Analoge Bestände digitalisieren und veröffentlichen Ein Digitalisierungskonzept für Bewegungsarchive
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Analoge Bestände digitalisieren und veröffentlichen Ein Digitalisierungskonzept für Bewegungsarchive Ein Erfahrungsbericht der Feministischen Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V.
Die folgende Broschüre gibt einen Überblick über Inhaltsverzeichnis unsere Erfahrungen mit der Rechteklärung und der Veröffentlichung von Archivalien im Internet. Sie 1. Ziele einer Digitalisierung 4 erläutert unser Vorgehen und die Entscheidungen, 2. Auswahl der Dokumente 4 die wir für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts 3. Digitalisierung 7 getroffen haben. Die Broschüre soll als exemplari- 3.1 Ausgangslage 7 scher Leitfaden für Digitalisierungsprojekte kleiner 3.2 Auswahl des Digitalisierungsunternehmens 8 Bewegungsarchive dienen. Die Entwicklung eines 3.2.1 Festlegung des Digitalisierungsziels und Erfahrungsaustausch 8 Digitalisierungskonzeptes ist natürlich abhängig von 3.2.2 Kriterienkatalog zur Auswahl eines Dienstleistungsunternehmens 8 den jeweiligen Projektinhalten sowie den finanziellen 3.3 Vorbereitung der Dokumente für die Digitalisierung 15 und personellen Ressourcen des Archivs. 3.4 Durchführung der Digitalisierung und Nachbereitung der Digitalisate 16 Die Informationen, die diese Broschüre enthält, 3.5 Speicherplatz für Datensicherung – Langzeitarchivierung 17 sind unverbindlich und entspringen unserer Praxis. 4. Rechteklärung 19 Für rechtssichere Auskünfte zur Rechteklärung ver- 4.1 UrheberInnenrecht 19 weisen wir auf folgende Broschüre des Digitalen 4.1.1 Welche Texte unterliegen gemeinhin dem UrheberInnenrecht? 19 Deutschen Frauenarchivs: Valie Djordjević und 4.1.2 Wer besitzt ein UrheberInnenrecht? 21 Paul Klimpel: Bewegungsgeschichte digitalisieren. 4.1.3 Wie lang gilt das UrheberInnenrecht? 21 Praxistipps zur Rechteklärung, Berlin 2018. 4.1.4 Was beinhaltet das UrheberInnenrecht 21 Online unter http://www.ida-dachverband.de/ddf/recht 4.2 Was ist ein Nutzungsrecht? 21 4.3 Empfehlung Nr. 1: Digitalisate unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlichen 22 4.3.1 CC-BY-SA Lizenz 23 4.3.2 CC-BY-NC-ND Lizenz 23 4.3.3 Probleme mit den CC-Lizenzen 24 4.4 Empfehlung Nr. 2: Digitalisate unter dem Status »Rechte vorbehalten« veröffentlichen 24 4.4.1 Vorschlag Nr. 1: Einwilligungserklärung 24 4.4.2 Vorschlag Nr. 2: Oder doch ein Nutzungsvertrag? 26 4.5 Allgemeines Persönlichkeitsrecht 26 4.6 Fazit zur Rechteklärung für die Veröffentlichung von Werken 26 5. Veröffentlichung (Online stellen) 27 6. Hilfreiche Quellen 27 2 3
1. Ziele einer Digitalisierung I. Inhaltliche Auswahl: • Wer könnte noch ein UrheberInnen- III. Auswahl der Dokumente zum recht auf dieses Dokument haben? Bestandsschutz Die Digitalisierung stellt neue und kom- • Historische Bedeutung der Dokumente Ist beispielsweise ein Foto oder eine plexe Herausforderungen nicht nur an für die sozialen Bewegungen dieser Zeit Neben der Veröffentlichung stellt die Digi- Zeichnung abgebildet? Bei Zeitschriften kleine Bewegungsarchive. Auch für staat- • Inhaltliche Eignung hinsichtlich einer talisierung eine wichtige Maßnahme zur oder ähnlichem muss stets ein Blick liche und städtische Bibliotheken eröffnet oder mehrerer Fragestellungen Bestandserhaltung dar. Ein Auswahlkri- in das Impressum geworfen werden. sich hier ein neues Anforderungsprofil. • Eignung hinsichtlich einer lokalen Ein- terium kann demnach auch der Zustand Ist ein Verlag als Herausgeber genannt Die Digitalisierung eröffnet Aufgabenbe- grenzung der Archivalien sein. Weist ein Dokument oder werden RedakteurInnen aufgelis- reiche, die auch einen hohen Bedarf an neben der inhaltlichen Relevanz einen tet, besitzen diese ebenfalls ein Personal erfordern. II. Auswahl nach pragmatischen säurebedingten Papierzerfall auf, muss UrheberInnenrecht. Das Digitalisierungsvorhaben kann Gesichtspunkten: es dringend archivgerecht, das heißt vor • Werden Personen im Dokument dabei ganz unterschiedlich intendiert sein. Licht geschützt und säurefrei, gelagert Zielt die Digitalisierung auf die Veröffent- genannt oder gezeigt, deren Persön- Zielt die Digitalisierung auf eine Veröffent- werden. ( Abb. L) lichung der Dokumente im Internet ab, lichkeitsrechte zu beachten sind? lichung der Dokumente oder dient sie Diese Dokumente können darüber hinaus müssen die Dokumente auch danach aus- eher dem Bestandsschutz? Je nach Pro- bei der Auswahl für die Digitalisierung gewählt werden, wie wahrscheinlich es jektschwerpunkt muss im Vorfeld daher aufgrund ihres Zustandes höher priorisiert ist, die Rechte für die Freigabe der Archi- viel Zeit für die Rechteklärung oder viele werden. Inwiefern sich dieses Dokument valien zur Veröffentlichung zu erlangen. tausende Euro für eine groß angelegte für die Veröffentlichung eignet, kann in Gerade, wenn keine finanziellen Mittel digitale Bestandsicherung einkalkuliert einem solchen Fall zweitrangig sein. Die zum Erwerb von Nutzungsrechten zur werden. Digitalisierung gewährleistet hier die Verfügung stehen, sollten die UrheberIn- Unser Fokus lag darauf, möglichst viele Langzeitsicherung. nen dem Projekt wohlgesonnen sein, um Originalquellen der Frauenbewegung wäh- einer kostenfreien Veröffentlichung zuzu- rend der Umbruchsphase 1989/90 für die stimmen. öffentliche Nutzung im Internet und somit A Von Papierzerfall betroffene Dokumente für einen größeren NutzerInnenkreis Fragen, mit denen die Wahrscheinlichkeit zugänglich zu machen. Eine untergeord- einer Rechteklärung abgeschätzt werden nete Rolle spielte bei unserem Projekt die kann, können lauten: langfristige Sicherung unseres kompletten • Ist der / die UrheberIn auf dem Doku- Archivbestandes. Demnach mussten wir ment mit Vor- und Zunamen sehr viel Zeit für die Rechteklärung ein- ausgewiesen? planen, jedoch nur einen vergleichsweise • Ist der/die UrheberIn bekannt? Besteht geringen Betrag für die Digitalisierung evtl. bereits ein Kontakt? durch einen externen Dienstleister, da die • Gibt es eine Person, die man nach dem massenhafte Digitalisierung nicht in unse- Kontakt fragen kann? rem Fokus stand. • Gibt es eine Information zu einer Institution, die man evtl. nach dem 2. Auswahl der Dokumente Kontakt fragen kann? • Ist die Urheberin selbst eine Institution? Die Auswahl der Dokumente setzt eine Gibt es diese Institution noch? Oder umfassende Sichtung und Sortierung des gibt es eine Nachfolgeinstitution, die Bestandes voraus. Bei der Entscheidung die UrheberInnenrechte »geerbt« hat? für eine Zusammenstellung von Archiva- • Wird der/die UrheberIn auf dem Doku- lien können unterschiedliche Perspekti- ment evtl. kurz vorgestellt? (Geburtsda- ven eine Rolle spielen: ten und die berufliche Tätigkeit erleich- tern mitunter die Internetrecherche.) • Ist die Anzahl der genannten Urheber- Innen überschaubar? 4 5
B Aktion kostenlose Pille. In: Frauenblätter 3/1992. (Gemeinfrei) 3. Digitalisierung Was spricht für die Auslagerung der C Aktionsausschuss gegen Sozialabbau. Digitalisierung an einen externen Dienst- In: Frauenblätter 1/1993. (Gemeinfrei) 3.1 Ausgangslage leister? Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags • Die Anschaffung eines Scanners, der ist für die Firmen vor allem der Umfang die Qualitätskriterien erfüllt, übersteigt des zu digitalisierenden Materials, Anga- zumeist die Mittel, die für eine Projekt- ben zur Formatgröße, zur Art der Bindung förderung zur Verfügung stehen. sowie zur Farbigkeit der Dokumente • Die Kosten für ein geeignetes Gerät relevant. stehen selten im Verhältnis zur geplan- ten Nutzung. Ist der vorgesehene • Haben alle Dokumente das gleiche Bestand digitalisiert, ist das Gerät nicht Format oder sind die Formatgrößen mehr ausreichend ausgelastet. unterschiedlich? • Die Beauftragung eines Dienstleistungs- • Gibt es Sonderformate? Gibt es über- unternehmens erweist sich vor dem große Formate, wie beispielsweise Hintergrund dieser Überlegungen Demonstrationstransparente? C zumeist als kostengünstiger. • Ist das Material gebunden oder liegt • Die Digitalisierung ist eine sehr zeitin- eine Loseblattsammlung vor? Ist die tensive Arbeit. Kleine Bewegungsarchive Bindung in einem guten Zustand? können die Bereitstellung einer Arbeits- Lässt sich das Material um 180 Grad kraft für diese Tätigkeit kaum leisten. aufklappen? • Zumeist fehlt es an technischen Fach- • Handelt es sich um gedruckte oder kenntnissen, um Anforderungen an handschriftlich verfasste Dokumente? B die Digitalisate wie die Texterkennung • Welche Kriterien müssen die Digitali- oder die Registrierung der Metadaten sate erfüllen? ( siehe hierzu 3.3.2) nach dem IPTC-Standard, aber auch die Instandhaltung und Wartung des Scan- ners zu gewährleisten. • Da die Digitalisierungsvorhaben zumeist den Betrag von 500 € übersteigen, sind die Institutionen gegenüber dem För- dermittelgeber verpflichtet, mindestens drei Angebote einzuholen. Dadurch ist eine transparente und möglichst kosten- günstige Auftragsvergabe gewährleistet. 6 7
3.2 Auswahl des Darüber hinaus gibt es einige hilfreiche Kriterien Erläuterung Begründung Digitalisierungsunternehmens Richtlinien und Empfehlungen zur Digitali- sierung ( siehe hierzu 6.). Regionaler Das Digitalisierungsunterneh- Durch die lokale Nähe ist der Trans- Dienstleister men soll im regionalen Raum port der Originaldokumente schnell 3.2.1 Festlegung des ansässig sein und die Digita- und kurz. Die Übergabe der Original- Digitalisierungsziels und 3.2.2 Kriterienkatalog zur lisierung auch selbst durch- dokumente an einen Transport- Erfahrungsaustausch Auswahl eines Dienstleistungs- führen. dienstleister, die ein gewisses Risiko Die Auswahl eines geeigneten Dienstleis- unternehmens birgt, entfällt. Die Dokumente können bei der Rückgabe im Beisein des / der tungsunternehmens ist von entscheiden- Für die Angebotsanfrage haben wir eine MitarbeiterIn sofort auf Vollständig- der Bedeutung für das gesamte Digitali- Liste an Anforderungen erstellt, auf deren keit und eventuelle Schäden geprüft sierungsprojekt. Es gibt zahlreiche Digita- Grundlage die angefragten Digitalisierungs- werden. lisierungsunternehmen, die in Preis, Leis- unternehmen Angebote abgaben. Diesen tungen und Scanqualität stark variieren. Kriterienkatalog haben wir festgelegt, Sicherung der Das Unternehmen gewährleis- Während des Digitalisierungsprozes- Vor der Angebotsanfrage ist es daher um einen reibungslosen Digitalisierungs- Originale tet die Speicherung der Digita- ses und der Entwicklung einer Umge- wichtig, das Ziel des Digitalisierungspro- prozess zu gewährleisten und das für lisate bis zum Abschluss des bung zur Langzeitarchivierung ist jekts festzulegen. Anhand dessen können unser Vorhaben beste Angebot zu ermit- Digitalisierungsprojektes. ein Backup der Digitalisate äußerst Kriterien zur Erstellung der Digitalisate teln. Die Anforderungen beziehen sich ratsam. Falls im Sicherungsprozess festgelegt werden ( siehe hierzu 3.3.2). zum einen auf das Unternehmen und den Digitalisate »aus Versehen« gelöscht Sollen zum Beispiel Fotos zur Bestands- Digitalisierungsprozess, zum anderen auf werden, sind diese noch verfügbar. sicherung digitalisiert werden oder Texte, die Qualität der Scans. Diese Anforderun- Betriebshaft- Im Angebotspreis des Unter- Im Falle eines Verlustes bzw. Schä- die auf eine Veröffentlichung im Internet gen können als Checkliste zur Auswahl pflichtversiche- nehmens ist eine Haftpflicht- digung der Dokumente können zielen? Diese Anforderungen bestimmen geeigneter Digitalisierungsunternehmen rung (inkl. versicherung inkl. Transport- finanzielle Entschädigungen geltend letztendlich auch den Angebotspreis der genutzt werden: Transportver- versicherung inbegriffen. gemacht werden. Digitalisierungsunternehmen. sicherung) Auch ist ein vorheriger Austausch mit Referenzen Das Unternehmen hat nach- Das Archivmaterial ist unikal und anderen Bewegungsarchiven, die bereits weislich bereits Digitalisie- nicht ersetzbar. Das Digitalisierungs- ein Digitalisierungsprojekt durchgeführt rungsprojekte für Archive und unternehmen sollte daher Erfahrun- haben, sehr zu empfehlen. Zum einen ist Bibliotheken durchgeführt. gen im Umgang mit Papier und Bin- die zumeist prekäre Situation zu berück- dung »alter« Dokumente vorweisen sichtigen, unter der Bewegungsarchive können. ein Digitalisierungsprojekt durchführen. Zum anderen stellt ein solches Projekt für Abholung und Die Dokumente werden vom Das Dienstleistungsunternehmen die meisten Bewegungsarchive neues Anlieferung Dienstleistungsunternehmen ist für einen sicheren Transport ver- Terrain dar – die Komplexität einer Digitali- der Dokumente in passenden Transportbehäl- antwortlich Und stellt die Transport- sierung mit ihren technischen, rechtlichen tern abgeholt und auch wieder boxen. und logistischen Anforderungen ist nicht zurückgebracht. zu unterschätzen. Bewegungsarchive, Testscans Das Unternehmen bietet Test- Durch Testscans kann überprüft die diesen Prozess bereits durchlaufen scans an, die vor Beginn des werden, ob die gewünschte Qualität haben, können wertvolles Know-how wei- Digitalisierungsprojekts erstellt erreicht wird. Testscans sind daher tergeben. und gemeinsam mit dem ein gutes Mittel um sicherzustellen, Ebenso ist der Austausch mit größeren Dienstleistungsunternehmen dass die Scananforderungen einge- Institutionen hilfreich. So haben wir Kon- ausgewertet werden. halten werden. takt zur Universitätsbibliothek Leipzig Lieferung der Im Allgemeinen bieten Unter- Wir haben uns für die Download- sowie zur Sächsischen Staats- und Landes- Digitalisate nehmen meist eine Anliefe- variante entschieden, da diese kos- bibliothek aufgenommen, um allgemeine rung auf externen Festplatten tengünstiger war. Einige Unterneh- Fragen zur Qualität der Scans sowie der oder einen Download der men bieten jedoch beide Varianten Langzeitarchivierung zu besprechen. Daten via Filesharing an. zum gleichen Preis an. 8 9
D G Frauenarbeitslosigkeit. In: Frauenblätter 9/1990. (Gemeinfrei) H Kampf gegen Privatisierung. In: Frauenblätter 1/1990. (Gemeinfrei) I ABM. In: Frauenblätter 7/1991. (Sybill Klotz, CC-BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/ by-sa/4.0/deed.de) E F Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen. In: Zaunreiterin 2/1990. (Uta Grundmann, CC-BY-SA 4.0, H https://creativecommons.org/licenses/ by-sa/4.0/deed.de, Ausschnitt aus Artikel) F I G D Einladung zum 4. UFV Bundeskongress. In: Frauenblätter 9/1992. (Gemeinfrei) E Kampf um Kitaplätze. In: Frauenblätter 7/1992. (Marion Ziegler, CC-BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de) 10 11
Checkliste Digitalisate Kriterien Erläuterung Begründung Kriterien Erläuterung Begründung PDF / A PDF ist ein Containerformat, wel- Bei der Digitalisierung von Text- durchsuch- ches verschiedene Dateiformate dokumenten wie Zeitschriften Bildauf- Durch das Scannen entstehen Da wir fast ausschließlich Text- bar (z. B. Bildformate und Textformate) steht der textliche Inhalt im Vor- lösung: digitale Bilder der Originale. Diese dokumente digitalisiert haben, zusammenführt. PDF / A ist dabei dergrund. Durch die Anwendung 300 dpi Bilder bestehen aus Pixeln. Je war eine Bildauflösung von 300 dpi ein Dateiformat, das für die Lang- einer OCR-Software ist der Text mehr Pixel pro Zoll (dots per inch, ausreichend. Falls Fotos / Plakate zeitarchivierung digitaler Doku- im PDF / A durchsuchbar. Die Infor- dpi), desto höher ist die Auflösung, etc. digitalisiert werden, kann eine mente entwickelt wurde. mationsinhalte der Digitalisate sprich die Schärfe des Bildes. Die höhere Bildauflösung sinnvoll sein. sind somit besser zugänglich, was DFG-Praxisregeln »Digitalisierung« besonders bei einer Veröffent- empfehlen eine Auflösung von lichung im Internet von Vorteil ist. 300 dpi, sodass »in der Auflösung Auch besteht die Möglichkeit einer der Archivkopien die kleinsten rele- Weiterverarbeitung des Textes. vanten Details klar zu sehen sind, OCR- OCR steht für Optical Character Wichtig sind Angaben zur Fehler- wenn die Datei auf ein Viertel der Erkennung Recognition und bezeichnet damit quote der verwendeten Software Ausgangsgröße verkleinert wird.« 1 die Texterkennung. Das Digitalisat (bei Firma erfragen). Ganz konkret Farbtiefe: Die Farbtiefe gibt die mögliche Eine Farbtiefe von 8 Bit ist für die ist durchsuchbar und bietet somit geht es um die Buchstabengenau- 8 Bit Menge an Farbabstufungen an. Digitalisierung von Textdokumen- eine bessere Zugänglichkeit zu den igkeit bei der Erkennung der Die Farbtiefe von 8 Bit umfasst 256 ten ausreichend. Farbtiefen von Informationsinhalten. gescannten Zeichen. Die Genauig- Farbabstufungen. 16 Bit haben eine größere Farbab- keit sollte mindestens über 95 % stufung, führen jedoch zu größe- sein, kann jedoch, z. B. bei der ren Dateien. Digitalisierung von handschrift- Dateiformat: Digitalisate können in verschiedenen Formaten gespeichert werden. lichen Dokumenten, auch darunter TIFF und Grundsätzlich gilt, dass alle erstellten Digitalisate im gleichen Format liegen. PDF/A gespeichert werden sollten. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen Farbkeil Ein Farbkeil dient zur Referenz der Wir empfehlen die Verwendung wir die Speicherung von Textdokumenten jeweils in den zwei Formaten: Scans. Neben einer Maßleiste (in eines Farbkeils pro Bildserie. In TIFF und PDF / A – TIFF-Dateien für die Langzeitarchivierung und PDF / A cm) sind auf dem Farbkeil festge- unserem Fall ist jeweils neben dem für die Nutzung der Dateien und zur Veröffentlichung der Dokumente legte Farbwerte zu finden. Durch Deckblatt jedes Zeitschriftenheftes im Netz. den Farbkeil, welcher am besten der Farbkeil platziert worden. TIFF TIFF ist ein nicht-proprietäres Wichtig ist v. a., dass die Digitali- neben dem Dokument platziert ( Abb. J) unkompri- Bildformat, d. h. die Formatdoku- sate im TIFF-Format nicht kompri- wird, können Rückschlüsse zur miert oder mentation ist frei verfügbar. Eine miert bzw. nur verlustfrei kompri- Farbechtheit sowie Größe des Digi- verlustfrei langfristige freie Nutzung ist somit miert werden. Qualitätsverluste talisats gezogen werden. komprimiert gesichert. Zugleich ist dieses For- sind somit ausgeschlossen. Das Einseitiger Bei gebundenen Dokumenten sind Wir haben uns für das einseitige mat ein weit verbreitetes Daten- Digitalisat im TIFF-Format dient oder mehr- zwei Scanvarianten möglich: Ent- Scannen entschieden. Obwohl format und wird von einer Vielzahl somit als Archivkopie des origina- seitiger weder ist jede Einzelseite ein Scan dadurch mehr Kosten entstehen, von Programmen unterstützt. len Dokuments. Scan? oder jede Doppelseite. ist eine bessere Handhabe der Digitalisate gewährleistet. 1 http://www.dfg.de/formulare/12_151/12_151_de.pdf, S. 6. Zuschnei- Beim Scannen der Dokumente Wir haben uns gegen das Zuschnei- den der wird zunächst über den Rand des den der Digitalisate entschieden. Digitalisate Dokuments gescannt. Nachträg- Zum einen ist es kostengünstiger, lich kann das Digitalisat auf seine nicht zuschneiden zu lassen, zum »exakte« Größe zugeschnitten anderen empfinden wir es als werden. nicht störend, den Rand der Doku- mente zu sehen. 12 13
Die eingereichten Angebote werden zunächst formal und inhaltlich auf Richtig- Archivkürzel Gesamttitel der Jahr Zeitschrift keit geprüft. Dies ist besonders wichtig, da viele Dienstleistungsunternehmen den Preis zur Digitalisierung auf einzelne ML_Z_Zaun_Zaunreiterin_1_1990_x-x Posten verteilen. Hier gilt es genau zu Heftnummer schauen, wie sich der Angebotspreis Seitenzahlen Signatur des zusammensetzt. Auch ist es wichtig zu Originaldokuments kontrollieren, ob im Angebot die genann- ten Anforderungen zu Scanqualität etc. Achtung: Die Seitenzahl entspricht nicht benannt sind. immer der Seitennummerierung im Heft. Nach der Überprüfung ist nach den Es hat sich bewährt, die Zählung mit Förderrichtlinien das wirtschaftlich güns- dem Deckblatt zu beginnen. So erhält das tigste Angebot zu ermitteln. Neben dem Deckblatt im Dateinamen die Nummer 1. Angebotspreis waren für uns auch die Dies deckt sich selten mit der Nummerie- Referenzen des Digitalisierungsunterneh- rung im Heft, führt jedoch gleichermaßen mens im Auswahlprozess entscheidend. zu einer Normierung im Digitalisierungs- Da die Dokumente Unikate sind und prozess. das Papier bereits in Mitleidenschaft gezogen war, war es uns wichtig, dass Bevor die Archivalien dem Digitalisierungs- das Unternehmen Erfahrung im Umgang dienstleister übergeben werden, muss mit beschädigten Dokumenten aufweisen festgelegt werden, welche Metadaten die konnte. Dabei vergaben wir Punkte für erstellten Scans enthalten sollen. Diese den niedrigsten Angebotspreis und die Daten werden in der Regel im IPTC-Format, Archiv-Erfahrung. Die Angebotsauswahl einem Standardformat zur Speicherung setzte sich letztendlich aus 70 % niedrigs- von Metadaten bei Bilddateien, erfasst. ter Angebotspreis und 30 % Archiverfah- Diese müssen dem Dienstleister mitgeteilt rung zusammen. werden, damit dieser die Daten beim Scannen eintragen kann. Die Metadaten können verschiedene Informationen zu 3.3 Vorbereitung der Doku- Ort, Zeit, Provenienz, Dokumenttitel etc. mente für die Digitalisierung aufführen. Unsere weisen folgende Daten auf: Bevor die Dokumente dem Dienstleister übergeben werden, müssen alle Anhef- • Credit / Anbieter: Feministische tungen etc. entfernt werden. Beilagen Bibliothek MONAliesA zu Zeitschriften und ähnliches werden • City / Stadt: Leipzig gesondert gelagert. • Date created / Erstellungsdatum In einem nächsten Schritt werden • Document notes: Erstellt durch Dateinamen gemäß einer Konvention für Mittel des Staatsministeriums für jedes Digitalisat festgelegt. So ist jeder Soziales und Verbraucherschutz J Dokument mit angelegtem Farbkeil (Fraueninitiative Leipzig, Rechte vorbehalten) Scan einem Datensatz und dem dazu- des Freistaates Sachsen gehörigen Originaldokument eindeutig zuzuordnen. Ebenso ist dadurch eine Es empfiehlt sich, die physischen Doku- bessere Sortierung der Digitalisate für mente zu katalogisieren, wenn diese noch die Archivierung gewährleistet. Unsere greifbar sind – also bevor sie dem Dienst- Dateinamenkonvention zur Digitalisierung leister übergeben werden. Die Datensätze von Zeitschriftenartikeln enthält dabei enthalten auch Notizen zu dem digitalen folgende Angaben: Exemplar. So wird der Status der Veröf- 14 15
fentlichungsrechte vermerkt sowie der nach Anzahl der zu veröffentlichenden 3.5 Speicherplatz für Daten- II. Externe Festplatten Dateiname des Digitalisats und die URL, Dokumente, recht mühselig ist, sollte sicherung – Langzeitarchivierung Vorteile: über die das Dokument abrufbar ist. dafür genügend Zeit eingeräumt werden. • kostengünstig Ähnlich aufwendig ist es, Zeichnungen, Bei jedem Digitalisierungsvorhaben ist • funktioniert mit jedem PC Bei der Katalogisierung ist ebenfalls dar- Fotos, Namen oder andere Texte, für die eine intensive Auseinandersetzung mit (keine zusätzlichen Lesegeräte nötig) auf zu achten, möglichen Wünschen nach keine Rechte vorliegen, unkenntlich zu unterschiedlichen Speichermedien unum- Anonymität der UrheberInnen gerecht zu machen. Hier ist besondere Vorsicht gebo- gänglich. Das Ziel ist eine langfristige Nachteile: werden. Die Verträge zur Rechteklärung ten! Die geschwärzten Stellen dürfen im Sicherung der digitalen Dokumente auf • begrenzte Haltbarkeit (10 bis 30 Jahre) müssen dazu die Option enthalten, nicht Nachhinein nicht wiederherzustellen sein. dem ausgewählten Speichermedium. • bei Defekt können Daten verlorengehen genannt werden zu wollen. In den Meta- Im Normalfall bieten eine solche Sicher- Nur durch die Digitalisierung der physi- • automatische Bewegung der Daten zum daten wird in diesem Fall anstelle des heit nur recht kostspielige Programme, schen Dokumente und die anschließende Schutz vor »Einfrieren« nicht gewähr- Namens der UrheberIn der Vermerk wie die Software Acrobat Pro DC oder sichere Lagerung der Digitalisate kann leistet »VerfasserIn will nicht genannt werden« PhantomPDF Business von Foxit. Für eine eine effektive Archivierung gewährleistet oder ähnliches eingetragen. Veröffentlichung müssen auch jegliche werden. III. NAS (Network Attached Storage) – Namen geprüft werden, die in einem Dateiserver Dokument erwähnt werden. Durch die Als digitale Speichermedien zur Lang- Der Server sollte mindestens aus zwei 3.4 Durchführung der Nennung des Namens kann das Recht auf zeitarchivierung bieten sich folgende Festplatten bestehen, die sich automati- Digitalisierung und Nachberei- informationelle Selbstbestimmung der Medien an: siert synchronisieren. genannten Person verletzt werden. Es tung der Digitalisate empfiehlt sich, beim Schwärzen nach dem I. Magnetbänder Vorteile: Wurde ein lokaler Dienstleister ausge- Vier-Augen-Prinzip vorzugehen, um keine Vorteile: • Mehre NutzerInnen können gleichzeitig wählt, werden die Materialien zumeist Namen zu übersehen und um abzuwägen, • lange Haltbarkeit (mindestens 30 Jahre) über ein lokales Netzwerk auf die Daten gegen eine Transportpauschale von der ob Persönlichkeitsrechte geltend gemacht • unempfindlich gegen Stöße zugreifen. Firma selbst abgeholt. werden könnten ( siehe hierzu 4.5). • Daten werden automatisch zwischen Nachteile: Wichtig ist es, der Firma eine feste An- zwei Festplatten regelmäßig bewegt • Empfindlichkeit gegen Staub, Feuchtig- sprechperson zu nennen, da es mit hoher und automatisch synchronisiert. keit, magnetische Felder Wahrscheinlichkeit zu Rückfragen kommt. • Ist eine Festplatte defekt, sind die Daten • hohe Kosten (zum Lesen der Daten So weisen die Dokumente doch immer auf der anderen Festplatte gesichert. benötigt man ein spezielles Lesegerät) wieder Sonderfälle auf, die einer Abspra- • umständliche Handhabung (man muss Nachteil: che bedürfen. Wie wird beispielsweise bis zur gesuchten Stelle im Band spulen) • geringe Haltbarkeit (im Mittel ca. 5 Jahre) mit eingelegten Abo-Werbekarten in Zeit- • Neues kann nur an das Ende schriften umgegangen? Werden sie mit gespeichert werden Wir haben uns für eine Kombination aus gescannt? Und wenn ja, an der Stelle, an • automatische Bewegung der Daten NAS-Server und externer Festplatte ent- der sie liegen, oder werden sie der Datei zum Schutz vor »Einfrieren« nicht schieden. Die Daten auf dem NAS-Server hinten angehängt? Wo genau soll der gewährleistet sind v. a. für die Archivnutzung gedacht. Farbkeil positioniert werden? Werden die NutzerInnen können über unser lokales Metadaten den Vorgaben gerecht abgebil- Netzwerk von verschiedenen Arbeits- det? Probescans sind zur Klärung dieser rechnern auf die Digitalisate zugreifen. und ähnlicher Fragen unerlässlich, bevor Die Digitalisate haben wir außerdem der Dienstleister mit der eigentlichen Scan- auf eine externe Festplatte gespeichert, arbeit beginnt. die eine Mitarbeiterin des Archivs bei In unserem Fall benötigte der Dienst- sich zu Hause verwahrt. Die Digitalisate leister für knapp 1600 Zeitschriftenseiten sind somit an zwei verschiedenen Orten ca. drei Wochen. K Schwärzung nicht autorisierter Namen und Zeichnungen. (Gruppe Lokalpolitik, Dietlind Starke, gelagert. Im Falle eines Brandes oder Nun müssen mehrseitige Texte oder CC-BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/ einer sonstigen Katastrophe ist somit ein Artikel, die veröffentlicht werden sollen, licenses/by-sa/4.0/deed.de; Im Neuen Forum blei- ben oder nicht? Bettina Gries, CC-BY-SA 4.0, Backup der Daten vorhanden. aus den einzelnen Seiten-Dateien zusam- https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ mengesetzt werden. Da diese Arbeit, je deed.de. In: Frauenblätter 2/1989) 16 17
4. Rechteklärung 4.1.1 Welche Texte Sollen Digitalisate im Internet oder in unterliegen gemeinhin dem einer Publikation veröffentlicht werden, UrheberInnenrecht? ist die Klärung der Veröffentlichungs- Geschützt sind alle Werke, die eine rechte unumgänglich. Generell gilt: Rech- Schöpfungshöhe erreichen: teklärung ist ein aufwendiger Prozess, der enorm viel Zeit in Anspruch nimmt und im Das sind z. B.: Digitalisierungsprojekt die höchste Her- • Abstracts / Inhaltstexte ausforderung darstellt. Neben der Recher- • Datenbanken (jedoch nicht wegen des che nach Kontaktdaten der UrheberInnen Inhalts, sondern wegen der dahinter darf nicht unterschätzt werden, dass sich stehenden Struktur Datenbankschutz) die Korrespondenz mit den UrheberInnen • Fotos bis zum Vertragsabschluss erheblich in • Zeitungsartikel (wenn Meinungen die Länge ziehen kann. wiedergegeben werden) Bevor jedoch UrheberInnen oder sons- • Briefe tige Personen angefragt werden, ist • Interview: Interviewerin und Interviewte es notwendig, sich umfassend mit der besitzen Urheberinnenrechte, wenn das Rechtslage zu UrheberInnenrechten, Per- Interview als Werk zu sehen ist. Dies ist sönlichkeitsrechten und Nutzungsrechten der Fall, wenn das Interview, beispiels- auseinanderzusetzen. weise für eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift transkribiert und redaktionell bearbeitet wurde. 4.1 UrheberInnenrecht Nicht geschützt sind z. B.: Das UrheberInnenrecht umfasst das Recht L Archivgerechte Lagerung der Grauen Literatur in der MONAliesA • Inhaltsverzeichnisse am geistigen Eigentum, also an einem • Metadaten / Titeldaten (bei der Nennung Werk. Eine Archivalie gilt als ein Werk, von Personen ist jedoch das Persönlich- wenn es eine gewisse Schöpfungshöhe keitsrecht zu beachten) erreicht, also eine eigenständige, kreative • Zeitungsartikel, die bloße Daten und Arbeit aufweist. Fakten wiedergeben • Protokolle, die nur den Verlauf einer Wann gilt ein Text oder Bild als Werk? Langzeitarchivierung – gibt es so etwas überhaupt? Versammlung wiedergeben Beispiel Zeitungsartikel: Wenn ein Artikel • Satzungen eines Vereins Eine dem Namen nach existierende Langzeitarchivierung existiert nur Fakten aufführt, dann ist der Artikel ur- • Logos zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Zum einen ist die Haltbarkeit von digita- heberrechtsfrei, da Fakten nicht geschützt • sachliche Beschreibung eines Ereig- len Speichermedien begrenzt und variiert zwischen 10 und maximal sind. Wenn ein Artikel Meinungen oder nisses, ohne dass persönliche Eindrücke 30 Jahren. Zum anderen müssen die gespeicherten Daten regelmäßig ähnliches wiedergibt (der kreative Input geschildert werden »bewegt« werden, damit sie nicht »einfrieren«. Auch steht die Frage im demnach überwiegt), dann greift das Urhe- Raum, ob zum jetzigen Zeitpunkt genutzte Datenformate in 30 Jahren berInnenrecht. Im Zweifelsfall kann oft noch von Computerprogrammen lesbar sind. Langzeitarchivierung ist nur ein entsprechend spezialisierter Jurist mehr als nur das Speichern der Medien. Trägermedien gehen defekt oder eine Juristin weiterhelfen. oder Daten sind nicht mehr lesbar. Bei allen Medien müssen die Daten- formate über die Zeit in aktuelle Datenformate umgewandelt werden. Langzeitarchivierung ist daher eher als ein Prozess zu verstehen, der einer stetigen Betreuung der gespeicherten Digitalisate sowie der Speichermedien bedarf. Eine fachgerechte Langzeitarchivierung ist demnach auch abhängig von der zukünftigen finanziellen sowie perso- nellen Situation der Projekte. 18 19
M 4.1.2 Wer besitzt ein 4.1.4 Was beinhaltet das UrheberInnenrecht? UrheberInnenrecht AutorInnen eines Textes, der eine Mei- • §12 UrhG – Recht, ob und wie das Werk nung wiedergibt, FotografInnen eines veröffentlicht wird Fotos oder KünstlerInnen eines künst- • §13 UrhG – Recht auf Namensnennung lerischen Werkes haben immer das Urhe- • §42 UrhG – Entzug des Nutzungsrechtes berInnenrecht inne. HerausgeberInnen aufgrund gewandelter Überzeugung und RedakteurInnen besitzen nur dann Rechte, wenn sie selbst eine Arbeit am Werk geleistet und nicht lediglich ihren 4.2 Was ist ein Nutzungsrecht? Namen gegeben haben. Bei einer Zeit- Der / die UrheberIn können für die Nut- schrift beispielsweise haben zumeist zung ihres Werks Nutzungsrechte einräu- auch die RedakteurInnen oder Herausge- men. So braucht ein Archiv, wenn es ein berInnen UrheberInnenrechte, da diese Werk im Internet oder in einer Publikation für gewöhnlich einen Teil zur Entstehung veröffentlichen will, die entsprechenden des Artikels beitragen. Nutzungsrechte. Diese können für alle möglichen Nutzungsarten eingeräumt 4.1.3 Wie lang gilt das werden oder nur für eine bestimmte Nut- zungsart, sie können auf eine bestimmte UrheberInnenrecht? Dauer oder auf ein bestimmtes Verbrei- Das UrheberInnenrecht erlischt 70 Jahre tungsgebiet beschränkt sein. Verschiedene nach dem Tod der / des Urheberin /-s. In Nutzungsarten sind bspw. Ausstellungen dieser Zeit besitzen die Erben das Nut- und Printpublikationen. Für die Veröffent- zungsrecht. Nach Ablauf der 70 Jahre lichung im Internet werden räumlich und N können diese keine Rechte mehr geltend zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte machen. für die »öffentliche Zugänglichmachung« Besitzen Vereine, Verlage oder andere benötigt. Körperschaften ein Nutzungsrecht, ist Manchmal muss für Nutzungsrechte von diesen Institutionen eine Einwilligung eine finanzielle Leistung entgegenge- M Editorial. In: Zaunreiterin 4/1991. erforderlich. Es empfiehlt sich, die Ver- bracht werden. (Bettina Jahnke, CC-BY-SA 4.0, lage bereits zu Beginn der Rechteklärung Da dies oft kostspielig ist und die recht- https://creativecommons.org/ licenses/by-sa/4.0/deed.de) anzufragen, weil diese ab und an selbst liche Situation häufig unklar ist, ist der N Mehr Power. Interview mit Marion vorhaben, die Dokumente zu digitalisie- kostenpflichtige Erwerb von Nutzungs- Ziegler. In: Zaunreiterin 4/1991. ren und (kostenpflichtig) zur Verfügung rechten, beispielsweise bei einer Bildagen- (Irene Hackethal/Marion Ziegler, CC-BY-SA 4.0, https://creativecom- stellen. Existiert die Institution nicht mehr, tur, nicht zu empfehlen. Stattdessen sollte mons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de, muss recherchiert werden, ob es eine mit UrheberInnen ein Nutzungsvertrag Ausschnitt aus Artikel; Foto: Karin Wieckhorst, CC-BY-NC-ND 2.0, Nachfolgeinstitution gibt, die gegebenen- abgeschlossen oder von den UrheberInnen https://creativecommons.org/ falls das Nutzungsrecht geerbt hat. selbst eine Creative-Commons-Lizenz für licenses/by-nc-nd/2.0/de/) ihr Werk vergeben werden. O Lesben im UFV. In: Frau anders 3/1991. (Uta Kehr, CC-BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/ licenses/by-sa/4.0/deed.de) O 20 21
4.3 Empfehlung Nr. 1: Digitali- sogenannten CC-Lizenzvertrag notwen- 4.3.1 CC-BY-SA Lizenz Unternehmen an den meisten Digitali- sate unter einer Creative Com- dig. CC (Creative Commons – englisch für saten aus den Bewegungsarchiven eher • BY: Namensnennung »schöpferisches Gemeingut«) steht dabei gering ist. mons-Lizenz veröffentlichen für eine präzise Kennzeichnung dessen, • SA (share alike): Weitergabe des Werkes unter den gleichen Lizenzbedingungen: Werden Archivalien von der UrheberIn was mit dem Werk gemacht werden darf. mittels einer freien Lizenz (CC-Lizenz) Es gibt verschiedene CC-Lizenzverträge, Diese Lizenz legt fest, dass das Werk 4.3.2 CC-BY-NC-ND Lizenz gekennzeichnet, können sie unter den im die enger oder weiter gefasste Möglich- unter der gleichen Lizenz sowie unter der • NC (non commercial): nicht kommer- Lizenzvertrag vorgegebenen Bedingungen keiten für die Weiterverwendung des Wer- Nennung des / der Urhebers /-in veröffent- zielle Nutzung kostenlos genutzt und weiterverwendet kes zulassen. Im Folgenden werden ledig- licht werden darf, es sei denn, der / die • ND (no derivatives): keine Bearbeitung werden. Zur Veröffentlichung unter einer lich die zwei Varianten vorgestellt, die in UrheberIn verzichtet ausdrücklich auf die Diese Variante legt fest, dass neben der freien Lizenz ist die Unterschrift auf einem unserer Praxis Anwendung fanden. Erwähnung. Der Vertrag erlaubt eine Bear- Nennung des / der Urhebers /-in das Werk beitung des Digitalisats und die kosten- nicht kommerziell genutzt und auch nicht freie Nutzung auch durch kommerzielle verändert werden darf. Einrichtungen. ( Abb. P) Name: Vorteile: Vorteile: Adresse: • Diese Lizenz macht eine Nutzung durch • Da auch Bildungseinrichtungen wie Kontakt: kommerzielle Einrichtungen wie größere Universitäten oder Schulen oft nicht Verlage, die in der Lage wären, für die ausschließlich von öffentlichen Geldern Die Feministische Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. (Bernhard-Göring-Str. 152, 04277 Nutzung der Dokumente zu bezahlen, Leipzig) beabsichtigt, die in Anlage 1 näher bezeichneten Materialien im Rahmen der finanziert werden, können auch sie als Digitalisierung ihrer Bestände online verfügbar zu machen und damit einen Beitrag zum unmöglich. Aufbau eines Digitalen Deutschen Frauenarchivs bzw. eines META-Katalogs der kommerziell gelten. Somit ist es auch deutschsprachigen Frauen/Lesbenarchive und -bibliotheken zu leisten. • Der/die UrheberIn kann sichergehen, diesen Institutionen möglich, die Archi- Um dies und auch eine möglichst weite Verbreitung dieser zeithistorisch wichtigen Zeugnisse dass sein/ihr Werk nur in der ursprüng- zu ermöglichen, auch in wichtigen Online-Quellen wie der Europeana, der Deutschen valien für ihre SchülerInnen oder Digitalen Bibliothek und Wikipedia, gebe ich folgende Erklärung ab: lichen Version verwendet werden StudentInnen, beispielsweise auf Lern- Ich versichere, dass ich über sämtliche Rechte an den in Anlage 1 benannten Materialien darf. Eine vom/von der UrheberIn uner- plattformen, zu veröffentlichen. verfüge und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. wünschte Verfremdung oder Verfäl- • Die freie Bearbeitung erlaubt es, bei- Um die beschriebene Nutzung durch die Feministische Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. schung des Originals ist ausgeschlossen. sowie eine möglichst weite Verbreitung zu ermöglichen, darf die Institution in meinem Namen spielsweise die Größe des Dokuments die fraglichen Materialien, sofern sie urheberrechtlich geschützt sind zu verändern oder nur einen Ausschnitt Nachteile - unter einer Creative-Commons-Lizenz des Typs „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC-BY-SA) in Version 4.0 (deren Text1 siehe Anlage 2) zu wählen, um es in eine wissenschaft- • Da auch Bildungseinrichtungen oder und/oder einer späteren, im wesentlichen inhaltsgleichen Fassung des gleichen Lizenztyps, veröffentlichen. Damit wird die Vervielfältigung und Verbreitung der liche Arbeit oder Präsentation einfügen freie Wissensdatenbanken häufig als Materialien (auch im Internet) erlaubt. Auch das Remixen, Verändern und Bearbeiten des Materials ist zulässig, allerdings dürfen Veränderungen, an denen zusätzliche zu können. Eine Bearbeitung muss aller- kommerziell gelten, dürfen sie die neue Rechte entstehen, nur unter derselben Lizenz verbreitet werden. dings immer kenntlich gemacht werden. Digitalisate nicht nutzen und öffentlich, Bei jeder Verwendung muss ich als Urheber/in des Materials bzw. als Rechteinhaber/in benannt werden, sofern ich nicht ausdrücklich darauf verzichte oder jemand anderes als • Die Weitergabe unter gleichen Bedin- beispielsweise über Lernplattformen, Urheber/in bzw. Rechteinhaber/in benenne. (Folgende Bezeichnung soll verwendet werden: gungen verhindert, dass Dritte das verbreiten. _____________________________________.) Unabhängig davon wird die Feministische Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. als Quelle genannt. Digitalisat kostenpflichtig verbreiten • Da auch die Präsentation eines Aus- o Ich verzichte ausdrücklich darauf, als Urheber/in bzw. Rechteinhaber/in benannt zu dürfen. schnitts als Bearbeitung gilt, können werden. Die Feministische Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. soll bzw. darf jedoch genannt werden. (wenn gewünscht, bitte ankreuzen) diese Archivalien nur schwer in eine Nachteile: Präsentation oder wissenschaftliche Persönlichkeitsrechte werden durch diese Lizenz nicht eingeschränkt. • Auch kommerzielle Verlage etc. können Arbeit eingebaut werden. Damit ver- Mir ist bewusst, dass das Material zwar im META-Katalog der deutschsprachigen diese Dokumente ohne Vergütung Frauen/Lesbenarchive und –bibliotheken zugänglich sein wird, dass jedoch kein gibt man sich evtl. auch eine Möglich- Rechtsanspruch darauf entsteht, dass das Material dann auch im Digitalen Deutschen der / des Urhebers/In nutzen. Frauenarchiv oder auf den Internetplattformen der Deutschen Digitalen Bibliothek und keit, diese Archivalien zu bewerben. Europeana veröffentlicht wird. Ich selbst bin weiterhin frei, es an anderer Stelle ggf. auch zu • Das Werk kann unbegrenzt verändert anderen Bedingungen zu veröffentlichen. Außerdem sind ebenso Übersetzun- werden, auch wenn immer angegeben Ort und Datum: Unterschrift: gen untersagt und auch dadurch einer werden muss, was verändert wurde). Bekanntmachung und Verbreitung der 1 Dieser Lizenztext ist dauerhaft unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de Da ein Verkauf durch das SA-Modul Dokumente Grenzen gesetzt. verfügbar. ausgeschlossen wird, kann davon aus- P Muster eines CC-BY-SA- gegangen werden, dass das Interesse Lizenzvertrages kommerzieller Verlage oder ähnlicher 22 23
Mit dem ND- und »NC-Modul werden häu- 4.4 Empfehlung Nr. 2: fig Nutzungsarten ausgeschlossen, die im Digitalisate unter dem Status Interesse der Autor_innen liegen können.«2 »Rechte vorbehalten« Name der/des Erklärenden: 4.3.3 Probleme mit den veröffentlichen Anschrift: CC-Lizenzen Können nicht alle UrheberInnen ermit- Email: telt werden, wird beispielsweise in einer • Gibt es mehrere UrheberInnen, die Zeitschrift lediglich eine Institution als Erklärung zumeist unterschiedlich schnell auf die Herausgeberin genannt und keine Namen Anfrage zur Rechtefreigabe reagieren, Die Feministische Bibliothek im Lotta e.V. beabsichtigt, Teile ihrer Bestände zu digitalisieren aufgeführt oder gibt es die Institution nicht kann es passieren, dass zwar bereits und online verfügbar zu machen, um damit einen Beitrag zum Aufbau eines Digitalen mehr und es existiert auch keine Nachfol- Deutschen Frauenarchivs zu leisten. CC-BY-SA Lizenzen vorliegen, eine der georganisation, können keine CC-Lizenzen UrheberInnen jedoch beispielsweise nur vergeben werden, da die rechtliche Situ- Um dies und auch eine möglichst weite Verbreitung dieser zeithistorisch wichtigen Zeugnisse eine CC-BY-NC-ND Lizenz unterschreibt. zu ermöglichen, auch in wichtigen Online-Quellen wie der Europeana und der Deutschen ation nicht eindeutig ist. Eine Veröffent- • Hier ist ein »downgrade« auf die restrik- Digitalen Bibliothek (DDB), gebe ich folgende Erklärung ab: lichung ist in diesen Fällen je nach Risiko- tivste Lizenzversion nötig. Das Doku- abwägung gar nicht möglich oder lediglich Ich bin damit einverstanden, dass der in Anlage 1 aufgeführte Artikel mit einem Beitrag von ment kann im beschriebenen Beispiel mir, der sich im Bestand der Feministischen Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. befindet, unter einem restriktiveren Rechtestatus. nur unter einer CC-BY-NC-ND Lizenz von letzterer digitalisiert und online zugänglich gemacht wird, sowohl auf der eigenen veröffentlicht werden. Homepage als auch über i.d.a. e.V., den Dachverband deutschsprachiger • Bei einigen Archivalien kann nicht 4.4.1 Vorschlag Nr. 1: Frauen/Lesbenarchive, über die Deutsche Digitale Bibliothek und Europeana. gewährleistet werden, dass man tat- Einwilligungserklärung Bei jeder Verwendung möchte ich namentlich benannt werden, sofern ich nicht ausdrücklich sächlich von allen UrheberInnen eine darauf verzichte. (Folgende Bezeichnung soll verwendet werden: ____________________.) Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Genehmigung erhält. Bei Zeitschriften o Ich verzichte ausdrücklich darauf, als Urheber/in bzw. Rechteinhaber/in benannt zu Status, der das Herunterladen, die Bearbei- etwa kann es passieren, dass nicht zu werden. tung und die kommerzielle Nutzung der jedem/r RedakteurIn Kontakt hergestellt Unabhängig davon wird die Feministische Bibliothek MONAliesA im Lotta e.V. als Quelle Dokumente ausschließt. Lediglich das werden kann oder es wird lediglich ein genannt. Betrachten auf der veröffentlichten Seite RedakteurInnenteam erwähnt und Ein- ist erlaubt. Wenn eines der oben beschrie- Das Einverständnis erstreckt sich auch auf zelpersonen nicht namentlich genannt. benen Probleme auftritt, kann bei einer • Unter diesen Bedingungen ist es nicht - Ausstellungen Veröffentlichung mit dem Vermerk »Rechte möglich, unter einer CC-Lizenz zu - Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung in Publikationen vorbehalten« zwar dennoch geklagt wer- veröffentlichen. durch die Feministische Bibliothek im Lotta e.V. den. Es besteht im Gegensatz zu einem • Liegen die UrheberInnenrechte bei unter einer freien Lizenz veröffentlichten Die Zugänglichmachung geschieht stets mit dem Vermerk „Rechte vorbehalten – Freier Institutionen, die es nicht mehr gibt und Dokument jedoch die Möglichkeit, die Zugang“ (Bedeutung: Sofern das Objekt rechtlich geschützt ist, bedarf die weitergehende existiert auch keine Nachfolgeinstitution, Digitalisate wieder aus dem Netz zu neh- Nutzung einer gesonderten Erlaubnis). kann entsprechend keine ausdrückliche men (frei lizenzierte Dokumente gehören Genehmigung erteilt werden. Mir ist bewusst, dass kein Rechtsanspruch darauf entsteht, dass das Material tatsächlich im der Gemeinschaft und der/die Veröffentli- Digitalen Deutschen Frauenarchiv oder auf den Internetplattformen der Deutschen Digitalen • Unter diesen Bedingungen ist es nicht cherIn hat keine Befugnis mehr über das Bibliothek und Europeana veröffentlicht wird. Ich selbst bin weiterhin frei, es an anderer möglich, unter einer CC-Lizenz zu Stelle ggf. auch zu anderen Bedingungen zu veröffentlichen. Digitalisat). Mit diesem Schritt kann man veröffentlichen. evtl. unberücksichtigte UrheberInnen, Ort, Datum: Unterschrift: die im Nachhinein einer Veröffentlichung widersprechen, beschwichtigen und eine Anzeige abwenden. Eine Garantie ist dies jedoch nicht. Sollen Dokumente veröffent- licht werden, bei denen nicht alle Recht- einhaberInnen befragt werden konnten, ist 2 https://blog-genderopen.de/informationen-fuer- das Risiko im Einzelfall abzuwägen. Q Muster einer Einwilligungserklärung autor_innen/faq ( Abb. Q) 24 25
4.4.2 Vorschlag Nr. 2: Oder Persönlichkeitsrechte umfassen loads möglich. So können die Digitalisate 6. Hilfreiche Quellen doch ein Nutzungsvertrag? • Recht über Darstellung der Person im Falle einer Beschwerde wieder aus Forschungs- und Kompetenzzentrum Digi- in der Öffentlichkeit dem Netz genommen werden. talisierung Berlin (digiS): Bei Konvoluten, deren Rechte nicht voll- • Recht am geschriebenen Wort Sind alle Veröffentlichungs- und Per- https://www.digis-berlin.de/ ständig geklärt werden können, kann mit • Recht am eigenen Bild sönlichkeitsrechte geklärt, wäre es wün- der UrheberIn der meisten Materialien • Informationelles Selbstbestimmungs- schenswert, wenn die UrheberInnen ihre Wendel, Klaus: »Checkliste« zur Bewer- aus dem Konvolut (z. B. eine Vorlassgebe- recht Werke mit CC-Lizenzen versehen. tung von Angeboten zur Digitalisierung rIn) ein Nutzungsvertrag ( siehe hierzu Beim Persönlichkeitsrecht ist neben von Kulturgut, 2011. 4.2) mit dem Vermerk »nicht alle Rechte Digitalisate, die veröffentlicht werden sol- der rechtlichen Seite auch eine soziale (http://dx.doi.org/10.12752/2.0.001.1). konnten im Voraus geklärt werden« abge- len, müssen akribisch nach Namen durch- Verantwortung zu beachten. Die Nen- Klimpel, Paul, Rack, Fabian, Weitzmann, schlossen werden. Ein Nutzungsvertrag sucht werden, denen evtl. Persönlich- nung von Namen könnte z .B. zu einem John H.: Neue rechtliche Rahmenbedin- kann darüber hinaus den Passus ent- keitsrechte anhängen. Grundsätzlich ist ungewollten Outing etc. führen. Alterna- gungen für Digitalisierungsprojekte von halten, dass die UrheberIn für die Rechte davon auszugehen, dass Personen aus tiv können auch Personennamen in den Gedächtnisinstitutionen, 2017. Dritter nicht haftet. Eine Einwilligungser- der Öffentlichkeit wie PolitikerInnen oder Dokumenten geschwärzt werden. (http://dx.doi.org/10.12752/2.0.002.3) klärung ist oft kürzer und unkomplizierter, KünstlerInnen in der Regel keine Persön- aber rechtlich weniger sicher. lichkeitsrechte geltend machen können, 5. Veröffentlichung Kompetenznetzwerk Langzeitarchivie- sofern ihr Name ausschließlich im Zusam- rung und Langzeitverfügbarkeit Digitaler menhang mit dem jeweils bekleideten (Online stellen) Ressourcen für Deutschland (nestor): 4.5 Allgemeines Persönlich- Amt genannt wird. Dementsprechend Die Metadaten der Digitalisate wurden in http://www.langzeitarchivierung.de keitsrecht unterliegen beispielsweise die Tagebuch- das Bibliothekssystem eingetragen. Diese Insbesondere: nestor Informationsblätter eintragungen einer Politikerin sehr wohl Daten enthalten einen eindeutig zuorden- Von allen bisher erwähnten Vertrags- (http://www.langzeitarchivierung.de/ den Persönlichkeitsrechten. Wird sie baren Dateinamen und den Status der werken unberührt bleibt das Persönlich- Subsites/nestor/DE/Publikationen/ aber in einer Veranstaltungsankündigung vorliegenden Veröffentlichungsrechte, bei- keitsrecht. Dieses Recht gilt gemeinhin Infoblaetter/infoblaetter_node.html) erwähnt, die im Zusammenhang mit ihren spielsweise »CC-BY-SA 4.0« oder »Rechte bis zum Tod der betroffenen Person, kann politischen Ämtern steht, kann der Name vorbehalten«. Die einzelnen Digitalisate DFG-Praxisregeln »Digitalisierung« aber auf Verlangen der Erben postmortal veröffentlicht werden. ihrerseits tragen im Dateinamen exakt (http://www.dfg.de/formu- auf 10 Jahre verlängert werden. Für die Persönlichkeitsrechte können formlos die Bezeichnung aus den Metadaten. Nur lare/12_151/12_151_de.pdf) Frage, wann das Persönlichkeitsrecht eingeholt werden. Es genügt zum Beispiel so können die Dateien dem dazu gehö- greift, gibt es keine generelle Regelung. Vertragsgenerator zur Klärung von rechtli- eine EMail, in der die Person der Veröf- renden Datensatz im Bibliothekssystem Dieses Recht schützt die Intimsphäre, also chen Grundlagen bei Archivalien des Digi- fentlichung zustimmt. zugeordnet werden. Gehen die Dokumente beispielsweise die sexuelle Identität und talen Deutschen Frauenarchivs (http:// online, wird jedes Digitalisat mit einer die Privatsphäre einer Person. Von Fall www.ida-dachverband.de/ddf/ URL versehen. Diese Adresse wird in die zu Fall muss entschieden werden, ob ein 4.6 Fazit zur Rechteklärung Metadaten übertragen. Nun können die vertragsgenerator/) Werk sensible Informationen einer Person für die Veröffentlichung Dokumente bei der Recherche in den Digitales Deutsches Frauenarchiv enthält, die sie in irgendeiner Weise dis- kreditieren könnte. Das Persönlichkeits- von Werken Web-Opacs direkt angeklickt und ange- (Hrsg.): Valie Djordjević und Paul Klim- zeigt werden. pel: Bewegungsgeschichte digitalisieren. recht greift jedoch beispielsweise immer Eine Veröffentlichung ist nur möglich, Die Beschriftung eines veröffentlichten Praxistipps zur Rechteklärung, 2018. bei Personen, die auf einem Foto abge- wenn das UrheberInnenrecht sowie die Werks enthält stets den Namen des/der (http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101: bildet sind, es sei denn es handelt sich Persönlichkeitsrechte aller genannten Urhebers/-in, den Rechtestatus, einen Link 1-2018082209) um eine öffentliche Versammlung oder Personen geklärt sind. Eine Klärung der zum Lizenztext und einen Hinweis auf eine Demonstration und keine der abgebilde- Rechte erfolgt für jedes Dokument ein- eventuelle Bearbeitung des Dokuments.4 ten Personen steht im Vordergrund.3 zeln. Prinzipiell gilt jedoch eine Risikoab- wägung bei den Dokumenten, bei denen nicht alle UrheberInnen ausfindig gemacht 3 Digitales Deutsches Frauenarchiv (Hrsg.): Valie werden konnten. Hier ist eine Veröffent- Djordjević und Paul Klimpel: Bewegungsgeschichte digitalisieren. Praxistipps zur Rechteklärung, 2018, lichung, wenn überhaupt, dann nur unter S.49f. (http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101: Text: Barbara Schnalzger, Kati Heinke, dem Status »Rechte vorbehalten« und 1-2018082209). Sabrina Weidner mit technischer Blockierung eines Down- 4 https://open-educational-resources.de/how-to/ Gestaltung: Stefanie Leinhos bilder-unter-freier-lizenz-nutzen/ 26 27
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