Sichern Sie sich Ihre Rechte

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Sichern Sie sich Ihre Rechte
Sichern Sie
MULTI-Rechtsschutz

Die ideale Ergänzung zu
Ihrer Mitgliedschaft!
                          sich Ihre
                          Rechte
                          Sie erhalten dazu unsere
                          volle Unterstützung und Hilfe.

                                           In Zusammenarbeit mit:
Sichern Sie sich Ihre Rechte
Der Kluge baut vor.
    Jetzt mit dem MULTI-Rechtsschutz.

    Der MULTI-Rechtsschutz verteidigt Ihre              Kein Risiko dank MULTI-                                         Wie können Sie dem MULTI-
    Rechte und diejenigen Ihrer Familie                 Rechtsschutz                                                    Rechtsschutz beitreten?
    Jede Person kann unverhofft in einen Rechts-        Der MULTI-Rechtsschutz steht mit Rat und Tat                    Füllen Sie auf www.angestellte.ch das Anmel-
    streit geraten, sei es als Verkehrsteilnehmer       zur Seite und bezahlt die Kosten bis max. CHF                   deformular MRS aus. Sie werden einen Ein-
    oder in anderen Bereichen als Privatperson.         300 000.– pro Fall (Anwalt, Experten, Gerichts-                 zahlungsschein erhalten. Der Beitritt erfolgt
    Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden, vor     und Verfahrenskosten).                                          einfach mit der Überweisung der Prämie. Des-
    allem bei unklarer Rechtslage oder wenn ein                                                                         halb wird keine Police ausgestellt.
    Rechtsanwalt beigezogen werden muss.
                                                                                                                        Was tun bei einem Rechtsstreit?
                                                                                                                          Bei Streitigkeiten rund um das Arbeits-
    Das ideale Modell für höchste Sicherheit                                                                               und Sozialversicherungsrecht: Wenden Sie
                                                                                                                           sich an Angestellte Schweiz,
                    Einzigartige Leistungen                                                                                044 360 11 11.
                    für Opfer von Gewalt                                                                                  Bei allen übrigen Rechtsstreitigkeiten:
                                                                                                                           Wenden Sie sich an Coop Rechtsschutz,
                                                                                            MULTI-Rechtsschutz             062 836 00 00.
                                          Internet-Rechtsschutz
                                            bis CHF 50 000.–                      Erweiterter Rechtsschutz optional
                                                                                              exklusiv für Mitglieder   MULTI-Rechtsschutz –
                                                                                                                        viel Schutz für wenig Geld
                                  Umfassender Rechtsschutz für Mitglied
                               und Familie rund um Verkehr, Freizeit, Privat-                                           Überzeugen Sie sich selbst: Auf den folgenden
                              bereich bis CHF 300 000.– sowie Arbeits- und                                              Seiten finden Sie Fallbeispiele und die Allge-
                              Sozialversicherungsrecht für Familienmitglieder
                                                                                                                        meinen Versicherungsbedingungen (AVB).

                                                                                              Automatische Leistung
                                      Rechtsschutz für das Mitglied
                                                                                           der Angestellten Schweiz;
                                  rund um Arbeit und Sozialversicherung
                                                                                                im Mitgliederbeitrag
                                                                                                          inbegriffen

                                    Eine Rechtsberatung bis CHF 300.–
                                  pro Jahr in sämtlichen Rechtsbereichen

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Sichern Sie sich Ihre Rechte
neue
    Die Überlegenheit des MULTI-                                                                                                                                                  Leistung
    Rechtsschutzes zeigt sich im Detail.                                                             Noch mehr Schutz
    Wir schützen Ihre Rechte.                                                                        Wir schützen Ihre Rechte.

    Hinter dem MULTI-Rechtsschutz steht             Bereich Privatrechtsschutz                       Bereich Internet-Rechtsschutz
    die Spezialistin Coop Rechtsschutz. Sie         Coop Rechtsschutz                                Dank dem Internet wird vieles einfa-
    trägt das Risiko und erbringt die Leis-           unterstützt Sie bei Streitigkeiten            cher: Tickets bestellen, Reisen buchen,
    tungen. In diesen Bereichen können Sie               mit Versicherungen (z. B. Privathaft-       Mietwagen reservieren, Zahlungen erle-
    zum Beispiel auf sie zählen:                         pflichtversicherung, Hausratversicherung,   digen, Daten und Fotos verwalten. Doch
                                                         Reiseversicherung)                          das Internet bringt auch vermehrt Risi-
    Bereich Verkehrsrechtsschutz                      setzt sich für Sie ein bei Streit mit dem    ken wie Betrug und Datenmissbrauch.
    Coop Rechtsschutz                                   ­Vermieter (z. B. wegen überrissener         Deshalb schützt Sie der Internet-Rechtsschutz
      fordert Schadenersatz, wenn Sie im                Mietzinserhöhung, zu hoher Nebenkosten,     zusätzlich bei Rechts­streitigkeiten, die aus der
       Strassenverkehr jemand verletzt oder              Wohnungsmängeln usw.)                       Nutzung des Internets entstehen können:             Daten schützen – Risiko minimieren
        Ihnen Sachschaden zufügt                      unterstützt Sie bei Streitigkeiten aus                                                            Vor Betrug und Datenmissbrauch können wir
      kämpft gegen ungerechtfertigte Bussen            Verträgen (z. B. als Patient, Reisender,       bei Streitigkeiten aus über das Internet         Sie nicht schützen. Aber Sie selbst können Ihre
        oder ungerechtfertigten Entzug des              Abonnent, Konsument usw.)                       abgeschlossenen Verträgen                        Daten besser schützen.
       ­Führerausweises                               unterstützt Sie bei Konflikten mit Nachbarn     wenn jemand Ihre Kredit­karte im Internet        Nützliche Tipps und Informationen finden Sie
      unterstützt Sie bei Auseinandersetzungen          und Miteigentümern                              missbraucht                                     auf den folgenden Websites:
        im Zusammenhang mit dem Fahrzeug              erteilt sogar auch eine Beratung in allen       wenn jemand Ihre Daten hackt und
       (Kauf, Leasing, Miete, Reparatur usw.)            übrigen Bereichen, die in der Regel nicht      ­unberechtigt Ihre Accounts nutzt                  www.kobik.ch
      hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit Versi-         versicherbar sind                             bei Verleumdung (Cyber-Mobbing)                     (Koordinationsstelle zur Bekämpfung von
        cherungen, z. B. Haftpflichtversicherung,                                                      bei Drohung, Nötigung oder                          Cyber-Kriminalität)
        Kaskoversicherung)                          Eine einzigartige Exklusivität                       Erpressung                                        www.skppsc.ch
      verteidigt Sie im Strafverfahren nach      Opfer von Gewaltverbrechen können auf              bei Verletzung von Urheberrechten                   (Schweizerische Krimi­nalprävention)
        einem Unfall                                namhafte finanzielle Unterstützung zählen:
                                                    Unabhängig von einer anderen Versicherung        Die Kosten für Anwalt und Gericht werden
                                                    wird ein Todesfall- und Invaliditätskapital      bis CHF 50 000.– pro Fall übernommen.
                                                    ausbezahlt. Zudem sind Heilungskosten und
                                                    Sachschäden gedeckt, die keine andere Versi-
                                                    cherung übernimmt.

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Sichern Sie sich Ihre Rechte
Allgemeine Versicherungsbedingungen
                                                                                                        MULTI-Rechtsschutz (AVBAS16)
    Ihre Vorteile auf einen Blick                                                                       Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages zwischen der
    Wir schützen Ihre Rechte.                                                                           Angestellten Schweiz und Coop Rechtsschutz.

    Mit dem MULTI-Rechtsschutz                         Das üblicherweise Kleingedruckte finden Sie      Der Vertragsinhalt richtet sich nach den         2. Versicherte Leistungen
    profitieren Sie mehrfach:                          auf den folgenden Seiten zu Ihrer Orientierung   nachstehenden Allgemeinen Versicherungs-         Die Coop Rechtsschutz gewährt in den
      ideale Ergänzung zum beruflichen Rechts-        klar und lesbar dargestellt.                     bedingungen, dem Bundesgesetz über den           abschliessend aufgezählten Fällen folgende
                                                                                                                                                         ­
       schutz der Angestellten Schweiz                                                                  Versicherungsvertrag, dem Bundesgesetz be-       Leistungen:
      umfassender Rechtsschutz rund um Verkehr,                                                        treffend die Aufsicht über Versicherungsunter-     die Wahrnehmung der rechtlichen Inter-
       Freizeit und Privatbereich – für Sie und Ihre                                                    nehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)          essen durch den Rechtsdienst der Coop
       Familie                                                                                          sowie der Verordnung über die Beaufsichti-          Rechtsschutz
      kein Kostenrisiko: Anwalt und Verfahrens­                                                        gung von privaten Versicherungsunternehmen         Bezahlung bis maximal CHF 300 000.– pro
       kosten werden übernommen –                                                                       (Aufsichtsverordnung, AVO).                         Fall, sofern keine spezielle Leistungsbe-
       bis max. CHF 300 000.–                                                                                                                               schränkung festgehalten ist:
      Internet-Rechtsschutz weltweit                                                                   Allgemeine Bestimmungen                            – der Kosten von beauftragten Rechts-
       automatisch mitversichert bis max.                                                               1. Versicherte Personen                               anwälten
       CHF 50 000.–                                                                                     Versichert sind Mitglieder der Angestellten        – der Kosten von beauftragten Experten
      spezielle Leistungen für Opfer von                                                               Schweiz, welche die Prämie bezahlt haben,          – der zulasten des Versicherten gehenden
       Gewaltverbrechen                                                                                 sowie deren:                                          Verfahrens- und Gerichtskosten
      rechtliche Unterstützung durch                                                                   1.1 Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt          – der an die Gegenpartei zu entrichtenden
       Spezialisten                                                                                          wohnhafte Lebensgefährten                        Prozessentschädigungen
      freie Anwaltswahl                                                                                1.2 ledige und nicht erwerbstätige Kinder         – von Strafkautionen zur Vermeidung einer
      ausgezeichneter Service                                                                               und Hausgenossen                                 Untersuchungshaft. Diese Leistung wird
      unschlagbar günstig: Jahresprämie CHF 138.–;                                                                                                           nur vorschussweise erbracht und ist der
    	vergleichbare Rechtsschutzversicherungen                                                                                                                Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten.
       kosten zwischen CHF 300.– und CHF 400.–

6                                                                                                                                                                                                       7
Sichern Sie sich Ihre Rechte
Nicht bezahlt werden:                             4. Ausschlüsse im Allgemeinen                    5. K
                                                                                                           ündigung und Erlöschen des
      Bussen                                         Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen:          Versicherungsvertrages
      Schadenersatz                                    in welchen der Rechtsschutz der              Die Versicherung erneuert sich jeweils um ein
      Kosten, zu deren Übernahme ein haft­               Angestellten Schweiz zum Tragen kommt        Jahr, sofern sie nicht bis spätes­tens 30. Novem­
       pflichtiger Dritter verpflichtet ist             unter in Ziffer 1 erwähnten versicherten     ber per 31. Dezember schriftlich gekündigt
      Kosten für öffentliche Beurkundung                 Personen                                     worden ist. Tritt das Mitglied aus dem Verband
       und Registereinträge                             gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit der      aus, so erlischt der Anspruch auf Leistungen
    Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und           Angestellten Schweiz oder deren Organen      des MULTI-Rechtsschutzes mit dem letzten
    Parteientschädigungen sind abzutreten.              gegenüber Anwälten und Experten, die in       Tag, für welchen die Prämie bezahlt wurde.
                                                          einem versicherten Rechtsschutzfall tätig
    3. Zeitliche Deckung und Wartefrist                   sind                                         6. Mitteilungen
    Massgebend für den zeitlichen Versiche­­            im Zusammenhang mit der vorsätzlichen      Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechts­-
    rungsschutz ist der Zeitpunkt des Grund­­­            Begehung einer Straftat sowie bei vorsätz-   schutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder
    ereignisses. Rechtsschutz wird nur gewährt,           lich verursachten Rechtsschutzfällen         an eine Geschäftsstelle zu richten.
    wenn das Grundereignis nach dem Beitritt            im Zusammenhang mit kriegerischen Ereig-
    zum MULTI-Rechtsschutz bzw. nach Ab-                  nissen oder Unruhen                          7. Gerichtsstand
    lauf der Wartefrist eingetreten ist. Was als        im Zusammenhang mit dem reinen In­kasso      Als Gerichtsstand wird der schweizerische
    ­Grund­ereignis gilt, ist in den Tabellen unter       von Forderungen sowie bei Fällen im          Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz
     den ­Ziffern 14, 16 und 18 definiert.                Zusammenhang mit abgetretenen Forde-         der Coop Rechtsschutz) vereinbart.
                                                          rungen
                                                        im Zusammenhang mit Forderungen,
                                                          welche auf versicherte Personen in deren
                                                          Eigenschaft als Erben übergegangen sind
                                                        im Zusammenhang mit einer gewerblichen
                                                          Tätigkeit

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Rechtsschutzfall                                   Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht        tungen erbracht, wenn in der Hauptsache das      sichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
     8. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles             zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei     Ergebnis vorteilhafter ist als gemäss Beurtei-   nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt.
     Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der      weitere vorzuschlagen, von denen einer ak-        lung durch die Coop Rechtsschutz.                Jede versicherte Person hat nach Massgabe
     Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlan-        zeptiert werden muss. Vor Beauftragung                                                             des Daten­schutzgesetzes das Recht, von der
     gen schriftlich, zu melden. Fälle aus dem Ar-      des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine        11. Datenschutz                                  Coop Rechtsschutz Auskunft darüber zu ver­
     beits- und Sozialversicherungsrecht sind dem       Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz ein-       Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine    langen, ob und welche Daten über sie in den
     Rechtsdienst der Angestellten Schweiz zu           zuholen. Bei Missachten dieser Bestimmung         unentbehrliche Grundlage des Versicherungs­      Datensammlungen bearbeitet werden. Es
     melden. Der Versicherte hat die Coop Rechts-       kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen        geschäfts.                                       kann verlangt werden, dass unrichtige Daten
     schutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutz-       kürzen. Bestehen für einen Anwaltswechsel         Bei der Bearbeitung der Personendaten gel-       gelöscht werden.
     falles zu unterstützen, die notwendigen Voll-      keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die   ten die Vorschriften des Bundesgesetzes über
     machten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm        dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.        den Datenschutz und seine Verordnung. Wenn
     zugehende Mitteilungen, insbesondere von                                                             nötig holt die Coop Rechtsschutz im Schaden-
     Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten.              10. Verfahren bei Meinungs­                      formular die erforderliche Einwilligung ein.
     Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten            verschiedenheiten                            Während der Vertragsdauer ist die Datenbear-
     kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen         Bei Meinungsverschiedenheiten über das wei-       beitung bei der Meldung eines Schadenfalles
     so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten     tere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche     erforderlich. Zur Abklärung des Sachverhaltes
     entstanden sind. Bei grober Verletzung kön-        die Coop Rechtsschutz als aussichtslos be-        kann es notwendig sein, Anfragen an Dritte
     nen die Leistungen verweigert werden.              urteilt, wird auf Verlangen des Versicherten      zu richten und mit diesen die Personen­daten
                                                        ein Schiedsgerichtsver­fahren eingeleitet. Als    auszutauschen (Berufsverband, um die Ver-
     9. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles             Schiedsrichter wird eine von beiden Par­teien     sicherungsdeckung abzuklären; Doppelversi-
     Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache        bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen           cherungen, um die Deckung abzuklären und
     mit dem Versicherten die zu seiner Interessen-     richtet sich das Verfahren nach den Bestim-       die Fallbearbeitung zu koordinieren). Die Da-
     wahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich            mungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der     tensammlungen der Coop Rechtsschutz wer-
     der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwen-        schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).        den elektronisch und in Papierform geführt.
     dig erweist, insbesondere bei Gerichts- oder       Leitet eine versicherte Person bei Ablehnung      Sie sind nach Massgabe des Datenschutzge-
     Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkol-       der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen      setzes gegen unberechtigte Einsichtnahme
     lision, kann der Versicherte diesen frei wählen.   Prozess ein, so werden die vertraglichen Leis-    geschützt. Die Daten werden unter Berück-

10                                                                                                                                                                                                       11
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Verkehrsrechtsschutz

     12. Versicherte Personen                              • Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges                                13. Versicherte Fahrzeuge                            auf eine versicherte Person in
         und Eigen­schaften                                • Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder                                   auf eine versicherte Person immatriku-             der Schweiz immatrikulierte und
      Die gemäss Ziffer 1 versicherten Personen als         		 Passagier irgendeines Transportmittels                                  lierte Motorfahrzeuge (inkl. eventuellen           stationierte Wasserfahrzeuge
      • Eigentümer oder Halter eines versicherten           Lenker und Passagiere eines versicherten                                   Ersatzfahrzeugs)                                   durch eine versicherte Person
        Fahrzeuges                                           Fahrzeuges                                                                                                                    gemietete Motorfahrzeuge

     14. Versicherte Rechtsschutzfälle         Örtliche               Warte-        Grundereignis                        Leistungsbeschränkung                  Besonderheiten
                                                Geltung                frist         (gem. Ziffer 3)
      a)    Geltendmachung von ausser­         weltweit               keine         Zeitpunkt der Verur­sachung des      ausserhalb Europas                       Mindeststreitwert CHF 300.–
           vertraglichem Schadenersatz                                               Schadens                             CHF 30 000.–                              nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen
           gegenüber dem Verursacher resp.                                                                                                                         sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit
           dessen Haftpflichtversicherung                                                                                                                          zusammenhängende Körper- oder Sachschäden)

      b)    Strafverfahren gegen eine ver­     Europa und Mittel­     keine         Zeitpunkt des                        keine                                     Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdeliktes
           sicherte Person                      meerrandstaaten                      Gesetzes­verstosses                                                             erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw.
                                                                                                                                                                     einer einem Freispruch gleichkommenden Einstellung
                                                                                                                                                                    Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in an-
                                                                                                                                                                     getrunkenem Zustand mit über 1,6 ‰ oder unter Drogeneinfluss
      c)   Administrativverfahren               Europa und Mittel­     keine         Zeitpunkt des                        keine                                     nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in
                                                meerrandstaaten                      Gesetzes­verstosses                                                           angetrunkenem Zustand mit über 1,6 ‰ oder unter Drogeneinfluss,
                                                                                                                                                                   sowie Fälle über die Wiedererlangung des Führerausweises

      d)    Rechtsstreitigkeiten mit einer     Europa und Mittel­     3 Monate      Zeitpunkt des Ereignisses, das den   keine                                     Mindeststreitwert CHF 300.–
           Versicherung oder Krankenkasse       meerrandstaaten                      Versicherungsanspruch gegenüber
                                                                                     der Versicherung oder Krankenkas-
                                                                                     se auslöst, ansonsten Datum der
                                                                                     den Streit auslösenden Mitteilung

      e)    Rechtsstreitigkeiten aus obliga­   Europa und Mittel­     3 Monate      Zeitpunkt des den Streit auslösen-   CHF 3 000.–                               Mindeststreitwert CHF 300.–
             tionenrechtlichen Verträgen im     meerrandstaaten                      den Ereignisses                                                                Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbs­
             Zusammenhang mit versicherten                                                                                                                           mässigen Verträgen
             Fahrzeugen
      f)    Verfahren mit Steuerbehörden       Europa und Mittel­     3 Monate      Zeitpunkt der                        keine
            betreffend Motorfahrzeugsteuern     meerrandstaaten                      Verfügung

      g)    Beratungsrechtsschutz in sämtli-   Europa und Mittel­     3 Monate      Zeitpunkt des den Streit auslösen-   CHF 300.–                                 Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung
            chen übrigen Rechtsstreitigkeiten   meerrandstaaten                      den Ereignisses

     15.	Für folgende speziellen Rechts-              Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts-                                    versicherten Fahrzeugen, die dem ent-        der Teilnahme an Wettkämpfen oder
          schutzfälle gilt nur der Beratungs-          schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im                                     geltlichen Personentransport oder der        Rennen, inkl. Trainings
          rechtsschutz gemäss Ziffer 14 g              Zusammenhang mit:                                                                Fahrschule dienen
12                                                                                                                                                                                                                                    13
Privatrechtsschutz

     16. Versicherte Rechtsschutzfälle             Örtliche             Warte-     Grundereignis                    Leistungsbeschränkung                  Besonderheiten
         und Eigenschaften                         Geltung              frist      (gem. Ziffer 3)
      a)    Geltendmachung von ausser­            weltweit             keine      Zeitpunkt der Ver­ursachung      ausserhalb Europas                       Mindeststreitwert CHF 300.–
           vertraglichem Schadenersatz                                             des Schadens                     CHF 30 000.–                             Nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen
           gegenüber dem Verursacher resp.                                                                                                                  sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit
           dessen Haftpflichtversicherung                                                                                                                   zusammenhängende Körper- oder Sachschäden)

      b)    Strafverfahren gegen eine             Europa und Mittel-   keine      Zeitpunkt des Gesetzesver-       keine                                    Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts
           versicherte Person                      meerrandstaaten                 stosses                                                                  erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer
                                                                                                                                                            einem Freispruch gleichkommenden Einstellung

      c)    Rechtsstreitigkeiten mit einer        Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des Ereignisses, das   keine                                    Mindeststreitwert CHF 300.–
           Versicherung oder Krankenkasse          meerrandstaaten                 den Versicherungsanspruch                                                 Bei Fällen im Zusammenhang mit einer Arbeits- oder
                                                                                   gegenüber der Versicherung                                               Erwerbsunfähigkeit sind nur die unter Ziffer 1.1 und 1.2
                                                                                   oder Krankenkasse auslöst,                                               aufgeführten Personen versichert
                                                                                   ansonsten Datum der den Streit
                                                                                   auslösenden Mitteilung

      d)    Rechtsstreitigkeiten als Mieter       Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         keine                                    Mindeststreitwert CHF 300.–
           gegenüber dem Vermieter                 meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses

      e)    Rechtsstreitigkeiten als Arbeitneh-   Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         keine                                    Mindeststreitwert CHF 300.–
           mer gegenüber dem Arbeitgeber           meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses                                                  Versichert sind nur die unter Ziffer 1.1 und 1.2 aufgeführten Personen

      f)    Rechtsstreitigkeiten aus übrigen      Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         Für Fälle im Zusammenhang mit dem        Mindeststreitwert CHF 300.–
           obligationenrechtlichen Verträgen       meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses         Bau, Umbau, Abbruch von Liegen-          Nicht versichert sind: Rechtsstreitigkeiten aus Konkubinat
                                                                                                                    schaften, sofern eine behördliche        Für online abgeschlossene Verträge mit einem Vertragspartner
                                                                                                                    Bewilligung notwendig ist, gilt eine      ausserhalb Europa gelten die Regelungen gemäss Ziffer 19 a
                                                                                                                    Beschränkung auf CHF 3 000.–

      g)    zivilrechtliche Streitigkeiten mit    Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         CHF 3 000.–                              Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
           direkt angrenzenden Nachbarn            meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses                                                     selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp.
           wegen Immissionen und Grenz-                                                                                                                         Geschäftseinheiten
           fragen

      h)    zivilrechtliche Streitigkeiten aus    Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         CHF 3 000.–                              Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
           Eigentum, beschränkten dingli-          meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses                                                     selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp.
           chen Rechten oder Besitz                                                                                                                             Geschäftseinheiten

      i)    Beratungsrechtsschutz in sämtli-      Europa und Mittel-   3 Monate   Zeitpunkt des den Streit         CHF 300.–                                Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung
           chen übrigen Rechtsstreitigkeiten       meerrandstaaten                 aus­lösenden Ereignisses

14                                                                                                                                                                                                                                     15
Privatrechtsschutz                                                                                    Opfer von Gewaltverbrechen

     17.	Für folgende speziellen Rechts-                   dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchen­recht,   18. L eistungen für Opfer von Gewalt-
          schutzfälle gilt nur der Beratungs-                öffentlichem Bau- und Planungsrecht sowie          verbrechen
          rechtsschutz gemäss Ziffer 16 i                    Enteignungsrecht                              Für Opfer von Gewaltverbrechen hat die
     Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts-           dem Betreibungs- und Konkursrecht über        Coop Rechtsschutz eine spezielle Unfallver­ -
     schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im            das Vermögen eines Versicherten               sicherung abgeschlossen. Die Versicherungs-
     Zusammenhang mit:                                       Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf-      bedingungen, die im Wesentlichen nachfolgen­-
       selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr             ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette       den Inhalt haben, werden dem Versicherten
         als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten             Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eig-     auf Verlangen ausgehändigt.
         oder nicht selbst bewohnten Liegenschaf-            nungsprüfung erforderlich ist
         ten sowie Ferienwohnungen, welche länger            Motorfahrzeugen                               Versicherte Personen und Ereignisse             Versicherte Leistungen
         als zwei Monate im Jahr vermietet werden                                                          Versichert sind diejenigen Personen, welche     a) Todesfall
         dem Erwerb, der Veräusserung, der                                                                 gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri-      CHF 150 000.–
         Verpfändung und der Vermietung von                                                                vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle,
         Liegenschaften und Grundstücken,                                                                  die eine versicherte Person durch ein Verbre-   b) Ganzinvalidität
         inkl. Time-Sharing-Verträge, sowie der                                                            chen erleidet.                                  CHF 300 000.– bzw. eine lebenslängliche
        Auflösung von gemeinschaftlichem                                                                                                                   Rente für über 65-jährige Personen, be-
         Eigentum an solchen                                                                                                                               rechnet nach einer speziellen Rententafel
       der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Ver-
         treter oder Gesellschafter von juristischen                                                                                                       c) Heilungskosten
         Personen oder Personengesellschaften                                                                                                              betraglich unbegrenzt während 5 Jahren

                                                                                                                                                           d) Sachschäden
                                                                                                                                                           bis CHF 5 000.– pro Fall für Schäden an
                                                                                                                                                           Sachen, die ein Versicherter auf sich oder
                                                                                                                                                           mit sich trägt, soweit der Schaden im Zu-
                                                                                                                                                           sammenhang mit einem versicherten Er-
                                                                                                                                                           eignis steht

16                                                                                                                                                                                                      17
Internet-Rechtsschutz

     Versichert sind die nachfolgenden Rechtsschutzfälle, sofern sie im Zusammenhang mit der privaten
     Nutzung des Internets stehen und die Interessen der versicherten Personen betreffen. Die Versiche-
     rung gilt weltweit.

     19. V
          ersicherte Rechtsschutzfälle                Wartefrist          Grundereignis (gem. Ziffer 3)          Leistungsbeschränkung               Besonderheiten
         und Eigenschaften
      a)    Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, die   3 Monate            Zeitpunkt des den Streit auslösenden   CHF 50 000.–                          M
                                                                                                                                                         indeststreitwert beträgt CHF 200.–
             über das Internet abgeschlossen wurden                        Ereignisses                            Bei Fällen im Zusammenhang           Falls bei Fällen im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Falschlieferung
                                                                                                                  mit Verträgen über die Veräus­          bzw. einem Betrug die rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen
                                                                                                                  serung von Immobilien und mit           nach der Schadensmeldung ergebnislos war, werden die Kosten des
                                                                                                                  Verträgen über Time-Sharing             Einkaufs bis max. CHF 1 000.– übernommen. Versichert sind max. zwei
                                                                                                                  besteht nur Anspruch auf eine           Schadenfälle pro Kalenderjahr
                                                                                                                  Rechtsberatung im Umfang von         Bei Versicherungsverträgen werden die Leistungen auf Streitigkeiten, die
                                                                                                                  CHF 500.–                               sich auf das Zustandekommen des Vertrages beziehen, beschränkt

      b)    Rechtsstreitigkeiten als Opfer von        keine               Zeitpunkt des den Streit auslösenden   CHF 50 000.–                         Leistungen werden erbracht, sofern der Kreditkartenmissbrauch über das
             Kreditkartenmissbrauch                                        Ereignisses                                                                  Internet begangen wurde

      c)    Rechtsstreitigkeiten als Opfer von        keine               Zeitpunkt des den Streit auslösenden   CHF 50 000.–                         Falls eine rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der
             ­Phishing und Hacking                                         Ereignisses                                                                  Schadensmeldung erfolglos war, werden die Kosten bis max. CHF 1 000.–
            ­(Account-­Missbrauch)                                                                                                                      übernommen, welche bei unautorisiertem Kauf/Verkauf durch Dritte
                                                                                                                                                        vom eigenen Konto in Form von Minderung des Guthabens entstehen
                                                                                                                                                        (Vermögensschaden). Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro
                                                                                                                                                        Kalenderjahr

      d)    Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang      keine               Zeitpunkt des Gesetzesverstosses       CHF 50 000.–                         Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die
             mit Cyber-Mobbing gegen eine versicher-                                                                                                    Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF 1 000.–
             te Person                                                                                                                                  übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr

      e)    Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang      keine               Zeitpunkt des Gesetzesverstosses       CHF 50 000.–                         Z usätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die
             mit einer Drohung, Nötigung, Erpressung                                                                                                    Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF 1 000.–
             gegen eine versicherte Person                                                                                                              übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr

      f)    Rechtsstreitigkeiten aus Verletzung von   keine               Zeitpunkt des den Streit auslösenden   CHF 50 000.–                         Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen, in denen die versicherte
             Urheber-, Namens- und Markenrechten                           Ereignisses                            Beim passiven Urheberrechts-          Person einen Domain-Namen registriert hat, der mit bekannten Kenn-
             (aktiver und passiver Urheberrechts-                                                                 schutz (Urheberrechtsverletzung),     zeichen identisch ist, um es dem betroffenen Kennzeicheninhaber zu
             schutz)                                                                                              begangen durch die versicherte        verunmöglichen, seinen Web-Auftritt unter dieser Internet-Adresse
                                                                                                                  Person, besteht eine Leistungsbe-     zu präsentieren (sog. Domain Name Grabbing)
                                                                                                                  schränkung von CHF 1 000.–

18                                                                                                                                                                                                                                   19
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