Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                   21/2019, 30. September 2019

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung für den gemein-
                 samen Masterstudiengang Internationale Bezie-
                 hungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt-
                 Universität zu Berlin und der Universität Potsdam       404

                                                               FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019   403
FU-Mitteilungen

   Studien- und Prüfungsordnung für den gemein-                            § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen, Notenver-
      samen Masterstudiengang Internationale                                    besserung
     Beziehungen der Freien Universität Berlin,                            § 13 Benotung und Nichtbestehen von Prüfungsleistun-
     der Humboldt-Universität zu Berlin und der                                 gen
                Universität Potsdam
                                                                           § 14 Auslandsstudium
                                                                           § 15 Studienabschluss
                             Präambel                                      § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Aufgrund von § 74 des Gesetzes über die Hochschulen                        Anlagen:
im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in
der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung                              Anlage 1: Modulbeschreibungen
vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am                      Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
2. Februar 2018 (GVBl. 160), i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1                              2.1 Masterstudiengang Internationale
Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien                                      Beziehungen
Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilun-
gen 24/1998), § 17 Abs. 1 Nr. 3 und § 23 der Verfas-                                  2.2 Doppelmasterstudiengang Internationale
sung der Humboldt-Universität zu Berlin vom 24. Okto-                                     Beziehungen
ber 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Uni-                     Anlage 3: Zeugnisse (Muster)
versität zu Berlin Nr. 47/2013) sowie § 19 Abs. 1 und
                                                                                      3.1 Masterstudiengang Internationale
§ 22 Abs. 1-3 des Brandenburgischen Hochschulgeset-
                                                                                          Beziehungen
zes (BbgHG) in der Fassung vom 28. April 2014 (GVBl.
I/14, Nr. 18), zuletzt geändert am 20. September 2018                                 3.2 Doppelmasterstudiengang Internationale
(GVBl.I/18, [Nr. 21], S. 2), hat die Gemeinsame Kom-                                      Beziehungen
mission des Fachbereichs Politik- und Sozialwissen-                        Anlage 4: Urkunden (Muster)
schaften der Freien Universität Berlin und der Kultur-,
                                                                                      4.1 Masterstudiengang Internationale
Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der
                                                                                          Beziehungen
Humboldt-Universität zu Berlin am 17. Juli 2019 und der
Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaft-                                 4.2 Doppelmasterstudiengang Internationale
lichen Fakultät der Universität Potsdam am 13. Juni                                       Beziehungen
2019 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für
den gemeinsamen Masterstudiengang Internationale
Beziehungen der Freien Universität Berlin, der Hum-                                                 §1
boldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam                                       Geltungsbereich
erlassen: *
                                                                              (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des
                                                                           gemeinsamen Masterstudiengangs Internationale Be-
Inhaltsverzeichnis                                                         ziehungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt-
                                                                           Universität zu Berlin und der Universität Potsdam (Mas-
§ 1 Geltungsbereich
                                                                           terstudiengang) und Anforderungen und Verfahren für
§ 2 Beginn des Studiums                                                    die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen
                                                                           (Leistungen) im Masterstudiengang.
§ 3 Qualifikationsziele
                                                                              (2) Für die an der Freien Universität Berlin zu erbrin-
§ 4 Studieninhalte                                                         genden Studien- und Prüfungsleistungen gilt diese Ord-
§ 5 Studienberatung und Studienfachberatung                                nung in Verbindung mit der Rahmenstudien- und -prü-
                                                                           fungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) in
§ 6 Prüfungsausschuss                                                      der jeweils geltenden Fassung. Für die an der Hum-
§ 7 Regelstudienzeit                                                       boldt-Universität zu Berlin zu erbringenden Studien- und
                                                                           Prüfungsleistungen gilt diese Ordnung in Verbindung mit
§ 8 Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen
                                                                           der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von
§ 9 Aufbau und Gliederung Doppelmasterstudien-                             Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Univer-
    gang, Umfang der Leistungen                                            sität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fas-
                                                                           sung. Für die an der Universität Potsdam durchzufüh-
§ 10 Lehr- und Lernformen
                                                                           rende Leistungserfassung gilt diese Ordnung in Verbin-
§ 11 Masterarbeit                                                          dung mit der allgemeinen Studien- und Prüfungsord-
                                                                           nung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und
* Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat diese Ordnung            Masterstudiengänge an der Universität Potsdam
am 13. September 2019 bestätigt. Das Präsidium der Humboldt-Uni-           (BAMA-O) in der jeweils geltenden Fassung; Bestim-
versität zu Berlin hat diese Ordnung am 4. Juli 2019 bestätigt. Der Prä-
sident der Universität Potsdam hat diese Ordnung am 29. Juli 2019          mungen dieser Ordnung gehen im Übrigen denen der
genehmigt.                                                                 BAMA-O nach § 31a BAMA-O vor, die Aufgaben des

404        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

Studienbüros werden nach § 8 Abs. 5 Satz 2 BAMA-O              (2) Die Absolventinnen und Absolventen besitzen
auf die Geschäftsstelle des Masterstudiengangs Inter-       interkulturelle und fundierte englische und deutsche
nationale Beziehungen an der Freien Universität Berlin      Sprachkompetenzen, die es ihnen ermöglichen, wissen-
übertragen.                                                 schaftlich fundierte Texte (Problemskizzen, Berichte,
                                                            Analysen, Vorträge etc.) anzufertigen und in europäi-
   (3) Der Masterstudiengang wird in Zusammenarbeit
                                                            schen und internationalen Kontexten zu präsentieren
mit der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universi-
                                                            und zu vertreten. Sie besitzen zudem Gender- und Di-
tät zu Berlin und der Universität Potsdam durchgeführt,
                                                            versity-Kompetenzen und können Probleme von Ge-
die einen Masterstudiengang mit einer Studien- und Prü-
                                                            rechtigkeit, Gleichheit und politischer Teilhabe sowie de-
fungsordnung mit gleichlautenden Regelungen zu Inhalt
                                                            ren Ursachen auf personeller, sozialer, organisatori-
und Aufbau des Studiums und zu Anforderungen und
                                                            scher und struktureller Ebene erkennen, beschreiben,
Verfahren der Prüfungsleistungen eingerichtet haben.
                                                            verstehen und kritisieren sowie in der Aufgaben- und
                                                            Problemlösung in Teams anwenden.

                        §2                                     (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind für eine
                Beginn des Studiums                         qualifizierte Tätigkeit im Bereich der Forschung in uni-
                                                            versitären und außeruniversitären wissenschaftlichen
                                                            Einrichtungen sowie für verschiedene wissenschaftlich
Das Studium wird zum Wintersemester aufgenommen.
                                                            orientierte Tätigkeiten mit europäischen oder internatio-
                                                            nalen Bezügen qualifiziert. Dies umfasst zum Beispiel
                                                            die Tätigkeitsfelder Politik/Politikberatung und Politikver-
                          §3                                mittlung, Unternehmensberatung, Nationale Verwaltung/
                  Qualifikationsziele                       Auswärtiger Dienst und internationale Organisationen,
                                                            Nichtregierungsorganisationen, Medien und kulturelle
   (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Master-       Einrichtungen, staatliche und kommunale Planung, Er-
studiengangs besitzen ein fundiertes Fachwissen über        wachsenenbildung oder das Verlagswesen. Das Stu-
die Vielfalt der politischen Akteurinnen und Akteure,       dium befähigt sie zudem, eine Promotion anzuschlie-
Prozesse und Strukturen sowie die unterschiedlichen         ßen.
Formen und Funktionen politischer Systeme und Institu-
tionen auf nationaler, transnationaler und globaler
Ebene. Sie sind mit allen wichtigen normativen, struktu-                              §4
rellen und institutionellen Faktoren vertraut, durch wel-                        Studieninhalte
che die Handlungen politischer Akteurinnen und Akteure
beeinflusst und somit politische Prozesse und deren Er-        (1) Die Internationalen Beziehungen stellen eine Teil-
gebnisse bestimmt werden. Sie verfügen überdies über        disziplin der Politikwissenschaften dar. Im Masterstu-
ein spezialisiertes und anwendungsorientiertes Fach-        diengang werden fachliche und methodische politik-
wissen, entweder in verschiedenen Themenbereichen           wissenschaftliche Grundlagen, die in einem Bachelor-
der internationalen Zusammenarbeit und globalen Her-        studium der Politikwissenschaft oder in anderen Stu-
ausforderungen oder dem Bereich der europäischen            diengängen erworben wurden, erweitert und vertieft.
Angelegenheiten. Die Absolventinnen und Absolventen         Der Masterstudiengang zielt dabei auf die Vermittlung
sind dazu befähigt, komplexe politische und gesell-         vertiefter und spezialisierter politikwissenschaftlicher
schaftliche Zusammenhänge sowie interdisziplinäre           Kenntnisse in internationalen Themenbereichen sowie
Fragestellungen systematisch zu analysieren und ver-        fortgeschrittener Methodenkenntnisse. Das Studium ist
ständlich zu kommunizieren. Sie sind in der Lage, durch     in erster Linie forschungsorientiert ausgerichtet. Gegen-
den Einsatz von Methoden und Theorien Lösungskon-           stand des Studiums ist neben der theoretischen und em-
zepte für politikwissenschaftliche Problemstellungen zu     pirischen Betrachtung von, erstens, zentralen Rahmen-
entwickeln, generalisierbare Aussagen zu formulieren        bedingungen internationaler Beziehungen im Bereich
und diese in vergleichbaren Kontexten zu reflektieren.      Institutionen, transnationaler Politik und, zweitens, inter-
Die Absolventinnen und Absolventen besitzen inter- und      nationaler Wirtschaftsbeziehungen und politischer Öko-
transdisziplinäre Kenntnisse zu Forschungsansätzen,         nomie, die Vermittlung von speziellen Kenntnissen bzw.
Methoden und aktuellen Themen und Diskussionen in           die Untersuchung von Einzelfragen und -phänomenen
affinen fachlichen Bereichen. Sie haben die theoreti-       im breiten Themenspektrum der internationalen Zusam-
schen und methodischen Fertigkeiten und die empiri-         menarbeit und globalen Herausforderungen oder dem
schen Kenntnisse, um sich an politischen und politikwis-    Bereich der europäischen Angelegenheiten.
senschaftlichen Debatten im nationalen und internatio-
nalen Kontext zu beteiligen. Sie besitzen umfassende          (2) Der Masterstudiengang wird mit einem der folgen-
Kommunikations-, Präsentations-, Problemlösungs- und        den Profile studiert: „Globale Herausforderungen“ oder
Organisationskompetenzen, die sowohl individuell zur        „EU Studien“
selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit als auch zur      1. Im Profil 1 „Globale Herausforderungen“ befassen
Teamarbeit im nationalen, transnationalen oder inter-          sich die Studentinnen und Studenten vorrangig mit
nationalen Kontext befähigen.                                  Akteurinnen und Akteuren, Prozessen und Strukturen

                                                                         FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019   405
FU-Mitteilungen

  auf zwischenstaatlicher, transnationaler und globaler       durchgeführt. Zusätzlich steht in der Studienfachbera-
  Ebene. Sie werden dazu befähigt, im Bereich der             tung mindestens eine studentische Hilfskraft beratend
  Außen-, Sicherheits- und Außenwirtschaftspolitik zen-       zur Verfügung. Weiterhin wird empfohlen, die Eignung
  trale Problemstellungen zu erkennen und zu analysie-        der individuellen Studienverlaufsplanung mit dem Studi-
  ren.                                                        engangskoordinator oder der Studiengangskoordinato-
                                                              rin zu besprechen.
2. Im Profil 2 „EU Studien“ befassen sich die Studentin-
   nen und Studenten vorrangig mit Akteurinnen und
   Akteuren, Prozessen und Strukturen der Europäi-
   schen Integration in ihrer historischen, politischen und                           §6
   soziologischen Dimension. Sie werden dazu befähigt,                         Prüfungsausschuss
   Herausforderungen der EU Politik in den Dimensio-
   nen Polity, Politics und Policy zu analysieren. Je nach       (1) Für den Masterstudiengang setzt die Gemein-
   dem gewählten Profil liegt der Fokus dabei auf             same Kommission der Freien Universität Berlin und der
   methodischen, empirischen und theoretischen Frage-         Humboldt Universität zu Berlin, beziehungsweise setzt
   stellungen in den Wahlpflichtmodulen a) Transfor-          der Fakultätsrat der Universität Potsdam einen Prü-
   mationen, Regionen und Vergleichende Außenpolitik,         fungsausschuss ein, bestehend aus drei Professorinnen
   b) Internationale Konflikte, Sicherheit und Frieden        und Professoren, hauptamtlichen Hochschullehrerinnen
   und c) EU Studien.                                         und Hochschullehrern, einer akademischen Mitarbeite-
                                                              rin oder einem akademischen Mitarbeiter, und einer Stu-
  (3) Die Studentinnen und Studenten lernen auf der           dentin oder einem Studenten des Masterstudiengangs.
Basis sorgfältiger wissenschaftlicher Analysen an der         Der Prüfungsausschuss wählt eine Vorsitzende oder
Erarbeitung fundierter Entscheidungen mitzuwirken.            einen Vorsitzenden aus der Gruppe der Professorinnen
Hierzu dienen insbesondere Lehrforschungsprojekte             und Professoren, hauptamtlichen Hochschullehrerinnen
und Projektseminare, die weitgehend selbstgesteuert           und Hochschullehrern. Bei Stimmengleichheit gibt die
durchgeführt werden und in denen in Gruppen an for-           Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Die
schungs- und anwendungsorientierten Projekten ge-             Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre, für studen-
arbeitet wird.                                                tische Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stell-
   (4) Unter anderem bietet der überfachliche Bereich         vertreter kann auf deren Wunsch abweichend hiervon
den Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ihr           eine Amtszeit von einem Jahr beschlossen werden.
Spektrum über die politikwissenschaftlichen Inhalte des       Amtsträgerinnen und Amtsträger führen ihr Amt weiter,
Kern- und Aufbaubereichs hinaus durch u. a. affine In-        bis die Nachfolgerinnen und Nachfolger von den zustän-
halte, wie Geschlechterstudien oder rechtliche Rahmen-        digen Gremien bestätigt wurden.
bedingungen, oder durch weitere Sprachkenntnisse                 (2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die
neben Englisch zu erweitern. Wert wird dabei auf das          prüfungsrelevanten Bestimmungen dieser Ordnung ein-
selbstständige Aneignen und Integrieren verschiedener         gehalten werden. Seine Mitglieder haben das Recht,
Wissensbestandteile und das Umgehen mit Komplexität           Prüfungen beizuwohnen. Unter Beachtung der recht-
gelegt. Es wird zugleich die Fähigkeit ausgebildet, die-      lichen Bestimmungen berichtet der Prüfungsausschuss
ses Wissen und Verstehen in kreative Ideen, sowohl bei        der Gemeinsamen Kommission der Freien Universität
der Analyse komplexer politikwissenschaftlicher Frage-        Berlin und der Humboldt Universität zu Berlin, bezie-
stellungen, als auch bei der Problemlösung in neuen,          hungsweise dem Fakultätsrat der Universität Potsdam
unvertrauten Situationen und breiterem multidisziplinä-       regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und
ren oder interkulturellem Zusammenhang umzusetzen.            Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform der Prü-
Ebenso werden fundierte überfachliche Kommunika-              fungsordnung und legt die Verteilung der Noten offen.
tions-, Organisations- und Präsentationskompetenzen
und Soft Skills ausgebildet, die zur selbstständigen indi-      (3) Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen
viduellen und zur Teamarbeit qualifizieren.                   werden von den jeweils verantwortlichen Lehrkräften
                                                              bescheinigt. Die Prüfungsberechtigung wird jeweils vom
                                                              Prüfungsausschuss festgestellt.
                        §5                                       (4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unter-
      Studienberatung und Studienfachberatung                 liegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im
                                                              öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsit-
   (1) Die allgemeine Studienberatung wird von den            zende oder durch den Vorsitzenden zur Verschwiegen-
Zentraleinrichtungen zur Studienberatung und Psycho-          heit zu verpflichten.
logischen Beratung der Freien Universität Berlin, der
Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Pots-
dam durchgeführt.
                                                                                       §7
  (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-                               Regelstudienzeit
schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Veranstaltun-
gen anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstunden               Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

406      FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

                      §8                                    2. Es ist eines der beiden folgenden Wahlpflichtmodule
  Aufbau und Gliederung, Umfang der Leistungen                 zu wählen und zu absolvieren:
                                                              – Wahlpflichtmodul: Methoden Internationale Bezie-
   (1) Im Masterstudiengang sind insgesamt Leistungen
                                                                hungen I (10 LP) oder
im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) nachzuwei-
sen. Ein Leistungspunkt entspricht einer Arbeitsbelas-        – Wahlpflichtmodul: Methoden Internationale Bezie-
tung der Studentinnen und Studenten von 30 Arbeits-             hungen II (10 LP).
stunden.
                                                            3. Es ist eines der drei folgenden Wahlpflichtmodule zu
   (2) Im Masterstudiengang wird entweder das Profil 1         wählen und zu absolvieren:
„Globale Herausforderungen“ oder das Profil 2 „EU Stu-
dien“ gewählt und studiert.                                   – Modul: Forschung Internationale Beziehungen I
                                                                (13 LP) oder
   (3) Der Masterstudiengang umfasst einen Kernbe-
reich im Umfang von 40 LP und einen Aufbaubereich im          – Modul: Forschung Internationale Beziehungen II
Umfang von 38 LP, sowie einen überfachlichen Bereich            (13 LP) oder
im Umfang von 20 LP.                                          – Modul: Forschung Internationale Beziehungen III
   (4) Im Kernbereich des Profils „Globale Herausforde-         (13 LP).
rungen“ sind Module im Umfang von insgesamt 40 LP           4. Es ist das Modul: Forschung Internationale Beziehun-
sind wie folgt zu absolvieren:                                 gen IV (5 LP) zu absolvieren.
1. Es sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren:             (7) Im überfachlichen Bereich beider Profile sind ins-
  – Modul: Internationale Institutionen und transnatio-     gesamt 20 LP wie folgt zu absolvieren:
    nale Politik (10 LP) und
                                                            1. Es ist das Pflichtmodul: Berufspraxis (10 LP) zu ab-
  – Modul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen und           solvieren.
    politische Ökonomie (10 LP).
                                                            2. Es sind weitere Leistungen im Umfang von insgesamt
2. Es sind zwei der drei folgenden Wahlpflichtmodule zu        10 LP in einem oder zwei Modulen aus anderen Mas-
   wählen und zu absolvieren:                                  terstudiengängen der drei am Masterstudiengang be-
                                                               teiligten Universitäten oder in einer Fremdsprache zu
  – Modul: Transformationen, Regionen und Verglei-             absolvieren. Inhaltlich haben die Studentinnen und
    chende Außenpolitik (10 LP) und/oder                       Studenten die Möglichkeit, aus einer breiten Palette
  – Modul: Internationale Konflikte, Sicherheit und            an überfachlichen Modulen anderer Fächer zu wäh-
    Frieden (10 LP) und/oder                                   len, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit
                                                               Fragestellungen und Problembereichen beschäftigen.
  – Modul: EU Studien (10 LP).                                 Eine Übersicht über geeignete Module wird vom Prü-
   (5) Im Kernbereich des Profils „EU-Studien“ sind Mo-        fungsausschuss rechtzeitig vor Beginn eines Semes-
dule im Umfang von insgesamt 40 LP wie folgt zu absol-         ters bekanntgegeben.
vieren:                                                        (8) Den Studentinnen und Studenten wird dringend
1. Es sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren:           ein Auslandsaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des
                                                            Auslandsstudiums sollen anrechenbare Leistungen im
  – Modul: Internationale Institutionen und transnatio-     Umfang von 30 LP erbracht werden
    nale Politik (10 LP),
                                                              (9) Die Studentinnen und Studenten verfassen eine
  – Modul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen und        Masterarbeit (etwa 20 000 Wörter, 22 LP, siehe § 11).
    politische Ökonomie (10 LP) und
                                                               (10) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte
  – Modul: EU Studien (10 LP)                               und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
2. Es ist eines der beiden folgenden Wahlpflichtmodule      zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der Studienleis-
   zu wählen und zu absolvieren:                            tungen wie aktive Teilnahme oder spezielle Arbeits-
                                                            leistungen, die zu erbringenden studienbegleitenden
  – Modul: Transformationen, Regionen und Verglei-          Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur
    chende Außenpolitik (10 LP) oder                        regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen,
                                                            die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte,
  – Modul: Internationale Konflikte, Sicherheit und
                                                            die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren
    Frieden (10 LP).
                                                            für die Module des Masterstudiengangs die Modulbe-
 (6) Im Aufbaubereich beider Profile sind Module im         schreibungen in der Anlage 1.
Umfang von insgesamt 38 LP wie folgt zu absolvieren:
                                                               (11) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
1. Es ist das Pflichtmodul: Vertiefung Internationale Be-   Masterstudiengang unterrichtet der exemplarische Stu-
   ziehungen (10 LP) zu absolvieren.                        dienverlaufsplan in der Anlage 2 unter Nr. 2.1.

                                                                        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019   407
FU-Mitteilungen

                      §9                                   folgende Module im Umfang von insgesamt 60 LP zu
Aufbau und Gliederung Doppelmasterstudiengang,             absolvieren:
            Umfang der Leistungen                          – Modul: Core/Basic (16 LP) inklusive Interdisciplinary
                                                             State Examination (3 LP),
   (1) Studentinnen und Studenten, die im Rahmen der
Kooperationsvereinbarung mit dem Moskauer Staat-           – Modul: Elective (18 LP),
lichen Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO)     – Modul: Foreign Language (3 LP) und
das deutsch-russische Doppelmasterstudiengang Inter-
nationale Beziehungen (Doppelmasterstudiengang) ab-        – Modul: Master’s Preparation: Master’s Thesis Prepa-
solvieren, studieren das erste und zweite Fachsemester       ration + Master’s Thesis + Master’s Thesis Defense
im Umfang von 60 LP an einer der drei Universitäten in       (23 LP).
Berlin und Potsdam und das dritte und vierte Fach-            (7) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte
semester im Umfang von 60 LP in Moskau. Die Master-        und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
arbeit wird dabei von jeweils einer befugten Lehrkraft     zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der Studienleis-
aus Berlin oder Potsdam und Moskau betreut.                tungen wie aktive Teilnahme oder spezielle Arbeits-
  (2) Im Doppelmasterstudiengang sind insgesamt            leistungen, die zu erbringenden studienbegleitenden
Leistungen im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP)         Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur
nachzuweisen. Ein Leistungspunkt entspricht einer          regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen,
Arbeitsbelastung der Studentinnen und Studenten von        die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte,
30 Arbeitsstunden. Im Doppelmasterstudiengang ist der      die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren
überfachliche Wahlpflichtbereich mit curricularen Ele-     für die Module des Doppelmasterstudiengangs die Mo-
menten des Auslandspartners abgedeckt.                     dulbeschreibungen in der Anlage 1. Für die Module des
                                                           MGIMO wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen
  (3) Im Doppelmasterstudiengang wird entweder das         des MGIMO verwiesen.
Profil 1 „Globale Herausforderungen“ oder das Profil 2
„EU Studien“ gewählt und studiert.                            (8) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
                                                           Doppelmasterstudiengang unterrichtet der exemplari-
  (4) In den Profilen „Globale Herausforderungen“ und      sche Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2. An-
„EU Studien“ sind folgende Pflichtmodule zu absolvie-      sprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Rückspra-
ren:                                                       chen zur individuellen Studienplanung sind die Studien-
– Modul: Internationale Institutionen und transnationale   gangskoordinatorinnen und Studiengangskoordinatoren
  Politik (10 LP) und                                      für die beiden Masterstudiengänge in Berlin und in Mos-
– Modul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen und         kau.
  politische Ökonomie (10 LP).
Des Weiteren sind zwei der drei folgenden Wahlpflicht-                            § 10
module zu wählen und zu absolvieren:                                      Lehr- und Lernformen
– Modul: Transformationen, Regionen und Verglei-
  chende Außenpolitik (10 LP) und/oder                       (1) Im Masterstudiengang sind folgende Lehrver-
                                                           anstaltungsarten vorgesehen:
– Modul: Internationale Konflikte, Sicherheit und Frie-
  den (10 LP) und/oder                                     1. Wahlpflichtvorlesungen (WV) vermitteln entweder ei-
                                                              nen Überblick über einen größeren Gegenstandsbe-
– Modul: EU Studien (10 LP).
                                                              reich des Faches und seine methodischen bzw. theo-
Studentinnen und Studenten, die das Profil „EU Studien“       retischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spe-
gewählt haben, müssen das Wahlpflichtmodul „EU Stu-           zielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme.
dien“ belegen und absolvieren.
                                                           2. Einführungskurse (EK) vermitteln einen grundlegen-
   (5) Die Studentinnen und Studenten haben die Mög-          den Überblick über einen größeren Gegenstandsbe-
lichkeit entweder das Modul „Berufspraxis A Doppel-           reich des Faches oder Kenntnisse über ein spezielles
master“ (Praktikum von 6 Wochen, 10 LP) oder das              Stoffgebiet.
Modul „Berufspraxis B Doppelmaster“ (Praktikum von
12 Wochen, 14 LP) zu absolvieren. Studentinnen und         3. Seminare (S) dienen der Vermittlung von Kenntnissen
Studenten, die das Modul „Berufspraxis A Doppel-              eines abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb
master“ absolvieren, müssen das Modul „Methoden               von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig u
Internationale Beziehungen I/II“ (10 LP) belegen und ab-      bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch
solvieren. Studentinnen und Studenten, die das Modul          zu diskutieren.
„Berufspraxis B Doppelmaster“ absolvieren, müssen          4. Projektseminare (PS) dienen der anwendungs- und
das Modul „Methoden Internationale Beziehungen Dop-           problembezogenen Vertiefung fachwissenschaftlicher
pelmaster“ (6 LP) belegen.                                    Kenntnisse und Methoden.
   (6) Im zweiten Studienjahr am Moskauer Staatlichen      5. Lehrforschungsprojekte (LFP) sind forschungsbezo-
Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO) sind          gene Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Stundenum-

408      FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

  fang. Sie dienen verstärkt der Vermittlung for-           von beiden ist die Betreuerin oder der Betreuer der Mas-
  schungstypischer Arbeitsweisen, die bei der eigen-        terarbeit. Die Kandidatin oder der Kandidat hat das
  ständigen Entwicklung und Bearbeitung einer speziel-      Recht, die Betreuerin oder den Betreuer der Master-
  len Forschungsfragestellung vertieft und erprobt          arbeit vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht begründet
  werden. Sie tragen zur Themenfindung und methodi-         keinen Anspruch. Prüfungsberechtigt sind Prüferinnen
  schen Anlage von Abschlussarbeiten bei.                   und Prüfer, die mindestens promoviert sind. Eine oder
                                                            einer der Prüfungsberechtigten muss eine Professur
6. Kolloquien (Ko) dienen der Vorstellung/Präsentation
                                                            innehaben oder habilitiert sein. Eine oder einer der Prü-
   und Besprechung aktueller studentischer Forschungs-
                                                            fungsberechtigten muss aus dem Lehrkörper des Mas-
   ergebnisse bzw. der Vorbereitung oder Begleitung der
                                                            terstudiengangs entsprechend dem Gutachterpool
   Masterarbeit.
                                                            stammen. Über die Zusammensetzung des Gutachter-
7. Praktikum (P) bezeichnet eine auf eine bestimmte         pools entscheidet der Prüfungsausschuss. Die zweite
   Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu er-       Prüferin oder der zweite Prüfer kann auch von außer-
   werbender Kenntnisse in praktischer Anwendung            halb der beteiligten Universitäten kommen.
   bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten
   durch praktische Tätigkeiten in einer Organisation, in     (6) Die Abgabefrist der Masterarbeit beträgt 24 Wo-
   einem Arbeitsprozess oder einer Institution.             chen und beginnt am Tag nach der Mitteilung des The-
                                                            mas. Die Ausgabe des Themas erfolgt im Benehmen mit
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können         der Betreuerin oder dem Betreuer durch den Prüfungs-
in Blended-Learning-Arrangements erprobt werden. Das        ausschuss. Das Datum der Ausgabe des Themas und
Präsenzstudium wird hierbei in angemessener Art und         der Abgabezeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
angemessenem Umfang mit elektronischen Internet-
basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei können          (7) Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit
ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zen-         sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung
tralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität        eingehalten werden kann.
Berlin angeboten und von den Studentinnen und Stu-
                                                              (8) In Bezug auf eine eventuelle Rückgabe des The-
denten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig und/
                                                            mas gilt die jeweilige Rahmenordnung der Universität,
oder betreut bearbeitet werden. Blended Learning kann
                                                            an welcher die Masterarbeit angemeldet wurde.
in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion
von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung          (9) Bei Abgabe der Masterarbeit hat die Kandidatin
der Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh-           oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie
renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs-       oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine ande-
kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.        ren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
                                                            hat. Die Abgabe der Masterarbeit ist in drei maschinen-
                                                            schriftlichen Exemplaren sowie in elektronischer Form
                        § 11                                im Portable-Document-Format (PDF) einzureichen. Die
                     Masterarbeit                           Dateien im PDF-Format müssen den Text maschinen-
                                                            lesbar und nicht grafisch enthalten; ferner dürfen sie
   (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentin     keine Rechtsbeschränkungen aufweisen.
oder der Student in der Lage ist, eine Fragestellung aus
dem Gebiet der Internationalen Beziehungen selbst-            (10) Für die Bewertung der Masterarbeit und die
ständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen         Erstellung der Gutachten gilt in der Regel eine Frist ab
schriftlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen      Eingang von sechs Wochen.
und zu dokumentieren.
                                                               (11) Die Note für die Masterarbeit ergibt sich aus dem
  (2) Zur Masterarbeit kann auf Antrag zugelassen wer-      arithmetischen Mittel der Bewertungen der beiden Prü-
den                                                         ferinnen oder Prüfer. Die Masterarbeit ist bestanden,
                                                            falls die Note für die Masterarbeit mindestens „aus-
– wer zuletzt im Masterstudiengang an einer der betei-
                                                            reichend“ (4,0) ist.
  ligten Universitäten immatrikuliert gewesen ist,
– wenn die Module gemäß § 8 Abs. 3 im Umfang von               (12) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master-
  mindestens 75 LP erfolgreich absolviert wurden,           arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
                                                            beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
  (3) Mit der Zulassung zur Prüfung wird der Prüfungs-      rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
anspruch erworben. Der Prüfungsanspruch bleibt              die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen.            lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
                                                            Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
  (4) Die Masterarbeit soll ca. 20 000 Wörter umfassen.
                                                            fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
Sie wird mit 22 LP gewichtet.
                                                            Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die
  (5) Zur Bewertung der Arbeit bestellt der Prüfungs-       das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be-
ausschuss zwei Prüferinnen oder Prüfer. Eine oder einer     sonderer Weise prägt, unterscheidet.

                                                                        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019   409
FU-Mitteilungen

                     § 12                                 ses ist das Datum der vollständigen Antragstellung auf
      Wiederholung von Prüfungsleistungen,                Studienabschluss.
              Notenverbesserung                              (2) Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die Noten
                                                          für differenziert bewertete Module gemäß § 8 Abs. 3 und
In Bezug auf eine eventuelle Wiederholung von Prü-
                                                          für die Masterarbeit gemäß § 11 mit den jeweils zu-
fungsleistungen und Notenverbesserung gilt die jewei-
                                                          geordneten Leistungspunkten multipliziert, dann addiert
lige Rahmenprüfungsordnung der Universität, welche
                                                          und durch die Summe der einbezogenen Leistungs-
das Modul und die entsprechende Lehrveranstaltung
                                                          punkte dividiert. Bei der Ausweisung auf dem Zeugnis
anbietet.
                                                          wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksich-
                                                          tigt.
                      § 13                                   (3) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
         Benotung und Nichtbestehen von                   schulgrad Master of Arts (M. A.) verliehen. Die Studen-
               Prüfungsleistungen                         tinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Ur-
                                                          kunde in deutscher und englischer Sprache (Anlagen 3
In Bezug auf die Benotung und ein eventuelles Nicht-      und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und
bestehen von Prüfungsleistungen gilt die jeweilige Rah-   deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnis-
menprüfungsordnung der Universität, welche das Modul      ergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und
und die entsprechende Lehrveranstaltung anbietet.         ihren Bestandteilen (Transkript) in deutscher und eng-
                                                          lischer Sprache erstellt.
                                                             (4) Studentinnen und Studenten, die das Doppel-
                         § 14
                                                          masterstudiengang erfolgreich absolviert haben, erhal-
                   Auslandsstudium
                                                          ten zusätzlich die Abschlussdokumente des Moskauer
   (1) Den Studentinnen und Studenten wird dringend       Staatlichen Instituts für Internationale Beziehungen
empfohlen, im Rahmen dieses Studiengangs ein Aus-         (MGIMO).
landssemester zu absolvieren, sofern sie nicht schon im
Rahmen Ihres Studiums zum ersten berufsqualifizieren-
den Abschluss ein Auslandsstudium von mindestens                                  § 16
einem Semester absolviert haben.                              Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  (2) Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leistun-         (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
gen erbracht werden, welche für den Masterstudien-        lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni-
gang anrechenbar sind.                                    versität Potsdam, im Amtlichen Mitteilungsblatt der
   (3) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer       Humboldt-Universität zu Berlin und in den FU-Mitteilun-
Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-      gen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.
ten und der Studiengangskoordinatorin oder dem Stu-          (2) Diese Ordnung gilt für alle Studentinnen und Stu-
diengangskoordinatoren sowie der zuständigen Stelle       denten, die ihr Studium nach dem In-Kraft-Treten dieser
an der Zielhochschule über die Dauer des Auslandsstu-     Ordnung aufnehmen oder nach einem Hochschul-, Stu-
diums und über die im Rahmen des Auslandsstudiums         diengangs- oder Studienfachwechsel fortsetzen.
zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den
Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, voraus-         (3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium
gehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte und gleichwer-        vor dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung aufgenommen
tige Leistungen werden angerechnet.                       oder nach einem Hochschul-, Studiengangs- oder Stu-
                                                          dienfachwechsel vor dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung
   (4) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh-
                                                          fortgesetzt haben, gilt die Ordnung vom 26. Mai 2010
rend des zweiten oder dritten Fachsemesters des Stu-
                                                          (AmBek UP Nr. 13/2011), vom 11. Juli 2011 (Amtliches
diengangs zu absolvieren.
                                                          Mitteilungsblatt der HU 19/2011) und vom 5. August 2011
                                                          (FU-Mitteilungen 27/2011, S. 370) übergangsweise fort.
                                                          Alternativ können sie einen Wechsel in diese Ordnung
                         § 15
                                                          wählen. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prü-
                   Studienabschluss
                                                          fungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich.
  (1) Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlus-       (4) Mit Ablauf des 30. September 2021 tritt die Ord-
ses sind Nachweise über die Erbringung der in dieser      nung gemäß Abs. 3 Satz 1 außer Kraft. Das Studium
Ordnung verlangten Studien- und Prüfungsleistungen        wird dann auch von den in Abs. 3 Satz 1 benannten Stu-
beizufügen. Über den Antrag entscheidet der zuständige    dentinnen und Studenten nach dieser Ordnung fortge-
Prüfungsausschuss. Das Datum des Studienabschlus-         führt. Bisherige Leistungen werden berücksichtigt.

410      FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               Richtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu-
                                                            denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihres
                                                            modulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben
Erläuterungen:                                              zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl der
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        als Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand,
Modul des Masterstudiengangs                                der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa
l   die Bezeichnung des Moduls,                             zu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun-
                                                            den.
l   den/die Verantwortlichen des Moduls,
                                                            Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen       Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
    Modul,                                                  neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
                                                            Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-   tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,     wenn mindestens 75 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
l   die Prüfungsformen,                                     sucht wurden. In Modulen, in denen alternative Formen
                                                            der aktiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die ent-
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,                  sprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu be-
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           stimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das
                                                            jeweilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft
l   die Regeldauer des Moduls,
                                                            spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
l   die Häufigkeit des Angebots und                         legen.
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
                                                            gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Module wer-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       den mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab-
tigen insbesondere                                          geschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika-
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-      tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die
    zeit,                                                   Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-
    Aufgaben im Rahmen der                                  schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs-
                                                            formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des je-
l   Präsenzstudienzeit,                                     weiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
    tung,                                                   legen.
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     Die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und
    Studienphasen,                                          Lernformen sowie die erfolgreiche Absolvierung der
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    Prüfungsleistungen eines Moduls sind Voraussetzung
    tungen und                                              für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
                                                            Leistungspunkte. Bei Modulen ohne Modulprüfung ist
l   die Prüfungszeit selbst.                                die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            Lernformen Voraussetzung für den Erwerb der dem je-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       weiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte.

                                                                        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019   411
FU-Mitteilungen

 Studienleistung, Formen aktiver Teilnahme                 Arbeitsaufwand
 Diskussion (ca. 15 Minuten)                               insgesamt ca. 20 Stunden
 Referat (ca. 15 Minuten)                                  insgesamt ca. 20 Stunden
 Rezension/Exzerpt (ca. 2 000 Wörter)                      insgesamt ca. 20 Stunden
 Test (ca. 30 Minuten)                                     insgesamt ca. 20 Stunden
 Faktenblätter (ca. 2 000 Wörter)                          insgesamt ca. 20 Stunden
Arbeitsgruppenbericht (ca. 2 000 Wörter)                   insgesamt ca. 20 Stunden
 Protokoll (ca. 2 000 Wörter)                              insgesamt ca. 20 Stunden
 Thesenpapier (ca. 2 000 Wörter)                           insgesamt ca. 20 Stunden

Forschungsdesign
Ein Forschungsdesign ist ein Exposé, in dem die systematische Grundlegung einer akademischen Arbeit erfolgt.
Ausgangspunkt ist eine Problemstellung von wissenschaftlicher, politischer oder gesellschaftlicher Relevanz, die in
der Formulierung einer Fragestellung mündet, deren analytische Qualität bei der Suche nach einer fundierten Ant-
wort auf eine systematische Beschreibung und Evaluation zielt. Außerdem ist – je nach Fragestellung – eine begrün-
dete Auswahl eines theoretischen Ansatzes, eines Bewertungsmaßstabes und einer zielführenden Methode zu tref-
fen, um die wissenschaftlich-intersubjektive Plausibilität des Forschungsdesigns zu gewährleisten. Ferner ist auf die
Informations- und Datengrundlage einzugehen, um die Durchführbarkeit des Forschungsvorhabens sicher zu stel-
len. Schließlich umfasst das Design eine vorläufige Gliederung der Arbeit und eine erste Sammlung grundlegender
Literatur.

412      FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Internationale Institutionen und transnationale Politik
Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Ins-
titut für Politikwissenschaft; Humboldt-Universität zu Berlin/Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät;
Universität Potsdam/Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen fundierte Fachkenntnisse über Theorie und Empirie internationaler Ko-
operation, internationaler Institutionen und Organisationen sowie transnationaler Politik und sind in der Lage,
selbstständig methodisch fundierte und theoretisch reflektierte Analysen der Bedingungen, der Effektivität und der
empirischen Erscheinungsformen zwischenstaatlicher Kooperation, internationaler Institutionen und transnationa-
ler Politik durchzuführen. Neben der Fähigkeit zur selbstständigen theoriegeleiteten Analyse impliziert dies die be-
griffliche und konzeptionelle Ein- bzw. Abgrenzung von Teilphänomenen (u. a. Ordnung, Kooperation, Institutio-
nen, Regime, Organisationen, Normen, staatliche vs. private Akteure etc.) und zur kritisch-reflektierten Einordnung
aktueller Probleme internationaler Ordnung, Kooperation und Institutionen sowie die Sensibilisierung für unter-
schiedliche methodische Zugänge. Die Studentinnen und Studenten können die Relevanz von Problemfeldern
unter Berücksichtigung von Gender- und Diversity-Aspekten reflektieren.
Inhalte:
Internationale Institutionen – im Sinne von Symbolen, Regeln, Normen, Konventionen, Regimen oder Organisatio-
nen – konstituieren Ordnung und Kooperation in den internationalen Beziehungen. Neben Staaten wirken Akteure
aus Wirtschaft und Gesellschaft in internationalen Institutionen mit. In diesem Pflichtmodul werden Theorieansätze
zur Erklärung und Gestaltung zwischenstaatlicher Kooperation auf bilateraler und multilateraler Ebene behandelt
und die wichtigsten empirischen Erscheinungsformen und Politikfelder internationaler Institutionen und Organisa-
tionen analysiert. Darüber hinaus wird die Interaktion von nichtstaatlichen Akteuren und Nichtregierungsorganisa-
tionen mit Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen untersucht. Im Einzelnen werden insbesondere be-
handelt: Theorien internationaler Kooperation; institutionalistische Ansätze in den Internationalen Beziehungen;
Entstehung, Wandel, Wirkung und Effektivität internationaler Institutionen in verschiedenen Politikbereichen;
Normsetzung und Normeinhaltung in den internationalen Beziehungen; Theorien, Akteure und empirische Erschei-
nungsformen transnationaler Politik.

     Lehr- und           Präsenzstudium           Studienleistungen,                     Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
    Lernformen              stunden = SWS)
                                               Formen aktiver Teilnahme                         (Stunden)

                                               Lektüre, Diskussionsteil-        Präsenzzeit V                      30
Vorlesung                         2            nahme und maximal drei der
                                               folgenden Studienleistungen      Vor- und Nachbereitung V          60
                                               nach Bekanntgabe der             Präsenzzeit S                      30
                                               Lehrkraft: Referat, Protokoll,   Vor- und Nachbereitung S          60
                                               Thesenpapier, Rezension/
Seminar                           2            Exzerpt, Test, Faktenblät-       Prüfungsvorbereitung und
                                               ter, Arbeitsgruppenbericht       Prüfung                           120

Modulprüfung:                                  Hausarbeit (ca. 6 000 Wörter) oder
                                               Klausur (120 Minuten) oder
                                               Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung
                                               (ca. 3 000 Wörter)
Modulsprache:                                  Deutsch oder Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:            Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                      300 Stunden                                      10 LP
Dauer des Moduls:                              Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                       Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                Masterstudiengang Internationale Beziehungen, Doppelmasterstu-
                                               diengang Internationale Beziehungen

                                                                         FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019    413
FU-Mitteilungen

Modul: Internationale Wirtschaftsbeziehungen und politische Ökonomie
Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Ins-
titut für Politikwissenschaft; Humboldt-Universität zu Berlin/Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät;
Universität Potsdam/Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen fundierte theoretische und empirische Fachkenntnisse der internationa-
len Wirtschaftsbeziehungen, der internationalen politischen Ökonomie sowie ökonomischer Globalisierungs- und
Entwicklungsprozesse sowie analytische Qualifikationen zur Untersuchung von Akteuren, Strukturen, Ansätzen
und Prozessen in diesen Gegenstandsbereichen. Damit verbunden ist die Fähigkeit zur theoriegeleiteten Analyse,
zur begrifflichen Ein- bzw. Abgrenzung von Teilphänomenen und zur kritisch-reflektierten Einordnung aktueller Pro-
bleme internationaler Wirtschafts-, Handels-, Währungs-, Finanz- und Entwicklungspolitik sowie die Sensibilisie-
rung für unterschiedliche methodische Zugänge. Sie sind ebenso in der Lage, genderrelevante Problemstellungen
zu erkennen und zu analysieren.
Inhalte:
Inhaltlich befasst sich dieses Modul mit der Theorie und Empirie der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und
der internationalen politischen Ökonomie. Dabei werden Akteure, Strukturen, Ansätze und Prozesse internationa-
ler Wirtschafts-, Handels-, Währungs-, Finanz- und Entwicklungspolitik behandelt und empirisch wie theoretisch
analysiert. Besonderes Augenmerk gilt dabei Fragen von Entwicklung/Unterentwicklung, der wirtschaftlichen Glo-
balisierung sowie globaler Steuerungsprobleme im Bereich der Wirtschaft einschließlich möglicher Verbindungen
zu anderen Politikbereichen. Im Einzelnen werden insbesondere behandelt: Funktionen und Instrumente der Han-
delspolitik; Welthandelsregime (GATT/WTO); internationale Währungsregime; Liberalisierung und Internationali-
sierung von Finanzmärkten/internationale Finanzarchitektur; Internationalisierung von Produktion und Dienstleis-
tungen; außenwirtschaftspolitische Strategien der wichtigsten Industriestaaten; Entwicklungsländer in der Weltwirt-
schaft; Institutionen internationaler Entwicklungspolitik; entwicklungspolitische Ansätze und deren Implementie-
rung; politische Ökonomie der europäischen Integration.

       Lehr- und             Präsenzstudium            Studienleistungen,                     Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                    Formen aktiver Teilnahme                         (Stunden)

                                                    Lektüre, Diskussionsteil-        Präsenzzeit V                30
Vorlesung                             2             nahme und maximal drei der
                                                    folgenden Studienleistungen      Vor- und Nachbereitung V    60
                                                    nach Bekanntgabe der             Präsenzzeit S                30
                                                    Lehrkraft: Referat, Protokoll,   Vor- und Nachbereitung S    60
                                                    Thesenpapier, Rezension/
Seminar                               2             Exzerpt, Test, Faktenblät-       Prüfungsvorbereitung und
                                                    ter, Arbeitsgruppenbericht       Prüfung                     120

Modulprüfung:                                       Hausarbeit (ca. 6 000 Wörter) oder
                                                    Klausur (120 Minuten) oder
                                                    Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung
                                                    (ca. 3 000 Wörter)
Modulsprache:                                       Deutsch, Englisch oder – in Rücksprache mit den Studentinnen und
                                                    Studenten – in anderen Fremdsprachen
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                           300 Stunden                                      10 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     Masterstudiengang Internationale Beziehungen, Doppelmasterstu-
                                                    diengang Internationale Beziehungen

414        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Transformationen, Regionen und vergleichende Außenpolitik
Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Ins-
titut für Politikwissenschaft; Humboldt-Universität zu Berlin/Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät;
Universität Potsdam/Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen fundierte theoretische und empirische Fachkenntnisse politischer Trans-
formationsprozesse und vergleichender Außenpolitikanalyse (insbesondere mit Blick auf eine der großen Welt-
regionen) und sind in der Lage, selbstständig methodisch fundierte und theoretisch reflektierte Analysen der rele-
vanten Faktoren, Akteure, Strukturen und Prozesse von Transformationen und außenpolitischem Handeln unter
Berücksichtigung regionalspezifischer Kontexte durchzuführen. Neben der Fähigkeit zur selbstständigen theorie-
geleiteten Analyse impliziert dies die begriffliche Ein- bzw. Abgrenzung von Teilphänomenen und die kritisch-reflek-
tierte Einordnung staatlicher Außenpolitiken sowie aktueller Globalisierungs-, Internationalisierungs-, Transforma-
tions-, Integrations- und Demokratisierungsprozesse in verschiedenen Weltregionen sowie die Sensibilisierung für
unterschiedliche methodische Zugänge. Die Studentinnen und Studenten sind in der Lage, Gender und Diversity
als Querschnittsaspekte von Transformationsprozessen und im regionalspezifischen Vergleich in selbstständige
Forschungsarbeiten einzubeziehen.
Inhalte:
In den Lehrveranstaltungen dieses Moduls wird theoretisch und empirisch untersucht, wie innerstaatliche Pro-
zesse (z. B. Modernisierung, Demokratisierung) und globaler bzw. regionaler Wandel (z. B. Globalisierung, Inte-
gration/Europäisierung) nationale Politiken und ihre unterschiedlichen Transformationen beeinflussen. Es wird ge-
zeigt, in welch unterschiedlicher Weise verschiedene Regionen oder Staaten globale bzw. internationale Entwick-
lungen aufnehmen und durch Anpassungsprozesse regionen- oder länderspezifisch verarbeiten, so dass auch
unterschiedliche Außenpolitiken entstehen. Die Schwerpunkte liegen auf einer systematischen politikwissenschaft-
lichen Perspektive und ihrer Anwendung auf die großen Weltregionen Lateinamerika, Asien/Pazifik, Mittel- und
Osteuropa, Nordamerika und Naher und Mittlerer Osten. Darüber hinaus werden in diesem Kernbereich außen-
politische Entscheidungsprozesse vor dem Hintergrund der besonderen politischen, wirtschaftlichen und gesell-
schaftlichen Bedingungen einzelner Länder wie auch Integrationsprozesse in verschiedenen Weltregionen verglei-
chend analysiert.

     Lehr- und           Präsenzstudium           Studienleistungen,                     Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
    Lernformen              stunden = SWS)
                                               Formen aktiver Teilnahme                         (Stunden)

                                               Lektüre, Diskussionsteil-        Präsenzzeit V                      30
Seminar                           2            nahme und maximal drei der
                                               folgenden Studienleistungen      Vor- und Nachbereitung V          60
                                               nach Bekanntgabe der             Präsenzzeit S                      30
                                               Lehrkraft: Referat, Protokoll,   Vor- und Nachbereitung S          60
                                               Thesenpapier, Rezension/
Seminar                           2            Exzerpt, Test Faktenblätter,     Prüfungsvorbereitung und
                                               Arbeitsgruppenbericht            Prüfung                           120

Modulprüfung:                                  Hausarbeit (ca. 6 000 Wörter) oder
                                               Klausur (120 Minuten) oder
                                               Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung
                                               (ca. 3 000 Wörter)
Modulsprache:                                  Deutsch, Englisch oder – in Rücksprache mit den Studentinnen und
                                               Studenten – in anderen Fremdsprachen
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:            Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                      300 Stunden                      10 LP
Dauer des Moduls:                              Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                       Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                Masterstudiengang Internationale Beziehungen, Doppelmasterstu-
                                               diengang Internationale Beziehungen

                                                                         FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019    415
FU-Mitteilungen

Modul: Internationale Konflikte, Sicherheit und Frieden
Hochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Otto-Suhr-Ins-
titut für Politikwissenschaft; Humboldt-Universität zu Berlin/Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät;
Universität Potsdam/Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen fundierte theoretische und empirische Fachkenntnisse sowie analytische
Qualifikationen zur Erklärung von Strukturen und Veränderungen internationaler Sicherheitspolitik sowie zur Erfor-
schung der Bedingungen von gewaltsamen Konflikten und internationalen Friedensstrategien. Damit verbunden ist
die Fähigkeit zur theoriegeleiteten Analyse, zur begrifflichen Ein- bzw. Abgrenzung von Teilphänomenen (u. a.
Konflikt, Krieg, Terrorismus, Intervention) und zur kritisch reflektierten Einordnung aktueller Probleme internationa-
ler Friedens- und Sicherheitspolitik sowie die Sensibilität für unterschiedliche methodische Zugänge. Dazu gehö-
ren auch gender- und diversityrelevante Fragestellungen und Handlungsfelder.
Inhalte:
Konflikt (Krieg), Sicherheit und Frieden sind nicht nur Schlüsselbegriffe der „Internationalen Beziehungen“, sie ste-
hen auch im Zentrum aktueller theoretischer Debatten und empirischer Herausforderungen. Neben „traditionellen“
zwischenstaatlichen Konflikten und Bedrohungen ist die Friedens- und Sicherheitsproblematik heute vermehrt
durch nichtstaatliche und transnationalisierte Problemlagen charakterisiert (u. a. „neue“ Kriege, Gewaltmärkte,
internationaler Terrorismus, humanitäre Interventionen). Daraus resultieren sowohl veränderte Anforderungen für
die Bestimmung der Inhalte der Friedens- und Konfliktforschung als auch für institutionalisierte Sicherheitsstrate-
gien. Innerhalb des Moduls wird daher zum einen erarbeitet, wie die Ursachen und Dynamiken bewaffneter Kon-
flikte sowie der Wandel der Gewaltformen theoretisch und empirisch-analytisch bestimmt werden können. Zum an-
deren wird überprüft, welche Möglichkeiten zur Prävention der gewaltsamen Eskalation von Konflikten und zur Be-
friedung gewaltsam ausgetragener Konflikte existieren und welche Funktionen kooperative Sicherheitsinstitutionen
(u. a. Vereinte Nationen, NATO, OSZE, EU) für die Konfliktbearbeitung und für die Entwicklung von Friedensstra-
tegien erfüllen.

       Lehr- und             Präsenzstudium            Studienleistungen,                     Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                    Formen aktiver Teilnahme                         (Stunden)

                                                    Lektüre, Diskussionsteil-        Präsenzzeit V                30
Vorlesung                             2             nahme und maximal drei der
                                                    folgenden Studienleistungen      Vor- und Nachbereitung V    60
                                                    nach Bekanntgabe der             Präsenzzeit S                30
                                                    Lehrkraft: Referat, Protokoll,   Vor- und Nachbereitung S    60
                                                    Thesenpapier, Rezension/
Seminar                               2             Exzerpt, Test, Faktenblät-       Prüfungsvorbereitung und
                                                    ter, Arbeitsgruppenbericht       Prüfung                     120

Modulprüfung:                                       Hausarbeit (ca. 6 000 Wörter) oder
                                                    Klausur (120 Minuten) oder
                                                    Referat (ca. 15 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung
                                                    (ca. 3 000 Wörter)
Modulsprache:                                       Deutsch, Englisch oder – in Rücksprache mit den Studentinnen und
                                                    Studenten – in anderen Fremdsprachen
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt:                           300 Stunden                                      10 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Semester
Verwendbarkeit:                                     Masterstudiengang Internationale Beziehungen, Doppelmasterstu-
                                                    diengang Internationale Beziehungen

416        FU-Mitteilungen 21/2019 vom 30.09.2019
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