Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich
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Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich Derzeit aktuelle Maßnahmen, Stand 19.5.2020 Weiterhin wird die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Ausnahmen dafür gibt es dafür nur in folgenden Bereichen: – In der Gastronomie kann dieser Abstand von 1m unterschritten werden für 4 Erwachsene und ihre zugehörigen, minderjährigen Kinder, die an einem Tisch gemeinsam sitzen. – In öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Anzahl der Fahrgäste es nicht zulässt, dass ein Meter Abstand gehalten werden kann. In allen öffentlichen, geschlossenen Räumen besteht Mund-Nasen-Schutz-Pflicht! Diese Regelungen gelten voerst bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert. Eckpunkte für die Gastronomie Gastronomische Betriebe können seit 15. Mai, ihre Geschäftslokale für Gäste von 6.00 bis längstens 23.00 Uhr geöffnet haben. Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen oder Getränken bestimmte Steh- oder Sitzplätze) sind so einzurichten, dass zwischen Besuchergruppen ein Meter Abstand gewährleistet werden kann. Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschild zu tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt. Am Tisch dürfen keine Gegenstände bereitgestellt werden, die von Kunden gemeinsam verwendet werden. Buffets sind zulässig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Speisen ausgeben, oder Selbstentnahme durch den Gast bei vorportionierten und abgedeckten Speisen und Getränken möglich ist. Alle weiteren Informationen und Details befinden sich auf www.sichere- gastfreundschaft.at. Eckpunkte für die Beherbergung Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen. Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn
durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen. Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für den Gastronomiebereich der Beherbergung gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe mit einer Erleichterung: Buffets in Selbstbedienung können für Übernachtungsgäste angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann; Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Abstands- und Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten. Auch Schutzhütten können ab 29.5. wieder Wanderer beherbergen, Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird; oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Alle weiteren Informationen und Details finden Sie auf www.sichere- gastfreundschaft.at. Weitere Informationen sind unter den Fachinformationen des Sozialministeriums abrufbar. Eckpunkte für den Tourismus Freizeitbetriebe, Schwimmbäder und Seilbahnen können ab 29.5. wieder öffnen, diesbezügliche Regelungen des Gesundheitsministeriums sind in Ausarbeitung. Das gilt auch für Fitnessbereiche in den Beherbergungsbetrieben. Tierparks „Outdoor“ dürfen, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann, seit 15. Mai öffnen. Spielplätze sind bereits wieder offen (Abstandsregelung beachten) Sportstätten im Freiluftbereich dürfen bereits benutzt werden, sofern es sich um Sportarten handelt, bei denen zwischen den Beteiligten typischerweise ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden kann und wird. Im Freiluftbereich können demnach jedenfalls folgende Sportstätten betrieben werden: Außenbereiche von Fitnessbetrieben, Bahnengolf, Bogenschießanlagen, Flugsportanlagen, Golfplätze, Hochseilgärten, Kartbahnen, Kitesurf- /Wasserskianlagen, Klettergärten, Leichtathletikanlagen, Bikeparks, Motocross- Strecken, Rafting- und Canyoning, Reitanlagen, Schießstätten, Segelschulen, Stocksportanlagen, Tennisplätze Innenbereiche der Sportstätte (z.B. Garderoben) dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Erlaubt ist die Vermietung von Sportgeräten (Bootsvermietung, Tretbootverleih, Bootseinsteller) Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen seit 15. Mai wieder öffnen. Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich bei den einzelnen Einrichtungen über die tatsächliche Öffnung.
Führungen im öffentlichen Raum dürfen von Fremdenführer/Reiseleiter/Reisebetreuer in Kleingruppen bis zu 10 Personen angeboten werden. Update Veranstaltungen: Ab 29.5.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 100 BesucherInnen Ab 1.7.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis 250 BesucherInnen (Kinos auch ab 1.7.) Ab 1.8.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 500 BesucherInnen. Ebenfalls ab 1.8. Veranstaltungen von 500-1.000 BesucherInnen bei Vorlage eines Präventions- und Sicherheitskonzept … Grundprinzipien für Veranstaltungen: Nurz Sitzplätze, Mindestabstand 1 Meter Bis 25. Mai wird es eine genaue Ausarbeitung der Sicherheitsmaßnahmen in der Verordnung geben: Aktuelle Informationen über die geplanten, schrittweisen Öffnungen im Kunst- und Kulturbereich: Bundesministerium Die Vorarlberg Lines Bodensee-Schifffahrt wird ab 16. Mai Rundfahrten in der Bregenzer Bucht veranstalten. An Bord gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung des Mindestabstandes wie bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Beginn der Erlebnisfahrten ist für 30. Mai vorgesehen. (Beginn der Kursschifffahrt auf dem Bodensee ist von der Grenzöffnung nach Deutschland abhängig und noch ungewiss). Bereits bestehende Maßnahmen: In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes In Geschäften und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Friseure) gilt Mund-Nasen-Schutz und Abstand halten verpflichtend Gottesdienste dürfen unter den bestehenden Auflagen ab 15. Mai wieder stattfinden Hafenanlagen am Bodensee sind bereits geöffnet. Die Abstandregel gilt auch hier. Die Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte zwischen den Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. Mit Grenzkontrollen ist noch zu rechnen. Öffentlicher Verkehr in Vorarlberg : – Seit 11. Mai fahren Busse und Bahn wieder im Normalfahrplan. – Flüge von Altenrhein (CH) nach Wien sind eingestellt. Voraussichtliche Wiederaufnahme des Flugbetriebs am 15. Juni 2020. Informationen hier. Gesammelte Informationen und Links: Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste Anlaufstelle. Bitte benutzen Sie diese Hotline nur, wenn es wirklich um Ihren Gesundheitszustand geht, Sie in einer Risikoregion waren und Symptome zeigen oder Sie vermuten sich infiziert zu haben! Kalender der schrittweisen Öffnung in Wirtschaft und Gesellschaft (Land Vorarlberg, PDF) Gesundheitshotline Telefon 1450 (wenn Sie Symptome zeigen) Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen (wenn Sie mit Infizierten in Kontakt waren) Aktuelle Maßnahmen – Bundesministerium für Tourismus
Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit) Coronavirus Info-Hotline der AGES (24 Stunden Dienst): Tel: 0800 555 621 Aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Vorarlberger Landesregierung) Alle aktuellen Infos zu Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (WKÖ Vorarlberg) Aktuelle Informationen zu Grenzkontrollen – Bundesministerium für Inneres Aktuelle Reisewarnungen des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen Corona-Informationen in 16 Sprachen Ein-/Ausreise – Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen Lockerungen der Einreisebestimmungen an Österreichs Grenzen: Aktuell führt Österreich stichprobenweise Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Schweiz und Liechtenstein durch. Die geltenden COVID-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden für Österreich bleiben unverändert in Kraft. Das heißt: Die Einreise ist weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Informationen und Infos über geltende Ausnahmen gibt es bei der Vorarlberger Landesregierung – Mobilität, Grenzkontrollen und Verkehr sowie beim Bundesministerium für Inneres. Für die Grenze zu Deutschland hat die österreichische Bundesregierung in Abstimmung mit der deutschen Bundesregierung die vollständige Öffnung für den 15. Juni angekündigt. Gespräche mit weiteren Nachbarländern laufen. Sämtliche Informationen zu Ein- und Ausreise von und nach Deutschland finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammengefasst Auch die Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) ist von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Damit ist Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mittelberg die Einreise nach Österreich über Deutschland möglich. (Quelle: Land Vorarlberg) Personen, die aus Nachbarländern nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID-19 vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, können auf den Test verzichten, wenn sie sich zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten. FAQs zu Grenzübertritten des Landes Vorarlberg (hier als PDF Download) Einreise auf dem Luftweg Die Einreise von außerhalb des Schengenraums auf dem Luftweg ist Drittstaatenangehörigen untersagt. Drittstaatenangehörige, die aus dem Schengenraum auf dem Luftweg einreisen, haben ein Gesundheitszeugnis vorzulegen oder eine 14-tägige Quarantäne zu absolvieren. Informationen über die aktuellen Beschränkungen beim Bundesministerium für Inneres. Zugverbindungen Der Personenzugverkehr zwischen Österreich und Italien, Slowenien, Schweiz, Slowakei und Tschechischer Republik ist eingestellt. Die Zugverbindungen zwischen Österreich und Deutschland sowie Ungarn sind eingeschränkt. Der Schienen-Nahverkehr sowie der ÖBB Fernverkehr innerhalb Österreichs ist seit 18. Mai wieder im Normalbetrieb unterwegs. Informationen über aktuelle Fahrpläne der Österreichischen Bundesbahnen hier (ÖBB).
Flugverbindungen Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sind mit einem eingeschränkten Angebot in Betrieb. Der reguläre Flugbetrieb von Austrian Airlines bleibt bis vorerst 7. Juni eingestellt. Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich stattfindet. Die Flugverbindung Altenrhein (CH) nach Wien ist eingestellt bis voraussichtlich 2. Juni. Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich stattfindet. Derzeit keine Visa-Ausstellung Die österreichischen Botschaften und Konsulate stellen weltweit derzeit keine Visa aus. Stornierungen von Reisen Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw. Ihren Vertragspartner. Bitte beachten Sie: sämtliche Informationen haben wir mit bestmöglicher Sorgfalt recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewähr auf Richtigkeit übernehmen. Links & Informationen zu den zuständigen Stellen Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe: FAQs Härtefallfonds für Privatzimmervermieter in Vorarlberg Infopoint der WKÖ: Tel 0590099 4352 Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at Rechtsfragen der WKÖ Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Fachverbandes der Hotellerie der WKO. Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie vorübergehend auf einer separaten Serviceseite: Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
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