ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER - Hypo Vorarlberg

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
FÜR VERBRAUCHER
Die folgenden Angaben dienen dem Zweck, den Verbraucherkunden über Umstände,
die für ihn im Zusammenhang mit den von der Hypo Vorarlberg angebotenen Zahlungs­
dienstleistungen wesentlich sein können, zu informieren. Diese Angaben ersetzen nicht
die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen.

I. DIE HYPO VORARLBERG                                           sind – sofern zwischen Hypo Vorarlberg und Kunden
1. Bankdaten                                                     vereinbart – Teil des Girokontovertrags und bilden zu-
Hypo Vorarlberg Bank AG                                          sammen mit den im Girokontovertrag und den Vereinba-
Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich                         rungen, die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungen ge-
FB Nr. 145586y, Gerichtsstand Bregenz                            schlossen werden, enthaltenen Regelungen die Grundlage
Telefonnummer Allgemeines +43 50 414-1000                        für die von der Hypo Vorarlberg zu erbringenden Zah-
Telefonnummer Kundenservice-Center +43 50 414-1234               lungsdienstleistungen.
E-Mail: info@hypovbg.at                                          Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit
                                                                 des Girokontovertrags die neuerliche kostenlose Vorlage
2. Konzession                                                    dieser „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienst­
Der Hypo Vorarlberg wurde von der österreichischen               leistungen“ und der Bedingungen verlangen. Mangels
Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5,1090 Wien,              anderer Vereinbarung erfolgt diese neuerliche Vorlage in
eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen          Papierform.
erteilt, welche die Hypo Vorarlberg auch zu Zahlungs-
dienstleistungen für ihre Kunden berechtigt.                     Die Hypo Vorarlberg bietet je nach den Wünschen und
                                                                 Anforderungen ihrer Kunden unterschiedliche Vertrags-
II. GIROKONTOVERTRAG UND KOSTEN                                  gestaltungen für ein Girokonto an. Neben dem klassischen
1. Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen,            Girokonto kann beispielsweise ein Gehalts-/Rentenkonto
Besondere Bedingungen für das Debitkarten-Service,               oder ein Jugendgehaltskonto oder Studentenkonto bei
Besondere Bedingungen für die Nutzung der digitalen              der Hypo Vorarlberg eingerichtet werden. Bei allen diesen
Debitkarte, Besondere Bedingungen für die Nutzung                Konten handelt es sich um Zahlungskonten (Girokonten)
der Debitkarte für die ZOIN-Funktion, Besondere Bedin-           und es gelten die Ausführungen dieser Informationsbro-
gungen für das Internetbanking                                   schüre zu Zahlungsdienstleistungen für sämtliche Giro-
Zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zu                konten der Hypo Vorarlberg. Über die Leistungen der un-
Zahlungsdienstleistungen“ erhält der Kunde vor der Eröff-        terschiedlichen Girokonten informiert die Hypo Vorarlberg
nung eines Girokontos den Girokontovertrag sowie die             ihre Kunden auf ihrer Internetseite oder berät sie in einem
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Be-             persönlichen Gespräch.
dingungen für das Debitkarten-Service, die Besonderen
Bedingungen für die Nutzung der digitalen Debitkarte,            2. Änderungen des Girokontovertrags und der
die Besonderen Bedingungen für die Nutzung der Debit-            Bedingungen
karte für die ZOIN-Funktion und die Besonderen Bedin-            Die Hypo Vorarlberg wird dem Kunden Änderungen des
gungen für das Internetbanking (nachstehend zusam-               Girokontovertrages, der Bedingungen oder den zu einzel-
mengefasst als die „Bedingungen“), die er mit der Hypo           nen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinbarun-
Vorarlberg bei Interesse an Zahlungsdienstleistungen der         gen wie nachstehend geregelt anbieten. Dabei werden
Hypo Vorarlberg zu vereinbaren hat. Die Bedingungen              die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen

Stand: Juli 2021                                            01
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Ge-             Die Hypo Vorarlberg muss bei einer ordentlichen Kündi-
genüberstellung (im Folgenden “Gegenüberstellung”) dar-          gung eine Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten.
gestellt. Die Hypo Vorarlberg wird die Gegenüberstellung         Die Kündigung muss dem Kunden in Papierform oder
sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen             auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt
auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Darauf wird die         werden.
Hypo Vorarlberg im Änderungsangebot hinweisen. Die
Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn bei der             4. Entgelte und Kosten
Hypo Vorarlberg vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des            Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen
Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Wider-            mit diesen „Allgemeinen Informationen zu Zahlungs-
spruch des Kunden einlangt. Auch darauf wird die Hypo            dienstleistungen“ ausgehändigt wird und das mangels an-
Vorarlberg den Kunden im Änderungsangebot hinweisen.             derer Vereinbarung auch Teil des Girokontovertrags wird,
Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung wer-              sind die Entgelte ersichtlich, die die Hypo Vorarlberg für
den dem Kunden, der Verbraucher ist, zugestellt. Die Zu-         die Kontoführung und die vom Girokontovertrag erfass-
stellung erfolgt                                                 ten Zahlungsdienstleistungen in Rechnung stellt. Das
▪ in das Schließfach des vom Kunden mit der Hypo                 Konditionenblatt enthält auch die Entgelte für die Mittei-
   Vorarlberg vereinbarten Internetbanking (im Folgenden         lung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrags, für die
   „Online Banking“ bzw das Schließfach „Online Banking          Beachtung eines Widerrufs nach Eintritt der Unwiderruf-
   Schließfach“). Die Hypo Vorarlberg wird den Kunden            lichkeit und für die Bemühungen um die Wiederbeschaf-
   über diese Zustellung im Online Banking Schließfach           fung eines wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren
   gesondert per Post oder – wenn mit dem Kunden                 fehlgeleiteten Überweisungsbetrags.
   vereinbart – per E-Mail an eine vom Kunden bekannt­
   gegebene E-Mail-Adresse informieren; oder                     Die Hypo Vorarlberg kann die mit dem Kunden vereinbar-
▪ per E-Mail, wenn die Kommunikation per E-Mail                  ten Entgelte für von der Hypo Vorarlberg wiederkehrend
   zwischen Kunde und Hypo Vorarlberg vereinbart wurde;          zu erbringende Leistungen nur mit Zustimmung des Kun-
   oder                                                          den ändern. Soweit Änderungen mit dem Kunden nicht
▪ per Post.                                                      individuell vereinbart werden, wird die Hypo Vorarlberg
Ab Zustellung – auch in das Online Banking Schließfach –         Änderungen dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem
können das Änderungsangebot und die Gegenüberstel-               geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung auf die in Punkt II.
lung durch die Hypo Vorarlberg nicht mehr abgeändert             2. beschriebene Weise mitteilen. Der Kunde hat die Mög-
werden. Erfolgt die Zustellung per E-Mail oder in das On-        lichkeit, der mitgeteilten Änderung bis zum geplanten
line Banking Schließfach kann der Kunde das Änderungs-           Zeitpunkt ihrer Anwendung zu widersprechen. Darauf und
angebot und die Gegenüberstellung sowohl elektronisch            auf das Recht des Kunden, den Vertrag bis zum Inkrafttre-
speichern als auch ausdrucken. Das Änderungsangebot              ten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen, wird die
samt Gegenüberstellung und im Falle der Zustellung in            Hypo Vorarlberg den Kunden im Änderungsangebot, in
das Online Banking Schließfach, auch die Information             dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen.
darüber, haben dem Kunden jedenfalls spätestens zwei
Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkraft-            Auf diesem Weg darf mit dem Kunden eine Anpassung
tretens der Änderungen zuzugehen.                                der Entgelte an die Entwicklung des von der Statistik Aus-
Im Falle einer beabsichtigten Änderung der Bedingungen           tria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex
hat der Kunde das Recht, seine Rahmenverträge für Zah-           2000 vereinbart werden.
lungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) vor
dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kün-        Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten
digen. Darauf wird die Hypo Vorarlberg im Änderungsan-           der Hypo Vorarlberg fallen unter Umständen noch Ba-
gebot hinweisen.                                                 rauslagen an, die die Hypo Vorarlberg in Ausführung der
                                                                 Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese
3. Laufzeit und Kündigung                                        Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.
Der Girokontovertrag und die zu einzelnen Zahlungs-
dienstleistungen erforderlichen Vereinbarungen werden            5. Fremdwährungstransaktionen
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann               a) Fremdwährungstransaktionen im Zusammenhang
den Girokontovertrag und die Vereinbarungen zu Zah-              mit Debitkartentransaktionen:
lungsdienstleistungen jederzeit unter Einhaltung einer           Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw bargeld­
Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen.              loser Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der je-

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

weilige Betrag der ausländischen Währung bei zum Euro            ▪ per Push-Nachricht in die „Meine Hypo“-App, sofern der
fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen              Karteninhaber das Online Banking der Hypo Vorarlberg
Fixkurs, bei Währungen von Staaten, die nicht Mitglied-            nutzt, die App „Meine Hypo“ installiert ist und Push-
staaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem                Nachrichten am Endgerät des Karteninhabers zugelas-
wie nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwäh-                  sen sind oder
rungskurs umgerechnet.                                           ▪ per E-Mail an eine vom Karteninhaber der Hypo Vorarl-
Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von               berg zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
baha GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx.at
öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse             Die Zustimmung zum Erhalt der elektronischen Mitteilung
von inländischen und ausländischen Kreditinstituten er-          über Währungsumrechnungsentgelte und die Vereinba-
mittelt.                                                         rung des elektronischen Kanals kann im Online Banking
Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für             oder in den Filialen der Hypo Vorarlberg erfolgen. Nach
jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser             einmal vorgenommener Vereinbarung kann der Kunde je-
Fremdwährung auf www.austrofx.at gegenübergestellten             derzeit wieder auf die elektronische Mitteilung über Wäh-
Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses            rungsumrechnungsentgelte verzichten oder den elektro-
der Hypo Vorarlberg gebildet.                                    nischen Kanal wechseln.
Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind min-           Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ab-
destens fünf auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse           lauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion mit
(ohne den Kurs der Hypo Vorarlberg) erforderlich. Stehen         Währungsumrechnung vom Karteninhaber durchgeführt
weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Inter-          wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt.
netseite der PSA Payment Services Austria GmbH
www.psa.at/kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs             b) Sonstige Fremdwährungstransaktionen:
von OANDA Corporation zur Anwendung.                             Ist es im Rahmen einer sonstigen von der Hypo Vorarl-
                                                                 berg zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforder-
Informationen über Währungsumrechnungsentgelte                   lich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu ver-
Die Hypo Vorarlberg ist verpflichtet, dem Karteninhaber          kaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Hypo
unverzüglich nachdem sie einen Zahlungsauftrag auf-              Vorarlberg anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurch-
grund einer Barabhebung an einem Geldausgabeautoma-              führung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den
ten oder einer Zahlung an einer POS-Kasse innerhalb des          die Hypo Vorarlberg ihren Kunden allgemein in Rechnung
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erhalten hat, der           stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Ge-
auf eine Währung des EWR lautet, die von der Währung             schäftstag auf der Internetseite der Hypo Vorarlberg zum
des zur Debitkarte gehörigen Kontos abweicht (im Fol-            Abruf bereit und sind unmittelbar anwendbar.
genden „Transaktion mit Währungsumrechnung“), eine
elektro­nische Mitteilung zu übermitteln (im Folgenden           Die anlässlich dieses Vorgangs anfallenden weiteren Ent-
„elektronische Mitteilung über Währungsumrechnungs-              gelte der Hypo Vorarlberg sind der Internetseite der Hypo
entgelte“), in welcher die gesamten von der Hypo Vorarl-         Vorarlberg zu entnehmen.
berg für den betreffenden Zahlungsauftrag verrechneten
Währungsumrechnungsent­gelte als prozentualer Auf-               6. Zinsen
schlag auf die letzten, zum Zeitpunkt der Autorisierung          Die für Guthaben und Debetsalden des Girokontos verein-
des betreffenden Zahlungsauftrags verfügbaren Euro-              barten Zinssätze sind bei Vertragsabschluss dem Konditi-
Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB)          onenblatt zu entnehmen. Sofern mit den Kunden die An-
dargestellt werden.                                              passung der Zinssätze mit einer Zinsanpassungsklausel
                                                                 vereinbart ist, werden die Zinssätze gemäß den Verände-
Der Karteninhaber erhält diese elektronische Mitteilung          rungen der Zinsanpassungsklausel angepasst. Die Hypo
über Währungsumrechnungsentgelte nur dann, wenn er               Vorarlberg wird den Kunden über die Änderungen der
zuvor mit der Hypo Vorarlberg den elektronischen Kanal,          Zinssätze hierbei spätestens im folgenden Kalenderquar-
über den diese elektronische Mitteilung über Währungs-           tal informieren. Sofern keine Zinsanpassungsklausel mit
umrechnungsentgelte erfolgen soll, vereinbart hat.               dem Kunden vereinbart worden ist, ist eine Änderung der
                                                                 Zinssätze nur mit Zustimmung des Kunden möglich.
Die Hypo Vorarlberg übermittelt die elektronische Mittei-
lung über Währungsumrechnungsentgelte – je nach Ver-
einbarung mit dem Karteninhaber – entweder

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

7. Schalteraushang in elektronischer Form                           elemente (insbesondere mobileTAN, cardTAN, App mit
Die vereinbarten Entgelte, Kosten und Zinsen können                 Gerätebindung oder elektronische Signatur),
sich – wie in den Punkten II. 2., 4. und 6. beschrieben –         ▪ Telefax, E-Mail und Telefon unter Nennung des für
verändern. Die gültigen Entgelte, Kosten und Zinsen kann            diesen Zweck vereinbarten Losungsworts,
der Kunde dem Schalteraushang, der auf der Internetseite          ▪ sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger,
der Hypo Vorarlberg in elektronischer Form zur Verfü-               Schließfach im Online Banking unter Beachtung der
gung steht, entnehmen. Falls die Hypo Vorarlberg mit                dafür vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen,
einem Kunden eine gesonderte Änderung der Zinssätze               ▪ etwaige von der Hypo Vorarlberg bereit gehaltene
vereinbart hat, gelten für die Geschäftsverbindung diese            Vorrichtungen zur elektronischen Erfassung der
Zinssätze.                                                          Unterschrift.

III. KOMMUNIKATION MIT DER HYPO VORARLBERG                        4. Sicheres Verfahren bei Betrugsfällen oder bei
1. Sprache                                                        Sicherheitsrisiken
Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren             Falls ein Kunde im Einzelfall direkt und unmittelbar von
Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen               einem vermuteten oder tatsächlichen Betrugsfall betrof-
bedient sich die Hypo Vorarlberg der deutschen Sprache.           fen ist oder für ihn besondere Sicherheitsrisiken im Zu-
                                                                  sammenhang mit den von der Hypo Vorarlberg ange­
2. Kommunikationsmöglichkeiten                                    botenen Zahlungsdiensten vorliegen, wird die Hypo
Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen                Vorarlberg diesen Kunden telefonisch kontaktieren, so-
Gespräch (auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bank-             fern der Kunde seine aktuelle Telefonnummer mitgeteilt
stellen) die vorstehend im Punkt I. 1. genannten Möglich-         hat.
keiten der Kontaktaufnahme mit der Hypo Vorarlberg                Die Hypo Vorarlberg informiert auf ihrer Internetseite
offen.                                                            über allgemeine Risiken bei der Verwendung der von ihr
                                                                  angebotenen Zahlungsdiensten und wie Kunden solche
3. Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen                Risiken vermeiden können. Beim Vorliegen konkreter
Rechtsverbindliche Erklärungen und Informationen, die             Sicherheitsrisiken oder vermehrten Betrugsfällen im
die Hypo Vorarlberg dem Kunden mitzuteilen hat, wird              Zusammenhang mit der Verwendung von Zahlungsinstru-
die Hypo Vorarlberg dem Kunden auf Papier (dafür kann             menten, die über diese gewöhnlichen, allgemeinen Risi-
sich die Hypo Vorarlberg auch eines Kontoauszugs bedie-           ken hinaus gehen, zB bei Phishing-Angriffen speziell im
nen) oder auf dauerhaftem Datenträger (zB durch Zustel-           Layout der Hypo Vorarlberg, wird die Hypo Vorarlberg
lung in das Online Banking Schießfach mit gesonderter             ihren Kunden auf diese Risiken durch eine Nachricht beim
Information über diese Zustellung per Post oder – wenn            Login in das Online Banking hinweisen.
mit dem Kunden vereinbart – per E-Mail an eine vom
Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse) von sich aus               IV. DIENSTLEISTUNGEN DER HYPO VORARLBERG
übermitteln. Erklärungen und Informationen, die lediglich         IM ZAHLUNGSVERKEHR
zugänglich zu machen sind, werden dem Kunden von der              Angebotene Dienstleistungen allgemein
Hypo Vorarlberg auf die im Rahmenvertrag für Kontoaus-            Im Bereich des Zahlungsverkehrs bietet die Hypo Vorarl-
züge vereinbarte Weise (zB Online Banking, Kontoaus-              berg folgende Dienstleistungen an:
zugsdrucker) zum Abruf bereitgehalten.                            a) Führung von Zahlungskonten („Girokonten“) ein-
Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie für             schließlich der Abwicklung von Ein- und Auszahlungen
Anzeigen und Informationen im Zusammenhang mit Zah-               zu diesen Konten
lungsaufträgen wird die für die jeweilige Zahlungsdienst-         Ein Girokonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen
leistung vereinbarte Form der Kommunikation verwendet.            Zahlungsverkehr. Es ist die Drehscheibe für die meisten
Dafür kommen neben der schriftlichen Kommunikation –              Geldangelegenheiten. Das Girokonto dient dem Zah-
sofern der Kunde über die dafür erforderliche technische          lungsverkehr und nicht der Anlage. Auf ihm werden täg-
Ausstattung wie Computer und Fernmeldeanschluss ver-              lich fällige Gelder verrechnet. Auf dem Girokonto werden
fügt – insbesondere in Betracht:                                  alle Eingänge zu Gunsten und alle Ausgänge zu Lasten des
▪ Online Banking unter Verwendung der dazu vereinbar-             Kontoinhabers gebucht. Aufgrund dieser kontinuierlichen
    ten persönlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere        Aufzeichnung und Saldierung der Kontobewegungen
    Verfügernummer, Verfügername und Verfüger PIN oder            werden die Gelder auf einem Girokonto auch Einlagen in
    Benutzername und Passwort) und Authentisierungs­              laufender Rechnung genannt.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

b) Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere in                 lich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt
Form von                                                            ab dem seinem Eingang bei der Hypo Vorarlberg fol-
▪ Überweisungen (auch in Form von Daueraufträgen)                   genden Geschäftstag. Die Zustimmung für Einzüge ei-
   Eine Überweisung ist die bargeldlose Übertragung ei-             nes bestimmten Dritten kann auf einen bestimmten
   nes bestimmten Betrages von einem Konto auf ein an-              Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides
   deres Konto beim gleichen oder bei einem anderen                 begrenzt werden. Der Kunde kann die Hypo Vorarlberg
   Kreditinstitut. Der Auftrag für die Überweisung kann in          auch beauftragen, sämtliche Lastschriften auf seinem
   den mit der Hypo Vorarlberg vereinbarten Formen                  Konto oder sämtliche von einem oder mehreren ge-
   erfolgen. Der Auftraggeber muss den Auftrag autori-              nannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschrif-
   sieren (Unterschriftsleistung entsprechend der                   ten zu blockieren bzw lediglich durch einen oder meh-
   Zeichnungsberechtigungen, Eingabe von Identifikati-              rere genannte Zahlungsempfänger veranlasste
   onsmerkmalen wie PIN und/oder TAN) und für Konto-                Lastschriften zu autorisieren.
   deckung sorgen. Diese Überweisungen können normal
   oder dringend beauftragt werden, wobei eine Drin-              ▪ Zahlungskartengeschäft
   genddurchführung eine beschleunigte und taggleiche               Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer
   Durchführung auf einer Expressschiene bis zum Konto              Zahlungskarte (Debitkarte oder Kreditkarte).
   des Begünstigten garantiert.
                                                                  V. BESONDERE ZAHLUNGSINSTRUMENTE
  Die SEPA-Überweisung (Single Euro Payments Area =               A. BESCHREIBUNG DER ZAHLUNGSINSTRUMENTE
  Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) ist            UND SORGFALTSPFLICHTEN DES KUNDEN
  das einheitliche europäische Zahlungsverkehrsprodukt
  für Inlands- sowie grenzüberschreitende Euro-Überwei-           1. Debitkarten der Hypo Vorarlberg
  sungen im gesamten SEPA-Raum.                                   a) Beschreibung des Zahlungsinstruments
  Bei entsprechender Vereinbarung mit der Hypo Vorarl-            Mit einer Debitkarte der Hypo Vorarlberg ist es dem
  berg können Überweisungen an Empfängerbanken, die               Kunden möglich, nach Eingabe des persönlichen Codes –
  am SEPA Instant Payments-System teilnehmen, auch in             auch PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) genannt –
  Form der SEPA Instant Payment-Überweisung beauf-                das Debitkarten-Service zu nutzen. Das Debitkarten-
  tragt werden, bei denen eine Gutschrift am Konto des            Service ist ein weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem
  Begünstigten binnen maximal 10 Sekunden erfolgt.                und bargeldloses Zahlungssystem, welches mittels Ver-
                                                                  wendung der Debitkarte Bargeldbezüge und/oder bar-
  Ein Dauerauftrag ist ein einmaliger schriftlicher oder          geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstel-
  elektronischer Auftrag des Kontoinhabers oder Zeich-            len und/oder Internetzahlungen bei angeschlossenen
  nungsberechtigten an seine Bank, Zahlungen gleicher             Vertragsunternehmen ermöglicht. Bei Kleinbetragszah-
  Betragshöhe in regelmäßigen Zeitabständen an den-               lungen besteht an speziell gekennzeichneten Akzeptanz-
  selben Empfänger zu leisten. Ein Dauerauftrag kann bis          stellen auch ohne Einstecken der Debitkarte und ohne
  auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich be-           Eingabe des persönlichen Codes die Möglichkeit, das De-
  fristet werden.                                                 bitkarten-Service zu nutzen.

▪ Lastschriftverfahren                                            Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt,
  Lastschriftaufträge dienen dem Einzug wiederholt an-            ▪ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, mit der
  fallender Geldforderungen unterschiedlicher Betrags-              Debitkarte und dem persönlichen Code, Bargeld bis zu
  höhe durch den Zahlungsempfänger über ein Konto                   dem vereinbarten Limit – auch kontaktlos – zu
  des Zahlungspflichtigen.                                          beziehen;
  Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger            ▪ an den in der Hypo Vorarlberg aufgestellten Selbstbe-
  die Ermächtigung von seinem Konto einzuziehen und                 dienungsautomaten mit der Debitkarte Bargeld
  wird von diesem zeitgerecht vor Durchführung infor-               (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten einzuzah-
  miert. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält keinen             len und Kontoabfragen zu tätigen sowie mit der
  Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt nur                Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu
  die Lastschrift durch, sobald sie vom Zahlungsempfän-             dem für diese Selbstbedienungsautomaten vereinbar-
  ger über dessen Bank angeliefert wird. Die Zustim-                ten Limit zu beheben und/oder Überweisungsaufträge
  mung zur Belastung des Kontos mit Lastschriften kann              zu erteilen;
  vom Kunden gegenüber der Hypo Vorarlberg schrift-

                                                             05
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

▪ an Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführten            Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen End-
  Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kas-               gerätes, das die Voraussetzungen der starken Kunden-
  sen“), mit der Debitkarte und dem persönlichen Code              authentifizierung erfüllt. Um in diesem Fall eine bar-
  Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienst-              geldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der
  leistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunter-               Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-
  nehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten              Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Com-
  Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeauto-              putersystems, das der Karteninhaber verwendet, die
  maten können die Funktion von POS-Kassen haben. Im               technischen Voraussetzungen (wie zB das Öffnen von
  Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen              Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird die Hypo
  Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein;               Vorarlberg den Karteninhaber darüber in Kenntnis set-
▪ an POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange-              zen, dass das vom Karteninhaber im Rahmen seiner
  führten “Kontaktlos”-Symbol gekennzeichnet sind, mit             Online Banking-Teilnahmevereinbarung mit der Hypo
  der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne              Vorarlberg vereinbarte und aktivierte Authentifizie-
  Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönli-             rungsverfahren „Meine SmartID“-App herangezogen
  chen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur            wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Kartenin-
  POS-Kasse Lieferungen und sonstige Leistungen von                haber kann über dieses Authentifizierungsverfahren
  Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum                   von der Hypo Vorarlberg als der rechtmäßige Kartenin-
  Betrag von EUR 50,00 pro Einzeltransaktion kontaktlos            haber authentifiziert werden;
  und bargeldlos zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen ist         ▪ mit der Debitkarte Zahlungsvorgängen zuzustimmen,
  die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander                bei denen der genaue Betrag im Voraus noch nicht
  folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des                 bekannt ist („Blankoanweisungen“);
  persönlichen Codes bezahlt werden können, auf                  ▪ mit der Debitkarte gegenüber Dritten nachzuweisen, ob
  insgesamt EUR 125,00 beschränkt. Nach Erreichen dieser           er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber relevante
  Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose             Altersgrenze überschritten hat.
  Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code
  durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen                  Der Karteninhaber und die Hypo Vorarlberg können
  durchführen zu können;                                         vereinbaren:
▪ mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte,             ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder
  ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des                   wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte
  persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der                    von Geldausgabeautomaten behoben werden kann
  Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Ver-                sowie
  kehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und             ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder
  Ausland kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen;                    wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an
▪ durch Bekanntgabe der Kartendaten der Debitkarte                  POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit
  (Kartennummer, Ablaufdatum, Kartenprüfnummer)                     POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. (Wieder-
  ohne deren Vorlage (i) Lieferungen und Leistungen von             kehrende) Kartenzahlungen im Fernabsatz und von der
  Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen                  Hypo Vorarlberg blockierte Beträge nach Blankoanwei-
  des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme           sungen werden ebenfalls auf dieses Limit angerechnet
  eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder               und reduzieren somit den verfügbaren Betrag.
  E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu            Umfassende Informationen zur Debitkarte sind in den
  bezahlen oder (ii) wiederkehrende Lieferungen und              Besonderen Bedingungen für das Debitkarten-Service
  Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und                  enthalten. Diese werden dem Kunden rechtzeitig, bevor
  Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet           er durch einen Rahmenvertrag oder ein Vertragsangebot
  oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis           gebunden ist, mitgeteilt und im Zuge der Bestellung der
  zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls        Debitkarte mit ihm vereinbart.
  dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht.
  Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlo-           b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers
  se Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen              Der Karteninhaber hat bei der Nutzung der Debitkarte
  im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen              die Bedingungen für deren Ausgabe und Nutzung einzu-
  Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity              halten. Er ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, die
  Check™-Verfahrens. Das Mastercard® Identity Check™-            Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der
  Verfahren ist ein sicheres Verfahren für Zahlungen im          Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig.

                                                            06
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht           Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem
auf der Debitkarte notiert werden und nicht mit der                Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debitkar-
Debitkarte gemeinsam verwahrt werden. Der persönliche              te vereinbarten Limits. Werden diese geändert, verändern
Code darf niemandem, insbesondere auch nicht Angehö-               sich auch die Limits für die digitale Debitkarte entspre-
rigen, Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg, anderen Konto-            chend.
inhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben               Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der digitalen
werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist              Debitkarte in der Wallet werden auf den maximalen Rah-
darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten ausge-             men, der für Zahlungen mit der physischen Debitkarte
späht wird.                                                        vereinbart wurde, angerechnet.

2. Digitale Debitkarten der Hypo Vorarlberg                        Umfassende Informationen zur digitalen Debitkarte sind
a) Beschreibung des Zahlungsinstruments                            in den Besonderen Bedingungen für die Nutzung der digi-
Der Karteninhaber kann zusätzlich zu seiner Debitkarte             talen Debitkarte enthalten. Diese werden dem Kartenin-
(im Folgenden auch „physische Debitkarte“) die Ausstel-            haber rechtzeitig vor der Aktivierung der digitalen Debit-
lung einer digitalen Debitkarte beantragen. Die digitale           karte mitgeteilt und im Zuge der Aktivierung der
Debitkarte ist ein (digitales) Abbild der physischen Debit-        digitalen Debitkarte mit ihm vereinbart.
karte des Karteninhabers in einer Wallet auf einem mobi-
len Endgerät. Die Ausstellung einer digitalen Debitkarte           b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers
kann in einer Wallet des Kreditinstituts („Banken-Wallet“)         Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet,
oder in der Wallet eines Drittanbieters („Endgeräte-               mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer
Wallet“), gemeinsam „Wallet“, erfolgen.                            Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem
                                                                   Zugriff Dritter zu schützen.
Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt,
▪ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit              Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Perso-
  einem auf der physischen Debitkarte angeführten                  nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen
  Symbol und mit dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeich-              Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur
  net sind, mit der digitalen Debitkarte und dem persönli-         Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weiterga-
  chen Code Bargeld bis zu dem vereinbarten Limit zu               be vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe dau-
  beziehen;                                                        erhaft zu deaktivieren.
▪ an den in der Hypo Vorarlberg aufgestellten Selbstbe-
  dienungsautomaten, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol               Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code
  gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte                und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dür-
  Bargeld (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten                 fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern
  einzuzahlen und Kontoabfragen zu tätigen sowie mit               der Hypo Vorarlberg, anderen Kontoinhabern, anderen
  der digitalen Debitkarte und dem persönlichen Code               Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen End-
  Bargeld bis zu dem für diese Selbstbedienungsautoma-             geräts bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber
  ten vereinbarten Limit zu beheben und/oder Überwei-              für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten auch die Ge-
  sungsaufträge zu erteilen;                                       räte-PIN verwendet, hat er diese – ebenso wie den per-
▪ an POS-Kassen, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol                   sönlichen Code und das Einmalpasswort – geheim zu hal-
  gekennzeichnet sind, mit Hilfe der digitalen Debitkarte          ten.
  in einer Endgeräte-Wallet oder in der Banken-Wallet
  Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen               Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät ab-
  im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit                 gespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nut-
  bargeldlos zu bezahlen.                                          zung seiner digitalen Debitkarten auch die Geräte-PIN
▪ mit seiner digitalen Debitkarte in Apps und auf Inter-           verwendet, darf er diese – ebenso wie den persönlichen
  netseiten Lieferungen und Leistungen von Vertragsun-             Code – nicht am mobilen Endgerät speichern.
  ternehmen im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten             Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte-
  Limit bargeldlos zu bezahlen, sofern der Karteninhaber           PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass
  seine digitale Debitkarte in einer Endgeräte-Wallet              diese nicht von Dritten ausgespäht werden.
  aktiviert hat und die Verwendung der dort gespeicher-
  ten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption angeboten
  wird.

                                                              07
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

3. Nutzung der Debitkarte für die ZOIN-Funktion                  Die ZOIN-PIN ist geheim zu halten und darf niemandem,
a) Beschreibung des Zahlungsinstruments                          insbesondere auch nicht Mitarbeitern der Hypo Vorarl-
Bei der ZOIN-Funktion handelt es sich um eine sichere            berg, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninha-
und einfache Möglichkeit, um mit dem Smartphone Geld             bern bekannt gegeben werden. Die ZOIN-PIN darf nicht
zwischen zwei Privatpersonen zu senden, zu empfangen             am mobilen Endgerät abgespeichert werden.
oder anzufordern. Um an ZOIN teilnehmen zu können,
muss der Karteninhaber in der von der Hypo Vorarlberg            Bei der Verwendung der ZOIN-PIN ist darauf zu achten,
herausgegebenen App „Geldbörse“ ZOIN aktivieren. Es              dass diese nicht von Dritten ausgespäht wird.
werden ein geeignetes, mobiles Endgerät (Android ab
Version 7, iOS ab Version 11) und eine gültige Debitkarte        Der Karteninhaber hat die ZOIN-Funktion in folgenden
der Hypo Vorarlberg benötigt. Es kann nur eine Debitkar-         Fällen über die App „Geldbörse“ zu deregistrieren:
te pro Mobiltelefonnummer für die ZOIN-Funktion regist-          ▪ Beendigung des Telekommunikationsvertrages mit dem
riert werden.                                                       aktuellen Mobilfunkbetreiber ohne Mitnahme der
                                                                    Rufnummer;
Die ZOIN-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber mit               ▪ Weitergabe des Telekommunikationsvertrages mit
Hilfe der Debitkarte über ein mobiles Endgerät                      mobilem Endgerät.
▪ das Senden von Geldbeträgen (der Geldbetrag wird vom           Umfassende Informationen zur ZOIN-Funktion sind in den
   Karteninhaber an einen von ihm gewählten Empfänger            Besonderen Bedingungen für die Nutzung der Debitkarte
   bezahlt) unter Verwendung der Mobiltelefonnummer              für die ZOIN-Funktion enthalten. Diese werden dem Kar-
   des Empfängers, zu welcher eine Debitkarte des                teninhaber rechtzeitig vor der Aktivierung der ZOIN-Funk-
   Empfängers für die ZOIN-Funktion registriert ist oder         tion mitgeteilt und im Zuge der Aktivierung der ZOIN-
   der Kartennummer (Nummer der Debitkarte) des                  Funktion mit ihm vereinbart.
   Empfängers und
▪ das Empfangen von Geldbeträgen (der Geldbetrag wird            4. Kreditkarten
   von einem Dritten, nämlich dem Sender, an den                 a) Beschreibung des Zahlungsinstruments
   Karteninhaber bezahlt) unter Verwendung der Mobilte-          Mit einer Kreditkarte ist der Karteninhaber berechtigt,
   lefonnummer des Karteninhabers, zu der die Debitkarte         nach Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN (Persön-
   des Karteninhabers registriert ist.                           liche Identifizierungsnummer) genannt – oder gegen Ab-
                                                                 gabe seiner Unterschrift innerhalb des vereinbarten Ein-
Für das Senden, Empfangen und Anfordern von Geldbe-              kaufsrahmens
trägen über ZOIN gelten besondere Limits. ZOIN-Transak-          ▪ bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen durch
tionen werden auf das für Zahlungen mit der Debitkarte              Vorlage der Karte ohne Barzahlung Waren und Dienst-
an POS-Kassen vereinbarte Limit angerechnet. Über-                  leistungen zu beziehen;
schreitet das zur Debitkarte vereinbarte POS-Limit den           ▪ bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen ohne
Betrag von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00 pro                  Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leistun-
Woche, gelten für ZOIN-Transaktionen die reduzierten                gen im Rahmen des Fernabsatzes über schriftliche oder
Limits von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00 pro                  telefonische Bestellungen zu beziehen, falls dies das
Woche. Der Empfang und das Anfordern von Geldbe­                    jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Dies gilt
trägen im Rahmen der ZOIN-Funktion ist bis zu einem                 auch für den Abschluss von Rechtsgeschäften im
Gesamtbetrag von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00                Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen
pro Woche möglich.                                                  Endgerätes (E-Commerce, M-Commerce);
                                                                 ▪ bei den dazu ermächtigten Banken Bargeld im verein-
b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers                            barten Ausmaß zu beheben;
Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet,         ▪ bei speziell zur Abhebung mit der Karte gekennzeichne-
das mobile Endgerät, mit dem ZOIN-Transaktionen durch-              ten Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, mit der
geführt werden können, sorgfältig zu verwahren und vor              Karte und dem persönlichen Code Bargeld bis zum
dem Zugriff Dritter zu schützen.                                    vereinbarten Limit zu beziehen.
Vor Weitergabe des mobilen Endgerätes an dritte Perso-
nen, hat der Karteninhaber die von der Hypo Vorarlberg           b) Sorgfaltspflichten des Kunden
herausgegebene App „Geldbörse“auf dem mobilen End­               Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen bei der
gerät zu deinstallieren.                                         Kreditkarte jener bei der Debitkarte (siehe Punkt V. A. 1. b.).

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

5. Online Banking                                                 sierten Sicherheitsmerkmale sind entweder selbst ein
a) Beschreibung des Zahlungsinstruments                           Authentisierungselement (zB Verfügernummer, Verfüger-
Mit dem Hypo Online Banking können jederzeit via Inter-           name, Verfüger-PIN oder Benutzername und Passwort)
net Kontostandsabfragen durchgeführt, Überweisungen               oder dienen der Aktivierung eines Authentisierungsele-
getätigt (Inland, Ausland, SEPA) und Daueraufträge einge-         ments (zB Aktivierungscode). Abgesehen von den für den
richtet werden. Des Weiteren können Wertpapierdepots              Zugang zum Online Banking obligatorischen und dem
gemanagt und Informationen zum Finanzstatus abge-                 Verfüger übermittelten personalisierten Sicherheitsmerk-
fragt werden. Der Berater hat im Rahmen von Hypo On-              male wählt der Kunde die Authentisierungselemente aus.
line Banking mittels sicherer Mailbox die Möglichkeit,            Die gewählten Authentisierungselemente können später
Kunden zu kontaktieren und über das umfangreiche An-              auch direkt im Online Banking geändert und aktiviert
gebot der Hypo Vorarlberg zu informieren.                         werden. Als Authentisierungselemente stehen dem Verfü-
                                                                  ger für die Zeichnung von Aufträgen zB die mobileTAN
Voraussetzung für die Nutzung von Hypo Online Banking:            (via SMS per Mobiltelefon), die cardTAN (via CardTAN-Ge-
Ein Konto oder Depot bei der Hypo Vorarlberg, die Ein-            nerator) oder die „Meine SmartID“-App (via Smartphone
richtung eines Verfügers sowie ein Internetzugang mit ei-         App) zur Verfügung.
nem Browser, der eine sichere Verschlüsselung unter-
stützt (insbesondere aktuelle Versionen von Microsoft             b) Sorgfaltspflichten des Kunden
Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari oder Google            Allen Verfügern obliegt bei der Nutzung der elektroni-
Chrome).                                                          schen Dienste der Hypo Vorarlberg (Hypo Online Banking
Das Sicherheitssystem von Hypo Online Banking: Der Lo-            und Hypo Internet-Brokerage) die Einhaltung einer dem
gin zum Online Banking sowie die Zeichnung eines Auf-             Risiko der Nutzung angemessenen Sorgfalt. Verstöße ge-
trags erfordert die Authentifizierung des Verfügers durch         gen die Sorgfaltspflichten können, soweit sie fahrlässig
die von der Hypo Vorarlberg zur Verfügung gestellten              begangen werden, zu einer Haftung des Verfügers führen
und mit ihr vereinbarten Authentisierungselemente. Au-            bzw die Hypo Vorarlberg von der Haftung gegenüber
thentisierungselemente sind an den Verfüger gebunden              dem Kunden befreien. Als fahrlässig gilt insbesondere
und dürfen nicht mit anderen Verfügern geteilt werden.            ▪ die Nutzung der elektronischen Dienste über eine
Sie werden in drei Kategorien unterschieden und können               Internetverbindung ohne angemessene Sicherheitsein-
nach Maßgabe von § 4 Z 28 ZaDiG 2018 sein:                           richtungen (zB offene Netzwerke; Internetcafé; Endge-
▪ Elemente der Kategorie Wissen, also etwas, das nur der             räte ohne handelsübliche Sicherheitseinrichtungen wie
   Verfüger weiß (zB die Verfüger-PIN oder das Passwort),            Anti-Viren-Software);
▪ Elemente der Kategorie Besitz, also etwas, das nur der          ▪ die Nutzung der elektronischen Dienste unter bekann-
   Verfüger besitzt (zB die SIM-Karte des mobilen Endgerä-           termaßen gefährdeten Umständen (zB über von
   tes oder die cardTAN-Karte) oder                                  Trojanern oder Viren befallene Endgeräte);
▪ Elemente der Kategorie Inhärenz, also etwas, das nur            ▪ der fahrlässige Umgang mit Authentisierungselementen
   der Verfüger ist (zB der Fingerabdruck).                          (zB Weitergabe von Authentisierungselementen oder
Die Authentifizierung des Verfügers erfolgt, indem der               Weiterleitung, insbesondere aufgrund von als solche
Verfüger das im Online Banking angeforderte Element                  erkennbare Phishing-E-Mails; Aufbewahrung am
der Kategorie Wissen, den Nachweis des Elements der Ka-              Arbeitsplatz oder Gemeinschaftslaufwerk);
tegorie Besitz und/oder den Nachweis des Elements der             ▪ die Unterlassung der Verständigung vom Verlust von
Kategorie Inhärenz an die Hypo Vorarlberg übermittelt.               Authentisierungselementen und damit verbundener
Abhängig von der Art des Auftrags und den gesetzlichen               Endgeräte bei bekannter Gefahr missbräuchlicher
Vorgaben ist eine einfache oder starke Authentisierung               Verwendung (zB Diebstahl des Mobiltelefons);
erforderlich. Für die einfache Authentisierung reicht der         ▪ die Unterlassung des ordentlichen Logout;
Nachweis eines Authentisierungselements aus einer Kate-           ▪ die Unterlassung der Verständigung der Hypo Vorarl-
gorie aus (zB Wissen). Für die starke Authentisierung müs-           berg vom Tod eines Verfügers.
sen mindestens zwei Authentisierungselemente aus un-
terschiedlichen Kategorien (zB Wissen und Besitz)                 Die Hypo Vorarlberg versendet grundsätzlich keine E-Mails,
nachgewiesen werden.                                              in denen Verfüger aufgefordert werden, vertrauliche Zu-
Die zur Aktivierung von Hypo Online Banking notwendi-             gangs- und Transaktionsinformationen preiszugeben.
gen personalisierten Sicherheitsmerkmale werden an den            Dazu zählen Verfügernummer, Verfügername, Verfüger
Verfüger nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung                 PIN, Benutzername, Passwort und TAN. Bei dieser Art von
übermittelt oder von ihm selbst gewählt. Diese personali-         E-Mails handelt es sich immer um Betrugsversuche.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

Die Online Banking-Adresse (URL) der Hypo Vorarlberg                Verwendung ausgespähter Kartendaten auch nur auf be-
sollte genau gelesen und aufgeschrieben werden, damit               stimmte Länder beziehen. Der geographische Umfang
sie beim nächsten Einloggen sofort wiedererkannt wird.              derartiger Sperren ist auf der Internetseite der Hypo Vor-
Auf eine sichere, verschlüsselte Verbindung ist zu achten.          arlberg zum Stichwort „Geo-Control“ abfragbar. In diesem
Diese erkennt man am Schlosssymbol und daran, dass in               Fall hat der Karteninhaber die Möglichkeit, die Sperre für
der Adressleiste des Browsers „https://...“ angezeigt wird.         diese Länder aufheben zu lassen, um die tatsächliche Ver-
Sollte Verdacht bestehen, dass es sich um eine nicht si-            wendung der Debitkarte in diesen Ländern zu ermögli-
chere Verbindung handelt, muss geprüft werden, ob die               chen.
Verschlüsselung mittels digitalen Sicherheitszertifikats ak-        Die Hypo Vorarlberg wird den Kunden möglichst vor, spä-
tiviert ist. Dazu genügt das Anklicken des entsprechenden           testens jedoch unverzüglich nach der Sperre davon unter-
Symbols auf dem Browser. Hier kann die Echtheit des Si-             richten. Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben,
cherheitszertifikates geprüft werden. Wird in der Adress-           wenn sie österreichischen oder unionsrechtlichen Rechts-
zeile hingegen lediglich „http://...“ angezeigt, handelt es         normen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwider-
sich definitiv um keine legitime Online Banking-Seite der           laufen oder eine gerichtliche oder behördliche Anord-
Hypo Vorarlberg.                                                    nung verletzen würde.
                                                                    Die Hypo Vorarlberg ist auch berechtigt, einem Konto­
Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter              informationsdienstleister oder einem Zahlungsauslöse-
Kenntnis von den Authentisierungselementen haben                    dienstleister den Zugang zum Zahlungskonto des Kunden
könnte, hat der Verfüger unverzüglich die für eine Sperre           zu verweigern, wenn objektive und gebührend nachge-
notwendigen Schritte zu setzen.                                     wiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht au-
                                                                    torisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinfor-
c.) Nutzung der Dienste von Kontoinformations­                      mationsdienstleisters oder des
dienstleistern und Zahlungsauslösedienstleistern                    Zahlungsauslösedienstleisters, einschließlich der nicht
Ist das Girokonto für den Kunden online zugänglich, kann            autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zah-
der Kunde für die Erteilung eines Überweisungsauftrages             lungsvorgangs, dies rechtfertigen. Die Hypo Vorarlberg
an die Hypo Vorarlberg einen Zahlungsauslösedienst und              wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der Verwei-
für die Einholung von Informationen über das Girokonto              gerung oder der Gründe der Verweigerung nicht österrei-
einen Kontoinformationsdienst nutzen.                               chischen oder unionsrechtlichen Rechtsnormen oder ob-
                                                                    jektiven
B. SPERRE VON ZAHLUNGSINSTRUMENTEN                                  Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – über eine
1. Sperre durch die Hypo Vorarlberg                                 solche Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
Die Hypo Vorarlberg kann ein Zahlungsinstrument                     des Kunden in einer der mit dem Kunden vereinbarten
sperren, wenn                                                       Kommunikationsformen möglichst vor, spätestens aber
a.) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicher-                unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs infor-
    heit des Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen;               mieren.
b.) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri-
    schen Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht;              2. Sperre durch den Kunden
c.) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusam-              Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung
    menhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument ver-               oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zah-
    bundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überzie-              lungsinstrumentes hat der Kunde unverzüglich, sobald er
    hung) nicht nachgekommen ist und                                davon Kenntnis erlangt, der Hypo Vorarlberg anzuzeigen.
   ▪ entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtun-            Das kann jederzeit telefonisch bei der Kundenservice-
      gen aufgrund einer Verschlechterung oder Gefähr-              Center Hotline (erreichbar Mo–Fr 8.00–18.00 Uhr) unter
      dung der Vermögenslage des Kunden oder eines                  der Nummer +43 (0) 50 414-1234 erfolgen. Außerhalb der
      Mitverpflichteten gefährdet ist oder                          genannten Zeiten steht darüber hinaus die PSA-Notruf-
   ▪ beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist            nummer jederzeit für Sperren zur Verfügung: aus Öster-
      oder diese unmittelbar droht.                                 reich 0800 204 8800, aus dem Ausland +43 1 204 8800.
Im vorstehend unter c.) genannten Fall ist die Hypo Vor-            Anzugeben sind dabei die Bankleitzahl (58000) der Hypo
arlberg auch berechtigt, nur die zum Zahlungsinstrument             Vorarlberg und die Nummer des Kontos, zu dem das Zah-
vereinbarten Limits herabzusetzen.                                  lungsinstrument ausgegeben wurde. Kann der Kunde
Eine Sperre aus den vorstehend in a) genannten Sicher-              nicht zusätzlich die Nummer der zu sperrenden Karte bzw
heitsgründen kann sich zum Schutz vor missbräuchlicher              die zu sperrende Verfügernummer angeben, so werden

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

alle zu seinem Konto ausgegebenen Karten bzw alle zu             VI. ERTEILUNG UND DURCHFÜHRUNG VON
seinem Konto vorgemerkten Verfüger gesperrt.                     ZAHLUNGSAUFTRÄGEN
                                                                 1. Erteilung, Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von
Im Online Banking hat der Verfüger zusätzlich die Mög-           Zahlungsaufträgen
lichkeit, durch dreimalige, aufeinanderfolgende, falsche         Bei Erteilung eines Auftrages sind die für die jeweilige
Eingabe der Zugangsdaten seinen Zugang zum Online                Auftragsart erforderlichen Daten anzugeben. Bei Über-
Banking selbst zu sperren.                                       weisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers,
Darüber hinaus kann der Kunde seinen Verfüger befristet          dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb
oder unbefristet im Online Banking sperren, über die             Österreichs oder anderer Staaten des Europäischen Wirt-
Funktion „Sperren“.                                              schaftsraums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den
                                                                 Empfänger mit dessen International Bank Account Num-
Bei einer Sperre der digitalen Debitkarte in der Wallet          ber (IBAN) zu bezeichnen. Bei Überweisungsaufträgen in
wird nur diese gesperrt, nicht jedoch die physischen De-         anderer Währung als in Euro zugunsten eines Empfängers,
bitkarte. Die Nutzung der physischen Debitkarte ist wei-         dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb
terhin möglich. Soll auch die physische Debitkarte ge-           Österreichs oder anderer Staaten des EWR geführt wird,
sperrt werden, ist deren Sperre gesondert zu veranlassen.        hat der Kunde den Empfänger mit dessen IBAN (oder
Bei Sperre der physischen Debitkarte ist die digitale            Kontonummer) und dem Bank Identifier Code (BIC) des
Debitkarte in der Wallet ebenfalls gesondert zu sperren,         Zahlungsdienstleisters des Empfängers zu bezeichnen.
sonst ist die Nutzung der digitalen Debitkarte in der
Wallet weiterhin möglich.                                        Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers,
                                                                 dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb
Der Kunde kann die Debitkarte jederzeit im Online Ban-           des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit
king der Hypo Vorarlberg nur für Kartenzahlungen im              dessen Namen zu bezeichnen sowie:
Fernabsatz deaktivieren. Darüber hinaus wird die Debit-          ▪ mit der Kontonummer des Empfängers und entweder
karte automatisch für Kartenzahlungen im Fernabsatz                 Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters
gesperrt, sofern im Fall von Mastercard® Identity Check™-           des Empfängers oder
Authentifizierungen zehn aufeinander folgende Authenti-          ▪ mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zah-
fizierungen in der „Meine SmartID“-App fehlschlagen.                lungsdienstleisters des Empfängers.
Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre für Kartenzah-        Die Angaben zu IBAN und BIC bzw Kontonummer und
lungen im Fernabsatz zur Folge. Eine Deaktivierung der           Name/Bankleitzahl/BIC des Zahlungsdienstleisters des
Debitkarte für Kartenzahlungen im Fernabsatz oder eine           Empfängers stellen den Kundenidentifikator des Empfän-
automatische Sperre bei fehlgeschlagenen Mastercard®             gers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag ausge-
Identity Check™-Authentifizierungen in der „Meine                führt wird. Darüber hinausgehende Angaben zum Emp-
SmartID“-App bewirken jedoch nicht die Sperre der Debit-         fänger wie insbesondere der Name des Empfängers, sind
karte und es kann diese im Umfang des Kartenvertrages            nicht Teil des Kundenidentifikators. Solche Angaben die-
für Bargeldbehebungen an Geldausgabeautomaten oder               nen lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei
bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen weiterverwendet              Ausführung der Überweisung seitens der Hypo Vorarlberg
werden.                                                          unbeachtet.
                                                                 Zur Erteilung von Aufträgen sind die von der Hypo Vorarl-
Trotz der Sperre der ZOIN-Funktion ist nach wie vor das          berg definierten Auftragsformulare (elektronisch oder
Empfangen von Geldbeträgen möglich, so der Sender des            schriftlich) zu verwenden.
Geldbetrages die Kartennummer (und nicht die Mobiltele-
fonnummer) des Karteninhabers verwendet.                         Ein Zahlungsauftrag gilt für die Hypo Vorarlberg nur dann
Die Sperre der SIM des mobilen Endgerätes beim Mobil-            als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungs-
funkbetreiber, mit dem der Telekommunikationsvertrag             vorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten
abgeschlossen wurde, führt nicht unter einem auch zur            Form und unter Verwendung eines dafür mit ihm verein-
Sperre der ZOIN-Funktion der Debitkarte. Die ZOIN-Funk-          barten Zahlungsinstruments zugestimmt hat. Gerichtliche
tion der Debitkarte ist gesondert zu sperren. Wird die           oder verwaltungsbehördliche Aufträge können diese Zu-
ZOIN-Funktion nicht gesperrt, so kann diese weiterhin –          stimmung ersetzen.
auch bei Sperre der SIM – genutzt werden.                        Die Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs
                                                                 kann auch über den Zahlungsemfpänger oder einen Zah-
                                                                 lungsauslösedienst erteilt werden.

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