AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde ...
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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr 29. Januar 2021 Nr. 3 Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 1649 oder 953516, Telefax 07393 953517 Homepage: www.unterwachingen.de E–Mail: info@unterwachingen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Hausen am Bussen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzungen 1. Bebauungsplan „Halde IV“, 1. Änderung 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Halde IV“, 1. Änderung Gemeinde Hausen am Bussen Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Bussen hat am 27. Januar 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Halde IV“, 1. Änderung, Gemeinde Hausen am Bussen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Halde IV“, 1. Änderung, Gemeinde Hausen am Bus- sen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Die Änderung des Bebauungsplanes wird notwendig, da die bisherige Erschließung des 2. Bauab- schnitts südlich der Straße „Halde“ mit einem Wendehammer geplant war, der aber aus topographi- schen Gründen an dieser Stelle zu starken Aufschüttungen führen würde. Die Erschließung wird dahingehend geändert, dass der Wendehammer verlegt und ein späterer An- schluss in Richtung Süden ermöglicht wird. Außerdem waren die Grundstückszuschnitte im 2. Bauabschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu groß. Ausgehend vom bisherigen Wendehammer ergaben sich rautenförmige Grundstücke, die nicht vermarktbar waren. An den Eckgrundstücken im Südwesten und Südosten lagen größere Flächen mit Pflanzgeboten in- nerhalb der Grundstücke, die in dieser Art auf Privatgrundstücken nicht umsetzbar sind. Daher werden die Erschließung und die Grundstückszuschnitte mit dieser 1. Änderung des Bebau- ungsplanes auch im Sinne der Nachverdichtung geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Rand der Gemeinde Hausen am Bussen. Er umfasst die Flurstücke Nr.335, 62/9 und Teile der Flurstücke Nr. 339/1, 534 und 62. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,20 ha und wird wie in nachfolgender Plan-zeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schrift- liche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.01.2021 Der Bebauungsplan „Halde IV“, 1. Änderung, Gemeinde Hausen am Bussen, und die Örtlichen Bau- vorschriften zum Bebauungsplan „Halde IV“, 1. Änderung, Gemeinde Hausen am Bussen, treten ge- mäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können bei der Gemeinde Hausen am Bussen, Rathaus, Unterdorfstraße 7, 89597 Hausen am Bussen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädi- gungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hausen am Bussen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfah- rensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hausen am Bussen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begrün-den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung verletzt worden sind oder
• der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hausen am Bussen: Montag - Freitag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Donnerstag 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon-Nr. 07393 3516. Hausen am Bussen, den 29. Januar 2021 Hans Rieger Bürgermeister
AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Sprechzeiten des Bürgermeisters In der nächsten Woche finden unter Einhaltung der Corona–Verordnung die Sprechstunden statt. Dazu gelten, wie gewohnt, folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Unterwachingen und in Hausen am Bussen: • Rathaus Unterwachingen: Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr • Rathaus Hausen am Bussen: Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Ihr Anliegen können Sie auch gerne per E–Mail unter info@hausen–am–bussen.de bzw. info@unterwachingen.de weitergeben. In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar. – Bürgermeisteramt – Öffentliche Sitzung des Gemeinderats in Unterwachingen Am Mittwoch, den 3. Februar 2021, findet um 19:30 Uhr im neu renovierten Gemeindehaus in Unterwachingen die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Zu dieser Sitzung ergeht hiermit freundliche Einladung. TAGESORDNUNG: 1.) Besichtigung der neu renovierten Räume im Gemeindehaus mit Anbau – Evtl. Festlegung einer neuen Garderobe – Verschiedenes 2.) Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Programmentscheidung 2021 – Weiteres Vorgehen 3.) Spenden an die Gemeinde – Zustimmung des Gemeinderats nach § 78 Gemeindeordnung (GemO) 4.) Abrechnung Kinderhaus „St. Maria“ für das Jahr 2019 5.) Bekanntgaben 6.) Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Hans Rieger – Bürgermeister Wir gratulieren Hausen am Bussen: Frau Maria Ziegler, Munderkinger Straße 23, am 2. Februar 2021 zum 73. Geburtstag Herrn Hans Sauter, Munderkinger Straße 22, am 9. Februar 2021 zum 81. Geburtstag Frau Anna Burgmaier, Munderkinger Str. 15, am 11. Februar 2021 zum 89. Geburtstag Frau Marianne Falch, Zum Kreisgarten 4, am 20. Februar 2021 zum 84. Geburtstag Herrn Siegfried Schelkle, Unterdorfstraße 17, am 24. Februar 2021 zum 81. Geburtstag Unterwachingen: Herrn Georg Hipper, Am Tobelbach 2, am 9. Februar 2021 zum 78. Geburtstag Wir wünschen den Jubilarinnen und Jubilaren des Monats Februar 2021 alles Gute sowie beste Gesundheit.
Die Gemeinden Unterwachingen und Hausen am Bussen erhalten Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Unser Landtagsabgeordneter und Generalsekretär Manuel Hagel (CDU) teilt folgendes mit: „Großartiges Ergebnis für den Alb–Donau–Kreis“. Bürgerinnen und Bürger im Kreis erhalten über 4,6 Millionen Euro für 91 Projekte aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021 „Wenn ich sehe mit wie viel Fleiß und positiver Haltung auch in diesen schwierigen Zeiten die Men- schen in unserer Heimat neue Herausforderungen angehen und damit die ganze Region voranbrin- gen, dann habe ich davor einen Riesenrespekt und bin in aller Demut auch stolz. Dafür setzte ich mich gerne auch weiterhin mit viel Herzblut und ganzer Kraft ein. 4,6 Millionen für ganz konkrete Projekte in unserer Heimat – das ist ein echtes Wort. Wir haben eine Bewilligungsquote von 64 Prozent, was heißt, dass wir fast zwei von drei Anträgen in Stuttgart durchgebracht haben. Wir sind damit auch in dieser Förderrunde ganz vorne dabei“, freute sich der Landtagsabgeordnete des Alb–Donau–Kreises, Manuel Hagel als er in Stuttgart über die konkreten Zusagen für die Mittel des Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021 informiert wurde. Insgesamt fördert die Landesregierung in der diesjährigen Runde des Entwicklungsprogramms Länd- licher Raum Projekte mit rund 100 Millionen Euro. Antragsberechtigte sind Kommunen, Vereine, Unterhemen und Privatpersonen. Aus dem Alb–Donau–Kreis werden 91 Projekte mit über 4,6 Millionen Euro bezuschusst. Das ELR– Programm trägt dazu bei, die Strukturen in den Kommunen im Ländlichen Raum zu stärken. Damit soll es gelingen, die Städte und Dörfer auch in Zukunft attraktiv und lebendig gestalten zu können. „Diese letzten Wochen waren geprägt von intensiven Gesprächen mit dem Fachreferat, um dieses von den Projekten im ADK zu überzeugen. Wenn man dann ganz konkret was für seine Heimat er- reichen kann, dann ist das schon auch ein Privileg. Bedanken möchte ich mich vor allem für die ex- zellente Zusammenarbeit mit dem Minister für den Ländlichen Raum Peter Hauk MdL, mit dem Landrat Heiner Scheffold und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor Ort. Es ist schön zu sehen, dass sich unsere Bemühungen um die Bewilligung der Mittel so großartig ausgezahlt haben“, so Manuel Hagel zum Abschluss. Unterwachingen erhält • für den Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Wohnteil 7.230 € • für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen 40.000 € • für ein kommunales Projekt – Sanierung der ehemaligen Lehrerwohnung und Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnungen 33.750 € Insgesamt 80.980 €. Hausen am Bussen erhält • für den Einbau einer Wohnung in den bestehenden Scheuerteil 22.750 € Insgesamt 22.750 €. Für diese großartige Unterstützung und Förderung unserer beantragten Projekte möchte ich mich im Namen beider Gemeinden und des Gemeinderats bei unserem Landtagsabgeordneten, Herrn Manuel Hagel (CDU), herzlich bedanken. Es ist nicht selbstverständlich, dass so viel Fördergeld in so kleine Gemeinden fließt, aber das ELR– Programm ist, wie ich immer sage, „ein Segen für unsere Gemeinden und stärkt unsere Dorfgemein- schaft.“ Ein herzlicher Dank gilt daher auch dem Ministerium Ländlicher Raum mit Minister Peter Hauk MdL, dem Regierungspräsidium Tübingen mit Regierungspräsident Klaus Tappeser, Herrn Landrat Heiner Scheffold vom Alb–Donau–Kreis und nicht zuletzt der Verwaltungsgemeinschaft Munderkin- gen für die entsprechende Unterstützung. Jetzt warten wir noch beim Kommunalen Projekt den Ausgleichstock ab, dann kann es an die Umset- zung der kommunalen Maßnahmen gehen. Hans Rieger – Bürgermeister
Abfuhr der „BLAUEN TONNE“ Die nächste Leerung der „Blauen Tonne“ in unserer Gemeinde ist am kommenden Dienstag, den 2. Februar 2021. Bitte stellen Sie die Tonne um 06:00 Uhr am Straßenrand bereit. Dazu folgender Hinweis zur Entsorgung von Altpapier aus Quarantänehaushalten mit der Bitte um Beachtung: Zeitungen, Bücher, Zeitschriften und Kartonagen sollten bis nach der Quarantäne aufbe- wahrt werden, soweit dafür entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten im Wohnumfeld gegeben sind. Andernfalls kann eine Entsorgung über die Restmülltonne erfolgen. Aufruf zur Kastration von Katzen Heute möchten wir erneut an alle Katzenbesitzer einen Aufruf starten. Bitte lassen Sie Ihre Katze oder Kater kastrieren! Sie sollten bedenken, dass eine Katze bis zu 3 Mal im Jahr Junge haben kann, das wächst einem schnell über den Kopf. Und es ist verantwortungslos, wenn die Tiere nur sich selbst überlassen wer- den. Die Tierschutzhelfer, die vorübergehend einen Pflegeplatz anbieten bis zur eventuellen Vermitt- lung des Tieres, kommen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Bitte tragen Sie Verantwortung und lassen Sie Ihr Tier oder die Tiere kastrieren! Diese ist wirklich bezahlbar und erspart so viel Tierleid und auch Ihnen viel Ärger. Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit! Besten Dank für Ihre Einsicht. Hecken und Bäume schneiden Wir bitten, in den nächsten Tagen, solange es noch möglich ist, bis einschließlich 28. Februar 2021, Hecken und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen zu schneiden. MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN Einladung zur Online–Fachtagung für Milchviehhalter Das Landratsamt Reutlingen, das Kreislandwirtschaftsamt und das Landratsamt Alb–Donau–Kreis, Fachdienst Landwirtschaft, laden Sie gemeinsam mit dem vlf Münsingen e. V., dem vlf Alb–Donau– Ulm e. V., dem Milchviehberatungsdienst Schwäbische Alb–Donau e. V., dem Kreisbauernverband Reutlingen e. V. und dem Kreisbauernverband Ulm–Ehingen e. V. am Donnerstag, den 4. Februar 2021 von 10:30 Uhr bis ca. 15 Uhr zur Online–Fachtagung für Milchviehhalter ein. Alle Milchvieh- halter und an der Milchviehhaltung interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zuerst beleuchtet Dr. Elisabeth Gerster vom Landwirtschaftlichen Zentrum Baden–Württemberg (LAZBW) in Aulendorf das Thema „Durch weniger Kraftfutter mehr Milch aus dem Grobfutter mel- ken – wie kann das gelingen?“ Nach einer Mittagspause folgt dann um 13:30 Uhr der Praktikervor- trag mit dem Thema „Moderne Landwirtschaft und Social Media“ von Irina Prem, Landwirtin aus Schwarzach Niederbayern. Frau Prem betreibt mit Ihrem Mann erfolgreich einen Milchviehbetrieb und ist nebenbei auf Facebook und Instagram mit rund 10.000 Followern aktiv. Ihr Ziel ist es, inte- ressierten Verbraucherinnen und Verbrauchern die moderne Landwirtschaft näher zu bringen. Informationen und Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind beim Kreislandwirt- schaftsamt Münsingen bis Dienstag, 2. Februar 2021, unter der Telefonnummer: 07381 9397–7341 oder unter landwirtschaftsamt@kreis–reutlingen.de möglich. Die Teilnehmenden erhalten nach der Anmeldung per E–Mail einen Zugangscode zur Veranstaltung.
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PRESSE– UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Land schreibt erneut Preis für Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler aus – Bewerbungsschluss am 31. März 2021 Staatssekretärin Olschowski: „Der baden–württembergische Kleinkunstpreis ist gerade in schwierigen Zeiten ein wichtiges Zeichen für die Szene.“ Preise in Höhe von insgesamt bis zu 22.000 Euro werden vergeben Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künstlerinnen und Künstler aus Baden–Württem- berg noch bis zum 31. März 2021 bewerben. „Wir wollen in der herausfordernden Zeit der Corona– Pandemie auch ein Signal des ‚Mutmachens‘ setzen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag, 22. Januar 2021 in Stuttgart. Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2021 in Kooperation mit der Staatlichen Toto–Lotto GmbH Baden–Württemberg aus. Er richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden–Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto–Lotto GmbH Baden–Württem- berg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden–Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Das Preisgeld des Ehrenpreises in Höhe von 5.000 Euro stiftet die Staatliche Toto–Lotto GmbH Baden–Württemberg. Eine Jury – bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikern und Veranstaltern – wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veran- staltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Wichtiger Baustein der Kulturförderung des Landes Der Kleinkunstpreis Baden–Württemberg ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturförderung des Lan- des. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der Staatli- chen Toto–Lotto GmbH Baden–Württemberg finanziert. Weitere Partner sind der Südwestrundfunk (SWR) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren. Preise aus dem Jahr 2020 Die Preise aus dem Jahr 2020 werden aufgrund der Auswirkungen der Corona–Pandemie ebenfalls am Dienstag, 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen verliehen. Sie gingen an die gebürtige Schwarzwälderin Magdalena Ganter, das „Satire–Kollektiv“ Luksan Wunder aus Freiburg und Berlin sowie den Freiburger Poetry–Slammer und Autor Sebastian Lehmann. Der ausgelobte Förderpreis ging an die Musikkabarettisten Dietlinde Ellsässer und Jakob Nacken aus Tü- bingen. Mit dem zum elften Mal vergebenen Ehrenpreis wurde der Kabarettist Thomas Reis aus Freiburg ge- würdigt. Bisherige Preisträger dieser Kategorie waren der Kabarettist Uli Keuler sowie posthum der Liedermacher Christof Stählin, die Kabarettistin und Sängerin Maren Kroymann, die Kabarettisten Matthias Deutsch–mann, Thomas Freitag, Georg Schramm, Mathias Richling, das Grachmusikoff Trio, der badischen Mundartdichter Harald Hurst und der Shakespeare Solo Komödiant Bernd Laf- renz. Der Ehrenpreis geht an Persönlichkeiten, die sich um die Kleinkunst im Lande verdient ge- macht haben. Bewerbungsunterlagen: Informationen sowie das Bewerbungsformular werden im Internet unter www.kleinkunstpreis–bw.de bereitgestellt. Informationen können auch über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemein- schaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden–Württemberg e. V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe (Tel.: 0721 470 419 10, Fax.: 0721 470 419 11) bezogen werden.
VEREINSNACHRICHTEN Musikkapelle Emerkingen e. V.: 26. Februar 2021 – Unsere Jahreshauptversammlung muss verschoben werden Im Rahmen der Entwicklungen rund um die Corona–Pandemie und we- gen der dadurch geltenden Maßnahmen ist die Abhaltung unserer für den 26. Februar 2021 angesetzten Jahreshauptversammlung im geplanten Rahmen und trotz angedachter Schutzmaßnahmen nicht möglich. Hiermit möchten wir unsere Jahreshauptversammlung absagen und auf einen bis- lang noch nicht bekannten Zeitpunkt verschieben. Entsprechend der In- fektionslage werden wir einen neuen Termin festlegen. Wir werden Sie / Euch fristgerecht über diesen Termin für unsere Jahreshauptversammlung infor- mieren. Die Musikkapelle Emerkingen bedankt sich recht herzlich für die Unterstützung im vergangenen Jahr und wünscht allen ein gesundes neues Jahr 2021. Bleibt alle gesund! Peter Pflug – 1. Vorsitzender SONSTIGES Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung. Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601. Apotheken–Notdienst: 29.01.2021: Rats–Apotheke Laupheim, 30.01.2021: Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen, 31.01.2021: Rats–Apotheke Ehingen, 01.02.2021: Linden–Apotheke am Stern- platz Ehingen, 02.02.2021: Apotheke Dr. Mack Rottenacker, 03.02.2021: Neue–Apotheke Laupheim, 04.02.2021: Marien–Apotheke Ehingen.
Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da! 89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111. Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei. MR Soziale Dienste gGmbH: Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30. Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen Dienstag und Freitag (08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), Donnerstag (08:00 Uhr bis 17:30 Uhr) Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de Mit spannenden Projekten und Optimismus ins neue Tourismusjahr Enorme Einbrüche bei den Übernachtungszahlen, nahezu sämtliche touristische Betriebe seit Wo- chen im erneuten Lockdown und der Ausfall der wichtigen Tourismusmesse CMT zum Jahres- auftakt. Die Tourismusbranche leidet im besonderen Maße unter den Auswirkungen der Corona– Pandemie. Auf der Schwäbischen Alb blickt man dennoch optimistisch in die Zukunft: Auf seiner digitalen Jahrespressekonferenz am Mittwoch, 21. Januar 2021) präsentierte der Tourismusverband zahlreiche Ideen und Pläne für das neue Jahr. Viele neue touristische Angebote stehen bereits in den Startlöchern und besonders im Bereich der Infrastruktur möchte die Schwäbische Alb dieses Jahr nochmal merklich nachlegen. Die Corona–Pandemie stellt die Tourismusbranche zweifelsfrei vor größte Herausforderungen, doch im Rahmen der jährlichen Pressekonferenz des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) machte Ge- schäftsführer Louis Schumann am Mittwochvormittag vor allem deutlich, wie wichtig es sei, den Blick jetzt nach vorne zu richten: „Wir nutzen diese Phase, um das Fundament für die Zeit nach Corona zu legen und antizyklisch zu investieren.“ Auch dem vergangenen Jahr kann Schumann ei- nige positive Erkenntnisse abgewinnen. So konnte die Schwäbische Alb bei den Zugriffen auf die Webseite www.schwaebischealb.de im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 150 % verzeichnen. Bei den Broschürenbestellungen war es ein Plus von 48 %. Laut Schumann „ein klares Zeichen dafür, dass sich immer mehr Menschen für die Schwäbische Alb als Urlaubsregion interessieren und, wie die Sommerferien 2020 gezeigt haben, ihren Urlaub dann auch bei uns verbringen.“ Aus diesem Grund blickt er optimistisch auf die kommende Saison: „Wir hoffen, dass der Tourismus spätestens ab Pfingsten wieder anläuft. Die Menschen sehnen sich nach Reisen und nicht wenige planen und buchen auch schon. Das Buchungsaufkommen für die Sommermonate ist schon jetzt höher als im Vorjahr. Da viele Übernachtungsbetriebe derzeit sehr kulant bei ihren Stornierungsbedingungen sind, ist nun ein guter Zeitpunkt seinen Alb–Urlaub zu buchen.“ Hinsichtlich des Tourismusmarketings hatte der SAT–Vorsitzende Mike Münzing ebenfalls gute Neuigkeiten zu vermelden: „Wir freuen uns sehr über die erfreulichen Nachrichten, die uns Ende des Jahres seitens des Tourismusministeri- ums Baden–Württemberg erreicht haben. Demnach werden dem SAT dieses Jahr zusätzliche Lan- desfördermittel in Höhe von 400.000 Euro für umfangreiche „Restart“–Marketingmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Ein Teil davon wird voraussichtlich in eine landesweite, gemeinsame Restart– Kampagne der Tourismus Marketing GmbH Baden–Württemberg fließen und bis zu 300.000 Euro können wir für eigene Marketingmaßnahmen und touristische Projekte nutzen, die dem Anlaufen des Tourismus in der Region nach den Corona–Einschränkungen Schubkraft verleihen.“ Auch die Bilanz des im Juli 2020 gestarteten Gästekartenprojekts „AlbCard“* ist ein Anlass zur Freude: In den vergangenen Wochen konnten weitere Gastgeber und Leistungspartner für das Projekt gewonnen werden. Mittlerweile sind es 149 Gastgeber, bei denen Übernachtungsgäste die AlbCard erhalten und damit kostenfrei Bus & Bahn fahren sowie 134 touristische Highlights, darunter neue Partner wie Schloss Lichtenstein, Stocherkahnfahrten in Tübingen oder Burg Katzenstein, kostenlos erleben können. Da Outdoor–Angebote immer gefragter werden, hat sich der SAT zum Ziel gesetzt besonders in die- sem Bereich nochmal ordentlich nachzulegen.
So sollen z. B. neben dem jüngst gekürten „Albtäler–Radweg“ weitere Landesradfernwege auf der Schwäbischen Alb entstehen und zusammen ein Netz aus einheitlich beschilderten und qualitativ erstklassigen Fernradwegen über die Alb bilden. Des Weiteren wurde das Netz an E–Bike–Ladestati- onen mit so genannten „BOSCH Powerstations“ in der Region ausgeweitet. Auch ein gemeinsames, albweites Mountainbike–Beschilderungskonzept steht kurz vor seinem Abschluss und wird bereits jetzt auf den „Löwentrails“ umgesetzt. Auf den Bedarf an spezieller Infrastruktur und eigenen Trails für Mountainbikes reagiert die Region verstärkt mit der Entwicklungen neuer Wege: Im Schönbuch entstehen drei neue Mountainbike–Touren, die „Spitz Tour“ und die „Jäger Spezial Tour“ sind be- reits fertig beschildert. Auch in Albstadt, Spaichingen und im Landkreis Göppingen sind neue MTB– Touren und –Trails in der Planung, die noch 2021 eröffnet werden sollen. Wer auf seinem Mountain- bike oder Gravelbike gerne weitere Strecken zurücklegt, ist auf dem Alb–Crossing richtig. Die neue Karte für diese große Streckentour quer über die Alb kann ab Frühjahr beim SAT bestellt werden. Der neue FlowPark Antoniustal in Sigmaringen komplettiert die neue Angebotspalette für Mountain- biker auf der Schwäbischen Alb. Mit dem „BiketheRock“ in Heubach und dem „UCI Mountainbike Weltcup“ in Albstadt werden 2021 voraussichtlich wieder zwei bekannte Bike–Events stattfinden können. Entsprechende Kon- zepte für einen coronakonformen Ablauf haben die Veranstalter ausgearbeitet. Letztes Jahr haben besonders viele Menschen ihre Wanderstiefel geschnürt. Mit dem neuen Löwen- pfad „Heldentour“ in Lauterstein und der „ErlebnisRunde Oberes Schmiechtal“ bei Schelklingen ste- hen zwei neue Qualitätswanderwege für 2021 in den Startlöchern. Für Kultur– und Geschichtsbegeisterte entstehen ebenfalls neue Angebote auf der Schwäbischen Alb. Am Heidengraben, der größten bekannten keltischen Befestigungsanlage Deutschlands, startet die Umsetzung des Großprojekts „Erlebnisfeld Heidengraben“ der Gemeinden Hülben, Erkenb- rechtsweiler und Grabenstetten. Im Rahmen dieses vom Land und Bund geförderten Projekts entsteht ein großes, interaktives und hochmodernes Kelten–Besucherzentrum, ein Kelten–Erlebnis–Pfad so- wie ein Aussichtsturm. Der Kelten–Erlebnis–Pfad soll schon ab Frühjahr für Besucher zugänglich sein, das Besucherzentrum soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden. Ebenfalls neu präsentiert werden soll in Zukunft auch der Löwenmensch, eine circa 40.000 Jahre alte, rund 30 cm große Mensch–Tier–Figur, geschnitzt aus einem Mammutstoßzahn und gefunden in einer Höhle auf der Schwäbischen Alb. Der Bund fördert die Neueinrichtung der permanenten Aus- stellung des Museums Ulm zum UNESCO Welterbe "Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb" mit dem Hauptexponat „Löwenmensch“, der sich in den vergangenen Jahren zum Symbol für die Schwäbische Alb und ihre Bedeutung in der Entwicklung des Menschen und seiner Kultur entwi- ckelt hat. So richtig eintauchen in das Leben auf der Alb vor 40.000 Jahren können Besucher schon jetzt im Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen. Hier werden dank Augmented Reality Mammuts und andere Tiere der Eiszeit lebendig. Hundertjähriger Kalender Februar 2021: 01. Der Monat beginnt sehr windig. 02. – 03. Es wird wieder Regen geben 04. – 10. Trübes und recht windiges Wetter 12. – 13. Sehr starker Sturmwind 14. An diesem Tag fällt wieder einmal Schnee 15. – 16. Es wird Wind und Regen an diesen Tagen geben 17. – 19. Weiterhin Regen und trübes Wetter 21. – 28. Bis zum Ende des Monats wird das Wetter wieder schöner.
Maria Winkler ist neue Vorsitzende des AOK–Bezirksrats Im Januar wechselt turnusmäßig der Vorsitz des Bezirksrats der AOK Ulm–Biberach. Die neue Vorsitzende Maria Winkler, Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Ulm–Oberschwaben, vertritt im Selbstverwaltungsor- gan der AOK die Versichertenseite. Sie übernahm den Vorsitz von Götz Maier, Geschäftsführer der Südwestmetall Bezirksgruppe Ulm. Der Be- zirksrat der AOK Ulm–Biberach ist paritätisch mit jeweils 14 Versicherten– und Arbeitgebervertreter der Region besetzt. „Auch in diesem Jahr wird die Corona–Pandemie weiter unseren Alltag bestimmen“, sagt Maria Winkler. „Die Pandemie wird uns in den kommenden Monaten noch viel Disziplin abverlangen. Ich bin zuversichtlich, dass wir sie mit Solidarität und gegenseitiger Rücksichtnahme im Laufe des Jah- res hinter uns lassen können. Ich wünsche mir, dass unsere Versicherten gut durch diese Zeit kom- men. Wir als AOK setzen alles daran, damit wir weiter eine sichere, gesunde und gemeinsame Zu- kunft haben.“ Ein Thema, das 2021 im Mittelpunkt stehen werde, sei der weitere Ausbau einer wohnortnahen ärzt- lichen Versorgung. „Insbesondere für unsere Versicherten mit chronischen Erkrankungen ist die lo- kale Betreuung durch den Hausarzt von großer Bedeutung“, sagt Winkler. „Menschen sind lieber zu- hause als im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Die AOK arbeitet auch mit den Möglichkeiten ihrer hausarztzentrierten Versorgung daran, noch vorhandene Versorgungslücken zu schließen und ihren Versicherten dabei zu helfen, in der vertrauten Umgebung bleiben zu können.“ Außerdem sei die Anerkennung der Leistungen der Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern, Al- tenheimen und ambulanten Einrichtungen durch bessere Arbeitsbedingungen wichtig. „Wir wissen nicht erst seit gestern, dass der Bedarf an Pflegekräften steigt“, so Winkler. „Die demographische Entwicklung in Deutschland ist eindeutig. Die Pflegeberufe müssen attraktiver werden, um eine gute Versorgung unserer alternden Gesellschaft sicherzustellen. Gesundes Arbeiten und eine faire Vergü- tung sind daher elementare Bausteine für die Zukunftssicherheit der Pflege.“ AOK Ulm–Biberach bleibt auf Wachstumskurs Die AOK Ulm–Biberach hat auch in dem von der Corona–Pandemie geprägten Jahr bei den Versi- chertenzahlen zugelegt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Versicherten von 269.701 auf 271.983 Mitglieder. „In 2020 haben wir 2.282 Versicherte hinzugewonnen“, sagt Dr. Sabine Schwenk, Geschäftsführerin der AOK Ulm–Biberach. „Es freut mich, dass wir immer mehr Men- schen in der Region mit unseren Angeboten überzeugen können und dass sie uns vertrauen. Dadurch konnten wir auch unter erschwerten Bedingungen erneut wachsen.“ Stark gestiegene Ausgaben durch neu verabschiedete Gesetze, der Griff der Politik in die Rücklagen der Krankenkassen und die Veränderungen im Finanzausgleich zwischen den Kassen belasten jedoch auch die Beitragszahler der AOK Baden–Württemberg. Die Gesundheitskasse hat erstmals seit fünf Jahren ihren Zusatzbeitrag erhöhen müssen. Zum 1. Januar 2021 ist er um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent gestiegen. „Damit liegen wir aber immer noch 0,2 Prozent unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller ge- setzlichen Krankenkassen“, sagt Jürgen Weber, stellvertretender Geschäftsführer der AOK Ulm–Bi- berach. „Eine stabile Beitragssatzentwicklung bleibt weiter unser Ziel; und dies mit einem Leistungs- angebot, das weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausreicht.“ Obwohl aufgrund politischer Vorga- ben mehr als eine Milliarde Euro an Arbeitgeber– und Versichertengeldern aus Baden–Württemberg in andere Regionen Deutschlands abfließt, will die AOK ihre Angebote nicht einschränken. „Auf un- sere Leistungen und die gute Erreichbarkeit ihrer Ansprechpartner in den Kundencentern können sich unsere Versicherten auch in Zukunft verlassen“, ergänzt Sabine Schwenk. „Dort erhalten sie die so wichtige individuelle Beratung. Gerade in diesen schwierigen Zeiten bieten wir unseren Kunden Sicherheit.“ Gleichzeitig will die AOK in den kommenden Jahren neue Impulse bei der Vernetzung und Digitalisierung setzen. „Während der Corona–Pandemie haben wir unsere digitalen Angebote ausgebaut und sie bieten eine sichere Alternative zum persönlichen Kontakt“, so Sabine Schwenk. „Wer jedoch dringend persönliche Hilfe benötigt, von Mensch zu Mensch, kann uns natürlich auch derzeit im Kundencenter besuchen. Aber bitte mit telefonischer Voranmeldung.“
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN EVANGELISCHES PFARRAMT MUNDERKINGEN Wochenspruch zum letzten Sonntag nach Epiphanias: „Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir.“ (Jesaja 60, 2) Predigttext: 2. Petrus 1, 16 – 19 Sonntag, 31. Januar 2021 (letzter Sonntag nach Epiphanias) Kein Gottesdienst Montag, 1. Februar 2021 20:00 Uhr KGR–Sitzung, online Durchhalten Die Bundes– und die Landesregierung rufen dazu auf, durchzuhalten. Wir alle sind pandemiemüde. Doch wenn wir jetzt zu früh wieder öffnen und mehr Kontakte eingehen, dann war die mühsame „Lockdown–Arbeit“ umsonst. Wollen wir das? Ich denke nicht! Wir alle können dazu beitragen, dass die Mühe nicht umsonst war. Das heißt jedoch auch, dass es im Moment keine Präsenz–Gottesdienste in unserer Christuskirche gibt. Wir versuchen dennoch, durch den Predigt–Podcast und regelmäßige Online–Gottesdienste, den Kontakt zu Ihnen nicht zu verlieren. Aber auch im Fernsehen oder im Radio werden jeden Sonntag Gottesdienste gefeiert, die Sie zum Mitfeiern einladen. Nutzen Sie diese Angebote und bleiben Sie im Gebet mit uns verbunden! Und sollten Sie Gesprächsbedarf haben, so können Sie uns auch weiterhin telefonisch erreichen. Sie sind nicht allein! Unser Kirchengemeinderat wird am Montag erneut eine Online–Sitzung abhalten und dabei über die kommenden Gottesdienste entscheiden. Wir werden Sie in der nächsten Woche darüber informieren. Lassen wir uns von dem Wort im 2. Korinther 4,18 leiten: „Deshalb lassen wir uns von dem, was uns zurzeit so sichtbar bedrängt, nicht ablenken, sondern wir richten unseren Blick auf das, was jetzt noch unsichtbar ist. Denn das Sichtbare vergeht, doch das Unsichtbare bleibt ewig.“ Wir wissen ge- rade nicht, was die nächsten Tage und Wochen auf uns zukommt, doch Gott wird diesen Weg mit uns gehen und unseren Blick auf das im Moment noch Unsichtbare lenken. Bleiben Sie behütet und gesund! Zusammengefasst noch die derzeitigen Informationen, die unsere Gemeinde betreffen: • Das Gemeindehaus ist weiterhin geschlossen. Die Gruppen und Kreise dürfen sich nach wie vor nicht treffen. • Das Pfarrbüro bleibt bis auf weiteres geschlossen. Unsere Gemeindeassistentin Birgit Ertle ar- beitet überwiegend im Homeoffice und ist dort zu den Öffnungszeiten telefonisch und per Mail zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeant- worter hinterlassen. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück. • Auf unserer Homepage können Sie weiterhin die Predigt von Pfarrer Hain im Podcast anhören oder die bereits eingestellten Gottesdienste aus unserer Christuskirche anschauen. • Unter der Telefonnummer: 07393 6981 ist eine Kurzandacht für Sie zum Anhören vorbereitet. Öffnungszeiten des Pfarrbüros Das Pfarrbüro bleibt bis auf weiteres geschlossen. Gemeindeassistentin Birgit Ertle arbeitet überwie- gend im Homeoffice. Dennoch können Sie uns per Telefon oder E–Mail erreichen:
• dienstags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, • mittwochs von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, • donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie uns Ihren Na- men und Ihre Telefonnummer auf. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. Telefonnummer: 07393 4997 Telefonnummer Homeoffice Ertle: 07393 917399 E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de KIRCHLICHE MITTEILUNGEN ST. MARTINUS HAUSEN AM BUSSEN ST. COSMAS UND DAMIAN UNTERWACHINGEN Gottesdienste Seelsorgeeinheit „Donau–Winkel“ vom 30. Januar bis 7. Februar 2021 Samstag, 30.01.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in Darstellung des Herrn UNTERSTADION im Tempel – 18:30 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in Mariä Lichtmess MUNDERKINGEN Sonntag, 31.01.2021 09:00 Uhr Eucharistiefeier in ungarischer Sprache in der Pfarrkirche in Darstellung des Herrn MUNDERKINGEN im Tempel – 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in Mariä Lichtmess EMERKINGEN 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in OBERSTADION 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in ROTTENACKER 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in GRUNDSHEIM 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in UNTERWACHINGEN 10:30 Uhr Wort–Gottes–Feier mit Blasiussegen und Kerzensegnung in MUNDERKINGEN Mittwoch, 03.02.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in EMERKINGEN Hl. Blasius Donnerstag, 04.02.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier mit Anbetung in MUNDERKINGEN Samstag, 06.02.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier in GRUNDSHEIM Vorabend zum 18:30 Uhr Eucharistiefeier in MUNDERKINGEN 5. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 07.02.2021 09:00 Uhr Eucharistiefeier in UNTERSTADION 5. So. im Jahreskreis 09:00 Uhr Eucharistiefeier in ROTTENACKER 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier in EMERKINGEN 10:30 Uhr Eucharistiefeier in OBERSTADION 10:30 Uhr Eucharistiefeier in MUNDERKINGEN
Öffnungszeiten Katholisches Pfarramt Munderkingen: Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Das Katholische Pfarramt in Munderkingen ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich in dringenden Angelegenheiten telefonisch oder per E–Mail während den Öffnungszeiten an. Herzlichen Dank. Telefonnummern: Kath. Pfarramt Munderkingen: Telefon 07393 2282, Telefax 07393 953982, E–Mail: stdionysius.munderkingen@drs.de Kath. Pfarramt Oberstadion: Telefon 07357 555, E–Mail: stmartinus.oberstadion@drs.de Pfarrer Dr. Thomas Pitour, Telefon 07393 2282 oder 07393 953977, E–Mail: thomas.pitour@drs.de Pfarrer Dr. Venatius Oforka, Telefon 07357 555 oder 0152 11727431, E–Mail: venatiusc.oforka@drs.de Gemeindereferentin Sr. Luise Ziegler, Telefon 07393 959902, E–Mail: luise.ziegler@drs.de Pastoralreferentin Sr. Francesca Trautner, Telefon 07393 959901, E–Mail: francesca.trautner@drs.de Kirchenpflegerin Simone Maier, Telefon 07393 959904, E–Mail: stdionysius@nbk.drs.de Baur Bestattungen, Ehingen: Telefon 07391 50010 Homepage: Kirchengemeinde Munderkingen: www.pfarrgemeinde–munderkingen.de Seelsorgeeinheit Donau–Winkel: www.se–donau–winkel.de Dekanat Ehingen–Ulm: www.katholische–kirche–ulm.de Hinweise und Mitteilungen für Hausen am Bussen und Unterwachingen Katholische Kirchengemeinden Hausen am Bussen / Luppenhofen und Unterwachingen Eucharistiefeier am Sonntag, den 31. Januar 2021 um 10:30 Uhr in der Pfarrkir- che in Unterwachingen Zur Eucharistiefeier laden wir Sie alle herzlich ein. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: • Der Eingang befindet sich hinten an der Kirche. Der Ausgang ist an der Seite. • Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Ordner. Sie werden Sie an Ihren Platz bringen. • Während der gesamten Messe muss jeder auf Grund der Pandemiestufe 3 einen Mund–Nase– Schutz tragen. Neu ist nun, dass es zwingend eine medizinische Maske sein muss (z. B. OP- Maske oder FFP2-Maske). • Leider können wir auf Grund der aktuellen Corona–Lage im Gottesdienst nicht singen. • Pfarrer Pitour wird für die Kommunionausteilung durch die Reihen gehen. • Wir sind verpflichtet, die Daten der Besucher zu erfassen. Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, das untenstehende Kontaktformular zu Hause auszufüllen (es können alle Familienangehörige auf einem Zettel eingetragen werden) und mit– zubringen. Alle anderen Personen werden vor Ort mit Namen und Telefonnummer von unseren Ordnern auf einer Liste erfasst. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, vier Wochen aufbewahrt und sodann vernichtet. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns zusammen den Gottesdienst in Unterwachingen feiern würden. Für den Kirchengemeinderat Hausen am Bussen/ Für den Kirchengemeinderat Unterwachingen: Luppenhofen: Monika Traub, Gewählte Vorsitzende Angela Neubrand – Gewählte Vorsitzende
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Eucharistiefeier am Sonntag, den 31. Januar 2021 um 10:30 Uhr in der Pfarrkirche in Unterwachingen __________________________________________________________________________ Name, Vorname Telefonnummer __________________________________________________________________________ Weitere Familienangehörige (Namen sind ausreichend) __________________________________________________________________________ Weitere Familienangehörige (Namen sind ausreichend) Hinweise und Mitteilungen Seelsorgeeinheit Donau–Winkel Zuspruch am Sonntag Vierter Sonntag im Jahreskreis B Bin ich das wirklich, was andere von mir sagen? Ober bin ich nur das, was ich selbst von mir weiß? Dietrich Bonhoeffer Blasiussegen / Kerzensegnung an Mariä Lichtmess Im Blasiussegen wird die Fürsprache des Hl. Blasius erbeten, dessen Fürsprache wir in allen gesund- heitlichen Gefahren erbitten. Gottes Heil kann uns auch in Zeiten der Krankheit tragen. In den Gottesdiensten können Sie den Blasiussegen coronagerecht empfangen, zunächst als allgemei- ner Segen, dann still und ohne Berührung als Einzelsegen. An Mariä Lichtmess werden die Kerzen gesegnet, die das Jahr über in der Kirche angezündet wer- den. Sie erinnern an den Auferstandenen Christus, dessen Licht das Dunkel von Tod, Trauer, Ein- samkeit, auch das Dunkel, das viele gerade jetzt in der Zeit der Pandemie empfinden, hell machen kann. In den Gottesdiensten am 30. / 31. Januar 2021 werden auch kleine Kerzen gesegnet, die Sie für sich und Ihre Angehörigen mit nach Hause nehmen können oder nach diesen Gottesdiensten abholen können. 3. Elternbrief zur Erstkommunion 2021 Hallo liebes Erstkommunionkind, liebe Erstkommunion–Eltern mit Familien, leider sind wir gezwungen aufgrund des verlängerten Corona–Lock- downs bis zum 14. Februar 2021 unsere Erstkommunion–Vorbereitung, wie so vieles, erneut zu verschieben.
Nach Rücksprache mit Herrn Pfarrer Pitour werden wir die Vorbereitung bis auf weiteres unterbre- chen und bis auf weiteres auch keine neuen Termine festlegen. Fest steht bereits jetzt, dass die Erstkommunion in der Seelsorgeeinheit nicht im April stattfinden wird. Da es uns sehr am Herzen liegt, Ihre Kinder bestmöglich auf den Empfang der heiligen Kommunion vorzubereiten, müssen wir leider abwarten, wann wir mit der Vorbereitung beginnen und die Erst- kommunion mit den Kindern und Ihnen feiern können. Es tut uns wirklich leid, aber auch uns sind die Hände gebunden. Wir bleiben aber natürlich an der Planung dran und werden uns wieder melden, sobald wir Ihnen neue Termine anbieten können. Es grüßt Sie herzlich Pfarrer Dr. Thomas Pitour Pfarrer Venatius Oforka Tel.: 07393 2282 und das Erstkommunionteam der Seelsorgeeinheit Donau–Winkel: Brigitte Schartmann, Tel.: 07393 91315 Mirjam Münst, Tel.: 07393 405088 Bischof John Kaggwa ist verstorben Der emeritierte Bischof der Diözese Masaka/ Uganda John Baptist Kaggwa ist am 20. Januar im Al- ter von 77 Jahren an Covid 19 verstorben. Mehrmals besuchte er während seiner Amtszeit Deutschland und nutzte seine zahlreichen Kontakte um seinen Landsleuten in Uganda zu helfen. Mit der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung der Diö- zese Rottenburg–Stuttgart war er viele Jahre verbunden (www.kab–drs.de). Die KAB Munderkingen erinnert sich gerne an seine Besuche anlässlich des 50– und 60jährigen Ju- biläums 2008 und 2018. Bischof Kaggwa sprach fließend deutsch; er zelebrierte den Festgottesdienst 2018 und hielt jeweils die Festrede. Mit seiner Unterstützung konnte dank Spenden der Unterstützer der KAB Ugandainitiative Bukoto–Schwaben das berufliche Ausbildungsprojekt an der St. Jude Secondary Schule in Bukoto gestartet werden. Bezeichnend für Bischof Kaggwa war seine offene und zugewandte Art jedem gegenüber. Auf die Frage, ob denn Exzellenz die richtige Anrede sei, antwortete er: I'm only a simple person – ich bin nur eine einfache Person. Wir haben uns auf Bischof John geeinigt... Unser Mitgefühl gilt den Menschen in Uganda, die um ihn trauern. Wir werden ihn in dankbarer Erinnerung be- halten. Möge Gott ihm alles vergelten, was er für die not- leidenden Menschen in Uganda getan hat. Ruhe in Frieden, Bischof John. rechts: Bischof John Kaggwa Aus dem Jahresprogramm 2021 der Dekanatsgeschäftsstelle Dreiteiliger Online–Kurs über Glaube und Philosophie Das Kath. Dekanat Ehingen–Ulm lädt zum Online–Kurs „Glaube und Philosophie“ ein. Auftakt ist am Donnerstag, 4. Februar 2021, 19:00 Uhr, zum Thema „Schließe im Glauben das Lachen nicht weg!“ Dr. Wolfgang Steffel nimmt Bezug auf den Roman „Der Name der Rose“. Umberto Ecos Schrift ist nicht nur ein Krimi, sondern auch eine Verhältnisbestimmung von Vernunft und Re- ligion. Im Mittelalter noch ganz verbunden, setzen sich beide Wirklichkeitszugänge langsam vonei- nander ab, gerade in der Zeit, in der die Geschichte spielt. Die Philosophie zeigt, wo Gläubige vor- schnell Halt in Riten und Regeln suchen, wogegen der Glaube einen fernen Philosophengott als abs- traktes Konstrukt kritisiert. Zwei weitere Vorträge am 10. März und 15. April 2021 führen tiefer in die Romane Ecos, auch in „Das Foucaultsche Pendel“. Dieser handelt von Wahnsystemen, unseriöser Esoterik und Irrationalismus. Wer nicht an Gott glaube, glaube nicht etwa an nichts, sondern am Ende an alles, meinte Eco. Die Vorträge können auch einzeln besucht werden. Anforderung des On- line–Zugangs über E–Mail: dekanat.eu@drs.de.
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