AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Jobcenter

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AIP Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Jobcenter
AIP
  Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm
         2021
(finale Fassung; beschlossen durch die Trägerversammlung am 08.12.2020)

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1      Einführung

Die bis zum Beginn des coronabedingten Lockdowns am 16.03.2020 anhaltend positive
Entwicklung am Arbeitsmarkt - gepaart mit den engagierten Aktivitäten von Jobcenter und
Arbeitsagentur sowie deren Netzwerkpartnern - konnte sich im Verlauf des Jahres 2020
zunächst nicht weiter fortsetzen. Zu der bereits vorhandenen Klientel des Jobcenters kam im
Jahresverlauf eine erhebliche Anzahl von Menschen hinzu, die aufgrund des
Sozialschutzpakets anspruchsberechtigt waren bzw. noch immer sind. Wie sich die
Entwicklung des Kundenpotenzials im Angesicht der Pandemie im Jahresverlauf 2021
entwickeln wird, ist heute nicht seriös vorherzusagen.
Weiterhin jedoch gilt: Jede/r einzelne Mensch mit einem Leistungsanspruch benötigt
individuelle Ansprache und Unterstützung, um eine Integration in den anspruchsvollen und
einem rasanten Wandel unterliegenden ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies gilt nicht nur für
den Personenkreis der geflüchteten Menschen und sonstigen Migrantinnen und Migranten,
sondern dies gilt mittlerweile für fast ausnahmslos alle Menschen, die einen
Leistungsanspruch beim Jobcenter haben.
Die aktuellen konjunkturellen Prognosen im Rahmen der Pandemieentwicklung lassen
überwiegend erwarten, dass sich in 2021 die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen ggf.
wieder aufhellen. Das wäre aller Voraussicht nach in einem ersten Schritt insbesondere
hilfreich für diejenigen, die pandemiebedingt Ansprüche beim Jobcenter geltend gemacht
haben. Für die Menschen, die schon vor Beginn der Pandemie zur Klientel des Jobcenters
gehörten, wird die arbeitsmarktliche Integration vermutlich aufgrund dieser
Konkurrenzsituation zumindest nicht leichter als vorher.
Neben den weiterhin vorhandenen sprachlichen Herausforderungen, vor allem bei den
geflüchteten Menschen, gibt es bei fast allen Kundinnen und Kunden eine Fülle persönlicher
Herausforderungen wie Schulden-, Sucht- und (zunehmend diffuse) gesundheitliche
Problematiken.
Die geplante Eröffnung eines großen Logistikzentrums im Westkreis in 2021 bietet der
gesamten Kundschaft des Jobcenters Perspektiven, die vom Jobcenter mitsamt den
entsprechenden Netzwerkpartnern aktiv genutzt werden. Der vielfältige, seit Jahren
gewachsene, Kontakt zu kleinen und mittleren Unternehmen bietet zudem individuelle
Chancen.
Die Erstausbildung junger Erwachsener soll dem verstärkten Fachkräftebedarf begegnen und
Menschen, die sich aufgrund individueller Umstände erst relativ spät auf den beruflichen Weg
machen, eine bestmögliche Ausgangsbasis verschaffen, um nachhaltig aus dem System der
sozialen Grundsicherung herauszukommen.
Die     Umsetzung       des   Teilhabechancengesetzes       mit    seinen  herausragenden
Fördermöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen wird auch 2021 ein Teil der Aktivitäten
des Jobcenters sein. Die Entwicklung der dazugehörigen bundesweiten finanziellen
Rahmenbedingungen muss allerdings genau beobachtet werden. Dazu kommt die
Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in Kooperation mit dem
Kreisjugendamt, eine intensivere Unterstützung von weiblicher Kundschaft, auch aus dem
Bereich der Migrantinnen, und das fortgesetzte Bestreben nach einer bestmöglichen
individuellen Qualifizierung aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit dem Ziel eines
nachhaltigen Verbleibs in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Mit diesem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) trägt das Jobcenter Kreis Segeberg
zur Schaffung von Transparenz in den von ihm verfolgten Zielen und zu bedienenden
Handlungsfeldern sowie daraus abgeleiteten Eingliederungsaktivitäten bei.

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2      Strukturdaten
2.1       Analyse des Arbeitsmarktes im Kreis Segeberg
Die wirtschaftliche Situation wird seit langem getragen durch die Zugehörigkeit zur
Metropolregion Hamburg und die fortdauernd stabile Entwicklung in den Wirtschaftszentren
entlang der Magistralen, insbesondere der Autobahn A 7, des Kreises. Der Hauptanteil der
rund 93.600 Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verteilt sich auf die
Wirtschaftsbereiche Handel, verarbeitendes Gewerbe, Gesundheits- und Sozialwesen,
wirtschaftliche Dienstleistungen und das Baugewerbe. Die Region verfügt über Handels- und
Dienstleistungszentren sowie über Betriebe in den Bereichen Maschinenbau, Chemie,
medizinische Produkte und Dienstleistungen, Kunststoffverarbeitung sowie der
Ernährungsindustrie.
Ende September 2020 waren im Kreis Segeberg insgesamt 2.098 Stellen zu besetzen;
gegenüber September 2019 ist dies ein Rückgang um 28,2 %.

2.2       Der Ausbildungsmarkt Kreis Segeberg
Durch den sich weiter vergrößernden Fachkräftebedarf wird die Integration in den
Ausbildungsmarkt auch im Jahr 2021 erneut eine wesentliche Rolle einnehmen.
Das Jobcenter Kreis Segeberg kooperiert hinsichtlich der Ausbildungsvermittlung mit der
Agentur für Arbeit Elmshorn. Damit obliegen die Unterbreitung der Ausbildungsstellen-
angebote und die Besetzung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (ggf. mit Erwerb
des Hauptschulabschlusses) den Beratungsfachkräften der Agentur für Arbeit.
Darüber hinaus ist das Jobcenter neben der Agentur für Arbeit, den Jugendämtern des Kreises
Segeberg und der Stadt Norderstedt, den beiden beruflichen Bildungszentren und den
allgemeinbildenden Schulen Kooperationspartner der Jugendberufsagentur (JBA). Die
Aufgaben der JBA ergeben sich aus den bestehenden, (rechtskreisbezogenen) Aufgaben der
beteiligten Kooperationspartner. Dabei verfolgt die Einrichtung einer JBA das Ziel,
berufsorientierende, beratende und (ausbildungs-) vermittelnde Kapazitäten der
Kooperationspartner systematisch besser zu vernetzen, den rechtskreisübergreifenden
Austausch zu verbessern und unter einem Dach zur Verfügung zu stellen.

2.3       Kundenstruktur
2.3.1 Analyse der Bedarfsgemeinschaften
Im Rahmen ihres sozialpolitischen Auftrags nach dem SGB II, die Grundsicherung und damit
den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) sicher zu stellen, betreute
das Jobcenter Kreis Segeberg im Berichtsmonat Juni 2020 (aktuellste revidierte Daten) 15.118
Personen (Juni 2019: 14.815) in 7.507 Bedarfsgemeinschaften (Juni 2019: 7.281). Damit ist
der mehrmalige Rückgang an zu betreuenden Personen und Bedarfsgemeinschaften vorerst
gestoppt: Die Zahl der Personen stieg um 2,0 %, die der Bedarfsgemeinschaften um 3,1 %.
Gleichzeitig reduzierte sich im gleichen Zeitraum der Anteil von Menschen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit leicht von 37 auf 36 % an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Zu beachten ist, dass nicht alle eLb auch arbeitslos gemeldet sein müssen. Es sind
unterschiedliche Umstände denkbar, unter denen Erwerbsfähigkeit dem Grunde nach vorliegt,
die Möglichkeiten, eine Arbeit aufzunehmen, tatsächlich aber kaum gegeben sind (z.B., wenn
Kinder unter 3 Jahren vorhanden sind).

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2.3.2 (Allein-) Erziehende Frauen und Männer
Im Vergleich zum Vorjahr (Juni 2019) sinkt die absolute Zahl der Personengruppe geringfügig
von 1.390 auf 1.385. Bedingt durch steigende Gesamtkundenzahlen reduziert sich der Anteil
an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit von 14,2 % auf 13,6 %. So leicht sich
die Gruppe der (Allein-) Erziehenden zusammenfassend beschreiben lässt, so vielfältig
bleiben die Probleme und damit Ansatzpunkte für das Jobcenter bei differenzierter
Betrachtung. Deshalb wird die Mehrheit aller Maßnahmen so konzipiert, dass auch
Alleinerziehende dort Berücksichtigung finden können und somit entsprechend der
persönlichen Voraussetzungen die geeignete Maßnahme erhalten.
Es gibt aber auch bereits an allen Standorten Projekte, die speziell auf die Herausforderungen
des Kundenkreises „(Allein-) Erziehende Frauen und Männer“ zugeschnitten sind. Beispielhaft
sind hier das Projekt „Familien nach vorn!“ in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt am
Standort Bad Segeberg oder das Projekt „Zwischen Arbeit und Kind“, welches wir mit einem
Netzwerkpartner am Standort Kaltenkirchen initiiert haben. In beiden Projekten geht es darum,
zuerst die vielfältigen persönlichen und familiären Herausforderungen zu bewältigen und
anschließend den Focus auf Arbeitsaufnahme oder Ausbildung / Qualifizierung zu legen.
Tabelle 1
       Alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte                                     Anteil in %
Gesamtzahl                                                                           1.385       13,6 %
Darunter:
Arbeitslose                                                                          576         41,6 %
Männer                                                                               117          8,4 %
Frauen                                                                               1.268       91,6 %
unter 25 Jahre                                                                       107         7,7 %
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2020 (revidierte Daten)

2.3.3 Menschen mit Behinderung
Mit Stand September 2020 sind im Bezirk des Jobcenters Kreis Segeberg 189 Menschen mit
Behinderung arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 4,6 % an allen
Arbeitslosen.
Die folgende Tabelle 2 stellt die Struktur der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nach
verschiedenen, vermittlungsrelevanten Kriterien im September 2020 dar.
Tabelle 2
                                                                                          Anteil an allen
                                                                        Insgesamt       Schwerbehinderten
 arbeitslose Schwerbehinderte insgesamt                                        189           100,0%
 Anteil an allen Arbeitslosen                                              4,6 %
 davon
 nach Schulabschluss
 kein Hauptschulabschluss/keine Angabe                                         43            22,8 %
 Hauptschulabschluss                                                           87            46,0 %
 Mittlere Reife                                                                39            20,6 %
 Fach-/Hochschulreife                                                          20            10,8 %

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nach Berufsabschluss
    ohne abgeschlossene Berufsausbildung/ keine Angabe                  95              50,3 %
    betriebliche/ schulische Ausbildung                                 88              46,6 %
    Akademische Ausbildung                                              6               3,2 %
    © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2020

3         Operative Ziele
Vor dem Hintergrund, sowohl die Bundes- als auch kommunalen Mittel wirtschaftlich und
wirksam einzusetzen, werden jährlich die operativen bzw. geschäftspolitischen Ziele und
Handlungsschwerpunkte zwischen der Trägerversammlung des JC Kreis Segeberg und der
Geschäftsführung vereinbart.
Ausgehend von den beschriebenen Rahmenbedingungen verfolgt das Jobcenter Kreis
Segeberg folgende Zielwerte in 2021:
Tabelle 3
           Ziele 2021                                Indikator                Veränderung zum Vorjahr
       Verbesserung der
         Integration in
        Erwerbstätigkeit                      Integrationsquote                       + 9,2 %
                                  Bestand Langzeitleistungsbezieher (in den
    Langzeitleistungsbezug        vergangenen 24 Monaten mind. 21 Monate
         vermeiden                 Leistungen der Grundsicherung bezogen)             + 2,4 %

Zur Unterstützung der Zielerreichung wurden gemeinsam durch das Bundesministerium für
Arbeit & Soziales (BMAS), die Länder, die kommunalen Spitzenverbände (komSpV) sowie die
Bundesagentur für Arbeit (BA) folgende Geschäftspolitische Handlungsfelder für 2021
festgelegt:
(1) Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug
(2) Gleichstellung von Frauen und Männern

Primäres Ziel des Jobcenters Kreis Segeberg war, ist und bleibt die Vermeidung, Verringerung
oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch die nachhaltige, möglichst ungeförderte,
Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Zudem geht es darum, die Quote der
Langzeitleistungsbeziehenden möglichst konstant unter dem durchschnittlichen Niveau in
Jobcentern desselben Vergleichstyps zu halten.

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4.     Finanzielle Rahmenbedingungen
Für das Haushaltsjahr 2021 geht das Jobcenter Kreis Segeberg bei seinen Planungen für den
Eingliederungstitel von einem verfügbaren Mittelvolumen von rund 9,6 Mio € nach
vorgenommener Umschichtung aus (Vorjahr rund 10,1 Mio €).
Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen hat das Jobcenter sich zu der nachfolgend
im Diagramm dargestellten Verteilung der Mittel auf die wesentlichen Bereiche des
Eingliederungstitels entschieden. Dabei waren die Struktur der Kundinnen und Kunden, die
sich aus den einzelnen Integrationsprognosen ergibt, sowie die Förderung von definierten
Zielgruppen (Jugendliche, geflüchtete Menschen, Menschen im Langzeitleistungsbezug,
(Allein-)Erziehende u.a.) ausschlaggebende Faktoren. Es bleibt jedoch abzuwarten, welche
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Pandemie 2021 vorherrschen werden und
wie diese sich auf die Umsetzung der Planung auswirken werden.
Tabelle 4

5      Schwerpunkte der Eingliederungsangebote

5.1    Bewerberorientierte Integrationsarbeit
Die wirtschaftlichste Art der Beseitigung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist eine
nachhaltige (möglichst ungeförderte) Integration in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung.
Neben den bewerberorientierten Vermittlungstätigkeiten der Integrationsfachkräfte (IFK)
erfolgt eine Vermittlung der SGB II- Kunden durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service
(gAG-S), den das Jobcenter zusammen mit der Agentur für Arbeit Elmshorn betreibt.
Für die Integration von SGB II-Kundschaft ist es erforderlich, sehr gute Kontakte zu
Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen der Region zu pflegen inklusive
gelegentlicher Betriebsbesuche. Dies wird auch in 2021, jeweils angepasst an den Verlauf der
Pandemieentwicklung, besonders durch das flächendeckende Angebot des StellWERKs
sowie Außendienste der IFK sichergestellt werden.

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5.2       Instrumente der Arbeitsmarktpolitik
Das Jobcenter Kreis Segeberg setzt sich für das Jahr 2021 zum Ziel, in rund 1.600 Fällen
Einzelförderungen, wie z.B. Eingliederungszuschüsse oder Qualifizierungen, zu ermöglichen.
In Ergänzung dazu stehen 2021 rund 600 Maßnahmeplätze wie Arbeitsgelegenheiten und
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Verfügung.

5.2.1 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Durch technischen Fortschritt und strukturelle Veränderungen (Stichwort „Arbeit 4.0“) ändern
sich auch Tätigkeitsprofile von Arbeitsplätzen und es wachsen die Anforderungen an
ArbeitnehmerInnen, sich ständig weiter zu qualifizieren. Für viele bedeutet dies auch eine
vollständige berufliche Neuorientierung, da ihre beruflichen Kenntnisse nur noch marginale
Bedeutung auf dem Arbeitsmarkt haben.

In der Förderung der beruflichen Weiterbildung unterscheiden wir:
    a. Fortbildung - hier geht es darum, aufbauend auf einen vorhandenen Beruf oder
        vorhandene einschlägige Berufserfahrung, berufliche Kenntnisse entsprechend den
        Erfordernissen des Arbeitsmarktes zu aktualisieren.
    b. Umschulung - hier geht es darum, einen Bruch (entstanden u.a. durch gesundheitliche
        oder arbeitsmarktliche Gründe) zu heilen und einen Übergang in einen anderen Beruf
        zu ermöglichen.
    c. Abschlussorientierte Weiterbildung, auch Teilqualifizierung - kommt der Forderung der
        Wirtschaft nach qualifizierten Fachkräften entgegen.

Der sich abzeichnende Fachkräftemangel fordert sowohl von der Wirtschaft als auch von der
Bundesagentur für Arbeit und den gemeinsamen Einrichtungen einen Beitrag zur Sicherung
und Entwicklung des Personalbedarfs. Politisch kommt dies in den Regelungen des
Qualifizierungschancengesetzes zum Ausdruck.
Um dem politischen Auftrag Rechnung zu tragen, werden im Jobcenter Kreis Segeberg für
das Jahr 2021 rund 1,25 Mio € der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die
Förderung der beruflichen Weiterbildung eingeplant. Insgesamt sollen 330 Eintritte realisiert
werden, davon 60 abschlussorientiert.

5.2.2 Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Einige der in 2020 begonnenen Angebote reichen in 2021 hinein; thematisch sind für das Jahr
2021 u.a. folgende neue Ausschreibungen vorgesehen:
         Angebote für die Kundengruppe U 25
         Angebote für (Allein-)Erziehende
         Angebote für die Kundengruppe Asyl & Flucht
         Angebote, die das Thema Motivation aufgreifen
         Angebote, die die vielfältigen gesundheitlichen Handlungsbedarfe der Kundschaft
          aufgreifen
         Angebote für Menschen mit Nebenverdienst
         Angebote zur Steigerung der Berufserfahrung durch Praktika
         Angebote für die Kundengruppe des beschäftigungsorientierten Fallmanagements

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5.2.3 Arbeitsgelegenheiten (AGH)
An folgenden Standorten werden Arbeitsgelegenheiten finanziert werden:
         Bad Segeberg
         Bad Bramstedt
         Henstedt-Ulzburg
         Norderstedt

5.3       Besondere Angebote
5.3.1 Jugendliche / Junge Erwachsene
Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bildet auch in 2021
einen geschäftspolitischen Schwerpunkt des JC Kreis Segeberg. Aktuell können lediglich
4,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren eine abgeschlossene
Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium vorweisen.
Es werden derzeit im U25-Team ca. 700 geflüchtete Menschen im Alter zwischen 15 und 24
Jahren betreut. Damit liegt der Anteil geflüchteter Menschen am gesamten U25-
Kundenaufkommen bei gut 40%.
Über 46 % aller der nach dem SGB II leistungsberechtigten Flüchtlinge sind jünger als 30
Jahre.
Trotz des, auch unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, vergleichsweise guten
regionalen Ausbildungsmarktes und steigender Einstellungschancen für leistungsschwächere
Jugendliche kommt (noch) nicht für alle U25-Kunden die Aufnahme einer Ausbildung in Frage.
Die Gründe liegen in einer drückenden und überaus komplexen Bedarfslage der Jugendlichen.
Folgende Angebote hält das Jobcenter zur Unterstützung der Jugendlichen bzw. der jungen
Erwachsenen auch im Jahr 2021 vor:

         Einstiegsqualifizierung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist als Arbeitgeberleistung im SGB III verankert
(§ 235 b SGB III) und bereitet grundsätzlich auf eine Ausbildung vor. Das JC Kreis Segeberg
wird in 2021 eine finanzielle Förderung von 26 EQ-Bewilligungen für jugendliche SGB II-
Kundschaft sicherstellen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich in den vergangenen Jahren als
sehr integrationswirksames Instrument erwiesen; so mündeten in 2020 knapp 70% der
Teilnehmenden im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung in ein betriebliches
Ausbildungsverhältnis ein. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es im Anschluss an eine
nach EQ begonnene Berufsausbildung kaum zu Ausbildungsabbrüchen kam.

         Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach §§ 76 ff SGB III steht
Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben, als Integrationsangebot zur Verfügung. Förderungsfähig sind sozial
benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen eine betriebliche Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren können. Im Jahr 2021 stehen
7 BaE-Plätze für jugendliche SGB II-Kundinnen und -Kunden zur Verfügung.

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       Ausbildungsbegleitende Hilfen bis 31.08.2021 / ab 01.09.2021 assistierte Ausbildung
Durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und ab 01.09.2021 das neue Instrument der
assistierten Ausbildung (AsA) soll förderungsbedürftigen Jugendlichen die Aufnahme,
Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen
Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche
verhindert werden. Das JC Kreis Segeberg stellt für 2021 Haushaltsmittel für bis zu 36
Jugendliche für eine Förderung mit abH bzw. AsA zur Verfügung. Aufgrund der Tatsache, dass
insbesondere bei den in Ausbildung einmündenden geflohenen Menschen ein erhöhter
Unterstützungsbedarf durch abH zu erwarten ist, wurde hier die Kapazität im Vergleich zum
Jahr 2020 erneut entsprechend der erkennbaren Bedarfe angehoben.

          Maßnahmen gem. § 45 SGB III (Aktivcenter)
Die hohe Zahl der jungen Menschen ohne Berufsabschluss verdeutlicht ein Problem, welchem
sich das JC Kreis Segeberg durch ein individuell geplantes Aktivcenter stellt, weil die
Standartprodukte des SGB III hier nicht ausreichend sind: Bei diesem Instrument ist das
oberste Ziel die Erhaltung bzw. Steigerung der Erwerbsfähigkeit durch tagesstrukturierende
Angebote, verbunden mit der intensiven Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in Betrieben.
Unter Federführung und im Wege der öffentlichen Ausschreibung identifizierter
Maßnahmeträger werden Kooperationen mit Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben
geschlossen. Durch die Arbeitserprobung in den Kooperationsbetrieben sowie durch die
Weiterbildung und Qualifizierung durch den Maßnahmeträger sollen die Jugendlichen gezielt
in Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden
(„Klebeeffekt“).

            Produktionsschule
Mit Unterstützung einer Produktionsschule sollen die jungen Menschen mit besonderem
Förderbedarf in der Übergangsphase von der allgemeinbildenden Schule in die Berufs- und
Arbeitswelt begleitet werden. Durch die Einbindung in die Produktionsschule soll zudem die
Entwicklung der Persönlichkeit und die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und
Verhaltensweisen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung notwendig sind, unterstützt
und gefördert werden.
Als weiterer Baustein des Eingliederungsangebots sind die betriebsnahe Ausrichtung und die
gute Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft hervorzuheben, die sich auch in der Arbeit
des Wirtschaftsbeirats der Produktionsschule unter Vorsitz des Herrn Jochen Renk
widerspiegelt.
Durch die Produktionsschule soll den Handlungsbedarfen der Zielgruppe (kognitive
Überforderung, fehlende Tagesstruktur, fehlende Berufsorientierung, fehlende Ausbildungs-
und Berufsreife, Schulmüdigkeit, psychosoziale Benachteiligung) in besonders geeigneter
Form begegnet werden.
Es stehen an den Standorten Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt insgesamt 30
Plätze zur Verfügung, die in Kooperation mit den Jugendämtern Norderstedt und Kreis
Segeberg für bedürftige junge Menschen genutzt werden.

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   AVGS „aufsuchende Sozialarbeit“
Ziel des Angebots ist es, die soziale Stabilisierung und die Vorbereitung auf den Einstieg in
die Berufs- und Arbeitswelt sicherzustellen. Beauftragte Träger greifen die individuelle
persönliche Situation auf und bieten konkrete Unterstützung zur Problembewältigung.

        Jugendberufsagentur
Nach der Eröffnung der Jugendberufsagentur im Kreis Segeberg am 06.10.2017 (Standort
Norderstedt) sowie am 20.09.2018 (Standort Kaltenkirchen) wurde am 22.05.2019 auch der
letzte Standort Bad Segeberg eröffnet. Somit stehen die Angebote der Jugendberufsagentur
flächendeckend den jungen Menschen im Kreis Segeberg zur Verfügung. Folgende
Kooperationspartner wirken bei der Jugendberufsagentur mit:

     o   Jobcenter Kreis Segeberg
     o   Agentur für Arbeit Elmshorn
     o   Jugendhilfe Kreis Segeberg
     o   Jugendhilfe Stadt Norderstedt
     o   BBZ Norderstedt
     o   BBZ Bad Segeberg
     o   Schulamt des Kreises Segeberg

Gemeinsames zentrales Ziel der Kooperationspartner ist es, durch eine qualitativ hochwertige
Vernetzung der Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen die frühestmögliche
Unterstützung der Jugendlichen bei der Orientierung im Berufswahlprozess noch effektiver
gewährleisten zu können. Die JBA soll die Zielgruppe zudem bei der Aufnahme oder
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen.

5.3.2 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Mit einer Anzahl von 7 Fallmanagerinnen und Fallmanagern wird das
beschäftigungsorientierte Fallmanagement in jedem Team Markt und Integration außer im
NetzWERK ABC angeboten. Das Fallmanagement ist das Instrument des Jobcenters, das sich
der sehr marktfernen Kundschaft annimmt, welche aber für sich dennoch eine Perspektive für
eine Arbeitsaufnahme innerhalb der kommenden 24 Monate sehen. Der tatsächliche
Betreuungsschlüssel beträgt hier 1:75, während er in der Regel bei rund 1:250 liegt. Eine
Teilnahme am Fallmanagement ist freiwillig.

5.3.3 Kommunale Eingliederungsleistungen
Langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden weisen in erheblichem Umfang neben den
klassischen beruflichen Defiziten zunehmend auch nicht berufsspezifische Hemmnisse wie
Überschuldung, Suchtprobleme und psychosoziale Problemstellungen auf.
Insbesondere bei Alleinerziehenden scheitert die Arbeitsaufnahme häufig immer noch an nicht
vorhandener Kindesbetreuung.
Um trotz solcher multipler Problemlagen Integrationsfortschritte erzielen zu können und
dadurch unter Umständen passive Leistungen einzusparen, ist ein flächendeckendes und
ausreichendes Angebot aller flankierenden kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß §
16 a SGB II ohne lange Wartezeiten dringend erforderlich. Das JC Kreis Segeberg arbeitet
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sehr wirksam mit dem Kreis und seinen angehörigen Kommunen (Kindesbetreuung), Trägern
der Suchtberatung, der Verbraucherberatung, der Wohnungsnothilfe und der psychosozialen
Betreuung zusammen. Es gibt definierte und festgeschriebene Standards der
Zusammenarbeit. Regelmäßige Treffen unter Beteiligung von Fach- und Führungskräften des
JC begleiten die Arbeit der Träger und halten die Wirkung der eingesetzten Mittel nach.
Die Beibehaltung eines wirkungsvollen Beratungs- und Betreuungsangebotes sowie die
permanente Optimierung der Zusammenarbeit aller Netzwerkpartner gehören zu den
wesentlichen Herausforderungen, um möglichst viele Menschen bei der Integration in den
Arbeitsmarkt erfolgreich und insbesondere nachhaltig unterstützen zu können.

5.3.4 XII plus II: Perspektive Arbeit
Dieses Projekt soll Kundinnen und Kunden, die sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch
nach dem SGB XII erhalten, wieder an den Arbeitsmarkt heranführen. Die Maßnahme ist
wegen der passenden vorhandenen Infrastruktur bei den Sozialkaufhäusern in Bad Bramstedt
und Bad Segeberg angesiedelt. Die dort stattfindenden Arbeitsgelegenheiten haben einen
ähnlichen Ansatz. Für die Zielgruppe 12+2 braucht es jedoch ein hohes Maß an zusätzlicher
sozialpädagogischer Betreuung.
Auch in 2021 wird dieses Projekt, welches 2012 gestartet ist, fortgesetzt. Die Teilnahmedauer
beträgt bis zu 24 Monate, im besonders zu begründenden Einzelfall auch bis zu 36 Monate.
Eine besondere Herausforderung wird die Umstellung dieser komplexen Kooperation auf die
Regelungen des Bundesteilhabegesetzes sein.

5.3.5 StellWERK
Ziel von StellWERK ist es, die Kundinnen und Kunden dazu zu bewegen, sich selbst so schnell
wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Die Kundin oder der Kunde wird durch den
betreuenden Coach nicht in ein Arbeitsverhältnis vermittelt; es wird ihm vielmehr abverlangt,
sich eigenverantwortlich und initiativ um Arbeitsstellen zu bemühen. Der Coach wirkt hierbei
fördernd, motivierend und moderierend und stellt die optimalen Rahmenbedingungen zur
Verfügung. In dem Projekt werden bisher je Jobcenter-Standort bis zu 24 aktivierbare
Neukunden ab 25 Jahren betreut. Eine Quote von Arbeitsaufnahmen von nunmehr seit Jahren
regelmäßig (teilweise weit) über 50 % spricht eine deutliche Sprache.
2021 wird im Zeichen notwendiger konzeptioneller Anpassungen stehen. U.a. kleinere
Gruppen, veränderte Betreuungszeiten und der Einsatz digitaler Betreuungsmöglichkeiten
sollen ausprobiert werden. Der im Herbst 2020 angestoßene Neuerwerb verbesserter
Hardware und deren Einsatz an allen drei Standorten ab Jahresbeginn 2021 wird diese
Bemühungen flankieren.

5.3.6 NetzWERK ABC
Seit 01.01.2016 wird im JC Kreis Segeberg der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
initiierte Betreuungs- und Aktivierungsansatz „Netzwerke für Aktivierung, Beratung und
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Chancen“ umgesetzt. Im Team NetzWERK ABC werden Kundinnen und Kunden betreut, die
seit mind. 18 Monaten (i.d.R. aber deutlich länger als 24 Monate) SGB II-Leistungen beziehen,
und sich bereits erheblich vom ersten Arbeitsmarkt entfernt haben.

Ziel ist es, diese Menschen durch beratungsintensive und engmaschige Betreuung sowie ein
umfassendes Unterstützungsangebot konsequent zu aktivieren und mittel- bis langfristig
wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Durch den faktischen Betreuungsschlüssel
von 1:135 wird die für diese Zielgruppe notwendige Betreuungsintensität gewährleistet.
Mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes am 01.01.2019 werden im NetzWERK ABC
zudem Kundinnen und Kunden betreut, die seit vielen Jahren Arbeitslosengeld II beziehen und
aufgrund ihrer komplexen und langjährig verfestigten Problemlagen absehbar keine
realistische Perspektive mehr auf Integration in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben.
Diesen Menschen werden durch intensive Beratungsarbeit und den bestmöglichen Einsatz
des neuen Förderinstruments § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ langfristige, nachhaltige
Beschäftigungsmöglichkeiten am (sozialen) Arbeitsmarkt und damit realistische Chancen auf
soziale Teilhabe eröffnet. Es ist das Bestreben des Jobcenters, auch 2021 rund 100 Menschen
dauerhaft über das Instrument § 16 i SGB II in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu
stabilisieren.

5.3.8 Inklusion
Behinderte Menschen haben es noch immer besonders schwer, in den Arbeitsmarkt zu
kommen. Oftmals müssen sie gegen unausgesprochene Vorurteile ankämpfen. Die
Kooperationen mit den Netzwerken Inklusion Kreis Segeberg und Inklusion und Innovation
Norderstedt soll den Betroffenen helfen, indem die Möglichkeiten zur tatsächlichen
Unterstützung um zusätzliche Bausteine erweitert werden.

Michael Knapp
Geschäftsführer

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