DIABETES - NICHT NUR EINE TYP-FRAGE - DIABETESKONGRESS 2019 AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATION - mannheim:congress GmbH
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DIABETESKONGRESS 2019 DIABETES – NICHT NUR DDG Deutsche Diabetes Gesellschaft EINE TYP-FRAGE 29. Mai - 01. Juni 2019 CityCube Berlin AUSSTELLER- UND SPONSORENINFORMATION www.diabeteskongress.de 1
INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN 5 DIABETSKONGRESS 2019 6 GEPLANTER ABLAUF 7 WICHTIGE TERMINE 7 SCHWERPUNKTTHEMEN 8 STATISTIKEN 9 AUSSTELLERLISTE 2018 10 PLÄNE 11 INFORMATIONEN ZUM SPONSORING 12 SPONSORINGKATEGORIEN 13 AUSSTELLERINFORMATIONEN UND ZEITEN 14 STANDANMELDEFORMULAR 15 INDUSTRIE-SYMPOSIEN 17 INDUSTRIE-WORKSHOPS 18 ANMELDEFORMULAR SYMPOSIEN 19 ANMELDEFORMULAR HOSPITALITY/BESPRECHUNG/PRESSEKONFERENZ 21 HOSPITALITY/BESPRECHUNG/PRESSEKONFERENZ 23 SPONSORINGMÖGLICHKEITEN 24 ANMELDEFORMULAR SPONSORING 29 ANREISE 31 2
Kodexkonformität Das Handeln der m:con – mannheim:congress GmbH ist auf die Einhaltung der Branchen-Kodizes ausgerichtet. Wir besitzen fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunden aus den nachfolgenden Bereichen • FSA-Kodex-Fachkreise und FSA-Transparenzkodex des FS Arzneimittelindustrie e.V. • AKG-Verhaltenskodex des Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. • Kodex Medizinprodukte des Bundesverband Medizintechnologie e. V. Sofern für Sie andere als die drei genannten Kodizes gelten, sprechen Sie uns bitte an. Gerne berücksichtigten wir auch die Vorgaben weiterer Kodizes. Bitte geben Sie in den betreffenden Feldern der Anmeldeformulare an, ob Sie die Offenlegung Ihrer Unterstützung in Umfang und Bedingungen wünschen. Die Offenlegung erfolgt auf der Kongresswebsite, im gedruckten Hauptprogramm sowie auf Darstellungsflächen vor Ort. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass wir den Kongress im Conference Vetting System des MedTech Europe anmelden werden. 3
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Kongressorganisation – mannheim:congress GmbH Kongresspräsident Rosengartenplatz 2 ∙ 68161 Mannheim Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Roden www.mcon-mannheim.de Vorstand des Deutsches Diabetes-Zentrums (DDZ) Leibniz Institut für Diabetesforschung Project Management & Development Direktor der Klinik für Endokrinologie & Diabetologie Heinrich-Heine Universität und Marco Scinardo Universitätsklinikum Düsseldorf Telefon +49 621 - 4106 184 c/o Auf‘m Hennekamp 65 ∙ 40225 Düsseldorf Mobil +49 173 - 96 53 082 marco.scinardo@mcon-mannheim.de Industry & Hospitality Patrick Elling Telefon +49 621 - 4106 - 116 Fax +49 621 - 4106 - 80 116 patrick.elling@mcon-mannheim.de Alexander Feuerstein Telefon +49 621 - 4106 - 291 Fax +49 621 - 4106 - 80 291 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Industry Management Michael Roden – Ausstellung / Sponsoring / Symposien Kongresspräsident Romina Frank Telefon +49 621 - 4106 377 Fax +49 621 - 4106 80 377 romina.frank@mcon-mannheim.de Registration Management Alex Roßnagel Telefon +49 621 - 4106 - 343 Fax +49 621 - 4106 - 80 343 alex.rossnagel@mcon-mannheim.de Scientific Programme Management Priv.-Doz. Dr. Alexandra Nagel Prof. Dr. Telefon +49 621 - 4106 301 Julia Szendrödi Christian Herder Fax +49 621 - 4106 80 301 Kongresssekretärin Kongresssekretär alexandra.nagel@mcon-mannheim.de Hospitality Management Kongressort Claudia Morio CityCube Berlin Telefon +49 621 - 4106 - 86 41 Messedamm 26 ∙ 14055 Berlin Fax +49 621 4106 - 80 222 www.citycube-berlin.de claudia.morio@mcon-mannheim.de 4
DIABETSKONGRESS 2019 Nachfolgende Informationen geben einen Überblick über den Diabeteskongress 2019 in Berlin. Sollten Sie weitere Fragen und/oder Wünsche zu Inhalt und Ablauf des Kongresses haben, steht Ihnen das m:con-Team gerne zur Verfügung. Veranstaltungsort CityCube Berlin Messedamm 26 14055 Berlin Veranstaltungsdatum 29.05. – 01.06.2019 Veranstaltungsart Fachtagung mit begleitender Industrieausstellung Teilnehmerzahl Es werden ca. 7.000 Teilnehmer erwartet. Zielgruppen • Diabetologen • Ärzte in Kliniken und Praxen • Wissenschaftler und Forscher • Psychologen • Apotheker • Diabetesberater(innen) mit Zusatzqualifikation • Diabetesassistenten/-assistentinnen • Diätassistenten/-assistentinnen • Diabetologische Experten • Neurologen • Chirurgen • Wundversorger • Hausärzte 5
GEPLANTER ABLAUF MO 27.05.2019 DI 28.05.2019 MI 29.05.2019 DO 30.05.2019 FR 31.05.2019 SA 01.06.2019 6:00 6:00 7:00 7:00 8:00 8:00 9:00 9:00 10:00 Wissenschaftliches Wissenschaftliches Wissenschaftliches Wissenschaftliches 10:00 Programm Programm Programm Programm 11:00 11:00 Industrieausstellung Industrieausstellung Industrieausstellung 12:00 12:00 13:00 Aufbau Aufbau Industrie- Industrie- 13:00 Industrie- Industrie- Symposien Symposien 14:00 usstellung ausstellung 14:00 15:00 15:00 16:00 Wissenschaftliches Wissenschaftliches 16:00 Programm Programm 17:00 17:00 18:00 18:00 19:00 Abbau 19:00 Industrie- 20:00 ausstellung 20:00 Abbau 21:00 Industrie- 21:00 22:00 ausstellung 22:00 23:00 23:00 00:00 00:00 WICHTIGE TERMINE Anmeldefrist für Ihr Symposium 30.11.2018 Anmeldefrist für Ihre Ausstellungsfläche und Sponsoringleistungen 30.11.2018 Anzeigenschluss Industrieprogramm 15.03.2019 Versand der Zulassungsbestätigungen und Februar 2019 Link für Bestellung von Zusatzausstattung Aufbau Industrieausstellung (vorläufig) 27.05.2019 06:00 – 23:00 Uhr 28.05.2019 06:00 – 23:00 Uhr 29.05.2019 06:00 – 09:00 Uhr Öffnungszeiten Industrieausstellung (vorläufig) 29.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr 30.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr 31.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr 01.06.2019 geschlossen Abbau Industrieausstellung (vorläufig) 31.05.2019 18:30 – 06:00 Uhr 01.06.2019 14:00 – 00:00 Uhr 6
SCHWERPUNKTTHEMEN • Diabetes: von der Prävention zur Remission • Neue Diabetes-Klassifikation – Relevanz für Diagnose und Therapie? • Management der Komplikationen/Begleiterkrankungen • Gender und Diabetes • Umwelt, psychosoziale Belastungen und Lebensqualität – Aufgaben für Gesellschaft und Politik 7
STATISTIKEN ENTWICKLUNG BESUCHERZAHLEN 8000 1%1% 7000 10% 7000 6706 6478 6329 6148 6000 5939 Erwartete Teilnehmerzahl 2019 5000 6.500 - 7.000 4000 88% 3000 2000 1000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 TEILNEHMER NACH LAND 1%1% 7000 10% 8 Sonstige 88% Schweiz Österreich Deutschland 2019 8
AUSSTELLERLISTE 2018 A Abbott GmbH & Co. KG L Lehmanns Media GmbH Alere GmbH Lilly Deutschland GmbH Allianz Lilly/Boehringer Ingelheim Little D. / Stylisme médical Ratsimbason Allpresan - neubourg skin care GmbH & Co.KG Lohkamp & Schmilewski GmbH Andreas Jubin Pharma Vertrieb M MED TRUST GmbH Ascensia Diabetes Care Deutschland GmbH Median Kliniken AstraZeneca GmbH Mediq Direkt Diabetes GmbH AXON LAB AG Medtronic GmbH B Becton Dickinson GmbH mellitus one GmbH/mysugarcase Berlin-Chemie AG Metagenics Belgium Beurer GmbH MSD SHARP & DOHME GMBH bio.logis Zentrum für Humangenetik MSP bodmann GmbH Bodymed AG N neoplas tools GmbH C Cnoga Medical Nipro Diagnostics Germany GmbH D Dexcom Deutschland GmbH Novo Nordisk Pharma GmbH DiaExpert GmbH R Rehazentrum Westend DITG GmbH Deutsches Institut für Telemedizin Roche Diabetes Care Deutschland GmbH und Gesundheitsförderung DocCheck Medical Services GmbH S Sanofi-Aventis Deutschland GmbH E Echosens Deutschland GmbH Sebapharma GmbH & Co. KG EKF-diagnostics GmbH Sixtus Werke Schliersee GmbH EMPERRA Gmbh smaak UG eyenuk Inc. SOT Sonotechnik Austria Angio Experience GmbH G Glooko AB STADAPHARM GmbH H Hitado GmbH Süßstoff Verband e.V. I IME-DC GmbH synlab MVZ Humane Genetik München Insulet Germany GmbH T Thieme & Frohberg GmbH INVITALIS GmbH V Verlag Kirchheim + Co GmbH J Johnson & Johnson Medical GmbH W Wörwag Pharma GmbH & Co. Kg JP Global Markets GmbH Y Ypsomed GmbH K KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. Gemeinnützige Körperschaft 9
PLÄNE* R2 + R3 Räumeshops Work & S1-S4 R1-R13 Räume 1 Raum Mops Worksh g zum Raum Übergan erlin Raum M2 eB Saal M4 CityCub Raum M6 sebüro M3 Pres Saal M8ps M7 o tsstelle Worksh -Geschäf M5 DDG g zu g Übergan Caterin den Säle n 2) llung (Halle 7. ridge A+B eausste -B g Industri Meeting Caterin - Diabetes Plaza - Diabetes Forum morrow DDG-To agen unge ssunterl Lo Kongre inals/ SB-Term rung Registrie b Saal 7.2 l gang HauSpatea in Saal 7 .2a(2) 7.2a(1) 1 Raum Mops Worksh g zum 1-6“ Toiletten Ro Raum Übergan erlin A „Lindau M2 eB al BAri5dge ng CityCub MeetiSa sebüro Kinder-uung M3 Pres betre Saal A4 al Saal A3 Plenarsa Vortragssäle g zu Übergan den Säle n ereich Posterb Cas ino 2) (Halle 7. ridge A+B C Meeting -B Saal A8 e Gastronomie annahm Medien B A Pla za agen b inals/ Saal 7.2 SB-Term Saal Saal 7.2a(2) 7.2a(1) ang upteing Cit y (Ha Cube up 1 tein Ostein Raum Mops ga g ng ang Worksh g zum 1 -6“ ) Raum Übergan erlin „Lindau M2 Bridge A CityCub eB Meeting sebüro M3 Pres Toiletten Rolltreppe Fahrstuhl Garderobe Bistro g zu Übergan n den Säle Cas ino 2) (Halle 7. ridge A+B C -B Meeting Vortragssäle Büros/Sonstiges Meetingräume eich osterber B e Gastronomie Posterbereich annahm Medien A Pla za minals/ SB-T*erPlanungsstand Juli 2018, Änderungen vorbehalten. eingang Cit y (Ha Cube up tein Ostein ga g ng ang ) Toiletten Rolltreppe Fahrstuhl Garderobe Bistro 10
INFORMATIONEN ZU IHRER BETEILIGUNG Catering an Austellungsständen oder bei Industriesymposien Gemäß gemeinschaftlicher Beschlusslage der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und des Industrieforums Diabetes (IFD) sind die Kongresse der Deutschen Diabetes Gesellschaft seit Beginn des Jahres 2015 in Folge der unmittelbaren Anwendung des Pharmakodex folgenden Neuerungen unterworfen, die Ihren Auftritt als Industrieunternehmen unmittelbar berühren: 1) Die ausstellenden Unternehmen dürfen an den Ausstellungsständen und während der Industriesymposien ausschließlich Getränke* und Obst** an die Kongressteilnehmer ausgeben. 2) Snacks, warme Speisen und Getränke werden auf Selbstzahlerbasis durch den Kongressveranstalter während des Kongresses angeboten. * Getränke i.S.d. gemeinschaftlichen Beschlusses der DDG und des IFD sind nicht-alkoholische Getränke, Kaffee und/oder Tee. Die Benutzung handelsüblicher Kaffeemaschinen zur Herstellung von Kaffederivaten wie Latte Macchiato etc. ist erlaubt. Sinn und Zweck des o.g. Beschlusses zuwiderlaufend sind Getränkezubereitungen mit Event-Charakter, also etwa das vom Barpersonal individuell angefertigte Mischgetränk, bei dem der Event-Charakter im Vordergrund steht. ** Obst kann in unbehandelter oder natürlicher Form abgegeben werden. Portionierungen oder Abgabe in aufnahmefreundlicher Form, beispielsweise geschälte Äpfel oder Orangen oder geöffnete Kokosnüsse, sind möglich. Im Gegensatz dazu sind Darbietungen über den Wortsinn hinaus, also etwa die Herstellung von verflüssigtem Obst in Form von Smoothies u.a. nicht vom gemeinschaftlichen Beschluss der DDG und des IFD abgedeckt. Ziel dieser Maßnahme ist es, u. a. allen Kongressteilnehmern ein einheitliches und preislich attraktives Versorgungskonzept im Sinne der Deutschen Diabetes Gesellschaft anzubieten. Der o. g. gemeinschaftliche Beschluss ist für alle ausstellenden Unternehmen im Rahmen des Diabetes Kongress 2019 bindend und muss bei der individuellen Standkonzeption berücksichtigt werden. Sponsoringkategorien Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den einzelnen Sponsoringkategorien. Der angegebene Mindestbetrag der jeweiligen Kategorie setzt sich aus der Summe des geleisteten Gesamtbetrages der nachfolgenden Elemente zusammen: • Ausstellungsfläche (nicht Lagerfläche) • Industriesymposium/-workshop • Anzeigen im Industrieprogramm • einzelne Sponsoringelemente • Miete Veranstaltungsräume (exkl. Zusatzausstattung und Zusatztechnik) Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Erreichung einer Sponsoringkategrie ausschließlich die genannten Sponsoringsummen berück- sichtigt werden. Etwaige Produktionskosten oder Kosten für Sachleistungen werden in der Gesamtsponsoringsumme nicht berücksichtigt und haben keine Relevanz für die Sponsoringkategorie. Kategorie* Mindestbetrag Platinum-Sponsor 190.000,00 € Gold-Sponsor 150.000,00 € Silber-Sponsor 110.000,00 € Bronze-Sponsor 70.000,00 € *Benennung der Kategorie nach außen vorbehaltlich der Zertifizierungsauflagen der Ärztekammer Berlin. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. 11
SPONSORINGKATEGORIEN Leistung Platinum- Gold- Silber- Bronze- Sponsor Sponsor Sponsor Sponsor Priorität bei der Wahl des 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl Industriesymposiums/-workshops (Uhrzeit/Saal) Priorität bei der Wahl der Ausstellungsfläche 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl (Platzierung in (Platzierung in (Platzierung in Absprache) Absprache) Absprache) Priorität bei der Wahl der Sponsoringelemente 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl Priorität bei der Wahl der Anzeigen im Industrieprogramm 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl Priorität bei der Wahl der Business Rooms 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl Danksagung auf den Pausenfolien in den Hauptvortragssälen ja während des Kongresses (namentlich mit Logo) Danksagung in folgenden Medien: ja ja ja ja • Hauptprogramm (namentlich (namentlich (namentlich • Industrieprogramm mit Logo) mit Logo) mit Logo) • Kongress-App • Website www.diabeteskongress.de • Sponsorenbbildung vor Ort Verlinkung im Ausstellerverzeichnis der Kongresswebsite ja ja ja ja Platzieren von Firmenplakaten im Veranstaltungsgelände 4 2 1 Halbseitige Anzeige im Industrieprogramm ja Ganzseitige Anzeige im Industrieprogramm ja Kostenfreie Teilnehmerregistrierungen 14 8 4 2 Beilage in den Kongresstaschen (1 Seite doppelseitig, DIN A4) 1 Ein kostenfreier Welcome Desk im Eingangsbereich ja (keine Produktwerbung) Einladung zur DDG Night am 31. Mai 2019 6 4 2 Kostenfreie Bestückung des Auslagentisches mit Werbeflyern ja ja (500 Ex., DIN A5 Postkartenformat) Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Diabeteskongress 2019. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Beteili- gungsmöglichkeiten als Aussteller, Ausrichter eines Symposiums oder Workshops sowie diverse Sponsoringoptionen vor. Sie haben Ideen, die Sie auf den Folgeseiten nicht abgebildet finden? Bitte sprechen Sie uns an, gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen ergänzende Beteiligungen auf Grundlage Ihrer individuellen Vorstellungen. Ihre Ansprechpartner Patrick Elling Alexander Feuerstein Telefon +49 621 - 4106 - 116 Telefon +49 621 - 4106 - 291 Fax +49 621 - 4106 - 80 116 Fax +49 621 - 4106 - 80 291 patrick.elling@mcon-mannheim.de alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de 12
AUSSTELLERINFORMATIONEN UND ZEITEN VORAUSSICHTLICHE KONGRESSZEITEN Aufbau Industrieausstellung Montag 27. Mai 2019 06:00 – 23:00 Uhr Dienstag 28. Mai 2019 06:00 – 23:00 Uhr Mittwoch 29. Mai 2019 06:00 – 09:00 Uhr Öffnungszeiten Industrieausstellung Mittwoch 29. Mai 2019 09:30 – 17:30 Uhr Donnerstag 30. Mai 2019 09:30 – 17:30 Uhr Freitag 31. Mai 2019 09:30 – 17:30 Uhr Samstag 01. Juni 2019 geschlossen Abbau Industrieausstellung Freitag 31. Mai 2019 18:30 – 06:00 Uhr Samstag 01. Juni 2019 14:00 – 00:00 Uhr Frühbucher bis 30.09.2018 Spätbucher ab 01.10.2018 Reihenstand 310 EUR / m² 340 EUR / m² Eckstand 355 EUR / m² 390 EUR / m² Kopfstand 370 EUR / m² 410 EUR / m² Inselstand 385 EUR / m² 425 EUR / m² Ihre Anmeldung nehmen wir gerne über das entsprechende Formular auf Seite 15 oder über folgenden Link entgegen: www.diabeteskongress.de Marketingpaket Das Marketingpaket im Wert von 350,00 € ist verpflichtend für jeden Aussteller und beinhaltet folgende Leistungen: • Eintrag der Unternehmensdaten (Adresse, Kontaktdaten, Standnummer, Kurzportrait, Logo) im Industrieprogramm, welches als Druckunterlage/Tagungstaschenbeilage an alle Teilnehmer ausgegeben wird • Eintrag im Ausstellerverzeichnis der kostenfreien Kongress-App • Logo in Listenansicht der kostenfreien Kongress-App • Eintrag mit Firmenname und Standnummer auf der Kongresswebsite Standvergabe Die Zuteilung der Standflächen erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Beteiligung des jeweiligen Sponsors und beginnt nach Ablauf der Standanmeldefrist am 30.11.2018. Über die finale Platzierung Ihrer Ausstellungsfläche informieren wir Sie im Februar 2019. Industry Management – Ausstellung / Sponsoring / Symposien Romina Frank, Tel. +49 621 4106 377, Fax +49 621 4106 80 37 romina.frank@mcon-mannheim.de Ausstellerausweise Pro 10 m² Ausstellungsfläche stehen Ihnen zwei kostenfreie Ausstellerausweise für die Veranstaltungsdauer zu. Ausweise, die über die Freimenge hinausgehen, kosten 30,- Euro pro Tag oder 90,- Euro für die gesamte Veranstaltungsdauer. Die Ausstellerausweise werden personalisiert ausgestellt und berechtigen zum Zutritt in die Vorträge, ausgenommen Industrie- symposien und kostenpflichtige Programmbestandteile wie Workshops! Bei Fragen zu den Ausstellerausweisen wenden Sie sich bitte an: Registration Management Alexander Roßnagel, Tel. +49 621 4106 343. alexander.rossnagel@mcon-mannheim.de, 13
DIABETESKONGRESS 2019 29. Mai - 01. Juni 2019 Stand-Anmeldeformular CityCube Berlin m:con – mannheim:congress GmbH STANDANMELDEFORMULAR Industry Management – Ausstellung / Sponsoring / Symposien Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Geschäftsführer: Johann W. Wagner, Bastian Fiedler Romina Frank Fax +49 621 4106 80 377 Online-Anmeldung: www.diabeteskongress.de romina.frank@mcon-mannheim.de Aussteller Zulassungsbestätigung an. Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben) Rechnungsadresse an. Bitte geben Sie hier Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Ihre vollständige Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Umsatzsteuer-ID (Erforderlich bei Firmensitz im Ausland) Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,– € fällig. Firma und PLZ, Ort für Ausstellerverzeichnis: Aussteller: Buchhandlung EDV Finanzdienstleistung/Versicherung Klinik Medizintechnik Pharmazie Verlag Nahrungsmittel Sonstige Ausstellungsprodukte: Ausstellungsfläche: wir bestellen m2, möglichst m breit und m tief Wir planen einen Faltstand Systemstand Stand vom Messebauer Wir möchten nicht direkt neben direkt neben folgenden Firmen platziert werden: m:con kann Ihnen die Realisierung Ihrer Wünsche bezüglich Platzierung und Standmaßen nicht garantieren! Preise: bis 30.09.2018 Reihenstand 310,– € / m2 Eckstand 355,– € / m2 Kopfstand 370,– € / m2 Inselstand 385,– € / m2 ab 30.09.2018 Reihenstand 340,– € / m2 Eckstand 390,– € / m2 Kopfstand 410,– € / m2 Inselstand 425,– € / m2 Die Mindestgröße der anzumietenden Standfläche beträgt 6 m2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Anmietung der Bodenfläche ohne Standaufbau oder Zusatzausstattung. Gerne werden Ihnen zusätzliches Equipment sowie komplette Standbausysteme gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der Zulassungsbestätigung. Weitere Buchungsoptionen: Verlinkung im Ausstellerverzeichnis der Kongresswebsite 150,– € Bitte Webseite angeben! Innerhalb von drei Werktagen geht Ihnen eine Eingangsbestätigung der Standanmeldung zu. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umgehend bei oben genanntem Ansprechpartner. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß Branchen-Kodizes (u.a. FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stim- men der Offenlegung zu. ja nein Wir akzeptieren, dass mit der Buchung der Standfläche bei dem Diabeteskongress 2019 das Marketingpaket zum Preis von 350 EUR zzgl. MwSt. verpflichtend gebucht wird. Die Daten werden im ersten Quartal 2019 digital abgefragt, die fristgerechte Übermittlung obliegt dem anmeldenden Aussteller. Mit Abgabe dieser Anmeldung wer- den die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinbarung. Diesen Bedingungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift * Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. (Wissenschaftlicher Träger) hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Diabeteskongresses 2019 verwendet werden. 14
DIABETSKONGRESS 2019 2017 Deutscher Schmerzkongress 29. Mai - 01. Juni 2019, CityCube Berlin 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim 1. Titel und Ort der Veranstaltung 14. Ausstellerlisten Diabeteskongress 2019 Es kann eine Ausstellerliste zur Veranstaltung Diabeteskongress 2019 veröffentlicht werden. Hierbei han- 29. Mai - 01. Juni 2019, CityCube Berlin delt es sich um keine Hauptpflicht. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt die m:con und der wissenschaftliche Träger keine Haftung. 2. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitu ng Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. 15. Sicherheitsvorschriften Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich mit den Bedingungen (z.B. Hausordnung, technische Richt- 3. Veranstalter / Kongressorganisation linien) des Veranstaltungsortes vertraut zu machen, diese anzuerkennen, einzuhalten und Dritten, m:con – mannheim:congress GmbH denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, die Bestimmungen dieses Vertrages und Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim • www.mcon-mannheim.de die Bedingungen des Veranstaltungsortes aufzuerlegen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Die Bedingungen des Veranstaltungsortes CityCube Berlin können unter https://www.messe-berlin.de/de/ Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. (Wissenschaftlicher Träger) hat die m:con - Zusatzseiten/Downloadcenter/abgerufen werden. mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaft- lichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Sponsoringvereinbarung 16. Industriegesponserte Veranstaltungen ausschließlich zur Finanzierung des Diabeteskongresses 2019 verwendet werden. Während des Kongresszeitraumes dürfen am Veranstaltungsort sowie in einem Umkreis von 50 km keine von dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit m:con in 4. Öffnungszeiten der Ausstellung (Änderungen vorbehalten!) dem gleichen Indikationsgebiet durchgeführt werden. Mittwoch 29.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr Donnerstag 30.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr 17. Gastronomie Freitag 31.05.2019 09:30 – 17:30 Uhr Speisen und Getränke für die Bewirtung am Stand erhält der Aussteller durch den Service- Samstag 01.06.2019 geschlossen partner des Veranstaltungsorts: Capital Catering GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin, Telefon: +49 30 - 3038-2993, Fax: +49 30 - 3038 91 2993, E-Mail: cateringservice@capital-catering.de 5. Standmiete Die Standmiete beträgt je angefangenem m2 Standfläche (siehe Ziffer 15): Der Aussteller ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über diesen kon- bis 30.09.2018: Reihenstand 310,– € / m2 | Eckstand 355,– € / m2 | Kopfstand 370,– € / m2 | Inselstand 385,– € / m2 zessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen anderen Dienst- ab 30.09.2018: Reihenstand 340,– € / m2 | Eckstand 390,– € / m2 | Kopfstand 410,– € / m2 | Inselstand 425,– € / m2 leister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorherigen Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die Abtretung seiner Gastro- Die anzumietende Mindeststandfläche beträgt 6 m2. nomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das Catering sind vom Aussteller zu tragen. Die Standmiete beinhaltet: Mietweise Überlassung der Standfläche während der Ausstellung, Auf- und Abbauzeit; allgemeine 18. Haftung der m:con Beleuchtung und allgemeine Reinigung der Gänge. Mobiliar, Strom und weiteres Equipment können Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur gegen gesonderte Berechnung angemietet werden. Nähere Informationen erhält der angemeldete für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Aussteller mit der Zulassungsbestätigung. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. 6. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ord- Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. Insbe- nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der sondere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind, Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässig- kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die Errei- keit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Scha- chung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen den, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat beschränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt der Vertrag zustan- oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte de. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, schriftlichen Bestätigung durch m:con. soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von 7. Aussteller Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller und Händler von pharmazeutischen und medizinischen Er- zeugnissen, EDV und Nahrungsmittel, Kliniken, Buchhandlungen, Verlage, Finanzdienstleister und Versicherungen. 19. Datenschutz Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die 8. Rücktritt von der Anmeldung / Widerruf der Zulassung Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch wissenschaft- Nach Vertragsschluss hat der Aussteller die volle Standmiete auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder licher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, nicht teilnimmt. Die m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Ver- m:con ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt: anstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten • wenn der Stand nicht rechtzeitig (siehe Punkt 13) erkennbar belegt wird durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut. Im • im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu dem festgesetzten Termin Rahmen der Durchführung dieses Vertrages werden Daten, auch personenbezogene Daten, durch die • wenn der Aussteller einen von m:con gesetzten Termin und des Verstreichens einer von m:con m:con verarbeitet. Die nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Informati- gesetzten Nachfrist onspflichten können unter der Datenschutzerklärung der m:con auf der Internetseite sowie unter dem • wenn der Aussteller eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen lässt. Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. 9. Zahlungsbedingungen 20. Compliance Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Zah- Der m:con ist die Einhaltung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften ein besonderes Anliegen. Hierzu lungstermin binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Aussteller verliert unbeschadet vom zählen neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Regularien aus Selbstverpflichtungen von In- Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf Teilnahme an der Industrieausstellung, dustrievereinbarungen, wie etwa dem Kodex der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimitte- wenn die Standmiete trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß eingegangen ist. lindustrie e.V.), dem Kodex des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) oder Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Kodex Medizinprodukte des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie e.V.) sowie die Einhal- dem Basiszins berechnet. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Standmiete ver- tung von internen Compliancevorschriften. Der Vertragspartner der m:con verpflichtet sich daher pflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der die gesetzlichen und selbstverpflichteten Regularien gleichermaßen selbst einzuhalten und seine Aussteller seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen ist. Subunternehmer ebenfalls auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die internen Com- pliancevorschriften der m:con können auf der Internetseite der m:con unter dem Punkt „Rechtliches“ 10. Werbung entnommen werden. Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für das eigene Unterneh- men des Ausstellers und nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter er- 21. Schlussbestimmungen laubt. Alle Werbemaßnahmen außerhalb der Standfläche müssen durch die m:con genehmigt werden. An allen Auf- und Abbautagen, sowie an den Veranstaltungstagen herrscht in den Veranstaltungsräu- 11. Versicherung men striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Der Vertragspartner ist nicht Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb des von ihm eingesetzten berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Ausstellungsgegenstandes und -gutes entsteht. Es wird den Ausstellern empfohlen, für einen ausreichenden Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird sei- tens der m:con, des wissenschaftlichen Trägers und der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen. Stand Juli 2018 12. Veränderungen Die m:con behält sich in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Träger vor, die Ausstellung abzusa- gen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder, falls die Raumverhältnisse, behörd- liche Anordnungen oder nach Meinung des wissenschaftlichen Trägers und m:con andere zwingende Umstände es erfordern, die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in ihren Ab- messungen zu verändern oder zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem wissenschaftlichen Träger geltend zu machen oder vom Mietvertrag zurückzutreten. Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Aussteller zur Rückgewähr des Mietzinses verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichbarem Rahmen nachgeholt werden. 13. Auf- und Abbauzeiten (*Änderungen vorbehalten!) Aufbau* Montag 27. Mai 2019 06:00 – 23:00 Uhr Dienstag 28. Mai 2019 06:00 – 23:00 Uhr Mittwoch 29. Mai 2019 06:00 – 09:00 Uhr Stände, deren Aufbau – ohne vorherige Abstimmung mit der m:con – bis Dienstag, 28.05.2019, 21:00 Uhr nicht begonnen wurde, werden nicht mehr berücksichtigt und als Rücktritt von dem Vertrag behandelt (siehe Punkt 8). Abbau* Freitag 31. Mai 2019 18:30 - 06:00 Uhr Samstag 01. Juni 2019 14:00 – 00:00 Uhr Ein vorzeitiger Abbau ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten! Der zuwiderhandelnde Aus- steller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete verpflichtet. Nach Ablauf dieser Abbaufrist werden die Stände bzw. Exponate auf Kosten des Ausstellers, ohne Haf- tung der m:con und des wissenschaftlichen Trägers, entfernt. 15
INDUSTRIE-SYMPOSIEN Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein in das Kongressprogramm eingebettetes Industrie-Symposium von maximal 120 Minuten Länge, zu veranstalten. Ihre Referenten und Vorsitzenden werden kostenfrei für den Kongress registriert, für die Vorsitzenden werden Vorsitzendenschilder erstellt. Sie erhalten einen Raum in Reihenbestuhlung mit der folgenden Standardtagungstechnik: • Lautverstärkeranlage mit Mikroport • Rednerpult mit Mikrofon • Vorstandstisch mit Vorschaumonitoren und Mikrofon • Laserpointer • Beamer • technische Betreuung durch einen Veranstaltungstechniker Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Säle Säle Max. Bestuhlung A3 400 Personen Reihenbestuhlung A4 400 Personen Reihenbestuhlung A5 440 Personen Reihenbestuhlung A8 970 Personen Reihenbestuhlung A6-7 (Plenarsaal) 1.350 Personen Reihenbestuhlung 7.2a (1) 380 Personen Reihenbestuhlung 7.2a (2) 380 Personen Reihenbestuhlung 7.2b 1.000 Personen Reihenbestuhlung Hinweis: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die derzeitige Raumbezeichnung ggf. noch zu ändern. Weiterhin kann die maximale Bestuhlung der Räume variieren. Entsprechende Informationen folgen rechtzeitig vor Kongressbeginn. Wünschen Sie weitere Zusatztechnik/-ausstattung, eine Umbestuhlung oder eine Reinigung der Räumlichkeiten durch den Veranstalter nach dem Ende Ihres Industriesymposiums, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein separates Angebot. Übersicht der Zeitslots für Industrie-Symposien Datum Uhrzeit Dauer in Min. Kosten (netto) 29. Mai 2019 12.15 – 14.15 Uhr 120 23.500,00 €* 31.500,00 € 29. Mai 2019 14.45 – 16.15 Uhr 90 22.000,00 €* 30.000,00 € 30. Mai 2019 12.00 – 13.00 Uhr 60 22.000,00 €* 30.000,00 € * Mitglieder IFD (Industrieforum Diabetes) Anmeldefrist: 30.11.2018 Ihre Anmeldung nehmen wir gerne über das Anmeldeformular auf Seite 19 entgegen. Bitte beachten Sie, dass das Thema und der Ablauf Ihres Symposiums von der Programmkommission geprüft werden. Gemäß Vorgabe der Landesärztekammern sowie von Branche-Kodizes dürfen Sie das Symposium NICHT nutzen, um produktbezogene Werbung durchzuführen oder lediglich ein Medikament thematisch zu behandeln. Im Symposiumstitel und in den Vortragstiteln dürfen KEINE Produktbezogenen Begriffe verwendet werden. 16
INDUSTRIE-WORKSHOPS Veranstalten Sie einen interaktiven Workshop zu einem relevanten Thema in einem kleinen Teilnehmerkreis. Es finden maximal 4 Workshops parallel statt. Sie erhalten einen Raum mit der folgenden Standardtagungstechnik: • Lautverstärkeranlage mit Mikroport • Rednerpult mit Mikrofon • Vorstandstisch mit Vorschaumonitoren und Mikrofon • Laserpointer • Beamer • technische Betreuung durch einen Veranstaltungstechniker Nachfolgend finden Sie eine Übersicht alle Workshopräume Säle Max. Bestuhlung M1 35 Personen Parlamentarisch M8 35 Personen Parlamentarisch R3 30 Personen Parlamentarisch R2 30 Personen Parlamentarisch Dauer 60 oder 90 Minuten (inkl. Auf- und Abbau) je Industrieworkshop Räumlichkeiten Die Räume bieten Platz für 30 bzw. 35 Teilnehmer. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse. Datum Uhrzeit Anzahl Plätze max. Kosten (netto) 29. Mai 2019 10.30 – 16.15 Uhr 30/35 5.000,00 €* 7.000,00 € 30. Mai 2019 12.00 – 13.00 Uhr 30/35 7.000,00 €* 8.500,00 € *Mitglieder IFD (Industrieforum Diabetes) Anmeldefrist: 30.11.2018 Ihre Anmeldung nehmen wir gerne über das Anmeldeformular auf Seite 19 entgegen. 17
DIABETESKONGRESS 2019 Symposium/Workshop-Anmeldeformular 29. Mai - 01. Juni 2019 CityCube Berlin ANMELDEFORMULAR SYMPOSIEN Bitte bis spätestens 30.11.2018 zurücksenden an: Veranstalter*/ Kongressorganisation: m:con – mannheim:congress GmbH Industry & Hospitality – Ausstellung / Sponsoring / Symposien Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Alexander Feuerstein Geschäftsführer: Johann W. Wagner, Bastian Fiedler Fax +49 621 4106 80 291 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de Online-Anmeldung: www.diabeteskongress.de Ausrichter Zulassungsbestätigung an. Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben) Rechnungsadresse an. Bitte geben Sie hier Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Ihre vollständige Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Umsatzsteuer-ID (Erforderlich bei Firmensitz im Ausland) Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,– € fällig. Firma und PLZ, Ort für Sponsorenverzeichnis: Hiermit bestelle ich verbindlich das nachfolgend markierte Symposium/den nachfolgend markierten Workshop: Industrie-Symposien Datum Uhrzeit Dauer Preis 29. Mai 2019 12.15 – 14.15 Uhr 120 Minuten 23.500,00 €* / 31.500,00 € 29. Mai 2019 14.45 – 16.15 Uhr 90 Minuten 22.000,00 €* / 30.000,00 € 30. Mai 2019 12.00 – 13.00 Uhr 60 Minuten 22.000,00 €* / 30.000,00 € Industrie-Workshops Datum Uhrzeit Anzahl Plätze max. Preis 29. Mai 2019 10.30 – 16.15 Uhr 30/35 5.000,00 €* / 7.000,00 € 30. Mai 2019 12.00 – 13.00 Uhr 30/35 7.000,00 €* / 8.500,00 € * Mitglieder IFD (Industrieforum Diabetes) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß Branchen-Kodizes (u.a. FSA-Kodex-Fachkreise, § 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. ja nein Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinba- rung. Diesen Bedingungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift * Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. (Wissenschaftlicher Träger) hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den 18 wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung des Deutschen Diabeteskongresses 2019 verwendet werden.
Deutscher Schmerzkongress DIABETSKONGRESS 2019 2017 11. - 14. Oktober 2017, Congress Center Rosengarten Mannheim 29. Mai - 01. Juni 2019, CityCube Berlin 1. Titel und Ort der Veranstaltung der m:con wegen der Zeitüberschreitung und Reinigung/Aufräumen bleiben unberührt. Diabeteskongress 2019 29. Mai - 01. Juni 2019, CityCube Berlin 14. Sponsorenverzeichnis Es kann ein Sponsorenverzeichnis zur Veranstaltung Diabeteskongress 2019 veröffentlicht werden. 2. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitung Hierbei handelt es sich um keine Hauptpflicht. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt die m:con und der wissenschaftliche Träger keine Haftung 3. Veranstalter / Kongressorganisation 15. Sicherheitsvorschriften m:con – mannheim:congress GmbH Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich mit den Bedingungen (z.B. Hausordnung, technische Richt- Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim • www.mcon-mannheim.de linien) des Veranstaltungsortes vertraut zu machen, diese anzuerkennen, einzuhalten und Dritten, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, die Bestimmungen dieses Vertrages und Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. (Wissenschaftlicher Träger) hat die m:con - die Bedingungen des Veranstaltungsortes aufzuerlegen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Die mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaft- Bedingungen des Veranstaltungsortes CityCube Berlin können unter https://www.messe-berlin.de/de/ lichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Sponsoringvereinbarung Zusatzseiten/Downloadcenter/abgerufen werden. ausschließlich zur Finanzierung des Diabeteskongresses 2019 verwendet werden. 16. Industriegesponserte Veranstaltungen 4. Preis und Umfang der Sponsoringleistungen Während des Kongresszeitraumes dürfen am Veranstaltungsort sowie in einem Umkreis von 50 km Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weitere Beteiligungsmöglichkeiten gelten die auf der Vordersei- keine von dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit m:con in te dieses Formulars aufgeführten Preise. Für den Umfang der Sponsoringleistungen gelten Bedingungen dem gleichen Indikationsgebiet durchgeführt werden. der Vorderseite dieses Formulars und die von m:con für die Veranstaltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsorinformationen sowie diese Bedingungen. 17. Gastronomie Speisen und Getränke für die Bewirtung am Stand erhält der Aussteller durch den Service- 5. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung partner des Veranstaltungsorts: Capital Catering GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin, Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. Insbesonde- Telefon: +49 30 - 3038-2993, Fax: +49 30 - 3038 91 2993, E-Mail: cateringservice@capital-catering.de re wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausgeschöpft sind, kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder wenn es für die Erreichung des Ver- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über diesen anstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen beschränken. Erst konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch einen anderen mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch m:con kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung Dienstleister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorhe- aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung rigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner berechtigt für die Abtretung seiner durch m:con. Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die Kosten für das Catering sind vom Vertragspartner 6. Rücktritt von der Anmeldung / Widerruf der Zulassung zu tragen. Nach Vertragsschluss hat der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Preis der Sponsoringlei- stung in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. m:con behält 18. Haftung der m:con sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. m:con ist u.a. zum Rücktritt Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Sponsoringleistung berechtigt: für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für - im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zu dem festgesetzten Termin und des Verstreichens einer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im von m:con gesetzten Nachfrist Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. - wenn der Vertragspartner eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ord- lässt. nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch für leichte Fahrlässig- 7. Zahlungsbedingungen keit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (Scha- Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genannten Zah- den, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat lungstermin binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Vertragspartner verliert unbeschadet oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf die Gegenleistung der gebuchten kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, Sponsoringleistung, wenn der Rechnungsbetrag trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. eingegangen ist. Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Pro- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von zentpunkten über dem Basiszins berechnet. Der Vertragspartner ist auch dann zur Zahlung des ver- Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. einbarten Sponsoringbetrags verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht 19. Datenschutz nachgekommen ist. Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die 8. Werbung Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch wissenschaft- Werbung aller Art ist nur im Rahmen der gebuchten Sponsoringleistung und nur für das Unternehmen licher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Ausstellungen, Seminaren, des Sponsors sowie nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Produkte erlaubt. Ferner Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltungen spezialisiert ist. Die Ver- muss die Werbung den gesetzlichen Vorgaben sowie etwaigen Vorgaben der Ärztekammern und Bran- anstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten chen-Kodizes (z.B. FSA-, AKG-Kodex) entsprechen. Alle Werbemaßnahmen außerhalb dieses Rahmens durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut. Im müssen von m:con genehmigt werden. Rahmen der Durchführung dieses Vertrages werden Daten, auch personenbezogene Daten, durch die m:con verarbeitet. Die nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Informati- 9. Versicherung onspflichten können unter der Datenschutzerklärung der m:con auf der Internetseite sowie unter dem Der Vertragspartner haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der im Rahmen seiner Aktivitäten Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. entsteht. Es wird dem Vertragspartner empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird seitens der m:con 20. Compliance und des Wissenschaftlichen Trägers sowie der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen. Der m:con ist die Einhaltung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften ein besonderes Anliegen. Hierzu zählen neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Regularien aus Selbstverpflichtungen von In- 10. Veränderungen dustrievereinbarungen, wie etwa dem Kodex der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimitte- m:con behält sich in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Träger vor, die Veranstaltung abzusa- lindustrie e.V.), dem Kodex des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) oder gen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Hieraus ergibt sich für den Vertragspart- dem Kodex Medizinprodukte des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie e.V.) sowie die Einhal- ner nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem Wissenschaftlichen Träger geltend zu tung von internen Compliancevorschriften. Der Vertragspartner der m:con verpflichtet sich daher machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchge- die gesetzlichen und selbstverpflichteten Regularien gleichermaßen selbst einzuhalten und seine führt werden, so ist m:con dem Vertragspartner zur Rückgewähr der gezahlten Vergütung verpflichtet, Subunternehmer ebenfalls auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die internen Com- es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichbarem Rahmen nachgeholt werden. pliancevorschriften der m:con können auf der Internetseite der m:con unter dem Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. 11. Leistungen der m:con m:con verpflichtet sich, den angemieteten Raum mit einer Reihenbestuhlung und der vereinbarten 21. Schlussbestimmungen Standardtechnik (Lautverstärkeranlage mit Mikroport, Rednerpult mit Mikrofon Vorstandstisch An allen Auf- und Abbautagen, sowie an den Veranstaltungstagen herrscht in den Veranstaltungsräu- mit Vorschaumonitoren und Mikrofon, Laserpointer, Beamer, 1 VATechniker) vorzubereiten. men striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Der Vertragspartner ist nicht Ein Techniker ist während des Symposiums anwesend. Sollte der Vertragspartner eine über die in Satz berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und 1 aufgeführte Ausstattung des Raums oder weiteres Personal benötigen, ist darüber eine gesonderte Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. Vereinbarung abzuschließen. Der Vertragspartner hat dies deshalb der m:con mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen. Technik und sonstige Ausstattung, die nicht von m:con ge- Stand Juli 2018 stellt wurde, ist in dem Raum nur mit Zustimmung von m:con zu benutzen. m:con und der Vertragspart- ner werden den genauen Veranstaltungsablauf inkl. der von dem Vertragspartner benötigten Technik spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung absprechen. m:con ist nicht verpflichtet, Teilnehmer- daten zur Verfügung zu stellen. 12. Pflichten des Vertragspartners Der Vertragspartner wird den direkten Kontakt zu den Referenten des Symposiums aufnehmen und mit ihnen die Konditionen (Honorar, Reisekosten, Hotelkosten, u.s.w.) direkt vereinbaren und auch abrechnen. Sollte der Vertragspartner das Symposium aufzeichnen wollen, ist der Vertragspartner ver- pflichtet, die dafür erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der m:con bis spätestens 15.02.2019 das vollständige Programm zukommen zu lassen. Der Ver- tragspartner räumt m:con ein auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes gebührenfreies und nicht- exklusives Nutzungsrecht an seinem Firmenlogo (grafisches Element) für die Vertragsdurchführung ein, das der m:con zu diesem Zweck übermittelt wird. 13. Raumnutzung Der Vertragspartner verpflichtet sich, den für ihn vorbereiteten Raum so zu übergeben, wie er ihn vorgefunden hat. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, den Raum zur vereinbarten Zeit wie- der freizugeben, um den weiteren Verlauf der Veranstaltung nicht zu stören. m:con ist berechtigt, das Symposium bei Zeitüberschreitung trotz Fristsetzung abzubrechen. Etwaige Schadenersatzansprüche 19
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