AK POLICY PAPER - Arbeiterkammer Wien

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Jänner 2021

        AK POLICY PAPER
   AUF EINEN BLICK
Die Europäische Kommis-
                                PLATTFORMARBEIT IN DER EU
      sion steht angesichts     n Plattformbasierte Arbeitsorganisation verstärkt soziale Ungleichheiten, Gender-Segregationen und
   disruptiver technologi-        wirtschaftliche Abhängigkeiten.
    scher und wirtschaftli-
                                n Es gibt ein wachsendes Bewusstsein für Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit, die einer
  cher Entwicklungen und          rechtlichen Lösung zugeführt werden müssen. Die zuletzt beschlossene Richtlinie 2019/1152 enthält
   der zunehmenden Stel-          zumindest den Hinweis, dass Plattformbeschäftigte bei Erfüllung relevanter Kriterien als Arbeit­
 lung von Plattformen als         nehmer*innen anzusehen sind.
      versorgungskritische
  Infrastrukturen vor gro-      n Eine Regulierung auf EU-Ebene ist die logische Folge des grenzüberschreitenden Charakters d­ igitaler
                                  Geschäftsmodelle. Ziel einer solchen sollte auch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und
ßen Regulierungsheraus-
                                  Sozialschutz etwa durch eine eigene Plattformarbeits-Richtlinie sein.
            forderungen. Die
Plattformwirtschaft reizt
  die Grauzonen zwischen        Plattformarbeit ist ein digitales Modell der         (outgesourct), dass sie einer größeren Anzahl
rechtlich abhängiger und        Arbeitsorganisation, das unabhängig von sta-         von Personen (der Crowd) über eine internet-
selbstständiger Beschäf-        tionären Arbeits-, Güter- und Dienstleistungs-       basierte Plattform angeboten und von diesen
          tigung aus und die    märkten funktioniert. Selbständige erbringen         dann einzeln abgearbeitet werden (Prassl/
      Gruppe wirtschaftlich     einzelne Leistungen an wechselnde Vertrags-          Risak 2016). Dabei treten jedoch die Leis-
       abhängiger Erwerbs­      partner*innen auf Abruf (on demand) und im           tungsempfänger*innen und die Plattformbe-
         tätiger, die aus dem   Rahmen eines dezentral und bedarfssynchron           schäftigten nicht direkt miteinander in Kon-
       ­Geltungsbereich des     gesteuerten (Just-in-time) Systems. In Form          takt, sondern das Verhältnis zwischen ihnen
     Arbeitsrechts heraus-      des Crowdsourcing werden dabei bezahlte              wird vielmehr über die Plattform als Intermedi-
     fällt, wächst. Daher ist
                                Tätigkeiten, die ursprünglich durch einzelne         ärin mittelbar abgewickelt (Eurofound 2018;
      die sachgerechte und
                                Vertragspartner*innen (in der Regel Arbeitneh-       Kilhoffer et al. 2019, 25).
  faire, generelle Regulie-
         rung der Arbeitsbe­    mer*innen) erbracht wurden, in kleine Teile
              dingungen von     (tasks) zerlegt und in der Form „ausgelagert“        Europaweit sollen nach Fabo et al. (2017) 173
   Plattformbeschäftigten                                                            Arbeitsplattformen aktiv sein. Gemäß Pesole
     ein dringendes sozial­     AutorInnen: Martin Gruber-Risak (Universität         et al. (2018) üben rund 2 Prozent der Bevölke-
       politisches Anliegen.    Wien), Christian Berger (AK Wien)                    rung im erwerbsfähigen Alter (16-74 Jahre) 
Seite 2 | Plattformarbeit in der EU

                                 in 14 Mitgliedstaaten Plattformarbeit als                   Durch den Einsatz von (Rating-)
                                 Hauptberuf aus. Etwa 6 Prozent beziehen aus                 Systemen entstehen Diskriminie-
                                 der Plattformarbeit ein beträchtliches Einkom-              rungspotentiale, denen mit dem
                                 men (mindestens 25 Prozent ihres Durch-                     bestehenden Gleichbehandlungsrecht
                                 schnittseinkommens bei einer Arbeitswoche                   nur bedingt begegnet werden kann.
                                 von 40 Stunden), und fast 8 Prozent führen
                                 mindestens einmal im Monat Aufgaben über           mit dem bestehenden Gleichbehandlungs-
                                 digitale Plattformen aus.                          recht nur bedingt begegnet werden kann (Ber-
                                                                                    ger/Schöggl 2019; Risak/Gogola 2018). Dazu
     Gewerkschaften              Auf der einen Seite wird das Potenzial von         kommt die grenzüberschreitende Dimension
      äußern massive             Online-Arbeitsplattformen zur Förderung von        (Plattformen operieren zumeist in vielen Län-
Bedenken hinsichtlich            Unternehmensgründung und zum Beschäfti-            dern gleichzeitig), die eine Rechtsdurchset-
  der Umgehung des               gungswachstum positiv gesehen. Die Arbeit          zung oft sehr schwierig macht (Lutz/Risak
      Sozialschutzes,            könne zudem flexibel gestaltet und von der         2017, 304).
   der Steuergesetze             Lage und dem Volumen an die Bedürfnisse
    und vor allem des            der Arbeitenden angepasst werden. Für die          Stand der Diskussion
       ­Arbeitsrechts.           Leistungsempfänger*innen bieten sie gute           Die disruptiven Geschäftsmodelle der Platt-
                                 Qualität bei niedrigen Preisen. Andererseits       formökonomie wurden in der Vergangenheit
                                 äußern insbesondere Gewerkschaften mas-            meist sehr positiv von der Öffentlichkeit wahr-
                                 sive Bedenken hinsichtlich der Umgehung            genommen. Sie standen sinnbildlich für digi-
                                 des Sozialschutzes, der Steuergesetze und          tale Innovation. Zunehmend werden aber
                                 vor allem des Arbeitsrechts, da von den Platt-     auch die Schattenseiten dieser Entwicklung
                                 formen undifferenziert davon ausgegangen           diskutiert. Während zu Beginn dieses Ent-
                                 wird, dass es sich bei den Plattformbeschäf-       wicklungsprozesses rechtliche Regulierungs-
                                 tigten um Selbständige handle. Damit würden        instrumente kaum bis wenig eingesetzt wur-
                                 insbesondere Mindestentgeltbestimmungen            den, lässt sich allgemein europaweit vermehrt
                                 und Kollektiv- bzw. Tarifverträge nicht zur An-    eine proaktive Handlungstendenz feststellen.
                                 wendung kommen; tatsächlich werden häufig          Zum einen werden neue Gesetze verabschie-
                                 sehr niedrige Entgelte bezahlt (Eurofound          det, zum anderen werden bestehende Recht-
                                 2018; Kilhoffer et al. 2019, 73). Durch den Ein-   sinstrumente durch die Rechtsprechung auf
                                 satz algorithmischer (Rating-)Systeme entste-      neue Sachverhalte angewendet.
                                 hen zudem Diskriminierungspotentiale, denen
                                                                                    Auf der europäischen Ebene fand die Platt-
                                                                                    formarbeit in den letzten Jahren vermehrt
                                                                                    Aufmerksamkeit, es wurden insbesondere
  Plattformarbeiter*innen:                                                          größere Studien in Auftrag gegeben, die einer-
  Selbstwahrnehmung zum Beschäftigungsverhältnis                                    seits das Volumen dieses Wirtschaftsberei-
  Die meisten Befragten                                                             ches und andererseits auch die Arbeitsbedin-
  betrachten sich als                                                               gungen erforschten (zuletzt Kilhoffer et al.
  abhängig ­Beschäftigte,                                                           2019). Innerhalb der EU-Institutionen gibt
  ungeachtet ihres durch
                                                                                    somit ein Bewusstsein für die mit der Platt-
  die Plattformen
  festgelegten Status.
                                          68,1 %                                    formarbeit verbundenen Probleme und, dass
                                                                                    diese in irgendeiner Form einer Lösung zuge-
                                                              7,6 %                 führt werden müssen. So enthält die letzte ar-
                                                                                    beitsrechtliche Richtlinie, die Richtlinie über
  Quelle: Pesole et al. (2018)    abhängige Beschäftigte   Selbständige             transparente und vorhersehbare Arbeitsbe-
                                                                                    dingungen in der EU 2019/1152, in den Er- 
Seite 3 | Plattformarbeit in der EU

                             wägungsgründen (Nr. 8) zumindest den Hin-                  Eine Regelung der EU zur Erbringung
                             weis, dass Plattformbeschäftigte bei Erfüllung             von Dienstleistungen und der Ge-
                             der relevanten Kriterien als Arbeitnehmer*in-              währleistung von guten Arbeitsbedin-
                             nen anzusehen sind. Direkt auf die Plattform-              gungen von Plattformbeschäftigten
                             wirtschaft bezogen ist die sogenannte Platt-               steht weiterhin aus.
     Das grundsätzliche      form-to-Business (P2B) Verordnung (EU)
    Problem schlechter       2019/1150 zur Förderung von Fairness und
    Arbeitsbedingungen       Transparenz für gewerbliche Nutzer*innen von       (2020) 825 final) in Verhandlung. Dieser enthält
       in der Plattform-     Online-Vermittlungsdiensten. Sie erfasst je-       keine spezifischen Inhalte betreffend die Er-
          wirtschaft auf     doch nicht Arbeitnehmer*innen, sondern nur         bringung von Dienstleistungen und der Ge-
      europarechtlicher      Selbständige und diese auch nur wenn sie an        währleistung von guten Arbeitsbedingungen
        Ebene weiterhin      Konsument*innen Leistungen erbringen (Art. 1       von Plattformbeschäftigten. Eine entspre-
               ungelöst.     Abs. 2). Damit ist das grundsätzliche Problem      chende Regelung steht daher weiterhin aus.
                             schlechter Arbeitsbedingungen in der Platt-        Mit dem Fahrplan „Improving working con-
                             formwirtschaft auf europarechtlicher Ebene         ditions of platform workers“ verspricht die
                             weiterhin ungelöst (Kilhoffer et al. 2019, 204).   EU-Kommission, noch 2021 eine dahinge-
                                                                                hende legislative Initiative zu setzen. Diese
                             Dies könnte sich ändern, da sich dieses            weist aktuell noch in die Richtung, dass für die
                             Thema nunmehr in den Politischen Leitlinien        Gruppe der Plattform-Selbstständigen Aus-
                             der Europäische Kommission 2019 – 2024             nahmen aus dem EU-Wettbewerbsrecht ge-
                             von deren Präsidentin Ursula von der Leyen         schaffen werden können, sodass Arbeitsbe-
                             findet: „Der digitale Wandel bringt rasche Ver-    dingungen kollektiv verhandelt werden kön-
                             änderungen mit sich, die sich auf unsere Ar-       nen (Gruber 2021). Das wäre jedoch eine
                             beitsmärkte auswirken. Ich werde prüfen, wie     ausschließlich der Interessenlage der tatsäch-
                             die Arbeitsbedingungen von auf Online-Platt-       lich Selbstständigen angemessene Lösung,
                             formen Beschäftigten verbessert werden kön-      die wirtschaftlich unabhängig agieren und
                             nen, insbesondere im Hinblick auf Kompeten-        kontrahieren können.
                             zen und Bildung.“ Und auch der Mandatsbrief
                             für Nicolas Schmit als Kommissar für Be-           Grauzonen und Algorithmen
   Die nächsten Jahre        schäftigung und soziale Rechte, enthält einen      Gerade durch die Plattformwirtschaft werden
scheinen auf EU-Ebene        solchen Passus, der jedoch die Arbeitsbedin-       die Grauzonen zwischen abhängiger und
  den Raum zuzlassen,        gungen stärker in den Focus rückt: „Würdige,      selbständiger Beschäftigung größer werden
    in dem gesetzliche       transparente und verlässliche Arbeitsbedin-       und es fallen vermehrt schutzbedürftige Per-
           Initiativen zu    gungen sind für unser Wirtschaftsmodell von       sonen aus dem Geltungsbereich des Arbeits-
  erwarten sind. Dafür       entscheidender Bedeutung. Ich möchte, dass        rechts. Für die wachsende Gruppe an
     ist entsprechende       Sie das bestehende EU-Recht in diesem Be-          schutzbedürftigen Selbständigen ist daher
Überzeugungsarbeit zu        reich aufmerksam verfolgen und durchsetzen         eine generelle Lösung erforderlich. Diese kann
                  leisten.   und prüfen, wie sich die Arbeitsbedingungen       entweder in einer Neudefinition des Arbeit-
                             von auf Online-Plattformen Beschäftigten ver-      nehmer*innen-Begriffes, der auch auf wirt-
                             bessern lassen.“ Damit erscheint in den            schaftliche Elemente abstellt oder auch durch
                             nächsten Jahren die EU-Ebene als der Raum,         eine Ausweitung jener Normen, die auf arbeit-
                             in dem gesetzliche Initiativen zu erwarten sind    nehmer*innenähnliche Personen anzu- 
                             und in dem entsprechende Überzeugungsar-
                             beit zu leisten ist.
                                                                                        Für die wachsende Gruppe an
                             Derzeit steht der Entwurf eines Digital Ser-               schutzbedürftigen Selbständigen ist
                             vices Act (Entwurf vom 15.12.2020, COM                     eine generelle Lösung erforderlich.
Seite 4 | Plattformarbeit in der EU

                       wenden sind, gefunden werden (Risak/Dullin-            scheidungen treffen. Auch wenn die Plattform-
 Es muss auch eine     ger 2018).                                             wirtschaft wesentlich auf derartigen ­Modellen
 universelle Lösung                                                           der Arbeitsorganisation aufbaut, so sind diese
  zu Problemen wie     Eine zweite, ebenso nicht auf die Plattformar-         nicht auf dieses Wirtschaftssegment be-
Überwachungs- und      beit beschränkte Thematik, ist jene der Steu-          schränkt. Eine universelle Lösung der damit
  Diskriminierungs­    erung von Arbeitnehmer*innen durch Algo-               verbundenen Probleme (Überwachungs- und
          potential,   rithmen (sogenanntes Algorithmic Manage-               Diskriminierungspotential, ­Zurechnungs- und
  Zurechnungs- und     ment). Es geht dabei um Systeme (semi-)au-             Haftungsfragen) muss daher grundsätzlich
    Haftungsfragen     tomatischer Entscheidungsfindung, bei denen            gefunden werden, am besten auf EU-Ebene
  gefunden werden.     Programme auf Basis von davor gesammelten              ähnlich der Datenschutz-Grundverordnung
                       Daten für Arbeitnehmer*innen relevante Ent-            (DSGVO).                                   o

                       EMPFEHLUNGEN
                       Einige der dargestellten rechtlichen Probleme          Folgende weitere Punkte sollten in eine Plattform-
                       sind eindeutig plattformspezifisch sind und            richtlinie aufgenommen werden und über weite
                       rechtfertigen eine besondere Regulierung auf           Bereiche auch auf arbeitnehmer*innenähnliche
                       EU-Ebene, ähnlich der bestehenden Regelungen zu        Personen Anwendung finden:
                       unterschiedlichen Formen atypischer Arbeit (zuletzt    o Informationspflichten analog der Nach-
                       die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG) in Form einer     weis-Richtlinie 91/533/EWG (ab 2022 Richtlinie
                       Plattformarbeits-Richtlinie (Risak 2018).                (EU) 2019/1152 über transparente und vorher-
                       o Die (widerlegliche) Vermutung eines                    sehbare Arbeitsbedingungen) zumindest hin-
                         Arbeitsverhältnisses zur Plattform sollte              sichtlich der Vertragspartner*innen und deren
                         dabei eine Kernbestimmung sein. Letztlich hat          Adresse (sobald ein Benutzer*innenkonto
                         nur diese als die Vertragspartnerin, bei der           eröffnet wird) unabhängig von der Dauer des
                         alle Fäden zusammenlaufen, die faktischen              Vertragsverhältnisses.
                         Möglichkeiten, sowohl die konkreten Vertrags-
                                                                              o Klarstellung, dass der Arbeitsort jedenfalls
                         gefüge hinsichtlich der Vertragspartner*innen
                                                                                der Ort ist, an dem die Plattformarbeitenden
                         und der Vertragsinhalte bzw. die gelebte
                                                                                physisch arbeiten.
                         Vertragspraxis nachzuweisen. Vieles würde
                         auch für die Schaffung eines Indizienkataloges       o Statuierung einer Equal Pay-Pflicht ähnlich
                         sprechen, der klare Kriterien festlegt, unter          Art. 5 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG
                         denen in der Plattformbranche jedenfalls               (Grundsatz der Gleichbehandlung).
                         Arbeitsverhältnisse vorliegen. Solche                o Klarstellung, dass Suchzeiten bei virtueller
                         gesetzlichen Maßnahmen ermöglichen                     Plattformarbeit ebenso wie die Stand-by-
                         auch – zumindest vorerst – eine Anknüpfung             Zeiten bei Plattformmodellen, die eine
                         an das Arbeitsrecht und den Gerichtsstand              sofortige (faktische) Annahmeverpflichtung
                         des gewöhnlichen Arbeitsortes, d.h. an jenen           bei eingeschalteter App vorsehen, bzw.
                         Staat, in dem physisch gearbeitet wird (Art. 8         deren Geschäftsmodell diese voraussetzt,
                         Rom I-Verordnung; Art. 22 EGVVO).W                     Arbeitszeit ist.
Seite 5 | Plattformarbeit in der EU

                     o Verbot bestimmter Vertragsklauseln wie z.B.                                  o Verpflichtung zur Etablierung eines für Platt-
                       das Verbot, Tätigkeiten zu vermitteln, bei                                     formarbeitende kostenfreien Schlichtungsver-
                       denen unter dem anwendbaren Kollektiv-                                         fahrens zur Beilegung von Streitigkeiten.
                       vertragslohn gezahlt wird, das Verbot von
                                                                                                    o Klarstellung der Verantwortlichkeiten für die
                       Wettbewerbsbeschränkungen während und
                                                                                                      Einhaltung von Arbeitnehmer*innenschutz,
                       nach der Tätigkeit auf einer Plattform sowie
                                                                                                      Mindestentgeltregelungen sowie die Abfuhr
                       des unbegründeten Ausschlusses der Zutei-
                                                                                                      von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbei-
                       lung von Aufträgen bzw. der unbegründeten
                       Deaktivierung des Benutzer*innenkontos.                                        trägen, wobei auch Leistungsempfänger*in-
                                                                                                      nen mitverantwortlich gemacht werden
                     o Offenlegung gegenüber den Plattformarbei-
                                                                                                      sollten, wenn ein Arbeitsverhältnis zur
                       tenden und auch den Dienstleistungsempfän-
                                                                                                      Plattform besteht.
                       ger*innen, wie Ratings zu Stande kommen und
                       wie sie u.U. gewichtet werden; Möglichkeiten                                 o Informationspflichten der Plattformen
                       der Anfechtung und Richtigstellung „falscher“                                  gegenüber Behörden und Sozialver­
                       und diskriminierender Ratings; Möglichkeit                                     sicherungsträger*innen auch dann, wenn
                       der Übertragung von Ratings auf andere                                         keine Arbeitsverhältnisse zu diesen, sondern
                       Plattformen (Portabilität).                                                    zu den Leistungsempfänger*innen vorliegen.

                     Weiterführende Literatur und Links

                     Berger, Christian/Schöggl, Astrid. „Hard coded“: Algorithmische Diskriminierung. Arbeit & Wirtschaft-Blog. Online:
                     www.awblog.at/algorithmische-diskriminierung/ (12.1.2021).
                     Eurofound (2018): Employment and working conditions of selected types of platform work. Luxembourg, Publications
                     Office of the European Union.
                     Fabo, Brian/Beblavý, Miroslav/Kilhoffer, Zachary/Lenaerts, Karolien (2017): Overview of European Platforms: Scope
                     and Business Models, study performed for JRC. Brüssel, Europäische Kommission.
                     Gruber, Gloria (2021): Plattformarbeit: Tarifverhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen. Arbeit & Wirtschaft-Blog.
                     Online: https://awblog.at/plattformarbeittarifverhandlungen-fuer-bessere-arbeitsbedingungen/ (3.3.2021).
                     Kilhoffer, Zachary/De Groen Willem Pieter/Lenaerts Karolien/Smits Ine/Hauben, Harald/Waeyaert Willen/­
                     Giacumacatos Elisa/Lhernould, Jean-Philippe/Robin-Olivier Sophie (2020), Study to gather evidence on the working
                     conditions of platform workers. Brüssel, Europäische Kommission.
                     Lutz, Doris/Risak, Martin (2017): Arbeit in der Gig-Economy. Wien, ÖGB Verlag.
                     Pesole, A./Urzì Brancati, C./Fernández-Macías, E./Biagi, F./González Vázquez, I. (2018): Platform workers in Europe:
                     Evidence from the COLLEEM survey, Joint Research Centre. Luxemburg, Publications Office of the European Union.
                     Prassl, Jeremias/ Risak, Martin (2016): Uber, TaskRabbit, & Co: Platforms as Employers? Rethinking the legal analysis
                     of crowdwork, Comparative Labor Law & Policy Journal 2016, 618-651.
                     Risak, Martin (2018): Fair working conditions for platform workers – Possible regulatory approaches at the EU level.
                     Berlin, Friedrich Ebert Stiftung/International Policy Analysis.
                     Risak, Martin/Gogola, Michael (2018): Gleichbehandlung in der Plattformökonomie: Ein weiterer Baustein für faire
                     Arbeitsbedingungen für CrowdworkerInnen, juridikum 4/2018, 435-445.
                     Risak, Martin/Dullinger, Thomas (2018): The concept of ‘worker’ in EU law. Brüssel, ETUI.

                     IMPRESSUM:
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