll zudem die Entwicklung der Persönlichkeit und die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung notwendig sind, unterstützt und gefördert werden. Als weiterer Baustein des Eingliederungsangebots sind die betriebsnahe Ausrichtung und die gute Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft hervorzuheben, die sich auch in der Arbeit des Wirtschaftsbeirats der Produktionsschule unter Vorsitz des Herrn Jochen Renk widerspiegelt. Durch die Produktionsschule soll den Handlungsbedarfen der Zielgruppe (kognitive Überforderung, fehlende Tagesstruktur, fehlende Berufsorientierung, fehlende Ausbildungs- und Berufsreife, Schulmüdigkeit, psychosoziale Benachteiligung) in besonders geeigneter Form begegnet werden. Es stehen an den Standorten Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt insgesamt 30 Plätze zur Verfügung, die in Kooperation mit den Jugendämtern Norderstedt und Kreis Segeberg für bedürftige junge Menschen genutzt werden. Seite 9 von 12
AVGS „aufsuchende Sozialarbeit“ Ziel des Angebots ist es, die soziale Stabilisierung und die Vorbereitung auf den Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt sicherzustellen. Beauftragte Träger greifen die individuelle persönliche Situation auf und bieten konkrete Unterstützung zur Problembewältigung. Jugendberufsagentur Nach der Eröffnung der Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg am 06.10.2017 (Standort Norderstedt) sowie am 20.09.2018 (Standort Kaltenkirchen) wurde am 22.05.2019 auch der letzte Standort Bad Segeberg eröffnet. Somit stehen die Angebote der Jugendberufsagentur flächendeckend den jungen Menschen im Kreis Segeberg zur Verfügung. Folgende Kooperationspartner wirken bei der Jugendberufsagentur mit: o Jobcenter Kreis Segeberg o Agentur für Arbeit Elmshorn o Jugendhilfe Kreis Segeberg o Jugendhilfe Stadt Norderstedt o BBZ Norderstedt o BBZ Bad Segeberg o Schulamt des Kreises Segeberg Gemeinsames zentrales Ziel der Kooperationspartner ist es, durch eine qualitativ hochwertige Vernetzung der Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen die frühestmögliche Unterstützung der Jugendlichen bei der Orientierung im Berufswahlprozess noch effektiver gewährleisten zu können. Die JBA soll die Zielgruppe zudem bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen. 5.3.2 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Mit einer Anzahl von 7 Fallmanagerinnen und Fallmanagern wird das beschäftigungsorientierte Fallmanagement in jedem Team Markt und Integration außer im NetzWERK ABC angeboten. Das Fallmanagement ist das Instrument des Jobcenters, das sich der sehr marktfernen Kundschaft annimmt, welche aber für sich dennoch eine Perspektive für eine Arbeitsaufnahme innerhalb der kommenden 24 Monate sehen. Der tatsächliche Betreuungsschlüssel beträgt hier 1:75, während er in der Regel bei rund 1:250 liegt. Eine Teilnahme am Fallmanagement ist freiwillig. 5.3.3 Kommunale Eingliederungsleistungen Langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden weisen in erheblichem Umfang neben den klassischen beruflichen Defiziten zunehmend auch nicht berufsspezifische Hemmnisse wie Überschuldung, Suchtprobleme und psychosoziale Problemstellungen auf. Insbesondere bei Alleinerziehenden scheitert die Arbeitsaufnahme häufig immer noch an nicht vorhandener Kindesbetreuung. Um trotz solcher multipler Problemlagen Integrationsfortschritte erzielen zu können und dadurch unter Umständen passive Leistungen einzusparen, ist ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot aller flankierenden kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II ohne lange Wartezeiten dringend erforderlich. Das JC Kreis Segeberg arbeitet Seite 10 von 12
sehr wirksam mit dem Kreis und seinen angehörigen Kommunen (Kindesbetreuung), Trägern der Suchtberatung, der Verbraucherberatung, der Wohnungsnothilfe und der psychosozialen Betreuung zusammen. Es gibt definierte und festgeschriebene Standards der Zusammenarbeit. Regelmäßige Treffen unter Beteiligung von Fach- und Führungskräften des JC begleiten die Arbeit der Träger und halten die Wirkung der eingesetzten Mittel nach. Die Beibehaltung eines wirkungsvollen Beratungs- und Betreuungsangebotes sowie die permanente Optimierung der Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner gehören zu den wesentlichen Herausforderungen, um möglichst viele Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich und insbesondere nachhaltig unterstützen zu können. 5.3.4 XII plus II: Perspektive Arbeit Dieses Projekt soll Kundinnen und Kunden, die sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII erhalten, wieder an den Arbeitsmarkt heranführen. Die Maßnahme ist wegen der passenden vorhandenen Infrastruktur bei den Sozialkaufhäusern in Bad Bramstedt und Bad Segeberg angesiedelt. Die dort stattfindenden Arbeitsgelegenheiten haben einen ähnlichen Ansatz. Für die Zielgruppe 12+2 braucht es jedoch ein hohes Maß an zusätzlicher sozialpädagogischer Betreuung. Auch in 2021 wird dieses Projekt, welches 2012 gestartet ist, fortgesetzt. Die Teilnahmedauer beträgt bis zu 24 Monate, im besonders zu begründenden Einzelfall auch bis zu 36 Monate. Eine besondere Herausforderung wird die Umstellung dieser komplexen Kooperation auf die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sein. 5.3.5 StellWERK Ziel von StellWERK ist es, die Kundinnen und Kunden dazu zu bewegen, sich selbst so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Die Kundin oder der Kunde wird durch den betreuenden Coach nicht in ein Arbeitsverhältnis vermittelt; es wird ihm vielmehr abverlangt, sich eigenverantwortlich und initiativ um Arbeitsstellen zu bemühen. Der Coach wirkt hierbei fördernd, motivierend und moderierend und stellt die optimalen Rahmenbedingungen zur Verfügung. In dem Projekt werden bisher je Jobcenter-Standort bis zu 24 aktivierbare Neukunden ab 25 Jahren betreut. Eine Quote von Arbeitsaufnahmen von nunmehr seit Jahren regelmäßig (teilweise weit) über 50 % spricht eine deutliche Sprache. 2021 wird im Zeichen notwendiger konzeptioneller Anpassungen stehen. U.a. kleinere Gruppen, veränderte Betreuungszeiten und der Einsatz digitaler Betreuungsmöglichkeiten sollen ausprobiert werden. Der im Herbst 2020 angestoßene Neuerwerb verbesserter Hardware und deren Einsatz an allen drei Standorten ab Jahresbeginn 2021 wird diese Bemühungen flankieren. 5.3.6 NetzWERK ABC Seit 01.01.2016 wird im JC Kreis Segeberg der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte Betreuungs- und Aktivierungsansatz „Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Seite 11 von 12
Chancen“ umgesetzt. Im Team NetzWERK ABC werden Kundinnen und Kunden betreut, die seit mind. 18 Monaten (i.d.R. aber deutlich länger als 24 Monate) SGB II-Leistungen beziehen, und sich bereits erheblich vom ersten Arbeitsmarkt entfernt haben. Ziel ist es, diese Menschen durch beratungsintensive und engmaschige Betreuung sowie ein umfassendes Unterstützungsangebot konsequent zu aktivieren und mittel- bis langfristig wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Durch den faktischen Betreuungsschlüssel von 1:135 wird die für diese Zielgruppe notwendige Betreuungsintensität gewährleistet. Mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes am 01.01.2019 werden im NetzWERK ABC zudem Kundinnen und Kunden betreut, die seit vielen Jahren Arbeitslosengeld II beziehen und aufgrund ihrer komplexen und langjährig verfestigten Problemlagen absehbar keine realistische Perspektive mehr auf Integration in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben. Diesen Menschen werden durch intensive Beratungsarbeit und den bestmöglichen Einsatz des neuen Förderinstruments § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ langfristige, nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten am (sozialen) Arbeitsmarkt und damit realistische Chancen auf soziale Teilhabe eröffnet. Es ist das Bestreben des Jobcenters, auch 2021 rund 100 Menschen dauerhaft über das Instrument § 16 i SGB II in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu stabilisieren. 5.3.8 Inklusion Behinderte Menschen haben es noch immer besonders schwer, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Oftmals müssen sie gegen unausgesprochene Vorurteile ankämpfen. Die Kooperationen mit den Netzwerken Inklusion Kreis Segeberg und Inklusion und Innovation Norderstedt soll den Betroffenen helfen, indem die Möglichkeiten zur tatsächlichen Unterstützung um zusätzliche Bausteine erweitert werden. Michael Knapp Geschäftsführer Seite 12 von 12
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