Aktuelles zum Pflanzenschutz - Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018

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Aktuelles zum Pflanzenschutz - Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018
Aktuelles zum
Pflanzenschutz

        Paul Haid
Landwirtschaftsamt Biberach
     Stand 15.02.2018
Aktuelles zum Pflanzenschutz - Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018
Wirkstoff „Isoproturon“
                 Zulassung endete / widerrufen

 Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU
 Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser
                - nach EU-Chemikalienrecht als karzinogen
                  der Kategorie 2 eingestuft
 Mittel und Aufbrauchfrist: Herbaflex, Arelon Flüssig,
      Protugan, Isofox, Fenikan 30.09.2017
      Tolkan Flo, Azur            30.06.2016

 Zul.Verlauf:
      bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen
      Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht
Aktuelles zum Pflanzenschutz - Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018
Wirkstoff „Bentazon“
            Zulassungsende 31.12.2016

 Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU
 Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser
                - bisher schon Anwendungseinschränkungen in
                  WSG und auf karstigem Untergrund

 Mittel und Aufbrauchfrist:
      Basagran und Basagran DP / 30.06.2018
 Keine Beseitigungspflicht!
Wirkstoff „Chlorthalonil“
                  nationale Zulassung endete
 Mittel / Zulassung: Bravo
 Zulassung: Weizen, Kartoffeln
 Keine Anschlusszulassung
 Begründung: - als Einzelwirkstoff schwierig
               - Syng. betreibt Wiederzulassung des Wst.
                 in Kombiprodukten
 Aufbrauchfrist: 30.10.2017
 Zul.Verlauf:
      bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen
      Nach Aufbrauchfrist: keine Beseitigungspflicht

 EU-Zulassungsende Wirkstoff: 31.10.2018
 Nat. Zul.- Ende Amistar Opti:         31.10.2018
Wirkstoff „Picoxystrobin“
            Zulassung endete/widerrufen
 Mittel /Zulassung: Credo, InnoProtect Credo / W, G,
                       Acanto / W, G, R, Tr, R, Gräser
                       Acanto Prima / W, G
   EU-Genehmigung Wirkstoff: - endete am 31.10.2017
   EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung
   Begründung: - Metabolit mit erbgutveränderndem Potenzial
                   (cutt-off Kriterium)
                 - hohes Risiko für Wasserorganismen und
    Regenwürmer sowie regenwurmfressenden Säugetiere
   BVL: - Widerruf zum 30.11.2017
   Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist: 30.05.18 / 30.11.2018
 Zul.Verlauf: - bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen
               - Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht
Wirkstoff „Methiocarb“
                       Zulassung endet

 Mittel / Zulassung: Mesurol / Mais
 EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 31.07.2018
 Nationale Zulassung bis 31.07.2019
 Fa. Bayer: - erneute Zulassung angestrebt / Unterlagen
  eingereicht                                           -
  mit Zulassung wird gerechnet !!
 Unsicherheit: - Nachforderungen Unterlagen?
         - Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist:??
  - Rücknahme von gebeiztem Saatgut?
 Empfehlung: Menge „mesurolgebeiztes Saatgut“ nur
          für Bedarf 2018
 - keine „zusätzliche Eigenbeizung“ mit Spurennährstoff-
  beizen – Heubachwert 4-5 g / zug. 0,75 g (Endo Mais etc.)
Wirkstoff „Flupyrsulfuron“
                Zulassung widerrufen
 Mittel /Zulassung: Lexus, WW, WR, Tr, D, Ha
                     Ciral, WW, WR, Tr, Lein
                     Absolute M, WW, WR, Tr
                     Vertix, WW, WR, Tr
  Reguläres, nationales Zulassungsende der Mittel: 30.06.2018
 EU-Genehmigung Wirkstoff: ??
 EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung
 Begründung (EFSA): - unannehmbare Auswirkg. auf Grundwasser …
                     - schädliche Auswirkg. auf menschliche
                       Gesundheit nicht ausgeschlossen
 BVL: - Ruhen der Zulassung ab 14.12.2017 (Rechtsmittel eingelegt)
          bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen
 Bis auf weiteres kein Inverkehrbringen und keine Anwendung
 Weiterer Verlauf: ????
Wirkstoff „Imazosulfuron“
                Zulassung widerrufen

 Mittel /Zulassung: Brazzos WW, WG, WR, Tr
 EU-Genehmigung Wirkstoff: 31.07.2017
 EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung

 BVL: - Widerruf von Amts wegen zum 31.07.2017
        - keine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist
        - Reste sind entsorgungspflichtig
 Lt. BVL war das Mittel schon seit längerem nicht mehr im Vertrieb
Neonicotinoide: Wirkstoff „Thiacloprid“
                     Zulassung endet
 Mittel / Zulassung: Biscaya (B), Getreide, Raps, Kartoffeln
                        Calypso (C), Obst, Gemüse
   Nationale Zulassung bis 30.04.2019 B / 30.04.18 C
   EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 30.04.2018
   Unsicherheit: - ab 2018 EU - einheitliche Kriterien für
                     endokrine Disruptoren (können Funkt. des
                     Hormonsystems stören) festgelegt
                   - Thiacloprid derzeitig als endokrinschädich
                     eingestuft - erneute Zulassung sehr fraglich!!??
   Einkauf 2018: max. entspr. Bedarf ??
   Restl. Wirkst. der Neonicotinoide:
    Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Acetamiprid ??
Rapsbeizung mit „Lumiposa 625 FS“
       Wirkstoff: Cyazipyr (iSO Name: Cyantraniliprole)

 - Zulassung 2017 in Polen
 - insekt. Beizmittel für Winterraps - gegen Rapserdfloh
 - hohe Bienentoxizität
 - keine Info über Qualitätsicherung der Beizung in Polen!?
 - nach EU- und dt. Recht - gebeiztes Saatgut unter best.
  Auflagen einsetzbar
      - Aussaat nur mit pneumat. Geräten (JKI-Liste)
      - keine Ausbringung bei Windgeschw. > 5 m/s
      - behandeltes Saatgut oder Stäube nicht an der
        Oberfläche liegend
      - vorsorglich Info an Imker, deren Bienenstände sich
        im Umkreis von 60 m befinden
 Tastvers. 2017 Ludwigsburg: „eine deutliche, den Frühbefall
  verhindernde Wirkung gegen Erdfloh war nicht erkennbar“
Neue Anwendungsbestimmung NT115
    für Metaldehyd - haltiges Schneckenkorn
•    NT115 „Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein
     Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum
     einzuhalten.

•    BVL:
     Als „bewachsener Feldsaum“ sind unabhängig von ihrer
     Breite alle an das Feld angrenzende, bewachsene
     Strukturen anzusehen. Ausgenommen sind angrenzende
     Felder, Straßen, Wege oder andere befestigte Strukturen.

• Status von angrenzenden Wiesen und Weiden nicht
  geklärt. Sind als Felder zu betrachten?
Neue Anwendungsbestimmung NT115
•     Bei einigen Metaldehyd haltigen Mitteln (57 momentan
      zugel.) ist die AWB bereits in der Zulassung enthalten:
•     Acela, Xiren, Limares Techno (auf Mittelebene)
•     Metarex Inov, Lima Oro 3 und 5, Desimo Duo
      und Slug (Auflagen bei einzelnen Anwendungen)

      Bei Metarex Inov gilt sie nur für die neuen Anwendungsgebiete:
      gegen Nacktschnecken in frischen Kräutern, Salat-Arten, Spinat, Kartoffel,
      Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe (Kelter- und Tafeltraube) und Zierpflanzen
      im Freiland.

Das UBA besteht bei Neuzulassungen auf die Anwendungsbestimmung,
sonst kein Einvernehmen
=>      NT115 wird bei Neu/Wiederzulassungen vergeben werden
Neue Anwendungsbestimmung NT115
Demnächst endende Zulassungen:

•   Eisen-III-Phosphat haltige Mittel sind nicht betroffen und
    können in diesem Randbereich weiterhin eingesetzt
    werden
Beseitigungsplicht für PSM
                       § 15 PflSchG

 CC relevant
 Verbotene PSM (Atrazin, E 605 u.a.)
 PSM, dessen Genehmigung widerrufen, nicht erneuert oder
    aufgehoben wurde (u.a. IPU haltige PSM, Mextrol DP,
    Tristar, Aniten Super, AAgrano UW 2000)
   Nicht alle Mittel unterliegen Entsorgungsplicht (BVL)
         www.bvl.bund.de Übersichtsliste (Jan. 2018) Nr. 7
   Anregung: alle Mittel beseitigen, die keine Zulassung mehr
    besitzen und deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist (Info
    Fachpresse, Offizialberatung, BVL etc.)
   Problemstoffsammlung des LK oder
    Fa. A.R.S.tec, Konrad-Zuse-Str. 6, Neu Ulm, 0731/206045-0
   Abnahmebeleg verlangen
Schutz von Umstehenden und
             Anwohnern

•   PSM-Ausbringung nur nach guter fachlicher Praxis
•   Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden
•   PSM dürfen nicht angewandt werden, wenn der
    Anwender mit schädlichen Auswirkungen rechnen muss
•   Mindestabstand zu Umstehenden u. Anwohnern dürfen
                 - bei Flächenkulturen 2 m (bisher 1)
                 - in Raumkulturen 5 m nicht unterschreiten (3)
•    zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt
    (Gärten, Parks, Freizeit- und Sportplätze, Friedhöfe sowie
    Flächen, auf denen sich Menschen regelmäßig aufhalten
•   zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten
    Gärten (auch ohne Anwesenheit von Personen)
•   zu unbeteiligten Dritten nur bei der Anwendung
    z. B. auf Wegen an behandelten Flächen (Unterbrechung
    der Spritzarbeit)                     Quelle: BVL, LFL Bay.
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Hangneigungsauflagen zu Gewässern -
    hier: Einlaufschächte am Weg oder im Acker

•    Def. Gewässer: - u. a. wasserführend, aquatischer
                      Lebensraum

•    Konsequenz: - im konkreten Sinn kein Gewässer
                 - kein Pufferstreifen notwendig

•    Notwendigkeit: - Abschwemmung im allgemeinen und
                      insbesondere in den Schacht vermeiden

•    Möglichkeit: - Wall um Schacht
                    (Wegeentwässerung erhalten)

•    Fläche bei Antragstellung GAP berücksichtigen - rausmessen
Fortbildungsfristen

• 4 Stunden Fortbildung in 3-Jahreszeitraum

• Altsachkundige:
   1. Fortbildungszeitraum 2013-2015
   2. Fortbildungszeitraum 2016-2018
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