AK POLICY PAPER - Arbeiterkammer Wien
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Jänner 2021 AK POLICY PAPER AUF EINEN BLICK Die Europäische Kommis- PLATTFORMARBEIT IN DER EU sion steht angesichts n Plattformbasierte Arbeitsorganisation verstärkt soziale Ungleichheiten, Gender-Segregationen und disruptiver technologi- wirtschaftliche Abhängigkeiten. scher und wirtschaftli- n Es gibt ein wachsendes Bewusstsein für Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit, die einer cher Entwicklungen und rechtlichen Lösung zugeführt werden müssen. Die zuletzt beschlossene Richtlinie 2019/1152 enthält der zunehmenden Stel- zumindest den Hinweis, dass Plattformbeschäftigte bei Erfüllung relevanter Kriterien als Arbeit lung von Plattformen als nehmer*innen anzusehen sind. versorgungskritische Infrastrukturen vor gro- n Eine Regulierung auf EU-Ebene ist die logische Folge des grenzüberschreitenden Charakters d igitaler Geschäftsmodelle. Ziel einer solchen sollte auch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und ßen Regulierungsheraus- Sozialschutz etwa durch eine eigene Plattformarbeits-Richtlinie sein. forderungen. Die Plattformwirtschaft reizt die Grauzonen zwischen Plattformarbeit ist ein digitales Modell der (outgesourct), dass sie einer größeren Anzahl rechtlich abhängiger und Arbeitsorganisation, das unabhängig von sta- von Personen (der Crowd) über eine internet- selbstständiger Beschäf- tionären Arbeits-, Güter- und Dienstleistungs- basierte Plattform angeboten und von diesen tigung aus und die märkten funktioniert. Selbständige erbringen dann einzeln abgearbeitet werden (Prassl/ Gruppe wirtschaftlich einzelne Leistungen an wechselnde Vertrags- Risak 2016). Dabei treten jedoch die Leis- abhängiger Erwerbs partner*innen auf Abruf (on demand) und im tungsempfänger*innen und die Plattformbe- tätiger, die aus dem Rahmen eines dezentral und bedarfssynchron schäftigten nicht direkt miteinander in Kon- Geltungsbereich des gesteuerten (Just-in-time) Systems. In Form takt, sondern das Verhältnis zwischen ihnen Arbeitsrechts heraus- des Crowdsourcing werden dabei bezahlte wird vielmehr über die Plattform als Intermedi- fällt, wächst. Daher ist Tätigkeiten, die ursprünglich durch einzelne ärin mittelbar abgewickelt (Eurofound 2018; die sachgerechte und Vertragspartner*innen (in der Regel Arbeitneh- Kilhoffer et al. 2019, 25). faire, generelle Regulie- rung der Arbeitsbe mer*innen) erbracht wurden, in kleine Teile dingungen von (tasks) zerlegt und in der Form „ausgelagert“ Europaweit sollen nach Fabo et al. (2017) 173 Plattformbeschäftigten Arbeitsplattformen aktiv sein. Gemäß Pesole ein dringendes sozial AutorInnen: Martin Gruber-Risak (Universität et al. (2018) üben rund 2 Prozent der Bevölke- politisches Anliegen. Wien), Christian Berger (AK Wien) rung im erwerbsfähigen Alter (16-74 Jahre)
Seite 2 | Plattformarbeit in der EU in 14 Mitgliedstaaten Plattformarbeit als Durch den Einsatz von (Rating-) Hauptberuf aus. Etwa 6 Prozent beziehen aus Systemen entstehen Diskriminie- der Plattformarbeit ein beträchtliches Einkom- rungspotentiale, denen mit dem men (mindestens 25 Prozent ihres Durch- bestehenden Gleichbehandlungsrecht schnittseinkommens bei einer Arbeitswoche nur bedingt begegnet werden kann. von 40 Stunden), und fast 8 Prozent führen mindestens einmal im Monat Aufgaben über mit dem bestehenden Gleichbehandlungs- digitale Plattformen aus. recht nur bedingt begegnet werden kann (Ber- ger/Schöggl 2019; Risak/Gogola 2018). Dazu Gewerkschaften Auf der einen Seite wird das Potenzial von kommt die grenzüberschreitende Dimension äußern massive Online-Arbeitsplattformen zur Förderung von (Plattformen operieren zumeist in vielen Län- Bedenken hinsichtlich Unternehmensgründung und zum Beschäfti- dern gleichzeitig), die eine Rechtsdurchset- der Umgehung des gungswachstum positiv gesehen. Die Arbeit zung oft sehr schwierig macht (Lutz/Risak Sozialschutzes, könne zudem flexibel gestaltet und von der 2017, 304). der Steuergesetze Lage und dem Volumen an die Bedürfnisse und vor allem des der Arbeitenden angepasst werden. Für die Stand der Diskussion Arbeitsrechts. Leistungsempfänger*innen bieten sie gute Die disruptiven Geschäftsmodelle der Platt- Qualität bei niedrigen Preisen. Andererseits formökonomie wurden in der Vergangenheit äußern insbesondere Gewerkschaften mas- meist sehr positiv von der Öffentlichkeit wahr- sive Bedenken hinsichtlich der Umgehung genommen. Sie standen sinnbildlich für digi- des Sozialschutzes, der Steuergesetze und tale Innovation. Zunehmend werden aber vor allem des Arbeitsrechts, da von den Platt- auch die Schattenseiten dieser Entwicklung formen undifferenziert davon ausgegangen diskutiert. Während zu Beginn dieses Ent- wird, dass es sich bei den Plattformbeschäf- wicklungsprozesses rechtliche Regulierungs- tigten um Selbständige handle. Damit würden instrumente kaum bis wenig eingesetzt wur- insbesondere Mindestentgeltbestimmungen den, lässt sich allgemein europaweit vermehrt und Kollektiv- bzw. Tarifverträge nicht zur An- eine proaktive Handlungstendenz feststellen. wendung kommen; tatsächlich werden häufig Zum einen werden neue Gesetze verabschie- sehr niedrige Entgelte bezahlt (Eurofound det, zum anderen werden bestehende Recht- 2018; Kilhoffer et al. 2019, 73). Durch den Ein- sinstrumente durch die Rechtsprechung auf satz algorithmischer (Rating-)Systeme entste- neue Sachverhalte angewendet. hen zudem Diskriminierungspotentiale, denen Auf der europäischen Ebene fand die Platt- formarbeit in den letzten Jahren vermehrt Aufmerksamkeit, es wurden insbesondere Plattformarbeiter*innen: größere Studien in Auftrag gegeben, die einer- Selbstwahrnehmung zum Beschäftigungsverhältnis seits das Volumen dieses Wirtschaftsberei- Die meisten Befragten ches und andererseits auch die Arbeitsbedin- betrachten sich als gungen erforschten (zuletzt Kilhoffer et al. abhängig Beschäftigte, 2019). Innerhalb der EU-Institutionen gibt ungeachtet ihres durch somit ein Bewusstsein für die mit der Platt- die Plattformen festgelegten Status. 68,1 % formarbeit verbundenen Probleme und, dass diese in irgendeiner Form einer Lösung zuge- 7,6 % führt werden müssen. So enthält die letzte ar- beitsrechtliche Richtlinie, die Richtlinie über Quelle: Pesole et al. (2018) abhängige Beschäftigte Selbständige transparente und vorhersehbare Arbeitsbe- dingungen in der EU 2019/1152, in den Er-
Seite 3 | Plattformarbeit in der EU wägungsgründen (Nr. 8) zumindest den Hin- Eine Regelung der EU zur Erbringung weis, dass Plattformbeschäftigte bei Erfüllung von Dienstleistungen und der Ge- der relevanten Kriterien als Arbeitnehmer*in- währleistung von guten Arbeitsbedin- nen anzusehen sind. Direkt auf die Plattform- gungen von Plattformbeschäftigten wirtschaft bezogen ist die sogenannte Platt- steht weiterhin aus. Das grundsätzliche form-to-Business (P2B) Verordnung (EU) Problem schlechter 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Arbeitsbedingungen Transparenz für gewerbliche Nutzer*innen von (2020) 825 final) in Verhandlung. Dieser enthält in der Plattform- Online-Vermittlungsdiensten. Sie erfasst je- keine spezifischen Inhalte betreffend die Er- wirtschaft auf doch nicht Arbeitnehmer*innen, sondern nur bringung von Dienstleistungen und der Ge- europarechtlicher Selbständige und diese auch nur wenn sie an währleistung von guten Arbeitsbedingungen Ebene weiterhin Konsument*innen Leistungen erbringen (Art. 1 von Plattformbeschäftigten. Eine entspre- ungelöst. Abs. 2). Damit ist das grundsätzliche Problem chende Regelung steht daher weiterhin aus. schlechter Arbeitsbedingungen in der Platt- Mit dem Fahrplan „Improving working con- formwirtschaft auf europarechtlicher Ebene ditions of platform workers“ verspricht die weiterhin ungelöst (Kilhoffer et al. 2019, 204). EU-Kommission, noch 2021 eine dahinge- hende legislative Initiative zu setzen. Diese Dies könnte sich ändern, da sich dieses weist aktuell noch in die Richtung, dass für die Thema nunmehr in den Politischen Leitlinien Gruppe der Plattform-Selbstständigen Aus- der Europäische Kommission 2019 – 2024 nahmen aus dem EU-Wettbewerbsrecht ge- von deren Präsidentin Ursula von der Leyen schaffen werden können, sodass Arbeitsbe- findet: „Der digitale Wandel bringt rasche Ver- dingungen kollektiv verhandelt werden kön- änderungen mit sich, die sich auf unsere Ar- nen (Gruber 2021). Das wäre jedoch eine beitsmärkte auswirken. Ich werde prüfen, wie ausschließlich der Interessenlage der tatsäch- die Arbeitsbedingungen von auf Online-Platt- lich Selbstständigen angemessene Lösung, formen Beschäftigten verbessert werden kön- die wirtschaftlich unabhängig agieren und nen, insbesondere im Hinblick auf Kompeten- kontrahieren können. zen und Bildung.“ Und auch der Mandatsbrief für Nicolas Schmit als Kommissar für Be- Grauzonen und Algorithmen Die nächsten Jahre schäftigung und soziale Rechte, enthält einen Gerade durch die Plattformwirtschaft werden scheinen auf EU-Ebene solchen Passus, der jedoch die Arbeitsbedin- die Grauzonen zwischen abhängiger und den Raum zuzlassen, gungen stärker in den Focus rückt: „Würdige, selbständiger Beschäftigung größer werden in dem gesetzliche transparente und verlässliche Arbeitsbedin- und es fallen vermehrt schutzbedürftige Per- Initiativen zu gungen sind für unser Wirtschaftsmodell von sonen aus dem Geltungsbereich des Arbeits- erwarten sind. Dafür entscheidender Bedeutung. Ich möchte, dass rechts. Für die wachsende Gruppe an ist entsprechende Sie das bestehende EU-Recht in diesem Be- schutzbedürftigen Selbständigen ist daher Überzeugungsarbeit zu reich aufmerksam verfolgen und durchsetzen eine generelle Lösung erforderlich. Diese kann leisten. und prüfen, wie sich die Arbeitsbedingungen entweder in einer Neudefinition des Arbeit- von auf Online-Plattformen Beschäftigten ver- nehmer*innen-Begriffes, der auch auf wirt- bessern lassen.“ Damit erscheint in den schaftliche Elemente abstellt oder auch durch nächsten Jahren die EU-Ebene als der Raum, eine Ausweitung jener Normen, die auf arbeit- in dem gesetzliche Initiativen zu erwarten sind nehmer*innenähnliche Personen anzu- und in dem entsprechende Überzeugungsar- beit zu leisten ist. Für die wachsende Gruppe an Derzeit steht der Entwurf eines Digital Ser- schutzbedürftigen Selbständigen ist vices Act (Entwurf vom 15.12.2020, COM eine generelle Lösung erforderlich.
Seite 4 | Plattformarbeit in der EU wenden sind, gefunden werden (Risak/Dullin- scheidungen treffen. Auch wenn die Plattform- Es muss auch eine ger 2018). wirtschaft wesentlich auf derartigen Modellen universelle Lösung der Arbeitsorganisation aufbaut, so sind diese zu Problemen wie Eine zweite, ebenso nicht auf die Plattformar- nicht auf dieses Wirtschaftssegment be- Überwachungs- und beit beschränkte Thematik, ist jene der Steu- schränkt. Eine universelle Lösung der damit Diskriminierungs erung von Arbeitnehmer*innen durch Algo- verbundenen Probleme (Überwachungs- und potential, rithmen (sogenanntes Algorithmic Manage- Diskriminierungspotential, Zurechnungs- und Zurechnungs- und ment). Es geht dabei um Systeme (semi-)au- Haftungsfragen) muss daher grundsätzlich Haftungsfragen tomatischer Entscheidungsfindung, bei denen gefunden werden, am besten auf EU-Ebene gefunden werden. Programme auf Basis von davor gesammelten ähnlich der Datenschutz-Grundverordnung Daten für Arbeitnehmer*innen relevante Ent- (DSGVO). o EMPFEHLUNGEN Einige der dargestellten rechtlichen Probleme Folgende weitere Punkte sollten in eine Plattform- sind eindeutig plattformspezifisch sind und richtlinie aufgenommen werden und über weite rechtfertigen eine besondere Regulierung auf Bereiche auch auf arbeitnehmer*innenähnliche EU-Ebene, ähnlich der bestehenden Regelungen zu Personen Anwendung finden: unterschiedlichen Formen atypischer Arbeit (zuletzt o Informationspflichten analog der Nach- die Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG) in Form einer weis-Richtlinie 91/533/EWG (ab 2022 Richtlinie Plattformarbeits-Richtlinie (Risak 2018). (EU) 2019/1152 über transparente und vorher- o Die (widerlegliche) Vermutung eines sehbare Arbeitsbedingungen) zumindest hin- Arbeitsverhältnisses zur Plattform sollte sichtlich der Vertragspartner*innen und deren dabei eine Kernbestimmung sein. Letztlich hat Adresse (sobald ein Benutzer*innenkonto nur diese als die Vertragspartnerin, bei der eröffnet wird) unabhängig von der Dauer des alle Fäden zusammenlaufen, die faktischen Vertragsverhältnisses. Möglichkeiten, sowohl die konkreten Vertrags- o Klarstellung, dass der Arbeitsort jedenfalls gefüge hinsichtlich der Vertragspartner*innen der Ort ist, an dem die Plattformarbeitenden und der Vertragsinhalte bzw. die gelebte physisch arbeiten. Vertragspraxis nachzuweisen. Vieles würde auch für die Schaffung eines Indizienkataloges o Statuierung einer Equal Pay-Pflicht ähnlich sprechen, der klare Kriterien festlegt, unter Art. 5 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG denen in der Plattformbranche jedenfalls (Grundsatz der Gleichbehandlung). Arbeitsverhältnisse vorliegen. Solche o Klarstellung, dass Suchzeiten bei virtueller gesetzlichen Maßnahmen ermöglichen Plattformarbeit ebenso wie die Stand-by- auch – zumindest vorerst – eine Anknüpfung Zeiten bei Plattformmodellen, die eine an das Arbeitsrecht und den Gerichtsstand sofortige (faktische) Annahmeverpflichtung des gewöhnlichen Arbeitsortes, d.h. an jenen bei eingeschalteter App vorsehen, bzw. Staat, in dem physisch gearbeitet wird (Art. 8 deren Geschäftsmodell diese voraussetzt, Rom I-Verordnung; Art. 22 EGVVO).W Arbeitszeit ist.
Seite 5 | Plattformarbeit in der EU o Verbot bestimmter Vertragsklauseln wie z.B. o Verpflichtung zur Etablierung eines für Platt- das Verbot, Tätigkeiten zu vermitteln, bei formarbeitende kostenfreien Schlichtungsver- denen unter dem anwendbaren Kollektiv- fahrens zur Beilegung von Streitigkeiten. vertragslohn gezahlt wird, das Verbot von o Klarstellung der Verantwortlichkeiten für die Wettbewerbsbeschränkungen während und Einhaltung von Arbeitnehmer*innenschutz, nach der Tätigkeit auf einer Plattform sowie Mindestentgeltregelungen sowie die Abfuhr des unbegründeten Ausschlusses der Zutei- von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbei- lung von Aufträgen bzw. der unbegründeten Deaktivierung des Benutzer*innenkontos. trägen, wobei auch Leistungsempfänger*in- nen mitverantwortlich gemacht werden o Offenlegung gegenüber den Plattformarbei- sollten, wenn ein Arbeitsverhältnis zur tenden und auch den Dienstleistungsempfän- Plattform besteht. ger*innen, wie Ratings zu Stande kommen und wie sie u.U. gewichtet werden; Möglichkeiten o Informationspflichten der Plattformen der Anfechtung und Richtigstellung „falscher“ gegenüber Behörden und Sozialver und diskriminierender Ratings; Möglichkeit sicherungsträger*innen auch dann, wenn der Übertragung von Ratings auf andere keine Arbeitsverhältnisse zu diesen, sondern Plattformen (Portabilität). zu den Leistungsempfänger*innen vorliegen. Weiterführende Literatur und Links Berger, Christian/Schöggl, Astrid. „Hard coded“: Algorithmische Diskriminierung. Arbeit & Wirtschaft-Blog. Online: www.awblog.at/algorithmische-diskriminierung/ (12.1.2021). Eurofound (2018): Employment and working conditions of selected types of platform work. Luxembourg, Publications Office of the European Union. Fabo, Brian/Beblavý, Miroslav/Kilhoffer, Zachary/Lenaerts, Karolien (2017): Overview of European Platforms: Scope and Business Models, study performed for JRC. Brüssel, Europäische Kommission. Gruber, Gloria (2021): Plattformarbeit: Tarifverhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen. Arbeit & Wirtschaft-Blog. Online: https://awblog.at/plattformarbeittarifverhandlungen-fuer-bessere-arbeitsbedingungen/ (3.3.2021). Kilhoffer, Zachary/De Groen Willem Pieter/Lenaerts Karolien/Smits Ine/Hauben, Harald/Waeyaert Willen/ Giacumacatos Elisa/Lhernould, Jean-Philippe/Robin-Olivier Sophie (2020), Study to gather evidence on the working conditions of platform workers. Brüssel, Europäische Kommission. Lutz, Doris/Risak, Martin (2017): Arbeit in der Gig-Economy. Wien, ÖGB Verlag. Pesole, A./Urzì Brancati, C./Fernández-Macías, E./Biagi, F./González Vázquez, I. (2018): Platform workers in Europe: Evidence from the COLLEEM survey, Joint Research Centre. Luxemburg, Publications Office of the European Union. Prassl, Jeremias/ Risak, Martin (2016): Uber, TaskRabbit, & Co: Platforms as Employers? Rethinking the legal analysis of crowdwork, Comparative Labor Law & Policy Journal 2016, 618-651. Risak, Martin (2018): Fair working conditions for platform workers – Possible regulatory approaches at the EU level. Berlin, Friedrich Ebert Stiftung/International Policy Analysis. Risak, Martin/Gogola, Michael (2018): Gleichbehandlung in der Plattformökonomie: Ein weiterer Baustein für faire Arbeitsbedingungen für CrowdworkerInnen, juridikum 4/2018, 435-445. Risak, Martin/Dullinger, Thomas (2018): The concept of ‘worker’ in EU law. Brüssel, ETUI. IMPRESSUM: Herausgeberin und Medieninhaberin Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 1040 Wien, Prinz Eugen Straße 20-22 · Redaktion Büro für Digitale Agenden · Kontakt arbeit.digital@akwien.at · Verlags- und Herstellungsort Wien · DVR 0063673 AKWien · Grafik Jakob Fielhauer · Verlags- und Herstellungs- ort Wien · Offenlegung gem § 25 des Mediengesetzes siehe wien.arbeiterkammer.at/offenlegung · Blattlinie: Die Meinungen der AutorInnen
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