Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental

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Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
Jahrgang 2019              Donnerstag, 21. Februar 2019         Nummer 2
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
2     Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                           SchöNecker ANzeiger

                                                                     2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigun-
    Amtliche Bekanntmachungen der                                         gen eingereicht werden.
                                                                     3. inhalt und Form der Wahlvorschläge
      Verwaltungsgemeinschaft                                        3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen
                                                                          Vorschriften aufzustellen.
         Schöneck – Mühlental                                             Wählbar zum Stadtrat der Stadt Schöneck/Vogtl. sind Bürger
                                                                          der Stadt Schöneck/Vogtl.
                                                                          Wählbar zum Gemeinderat der Gemeinde Mühlental sind
                                                                          Bürger der Gemeinde Mühlental.
     Öffentliche Bekanntmachung der Stadt                                 Wählbar zum Ortschaftsrat Arnoldsgrün, Gunzen und Schil-
     Schöneck/Vogtl. sogleich als erfüllende                              bach sind die Bürger der Stadt Schöneck/Vogtl., die seit min-
                                                                          destens drei Monaten in der jeweiligen Ortschaft wohnen.
    Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft                                  Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels
                                                                          116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines
               Schöneck/Mühlental                                         anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der am
          für die Gemeinde Mühlental                                      Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit
                                                                          mindestens drei Monaten in der Stadt/Gemeinde wohnt.
                                                                          Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über In-
Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat Schöneck/Vogtl.,                     halt und Form der Wahlvorschläge der §§ 6a bis 6c sowie 6e
 zum Gemeinderat Mühlental und zu den Ortschaftsräten                     Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahl-
   Arnoldsgrün, Gunzen und Schilbach am 26. Mai 2019                      ordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO
                                                                          genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufü-
1. Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Stadtrat
                                                                          gen.
   Schöneck/Vogtl., zum gemeinderat Mühlental und zu
                                                                          Sich für den Stadt-/Gemeinde-/Ortschaftsrat bewerbende
   den Ortschaftsräten Arnoldsgrün, gunzen und Schilbach
                                                                          Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist
   der Stadt Schöneck/Vogtl. statt.
                                                                          gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-
   zu wählen sind:
                                                                          ses zusätzlich an Eides statt zu versichern, dass sie im Her-
                                                                          kunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben
                  Anzahl der      höchst-       Mindestzahl               (§ 6a Abs. 3 KomWG).
                  zu wählen-      zahl der    Unterstützungs-             Sofern sie nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Mel-
                   den räte      Bewerber      unterschriften             depflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides statt zu ver-
                                  je Wahl-                                sichern, seit wann sie in der Stadt/Gemeinde eine Wohnung,
                                 vorschlag                                bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutsch-
 Stadtrat              16            24               40                  land die Hauptwohnung haben. Bei mehreren Wohnungen in
 in                                                                       der Bundesrepublik sind deren Anschriften anzugeben.
 Schöneck/                                                           3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewer-
 Vogtl.                                                                   beraufstellungen und Zustimmungserklärungen sind bei der
                                                                          Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Zimmer 21, Sonnenwir-
 gemeinderat           12            18               20                  bel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. während der allgemeinen Öff-
 in                                                                       nungszeiten erhältlich.
 Mühlental                                                                Allgemeine Öffnungszeiten der Stadt Schöneck/Vogtl.:
 Ortschaftsrat         5             8                10                  Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 in                                                                       Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
 Arnoldsgrün                                                         4. hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunter-
                                                                          schriften
 Ortschaftsrat         5             8                10
                                                                     4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung
 in gunzen
                                                                          muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl
 Ortschaftsrat         5             8                10                  von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages
 in                                                                       Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages
 Schilbach                                                                sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).
                                                                          Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für
2. Aufforderung zur einreichung von Wahlvorschlägen
                                                                          dieselbe Wahl unterstützen.
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die-     4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Ein-
     se Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung               reichung des Wahlvorschlags bei der Stadtverwaltung
     und spätestens am 21. März 2019, bis 18.00 Uhr beim Vor-             Schöneck/Vogtl., Zimmer 12, Sonnenwirbel 3, 08261
     sitzenden des Gemeindewahlausschusses zu den folgenden               Schöneck/Vogtl. während der allgemeinen Öffnungszei-
     Öffnungszeiten schriftlich einzureichen.
                                                                          ten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
     Anschrift: Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses der               gem. Pkt. 2.1. geleistet werden. Die Wahlberechtigten ha-
     Verwaltungsgemeinschaft                                              ben sich auf Verlangen auszuweisen.
     Schöneck/Mühlental über Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl.,             Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer
     Sonnenwirbel 3,                                                      körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwal-
     08261 Schöneck/Vogtl.                                                tung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Er-
     Öffnungszeiten:                                                      klärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen.
     Montag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                  Sie haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-
     Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 18:00 Uhr          schusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einrei-
     Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                     chungsfrist für Wahlvorschläge (14. März 2019) schriftlich
     Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 16:00 Uhr        zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaub-
     Freitag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                  haft zu machen.
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
SchöNecker ANzeiger                                                                                    Donnerstag, 21. Februar 2019     3

4.3. Für die Stadt- bzw. Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvor-            In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 22. Januar
     schlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten           2019 wurde für die Wahl zum Bürgermeister folgender Wahlvor-
     Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags              schlag zugelassen:
     - im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
     - seit der letzten Wahl im Stadt- bzw. Gemeinderat der Stadt/       Bezeichnung des Bewerberin/ Beruf oder Geburts- Anschrift
       Gemeinde vertreten ist                                             Wahlvorschlags Bewerber      Stand      jahr    (Haupt-
     keiner Unterstützungsunterschriften.                                (Name der Partei (Familien-                     wohnung)
     Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht              oder Wähler-     name,
     mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er            vereinigung,  Vorname)
     von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten,           Kurzbezeichnung/
     die dem Stadt- bzw. Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einrei-             Kennwort, bei
     chung angehören, unterschrieben ist.                                 Einzelbewerber
4.4. Die Regelung gemäß 4.3. gilt entsprechend für die Ort-                 Fam.namen)
     schaftsratswahl.                                                       Freie Wähler  Spranger, Maschinen- 1969 Marieney
     Darüber hinaus bedarf bei der Ortschaftsratswahl auch ein Wahl-      Marieney-Saalig   Heiko      führer            Leubethaer
     vorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund                                                          Straße 3
     eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im                                                          08626
     Ortschaftsrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften.                                                   Mühlental
5. Am 26. Mai 2019 findet ebenfalls die Wahl zum Europäischen Parla-
     ment sowie die Kreistagswahl statt. Die Wahlen werden nach § 57     Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, findet Mehrheits-
     Abs. 2 KomWG mit der Kommunalwahl organisatorisch verbunden.        wahl statt.
                                                                         Der Stimmzettel wird neben dem zugelassenen Wahlvorschlag
   informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von                 eine freie Zeile enthalten, in der jede wählbare Person durch Be-
   Wahlvorschlägen                                                       nennung des Familiennamens, Vornamens, Berufs/Stands oder
   Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsver-                 Anschrift oder auf andere eindeutige Weise eingetragen und ge-
   sammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung                wählt werden kann.
   des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung)                Schöneck/Vogtl., 31.01.2019
   notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zu-
   stimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlord-
   nung) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der
   Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt
   gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben,
                                                                         Isa Suplie
   entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw.
                                                                         Bürgermeisterin
   Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweis-
   pflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.
   Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Auf-
   stellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt ent-                 Die Stadt Schöneck/Vogtl. macht als
   sprechend dem Musterformular 1 unter
   http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflich-
                                                                           erfüllende Gemeinde der Verwaltungs-
   ten.html                                                               gemeinschaft Schöneck/Mühlental für die
   auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustim-
   mungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen          Gemeinde Mühlental Folgendes bekannt
   Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-
   rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
                                                                               Öffentliche Bekanntmachung über das Recht
Schöneck/Vogtl., 31.01.2019
                                                                             auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
                                                                          die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeister-
                                                                         wahl der Gemeinde Mühlental am 24. März 2019 und eines
                                                                              etwaigen zweiten Wahlgangs am 14. April 2019
Isa Suplie
                                                                         1.   Das Wählerverzeichnis der Wahlbezirke der Gemeinde Müh-
Bürgermeisterin
                                                                              lental wird an den Werktagen in der Zeit vom
                                                                                          4. März 2019 bis 8. März 2019
   Die Stadt Schöneck/Vogtl. macht als                                        während der folgenden Zeiten
  erfüllende Gemeinde der Verwaltungs-                                        Montag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                              Dienstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
 gemeinschaft Schöneck/Mühlental für die                                                   13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 Gemeinde Mühlental Folgendes bekannt                                         Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                              Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                                           13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen
                                                                              Freitag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am Sonntag,                         in der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Einwohnermelde-
    dem 24. März 2019, in der Gemeinde Mühlenthal                             amt, Zimmer 12, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl.,
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Mühlental hat in sei-                  für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
ner Sitzung am 22. Januar 2019 die eingereichten Wahlvorschläge               Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig-
für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlental geprüft                keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetrage-
und über deren Zulassung und Zurückweisung entschieden.                       nen Daten überprüfen.
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
4     Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                            SchöNecker ANzeiger

    Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung ande-              Eine Beantragung online unter www.stadt-schoeneck.de ist in
    rer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht neh-             der Zeit vom 2. März 2019, 08:00 Uhr, bis zum 21. März 2019,
    men möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen                 16:00 Uhr, und für den etwaigen zweiten Wahlgang in der
    sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich           Zeit vom 26. März 2019, 08:00 Uhr, bis zum 11. April 2019,
    dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten               16:00 Uhr, möglich.
    anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Mel-            Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis
    deregister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bun-              eingetragen ist und für die erste Wahl einen Wahlschein er-
    desmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084),              halten hat, bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgang
    das zuletzt durch Artikel 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli          von Amts wegen wieder einen Wahlschein ausgestellt, so-
    2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, in der jeweils gel-        fern er hierauf nicht ausdrücklich verzichtet hat.
    tenden Fassung, eingetragen ist.                                       In den Fällen gemäß 4.2 und wenn bei nachweislich plötzli-
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren                cher Erkrankung ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder
    geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät               nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann
    möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis                 der Antrag noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen
    eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.                             zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis                        ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
    für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit                Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Tag vor der
    vom 4. März 2019 bis zum 8. März 2019, spätestens                      Wahl bzw. Tag vor des etwaigen zweiten Wahlgangs,
    am 8. März 2018, bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung                12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Schöneck/Vogtl., Einwohnermeldeamt, Zimmer 12, Son-                    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch
    nenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl., schriftlich oder durch             Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
    Erklärung zur Niederschrift, eine Berichtigung beantragen.             dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung
    Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,               kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizu-      5.   Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahl-
    bringen.                                                               berechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält er mit
    Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen              dem Wahlschein zugleich folgende Briefwahlunterlagen:
    sind, erhalten bis spätestens zum 3. März 2019 eine Wahlbe-            - einen amtlichen orangenen Stimmzettel für die Bürger-
    nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten                  meisterwahl, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang einen
    hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf          amtlichen weißen Stimmzettel
    Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht           - einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag
    Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.         - einen amtlichen blauen Wahlbriefumschlag mit der An-
    Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wähler-            schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist sowie
                                                                           - ein Merkblatt zur Briefwahl
    verzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach
                                                                           Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch
    ihrer Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits
                                                                           nachträglich, bis spätestens am Wahltag bzw. Tag des et-
    einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt.
                                                                           waigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, ausgehändigt.
3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Bürger-
                                                                           An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen
    meister der Gemeinde Mühlental durch Stimmabgabe in
                                                                           Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden,
    einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes (Gemeinde
                                                                           wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer
    Mühlental) oder durch Briefwahl teilnehmen.
                                                                           schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht
4. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
                                                                           kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte
4.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
                                                                           Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie
4.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
                                                                           vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
    rechtigter, wenn
                                                                           Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat,
                                                                      6.   Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
        rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu
                                                                           Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf
        beantragen,
                                                                           dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass er dort
    b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
                                                                           spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten
        Einsichtnahmefrist entstanden ist oder
                                                                           Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingeht.
    c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt wor-
                                                                           Der amtliche Wahlbriefumschlag wird innerhalb der Bundes-
       den ist.
                                                                           republik Deutschland als Briefsendung ohne besondere Ver-
4.3 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
                                                                           sendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der
    tragenen Wahlberechtigten
                                                                           auf dem Wahlbrief angegeben Stelle abgegeben werden.
    - bis zum 22. März 2019, 16:00 Uhr, mündlich, schriftlich,
      durch Telefax, per E-Mail oder durch sonstige dokumen-          informationen zum Datenschutz
      tierbare elektronische Übermittlung                             Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche
    und für den etwaigen zweiten Wahlgang                             Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Daten-
    - bis zum 12. April 2019, 16:00 Uhr, mündlich, schriftlich,       schutz-Grundverordnung (DSGVO) über die für die Berichtigung
      durch Telefax, per E-Mail oder durch sonstige dokumen-          des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins
      tierbare elektronische Übermittlung                             verarbeiteten personenbezogenen Daten:
    bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Einwohner-               1.
    meldeamt, Zimmer 12, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/              a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt
    Vogtl., beantragt werden. Im Falle der Beantragung per                 oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des
    E-Mail ist diese ausschließlich an folgende Adresse zu                 Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der
    richten: post@stadt-schoeneck.de. In dem Antrag sind Fa-               in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
    milienname, Vorname, die genaue Anschrift des Wahlbe-                  Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf
    rechtigten, sein Geburtsdatum sowie die Wählerverzeich-                der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der DS-
    nisnummer anzugeben. Eine telefonische Antragstellung                  GVO i. V. m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) und § 9
    ist unzulässig.                                                        der Kommunalwahlordnung (KomWO).
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
SchöNecker ANzeiger                                                                                 Donnerstag, 21. Februar 2019        5

b)   Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so        Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den
     erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang an-              Erhalt einer Kopie, § 4 Absatz 2 des KomWG i. V. m. § 8 Absatz
     gegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des                2 und 3 der KomWO, durch die Vorschriften über den Ein-
     Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe          spruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis,
     c und e der DSGVO i. V. m. § 5 Absatz 1 des KomWG und den            § 4 Abs. 3 und 4 der KomWO i. V. m. § 9 Absatz 1 der KomWO
     §§ 12 und 13 der KomWO.                                              und die Löschungsfristen (siehe Punkt 5).
c)   Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahl-        7.   Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-
     scheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit                fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er-
     Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung         folgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen
     der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusam-              Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da-
     menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prü-                 tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden;
     fung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des Be-               E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
     vollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw.
     den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen         Schöneck/Vogtl., 04.02.2019
     auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und
     e der DSGVO i. V. m. § 5 Absatz 1 des KomWG und den § 13
     Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der KomWO.
d)   Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine,
     § 14 Absatz 8 der KomWO, ein Verzeichnis über für ungültig      Isa Suplie
     erklärte Wahlscheine, § 14 Absatz 11 der KomWO, sowie ein       Bürgermeisterin
     Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-

2.
     händigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der KomWO.
     Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
                                                                        Die Stadt Schöneck/Vogtl. macht als
     bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-        erfüllende Gemeinde der Verwaltungs-
     gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
     Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines           gemeinschaft Schöneck/Mühlental für die
     Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
     Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
                                                                      Gemeinde Mühlental Folgendes bekannt
     mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
3.   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen per-               Öffentliche Wahlbekanntmachung für die
     sonenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten         Bürgermeisterwahl der Gemeinde Mühlental am 24. März
     des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:                  2019 und eines etwaigen 2. Wahlganges am 14. April 2019
     Frau Neidhardt (Postanschrift: Stadt Schöneck/Vogtl., Son-
     nenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl.).                            1.    Am Sonntag, dem 24. März 2019, findet Bürgermeisterwahl
4.   Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-                in der Gemeinde Mühlental statt. Der Termin eines etwai-
     tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des                gen zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 14. April 2019.
     Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder gegen die                 Die Wahlzeit dauert jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
     Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbe-         2.    Die Gemeinde Mühlental ist in folgende vier Wahlbezirke
     zogenen Daten für die Kommunalwahlen das Landratsamt                  eingeteilt:
     Vogtlandkreis (Postanschrift: Landratsamt Vogtlandkreis,
                                                                        Nr. des         Lage des Wahlraumes                 barriere-
     Postplatz 5, 08523 Plauen) als zuständige Rechtsaufsichts-
                                                                     Wahlbezirkes                                             frei
     behörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/Wahlanfechtung
                                                                     001          Ehemaliges Gemeindeamt                   ja
     können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden,
                                                                                  Marieney
     die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungs-
                                                                                  Marieney
     gerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfol-
                                                                                  Hauptstraße 15
     gungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der perso-
                                                                                  08626 Mühlental
     nenbezogenen Daten sein.
5.   Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnis-      002          Bürgerhaus Unterwürschnitz               nein
     se der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die                   Unterwürschnitz
     Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlschei-                    Hauptstraße 11
     ne sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu ver-                  08626 Mühlental
     nichten, soweit nicht gemäß § 62 Absatz 2 der KomWO             003          Feuerwehrgerätehaus Tirschendorf         nein
     - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl                      Tirschendorf
        noch angefochten ist oder                                                 Schönecker Straße 6c
     - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer                   08606 Mühlental
        Wahlstraftat von Bedeutung sein können.                      004          Bürgerhaus Hermsgrün                     nein
6.   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-                    Hermsgrün
     nen folgende Rechte zu:                                                      Untere Dorfstraße 15
     Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene                     08626 Mühlental
     Daten (Artikel 15 DSGVO)
     Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen per-          Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um
     sonenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)                               16:00 Uhr und zur Feststellung des Wahlergebnisses um 18:00
     Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17                Uhr in der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Beratungsraum,
     DSGVO)                                                                Zimmer 29, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck/Vogtl. zusammen.
     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezoge-              In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
     ner Daten (Artikel 18 DSGVO)                                          bis zum 3. März 2019 übersandt werden, sind der Wahlbe-
     Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor-             zirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-
     schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das               rechtigte wählen kann.
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
6    Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                             SchöNecker ANzeiger

     Für Wahlberechtigte mit körperlicher Beeinträchtigung ist fol-   10.   Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und
     gender Wahlraum so ausgewählt und eingerichtet, dass ihnen             Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
     die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird: Ehe-             Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
     maliges Gemeindeamt Marieney, Marieney, Hauptstraße 15,                des Wahlgeschäfts möglich ist.
     08626 Mühlental. Wer nicht in diesem Wahlbezirk wohnt, die-
     sen Wahlraum aber nutzen will, muss bei der Stadt Schöneck/      Schöneck/Vogtl., 04.02.2019
     Vogtl., Einwohnermeldeamt, Zimmer 12, Sonnenwirbel 3,
     08261 Schöneck/Vogtl., einen Wahlschein beantragen.
3.   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
     Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters der Ge-
     meinde Mühlental sind von orangener Farbe und die
                                                                      Isa Suplie
     Stimmzettel bei einem etwaigen zweiten Wahlgang sind
                                                                      Bürgermeisterin
     von weißer Farbe.
     Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und

4.
     dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
     Jeder Wähler hat eine Stimme.                                                 Informationen der
     Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen,
     Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Be-                     Verwaltungsgemeinschaft
     werbers des zugelassenen Wahlvorschlags sowie eine freie

5.
     Zeile.
     Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf
                                                                                 Schöneck – Mühlental
     dem Stimmzettel den im Stimmzettel aufgeführten Be-
     werber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige
     Weise oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbar-
                                                                             Beschlüsse aus den Stadtrats- und
     keitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO) durch eindeutige                       Gemeinderatssitzungen
     Benennung auf der freien Zeile als gewählt kennzeichnet.
6.   Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur      Der Stadtrat Schöneck beschloss in seiner Sitzung am 29.01.2019:
     in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh-           1. Den Ausbau der Straße Schulweg im Ortsteil Schilbach sowie
     lerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbe-          die Vergabe der Maßnahme an die Firma VSTR AG Rodewisch.
     nachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder               Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
     Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger          2. Der Stadtrat bestätigte die Vergabe der Planungsleistungen
     Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahl-             für den Aus- und Umbau eines Gemeindehauses zum Dorf-
     benachrichtigung wird aufgrund eines etwaigen zweiten                 zentrum Gunzen mit Anbau Feuerwehrgerätehaus an die Ar-
     Wahlganges nicht abgegeben. Der Stimmzettel muss vom                  chitektin Müller, Auerbach.
     Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeich-                Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, einstimmig
     net und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab-        3. Der Stadtrat beschloss die Widmung eines Teiles des Flur-
     gabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen in             stücks 487 a Gemarkung Schilbach zur Ortsstraße „Am Heim“
     der Wahlkabine ist verboten.                                          und die Ergänzung des Bestandsverzeichnisses für Gemein-
7.   Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimm-               destraßen, Blatt 59.
     abgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Müh-                 Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, einstimmig
     lental oder durch Briefwahl wählen.                              Die nächste planmäßige Stadtratssitzung findet am 26.03.2019
8.   Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen            statt, eine Bürgerfragestunde ist vorgesehen.
     orangenen Stimmzettel, bzw. bei einem etwaigen zwei-             Ort, Zeit und Tagesordnung entnehmen Sie den Bekanntma-
     ten Wahlgang einen weißen Stimmzettel, einen amtlichen           chungstafeln.
     grünen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen blau-           Der Gemeinderat Mühlental fasst in seiner Sitzung am 07.02.2019
     en Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief             folgende Beschlüsse:
     mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum-            1. Herr Gottfried Pröger wurde als stellvertretender Ortswehr-
     schlag) und dem Wahlschein mit der unterschriebenen Ver-              leiter der Ortswehr Unterwürschnitz abberufen.
     sicherung an Eides statt so rechtzeitig der auf dem Wahl-             Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
     briefumschlag angegebenen Adresse übersenden, dass               2. Der Gemeinderat stimmte der Bestellung der Herren Manu-
     er dort spätestens am Wahltag bzw. am Tag des etwaigen                el Strobel und Andreas Scherzer zu stellvertretenden Orts-
     zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief                wehrleitern der Ortswehr Unterwürschnitz zu.
     wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Brief-              Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, einstimmig
     sendung ohne besondere Versendungsform unentgeltlich             3. Der Gemeinderat beschloss das Teilstück der Gemeindever-
     befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen                bindungsstraße Breite Gasse zwischen Zaulsdorf und Tir-
     Stelle abgegeben werden.                                              schendorf als Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahme
9.   Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und              gem. Teil B RL KStB zu beantragen.
     nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht               Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, einstimmig
     schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebre-          4. Der Gemeinderat beschloss die Aufhebung des Beschlusses Nr.
     chen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann               82/2018 - Verkauf Flurstück 712/1 Gemarkung Tirschendorf.
     sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsper-           Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 befangen
     son muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur          5. Der Gemeinderat lehnte den Kaufantrag für das Flurstück
     Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der            712/1 Gemarkung Tirschendorf ab.
     Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.              Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
     Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis           6. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf EDEKA-Markt
     einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird             Markneukirchen stimmte der Gemeinderat Mühlental im
     mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe            Rahmen der Beteiligung als Nachbarkommune zu.
     bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).        Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, einstimmig
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
SchöNecker ANzeiger                                                                                     Donnerstag, 21. Februar 2019        7
Die nächste planmäßige Gemeinderatssitzung findet am
07.03.2019 statt, eine Bürgerfragestunde ist vorgesehen.
                                                                                          Wahlhelfer gesucht
Ort, Zeit und Tagesordnung entnehmen Sie den Bekanntma-               Zur Europawahl und Kommunalwahl am 26.05.2019 werden en-
chungstafeln.                                                         gagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die die Stadt Schöneck
                                                                      und die Gemeinde Mühlental am Wahltag als Mitglied des Wahl-
                     Babybegrüßung                                    vorstandes unterstützen möchten.
                                                                      Was ist ein Wahlvorstand?
                                                                      Ein Wahlvorstand setzt sich aus den Vorsitzenden, dessen Stell-
 Herzlich Willkommen heißen wir unsere Neugeborenen und
                                                                      vertreter und vier bis fünf Beisitzern zusammen.
 wünschen den Eltern viel Freude.
                                                                      Wer kann Wahlhelfer werden?
                                                                      Das Ehrenamt können alle wahlberechtigten Personen ausüben, d.h.
                                                                      sie müssen seit 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine
                                                                      Wohnung innehaben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, am
                                                                      Wahltag mindestens 18 Jahre alt und Deutsche im Sinne des Art. 116
                                                                      Abs. 1 GG sein.
                                                                      Vorkenntnisse für die Ausübung des Ehrenamtes sind nicht notwendig.
                                                                      Wie helfen Wahlhelfer?
                                                                      Der Wahlvorstand beaufsichtigt am Wahltag während der Öff-
                                                                      nungszeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahl im Wahllokal. Es
                                                                      müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes die gesamte Zeit
                                                                      anwesend sein. Die Stadt Schöneck/Vogtl. organisiert am Wahl-
 Maila Löwe, Tochter von Susanne und Daniel Löwe, Schöneck/
                                                                      tag einen sogenannten Schichtbetrieb. Die erste „Schicht“ ist von
 OT Arnoldsgrün
                                                                      07:45 Uhr bis 13:00 Uhr im Einsatz und die zweite von 12:45 Uhr
                                                                      bis 18:00 Uhr. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen,
 Endlich bist Du da! Es freuen sich Papa, Mama und
                                                                      dabei muss der Wahlvorstand vollzählig anwesend sein.
 Dein Bruder Lucas.
                                                                      Wer Interesse hat, die Stadt Schöneck/Vogtl. bzw. die Gemeinde
                                                                      Mühlental zu den Wahlen am 26.05.2019 zu unterstützen oder
                                                                      weitere Fragen zum „Ehrenamt Wahlhelfer“ hat, meldet sich bis
                                                                      spätestens 31.03.2019 bei
                                                                      Frau Neidhardt
                                                                      Tel.: 037464 870-115
                                                                      E-Mail: sneidhardt@stadt-schoeneck.de

 Linus Harry Wohlrab, Sohn von Doreen und Enrico Wohlrab,
 Mühlental/OT Saalig
                                                                              Stadtmeisterschaft im Skat
                                                                            um den Pokal der Bürgermeisterin
          650-Jahr-Feier Stadt Schöneck
                    Tag der Vogtländer 2020                                            Samstag, 09.03.2019,
Die Stadt Schöneck feiert im Jahr 2020 650 Jahre Stadt Schöneck
und ist Ausrichter des 20. „Tag der Vogtländer“. Dieses Ereignis           im Bürgerhaus Schöneck, Kirchstr. 7,
möchten wir natürlich gemeinsam mit allen Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt Schöneck sowie der Ortsteile feiern.                                   Beginn: 16:00 Uhr
Wir laden dazu ganz herzlich alle interessierte Bürger, Vereine der
Stadt Schöneck und Ortsteile, die Schulen, die Kindertagesstät-                   Gespielt werden 2 Listen mit deutschem Blatt
te, Firmen, Gewerbetreibende aus Handel und Handwerk und all                            nach der internationalen Skatregel
jene, die sich gerne mit einbringen möchten                                  á 48 Spiele (4-er Tische) bzw. á 36 Spiele (3-er Tische)
          am Mittwoch, den 20. März 2019, 19.00 Uhr, in das
          Bürgerhaus Schöneck                                                     Startgeld: 10,00 € insgesamt für beide Listen
                                                                                    (wird komplett als Preisgeld ausgespielt)
ein.                                                                          Die Geld-Preise richten sich nach der Teilnehmerzahl.
Vorgestellt wird ein erster Programmentwurf.
Aber natürlich wollen wir gerne auch Ihre kreativen Ideen, Vorstel-         Abreizgeld: je 0,50 € für die verlorenen Spiele 1-3 je Liste,
lungen und Wünsche zur Gestaltung dieser Jahrfeier mit aufnehmen.                    ab 4. verlorenem Spiel je 1,- € je Liste
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und Diskussion - Gestal-
ten Sie mit!                                                                                      Es laden ein
                                                                                        der SC „Vogtlandwenzel“ Zwota
Isa Suplie, Bürgermeisterin                                                              und die Skatfreunde Schöneck
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
8       Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                      SchöNecker ANzeiger

                                                                    Jäckel, Roland          am 04.02.2019     OT Zaulsdorf
                      Helfer gesucht!                               Spranger, Helga         am 19.02.2019     Schöneck
    Für die Kinderfaschingsveranstaltung am Freitag, 1. März        Kunis, Friedhold        am 21.02.2019     OT Gunzen
    2019, 15 – 17 Uhr im Bürgerhaus Schöneck werden noch hel-       zum 75. geburtstag
                                                                    Buhle, Helga            am 27.01.2019     OT Wohlbach
    fende Hände gesucht.
                                                                    Schubert, Günther       am 20.02.2019     OT Arnoldsgrün
    Sie können sich in der Kindertagesstätte oder bei der Stadt-
                                                                    zum 80. geburtstag
    verwaltung Schöneck, Frau Wahlich, Tel.: 037464 870114 oder
                                                                    Nowak, Adolf            am 01.02.2019     Schöneck
    per E-Mail: swahlich@stadt-schoeneck.de melden.
                                                                    Hofmann, Hanspeter      am 02.02.2019     OT Unterwürschnitz
    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen könnten.
                                                                    Ziersch, Erika          am 20.02.2019     OT Zwotental
                                                                    zum 85. geburtstag
                                                                    Geipel, Sigrun          am 26.01.2019     OT Marieney
              Vermietung Gewerberaum                                zum 90. geburtstag
                                                                    Hüttner, Helga          am 25.01.2019     Schöneck
Stadt Schöneck bietet ab 1. Juni 2019 Gewerberaum/Laden Kirch-      Strobl, Vaclav          am 02.02.2019     Schöneck
str. 7 in Schöneck neu zur Vermietung an (Gesamtgröße 92,7 m²).     Eckert, Christa         am 13.02.2019     OT Marieney
Anfragen bei Interesse bitte an Fr. Egerland, Tel.: 037464 870120
oder E-Mail: cegerland@stadt-schoeneck.de
Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit dem Vormieter Ein-
richtungsgegenstände zu übernehmen.

                                                                                   Das Fest der Goldenen Hochzeit
                                                                               feierten am 06.02.2019 das Ehepaar
                                                                               Manfred Dick und Brigitte geb. Warg,
                                                                               OT Gunzen.

                                                                              Kindergartennachrichten

Foto: neinerlei
                                                                       Kindertagesstätte Sonnenwirbel
           Einwohnermeldeamt geöffnet                                                   Knirpse sagen Dankeschön
    Am Samstag, 2. März 2019, ist das Einwohnermeldeamt
    von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

                  Mehrtagesfahrt 2019
    Auch 2019 wollen wir Ihnen wieder eine Mehrtagesfahrt an-
    bieten:
    5 Tage – Die wunderbare Wachau und Wien
    Termin:      24. – 28.06.2019
    Preis p. P.: 449,00 €/ EZ-Zuschlag p. P.: 18,50 €/Ü
    Details erfolgen zeitnah im „Schönecker Anzeiger“ und per
    Aushang.

         Unsere Geburtstagskinder vom
        18.01.2019 bis 21.02.2019
           Schöneck und Mühlental
  Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und weiterhin Gesundheit
                    und persönliches Wohlergehen
zum 70. geburtstag
Neidhardt, Egon            am 27.01.2019 Schöneck                   Die neu eröffnete Krippengruppe sowie die Erzieherinnen Frau
Fritschler, Frank          am 29.01.2019 OT Zwotental               Kersten und Frau Seltmann bedanken sich ganz herzlich bei Herrn
Petras, Gerd               am 30.01.2019 OT Gunzen                  Frank Seifert für seine großzügige Spende. Die tollen neuen Spiel-
Puggel, Siegmar            am 02.02.2019 OT Saalig                  geräte kommen super an und sind nun in täglichem Gebrauch.
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
SchöNecker ANzeiger                                                                                Donnerstag, 21. Februar 2019    9
                                                                     Auch das neue Jahr begann gleich mit einem Höhepunkt, dies-
                 Schulnachrichten                                    mal jedoch auf sportlichem Gebiet.

                                                                     In der Klingenthaler Turnhalle fand am 09.01.2019 ein Staf-
                                                                     felwettbewerb von 6 Grundschulen der Region statt, an
                                                                     dem 12 Jungen und Mädchen der Klassen 2 bis 4 teilnahmen.
             Grundschule Schöneck                                    Nach zwei spannenden Stunden konnten die Schönecker Kinder
                                                                     am Ende über den 2. Platz jubeln.

        Grundschulhöhepunkte rund um                                 S. Sockol
                                                                     Grundschule Schöneck
              die Weihnachtszeit
Die Weihnachtszeit war für alle Kinder geprägt von Spannung und
Vorfreude. Auch in der Schule gab es deshalb nicht nur normalen
Unterricht, sondern in der letzten Woche 3 Projekttage rund um
die Weihnacht. So fuhren die Klassen 2 bis 4 am Mittwoch, dem
19.12.2018, nach Plauen ins Theater, wo das Märchen „Die klei-
ne Meerjungfrau“ als Ballett aufgeführt wurde. An nächsten Tag
wurde innerhalb der Klassen gebastelt und gemütlich gewichtelt.
Der letzte Schultag begann mit einem Weihnachtsprogramm von
Kindern für Kinder. So waren neben Liedern und Gedichten auch
Instrumente zu hören sowie Tänze zu sehen. Die mutigen kleinen
Künstler wurden mit viel Applaus belohnt.

                                                                            Evangelisches Schulzentrum
                                                                                 Oberes Vogtland
Danach besuchte die Klasse 4 noch das Heimatmuseum und er-
fuhr von Gitta Frank alles über die Geschichte der „Zuckermännle“.
                                                                                  Wintersporttag in Schöneck
Doch am schönsten war, dass jedes Kind unter Anleitung auch          Am Freitag, dem 08.02.19, fand für die Schüler des Evangelischen
mehrere dieser Männle anmalen durfte. Einige wurden auch             Schulzentrums Oberes Vogtland der alljährliche Wintersport-
gleich verkostet. Vielen Dank an Angelika Thiem, die diese Veran-    tag statt. Am Skihang in Schöneck, wo perfekte Bedingungen
staltung organisierte.                                               herrschten, konnten die Schüler mit Ski und Snowboard einen
                                                                     schönen Tag verbringen.
                                                                     Eine besondere Premiere: Erstmalig konnten wir Schüler unseres
                                                                     Zweitstandortes Bad Elster zum Wintersport-Tag begrüßen.
                                                                     Ein herzliches Dankeschön allen Organisatoren.
                                                                     C. Rümmler
                                                                     Lehrerin
Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtl. und der Gemeinde Mühlental
10   Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                                   SchöNecker ANzeiger

                                                              Bis Anfang Februar konnte man sich für die gemeinsame Ausfahrt
           Kirchliche Nachrichten                             zu diesem besonderen und unvergesslichen Ereignis im Pfarramt
                                                              anmelden.
                                                              Wir freuen uns, dass die Arbeiten so gut voran gehen und wir
                                                              hoffentlich bald unsere neuen Glocken beim ersten Läuten hören
              Ev.-Luth. Kirche                                können.

           Schöneck/Arnoldsgrün                                             Neuer Pfarrer stellt sich vor
                                                              Liebe Leserinnen und Leser,
    Ev.-Luth. St.-Georgs-Kirchgemeinde                        ich freue mich, ab März der neue Pfarrer der ev.-luth. Kirchge-
                                                              meinden Schöneck und Arnoldsgrün zu werden!
 Schöneck/Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde                       Mein Name ist Philipp-Immanuel Albert.
                                                              Mein Vikariat in der Philippuskirchgemeinde Lohmen in der Säch-
                Arnoldsgrün                                   sischen Schweiz geht gerade dem Ende entgegen.
                                                              Deshalb beginnt mein neuer Dienst, wie angekündigt, auch
                   Unsere Gottesdienste                       gleich am 3. März mit einer Feier: meiner Ordination in den Pfarr-
                                                              dienst!
Sonntag, 24.02.2019                                           Dazu auch noch einmal eine ganz herzliche Einladung von mir.
08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Prädikantin              Ich würde mich freuen, Sie zu sehen! (Auch wenn ich an so einem
          Frau Zimmer in Arnoldsgrün                          Tag ganz und gar nicht garantieren kann, mir all die Gesichter zu
10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Prädikantin              merken.)
          Frau Zimmer in Schöneck                             Und das wird nicht der einzige Neubeginn und die einzige große
Sonntag, 03.03.2019                                           Feier für mich in diesem Jahr: im Mai werden meine Verlobte, Al-
14:00 Uhr gemeinsamer Ordinationsgottesdienst von Herrn       muth Remtisch, und ich heiraten.
          Pfarrer Albert in Schöneck mit Abendmahl, Kinder-   Wir freuen uns schon darauf, das Pfarrhaus wieder mit Leben zu
          gottesdienst & anschließendem Kaffeetrinken mit     füllen.
          Grußstunde im Bürgerhaus                            Gebürtig komme ich aus dem Leipziger Land und habe auch die
Sonntag, 10.03.2019                                           Zeit meines Studiums in Leipzig verbracht. Zwischendurch hatte
10:00 Uhr gemeinsamer Allianzmusikgottesdienst in der meth.   es mich mal für ein Jahr in die Jugendarbeit des Schwabenlandes
          Kreuzkirche mit Pfr. Albert                         verschlagen, ein paar Monate in eine Gemeindegründung auf
Sonntag, 17.03.2019                                           Rügen, dann ein Gemeindenetzwerk in London und schließlich
08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. Albert              vor meinem Vikariat auch kurz in die Mission bis nach Tansania.
          in Arnoldsgrün                                      Eigentlich würde ich sagen, dass ich sehr heimatverbunden bin,
10:00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. Albert              aber es ist auch einfach großartig erleben zu dürfen, wie Gott –
          n Schöneck                                          hier wie da – so wunderbar im Leben von Menschen wirkt. Egal,
                                                              wie unterschiedlich diese Gemeindeerfahrungen waren, wo Je-
                 Unsere Veranstaltungen                       sus Christus in unserer Mitte ist, da treffen wir auf eine Gemein-
                                                              defamilie.
Mittwoch, 20.02.2019                                          In diesem Sinne bin ich gespannt auf eine neue Gemeindefamilie
14:30 Uhr Frauenkreis im Pfarrsaal in Arnoldsgrün mit         und viele neue Erfahrungen mit Ihnen und mit Gott!
           Frau Engler
                                                              Mit herzlichen Grüßen
19:00 Uhr Frauenkreis im Pfarrsaal in Schöneck mit
           Frau Engler                                        Ihr Pfarrer Philipp-Immanuel Albert
Freitag, 01.03.2019
19:00 Uhr Weltgebetstag „Slowenien 2019“ im Pfarrsaal
           Schöneck
Dienstag, 05.03.19 + 19.03.19                                             Amtsblatt der Stadt Schöneck

19:30 Uhr Gebetskreis im Pfarrsaal                                        Das Amtsblatt der Stadt Schöneck mit den Ortsteilen erscheint monatlich.
Dienstag, 12.03.2019                                                      - Herausgeber:
                                                                            Stadt Schöneck, Sonnenwirbel 3, 08261 Schöneck
14:00 Uhr Frauenkreis im Pfarrsaal Arnoldsgrün mit                        - Verlag und Druck:
           Frau Zimmer
                                                              IMPRESSUM

                                                                            LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster),
                                                                            An den Steinenden 10, Telefon: 03535 489-0
Montag, 18.03.2019                                                          Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19:30 Uhr Bibelwochenabend mit Pfr. Dechert                               - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                            Bürgermeisterin Frau Suplie, Stadt Schöneck
Dienstag, 19.03.2019                                                      - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
19:30 Uhr Bibelwochenabend mit Pfr. Albert                                  Stadt Schöneck, Telefon: 037464 8700
                                                                          - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Mittwoch, 20.03.2019                                                        LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10
19:30 Uhr Bibelwochenabend mit Pfr. Albert                                  vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
                                                                            www.wittich.de/agb/herzberg

                                                                          Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
                 Aktuelles zu den Glocken                                 Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
                                                                          gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
Am 10.05.2019 werden um 15:00 Uhr unsere neuen Glocken bei                des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,
                                                                          insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
der Glockengießerei Grassmayr in Innsbruck gegossen.
SchöNecker ANzeiger                                                                       Donnerstag, 21. Februar 2019      11

                                                          Sonntag, 24.03.2019
      Ev.-method. Kirche Schöneck                         10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck
                                                                    gottesdienst mit D. Föllner
                                                          Die ev.-meth. Gemeinde Schöneck unterstützt und trägt den Alli-
      Evangelisch-methodistische Kirche                   anzgebetskreis mit und verweist dazu auf die terminlichen Veröf-
            Gemeinde Schöneck                             fentlichungen der ev.-luth. Kirchgemeinde Schöneck.

          Unsere Veranstaltungen im Überblick
Sonntag, 24.02.2019
                                                                          Vereinsnachrichten
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck
          gottesdienst mit Dr. k. zehrer                                 Feuerwehr-Nachrichten
                                                               Knutfest – unser „Tag der offenen Tür“ im Winter
                                                                          Am 19.01. hatten wir fast schon traditionell zu unse-
                                                                          rem Knut-Fest geladen. Danke an alle, die da waren!
                                                                          Wir hoffen, es war für jeden etwas dabei: Die einen
                                                                          freuten sich an der Vernichtung der mitgebrachten
                                                                          Weihnachtsbäume, die anderen ließen sich Heiß-
                                                                          und Kaltgetränke sowie Allerlei vom Grill schmecken.
                                                          Viele Kinder nutzten die Möglichkeit, sich in den Fahrzeugen um-
                                                          zusehen – was uns besonders freute – und ließen sich anschlie-
                                                          ßend das selbstgemachte Stockbrot schmecken.
                                                          Für alle, die nicht dabei waren, wird es natürlich auch im Juni wie-
                                                          der unseren „Tag der offenen Tür“ geben, mit vielen Infos für alle
                                                          Interessierten zum Thema Feuerwehr – auch die Großen!

                                                                              Einsatzgeschehen 2018
                                                          Im Jahr 2018 wurden wir zu 65 Einsätzen alarmiert, was wieder-
                                                          um eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr bedeutete.
Fotomontage: Werner Glaß
                                                          Schwerpunkte waren:
Donnerstag, 28.02.2019
15:00 Uhr Gemeinderaum                                    - die Stürme im Januar mit 9 Einsätzen, davon 6 an einem Tag,
                                                          - die Unwetter im Mai/Juni mit 11 Einsätzen, davon 10 an 2 Tagen.
          Seniorenkreis
Samstag, 02.03.2019                                       Die Hitzewelle im Sommer mit diversen Flächen- und Waldbrän-
16:00 Uhr Altenpflegeheim „Elim“                          den, die durch schnelles Eingreifen ohne größere Sachschäden
          gottesdienst                                    und ohne Personenschäden ausgingen.
Sonntag, 03.03.2019
14:00 Uhr Ev.-luth. St.-Georgs-Kirche Schöneck
          gemeinsamer Ordinationsgottesdienst von Pfar-
          rer Albert mit Abendmahl
Montag, 04.03.2019
16:15 Uhr Gemeinderaum
          Kirchlicher Unterricht 5. – 7. Klasse
Sonntag, 10.03.2019
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck
          Allianzmusikgottesdienst mit Pfr. Albert
Sonntag, 17.03.2019
10:00 Uhr Ev.-meth. Kreuzkirche Schöneck
          gottesdienst mit M. Fritzsch
Montag, 18.03.2019
16:15 Uhr Gemeinderaum
          Kirchlicher Unterricht 5. – 7. Klasse
12    Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                             SchöNecker ANzeiger

Die restlichen Einsätze verteilten sich auf Technische Hilfeleistun-
gen verschiedener Art wie Verkehrsunfälle, Ölspuren, Absiche-
                                                                                            Kneipp-Verein Schöneck e. V.
rungen etc. sowie diverser kleinerer Brände wie beispielsweise
Schornsteinbrände.

               Turbulenter Start ins neue Jahr
Gleich der Januar forderte uns bereits – mit bisher 22 Einsätzen
– 18 davon am 12. und 13. Januar. Durch das einsetzende Tauwet-
ter brachen hauptsächlich Fichtenbestände unter der schweren
Schneelast zusammen. Das hieß: Permanent aufeinanderfolgen-
de Beräumungen von umgestürzten Bäumen, um die Straßen
von und nach Schöneck freizuhalten. – Ein Kraftakt, der aber län-
gere Sperrungen von wichtigen Zufahrten verhinderte!

… Ihre Feuerwehr Schöneck – Rund um die Uhr für Ihre Sicher-
heit, aber
auch im ständigen Einsatz für sinnvolle Freizeitgestaltung und
guten Teamgeist …

                                                                                            In eigener Sache
                                                                        Der nächste Schönecker Anzeiger erscheint am Donnerstag,
                                                                        21. März 2019, Redaktionsschluss ist am Mittwoch, 13. März,
                                                                        8.00 Uhr.

                                                                           Fit in den Frühling - neue Kneippkurse
                                                                                           starten
                                                                       Body Balance Pilates „Beginners“
                                                                       Kursbeginn: 25.02.2019, 10 Kurseinheiten jeweils montags, 20.00
                                                                       Uhr,
                                                                       Paracelsus-Klinik Schöneck
                                                                       Infos und Anmeldung: Heidrun Döring, Tel.: 037464 88203
                                                                       „Neue rückenschule“ nach kddr
                                                                       Kursbeginn: 26.02.2019, 10 Kurseinheiten jeweils dienstags, 20.00 Uhr,
                                                                       in der Paracelsus-Klinik Schöneck
                                                                       Infos und Anmeldung: Heidrun Döring, Tel.: 037464 88203
                                                                       Bauch-Beine-Po - kneipp-gymnastik
                                                                       Kursbeginn: 27.02.2019, 12 Kurseinheiten jeweils mittwochs,
                                                                       19.30 Uhr,
                                                                       Sporthalle Schule Schöneck
                                                                       Anmeldung: Gudrun Grabowy, Tel.: 037464 88094
SchöNecker ANzeiger                                                                                                                                                            Donnerstag, 21. Februar 2019      13

                                                                                                                                                Foto: Jürgen Penzel
                                                                                                                                                Die An- und Abreise im Bus war auch dieses Jahr wieder ein High-

  LET IT
                                                                                                                                                light. Wir hoffen auf ein nächstes Anwintern und danken all denje-
                                                                                                                                                nigen, die diesen Ausflug organisiert und möglich gemacht haben.

                                                                                                                                                        Kidscup am Schießhausberg/Tretkommando

  MOVE YOU
                                                                                                                                                                      Vogtlandarena
                                                                                                            ™                                   Am 05.01.2019 fand unser 1. Wettkampf der Saison am Schieß-
                                                                                                                                                hausberg statt. Bei extrem schlechtem Wetter mit Dauerregen
                                                                                                                                                und Nebel fanden sich trotzdem 55 Starter der Altersklassen U6
                                                                                                                in Schöneck                     bis U14 ein. Wir danken allen Kampfrichtern und Helfern, die trotz
                                                                                                                                                dieser widriger Bedingungen einen fairen Wettkampf zuließen.
                                                               Ab 11.3.2019 Zumba in Schöneck                                                   An dem gleichen Wochenende unterstützten einige Vereinsmit-
                                                               jeden Montag im Bürgerhaus                                                       glieder als Tretkommando in der Vogtlandarena beim COC Cup
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                                                               19.00 - 20.00 Uhr                                                                und der Nordischen Kombination den VSC Klingenthal.
                      HERE                                     Anmeldung und Rückfragen unter 0176-12 269 010
                                                               oder per mail unter zumba-plauen@web.de
                                                                                                                                                Auch hier musste gegen den Dauerregen angekämpft werden.
                                                               Das darfst Du nicht verpassen!                                                   Vielen Dank auch diesen Sportlern, die an diesem Tag ebenfalls
                                                                                                                                                nicht zu beneiden waren.
                                                               10 er Karte kostet günstige 50,00 Euro
                                                               Du musst nicht tanzen können. Zumba ist so konzipiert, dass jeder mitkommt und
                                                               der Spaß an der Bewegung im Vordergrund steht. Lass Dich von der Musik
                                                               faszinieren und erlebe ein tolles Fitness-Konzept!                               Leider musste unser TechniSat-Wettkampf, welcher am 12.01.2019
                                                                                                                                                stattfinden sollte, wegen zu viel Schnee abgesagt werden. Dass
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                                                                                                                                                nen, ist eher ungewöhnlich. Für 130 gemeldete Starter wäre an
                                                                                                                                                diesem Tag jedoch leider kein faires Rennen möglich gewesen.
                                                                                            Vorschau                                            Im Vordergrund stand hier das gesundheitliche Wohl aller Wett-
Öffentliche Mitgliederversammlung mit Wahl und gemeinsamen                                                                                      kampfteilnehmer.
Basteln
Montag, 25.03.2019, 18.00 Uhr, IFA Ferienpark Schöneck                                                                                          Kerstin Schilling
Leiterin: Benita Meinel                                                                                                                         im Namen des Vorstandes des Skiverein‘s Schöneck

                                                                                                VfB Schöneck e.V.
                                                                        Anwintern des Skivereins Schöneck
                   Vom 06.12. bis 09.12.2018 fand unser alljähr-
                   liches Anwintern im Stubaital statt.
Mit 73 Teilnehmern reichte der große Reisebus wie immer
                                                                                                                                                   Ausfahrt an die Säbener Str. zum FC Bayern München
nicht aus und es mussten einige mit ihren eigenen Autos an-
reisen. Bei herrlichem Wetter hatten wir dieses Jahr wieder su-                                                                                 Der VfB Schöneck 1912 e. V. plant als ersten Höhepunkt des Jahres
per Bedingungen auf den Pisten. Vom kostenlosen Skitest bis                                                                                     2019 eine Ausfahrt zusammen mit Fans zum FC Bayern München.
zu einem Treffen und gemeinsamen Skifahren mit einem Welt-                                                                                      Wir starten am 23.02.2019 gegen 5.00 Uhr früh mit einem Reise-
cupstar (Elisabeth Görgl) war der 2. Skitag nicht zu übertreffen.                                                                               bus in Richtung München. Der Tag beginnt mit einem Trainings-
                                                                                                                                                spiel auf dem Trainingsgelände an der Säbener Str. – hier wird
                                                                                                                                                gegen 11.00 Uhr unsere 1. Männermannschaft ihre Kräfte mit der
                                                                                                                                                Ü32-Mannschaft des FC Bayern München messen. Anschließend
                                                                                                                                                geht es mit dem Bus zur Allianzarena, wo wir beste Karten für das
                                                                                                                                                Bundesliga-Spiel FC Bayern München gegen Hertha BSC zur Ver-
                                                                                                                                                fügung haben. Anstoß ist 15.30 Uhr. Danach geht es zurück ins
                                                                                                                                                heimische Schöneck.
                                                                                                                                                Wir haben derzeit noch Restkarten, die wir gerne unseren Fans
                                                                                                                                                und interessierten Fußballliebhabern zur Verfügung stellen wür-
                                                                                                                                                den. Der Unkostenbeitrag dafür beträgt 100,00 € (Eintrittskarte
                                                                                                                                                für das Bundesligaspiel incl. Bustransfer). Wer Interesse hat, bitte
                                                                                                                                                unter Tel.-Nr. 0151 16105662 melden, über die Vergabe der Kar-
                                                                                                                                                ten entscheidet die Reihenfolge der Anrufe – es stehen nur noch
                                                                                                                                                wenige Karten zur Verfügung.
                                                                                                                                                Wir freuen uns auf dieses einmalige Highlight.
Foto: Jürgen Penzel                                                                                                                             Andy Anders
14     Donnerstag, 21. Februar 2019                                                                        SchöNecker ANzeiger

           Damen glänzen nicht nur mit Leistung –                    Vom 1. Advent bis Ende Januar konnte im Zigarren- und Heimatmu-
                                                                     seum die Weihnachtsausstellung unter dem Motto „Loßt uns wieder
                   auch in neuen Trikots
                                                                     Weihnachten feiern“ von groß und klein bestaunt werden. Mit viel
Auch wenn die Schönecker Damen in einem engen und spannend           Engagement und Liebe zum Detail haben Angelika und Ulf Thiem
Spiel zum Heimspieltag am 02.03. das Spitzenduell gegen Verfolger    wieder eine sehr sehenswerte Ausstellung auf die Beine gestellt.
Ortmannsdorf leider 2 : 3 abgeben mussten, blicken sie dennoch       Auch mit Ihren Hutzennachmittagen konnten sie zahlreiches Pu-
auf eine bisher sehr gute Saison zurück. Das Team ist mit seinem     blikum ins Museum locken.
kleinen Kader hoch motiviert und agiert mit attraktiver, schneller   Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle dafür.
Spielweise an der Spitze der Tabelle der Bezirksklasse West.
Da war auch die Freude über einen neuen Trikotsatz groß.
Nun steht zunächst eine kleine Pause an, bis es am 09.03.19,
14 Uhr, in heimischer Sporthalle in die Endphase der Saison geht.
Wir bedanken uns schon jetzt für die zahlreichen Zuschauer und
                                                                                             Sonstiges
hoffen, ihr unterstützt uns weiterhin.
Madeline Dick                                                                           Bekanntmachung
                                                                     Die Jagdgenossenschaft Schilbach gibt bekannt, dass die neue
                                                                     Satzung in der Zeit vom 01.04.2019 bis einschließlich 30.04.2019
                                                                     bei der Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl., Hauptamt, Zimmer 30,
                                                                     Sonnenwirbel 3 in 08261 Schöneck während der üblichen Dienst-
                                                                     stunden
                                                                     Montag - Freitag jeweils     von 08.00 - 12.00 Uhr sowie
                                                                     Dienstag                     von 13.00 - 18.00 Uhr und
                                                                     Donnerstag                   von 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                     zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt wird.
                                                                     Markus Jentsch
                                                                     Jagdgenossenschaft Schilbach

                                                                          47. Kleine Tage der Harmonika 2019
                                                                                     in Klingenthal
      Zigarren- und Heimatmuseum                                     Nun ist es bald wieder so weit, dass sich zum 47. Mal die besten
                                                                     Nachwuchs-Akkordeonisten im Alter von 9 bis 19 Jahren in Klin-
                                                                     genthal treffen und musikalisch in Wettstreit treten. Es haben
                                                                     sich junge Künstler aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Weihnachtsausstellung schließt ihre Pforten                          Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Bayern und aus der
                                                                     benachbarten Tschechischen Republik angemeldet.
                                                                     Die dafür bestellte Jury wird in vier Solistenkategorien, zwei Ak-
                                                                     kordeonduo-Kategorien bzw. kammermusikalischen Besetzun-
                                                                     gen werten. Der Wettbewerb findet am 9. und 10. März 2019 im
                                                                     Ratssaal des Rathauses der Stadt Klingenthal und im Gliersaal des
                                                                     BSZ Vogtländischer Musikinstrumentenbau statt. Er ist öffentlich,
                                                                     alle musikinteressierten Bürger sind herzlich eingeladen die Leis-
                                                                     tungen der jungen Musiker selbst zu beurteilen.
                                                                     Anlässlich der „Kleinen Tage der Harmonika“ wird am 9. März
                                                                     2019 das Ensemble des Akkordeonorchesters Dresden e. V. im
                                                                     Gasthof „Walfisch“ 19.00 Uhr ein Konzert geben. Besuchen Sie ein
                                                                     kleines aber feines, buntes Konzert mit vielen schönen Melodien.
                                                                     kartenvorverkauf ab 25. Februar in der Tourist-information
                                                                     klingenthal und im gasthof „Walfisch“ zwota (Vorverkaufs-
                                                                     preis 5,00 Euro/Abendkasse 6,00 Euro).
Foto: neinerlei                                                      Das Preisträgerkonzert findet am Sonntag, dem 10. März 2019,
                                                                     15.00 Uhr in der Aula am Amtsberg statt (Eintritt frei).
                                                                     Jörg Künzl, Förderverein für Internationale Akkordeonwettbewerbe
                                                                     in Klingenthal e. V.

                                                                       Verbraucherzentrale Sachsen informiert
                                                                     Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet in allen Beratungs-
                                                                     stellen und -stützpunkten die energieberatung im Jahr 2019
                                                                     kostenfrei an. Gefördert wird die Energieberatung durch das
                                                                     Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In einem persön-
                                                                     lichem Gespräch wird zu folgenden Themen beraten:
                                                                     - Heizkostenabrechnung, Gasanbieter-/Stromanbieterwechsel
                                                                     - energiesparende Heizsysteme, Wärmepumpe, Solar, Holzhei-
Foto: neinerlei                                                          zung
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