Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                 14/2019, 27. Juni 2019

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
                 Politik- und Sozialwissenschaften der Freien
                 Universität Berlin für den Bachelorstudiengang
                 Politikwissenschaft und das 60-Leistungspunkte-
                 Modulangebot Politikwissenschaft im Rahmen
                 anderer Studiengänge                                  186

                                                             FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019   185
FU-Mitteilungen

  Studien- und Prüfungsordnung des Fach-                          Anlagen
 bereichs Politik- und Sozialwissenschaften                       Anlage 1: Modulbeschreibungen
der Freien Universität Berlin für den Bachelor-
  studiengang Politikwissenschaft und das                         Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
      60-Leistungspunkte-Modulangebot                                       2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für
       Politikwissenschaft im Rahmen                                            den Bachelorstudiengang Politikwissen-
            anderer Studiengänge                                                schaft
                                                                            2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für
                         Präambel                                               das 60-Leistungspunkte-Modulangebot
                                                                                Politikwissenschaft
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundord-
                                                                  Anlage 3: Zeugnis (Muster)
nung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin
vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat                Anlage 4: Urkunde (Muster)
der Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und
Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin am
5. Juni 2019 folgende Studien- und Prüfungsordnung                                   1. Abschnitt:
für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft und                            Allgemeine Bestimmungen
das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissen-
schaft im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: *                                          §1
                                                                                     Geltungsbereich
Inhaltsverzeichnis
                                                                  Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
                                                                  Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft des Fach-
§1    Geltungsbereich                                             bereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien
§2    Studienberatung und Studienfachberatung                     Universität Berlin (Bachelorstudiengang) sowie des
                                                                  60-Leistungspunkte-Modulangebots Politikwissenschaft
§3    Prüfungsausschuss
                                                                  im Rahmen anderer Studiengänge (60-LP-Modul-
§4    Elektronische Prüfungsleistungen                            angebot) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und
§5    Antwort-Wahl-Verfahren                                      -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO)
                                                                  Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von
§6    Lehr- und Lernformen                                        Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bache-
2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Politikwissen-                  lorstudiengang und im 60-LP-Modulangebot.
              schaft
§7    Qualifikationsziele
                                                                                        §2
§8    Studieninhalte
                                                                      Studienberatung und Studienfachberatung
§9    Regelstudienzeit
§ 10 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen                   (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die
                                                                  Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
§ 11 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
                                                                  Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
     (ABV)
§ 12 Bachelorarbeit                                                  (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hochschul-
                                                                  lehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrveranstaltun-
§ 13 Auslandsstudium                                              gen im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Modul-
§ 14 Studienabschluss                                             angebot anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden
                                                                  durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine studen-
3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot
                                                                  tische Hilfskraft beratend zur Verfügung.
              Politikwissenschaft
§ 15 Zugangsvoraussetzung
§ 16 Qualifikationsziele                                                                  §3
§ 17 Studieninhalte                                                                Prüfungsausschuss
§ 18 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen
                                                                  Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen                                 übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
§ 19 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                      Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial-
                                                                  wissenschaften der Freien Universität Berlin für den
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modulangebot ein-
am 19. Juni 2019 bestätigt worden.                                gesetzte Prüfungsausschuss.

186       FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

                        §4                                     (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-
         Elektronische Prüfungsleistungen                   fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder
                                                            der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer-
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die    tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze)
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von            oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Stu-
digitalen Technologien.                                     denten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als
                                                            10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von      des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-    durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela-
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsauf-      tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-
gaben und die Durchführung der elektronischen Prü-          grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu-
fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzu-     dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl
stellen.                                                    mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
                                                            reicht haben.
   (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität
der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür           (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektroni-        leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die
schen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech-        Studentin oder der Student die für das Bestehen der
selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten       Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbe-
zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro-      wertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note
nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit         – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
unverändert und vollständig sind.
                                                            – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger
   (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-      als 75 %,
fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder
                                                            – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber
des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem
                                                              weniger als 50 %,
Prüfer zu überprüfen.
                                                            – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als
                                                              25 %
                        §5                                  der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-
               Antwort-Wahl-Verfahren                       tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte
                                                            zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten
   (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-       gilt im Übrigen die RSPO.
Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-        (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3
len.                                                        und 4 finden keine Anwendung, wenn
   (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-     1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben
tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt           gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-
worden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant-       Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-
wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen die          werten, identisch sind
beiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmals           oder
daraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika-
tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü-      2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-
fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung,           aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens
dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind           an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des
diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses             Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht
nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung      übersteigt.
des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü-
fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin-
derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht                                 §6
zum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten aus-                      Lehr- und Lernformen
wirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der
zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielba-          (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende
ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so          Arten von Lehrveranstaltungen angeboten:
leitet einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prü-     1. Vorlesung (V): Vorlesungen geben einen systemati-
fungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe           schen und umfassenden Überblick über einen größe-
der Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss                ren Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft und
weiter, der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insge-        ihre methodischen bzw. theoretischen Grundlagen
samt zu wiederholen ist oder unter Nichtberücksichti-          oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und
gung der fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehenden           seine Forschungsprobleme und dienen damit der
Maßgaben gewertet werden kann.                                 Darstellung allgemeiner Zusammenhänge und theo-

                                                                        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019   187
FU-Mitteilungen

  retischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der        zesse und Strukturen sowie unterschiedlichen Formen
  Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Sie kontrolliert am        und Funktionen politischer Systeme und Institutionen
  Ende der LV den Wissensstand.                                auf gesellschaftlicher, transnationaler und übernationa-
                                                               ler, sowie staatlicher, regionaler und globaler Ebene
2. Proseminar (PS): Proseminare geben einen Über-              grundlegend vertraut. Ihnen sind die wichtigsten ideel-
   blick über die inhaltlichen Zusammenhänge in den            len, materiellen und institutionellen Faktoren bekannt,
   Modulen und dienen der exemplarischen Vertiefung            durch welche die Handlungen politischer Akteure und
   der einzelnen Studienbereiche sowie dem exemplari-          somit politische Prozesse und deren Ergebnisse beein-
   schen Studium spezieller Themen.                            flusst bzw. bestimmt werden. Sie können die wichtigsten
3. Proseminar „Techniken des wissenschaftlichen Arbei-         wissenschaftlich-systematischen und politisch proble-
   tens“ (PS-TWA): Dieses ist speziell für Studienanfän-       matischen Zusammenhänge identifizieren und beschrei-
   gerinnen und Studienanfänger konzipiert. Sie bieten         ben; sie können diese Zusammenhänge systematisch
   eine themenfundierte Einführung in das Studium der          strukturieren sowie im Lichte der wichtigsten theoreti-
   Politikwissenschaft, wobei das Erlernen von Techni-         schen und methodischen Ansätze fundiert analysieren,
   ken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens           verstehen und erklären. Auf dieser Grundlage sind sie
   im Vordergrund steht.                                       dazu in der Lage, qualifizierte Optionen zu entwickeln,
                                                               um politische Probleme im Sinne spezifischer Ziel-
4. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der wei-            setzungen zu bearbeiten. Die Absolventinnen und Ab-
   terführenden und vertiefenden Erarbeitung von Zu-           solventen verfügen über fundierte sprachliche und
   sammenhängen in den Studienbereichen und Modu-              schriftliche Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen,
   len und dem exemplarischen Studium spezieller The-          wissenschaftliche Texte wie Problemskizzen, Analysen,
   men.                                                        Vorträge etc. anzufertigen und zu präsentieren. Sie be-
                                                               sitzen grundlegende Kommunikations-, Organisations-
5. Seminare (S): dienen der praktischen Vorbereitung
                                                               und Präsentationskompetenzen, die sowohl individuell
   auf eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen und priva-
                                                               zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit als auch
   ten Sektor.
                                                               zur Teamarbeit befähigen.
6. Das Praktikum (P) dient zum einen der Vertiefung und
   Anwendung der erworbenen Fachkenntnisse und                    (2) Dieses Kompetenzprofil wird durch interkulturelle
   zum anderen dem Erwerben neuer Kenntnisse und               Kompetenzen sowie Gender- und Diversity-Kompeten-
   Fähigkeiten durch praktische Tätigkeiten in einer Or-       zen ergänzt, die als Teil des didaktischen Konzepts des
   ganisation, einer öffentlichen Verwaltungseinheit oder      Studiums den Absolventinnen und Absolventen ein In-
   einem Forschungsprojekt.                                    strumentarium vermitteln, um Probleme von Gerechtig-
                                                               keit, Gleichheit und politischer Teilhabe sowie deren Ur-
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können            sachen auf personeller, sozialer, organisatorischer und
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.             struktureller Ebene zu erkennen, zu beschreiben und zu
Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In-         verstehen.
ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei
werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die            (3) Durch den Erwerb politikwissenschaftlicher Fach-
zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer-           kenntnisse und zusätzlicher berufsrelevanter Fertig-
sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und            keiten und Fähigkeiten sind die Absolventinnen und
Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig           Absolventen für einen weiterführenden Studiengang
und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in          qualifiziert; darüber hinaus für eine Berufstätigkeit mit
der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion               politikwissenschaftlichem Bezug in der öffentlichen Ver-
von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung          waltung, der Privatwirtschaft, den Medien oder in der
der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh-              Wissenschaft, insbesondere in folgenden Bereichen:
renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs-          – Politik, Politikberatung und Politikvermittlung
kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.
                                                               – Unternehmensberatung
                                                               – Auswärtiger Dienst und internationale Organisationen
                   2. Abschnitt:
      Bachelorstudiengang Politikwissenschaft                  – Nichtregierungsorganisationen
                                                               – Medien und kulturelle Einrichtungen
                           §7
                   Qualifikationsziele                         – Staatliche und kommunale Planung

   (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-           – Erwachsenenbildung und Weiterbildung
lorstudiengangs verfügen über grundlegende theoreti-           – Verlagswesen
sche, methodische und empirische Kenntnisse zu den
materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der            – Universitäre und außeruniversitäre wissenschaftliche
Politik. Sie sind mit der Vielfalt politischer Akteure, Pro-     Einrichtungen.

188      FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

                          §8                                    – Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen
                     Studieninhalte                               der Politik A (15 LP)
                                                                – Modul: Politische Systeme und Vergleich A (15 LP)
   (1) Im Bachelorstudiengang werden fundiert und dif-            und
ferenziert grundlegende theoretische, methodische und
empirische Kenntnisse                                           – Modul: Internationale Beziehungen A (15 LP).

1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla-       3. Erweiterungsbereich im Umfang von 20 oder 30 LP:
   gen von Politik;                                              Aus den folgenden Modulen sind zwei oder drei ver-
                                                                 schiedene Module zu wählen und zu absolvieren:
2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struk-
   turen sowie unterschiedlichen Formen und Funktio-            – Modul: Politik im europäischen Mehrebenensystem
   nen politischer Systeme und Institutionen auf gesell-          (10 LP) und/oder
   schaftlicher, transnationaler und übernationaler, so-        – Modul: Globales Regieren (10 LP) und/oder
   wie staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien
   es Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder glo-             – Modul: Kritische Friedens- und Genderforschung
   bale Organisationen sowie                                      (10 LP) und/oder
                                                                – Modul: Regionale Politikanalyse (10 LP).
3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto-
   ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure       4. Affiner Bereich im Umfang von 10 LP: Dieser ist nur
   und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse            dann zu absolvieren, wenn im Erweiterungsbereich
   beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt.                 nur zwei Module im Umfang von insgesamt 20 LP ge-
                                                                 wählt und absolviert wurden. Im Affinen Bereich kön-
   (2) Außerdem vermittelt der Bachelorstudiengang               nen Studentinnen und Studenten über die fachwis-
grundlegende überfachliche Kommunikations-, Organi-              senschaftlichen Studien hinaus individuelle Schwer-
sations- und Präsentationskompetenzen und soft-skills,           punkte und Vertiefungen entwickeln, die eine Ergän-
die zur selbstständigen individuellen und zur Teamarbeit         zung zum Erreichen der Qualifikationsziele darstellen
qualifizieren.                                                   und ein umfassenderes Verständnis von Problem-
                                                                 lagen und Fragestellungen schaffen können. Im Rah-
                                                                 men des Affinen Bereichs können Studentinnen und
                          §9                                     Studenten – ihren Interessen entsprechend und im
                    Regelstudienzeit                             Rahmen der von anderen Fächern und Fachberei-
                                                                 chen eröffneten Möglichkeiten – Module im Umfang
Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang be-             von insgesamt 10 LP wählen und absolvieren.
trägt sechs Semester.                                         5. Vertiefungsbereich im Umfang von 33 LP: Der Vertie-
                                                                 fungsbereich gliedert sich in einen Pflichtteil und
                                                                 Wahlpflichtteil wie folgt:
                      § 10
  Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen                  a) Pflichtteil: Es ist das Modul „Politikwissenschaftli-
                                                                   che Forschung“ (13 LP) zu absolvieren.
  (1) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in                  b) Wahlpflichtteil: Aus den folgenden drei Modulen
                                                                   sind zwei verschiedene Module zu wählen und zu
1. das Kernfach im Umfang von 150 Leistungspunkten                 absolvieren:
   (LP), einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang
   von 12 LP, und                                                  – Modul: Vertiefung – Theorie, Ideengeschichte
                                                                     und Grundlagen der Politik (10 LP) und/oder
2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
   (ABV) im Umfang von 30 LP.                                      – Modul: Vertiefung – Politische Systeme und
                                                                     Vergleich (10 LP) und/oder
  (2) Das Kernfach gliedert sich in fünf Studienbereiche
                                                                   – Modul: Vertiefung – Internationale Beziehungen
wie folgt:
                                                                     (10 LP).
1. Einführungsbereich im Umfang von 30 LP: Es sind
                                                                 (3) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und
   die folgenden Module zu absolvieren:
                                                              Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen
  – Modul: Einführung        in   die   Politikwissenschaft   der aktiven Teilnahme, Modulsprachen, die Regeldauer
    (15 LP) und                                               und die Angebotshäufigkeit unterrichten, soweit nicht
                                                              auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Modul
  – Modul: Einführung in die Methoden der Politikwis-         die Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1.
    senschaft (15 LP).
                                                                 (4) Über den empfohlenen Verlauf des Bachelorstu-
2. Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP: Es sind die         diengangs unterrichtet der exemplarische Studienver-
   folgenden Module zu absolvieren:                           laufsplan gemäß Anlage 2.

                                                                          FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019   189
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                       § 11                                 1. Module im Umfang von mindestens 115 LP erfolg-
                 Studienbereich                                reich absolviert haben
       Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)                  2. im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft zuletzt
                                                               an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewe-
   (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung         sen sind.
(ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über
die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere        (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo-       sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-
gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations-       gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung
adäquate, auch international ausgerichtete berufliche       einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-
Tätigkeiten nach dem Studium.                               schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor-
                                                            arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet
   (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in         über den Antrag; wird eine Bescheinigung über die
der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den          Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß
Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bache-      Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss
lorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV     eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die Studentin-
und PO-ABV) sowie dieser Studienordnung und Prü-            nen und Studenten erhalten Gelegenheit, eigene The-
fungsordnung beschrieben.                                   menvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren Um-
  (3) Der Studienbereich ABV umfasst ein Berufsprakti-      setzung besteht nicht.
kum sowie unterschiedliche Kompetenzbereiche, die             (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit
berufsrelevante Qualifikationsfelder abdecken. Im Rah-      der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der
men des Studienbereichs sind folgende Module zu ab-         Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs-
solvieren:                                                  sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb
1. Bis zu zwei Module zur Berufsfeldorientierung im         der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-
   Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen          gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
   im Umfang von 5 oder 10 LP                                  (5) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt
2. Frei wählbare Module in anderen Kompetenzberei-          360 Stunden. Die Abgabefrist beträgt 15 Wochen. Der
   chen.                                                    Umfang der Bachelorarbeit soll etwa 8 000 Wörter um-
                                                            fassen.
3. Praktikumsmodul.
                                                               (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum
   (4) Das Berufspraktikum der fachnahen Zusatzquali-       der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-
fikation ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder an      schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten
einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung     zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als
zu absolvieren. Es soll den Studentinnen und Studenten      nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu-
einen praxisbezogenen Einblick in mögliche Berufs- und      dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die
Tätigkeitsfelder eröffnen. Die Beratung zu den allgemei-    Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die
nen Regelungen des Berufspraktikums und Unterstüt-          angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die
zung bei der Praktikumswahl wird von dem Studienfach-       Bachelorarbeit ist in drei ausgedruckten Exemplaren so-
berater bzw. der Studienfachberaterin in Verbindung mit     wie in elektronischer Form (PDF-Format) abzugeben.
dem/der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs so-            (7) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberech-
wie dem Career Service der Freien Universität Berlin        tigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt
durchgeführt.                                               werden. Einer der beiden Prüferinnen oder Prüfer soll
  (5) Die Module gemäß Abs. 2 und darin erbrachte           die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit
Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen          sein.
des Kernfachs und den gewählten Modulangeboten aus             (8) Eine nicht mindestens mit der Note „ausreichend“
anderen fachlichen Bereichen übereinstimmen.                (4,0) bewertete Bachelorarbeit darf einmal wiederholt
                                                            werden.
                                                               (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-
                        § 12
                                                            arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
                    Bachelorarbeit
                                                            beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
                                                            rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
   (1) Mit der Bachelorarbeit sollen die Studentinnen und
                                                            die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
Studenten nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine
                                                            lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
politikwissenschaftliche Fragestellung theoretisch, me-
                                                            Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
thodisch und empirisch zu erfassen und selbstständig
                                                            fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
zu bearbeiten.
                                                            Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,
   (2) Die Studentinnen und Studenten werden auf An-        die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in
trag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie                besonderer Weise prägt, unterscheidet.

190      FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

                        § 13                               einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript)
                  Auslandsstudium                          erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio-
                                                           nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
   (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-
landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus-
landsstudiums sollen Studien- und Prüfungsleistungen                         3. Abschnitt:
(Leistungen) erbracht werden, die für diesen Studien-            60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft
gang anrechenbar sind.
   (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer                               § 15
Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-                      Zugangsvoraussetzung
ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Bachelor-
studiengang zuständigen Prüfungsausschusses sowie          Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist
der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die      die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der
Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des         Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte
Auslandsstudiums zu erbringenden Leistungen, die           umfassenden Kernfach, soweit dessen Kombinierbar-
gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang      keit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht durch anderwei-
sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten         tige Regelungen ausgeschlossen ist.
Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß
erbrachte Leistungen werden angerechnet.
   (3) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro-                                   § 16
gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei                        Qualifikationsziele
der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.
Es wird empfohlen, das Auslandsstudium im dritten bis         (1) Die Absolventen und Absolventinnen des 60-LP-
fünften Fachsemester zu absolvieren.                       Modulangebots verfügen über einen Überblick zu den
  (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs-    materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der
praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu          Politik. Sie verfügen über Grundkenntnisse der politi-
absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service     schen Akteure, Prozesse und Strukturen sowie der un-
und die oder der Praktikumsbeauftragte im Fachbereich.     terschiedlichen Formen und Funktionen politischer Sys-
                                                           teme und Institutionen auf gesellschaftlicher, transnatio-
                                                           naler und übernationaler, sowie staatlicher, regionaler
                        § 14                               und globaler Ebene. Sie kennen die wichtigsten wissen-
                  Studienabschluss                         schaftlich-systematischen und politisch problematischen
                                                           Zusammenhänge, können diese identifizieren und be-
   (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass    schreiben. Sie sind in der Lage diverse gesellschaftliche
die gemäß §§ 10 und 12 dieser Ordnung geforderten          Prozesse mit einer politikwissenschaftlichen Perspek-
Leistungen erbracht worden sind.                           tive inhaltlich und analytisch zu fassen.
   (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, wenn          (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
die Studentin oder der Student an einer anderen Hoch-      über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die
schule im gleichen Studiengang, im gleichen Fach oder      es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro-
in einem Modul, welches mit einem der im Bachelor-         blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und
studiengang studierten Module identisch oder vergleich-    zu präsentieren. Dieses Kompetenzprofil wird durch in-
bar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prü-     terkulturelle Kompetenzen sowie Gender- und Diversity-
fungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich    Kompetenzen ergänzt, die als Teil des didaktischen
in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet;           Konzepts des Studiums den Absolventen und Absolven-
dies gilt entsprechend für Module, die mit Pflichtmodu-    tinnen ein Instrumentarium vermitteln, um Probleme von
len des Bachelorstudiengangs identisch oder vergleich-     Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Teilhabe sowie
bar sind.                                                  deren Ursachen auf personeller, sozialer, organisatori-
   (3) Dem Antrag auf Zulassung zum Studienabschluss       scher und struktureller Ebene zu erkennen, zu beschrei-
sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-        ben und zu verstehen.
gen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen,            (3) Durch den Erwerb grundlegender politikwissen-
dass für die Person der Antragstellerin oder des Antrag-   schaftlicher Fachkenntnisse und Fertigkeiten bietet sich
stellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Der zu-   den Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modu-
ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An-        langebots in Abhängigkeit der Kompetenzen des Kern-
trag.                                                      fachs des Bachelorstudiengangs, mit dem das 60-LP-
   (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung werden ein         Modulangebot kombiniert wird, eine Berufstätigkeit mit
Zeugnis, eine Urkunde und ein Diploma Supplement           politikwissenschaftlichem Bezug, beispielsweise in der
(englische und deutsche Version) ausgestellt. Darüber      öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft oder den
hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den       Medien.

                                                                       FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019   191
FU-Mitteilungen

                          § 17                                  (2) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und
                     Studieninhalte                           Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen
                                                              der aktiven Teilnahme, Modulsprachen, die Regeldauer
   (1) Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende              und die Angebotshäufigkeit unterrichten für jedes Modul
theoretische, methodische und empirische Kenntnisse           des 60-LP-Modulangebots die Modulbeschreibungen
1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla-       gemäß Anlage 1.
   gen von Politik,                                              (3) Über den empfohlenen Verlauf des 60-LP-Mo-
2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struk-      dulangebots unterrichtet der exemplarische Studienver-
   turen sowie unterschiedlichen Formen und Funktio-          laufsplan gemäß Anlage 3.
   nen politischer Systeme und Institutionen auf gesell-
   schaftlicher, transnationaler und übernationaler, so-
   wie staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien                           Abschnitt 4:
   es Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder glo-                           Schlussbestimmungen
   bale Organisationen sowie
3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto-                           § 19
   ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure           Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
   und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse
                                                                (1) Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach der
   beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt.
                                                              Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der
  (2) Darüber hinaus vermittelt das 60-LP-Modulange-          Freien Universität Berlin) in Kraft.
bot grundlegende überfachliche Kommunikations-, Or-
ganisations- und Präsentationskompetenzen, welche die            (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung
Studentinnen und Studenten zur selbstständigen wissen-        für den Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modul-
schaftlichen Arbeit als auch zur Teamarbeit befähigen.        angebot vom 13. Juli 2016 (FU-Mitteilungen 39/2016,
                                                              S. 660) außer Kraft.
                                                                 (3) Die vorliegende Ordnung gilt für Studentinnen
                      § 18                                    und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bache-
  Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen                lorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatri-
                                                              kuliert oder in dem 60-LP-Modulangebot registriert wer-
  (1) Das 60-LP-Modulangebots gliedert sich in drei           den. Studentinnen und Studenten, die vor Inkrafttreten
Bereiche wie folgt:                                           dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an der Freien
1. Einführungsbereich im Umfang von 10 LP: Es ist das         Universität Berlin immatrikuliert oder im 60-LP-Modul-
   folgende Module zu absolvieren:                            angebot registriert worden sind, studieren und erbrin-
  – Modul: Einführung und Methoden der Politikwis-            gen die Leistungen auf der Grundlage der Studien-
    senschaft (10 LP)                                         ordnung und der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 fort,
                                                              sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die
2. Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP: Es sind             Erbringung der Leistungen auf der Grundlage dieser
   folgende drei Module zu absolvieren:                       Ordnung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss
  – Modul: Politische Systeme und Vergleich B (10 LP)         beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfol-
  – Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen            genden Umschreibung entscheidet der Prüfungsaus-
    der Politik B (10 LP)                                     schuss über den Umfang der Berücksichtigung von
                                                              zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen
  – Modul: Internationalen Beziehungen B (10 LP)              oder abgeschlossenen Modulen oder über deren An-
3. Erweiterungsbereich im Umfang von 20 LP: Aus den           rechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbrin-
   folgenden Modulen sind zwei verschiedene Module            gende Studienleistungen, wobei den Erfordernissen
   zu wählen und zu absolvieren                               von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot
                                                              Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht
  – Modul: Politik im europäischen Mehrebenensystem
                                                              revidierbar.
    (10 LP) und/oder
  – Modul: Globales Regieren (10 LP) und/oder                    (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses oder des
                                                              Abschlusses des 60-LP-Modulangebots auf der Grund-
  – Modul: Kritische Friedens- und Genderforschung            lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2
    (10 LP) und/oder                                          wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022 ge-
  – Modul: Regionale Politikanalyse (10 LP).                  währleistet.

192      FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben
                                                            zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der
                                                            dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte
Erläuterungen:                                              als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand,
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun-
Modul des Bachelorstudiengangs und des 60-LP-Mo-            den.
dulangebots                                                 Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
l   die Bezeichnung des Moduls,                             Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
    Moduls,                                                 formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
                                                            fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen       Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
    Modul,                                                  tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             wenn mindestens 75 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
                                                            sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-   Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,     so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle-
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   die Prüfungsformen,                                     ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
                                                            Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,
                                                            Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Module wer-
l   die Regeldauer des Moduls,                              den mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab-
l   die Häufigkeit des Angebots,                            geschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika-
                                                            tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-
                                                            fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-
                                                            schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor-
tigen insbesondere
                                                            men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili-
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-      gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-
    zeit,                                                   testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls
    tung,                                                   sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen
                                                            Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-
                                                            ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil-
    Studienphasen,
                                                            nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
    tungen,                                                 Leistungspunkte. In Modulen, in denen alternative For-
l   die Prüfungszeit selbst.                                men der aktiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die
                                                            entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu be-
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            stimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das je-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       weilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft
Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu-         spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres   legen.

                                                                        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019   193
FU-Mitteilungen

Einführungsbereich:

Modul: Einführung in die Politikwissenschaft
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und
unter Berücksichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften
abgrenzen.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft, indem es einen Überblick über die Ge-
schichte der Politikwissenschaft sowie über ihre einzelnen Fachgebiete, die zentralen politikwissenschaftlichen
Begriffe und Fragestellungen gibt darüber hinaus gibt das Modul eine Einführung in die Techniken wissenschaftli-
chen Arbeitens und wissenschaftstheoretische Grundlagen.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                    30
Vorlesung                             2                                           Vor-/Nachbereitung V             60
                                                    Insb. Diskussion, Referat,
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Präsenzzeit PS-TWA               60
Proseminar                                          Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Vor-/Nachbereitung PS-TWA      120
(Techniken des                                      pen, Lektüre, ggf. Tutorien
                                      4                                           Prüfungsvorbereitung und
wissenschaftlichen
Arbeitens/TWA)                                                                    Prüfung                        180

Modulprüfung:                                       Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht diffe-
                                                    renziert bewertet.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       450 Stunden                                   15 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Wintersemester
Verwendbarkeit:                                     Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

194        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkompetenzen in den wesentlichen Methoden empirischer
Politikwissenschaft. Die Studentinnen und Studenten verfügen darüber hinaus über Kompetenzen zur kritischen
Reflexion und Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Politikwissenschaft.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Überblick über die für die Politikwissenschaft zentralen Methoden empirischer For-
schung. Das Modul führt in die Grundlagen empirischer Politikforschung ein und gibt einen vertiefenden Einblick in
qualitative und quantitative Methoden. Es werden neben sämtlichen Arbeitsschritten des Forschungsprozesses
(darunter Begriffsbildung, Operationalisierung und Datenerhebung) qualitative Arbeitsmethoden (z. B. qualitative
Interviewtechniken) und quantitative Methoden der Datenanalyse (insbesondere beschreibende Statistik, univariat
und multivariat) vermittelt.

     Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                      Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                               (Stunden)

Vorlesung (Metho-                                                           Präsenzzeit V                        30
den der empirischen              2                                          Vor-/Nachbereitung V                60
Politikwissenschaft)
                                             Insb. Diskussion, Referat,     Präsenzzeit V                        30
Vorlesung (Metho-
                                             Thesenpapier, Protokoll,       Vor-/Nachbereitung V                60
den der Analyse                  2
                                             Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-    Präsenzzeit PS                       30
quantitativer Daten)
                                             pen, Lektüre, ggf. Tutorien
                                                                            Vor-/Nachbereitung PS               60
Proseminar (Qualita-
                                 2                                          Prüfungsvorbereitung und
tive Sozialforschung)
                                                                            Prüfung                             180
Modulprüfung:                                Klausur (120 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                             Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                             Prüfungsleistung durchgeführt werden kann.
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                450 Stunden                                    15 LP
Dauer des Moduls:                            Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Semester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

                                                                       FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019    195
FU-Mitteilungen

Modul: Einführung und Methoden der Politikwissenschaft
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und
unter Berücksichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften
abgrenzen. Sie verfügen über Grundlagenkompetenzen in politikwissenschaftlichen Vorgehensweisen und Ar-
beitsmethoden. Sie können politikwissenschaftliche Fragestellungen entwickeln und werden befähigt, selbststän-
dig Recherchen anzufertigen sowie Hausarbeiten inhaltlich und formal korrekt zu gestalten. Darüber hinaus verfü-
gen sie über Grundlagenkompetenzen in sozialwissenschaftlichen Methoden. Die Studentinnen und Studenten
verfügen über Kompetenzen zur kritischen Reflexion und Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der
empirischen Sozialwissenschaft.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft, indem es einen Überblick über die Ge-
schichte der Politikwissenschaft sowie über ihre einzelnen Fachgebiete, die zentralen politikwissenschaftlichen
Begriffe und Fragestellungen gibt. Das Modul gibt darüber hinaus einen Überblick über die für die Politikwissen-
schaft zentralen Methoden empirischer Forschung. Es werden die Arbeitsschritte des Forschungsprozesses (dar-
unter Begriffsbildung, Operationalisierung und Datenerhebung) vermittelt, und es wird eingeführt in qualitative und
quantitative Methoden.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                   30
Vorlesung
                                      2                                           Vor-/Nachbereitung V            60
(Einführung)                                        Insb. Diskussion, Referat,
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Präsenzzeit V                   30
                                                    Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Vor-/Nachbereitung V            60
Vorlesung (Metho-
                                                    pen, Lektüre
den der empirischen                   2                                           Prüfungsvorbereitung und
Politikwissenschaft)                                                              Prüfung                       120
Modulprüfung:                                       Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des
                                                    Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen
                                                    Prüfungsleistung durchgeführt werden kann.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       300 Stunden                                   10 LP
Dauer des Moduls:                                   Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft

196        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

Grundlagenbereich:

Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik A
Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Kenntnisse
für die Analyse der Politik. Sie können gegenwärtige Strukturen, Institutionen, Ordnungsmodelle und Grundüber-
zeugungen politiktheoretisch und -philosophisch analysieren und reflektieren und sind in der Lage genderrelevante
Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Das Modul vermittelt in erster Linie die begrifflichen, konzeptionellen, theoretischen und normativen Grundlagen
klassischer und moderner politischer Theorie sowohl in ideengeschichtlicher als auch in systematisch-analytischer
Hinsicht. Gegenstand der Analyse sind Theorien von Herrschaft und Teilhabe sowie insbesondere Demokratie-,
Gesellschafts- sowie Rechts- und Verfassungstheorien. Außerdem werden sowohl Gender- und Diversity Aspekte
behandelt als auch Grundfragen der politischen Ökonomie.

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                              (Stunden)

                                                                           Präsenzzeit V                        30
Vorlesung                       2                                          Vor-/Nachbereitung V                 70

                                             Insb. Diskussion, Referat,    Präsenzzeit V                        30
                                             Thesenpapier, Protokoll,      Vor-/Nachbereitung V                 70
Vorlesung                       2
                                             Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Präsenzzeit PS                       30
                                             pen, Lektüre
                                                                           Vor-/Nachbereitung PS               100
Proseminar                      2                                          Prüfungsvorbereitung und
                                                                           Prüfung                             120
Modulprüfung:                                Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder
                                             Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter).
                                             Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                             Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                             leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                450 Stunden                                   15 LP
Dauer des Moduls:                            Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Semester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

                                                                      FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019    197
FU-Mitteilungen

Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik B
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten verfügen über begriffliche, konzeptionelle und theoretische Grundkenntnisse der
Politischen Theorie. Sie verfügen ebenfalls über grundlegende Kenntnisse zu Gender- und Diversity-Themen.
Inhalte:
Das Modul vermittelt einen Überblick zu den ideellen und normativen Grundlagen der politischen Theorie. Außer-
dem werden Gender- und Diversity Aspekte behandelt.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                     30
Vorlesung                             2                                           Vor-/Nachbereitung V              30
                                                    Insb. Diskussion, Referat,
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Präsenzzeit PS                    30
                                                    Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Vor-/Nachbereitung PS             90
                                                    pen, Lektüre
Proseminar                            2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                                                  Prüfung                       120
Modulprüfung:                                       Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder
                                                    Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter).
                                                    Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                                    Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                                    leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       300 Stunden                                   10 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein bis zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft

198        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Politische Systeme und Vergleich A
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkenntnisse der Strukturen und Funktionsweisen des politi-
schen Systems der Bundesrepublik Deutschland, seiner Wechselwirkungen mit (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren
sowie der Fähigkeit des Vergleichs politischer Systeme und ihrer Teile. Darüber hinaus sind sie befähigt, unter-
schiedliche theoretische und methodische Ansätze zur Analyse verschiedener politischer Systeme, sowohl in
einem institutionellen als auch politisch-soziologischen Sinne, anzuwenden und die Entstehung von Politikent-
scheidungen sowie deren Umsetzung und Wirkung in einzelnen Politikfeldern zu vergleichen und zu bewerten. Sie
sind in der Lage, genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Das Modul vermittelt sowohl die institutionellen und politisch-soziologischen Grundlagen als auch die empirischen
Funktionsweisen verschiedener Demokratien. Inhalte des Moduls sind darüber hinaus die politischen Prozesse
und zentralen Politikfelder des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung euro-
päischen und supranationalen Regierens.
Das Studium vermittelt darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Analyse von Strukturen und Funktionswei-
sen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen methodischen Ansätze.

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                              (Stunden)

                                                                           Präsenzzeit V                        30
Vorlesung                       2                                          Vor-/Nachbereitung V                 70

                                             Insb. Diskussion, Referat,    Präsenzzeit V                        30
                                             Thesenpapier, Protokoll,      Vor-/Nachbereitung V                 70
Vorlesung                       2
                                             Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Präsenzzeit PS                       30
                                             pen, Lektüre
                                                                           Vor-/Nachbereitung PS               100
Proseminar                      2                                          Prüfungsvorbereitung und
                                                                           Prüfung                             120
Modulprüfung:                                Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder
                                             Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter).
                                             Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                             Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                             leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:          Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                450 Stunden                                   15 LP
Dauer des Moduls:                            Zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                     Jedes Semester
Verwendbarkeit:                              Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

                                                                      FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019    199
FU-Mitteilungen

Modul: Politische Systeme und Vergleich B
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen-
schaft
Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
In diesem Modul eignen sich die Studierenden Kompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und
methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme an. Im Mittelpunkt stehen Strukturen und Funktionsweisen
des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland oder anderer politischer Systeme sowie deren jeweilige
Einbettung in System vergleichende Analysen. Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, genderrelevante
Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Der Vergleich politischer Systeme und die vergleichende Politikfeldanalyse dienen dem Aufbrechen parochialer
Sichtweisen ebenso wie der Generierung und Überprüfung sozialwissenschaftlicher Theorien und Hypothesen. In
diesem Modul erwerben die Studierenden Grundkompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und
methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme, wobei sie wahlweise einen Schwerpunkt auf das politische
System der Bundesrepublik Deutschland in seinen europäischen und supranationalen Bezügen oder auf andere
politische Systeme legen können. Im Mittelpunkt stehen institutionelle und politisch-soziologische Grundlagen,
empirische Funktionsweisen, politische Prozesse und zentrale Politikfelder. Auch Gefährdungen der Demokratie
werden systematisch in den Blick genommen. Die Studierenden müssen sich für eine der beiden Vorlesungen im
Systembereich (Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft; Einführung in das politische System der BRD)
entscheiden und begleitend ein Proseminar wählen.

       Lehr- und             Präsenzstudium               Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                            Teilnahme                             (Stunden)

                                                                                  Präsenzzeit V                     30
Vorlesung                             2                                           Vor-/Nachbereitung V              30
                                                    Insb. Diskussion, Referat,
                                                    Thesenpapier, Protokoll,      Präsenzzeit PS                    30
                                                    Exzerpt, Test, Arbeitsgrup-   Vor-/Nachbereitung PS             90
                                                    pen, Lektüre
Proseminar                            2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                                                  Prüfung                       120
Modulprüfung:                                       Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder
                                                    Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter).
                                                    Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-
                                                    Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs-
                                                    leistung durchgeführt werden.
Modulsprache:                                       Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       300 Stunden                                   10 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein bis zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft

200        FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
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