ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER - Hypo Vorarlberg
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER Die folgenden Angaben dienen dem Zweck, den Verbraucherkunden über Umstände, die für ihn im Zusammenhang mit den von der Hypo Vorarlberg angebotenen Zahlungs dienstleistungen wesentlich sein können, zu informieren. Diese Angaben ersetzen nicht die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen. I. DIE HYPO VORARLBERG sind – sofern zwischen Hypo Vorarlberg und Kunden 1. Bankdaten vereinbart – Teil des Girokontovertrags und bilden zu- Hypo Vorarlberg Bank AG sammen mit den im Girokontovertrag und den Vereinba- Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, Österreich rungen, die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungen ge- FB Nr. 145586y, Gerichtsstand Bregenz schlossen werden, enthaltenen Regelungen die Grundlage Telefonnummer Allgemeines +43 50 414-1000 für die von der Hypo Vorarlberg zu erbringenden Zah- Telefonnummer Kundenservice-Center +43 50 414-1234 lungsdienstleistungen. E-Mail: info@hypovbg.at Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Girokontovertrags die neuerliche kostenlose Vorlage 2. Konzession dieser „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienst Der Hypo Vorarlberg wurde von der österreichischen leistungen“ und der Bedingungen verlangen. Mangels Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5,1090 Wien, anderer Vereinbarung erfolgt diese neuerliche Vorlage in eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen Papierform. erteilt, welche die Hypo Vorarlberg auch zu Zahlungs- dienstleistungen für ihre Kunden berechtigt. Die Hypo Vorarlberg bietet je nach den Wünschen und Anforderungen ihrer Kunden unterschiedliche Vertrags- II. GIROKONTOVERTRAG UND KOSTEN gestaltungen für ein Girokonto an. Neben dem klassischen 1. Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Girokonto kann beispielsweise ein Gehalts-/Rentenkonto Besondere Bedingungen für das Debitkarten-Service, oder ein Jugendgehaltskonto oder Studentenkonto bei Besondere Bedingungen für die Nutzung der digitalen der Hypo Vorarlberg eingerichtet werden. Bei allen diesen Debitkarte, Besondere Bedingungen für die Nutzung Konten handelt es sich um Zahlungskonten (Girokonten) der Debitkarte für die ZOIN-Funktion, Besondere Bedin- und es gelten die Ausführungen dieser Informationsbro- gungen für das Internetbanking schüre zu Zahlungsdienstleistungen für sämtliche Giro- Zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zu konten der Hypo Vorarlberg. Über die Leistungen der un- Zahlungsdienstleistungen“ erhält der Kunde vor der Eröff- terschiedlichen Girokonten informiert die Hypo Vorarlberg nung eines Girokontos den Girokontovertrag sowie die ihre Kunden auf ihrer Internetseite oder berät sie in einem Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Be- persönlichen Gespräch. dingungen für das Debitkarten-Service, die Besonderen Bedingungen für die Nutzung der digitalen Debitkarte, 2. Änderungen des Girokontovertrags und der die Besonderen Bedingungen für die Nutzung der Debit- Bedingungen karte für die ZOIN-Funktion und die Besonderen Bedin- Die Hypo Vorarlberg wird dem Kunden Änderungen des gungen für das Internetbanking (nachstehend zusam- Girokontovertrages, der Bedingungen oder den zu einzel- mengefasst als die „Bedingungen“), die er mit der Hypo nen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinbarun- Vorarlberg bei Interesse an Zahlungsdienstleistungen der gen wie nachstehend geregelt anbieten. Dabei werden Hypo Vorarlberg zu vereinbaren hat. Die Bedingungen die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen Stand: Juli 2021 01
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Ge- Die Hypo Vorarlberg muss bei einer ordentlichen Kündi- genüberstellung (im Folgenden “Gegenüberstellung”) dar- gung eine Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten. gestellt. Die Hypo Vorarlberg wird die Gegenüberstellung Die Kündigung muss dem Kunden in Papierform oder sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitgeteilt auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Darauf wird die werden. Hypo Vorarlberg im Änderungsangebot hinweisen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn bei der 4. Entgelte und Kosten Hypo Vorarlberg vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen Inkrafttretens der angebotenen Änderungen kein Wider- mit diesen „Allgemeinen Informationen zu Zahlungs- spruch des Kunden einlangt. Auch darauf wird die Hypo dienstleistungen“ ausgehändigt wird und das mangels an- Vorarlberg den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. derer Vereinbarung auch Teil des Girokontovertrags wird, Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung wer- sind die Entgelte ersichtlich, die die Hypo Vorarlberg für den dem Kunden, der Verbraucher ist, zugestellt. Die Zu- die Kontoführung und die vom Girokontovertrag erfass- stellung erfolgt ten Zahlungsdienstleistungen in Rechnung stellt. Das ▪ in das Schließfach des vom Kunden mit der Hypo Konditionenblatt enthält auch die Entgelte für die Mittei- Vorarlberg vereinbarten Internetbanking (im Folgenden lung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrags, für die „Online Banking“ bzw das Schließfach „Online Banking Beachtung eines Widerrufs nach Eintritt der Unwiderruf- Schließfach“). Die Hypo Vorarlberg wird den Kunden lichkeit und für die Bemühungen um die Wiederbeschaf- über diese Zustellung im Online Banking Schließfach fung eines wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren gesondert per Post oder – wenn mit dem Kunden fehlgeleiteten Überweisungsbetrags. vereinbart – per E-Mail an eine vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren; oder Die Hypo Vorarlberg kann die mit dem Kunden vereinbar- ▪ per E-Mail, wenn die Kommunikation per E-Mail ten Entgelte für von der Hypo Vorarlberg wiederkehrend zwischen Kunde und Hypo Vorarlberg vereinbart wurde; zu erbringende Leistungen nur mit Zustimmung des Kun- oder den ändern. Soweit Änderungen mit dem Kunden nicht ▪ per Post. individuell vereinbart werden, wird die Hypo Vorarlberg Ab Zustellung – auch in das Online Banking Schließfach – Änderungen dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem können das Änderungsangebot und die Gegenüberstel- geplanten Zeitpunkt ihrer Anwendung auf die in Punkt II. lung durch die Hypo Vorarlberg nicht mehr abgeändert 2. beschriebene Weise mitteilen. Der Kunde hat die Mög- werden. Erfolgt die Zustellung per E-Mail oder in das On- lichkeit, der mitgeteilten Änderung bis zum geplanten line Banking Schließfach kann der Kunde das Änderungs- Zeitpunkt ihrer Anwendung zu widersprechen. Darauf und angebot und die Gegenüberstellung sowohl elektronisch auf das Recht des Kunden, den Vertrag bis zum Inkrafttre- speichern als auch ausdrucken. Das Änderungsangebot ten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen, wird die samt Gegenüberstellung und im Falle der Zustellung in Hypo Vorarlberg den Kunden im Änderungsangebot, in das Online Banking Schließfach, auch die Information dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen. darüber, haben dem Kunden jedenfalls spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkraft- Auf diesem Weg darf mit dem Kunden eine Anpassung tretens der Änderungen zuzugehen. der Entgelte an die Entwicklung des von der Statistik Aus- Im Falle einer beabsichtigten Änderung der Bedingungen tria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex hat der Kunde das Recht, seine Rahmenverträge für Zah- 2000 vereinbart werden. lungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kün- Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten digen. Darauf wird die Hypo Vorarlberg im Änderungsan- der Hypo Vorarlberg fallen unter Umständen noch Ba- gebot hinweisen. rauslagen an, die die Hypo Vorarlberg in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese 3. Laufzeit und Kündigung Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. Der Girokontovertrag und die zu einzelnen Zahlungs- dienstleistungen erforderlichen Vereinbarungen werden 5. Fremdwährungstransaktionen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann a) Fremdwährungstransaktionen im Zusammenhang den Girokontovertrag und die Vereinbarungen zu Zah- mit Debitkartentransaktionen: lungsdienstleistungen jederzeit unter Einhaltung einer Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw bargeld Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen. loser Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der je- 02
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER weilige Betrag der ausländischen Währung bei zum Euro ▪ per Push-Nachricht in die „Meine Hypo“-App, sofern der fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Karteninhaber das Online Banking der Hypo Vorarlberg Fixkurs, bei Währungen von Staaten, die nicht Mitglied- nutzt, die App „Meine Hypo“ installiert ist und Push- staaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem Nachrichten am Endgerät des Karteninhabers zugelas- wie nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwäh- sen sind oder rungskurs umgerechnet. ▪ per E-Mail an eine vom Karteninhaber der Hypo Vorarl- Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von berg zu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse. baha GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx.at öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse Die Zustimmung zum Erhalt der elektronischen Mitteilung von inländischen und ausländischen Kreditinstituten er- über Währungsumrechnungsentgelte und die Vereinba- mittelt. rung des elektronischen Kanals kann im Online Banking Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für oder in den Filialen der Hypo Vorarlberg erfolgen. Nach jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser einmal vorgenommener Vereinbarung kann der Kunde je- Fremdwährung auf www.austrofx.at gegenübergestellten derzeit wieder auf die elektronische Mitteilung über Wäh- Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses rungsumrechnungsentgelte verzichten oder den elektro- der Hypo Vorarlberg gebildet. nischen Kanal wechseln. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind min- Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ab- destens fünf auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse lauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion mit (ohne den Kurs der Hypo Vorarlberg) erforderlich. Stehen Währungsumrechnung vom Karteninhaber durchgeführt weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Inter- wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. netseite der PSA Payment Services Austria GmbH www.psa.at/kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs b) Sonstige Fremdwährungstransaktionen: von OANDA Corporation zur Anwendung. Ist es im Rahmen einer sonstigen von der Hypo Vorarl- berg zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforder- Informationen über Währungsumrechnungsentgelte lich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu ver- Die Hypo Vorarlberg ist verpflichtet, dem Karteninhaber kaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Hypo unverzüglich nachdem sie einen Zahlungsauftrag auf- Vorarlberg anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurch- grund einer Barabhebung an einem Geldausgabeautoma- führung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den ten oder einer Zahlung an einer POS-Kasse innerhalb des die Hypo Vorarlberg ihren Kunden allgemein in Rechnung Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erhalten hat, der stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Ge- auf eine Währung des EWR lautet, die von der Währung schäftstag auf der Internetseite der Hypo Vorarlberg zum des zur Debitkarte gehörigen Kontos abweicht (im Fol- Abruf bereit und sind unmittelbar anwendbar. genden „Transaktion mit Währungsumrechnung“), eine elektronische Mitteilung zu übermitteln (im Folgenden Die anlässlich dieses Vorgangs anfallenden weiteren Ent- „elektronische Mitteilung über Währungsumrechnungs- gelte der Hypo Vorarlberg sind der Internetseite der Hypo entgelte“), in welcher die gesamten von der Hypo Vorarl- Vorarlberg zu entnehmen. berg für den betreffenden Zahlungsauftrag verrechneten Währungsumrechnungsentgelte als prozentualer Auf- 6. Zinsen schlag auf die letzten, zum Zeitpunkt der Autorisierung Die für Guthaben und Debetsalden des Girokontos verein- des betreffenden Zahlungsauftrags verfügbaren Euro- barten Zinssätze sind bei Vertragsabschluss dem Konditi- Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) onenblatt zu entnehmen. Sofern mit den Kunden die An- dargestellt werden. passung der Zinssätze mit einer Zinsanpassungsklausel vereinbart ist, werden die Zinssätze gemäß den Verände- Der Karteninhaber erhält diese elektronische Mitteilung rungen der Zinsanpassungsklausel angepasst. Die Hypo über Währungsumrechnungsentgelte nur dann, wenn er Vorarlberg wird den Kunden über die Änderungen der zuvor mit der Hypo Vorarlberg den elektronischen Kanal, Zinssätze hierbei spätestens im folgenden Kalenderquar- über den diese elektronische Mitteilung über Währungs- tal informieren. Sofern keine Zinsanpassungsklausel mit umrechnungsentgelte erfolgen soll, vereinbart hat. dem Kunden vereinbart worden ist, ist eine Änderung der Zinssätze nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Die Hypo Vorarlberg übermittelt die elektronische Mittei- lung über Währungsumrechnungsentgelte – je nach Ver- einbarung mit dem Karteninhaber – entweder 03
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER 7. Schalteraushang in elektronischer Form elemente (insbesondere mobileTAN, cardTAN, App mit Die vereinbarten Entgelte, Kosten und Zinsen können Gerätebindung oder elektronische Signatur), sich – wie in den Punkten II. 2., 4. und 6. beschrieben – ▪ Telefax, E-Mail und Telefon unter Nennung des für verändern. Die gültigen Entgelte, Kosten und Zinsen kann diesen Zweck vereinbarten Losungsworts, der Kunde dem Schalteraushang, der auf der Internetseite ▪ sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger, der Hypo Vorarlberg in elektronischer Form zur Verfü- Schließfach im Online Banking unter Beachtung der gung steht, entnehmen. Falls die Hypo Vorarlberg mit dafür vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen, einem Kunden eine gesonderte Änderung der Zinssätze ▪ etwaige von der Hypo Vorarlberg bereit gehaltene vereinbart hat, gelten für die Geschäftsverbindung diese Vorrichtungen zur elektronischen Erfassung der Zinssätze. Unterschrift. III. KOMMUNIKATION MIT DER HYPO VORARLBERG 4. Sicheres Verfahren bei Betrugsfällen oder bei 1. Sprache Sicherheitsrisiken Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren Falls ein Kunde im Einzelfall direkt und unmittelbar von Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen einem vermuteten oder tatsächlichen Betrugsfall betrof- bedient sich die Hypo Vorarlberg der deutschen Sprache. fen ist oder für ihn besondere Sicherheitsrisiken im Zu- sammenhang mit den von der Hypo Vorarlberg ange 2. Kommunikationsmöglichkeiten botenen Zahlungsdiensten vorliegen, wird die Hypo Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Vorarlberg diesen Kunden telefonisch kontaktieren, so- Gespräch (auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bank- fern der Kunde seine aktuelle Telefonnummer mitgeteilt stellen) die vorstehend im Punkt I. 1. genannten Möglich- hat. keiten der Kontaktaufnahme mit der Hypo Vorarlberg Die Hypo Vorarlberg informiert auf ihrer Internetseite offen. über allgemeine Risiken bei der Verwendung der von ihr angebotenen Zahlungsdiensten und wie Kunden solche 3. Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen Risiken vermeiden können. Beim Vorliegen konkreter Rechtsverbindliche Erklärungen und Informationen, die Sicherheitsrisiken oder vermehrten Betrugsfällen im die Hypo Vorarlberg dem Kunden mitzuteilen hat, wird Zusammenhang mit der Verwendung von Zahlungsinstru- die Hypo Vorarlberg dem Kunden auf Papier (dafür kann menten, die über diese gewöhnlichen, allgemeinen Risi- sich die Hypo Vorarlberg auch eines Kontoauszugs bedie- ken hinaus gehen, zB bei Phishing-Angriffen speziell im nen) oder auf dauerhaftem Datenträger (zB durch Zustel- Layout der Hypo Vorarlberg, wird die Hypo Vorarlberg lung in das Online Banking Schießfach mit gesonderter ihren Kunden auf diese Risiken durch eine Nachricht beim Information über diese Zustellung per Post oder – wenn Login in das Online Banking hinweisen. mit dem Kunden vereinbart – per E-Mail an eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse) von sich aus IV. DIENSTLEISTUNGEN DER HYPO VORARLBERG übermitteln. Erklärungen und Informationen, die lediglich IM ZAHLUNGSVERKEHR zugänglich zu machen sind, werden dem Kunden von der Angebotene Dienstleistungen allgemein Hypo Vorarlberg auf die im Rahmenvertrag für Kontoaus- Im Bereich des Zahlungsverkehrs bietet die Hypo Vorarl- züge vereinbarte Weise (zB Online Banking, Kontoaus- berg folgende Dienstleistungen an: zugsdrucker) zum Abruf bereitgehalten. a) Führung von Zahlungskonten („Girokonten“) ein- Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie für schließlich der Abwicklung von Ein- und Auszahlungen Anzeigen und Informationen im Zusammenhang mit Zah- zu diesen Konten lungsaufträgen wird die für die jeweilige Zahlungsdienst- Ein Girokonto ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen leistung vereinbarte Form der Kommunikation verwendet. Zahlungsverkehr. Es ist die Drehscheibe für die meisten Dafür kommen neben der schriftlichen Kommunikation – Geldangelegenheiten. Das Girokonto dient dem Zah- sofern der Kunde über die dafür erforderliche technische lungsverkehr und nicht der Anlage. Auf ihm werden täg- Ausstattung wie Computer und Fernmeldeanschluss ver- lich fällige Gelder verrechnet. Auf dem Girokonto werden fügt – insbesondere in Betracht: alle Eingänge zu Gunsten und alle Ausgänge zu Lasten des ▪ Online Banking unter Verwendung der dazu vereinbar- Kontoinhabers gebucht. Aufgrund dieser kontinuierlichen ten persönlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere Aufzeichnung und Saldierung der Kontobewegungen Verfügernummer, Verfügername und Verfüger PIN oder werden die Gelder auf einem Girokonto auch Einlagen in Benutzername und Passwort) und Authentisierungs laufender Rechnung genannt. 04
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER b) Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere in lich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt Form von ab dem seinem Eingang bei der Hypo Vorarlberg fol- ▪ Überweisungen (auch in Form von Daueraufträgen) genden Geschäftstag. Die Zustimmung für Einzüge ei- Eine Überweisung ist die bargeldlose Übertragung ei- nes bestimmten Dritten kann auf einen bestimmten nes bestimmten Betrages von einem Konto auf ein an- Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides deres Konto beim gleichen oder bei einem anderen begrenzt werden. Der Kunde kann die Hypo Vorarlberg Kreditinstitut. Der Auftrag für die Überweisung kann in auch beauftragen, sämtliche Lastschriften auf seinem den mit der Hypo Vorarlberg vereinbarten Formen Konto oder sämtliche von einem oder mehreren ge- erfolgen. Der Auftraggeber muss den Auftrag autori- nannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschrif- sieren (Unterschriftsleistung entsprechend der ten zu blockieren bzw lediglich durch einen oder meh- Zeichnungsberechtigungen, Eingabe von Identifikati- rere genannte Zahlungsempfänger veranlasste onsmerkmalen wie PIN und/oder TAN) und für Konto- Lastschriften zu autorisieren. deckung sorgen. Diese Überweisungen können normal oder dringend beauftragt werden, wobei eine Drin- ▪ Zahlungskartengeschäft genddurchführung eine beschleunigte und taggleiche Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Durchführung auf einer Expressschiene bis zum Konto Zahlungskarte (Debitkarte oder Kreditkarte). des Begünstigten garantiert. V. BESONDERE ZAHLUNGSINSTRUMENTE Die SEPA-Überweisung (Single Euro Payments Area = A. BESCHREIBUNG DER ZAHLUNGSINSTRUMENTE Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) ist UND SORGFALTSPFLICHTEN DES KUNDEN das einheitliche europäische Zahlungsverkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüberschreitende Euro-Überwei- 1. Debitkarten der Hypo Vorarlberg sungen im gesamten SEPA-Raum. a) Beschreibung des Zahlungsinstruments Bei entsprechender Vereinbarung mit der Hypo Vorarl- Mit einer Debitkarte der Hypo Vorarlberg ist es dem berg können Überweisungen an Empfängerbanken, die Kunden möglich, nach Eingabe des persönlichen Codes – am SEPA Instant Payments-System teilnehmen, auch in auch PIN (Persönliche Identifizierungsnummer) genannt – Form der SEPA Instant Payment-Überweisung beauf- das Debitkarten-Service zu nutzen. Das Debitkarten- tragt werden, bei denen eine Gutschrift am Konto des Service ist ein weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem Begünstigten binnen maximal 10 Sekunden erfolgt. und bargeldloses Zahlungssystem, welches mittels Ver- wendung der Debitkarte Bargeldbezüge und/oder bar- Ein Dauerauftrag ist ein einmaliger schriftlicher oder geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstel- elektronischer Auftrag des Kontoinhabers oder Zeich- len und/oder Internetzahlungen bei angeschlossenen nungsberechtigten an seine Bank, Zahlungen gleicher Vertragsunternehmen ermöglicht. Bei Kleinbetragszah- Betragshöhe in regelmäßigen Zeitabständen an den- lungen besteht an speziell gekennzeichneten Akzeptanz- selben Empfänger zu leisten. Ein Dauerauftrag kann bis stellen auch ohne Einstecken der Debitkarte und ohne auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich be- Eingabe des persönlichen Codes die Möglichkeit, das De- fristet werden. bitkarten-Service zu nutzen. ▪ Lastschriftverfahren Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt, Lastschriftaufträge dienen dem Einzug wiederholt an- ▪ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, mit der fallender Geldforderungen unterschiedlicher Betrags- Debitkarte und dem persönlichen Code, Bargeld bis zu höhe durch den Zahlungsempfänger über ein Konto dem vereinbarten Limit – auch kontaktlos – zu des Zahlungspflichtigen. beziehen; Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger ▪ an den in der Hypo Vorarlberg aufgestellten Selbstbe- die Ermächtigung von seinem Konto einzuziehen und dienungsautomaten mit der Debitkarte Bargeld wird von diesem zeitgerecht vor Durchführung infor- (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten einzuzah- miert. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält keinen len und Kontoabfragen zu tätigen sowie mit der Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt nur Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu die Lastschrift durch, sobald sie vom Zahlungsempfän- dem für diese Selbstbedienungsautomaten vereinbar- ger über dessen Bank angeliefert wird. Die Zustim- ten Limit zu beheben und/oder Überweisungsaufträge mung zur Belastung des Kontos mit Lastschriften kann zu erteilen; vom Kunden gegenüber der Hypo Vorarlberg schrift- 05
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER ▪ an Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführten Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen End- Symbol gekennzeichnet sind (im Folgenden „POS-Kas- gerätes, das die Voraussetzungen der starken Kunden- sen“), mit der Debitkarte und dem persönlichen Code authentifizierung erfüllt. Um in diesem Fall eine bar- Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienst- geldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der leistungsunternehmen (im Folgenden „Vertragsunter- Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™- nehmen“) im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Com- Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeauto- putersystems, das der Karteninhaber verwendet, die maten können die Funktion von POS-Kassen haben. Im technischen Voraussetzungen (wie zB das Öffnen von Ausland kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird die Hypo Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein; Vorarlberg den Karteninhaber darüber in Kenntnis set- ▪ an POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange- zen, dass das vom Karteninhaber im Rahmen seiner führten “Kontaktlos”-Symbol gekennzeichnet sind, mit Online Banking-Teilnahmevereinbarung mit der Hypo der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ohne Vorarlberg vereinbarte und aktivierte Authentifizie- Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönli- rungsverfahren „Meine SmartID“-App herangezogen chen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Kartenin- POS-Kasse Lieferungen und sonstige Leistungen von haber kann über dieses Authentifizierungsverfahren Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zum von der Hypo Vorarlberg als der rechtmäßige Kartenin- Betrag von EUR 50,00 pro Einzeltransaktion kontaktlos haber authentifiziert werden; und bargeldlos zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen ist ▪ mit der Debitkarte Zahlungsvorgängen zuzustimmen, die Summe der Beträge, die mit direkt aufeinander bei denen der genaue Betrag im Voraus noch nicht folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des bekannt ist („Blankoanweisungen“); persönlichen Codes bezahlt werden können, auf ▪ mit der Debitkarte gegenüber Dritten nachzuweisen, ob insgesamt EUR 125,00 beschränkt. Nach Erreichen dieser er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber relevante Beschränkung muss der Karteninhaber eine bargeldlose Altersgrenze überschritten hat. Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen Der Karteninhaber und die Hypo Vorarlberg können durchführen zu können; vereinbaren: ▪ mit der Debitkarte ohne Einstecken der Debitkarte, ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des wöchentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der von Geldausgabeautomaten behoben werden kann Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Ver- sowie kehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und ▪ bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (zB täglich oder Ausland kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen; wöchentlich) unter Benützung der Debitkarte an ▪ durch Bekanntgabe der Kartendaten der Debitkarte POS-Kassen und an Geldausgabeautomaten mit (Kartennummer, Ablaufdatum, Kartenprüfnummer) POS-Funktion bargeldlos bezahlt werden kann. (Wieder- ohne deren Vorlage (i) Lieferungen und Leistungen von kehrende) Kartenzahlungen im Fernabsatz und von der Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen Hypo Vorarlberg blockierte Beträge nach Blankoanwei- des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme sungen werden ebenfalls auf dieses Limit angerechnet eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder und reduzieren somit den verfügbaren Betrag. E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu Umfassende Informationen zur Debitkarte sind in den bezahlen oder (ii) wiederkehrende Lieferungen und Besonderen Bedingungen für das Debitkarten-Service Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und enthalten. Diese werden dem Kunden rechtzeitig, bevor Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet er durch einen Rahmenvertrag oder ein Vertragsangebot oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis gebunden ist, mitgeteilt und im Zuge der Bestellung der zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls Debitkarte mit ihm vereinbart. dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlo- b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers se Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen Der Karteninhaber hat bei der Nutzung der Debitkarte im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen die Bedingungen für deren Ausgabe und Nutzung einzu- Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity halten. Er ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, die Check™-Verfahrens. Das Mastercard® Identity Check™- Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der Verfahren ist ein sicheres Verfahren für Zahlungen im Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig. 06
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht Für die digitale Debitkarte gelten die jeweils mit dem auf der Debitkarte notiert werden und nicht mit der Kontoinhaber für die Benutzung der physischen Debitkar- Debitkarte gemeinsam verwahrt werden. Der persönliche te vereinbarten Limits. Werden diese geändert, verändern Code darf niemandem, insbesondere auch nicht Angehö- sich auch die Limits für die digitale Debitkarte entspre- rigen, Mitarbeitern der Hypo Vorarlberg, anderen Konto- chend. inhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben Bargeldlose Zahlungen unter Verwendung der digitalen werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist Debitkarte in der Wallet werden auf den maximalen Rah- darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten ausge- men, der für Zahlungen mit der physischen Debitkarte späht wird. vereinbart wurde, angerechnet. 2. Digitale Debitkarten der Hypo Vorarlberg Umfassende Informationen zur digitalen Debitkarte sind a) Beschreibung des Zahlungsinstruments in den Besonderen Bedingungen für die Nutzung der digi- Der Karteninhaber kann zusätzlich zu seiner Debitkarte talen Debitkarte enthalten. Diese werden dem Kartenin- (im Folgenden auch „physische Debitkarte“) die Ausstel- haber rechtzeitig vor der Aktivierung der digitalen Debit- lung einer digitalen Debitkarte beantragen. Die digitale karte mitgeteilt und im Zuge der Aktivierung der Debitkarte ist ein (digitales) Abbild der physischen Debit- digitalen Debitkarte mit ihm vereinbart. karte des Karteninhabers in einer Wallet auf einem mobi- len Endgerät. Die Ausstellung einer digitalen Debitkarte b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers kann in einer Wallet des Kreditinstituts („Banken-Wallet“) Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, oder in der Wallet eines Drittanbieters („Endgeräte- mobile Endgeräte, auf denen digitale Debitkarten in einer Wallet“), gemeinsam „Wallet“, erfolgen. Wallet aktiviert sind, sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt, ▪ an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit Vor Weitergabe von mobilen Endgeräten an dritte Perso- einem auf der physischen Debitkarte angeführten nen hat der Karteninhaber die Nutzung seiner digitalen Symbol und mit dem „Kontaktlos“-Symbol gekennzeich- Debitkarte auf diesen mobilen Endgeräten mit den zur net sind, mit der digitalen Debitkarte und dem persönli- Verfügung gestellten Funktionen bei zeitweiser Weiterga- chen Code Bargeld bis zu dem vereinbarten Limit zu be vorübergehend oder bei dauerhafter Weitergabe dau- beziehen; erhaft zu deaktivieren. ▪ an den in der Hypo Vorarlberg aufgestellten Selbstbe- dienungsautomaten, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol Der zur digitalen Debitkarte gehörende persönliche Code gekennzeichnet sind, mit der digitalen Debitkarte und das Einmalpasswort sind geheim zu halten und dür- Bargeld (Banknoten und Münzen) auf eigene Konten fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern einzuzahlen und Kontoabfragen zu tätigen sowie mit der Hypo Vorarlberg, anderen Kontoinhabern, anderen der digitalen Debitkarte und dem persönlichen Code Karteninhabern oder anderen Nutzern des mobilen End- Bargeld bis zu dem für diese Selbstbedienungsautoma- geräts bekannt gegeben werden. So der Karteninhaber ten vereinbarten Limit zu beheben und/oder Überwei- für die Nutzung seiner digitalen Debitkarten auch die Ge- sungsaufträge zu erteilen; räte-PIN verwendet, hat er diese – ebenso wie den per- ▪ an POS-Kassen, die mit dem „Kontaktlos“-Symbol sönlichen Code und das Einmalpasswort – geheim zu hal- gekennzeichnet sind, mit Hilfe der digitalen Debitkarte ten. in einer Endgeräte-Wallet oder in der Banken-Wallet Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen Der persönliche Code darf nicht am mobilen Endgerät ab- im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Limit gespeichert werden. So der Karteninhaber für die Nut- bargeldlos zu bezahlen. zung seiner digitalen Debitkarten auch die Geräte-PIN ▪ mit seiner digitalen Debitkarte in Apps und auf Inter- verwendet, darf er diese – ebenso wie den persönlichen netseiten Lieferungen und Leistungen von Vertragsun- Code – nicht am mobilen Endgerät speichern. ternehmen im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten Bei der Verwendung des persönlichen Codes, der Geräte- Limit bargeldlos zu bezahlen, sofern der Karteninhaber PIN und des Einmalpasswortes ist darauf zu achten, dass seine digitale Debitkarte in einer Endgeräte-Wallet diese nicht von Dritten ausgespäht werden. aktiviert hat und die Verwendung der dort gespeicher- ten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption angeboten wird. 07
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER 3. Nutzung der Debitkarte für die ZOIN-Funktion Die ZOIN-PIN ist geheim zu halten und darf niemandem, a) Beschreibung des Zahlungsinstruments insbesondere auch nicht Mitarbeitern der Hypo Vorarl- Bei der ZOIN-Funktion handelt es sich um eine sichere berg, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninha- und einfache Möglichkeit, um mit dem Smartphone Geld bern bekannt gegeben werden. Die ZOIN-PIN darf nicht zwischen zwei Privatpersonen zu senden, zu empfangen am mobilen Endgerät abgespeichert werden. oder anzufordern. Um an ZOIN teilnehmen zu können, muss der Karteninhaber in der von der Hypo Vorarlberg Bei der Verwendung der ZOIN-PIN ist darauf zu achten, herausgegebenen App „Geldbörse“ ZOIN aktivieren. Es dass diese nicht von Dritten ausgespäht wird. werden ein geeignetes, mobiles Endgerät (Android ab Version 7, iOS ab Version 11) und eine gültige Debitkarte Der Karteninhaber hat die ZOIN-Funktion in folgenden der Hypo Vorarlberg benötigt. Es kann nur eine Debitkar- Fällen über die App „Geldbörse“ zu deregistrieren: te pro Mobiltelefonnummer für die ZOIN-Funktion regist- ▪ Beendigung des Telekommunikationsvertrages mit dem riert werden. aktuellen Mobilfunkbetreiber ohne Mitnahme der Rufnummer; Die ZOIN-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber mit ▪ Weitergabe des Telekommunikationsvertrages mit Hilfe der Debitkarte über ein mobiles Endgerät mobilem Endgerät. ▪ das Senden von Geldbeträgen (der Geldbetrag wird vom Umfassende Informationen zur ZOIN-Funktion sind in den Karteninhaber an einen von ihm gewählten Empfänger Besonderen Bedingungen für die Nutzung der Debitkarte bezahlt) unter Verwendung der Mobiltelefonnummer für die ZOIN-Funktion enthalten. Diese werden dem Kar- des Empfängers, zu welcher eine Debitkarte des teninhaber rechtzeitig vor der Aktivierung der ZOIN-Funk- Empfängers für die ZOIN-Funktion registriert ist oder tion mitgeteilt und im Zuge der Aktivierung der ZOIN- der Kartennummer (Nummer der Debitkarte) des Funktion mit ihm vereinbart. Empfängers und ▪ das Empfangen von Geldbeträgen (der Geldbetrag wird 4. Kreditkarten von einem Dritten, nämlich dem Sender, an den a) Beschreibung des Zahlungsinstruments Karteninhaber bezahlt) unter Verwendung der Mobilte- Mit einer Kreditkarte ist der Karteninhaber berechtigt, lefonnummer des Karteninhabers, zu der die Debitkarte nach Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN (Persön- des Karteninhabers registriert ist. liche Identifizierungsnummer) genannt – oder gegen Ab- gabe seiner Unterschrift innerhalb des vereinbarten Ein- Für das Senden, Empfangen und Anfordern von Geldbe- kaufsrahmens trägen über ZOIN gelten besondere Limits. ZOIN-Transak- ▪ bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen durch tionen werden auf das für Zahlungen mit der Debitkarte Vorlage der Karte ohne Barzahlung Waren und Dienst- an POS-Kassen vereinbarte Limit angerechnet. Über- leistungen zu beziehen; schreitet das zur Debitkarte vereinbarte POS-Limit den ▪ bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen ohne Betrag von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00 pro Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leistun- Woche, gelten für ZOIN-Transaktionen die reduzierten gen im Rahmen des Fernabsatzes über schriftliche oder Limits von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00 pro telefonische Bestellungen zu beziehen, falls dies das Woche. Der Empfang und das Anfordern von Geldbe jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Dies gilt trägen im Rahmen der ZOIN-Funktion ist bis zu einem auch für den Abschluss von Rechtsgeschäften im Gesamtbetrag von EUR 400,00 pro Tag bzw EUR 1.000,00 Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen pro Woche möglich. Endgerätes (E-Commerce, M-Commerce); ▪ bei den dazu ermächtigten Banken Bargeld im verein- b) Sorgfaltspflichten des Karteninhabers barten Ausmaß zu beheben; Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, ▪ bei speziell zur Abhebung mit der Karte gekennzeichne- das mobile Endgerät, mit dem ZOIN-Transaktionen durch- ten Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, mit der geführt werden können, sorgfältig zu verwahren und vor Karte und dem persönlichen Code Bargeld bis zum dem Zugriff Dritter zu schützen. vereinbarten Limit zu beziehen. Vor Weitergabe des mobilen Endgerätes an dritte Perso- nen, hat der Karteninhaber die von der Hypo Vorarlberg b) Sorgfaltspflichten des Kunden herausgegebene App „Geldbörse“auf dem mobilen End Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen bei der gerät zu deinstallieren. Kreditkarte jener bei der Debitkarte (siehe Punkt V. A. 1. b.). 08
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER 5. Online Banking sierten Sicherheitsmerkmale sind entweder selbst ein a) Beschreibung des Zahlungsinstruments Authentisierungselement (zB Verfügernummer, Verfüger- Mit dem Hypo Online Banking können jederzeit via Inter- name, Verfüger-PIN oder Benutzername und Passwort) net Kontostandsabfragen durchgeführt, Überweisungen oder dienen der Aktivierung eines Authentisierungsele- getätigt (Inland, Ausland, SEPA) und Daueraufträge einge- ments (zB Aktivierungscode). Abgesehen von den für den richtet werden. Des Weiteren können Wertpapierdepots Zugang zum Online Banking obligatorischen und dem gemanagt und Informationen zum Finanzstatus abge- Verfüger übermittelten personalisierten Sicherheitsmerk- fragt werden. Der Berater hat im Rahmen von Hypo On- male wählt der Kunde die Authentisierungselemente aus. line Banking mittels sicherer Mailbox die Möglichkeit, Die gewählten Authentisierungselemente können später Kunden zu kontaktieren und über das umfangreiche An- auch direkt im Online Banking geändert und aktiviert gebot der Hypo Vorarlberg zu informieren. werden. Als Authentisierungselemente stehen dem Verfü- ger für die Zeichnung von Aufträgen zB die mobileTAN Voraussetzung für die Nutzung von Hypo Online Banking: (via SMS per Mobiltelefon), die cardTAN (via CardTAN-Ge- Ein Konto oder Depot bei der Hypo Vorarlberg, die Ein- nerator) oder die „Meine SmartID“-App (via Smartphone richtung eines Verfügers sowie ein Internetzugang mit ei- App) zur Verfügung. nem Browser, der eine sichere Verschlüsselung unter- stützt (insbesondere aktuelle Versionen von Microsoft b) Sorgfaltspflichten des Kunden Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari oder Google Allen Verfügern obliegt bei der Nutzung der elektroni- Chrome). schen Dienste der Hypo Vorarlberg (Hypo Online Banking Das Sicherheitssystem von Hypo Online Banking: Der Lo- und Hypo Internet-Brokerage) die Einhaltung einer dem gin zum Online Banking sowie die Zeichnung eines Auf- Risiko der Nutzung angemessenen Sorgfalt. Verstöße ge- trags erfordert die Authentifizierung des Verfügers durch gen die Sorgfaltspflichten können, soweit sie fahrlässig die von der Hypo Vorarlberg zur Verfügung gestellten begangen werden, zu einer Haftung des Verfügers führen und mit ihr vereinbarten Authentisierungselemente. Au- bzw die Hypo Vorarlberg von der Haftung gegenüber thentisierungselemente sind an den Verfüger gebunden dem Kunden befreien. Als fahrlässig gilt insbesondere und dürfen nicht mit anderen Verfügern geteilt werden. ▪ die Nutzung der elektronischen Dienste über eine Sie werden in drei Kategorien unterschieden und können Internetverbindung ohne angemessene Sicherheitsein- nach Maßgabe von § 4 Z 28 ZaDiG 2018 sein: richtungen (zB offene Netzwerke; Internetcafé; Endge- ▪ Elemente der Kategorie Wissen, also etwas, das nur der räte ohne handelsübliche Sicherheitseinrichtungen wie Verfüger weiß (zB die Verfüger-PIN oder das Passwort), Anti-Viren-Software); ▪ Elemente der Kategorie Besitz, also etwas, das nur der ▪ die Nutzung der elektronischen Dienste unter bekann- Verfüger besitzt (zB die SIM-Karte des mobilen Endgerä- termaßen gefährdeten Umständen (zB über von tes oder die cardTAN-Karte) oder Trojanern oder Viren befallene Endgeräte); ▪ Elemente der Kategorie Inhärenz, also etwas, das nur ▪ der fahrlässige Umgang mit Authentisierungselementen der Verfüger ist (zB der Fingerabdruck). (zB Weitergabe von Authentisierungselementen oder Die Authentifizierung des Verfügers erfolgt, indem der Weiterleitung, insbesondere aufgrund von als solche Verfüger das im Online Banking angeforderte Element erkennbare Phishing-E-Mails; Aufbewahrung am der Kategorie Wissen, den Nachweis des Elements der Ka- Arbeitsplatz oder Gemeinschaftslaufwerk); tegorie Besitz und/oder den Nachweis des Elements der ▪ die Unterlassung der Verständigung vom Verlust von Kategorie Inhärenz an die Hypo Vorarlberg übermittelt. Authentisierungselementen und damit verbundener Abhängig von der Art des Auftrags und den gesetzlichen Endgeräte bei bekannter Gefahr missbräuchlicher Vorgaben ist eine einfache oder starke Authentisierung Verwendung (zB Diebstahl des Mobiltelefons); erforderlich. Für die einfache Authentisierung reicht der ▪ die Unterlassung des ordentlichen Logout; Nachweis eines Authentisierungselements aus einer Kate- ▪ die Unterlassung der Verständigung der Hypo Vorarl- gorie aus (zB Wissen). Für die starke Authentisierung müs- berg vom Tod eines Verfügers. sen mindestens zwei Authentisierungselemente aus un- terschiedlichen Kategorien (zB Wissen und Besitz) Die Hypo Vorarlberg versendet grundsätzlich keine E-Mails, nachgewiesen werden. in denen Verfüger aufgefordert werden, vertrauliche Zu- Die zur Aktivierung von Hypo Online Banking notwendi- gangs- und Transaktionsinformationen preiszugeben. gen personalisierten Sicherheitsmerkmale werden an den Dazu zählen Verfügernummer, Verfügername, Verfüger Verfüger nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung PIN, Benutzername, Passwort und TAN. Bei dieser Art von übermittelt oder von ihm selbst gewählt. Diese personali- E-Mails handelt es sich immer um Betrugsversuche. 09
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER Die Online Banking-Adresse (URL) der Hypo Vorarlberg Verwendung ausgespähter Kartendaten auch nur auf be- sollte genau gelesen und aufgeschrieben werden, damit stimmte Länder beziehen. Der geographische Umfang sie beim nächsten Einloggen sofort wiedererkannt wird. derartiger Sperren ist auf der Internetseite der Hypo Vor- Auf eine sichere, verschlüsselte Verbindung ist zu achten. arlberg zum Stichwort „Geo-Control“ abfragbar. In diesem Diese erkennt man am Schlosssymbol und daran, dass in Fall hat der Karteninhaber die Möglichkeit, die Sperre für der Adressleiste des Browsers „https://...“ angezeigt wird. diese Länder aufheben zu lassen, um die tatsächliche Ver- Sollte Verdacht bestehen, dass es sich um eine nicht si- wendung der Debitkarte in diesen Ländern zu ermögli- chere Verbindung handelt, muss geprüft werden, ob die chen. Verschlüsselung mittels digitalen Sicherheitszertifikats ak- Die Hypo Vorarlberg wird den Kunden möglichst vor, spä- tiviert ist. Dazu genügt das Anklicken des entsprechenden testens jedoch unverzüglich nach der Sperre davon unter- Symbols auf dem Browser. Hier kann die Echtheit des Si- richten. Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, cherheitszertifikates geprüft werden. Wird in der Adress- wenn sie österreichischen oder unionsrechtlichen Rechts- zeile hingegen lediglich „http://...“ angezeigt, handelt es normen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwider- sich definitiv um keine legitime Online Banking-Seite der laufen oder eine gerichtliche oder behördliche Anord- Hypo Vorarlberg. nung verletzen würde. Die Hypo Vorarlberg ist auch berechtigt, einem Konto Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter informationsdienstleister oder einem Zahlungsauslöse- Kenntnis von den Authentisierungselementen haben dienstleister den Zugang zum Zahlungskonto des Kunden könnte, hat der Verfüger unverzüglich die für eine Sperre zu verweigern, wenn objektive und gebührend nachge- notwendigen Schritte zu setzen. wiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht au- torisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinfor- c.) Nutzung der Dienste von Kontoinformations mationsdienstleisters oder des dienstleistern und Zahlungsauslösedienstleistern Zahlungsauslösedienstleisters, einschließlich der nicht Ist das Girokonto für den Kunden online zugänglich, kann autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zah- der Kunde für die Erteilung eines Überweisungsauftrages lungsvorgangs, dies rechtfertigen. Die Hypo Vorarlberg an die Hypo Vorarlberg einen Zahlungsauslösedienst und wird den Kunden – soweit eine Bekanntgabe der Verwei- für die Einholung von Informationen über das Girokonto gerung oder der Gründe der Verweigerung nicht österrei- einen Kontoinformationsdienst nutzen. chischen oder unionsrechtlichen Rechtsnormen oder ob- jektiven B. SPERRE VON ZAHLUNGSINSTRUMENTEN Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – über eine 1. Sperre durch die Hypo Vorarlberg solche Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto Die Hypo Vorarlberg kann ein Zahlungsinstrument des Kunden in einer der mit dem Kunden vereinbarten sperren, wenn Kommunikationsformen möglichst vor, spätestens aber a.) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicher- unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs infor- heit des Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen; mieren. b.) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri- schen Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht; 2. Sperre durch den Kunden c.) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusam- Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung menhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument ver- oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zah- bundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überzie- lungsinstrumentes hat der Kunde unverzüglich, sobald er hung) nicht nachgekommen ist und davon Kenntnis erlangt, der Hypo Vorarlberg anzuzeigen. ▪ entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtun- Das kann jederzeit telefonisch bei der Kundenservice- gen aufgrund einer Verschlechterung oder Gefähr- Center Hotline (erreichbar Mo–Fr 8.00–18.00 Uhr) unter dung der Vermögenslage des Kunden oder eines der Nummer +43 (0) 50 414-1234 erfolgen. Außerhalb der Mitverpflichteten gefährdet ist oder genannten Zeiten steht darüber hinaus die PSA-Notruf- ▪ beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist nummer jederzeit für Sperren zur Verfügung: aus Öster- oder diese unmittelbar droht. reich 0800 204 8800, aus dem Ausland +43 1 204 8800. Im vorstehend unter c.) genannten Fall ist die Hypo Vor- Anzugeben sind dabei die Bankleitzahl (58000) der Hypo arlberg auch berechtigt, nur die zum Zahlungsinstrument Vorarlberg und die Nummer des Kontos, zu dem das Zah- vereinbarten Limits herabzusetzen. lungsinstrument ausgegeben wurde. Kann der Kunde Eine Sperre aus den vorstehend in a) genannten Sicher- nicht zusätzlich die Nummer der zu sperrenden Karte bzw heitsgründen kann sich zum Schutz vor missbräuchlicher die zu sperrende Verfügernummer angeben, so werden 10
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER alle zu seinem Konto ausgegebenen Karten bzw alle zu VI. ERTEILUNG UND DURCHFÜHRUNG VON seinem Konto vorgemerkten Verfüger gesperrt. ZAHLUNGSAUFTRÄGEN 1. Erteilung, Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Im Online Banking hat der Verfüger zusätzlich die Mög- Zahlungsaufträgen lichkeit, durch dreimalige, aufeinanderfolgende, falsche Bei Erteilung eines Auftrages sind die für die jeweilige Eingabe der Zugangsdaten seinen Zugang zum Online Auftragsart erforderlichen Daten anzugeben. Bei Über- Banking selbst zu sperren. weisungsaufträgen in Euro zugunsten eines Empfängers, Darüber hinaus kann der Kunde seinen Verfüger befristet dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb oder unbefristet im Online Banking sperren, über die Österreichs oder anderer Staaten des Europäischen Wirt- Funktion „Sperren“. schaftsraums (EWR) geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Account Num- Bei einer Sperre der digitalen Debitkarte in der Wallet ber (IBAN) zu bezeichnen. Bei Überweisungsaufträgen in wird nur diese gesperrt, nicht jedoch die physischen De- anderer Währung als in Euro zugunsten eines Empfängers, bitkarte. Die Nutzung der physischen Debitkarte ist wei- dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb terhin möglich. Soll auch die physische Debitkarte ge- Österreichs oder anderer Staaten des EWR geführt wird, sperrt werden, ist deren Sperre gesondert zu veranlassen. hat der Kunde den Empfänger mit dessen IBAN (oder Bei Sperre der physischen Debitkarte ist die digitale Kontonummer) und dem Bank Identifier Code (BIC) des Debitkarte in der Wallet ebenfalls gesondert zu sperren, Zahlungsdienstleisters des Empfängers zu bezeichnen. sonst ist die Nutzung der digitalen Debitkarte in der Wallet weiterhin möglich. Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb Der Kunde kann die Debitkarte jederzeit im Online Ban- des EWR geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit king der Hypo Vorarlberg nur für Kartenzahlungen im dessen Namen zu bezeichnen sowie: Fernabsatz deaktivieren. Darüber hinaus wird die Debit- ▪ mit der Kontonummer des Empfängers und entweder karte automatisch für Kartenzahlungen im Fernabsatz Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters gesperrt, sofern im Fall von Mastercard® Identity Check™- des Empfängers oder Authentifizierungen zehn aufeinander folgende Authenti- ▪ mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zah- fizierungen in der „Meine SmartID“-App fehlschlagen. lungsdienstleisters des Empfängers. Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre für Kartenzah- Die Angaben zu IBAN und BIC bzw Kontonummer und lungen im Fernabsatz zur Folge. Eine Deaktivierung der Name/Bankleitzahl/BIC des Zahlungsdienstleisters des Debitkarte für Kartenzahlungen im Fernabsatz oder eine Empfängers stellen den Kundenidentifikator des Empfän- automatische Sperre bei fehlgeschlagenen Mastercard® gers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag ausge- Identity Check™-Authentifizierungen in der „Meine führt wird. Darüber hinausgehende Angaben zum Emp- SmartID“-App bewirken jedoch nicht die Sperre der Debit- fänger wie insbesondere der Name des Empfängers, sind karte und es kann diese im Umfang des Kartenvertrages nicht Teil des Kundenidentifikators. Solche Angaben die- für Bargeldbehebungen an Geldausgabeautomaten oder nen lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei bargeldlose Zahlungen an POS-Kassen weiterverwendet Ausführung der Überweisung seitens der Hypo Vorarlberg werden. unbeachtet. Zur Erteilung von Aufträgen sind die von der Hypo Vorarl- Trotz der Sperre der ZOIN-Funktion ist nach wie vor das berg definierten Auftragsformulare (elektronisch oder Empfangen von Geldbeträgen möglich, so der Sender des schriftlich) zu verwenden. Geldbetrages die Kartennummer (und nicht die Mobiltele- fonnummer) des Karteninhabers verwendet. Ein Zahlungsauftrag gilt für die Hypo Vorarlberg nur dann Die Sperre der SIM des mobilen Endgerätes beim Mobil- als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungs- funkbetreiber, mit dem der Telekommunikationsvertrag vorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten abgeschlossen wurde, führt nicht unter einem auch zur Form und unter Verwendung eines dafür mit ihm verein- Sperre der ZOIN-Funktion der Debitkarte. Die ZOIN-Funk- barten Zahlungsinstruments zugestimmt hat. Gerichtliche tion der Debitkarte ist gesondert zu sperren. Wird die oder verwaltungsbehördliche Aufträge können diese Zu- ZOIN-Funktion nicht gesperrt, so kann diese weiterhin – stimmung ersetzen. auch bei Sperre der SIM – genutzt werden. Die Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs kann auch über den Zahlungsemfpänger oder einen Zah- lungsauslösedienst erteilt werden. 11
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