Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg

Die Seite wird erstellt Veit Renner
 
WEITER LESEN
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
Amtsberger
                                           Anzeiger
                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg
                                 für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal

    Jahrgang 2021                          Montag, den 5. Juli 2021                          Ausgabe Juli 2021

C
M
Y
K
        Redaktionsschluss August-Ausgabe: 30.07.2021 • Erscheinungstermin August-Ausgabe: 09.08.2021
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
2 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                                 5. Juli 2021

Informationen des                                                                   Informationen des Bürgermeisters
Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Informationen der
Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . 3–7
                                                                          Corona                                             Planung
Im Amtsberger Amtsblatt
zwischenzeitlich erfolgte                                                                                               Neue Kita Weißbach
öffentliche Bekanntmachungen . 7–8                    Der Freistaat hat mit Wirkung vom 01.07.2021 ei-
                                                      ne neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen.            Das Ingenieurbüro Weiße hat in der Sitzung des
Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . .8    Diese beinhaltet weitere Erleichterungen, insbe-      Gemeinderates Juni den derzeitigen Planungs-
Aus den Kindertagesstätten                            sondere bei einer Inzidenz von unter 10. Da dies      stand, inkl. einer Kostenschätzung vorgetragen.
und Grundschule . . . . . . . . . . . 9–12            auch stabil derzeit im Erzgebirgskreis unterschrit-   Geplant ist eine Kita für ca. 150 Kinder (30 Krippe,
                                                      ten, wird sind diese Erleichterungen hoffentlich      60 Kiga, 60 Hort) am Standort der ehem. Mittel-
Was sonst noch                                        langfristig gültig.
interresiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13                                                         schule. Die Kosten belaufen sich derzeit geschätzt
                                                                                                            auf ca. 5.0 Mio.€. Der Abriss des Altgebäudes
Vereinsnachrichten . . . . . . . . 13–16              Hier ein Auszug aus den näheren                       noch nicht inbegriffen. Wir werden mit diesen Un-
                                                      Informationen (Quelle: sachsen.de):                   terlagen die Fördermittelbehörde in Kenntnis set-
Kirchennachrichten . . . . . . . . . . . 17           Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue         zen und die Möglichkeiten der Förderung in den
                                                      Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und      nächsten Jahren ausloten. Für die Gemeinde ist
                                                      die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letz-    ein Gesamtfördersatz von 70 bis 75 Prozent nötig,
Öffnungszeiten                                        teren Regelungen entsprechen dabei weitgehend         um das Projekt stemmen zu können.
                                                      der bisherigen „Bundesnotbremse“ nach Infek-          Wir werden die Planungen für einen Druck im An-
der Gemeinde                                          tionsschutzgesetz.                                    zeiger aufbereiten und über wesentliche Teile im
                                                                                                            August informieren, auf der Internetseite stehen
Poststraße 30:                                        n Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10?        die Unterlagen ab Anfang Juli zur Verfügung
Montag:     09.00 bis 12.00 Uhr                       Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder     (www.amtsberg.eu – Bildung)
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr                         einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgen-    Für den Frühherbst planen wir eine Einwohnerver-
            14.00 bis 18.00 Uhr                       den Tagen unter dem Schwellenwert von 10, ent-        sammlung, auf dieser soll das Projekt ebenfalls
                                                      fallen ab dem übernächsten Tag die meisten Be-        vorgestellt werden.
Mittwoch: geschlossen
                                                      schränkungen dieser Verordnung bis auf einige
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr                       Ausnahmen, z. B.:
            14.00 bis 16.00 Uhr                       • das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung            Abriss Grießbacher Straße 17 –
Freitag:    09.00 bis 12.00 Uhr                            eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
                                                      • die Pflicht zum Tragen eines medizinischen                 ehemalige „Deckerfabrik“
Sprechstunde des Bürgermeisters:                           Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und
                                                           Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen        Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
in der Gemeindeverwaltung,                                                                                  03.05.2021 den Zuschlag zum Abriss an die
                                                           und im ÖPNV,
Poststraße 30 oder                                                                                          Fa. M. Günther & Co. KG erteilt.
                                                      • die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo
nach Vereinbarung                                          sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgese-       Der Abriss soll auch auf Grund naturschutzrechtli-
                                                           hen ist,                                         cher Belange ab ca. 1. September beginnen.
Telefonnummern                                        • die Regelungen zu Großveranstaltungen,
der Gemeindeverwaltung Amtsberg                       • die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und
Zentrale:              037209/6790                         Musikclubs,                                           Sanierung Dittersdorfer Straße
                                                      • die Testpflicht im Bereich der Prostitution,
Fax:                  037209/67917
                                                      • die Regelungen zu Gesundheits- und Sozial-          Der Fördermittelbescheid soll die Gemeinde in
Sekretariat:          037209/67910                         einrichtungen.                                   den nächsten Tagen erreichen. Danach werden
Ordnungsamt/                                                                                                wir eine öffentliche Ausschreibung der Leistungen
Straßenrecht:         037209/67912                    Des Weiteren wurden auch vorsorglich Regeln           vornehmen.
Meldewesen:           037209/67915                    aufgenommen, die im Wesentlichen der „Bundes-
Pers./Kita:           037209/67914                    notbremse“ und bei einer Inzidenz von über 100 in     Geplant ist eine Deckenerneuerung von der Kreu-
                                                      Kraft treten. Hoffen wir, dass diese nicht ge-        zung B180 bis zur Seilergasse.
Bauamt:               037209/67922
                                                      braucht werden (siehe: coronavirus.sachsen.de –
Gemeindekasse/                                                                                              Über einen Umsetzungstermin informieren wir
                                                      Amtliche Bekanntmachungen).
Steuern:           037209/67930/32                                                                          zeitnah nach Abschluss der Ausschreibung.
Liegensch./Beiträge: 037209/67933
                                                      Bebauungsplan Weißbacher Straße –
Friedensrichter
Schiedsstelle Zschopau
                                                               Erzgebirgsblick
Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf                  Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belan-
Termin nach Vereinbarung                              ge sind eingegangen. Die Abwägung wird nun im         Krause
Kontakt über Stadtverwaltung                          Gemeinderat im August erfolgen.                       Bürgermeister
Zschopau:
Telefon: 03725/287132 bzw. 2070

Sprechzeiten der Ortsvorsteher
nach Vereinbarung

Kontoverbindung:
Erzgebirgssparkasse
                                                                                                                                                                     C
IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78                                                                                                                                    M
                                                                                                                                                                     Y
BIC: WELADED1STB                                                                                                                                                     K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
5. Juli 2021                                                                                                                         Amtsberger Anzeiger 3

                                                             Informationen der Gemeindeverwaltung

            Beschlüsse der GR-Sitzung vom 21.06.2021                                                                   Bibliothek
    Beratung und Beschluss zu Ankauf Teilflächen Waldstraße – Flur-                        Nach all den Einschränkungen der letzten Monate öffnet
    stücke 144/4 und 144/7 Gemarkung Weißbach                                              die Gemeindebibliothek wieder, wenn auch vorerst
    Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2021                    eingeschränkt:
    den Ankauf der Flurstücke 144/4 und 144/7 der Gemarkung Weißbach                       – Dienstag, den 13.07.2021           14:00 bis 17:00 Uhr
    zu einem Preis in Höhe von 1.580,00 €.                                                 – Dienstag, den 03.08.2021           10:00 bis 17:00 Uhr
    Die Kosten für Notar, Grundbuch etc. trägt die Gemeinde.                               – Dienstag, den 17.08.2021           10:00 bis 17:00 Uhr
                                                                                           – Dienstag, den 31.08.2021           10:00 bis 17:00 Uhr
    Beratung und Beschluss Verkauf Teilfläche aus Fl. 635/25 Gemar-
    kung Dittersdorf                                                                       Ich bitte alle Schülerinnen/Schüler, die noch Bücher/CD/DVD und Zeit-
    Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2021                    schriften zu Hause haben, diese bis zum 13.07.2021 im Sekretariat der
    den Verkauf einer ca. 7 m² großen Teilfläche aus Flurstück 635/25, der                 Schule abzugeben bzw. nehme ich Medien an diesem Tag während ei-
    Gemarkung Dittersdorf, an den Eigentümer Flurstück 635/24.                             ner der Hofpausen im Freien entgegen. (Bitte Bücher u.a. in Beutel ver-
    Der Erwerber hat die Kosten für Notar, Grundbuch, Vermessung zu tra-                   packt und mit Namen gekennzeichnet! – Danke!)
    gen.
                                                                                           In Umsetzung der gültigen Corona-Schutzverordnung des Erzgebirgs-
    Beratung und Beschluss zur Mitgliedschaft Zweckverband Kom-                            kreises sind unter Beachtung der tagesaktuellen Inzidenzzahlen in der
    munale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)                                         Bibliothek ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und bei Erkältungssymp-
    Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung                     tomen die Bibliothek nicht zu besuchen.
    am 21.06.2021 die Rücknahme des Autrittsbeschlusses Nr. 08/10/2014
    aus des Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen                        Ich hoffe sehr, das mit Beginn des neuen Schuljahres wieder eine gere-
    (KISA) und beauftragt den Bürgermeister, den Verbleib im Zweckver-                     gelte Öffnungszeit wöchentlich am Dienstag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
    band gegenüber der KISA zu erklären.                                                   und 14:00 bis 17:00 Uhr möglich sein wird.
                                                                                           Der Vormittag sollte den Schülern vorbehalten bleiben.
    Beratung und Beschluss zur Feststellung Jahresabschlusses 2014                         Sie können gern für den Vormittag unter Ruf-Nummer: 0152 21051116
    der Gemeinde Amtsberg                                                                  einen Termin vereinbaren, der außerhalb der Pausenzeiten liegt.
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt in seiner Sitzung am
       21.06.2021 gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO den Jahresabschluss                         Hofmann, Bibliothek
       2014 der Gemeinde Amtsberg auf der Grundlage der Prüfung des
       Jahresabschlusses 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
       Rödl & Partner GmbH gemäß § 104 SächsGemO fest.
    2. Eine Verrechnung gemäß § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO des Fehl-                                              Straßensperrung
       betrages von 74.375,97 EUR erfolgt nicht.
    3. Der Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wird
                                                                                           Im Ortsteil Dittersdorf wird der Bahnübergang vom 28.06.2021 bis zum
       zur Kenntnis genommen.
                                                                                           06.08.2021 zur Realisierung des Chemnitzer-Modells vollgesperrt. Die
                                                                                           Bushaltestelle Bahnhof Dittersdorf entfällt ersatzlos.
                                                                                           Bitte nutzen Sie die Umleitung.

    Krause                                                                                 n Hinweis zum Busverkehr RVE:
    Bürgermeister
                                                                                           Vollsperrung Bahnhofstraße
                                                                                           vsl Dauer von Montag, 28.06.21 bis 06.08.21
                                                                                           Linie: 208 235 361
                     Hinweis zu den Elternbeiträgen
                                                                                           •   Aufgrund von Ausbauarbeiten in Dittersdorf am Bahnhof ist die
      Sehr geehrte Eltern,                                                                     Bahnhofstraße voll gesperrt.
      die Abrechnung der Elternbeiträge und der Getränkeversorgung                         •   Zeitraum: Montag, 28.06.2021, Betriebsbeginn bis vsl 06.08.2021
      während der pandemiebedingten Schließzeiten der Kindertages-                         •   Linien 208 und 235(Fahrten Einsiedel):
      einrichtungen wird bis zum 31.08.2021 erfolgen und Ihnen mit den                     •   Die Linien werden zwischen den Haltestellen Dittersdorf, Gemeinde-
      entsprechenden Bescheiden bekannt gegeben.                                               verwaltung und Einsiedel, Brauerei über Kemtau – B95 Burkhardts-
                                                                                               dorf – Eibenberger Allee und Eibenberg umgeleitet. Gegenrichtung
      Triller, Hauptamt                                                                        analog.
                                                                                           •   Die Haltestelle Dittersdorf, Bahnhof entfällt ersatzlos
                                                                                           •   Die Haltestellen Kemtau, B180 sowie Kemtau, Schule werden zu-
                                                                                               sätzlich durch beide Linien bedient.
      Impressum:                                                                           •   Die Linie 208 bedient zusätzlich die Haltestelle Burkhardtsdorf,
      Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio             Siedlung, um eine Umsteigeverbindung zur Linie 210 herzustellen.
      Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizie-   •   Es treten dadurch Umleitungsfahrpläne für die Linien 208, 235 und
      renden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler         239 in Kraft
                                                                                           •   Linie 361: (Fahrten über Kemtau)
      wird keine Haftung übernommen.
                                                                                           •   Die Haltestellen Burkhardtsdorf, Ortseingang,/Kemtau, Schule/
      Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen
                                                                                               Kemtau, B180 sowie Dittersdorf, Bahnhof entfallen ersatzlos
      Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-
                                                                                           •   Es gilt weiterhin der Umleitungsfahrplan vom 29.05.21.
      Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100.
      Es gilt die Anzeigenpreisliste von 2020.                                             n Hinweise des VMS:
      Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf,               SEV Chemnitz – Aue: Ab 26.6.21 Änderung Umleitungsfahrplan
C     Gottfried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100,                                 Dittersdorf – Aufgrund der Veränderung der Baustellensituation im Zwö-
M
Y
K
      E-Mail: info@riedel-verlag.de                                                        nitztal muss ab Sonnabend, 26. Juni 2021 der Fahrplan der Linie 524 an-
                                                                                           gepasst werden. Die Bauarbeiten am Bahnübergang in Kemtau sind be-
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
4 Amtsberger Anzeiger                                                                                                    5. Juli 2021

                                              Informationen der Gemeindeverwaltung

endet, dafür beginnen die Arbeiten
am Bahnübergang in Dittersdorf.
Die SEV-Linie 524 verkehrt dabei als
Ringverkehr      zweistündlich    von
Chemnitz, TU Campus über Einsiedel
/ Umleitung Eibenberg nach Burk-
hardtsdorf und umsteigefrei direkt
weiter über Kemtau, Dittersdorf und
die B174 wieder zurück nach Chem-
nitz zum TU Campus.
Die Gegenrichtung erfolgt analog in
umgekehrter Richtung. Somit sind di-
rekte umsteigefreie Fahrten z.B. von
Kemtau nach Einsiedel über Burk-
hardtsdorf möglich. Auch gelangt
man in beiden Fahrtrichtungen immer
wieder direkt ohne Umstieg nach
Chemnitz zum TU Campus. Die Hal-
testelle Dittersdorf, Bahnhof kann
aufgrund der Sperrung nicht angefah-
ren werden, ersatzweise wird an der
Haltestelle Dittersdorf, Gemeindever-
waltung gehalten. Der Abschnitt
Burkhardtsdorf - Thalheim entfällt
während des Umleitungsfahrplanes.
Die Einzelfahrten der SEV-Linie 361
über Einsiedel verkehren ebenfalls
über die Umleitung Eibenberg. Die
Haltestellen Burkhardtsdorf Ortsaus-
gang, Kemtau Schule, Kemtau B180
und Dittersdorf Bahnhof werden von
der Linie 361 nicht angefahren.
Die Linien 208 und 235 der RVE wer-
den über Kemtau, Burkhardtsdorf
und Eibenberg umgeleitet und halten
dabei zusätzlich an den Haltestellen
Kemtau, B180 und Kemtau, Schule
und bieten damit zusätzlich direkte
Fahrtmöglichkeiten zwischen Kemtau
und Einsiedel. Die Linie 208 hält wei-
terhin zusätzlich an der Haltestelle
Burkhardtsdorf, Siedlung und hat dort
Anschluss zur Linie 210 von und nach
Chemnitz.

                                  Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg
     gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen
                                  und über das Anbringen von Hausnummern

               Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
§ 11 Geltungsbereich                                                       Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen
§ 12 Begriffsbestimmungen                                        § 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen
                                                                 § 14 Abbrennen von offenen Feuern
                Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
§   13   Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                     Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§   14   Tierhaltung                                             § 15 Hausnummern
§   15   Verbot von Verunreinigungen
§   16   Taubenfütterungsverbot                                                   Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
                                                                 § 16 Zulassung von Ausnahmen
           Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen            § 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Schutz der Nachtruhe                                        § 18 Inkrafttreten
§ 18 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
     Musikinstrumenten u. ä.                                                              Polizeiverordnung
§ 19 Lärm aus Veranstaltungsstätten                              gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz
§ 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten                       vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von
§ 11 Haus- und Gartenarbeiten                                    Hausnummern. Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1     C
                                                                                                                                        M
§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen             des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fas-    Y
                                                                                                                                        K
     Abfallbehältern                                             sung der Neubekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
5. Juli 2021                                                                                                                  Amtsberger Anzeiger 5

                                                     Informationen der Gemeindeverwaltung

    S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezem-        (5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des
    ber 2013 (SächsGVBl. S. 890), wird durch den Beschluss des Gemein-               Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (Säch-
    derates vom 25. Februar 2019 verordnet:                                          sABG) bleiben von dieser Regelung unberührt.

                     Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen                                             § 6 Taubenfütterungsverbot
                             § 1 Geltungsbereich                                 Tauben dürfen im Gemeindegebiet auf öffentlichen Straßen, öffentlichen
    Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Amtsberg.       Plätzen und Anlagen nicht gefüttert werden.

                          § 2 Begriffsbestimmungen                                              Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen
    (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öf-                               § 7 Schutz der Nachtruhe
        fentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher        (1)   Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser
        öffentlicher Verkehr stattfindet.                                              Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als
    (2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbeson-               nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
        dere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölke-       (2)   Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot
        rung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen.               des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die
        Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch                   Durchführung der Veranstaltungen/Arbeiten während der Nacht er-
        Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.               fordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine be-
                                                                                       hördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehör-
                 Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten                             de über die Zulassung der Ausnahme.
             § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                   (3)   Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
    (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die                sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
        weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis                 (SächsSFG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
        auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flä-              § 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
        chen im Sinne des § 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, ver-                                 Musikinstrumenten u.ä.
        boten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zu-    (1)   Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,
        gelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, An-                 Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakusti-
        schlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür              sche Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass
        zugelassener Flächen.                                                          andere nicht unzumutbar belästigt werden.
    (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregel-         (2)   Abs. 1 gilt nicht:
        ten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen             a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien
        und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes                    und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch ent-
        oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen-                  sprechen,
        verkehrs nicht zu befürchten ist.                                              b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.
    (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), der Stra-         (3)   Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat
        ßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Rechte Privater an ihrem Ei-               Sachsen (SächsSFG), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
        gentum bleiben von dieser Regelung unberührt.                                  (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unbe-
                                                                                       rührt.
                                 § 4 Tierhaltung
    (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere                        § 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten
        oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden.                       (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungs-
    (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentli-        stätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang
        chen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsper-            bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm
        son frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Per-       nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden.
        son, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum              Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
        Führen des Tieres körperlich in der Lage ist.                            (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für
    (3) Auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen sind            die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versamm-
        innerhalb der geschlossenen Ortslage Hunde an der Leine zu führen.           lungsräumen.
    Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen                    (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat
        Maulkorb tragen.                                                             Sachsen (SächsSFG), des Sächsischen Gaststättengesetzes
    (4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie ande-            (SächsGastG), des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVer-
        rer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten       sammlG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie des Bun-
        Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen                 des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazu ergange-
        Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen.                                         nen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
    (5) § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 121 des Gesetzes über
        Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie das Gesetz zum Schutz der                            § 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten
        Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) sowie der Ver-            (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als
        ordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durch-             50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von
        führung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährli-               20.30 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden. Ausgenommen hier-
        chen Hunden (DVOGefHundG) bleiben von dieser Regelung unbe-                  von ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb der ortsansässigen
        rührt.                                                                       Sportvereine, für diesen Zweck wird eine Nutzungsdauer bis 21.30
                                                                                     Uhr gestattet.
                           § 5 Verbot von Verunreinigungen                       (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltun-
    (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen             gen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kin-
        i. S. v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre         derkrippen sowie Kinder bis zum vollendeten dreizehnten Lebens-
        Tiere verunreinigen zu lassen.                                               jahr. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet,
    (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen        besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu neh-
        Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.                             men
    (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigun-        (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat
        gen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.          Sachsen (SächsSFG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) so-
C
M   (4) In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist das          wie des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der da-
Y
K       Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außer-                zu erlassenen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
        halb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse verboten.                bleiben von dieser Regelung unberührt.
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
6 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                  5. Juli 2021

                                                 Informationen der Gemeindeverwaltung

                    § 11 Haus- und Gartenarbeiten                               ten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören,       (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus ein-
    dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht durchgeführt           nummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder
    werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbe-           sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe
    sondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsge-               von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Ge-
    räten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das               bäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder,
    Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä..          wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Ge-
(2) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),             bäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen
    des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen                  Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zu-
    (SächsSFG) sowie Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung                  rückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang an-
    (32. BImSchV) bleiben von dieser Regelung unberührt.                        gebracht werden.
                                                                            (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,
               § 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und                       soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
                          sonstigen Abfallbehältern                             geboten ist.
(1)   Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter
      (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis                     Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
      08.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet.                                    § 16 Zulassung von Ausnahmen
(2)   Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf     Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Orts-
      oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.                         polizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverord-
(3)   Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen   nung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen ent-
      Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere     gegenstehen.
      das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefal-                              § 17 Ordnungswidrigkeiten
      lenen Abfällen ist untersagt.                                         (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des
(4)   Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat       Freistaates Sachsen (SächsPolG) handelt, wer vorsätzlich oder fahr-
      Sachsen (SächsSFG), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes                   lässig
      (BImSchG) und der dazu ergangenen Verordnungen, des Kreislauf-            1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flä-
      wirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft            chen beschriftet oder bemalt,
      und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben               2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere
      von dieser Regelung unberührt.                                                Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,
                                                                                3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen
            Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen                            Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herum-
           § 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche                          laufen,
                          Beeinträchtigungen                                    4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint
(1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt                 ist bzw. einen Maulkorb trägt,
    a) aggressiv zu betteln, aggressives Betteln liegt bei besonders            5. entgegen § 4 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspoli-
        aufdringlichem Betteln vor, z. B. wenn der Bettler dem Passan-              zeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
        ten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen            6. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen
        oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn            Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält,
        der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will,                 7. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigun-
    b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw.                     gen nicht unverzüglich entfernt,
        Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z. B. besondere Auf-              8. entgegen § 5 Abs. 4 Gegenstände außerhalb der zur Verfügung
        dringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den                 gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert,
        Weg stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen,           9. entgegen § 6 Tauben füttert,
    c) die Notdurft zu verrichten.                                              10. entgegen § 7 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach
(2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Sächsi-                 § 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unver-
    schen Wassergesetzes (SächsWG), des Kreislaufwirtschaftsgeset-                  meidbar stört,
    zes(KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Boden-            11. entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikin-
    schutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben von dieser Rege-                 strumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzu-
    lung unberührt.                                                                 mutbar belästigt werden,
                                                                                12. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versamm-
                      § 14 Abbrennen offener Feuer                                  lungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspo-              unzumutbar belästigt werden,
    lizeibehörde erforderlich. Ausgenommen davon sind Lager-, Grill-            13. entgegen § 10 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt,
    und Kochfeuer bis zu einer Grundfläche von 0,75 m2 und 1 m Auf-             14. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe
    schichthöhe . Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keinerlei             anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00
    Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen.                         Uhr durchführt,
(2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden            15. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis
    werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen                   08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Wertstoffe in die dafür
    nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trocken-                vorgesehenen Behälter einwirft,
    heit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines         16. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegen-
    Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.                                 stände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,
(3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWfG), des              17. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in
    Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (Säch-                   Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemei-
    sABG), der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV), des Waldgeset-                nen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,
    zes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG), des Bundes-Immissi-             18. entgegen § 13 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw.
    onsschutzgesetzes (BImschG) und der dazu erlassenen Verordnun-                  Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als
    gen werden von dieser Regelung nicht berührt.                                   unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet,
                                                                                19. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine
            Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern                                 Erlaubnis besitzt,
                                                                                                                                                       C
                        § 15 Hausnummern                                        20. entgegen § 15 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit      M
                                                                                                                                                       Y
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag,                    den festgesetzten Hausnummern versieht,                            K

    an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetz-             21. entgegen § 15 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
5. Juli 2021                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 7

                                                   Informationen der Gemeindeverwaltung

            unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend           gen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum
            § 16 Abs. 2 anbringt.                                               Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen
    (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 16 zugelassen wor-       von Hausnummern vom 22. April 2009 außer Kraft.
        den ist.
    (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Polizeigesetzes     Amtsberg, den 26. Februar 2019
        des Freistaates Sachsen (SächsPolG) und § 17 Abs. 1 und 2 des Ge-
        setzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von       Ortspolizeibehörde
        mindestens 5,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro und bei fahrläs-
        sigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 Euro geahndet wer-
        den.

                                 § 18 Inkrafttreten
    (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01. April 2019 in Kraft.            Krause,
    (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg ge-   Bürgermeister

       Bekanntmachungsvermerk
       Die Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beein-
       trächtigungen und über das Anbringen von Hausnummern wurde im „Amtsberger Amtsblatt“ am 28.02.2019 öffentlich bekannt gemacht.

       Krause, Bürgermeister

                        Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen

                     Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2020 der Gemeinde Amtsberg
    1.     Kindertageseinrichtungen                                          1.3      Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
    1.1    Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat         1.3.1    Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
           (Jahresdurchschnitt)
                                                                                                                  Aufwendungen in €
                      Krippe 9 h Kindergarten 9 h      Hort 6 h Hort 7,5 h
                      in €       in € (deklaratorisch) in €     in €         Abschreibungen                                 28.039,46

    erforderliche                                                            Zinsen                                          1.219,65
    Personalkosten    1.087,33       1453,06          244,65    305,81
                                                                             Miete                                                   –
    erforderliche
    Sachkosten        1.234,36       1197,65          152,73    165,91       gesamt                                         29.259,11

    erforderliche
    Personal- und                                                            1.3.2    Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
    Sachkosten        1.321,69       11550,71         297,38    371,72
                                                                                              Krippe 9 h Kindergarten 9 h      Hort 6 h Hort 7,5 h
                                                                                              in €       in € (deklaratorisch) in €     in €
    1.2    Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
           (Jahresdurchschnitt)                                              Gesamtauf-
                                                                             wendungen je
                      Krippe 9 h Kindergarten 9 h      Hort 6 h Hort 7,5 h   Platz und
                      in €       in € (deklaratorisch) in €     in €         Monat              254,22        105,93            57,20     71,50

    Landes-
    zuschuss           246,50         246,50           164,33   205,41       Amtsberg, 23.06.2021

    Elternbeitrag
    (ungekürzt)        240,00         130,00           168,00   185,00

    Gemeinde
    (inkl. Eigenanteil                                                       Krause,
    freier Träger)     835,19         174,21           165,05   181,31       Bürgermeister

                                 Weitere Informationen unter www.amtsberg.eu
C
M
Y
K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
8 Amtsberger Anzeiger                                                                                                        5. Juli 2021

    Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte                                       Wir gratulieren
            öffentliche Bekanntmachungen
                                                                                                Geburten
    Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des                    n Amtsberg OT Weißbach
    Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Amtsberg                       20.05.2021 Laura Dietz – Eltern: Frau Anja und Eric Dietz

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amtsberg vom             n Amtsberg OT Dittersdorf
                                                                       13.06.2021 Matea Herta Heyne – Mutter: Frau Patrizia Hunger
21.06.2021 wurde folgender Beschluss zur Feststellung des Jahresab-
schlusses 2014 gefasst:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt gemäß § 88c Abs. 2
   SächsGemO den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Amtsberg
                                                                       gemeldete Jubiläen vom 09.06.2021 bis 09.08.2021
   auf der Grundlage der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch
   die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH gemäß       n Amtsberg OT Dittersdorf
   § 104 SächsGemO mit folgenden Werten fest:                          08.07.1930 91. Geburtstag       Frau    Hannelore Herbst
                                                                       11.07.1937 84. Geburtstag       Frau    Helga Ute
in der Ergebnisrechnung mit                                            11.07.1949 72. Geburtstag       Frau    Elke Viertel
– der Summe der ordentlichen Erträge von             4.912.355,25 €    12.07.1938 83. Geburtstag       Herrn   Johannes Schmalfuß
– der Summe der ordentlichen Aufwendungen von        5.165.548,83 €    17.07.1945 76. Geburtstag       Herrn   Bernd Borrmann
– einem ordentlichen Jahresergebnis von              - 253.193,58 €    19.07.1944 77. Geburtstag       Frau    Helga Horwath
                                                                       01.08.1938 83. Geburtstag       Frau    Helga Finke
–   der Summe der außerordentlichen Erträge von        412.857,87 €    01.08.1941 80. Geburtstag       Herrn   Karl-Jürgen Meyer
–   der Summe der außerordentlichen Aufwendungen
    von                                               234.040,26 €     n Amtsberg OT Weißbach
–   einem Sonderergebnis von                          178.817,61 €     09.07.1941 80. Geburtstag       Herrn   Lothar Ehnert
–   einem Gesamtergebnis von                          - 74.375,97 €    13.07.1951 70. Geburtstag       Herrn   Joachim List
                                                                       14.07.1937 84. Geburtstag       Frau    Erika Philipp
in der Finanzrechnung mit                                              26.07.1938 83. Geburtstag       Frau    Annelise Damm
– Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung von      45.467,73 €    26.07.1937 84. Geburtstag       Frau    Hanni Hartleb
– Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von     44.688,88 €    30.07.1942 79. Geburtstag       Herrn   Rudi Gerlach
– Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von - 104.000,00 €    01.08.1931 90. Geburtstag       Frau    Alinda Thierig
– Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um            22.238,05 €    04.08.1944 77. Geburtstag       Frau    Margit Landgraf

in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit                                  n Amtsberg OT Schlößchen
– Bilanzsumme 20.853.551,98 €                                          07.07.1940 81. Geburtstag       Frau    Brigitte Schubert
                                                                       11.07.1943 78. Geburtstag       Frau    Christa Weiße
davon entfallen auf der Aktivseite auf                                 16.07.1942 79. Geburtstag       Herrn   Frank Zingler
– das Anlagevermögen         20.259.543,64 €                           04.08.1941 80. Geburtstag       Herrn   Lutz Hildebrandt
– das Umlaufvermögen                                   593.169,86 €
– darunter der Bestand an liquiden Vermögen von         37.199,96 €
– aktive Rechnungsabgrenzungsposten                        838,48 €
                                                                       Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich
                                                                                und wünschen alles Gute.
davon entfallen auf der Passivseite auf
– das Basiskapital                                   4.875.567,03 €
– Rücklagen                                                     –€
– die Sonderposten                                   7.442.878,14 €
– die Rückstellungen                                 1.765.075,97 €
– die Verbindlichkeiten                              6.844.406,81 €
– die passiven Rechnungsabgrenzungsposten                       –€

2. Eine Verrechnung gemäß § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO des Fehl-
   betrages von 74.375,97 EUR erfolgt nicht.

3. Der Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wird
   zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 88c Abs. 3 S. 1 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe
des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2014 der Gemeinde Amtsberg für das Haushaltsjahr 2014.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Jahresabschluss in
elektronischen Form gemäß § 88c Abs. 3 S. 2 SächsGemO auf der Inter-
netseite der Gemeinde Amtsberg unter https://www.amtsberg.eu/ge-
meinde/?content=170&pkat=186 Zur Verfügung steht. Der Jahresab-
schluss 2014 wurde unter der Ausnahmeregelung des § 88 Abs. 5
SächsGemO erstellt.

Amtsberg, 24.06.2021

                                                                                                                                            C
                                                                                                                                            M
Krause                                                                                                                                      Y
                                                                                                                                            K
Bürgermeister
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
5. Juli 2021                                                                              Amtsberger Anzeiger 9

                                             Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                             Lernen im Grünen
      Fische Luft und Sonne, was kann schöner sein? Bei den hochsom-
      merlichen Temperaturen war es im Klassenzimmer kaum auszuhal-
      ten. So verlegte die Klasse 2a kurzerhand ihren Unterricht nach drau-
      ßen.
      Zimmermann, Grundschule

C
M
Y
K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
10 Amtsberger Anzeiger                                                    5. Juli 2021

                         Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                                                                                         C
                                                                                         M
                                                                                         Y
                                                                                         K
5. Juli 2021                                                    Amtsberger Anzeiger 11

                   Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

C
M
Y
K
12 Amtsberger Anzeiger                                                    5. Juli 2021

                         Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule

                                                                                         C
                                                                                         M
                                                                                         Y
                                                                                         K
5. Juli 2021                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 13

                                                                Vereinsnachrichten

            Neues vom SV Blau-Weiß Schlößchen e. V.                                               An ALLE Wanderfreunde!
    Endlich gibt es wieder belebte Bilder von unserem Sportplatz! Wir dür-    wir treffen uns zu unserer nächsten Wanderung am Samstag, dem
    fen wieder trainieren, am Anfang zwar noch unter scharfen Hygienevor-     17.07.2021 um 09.00 Uhr an der Sporthalle Dittersdorf.
    schriften, aber wenigstens zum Duschen dürfen wir das Vereinsheim         Fahren dann gemeinsam nach Frankenberg und wandern Richtung
    wieder benutzen. Leider geht die Planung von Spielen nicht so schnell,    Sachsenburg durch das Zschopautal nach Krumbach zur „Wasser-
    so dass leider auch das Kirmesturnier nicht zustande gekommen ist. Im-    schänke“, wo wir zum Mittagessen einkehren. Danach geht es mit der
    merhin hatten wir am 25.06.2021 das erste Spiel der Saison. Das Ergeb-    „Anna-Fähre“ über die Zschopau zurück zum Parkplatz.
    nis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
    Bleibt uns nur die Hoffnung, dass die Lage sich weiter entspannt, so      Streckenlänge: ca. 9 km (leichter Weg)
    dass wir wieder zum regelmäßigen Spielbetrieb übergehen können.
    Im Modellbau werden wir ebenfalls versuchen eine Ausstellung zu orga-     „Gut Fuß“
    nisieren, aber auch hier ist Vorbereitungszeit notwendig. Nähere Infor-
    mationen gibt es hier oder auf unserer Facebookseite.                     Vorschau:
    Wer bei uns mitmachen möchte: Die Fußballer treffen sich mittwochs        Augustwanderung findet gleichzeitig zur „Erzgebirgischen Liedertour“
    18:00 Uhr, die Tischtennisspieler montags am Sportplatz Schlösschen       statt. Termin ist der 15.08.2021 um 09.30 Uhr, Treffpunkt Parkplatz
    (Anmeldungen und Infos über Lars Bräuer, 0174/38 27 603); die Modell-     Stadthalle Marienberg (Rucksackverpflegung)
    bauer am 3. Donnerstag im Monat (evtl. am 15.07.2021) 19:00 Uhr im        Gesamtstrecke: ca. 12,5 km (individuelle Abkürzungen sind möglich)
    „Schlösschen“. Bei Interesse einfach mal vorbeikommen.
                                                                              Die Wanderleitung
    Euer SV Blau-Weiß Schlößchen e. V.                                        Inge Klemm

                                                                                                   SOCCER CITY –
                                                                                   das innovative Fußball-Ferien-Camp in Pockau
                                                                              Noch freie Plätze für 14- bis 16jährige Jugendliche
                                                                              Vom 8. bis 14. August findet die zehnte Auflage
                                                                              des internationalen Fußball-Camps SOCCER
                                                                              CITY im Pockauer Flöhatal-Stadion statt.
                     Was sonst noch interresiert                              Das Trainingslager richtet sich an Jugendliche mit
                                                                              Spaß am Kicken, egal ob als Hobby- oder Vereins-
                                                                              spieler. Die Trainingsgruppen werden nach Alter
                                                                              und dem individuellen Leistungsniveau eingeteilt.
                                                                              Zum Training steht u. a. ein Übungsleiter-Team der
                                                                              „Chicago Eagles“ aus den USA zur Verfügung, dass während des ge-
                                                                              samten Camps mit den besten Tricks und tollen Methoden für perfekte
                                                                              Trainingsatmosphäre sorgen wird.
                                                                              Neben den Übungseinheiten sind auch Workshops, ein Abendpro-
                                                                              gramm mit Live-Band, Freundschaftsspiele, viele Team-Einheiten und
                                                                              der legendäre SOCCER CITY Cup geplant.

                                                                              Lokaler Veranstalter ist jze:sports, die missionarische Sportarbeit der
                                                                              freien evangelischen Gemeinde in Marienberg.

                                                                              SOCCER CITY wurde 2012 vom Sächsischen Innenminister mit einem
                                                                              „Stern des Sports“ als eines der innovativsten Sportprojekte Sachsens
                                                                              ausgezeichnet.
C
M

                                                                              n Anmeldungen sind online über www.soccer-city.org
Y
K

                                                                                oder telefonisch unter (0 37 35) 60 86 222 möglich.
14 Amtsberger Anzeiger                        5. Juli 2021

                         Vereinsnachrichten

                                                             C
                                                             M
                                                             Y
                                                             K
5. Juli 2021                        Amtsberger Anzeiger 15

                   Vereinsnachrichten

C
M
Y
K
16 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                 5. Juli 2021

                                                            Vereinsnachrichten

             Reit- und Fahrturnier Weißbach – Auch in diesem Jahr ein Turnier unter Coronabedingungen
                                                                          Aber auch wir müssen uns an bestimmte Re-
                                                                          geln halten. So müssen wir die Hygienevor-
                                                                          schriften einhalten und die Kontaktnachver-
                                                                          folgung gewährleisten. Aufgrund der niedri-
                                                                          gen Inzidenz (unter 35) entfällt nach derzeiti-
                                                                          gen Stand jedoch die Testpflicht.
                                                                          Besonders freuen wir uns, dass nach aktuel-
                                                                          lem Stand, auch unser Reiterball im Festzelt
                                                                          wieder stattfinden darf. Aber auch hier sind
                                                                          die Einhaltung der Hygieneregeln und die
                                                                          Kontaktnachverfolgung zur gewährleisten.
                                                                          Um die Kontaktnachverfolgung und am Ein-
                                                                          gang einen schnelleren Ablauf zu gewährleisten, werden wir auf unserer
                                                                          Homepage ein entsprechendes Formular hochladen. Wir bitten alle Be-
                                                                          sucher der Tagesveranstaltungen und des Reiterballs, wenn möglich,
                                                                          dieses Formular bereits im Vorfeld auszudrucken und ausgefüllt mitzu-
                                                                          bringen.

                                                                          Sollte es aufgrund steigender Zahlen wieder zu Verschärfungen der Re-
                                                                          geln kommen, werden wir auch darüber auf unserer Homepage infor-
                                                                          mieren. Wir sind jedoch optimistisch und freuen uns auf ein sportlich fai-
                                                                          res Wochenende auf der Reitanlage am Filialweg in Weißbach und hof-
                                                                          fen, dass wir viele Zuschauer bei uns begrüßen dürfen.

                                                                          Am Freitag ab Mittag finden bereits die ersten Dressurprüfungen auf
                                                                          dem Sandplatz statt.

                                                                          Samstag und Sonntag beginnen ca. 8 Uhr die verschiedenen Dressur-,
                                                                          Spring- und Fahrprüfungen. Besonderes Highlight sind die Geländefahr-
                                                                          prüfungen am Samstagnachmittag in der Nähe des Biotops in Weiß-
                                                                          bach.

                                                                          Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt.

                                                                          n Programm
                                                                          Freitag: ca. 13 Uhr Dressurprüfungen für junge Pferde
                                                                          Samstag: ca. 8 Uhr verschiedene Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen
Auch in diesem Jahr war wieder lange Zeit ungewiss, ob unser traditio-             ca. 13.30 Uhr Geländefahrprüfungen in der Nähe des
nelles Reit- und Fahrturnier in Weißbach aufgrund der aktuellen Situa-             Biotops in Weißbach
tion stattfinden darf.                                                             ab 20 Uhr Disco im Bierzelt
Nach aktuellem Stand und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, freu-        Sonntag: ca. 8 Uhr verschiedene Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen
en wir uns mitzuteilen, dass unser Reit- und Fahrturnier in diesem Jahr
fast ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann und so haben wir       Der genaue Ablaufplan und weitere Informationen stehen auf unserer
mit den Vorbereitungen begonnen.                                          Homepage www.ruf-weissbach.de zur Verfügung.

                                                                             Liebe Amtsberger und „Leuchtende Steine“-Fans,
                                                                          wir, der Cultura e.V. haben wieder lang gewartet, müssen aber nun mit-
                                                                          teilen, dass es uns nicht möglich ist, am 2. und 3. Juli ein „Leuchtende
                                                                          Steine“ OpenAir durchzuführen. Wir freuen uns alle über die Lockerun-
                                                                          gen, welche nun auch im Erzgebirgskreis eingetreten sind. Auch Veran-
                                                                          staltungen sind mit Hygienekonzept und Testpflicht möglich. Derzeit
                                                                          bleibt aber die Abstandsregel oder an jenen Orten, wo diese nicht einge-
                                                                          halten werden kann, die Maskenpflicht. Das können und wollen wir bei
                                                                          einer fröhlichen Feier und unserem Leuchtende Steine Flair nicht umset-
                                                                          zen. Hinzu kommen erheblich höhere logistische Aufwendungen. Selbst
                                                                          wenn in einer neuen Verordnung die Maskenpflicht entfällt, fehlt uns
                                                                          dann die Vorbereitungszeit für unser Event. Bestellungen für Technik,
                                                                          Toiletten, Bühne etc. können wir nicht auf Eventualitäten aufgeben. Das
                                                                          finanzielle Risiko ist für den Verein leider zu hoch.
                                                                          Im Hintergrund sind wir aber am Arbeiten, um ggf. einige Wochen später
                                                                          ein kleineres Event im Steinbruch zu organisieren, sofern abzusehen ist,
                                                                          dass weitere Erleichterungen eintreten. Hierzu werden wir Euch zeitnah
                                                                          informieren. Für 2022 sind wir auch schon in der Vorbereitung. Als Ter-
                                                                          min haben wir den 08./09.07.2022 vorgesehen. Wir hoffen wir sehen uns        C
                                                                                                                                                       M
                                                                          zeitnah wieder und freuen uns schon sehnsüchtig auf das nächste              Y
                                                                                                                                                       K
                                                                          „Leuchtende Steine“ OpenAir und Euer Erscheinen.              Cultura e.V.
5. Juli 2021                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 17

                                                                  Kirchennachrichten

           Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-                                    Landeskirchliche Gemeinschaft Weißbach
               Methodistische Kirche Dittersdorf,
           Christuskirche, Dittersdorfer Straße 32 und                      Sonntag, 27. Juni 2021       09:30 Uhr      Gemeinschaftsstunde
           Weißbach, Kreuzkapelle, Hauptstraße 43 b                         Dienstag, 29. Juni 2021      19:30 Uhr      Gebetskreis
                                                                            Freitag, 2. Juli 2021        18:30 Uhr      Jugendkreis
    Sonntag, 04.07.2021                                                     Dienstag, 6. Juli 2021       19:30 Uhr      Bibelstunde (Apg 16,23–40)
    09:30 Uhr    Bezirksgottesdienst in Weißbach
                                                                            Freitag, 9. Juli 2021        18:30 Uhr      Jugendkreis
    Sonntag, 11.07.2021
    10:00 Uhr    Familiengottesdienst auf dem Taubenstein in Dittersdorf    Samstag, 10. Juli 2021       14:00 Uhr      Jungschar
                                                                            Sonntag, 11. Juli 2021       09:30 Uhr      Kinderstunde
    Dienstag, 13.07.2021
    19:00 Uhr     Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf             Sonntag, 11. Juli 2021       16:30 Uhr      Gemeinschaftsstunde

    Mittwoch, 14.07.2021                                                    Dienstag, 13. Juli 2021      19:30 Uhr      Gebetskreis
    19:30 Uhr    Bibelgespräch in Dittersdorf                               Freitag, 16. Juli 2021       18:30 Uhr      Jugendkreis
    Sonntag, 18.07.2021                                                     Sonntag, 18. Juli 2021       10:00 Uhr      Bezirksseminar in
    09:30 Uhr    Bezirksgottesdienst in Weißbach                                                                        Krumhermersdorf
    Sonntag, 25.07.2021                                                     Montag, 19. Juli 2021        19:30 Uhr      Frauentreff
    09:30 Uhr    Bezirksgottesdienst in Weißbach                            Dienstag, 20. Juli 2021      19:30 Uhr      Bibelstunde (Apg 23,1–11)
    Dienstag, 27.07.2021                                                    Freitag, 23. Juli 2021       18:30 Uhr      Jugendkreis
    19:00 Uhr     Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf
                                                                            Samstag, 24. Juli 2021       14:00 Uhr      Jungschar
    Sonntag, 01.08.2021                                                     Sonntag, 25. Juli 2021       09:30 Uhr      Kinderstunde
    09:30 Uhr    Bezirksgottesdienst mit der Feier des Heiligen
                 Abendmahls                                                 Sonntag, 25. Juli 2021       16:30 Uhr      Gemeinschaftsstunde
                                                                            Dienstag, 27. Juli 2021      19:30 Uhr      Gebetskreis
    Dienstag, 10.08.2021
    19:00 Uhr     Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf             Freitag, 30. Juli 2021       18:30 Uhr      Jugendkreis
                                                                            Dienstag, 3. August 2021 19:30 Uhr          Bibelstunde (Apg 28,17–31)
                                                                            Freitag, 6. August 2021      18:30 Uhr      Jugendkreis
      Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dittersdorf                     Samstag, 7. August 2021 14:00 Uhr           Jungschar
      Pfarramt Dittersdorf, Kirchsteig 2, 09439 Amtsberg                    Sonntag, 8. August 2021      09:30 Uhr      Kinderstunde
                                                                            Sonntag, 8. August 2021      16:30 Uhr      Gemeinschaftsstunde
    Sonntag, den 11. Juli
    10.00 Uhr    Gottesdienst und Kindergottesdienst
                                                                            Monatsspruch für den Juli:
    Montag, den 12. Juli
                                                                                Gott ist nicht ferne von einem jeden unter uns, denn in ihm leben,
    19.30 Uhr    Frauentreff
                                                                                weben und sind wir.                                     Apg 17,27.28
    Sonntag, den 18. Juli
    08.30 Uhr    Abendmahlsgottesdienst
    Sonntag, den 25. Juli                                                     Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Weißbach
    10.00 Uhr    Gottesdienst und Kindergottesdienst
    Sonntag, den 01. August                                                 Kirchennachrichten Juli 2021
    10.00 Uhr    Gottesdienst
                                                                            04. Juli       09.30 Uhr     Jubelkonfirmation
    Sonntag, den 08. August                                                                09.30 Uhr     Kindergottesdienst
    10.00 Uhr    Gottesdienst und Kindergottesdienst                                       14.00 Uhr     Jubelkonfirmation

                                                                            11. Juli       08.30 Uhr     Gottesdienst

                                                                            18. Juli       10.00 Uhr     Abendmahlsgottesdienst mit Taufe
                                                                                           10.00 Uhr     Kindergottesdienst

                                                                            25. Juli       09.30 Uhr     Gottesdienst mit Pfr. Gläser

                                                                            01. August     09.30 Uhr     Gottesdienst mit Pfr. Gläser
                                                                                           09.30 Uhr     Kindergottesdienst

                                                                            08. August     09.30 Uhr     Gottesdienst mit Falko Feiereis

C
M
Y
K
Sie können auch lesen