Akademisches Jahr 23/24 Zulassungsbedingungen - Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium ...

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Akademisches Jahr 23/24 Zulassungsbedingungen - Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium ...
Akademisches Jahr 23/24
Zulassungsbedingungen
Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs-
und Studienausweisen für das Studium an der Universität Bern
Akademisches Jahr 23/24 Zulassungsbedingungen - Bewertung von schweizerischen und ausländischen Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium ...
Akademisches Jahr 23/24

                                                 Bewertung von schweizerischen und ausländischen
                                                 Vorbildungs- und Studienausweisen für das Studium
                                                 an der Universität Bern

                                                 www.unibe.ch

                                                 Cette brochure est également disponible en français
                                                 sur internet.

                                                 An extract from this brochure is also available in English.

Zulassungsbedingungen
2   Zulassungsbedingungen Universität Bern   3   Akademisches Jahr 2023/2024
Vorbemerkungen                                                           Inhaltsverzeichnis
                                                                         1     Einführung                                                            6
                                                                         1.1   Gültigkeit dieser Zulassungsbedingungen                               7
                                                                         1.2   Grundsatz                                                             7
    Sie möchten an der Universität Bern studieren oder spielen zumin-    1.3   Immatrikulationspflicht                                               7
    dest mit diesem Gedanken. Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen       1.4   Nichtzulassung                                                        7
    detailliert Auskunft darüber, welche Vorbildungs- bzw. Studienaus-   1.5   Gaststudium                                                           7
    weise zum Studium an der Universität Bern berechtigen.               1.6   Auskultantinnen und Auskultanten bzw. Hörerinnen und Hörer            8
                                                                         1.7   Eignungstests                                                         8
    Die Bestimmungen dieser Broschüre stützen sich auf das Gesetz        1.8   Sprachtests                                                           8
    über die Universität (UniG) vom 5. September 1996, die Verordnung    1.9   Anmeldefristen für Studierende und Doktorierende                      8
    über die Universität (UniV) vom 12. September 2012, das Universi-    2     Zulassung zum Masterstudium                                          10
    tätsstatut (UniSt) vom 7. Juni 2011 sowie die einschlägigen Regle-   2.1   Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen                        11
    mente. Die gemäss Art. 11 Abs. 2 UniV zu erlassenden Zulassungs-     2.2   Zulassung zu Masterprogrammen anderer
    bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen               Studienrichtungen                                                    11
    Vorbildungsausweisen wurden an der Universitätsleitungssitzung       2.3   Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen                        11
    vom 20. Dezember 2022 genehmigt bzw. bestätigt.                      2.4   Zulassung von Personen mit Fachhochschulabschluss                    11
                                                                         3     Zulassung zum Bachelorstudium                                        12
    Alle rechtlichen Grundlagentexte sind online verfügbar in der        3.1   Genereller Zugang zu allen Studiengängen                             13
    Rechtssammlung des Rechtsdienstes www.rechtsdienst.unibe.ch.         3.2   Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen                 13
                                                                         3.3   Zulassung zu einzelnen nicht-medizinischen Studiengängen             14
    Bern, im Januar 2023                                                 3.4   Zulassung für Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis, welche das 30.
                                                                               Lebensjahr vollendet haben                                           14
                                                                         4     Zulassung zum Doktorat                                               16
                                                                         5     Ausländische Vorbildungs- und Studienausweise                        18
                                                                         5.1   Grundsatz                                                            19
                                                                         5.2   Zulassung zu Masterstudiengängen                                     20
                                                                         5.3   Zulassung zu Bachelorstudiengängen                                   20
                                                                         5.4   Generelle Bestimmungen zu den Vorbildungsausweisen                   21
                                                                         5.5   Ergänzungsprüfung (Eintritt Bachelorstufe)                           23
                                                                         5.6   Vorbildungsausweise                                                  23
                                                                         5.7   Länderliste – Akademisches Jahr 2023/2024                            24

4   Zulassungsbedingungen Universität Bern                               5          Akademisches Jahr 2023/2024
1.1    Gültigkeit dieser Zulassungsbedingungen
                                                 Diese Zulassungsbedingungen gelten lediglich für das akademische Jahr
                                                 2023/2024.

                                                 1.2    Grundsatz
                                                 Schweizerische und ausländische Vorbildungs- und Studienausweise
                                                 können entweder für alle Studiengänge, für alle nicht-medizinischen oder
                                                 nur für einzelne Studiengänge anerkannt oder teilanerkannt sein. Welche
                                                 Vorbildungs- und Studienausweise anerkannt sind, ist in den Kapiteln 2 bis
                                                 5 ausgeführt.

                                                 1.3    Immatrikulationspflicht
                                                         (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 6ff)
                                                 Alle Studierenden müssen sich immatrikulieren. Wer nicht immatrikuliert
                                                 ist, darf keine universitären Leistungen beanspruchen, d.h. weder Lehrver-
                                                 anstaltungen besuchen noch Leistungskontrollen ablegen. Für Studie-
                                                 rende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und aufgrund
                                                 einer Vereinbarung Teile ihres Studiums an der Universität Bern absolvie-
                                                 ren, gelten besondere Bestimmungen (vgl. BeNeFri, Mobilitätsprogramme,
                                                 swissuniversities-Vereinbarungen etc.).
                                                 Doktorierende müssen sich während der ganzen Zeit, in welcher sie betreut
                                                 werden, immatrikulieren.

                                                 1.4    Nichtzulassung
                                                         (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 14)
                                                 Wer an einer Schweizer oder ausländischen Universität oder Hochschule
                                                 wegen Nichtbestehens von Leistungskontrollen endgültig vom Weiterstu-
                                                 dium in einem Studiengang ausgeschlossen worden ist, kann nicht mehr
                                                 zum Studium in diesem Studiengang an der Universität Bern zugelassen
                                                 werden. Studierende und Doktorierende dürfen gleichzeitig nur an einer
                                                 Schweizer oder ausländischen Universität oder Hochschule auf gleicher
                                                 Studienstufe immatrikuliert sein. Wer bereits an einer anderen Hochschule
                                                 oder Universität auf der gleichen Studienstufe immatrikuliert ist, kann nicht
                                                 zugelassen werden. Ein Gesuch um Zulassung wird abgewiesen, wenn sich
                                                 jemand im Bewerbungsverfahren unlauterer Mittel bedient oder gegen
                                                 Verbote oder Gebote der Rechtsordnung verstossenderweise handelt.
                                                 Darunter können etwa falsche oder unvollständige Angaben und/oder das
                                                 Vorlegen von gefälschten Urkunden, Zeugnissen und Ausweisschriften
                                                 fallen.

1 Einführung                                     1.5    Gaststudium
                                                        (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 7)
                                                 Studierende, welche an einer anerkannten ausländischen Universität

6   Zulassungsbedingungen Universität Bern   7   Akademisches Jahr 2023/2024
immatrikuliert oder beurlaubt sind, können sich für höchstens zwei                      • Sportwissenschaft (Major und Minor        15. Februar    nicht möglich
           Semester an der Universität Bern immatrikulieren und Leistungskontrollen                    60 ECTS): 1. Semester
           ablegen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen und Leistungskont-                      •   Human-, Zahn- und Veterinärmedizin      15. Februar    nicht möglich
           rollen der Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung. Der Vorbildungs-                    •   Aufnahmeverfahren 30+                   15. Februar    nicht möglich
           bzw. Studienausweis wird nicht geprüft.
                                                                                                   Master                                      regulär        verspätet
                                                                                                   • Nicht-medizinische Studienprogramme;      30. April      31. August
           1.6    Auskultantinnen und Auskultanten bzw. Hörerinnen und                               jedoch ohne Pharmazie und Sozial-
                  Hörer                                                                              anthropologie Schwerpunkt CREOLE
                  (UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 8)                          • Pharmazie und Sozialanthropologie         30. April      nicht möglich
           Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich als                      Schwerpunkt CREOLE
           Hörerin bzw. Hörer für den Besuch von Lehrveranstaltungen registrieren.                 • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin        15. Februar    nicht möglich
           Sie haben kein Recht auf das Ablegen von Leistungskontrollen und können
           keine ECTS-Punkte erwerben. Im Hörerstatus besuchte Veranstaltungen                     Weiterführende Studien                      regulär        verspätet
           können nicht an ein Studium angerechnet werden. Die Registrierung                       • Anwalt/Anwältin                           30. April      31. August
           erfolgt semesterweise und ist kostenpflichtig. Die Anmeldung muss bis                   • Notar/Notarin                             30. April      31. August
           zum 30. September für das Herbstsemester bzw. bis zum 28. Februar für                   • Pfarrer/Pfarrerin                         30. April      31. August
           das Frühjahrssemester erfolgen.
                                                                                                   Bachelor                                  regulär       verspätet
                                                                                      Frühjahrs-   • Nicht-medizinische Studienprogramme, 15. Dezember 31. Januar
           1.7    Eignungstests                                                       semester       Eintritt ins 1. Semester gemäss Angaben
           Für das Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin führt swissuni-                    Studienprogramm
           versities Anfang Juli einen Eignungstest durch, da die Anzahl Anmeldun-                 • Nicht-medizinische Studienprogramme 15. Dezember 31. Januar
           gen die Zahl der Studienplätze übersteigt.                                              • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin      nicht möglich
           Für Sportwissenschaft Bachelor Major und Minor 60 ECTS wird im Frühjahr                 • Aufnahmeverfahren 30+                   nicht möglich
           ein Eignungstest durchgeführt, wenn die Anzahl Anmeldungen die Zahl
           der Studienplätze übersteigt.                                                           Master                                   regulär       verspätet
                                                                                                   • Nicht-medizinische Studienprogramme, 15. Dezember 31. Januar
                                                                                                     Eintritt ins 1. Semester gemäss Angaben
           1.8    Sprachtests                                                                        Studienprogramm
           Personen, welche nicht deutscher Muttersprache sind, müssen je nach                     • Human-, Zahn- und Veterinärmedizin     nicht möglich
           Studiengang den Nachweis genügender Kenntnisse der deutschen Sprache
           erbringen (vgl. Rechtssammlung des Rechtsdienstes                                       Weiterführende Studien                      regulär        verspätet
           www.rechtsdienst.unibe.ch).                                                             • Anwalt/Anwältin                           15. Dezember   31. Januar
           Für bestimmte Masterstudiengänge werden zudem sehr gute Englisch-                       • Notar/Notarin                             15. Dezember   31. Januar
           kenntnisse verlangt.                                                                    • Pfarrer/Pfarrerin                         15. Dezember   31. Januar

                                                                                                   Doktorat                  Herbst- und Frühjahrssemester
           1.9    Anmeldefristen für Studierende und Doktorierende                                 • Freies Doktorat         sobald die Doktoratsbestätigung vorliegt
           Es gelten die folgenden Anmeldefristen (Eingangsdatum):                                   		                      www.doktorat.unibe.ch
                                                                                                   • Graduate School         siehe Angaben der zuständigen Administration
           Bachelor                                     regulär verspätet                                                    unter www.graduateschools.unibe.ch
Herbst-    • Nicht-medizinische Studienprogramme; 30. April     31. August
semester     inkl. Eintritt höhere Semester Sportwissenschaft 		                                   Verspätete Anmeldungen von Studienbewerbern und Studienbewerberin-
             (Major und Minor 60 ECTS)                                                             nen aus visumspflichtigen Ländern sind ausgeschlossen.

8          Zulassungsbedingungen Universität Bern                                     9            Akademisches Jahr 2023/2024
Schweizerische Studienausweise

                                                   (UniG, www.belex.sites.be.ch/data/436.11/de, Art. 29)

                                                   Für den Eintritt in einen Masterstudiengang wird ein Bachelor oder ein
                                                   mindestens gleichwertiger Abschluss (Master, Lizentiat, Diplom) verlangt.
                                                   Nicht anerkannt sind Abschlüsse der Weiterbildung. Bewerberinnen und
                                                   Bewerber müssen im Besitz des entsprechenden Ausweises sein und die
                                                   geforderten Nachweise erbringen. Die Bestimmungen der Studienregle-
                                                   mente der entsprechenden Masterstudiengänge legen verbindlich fest,
                                                   wie alt ein Abschluss maximal sein darf.

                                                   2.1    Zulassung zu konsekutiven Masterstudiengängen
                                                   Ein Bachelor einer schweizerischen universitären Hochschule oder ein
                                                   gleichwertiger Abschluss berechtigen zur Zulassung zu allen Masterstu-
                                                   diengängen in der entsprechenden Studienrichtung, sofern der Abschluss
                                                   nicht zu lange zurückliegt und keine Zulassungsbeschränkung gilt. Der
                                                   Abschluss eines Masterstudiums kann vom Nachweis zusätzlicher Kennt-
                                                   nisse und Fähigkeiten (Einstufung) abhängig gemacht werden.

                                                   2.2    Zulassung zu Masterprogrammen anderer
                                                          Studienrichtungen
                                                   Ein Bachelor, ein Master auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen
                                                   Bachelors oder ein Lizentiat einer schweizerischen universitären Hoch-
                                                   schule oder ein gleichwertiger Abschluss berechtigen zur Zulassung zu
                                                   allen Masterstudiengängen in einer anderen Studienrichtung, für welchen
                                                   keine Zulassungsbeschränkung gilt, sofern die in den Studienreglementen
                                                   gestellten zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden und der Abschluss
                                                   nicht zu lange zurückliegt.

                                                   2.3    Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen
                                                   Für die Zulassung zu spezialisierten Masterprogrammen werden zusätz-
                                                   liche Bedingungen gemäss Reglement gestellt.

                                                   2.4    Zulassung von Personen mit Fachhochschulabschluss
                                                   Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen schweizerischen Hoch-
                                                   schultypen ist für die Universität Bern gemäss der Übersicht im Anhang
                                                   (im Internet publiziert) geregelt. Es kann eine Mindestnote im Abschluss-

2 Zulassung zum Masterstudium
                                                   zeugnis der Fachhochschule verlangt werden.
                                                   Nicht aufgeführte Titel berechtigen nicht zu einem direkten Eintritt ins
                                                   Masterstudium.

10   Zulassungsbedingungen Universität Bern   11   Akademisches Jahr 2023/2024
Schweizerische Vorbildungs- und Studienausweise

                                                   (UniG, www.belex.sites.be.ch/data/436.11/de, Art. 29
                                                   UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 10)

                                                   Die Universität Bern unterscheidet zwischen Vorbildungs- und Studienaus-
                                                   weisen, welche den Zugang zu allen Bachelorstudiengängen erlauben,
                                                   und solchen, welche lediglich für einzelne nicht-medizinische Bachelorstu-
                                                   diengänge gelten.

                                                   3.1     Genereller Zugang zu allen Studiengängen
                                                   Folgende Vorbildungs- und Studienausweise berechtigen zur Zulassung
                                                   zu allen Bachelorstudiengängen:

                                                   3.1.1   Schweizerische oder schweizerisch anerkannte Maturität

                                                   3.1.2   Eidgenössische Berufsmaturität in Verbindung mit bestandener
                                                           Ergänzungsprüfung («Passerelle») der Schweizerischen Maturitäts-
                                                           kommission

                                                   3.1.3   Eidgenössische Fachmaturität in Verbindung mit bestandener
                                                           Ergänzungsprüfung («Passerelle») der Schweizerischen Maturitäts-
                                                           kommission

                                                   3.1.4   Bachelor einer schweizerischen universitären Hochschule, Fachhoch-
                                                           schule oder pädagogischen Hochschule

                                                   3.1.5   Master auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors,
                                                           Lizentiat oder gleichwertiger Abschluss einer schweizerischen
                                                           universitären Hochschule. Nicht anerkannt sind Abschlüsse der
                                                           Weiterbildung.

                                                   Bei den medizinischen Studiengängen bleiben zudem weitere Zulassungs-
                                                   voraussetzungen nach Bundesrecht vorbehalten.
                                                   Für Sportwissenschaft Bachelor Major und Minor 60 ECTS gilt seit 2011
                                                   eine Studienplatzbeschränkung mit einem Eignungstest.

                                                   3.2     Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen

3 Zulassung zum Bachelorstudium
                                                   3.2.1   Nicht schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität, sofern von
                                                           einer schweizerischen Hochschule für den Hochschulzugang an-
                                                           erkannt

12   Zulassungsbedingungen Universität Bern   13   Akademisches Jahr 2023/2024
3.2.2 Sekundarlehrer- oder Bezirkslehrerpatent, sofern aufgrund einer
           Hochschulausbildung an einer schweizerischen Hochschule erworben

     3.2.3 Bernisches Primarlehrerpatent mit fünfjähriger Ausbildung

     3.2.4 Ausserkantonales Primarlehrerpatent mit fünfjähriger Ausbildung,
           sofern von einer schweizerischen Hochschule für den Hochschulzu-
           gang anerkannt

     3.2.5 Stufendiplom der bernischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung der
           Jahrgänge 2004 und 2005

     3.2.6 Diplom der PHBern für die Vorschulstufe und Primarstufe sowie die
           Sekundarstufe I

     3.3     Zulassung zu einzelnen nicht-medizinischen Studiengän-
             gen

     3.3.1   Kirchlich-theologische Maturität der Kantone Bern und Basel:
             → Studium der evangelischen und christkatholischen Theologie

     3.3.2 Diplom einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) oder einer
           Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV):
           → Studium im gleichen oder in eng verwandtem Studiengang

     3.3.3 Bernisches Primarlehrerpatent mit vierjähriger Ausbildung:
           → Studium der evangelischen und christkatholischen Theologie

     3.3.4 Bernisches Primarlehrerpatent mit vierjähriger Ausbildung bei
           mindestens zweijähriger Lehrtätigkeit:
           → Studium der Erziehungswissenschaft und der Psychologie

     3.4     Zulassung für Personen ohne anerkannten Vorbildungsaus-
             weis, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben
             (Reglement 30+ und fakultäre Ausführungsbestimmungen vgl.
             Rechtssammlung des Rechtsdienstes www.rechtsdienst.unibe.ch)

     Personen ohne anerkannten Vorbildungsausweis, die das 30. Lebensjahr
     vollendet haben und in einem Aufnahmeverfahren nachweisen, über die
     Hochschulreife für den gewählten Studiengang zu verfügen, sind zum
     Bachelorstudium zugelassen. Davon ausgenommen sind alle medizini-
     schen Studiengänge sowie Pharmazeutische Wissenschaften. Die Anmel-
     dung zum Aufnahmeverfahren muss bis spätestens 15. Februar erfolgen.

14   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                    15   Akademisches Jahr 2023/2024
(UniV, www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de, Art. 31)

                                                   Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt einen universitären
                                                   Masterabschluss auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen
                                                   Bachelors oder einen gleichwertigen universitären Studienabschluss einer
                                                   staatlichen oder staatlich anerkannten Universität voraus (vgl. auch unten
                                                   Kapitel 5.1, welches analog für die Stufe Master zur Anwendung kommt).
                                                   Die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen schweizerischen Hoch-
                                                   schultypen ist für die Universität Bern gemäss dem Reglement betreffend
                                                   die Zulassung zur Universität mit einem Abschluss einer Fachhochschule
                                                   oder einer Pädagogischen Hochschule vom 26. April 2022 und der
                                                   Übersicht im Anhang (im Internet publiziert) geregelt. Eine Zulassung mit
                                                   einem nicht aufgeführten Abschluss ist nicht möglich.

                                                   Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind in den Promotions-
                                                   reglementen der einzelnen Fakultäten geregelt.

                                                   Eine Zulassung zum Doktorat mit einem Weiterbildungsabschluss (Master
                                                   of Advanced Studies, Executive Master o.ä.) ist ausgeschlossen.

4 Zulassung zum Doktorat
16   Zulassungsbedingungen Universität Bern   17   Akademisches Jahr 2023/2024
(Universitätsleitungsbeschluss vom 20. Dezember 2022 aufgrund Art. 11
                                                     der UniV www.belex.sites.be.ch/data/436.111.1/de)

                                                     5.1     Grundsatz
                                                     Bewerberinnen und Bewerber können aufgrund eines ausländischen
                                                     Hochschulabschlusses unabhängig von ihrem Vorbildungsausweis zu allen
                                                     Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung zugelassen werden, sofern
                                                     es sich um einen anerkannten universitären Abschluss auf Bachelorstufe
                                                     (Mindeststudiendauer: 3 Jahre Vollzeitstudium) oder um einen Masterab-
                                                     schluss auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Bachelors oder
                                                     ein Diplom oder Lizentiat (Mindeststudiendauer 4,5 Jahre) handelt.
                                                     Ein universitärer Abschluss gilt nur dann als anerkannt, wenn er im
                                                     Rahmen eines erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiums
                                                     an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben
                                                     wurde.

                                                     Studienabschlüsse von Fernuniversitäten1 werden nur dann anerkannt,
                                                     wenn die Studienbewerberin/der Studienbewerber eine Studienplatzbe-
                                                     stätigung für den entsprechenden Masterstudiengang an einer staatli-
                                                     chen oder staatlich anerkannten Präsenzuniversität mit Promotionsrecht
                                                     im Land der ausstellenden Universität vorweisen kann und wenn sich der
                                                     Studiengang inhaltlich nicht von einem Präsenzstudiengang unterschei-
                                                     det.

                                                     Studienabschlüsse, welche an einer ausländischen Niederlassung einer
                                                     staatlichen oder staatlich anerkannten Universität erworben wurden,
                                                     werden nur anerkannt, wenn auch die Niederlassung staatlich anerkannt
                                                     ist. Studienabschlüsse, welche für Studienleistungen mehrerer Universitä-
                                                     ten ausgestellt werden (insbesondere durch Transnational Education
                                                     erworbene Diplome), werden nur dann anerkannt, wenn sämtliche
                                                     Studienleistungen an einer anerkannten Universität erbracht worden sind;
                                                     mindestens die Hälfte der Credits müssen an derjenigen Universität
                                                     erworben worden sein, welche das Diplom ausstellt.

                                                     Für die Zulassung nicht anerkannt werden Ausbildungen auf Weiterbil-
                                                     dungsstufe (Executive Master, Certificates, Diplomas) und Abschlusszeug-
                                                     nisse von Fachhochschulen 2 (Ingenieurschulen, Technika, Schulen für
                                                     paramedizinische Berufe, pädagogischen Musik-, Kunst- oder Fremdspra-

5 Ausländische Vorbildungs- und
                                                     chenschulen, Dolmetscherschulen, Landwirtschaftsschulen, Gastgewerbe-
                                                     und Tourismusfachschulen u.ä.) sowie Abschlüsse von Institutionen,
                                                     welche ein Abkommen mit einer anerkannten Universität in einem
                                                     anderen Land haben.

     Studienausweise
                                                     1 Für Fernfachhochschulen von Signatarstaaten der Lissabonner Konvention gelten die
                                                       gleichen zusätzlichen Anforderungen.
                                                     2 Ausnahme: Abschlüsse von staatlich anerkannten Fachhochschulen von Signatarstaaten
                                                       der Lissabonner Konvention, sofern kein wesentlicher Unterschied zum entsprechenden
                                                       Abschluss einer Schweizer Fachhochschule besteht.

18     Zulassungsbedingungen Universität Bern   19   Akademisches Jahr 2023/2024
5.2    Zulassung zu Masterstudiengängen                                           Ist der Vorbildungs- oder Studienausweis nicht anerkannt, kann bzw. muss
     Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen gemäss Art. 5.1 an-                 eine schweizerische oder eine schweizerisch anerkannte kantonale
     erkannten Abschluss erworben haben, können zu nicht-medizinischen                 gymnasiale Maturität nachgeholt werden.
     Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung zugelassen
     werden, sofern mit dem Erbringen von Zusatzleistungen von maximal 60              An der Universität Bern wird auf Bachelorstufe hauptsächlich in Deutsch
     ECTS-Punkten die nötigen Voraussetzungen für den erfolgreichen                    gelehrt. Von Personen, welche nicht deutscher Muttersprache sind, wird
     Abschluss des Masterstudiums erworben werden können. Der Vorbil-                  der Nachweis genügender Kenntnisse der deutschen Sprache verlangt
     dungsausweis wird in diesem Falle nicht geprüft. Die Bestimmungen der             (Deutschtest-Reglement vgl. Rechtssammlung des Rechtsdienstes
     Studienreglemente der entsprechenden Masterstudiengänge legen                     www.rechtsdienst.unibe.ch). Der Deutschtest findet ca. drei Wochen vor
     verbindlich fest, wie alt ein Abschluss maximal sein darf. In den Studien-        Vorlesungsbeginn des Herbstsemesters statt. Die Anmeldung erfolgt
     plänen der einzelnen Masterstudiengänge können zusätzliche Eintrittsvo-           entsprechend der erlassenen Zulassungsverfügung durch die Abteilung
     raussetzungen festgelegt werden. Der Abschluss eines Masterstudiums               Zulassung, Immatrikulation und Beratung bis spätestens 31. Juli, sofern die
     kann vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten (Einstufung)            Anmeldung zum Studium fristgerecht erfolgt ist. Die Immatrikulation
     abhängig gemacht werden.                                                          erfolgt erst nach bestandenem Deutschtest.
     Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können weitere
     Auflagen gemacht werden.
                                                                                       5.4     Generelle Bestimmungen zu den Vorbildungsausweisen
     Gesuche um Anerkennung bisher erworbener Studienleistungen sind an
     die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung zu richten. Bei der         5.4.1   Ausländische Vorbildungsausweise bzw. Reifezeugnisse sind
     Anrechnung werden internationale Abkommen (Bologna-Deklaration,                           grundsätzlich nur anerkannt, wenn sie
     Lissabonner-Konvention, bilaterale Abkommen mit Deutschland, Frank-
     reich, Österreich und Italien etc.) berücksichtigt.                                       1.   allgemeinbildenden Charakter haben,
                                                                                               2.   mindestens 12 Jahre Schuldauer, davon mindestens 3 Jahre in der
     Studienbewerberinnen und -bewerber haben die Erfüllung der im Ein-                             gymnasialen Sekundarstufe II aufweisen,
     zelfall verlangten Voraussetzungen selber nachzuweisen. Auf Verlangen                     3.   altsprachlicher, neusprachlicher, geistes-sozialwissenschaftlicher
     ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass nicht bereits ein Aus-                        oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Natur sind,
     schluss oder eine Wegweisung von einer anderen Universität infolge nicht                  4.   im ausstellenden Land den höchstmöglichen Mittelschulabschluss
     bestandener Leistungskontrollen oder aus anderen Gründen erfolgt ist.                          bzw. Gymnasiumsabschlussgrad darstellen,
                                                                                               5.   im ausstellenden Land den Zugang zu allen universitären Fakultä-
     An der Universität Bern werden einige Masterstudiengänge in englischer                         ten und Studienrichtungen ermöglichen sowie
     Sprache angeboten. Bei den anderen Studiengängen wird hauptsächlich                       6.   in einem unverkürzten, im Klassenverband absolvierten Ausbil-
     in Deutsch gelehrt. Die Studienbewerberinnen und -bewerber sind selbst                         dungsgang erworben worden sind.
     dafür verantwortlich, dass sie die Unterrichtssprache beherrschen.
     Bewerberinnen und Bewerber, welche für die Erlangung eines Studienab-             5.4.2 Ein ausländischer Vorbildungsausweis bzw. ein ausländisches
     schlusses auf Masterstufe Vorleistungen im vorgelagerten Bachelorpro-                   Reifezeugnis gilt unter Berücksichtigung von Punkt 5.4.1 grundsätzlich
     gramm in der gleichen Studienrichtung erbringen müssen, müssen in der                   als allgemeinbildend, wenn mindestens sechs allgemeinbildende,
     Regel über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen.                                        voneinander unabhängige Fächer gemäss den folgenden Kategorien
                                                                                             während den letzten 3 Schuljahren durchgehend ausgewiesen
                                                                                             werden:
     5.3    Zulassung zu Bachelorstudiengängen
     Die Länderliste unter 5.7 ab Seite 27 gibt Aufschluss darüber, welche
     Reifezeugnisse und Vorbildungsausweise unter welchen Bedingungen zur
     Zulassung zu allen nicht-medizinischen Studiengängen berechtigen. Über
     die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen entscheiden die
     Fakultäten (Einstufung).

20   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                       21   Akademisches Jahr 2023/2024
6.   Aufnahmeprüfungszeugnisse an ausländische Hochschulen
       Fach-          Fachgruppen-               Fächerkatalog
       gruppe         kategorie                                                                   5.4.4 Studienbewerberinnen und -bewerber haben die Erfüllung der im
                                                                                                        Einzelfall verlangten Voraussetzungen gemäss nachfolgender
           1          Erstsprache                Mutter- bzw. Unterrichtssprache                        Länderliste selber nachzuweisen. Auf Verlangen ist insbesondere der
                                                                                                        Nachweis zu erbringen, dass nicht bereits ein Ausschluss oder eine
           2          Zweitsprache               frei wählbar                                           Wegweisung von einer anderen Universität infolge nicht bestandener
                                                                                                        Leistungskontrollen oder aus anderen Gründen erfolgt ist.
           3          Mathematik                 Mathematik

           4          Naturwissenschaften        Biologie, Chemie oder Physik                     5.5     Ergänzungsprüfung (Eintritt Bachelorstufe)
                                                                                                  Die Vorbildungsausweise einiger Länder werden nur zusammen mit einer
           5          Geistes- und Sozial‑       Geographie, Geschichte oder                      ergänzenden Prüfung anerkannt. Die Ergänzungsprüfung findet einmal
                      wissenschaften             Wirtschaft/Recht                                 jährlich vor Beginn des Herbstsemesters statt; siehe www.bachelor.unibe.ch
                                                                                                  → Bewerbung und Zulassung.
           6          frei wählbar               1 weiteres Fach aus den Fachgrup-
                                                 pen 2, 4, 5 oder Informatik oder                 Anmeldefrist und Prüfungsdatum
                                                 Philosophie                                      (www.bachelor.unibe.ch/ergaenzungspruefung):

     Informatik oder Philosophie können nur als 6. Fach gewählt werden.                           			Prüfungssession
                                                                                                  Anmeldetermin schriftlich                          mündlich
     5.4.3 Nicht anerkannt sind folgende Vorbildungs- resp. Studienausweise,                      15. Juni      Kalenderwoche 33                     Kalenderwoche 35
           und zwar selbst dann, wenn sie die unter 5.4.2 ausgewiesene Fächer-
           kombination erfüllen und wenn sie im ausstellenden Land die                            An der Ergänzungsprüfung kann nur teilnehmen, wer eine Verfügung der
           allgemeine Hochschulreife vermitteln:                                                  Universität Bern erhalten hat, dass sein Vorbildungsausweis nach Beste-
                                                                                                  hen der Ergänzungsprüfung für die gewünschte Studienrichtung als
               1.   Fachgebundene Reifezeugnisse oder Fachhochschulreifezeug-                     ausreichend gilt. Aus diesem Grunde muss immer ein vollständiges
                    nisse                                                                         Anmeldegesuch an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Bera-
               2.   Abschlusszeugnisse und Diplome von Fachmittelschulen und                      tung gerichtet werden.
                                      3
                    Fachhochschulen (wie Ingenieurschulen, Technika, Schulen für
                    paramedizinische Berufe, Handelsschulen, pädagogische                         Die Prüfung umfasst fünf Fächer:
                    Musik-, Kunst- oder Fremdsprachenhochschulen, Dolmetscher-                    • Unterrichtssprache: Deutsch. Ausnahmsweise kann als Unterrichtsspra-
                    schulen, Landwirtschaftsschulen, hauswirtschaftliche Gymna-                     che Französisch gewählt, jedoch muss in diesem Fall ein Deutschtest-
                    sien, Gastgewerbe- und Tourismusfachschulen u.ä.)                               nachweis beigebracht werden. Die Unterrichtssprache hat eliminatori-
               3.   Fernkurs-, Abendkurs- und Erwachsenenreifezeugnisse                             schen Charakter.
               4.   Reifezeugnisse von berufsbildenden und berufsbegleitenden                     • 3 obligatorische Fächer: Mathematik, Englisch und Geschichte (beinhal-
                    Mittelschulen und Gymnasien sowie von Schulen, die gleichzei-                   tet Einführung Recht)
                    tig der beruflichen Ausbildung dienen                                         • 1 Pflichtwahlfach aus der folgenden Gruppe: Biologie, Chemie, Physik
               5.   Reifezeugnisse, welche nach einer in verschiedenen Bildungs-                    und Geographie (beinhaltet Einführung Wirtschaft)
                    systemen der gymnasialen Sekundarstufe II absolvierten
                    Ausbildung erworben wurden, ausser wenn drei Jahre auf
                    gymnasialer Sekundarstufe II nachgewiesen werden, welche                      5.6     Vorbildungsausweise
                    alle bestanden worden sind.                                                   Die Bewertung der Vorbildungsausweise der einzelnen Länder
                                                                                                  basiert auf folgenden Vorgaben:
     3 Ausnahme: Abschlüsse von staatlich anerkannten Fachhochschulen von Signatarstaaten
       der Lissabonner Konvention, sofern kein wesentlicher Unterschied zum entsprechenden
       Abschluss einer Schweizer Fachhochschule besteht.                                          5.6.1   Empfehlungen für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse

22   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                  23   Akademisches Jahr 2023/2024
Diese Empfehlungen wurden am 11. November 2021 von der                      5.7.1   Internationale Reifezeugnisse
            Kammer universitäre Hochschulen von swissuniversities verabschie-
            det. Sie werden regelmässig überprüft.                                      5.7.1.1 Baccalauréat Européen
                                                                                        anerkannt, sofern der Fächerkatalog gemäss Punkt 5.4.2 erfüllt wird.
     5.6.2 Lissabonner Konvention
           Die Vertragsparteien der Lissabonner Konvention anerkennen                   5.7.1.2 Baccalauréat International
           gegenseitig diejenigen Vorbildungsausweise, welche ihren Inhabe-             anerkannt, sofern im Abschlussdiplom 32 von 42 Punkten (ohne Bonus-
           rinnen und Inhabern den Zugang zur Hochschulbildung im ausstel-              punkte) sowie 6 Fächer gemäss Punkt 5.4.2 nachgewiesen werden. 3 Fächer
           lenden Staat ermöglichen. Im Falle eines wesentlichen Unterschie-            müssen im Higher Level ausgewiesen werden, 1 davon mathematisch-
           des der Zulassungsbedingungen werden Kompensationen verlangt.                naturwissenschaftlich (Fachgruppe 3 oder 4).
           Gemäss Art. IV.4 und IV.5 kann die Zulassung zu einem bestimmten
           Hochschulprogramm zusätzlich auch von der Erfüllung spezifischer
           Voraussetzungen abhängig gemacht werden (z.B. besondere
           Zulassung der Fakultäten oder Studienplatznachweis).

     5.6.3 Hochschulkonvention Nr. 15/1953

     5.6.4 Bilaterale Abkommen
           Mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien bestehen bilate-
           rale Abkommen über die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich.
           Aufgrund dieser Abkommen können Studienbewerberinnen und
           -bewerber, die an einer anerkannten deutschen, österreichischen,
           französischen oder italienischen Universität bereits einen wichtigen
           Abschnitt der hier beabsichtigten Studienrichtung mit einer Zwischen-
           prüfung (nicht Einzelprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben (in der
           Regel im Umfang des Grundstudiums oder des Bachelors), unabhän-
           gig vom Vorbildungsausweis in der bisherigen Studienrichtung
           zugelassen werden. Vorbehalten bleiben Eignungs- und Sprachtests.
           Die zuständige Berner Fakultät anerkennt in ihrem Einstufungsbe-
           scheid die absolvierten Studienleistungen gemäss Abkommen.

     5.7    Länderliste – Akademisches Jahr 2023/2024
     Definition Reifezeugnis vgl. Punkt 5.4
     Ein Studienplatznachweis muss für die gewünschte Studienrichtung von
     einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität mit Promotions-
     recht im Herkunftsland des Reifezeugnisses (keine Fernuniversität) ausge-
     stellt werden und darf nicht älter als ein Jahr sein. In begründeten Fällen
     kann die Universitätsleitung auf einen Studienplatznachweis verzichten.

     Ergänzungsprüfung für das Hochschulstudium in der Schweiz für Studien-
     bewerberinnen und -bewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis
     gemäss Art. 5.5

24   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                        25   Akademisches Jahr 2023/2024
5.7.2 Länderspezifische Zulassungsbedingungen

                                                     Land                        Anforderungen
                                                     Ägypten
                                                                                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 %
                                                                                 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                                                                 fung.

                                                                                 Reifezeugnis:
                                                                                 • Thanaweya a’Amma (General Secondary
                                                                                   Education Certificate GSEC)
                                                     Äthiopien                   Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                     Afghanistan                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 70 %
                                                                                 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                                                                 fung.

                                                                                 Reifezeugnis:
                                                                                 • Baccaluria / 12th Grade Certificate
                                                     Albanien                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                 plus Studienplatznachweis.

                                                                                 Reifezeugnis:
                                                                                 • Diplomë e maturës shtetërore
                                                     Algerien                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                                                                 plus Ergänzungsprüfung.

                                                                                 Reifezeugnisse:
                                                                                 • Baccalauréat d’Enseignement Secondaire Général
                                                                                   (filières littéraires et scientifiques)
                                                     Angola                      Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                     Argentinien                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10
                                                                                 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                                                                 fung.

                                                                                 Reifezeugnis:
                                                                                 • Bachiller

Länderspezifische Zulassungsbe-
dingungen
26   Zulassungsbedingungen Universität Bern   27   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                                 Land                        Anforderungen
            Armenien                   Bis 2017: Allgemeinbildendes Reifezeugnis                     Belarus                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       gemäss 5.4.2 plus 2 Jahre universitäres Vollzeitstu-                                      plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-
                                       dium im Herkunftsland des Reifezeugnisses.                                                dium plus Studienplatznachweis.

                                       Ab 2018: Allgemeinbildendes Reifezeugnis                                                  Reifezeugnisse:
                                       gemäss 5.4.2 plus Studienplatznachweis.                                                   • Atestat ab agulnaj sjarednjaj adukacyi
                                                                                                                                 • Attestat o sredenem obrazovanii
                                       Reifezeugnisse:
                                                                                                     Belgien                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       • Bis 2017: Mijnakarg (Iriv) krtutyan Atestat
                                       • Ab 2018: Atestat Mijnakarg (Yndhanur) krtutyan
                                                                                                                                 Reifezeugnisse:
            Aserbaidschan              Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                              • Certificat d’enseignement secondaire supérieur
                                       plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-                                         (CESS)
                                       dium plus Studienplatznachweis.                                                           • Diploma van secundair onderwijs
                                                                                                                                 • Abschlusszeugnis der Oberstufe des
                                       Reifezeugnis:                                                                               Sekundarunterrichts
                                       • Orta tahsil haqqinda attestat
                                                                                                     Benin                       Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
            Australien                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss                                                    mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       5.4.2 plus 2 Jahre anerkanntes universitäres                                              plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                       Vollzeitstudium plus Studienplatznachweis.                                                fung.

                                       Reifezeugnisse:                                                                           Reifezeugnisse:
                                       • Australian Capital Territory:                                                           • Baccalauréat de l’Enseignement du Second
                                         ACT Senior Secondary Certificate                                                          Degré
                                       • New South Wales:                                                                          - Série A1 Lettres - Langues
                                         Higher School Certificate (HSC)                                                           - Série A2 Lettres - Sciences humaines
                                       • Northern Territory:                                                                       - Série B Lettres - Sciences sociales
                                         Northern Territory Certificate of Education and                                           - Série C Sciences et Techniques
                                         Training (NTCE)                                                                           - Série D Biologie - Géologie
                                       • Queensland:
                                                                                                     Bolivien                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         Queensland Certificate of Education (QCE)
                                                                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 64/100
                                       • South Australia:
                                                                                                                                 (bueno) oder 5/7 plus Studienplatznachweis plus
                                         South Australian Certificate of Education (SACE)
                                                                                                                                 Ergänzungsprüfung.
                                       • Tasmania:
                                         Tasmanian Certificate of Education (TCE)
                                                                                                                                 Reifezeugnis:
                                       • Victoria:
                                                                                                                                 • Bachiller en Humanidades
                                         Victorian Certificate of Education (VCE)
                                       • Western Australia:                                          Bosnien und                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         Western Australian Certificate of Education                 Herzegowina                 plus Studienplatznachweis.
                                         (WACE)
                                                                                                                                 Reifezeugnisse:
            Bahrain                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                                 • Matura
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 %
                                                                                                                                 • Svjedodzba
                                       plus Ergänzungsprüfung.
                                                                                                                                 • Diploma o Zavrzenoj Srednjoj Skoli
                                                                                                                                 • Diploma o Položenom Maturskom Ispitu
                                       Reifezeugnisse:
                                       • Shahadat Al-Thanawaya Al-Aama (General                      Botswana                    Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                         Secondary Education Certificate)
                                         - literary track
                                         - scientific track
            Bangladesh                 Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)

28   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                   29   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                               Land                        Anforderungen
            Brasilien                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                Deutschland                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10                                             plus Studienplatznachweis oder allgemeinbil-
                                       (bom) plus Studienplatznachweis plus Ergän-                                             dendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2 mit einem
                                       zungsprüfung.                                                                           Mindestnotendurchschnitt von 2.0. Für die Fächer
                                                                                                                               Biologie, Pharmazeutische Wissenschaften und
                                       Reifezeugnis:                                                                           Psychologie ist der Studienplatznachweis obliga-
                                       • Certificado de Conclusão do Ensino Médio                                              torisch.
            Bulgarien                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                               Reifezeugnis:
                                       plus Studienplatznachweis.
                                                                                                                               • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
                                       Reifezeugnis:                                               Dominikanische              Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                       • Diploma za (zavăršeno) sredno Obrazovanie                 Republik
                                        (akademisch-allgemeinbildende Richtung)
                                                                                                   Dschibuti                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
            Burkina Faso               Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                            mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20                                            (assez bien) plus Studienplatznachweis plus
                                       plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-                                           Ergänzungsprüfung.
                                       fung.
                                                                                                                               Reifezeugnis:
                                       Reifezeugnisse:                                                                         • Baccalauréat général de l'enseignement
                                       • Baccalauréat de l’Enseignement du Second                                                secondaire, série Scientifique
                                         Degré
                                                                                                   Ecuador                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         - Série A philosophie - lettres
                                                                                                                               mit einem Mindestnotendurchschnitt von 14/20
                                         - Série C mathématiques et sciences physiques
                                                                                                                               oder 8/10 plus Studienplatznachweis plus
                                         - Série D mathématiques et sciences de la nature
                                                                                                                               Ergänzungsprüfung.
            Burundi                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 %                                             Reifezeugnis:
                                       im Diplôme d’Etat plus Studienplatznachweis plus                                        • Bachiller General Unificado (Bachillerato en
                                       Ergänzungsprüfung.                                                                        Ciencias)
                                                                                                   Elfenbeinküste              Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       Reifezeugnis:
                                                                                                                               mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       • Diplôme d’Etat
                                                                                                                               plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
            Chile                      Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)                                       fung.
            China (VR)                 Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                                                                                               Reifezeugnis:
            Costa Rica                 Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)                                       • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du
                                                                                                                                 Second Degré
            Dänemark                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       plus Studienplatznachweis.                                  El Salvador                 Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                                                                   Eritrea                     Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                       Reifezeugnis:
                                       • Bevis for Studentereksamen (stx)                          Estland                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                               plus Studienplatznachweis.

                                                                                                                               Reifezeugnis:
                                                                                                                               • Gümnaasiumi lõputunnistus plus
                                                                                                                                 Riigieksamitunnistus

30   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                 31   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                               Land                        Anforderungen
            Finnland                   Mindestens 75 Kurse, 6 voneinander                          Ghana                       Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       unabhängige, allgemeine bildende Fächer                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt 3 plus
                                       gemäss 5.4.2, wovon mindestens 8 Kurse in                                               Ergänzungsprüfung.
                                       jedem Fach und 10 Kurse in Mathematik plus
                                       Studienplatznachweis.                                                                   Reifezeugnis:
                                                                                                                               • West African Senior School Certificate
                                       Reifezeugnis:                                                                             Examination (WASSCE)
                                       • Lukion Päättötodistus plus
                                                                                                   Griechenland                Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         Ylioppilastutkintotodistus (Abschlusszeugnis des
                                                                                                                               plus Studienplatznachweis.
                                         Gymnasiums plus Matriculation Examination
                                         Certificate)
                                                                                                                               Reifezeugnisse:
            Frankreich                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                            • Apolytirio Genikou Lykeiou
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20                                            • Apolytirio Eniaiou Lykeiou
                                       oder Studienplatznachweis.
                                                                                                   Grossbritannien             England, Wales und Nordirland: Reifezeugnis
                                                                                                                               mit 6 voneinander unabhängigen,
                                       Reifezeugnisse:
                                                                                                                               allgemeinbildenden Fächern gemäss 5.4.2:
                                       • Baccalauréat général, de formation générale:
                                                                                                                                - wovon mindestens drei Fächer als GCE AL /
                                         Das Fach Enseignement Scientifique wird nicht
                                                                                                                                 Cambridge AICE AL / Pre-U Principal Subject /
                                         als Fach der Kategorie 4 Naturwissenschaften
                                                                                                                                 IAL nachgewiesen werden müssen: Mathematik
                                         anerkannt.
                                                                                                                                 oder ein naturwissenschaftliches Fach muss als
                                       Bis 2019:
                                                                                                                                 GCE AL / Cambridge AICE AL / Pre-U Principal
                                       • Baccalauréat général, série S: anerkannt
                                                                                                                                 Subject / IAL nachgewiesen werden. Zwei
                                       • Baccalauréat général, série L:
                                                                                                                                 Fächer müssen hierbei mit Mindestnote B / M2
                                         - mit Mathematik im letzten Schuljahr:
                                                                                                                                 und eines mit mindestens C / M3 nachgewiesen
                                       		anerkannt
                                                                                                                                 werden;
                                         - ohne Mathematik im letzten Schuljahr:
                                                                                                                               - zusätzlich müssen drei weitere Fächer als GCSE
                                           Erster Universitätsabschluss (licence)
                                                                                                                                 / GCE AS / Cambridge AICE AS / Pre-U Short
            Gabun                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                              Course / IGCSE / IAS nachgewiesen werden.
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20                                              Für GCE AS / Cambridge AICE AS / IAS gilt die
                                       plus Ergänzungsprüfung.                                                                   Mindestnote C. Für GCSE / Pre-U Short Course /
                                                                                                                                 IGCSE gilt jeweils die Mindestnote B / 5 / M3.
                                       Reifezeugnisse:
                                       • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du                                             Schottland: Allgemeinbildendes Reifezeugnis
                                         Second Degré/Baccalauréat, séries A-D                                                 gemäss 5.4.2 mit 6 voneinander unabhängigen
                                                                                                                               Fächern, mit je Mindestnote 3 bzw. C,
            Gambia                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                               davon mindestens 3 Advanced Higher
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt B3 plus
                                                                                                                               (wovon Mathematik oder ein anderes
                                       Ergänzungsprüfung.
                                                                                                                               naturwissenschaftliches Fach), 1 Higher und 2
                                                                                                                               Standard Grade.
                                       Reifezeugnis:
                                       • West African Senior School Certificate
            Georgien                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       plus Studienplatznachweis.

                                       Reifezeugnis:
                                       • Sruli zogadi ganatlebis atestati

32   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                 33   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                                 Land                        Anforderungen
            Grossbritannien            Reifezeugnisse:                                               Indien                      Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
            (Fortsetzung)              • General Certificate of Secondary Education
                                                                                                     Indonesien                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         (GCSE)
                                                                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 75 %
                                       • General Certificate of Education - Advanced
                                                                                                                                 im Surat Keterangan Hasil Ujian Nasional plus
                                         Subsidiary Level (GCE AS)
                                                                                                                                 Studienplatznachweis plus Ergänzungsprüfung.
                                       • General Certificate of Education – Advanced
                                         Level (GCE AL)
                                                                                                                                 Reifezeugnis:
                                       • Cambridge AICE Diploma Advanced Level (AL)
                                                                                                                                 • Ijazah – Sekolah Menengah Atas (SMA), IPA
                                         Advanced Subsidiary Level (AS)
                                       • Pre-U Short Course and Pre-U Principle Subject              Irak                        Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                       • International Advanced Level (IAL) / International
                                                                                                     Iran                        Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         GCSE (IGCSE)
                                                                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       • Scottish Qualifications Certificate (SQC) -
                                                                                                                                 plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                         Standard Grade
                                                                                                                                 fung.
                                       • Scottish Qualifications Certificate (SQC) - Higher
                                       • Scottish Qualifications Certificate (SQC) -
                                                                                                                                 Reifezeugnis:
                                         Advanced Higher
                                                                                                                                 • Diplom Metevaseth, theoretical branch
            Guatemala                  Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)                                           - Mathematics and Physics
                                                                                                                                   - Experimental Sciences
            Guinea                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20                  Irland                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2,
                                       plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-                                             plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-
                                       fung.                                                                                     dium plus Studienplatznachweis.

                                       Reifezeugnis:                                                                             Reifezeugnis:
                                       • Diplôme de Bachelier de l’Enseignement du                                               • Leaving Certificate (Ardteistiméireacht)
                                         Second Degré / Baccalauréat, série A, B, C, D
                                                                                                     Island                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
            Haiti                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                              plus Studienplatznachweis.
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 %
                                       (à la 2ème partie) plus Studienplatznachweis plus                                         Reifezeugnis:
                                       Ergänzungsprüfung.                                                                        • Stúdentspróf
                                                                                                     Israel                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       Reifezeugnisse:
                                                                                                                                 plus Studienplatznachweis.
                                       • Diplôme de fin d’études secondaire, baccalauréat
                                         unique, Séries :
                                                                                                                                 Reifezeugnis:
                                        - Sciences de la Vie et de la Terre (SVT)
                                                                                                                                 • Teudat Bagrut
                                        - Sciences Mathématiques et Physiques (SMP)
                                        - Sciences Economiques et Sociales (SES)                     Italien                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                        - Littéraire, Lettres et Arts (LLA)
                                                                                                                                 Reifezeugnisse:
            Honduras                   Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                                                                                                 • Diploma di istruzione secondaria superiore del
            Hong Kong                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                                - Liceo classico
                                       mit 6 voneinander unabhängigen, allgemeinbil-                                               - Liceo linguistico
                                       denden Fächern mit je Mindestnote 3 (oder C für                                             - Liceo scientifico
                                       ein Sprachfach der Kategorie C) plus Studienplatz-                                          - Liceo scientifico opzione scienze applicate
                                       nachweis.                                                                                   - Liceo delle scienze umane
                                                                                                                                   - Liceo delle scienze umane opzione
                                       Reifezeugnisse:                                                                             		 economico-sociale
                                       • Hong Kong Diploma of Secondary Education
                                                                                                     Jamaika                     Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                         (HKDSE)

34   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                   35   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                              Land                        Anforderungen
            Japan                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2               Kanada                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3/5                                             und spezifische Bedingungen:
                                       plus Studienplatznachweis.
                                                                                                                              • Alberta:
                                       Reifezeugnis:                                                                            Alberta High School Diploma mit 6 voneinander
                                       • Koto Gakko Sotsugyo Shomei-sho (general                                                unabhängigen, allgemeinbildenden
                                         course)                                                                                Fächern (wovon Mathematik oder ein
                                                                                                                                natur-wissenschaftliches Fach – Biologie,
            Jemen                      Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                                                                                                Chemie oder Physik – auf 30 Level) plus
            Jordanien                  Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)                                        Studienplatznachweis.
                                                                                                                              • British Columbia:
            Kambodscha                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                                British Columbia Certificate of Graduation –
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt C oder
                                                                                                                                Dogwood Diploma mit 6 voneinander unab-
                                       30/50 plus Studienplatznachweis plus Ergän-
                                                                                                                                hängigen, allgemeinbildenden Fächern (wovon
                                       zungsprüfung.
                                                                                                                                Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                                                                                                                Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Grade
                                       Reifezeugnis:
                                                                                                                                12) plus Studienplatznachweis.
                                       • Certificate of Upper Secondary Education
                                                                                                                              • Labrador:
            Kamerun                    Baccalauréat: Allgemeinbildendes Reifezeugnis                                            High School Graduation Diploma mit 6
                                       gemäss 5.4.2 mit einem Mindestnotendurch-                                                voneinander unabhängigen, allgemein
                                       schnitt von 12/20 plus Studienplatznachweis plus                                         bildenden Fächern (wovon Mathematik oder
                                       Ergänzungsprüfung.                                                                       ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie,
                                                                                                                                Chemie oder Physik - im Level III - Advanced
                                       Reifezeugnisse:                                                                          or Academic Math 3200, 3201, 3208) plus
                                       • Baccalauréat de l’enseignement secondaire                                              Studienplatznachweis.
                                         - A: Lettres - philosophie                                                           • Manitoba:
                                         - C: Mathématiques et sciences physiques                                               High School Diploma mit 6 voneinander unab-
                                         - D: Mathématiques et sciences de la vie et de                                         hängigen, allgemein bildenden Fächern (wovon
                                       		     la terre                                                                          Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                                                                                                                Fach - Biologie, Chemie oder Physik – auf
                                                                                                                                Level 12 als „S“ Specialized Course) plus
                                                                                                                                Studienplatznachweis.
                                                                                                                              • New Brunswick:
                                                                                                                                High School Graduation Diploma – Diplôme de
                                                                                                                                fin d’études mit 6 voneinander unabhängigen,
                                                                                                                                allgemein bildenden Fächern (wovon
                                                                                                                                Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                                                                                                                Fach - Biologie, Chemie oder Physik - im Grade
                                                                                                                                12 im College Preparatory Program) plus
                                                                                                                                Studienplatznachweis.
                                                                                                                              • Newfoundland:
                                                                                                                                High School Graduation Diploma mit 6
                                                                                                                                voneinander unabhängigen, allgemein
                                                                                                                                bildenden Fächern (wovon Mathematik oder
                                                                                                                                ein naturwissenschaftliches Fach - Biologie,
                                                                                                                                Chemie oder Physik - im Level III - Advanced
                                                                                                                                or Academic Math 3200, 3201, 3208) plus
                                                                                                                                Studienplatznachweis.

36   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                37   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                                  Land                        Anforderungen
            Kanada                     • Northwest Territories:                                       Kasachstan                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
            (Fortsetzung)                High School Graduation Diploma mit 6 voneinan-                                           plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-
                                         der unabhängigen, allgemeinbildenden Fächern                                             dium plus Studienplatznachweis.
                                         (wovon Mathematik oder ein naturwissenschaft-
                                         liches Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im                                          Reifezeugnis:
                                         Grade 12 auf University Preparation Level) plus                                          • Chalpy Orta Bilim Turaly Attestat
                                         Studienplatznachweis.
                                                                                                      Katar                       Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                       • Nova Scotia:
                                         High School Completion Certificate                           Kenia                       Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         mit 6 voneinander unabhängigen,                                                          mit einem Mindestnotendurchschnitt B plus
                                         allgemeinbildenden Fächern (wovon                                                        Studienplatznachweis plus Ergänzungsprüfung.
                                         Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                         Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im                                                 Reifezeugnis:
                                         Grade 12 auf University Preparation Level) plus                                          • Kenya Certificate of Secondary Education (KCSE)
                                         Studienplatznachweis.
                                                                                                      Kirgisistan                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       • Nunavut:
                                                                                                                                  plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-
                                         Nunavut Senior Secondary School Graduation
                                                                                                                                  dium plus Studienplatznachweis.
                                         Diploma mit 6 voneinander unabhängigen,
                                         allgemeinbildenden Fächern (wovon
                                                                                                                                  Reifezeugnis:
                                         Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                                                                                                                  • Dschalpi orto bilim dschönündö attestat –
                                         Fach – Biologie, Chemie oder Physik – auf 30
                                                                                                                                    Attestat o srednem obscem obrazovani
                                         Level) plus Studienplatznachweis.
                                       • Ontario:                                                     Kolumbien                   Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                         Ontario Secondary School Diploma
                                                                                                      Kongo, Dem. Republik        Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         (OSSD) mit 6 voneinander unabhängigen,
                                                                                                                                  mit einem Mindestnotendurchschnitt von 60 %
                                         allgemeinbildenden Fächern (wovon
                                                                                                                                  plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                         Mathematik oder ein naturwissenschaftliches
                                                                                                                                  fung.
                                         Fach – Biologie, Chemie oder Physik – im Grade
                                         12 U oder M) plus Studienplatznachweis.
                                                                                                                                  Reifezeugnisse:
                                       • Prince Edward Island:
                                                                                                                                  • Diplôme d’Etat d’Etudes Secondaires du Cycle
                                         Prince Edward High School Graduation Diploma
                                                                                                                                    Long
                                         mit 6 voneinander unabhängigen, allgemeinbil-
                                                                                                                                    - Section scientifique
                                         denden Fächern (wovon Mathematik oder ein
                                                                                                                                    - Section littéraire et pédagogique
                                         naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie
                                         oder Physik – im Grade 12 in der Kategorie                   Kongo, Republik             Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         Academic) plus Studienplatznachweis.                                                     mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       • Québec:                                                                                  plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                         Diplôme d’études collégiales (D.E.C.) pré-universi-                                      fung.
                                         taire plus Studienplatznachweis.
                                       • Saskatchewan:                                                                            Reifezeugnisse:
                                         Record of Secondary Level Achievement                                                    • Baccalauréat de l’Enseignement du Second
                                         (Transcript) for complete Grade 12 standing                                                Degré
                                         mit 6 voneinander unabhängigen, allgemein                                                • Baccalauréat Général
                                         bildenden Fächern (wovon Mathematik oder ein                 Kosovo                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                         naturwissenschaftliches Fach – Biologie, Chemie                                          plus Studienplatznachweis.
                                         oder Physik – im Grade 12 Level 30 Course) plus
                                         Studienplatznachweis.                                                                    Reifezeugnisse:
            Kapverden                  Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)                                          • Diplomë për kryerjen e shkollës së mesme të lartë
                                                                                                                                    – gjimnazit
                                                                                                                                  • Diploma o zavrsenoj visoj srednjoj skoli –
                                                                                                                                    gimnaziji

38   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                    39   Akademisches Jahr 2023/2024
Land                       Anforderungen                                                 Land                        Anforderungen
            Kroatien                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                  Luxemburg                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis der 4 letzten
                                       plus Studienplatznachweis.                                                                Jahre gemäss 5.4.2.

                                       Reifezeugnis:                                                                             Reifezeugnisse:
                                       • Svjedodzba o drzavnoi maturi                                                            • Diplôme de fin d’études secondaires classiques
            Kuba                       Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                  Madagaskar                  Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 80 %                                               mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-                                             plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                       fung.                                                                                     fung.

                                       Reifezeugnisse:                                                                           Reifezeugnisse:
                                       • Bachiller, Ciencias y Letras plus Certification de                                      • Baccalauréat de l’Enseignement Secondaire
                                         Estudios Terminados                                                                       - Série A philosophie - lettres
                                       • Bachiller, Nivel Medio Superior de la Educacion
                                                                                                     Malawi                      Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                         General Politecnica Laboral plus Certification de
                                         Estudios Terminados                                         Malaysia                    Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
            Kuwait                     Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)             Mali                        Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
            Laos                       Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)             Malta                       Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                                                                                                                 plus 2 Jahre anerkanntes universitäres Vollzeitstu-
            Lesotho                    Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
                                                                                                                                 dium plus Studienplatznachweis.
            Lettland                   Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       plus Studienplatznachweis.                                                                Reifezeugnis:
                                                                                                                                 • Matriculation Certificate
                                       Reifezeugnis:
                                                                                                     Marokko                     Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       • Atestāts par visparejo vidējo izglītību
                                                                                                                                 mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
            Libanon                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                                              plus Ergänzungsprüfung.
                                       mit einem Mindestnotendurchschnitt von 12/20
                                       plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-                                             Reifezeugnisse:
                                       fung.                                                                                     • Baccalauréat
                                                                                                                                   - Sciences expérimentales
                                       Reifezeugnis:                                                                               - Sciences mathématiques
                                       • Baccalauréat libanais                                                                     - Lettres
            Libyen                     Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)             Mauretanien                 Erster Universitätsabschluss (mindestens 3 Jahre)
            Fürstentum                 Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2                  Mexiko                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
            Liechtenstein                                                                                                        mit einem Mindestnotendurchschnitt von 7/10
                                       Reifezeugnis:                                                                             plus Studienplatznachweis plus Ergänzungsprü-
                                       • Liechtensteinischer Maturitätsausweis                                                   fung.
            Litauen                    Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss
                                                                                                                                 Reifezeugnis:
                                       5.4.2, plus 2 Jahre anerkanntes universitäres
                                                                                                                                 • Bachillerato General (Educación media superior
                                       Vollzeitstudium plus Studienplatznachweis.
                                                                                                                                   propedeutica)
                                       Reifezeugnis:                                                 Moldau                      Allgemeinbildendes Reifezeugnis gemäss 5.4.2
                                       • Brandos atestatas                                                                       plus Studienplatznachweis.

                                                                                                                                 Reifezeugnisse:
                                                                                                                                 • Invatamintul liceal
                                                                                                                                 • Diploma de bacalaureat

40   Zulassungsbedingungen Universität Bern                                                   41   Akademisches Jahr 2023/2024
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