AMTSBLATT DER LANDGEMEINDE UND ERFÜLLENDEN GEMEINDE STADT BAD SULZA
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Amtsblatt
der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde
Stadt Bad Sulza
mit den Ortsteilen Auerstedt, Bad Sulza, Flurstedt, Gebstedt, Ködderitzsch, Neustedt,
Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt
und der erfüllten Gemeinden Eberstedt, Großheringen,
Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt, Schmiedehausen und Saaleplatte
Besuchen Sie uns im Internet unter www.bad-sulza.de
Jahrgang 27 Donnerstag, den 18. April 2019 Nummer 4
Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin
Donnerstag, den 18.04.2019 Donnerstag, den 02.05.2019
Zwei große Jubiläen für ein kleines Dorf
Im Frühjahr 1994 wurde der
„Heimatverein zu den Sole-
quellen Darnstedt“ e. V. ge-
gründet und feiert in diesem
Jahr sein 25-jähriges Be-
stehen. Mit vielen Veranstal-
tungen rund ums Jahr bringt
der gemeinnützige Heimat-
verein Jung und Alt zusam-
men. Auf diese Weise erfüllt
der Verein sein vorrangigstes
Ziel: den gemeinschaftlichen
Zusammenhalt fördern und
gleichzeitig das Dorfleben in
Darnstedt attraktiv gestalten.
Der Heimatverein hat gegen-
wärtig 38 Mitglieder, was in
etwa einem Drittel der Ein-
wohner unseres kleinen Or-
tes entspricht. Auch ehema-
lige Darnstedterinnen und
Darnstedter engagieren sich
fleißig und kommen regelmä-
ßig zu den unterschiedlichen
Festen in die alte Heimat.
Das größte Event ist dabei
die Darnstedter Kirmes, die
in jedem Jahr zwei Wochen nach Pfingsten gefeiert wird. zen. Deshalb an dieser Stelle ein großes Dankeschön an
Im Herbst folgt das Brunnenfest als beliebte Familienfei- alle fleißigen Helfer!
er. Das erste Brunnenfest veranstaltete der Heimatverein Wir freuen uns, dass die Veranstaltungen von den
im Herbst 1999. Seit nunmehr 20 Jahren ist das Brunnen- Darnstedtern, ihren Angehörigen und den Gästen aus
fest ein dauerhafter Bestandteil der Darnstedter Veran- umliegenden Gemeinden stets gern angenommen wer-
staltungen und bringt uns dadurch ein weiteres Jubiläum den. Auch in diesem Jahr laden wir Sie alle recht herzlich
für 2019. dazu ein, mit uns gemeinsam Ostern, Kirmes, Brunnen-
Jährlich wird das Brunnenfest am Samstag vor dem Tag fest und Weihnachten zu feiern.
des offenen Denkmals gefeiert, in diesem Jahr also am
7. September. Vor dem festlich geschmückten Brunnen Unsere nächsten Veranstaltungen sind:
können Groß und Klein gemeinsam einen angenehmen • das Osterfeuer am Ostersonntag, dem 21. April 2019
Nachmittag mit Speis und Trank sowie Unterhaltung ver- (ab 17:00 Uhr) und
bringen. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums lassen wir
• unsere Kirmes vom 21. bis 24. Juni 2019.
uns für dieses Jahr etwas ganz Besonderes einfallen.
All das wäre nicht möglich, ohne die vielen ehrenamtli-
chen Helfer, die sich in Ihrer Freizeit engagiert für den Es grüßt Sie recht herzlich
Fortbestand des Heimatvereins, die Bewahrung unserer der Vorstand des „Heimatverein
Traditionen sowie den Erhalt des Vereinshauses einset- zu den Solequellen Darnstedt“ e. V.Bad Sulza -2- Nr. 4/2019
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
Öffentliche Bekanntmachungen der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
und amtliche Mitteilungen ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-
getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-
digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
Verwaltungsbereich Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-
erfüllende Gemeinde rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den
§ 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Verkürzte Sprechzeit Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
Die Sprechzeit der Stadtverwaltung Bad Sulza wird vor Ostern oder einen Wahlschein hat.
wie folgt geändert:
2.
am Gründonnerstag, dem 18. April 2019, Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr. kann in der Zeit vom 06. Mai bis spätestens 10. Mai 2019,
Das Einwohnermeldeamt bleibt an diesem Tag bis 18.00 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad
Uhr geöffnet. Sulza, Markt 1, Meldeamt, oder im Bürgerbüro der Gemeindever-
Ich bitte um Beachtung. waltung der Gemeinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf
110, als Außenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, Einspruch
Dirk Schütze einlegen.
Bürgermeister Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
schrift eingelegt werden.
In eigener Sache: 3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
Hinweis erhalten bis spätestens 02. Mai 2019 eine Wahlbenachrichti-
Im Amtsblatt Nr. 5 werden nur Wahlbekanntmachungen und gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
eventuell amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Wir bitten wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerver-
um Beachtung bei der Abgabe Ihrer Textbeiträge. zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein
Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
Dokumente liegen zur Abholung bereit eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief-
Bürger, die für ihren beantragten Ausweis den PIN-Brief erhalten wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-
haben (unter 16 Jahre bitte nachfragen) und Bürger, die einen richtigung.
Reisepass bis 07.03.2019 beantragten, können diese Doku-
mente während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Bad 4.
Sulza abholen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Wei-
Bitte bringen Sie Ihre bisherigen (alten) Dokumente mit. marer Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt 5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
WAHLBEKANNTMACHUNG 5.1.
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
für den Verwaltungsbereich der erfüllenden 5.2.
Gemeinde Bad Sulza ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
tigter,
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deut-
Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 schen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Uni-
onsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis
1. zum 05. Mai 2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wäh-
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament lerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis
für die zum 10. Mai 2019 versäumt hat,
Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Niedertrebra, Obertre- b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
bra, Rannstedt, Saaleplatte, Schmiedehausen und der Stadt der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Euro-
Bad Sulza pawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der
wird in der Zeit vom 06. Mai bis 10. Mai 2019 während der allge- Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs.
meinen Öffnungszeiten der Verwaltung der erfüllenden Gemein- 1 der Europawahlordnung entstanden ist,
de Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde ge-
und von 14.00 bis 16.00 Uhr langt ist.
Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr nen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, bei der
und von 14.00 bis 16.00 Uhr Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Mel-
Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr deamt, und zusätzlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung
und zusätzlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der Ge- der Gemeinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf 110, als
meinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf 110, als Au- Außenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, mündlich, schriftlich
ßenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, zu folgenden Zeiten: oder elektronisch beantragt werden.
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
und von 14.00 bis 18.00 Uhr des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. tag, 15.00 Uhr, gestellt werden.Bad Sulza -3- Nr. 4/2019
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- in den Ortsteilen Eckolstädt, Großromstedt, Hermstedt,
tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 25. Kleinromstedt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Pfuhlsborn,
Mai 2019, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Stobra und Wormstedt der Gemeinde Saaleplatte
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
e) sowie der Wahl der Ortschaftsräte
können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis in den Ortschaften Auerstedt, Bad Sulza, Flurstedt,
zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Gebstedt, Ködderitzsch, Reisdorf, Sonnendorf und Wi-
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- ckerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- wird in der Zeit vom 06. Mai bis 10. Mai 2019 während der allge-
tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der meinen Öffnungszeiten der Verwaltung der erfüllenden Gemein-
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. de Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt,
6. Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
- einen amtlichen Stimmzettel, und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und
rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und von 14.00 bis 18.00 Uhr
- ein Merkblatt für die Briefwahl. Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
und zusätzlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der Ge-
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah- meinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf 110, als Au-
me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ßenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, zu folgenden Zeiten:
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr
als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehör- Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
de vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit
bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-
schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-
digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
Bad Sulza, 8. April 2019 Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-
- für die Gemeinde Eberstedt rechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach §
Hans-Otto Sulze, Bürgermeister 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
- für die Gemeinde Großheringen Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
Jens Baumbach, Bürgermeister führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
- für die Gemeinde Niedertrebra
Jörg Geyer, Bürgermeister 2.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig
- für die Gemeinde Obertrebra
Dieter Feldrappe, Bürgermeister oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 06. Mai bis 10.
Mai 2019 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erhe-
- für die Gemeinde Rannstedt
ben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue
Horst Krocker, Bürgermeister
Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu
- für die Gemeinde Saaleplatte
streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei
Jörg Hammer, Bürgermeister
der Stadtverwaltung Bad Sulza, im Rathaus Bad Sulza, Markt
- für die Gemeinde Schmiedehausen 1, Meldeamt, oder im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der
Bernd Otterstein, Bürgermeister
Gemeinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf 110, als
- für die Stadt Bad Sulza Außenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, schriftlich erhoben
Dirk Schütze, Bürgermeister oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe
sind glaubhaft zu machen.
WAHLBEKANNTMACHUNG Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr
für den Verwaltungsbereich der erfüllenden zulässig.
Gemeinde Bad Sulza 3.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 erhalten bis spätestens 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.
1. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das
a) der Wahl der Kreistagsmitglieder, Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein
b) der Wahl der Gemeinderatsmitglieder bzw. der Stadtratsmit- Wahlrecht nicht ausüben zu können.
glieder in den Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Nieder-
trebra, Obertrebra, Rannstedt, Saaleplatte, Schmiedehau- 4.
sen und der Stadt Bad Sulza, Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im
Wege der Briefwahl teilnehmen.
c) der Wahl der Ortschaftsbürgermeister
in den Ortschaften Auerstedt, Bad Sulza, Flurstedt, 5.
Gebstedt, Ködderitzsch, Reisdorf, Sonnendorf und Wi- Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
ckerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza,
5.1
d) der Wahl der Ortsteilbürgermeister ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,Bad Sulza -4- Nr. 4/2019
5.2 Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
tigter, nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht
zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben ge-
b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wäh- nannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
lerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von schriftlich zu versichern.
Einwendungen eingetreten sind oder Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig
festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Ab- an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
schluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis
18 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl, am Tag der Stichwahl, dem
6. 9. Juni 2019 bis 18.00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann bei der
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgege-
nen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019, bis 18.00 Uhr, bei ben werden.
der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die
Meldeamt, und zusätzlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwal- Briefwahl zu entnehmen.
tung der Gemeinde Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf
110, als Außenstelle der Stadtverwaltung Bad Sulza, mündlich Bad Sulza, 8. April 2019
oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstel- - für die Gemeinde Eberstedt
lung ist unzulässig. Hans-Otto Sulze, Bürgermeister
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen - für die Gemeinde Großheringen
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- Jens Baumbach, Bürgermeister
rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl-
tag, 15.00 Uhr, gestellt werden. - für die Gemeinde Niedertrebra
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- Jörg Geyer, Bürgermeister
tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage - für die Gemeinde Obertrebra
vor der Wahl, bis zum 25. Mai 2019, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl- Dieter Feldrappe, Bürgermeister
schein erteilt werden. - für die Gemeinde Rannstedt
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Horst Krocker, Bürgermeister
können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen - für die Gemeinde Saaleplatte
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis Jörg Hammer, Bürgermeister
zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
- für die Gemeinde Schmiedehausen
7. Bernd Otterstein, Bürgermeister
Für den Fall, dass bei der Wahl am 26. Mai 2019 kein Bewerber - für die Stadt Bad Sulza
mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am Dirk Schütze, Bürgermeister
zweiten Sonntag nach der Wahl am 9. Juni 2019 eine Stichwahl
statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die
erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischen- Öffentliche Bekanntmachung für die
zeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen
Einwohner der Stadt Bad Sulza,
sind und für die erste Wahl am 26. Mai 2019 einen Wahlschein Niedertrebra und Saaleplatte
erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für
Landratsamt Weimarer Land
die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
Kommunalaufsicht
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
können bereits vor der Wahl am 26. Mai 2019 einen Wahlschein
Öffentliche Bekanntmachung zur Anhörung der
für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl kön-
nen bis zum 7. Juni 2019 bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Einwohner, die in den unmittelbar vom Gesetzentwurf
Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, und zu- des „Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neu-
sätzlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der Gemeinde gliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr
Saaleplatte, OT Wormstedt, Im Unterdorf 110, als Außenstelle 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer
der Stadtverwaltung Bad Sulza, mündlich oder schriftlich bean- Vorschriften (DS 6/6960)“ betroffenen Gebieten wohnen
tragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen In diesem Gesetzgebungsverfahren führt das Landratsamt des
des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zu- Landkreises Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde zu den
mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch vorgesehenen Strukturänderungen eine Anhörung der betroffe-
bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. nen Einwohner durch.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzge-
tragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann bungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber
ihm bis zum 8. Juni 2019, bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein für die von ihm zu treffenden Maßnahmen die Meinung der be-
erteilt werden. troffenen Einwohner kennt und in seine Entscheidung einbezieht.
Den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten
8. Niedertrebra, Saaleplatte und der Stadt Bad Sulza wohnen,
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch wird hiermit Gelegenheit gegeben, zu den im Gesetzentwurf vor-
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu geschlagenen Neugliederungsmaßnahmen Stellung zu nehmen.
berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Anhörung findet als schriftliches Anhörungsverfahren vom
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: 29. April bis zum 29. Mai 2019 statt.
- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antrag- Der vollständige Gesetzentwurf mit Begründung (DS 6/6960) so-
steller wahlberechtigt ist, wie das Anhörungsschreiben des Landratsamtes Weimarer Land
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag, vom 04.04.2019 und die „Information zur Verarbeitung personen-
bezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer
- einen Wahlbriefumschlag, auf dem die Rücksendeanschrift Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdo-
der Behörde, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahl- kumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)“ liegen in diesem Zeit-
scheins angegeben ist, sowie
raum zur Einsichtnahme an folgenden Orten zu den angegebe-
- ein Merkblatt für die Briefwahl. nen Zeiten aus:Bad Sulza -5- Nr. 4/2019
Stadtverwaltung Bad Sulza Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger
Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorgani-
im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Hauptamt, Sit- satorischer Vorschriften – Drucksache 6/6960 - sowie zur Be-
zungszimmer teiligtentransparenzdokumentation erhoben und verarbeitet.
- während der Sprechzeiten Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grund der Anhörung
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr der Bevölkerung durch den Thüringer Landtag. Der Thüringer
Dienstag …. von 09:00 bis 12:00 Uhr Landtag führt diese Anhörung zu dem Entwurf des Thüringer
nd von 14:00 bis 16:00 Uhr Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger
Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsor-
Mittwoch geschlossen ganisatorischer Vorschriften - Drucksache 6/6960 durch. Er
Donnerstag …von 09:00 bis 12:00 Uhr ist hierzu in den von einer gesetzlichen Gebietsänderung,
und von 14:00 bis 18:00 Uhr Neugliederung oder Auflösung betroffenen Gebietskörper-
Freitag …. von 09:00 bis 12:00 Uhr schaften auf Grund von Art. 92 Abs. 2 der Verfassung des
Freistaats Thüringen i. V. m. § 9 Abs. 3 der Thüringer Kommu-
sowie Gemeinde Saaleplatte nalordnung verpflichtet. Der Innen- und Kommunalausschuss
im Gemeindeamt, Unterdorf 110 des Thüringer Landtags hat die Anhörung am 29. März 2019
99510 Saaleplatte OT Wormstedt beschlossen.
- während der Sprechzeiten Die Datenerhebung erfolgt für den Thüringer Landtag durch
das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die-
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
ses bedient sich der Landratsämter, des Landesverwaltungs-
und von 14:00 bis 18:00 Uhr
amtes und der vom o. g. Gesetzentwurf betroffenen Gebiets-
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des körperschaften.
Aktenzeichens
I/2/Hau-092.70.0201.001/19 Die Daten dienen den Abgeordneten des Thüringer Landtags
an das für die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung über
Landratsamt Weimarer Land den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neuglie-
Kommunalaufsicht derung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur
Bahnhofstraße 28 Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften - Drucksa-
99510 Apolda che 6/6960 - sowie dem Thüringer Landtag zur gesetzmäßi-
gen Führung der Beteiligtentransparenzdokumentation.
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales an den Landtag gerichtet werden.
Die Daten werden solange gespeichert, wie dies unter Be-
Bei Stellungnahmen, die nach dem 29. Mai 2019 eingehen, kann
achtung gesetzlicher Aufbewahrungs-fristen für die parla-
eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
mentarischen Zwecke erforderlich ist.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen Die Kontrolle des Datenschutzes in parlamentarischen Ange-
personenbezogenen Daten wird auf die nachfolgende und auch legenheiten obliegt dem Ältestenrat des Thüringer Landtags.
II. Aufgrund des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumenta-
vor Ort ausliegende „Information zur Verarbeitung personenbe-
tionsgesetzes (ThürBeteildokG) hat der Thüringer Landtag
zogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Land-
von Amts wegen eine öffentlich zugängliche Beteiligtentrans-
tags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumen-
parenz-dokumentation auf seiner Internetseite einzustellen.
tationsgesetzes (ThürBeteildokG)“ hingewiesen.
In die Beteiligtentransparenzdokumentation sind Informatio-
Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligten- nen zur Identität der natürlichen und juristischen Personen
transparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, aufzunehmen, die sich mit einer schriftlichen Äußerung in-
haltlich an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen.
dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich
mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an
Aus Anlass der Anhörung gemäß Artikel 92 Abs. 2 der Verfas-
einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf
sung des Freistaats Thüringen i. V. m. § 9 Abs. 3 der Thüringer
den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Betei-
Kommunalordnung zum Gesetzentwurf der Landesregierung
ligtentransparenz-dokumentation mit ihrem Namen und den wei-
für ein Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreis-
teren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst
angehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung ge-
werden. richtsorganisatorischer Vorschriften - Drucksache 6/6960 - sind
nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG von den Beteiligten anzugeben
Daher muss jede natürliche oder juristische Person, die sich
und in der Beteiligtentransparenz-dokumentation darzustellen
an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit
1. die Namen der natürlichen und der juristischen Perso-
einer schriftlichen Äußerung beteiligt, zusammen mit ihrer
nen unter Angabe ihrer Organisationsform,
Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten
2. die Geschäftsadresse juristischer Personen sowie Ge-
Informationen angeben.
schäfts- oder Dienstadresse natürlicher Personen; Wohn-
Das zugehörige Formblatt zur schriftlichen Äußerung nach § 5 adressen natürlicher Personen werden nur verlangt, wenn
keine andere Adresse vorliegt, und werden nicht veröffent-
Abs. 1 des ThürBeteildokG finden Sie auf der Seite 7/8 zum He-
licht;
rausschneiden und Verwenden.
3. der Schwerpunkt der inhaltlichen oder beruflichen Tätig-
gez. Hausmann keit der natürlichen oder juristischen Person,
Amtsleiter 4. die Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des
Beitrags zum Gesetzgebungsverfahren.
5. Nur soweit zutreffend: beteiligte Anwaltskanzleien haben
Information ihren Auftraggeber zu benennen.
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetz- Jede natürliche oder juristische Person, die sich mit einer
gebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Stellungnahme an dem Gesetzgebungsverfahren zu dem Ent-
Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenz- wurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung
dokumentationsgesetzes Thüringer Gesetz zur freiwilligen kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpas-
Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 sung gerichtsorganisatorischer Vorschriften - Drucksache
und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften 6/6960 - beteiligt, ist verpflichtet, die o. g. Angaben zu Num-
- Drucksache 6/6960 - mer II. 1 bis 5 zu machen. Ein Formblatt für die Erhebung der
(Gesetzentwurf der Landesregierung) Daten ist zur Vereinfachung als Anlage beigefügt, wird bei
den Landratsämtern und dem Landesverwaltungsamt bereit
I. Wenn Sie sich an dem Anhörungsverfahren beteiligen, wer- gehalten und kann im Internet abgerufen werden unter
den von Ihnen personenbezogene Daten (wie z.B. Name und
Anschrift) zum Zwecke der Durchführung des parlamenta- https://beteiligtentransparenzdokumentation.
rischen Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Thüringer thueringer-landtag.de/6-6960/Bad Sulza -6- Nr. 4/2019
Mit der Angabe der vorgenannten Informationen haben die Be-
teiligten zu erklären, ob sie ihre Zustimmung zur Veröffentlichung Besuchen Sie uns im Internet unter
ihrer Beiträge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geben www.bad-sulza.de
(vgl. Feld 6 im Formblatt).
Auch bei Nichtveröffentlichung der Beiträge mangels Zustim-
mung werden die Informationen entsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 1
bis 6 ThürBeteildokG als verpflichtende Mindestinformationen Impressum
veröffentlicht.
Gemäß § 6 ThürBeteildokG werden die Daten vom Thüringer
Landtag nur für den mit diesem Gesetz verfolgten Zweck der Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden
Herstellung umfassender Transparenz des parlamentarischen Gemeinde Stadt Bad Sulza
Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses erhoben und mit den Ortsteilen Auerstedt, Bad Sulza, Flurstedt, Gebstedt,
verwendet. Innerhalb der ersten sechs Monate jeder Wahlperi- Ködderitzsch, Neustedt, Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt
ode wird überprüft, ob wegen Wegfalls des Verfügungsgrundes und der erfüllten Gemeinden Eberstedt, Großheringen,
Daten aus der Beteiligtentransparenzdokumentation gelöscht Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt, Schmiedehausen und
werden müssen. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmun- Saaleplatte
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
gen des Landtags und die Vorschriften des Thüringer Daten- 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
schutzgesetzes entsprechend. Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verlagsleiter: Mirko Reise
Herausgeber: Stadt Bad Sulza (Landgemeinde) als erfüllende Gemeinde
Bürgerinformation gemeinsam mit den erfüllten Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Niedertrebra,
Obertrebra, Rannstedt, Schmiedehausen und Saaleplatte
Schnelles Internet für Bad Sulza, Auerstedt, Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Bürgermeister Dirk Schütze, 99518
Darnstedt und Großheringen Bad Sulza, Markt 1, Tel.: (03 64 61) 2 41-0, Fax: (03 64 61) 2 41-12
Alle hier veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 27 a des
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes gleichlautend auch auf der Internet-Prä-
In der Stadt Bad Sulza mit dem Ortsteil Auerstedt, der Gemein- senz der Stadt Bad Sulza www.bad-sulza.de mittels der elektronisch einsehbaren
de Großheringen und in Darnstedt werden die Einwohner einen Version dieses Amtsblattes.
schnelleren Anschluss an die weltweite Datenautobahn erhalten. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
Die Deutsche Telekom wird weitere Teile des neuen ausgebau- OT Langewiesen
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im
ten Breitbandnetzes, ab Mitte Juni in Betrieb nehmen. Verwaltungsbereich: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
Die Geschwindigkeit der Übertragung erreicht je nach Entfernung (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.
zum Schaltgehäuse bis zu 250 Megabit pro Sekunde (MBit/s) *. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Carsten Stein, erreichbar unter Tel.: 0173
/ 2923797, E-Mail: c.stein@wittich-langewiesen.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-
Die schnellen Internetanschlüsse kommen nicht von allein schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
in die Haushalte. Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
Die Kunden müssen aktiv werden. Die Telekom bietet interessier- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
ten Bürgern eine umfassende Beratung an. uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
Wichtig: Für bereits bestehende Anschlüsse erfolgt keine au- wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
tomatische Anpassung der Geschwindigkeit. Wer bereits einen naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
DSL-Anschluss von der Telekom nutzt, kann ebenfalls ins neue
Netz wechseln. Auch diesen Kunden steht das Vertriebsteam mit
Rat und Tat zur Seite.
zwei Infoveranstaltungen für DSL-interessierte Bürger der
Stadt Bad Sulza, OT Auerstedt, Gemeinde Großheringen und
OT Darnstedt
Die Telekom wird im Mai zwei Beratungstage dazu durchführen,
zu denen die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Dort wird über die Technik, die Produkte und ihre Funktionsweise
und die Tarife informiert.
Die Beratungstage finden statt am:
• Dienstag, 07.05.2019, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Im Rathaus, im kleinen Sitzungszimmer Raum 08, Markt
1, 99518 Bad Sulza
• Donnerstag, 09.05.20198, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Im Rathaus, im kleinen Sitzungszimmer Raum 08, Markt
1, 99518 Bad Sulza
Außerdem stehen Mitarbeiter der Telekom vor Ort zur Beratung
zur Verfügung. Diese werden die Kunden zu Hause besuchen.
Die Kundenberater sind an der Bekleidung der Deutschen Te-
lekom zu erkennen und weisen sich mit einem Lichtbildausweis
und einem Autorisierungsschreiben der Telekom aus.
Telekom Deutschland GmbH, 53262 Bonn* Bis zu 100 MBit/s
sind in einigen und bis zu 250MBit/s sind in ausgewählten An-
schlussbereichen verfügbar.Bad Sulza -9- Nr. 4/2019
Beginnen möchte ich mit einer Post aus Japan.
Landgemeinde Stadt Bad Sulza Sie ist gekommen, die Urkunde aus Hiroshima und nun sind wir
offizielles Mitglied bei den Mayer of Peace, den Bürgermeistern
für den Frieden. Wir zeigen so, dass uns der Frieden auf der Welt
Beschlüsse der XLIII. Sitzung des und der der Frieden in unserer Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Hauptausschusses vom 19. März 2019 wichtig ist.
Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Zum ersten Mal möchte ich der Feuerwehr Bad Sulza für unsere
Niederschrift dieser Hauptausschusssitzung durch den Haupt- gemeinsame fast 3 Stunden währende Gesprächsrunde danken
ausschuss. Auch hier ist es wichtig, den Frieden zu wahren. Denn es gibt
nichts Schlimmeres, wenn Bürgermeister und Feuerwehr, bzw.
Öffentliche Sitzung Feuerwehr und Bürgermeister nicht zusammen arbeiten und so-
Beschlussnummer 66 - XLIII/ 2019 mit auch die Sicherheit der Bürger gefährden.
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XLII.
Sitzung des Hauptausschusses - öffentlicher Teil Deshalb bin ich dankbar für dieses offene, ehrliche und sachori-
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Sulza be- entierte Gespräch und dem Versprechen auf eine andere, bes-
schließt aufgrund des § 18 Abs. 9 Satz 2 der Geschäftsordnung sere Zusammenarbeit.
für den Stadtrat und die Ausschüsse der Landgemeinde Stadt Weiterhin möchte ich diesen Stadtrat nutzen, um der Feuerwehr
Bad Sulza i.V.m. § 42 Abs. 2 ThürKO die Genehmigung der Nie- für die Bewältigung der schweren Einsätze in der Stadt danken.
derschrift der XLI. Hauptausschusssitzung vom 12.02.2019 - öf-
fentlicher Teil - Kommen wir zur Arbeit der Verwaltung.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Während der letzten 4 Wochen fanden Amtsleitersitzungen statt,
welche gemeinsam mit der Kurgesellschaft realisiert wurden.
Nichtöffentliche Sitzung Hier wurden gemeinsam Themen der Kurstadt und der Ortschaf-
ten besprochen.
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Personal- und Grund-
Es zeigte sich deutlich, wie wichtig es ist, dass Ämter über ihre
stücksangelegenheiten beraten.
Arbeitsbereiche hinaus über Projekte informiert werden und ge-
Dirk Schütze meinsam beraten.
Bürgermeister Das muss auch zukünftig so bleiben.
Daher erfolgt seit diesem Jahr eine Protokollanfertigung.
Beschlüsse der XLII. Sitzung Zum Ordnungsamt:
des Stadtrates vom 21. März 2019 Aufgrund der tragischen Unfälle im Kurvenbereich der Wunder-
waldstraße, wird hier durch das Ordnungsamt ein Antrag auf die
Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km /h in
Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat. beiden Richtungen gestellt.
Hier wurde u.a. beraten, das in dieser Woche auch die Bushal-
Öffentliche Sitzung testelle an der Therme aufgebaut wird. Für die Waidstraße wird
eine weitere Haltestelle bestellt. Durch die Mitarbeiter der Kur-
Beschlussnummer 335 - XLII / 2019 gesellschaft wird diese aufgebaut. Im Vorfeld soll hier noch eine
Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XLI Fläche gepflastert werden.
Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza vom 21.02.2019 Ein weiterer Schwerpunkt des Ordnungsamtes ist auch die ge-
- öffentlicher Teil samte Problematik der Baumpflege und Baumfällung sowie den
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 42 Holzverkauf.
Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XLI.
Stadtratssitzung vom 21.02.2019 ohne Veränderungen. Nachdem in den Netzwerken wie Facebook und Twitter auch
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. massive Spekulationen gepostet worden sind, habe ich mich ent-
schlossen dazu Informationen im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Beschlussnummer 336- XLII / 2019 (Text aus Amtsblatt 03/2019 Seite 11 verlesen).
Beschluss über die Vergabe von Architekten- und Ingenieur-
leistungen nach HOAI Baumaßnahme: Grundhafter Ausbau Weiterhin wurden die Hinweise der Bürger in der letzten Sitzung
eines Teilstückes der Oberen Straße in Wickerstedt (inkl. des Stadtrates am 21. Februar 2019 zum Thema ÖFNUNGSZEI-
Straßenbeleuchtung) TEN des GRÜNSCHNITTCOINER sehr ernst genommen.
Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Erste Satzung So dass wir eine Änderung der Öffnungszeiten vorgenommen
zur Änderung der Hauptsatzung vom 02. Januar 2019. haben um bürgerfreundlicher agieren zu können.
Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Dafür sei den Mitarbeitern des Bauhofes gedankt.
Nichtöffentliche Sitzung Sollten weitere Fragen auftreten, können wir diese gern in der
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über Personal- und Ver- Bürgerfragestunde beantworten.
tragsangelegenheiten diskutiert. Auf jeden Fall werden wir in der Pflanzperiode 2019 / 2020 in der
Kernstadt Bad Sulza mit der Pflanzung von Bäumen beginnen,
Dirk Schütze um so unsere Sole- , Kur- und Weinstadt wieder GRÜNER zu
Bürgermeister machen.
Das ist ein Versprechen.
Rede zur Stadtratssitzung am 21. März 2019 Als Ersatzpflanzung für die gefällte ROTBUCHE in Bad Sulza werde
ich mich persönlich als „Erster“ Baumpate zur Verfügung stellen.
„ Änderungen und Wechsel sind
ewig des Menschen Los.“ Ob wir unseren Brautpaaren in Bad Sulza vorschlagen, im Nach-
gang Ihrer Eheschließung einen Baum für unsere Landgemein-
Arimerteles (griech. Philosoph 500
de Stadt Bad Sulza zu spendieren und ihn gemeinsam mit der
v.Chr.)
Kurgesellschaft zu pflanzen, soll Kurort- und Ortschaftsentwick-
Sehr geehrte Damen und Herren lungsausschuss beraten werden. Weiterhin steht die Idee im
Stadträte, werte Ortschaftsbürger- Raum, ein sogenannter Pflegepate für bereits gepflanzte Bäume
meister, liebe Damen und Herren zu werden.
Ortschaftsbürgermeister,
werte Gäste und Pressevertreter, Zur Kämmerei:
Im Rahmen der Sitzung der Ortschaftsbürgermeister und des
knapp 1 Monat nach der letzten Sitzung des Stadtrates treffen Hauptausschusses wurde gemeinsam der Vorschlag der Verwal-
wir uns heute erneut zu einer sehr wichtigen und wohl auch mit tung angenommen, die freie Finanzspitze von 130.000 Euro für 3
einer wichtigen Präsenz versehen. Projekte in Bad Sulza und den Ortschaften zu verwenden.Bad Sulza - 10 - Nr. 4/2019
1. Antragstellung auf Sanierung unseres historischen Inhala- Wir können gerne nach 2, 4 und dann nach 6 Jahren abrechnen,
toriums was hier passiert, realisiert und umgesetzt wurde.
2. Antrag auf eine weitere Sanierung im Archivgebäude mit
Schaffung von Vereinsräumen für den Verein „Fürttenstraße Aber jetzt schon alles in Frage zu stellen oder den Stadtrat, die
der Wettiner“ (aktueller Sitz in der Kurgesellschaft) Verwaltung bzw. mich zu drängen, darf nicht Bürgerwille sein.
Aus diesem Grund danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
3. Übernahme von Planungsleistungen zur Baumaßnahme
tern für die bisherige gute Zusammenarbeit, Hilfe und Unterstüt-
„Obere Straße“ in Wickerstedt
zung.
Weiterhin soll in Vorbereitung des Nachtragshaushaltes eine Der Presse gegenüber möchte ich mitteilen, das ich immer bereit
Beratung mit den Stadträten, den Ortschaftsbürgermeistern und bin, im Rahmen von Offenheit, Transparenz und dem Aufbau un-
der Verwaltung stattfinden. serer GLÄSERNEN VERWALTUNG Gesprächen zu führen.
Außerdem wird jede Ortschaft prüfen, inwieweit die Eingliede- Aber es gibt auch Tage und Informationen, über die nicht gespro-
rungsverträge erfüllt worden sind bzw. welche Projekte und Vor- chen werden kann.
haben noch realisiert werden sollen oder sich erledigt haben,
bzw. mit anderen Projekten verglichen werden können. Da erwarte ich einfach im gleichen Atemzug Verständnis.
Nichts ist schwieriger, wie das Veröffentlichen von Halbwissen
Zum Bauamt: oder Halbwahrheiten.
1. Baumaßnahmen im Ratskeller von Seiten der Stadt been- Ich finde es als eine Diskussion unter der Gürtellinie, welche
det und jetzt warten wir auf die Bestätigung der Umnutzung heute in diesem Zusammenhang als Randinformation in der TA
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erschienen ist.
2. Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Gebstedt - am morgi- Deshalb hoffe ich auf ein konstruktiveres Miteinander.
gen Freitag findet das Richtfest statt In diesem Sinne wünsche ich mir auch weiterhin ein nützliches
3. Baumaßnahme Ländlicher Wegebau zwischen der Ort- Miteinander in der Verwaltung, in den Ausschüssen, im Stadtrat,
schaft Wickerstedt und der Gemeinde Eberstedt ist vor we- mit den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch mit den
nigen Tagen gestartet Medien. Deshalb haben auch Sie, werte Anwesende, eine Mit-
4. Vorbereitungen für die Baumaßnahme Bushäuschen Waid- verantwortung.
straße laufen Gerade dann, wenn Sie über Facebook, Twitter oder anderen
5. Besetzung der Stelle Amtsleiter Bau und Digitalisierung Medien Ihre Meinung veröffentlichen.
steht noch aus
Wir als Verwaltung stehen Ihnen immer wieder gern hilfreich zur
6. Ratssaal feiert seine erste Veranstaltung am morgigen Frei- Seite.
tag zur Einwohnerversammlung der Kernstadt Bad Sulza
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum Hauptamt: Ihr Dirk Schütze
Hier stehen in den nächsten Stunden und Tagen Entscheidun- Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
gen an.
Sowohl über die Besetzung der Stelle im Freibad Bad Sulza, als
auch die Stellen als Kassierer/Kassiererin werden in den nächs- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
ten Tagen einen Abschluss finden
Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 und
Eine weitere wichtige Entscheidung wird die Besetzung des Lei- dem Tag möglicher Stichwahlen bei der Wahl des Ortschafts-
ters des Amtes Bau und Digitalisierung sein. bürgermeisters, am Sonntag, dem 9. Juni 2019, werden
Gemeinsam mit dem Hauptamt möchte ich 3 geringfügig Be-
schäftigte für unsere Ortschaften einsetzen, um so den Bauhof für das Wahllokal 01 - Rathaus Bad Sulza
zu entlasten und die Ortschaften zu unterstützen. und für das Wahllokal 02 - Historisches Inhalatorium Bad Sulza
Ich bin überzeugt, dass dies der erste Schritt zu einer zukünfti- jeweils zwei Wahlhelfer gesucht.
gen Bauhofstruktur sein kann.
Wer Interesse hat, ein Ehrenamt im Wahlvorstand zu über-
Wie geht es mit der Landgemeinde weiter? nehmen, mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt im Ge-
Seit gestern Abend löse ich ein Verspreche ein und werde bis biet der Landgemeinde Stadt Bad Sulza ist, meldet sich bitte
Mitte April in jeder Ortschaft eine Einwohnerversammlung unter Angabe von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und
abhalten. Die auf meinem Wahlflyer bezeichnete EINWOHNER- Anschrift bei der Stadtverwaltung Bad Sulza, Hauptamt, Frau
KONFERENZEN gibt es offiziell nicht. Die ThürKO fordert einmal Polster oder Frau Reinsdorf, telefonisch unter 036461 241-0
pro Jahr eine Einwohnerversammlung in der Gemeinde. per E-Mail: stadtverwaltung@bad-sulza.de oder kommt per-
Hier erfolgen 8 Veranstaltungen. sönlich zu uns ins Rathaus.
Begonnen hatte es gestern Abend in der kleinsten Ortschaft
Sonnendorf. Simone Polster
Ein großes Dankeschön an den Ortschaftsrat und die Ortschafts- Wahlleiterin
bürgermeisterin Frau Scharch und schon im Voraus ein Danke-
schön allen Interessierten und den Ortschaftsbürgermeistern für
Ihre Unterstützung bei der Flyerverteilung und dem Aushängen Öffentliche Sitzung Wahlausschuss
der Einladungen. Stadt Bad Sulza
Zum Thema Breitbandausbau soll es am 29.4.2019 in der Sit-
zung des Landgemeinderates Ilmtal Weinstraße ENDLICH eine BEKANNTMACHUNG
Unterschrift zum Beginn der Maßnahme geben.
Mit großer Freude kann ich Ihnen mitteilen, das in wenigen Ta- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
gen der Gutschein des Lebens in der Landgemeinde Stadt Bad für die Gemeindewahlen der Stadt Bad Sulza
Sulza eingeführt wird und auch ein Versprechen meinerseits re- am 26. Mai 2019
alisiert wird. Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
Ein herzliches DANKESCHÖN an den Bad Sulzaer Stadtrat, den am 23. April 2019, um 18.00 Uhr,
Ortschaftsbürgermeistern sowie der Sparkasse Mittelthüringen, im Ratssaal des Rathauses, Markt 1,
in Persona Herr Schütte. statt.
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahl-
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und die Be-
Ende März 2019 bin ich 9 Monate im Amt. Trotzdem habe ich schlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
das Gefühl, dass diese 9 Monate, verglichen mit einer norma-
len Schwangerschaft, den Bürgern oft nicht reichen, um hier zu Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
verändern. Sollte von Amts wegen oder aufgrund von Einwendungen ei-
Ich brauche diese Zeit. ner betroffenen Partei oder Wählergruppe ein nochmaliger Be-Bad Sulza - 11 - Nr. 4/2019
schluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvor- Hinweis
schläge oder Listenverbindungen erforderlich sein, so findet die
erneute Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 30. April 2019 zu den öffentlichen Bekanntmachungen zur Europa-
wiederum um 18.00 Uhr am oben genannten Ort statt. wahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Bad Sulza, 8. April 2019 Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Verwaltungsbereich
Simone Polster erfüllende Gemeinde -Öffentliche Bekanntmachungen und
Wahlleiterin amtliche Mitteilungen
- nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen:
Hinweis - Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
zu den öffentlichen Bekanntmachungen zur Europa- Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
wahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament
am 26. Mai 2019
Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Verwaltungsbereich - Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erfüllende Gemeinde -Öffentliche Bekanntmachungen und erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
amtliche Mitteilungen Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
- nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen: Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
- Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
Hans-Otto Sulze
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Bürgermeister
Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament
am 26. Mai 2019
- Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Gemeinde Großheringen
Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Dirk Schütze Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Bürgermeister Gemeinde Großheringen
Öffentliche Bekanntmachung der Auflösung BEKANNTMACHUNG
des Vereins Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Großheringen
am 26. Mai 2019
„Kurförderverein Bad Sulza e. V.“
Der Verein Kurförderverein Bad Sulza. e.V. ist aufgelöst worden Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
und befindet sich in Liquidation. Der unterzeichnete Liquidator am 23. April 2014, um 19.00 Uhr,
fordert alle Gläubiger des Vereins auf – auch solche, die dem in der Gemeindeverwaltung Großheringen,
Verein bereits bekannt sind – ihre Ansprüche bei dem Liquidator Kösener Straße 10,
- Melanie Kornhaas, Kirchstr. 41, 99518 Bad Sulza, anzumelden. statt.
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahl-
Melanie Kornhaas vorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und die Be-
Liquidator Kurförderverein Bad Sulza e.V. schlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Bad Sulza, 8. April 2019 Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
Sollte von Amts wegen oder aufgrund von Einwendungen ei-
ner betroffenen Partei oder Wählergruppe ein nochmaliger Be-
Gemeinde Eberstedt schluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvor-
schläge oder Listenverbindungen erforderlich sein, so findet die
erneute Sitzung des Wahlausschusses hierzu
Öffentliche Sitzung Wahlausschuss am 30. April 2019 wiederum um 19.00 Uhr am oben genannten
Gemeinde Eberstedt Ort statt.
BEKANNTMACHUNG Großheringen, 8. April 2019
Doreen Machts
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Wahlleiterin
für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Eberstedt
am 26. Mai 2019
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet Hinweis
am 23. April 2019, um 17.00 Uhr,
im Gemeindeamt Eberstedt, zu den öffentlichen Bekanntmachungen zur Europa-
Dorfstraße 50, wahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
statt. Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Verwaltungsbereich
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahl- erfüllende Gemeinde -Öffentliche Bekanntmachungen und
vorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und die Be- amtliche Mitteilungen
schlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. - nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen:
- Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der erfül-
Sollte von Amts wegen oder aufgrund von Einwendungen ei- lenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf Einsicht in
ner betroffenen Partei oder Wählergruppe ein nochmaliger Be- das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
schluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvor- für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
schläge oder Listenverbindungen erforderlich sein, so findet die - Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erneute Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 30. April 2019 erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
wiederum um 17.00 Uhr am oben genannten Ort statt. Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Eberstedt, 8. April 2019
Karin Lippold Jens Baumbach
Wahlleiterin BürgermeisterBad Sulza - 12 - Nr. 4/2019
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
Gemeinde Niedertrebra
Sollte von Amts wegen oder aufgrund von Einwendungen ei-
ner betroffenen Partei oder Wählergruppe ein nochmaliger Be-
Öffentliche Sitzung Wahlausschuss schluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvor-
schläge oder Listenverbindungen erforderlich sein, so findet die
Gemeinde Niedertrebra erneute Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 30. April 2019
wiederum um 19.00 Uhr am oben genannten Ort statt.
BEKANNTMACHUNG
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Obertrebra, 8. April 2019
für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Niedertrebra Dieter Feldrappe
am 26. Mai 2019 Wahlleiter
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet
am 23. April 2014, um 19.00 Uhr, Hinweis
im Gemeindeamt Niedertrebra,
Dorfstraße 19, zu den öffentlichen Bekanntmachungen zur Europa-
statt. wahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahl- Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Verwaltungsbereich
vorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und die Be- erfüllende Gemeinde -Öffentliche Bekanntmachungen und
schlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung. amtliche Mitteilungen
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
- nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen:
Sollte von Amts wegen oder aufgrund von Einwendungen ei- - Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
ner betroffenen Partei oder Wählergruppe ein nochmaliger Be- erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
schluss über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvor- Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
schläge oder Listenverbindungen erforderlich sein, so findet die Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament
erneute Sitzung des Wahlausschusses hierzu am 30.04.2019 am 26. Mai 2019
wiederum um 19.00 Uhr am oben genannten Ort statt. - Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
Niedertrebra, 8. April 2019 Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Steffi Ahlendorf Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Wahlleiterin
Dieter Feldrappe
Hinweis Bürgermeister
zu den öffentlichen Bekanntmachungen zur Europa-
wahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bitte beachten Sie die unter der Rubrik Verwaltungsbereich Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung (Thür-
erfüllende Gemeinde -Öffentliche Bekanntmachungen und KO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003
amtliche Mitteilungen (GVBl. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Ge-
- nachfolgend aufgeführte Bekanntmachungen: setzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), in Verbindung mit § 1
- Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf wird die
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament HAUSHALTSSATZUNG
am 26. Mai 2019 der Gemeinde Obertrebra (Kreis Weimarer Land)
- Wahlbekanntmachung für den Verwaltungsbereich der für das Haushaltsjahr 2019
erfüllenden Gemeinde Bad Sulza über das Recht auf
Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von bekannt gemacht.
Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Beschluss - und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss vom 13.03.2019, Beschluss-Nr. 120 - XXVII / 2019,
Jörg Geyer
hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2019 mit Haushalts-
Bürgermeister
plan und Anlagen beschlossen.
Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Sch-
reiben vom 28.03.2019, Faxeingang am 29.03.2019, bestätigt.
Gemeinde Obertrebra Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.
Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushalts-
plan in der Zeit vom19.04. bis zum 03.05.2019 in der Stadtkas-
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses se der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich
Gemeinde Obertrebra aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die
Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz
BEKANNTMACHUNG 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur
Verfügung gehalten.
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Obertrebra Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:
am 26. Mai 2019 Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes
am 23. April 2019, um 19.00 Uhr, innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung
im Gemeindeamt Obertrebra, geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und wer-
Dorfstraße 64, den sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann
statt. sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahl-
vorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und die Be- Dieter Feldrappe
schlussfassung über ihre Zulassung oder Zurückweisung. BürgermeisterSie können auch lesen