GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behinderten- und Psychiatriekoordination GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE Ein Fachnachmittag des Gemeinedepsychiatrischen Verbundes in Kooperation mit verschiedenen Altenhilfeeinrichtungen
2 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3 PROGRAMMABLAUF AM MITTWOCH, 15. JULI 2015 12:30 Uhr Ankommen und Begrüßung mit einer Tasse Kaffee oder Tee 13 Uhr Begrüßung Bürgermeister Dr. Martin Lenz 13:10 Uhr Rückblick Entwicklung im GPV Rückblick auf das GPV-Forum 2013 „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesysteme – Was braucht es dafür?“ 13:20 Uhr Input „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Ziele und Bedeutung des Gesetzes“ Manfred Schöniger, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg 13:50 Uhr Pause mit Stärkung 14:15 Uhr Podiumsgespräch – Auswirkungen auf die Arbeit vor Ort 1. Gründung von IBB und Patientenfürsprecher 2. Bedeutung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 3. Auswirkungen des Gesetzes auf die allgemeine Arbeit in der Klinik für Psychiatrie 4. Unterbringung und Zwangsbehandlung für die Betreuungsbehörde 5. Das Gesetz aus der Sicht von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen 14:45 Uhr Arbeitsgruppen 15:40 Uhr Podiumsgespräch Fragen der Arbeitsgruppen und Antworten des Podiums 16:10 Uhr Schlussfrage an das Podium „Was nehme ich mit?“ 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung www.karlsruhe.de/behinderte
4 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5 BEGRÜSSUNG BEGRÜSSUNG UND RÜCKBLICK Damit die Hilfen für psychisch kranke Menschen umfassend gewährleistet Herzlich willkommen auch von mir an Sie alle zu dem heutigen GPV- Martin Lenz Marion Schuchardt Bürgermeister werden können, wird durch das Psych-KHG ein dichtes Netz von Diensten Forum. Ich danke Bürgermeister Dr. Lenz für seine Begrüßung und Behinderten- und Stadt Karlsruhe und Einrichtungen definiert, wozu der verpflichtende Ausbau bestehender für seine Einführung in das heutige Thema. In Angesicht der stetig Psychiatriekoordination Strukturen ebenso gehört wie die Etablierung neuer Strukturen. ansteigenden Zahlen von psychisch kranken Menschen ist die politische Stadt Karlsruhe Wesentliche Neuerungen zur Stärkung der Patientenrechte sind die Unterstützung, die Unterstützung von dem zuständigen Bürgermeister Einrichtung wichtig. Deine Anwesenheit, dein Kommen ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. DANKE. von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen Für diejenigen, die mich noch nicht kennen: mein Name ist Marion Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige, die zwischen Schuchardt, ich bin die Koordinatorin für Psychiatrie der Stadt Karlsruhe. Zu heute: Manchmal hat man Glück...denn das Thema für das heutige psychiatrischen Einrichtungen und Betroffenen vermitteln und darüber Heute werde ich einen Blick zurück auf das vergangene GPV-Forum GPV-Forum entwickelte sich im Laufe eines lauen Sommerabends, ich begrüße Sie herzlich zu dem diesjährigen Forum des hinaus allgemeine Informationen über wohnortnahe Hilfs- und werfen, um sie dann durch den heutigen Nachmittag zu führen. eines Treffens der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie), Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Karlsruhe. Unterstützungsangebote erteilen, Das letzte GPV-Forum fand am 20. November 2013 zu dem Titel zu dem die Leiterin der Gruppe in Karlsruhe Frau Dr. Maria Rave den Das Thema dieser heutigen Fachveranstaltung lautet: einer Ombudsstelle, die gegenüber dem Landtag berichtspflichtig ist, „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesystem Vorsitzenden der DGSP Baden-Württemberg Herrn Friedel Walburg eines zentralen, anonymisierten Melderegisters zur Erfassung – Was braucht es dafür?“ statt. Beide Hilfesysteme stehen vor eingeladen hatte. „Das neue Psychischkranken-Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf von Zwangsmaßnahmen, großen gesellschaftlichen Herausforderungen, da die Zukunft durch den So wurde das Thema mit Unterstützung aus Stuttgart, von Friedel unsere Arbeit in Karlsruhe“ demografischen Wandel geprägt sein wird. Walburg gefunden. Nachdem das Thema gefunden war, wurde das von Besuchskommissionen zur Überprüfung der Qualität in Der Blick auf das Hilfesystem der Altenhilfe zeigt: Im Jahre 2010 bezogen Konzept des heutigen GPV-Forums in einer Vorbereitungsgruppe anerkannten stationären psychiatrischen Einrichtungen. Das GPV-Forum ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil, eine rund 7.600 Menschen Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung. erarbeitet mit: wichtige Säule der kommunalen Arbeit des gemeindepsychiatrischen In Karlsruhe fangen wir nicht von vorne an, sondern schauen auf eine Die Zahl wird bis zum Jahre 2020 um weitere elf Prozent steigen und Herrn Bettchen, Ev.Verein für Stadtmission in Karlsruhe Verbundes, der im Jahre 2007 in Karlsruhe gegründet wurde. Durch lange Zeit mit vielen Erfahrungen in dieser Arbeit zurück: bis 2030 ist mit einem weiteren Anstieg um 10 Prozent zu rechnen. Herrn Leitz, Caritasverband Karlsruhe den Gemeindepsychiatrischen Verbund wurden nach Auflösung des In der Altenhilfe gibt es ein Netz von vielfältigen Hilfearten von Herrn Lauinger, Badischer Landesverein für Innere Mission. Landeswohlfahrtsverbandes neue Strukturen in Baden-Württemberg Sozialpsychiatrischer Dienst (§ 6) ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten bis hin zur Kurzzeitpflege Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. geschaffen. Der Sozialpsychiatrische Dienst nahm in Karlsruhe bereits am und Dauerpflege in 43 Pflegeheimen in Karlsruhe. In den Diensten und Ein neues Gesetz hat immer -trotz bestehender Kritik- Einfluss Die Zielgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) 1. April 1987 seine Arbeit auf. Hier werden also bereits seit Einrichtungen der Seniorenarbeit und der Altenhilfe haben Menschen auf bestehende Strukturen, vermag Bestehendes abzusichern, zu sind erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen mit mehreren Jahrzehnten ambulante Hilfen geleistet. Diese umfassen zunehmend psychische Beein-trächtigungen und/oder psychisch erkrankte verstärken und schafft auch neue Strukturen und/oder vermag auch ein Unterstützungsbedarf. die sozialpsychiatrische Vorsorge, die Nachsorge und soziale Menschen kommen verstärkt in das pflegerische Unterstützungssystem. gesellschaftliches Klima zu verändern. Im Rahmen des GPV-Forums finden Veranstaltungen zu wichtigen Krisenintervention - auch aufsuchend - sowie die Vermittlung sozialer Für die betroffenen Menschen endet mit dem Eintritt in eine Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und aktuellen Themen für einen größeren Kreis an fachlich interessierten Hilfen für chronisch psychisch kranke oder behinderte Menschen, die Pflegeeinrichtung die psychotherapeutische Behandlung, da das Personal Senioren, Frau Ministerin Frau Katrin Altpeter initiierte dieses Psychisch- Menschen statt. nicht mehr oder noch nicht zu einer selbständigen Lebensführung in in den Pflegeheimen dafür nicht ausgebildet ist. Kranken-Hilfe-Gesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat. So wurde auch heute mit dem Thema „Das neue Psychisch-Kranken- der Lage sind. Demgegenüber stehen die psychiatrischen Hilfesysteme in Karlsruhe. Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ ein Gemeindepsychiatrische Verbünde (§ 7) zuch hier steht den Betroffenen ein Netz von vielfältigen Hilfearten Ziele des Psych-KHG Baden-Württemberg ist wichtiges Thema ausgesucht. Der Gemeindepsychiatrische Verbund wurde in Karlsruhe bereits von ambulant bis stationär zur Verfügung. Die Menschen in den am 21. März 2007 durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem 1. die Stärkung der Rechtstellung psychisch erkrankter Menschen, Am 1. Januar ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei Einrichtungen verbleiben zunehmend länger in den Einrichtungen und dadurch dass psychischen Krankheiten in Kraft getreten. expliziten Ziel gegründet, eine bedarfsgerechte, wohnortnahe werden immer älter. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit 2. erstmals Hilfen und Schutzmaßnahem für psychisch kranke In Baden-Württemberg werden dadurch erstmals Regelungen zu Hilfen Versorgung für erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen Betreuungs- und Pflegebedarf wächst. Diese Leistungen können und Personen gesetzlich geregelt werden. und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke und seelisch behinderte sicherzustellen. dürfen von dem Personal nicht übernommen werden. Menschen zusammengefasst und in einer Gesamtschau gesetzlich Psychiatriekoordination (§ 8) Die Herausforderung ist die Verknüpfung der beiden Systeme. Es gibt Es ist uns gelungen, mit Herrn Schöniger einen Referenten zu finden, der geregelt. In Karlsruhe gibt es seit über 15 Jahren die Stelle einer Koordinatorin noch keine Lösungen, denn viele der formulierten Vorschläge betreffen das Gesetzgebungsverfahren persönlich begleitet hat. Mit dem neuen Gesetz möchte das Ministerium für Arbeit und für Psychiatrie mit dem Ziel der Koordination der Hilfeangebote für die Bundesebene, andere die Landesebene. Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Personen, die psychisch krank oder seelisch behindert sind. Auf kommunaler Ebene wurde im Juli 2013 in Trägerschaft der Herr Schöniger ist Referent für Psychiatrie des Diakonischen Werkes Rechte psychisch erkrankter oder behinderter Menschen stärken. Hilfen Heimstiftung ein Projekt gestartet, das diese beiden Hilfesysteme Baden. Seit diesem Jahr ist er der stellvertretende Vorsitzende des für psychisch erkrankte oder auf Grund einer solchen Erkrankung Über die Ziele und die Bedeutung des Gesetzes wird Herr Schöniger, verknüpft: „Ambulant Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe behinderte Menschen erhalten damit erstmals in Baden-Württemberg Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg berichten. Frau psychischer Erkrankung –Wohngruppe Weitblick“. in der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Als Vertreter der Liga war er an eine gesetzliche Grundlage. Mechelke, Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg der Zielgruppe sind chronisch psychisch kranke Frauen und Männer dem Gesetzgebungsverfahren zum Psych-KHG beteiligt. Nach ihm wird Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen Angehörigen psychisch Kranker wird ein weiteres Statement abgeben. aus Karlsruhe, die circa 50 Jahre alt und älter sind, mit erhöhtem Frau Barbara Mechelke, Vorsitzende über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug Danach stehen die Akteure aus Karlsruhe auf dem Podium und werden Betreuungsbedarf im Sinne einer Hilfestellung im Bereich der wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte der ihre Einschätzung zu der Auswirkung des Gesetzes auf die Arbeit geben. Selbstversorgung und gegebenenfalls Pflege. Dies ist ein Angebot des Landesverbandes Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch betroffenen Personen überarbeitet und ebenfalls in das neue Gesetz In den folgenden Arbeitsgruppen haben sie alle die Möglichkeit, des Gesamtversorgungsnetzes für psychisch kranke Menschen und Kranker einen kurzen Input bringen. Alles weitere erfahren sie Schritt für aufgenommen. detaillierter zu diskutieren und Fragen zu entwickeln, auf die sie dann Bestandteil der ambulanten Versorgung älterer Menschen in Karlsruhe. Schritt. hoffentlich im Rahmen einer abschließenden Podiumsgespräch Antworten Ein erster Ansatz also der Verknüpfung, aber ein Thema, das uns erhalten werden. weiterbeschäftigen wird. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass Mein Dank gilt Frau Schuchardt, Psychiatriekoordinatorin für die das Thema des diesjährigen Welttages der seelischen Gesundheit in Stadt Organisation der heutigen Veranstaltung. und Landkreis Karlsruhe dieses Thema aufgreift. So lautet es „Seelische Gesundheit im Alter“. Die Hauptveranstaltung findet am 7. Oktober Ich wünsche Ihnen allen einen interessanten Nachmittag mit 2015 statt und steht unter dem Thema „Chronisch psychisch Kranke diesem neuen Gesetz. werden im älter – Herausforderung für die Gemeindepsychiatrie und Altenhilfe“. Wir bleiben also an dem Thema dran. www.karlsruhe.de/behinderte
6 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 7 Inhalte des Gesetzes Teil 2 Hilfen (1) INPUT Teil 1: Anwendungsbereich § 6 SpDi leisten sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und „DAS NEUE PSYCHISCH-KRANKEN-HILFE-GESETZ (PsychKHG) – Teil 2: Regelungen zur Sicherstellung einer soziale Krisenintervention, auch aufsuchend, sowie die Vermittlung sozialer Hilfen für chronisch psychisch kranke oder AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE“ bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung behinderte Menschen. Grundversorgung durch SpDi und Einfügung in GPV Das Land fördert die laufenden Personal- und Sachausgaben Etablierung unabhängiger IBB-Stellen (Komplementärfinanzierung von 50 Prozent der Stadt- und Landkreise) Schaffung einer Ombudsstelle auf Landesebene Verbindliche Sicherstellung der SpDi durch dieses Gesetz Teil 3: Regelungen des Unterbringungsgesetzes § 7 GPV: Zusammenschluss aller Träger ambulanter, (Novellierung zur Zwangsbehandlung bisheriger § 8 UBG) teilstationärer und stationärer Träger auf Grundlage eines Teil 4: Maßregelvollzugsrecht Kooperationsvertrages mit dem Ziel: bedarfsgerechte, Marion Schuchardz wohnortnahe Versorgung Behinderten- und Psychiatriekoordinatorin Stadt Karlsruhe 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 7 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 8 Ziele des Psych-KHG Teil 2 Hilfen (2) Teil 2 Hilfen (3) Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte §8 Psychiatriekoordination: Stadt- und Landkreise sollen die § 11 Landesarbeitskreis Psychiatrie: Einberufung durch das psychiatrische Versorgung sicherstellen Koordination der Hilfeangebote durch eine/einen Sozialministerium in Fragen der psychiatrischen Versorgung Willkommen beim GPV-Forum 2015 Rechtstellung psychisch kranker oder behinderter Psychiatriekoordinatorin oder -koordinator sicherstellen. § 12 Landespsychiatrieplan: Erstellung und Fortschreibung §9 IBB (Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen: vom Sozialministerium Personen stärken „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) – Gründung von unabhängigen IBB, in denen auch Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ Erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Patientenfürsprecherinnen oder -fürsprecher Mitglied sind. kranke Personen gesetzlich regeln §10 Bildung einer Ombudsstelle auf Landesebene bessere Verzahnung von komplementärer, ambulanter, Diese berät 1. die IBB und erfasst 2. die landesweite teilstationärer und stationärer Versorgung Unterbringungsmaßnahmen und Zwangsmaßnahmen (das heißt Zwangsbehandlung, Fixierung und so weiter). Sie berichtet 3. jährlich dem Landtag. 15. Juli 2015 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 2 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 9 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 10 Erste Schritte im Vorfeld Entstehungsprozess (1) Teil 3 und Teil 4 2012 wurde die von der CDU beschlossene Kürzung der Breiter Beteiligungsprozesse mit verschiedenen Interessensvertretungen Teil 3: Unterbringung Mittel für die SpDi rückgängig gemacht – Federführung beim Sozialministerium (Personen können gegen ihren Willen in einer anerkannten Gründung einer „AG Psychiatriegesetz“ Einrichtung untergebracht werden, wenn sie ab 2013 Verstetigung der zusätzlichen Mittel im Haushalt mit fünf Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung von Eckpunkten zu des Sozialministeriums unterbringungsbedürftig sind). Hilfen ab 2013 eine Millionen Euro zusätzlich für Umsetzung Versorgungsstrukturen § 27 Besuchskommissionen – berufen durch das PsychKHG Koordination von Hilfen Sozialministerium – besuchen mindestens alle drei Jahre die Patienten- und Angehörigenrechte derzeit 34 anerkannten Einrichtungen und prüfen die Unterbringung Unterbringung von Personen nach §1 Nr. 1 Maßregelvollzug Teil 4: Maßregelvollzug 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 3 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 4 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 11 Entstehungsprozess (2) Teil 1 – Anwendungsbereich LAK Psychiatrie beschließt Eckpunkte im Oktober 2012 Das Gesetz regelt Kabinett beschließt Eckpunkte im Februar 2013 April 2014 Gesetzentwurf wird vom Ministerrat gebilligt 1. Hilfen für Personen, die auf Grund einer psychischen Stellungnahmen durch Städte- und Landtag bis Störung krank oder behindert sind. 14. Mai 2014 möglich 2. Die Unterbringung von Personen im Sinne von Nummer 1 Gesetz soll 2014 verabschiedet werden und 3. den Vollzug und Sicherung nach § 61 Nummer 1 und 2 StGB 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 5 15. Juli 2015 Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde 6
8 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 9 INPUT Hilfen Hilfen DAS PsychKHG – GESCHICHTE, ZIELE UND BEDEUTUNG Teile 1 und 2 bei freiwilliger Annahme SpDi gesetzlich geregelt Zwang und Unterbringung vermeiden GPV verbindlich Gemeindenah, stationär vermeiden Psychiatriekoordinatoren möglich Prävention und Früherkennung wichtig IBB-Stellen Manfred Schöniger Situation von Kindern berücksichtigen Ombudsstelle und Melderegister stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e. V. Nahestehende Personen unterstützen Landespsychiatrieplan 15.6.2015 7 15.6.2015 8 Historie Landespsychiatriegesetze Hilfen Hilfen Das PsychKHG GUGS – Gesetz zur Unterbringung SpDi § 6 SpDi Geschichte, Ziele und Bedeutung Geisteskranker und Suchtkranker (1955) Bisher Freiwilligkeitsleistung Neue Aufgaben: UBG – Unterbringungsgesetz (1991) Nun gesetzliche Regelung Prävention und Früherkennung PsychKHG – Psychisch-Kranken-Hilfe- Rückkehr zur annähernd alten Förderhöhe Arbeit mit Kindern psychisch Kranker Gesetz (2015) Gefördert werden die Kommunen Förderung über VwV 15.6.2015 1 15.6.2015 2 15.6.2015 9 15.6.2015 10 Geschichte Prozess Hilfen Hilfen Koalitionsvertrag 2011 – Landesarbeitskreis IBB-Stellen § 9 Ombudsstelle auf Landesebene § 10 „Hilfen und Schutzmaßnahmen gesetzlich 2012 – Eckpunktepapier Kommunen bestellen Patientenfürsprecher Person mit Befähigung zum Richteramt regeln“ 2013 – Zustimmung durch Kabinett Mitglied der IBB-Stelle Berät die IBB-Stellen Stärkung der Rechtsstellung psych. Kranker 2014 – Beschluss des Landtages Psychiatrieerfahrene, Angehörige, Person Zentrale Erfassung von Unterbringungs- Urteil BVerfG von 2011 2015 – In Kraft getreten mit professionellem Hintergrund und Zwangsmaßnahmen „UBG in Teilen nicht grundgesetzkonform“ Ehrenamt, aber Ausnahme möglich Berichtspflicht gegenüber dem Landtag Keine Grundlage für eine Zwangsbehandlung 15.6.2015 3 15.6.2015 4 15.6.2015 11 15.6.2015 12 Übersicht Allgemeines Unterbringung Unterbringung Das Gesetz besteht aus 4 Teilen Anwendungsbereich: Behandlung § 20 Grundsatz: 1.Allgemeines Menschen mit einer psychischen Störung oder BVerfG-Urteil von 2011: Behinderung, Unterbringung und Maßregelvollzug. 2.Hilfen Keine Rechtsgrundlage des UBG für Zwang Behandlung nur bei Zustimmung des 3.Unterbringung bei Einsichtsfähigkeit Betroffenen Grundsatz: UBG vor Einführung des PsychKHG 4.Maßregelvollzug Auf die individuelle Situation Rücksicht nehmen, geändert Patientenverfügung gilt Würde und Wille beachten. 15.6.2015 5 24.08.2015 6 15.6.2015 13 15.6.2015 14
10 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 11 Unterbringung Unterbringung Aber: Beachten: Vielen Dank Fehlende Einsichtsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit (mehr Nutzen als Schaden) für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld Letztes Mittel (leichtere Mittel zuerst) • Selbstgefährdung oder Ärztlich angeordnet und überwacht • Möglichkeit der Selbstbestimmung oder Aufklärungsversuch (BVerfG – ernsthaft) • Fremdgefährdung Dokumentation und Nachbesprechung führen zum Zwang Richtervorbehalt (unverzüglich) 15.6.2015 15 15.6.2015 16 15.6.2015 23 Unterbringung Unterbringung Aufnahme und Zurückhaltung § 16 Besuchskommissionen § 27 Frist verkürzt 4 Kommissionen werden eingerichtet Antrag spätestens bis Ablauf des zweiten Mindestens alle 3 Jahre Besuche Tages absenden Fachärzte, Fachpfleger, Psycho- Ausnahme am Wochenende therapeuten, Betreuungsrichter, IBB, Freitag – Montag 12:00 Uhr Psychiatrieerfahrene und Angehörige 15.6.2015 17 15.6.2015 18 Maßregelvollzug Landespsychiatrieplan Psychisch kranke Straftäter (Teil 4) Landespsychiatrieplan § 12 Keine wesentlichen Änderungen Der Plan ist veraltet (2000) Regelungen für den Zwang sind identisch Manches, was im Eckpunktepapier stand, Besuchskommissionen auch hier ist nicht ins Gesetz gekommen Das Sozialministerium führt die Aufsicht Arbeiten sind im Gange Ende diesen Jahres soll der Plan stehen 15.6.2015 19 15.6.2015 20 Landespsychiatrieplan Fazit Mehrere AGen Nicht das beste PsychKG der Welt IBB Der Entstehungsprozess war vorbildlich Krisen-und Notfalldienst Vieles konnte im Gesetz nicht geregelt Vernetzung der Hilfen werden (Krisendienste, Hometreatment) Dach-AG Manches unbestimmt und unkonkret Positiv und weiterentwickelbar 15.6.2015 21 15.6.2015 22
12 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 13 www.karlsruhe.de/behinderte
14 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 15 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME, WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN? WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN? www.karlsruhe.de/behinderte
16 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 17 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? www.karlsruhe.de/behinderte
18 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 19 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND? WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? www.karlsruhe.de/behinderte
20 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 21 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? SIND? www.karlsruhe.de/behinderte
22 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 23 ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS, WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG SIND? MARION SCHUCHARDT „Viele von Ihnen sind sich heute zum ersten Mal begegnet, haben die ersten Kontakte geknüpft. Auch das stellt den ersten Schritt der Vernetzung dar. Die Stellwände stellen darüberhinaus viele Anregungen und Vorschläge auf dem Wege einer möglichen Vernetzung der beiden Hilfesysteme der Altenhilfe und der psychiatrischen Hilfesysteme dar. Einige Vorschläge betreffen die Bundesebene, andere die Landesebene, aber ich bin sicher, dass wir nach einer Auswertung Vorschläge finden werden, die auf kommunaler Ebene diskutiert werden können. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen Folgendes zu: 1. Die Erarbeitung einer Dokumentation über das heutige GPV-Forum, die Sie alle erhalten werden, 2. eine Auswertung Ihrer Anregungen in der Vorbereitungsrunde, 3. das Einbringen der Ergebnisse des GPV-Forums in die Koordinierungsgruppe GPV- Leistungen im Jahre 2014 und 4. die weitere Diskussion der auf kommunaler Ebene machbaren Anregungen. Eines ist gewiss: Sie werden von den Ergebnissen erfahren. Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Mitmachen und Mitdenken beim Entdecken von neuen Formen der Vernetzung.“ www.karlsruhe.de/behinderte
IMPRESSUM Herausgegeben von Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Behindertenkoordination Telefon: 0721 133-5022 E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Stand: November 2013; Layout und Bilder: C. Streeck; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Alle Tagungsbilder die sich in diesem Bericht befinden wurden rein aus Dokumentationszwecken erstellt. Sie werden nicht weitergegeben oder weiterverwendet.
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