Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
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Amtsberger Anzeiger Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Jahrgang 2021 Montag, den 5. Juli 2021 Ausgabe Juli 2021 C M Y K Redaktionsschluss August-Ausgabe: 30.07.2021 • Erscheinungstermin August-Ausgabe: 09.08.2021
2 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Informationen des Informationen des Bürgermeisters Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Informationen der Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . 3–7 Corona Planung Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte Neue Kita Weißbach öffentliche Bekanntmachungen . 7–8 Der Freistaat hat mit Wirkung vom 01.07.2021 ei- ne neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Das Ingenieurbüro Weiße hat in der Sitzung des Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Diese beinhaltet weitere Erleichterungen, insbe- Gemeinderates Juni den derzeitigen Planungs- Aus den Kindertagesstätten sondere bei einer Inzidenz von unter 10. Da dies stand, inkl. einer Kostenschätzung vorgetragen. und Grundschule . . . . . . . . . . . 9–12 auch stabil derzeit im Erzgebirgskreis unterschrit- Geplant ist eine Kita für ca. 150 Kinder (30 Krippe, ten, wird sind diese Erleichterungen hoffentlich 60 Kiga, 60 Hort) am Standort der ehem. Mittel- Was sonst noch langfristig gültig. interresiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 schule. Die Kosten belaufen sich derzeit geschätzt auf ca. 5.0 Mio.€. Der Abriss des Altgebäudes Vereinsnachrichten . . . . . . . . 13–16 Hier ein Auszug aus den näheren noch nicht inbegriffen. Wir werden mit diesen Un- Informationen (Quelle: sachsen.de): terlagen die Fördermittelbehörde in Kenntnis set- Kirchennachrichten . . . . . . . . . . . 17 Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue zen und die Möglichkeiten der Förderung in den Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und nächsten Jahren ausloten. Für die Gemeinde ist die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letz- ein Gesamtfördersatz von 70 bis 75 Prozent nötig, Öffnungszeiten teren Regelungen entsprechen dabei weitgehend um das Projekt stemmen zu können. der bisherigen „Bundesnotbremse“ nach Infek- Wir werden die Planungen für einen Druck im An- der Gemeinde tionsschutzgesetz. zeiger aufbereiten und über wesentliche Teile im August informieren, auf der Internetseite stehen Poststraße 30: n Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10? die Unterlagen ab Anfang Juli zur Verfügung Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder (www.amtsberg.eu – Bildung) Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgen- Für den Frühherbst planen wir eine Einwohnerver- 14.00 bis 18.00 Uhr den Tagen unter dem Schwellenwert von 10, ent- sammlung, auf dieser soll das Projekt ebenfalls fallen ab dem übernächsten Tag die meisten Be- vorgestellt werden. Mittwoch: geschlossen schränkungen dieser Verordnung bis auf einige Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr Ausnahmen, z. B.: 14.00 bis 16.00 Uhr • das Erfordernis der Erstellung und Einhaltung Abriss Grießbacher Straße 17 – Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr eines (genehmigten) Hygienekonzeptes, • die Pflicht zum Tragen eines medizinischen ehemalige „Deckerfabrik“ Sprechstunde des Bürgermeisters: Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am in der Gemeindeverwaltung, 03.05.2021 den Zuschlag zum Abriss an die und im ÖPNV, Poststraße 30 oder Fa. M. Günther & Co. KG erteilt. • die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo nach Vereinbarung sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgese- Der Abriss soll auch auf Grund naturschutzrechtli- hen ist, cher Belange ab ca. 1. September beginnen. Telefonnummern • die Regelungen zu Großveranstaltungen, der Gemeindeverwaltung Amtsberg • die Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Zentrale: 037209/6790 Musikclubs, Sanierung Dittersdorfer Straße • die Testpflicht im Bereich der Prostitution, Fax: 037209/67917 • die Regelungen zu Gesundheits- und Sozial- Der Fördermittelbescheid soll die Gemeinde in Sekretariat: 037209/67910 einrichtungen. den nächsten Tagen erreichen. Danach werden Ordnungsamt/ wir eine öffentliche Ausschreibung der Leistungen Straßenrecht: 037209/67912 Des Weiteren wurden auch vorsorglich Regeln vornehmen. Meldewesen: 037209/67915 aufgenommen, die im Wesentlichen der „Bundes- Pers./Kita: 037209/67914 notbremse“ und bei einer Inzidenz von über 100 in Geplant ist eine Deckenerneuerung von der Kreu- Kraft treten. Hoffen wir, dass diese nicht ge- zung B180 bis zur Seilergasse. Bauamt: 037209/67922 braucht werden (siehe: coronavirus.sachsen.de – Gemeindekasse/ Über einen Umsetzungstermin informieren wir Amtliche Bekanntmachungen). Steuern: 037209/67930/32 zeitnah nach Abschluss der Ausschreibung. Liegensch./Beiträge: 037209/67933 Bebauungsplan Weißbacher Straße – Friedensrichter Schiedsstelle Zschopau Erzgebirgsblick Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belan- Termin nach Vereinbarung ge sind eingegangen. Die Abwägung wird nun im Krause Kontakt über Stadtverwaltung Gemeinderat im August erfolgen. Bürgermeister Zschopau: Telefon: 03725/287132 bzw. 2070 Sprechzeiten der Ortsvorsteher nach Vereinbarung Kontoverbindung: Erzgebirgssparkasse C IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78 M Y BIC: WELADED1STB K
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 3 Informationen der Gemeindeverwaltung Beschlüsse der GR-Sitzung vom 21.06.2021 Bibliothek Beratung und Beschluss zu Ankauf Teilflächen Waldstraße – Flur- Nach all den Einschränkungen der letzten Monate öffnet stücke 144/4 und 144/7 Gemarkung Weißbach die Gemeindebibliothek wieder, wenn auch vorerst Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2021 eingeschränkt: den Ankauf der Flurstücke 144/4 und 144/7 der Gemarkung Weißbach – Dienstag, den 13.07.2021 14:00 bis 17:00 Uhr zu einem Preis in Höhe von 1.580,00 €. – Dienstag, den 03.08.2021 10:00 bis 17:00 Uhr Die Kosten für Notar, Grundbuch etc. trägt die Gemeinde. – Dienstag, den 17.08.2021 10:00 bis 17:00 Uhr – Dienstag, den 31.08.2021 10:00 bis 17:00 Uhr Beratung und Beschluss Verkauf Teilfläche aus Fl. 635/25 Gemar- kung Dittersdorf Ich bitte alle Schülerinnen/Schüler, die noch Bücher/CD/DVD und Zeit- Der Gemeinderat Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2021 schriften zu Hause haben, diese bis zum 13.07.2021 im Sekretariat der den Verkauf einer ca. 7 m² großen Teilfläche aus Flurstück 635/25, der Schule abzugeben bzw. nehme ich Medien an diesem Tag während ei- Gemarkung Dittersdorf, an den Eigentümer Flurstück 635/24. ner der Hofpausen im Freien entgegen. (Bitte Bücher u.a. in Beutel ver- Der Erwerber hat die Kosten für Notar, Grundbuch, Vermessung zu tra- packt und mit Namen gekennzeichnet! – Danke!) gen. In Umsetzung der gültigen Corona-Schutzverordnung des Erzgebirgs- Beratung und Beschluss zur Mitgliedschaft Zweckverband Kom- kreises sind unter Beachtung der tagesaktuellen Inzidenzzahlen in der munale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) Bibliothek ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und bei Erkältungssymp- Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung tomen die Bibliothek nicht zu besuchen. am 21.06.2021 die Rücknahme des Autrittsbeschlusses Nr. 08/10/2014 aus des Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen Ich hoffe sehr, das mit Beginn des neuen Schuljahres wieder eine gere- (KISA) und beauftragt den Bürgermeister, den Verbleib im Zweckver- gelte Öffnungszeit wöchentlich am Dienstag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr band gegenüber der KISA zu erklären. und 14:00 bis 17:00 Uhr möglich sein wird. Der Vormittag sollte den Schülern vorbehalten bleiben. Beratung und Beschluss zur Feststellung Jahresabschlusses 2014 Sie können gern für den Vormittag unter Ruf-Nummer: 0152 21051116 der Gemeinde Amtsberg einen Termin vereinbaren, der außerhalb der Pausenzeiten liegt. 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt in seiner Sitzung am 21.06.2021 gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO den Jahresabschluss Hofmann, Bibliothek 2014 der Gemeinde Amtsberg auf der Grundlage der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH gemäß § 104 SächsGemO fest. 2. Eine Verrechnung gemäß § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO des Fehl- Straßensperrung betrages von 74.375,97 EUR erfolgt nicht. 3. Der Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wird Im Ortsteil Dittersdorf wird der Bahnübergang vom 28.06.2021 bis zum zur Kenntnis genommen. 06.08.2021 zur Realisierung des Chemnitzer-Modells vollgesperrt. Die Bushaltestelle Bahnhof Dittersdorf entfällt ersatzlos. Bitte nutzen Sie die Umleitung. Krause n Hinweis zum Busverkehr RVE: Bürgermeister Vollsperrung Bahnhofstraße vsl Dauer von Montag, 28.06.21 bis 06.08.21 Linie: 208 235 361 Hinweis zu den Elternbeiträgen • Aufgrund von Ausbauarbeiten in Dittersdorf am Bahnhof ist die Sehr geehrte Eltern, Bahnhofstraße voll gesperrt. die Abrechnung der Elternbeiträge und der Getränkeversorgung • Zeitraum: Montag, 28.06.2021, Betriebsbeginn bis vsl 06.08.2021 während der pandemiebedingten Schließzeiten der Kindertages- • Linien 208 und 235(Fahrten Einsiedel): einrichtungen wird bis zum 31.08.2021 erfolgen und Ihnen mit den • Die Linien werden zwischen den Haltestellen Dittersdorf, Gemeinde- entsprechenden Bescheiden bekannt gegeben. verwaltung und Einsiedel, Brauerei über Kemtau – B95 Burkhardts- dorf – Eibenberger Allee und Eibenberg umgeleitet. Gegenrichtung Triller, Hauptamt analog. • Die Haltestelle Dittersdorf, Bahnhof entfällt ersatzlos • Die Haltestellen Kemtau, B180 sowie Kemtau, Schule werden zu- sätzlich durch beide Linien bedient. Impressum: • Die Linie 208 bedient zusätzlich die Haltestelle Burkhardtsdorf, Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio Siedlung, um eine Umsteigeverbindung zur Linie 210 herzustellen. Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizie- • Es treten dadurch Umleitungsfahrpläne für die Linien 208, 235 und renden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler 239 in Kraft • Linie 361: (Fahrten über Kemtau) wird keine Haftung übernommen. • Die Haltestellen Burkhardtsdorf, Ortseingang,/Kemtau, Schule/ Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Kemtau, B180 sowie Dittersdorf, Bahnhof entfallen ersatzlos Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried- • Es gilt weiterhin der Umleitungsfahrplan vom 29.05.21. Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100. Es gilt die Anzeigenpreisliste von 2020. n Hinweise des VMS: Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, SEV Chemnitz – Aue: Ab 26.6.21 Änderung Umleitungsfahrplan C Gottfried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100, Dittersdorf – Aufgrund der Veränderung der Baustellensituation im Zwö- M Y K E-Mail: info@riedel-verlag.de nitztal muss ab Sonnabend, 26. Juni 2021 der Fahrplan der Linie 524 an- gepasst werden. Die Bauarbeiten am Bahnübergang in Kemtau sind be-
4 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Informationen der Gemeindeverwaltung endet, dafür beginnen die Arbeiten am Bahnübergang in Dittersdorf. Die SEV-Linie 524 verkehrt dabei als Ringverkehr zweistündlich von Chemnitz, TU Campus über Einsiedel / Umleitung Eibenberg nach Burk- hardtsdorf und umsteigefrei direkt weiter über Kemtau, Dittersdorf und die B174 wieder zurück nach Chem- nitz zum TU Campus. Die Gegenrichtung erfolgt analog in umgekehrter Richtung. Somit sind di- rekte umsteigefreie Fahrten z.B. von Kemtau nach Einsiedel über Burk- hardtsdorf möglich. Auch gelangt man in beiden Fahrtrichtungen immer wieder direkt ohne Umstieg nach Chemnitz zum TU Campus. Die Hal- testelle Dittersdorf, Bahnhof kann aufgrund der Sperrung nicht angefah- ren werden, ersatzweise wird an der Haltestelle Dittersdorf, Gemeindever- waltung gehalten. Der Abschnitt Burkhardtsdorf - Thalheim entfällt während des Umleitungsfahrplanes. Die Einzelfahrten der SEV-Linie 361 über Einsiedel verkehren ebenfalls über die Umleitung Eibenberg. Die Haltestellen Burkhardtsdorf Ortsaus- gang, Kemtau Schule, Kemtau B180 und Dittersdorf Bahnhof werden von der Linie 361 nicht angefahren. Die Linien 208 und 235 der RVE wer- den über Kemtau, Burkhardtsdorf und Eibenberg umgeleitet und halten dabei zusätzlich an den Haltestellen Kemtau, B180 und Kemtau, Schule und bieten damit zusätzlich direkte Fahrtmöglichkeiten zwischen Kemtau und Einsiedel. Die Linie 208 hält wei- terhin zusätzlich an der Haltestelle Burkhardtsdorf, Siedlung und hat dort Anschluss zur Linie 210 von und nach Chemnitz. Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen § 11 Geltungsbereich Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen § 12 Begriffsbestimmungen § 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen § 14 Abbrennen von offenen Feuern Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten § 13 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern § 14 Tierhaltung § 15 Hausnummern § 15 Verbot von Verunreinigungen § 16 Taubenfütterungsverbot Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen § 16 Zulassung von Ausnahmen Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen § 17 Ordnungswidrigkeiten § 17 Schutz der Nachtruhe § 18 Inkrafttreten § 18 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. Polizeiverordnung § 19 Lärm aus Veranstaltungsstätten gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz § 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von § 11 Haus- und Gartenarbeiten Hausnummern. Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 C M § 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fas- Y K Abfallbehältern sung der Neubekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl.
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 5 Informationen der Gemeindeverwaltung S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezem- (5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des ber 2013 (SächsGVBl. S. 890), wird durch den Beschluss des Gemein- Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (Säch- derates vom 25. Februar 2019 verordnet: sABG) bleiben von dieser Regelung unberührt. Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen § 6 Taubenfütterungsverbot § 1 Geltungsbereich Tauben dürfen im Gemeindegebiet auf öffentlichen Straßen, öffentlichen Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde Amtsberg. Plätzen und Anlagen nicht gefüttert werden. § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öf- § 7 Schutz der Nachtruhe fentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser öffentlicher Verkehr stattfindet. Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als (2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbeson- nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. dere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölke- (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot rung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch Durchführung der Veranstaltungen/Arbeiten während der Nacht er- Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. fordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine be- hördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehör- Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten de über die Zulassung der Ausnahme. § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (3) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis (SächsSFG) bleiben von dieser Regelung unberührt. auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von Flä- § 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, chen im Sinne des § 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, ver- Musikinstrumenten u.ä. boten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zu- (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, gelassenen Plakatträgern (z. B. Plakatsäulen, Werbetafeln, An- Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakusti- schlagtafeln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür sche Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass zugelassener Flächen. andere nicht unzumutbar belästigt werden. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregel- (2) Abs. 1 gilt nicht: ten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch ent- oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen- sprechen, verkehrs nicht zu befürchten ist. b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), der Stra- (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat ßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Rechte Privater an ihrem Ei- Sachsen (SächsSFG), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gentum bleiben von dieser Regelung unberührt. (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen bleiben unbe- rührt. § 4 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere § 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungs- (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentli- stätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang chen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsper- bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm son frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Per- nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. son, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für (3) Auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen sind die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versamm- innerhalb der geschlossenen Ortslage Hunde an der Leine zu führen. lungsräumen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Maulkorb tragen. Sachsen (SächsSFG), des Sächsischen Gaststättengesetzes (4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie ande- (SächsGastG), des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVer- rer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten sammlG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sowie des Bun- Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazu ergange- Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. nen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. (5) § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 121 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie das Gesetz zum Schutz der § 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) sowie der Ver- (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger als ordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durch- 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit von führung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährli- 20.30 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden. Ausgenommen hier- chen Hunden (DVOGefHundG) bleiben von dieser Regelung unbe- von ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb der ortsansässigen rührt. Sportvereine, für diesen Zweck wird eine Nutzungsdauer bis 21.30 Uhr gestattet. § 5 Verbot von Verunreinigungen (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltun- (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen gen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kin- i. S. v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre derkrippen sowie Kinder bis zum vollendeten dreizehnten Lebens- Tiere verunreinigen zu lassen. jahr. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet, (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu neh- Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten. men (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigun- (3) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat gen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen. Sachsen (SächsSFG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) so- C M (4) In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist das wie des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der da- Y K Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außer- zu erlassenen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) halb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse verboten. bleiben von dieser Regelung unberührt.
6 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Informationen der Gemeindeverwaltung § 11 Haus- und Gartenarbeiten ten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus ein- dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht durchgeführt nummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbe- sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe sondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsge- von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Ge- räten, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das bäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.. wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Ge- (2) Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), bäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zu- (SächsSFG) sowie Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung rückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang an- (32. BImSchV) bleiben von dieser Regelung unberührt. gebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, § 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sonstigen Abfallbehältern geboten ist. (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen 08.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. § 16 Zulassung von Ausnahmen (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Orts- oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. polizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverord- (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen nung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen ent- Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere gegenstehen. das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefal- § 17 Ordnungswidrigkeiten lenen Abfällen ist untersagt. (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des (4) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Freistaates Sachsen (SächsPolG) handelt, wer vorsätzlich oder fahr- Sachsen (SächsSFG), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lässig (BImSchG) und der dazu ergangenen Verordnungen, des Kreislauf- 1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flä- wirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft chen beschriftet oder bemalt, und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben 2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere von dieser Regelung unberührt. Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden, 3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herum- § 13 Aggressives Betteln und andere öffentliche laufen, Beeinträchtigungen 4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint (1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt ist bzw. einen Maulkorb trägt, a) aggressiv zu betteln, aggressives Betteln liegt bei besonders 5. entgegen § 4 Abs. 4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspoli- aufdringlichem Betteln vor, z. B. wenn der Bettler dem Passan- zeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, ten den Weg zu verstellen versucht und/oder ihn durch Zupfen 6. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen oder Festhalten an der Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält, der Passant beschimpft wird, weil er nichts geben will, 7. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigun- b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw. gen nicht unverzüglich entfernt, Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z. B. besondere Auf- 8. entgegen § 5 Abs. 4 Gegenstände außerhalb der zur Verfügung dringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert, Weg stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen, 9. entgegen § 6 Tauben füttert, c) die Notdurft zu verrichten. 10. entgegen § 7 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach (2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Sächsi- § 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unver- schen Wassergesetzes (SächsWG), des Kreislaufwirtschaftsgeset- meidbar stört, zes(KrWG) sowie des Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Boden- 11. entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikin- schutz im Freistaat Sachsen (SächsABG) bleiben von dieser Rege- strumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere unzu- lung unberührt. mutbar belästigt werden, 12. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versamm- § 14 Abbrennen offener Feuer lungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspo- unzumutbar belästigt werden, lizeibehörde erforderlich. Ausgenommen davon sind Lager-, Grill- 13. entgegen § 10 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt, und Kochfeuer bis zu einer Grundfläche von 0,75 m2 und 1 m Auf- 14. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe schichthöhe . Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keinerlei anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen. Uhr durchführt, (2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden 15. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Wertstoffe in die dafür nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trocken- vorgesehenen Behälter einwirft, heit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines 16. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegen- Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. stände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWfG), des 17. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (Säch- Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemei- sABG), der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV), des Waldgeset- nen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, zes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG), des Bundes-Immissi- 18. entgegen § 13 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw. onsschutzgesetzes (BImschG) und der dazu erlassenen Verordnun- Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als gen werden von dieser Regelung nicht berührt. unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet, 19. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu keine Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern Erlaubnis besitzt, C § 15 Hausnummern 20. entgegen § 15 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit M Y (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, den festgesetzten Hausnummern versieht, K an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetz- 21. entgegen § 15 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 7 Informationen der Gemeindeverwaltung unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend gen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum § 16 Abs. 2 anbringt. Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 16 zugelassen wor- von Hausnummern vom 22. April 2009 außer Kraft. den ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Polizeigesetzes Amtsberg, den 26. Februar 2019 des Freistaates Sachsen (SächsPolG) und § 17 Abs. 1 und 2 des Ge- setzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von Ortspolizeibehörde mindestens 5,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro und bei fahrläs- sigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 Euro geahndet wer- den. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01. April 2019 in Kraft. Krause, (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg ge- Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk Die Polizeiverordnung der Gemeinde Amtsberg gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beein- trächtigungen und über das Anbringen von Hausnummern wurde im „Amtsberger Amtsblatt“ am 28.02.2019 öffentlich bekannt gemacht. Krause, Bürgermeister Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2020 der Gemeinde Amtsberg 1. Kindertageseinrichtungen 1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat 1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat (Jahresdurchschnitt) Aufwendungen in € Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 7,5 h in € in € (deklaratorisch) in € in € Abschreibungen 28.039,46 erforderliche Zinsen 1.219,65 Personalkosten 1.087,33 1453,06 244,65 305,81 Miete – erforderliche Sachkosten 1.234,36 1197,65 152,73 165,91 gesamt 29.259,11 erforderliche Personal- und 1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Sachkosten 1.321,69 11550,71 297,38 371,72 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 7,5 h in € in € (deklaratorisch) in € in € 1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Gesamtauf- wendungen je Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Hort 7,5 h Platz und in € in € (deklaratorisch) in € in € Monat 254,22 105,93 57,20 71,50 Landes- zuschuss 246,50 246,50 164,33 205,41 Amtsberg, 23.06.2021 Elternbeitrag (ungekürzt) 240,00 130,00 168,00 185,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil Krause, freier Träger) 835,19 174,21 165,05 181,31 Bürgermeister Weitere Informationen unter www.amtsberg.eu C M Y K
8 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Im Amtsberger Amtsblatt zwischenzeitlich erfolgte Wir gratulieren öffentliche Bekanntmachungen Geburten Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des n Amtsberg OT Weißbach Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Amtsberg 20.05.2021 Laura Dietz – Eltern: Frau Anja und Eric Dietz In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Amtsberg vom n Amtsberg OT Dittersdorf 13.06.2021 Matea Herta Heyne – Mutter: Frau Patrizia Hunger 21.06.2021 wurde folgender Beschluss zur Feststellung des Jahresab- schlusses 2014 gefasst: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Amtsberg gemeldete Jubiläen vom 09.06.2021 bis 09.08.2021 auf der Grundlage der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH gemäß n Amtsberg OT Dittersdorf § 104 SächsGemO mit folgenden Werten fest: 08.07.1930 91. Geburtstag Frau Hannelore Herbst 11.07.1937 84. Geburtstag Frau Helga Ute in der Ergebnisrechnung mit 11.07.1949 72. Geburtstag Frau Elke Viertel – der Summe der ordentlichen Erträge von 4.912.355,25 € 12.07.1938 83. Geburtstag Herrn Johannes Schmalfuß – der Summe der ordentlichen Aufwendungen von 5.165.548,83 € 17.07.1945 76. Geburtstag Herrn Bernd Borrmann – einem ordentlichen Jahresergebnis von - 253.193,58 € 19.07.1944 77. Geburtstag Frau Helga Horwath 01.08.1938 83. Geburtstag Frau Helga Finke – der Summe der außerordentlichen Erträge von 412.857,87 € 01.08.1941 80. Geburtstag Herrn Karl-Jürgen Meyer – der Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 234.040,26 € n Amtsberg OT Weißbach – einem Sonderergebnis von 178.817,61 € 09.07.1941 80. Geburtstag Herrn Lothar Ehnert – einem Gesamtergebnis von - 74.375,97 € 13.07.1951 70. Geburtstag Herrn Joachim List 14.07.1937 84. Geburtstag Frau Erika Philipp in der Finanzrechnung mit 26.07.1938 83. Geburtstag Frau Annelise Damm – Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltung von 45.467,73 € 26.07.1937 84. Geburtstag Frau Hanni Hartleb – Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von 44.688,88 € 30.07.1942 79. Geburtstag Herrn Rudi Gerlach – Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von - 104.000,00 € 01.08.1931 90. Geburtstag Frau Alinda Thierig – Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um 22.238,05 € 04.08.1944 77. Geburtstag Frau Margit Landgraf in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit n Amtsberg OT Schlößchen – Bilanzsumme 20.853.551,98 € 07.07.1940 81. Geburtstag Frau Brigitte Schubert 11.07.1943 78. Geburtstag Frau Christa Weiße davon entfallen auf der Aktivseite auf 16.07.1942 79. Geburtstag Herrn Frank Zingler – das Anlagevermögen 20.259.543,64 € 04.08.1941 80. Geburtstag Herrn Lutz Hildebrandt – das Umlaufvermögen 593.169,86 € – darunter der Bestand an liquiden Vermögen von 37.199,96 € – aktive Rechnungsabgrenzungsposten 838,48 € Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen alles Gute. davon entfallen auf der Passivseite auf – das Basiskapital 4.875.567,03 € – Rücklagen –€ – die Sonderposten 7.442.878,14 € – die Rückstellungen 1.765.075,97 € – die Verbindlichkeiten 6.844.406,81 € – die passiven Rechnungsabgrenzungsposten –€ 2. Eine Verrechnung gemäß § 131 Abs. 6 Satz 5 SächsGemO des Fehl- betrages von 74.375,97 EUR erfolgt nicht. 3. Der Prüfbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wird zur Kenntnis genommen. Gemäß § 88c Abs. 3 S. 1 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 der Gemeinde Amtsberg für das Haushaltsjahr 2014. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Jahresabschluss in elektronischen Form gemäß § 88c Abs. 3 S. 2 SächsGemO auf der Inter- netseite der Gemeinde Amtsberg unter https://www.amtsberg.eu/ge- meinde/?content=170&pkat=186 Zur Verfügung steht. Der Jahresab- schluss 2014 wurde unter der Ausnahmeregelung des § 88 Abs. 5 SächsGemO erstellt. Amtsberg, 24.06.2021 C M Krause Y K Bürgermeister
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 9 Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule Lernen im Grünen Fische Luft und Sonne, was kann schöner sein? Bei den hochsom- merlichen Temperaturen war es im Klassenzimmer kaum auszuhal- ten. So verlegte die Klasse 2a kurzerhand ihren Unterricht nach drau- ßen. Zimmermann, Grundschule C M Y K
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 11 Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule C M Y K
12 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Aus den Kindertagesstätten und der Grundschule C M Y K
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 13 Vereinsnachrichten Neues vom SV Blau-Weiß Schlößchen e. V. An ALLE Wanderfreunde! Endlich gibt es wieder belebte Bilder von unserem Sportplatz! Wir dür- wir treffen uns zu unserer nächsten Wanderung am Samstag, dem fen wieder trainieren, am Anfang zwar noch unter scharfen Hygienevor- 17.07.2021 um 09.00 Uhr an der Sporthalle Dittersdorf. schriften, aber wenigstens zum Duschen dürfen wir das Vereinsheim Fahren dann gemeinsam nach Frankenberg und wandern Richtung wieder benutzen. Leider geht die Planung von Spielen nicht so schnell, Sachsenburg durch das Zschopautal nach Krumbach zur „Wasser- so dass leider auch das Kirmesturnier nicht zustande gekommen ist. Im- schänke“, wo wir zum Mittagessen einkehren. Danach geht es mit der merhin hatten wir am 25.06.2021 das erste Spiel der Saison. Das Ergeb- „Anna-Fähre“ über die Zschopau zurück zum Parkplatz. nis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Bleibt uns nur die Hoffnung, dass die Lage sich weiter entspannt, so Streckenlänge: ca. 9 km (leichter Weg) dass wir wieder zum regelmäßigen Spielbetrieb übergehen können. Im Modellbau werden wir ebenfalls versuchen eine Ausstellung zu orga- „Gut Fuß“ nisieren, aber auch hier ist Vorbereitungszeit notwendig. Nähere Infor- mationen gibt es hier oder auf unserer Facebookseite. Vorschau: Wer bei uns mitmachen möchte: Die Fußballer treffen sich mittwochs Augustwanderung findet gleichzeitig zur „Erzgebirgischen Liedertour“ 18:00 Uhr, die Tischtennisspieler montags am Sportplatz Schlösschen statt. Termin ist der 15.08.2021 um 09.30 Uhr, Treffpunkt Parkplatz (Anmeldungen und Infos über Lars Bräuer, 0174/38 27 603); die Modell- Stadthalle Marienberg (Rucksackverpflegung) bauer am 3. Donnerstag im Monat (evtl. am 15.07.2021) 19:00 Uhr im Gesamtstrecke: ca. 12,5 km (individuelle Abkürzungen sind möglich) „Schlösschen“. Bei Interesse einfach mal vorbeikommen. Die Wanderleitung Euer SV Blau-Weiß Schlößchen e. V. Inge Klemm SOCCER CITY – das innovative Fußball-Ferien-Camp in Pockau Noch freie Plätze für 14- bis 16jährige Jugendliche Vom 8. bis 14. August findet die zehnte Auflage des internationalen Fußball-Camps SOCCER CITY im Pockauer Flöhatal-Stadion statt. Was sonst noch interresiert Das Trainingslager richtet sich an Jugendliche mit Spaß am Kicken, egal ob als Hobby- oder Vereins- spieler. Die Trainingsgruppen werden nach Alter und dem individuellen Leistungsniveau eingeteilt. Zum Training steht u. a. ein Übungsleiter-Team der „Chicago Eagles“ aus den USA zur Verfügung, dass während des ge- samten Camps mit den besten Tricks und tollen Methoden für perfekte Trainingsatmosphäre sorgen wird. Neben den Übungseinheiten sind auch Workshops, ein Abendpro- gramm mit Live-Band, Freundschaftsspiele, viele Team-Einheiten und der legendäre SOCCER CITY Cup geplant. Lokaler Veranstalter ist jze:sports, die missionarische Sportarbeit der freien evangelischen Gemeinde in Marienberg. SOCCER CITY wurde 2012 vom Sächsischen Innenminister mit einem „Stern des Sports“ als eines der innovativsten Sportprojekte Sachsens ausgezeichnet. C M n Anmeldungen sind online über www.soccer-city.org Y K oder telefonisch unter (0 37 35) 60 86 222 möglich.
14 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Vereinsnachrichten C M Y K
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 15 Vereinsnachrichten C M Y K
16 Amtsberger Anzeiger 5. Juli 2021 Vereinsnachrichten Reit- und Fahrturnier Weißbach – Auch in diesem Jahr ein Turnier unter Coronabedingungen Aber auch wir müssen uns an bestimmte Re- geln halten. So müssen wir die Hygienevor- schriften einhalten und die Kontaktnachver- folgung gewährleisten. Aufgrund der niedri- gen Inzidenz (unter 35) entfällt nach derzeiti- gen Stand jedoch die Testpflicht. Besonders freuen wir uns, dass nach aktuel- lem Stand, auch unser Reiterball im Festzelt wieder stattfinden darf. Aber auch hier sind die Einhaltung der Hygieneregeln und die Kontaktnachverfolgung zur gewährleisten. Um die Kontaktnachverfolgung und am Ein- gang einen schnelleren Ablauf zu gewährleisten, werden wir auf unserer Homepage ein entsprechendes Formular hochladen. Wir bitten alle Be- sucher der Tagesveranstaltungen und des Reiterballs, wenn möglich, dieses Formular bereits im Vorfeld auszudrucken und ausgefüllt mitzu- bringen. Sollte es aufgrund steigender Zahlen wieder zu Verschärfungen der Re- geln kommen, werden wir auch darüber auf unserer Homepage infor- mieren. Wir sind jedoch optimistisch und freuen uns auf ein sportlich fai- res Wochenende auf der Reitanlage am Filialweg in Weißbach und hof- fen, dass wir viele Zuschauer bei uns begrüßen dürfen. Am Freitag ab Mittag finden bereits die ersten Dressurprüfungen auf dem Sandplatz statt. Samstag und Sonntag beginnen ca. 8 Uhr die verschiedenen Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen. Besonderes Highlight sind die Geländefahr- prüfungen am Samstagnachmittag in der Nähe des Biotops in Weiß- bach. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt. n Programm Freitag: ca. 13 Uhr Dressurprüfungen für junge Pferde Samstag: ca. 8 Uhr verschiedene Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen Auch in diesem Jahr war wieder lange Zeit ungewiss, ob unser traditio- ca. 13.30 Uhr Geländefahrprüfungen in der Nähe des nelles Reit- und Fahrturnier in Weißbach aufgrund der aktuellen Situa- Biotops in Weißbach tion stattfinden darf. ab 20 Uhr Disco im Bierzelt Nach aktuellem Stand und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, freu- Sonntag: ca. 8 Uhr verschiedene Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen en wir uns mitzuteilen, dass unser Reit- und Fahrturnier in diesem Jahr fast ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann und so haben wir Der genaue Ablaufplan und weitere Informationen stehen auf unserer mit den Vorbereitungen begonnen. Homepage www.ruf-weissbach.de zur Verfügung. Liebe Amtsberger und „Leuchtende Steine“-Fans, wir, der Cultura e.V. haben wieder lang gewartet, müssen aber nun mit- teilen, dass es uns nicht möglich ist, am 2. und 3. Juli ein „Leuchtende Steine“ OpenAir durchzuführen. Wir freuen uns alle über die Lockerun- gen, welche nun auch im Erzgebirgskreis eingetreten sind. Auch Veran- staltungen sind mit Hygienekonzept und Testpflicht möglich. Derzeit bleibt aber die Abstandsregel oder an jenen Orten, wo diese nicht einge- halten werden kann, die Maskenpflicht. Das können und wollen wir bei einer fröhlichen Feier und unserem Leuchtende Steine Flair nicht umset- zen. Hinzu kommen erheblich höhere logistische Aufwendungen. Selbst wenn in einer neuen Verordnung die Maskenpflicht entfällt, fehlt uns dann die Vorbereitungszeit für unser Event. Bestellungen für Technik, Toiletten, Bühne etc. können wir nicht auf Eventualitäten aufgeben. Das finanzielle Risiko ist für den Verein leider zu hoch. Im Hintergrund sind wir aber am Arbeiten, um ggf. einige Wochen später ein kleineres Event im Steinbruch zu organisieren, sofern abzusehen ist, dass weitere Erleichterungen eintreten. Hierzu werden wir Euch zeitnah informieren. Für 2022 sind wir auch schon in der Vorbereitung. Als Ter- min haben wir den 08./09.07.2022 vorgesehen. Wir hoffen wir sehen uns C M zeitnah wieder und freuen uns schon sehnsüchtig auf das nächste Y K „Leuchtende Steine“ OpenAir und Euer Erscheinen. Cultura e.V.
5. Juli 2021 Amtsberger Anzeiger 17 Kirchennachrichten Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch- Landeskirchliche Gemeinschaft Weißbach Methodistische Kirche Dittersdorf, Christuskirche, Dittersdorfer Straße 32 und Sonntag, 27. Juni 2021 09:30 Uhr Gemeinschaftsstunde Weißbach, Kreuzkapelle, Hauptstraße 43 b Dienstag, 29. Juni 2021 19:30 Uhr Gebetskreis Freitag, 2. Juli 2021 18:30 Uhr Jugendkreis Sonntag, 04.07.2021 Dienstag, 6. Juli 2021 19:30 Uhr Bibelstunde (Apg 16,23–40) 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach Freitag, 9. Juli 2021 18:30 Uhr Jugendkreis Sonntag, 11.07.2021 10:00 Uhr Familiengottesdienst auf dem Taubenstein in Dittersdorf Samstag, 10. Juli 2021 14:00 Uhr Jungschar Sonntag, 11. Juli 2021 09:30 Uhr Kinderstunde Dienstag, 13.07.2021 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf Sonntag, 11. Juli 2021 16:30 Uhr Gemeinschaftsstunde Mittwoch, 14.07.2021 Dienstag, 13. Juli 2021 19:30 Uhr Gebetskreis 19:30 Uhr Bibelgespräch in Dittersdorf Freitag, 16. Juli 2021 18:30 Uhr Jugendkreis Sonntag, 18.07.2021 Sonntag, 18. Juli 2021 10:00 Uhr Bezirksseminar in 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach Krumhermersdorf Sonntag, 25.07.2021 Montag, 19. Juli 2021 19:30 Uhr Frauentreff 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst in Weißbach Dienstag, 20. Juli 2021 19:30 Uhr Bibelstunde (Apg 23,1–11) Dienstag, 27.07.2021 Freitag, 23. Juli 2021 18:30 Uhr Jugendkreis 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf Samstag, 24. Juli 2021 14:00 Uhr Jungschar Sonntag, 01.08.2021 Sonntag, 25. Juli 2021 09:30 Uhr Kinderstunde 09:30 Uhr Bezirksgottesdienst mit der Feier des Heiligen Abendmahls Sonntag, 25. Juli 2021 16:30 Uhr Gemeinschaftsstunde Dienstag, 27. Juli 2021 19:30 Uhr Gebetskreis Dienstag, 10.08.2021 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe „Lichtblick“ in Dittersdorf Freitag, 30. Juli 2021 18:30 Uhr Jugendkreis Dienstag, 3. August 2021 19:30 Uhr Bibelstunde (Apg 28,17–31) Freitag, 6. August 2021 18:30 Uhr Jugendkreis Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Dittersdorf Samstag, 7. August 2021 14:00 Uhr Jungschar Pfarramt Dittersdorf, Kirchsteig 2, 09439 Amtsberg Sonntag, 8. August 2021 09:30 Uhr Kinderstunde Sonntag, 8. August 2021 16:30 Uhr Gemeinschaftsstunde Sonntag, den 11. Juli 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Monatsspruch für den Juli: Montag, den 12. Juli Gott ist nicht ferne von einem jeden unter uns, denn in ihm leben, 19.30 Uhr Frauentreff weben und sind wir. Apg 17,27.28 Sonntag, den 18. Juli 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Sonntag, den 25. Juli Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Weißbach 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Sonntag, den 01. August Kirchennachrichten Juli 2021 10.00 Uhr Gottesdienst 04. Juli 09.30 Uhr Jubelkonfirmation Sonntag, den 08. August 09.30 Uhr Kindergottesdienst 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst 14.00 Uhr Jubelkonfirmation 11. Juli 08.30 Uhr Gottesdienst 18. Juli 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe 10.00 Uhr Kindergottesdienst 25. Juli 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Gläser 01. August 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Gläser 09.30 Uhr Kindergottesdienst 08. August 09.30 Uhr Gottesdienst mit Falko Feiereis C M Y K
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