Amtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex
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Amtsblatt C 194 A der Europäischen Union 64. Jahrgang Ausgabe in deutscher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen 21. Mai 2021 Inhalt V Bekanntmachungen VERWALTUNGSVERFAHREN Gerichtshof der Europäischen Union 2021/C 194 A/01 Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 DE
21.5.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 194 A/1 V (Bekanntmachungen) VERWALTUNGSVERFAHREN GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN (2021/C 194 A/01) Beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg wird demnächst die Stelle eines Generaldirektors (m/w) Information (Besoldungsgruppe AD 15 oder AD 16) frei. Die Besetzung dieser Stelle erfolgt gemäß Art. 29 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union. I. ART DER TÄTIGKEIT Die Generaldirektion Information ist — neben der Generaldirektion Verwaltung und der Generaldirektion Multilingua lismus — eine der drei Generaldirektionen des Unionsorgans. Zu ihr gehören — die Direktion Informationstechnologien, zuständig für die Konzipierung, Überwachung und ständige Optimierung des Informationssystems des Gerichtshofs — mit Blick auf Innovation, Sicherheit und Vertrauen in das digitale Umfeld — sowie die Architektur und die Technologien, auf denen es beruht; — die Direktion Bibliothek, zuständig für den Aufbau, die Aufwertung und die Bereitstellung der von den Gerichten und Dienststellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten bibliografischen, dokumentarischen und digitalen Ressourcen sowie die Aufbewahrung, die Verwaltung und den Zugang zu den Verwaltungsdokumenten und historischen Archiven; — die Direktion Kommunikation, zuständig für die Konzipierung und Umsetzung der internen und externen Kommunikations- und Informationspolitik sowie der Veröffentlichungs- und Öffnungspolitik des Unionsorgans. Der dem Kanzler des Gerichtshofs unterstehende Stelleninhaber leitet die Generaldirektion Information, deren Aufgabe es ist, die Ressourcen, die Informationen und das Wissen über die Aufgaben und Tätigkeiten des Unionsorgans zu erzeugen, zu bewahren und aufzuwerten, und zwar mit Blick auf — in interner Hinsicht — Kommunikation, Effizienz und Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben und — in externer Hinsicht — Öffnung, Transparenz und Kommunikation. Der Generaldirektor erarbeitet insoweit eine Informationsmanagementstrategie, die im Einklang mit den vom Unionsorgan festgelegten Prioritäten steht, und setzt sie um und gewährleistet insbesondere die Entwicklung eines Informationssystems, das an die Besonderheit des Organs als Gericht und an dessen Verpflichtungen als europäisches Organ angepasst ist. In der Generaldirektion sind etwa 180 Beamte und sonstige Bedienstete beschäftigt, zu denen knapp 200 externe Mitarbeiter hinzukommen. Als nachgeordnet bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die in seinen Aufgabenbereich fallenden Ausgaben gewährleistet der Generaldirektor, dass die Finanzvorschriften insbesondere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eingehalten werden. Der Generaldirektor vertritt das Unionsorgan bei externen, insbesondere interinstitutionellen Einrichtungen und Stellen. II. ANFORDERUNGSPROFIL — Gute Kenntnisse der Aufgaben, der Arbeitsweise und des Aufbaus des Gerichtshofs der Europäischen Union; — nachgewiesene Fähigkeiten in der Analyse, Definition und Ausarbeitung von strategischen Zielen und ihrer Umsetzung;
C 194 A/2 DE Amtsblatt der Europäischen Union 21.5.2021 — Fähigkeit, die Herausforderungen zu erfassen, die sich großen Einrichtungen im Wissens- und Informationsmanagement stellen; — Fähigkeit, in einem multikulturellen Umfeld ein großes Team mit verschiedensten Tätigkeitsbereichen zu führen und zu motivieren; — nachgewiesene Erfahrung im Bereich effizienter Personal- und Finanzplanung und -verwaltung sowie im Bereich der Projektplanung und -verwaltung; — ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz; — Fähigkeit, Haushaltsmittel und Verträge von großer Bedeutung im Rahmen und unter Einhaltung der einschlägigen Finanzvorschriften zu verwalten. III. ZU ERFÜLLENDE VORAUSSETZUNGEN Die Bewerber müssen die im Statut der Beamten der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen für die Ernennung eines Beamten erfüllen. Für diese Stelle müssen sie folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: — eine durch ein Abschlusszeugnis nachgewiesene vollständige Universitätsausbildung; — mindestens zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung; — gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und zufriedenstellende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union. Aus dienstlichen Gründen ist die Kenntnis des Französischen oder des Englischen erforderlich; hat der Stelleninhaber nicht auch Kenntnis der anderen Sprache, so verpflichtet er sich, sie zu erlernen. IV. DIENSTBEZÜGE UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen richten sich nach den für Beamte der Europäischen Union der Besoldungsgruppe AD 15 oder AD 16 geltenden Bestimmungen des Beamtenstatuts. V. EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN Bewerbungen für diese Stelle sind bis spätestens zum 21. Juni 2021 ausschließlich per E-Mail an die Adresse DG-DGI@curia.europa.eu zu richten. Den Bewerbungen sind ein detaillierter Lebenslauf und alle sonstigen zweckdienlichen Unterlagen beizufügen. Die Bewerber müssen ihrer Bewerbung außerdem ein Motivationsschreiben und eine kurze Darstellung (höchstens fünf Seiten) ihrer Vorstellung von den Tätigkeiten und der Leitung der Generaldirektion beifügen, auf die sich dieser Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bezieht. Genehmigt am 11. Mai 2021. Veröffentlicht am 21. Mai 2021.
ISSN 1977-088X (elektronische Ausgabe) ISSN 1725-2407 (Papierausgabe) DE
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