GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE

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GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde | Behinderten- und Psychiatriekoordination

GPV-FORUM 2015
DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ
AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE

Ein Fachnachmittag des Gemeinedepsychiatrischen Verbundes
in Kooperation mit verschiedenen Altenhilfeeinrichtungen
GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
2 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE                                                                     SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3

                                                                                                                    PROGRAMMABLAUF AM MITTWOCH, 15. JULI 2015

                                                                                                                    12:30 Uhr   Ankommen und Begrüßung mit einer Tasse Kaffee oder Tee
                                                                                                                    13 Uhr      Begrüßung
                                                                                                                                Bürgermeister Dr. Martin Lenz
                                                                                                                    13:10 Uhr   Rückblick
                                                                                                                                 Entwicklung im GPV
                                                                                                                                   Rückblick auf das GPV-Forum 2013
                                                                                                                                    „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesysteme – Was braucht es dafür?“
                                                                                                                    13:20 Uhr   Input
                                                                                                                                  „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Ziele und Bedeutung des Gesetzes“
                                                                                                                                   Manfred Schöniger, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und
                                                                                                                                   Behindertenhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg
                                                                                                                    13:50 Uhr   Pause mit Stärkung
                                                                                                                    14:15 Uhr   Podiumsgespräch – Auswirkungen auf die Arbeit vor Ort
                                                                                                                                    1. Gründung von IBB und Patientenfürsprecher
                                                                                                                                    2. Bedeutung des Sozialpsychiatrischen Dienstes
                                                                                                                                    3. Auswirkungen des Gesetzes auf die allgemeine Arbeit in der Klinik für Psychiatrie
                                                                                                                                    4. Unterbringung und Zwangsbehandlung für die Betreuungsbehörde
                                                                                                                                    5. Das Gesetz aus der Sicht von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen

                                                                                                                    14:45 Uhr   Arbeitsgruppen
                                                                                                                    15:40 Uhr   Podiumsgespräch
                                                                                                                                Fragen der Arbeitsgruppen und Antworten des Podiums
                                                                                                                    16:10 Uhr   Schlussfrage an das Podium
                                                                                                                                „Was nehme ich mit?“
                                                                                                                    16:30 Uhr   Ende der Veranstaltung

                                                                                                                                                                                                                 www.karlsruhe.de/behinderte
GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
4 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE                                                                                                                                 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5

BEGRÜSSUNG                                                                                                                                             BEGRÜSSUNG UND RÜCKBLICK
                                                                         Damit die Hilfen für psychisch kranke Menschen umfassend gewährleistet        Herzlich willkommen auch von mir an Sie alle zu dem heutigen GPV-
                    Martin Lenz                                                                                                                                                                                                                          Marion Schuchardt
                    Bürgermeister                                        werden können, wird durch das Psych-KHG ein dichtes Netz von Diensten         Forum. Ich danke Bürgermeister Dr. Lenz für seine Begrüßung und                                   Behinderten- und
                    Stadt Karlsruhe                                      und Einrichtungen definiert, wozu der verpflichtende Ausbau bestehender         für seine Einführung in das heutige Thema. In Angesicht der stetig                                Psychiatriekoordination
                                                                         Strukturen ebenso gehört wie die Etablierung neuer Strukturen.                ansteigenden Zahlen von psychisch kranken Menschen ist die politische                             Stadt Karlsruhe
                                                                         Wesentliche Neuerungen zur Stärkung der Patientenrechte sind die              Unterstützung, die Unterstützung von dem zuständigen Bürgermeister
                                                                         Einrichtung                                                                   wichtig. Deine Anwesenheit, dein Kommen ist ein wichtiges Zeichen der
                                                                                                                                                       Unterstützung. DANKE.
                                                                            von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen                       Für diejenigen, die mich noch nicht kennen: mein Name ist Marion
Sehr geehrte Damen und Herren,                                               als Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige, die zwischen             Schuchardt, ich bin die Koordinatorin für Psychiatrie der Stadt Karlsruhe.   Zu heute: Manchmal hat man Glück...denn das Thema für das heutige
                                                                             psychiatrischen Einrichtungen und Betroffenen vermitteln und darüber      Heute werde ich einen Blick zurück auf das vergangene GPV-Forum              GPV-Forum entwickelte sich im Laufe eines lauen Sommerabends,
ich begrüße Sie herzlich zu dem diesjährigen Forum des                       hinaus allgemeine Informationen über wohnortnahe Hilfs- und               werfen, um sie dann durch den heutigen Nachmittag zu führen.                 eines Treffens der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie),
Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Karlsruhe.                       Unterstützungsangebote erteilen,                                          Das letzte GPV-Forum fand am 20. November 2013 zu dem Titel                  zu dem die Leiterin der Gruppe in Karlsruhe Frau Dr. Maria Rave den
Das Thema dieser heutigen Fachveranstaltung lautet:                         einer Ombudsstelle, die gegenüber dem Landtag berichtspflichtig ist,       „Vernetzung der Altenhilfe und der Psychiatrischen Hilfesystem               Vorsitzenden der DGSP Baden-Württemberg Herrn Friedel Walburg
                                                                            eines zentralen, anonymisierten Melderegisters zur Erfassung              – Was braucht es dafür?“ statt. Beide Hilfesysteme stehen vor                eingeladen hatte.
„Das neue Psychischkranken-Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf                   von Zwangsmaßnahmen,                                                      großen gesellschaftlichen Herausforderungen, da die Zukunft durch den        So wurde das Thema mit Unterstützung aus Stuttgart, von Friedel
unsere Arbeit in Karlsruhe“                                                                                                                            demografischen Wandel geprägt sein wird.                                      Walburg gefunden. Nachdem das Thema gefunden war, wurde das
                                                                            von Besuchskommissionen zur Überprüfung der Qualität in
                                                                                                                                                       Der Blick auf das Hilfesystem der Altenhilfe zeigt: Im Jahre 2010 bezogen    Konzept des heutigen GPV-Forums in einer Vorbereitungsgruppe
                                                                             anerkannten stationären psychiatrischen Einrichtungen.
Das GPV-Forum ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil, eine                                                                                   rund 7.600 Menschen Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung.               erarbeitet mit:
wichtige Säule der kommunalen Arbeit des gemeindepsychiatrischen         In Karlsruhe fangen wir nicht von vorne an, sondern schauen auf eine          Die Zahl wird bis zum Jahre 2020 um weitere elf Prozent steigen und          Herrn Bettchen, Ev.Verein für Stadtmission in Karlsruhe
Verbundes, der im Jahre 2007 in Karlsruhe gegründet wurde. Durch         lange Zeit mit vielen Erfahrungen in dieser Arbeit zurück:                    bis 2030 ist mit einem weiteren Anstieg um 10 Prozent zu rechnen.            Herrn Leitz, Caritasverband Karlsruhe
den Gemeindepsychiatrischen Verbund wurden nach Auflösung des                                                                                           In der Altenhilfe gibt es ein Netz von vielfältigen Hilfearten von           Herrn Lauinger, Badischer Landesverein für Innere Mission.
Landeswohlfahrtsverbandes neue Strukturen in Baden-Württemberg
                                                                            Sozialpsychiatrischer Dienst (§ 6)                                        ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten bis hin zur Kurzzeitpflege           Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.
geschaffen.                                                                  Der Sozialpsychiatrische Dienst nahm in Karlsruhe bereits am              und Dauerpflege in 43 Pflegeheimen in Karlsruhe. In den Diensten und           Ein neues Gesetz hat immer -trotz bestehender Kritik- Einfluss
Die Zielgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)                   1. April 1987 seine Arbeit auf. Hier werden also bereits seit             Einrichtungen der Seniorenarbeit und der Altenhilfe haben Menschen           auf bestehende Strukturen, vermag Bestehendes abzusichern, zu
sind erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen mit                  mehreren Jahrzehnten ambulante Hilfen geleistet. Diese umfassen           zunehmend psychische Beein-trächtigungen und/oder psychisch erkrankte        verstärken und schafft auch neue Strukturen und/oder vermag auch ein
Unterstützungsbedarf.                                                        die sozialpsychiatrische Vorsorge, die Nachsorge und soziale              Menschen kommen verstärkt in das pflegerische Unterstützungssystem.           gesellschaftliches Klima zu verändern.
Im Rahmen des GPV-Forums finden Veranstaltungen zu wichtigen                  Krisenintervention - auch aufsuchend - sowie die Vermittlung sozialer     Für die betroffenen Menschen endet mit dem Eintritt in eine                  Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
aktuellen Themen für einen größeren Kreis an fachlich interessierten         Hilfen für chronisch psychisch kranke oder behinderte Menschen, die       Pflegeeinrichtung die psychotherapeutische Behandlung, da das Personal        Senioren, Frau Ministerin Frau Katrin Altpeter initiierte dieses Psychisch-
Menschen statt.                                                              nicht mehr oder noch nicht zu einer selbständigen Lebensführung in        in den Pflegeheimen dafür nicht ausgebildet ist.                              Kranken-Hilfe-Gesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat.
So wurde auch heute mit dem Thema „Das neue Psychisch-Kranken-               der Lage sind.                                                            Demgegenüber stehen die psychiatrischen Hilfesysteme in Karlsruhe.
Hilfe-Gesetz – Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“ ein             Gemeindepsychiatrische Verbünde (§ 7)                                     zuch hier steht den Betroffenen ein Netz von vielfältigen Hilfearten         Ziele des Psych-KHG Baden-Württemberg ist
wichtiges Thema ausgesucht.                                                  Der Gemeindepsychiatrische Verbund wurde in Karlsruhe bereits             von ambulant bis stationär zur Verfügung. Die Menschen in den
                                                                             am 21. März 2007 durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem                                                                                             1. die Stärkung der Rechtstellung psychisch erkrankter Menschen,
Am 1. Januar ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei                                                                                        Einrichtungen verbleiben zunehmend länger in den Einrichtungen und
                                                                                                                                                                                                                                         dadurch dass
psychischen Krankheiten in Kraft getreten.                                   expliziten Ziel gegründet, eine bedarfsgerechte, wohnortnahe              werden immer älter. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit
                                                                                                                                                                                                                                      2. erstmals Hilfen und Schutzmaßnahem für psychisch kranke
In Baden-Württemberg werden dadurch erstmals Regelungen zu Hilfen            Versorgung für erwachsene, chronisch psychisch erkrankte Menschen         Betreuungs- und Pflegebedarf wächst. Diese Leistungen können und                   Personen gesetzlich geregelt werden.
und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke und seelisch behinderte             sicherzustellen.                                                          dürfen von dem Personal nicht übernommen werden.
Menschen zusammengefasst und in einer Gesamtschau gesetzlich                Psychiatriekoordination (§ 8)                                             Die Herausforderung ist die Verknüpfung der beiden Systeme. Es gibt          Es ist uns gelungen, mit Herrn Schöniger einen Referenten zu finden, der
geregelt.                                                                    In Karlsruhe gibt es seit über 15 Jahren die Stelle einer Koordinatorin   noch keine Lösungen, denn viele der formulierten Vorschläge betreffen        das Gesetzgebungsverfahren persönlich begleitet hat.
Mit dem neuen Gesetz möchte das Ministerium für Arbeit und                   für Psychiatrie mit dem Ziel der Koordination der Hilfeangebote für       die Bundesebene, andere die Landesebene.
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die            Personen, die psychisch krank oder seelisch behindert sind.               Auf kommunaler Ebene wurde im Juli 2013 in Trägerschaft der                  Herr Schöniger ist Referent für Psychiatrie des Diakonischen Werkes
Rechte psychisch erkrankter oder behinderter Menschen stärken. Hilfen                                                                                  Heimstiftung ein Projekt gestartet, das diese beiden Hilfesysteme            Baden. Seit diesem Jahr ist er der stellvertretende Vorsitzende des
für psychisch erkrankte oder auf Grund einer solchen Erkrankung          Über die Ziele und die Bedeutung des Gesetzes wird Herr Schöniger,            verknüpft: „Ambulant Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit                Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe
behinderte Menschen erhalten damit erstmals in Baden-Württemberg         Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg berichten. Frau             psychischer Erkrankung –Wohngruppe Weitblick“.                               in der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Als Vertreter der Liga war er an
eine gesetzliche Grundlage.                                              Mechelke, Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg der               Zielgruppe sind chronisch psychisch kranke Frauen und Männer                 dem Gesetzgebungsverfahren zum Psych-KHG beteiligt. Nach ihm wird
Die bislang im Unterbringungsgesetz (UBG) niedergelegten Regelungen      Angehörigen psychisch Kranker wird ein weiteres Statement abgeben.            aus Karlsruhe, die circa 50 Jahre alt und älter sind, mit erhöhtem           Frau Barbara Mechelke, Vorsitzende
über die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie den Maßregelvollzug   Danach stehen die Akteure aus Karlsruhe auf dem Podium und werden             Betreuungsbedarf im Sinne einer Hilfestellung im Bereich der
wurden unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte der             ihre Einschätzung zu der Auswirkung des Gesetzes auf die Arbeit geben.        Selbstversorgung und gegebenenfalls Pflege. Dies ist ein Angebot              des Landesverbandes Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch
betroffenen Personen überarbeitet und ebenfalls in das neue Gesetz       In den folgenden Arbeitsgruppen haben sie alle die Möglichkeit,               des Gesamtversorgungsnetzes für psychisch kranke Menschen und                Kranker einen kurzen Input bringen. Alles weitere erfahren sie Schritt für
aufgenommen.                                                             detaillierter zu diskutieren und Fragen zu entwickeln, auf die sie dann       Bestandteil der ambulanten Versorgung älterer Menschen in Karlsruhe.         Schritt.
                                                                         hoffentlich im Rahmen einer abschließenden Podiumsgespräch Antworten          Ein erster Ansatz also der Verknüpfung, aber ein Thema, das uns
                                                                         erhalten werden.                                                              weiterbeschäftigen wird. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass
                                                                         Mein Dank gilt Frau Schuchardt, Psychiatriekoordinatorin für die              das Thema des diesjährigen Welttages der seelischen Gesundheit in Stadt
                                                                         Organisation der heutigen Veranstaltung.                                      und Landkreis Karlsruhe dieses Thema aufgreift. So lautet es „Seelische
                                                                                                                                                       Gesundheit im Alter“. Die Hauptveranstaltung findet am 7. Oktober
                                                                         Ich wünsche Ihnen allen einen interessanten Nachmittag mit                    2015 statt und steht unter dem Thema „Chronisch psychisch Kranke
                                                                         diesem neuen Gesetz.                                                          werden im älter – Herausforderung für die Gemeindepsychiatrie
                                                                                                                                                       und Altenhilfe“. Wir bleiben also an dem Thema dran.

                                                                                                                                                                                                                                                                                   www.karlsruhe.de/behinderte
GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
6 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE                                                                                                                                                                                    SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 7

                                                                                                                                                                                                         Inhalte des Gesetzes                                                                             Teil 2 Hilfen (1)
                                                              INPUT
                                                                                                                                                                                                          Teil 1: Anwendungsbereich                                                                        § 6 SpDi leisten sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und
                                                              „DAS NEUE PSYCHISCH-KRANKEN-HILFE-GESETZ (PsychKHG) –                                                                                       Teil 2: Regelungen zur Sicherstellung einer                                                       soziale Krisenintervention, auch aufsuchend, sowie die
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Vermittlung sozialer Hilfen für chronisch psychisch kranke oder
                                                              AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE“                                                                                                 bedarfsgerechten psychiatrischen Versorgung                                                       behinderte Menschen.
                                                                                                                                                                                                             Grundversorgung durch SpDi und Einfügung in GPV                                                Das Land fördert die laufenden Personal- und Sachausgaben
                                                                                                                                                                                                             Etablierung unabhängiger IBB-Stellen                                                           (Komplementärfinanzierung von 50 Prozent der Stadt- und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Landkreise)
                                                                                                                                                                                                             Schaffung einer Ombudsstelle auf Landesebene
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Verbindliche Sicherstellung der SpDi durch dieses Gesetz
                                                                                                                                                                                                          Teil 3: Regelungen des Unterbringungsgesetzes                                                    § 7 GPV: Zusammenschluss aller Träger ambulanter,
                                                                                                                                                                                                           (Novellierung zur Zwangsbehandlung bisheriger § 8 UBG)                                            teilstationärer und stationärer Träger auf Grundlage eines
                                                                                                                                                                                                          Teil 4: Maßregelvollzugsrecht                                                                     Kooperationsvertrages mit dem Ziel: bedarfsgerechte,
                                                              Marion Schuchardz                                                                                                                                                                                                                              wohnortnahe Versorgung
                                                              Behinderten- und Psychiatriekoordinatorin
                                                              Stadt Karlsruhe
                                                                                                                                                                                                         15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   7          15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   8

                                                                                                          Ziele des Psych-KHG                                                                            Teil 2 Hilfen (2)                                                                                Teil 2 Hilfen (3)

                                                                                                           Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte                                                    §8 Psychiatriekoordination: Stadt- und Landkreise sollen die                                     § 11 Landesarbeitskreis Psychiatrie: Einberufung durch das
                                                                                                            psychiatrische Versorgung sicherstellen                                                        Koordination der Hilfeangebote durch eine/einen                                                   Sozialministerium in Fragen der psychiatrischen Versorgung
   Willkommen beim GPV-Forum 2015                                                                          Rechtstellung psychisch kranker oder behinderter
                                                                                                                                                                                                           Psychiatriekoordinatorin oder -koordinator sicherstellen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            § 12 Landespsychiatrieplan: Erstellung und Fortschreibung
                                                                                                                                                                                                          §9 IBB (Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen:                                          vom Sozialministerium
                                                                                                            Personen stärken
   „Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) –                                                                                                                                                   Gründung von unabhängigen IBB, in denen auch
   Auswirkungen auf unsere Arbeit in Karlsruhe“                                                            Erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch                                              Patientenfürsprecherinnen oder -fürsprecher Mitglied sind.
                                                                                                            kranke Personen gesetzlich regeln                                                             §10 Bildung einer Ombudsstelle auf Landesebene
                                                                                                           bessere Verzahnung von komplementärer, ambulanter,                                             Diese berät 1. die IBB und erfasst 2. die landesweite
                                                                                                            teilstationärer und stationärer Versorgung                                                     Unterbringungsmaßnahmen und Zwangsmaßnahmen
                                                                                                                                                                                                           (das heißt Zwangsbehandlung, Fixierung und so weiter).
                                                                                                                                                                                                           Sie berichtet 3. jährlich dem Landtag.

   15. Juli 2015                                                                                          15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   2       15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   9          15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   10

   Erste Schritte im Vorfeld                                                                              Entstehungsprozess (1)                                                                         Teil 3 und Teil 4

    2012 wurde die von der CDU beschlossene Kürzung der                                                   Breiter Beteiligungsprozesse mit verschiedenen Interessensvertretungen                        Teil 3: Unterbringung
     Mittel für die SpDi rückgängig gemacht                                                                 – Federführung beim Sozialministerium                                                          (Personen können gegen ihren Willen in einer anerkannten
                                                                                                           Gründung einer „AG Psychiatriegesetz“                                                          Einrichtung untergebracht werden, wenn sie
    ab 2013 Verstetigung der zusätzlichen Mittel im Haushalt                                               mit fünf Unterarbeitsgruppen zur Erarbeitung von Eckpunkten zu
     des Sozialministeriums                                                                                                                                                                                unterbringungsbedürftig sind).
                                                                                                              Hilfen
    ab 2013 eine Millionen Euro zusätzlich für Umsetzung                                                     Versorgungsstrukturen                                                                       § 27 Besuchskommissionen – berufen durch das
     PsychKHG                                                                                                 Koordination von Hilfen                                                                     Sozialministerium – besuchen mindestens alle drei Jahre die
                                                                                                              Patienten- und Angehörigenrechte                                                            derzeit 34 anerkannten Einrichtungen und prüfen die
                                                                                                              Unterbringung                                                                               Unterbringung von Personen nach §1 Nr. 1
                                                                                                              Maßregelvollzug                                                                            Teil 4: Maßregelvollzug

   15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde         3         15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde       4   15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde   11

   Entstehungsprozess (2)                                                                                 Teil 1 – Anwendungsbereich

    LAK Psychiatrie beschließt Eckpunkte im Oktober 2012                                                 Das Gesetz regelt
    Kabinett beschließt Eckpunkte im Februar 2013
    April 2014 Gesetzentwurf wird vom Ministerrat gebilligt                                              1. Hilfen für Personen, die auf Grund einer psychischen
    Stellungnahmen durch Städte- und Landtag bis                                                            Störung krank oder behindert sind.
     14. Mai 2014 möglich                                                                                 2. Die Unterbringung von Personen im Sinne von Nummer 1
    Gesetz soll 2014 verabschiedet werden                                                                   und
                                                                                                          3. den Vollzug und Sicherung nach § 61 Nummer 1 und 2
                                                                                                             StGB

   15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde         5         15. Juli 2015   Marion Schuchardt, Behindertenkoordination, Sozial und Jugendbehörde       6
GPV-FORUM 2015 DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE
8 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE                                                                      SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 9

                                INPUT
                                                                                                                                     Hilfen                                                  Hilfen
                                DAS PsychKHG – GESCHICHTE, ZIELE UND BEDEUTUNG
                                                                                                                                        Teile 1 und 2 bei freiwilliger Annahme                 SpDi gesetzlich geregelt
                                                                                                                                        Zwang und Unterbringung vermeiden                      GPV verbindlich
                                                                                                                                        Gemeindenah, stationär vermeiden                       Psychiatriekoordinatoren möglich
                                                                                                                                        Prävention und Früherkennung wichtig                   IBB-Stellen
                                Manfred Schöniger                                                                                       Situation von Kindern berücksichtigen                  Ombudsstelle und Melderegister
                                stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Psychiatrie und Behindertenhilfe
                                der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e. V.
                                                                                                                                        Nahestehende Personen unterstützen                     Landespsychiatrieplan

                                                                                                                                     15.6.2015                                     7         15.6.2015                                                    8

                                                                             Historie Landespsychiatriegesetze                       Hilfen                                                  Hilfen

    Das PsychKHG                                                               GUGS – Gesetz zur Unterbringung                      SpDi § 6                                                SpDi
    Geschichte, Ziele und Bedeutung                                             Geisteskranker und Suchtkranker (1955)               Bisher Freiwilligkeitsleistung                         Neue Aufgaben:
                                                                               UBG – Unterbringungsgesetz (1991)                    Nun gesetzliche Regelung                               Prävention und Früherkennung
                                                                               PsychKHG – Psychisch-Kranken-Hilfe-                  Rückkehr zur annähernd alten Förderhöhe                Arbeit mit Kindern psychisch Kranker
                                                                                Gesetz (2015)                                        Gefördert werden die Kommunen
                                                                                                                                     Förderung über VwV
    15.6.2015                                                    1            15.6.2015                                          2   15.6.2015                                    9          15.6.2015                                                   10

   Geschichte                                                                Prozess                                                 Hilfen                                                  Hilfen

     Koalitionsvertrag                                                          2011 – Landesarbeitskreis                          IBB-Stellen § 9                                         Ombudsstelle auf Landesebene § 10
          „Hilfen und Schutzmaßnahmen gesetzlich                                2012 – Eckpunktepapier                             Kommunen bestellen Patientenfürsprecher                Person mit Befähigung zum Richteramt
           regeln“
                                                                                 2013 – Zustimmung durch Kabinett                   Mitglied der IBB-Stelle                                Berät die IBB-Stellen
          Stärkung der Rechtsstellung psych. Kranker
                                                                                 2014 – Beschluss des Landtages                     Psychiatrieerfahrene, Angehörige, Person               Zentrale Erfassung von Unterbringungs-
     Urteil BVerfG von 2011
                                                                                 2015 – In Kraft getreten                           mit professionellem Hintergrund                         und Zwangsmaßnahmen
          „UBG in Teilen nicht grundgesetzkonform“
                                                                                                                                     Ehrenamt, aber Ausnahme möglich                        Berichtspflicht gegenüber dem Landtag
          Keine Grundlage für eine Zwangsbehandlung
    15.6.2015                                                    3            15.6.2015                                          4   15.6.2015                                    11         15.6.2015                                                   12

   Übersicht                                                                 Allgemeines                                             Unterbringung                                           Unterbringung

    Das Gesetz besteht aus 4 Teilen                                           Anwendungsbereich:                                     Behandlung § 20                                         Grundsatz:
    1.Allgemeines                                                             Menschen mit einer psychischen Störung oder            BVerfG-Urteil von 2011:
                                                                              Behinderung, Unterbringung und Maßregelvollzug.
    2.Hilfen                                                                                                                         Keine Rechtsgrundlage des UBG für Zwang                 Behandlung nur bei Zustimmung des
    3.Unterbringung                                                                                                                  bei Einsichtsfähigkeit                                  Betroffenen
                                                                              Grundsatz:                                             UBG vor Einführung des PsychKHG
    4.Maßregelvollzug
                                                                              Auf die individuelle Situation Rücksicht nehmen,       geändert                                                Patientenverfügung gilt
                                                                              Würde und Wille beachten.
    15.6.2015                                                    5            24.08.2015                                         6   15.6.2015                                    13         15.6.2015                                                   14
10 | BERICHT GPV-FORUM 2015 – DAS NEUE PSYCHISCHKRANKEN-HILFE-GESETZ – AUSWIRKUNGEN AUF UNSERE ARBEIT IN KARLSRUHE                                                          SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 11

   Unterbringung                                                           Unterbringung

    Aber:                                                                   Beachten:                                             Vielen Dank
    Fehlende Einsichtsfähigkeit und                                         Verhältnismäßigkeit (mehr Nutzen als Schaden)
                                                                                                                                  für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld
                                                                            Letztes Mittel (leichtere Mittel zuerst)
    • Selbstgefährdung oder
                                                                            Ärztlich angeordnet und überwacht
    • Möglichkeit der Selbstbestimmung oder
                                                                            Aufklärungsversuch (BVerfG – ernsthaft)
    • Fremdgefährdung                                                       Dokumentation und Nachbesprechung
    führen zum Zwang                                                        Richtervorbehalt (unverzüglich)
    15.6.2015                                                   15          15.6.2015                                        16   15.6.2015                            23

   Unterbringung                                                           Unterbringung

    Aufnahme und Zurückhaltung § 16                                         Besuchskommissionen § 27
    Frist verkürzt                                                         4 Kommissionen werden eingerichtet
    Antrag spätestens bis Ablauf des zweiten                               Mindestens alle 3 Jahre Besuche
    Tages absenden                                                          Fachärzte, Fachpfleger, Psycho-
    Ausnahme am Wochenende                                                 therapeuten, Betreuungsrichter, IBB,
         Freitag – Montag 12:00 Uhr                                         Psychiatrieerfahrene und Angehörige

    15.6.2015                                                  17           15.6.2015                                        18

   Maßregelvollzug                                                         Landespsychiatrieplan

    Psychisch kranke Straftäter (Teil 4)                                    Landespsychiatrieplan § 12
    Keine wesentlichen Änderungen                                          Der Plan ist veraltet (2000)
    Regelungen für den Zwang sind identisch                                Manches, was im Eckpunktepapier stand,
    Besuchskommissionen auch hier                                          ist nicht ins Gesetz gekommen
    Das Sozialministerium führt die Aufsicht                               Arbeiten sind im Gange
                                                                            Ende diesen Jahres soll der Plan stehen

    15.6.2015                                                   19          15.6.2015                                        20

   Landespsychiatrieplan                                                   Fazit

    Mehrere AGen                                                             Nicht das beste PsychKG der Welt
    IBB                                                                     Der Entstehungsprozess war vorbildlich
    Krisen-und Notfalldienst                                                Vieles konnte im Gesetz nicht geregelt
    Vernetzung der Hilfen                                                    werden (Krisendienste, Hometreatment)
    Dach-AG                                                                 Manches unbestimmt und unkonkret
                                                                             Positiv und weiterentwickelbar

    15.6.2015                                                  21           15.6.2015                                        22
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                                                                                                                                                 www.karlsruhe.de/behinderte
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ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN                                                                                        ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN
WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME,                                                           WAS BRAUCHEN DIE STATIONÄREN PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEME,
WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN?                                                  WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN EINEN HÖHEREN PFLEGEBEDARF HABEN?

                                                                                                                                                                                                    www.karlsruhe.de/behinderte
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ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN                                                                                        ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN
WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU                                  WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU
IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND?                                                                        IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND?

                                                                                                                                                                                                     www.karlsruhe.de/behinderte
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ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN                                                                                        ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN
WAS BRAUCHEN DIE ALTENHILFEEINRICHTUNGEN, WENN DIE KLIENTEN UND KLIENTINNEN, DIE ZU                                  WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS,
IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PSYCHISCH KRANK SIND?                                                                        WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG
                                                                                                                     SIND?

                                                                                                                                                                                                    www.karlsruhe.de/behinderte
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ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN                                                                                        ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN
WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS,                                            WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS,
WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG                                    WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG
SIND?                                                                                                                SIND?

                                                                                                                                                                                                    www.karlsruhe.de/behinderte
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ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN                                                                                        ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE
WAS BRAUCHEN AMBULANT BETREUTE ANGEBOTE DES PSYCHIATRISCHEN HILFESYSTEMS,
WENN DIE KLIENTINNEN UND KLIENTEN, DIE ZU IHNEN KOMMEN, ZUNEHMEND PFLEGEBEDÜRFTIG
SIND?
                                                                                                                      MARION SCHUCHARDT
                                                                                                                      „Viele von Ihnen sind sich heute zum ersten Mal begegnet, haben die ersten Kontakte
                                                                                                                      geknüpft. Auch das stellt den ersten Schritt der Vernetzung dar.

                                                                                                                      Die Stellwände stellen darüberhinaus viele Anregungen und Vorschläge auf dem
                                                                                                                      Wege einer möglichen Vernetzung der beiden Hilfesysteme der Altenhilfe und der
                                                                                                                      psychiatrischen Hilfesysteme dar.

                                                                                                                      Einige Vorschläge betreffen die Bundesebene, andere die Landesebene, aber ich bin
                                                                                                                      sicher, dass wir nach einer Auswertung Vorschläge finden werden, die auf kommunaler
                                                                                                                      Ebene diskutiert werden können.

                                                                                                                      Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen Folgendes zu:

                                                                                                                       1. Die Erarbeitung einer Dokumentation über das heutige GPV-Forum, die Sie alle
                                                                                                                          erhalten werden,
                                                                                                                       2. eine Auswertung Ihrer Anregungen in der Vorbereitungsrunde,
                                                                                                                       3. das Einbringen der Ergebnisse des GPV-Forums in die Koordinierungsgruppe GPV-
                                                                                                                          Leistungen im Jahre 2014 und
                                                                                                                       4. die weitere Diskussion der auf kommunaler Ebene machbaren Anregungen.

                                                                                                                      Eines ist gewiss: Sie werden von den Ergebnissen erfahren.

                                                                                                                      Ich danke Ihnen für Ihr engagiertes Mitmachen und Mitdenken beim Entdecken von
                                                                                                                      neuen Formen der Vernetzung.“

                                                                                                                                                                                                                                    www.karlsruhe.de/behinderte
IMPRESSUM
Herausgegeben von
Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Behindertenkoordination
Telefon: 0721 133-5022
E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de

Stand: November 2013; Layout und Bilder: C. Streeck; Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
Alle Tagungsbilder die sich in diesem Bericht befinden wurden rein aus Dokumentationszwecken erstellt. Sie werden nicht weitergegeben oder weiterverwendet.
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