Akademisches Jahr 23/24 Zulassungsbedingungen - Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium ...
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Akademisches Jahr 23/24 Zulassungsbedingungen Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium an der Universität Bern
Akademisches Jahr 23/24 Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium an der Universität Bern www.unibe.ch Cette brochure est également disponible en français sur internet. An extract from this brochure is also available in English. Zulassungsbedingungen 2 Zulassungsbedingungen Universität Bern 3 Akademisches Jahr 2023/2024
Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 6 1.1 Gültigkeit dieser Zulassungsbedingungen 7 1.2 Grundsatz 7 Sie möchten an der Universität Bern studieren oder spielen zumin- 1.3 Immatrikulationspflicht 7 dest mit diesem Gedanken. Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen 1.4 Nichtzulassung 7 detailliert Auskunft darüber, welche Vorbildungs- bzw. Studienaus- 1.5 Gaststudium 7 weise zum Studium an der Universität Bern berechtigen. 1.6 Auskultantinnen und Auskultanten bzw. Hörerinnen und Hörer 8 1.7 Eignungstests 8 Die Bestimmungen dieser Broschüre stützen sich auf das Gesetz 1.8 Sprachtests 8 über die Universität (UniG) vom 5. September 1996, die Verordnung 1.9 Anmeldefristen für Studierende und Doktorierende 8 über die Universität (UniV) vom 12. September 2012, das Universi- 2 Zulassung zum Masterstudium 10 tätsstatut (UniSt) vom 7. Juni 2011 sowie die einschlägigen Regle- 2.1 Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen 11 mente. Die gemäss Art. 11 Abs. 2 UniV zu erlassenden Zulassungs- 2.2 Zulassung zu Masterprogrammen anderer bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Studienrichtungen 11 Vorbildungsausweisen wurden an der Universitätsleitungssitzung 2.3 Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen 11 vom 20. Dezember 2022 genehmigt bzw. bestätigt. 2.4 Zulassung von Personen mit Fachhochschulabschluss 11 3 Zulassung zum Bachelorstudium 12 Alle rechtlichen Grundlagentexte sind online verfügbar in der 3.1 Genereller Zugang zu allen Studiengängen 13 Rechtssammlung des Rechtsdienstes www.rechtsdienst.unibe.ch. 3.2 Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen 13 3.3 Zulassung zu einzelnen nicht-medizinischen Studiengängen 14 Bern, im Januar 2023 3.4 Zulassung für Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben 14 4 Zulassung zum Doktorat 16 5 Ausländische Vorbildungs- und Studienausweise 18 5.1 Grundsatz 19 5.2 Zulassung zu Masterstudiengängen 20 5.3 Zulassung zu Bachelorstudiengängen 20 5.4 Generelle Bestimmungen zu den Vorbildungsausweisen 21 5.5 Ergänzungsprüfung (Eintritt Bachelorstufe) 23 5.6 Vorbildungsausweise 23 5.7 Länderliste – Akademisches Jahr 2023/2024 24 4 Zulassungsbedingungen Universität Bern 5 Akademisches Jahr 2023/2024
1.1 Gültigkeit dieser Zulassungsbedingungen Diese Zulassungsbedingungen gelten lediglich für das akademische Jahr 2023/2024. 1.2 Grundsatz Schweizerische und ausländische Vorbildungs- und Studienausweise können entweder für alle Studiengänge, für alle nicht-medizinischen oder nur für einzelne Studiengänge anerkannt oder teilanerkannt sein. Welche Vorbildungs- und Studienausweise anerkannt sind, ist in den Kapiteln 2 bis 5 ausgeführt. 1.3 Immatrikulationspflicht (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 6ff) Alle Studierenden müssen sich immatrikulieren. Wer nicht immatrikuliert ist, darf keine universitären Leistungen beanspruchen, d.h. weder Lehrver- anstaltungen besuchen noch Leistungskontrollen ablegen. Für Studie- rende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und aufgrund einer Vereinbarung Teile ihres Studiums an der Universität Bern absolvie- ren, gelten besondere Bestimmungen (vgl. BeNeFri, Mobilitätsprogramme, swissuniversities-Vereinbarungen etc.). Doktorierende müssen sich während der ganzen Zeit, in welcher sie betreut werden, immatrikulieren. 1.4 Nichtzulassung (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 14) Wer an einer Schweizer oder ausländischen Universität oder Hochschule wegen Nichtbestehens von Leistungskontrollen endgültig vom Weiterstu- dium in einem Studiengang ausgeschlossen worden ist, kann nicht mehr zum Studium in diesem Studiengang an der Universität Bern zugelassen werden. Studierende und Doktorierende dürfen gleichzeitig nur an einer Schweizer oder ausländischen Universität oder Hochschule auf gleicher Studienstufe immatrikuliert sein. Wer bereits an einer anderen Hochschule oder Universität auf der gleichen Studienstufe immatrikuliert ist, kann nicht zugelassen werden. Ein Gesuch um Zulassung wird abgewiesen, wenn sich jemand im Bewerbungsverfahren unlauterer Mittel bedient oder gegen Verbote oder Gebote der Rechtsordnung verstossenderweise handelt. Darunter können etwa falsche oder unvollständige Angaben und/oder das Vorlegen von gefälschten Urkunden, Zeugnissen und Ausweisschriften fallen. 1 Einführung 1.5 Gaststudium (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 7) Studierende, welche an einer anerkannten ausländischen Universität 6 Zulassungsbedingungen Universität Bern 7 Akademisches Jahr 2023/2024
immatrikuliert oder beurlaubt sind, können sich für höchstens zwei • Sportwissenschaft (Major und Minor 15. Februar nicht möglich Semester an der Universität Bern immatrikulieren und Leistungskontrollen 60 ECTS): 1. Semester ablegen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen und Leistungskont- • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin 15. Februar nicht möglich rollen der Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung. Der Vorbildungs- • Aufnahmeverfahren 30+ 15. Februar nicht möglich bzw. Studienausweis wird nicht geprüft. Master regulär verspätet • Nicht-medizinische Studienprogramme; 30. April 31. August 1.6 Auskultantinnen und Auskultanten bzw. Hörerinnen und jedoch ohne Pharmazie und Sozial- Hörer anthropologie Schwerpunkt CREOLE (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 8) • Pharmazie und Sozialanthropologie 30. April nicht möglich Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich als Schwerpunkt CREOLE Hörerin bzw. Hörer für den Besuch von Lehrveranstaltungen registrieren. • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin 15. Februar nicht möglich Sie haben kein Recht auf das Ablegen von Leistungskontrollen und können keine ECTS-Punkte erwerben. Im Hörerstatus besuchte Veranstaltungen Weiterführende Studien regulär verspätet können nicht an ein Studium angerechnet werden. Die Registrierung • Anwalt/Anwältin 30. April 31. August erfolgt semesterweise und ist kostenpflichtig. Die Anmeldung muss bis • Notar/Notarin 30. April 31. August zum 30. September für das Herbstsemester bzw. bis zum 28. Februar für • Pfarrer/Pfarrerin 30. April 31. August das Frühjahrssemester erfolgen. Bachelor regulär verspätet Frühjahrs- • Nicht-medizinische Studienprogramme, 15. Dezember 31. Januar 1.7 Eignungstests semester Eintritt ins 1. Semester gemäss Angaben Für das Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin führt swissuni- Studienprogramm versities Anfang Juli einen Eignungstest durch, da die Anzahl Anmeldun- • Nicht-medizinische Studienprogramme 15. Dezember 31. Januar gen die Zahl der Studienplätze übersteigt. • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin nicht möglich Für Sportwissenschaft Bachelor Major und Minor 60 ECTS wird im Frühjahr • Aufnahmeverfahren 30+ nicht möglich ein Eignungstest durchgeführt, wenn die Anzahl Anmeldungen die Zahl der Studienplätze übersteigt. Master regulär verspätet • Nicht-medizinische Studienprogramme, 15. Dezember 31. Januar Eintritt ins 1. Semester gemäss Angaben 1.8 Sprachtests Studienprogramm Personen, welche nicht deutscher Muttersprache sind, müssen je nach • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin nicht möglich Studiengang den Nachweis genügender Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen (vgl. Rechtssammlung des Rechtsdienstes Weiterführende Studien regulär verspätet www.rechtsdienst.unibe.ch). • Anwalt/Anwältin 15. Dezember 31. Januar Für bestimmte Masterstudiengänge werden zudem sehr gute Englisch- • Notar/Notarin 15. Dezember 31. Januar kenntnisse verlangt. • Pfarrer/Pfarrerin 15. Dezember 31. Januar Doktorat Herbst- und Frühjahrssemester 1.9 Anmeldefristen für Studierende und Doktorierende • Freies Doktorat sobald die Doktoratsbestätigung vorliegt Es gelten die folgenden Anmeldefristen (Eingangsdatum): www.doktorat.unibe.ch • Graduate School siehe Angaben der zuständigen Administration Bachelor regulär verspätet unter www.graduateschools.unibe.ch Herbst- • Nicht-medizinische Studienprogramme; 30. April 31. August semester inkl. Eintritt höhere Semester Sportwissenschaft Verspätete Anmeldungen von Studienbewerbern und Studienbewerberin- (Major und Minor 60 ECTS) nen aus visumspflichtigen Ländern sind ausgeschlossen. 8 Zulassungsbedingungen Universität Bern 9 Akademisches Jahr 2023/2024
Schweizerische Studienausweise (UniG, www.belex.sites.be.ch/data/436.11/de, Art. 29) Für den Eintritt in einen Masterstudiengang wird ein Bachelor oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss (Master, Lizentiat, Diplom) verlangt. Nicht anerkannt sind Abschlüsse der Weiterbildung. Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des entsprechenden Ausweises sein und die geforderten Nachweise erbringen. Die Bestimmungen der Studienregle- mente der entsprechenden Masterstudiengänge legen verbindlich fest, wie alt ein Abschluss maximal sein darf. 2.1 Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen Ein Bachelor einer schweizerischen universitären Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss berechtigen zur Zulassung zu allen Masterstu- diengängen in der entsprechenden Studienrichtung, sofern der Abschluss nicht zu lange zurückliegt und keine Zulassungsbeschränkung gilt. Der Abschluss eines Masterstudiums kann vom Nachweis zusätzlicher Kennt- nisse und Fähigkeiten (Einstufung) abhängig gemacht werden. 2.2 Zulassung zu Masterprogrammen anderer Studienrichtungen Ein Bachelor, ein Master auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors oder ein Lizentiat einer schweizerischen universitären Hoch- schule oder ein gleichwertiger Abschluss berechtigen zur Zulassung zu allen Masterstudiengängen in einer anderen Studienrichtung, für welchen keine Zulassungsbeschränkung gilt, sofern die in den Studienreglementen gestellten zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden und der Abschluss nicht zu lange zurückliegt. 2.3 Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen Für die Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen werden zusätz- liche Bedingungen gemäss Reglement gestellt. 2.4 Zulassung von Personen mit Fachhochschulabschluss Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen schweizerischen Hoch- schultypen ist für die Universität Bern gemäss der Übersicht im Anhang (im Internet publiziert) geregelt. Es kann eine Mindestnote im Abschluss- 2 Zulassung zum Masterstudium zeugnis der Fachhochschule verlangt werden. Nicht aufgeführte Titel berechtigen nicht zu einem direkten Eintritt ins Masterstudium. 10 Zulassungsbedingungen Universität Bern 11 Akademisches Jahr 2023/2024
Schweizerische Vorbildungs- und Studienausweise (UniG, www.belex.sites.be.ch/data/436.11/de, Art. 29 UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 10) Die Universität Bern unterscheidet zwischen Vorbildungs- und Studienaus- weisen, welche den Zugang zu allen Bachelorstudiengängen erlauben, und solchen, welche lediglich für einzelne nicht-medizinische Bachelorstu- diengänge gelten. 3.1 Genereller Zugang zu allen Studiengängen Folgende Vorbildungs- und Studienausweise berechtigen zur Zulassung zu allen Bachelorstudiengängen: 3.1.1 Schweizerische oder schweizerisch anerkannte Maturität 3.1.2 Eidgenössische Berufsmaturität in Verbindung mit bestandener Ergänzungsprüfung («Passerelle») der Schweizerischen Maturitäts- kommission 3.1.3 Eidgenössische Fachmaturität in Verbindung mit bestandener Ergänzungsprüfung («Passerelle») der Schweizerischen Maturitäts- kommission 3.1.4 Bachelor einer schweizerischen universitären Hochschule, Fachhoch- schule oder pädagogischen Hochschule 3.1.5 Master auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors, Lizentiat oder gleichwertiger Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule. Nicht anerkannt sind Abschlüsse der Weiterbildung. Bei den medizinischen Studiengängen bleiben zudem weitere Zulassungs- voraussetzungen nach Bundesrecht vorbehalten. Für Sportwissenschaft Bachelor Major und Minor 60 ECTS gilt seit 2011 eine Studienplatzbeschränkung mit einem Eignungstest. 3.2 Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen 3 Zulassung zum Bachelorstudium 3.2.1 Nicht schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität, sofern von einer schweizerischen Hochschule für den Hochschulzugang an- erkannt 12 Zulassungsbedingungen Universität Bern 13 Akademisches Jahr 2023/2024
3.2.2 Sekundarlehrer- oder Bezirkslehrerpatent, sofern aufgrund einer Hochschulausbildung an einer schweizerischen Hochschule erworben 3.2.3 Bernisches Primarlehrerpatent mit fünfjähriger Ausbildung 3.2.4 Ausserkantonales Primarlehrerpatent mit fünfjähriger Ausbildung, sofern von einer schweizerischen Hochschule für den Hochschulzu- gang anerkannt 3.2.5 Stufendiplom der bernischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Jahrgänge 2004 und 2005 3.2.6 Diplom der PHBern für die Vorschulstufe und Primarstufe sowie die Sekundarstufe I 3.3 Zulassung zu einzelnen nicht-medizinischen Studiengän- gen 3.3.1 Kirchlich-theologische Maturität der Kantone Bern und Basel: → Studium der evangelischen und christkatholischen Theologie 3.3.2 Diplom einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) oder einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV): → Studium im gleichen oder in eng verwandtem Studiengang 3.3.3 Bernisches Primarlehrerpatent mit vierjähriger Ausbildung: → Studium der evangelischen und christkatholischen Theologie 3.3.4 Bernisches Primarlehrerpatent mit vierjähriger Ausbildung bei mindestens zweijähriger Lehrtätigkeit: → Studium der Erziehungswissenschaft und der Psychologie 3.4 Zulassung für Personen ohne anerkannten Vorbildungsaus- weis, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben (Reglement 30+ und fakultäre Ausführungsbestimmungen vgl. Rechtssammlung des Rechtsdienstes www.rechtsdienst.unibe.ch) Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und in einem Aufnahmeverfahren nachweisen, über die Hochschulreife für den gewählten Studiengang zu verfügen, sind zum Bachelorstudium zugelassen. Davon ausgenommen sind alle medizini- schen Studiengänge sowie Pharmazeutische Wissenschaften. Die Anmel- dung zum Aufnahmeverfahren muss bis spätestens 15. Februar erfolgen. 14 Zulassungsbedingungen Universität Bern 15 Akademisches Jahr 2023/2024
(UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 31) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt einen universitären Masterabschluss auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors oder einen gleichwertigen universitären Studienabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität voraus (vgl. auch unten Kapitel 5.1, welches analog für die Stufe Master zur Anwendung kommt). Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen schweizerischen Hoch- schultypen ist für die Universität Bern gemäss dem Reglement betreffend die Zulassung zur Universität mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule vom 26. April 2022 und der Übersicht im Anhang (im Internet publiziert) geregelt. Eine Zulassung mit einem nicht aufgeführten Abschluss ist nicht möglich. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind in den Promotions- reglementen der einzelnen Fakultäten geregelt. Eine Zulassung zum Doktorat mit einem Weiterbildungsabschluss (Master of Advanced Studies, Executive Master o.ä.) ist ausgeschlossen. 4 Zulassung zum Doktorat 16 Zulassungsbedingungen Universität Bern 17 Akademisches Jahr 2023/2024
(Universitätsleitungsbeschluss vom 20. Dezember 2022 aufgrund Art. 11 der UniV www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de) 5.1 Grundsatz Bewerberinnen und Bewerber können aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses unabhängig von ihrem Vorbildungsausweis zu allen Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung zugelassen werden, sofern es sich um einen anerkannten universitären Abschluss auf Bachelorstufe (Mindeststudiendauer: 3 Jahre Vollzeitstudium) oder um einen Masterab- schluss auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors oder ein Diplom oder Lizentiat (Mindeststudiendauer 4,5 Jahre) handelt. Ein universitärer Abschluss gilt nur dann als anerkannt, wenn er im Rahmen eines erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurde. Studienabschlüsse von Fernuniversitäten1 werden nur dann anerkannt, wenn die Studienbewerberin/der Studienbewerber eine Studienplatzbe- stätigung für den entsprechenden Masterstudiengang an einer staatli- chen oder staatlich anerkannten Präsenzuniversität mit Promotionsrecht im Land der ausstellenden Universität vorweisen kann und wenn sich der Studiengang inhaltlich nicht von einem Präsenzstudiengang unterschei- det. Studienabschlüsse, welche an einer ausländischen Niederlassung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurden, werden nur anerkannt, wenn auch die Niederlassung staatlich anerkannt ist. Studienabschlüsse, welche für Studienleistungen mehrerer Universitä- ten ausgestellt werden (insbesondere durch Transnational Education erworbene Diplome), werden nur dann anerkannt, wenn sämtliche Studienleistungen an einer anerkannten Universität erbracht worden sind; mindestens die Hälfte der Credits müssen an derjenigen Universität erworben worden sein, welche das Diplom ausstellt. Für die Zulassung nicht anerkannt werden Ausbildungen auf Weiterbil- dungsstufe (Executive Master, Certificates, Diplomas) und Abschlusszeug- nisse von Fachhochschulen 2 (Ingenieurschulen, Technika, Schulen für paramedizinische Berufe, pädagogischen Musik-, Kunst- oder Fremdspra- 5 Ausländische Vorbildungs- und chenschulen, Dolmetscherschulen, Landwirtschaftsschulen, Gastgewerbe- und Tourismusfachschulen u.ä.) sowie Abschlüsse von Institutionen, welche ein Abkommen mit einer anerkannten Universität in einem anderen Land haben. Studienausweise 1 Für Fernfachhochschulen von Signatarstaaten der Lissabonner Konvention gelten die gleichen zusätzlichen Anforderungen. 2 Ausnahme: Abschlüsse von staatlich anerkannten Fachhochschulen von Signatarstaaten der Lissabonner Konvention, sofern kein wesentlicher Unterschied zum entsprechenden Abschluss einer Schweizer Fachhochschule besteht. 18 Zulassungsbedingungen Universität Bern 19 Akademisches Jahr 2023/2024
5.2 Zulassung zu Masterstudiengängen Ist der Vorbildungs- oder Studienausweis nicht anerkannt, kann bzw. muss Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen gemäss Art. 5.1 an- eine schweizerische oder eine schweizerisch anerkannte kantonale erkannten Abschluss erworben haben, können zu nicht-medizinischen gymnasiale Maturität nachgeholt werden. Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung zugelassen werden, sofern mit dem Erbringen von Zusatzleistungen von maximal 60 An der Universität Bern wird auf Bachelorstufe hauptsächlich in Deutsch ECTS-Punkten die nötigen Voraussetzungen für den erfolgreichen gelehrt. Von Personen, welche nicht deutscher Muttersprache sind, wird Abschluss des Masterstudiums erworben werden können. Der Vorbil- der Nachweis genügender Kenntnisse der deutschen Sprache verlangt dungsausweis wird in diesem Falle nicht geprüft. Die Bestimmungen der (Deutschtest-Reglement vgl. Rechtssammlung des Rechtsdienstes Studienreglemente der entsprechenden Masterstudiengänge legen www.rechtsdienst.unibe.ch). Der Deutschtest findet ca. drei Wochen vor verbindlich fest, wie alt ein Abschluss maximal sein darf. In den Studien- Vorlesungsbeginn des Herbstsemesters statt. Die Anmeldung erfolgt plänen der einzelnen Masterstudiengänge können zusätzliche Eintrittsvo- entsprechend der erlassenen Zulassungsverfügung durch die Abteilung raussetzungen festgelegt werden. Der Abschluss eines Masterstudiums Zulassung, Immatrikulation und Beratung bis spätestens 31. Juli, sofern die kann vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten (Einstufung) Anmeldung zum Studium fristgerecht erfolgt ist. Die Immatrikulation abhängig gemacht werden. erfolgt erst nach bestandenem Deutschtest. Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können weitere Auflagen gemacht werden. 5.4 Generelle Bestimmungen zu den Vorbildungsausweisen Gesuche um Anerkennung bisher erworbener Studienleistungen sind an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung zu richten. Bei der 5.4.1 Ausländische Vorbildungsausweise bzw. Reifezeugnisse sind Anrechnung werden internationale Abkommen (Bologna-Deklaration, grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie Lissabonner-Konvention, bilaterale Abkommen mit Deutschland, Frank- reich, Österreich und Italien etc.) berücksichtigt. 1. allgemeinbildenden Charakter haben, 2. mindestens 12 Jahre Schuldauer, davon mindestens 3 Jahre in der Studienbewerberinnen und -bewerber haben die Erfüllung der im Ein- gymnasialen Sekundarstufe II aufweisen, zelfall verlangten Voraussetzungen selber nachzuweisen. Auf Verlangen 3. altsprachlicher, neusprachlicher, geistes-sozialwissenschaftlicher ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass nicht bereits ein Aus- oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Natur sind, schluss oder eine Wegweisung von einer anderen Universität infolge nicht 4. im ausstellenden Land den höchstmöglichen Mittelschulabschluss bestandener Leistungskontrollen oder aus anderen Gründen erfolgt ist. bzw. Gymnasiumsabschlussgrad darstellen, 5. im ausstellenden Land den Zugang zu allen universitären Fakultä- An der Universität Bern werden einige Masterstudiengänge in englischer ten und Studienrichtungen ermöglichen sowie Sprache angeboten. Bei den anderen Studiengängen wird hauptsächlich 6. in einem unverkürzten, im Klassenverband absolvierten Ausbil- in Deutsch gelehrt. Die Studienbewerberinnen und -bewerber sind selbst dungsgang erworben worden sind. dafür verantwortlich, dass sie die Unterrichtssprache beherrschen. Bewerberinnen und Bewerber, welche für die Erlangung eines Studienab- 5.4.2 Ein ausländischer Vorbildungsausweis bzw. ein ausländisches schlusses auf Masterstufe Vorleistungen im vorgelagerten Bachelorpro- Reifezeugnis gilt unter Berücksichtigung von Punkt 5.4.1 grundsätzlich gramm in der gleichen Studienrichtung erbringen müssen, müssen in der als allgemeinbildend, wenn mindestens sechs allgemeinbildende, Regel über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. voneinander unabhängige Fächer gemäss den folgenden Kategorien während den letzten 3 Schuljahren durchgehend ausgewiesen werden: 5.3 Zulassung zu Bachelorstudiengängen Die Länderliste unter 5.7 ab Seite 27 gibt Aufschluss darüber, welche Reifezeugnisse und Vorbildungsausweise unter welchen Bedingungen zur Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen berechtigen. Über die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen entscheiden die Fakultäten (Einstufung). 20 Zulassungsbedingungen Universität Bern 21 Akademisches Jahr 2023/2024
6. Aufnahmeprüfungszeugnisse an ausländische Hochschulen Fach- Fachgruppen- Fächerkatalog gruppe kategorie 5.4.4 Studienbewerberinnen und -bewerber haben die Erfüllung der im Einzelfall verlangten Voraussetzungen gemäss nachfolgender 1 Erstsprache Mutter- bzw. Unterrichtssprache Länderliste selber nachzuweisen. Auf Verlangen ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass nicht bereits ein Ausschluss oder eine 2 Zweitsprache frei wählbar Wegweisung von einer anderen Universität infolge nicht bestandener Leistungskontrollen oder aus anderen Gründen erfolgt ist. 3 Mathematik Mathematik 4 Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik 5.5 Ergänzungsprüfung (Eintritt Bachelorstufe) Die Vorbildungsausweise einiger Länder werden nur zusammen mit einer 5 Geistes- und Sozial‑ Geographie, Geschichte oder ergänzenden Prüfung anerkannt. Die Ergänzungsprüfung findet einmal wissenschaften Wirtschaft/Recht jährlich vor Beginn des Herbstsemesters statt; siehe www.bachelor.unibe.ch → Bewerbung und Zulassung. 6 frei wählbar 1 weiteres Fach aus den Fachgrup- pen 2, 4, 5 oder Informatik oder Anmeldefrist und Prüfungsdatum Philosophie (www.bachelor.unibe.ch/ergaenzungspruefung): Informatik oder Philosophie können nur als 6. Fach gewählt werden. Prüfungssession Anmeldetermin schriftlich mündlich 5.4.3 Nicht anerkannt sind folgende Vorbildungs- resp. Studienausweise, 15. Juni Kalenderwoche 33 Kalenderwoche 35 und zwar selbst dann, wenn sie die unter 5.4.2 ausgewiesene Fächer- kombination erfüllen und wenn sie im ausstellenden Land die An der Ergänzungsprüfung kann nur teilnehmen, wer eine Verfügung der allgemeine Hochschulreife vermitteln: Universität Bern erhalten hat, dass sein Vorbildungsausweis nach Beste- hen der Ergänzungsprüfung für die gewünschte Studienrichtung als 1. Fachgebundene Reifezeugnisse oder Fachhochschulreifezeug- ausreichend gilt. Aus diesem Grunde muss immer ein vollständiges nisse Anmeldegesuch an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Bera- 2. Abschlusszeugnisse und Diplome von Fachmittelschulen und tung gerichtet werden. 3 Fachhochschulen (wie Ingenieurschulen, Technika, Schulen für paramedizinische Berufe, Handelsschulen, pädagogische Die Prüfung umfasst fünf Fächer: Musik-, Kunst- oder Fremdsprachenhochschulen, Dolmetscher- • Unterrichtssprache: Deutsch. Ausnahmsweise kann als Unterrichtsspra- schulen, Landwirtschaftsschulen, hauswirtschaftliche Gymna- che Französisch gewählt, jedoch muss in diesem Fall ein Deutschtest- sien, Gastgewerbe- und Tourismusfachschulen u.ä.) nachweis beigebracht werden. Die Unterrichtssprache hat eliminatori- 3. Fernkurs-, Abendkurs- und Erwachsenenreifezeugnisse schen Charakter. 4. Reifezeugnisse von berufsbildenden und berufsbegleitenden • 3 obligatorische Fächer: Mathematik, Englisch und Geschichte (beinhal- Mittelschulen und Gymnasien sowie von Schulen, die gleichzei- tet Einführung Recht) tig der beruflichen Ausbildung dienen • 1 Pflichtwahlfach aus der folgenden Gruppe: Biologie, Chemie, Physik 5. Reifezeugnisse, welche nach einer in verschiedenen Bildungs- und Geographie (beinhaltet Einführung Wirtschaft) systemen der gymnasialen Sekundarstufe II absolvierten Ausbildung erworben wurden, ausser wenn drei Jahre auf gymnasialer Sekundarstufe II nachgewiesen werden, welche 5.6 Vorbildungsausweise alle bestanden worden sind. Die Bewertung der Vorbildungsausweise der einzelnen Länder basiert auf folgenden Vorgaben: 3 Ausnahme: Abschlüsse von staatlich anerkannten Fachhochschulen von Signatarstaaten der Lissabonner Konvention, sofern kein wesentlicher Unterschied zum entsprechenden Abschluss einer Schweizer Fachhochschule besteht. 5.6.1 Empfehlungen für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse 22 Zulassungsbedingungen Universität Bern 23 Akademisches Jahr 2023/2024
Diese Empfehlungen wurden am 11. November 2021 von der 5.7.1 Internationale Reifezeugnisse Kammer universitäre Hochschulen von swissuniversities verabschie- det. Sie werden regelmässig überprüft. 5.7.1.1 Baccalauréat Européen anerkannt, sofern der Fächerkatalog gemäss Punkt 5.4.2 erfüllt wird. 5.6.2 Lissabonner Konvention Die Vertragsparteien der Lissabonner Konvention anerkennen 5.7.1.2 Baccalauréat International gegenseitig diejenigen Vorbildungsausweise, welche ihren Inhabe- anerkannt, sofern im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonus- rinnen und Inhabern den Zugang zur Hochschulbildung im ausstel- punkte) sowie 6 Fächer gemäss Punkt 5.4.2 nachgewiesen werden. 3 Fächer lenden Staat ermöglichen. Im Falle eines wesentlichen Unterschie- müssen im Higher Level ausgewiesen werden, 1 davon mathematisch- des der Zulassungsbedingungen werden Kompensationen verlangt. naturwissenschaftlich (Fachgruppe 3 oder 4). Gemäss Art. IV.4 und IV.5 kann die Zulassung zu einem bestimmten Hochschulprogramm zusätzlich auch von der Erfüllung spezifischer Voraussetzungen abhängig gemacht werden (z.B. besondere Zulassung der Fakultäten oder Studienplatznachweis). 5.6.3 Hochschulkonvention Nr. 15/1953 5.6.4 Bilaterale Abkommen Mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien bestehen bilate- rale Abkommen über die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich. Aufgrund dieser Abkommen können Studienbewerberinnen und -bewerber, die an einer anerkannten deutschen, österreichischen, französischen oder italienischen Universität bereits einen wichtigen Abschnitt der hier beabsichtigten Studienrichtung mit einer Zwischen- prüfung (nicht Einzelprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben (in der Regel im Umfang des Grundstudiums oder des Bachelors), unabhän- gig vom Vorbildungsausweis in der bisherigen Studienrichtung zugelassen werden. Vorbehalten bleiben Eignungs- und Sprachtests. Die zuständige Berner Fakultät anerkennt in ihrem Einstufungsbe- scheid die absolvierten Studienleistungen gemäss Abkommen. 5.7 Länderliste – Akademisches Jahr 2023/2024 Definition Reifezeugnis vgl. Punkt 5.4 Ein Studienplatznachweis muss für die gewünschte Studienrichtung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität mit Promotions- recht im Herkunftsland des Reifezeugnisses (keine Fernuniversität) ausge- stellt werden und darf nicht älter als ein Jahr sein. In begründeten Fällen kann die Universitätsleitung auf einen Studienplatznachweis verzichten. Ergänzungsprüfung für das Hochschulstudium in der Schweiz für Studien- bewerberinnen und -bewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis gemäss Art. 5.5 24 Zulassungsbedingungen Universität Bern 25 Akademisches Jahr 2023/2024
5.7.2 Länderspezifische Zulassungsbedingungen Land Anforderungen Ägypten Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 % plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- fung. Reifezeugnis: • Thanaweya a’Amma (General Secondary Education Certificate GSEC) Äthiopien Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Afghanistan Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 70 % plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- fung. Reifezeugnis: • Baccaluria / 12th Grade Certificate Albanien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: • Diplomë e maturës shtetërore Algerien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 plus Ergänzungsprüfung. Reifezeugnisse: • Baccalauréat d’Enseignement Secondaire Général (filières littéraires et scientifiques) Angola Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Argentinien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- fung. Reifezeugnis: • Bachiller Länderspezifische Zulassungsbe- dingungen 26 Zulassungsbedingungen Universität Bern 27 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Armenien Bis 2017: Allgemeinbildendes Reifezeugnis Belarus Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 gemäss 5.4.2 plus 2 Jahre universitäres Vollzeitstu- plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- dium im Herkunftsland des Reifezeugnisses. dium plus Studienplatznachweis. Ab 2018: Allgemeinbildendes Reifezeugnis Reifezeugnisse: gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. • Atestat ab agulnaj sjarednjaj adukacyi • Attestat o sredenem obrazovanii Reifezeugnisse: Belgien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Bis 2017: Mijnakarg (Iriv) krtutyan Atestat • Ab 2018: Atestat Mijnakarg (Yndhanur) krtutyan Reifezeugnisse: Aserbaidschan Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Certificat d’enseignement secondaire supérieur plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- (CESS) dium plus Studienplatznachweis. • Diploma van secundair onderwijs • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Reifezeugnis: Sekundarunterrichts • Orta tahsil haqqinda attestat Benin Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Australien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 5.4.2 plus 2 Jahre anerkanntes universitäres plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Vollzeitstudium plus Studienplatznachweis. fung. Reifezeugnisse: Reifezeugnisse: • Australian Capital Territory: • Baccalauréat de l’Enseignement du Second ACT Senior Secondary Certificate Degré • New South Wales: - Série A1 Lettres - Langues Higher School Certificate (HSC) - Série A2 Lettres - Sciences humaines • Northern Territory: - Série B Lettres - Sciences sociales Northern Territory Certificate of Education and - Série C Sciences et Techniques Training (NTCE) - Série D Biologie - Géologie • Queensland: Bolivien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Queensland Certificate of Education (QCE) mit einem Mindestnotendurchschnitt von 64/100 • South Australia: (bueno) oder 5/7 plus Studienplatznachweis plus South Australian Certificate of Education (SACE) Ergänzungsprüfung. • Tasmania: Tasmanian Certificate of Education (TCE) Reifezeugnis: • Victoria: • Bachiller en Humanidades Victorian Certificate of Education (VCE) • Western Australia: Bosnien und Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Western Australian Certificate of Education Herzegowina plus Studienplatznachweis. (WACE) Reifezeugnisse: Bahrain Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Matura mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 % • Svjedodzba plus Ergänzungsprüfung. • Diploma o Zavrzenoj Srednjoj Skoli • Diploma o Položenom Maturskom Ispitu Reifezeugnisse: • Shahadat Al-Thanawaya Al-Aama (General Botswana Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Secondary Education Certificate) - literary track - scientific track Bangladesh Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) 28 Zulassungsbedingungen Universität Bern 29 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Brasilien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Deutschland Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10 plus Studienplatznachweis oder allgemeinbil- (bom) plus Studienplatznachweis plus Ergän- dendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem zungsprüfung. Mindestnotendurchschnitt von 2.0. Für die Fächer Biologie, Pharmazeutische Wissenschaften und Reifezeugnis: Psychologie ist der Studienplatznachweis obliga- • Certificado de Conclusão do Ensino Médio torisch. Bulgarien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Reifezeugnis: plus Studienplatznachweis. • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Reifezeugnis: Dominikanische Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • Diploma za (zavăršeno) sredno Obrazovanie Republik (akademisch-allgemeinbildende Richtung) Dschibuti Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Burkina Faso Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 (assez bien) plus Studienplatznachweis plus plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Ergänzungsprüfung. fung. Reifezeugnis: Reifezeugnisse: • Baccalauréat général de l'enseignement • Baccalauréat de l’Enseignement du Second secondaire, série Scientifique Degré Ecuador Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 - Série A philosophie - lettres mit einem Mindestnotendurchschnitt von 14/20 - Série C mathématiques et sciences physiques oder 8/10 plus Studienplatznachweis plus - Série D mathématiques et sciences de la nature Ergänzungsprüfung. Burundi Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 % Reifezeugnis: im Diplôme d’Etat plus Studienplatznachweis plus • Bachiller General Unificado (Bachillerato en Ergänzungsprüfung. Ciencias) Elfenbeinküste Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Reifezeugnis: mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 • Diplôme d’Etat plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Chile Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) fung. China (VR) Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Reifezeugnis: Costa Rica Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du Second Degré Dänemark Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. El Salvador Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Eritrea Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Reifezeugnis: • Bevis for Studentereksamen (stx) Estland Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: • Gümnaasiumi lõputunnistus plus Riigieksamitunnistus 30 Zulassungsbedingungen Universität Bern 31 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Finnland Mindestens 75 Kurse, 6 voneinander Ghana Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 unabhängige, allgemeine bildende Fächer mit einem Mindestnotendurchschnitt 3 plus gemäss 5.4.2, wovon mindestens 8 Kurse in Ergänzungsprüfung. jedem Fach und 10 Kurse in Mathematik plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: • West African Senior School Certificate Reifezeugnis: Examination (WASSCE) • Lukion Päättötodistus plus Griechenland Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Ylioppilastutkintotodistus (Abschlusszeugnis des plus Studienplatznachweis. Gymnasiums plus Matriculation Examination Certificate) Reifezeugnisse: Frankreich Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Apolytirio Genikou Lykeiou mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 • Apolytirio Eniaiou Lykeiou oder Studienplatznachweis. Grossbritannien England, Wales und Nordirland: Reifezeugnis mit 6 voneinander unabhängigen, Reifezeugnisse: allgemeinbildenden Fächern gemäss 5.4.2: • Baccalauréat général, de formation générale: - wovon mindestens drei Fächer als GCE AL / Das Fach Enseignement Scientifique wird nicht Cambridge AICE AL / Pre-U Principal Subject / als Fach der Kategorie 4 Naturwissenschaften IAL nachgewiesen werden müssen: Mathematik anerkannt. oder ein naturwissenschaftliches Fach muss als Bis 2019: GCE AL / Cambridge AICE AL / Pre-U Principal • Baccalauréat général, série S: anerkannt Subject / IAL nachgewiesen werden. Zwei • Baccalauréat général, série L: Fächer müssen hierbei mit Mindestnote B / M2 - mit Mathematik im letzten Schuljahr: und eines mit mindestens C / M3 nachgewiesen anerkannt werden; - ohne Mathematik im letzten Schuljahr: - zusätzlich müssen drei weitere Fächer als GCSE Erster Universitätsabschluss (licence) / GCE AS / Cambridge AICE AS / Pre-U Short Gabun Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Course / IGCSE / IAS nachgewiesen werden. mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 Für GCE AS / Cambridge AICE AS / IAS gilt die plus Ergänzungsprüfung. Mindestnote C. Für GCSE / Pre-U Short Course / IGCSE gilt jeweils die Mindestnote B / 5 / M3. Reifezeugnisse: • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du Schottland: Allgemeinbildendes Reifezeugnis Second Degré/Baccalauréat, séries A-D gemäss 5.4.2 mit 6 voneinander unabhängigen Fächern, mit je Mindestnote 3 bzw. C, Gambia Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 davon mindestens 3 Advanced Higher mit einem Mindestnotendurchschnitt B3 plus (wovon Mathematik oder ein anderes Ergänzungsprüfung. naturwissenschaftliches Fach), 1 Higher und 2 Standard Grade. Reifezeugnis: • West African Senior School Certificate Georgien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: • Sruli zogadi ganatlebis atestati 32 Zulassungsbedingungen Universität Bern 33 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Grossbritannien Reifezeugnisse: Indien Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) (Fortsetzung) • General Certificate of Secondary Education Indonesien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 (GCSE) mit einem Mindestnotendurchschnitt von 75 % • General Certificate of Education - Advanced im Surat Keterangan Hasil Ujian Nasional plus Subsidiary Level (GCE AS) Studienplatznachweis plus Ergänzungsprüfung. • General Certificate of Education – Advanced Level (GCE AL) Reifezeugnis: • Cambridge AICE Diploma Advanced Level (AL) • Ijazah – Sekolah Menengah Atas (SMA), IPA Advanced Subsidiary Level (AS) • Pre-U Short Course and Pre-U Principle Subject Irak Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • International Advanced Level (IAL) / International Iran Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 GCSE (IGCSE) mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 • Scottish Qualifications Certificate (SQC) - plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Standard Grade fung. • Scottish Qualifications Certificate (SQC) - Higher • Scottish Qualifications Certificate (SQC) - Reifezeugnis: Advanced Higher • Diplom Metevaseth, theoretical branch Guatemala Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) - Mathematics and Physics - Experimental Sciences Guinea Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 Irland Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2, plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- fung. dium plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: Reifezeugnis: • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du • Leaving Certificate (Ardteistiméireacht) Second Degré / Baccalauréat, série A, B, C, D Island Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Haiti Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 % (à la 2ème partie) plus Studienplatznachweis plus Reifezeugnis: Ergänzungsprüfung. • Stúdentspróf Israel Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Reifezeugnisse: plus Studienplatznachweis. • Diplôme de fin d’études secondaire, baccalauréat unique, Séries : Reifezeugnis: - Sciences de la Vie et de la Terre (SVT) • Teudat Bagrut - Sciences Mathématiques et Physiques (SMP) - Sciences Economiques et Sociales (SES) Italien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 - Littéraire, Lettres et Arts (LLA) Reifezeugnisse: Honduras Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • Diploma di istruzione secondaria superiore del Hong Kong Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 - Liceo classico mit 6 voneinander unabhängigen, allgemeinbil- - Liceo linguistico denden Fächern mit je Mindestnote 3 (oder C für - Liceo scientifico ein Sprachfach der Kategorie C) plus Studienplatz- - Liceo scientifico opzione scienze applicate nachweis. - Liceo delle scienze umane - Liceo delle scienze umane opzione Reifezeugnisse: economico-sociale • Hong Kong Diploma of Secondary Education Jamaika Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) (HKDSE) 34 Zulassungsbedingungen Universität Bern 35 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Japan Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Kanada Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3/5 und spezifische Bedingungen: plus Studienplatznachweis. • Alberta: Reifezeugnis: Alberta High School Diploma mit 6 voneinander • Koto Gakko Sotsugyo Shomei-sho (general unabhängigen, allgemeinbildenden course) Fächern (wovon Mathematik oder ein natur-wissenschaftliches Fach – Biologie, Jemen Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Chemie oder Physik – auf 30 Level) plus Jordanien Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Studienplatznachweis. • British Columbia: Kambodscha Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 British Columbia Certificate of Graduation – mit einem Mindestnotendurchschnitt C oder Dogwood Diploma mit 6 voneinander unab- 30/50 plus Studienplatznachweis plus Ergän- hängigen, allgemeinbildenden Fächern (wovon zungsprüfung. Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Grade Reifezeugnis: 12) plus Studienplatznachweis. • Certificate of Upper Secondary Education • Labrador: Kamerun Baccalauréat: Allgemeinbildendes Reifezeugnis High School Graduation Diploma mit 6 gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurch- voneinander unabhängigen, allgemein schnitt von 12/20 plus Studienplatznachweis plus bildenden Fächern (wovon Mathematik oder Ergänzungsprüfung. ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie, Chemie oder Physik - im Level III - Advanced Reifezeugnisse: or Academic Math 3200, 3201, 3208) plus • Baccalauréat de l’enseignement secondaire Studienplatznachweis. - A: Lettres - philosophie • Manitoba: - C: Mathématiques et sciences physiques High School Diploma mit 6 voneinander unab- - D: Mathématiques et sciences de la vie et de hängigen, allgemein bildenden Fächern (wovon la terre Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie, Chemie oder Physik – auf Level 12 als „S“ Specialized Course) plus Studienplatznachweis. • New Brunswick: High School Graduation Diploma – Diplôme de fin d’études mit 6 voneinander unabhängigen, allgemein bildenden Fächern (wovon Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie, Chemie oder Physik - im Grade 12 im College Preparatory Program) plus Studienplatznachweis. • Newfoundland: High School Graduation Diploma mit 6 voneinander unabhängigen, allgemein bildenden Fächern (wovon Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie, Chemie oder Physik - im Level III - Advanced or Academic Math 3200, 3201, 3208) plus Studienplatznachweis. 36 Zulassungsbedingungen Universität Bern 37 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Kanada • Northwest Territories: Kasachstan Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 (Fortsetzung) High School Graduation Diploma mit 6 voneinan- plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- der unabhängigen, allgemeinbildenden Fächern dium plus Studienplatznachweis. (wovon Mathematik oder ein naturwissenschaft- liches Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Reifezeugnis: Grade 12 auf University Preparation Level) plus • Chalpy Orta Bilim Turaly Attestat Studienplatznachweis. Katar Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • Nova Scotia: High School Completion Certificate Kenia Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit 6 voneinander unabhängigen, mit einem Mindestnotendurchschnitt B plus allgemeinbildenden Fächern (wovon Studienplatznachweis plus Ergänzungsprüfung. Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Reifezeugnis: Grade 12 auf University Preparation Level) plus • Kenya Certificate of Secondary Education (KCSE) Studienplatznachweis. Kirgisistan Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Nunavut: plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- Nunavut Senior Secondary School Graduation dium plus Studienplatznachweis. Diploma mit 6 voneinander unabhängigen, allgemeinbildenden Fächern (wovon Reifezeugnis: Mathematik oder ein naturwissenschaftliches • Dschalpi orto bilim dschönündö attestat – Fach – Biologie, Chemie oder Physik – auf 30 Attestat o srednem obscem obrazovani Level) plus Studienplatznachweis. • Ontario: Kolumbien Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Ontario Secondary School Diploma Kongo, Dem. Republik Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 (OSSD) mit 6 voneinander unabhängigen, mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 % allgemeinbildenden Fächern (wovon plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Mathematik oder ein naturwissenschaftliches fung. Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Grade 12 U oder M) plus Studienplatznachweis. Reifezeugnisse: • Prince Edward Island: • Diplôme d’Etat d’Etudes Secondaires du Cycle Prince Edward High School Graduation Diploma Long mit 6 voneinander unabhängigen, allgemeinbil- - Section scientifique denden Fächern (wovon Mathematik oder ein - Section littéraire et pédagogique naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Grade 12 in der Kategorie Kongo, Republik Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Academic) plus Studienplatznachweis. mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 • Québec: plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Diplôme d’études collégiales (D.E.C.) pré-universi- fung. taire plus Studienplatznachweis. • Saskatchewan: Reifezeugnisse: Record of Secondary Level Achievement • Baccalauréat de l’Enseignement du Second (Transcript) for complete Grade 12 standing Degré mit 6 voneinander unabhängigen, allgemein • Baccalauréat Général bildenden Fächern (wovon Mathematik oder ein Kosovo Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie plus Studienplatznachweis. oder Physik – im Grade 12 Level 30 Course) plus Studienplatznachweis. Reifezeugnisse: Kapverden Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) • Diplomë për kryerjen e shkollës së mesme të lartë – gjimnazit • Diploma o zavrsenoj visoj srednjoj skoli – gimnaziji 38 Zulassungsbedingungen Universität Bern 39 Akademisches Jahr 2023/2024
Land Anforderungen Land Anforderungen Kroatien Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Luxemburg Allgemeinbildendes Reifezeugnis der 4 letzten plus Studienplatznachweis. Jahre gemäss 5.4.2. Reifezeugnis: Reifezeugnisse: • Svjedodzba o drzavnoi maturi • Diplôme de fin d’études secondaires classiques Kuba Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Madagaskar Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 % mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- fung. fung. Reifezeugnisse: Reifezeugnisse: • Bachiller, Ciencias y Letras plus Certification de • Baccalauréat de l’Enseignement Secondaire Estudios Terminados - Série A philosophie - lettres • Bachiller, Nivel Medio Superior de la Educacion Malawi Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) General Politecnica Laboral plus Certification de Estudios Terminados Malaysia Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Kuwait Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Mali Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Laos Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Malta Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu- Lesotho Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) dium plus Studienplatznachweis. Lettland Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis. Reifezeugnis: • Matriculation Certificate Reifezeugnis: Marokko Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Atestāts par visparejo vidējo izglītību mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 Libanon Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 plus Ergänzungsprüfung. mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- Reifezeugnisse: fung. • Baccalauréat - Sciences expérimentales Reifezeugnis: - Sciences mathématiques • Baccalauréat libanais - Lettres Libyen Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Mauretanien Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre) Fürstentum Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Mexiko Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 Liechtenstein mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10 Reifezeugnis: plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü- • Liechtensteinischer Maturitätsausweis fung. Litauen Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss Reifezeugnis: 5.4.2, plus 2 Jahre anerkanntes universitäres • Bachillerato General (Educación media superior Vollzeitstudium plus Studienplatznachweis. propedeutica) Reifezeugnis: Moldau Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 • Brandos atestatas plus Studienplatznachweis. Reifezeugnisse: • Invatamintul liceal • Diploma de bacalaureat 40 Zulassungsbedingungen Universität Bern 41 Akademisches Jahr 2023/2024
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