Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 14/2019, 27. Juni 2019 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft und das 60-Leistungspunkte- Modulangebot Politikwissenschaft im Rahmen anderer Studiengänge 186 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 185
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung des Fach- Anlagen bereichs Politik- und Sozialwissenschaften Anlage 1: Modulbeschreibungen der Freien Universität Berlin für den Bachelor- studiengang Politikwissenschaft und das Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne 60-Leistungspunkte-Modulangebot 2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für Politikwissenschaft im Rahmen den Bachelorstudiengang Politikwissen- anderer Studiengänge schaft 2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für Präambel das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissenschaft Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundord- Anlage 3: Zeugnis (Muster) nung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat Anlage 4: Urkunde (Muster) der Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin am 5. Juni 2019 folgende Studien- und Prüfungsordnung 1. Abschnitt: für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft und Allgemeine Bestimmungen das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Politikwissen- schaft im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: * §1 Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft des Fach- §1 Geltungsbereich bereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien §2 Studienberatung und Studienfachberatung Universität Berlin (Bachelorstudiengang) sowie des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Politikwissenschaft §3 Prüfungsausschuss im Rahmen anderer Studiengänge (60-LP-Modul- §4 Elektronische Prüfungsleistungen angebot) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und §5 Antwort-Wahl-Verfahren -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von §6 Lehr- und Lernformen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bache- 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Politikwissen- lorstudiengang und im 60-LP-Modulangebot. schaft §7 Qualifikationsziele §2 §8 Studieninhalte Studienberatung und Studienfachberatung §9 Regelstudienzeit § 10 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen (1) Die allgemeine Studienberatung wird durch die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische § 11 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. (ABV) § 12 Bachelorarbeit (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hochschul- lehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrveranstaltun- § 13 Auslandsstudium gen im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Modul- § 14 Studienabschluss angebot anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich steht mindestens eine studen- 3. Abschnitt: 60-Leistungspunkte-Modulangebot tische Hilfskraft beratend zur Verfügung. Politikwissenschaft § 15 Zugangsvoraussetzung § 16 Qualifikationsziele §3 § 17 Studieninhalte Prüfungsausschuss § 18 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die 4. Abschnitt: Schlussbestimmungen übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom § 19 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Fachbereichsrat des Fachbereichs Politik- und Sozial- wissenschaften der Freien Universität Berlin für den * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modulangebot ein- am 19. Juni 2019 bestätigt worden. gesetzte Prüfungsausschuss. 186 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen §4 (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- Elektronische Prüfungsleistungen fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer- (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) Durchführung und Auswertung unter Verwendung von oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Stu- digitalen Technologien. denten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela- nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsauf- tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- gaben und die Durchführung der elektronischen Prü- grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu- fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzu- dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl stellen. mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- reicht haben. (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektroni- leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die schen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech- Studentin oder der Student die für das Bestehen der selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbe- zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro- wertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, unverändert und vollständig sind. – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- als 75 %, fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem weniger als 50 %, Prüfer zu überprüfen. – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als 25 % §5 der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- Antwort-Wahl-Verfahren tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- gilt im Übrigen die RSPO. Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 len. und 4 finden keine Anwendung, wenn (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- worden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant- Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen die werten, identisch sind beiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmals oder daraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika- tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü- 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung übersteigt. des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü- fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin- derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht §6 zum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten aus- Lehr- und Lernformen wirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielba- (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so Arten von Lehrveranstaltungen angeboten: leitet einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prü- 1. Vorlesung (V): Vorlesungen geben einen systemati- fungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe schen und umfassenden Überblick über einen größe- der Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss ren Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft und weiter, der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insge- ihre methodischen bzw. theoretischen Grundlagen samt zu wiederholen ist oder unter Nichtberücksichti- oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und gung der fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehenden seine Forschungsprobleme und dienen damit der Maßgaben gewertet werden kann. Darstellung allgemeiner Zusammenhänge und theo- FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 187
FU-Mitteilungen retischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der zesse und Strukturen sowie unterschiedlichen Formen Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Sie kontrolliert am und Funktionen politischer Systeme und Institutionen Ende der LV den Wissensstand. auf gesellschaftlicher, transnationaler und übernationa- ler, sowie staatlicher, regionaler und globaler Ebene 2. Proseminar (PS): Proseminare geben einen Über- grundlegend vertraut. Ihnen sind die wichtigsten ideel- blick über die inhaltlichen Zusammenhänge in den len, materiellen und institutionellen Faktoren bekannt, Modulen und dienen der exemplarischen Vertiefung durch welche die Handlungen politischer Akteure und der einzelnen Studienbereiche sowie dem exemplari- somit politische Prozesse und deren Ergebnisse beein- schen Studium spezieller Themen. flusst bzw. bestimmt werden. Sie können die wichtigsten 3. Proseminar „Techniken des wissenschaftlichen Arbei- wissenschaftlich-systematischen und politisch proble- tens“ (PS-TWA): Dieses ist speziell für Studienanfän- matischen Zusammenhänge identifizieren und beschrei- gerinnen und Studienanfänger konzipiert. Sie bieten ben; sie können diese Zusammenhänge systematisch eine themenfundierte Einführung in das Studium der strukturieren sowie im Lichte der wichtigsten theoreti- Politikwissenschaft, wobei das Erlernen von Techni- schen und methodischen Ansätze fundiert analysieren, ken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens verstehen und erklären. Auf dieser Grundlage sind sie im Vordergrund steht. dazu in der Lage, qualifizierte Optionen zu entwickeln, um politische Probleme im Sinne spezifischer Ziel- 4. Hauptseminar (HS): Hauptseminare dienen der wei- setzungen zu bearbeiten. Die Absolventinnen und Ab- terführenden und vertiefenden Erarbeitung von Zu- solventen verfügen über fundierte sprachliche und sammenhängen in den Studienbereichen und Modu- schriftliche Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, len und dem exemplarischen Studium spezieller The- wissenschaftliche Texte wie Problemskizzen, Analysen, men. Vorträge etc. anzufertigen und zu präsentieren. Sie be- sitzen grundlegende Kommunikations-, Organisations- 5. Seminare (S): dienen der praktischen Vorbereitung und Präsentationskompetenzen, die sowohl individuell auf eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen und priva- zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit als auch ten Sektor. zur Teamarbeit befähigen. 6. Das Praktikum (P) dient zum einen der Vertiefung und Anwendung der erworbenen Fachkenntnisse und (2) Dieses Kompetenzprofil wird durch interkulturelle zum anderen dem Erwerben neuer Kenntnisse und Kompetenzen sowie Gender- und Diversity-Kompeten- Fähigkeiten durch praktische Tätigkeiten in einer Or- zen ergänzt, die als Teil des didaktischen Konzepts des ganisation, einer öffentlichen Verwaltungseinheit oder Studiums den Absolventinnen und Absolventen ein In- einem Forschungsprojekt. strumentarium vermitteln, um Probleme von Gerechtig- keit, Gleichheit und politischer Teilhabe sowie deren Ur- (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können sachen auf personeller, sozialer, organisatorischer und in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. struktureller Ebene zu erkennen, zu beschreiben und zu Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In- verstehen. ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die (3) Durch den Erwerb politikwissenschaftlicher Fach- zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer- kenntnisse und zusätzlicher berufsrelevanter Fertig- sität Berlin angeboten und von den Studentinnen und keiten und Fähigkeiten sind die Absolventinnen und Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig Absolventen für einen weiterführenden Studiengang und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in qualifiziert; darüber hinaus für eine Berufstätigkeit mit der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion politikwissenschaftlichem Bezug in der öffentlichen Ver- von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung waltung, der Privatwirtschaft, den Medien oder in der der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh- Wissenschaft, insbesondere in folgenden Bereichen: renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs- – Politik, Politikberatung und Politikvermittlung kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden. – Unternehmensberatung – Auswärtiger Dienst und internationale Organisationen 2. Abschnitt: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft – Nichtregierungsorganisationen – Medien und kulturelle Einrichtungen §7 Qualifikationsziele – Staatliche und kommunale Planung (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache- – Erwachsenenbildung und Weiterbildung lorstudiengangs verfügen über grundlegende theoreti- – Verlagswesen sche, methodische und empirische Kenntnisse zu den materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der – Universitäre und außeruniversitäre wissenschaftliche Politik. Sie sind mit der Vielfalt politischer Akteure, Pro- Einrichtungen. 188 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen §8 – Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen Studieninhalte der Politik A (15 LP) – Modul: Politische Systeme und Vergleich A (15 LP) (1) Im Bachelorstudiengang werden fundiert und dif- und ferenziert grundlegende theoretische, methodische und empirische Kenntnisse – Modul: Internationale Beziehungen A (15 LP). 1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla- 3. Erweiterungsbereich im Umfang von 20 oder 30 LP: gen von Politik; Aus den folgenden Modulen sind zwei oder drei ver- schiedene Module zu wählen und zu absolvieren: 2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struk- turen sowie unterschiedlichen Formen und Funktio- – Modul: Politik im europäischen Mehrebenensystem nen politischer Systeme und Institutionen auf gesell- (10 LP) und/oder schaftlicher, transnationaler und übernationaler, so- – Modul: Globales Regieren (10 LP) und/oder wie staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien es Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder glo- – Modul: Kritische Friedens- und Genderforschung bale Organisationen sowie (10 LP) und/oder – Modul: Regionale Politikanalyse (10 LP). 3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto- ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure 4. Affiner Bereich im Umfang von 10 LP: Dieser ist nur und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse dann zu absolvieren, wenn im Erweiterungsbereich beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt. nur zwei Module im Umfang von insgesamt 20 LP ge- wählt und absolviert wurden. Im Affinen Bereich kön- (2) Außerdem vermittelt der Bachelorstudiengang nen Studentinnen und Studenten über die fachwis- grundlegende überfachliche Kommunikations-, Organi- senschaftlichen Studien hinaus individuelle Schwer- sations- und Präsentationskompetenzen und soft-skills, punkte und Vertiefungen entwickeln, die eine Ergän- die zur selbstständigen individuellen und zur Teamarbeit zung zum Erreichen der Qualifikationsziele darstellen qualifizieren. und ein umfassenderes Verständnis von Problem- lagen und Fragestellungen schaffen können. Im Rah- men des Affinen Bereichs können Studentinnen und §9 Studenten – ihren Interessen entsprechend und im Regelstudienzeit Rahmen der von anderen Fächern und Fachberei- chen eröffneten Möglichkeiten – Module im Umfang Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang be- von insgesamt 10 LP wählen und absolvieren. trägt sechs Semester. 5. Vertiefungsbereich im Umfang von 33 LP: Der Vertie- fungsbereich gliedert sich in einen Pflichtteil und Wahlpflichtteil wie folgt: § 10 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen a) Pflichtteil: Es ist das Modul „Politikwissenschaftli- che Forschung“ (13 LP) zu absolvieren. (1) Der Bachelorstudiengang gliedert sich in b) Wahlpflichtteil: Aus den folgenden drei Modulen sind zwei verschiedene Module zu wählen und zu 1. das Kernfach im Umfang von 150 Leistungspunkten absolvieren: (LP), einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang von 12 LP, und – Modul: Vertiefung – Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik (10 LP) und/oder 2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) im Umfang von 30 LP. – Modul: Vertiefung – Politische Systeme und Vergleich (10 LP) und/oder (2) Das Kernfach gliedert sich in fünf Studienbereiche – Modul: Vertiefung – Internationale Beziehungen wie folgt: (10 LP). 1. Einführungsbereich im Umfang von 30 LP: Es sind (3) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und die folgenden Module zu absolvieren: Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen – Modul: Einführung in die Politikwissenschaft der aktiven Teilnahme, Modulsprachen, die Regeldauer (15 LP) und und die Angebotshäufigkeit unterrichten, soweit nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Modul – Modul: Einführung in die Methoden der Politikwis- die Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1. senschaft (15 LP). (4) Über den empfohlenen Verlauf des Bachelorstu- 2. Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP: Es sind die diengangs unterrichtet der exemplarische Studienver- folgenden Module zu absolvieren: laufsplan gemäß Anlage 2. FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 189
FU-Mitteilungen § 11 1. Module im Umfang von mindestens 115 LP erfolg- Studienbereich reich absolviert haben Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) 2. im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewe- (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung sen sind. (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo- sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations- gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung adäquate, auch international ausgerichtete berufliche einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- Tätigkeiten nach dem Studium. schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor- arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in über den Antrag; wird eine Bescheinigung über die der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bache- Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss lorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die Studentin- und PO-ABV) sowie dieser Studienordnung und Prü- nen und Studenten erhalten Gelegenheit, eigene The- fungsordnung beschrieben. menvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren Um- (3) Der Studienbereich ABV umfasst ein Berufsprakti- setzung besteht nicht. kum sowie unterschiedliche Kompetenzbereiche, die (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit berufsrelevante Qualifikationsfelder abdecken. Im Rah- der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der men des Studienbereichs sind folgende Module zu ab- Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müs- solvieren: sen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb 1. Bis zu zwei Module zur Berufsfeldorientierung im der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus- Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. im Umfang von 5 oder 10 LP (5) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 2. Frei wählbare Module in anderen Kompetenzberei- 360 Stunden. Die Abgabefrist beträgt 15 Wochen. Der chen. Umfang der Bachelorarbeit soll etwa 8 000 Wörter um- fassen. 3. Praktikumsmodul. (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum (4) Das Berufspraktikum der fachnahen Zusatzquali- der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- fikation ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder an schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als zu absolvieren. Es soll den Studentinnen und Studenten nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu- einen praxisbezogenen Einblick in mögliche Berufs- und dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Tätigkeitsfelder eröffnen. Die Beratung zu den allgemei- Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die nen Regelungen des Berufspraktikums und Unterstüt- angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die zung bei der Praktikumswahl wird von dem Studienfach- Bachelorarbeit ist in drei ausgedruckten Exemplaren so- berater bzw. der Studienfachberaterin in Verbindung mit wie in elektronischer Form (PDF-Format) abzugeben. dem/der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs so- (7) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberech- wie dem Career Service der Freien Universität Berlin tigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt durchgeführt. werden. Einer der beiden Prüferinnen oder Prüfer soll (5) Die Module gemäß Abs. 2 und darin erbrachte die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen sein. des Kernfachs und den gewählten Modulangeboten aus (8) Eine nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ anderen fachlichen Bereichen übereinstimmen. (4,0) bewertete Bachelorarbeit darf einmal wiederholt werden. (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- § 12 arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss Bachelorarbeit beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und (1) Mit der Bachelorarbeit sollen die Studentinnen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- Studenten nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des politikwissenschaftliche Fragestellung theoretisch, me- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- thodisch und empirisch zu erfassen und selbstständig fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im zu bearbeiten. Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, (2) Die Studentinnen und Studenten werden auf An- die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in trag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie besonderer Weise prägt, unterscheidet. 190 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen § 13 einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) Auslandsstudium erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio- nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. (1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus- landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus- landsstudiums sollen Studien- und Prüfungsleistungen 3. Abschnitt: (Leistungen) erbracht werden, die für diesen Studien- 60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft gang anrechenbar sind. (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer § 15 Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen- Zugangsvoraussetzung ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Bachelor- studiengang zuständigen Prüfungsausschusses sowie Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Dauer des Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Freien Universität Berlin mit einem 90 Leistungspunkte Auslandsstudiums zu erbringenden Leistungen, die umfassenden Kernfach, soweit dessen Kombinierbar- gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang keit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht durch anderwei- sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten tige Regelungen ausgeschlossen ist. Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet. (3) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro- § 16 gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei Qualifikationsziele der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums. Es wird empfohlen, das Auslandsstudium im dritten bis (1) Die Absolventen und Absolventinnen des 60-LP- fünften Fachsemester zu absolvieren. Modulangebots verfügen über einen Überblick zu den (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs- materiellen, ideellen und normativen Grundlagen der praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu Politik. Sie verfügen über Grundkenntnisse der politi- absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service schen Akteure, Prozesse und Strukturen sowie der un- und die oder der Praktikumsbeauftragte im Fachbereich. terschiedlichen Formen und Funktionen politischer Sys- teme und Institutionen auf gesellschaftlicher, transnatio- naler und übernationaler, sowie staatlicher, regionaler § 14 und globaler Ebene. Sie kennen die wichtigsten wissen- Studienabschluss schaftlich-systematischen und politisch problematischen Zusammenhänge, können diese identifizieren und be- (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass schreiben. Sie sind in der Lage diverse gesellschaftliche die gemäß §§ 10 und 12 dieser Ordnung geforderten Prozesse mit einer politikwissenschaftlichen Perspek- Leistungen erbracht worden sind. tive inhaltlich und analytisch zu fassen. (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, wenn (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen die Studentin oder der Student an einer anderen Hoch- über gute sprachliche und schriftliche Kompetenzen, die schule im gleichen Studiengang, im gleichen Fach oder es ihnen ermöglichen, wissenschaftliche Texte wie Pro- in einem Modul, welches mit einem der im Bachelor- blemskizzen, Analysen, Vorträge etc. anzufertigen und studiengang studierten Module identisch oder vergleich- zu präsentieren. Dieses Kompetenzprofil wird durch in- bar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prü- terkulturelle Kompetenzen sowie Gender- und Diversity- fungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich Kompetenzen ergänzt, die als Teil des didaktischen in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet; Konzepts des Studiums den Absolventen und Absolven- dies gilt entsprechend für Module, die mit Pflichtmodu- tinnen ein Instrumentarium vermitteln, um Probleme von len des Bachelorstudiengangs identisch oder vergleich- Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Teilhabe sowie bar sind. deren Ursachen auf personeller, sozialer, organisatori- (3) Dem Antrag auf Zulassung zum Studienabschluss scher und struktureller Ebene zu erkennen, zu beschrei- sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- ben und zu verstehen. gen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen, (3) Durch den Erwerb grundlegender politikwissen- dass für die Person der Antragstellerin oder des Antrag- schaftlicher Fachkenntnisse und Fertigkeiten bietet sich stellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Der zu- den Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modu- ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An- langebots in Abhängigkeit der Kompetenzen des Kern- trag. fachs des Bachelorstudiengangs, mit dem das 60-LP- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung werden ein Modulangebot kombiniert wird, eine Berufstätigkeit mit Zeugnis, eine Urkunde und ein Diploma Supplement politikwissenschaftlichem Bezug, beispielsweise in der (englische und deutsche Version) ausgestellt. Darüber öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft oder den hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den Medien. FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 191
FU-Mitteilungen § 17 (2) Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Studieninhalte Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, Modulsprachen, die Regeldauer (1) Im 60-LP-Modulangebot werden grundlegende und die Angebotshäufigkeit unterrichten für jedes Modul theoretische, methodische und empirische Kenntnisse des 60-LP-Modulangebots die Modulbeschreibungen 1. zu den materiellen, ideellen und normativen Grundla- gemäß Anlage 1. gen von Politik, (3) Über den empfohlenen Verlauf des 60-LP-Mo- 2. der Vielfalt politischer Akteure, Prozesse und Struk- dulangebots unterrichtet der exemplarische Studienver- turen sowie unterschiedlichen Formen und Funktio- laufsplan gemäß Anlage 3. nen politischer Systeme und Institutionen auf gesell- schaftlicher, transnationaler und übernationaler, so- wie staatlicher, regionaler und globaler Ebene, seien Abschnitt 4: es Staaten, regionale Zusammenschlüsse oder glo- Schlussbestimmungen bale Organisationen sowie 3. zu den ideellen, materiellen und institutionellen Fakto- § 19 ren, durch welche die Handlungen politischer Akteure Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen und somit politische Prozesse und deren Ergebnisse (1) Die vorliegende Ordnung tritt am Tage nach der beeinflusst bzw. bestimmt werden, vermittelt. Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der (2) Darüber hinaus vermittelt das 60-LP-Modulange- Freien Universität Berlin) in Kraft. bot grundlegende überfachliche Kommunikations-, Or- ganisations- und Präsentationskompetenzen, welche die (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung Studentinnen und Studenten zur selbstständigen wissen- für den Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modul- schaftlichen Arbeit als auch zur Teamarbeit befähigen. angebot vom 13. Juli 2016 (FU-Mitteilungen 39/2016, S. 660) außer Kraft. (3) Die vorliegende Ordnung gilt für Studentinnen § 18 und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bache- Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen lorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatri- kuliert oder in dem 60-LP-Modulangebot registriert wer- (1) Das 60-LP-Modulangebots gliedert sich in drei den. Studentinnen und Studenten, die vor Inkrafttreten Bereiche wie folgt: dieser Ordnung im Bachelorstudiengang an der Freien 1. Einführungsbereich im Umfang von 10 LP: Es ist das Universität Berlin immatrikuliert oder im 60-LP-Modul- folgende Module zu absolvieren: angebot registriert worden sind, studieren und erbrin- – Modul: Einführung und Methoden der Politikwis- gen die Leistungen auf der Grundlage der Studien- senschaft (10 LP) ordnung und der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 fort, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die 2. Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP: Es sind Erbringung der Leistungen auf der Grundlage dieser folgende drei Module zu absolvieren: Ordnung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss – Modul: Politische Systeme und Vergleich B (10 LP) beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfol- – Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen genden Umschreibung entscheidet der Prüfungsaus- der Politik B (10 LP) schuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen – Modul: Internationalen Beziehungen B (10 LP) oder abgeschlossenen Modulen oder über deren An- 3. Erweiterungsbereich im Umfang von 20 LP: Aus den rechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbrin- folgenden Modulen sind zwei verschiedene Module gende Studienleistungen, wobei den Erfordernissen zu wählen und zu absolvieren von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht – Modul: Politik im europäischen Mehrebenensystem revidierbar. (10 LP) und/oder – Modul: Globales Regieren (10 LP) und/oder (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses oder des Abschlusses des 60-LP-Modulangebots auf der Grund- – Modul: Kritische Friedens- und Genderforschung lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 (10 LP) und/oder wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022 ge- – Modul: Regionale Politikanalyse (10 LP). währleistet. 192 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte Erläuterungen: als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand, Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun- Modul des Bachelorstudiengangs und des 60-LP-Mo- den. dulangebots Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die l die Bezeichnung des Moduls, Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- Moduls, formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- Modul, tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, wenn mindestens 75 % der in den Lehr- und Lernformen l Lehr- und Lernformen des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle- l Formen der aktiven Teilnahme, gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l die Prüfungsformen, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Module wer- l die Regeldauer des Moduls, den mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab- l die Häufigkeit des Angebots, geschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika- tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die l die Verwendbarkeit des Moduls. Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü- fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor- tigen insbesondere men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä- zeit, testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Moduls tung, sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulen l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil- Studienphasen, nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung für l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten tungen, Leistungspunkte. In Modulen, in denen alternative For- l die Prüfungszeit selbst. men der aktiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu be- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem stimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das je- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen weilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu- spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres legen. FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 193
FU-Mitteilungen Einführungsbereich: Modul: Einführung in die Politikwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und unter Berücksichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften abgrenzen. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft, indem es einen Überblick über die Ge- schichte der Politikwissenschaft sowie über ihre einzelnen Fachgebiete, die zentralen politikwissenschaftlichen Begriffe und Fragestellungen gibt darüber hinaus gibt das Modul eine Einführung in die Techniken wissenschaftli- chen Arbeitens und wissenschaftstheoretische Grundlagen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 60 Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzzeit PS-TWA 60 Proseminar Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor-/Nachbereitung PS-TWA 120 (Techniken des pen, Lektüre, ggf. Tutorien 4 Prüfungsvorbereitung und wissenschaftlichen Arbeitens/TWA) Prüfung 180 Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht diffe- renziert bewertet. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft 194 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen Modul: Einführung in die Methoden der Politikwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkompetenzen in den wesentlichen Methoden empirischer Politikwissenschaft. Die Studentinnen und Studenten verfügen darüber hinaus über Kompetenzen zur kritischen Reflexion und Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Politikwissenschaft. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Überblick über die für die Politikwissenschaft zentralen Methoden empirischer For- schung. Das Modul führt in die Grundlagen empirischer Politikforschung ein und gibt einen vertiefenden Einblick in qualitative und quantitative Methoden. Es werden neben sämtlichen Arbeitsschritten des Forschungsprozesses (darunter Begriffsbildung, Operationalisierung und Datenerhebung) qualitative Arbeitsmethoden (z. B. qualitative Interviewtechniken) und quantitative Methoden der Datenanalyse (insbesondere beschreibende Statistik, univariat und multivariat) vermittelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung (Metho- Präsenzzeit V 30 den der empirischen 2 Vor-/Nachbereitung V 60 Politikwissenschaft) Insb. Diskussion, Referat, Präsenzzeit V 30 Vorlesung (Metho- Thesenpapier, Protokoll, Vor-/Nachbereitung V 60 den der Analyse 2 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Präsenzzeit PS 30 quantitativer Daten) pen, Lektüre, ggf. Tutorien Vor-/Nachbereitung PS 60 Proseminar (Qualita- 2 Prüfungsvorbereitung und tive Sozialforschung) Prüfung 180 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 195
FU-Mitteilungen Modul: Einführung und Methoden der Politikwissenschaft Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten können das Spezifische politikwissenschaftlicher Fragen erkennen, umsetzen und unter Berücksichtigung allgemeiner wissenschaftstheoretischer Grundlagen von anderen Sozialwissenschaften abgrenzen. Sie verfügen über Grundlagenkompetenzen in politikwissenschaftlichen Vorgehensweisen und Ar- beitsmethoden. Sie können politikwissenschaftliche Fragestellungen entwickeln und werden befähigt, selbststän- dig Recherchen anzufertigen sowie Hausarbeiten inhaltlich und formal korrekt zu gestalten. Darüber hinaus verfü- gen sie über Grundlagenkompetenzen in sozialwissenschaftlichen Methoden. Die Studentinnen und Studenten verfügen über Kompetenzen zur kritischen Reflexion und Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialwissenschaft. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Einblick in das Studium der Politikwissenschaft, indem es einen Überblick über die Ge- schichte der Politikwissenschaft sowie über ihre einzelnen Fachgebiete, die zentralen politikwissenschaftlichen Begriffe und Fragestellungen gibt. Das Modul gibt darüber hinaus einen Überblick über die für die Politikwissen- schaft zentralen Methoden empirischer Forschung. Es werden die Arbeitsschritte des Forschungsprozesses (dar- unter Begriffsbildung, Operationalisierung und Datenerhebung) vermittelt, und es wird eingeführt in qualitative und quantitative Methoden. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 60 (Einführung) Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzzeit V 30 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor-/Nachbereitung V 60 Vorlesung (Metho- pen, Lektüre den der empirischen 2 Prüfungsvorbereitung und Politikwissenschaft) Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden kann. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft 196 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen Grundlagenbereich: Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik A Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten verfügen über wesentliche begriffliche, konzeptionelle und theoretische Kenntnisse für die Analyse der Politik. Sie können gegenwärtige Strukturen, Institutionen, Ordnungsmodelle und Grundüber- zeugungen politiktheoretisch und -philosophisch analysieren und reflektieren und sind in der Lage genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: Das Modul vermittelt in erster Linie die begrifflichen, konzeptionellen, theoretischen und normativen Grundlagen klassischer und moderner politischer Theorie sowohl in ideengeschichtlicher als auch in systematisch-analytischer Hinsicht. Gegenstand der Analyse sind Theorien von Herrschaft und Teilhabe sowie insbesondere Demokratie-, Gesellschafts- sowie Rechts- und Verfassungstheorien. Außerdem werden sowohl Gender- und Diversity Aspekte behandelt als auch Grundfragen der politischen Ökonomie. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 70 Insb. Diskussion, Referat, Präsenzzeit V 30 Thesenpapier, Protokoll, Vor-/Nachbereitung V 70 Vorlesung 2 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Präsenzzeit PS 30 pen, Lektüre Vor-/Nachbereitung PS 100 Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter). Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 197
FU-Mitteilungen Modul: Theorie, Ideengeschichte und Grundlagen der Politik B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten verfügen über begriffliche, konzeptionelle und theoretische Grundkenntnisse der Politischen Theorie. Sie verfügen ebenfalls über grundlegende Kenntnisse zu Gender- und Diversity-Themen. Inhalte: Das Modul vermittelt einen Überblick zu den ideellen und normativen Grundlagen der politischen Theorie. Außer- dem werden Gender- und Diversity Aspekte behandelt. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 30 Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzzeit PS 30 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor-/Nachbereitung PS 90 pen, Lektüre Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter). Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein bis zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft 198 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
FU-Mitteilungen Modul: Politische Systeme und Vergleich A Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Studentinnen und Studenten verfügen über Grundlagenkenntnisse der Strukturen und Funktionsweisen des politi- schen Systems der Bundesrepublik Deutschland, seiner Wechselwirkungen mit (zivil-)gesellschaftlichen Akteuren sowie der Fähigkeit des Vergleichs politischer Systeme und ihrer Teile. Darüber hinaus sind sie befähigt, unter- schiedliche theoretische und methodische Ansätze zur Analyse verschiedener politischer Systeme, sowohl in einem institutionellen als auch politisch-soziologischen Sinne, anzuwenden und die Entstehung von Politikent- scheidungen sowie deren Umsetzung und Wirkung in einzelnen Politikfeldern zu vergleichen und zu bewerten. Sie sind in der Lage, genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: Das Modul vermittelt sowohl die institutionellen und politisch-soziologischen Grundlagen als auch die empirischen Funktionsweisen verschiedener Demokratien. Inhalte des Moduls sind darüber hinaus die politischen Prozesse und zentralen Politikfelder des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung euro- päischen und supranationalen Regierens. Das Studium vermittelt darüber hinaus theoretische Kenntnisse, die der Analyse von Strukturen und Funktionswei- sen politischer Systeme zugrunde liegen, sowie die dafür notwendigen methodischen Ansätze. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 70 Insb. Diskussion, Referat, Präsenzzeit V 30 Thesenpapier, Protokoll, Vor-/Nachbereitung V 70 Vorlesung 2 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Präsenzzeit PS 30 pen, Lektüre Vor-/Nachbereitung PS 100 Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter). Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Politikwissenschaft FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019 199
FU-Mitteilungen Modul: Politische Systeme und Vergleich B Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Politik- und Sozialwissenschaften/Politikwissen- schaft Modulverantwortliche/r: Lehrende in dem Modul Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: In diesem Modul eignen sich die Studierenden Kompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme an. Im Mittelpunkt stehen Strukturen und Funktionsweisen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland oder anderer politischer Systeme sowie deren jeweilige Einbettung in System vergleichende Analysen. Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, genderrelevante Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren. Inhalte: Der Vergleich politischer Systeme und die vergleichende Politikfeldanalyse dienen dem Aufbrechen parochialer Sichtweisen ebenso wie der Generierung und Überprüfung sozialwissenschaftlicher Theorien und Hypothesen. In diesem Modul erwerben die Studierenden Grundkompetenzen zur Anwendung unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze zur Analyse politischer Systeme, wobei sie wahlweise einen Schwerpunkt auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland in seinen europäischen und supranationalen Bezügen oder auf andere politische Systeme legen können. Im Mittelpunkt stehen institutionelle und politisch-soziologische Grundlagen, empirische Funktionsweisen, politische Prozesse und zentrale Politikfelder. Auch Gefährdungen der Demokratie werden systematisch in den Blick genommen. Die Studierenden müssen sich für eine der beiden Vorlesungen im Systembereich (Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft; Einführung in das politische System der BRD) entscheiden und begleitend ein Proseminar wählen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor-/Nachbereitung V 30 Insb. Diskussion, Referat, Thesenpapier, Protokoll, Präsenzzeit PS 30 Exzerpt, Test, Arbeitsgrup- Vor-/Nachbereitung PS 90 pen, Lektüre Proseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120 Modulprüfung: Klausur (120 Minuten) oder Hausarbeit (ca. 4 500 Wörter) oder Referat (ca. 30 Minuten) mit Ausarbeitung (ca. 3 000 Wörter). Die Klausur kann ggf. ganz oder teilweise in der Form des Antwort- Wahl-Verfahrens und auch in Form einer elektronischen Prüfungs- leistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein bis zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: 60-LP-Modulangebot Politikwissenschaft 200 FU-Mitteilungen 14/2019 vom 27.06.2019
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