Aktuelles zum Pflanzenschutz - Paul Haid Landwirtschaftsamt Biberach Stand 15.02.2018
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Wirkstoff „Isoproturon“ Zulassung endete / widerrufen Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser - nach EU-Chemikalienrecht als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft Mittel und Aufbrauchfrist: Herbaflex, Arelon Flüssig, Protugan, Isofox, Fenikan 30.09.2017 Tolkan Flo, Azur 30.06.2016 Zul.Verlauf: bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht
Wirkstoff „Bentazon“ Zulassungsende 31.12.2016 Keine Aussicht auf Zulassungsverlängerung durch EU Begründung: - Risiko für Einträge ins Grundwasser - bisher schon Anwendungseinschränkungen in WSG und auf karstigem Untergrund Mittel und Aufbrauchfrist: Basagran und Basagran DP / 30.06.2018 Keine Beseitigungspflicht!
Wirkstoff „Chlorthalonil“ nationale Zulassung endete Mittel / Zulassung: Bravo Zulassung: Weizen, Kartoffeln Keine Anschlusszulassung Begründung: - als Einzelwirkstoff schwierig - Syng. betreibt Wiederzulassung des Wst. in Kombiprodukten Aufbrauchfrist: 30.10.2017 Zul.Verlauf: bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen Nach Aufbrauchfrist: keine Beseitigungspflicht EU-Zulassungsende Wirkstoff: 31.10.2018 Nat. Zul.- Ende Amistar Opti: 31.10.2018
Wirkstoff „Picoxystrobin“ Zulassung endete/widerrufen Mittel /Zulassung: Credo, InnoProtect Credo / W, G, Acanto / W, G, R, Tr, R, Gräser Acanto Prima / W, G EU-Genehmigung Wirkstoff: - endete am 31.10.2017 EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung Begründung: - Metabolit mit erbgutveränderndem Potenzial (cutt-off Kriterium) - hohes Risiko für Wasserorganismen und Regenwürmer sowie regenwurmfressenden Säugetiere BVL: - Widerruf zum 30.11.2017 Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist: 30.05.18 / 30.11.2018 Zul.Verlauf: - bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen - Nach Aufbrauchfrist: umgehende Beseitigungspflicht
Wirkstoff „Methiocarb“ Zulassung endet Mittel / Zulassung: Mesurol / Mais EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 31.07.2018 Nationale Zulassung bis 31.07.2019 Fa. Bayer: - erneute Zulassung angestrebt / Unterlagen eingereicht - mit Zulassung wird gerechnet !! Unsicherheit: - Nachforderungen Unterlagen? - Abverkaufsfrist / Aufbrauchfrist:?? - Rücknahme von gebeiztem Saatgut? Empfehlung: Menge „mesurolgebeiztes Saatgut“ nur für Bedarf 2018 - keine „zusätzliche Eigenbeizung“ mit Spurennährstoff- beizen – Heubachwert 4-5 g / zug. 0,75 g (Endo Mais etc.)
Wirkstoff „Flupyrsulfuron“ Zulassung widerrufen Mittel /Zulassung: Lexus, WW, WR, Tr, D, Ha Ciral, WW, WR, Tr, Lein Absolute M, WW, WR, Tr Vertix, WW, WR, Tr Reguläres, nationales Zulassungsende der Mittel: 30.06.2018 EU-Genehmigung Wirkstoff: ?? EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung Begründung (EFSA): - unannehmbare Auswirkg. auf Grundwasser … - schädliche Auswirkg. auf menschliche Gesundheit nicht ausgeschlossen BVL: - Ruhen der Zulassung ab 14.12.2017 (Rechtsmittel eingelegt) bei Parallelhandelsprodukten gelten die gleichen Fristen Bis auf weiteres kein Inverkehrbringen und keine Anwendung Weiterer Verlauf: ????
Wirkstoff „Imazosulfuron“ Zulassung widerrufen Mittel /Zulassung: Brazzos WW, WG, WR, Tr EU-Genehmigung Wirkstoff: 31.07.2017 EU-Kommission: - keine Erneuerung der Genehmigung BVL: - Widerruf von Amts wegen zum 31.07.2017 - keine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist - Reste sind entsorgungspflichtig Lt. BVL war das Mittel schon seit längerem nicht mehr im Vertrieb
Neonicotinoide: Wirkstoff „Thiacloprid“ Zulassung endet Mittel / Zulassung: Biscaya (B), Getreide, Raps, Kartoffeln Calypso (C), Obst, Gemüse Nationale Zulassung bis 30.04.2019 B / 30.04.18 C EU-Genehmigung Wirkstoff endet am 30.04.2018 Unsicherheit: - ab 2018 EU - einheitliche Kriterien für endokrine Disruptoren (können Funkt. des Hormonsystems stören) festgelegt - Thiacloprid derzeitig als endokrinschädich eingestuft - erneute Zulassung sehr fraglich!!?? Einkauf 2018: max. entspr. Bedarf ?? Restl. Wirkst. der Neonicotinoide: Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Acetamiprid ??
Rapsbeizung mit „Lumiposa 625 FS“ Wirkstoff: Cyazipyr (iSO Name: Cyantraniliprole) - Zulassung 2017 in Polen - insekt. Beizmittel für Winterraps - gegen Rapserdfloh - hohe Bienentoxizität - keine Info über Qualitätsicherung der Beizung in Polen!? - nach EU- und dt. Recht - gebeiztes Saatgut unter best. Auflagen einsetzbar - Aussaat nur mit pneumat. Geräten (JKI-Liste) - keine Ausbringung bei Windgeschw. > 5 m/s - behandeltes Saatgut oder Stäube nicht an der Oberfläche liegend - vorsorglich Info an Imker, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m befinden Tastvers. 2017 Ludwigsburg: „eine deutliche, den Frühbefall verhindernde Wirkung gegen Erdfloh war nicht erkennbar“
Neue Anwendungsbestimmung NT115 für Metaldehyd - haltiges Schneckenkorn • NT115 „Bei der Anwendung in Freilandkulturen ist ein Mindestabstand von 5 m zum bewachsenen Feldsaum einzuhalten. • BVL: Als „bewachsener Feldsaum“ sind unabhängig von ihrer Breite alle an das Feld angrenzende, bewachsene Strukturen anzusehen. Ausgenommen sind angrenzende Felder, Straßen, Wege oder andere befestigte Strukturen. • Status von angrenzenden Wiesen und Weiden nicht geklärt. Sind als Felder zu betrachten?
Neue Anwendungsbestimmung NT115 • Bei einigen Metaldehyd haltigen Mitteln (57 momentan zugel.) ist die AWB bereits in der Zulassung enthalten: • Acela, Xiren, Limares Techno (auf Mittelebene) • Metarex Inov, Lima Oro 3 und 5, Desimo Duo und Slug (Auflagen bei einzelnen Anwendungen) Bei Metarex Inov gilt sie nur für die neuen Anwendungsgebiete: gegen Nacktschnecken in frischen Kräutern, Salat-Arten, Spinat, Kartoffel, Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe (Kelter- und Tafeltraube) und Zierpflanzen im Freiland. Das UBA besteht bei Neuzulassungen auf die Anwendungsbestimmung, sonst kein Einvernehmen => NT115 wird bei Neu/Wiederzulassungen vergeben werden
Neue Anwendungsbestimmung NT115 Demnächst endende Zulassungen: • Eisen-III-Phosphat haltige Mittel sind nicht betroffen und können in diesem Randbereich weiterhin eingesetzt werden
Beseitigungsplicht für PSM § 15 PflSchG CC relevant Verbotene PSM (Atrazin, E 605 u.a.) PSM, dessen Genehmigung widerrufen, nicht erneuert oder aufgehoben wurde (u.a. IPU haltige PSM, Mextrol DP, Tristar, Aniten Super, AAgrano UW 2000) Nicht alle Mittel unterliegen Entsorgungsplicht (BVL) www.bvl.bund.de Übersichtsliste (Jan. 2018) Nr. 7 Anregung: alle Mittel beseitigen, die keine Zulassung mehr besitzen und deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist (Info Fachpresse, Offizialberatung, BVL etc.) Problemstoffsammlung des LK oder Fa. A.R.S.tec, Konrad-Zuse-Str. 6, Neu Ulm, 0731/206045-0 Abnahmebeleg verlangen
Schutz von Umstehenden und Anwohnern • PSM-Ausbringung nur nach guter fachlicher Praxis • Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden • PSM dürfen nicht angewandt werden, wenn der Anwender mit schädlichen Auswirkungen rechnen muss • Mindestabstand zu Umstehenden u. Anwohnern dürfen - bei Flächenkulturen 2 m (bisher 1) - in Raumkulturen 5 m nicht unterschreiten (3) • zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt (Gärten, Parks, Freizeit- und Sportplätze, Friedhöfe sowie Flächen, auf denen sich Menschen regelmäßig aufhalten • zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten (auch ohne Anwesenheit von Personen) • zu unbeteiligten Dritten nur bei der Anwendung z. B. auf Wegen an behandelten Flächen (Unterbrechung der Spritzarbeit) Quelle: BVL, LFL Bay.
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Hangneigungsauflagen zu Gewässern - hier: Einlaufschächte am Weg oder im Acker • Def. Gewässer: - u. a. wasserführend, aquatischer Lebensraum • Konsequenz: - im konkreten Sinn kein Gewässer - kein Pufferstreifen notwendig • Notwendigkeit: - Abschwemmung im allgemeinen und insbesondere in den Schacht vermeiden • Möglichkeit: - Wall um Schacht (Wegeentwässerung erhalten) • Fläche bei Antragstellung GAP berücksichtigen - rausmessen
Fortbildungsfristen • 4 Stunden Fortbildung in 3-Jahreszeitraum • Altsachkundige: 1. Fortbildungszeitraum 2013-2015 2. Fortbildungszeitraum 2016-2018
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