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Der Kluge baut vor. Jetzt mit dem MULTI-Rechtsschutz. Der MULTI-Rechtsschutz verteidigt Ihre Kein Risiko dank MULTI- Wie können Sie dem MULTI- Rechte und diejenigen Ihrer Familie Rechtsschutz Rechtsschutz beitreten? Jede Person kann unverhofft in einen Rechts- Der MULTI-Rechtsschutz steht mit Rat und Tat Füllen Sie auf www.angestellte.ch das Anmel- streit geraten, sei es als Verkehrsteilnehmer zur Seite und bezahlt die Kosten bis max. CHF deformular MRS aus. Sie werden einen Ein- oder in anderen Bereichen als Privatperson. 300 000.– pro Fall (Anwalt, Experten, Gerichts- zahlungsschein erhalten. Der Beitritt erfolgt Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden, vor und Verfahrenskosten). einfach mit der Überweisung der Prämie. Des- allem bei unklarer Rechtslage oder wenn ein halb wird keine Police ausgestellt. Rechtsanwalt beigezogen werden muss. Was tun bei einem Rechtsstreit? Bei Streitigkeiten rund um das Arbeits- Das ideale Modell für höchste Sicherheit und Sozialversicherungsrecht: Wenden Sie sich an Angestellte Schweiz, Einzigartige Leistungen 044 360 11 11. für Opfer von Gewalt Bei allen übrigen Rechtsstreitigkeiten: Wenden Sie sich an Coop Rechtsschutz, MULTI-Rechtsschutz 062 836 00 00. Internet-Rechtsschutz bis CHF 50 000.– Erweiterter Rechtsschutz optional exklusiv für Mitglieder MULTI-Rechtsschutz – viel Schutz für wenig Geld Umfassender Rechtsschutz für Mitglied und Familie rund um Verkehr, Freizeit, Privat- Überzeugen Sie sich selbst: Auf den folgenden bereich bis CHF 300 000.– sowie Arbeits- und Seiten finden Sie Fallbeispiele und die Allge- Sozialversicherungsrecht für Familienmitglieder meinen Versicherungsbedingungen (AVB). Automatische Leistung Rechtsschutz für das Mitglied der Angestellten Schweiz; rund um Arbeit und Sozialversicherung im Mitgliederbeitrag inbegriffen Eine Rechtsberatung bis CHF 300.– pro Jahr in sämtlichen Rechtsbereichen 2 3
neue Die Überlegenheit des MULTI- Leistung Rechtsschutzes zeigt sich im Detail. Noch mehr Schutz Wir schützen Ihre Rechte. Wir schützen Ihre Rechte. Hinter dem MULTI-Rechtsschutz steht Bereich Privatrechtsschutz Bereich Internet-Rechtsschutz die Spezialistin Coop Rechtsschutz. Sie Coop Rechtsschutz Dank dem Internet wird vieles einfa- trägt das Risiko und erbringt die Leis- unterstützt Sie bei Streitigkeiten cher: Tickets bestellen, Reisen buchen, tungen. In diesen Bereichen können Sie mit Versicherungen (z. B. Privathaft- Mietwagen reservieren, Zahlungen erle- zum Beispiel auf sie zählen: pflichtversicherung, Hausratversicherung, digen, Daten und Fotos verwalten. Doch Reiseversicherung) das Internet bringt auch vermehrt Risi- Bereich Verkehrsrechtsschutz setzt sich für Sie ein bei Streit mit dem ken wie Betrug und Datenmissbrauch. Coop Rechtsschutz Vermieter (z. B. wegen überrissener Deshalb schützt Sie der Internet-Rechtsschutz fordert Schadenersatz, wenn Sie im Mietzinserhöhung, zu hoher Nebenkosten, zusätzlich bei Rechtsstreitigkeiten, die aus der Strassenverkehr jemand verletzt oder Wohnungsmängeln usw.) Nutzung des Internets entstehen können: Daten schützen – Risiko minimieren Ihnen Sachschaden zufügt unterstützt Sie bei Streitigkeiten aus Vor Betrug und Datenmissbrauch können wir kämpft gegen ungerechtfertigte Bussen Verträgen (z. B. als Patient, Reisender, bei Streitigkeiten aus über das Internet Sie nicht schützen. Aber Sie selbst können Ihre oder ungerechtfertigten Entzug des Abonnent, Konsument usw.) abgeschlossenen Verträgen Daten besser schützen. Führerausweises unterstützt Sie bei Konflikten mit Nachbarn wenn jemand Ihre Kreditkarte im Internet Nützliche Tipps und Informationen finden Sie unterstützt Sie bei Auseinandersetzungen und Miteigentümern missbraucht auf den folgenden Websites: im Zusammenhang mit dem Fahrzeug erteilt sogar auch eine Beratung in allen wenn jemand Ihre Daten hackt und (Kauf, Leasing, Miete, Reparatur usw.) übrigen Bereichen, die in der Regel nicht unberechtigt Ihre Accounts nutzt www.kobik.ch hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit Versi- versicherbar sind bei Verleumdung (Cyber-Mobbing) (Koordinationsstelle zur Bekämpfung von cherungen, z. B. Haftpflichtversicherung, bei Drohung, Nötigung oder Cyber-Kriminalität) Kaskoversicherung) Eine einzigartige Exklusivität Erpressung www.skppsc.ch verteidigt Sie im Strafverfahren nach Opfer von Gewaltverbrechen können auf bei Verletzung von Urheberrechten (Schweizerische Kriminalprävention) einem Unfall namhafte finanzielle Unterstützung zählen: Unabhängig von einer anderen Versicherung Die Kosten für Anwalt und Gericht werden wird ein Todesfall- und Invaliditätskapital bis CHF 50 000.– pro Fall übernommen. ausbezahlt. Zudem sind Heilungskosten und Sachschäden gedeckt, die keine andere Versi- cherung übernimmt. 4 5
Allgemeine Versicherungsbedingungen MULTI-Rechtsschutz (AVBAS16) Ihre Vorteile auf einen Blick Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages zwischen der Wir schützen Ihre Rechte. Angestellten Schweiz und Coop Rechtsschutz. Mit dem MULTI-Rechtsschutz Das üblicherweise Kleingedruckte finden Sie Der Vertragsinhalt richtet sich nach den 2. Versicherte Leistungen profitieren Sie mehrfach: auf den folgenden Seiten zu Ihrer Orientierung nachstehenden Allgemeinen Versicherungs- Die Coop Rechtsschutz gewährt in den ideale Ergänzung zum beruflichen Rechts- klar und lesbar dargestellt. bedingungen, dem Bundesgesetz über den abschliessend aufgezählten Fällen folgende schutz der Angestellten Schweiz Versicherungsvertrag, dem Bundesgesetz be- Leistungen: umfassender Rechtsschutz rund um Verkehr, treffend die Aufsicht über Versicherungsunter- die Wahrnehmung der rechtlichen Inter- Freizeit und Privatbereich – für Sie und Ihre nehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) essen durch den Rechtsdienst der Coop Familie sowie der Verordnung über die Beaufsichti- Rechtsschutz kein Kostenrisiko: Anwalt und Verfahrens gung von privaten Versicherungsunternehmen Bezahlung bis maximal CHF 300 000.– pro kosten werden übernommen – (Aufsichtsverordnung, AVO). Fall, sofern keine spezielle Leistungsbe- bis max. CHF 300 000.– schränkung festgehalten ist: Internet-Rechtsschutz weltweit Allgemeine Bestimmungen – der Kosten von beauftragten Rechts- automatisch mitversichert bis max. 1. Versicherte Personen anwälten CHF 50 000.– Versichert sind Mitglieder der Angestellten – der Kosten von beauftragten Experten spezielle Leistungen für Opfer von Schweiz, welche die Prämie bezahlt haben, – der zulasten des Versicherten gehenden Gewaltverbrechen sowie deren: Verfahrens- und Gerichtskosten rechtliche Unterstützung durch 1.1 Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt – der an die Gegenpartei zu entrichtenden Spezialisten wohnhafte Lebensgefährten Prozessentschädigungen freie Anwaltswahl 1.2 ledige und nicht erwerbstätige Kinder – von Strafkautionen zur Vermeidung einer ausgezeichneter Service und Hausgenossen Untersuchungshaft. Diese Leistung wird unschlagbar günstig: Jahresprämie CHF 138.–; nur vorschussweise erbracht und ist der vergleichbare Rechtsschutzversicherungen Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten. kosten zwischen CHF 300.– und CHF 400.– 6 7
Nicht bezahlt werden: 4. Ausschlüsse im Allgemeinen 5. K ündigung und Erlöschen des Bussen Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen: Versicherungsvertrages Schadenersatz in welchen der Rechtsschutz der Die Versicherung erneuert sich jeweils um ein Kosten, zu deren Übernahme ein haft Angestellten Schweiz zum Tragen kommt Jahr, sofern sie nicht bis spätestens 30. Novem pflichtiger Dritter verpflichtet ist unter in Ziffer 1 erwähnten versicherten ber per 31. Dezember schriftlich gekündigt Kosten für öffentliche Beurkundung Personen worden ist. Tritt das Mitglied aus dem Verband und Registereinträge gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit der aus, so erlischt der Anspruch auf Leistungen Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und Angestellten Schweiz oder deren Organen des MULTI-Rechtsschutzes mit dem letzten Parteientschädigungen sind abzutreten. gegenüber Anwälten und Experten, die in Tag, für welchen die Prämie bezahlt wurde. einem versicherten Rechtsschutzfall tätig 3. Zeitliche Deckung und Wartefrist sind 6. Mitteilungen Massgebend für den zeitlichen Versiche im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechts- rungsschutz ist der Zeitpunkt des Grund Begehung einer Straftat sowie bei vorsätz- schutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder ereignisses. Rechtsschutz wird nur gewährt, lich verursachten Rechtsschutzfällen an eine Geschäftsstelle zu richten. wenn das Grundereignis nach dem Beitritt im Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- zum MULTI-Rechtsschutz bzw. nach Ab- nissen oder Unruhen 7. Gerichtsstand lauf der Wartefrist eingetreten ist. Was als im Zusammenhang mit dem reinen Inkasso Als Gerichtsstand wird der schweizerische Grundereignis gilt, ist in den Tabellen unter von Forderungen sowie bei Fällen im Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz den Ziffern 14, 16 und 18 definiert. Zusammenhang mit abgetretenen Forde- der Coop Rechtsschutz) vereinbart. rungen im Zusammenhang mit Forderungen, welche auf versicherte Personen in deren Eigenschaft als Erben übergegangen sind im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit 8 9
Rechtsschutzfall Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht tungen erbracht, wenn in der Hauptsache das sichtigung der gesetzlichen Bestimmungen 8. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei Ergebnis vorteilhafter ist als gemäss Beurtei- nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der weitere vorzuschlagen, von denen einer ak- lung durch die Coop Rechtsschutz. Jede versicherte Person hat nach Massgabe Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlan- zeptiert werden muss. Vor Beauftragung des Datenschutzgesetzes das Recht, von der gen schriftlich, zu melden. Fälle aus dem Ar- des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine 11. Datenschutz Coop Rechtsschutz Auskunft darüber zu ver beits- und Sozialversicherungsrecht sind dem Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz ein- Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine langen, ob und welche Daten über sie in den Rechtsdienst der Angestellten Schweiz zu zuholen. Bei Missachten dieser Bestimmung unentbehrliche Grundlage des Versicherungs Datensammlungen bearbeitet werden. Es melden. Der Versicherte hat die Coop Rechts- kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen geschäfts. kann verlangt werden, dass unrichtige Daten schutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutz- kürzen. Bestehen für einen Anwaltswechsel Bei der Bearbeitung der Personendaten gel- gelöscht werden. falles zu unterstützen, die notwendigen Voll- keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die ten die Vorschriften des Bundesgesetzes über machten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. den Datenschutz und seine Verordnung. Wenn zugehende Mitteilungen, insbesondere von nötig holt die Coop Rechtsschutz im Schaden- Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten. 10. Verfahren bei Meinungs formular die erforderliche Einwilligung ein. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten verschiedenheiten Während der Vertragsdauer ist die Datenbear- kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen Bei Meinungsverschiedenheiten über das wei- beitung bei der Meldung eines Schadenfalles so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten tere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche erforderlich. Zur Abklärung des Sachverhaltes entstanden sind. Bei grober Verletzung kön- die Coop Rechtsschutz als aussichtslos be- kann es notwendig sein, Anfragen an Dritte nen die Leistungen verweigert werden. urteilt, wird auf Verlangen des Versicherten zu richten und mit diesen die Personendaten ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als auszutauschen (Berufsverband, um die Ver- 9. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien sicherungsdeckung abzuklären; Doppelversi- Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen cherungen, um die Deckung abzuklären und mit dem Versicherten die zu seiner Interessen- richtet sich das Verfahren nach den Bestim- die Fallbearbeitung zu koordinieren). Die Da- wahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich mungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der tensammlungen der Coop Rechtsschutz wer- der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwen- schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). den elektronisch und in Papierform geführt. dig erweist, insbesondere bei Gerichts- oder Leitet eine versicherte Person bei Ablehnung Sie sind nach Massgabe des Datenschutzge- Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkol- der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen setzes gegen unberechtigte Einsichtnahme lision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Prozess ein, so werden die vertraglichen Leis- geschützt. Die Daten werden unter Berück- 10 11
Verkehrsrechtsschutz 12. Versicherte Personen • Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges 13. Versicherte Fahrzeuge auf eine versicherte Person in und Eigenschaften • Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder auf eine versicherte Person immatriku- der Schweiz immatrikulierte und Die gemäss Ziffer 1 versicherten Personen als Passagier irgendeines Transportmittels lierte Motorfahrzeuge (inkl. eventuellen stationierte Wasserfahrzeuge • Eigentümer oder Halter eines versicherten Lenker und Passagiere eines versicherten Ersatzfahrzeugs) durch eine versicherte Person Fahrzeuges Fahrzeuges gemietete Motorfahrzeuge 14. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Warte- Grundereignis Leistungsbeschränkung Besonderheiten Geltung frist (gem. Ziffer 3) a) Geltendmachung von ausser weltweit keine Zeitpunkt der Verursachung des ausserhalb Europas Mindeststreitwert CHF 300.– vertraglichem Schadenersatz Schadens CHF 30 000.– nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher resp. sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit dessen Haftpflichtversicherung zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine ver Europa und Mittel keine Zeitpunkt des keine Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdeliktes sicherte Person meerrandstaaten Gesetzesverstosses erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleichkommenden Einstellung Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in an- getrunkenem Zustand mit über 1,6 ‰ oder unter Drogeneinfluss c) Administrativverfahren Europa und Mittel keine Zeitpunkt des keine nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in meerrandstaaten Gesetzesverstosses angetrunkenem Zustand mit über 1,6 ‰ oder unter Drogeneinfluss, sowie Fälle über die Wiedererlangung des Führerausweises d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Europa und Mittel 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den keine Mindeststreitwert CHF 300.– Versicherung oder Krankenkasse meerrandstaaten Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkas- se auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung e) Rechtsstreitigkeiten aus obliga Europa und Mittel 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösen- CHF 3 000.– Mindeststreitwert CHF 300.– tionenrechtlichen Verträgen im meerrandstaaten den Ereignisses Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbs Zusammenhang mit versicherten mässigen Verträgen Fahrzeugen f) Verfahren mit Steuerbehörden Europa und Mittel 3 Monate Zeitpunkt der keine betreffend Motorfahrzeugsteuern meerrandstaaten Verfügung g) Beratungsrechtsschutz in sämtli- Europa und Mittel 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösen- CHF 300.– Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung chen übrigen Rechtsstreitigkeiten meerrandstaaten den Ereignisses 15. Für folgende speziellen Rechts- Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- versicherten Fahrzeugen, die dem ent- der Teilnahme an Wettkämpfen oder schutzfälle gilt nur der Beratungs- schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im geltlichen Personentransport oder der Rennen, inkl. Trainings rechtsschutz gemäss Ziffer 14 g Zusammenhang mit: Fahrschule dienen 12 13
Privatrechtsschutz 16. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Warte- Grundereignis Leistungsbeschränkung Besonderheiten und Eigenschaften Geltung frist (gem. Ziffer 3) a) Geltendmachung von ausser weltweit keine Zeitpunkt der Verursachung ausserhalb Europas Mindeststreitwert CHF 300.– vertraglichem Schadenersatz des Schadens CHF 30 000.– Nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher resp. sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit dessen Haftpflichtversicherung zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine Europa und Mittel- keine Zeitpunkt des Gesetzesver- keine Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts versicherte Person meerrandstaaten stosses erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleichkommenden Einstellung c) Rechtsstreitigkeiten mit einer Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das keine Mindeststreitwert CHF 300.– Versicherung oder Krankenkasse meerrandstaaten den Versicherungsanspruch Bei Fällen im Zusammenhang mit einer Arbeits- oder gegenüber der Versicherung Erwerbsunfähigkeit sind nur die unter Ziffer 1.1 und 1.2 oder Krankenkasse auslöst, aufgeführten Personen versichert ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung d) Rechtsstreitigkeiten als Mieter Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit keine Mindeststreitwert CHF 300.– gegenüber dem Vermieter meerrandstaaten auslösenden Ereignisses e) Rechtsstreitigkeiten als Arbeitneh- Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit keine Mindeststreitwert CHF 300.– mer gegenüber dem Arbeitgeber meerrandstaaten auslösenden Ereignisses Versichert sind nur die unter Ziffer 1.1 und 1.2 aufgeführten Personen f) Rechtsstreitigkeiten aus übrigen Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit Für Fälle im Zusammenhang mit dem Mindeststreitwert CHF 300.– obligationenrechtlichen Verträgen meerrandstaaten auslösenden Ereignisses Bau, Umbau, Abbruch von Liegen- Nicht versichert sind: Rechtsstreitigkeiten aus Konkubinat schaften, sofern eine behördliche Für online abgeschlossene Verträge mit einem Vertragspartner Bewilligung notwendig ist, gilt eine ausserhalb Europa gelten die Regelungen gemäss Ziffer 19 a Beschränkung auf CHF 3 000.– g) zivilrechtliche Streitigkeiten mit Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit CHF 3 000.– Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit direkt angrenzenden Nachbarn meerrandstaaten auslösenden Ereignisses selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. wegen Immissionen und Grenz- Geschäftseinheiten fragen h) zivilrechtliche Streitigkeiten aus Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit CHF 3 000.– Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum, beschränkten dingli- meerrandstaaten auslösenden Ereignisses selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. chen Rechten oder Besitz Geschäftseinheiten i) Beratungsrechtsschutz in sämtli- Europa und Mittel- 3 Monate Zeitpunkt des den Streit CHF 300.– Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung chen übrigen Rechtsstreitigkeiten meerrandstaaten auslösenden Ereignisses 14 15
Privatrechtsschutz Opfer von Gewaltverbrechen 17. Für folgende speziellen Rechts- dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchenrecht, 18. L eistungen für Opfer von Gewalt- schutzfälle gilt nur der Beratungs- öffentlichem Bau- und Planungsrecht sowie verbrechen rechtsschutz gemäss Ziffer 16 i Enteignungsrecht Für Opfer von Gewaltverbrechen hat die Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- dem Betreibungs- und Konkursrecht über Coop Rechtsschutz eine spezielle Unfallver - schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im das Vermögen eines Versicherten sicherung abgeschlossen. Die Versicherungs- Zusammenhang mit: Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf- bedingungen, die im Wesentlichen nachfolgen- selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette den Inhalt haben, werden dem Versicherten als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eig- auf Verlangen ausgehändigt. oder nicht selbst bewohnten Liegenschaf- nungsprüfung erforderlich ist ten sowie Ferienwohnungen, welche länger Motorfahrzeugen Versicherte Personen und Ereignisse Versicherte Leistungen als zwei Monate im Jahr vermietet werden Versichert sind diejenigen Personen, welche a) Todesfall dem Erwerb, der Veräusserung, der gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri- CHF 150 000.– Verpfändung und der Vermietung von vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle, Liegenschaften und Grundstücken, die eine versicherte Person durch ein Verbre- b) Ganzinvalidität inkl. Time-Sharing-Verträge, sowie der chen erleidet. CHF 300 000.– bzw. eine lebenslängliche Auflösung von gemeinschaftlichem Rente für über 65-jährige Personen, be- Eigentum an solchen rechnet nach einer speziellen Rententafel der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Ver- treter oder Gesellschafter von juristischen c) Heilungskosten Personen oder Personengesellschaften betraglich unbegrenzt während 5 Jahren d) Sachschäden bis CHF 5 000.– pro Fall für Schäden an Sachen, die ein Versicherter auf sich oder mit sich trägt, soweit der Schaden im Zu- sammenhang mit einem versicherten Er- eignis steht 16 17
Internet-Rechtsschutz Versichert sind die nachfolgenden Rechtsschutzfälle, sofern sie im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets stehen und die Interessen der versicherten Personen betreffen. Die Versiche- rung gilt weltweit. 19. V ersicherte Rechtsschutzfälle Wartefrist Grundereignis (gem. Ziffer 3) Leistungsbeschränkung Besonderheiten und Eigenschaften a) Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, die 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF 50 000.– M indeststreitwert beträgt CHF 200.– über das Internet abgeschlossen wurden Ereignisses Bei Fällen im Zusammenhang Falls bei Fällen im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Falschlieferung mit Verträgen über die Veräus bzw. einem Betrug die rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen serung von Immobilien und mit nach der Schadensmeldung ergebnislos war, werden die Kosten des Verträgen über Time-Sharing Einkaufs bis max. CHF 1 000.– übernommen. Versichert sind max. zwei besteht nur Anspruch auf eine Schadenfälle pro Kalenderjahr Rechtsberatung im Umfang von Bei Versicherungsverträgen werden die Leistungen auf Streitigkeiten, die CHF 500.– sich auf das Zustandekommen des Vertrages beziehen, beschränkt b) Rechtsstreitigkeiten als Opfer von keine Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF 50 000.– Leistungen werden erbracht, sofern der Kreditkartenmissbrauch über das Kreditkartenmissbrauch Ereignisses Internet begangen wurde c) Rechtsstreitigkeiten als Opfer von keine Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF 50 000.– Falls eine rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der Phishing und Hacking Ereignisses Schadensmeldung erfolglos war, werden die Kosten bis max. CHF 1 000.– (Account-Missbrauch) übernommen, welche bei unautorisiertem Kauf/Verkauf durch Dritte vom eigenen Konto in Form von Minderung des Guthabens entstehen (Vermögensschaden). Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr d) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses CHF 50 000.– Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die mit Cyber-Mobbing gegen eine versicher- Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF 1 000.– te Person übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr e) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses CHF 50 000.– Z usätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die mit einer Drohung, Nötigung, Erpressung Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF 1 000.– gegen eine versicherte Person übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr f) Rechtsstreitigkeiten aus Verletzung von keine Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF 50 000.– Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen, in denen die versicherte Urheber-, Namens- und Markenrechten Ereignisses Beim passiven Urheberrechts- Person einen Domain-Namen registriert hat, der mit bekannten Kenn- (aktiver und passiver Urheberrechts- schutz (Urheberrechtsverletzung), zeichen identisch ist, um es dem betroffenen Kennzeicheninhaber zu schutz) begangen durch die versicherte verunmöglichen, seinen Web-Auftritt unter dieser Internet-Adresse Person, besteht eine Leistungsbe- zu präsentieren (sog. Domain Name Grabbing) schränkung von CHF 1 000.– 18 19
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: T. +41 62 836 00 36 Hauptsitz Angestellte Schweiz Coop Rechtsschutz AG Martin-Disteli-Strasse 9 Entfelderstrasse 2 Postfach 234 Postfach 2502 4601 Olten 5001 Aarau T. +41 44 360 11 11 T. +41 62 836 00 00 F. +41 44 360 11 12 ES16d 01.16 F. +41 62 836 00 01 www.angestellte.ch Büro Lausanne Coop Protection Juridique SA Av. de Beaulieu 19 Case postale 5764 1002 Lausanne T. +41 21 641 61 20 F. +41 21 641 61 21 Büro Bellinzona Coop Protezione Giuridica SA Viale Stazione 31 6500 Bellinzona T. +41 91 825 81 80 F. +41 91 825 95 15 Internet www.cooprecht.ch info@cooprecht.ch
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