AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde ...
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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr 26. März 2021 Nr. 11 Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 1649 oder 953516, Telefax 07393 953517 Homepage: www.unterwachingen.de E–Mail: info@unterwachingen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Alb–Donau–Kreis Öffentliche Bekanntmachung Wirksamkeit der 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Das Landratsamt Alb–Donau–Kreis hat die von der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemein- schaft Munderkingen am 25.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung der 1. Teil- fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen mit Er- lass vom 19.02.2021 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Maßgebend für die Genehmigungen ist der Plan im Maßstab 1:2.000 vom 25.11.2020, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstraße 25 in 72764 Reutlingen sowie die Begründung ebenfalls mit Datum vom 25.11.2020. Die 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsge- meinschaft Munderkingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemein- schaft Munderkingen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 25.11.2020, kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, Marktstraße 7, 89597 Mun- derkingen gegen vorherige Terminabstimmung (wegen der Corona Pandemie) eingesehen werden. Jedermann kann die 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Ver- waltungsgemeinschaft Munderkingen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter der Internet–Adresse: www.vg–munderkingen.de und im zentralen Internetportal des Landes Baden–Württemberg eingese- hen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB be- zeichneten Verfahrens– und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- plans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden– Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO bei der Aufstellung dieser 1. Änderung der 1. Teil- fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Ver- waltungsgemeinschaft Munderkingen gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen gel- tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der 1. Änderung der 1. Teilfortschreibung 2030 des Flächennutzungsplans der Ver- waltungsgemeinschaft Munderkingen verletzt worden sind. Kontakt zur Terminabstimmung: Marc Walter, mail: marc.walter@munderkingen.de, Tel. 07393 598230 Ausgefertigt Munderkingen, 08.03.2021 Dr. Michael Lohner Verbandsvorsitzender Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden– Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen Landkreis Alb-Donau Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen für das Haushaltsjahr 2021 I. Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. d. F. vom 16.07.1998 (Ges.Bl.S. 418) und von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 27.07.2000 (Ges.Bl. S. 581) hat die Verbandsversammlung am 22.02.2021 folgende Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 63.763 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 63.763 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0€ 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0€ 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0€ 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0€
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0€ 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 60.452 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 45.209 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /–bedarf des Ergebnishaushalts 15.243 € (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 82.765 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /–bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 67.765 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /–bedarf 83.008 € (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€ 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0€ 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /–bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0€ 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 83.008 € Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €. §5 Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2021 eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung) in Höhe von vorläufig 60.000 €. § 6 Stellenplan Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. II. Das Landratsamt Alb–Donau–Kreis hat mit Erlass vom 15.03.2021 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 22.02.2021 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Die erforderliche Genehmigung zu der Festsetzung in § 4 der Haushaltssatzung (§ 18 GKZ i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO) hat die Rechtsaufsichtsbehörde er- teilt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich be- kanntgemacht.
III. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der vorstehend bekannt gemachten Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. IV. Auslegung des Haushaltsplans Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung an sieben Tagen und zwar von Montag, den 29. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, den 8. April 2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, 89597 Munderkingen, Marktstraße 7, Zimmer Nr. 16, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur eventuellen Einsichtnahme telefonisch einen Termin. Munderkingen, den 18. März 2021 gez. Dr. Lohner – Verbandsvorsitzender AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Sprechzeiten des Bürgermeisters Am kommenden Donnerstag, den 1. April 2021 (Gründonnerstag) fallen die Sprechstunden von Bürgermeister Hans Rieger in beiden Rathäusern aus. Ihr Anliegen können Sie gerne per E–Mail an info@hausen–am–bussen.de bzw. info@unterwachin- gen.de schicken. In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar. – Bürgermeisteramt – Beginn der Sommerzeit Am kommenden Sonntag, den 28. März 2021 beginnt wieder die mittel- europäische Sommerzeit. Die Umstellung erfolgt in der Nacht von Samstag, den 27. März auf Sonntag, den 28. März 2021. Dabei werden um 02:00 Uhr die Uhren auf 03:00 Uhr gestellt. Das bedeutet, eine Stunde früher aufstehen gegenüber der Winterzeit. An- dererseits sind die Abende relativ um eine Stunde länger hell. Beseitigung von Streumaterial Nachdem der Winter zum überwiegenden Teil vorbei ist, bitten wir alle Straßenanlieger, die Straße entlang des Gehweges bzw. der Kandel zu säubern. Streumaterial vom Winterdienst und weiterer Unrat gelangt sonst über die Straßeneinlaufschächte in die Kanalisation, deren Reinigung dann wieder hohe Kosten verursacht und auch zu gelegentlichen Verstopfungen führen kann. Das Streumaterial kann auch in Feldwege unserer Gemarkung geleert werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Unrat aus diesem Streugut entfernt wird. Herzlichen Dank all denjenigen, die diese Arbeit immer so vorbildlich leisten und auch denen, die damit neu beginnen. – Bürgermeisteramt –
Pressebericht aus der Schwäbischen Zeitung Ehingen vom Mittwoch, den 24. März 2021 Abfuhr der „BLAUEN TONNE“ Die nächste Leerung der „Blauen Tonne“ in unserer Gemeinde ist am kommenden Dienstag, den 30. März 2021. Bitte stellen Sie die Tonne um 06:00 Uhr am Straßenrand bereit. Abwasserzweckverband Raum Munderkingen Alb–Donau–Kreis Der Abwasserzweckverband Raum Munderkingen sucht aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des derzeitigen Stelleinhabers zur Nachfolge einen (m/w/i) Betriebsleiter für die Verbandskläranlage Rottenacker Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Internetseite www.vg–munderkingen.de. Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis Sonntag, 18. April 2021 an den Abwasserzweckverband Raum Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen oder per E–Mail an marc.walter@munderkingen.de. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Klärwärter Gemmi, Tel.: 07393 3522 in technischen Fragen und für Fragen des Kläranlagenbetriebs und zum Bewerbungsverfahren sowie für personalrechtliche Fra- gen Herr Marc Walter, Tel 07393 598–230 marc.walter@munderkingen.de und Herr Mussotter, Tel.: 07393 598–200; mussotter@munderkingen.de zur Verfügung.
Wasser– und Entwässerungsgebühren – 1. Abschlagszahlung 2021 Am 31. März 2021 wird die 1. Abschlagszahlung auf die Wasser– und Entwässerungsgebühr 2021 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung ergibt sich aus dem Bescheid über die Abrech- nung 2020 bzw. bei geänderten Abschlägen aus der Mitteilung über die Anpassung des Abschlags. Wir weisen darauf hin, dass für die Abschlagszahlungen keine Rechnungen erstellt werden. Bei Kunden, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der jeweils fällige Betrag abgebucht. Die Barzahler bitten wir, den fälligen Betrag unter Angabe des Buchungszeichens fristgerecht zu überweisen. – Bürgermeisteramt – Wir gratulieren Hausen am Bussen: Herr Emmanuel Michelidakis, Halde 37, am 17. April 2021 zum 74. Geburtstag Frau Elly Falk, Halde 13, am 18. April 2021 zum 80. Geburtstag Unterwachingen: Frau Margareta Traub, Am Pfarrgarten 4, am 16. April 2021 zum 81. Geburtstag Herr Otto Neubrand, Am Pfarrgarten 3, am 29. April 2021 zum 83. Geburtstag Wir wünschen den Jubilarinnen und den Jubilaren des Monats April 2021 alles Gute so- wie beste Gesundheit. Sirenenprobenalarmierung im Alb–Donau–Kreis Samstag, 3. April 2021, 11:30 Uhr Am Samstag, den 3. April 2021, findet in unseren Gemeinden der nächste Probealarm statt. Die Rettungsleitstelle in Ulm wird den Probealarm um ca. 11:30 Uhr auslösen. Um Beachtung des Probealarms wird freundlichst gebeten. Schule an der Donauschleife Eugen-Bolz-Straße 5 - 7 89597 Munderkingen Telefon 07393 9541-0 Telefax 07393 9541-29 Realschule Gemeinschaftsschule Grundschule sekretariat@sadds.de www.sadds.de Corona-Schnelltests an der Schule an der Donauschleife Am vergangenen Montag fanden zum ersten Mal für alle Schüler und Schülerinnen, die eine Einwil- ligung ihrer Eltern hatten, sowie für die Lehrerinnen und Lehrer, in der ersten Unterrichtsstunde ein Corona–Selbsttest statt. Möglich wurde dies, weil die Stadt Munderkingen und damit der Schulträger für den Schulverbund die Selbsttests organisiert hat. Diese Tests werden bereits seit geraumer Zeit an vielen Schulen im Alb–Donau–Kreis als Selbst–Tests durchgeführt. An diesem Montag wurden rund 450 Schüler und Schülerinnen von Klasse 1 bis 10 getestet. Die Einweisung der Lehrkräfte erfolgte durch fachkundiges und dafür zertifiziertes Fachpersonal. Der Abstrich wird im vorderen Nasenbereich von den Kindern selbst vorgenommen und dies schafften selbst die jüngsten Schüler ohne Probleme.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten gab es für jede Klasse Boxen mit den notwendigen Utensilien, den Selbsttests, Desinfektionsmitteln, Schutzhandschuhen und Küchenrollen. Die Klas- sen 3–10 führten die Corona–Selbsttests unter Anleitung mit ihren Lehrern im Klassenzimmer durch. Die Klassen 1 und 2 haben den Corona– Selbsttest in der Aula unter genauer Anlei- tung selbst durchgeführt, die weiteren Schritte wurden dann von den dort anwe- senden Kräften Siegel, Krupienski und Prill weiterbearbeitet. Die Kinder waren nach den Tests ganz überrascht, dass es gar nicht schlimm war. Ein Mädchen hat nur zugeschaut, damit sie sich dann nächste Woche vielleicht auch zum Test anmeldet. Nach dem Test meinte sie: „Das war ja gar nicht schlimm, da braucht man wirklich keine Angst haben.“ Die Tests an diesem Tag waren alle negativ, aber das betont Schulleiterin Jutta Braisch, ist kein Frei- brief, denn es gibt sowohl falsch positive Tests, wie falsch negative Tests und es ist immer nur eine Momentaufnahme. Aber es gibt uns trotzdem ein gutes Gefühl. „Uns war es sehr wichtig, den Kindern die Angst vor einem positiven Ergebnis zu nehmen“ betont Schulleiterin Jutta Braisch, „denn es kann auch mal sein, dass bei Grippeviren ein Test positiv an- zeigt. Nicht immer muss Corona dahinterstecken.“ Bis zu den Osterferien wird noch einmal getestet und dann direkt nach den Osterferien wieder. Jutta Braisch sieht die schwierige Situation an Schulen, aber sie hofft, dadurch für die Kinder ein Stück weit Normalität und soziale Kontakte in der Schule ermöglichen zu können, mit Maske, Tests und Einhaltung der Hygieneregeln. „Wir erleben, dass die Kinder das gerne akzeptieren damit sie an der Schule sein können, um hier ihre Freunde zu treffen und den Unterricht in Präsenz zu erleben.", sagt Braisch abschließend. MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN Pressemitteilung vom 22. März 2021: 7–Tage–Inzidenzwert im Alb–Donau–Kreis wieder unter 100 je 100.000 Einwohner Ab Mittwoch, 24. März 2021 gelten wieder Lockerungen Land passt derzeit die Corona-Verordnung an, nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 22. März 2021 Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb–Donau–Kreis hat am 23. März 2021 rechtswirksam festge- stellt, dass der 7–Tage–Inzidenzwert für den Alb–Donau–Kreis seit 5 Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt. Basis sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7–Tage–Inzidenzwerte im Alb–Donau–Kreis, die seit dem vergangenen Freitag in Folge unter der Marke von 100 liegen. Damit werden zahlreiche, seit dem 17. März 2021 für das Kreisgebiet zurück- genommenen Öffnungsschritte wieder gelten – und zwar ab Mittwoch, 24. März 2021, 0 Uhr. Die Entscheidung fiel auf Basis der Corona–Verordnung des Landes, in ihrer aktuellen Fassung. Dort ist dieses Vorgehen genau festgeschrieben. Die Feststellung durch das Gesundheitsamt wird noch am heutigen Tag öffentlich bekanntgemacht. Folgende Öffnungsschritte werden ab 24. März 2021 wieder für das Kreisgebiet gelten
• Ab morgen ist im Kreisgebiet das Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder möglich. • Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten können wieder öffnen und nach einer Terminvereinbarung und Dokumentation Besucher empfangen. • Möglich sind auch wieder körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik–, Nagel– und Massage- studios sowie Sonnen–, Tattoo– und Piercingstudios – gegebenenfalls gegen Vorlage eines ta- gesaktuellen negativen Schnelltests. • Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur– und Freizeitindividualsport ist wieder möglich, für kontaktarmen Sport und mit begrenzter Gruppengröße (max. 5 Personen aus 2 Haushalten oder Gruppen von max. 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre). • Ansammlungen und private Treffen sind von Personen aus zwei Haushalten möglich, mit insge- samt nicht mehr als fünf Personen – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mit- gerechnet. Würden die Inzidenzwerte drei Tage in Folge wieder über 100 / 100.000 Einwohner liegen, müssten die genannten Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden. Derzeit bereitet die Landesregierung die Änderung der Corona–Verordnung vor, nach den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Ob und in welcher Form dies Auswirkungen auf die konkreten Regelungen vor Ort haben wird, muss abgewartet werden. Die neue Verordnung des Landes wird voraussichtlich für den 29. März erwartet. Veranstaltungsreihe zur beruflichen Orientierung „Gut (berufs–)beraten!“ Für Schulabsolventen ist berufliche Orientierung das A und O bei der Berufswahl. Daher bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ulm unter dem Namen „Gut (berufs–)beraten!“ eine alle zwei Wochen stattfindende Online–Veranstaltungsreihe für Schulabsolventen, deren Eltern und alle am Thema Interessierten an, um die aktuellen Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung vorzustel- len. Die nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, den 1. April 2021, von 17 bis 18 Uhr, statt. Hierzu können sich Interessenten zur Teilnahme über eine Online–Konferenzplattform einwählen, zuhören und Fragen stellen. Die Anmeldung ist über die regionale Berufsberatungshotline unter 0731 160–777 oder per Mail an Ulm.BIZ@arbeitsagentur.de möglich. Mit der Anmeldebestätigung werden die Einwahldaten und technische Informationen mitgeteilt. Wie gewohnt ist die Veranstal- tung kostenfrei. Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des Landes aus „In diesen herausfordernden Zeiten ist es für unsere Un- ternehmen wichtiger denn je, innovative Ideen voranzu- treiben, umzusetzen und auf den Markt zu bringen. Ge- rade unsere zahlreichen kleinen und mittleren Unterneh- men im Land haben großes Innovationspotential und tra- gen mit ihrer Kreativität und ihrem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur Stärkung des Wirtschafts- standorts Baden–Württemberg bei. Diesen hervorragenden Beispielen für Innovationen wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine Bühne geben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister– Kraut am 1. Februar 2021 anlässlich des Starts der diesjährigen Ausschreibung. Mit dem Innovationspreis des Landes Baden–Württemberg (Dr.–Rudolf–Eberle–Preis) werden unkon- ventionelle, technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen geehrt. Baden–Württemberg steht bei den Investitio- nen für Forschung und Entwicklung (FuE) mit 27,9 Milliarden Euro deutschlandweit an der Spitze.
Knapp 84 Prozent davon wird allein durch die Wirtschaft des Landes erbracht. Die Unternehmen des Landes stemmen gut ein Drittel der bundesweiten FuE–Ausgaben der Wirtschaft. Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsmi- nister Dr. Rudolf Eberle (1926 – 1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mitt- lere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2021 über das Online–Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbewerb können teilnehmen: • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und • mit Sitz in Baden–Württemberg. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen. Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online–Bewerbung gibt es im Internet unter https://t1p.de/dz36 oder bei den Handwerks–, Industrie– und Handelskammern und dem Patent– und Markenzentrum Baden–Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart. Einen Rückblick auf die Online–Preisverleihung 2020 und die Preisträgerinnen und –träger der Vor- jahre sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.innovationspreis–bw.de. SONSTIGES Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung. Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601. Apotheken–Notdienst: 26.03.2021: Apotheke Dr. Mack Rottenacker, 27.03.2021: Neue–Apotheke Laupheim, 28.03.2021: Marien–Apotheke Ehingen, 29.03.2021: St.–Martins–Apotheke Allmendin- gen, 30.03.2021: 7–Schwaben–Apotheke Laupheim, 31.03.2021: Alpha–Apotheke Ehingen. Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da! 89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111. Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei. MR Soziale Dienste gGmbH: Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30. Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen Dienstag und Freitag (08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), Donnerstag (08:00 Uhr bis 17:30 Uhr) Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de Blutspende auch während der Osterzeit dringend benötigt Ferien und Feiertage wirken sich direkt auf den Vorrat von Blut für Therapie und Notfallversorgung aus. Deshalb ruft der DRK–Blutspendedienst dazu auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist wei- terhin notwendig, erlaubt und sicher. Die Corona–Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Auch in Zeiten der Corona–Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und pri- vaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bit- tet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Dienstag, dem 6. April 2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Mehrzweckhalle, Eicher 4, 89613 Oberstadion Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/oberstadion Blutspende nur mit Online–Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erfor- derlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermei- den, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online–Terminreservierung statt. Blutspende. Mit Abstand sicher. Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Ab- sprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene– und Sicherheitsstandards durch. Das In- fektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertempera- tur), sowie Menschen, die Kontakt zu einem Coronavirus–Verdachtsfall hatten oder sich in den letz- ten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kostenfreie Service–Hotline unter 0800–11 949 11 zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Herzlichen Dank Herzlichen Dank für die Glückwünsche und Aufmerksamkeit des Gemeinderats, die zu meinem 85. Geburtstag Herr Bürgermeister Hans Rieger überbrachte. Dank auch unseren Nachbarn und unserem Altbürgermeister, Herrn Karl Traub, für die Grüße. Im Namen von mir und meiner Frau Christine – Klaus Steudtner, Unterwachingen
Die Gemeindebücherei Oberstadion ist weiterhin geschlossen Um Sie während des Lockdowns mit Medien zu versorgen, bietet die Bücherei jede Woche am Mitt- woch–Nachmittag einen Lieferservice an. Die gewünschten Medien werden vor Ihre Haustür ge- stellt und die von Ihnen bereitgestellten Rückgaben mitgenommen. Vom 1. April bis 9. April 2021 macht die Bücherei Osterferien. In dieser Zeit findet kein Liefer- dienst statt. Sofern Sie nur Medien zurückgeben möchten, informieren Sie uns bitte per E-Mail. Über den Online-Katalog Findus unter oberstadion.buchabfrage.de können Sie Ihre Wunschmedien bequem von zu Hause auswählen und uns per E-mail mitteilen (E-Mail bis Dienstag an bueche- rei@oberstadion.de). Während der Schließungszeit werden alle Medien automatisch verlängert, im Lockdown müssen Me- dien nicht in die Bücherei zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Bücherei im Lockdown telefonisch nicht zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar ist. Nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf. Über kurzfristige Änderungen im Hinblick auf die Corona-Situation informieren wir Sie auf der Homepage der Gemeinde Oberstadion, Rubrik Gemeindebücherei, und im Findus-Onlinekatalog. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot rege nutzen. Ihr Team der Gemeindebücherei Oberstadion Birgit Ege und Sandra Volz Öffnungszeiten: Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat während der Schulzeit: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Telefon: Bücherei 07357 9214–14, Rathaus 9214–0, Telefax 9214–19, E–Mail Bücherei: buecherei@oberstadion.de, Online–Katalog der Gemeindebücherei Oberstadion: oberstadion.buchabfrage.de Gemeindebücherei Oberstadion, Kirchplatz 29, 89613 Oberstadion LandFrauenverein Obermarchtal und Umgebung Leider kann unser Musical-Besuch auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Wir bleiben am 14. April 2021 zuhause und hoffen, dass wir „Aladdin“ 2022 erleben dürfen. Wir werden das Geld, welches einige Frauen bereits bezahlt haben, in den nächsten Tagen zurück- überweisen. Wir wünschen euch ein frohes Osterfest. Bleibt gesund! Andrea Fischer und Anita Burgmaier Schwäbische Alb Tourismusverband: Stellenanzeige Wir suchen ab 1. Juli 2021 und zunächst befristet bis 31. Dezember 2024 eine/n Koordinator/in (m/w/d) für die Geschäftsstelle Landesradfernwege Schwäbische Alb in Vollzeit Der Schwäbische Alb Tourismusverband e. V. (SAT) ist die touristische Dachorganisation für die Schwäbische Alb mit Sitz in Bad Urach. Der Verband umfasst 10 Landkreise sowie den Stadtkreis Ulm und ca. 160 Kommunen. Die Region ist mit 5,7 Mio. Übernachtungen pro Jahr und einem Viel- fachen an Tagesbesuchern eine bedeutende Tourismusdestination in Baden–Württemberg. Unsere (ur–) geschichtlichen Alleinstellungsmerkmale samt fünf UNESCO Auszeichnungen, beispielsweise die Fundstätten der ältesten Kunstwerke und Musikinstrument der Menschheit, unterscheiden uns deutlich von anderen Regionen.
Zur ADFC–Zertifizierung, Vermarktung und Weiterentwicklung der Landesradfernwege der Schwä- bischen Alb richtet der SAT ab Sommer 2021 eine Geschäftsstelle ein, die sich zunächst vorrangig um die Radfernwege Hohenzollernradweg, Schwäbische Alb Radweg sowie Alb–Neckar–Hohen- lohe–Ostalb Radweg (Arbeitstitel) kümmert. Ihr Aufgabengebiet: • Ansprechperson für Institutionen und Geschäftspartner • Koordination der Wegepflege und Wegeinfrastruktur sowie der Kooperationspartner • Vermarktung der Landesradfernwege und Entwicklung von Kooperationsmodellen • Budgetverwaltung • Kunden–/Gästemanagement • Öffentlichkeitsarbeit Ihr Profil: • Ausbildung im Bereich Tourismus oder Verwaltung • Erste Erfahrungen in den oben genannten Bereichen • Hohes Maß an Selbstständigkeit sowie organisatorisches Geschick • Sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick • Erfahrung im Management touristischer Wege und Regionskenntnisse von Vorteil • Affinität zu Rad– und Outdoorsportarten • PKW–Führerschein Wir bieten Ihnen: Unsere Arbeitsweise ist geprägt von Teamgeist und flachen Hierarchien. Wir bieten Ihnen modern ausgestattete Büros in landschaftlich reizvoller Umgebung, ein kreatives Umfeld und die Möglich- keit zu selbstständigem Arbeiten. Möchten auch Sie den Tourismus auf der Schwäbischen Alb weiter voranbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Das Arbeitsverhältnis ist zunächst bis 31. Dezember 2024 befristet. Dienstsitz ist in Bad Urach. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD EG 8. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Nen- nung des möglichen Eintrittstermins bis 10. April 2021. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E– Mail an Dagmar Keller, keller@schwaebischealb.de. Fragen zu Ihrem künftigen Aufgabengebiet beantwortet Ihnen unsere Themenmanagerin Rad, Ursula Teufel, Tel. 0 71 25 / 93 930 28. Schwäbische Alb Tourismusverband e. V., Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach, Tel. 0 71 25 / 93 930 0 www.schwaebischealb.de Schwerwiegende Einbußen bei touristischen Gästezahlen im Jahr 2020 Die Zahlen des Statistischen Landesamtes bezüglich der touristischen An- künfte und Übernachtungen im Gebiet der Schwäbischen Alb haben bestätigt, was bereits erwartet wurde: Für das Jahr 2020 sind durch die Auswirkungen der Coronapandemie schwerwiegende Einbußen bei touristischen Ankünften und Übernachtungen zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2019 noch 2,7 Mio. Ankünfte und rund 5,8 Mio. Übernachtungen, sind die Zahlen 2020 um 49,3 % (auf 1,4 Mio.) bei den Ankünften und um 43,1 % (auf 3,3 Mio.) bei den Übernach- tungen eingebrochen. Trotz der urlaubstouristisch starken Monate von Juli bis Oktober, dank derer eine positivere Prognose zunächst möglich schien und das Defizit der Übernachtungen zeitweise auf bis zu 35 Prozent gedrückt werden konnte, wird die Schwäbische Alb durch die coronabedingten Einschränkungen und Beherbergungsverbote hart getroffen. Die Gastgeberinnen und Gastgeber, sowie touristische Dienstleister der Schwäbischen Alb sind durch die Corona-Einschränkungen schwer gebeutelt, wie der Vorsitzende des Wirtschaftsbeirats des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) und Inhaber des Hotels Schloss Weitenburg in Starzach, Max- Richard Freiherr von Rassler, nachdrücklich betont: „Die Situation ist dramatisch. Viele Betriebe sind längst an ihre Grenzen geraten und haben aufgegeben. Viele weitere kämpfen ums Überleben.
Eine verlässliche Öffnungsperspektive für den heimischen Tourismus ist dringend erforderlich. Zu- dem ist es desillusionierend, wenn Osterurlaub auf Mallorca ermöglicht wird, während zugleich in ganz Deutschland sämtliche touristische Angebote geschlossen sind.“ Auch SAT-Vorsitzender Mike Münzing appelliert daran, die Branche nicht weiterhin als Pandemie- Bekämpfungsinstrument Nummer eins anzusehen: „Der Tourismus lag bereits im Frühjahr 2020 mehrere Wochen darnieder und ist nun seit November – also seit bald fünf Monaten – zum Stillstand gezwungen. Die Lastenverteilung in der Pandemiebekämpfung ist somit sehr ungleich verteilt. Der Tourismus hat zur Bewältigung dieser Mammutaufgabe, die ja eine gesamtgesellschaftliche ist, über die Maßen viel beigetragen. Betrachtet man den Misserfolg des Teil-Lockdowns im November 2020 ist zudem fraglich, ob die starke Fokussierung auf unsere Branche epidemiologisch sinnvoll ist. Of- fensichtlich wurden seinerzeit viele Kontakte, die zu Ansteckungen führten, übersehen.“ Um die Dringlichkeit von Öffnungsperspektiven für den Tourismus weiter zu betonen, schließt sich der SAT der vom Deutschen Tourismusverband und anderen Branchenverbänden initiierten Social- Media-Kampagne #PerspektiveJetzt an. Im Laufe der kommenden Tage werden auf der Facebook- seite des SAT immer wieder Statements und Positionen von touristischen Akteuren im Gebiet der Schwäbischen Alb, die ihre Situation schildern, zu lesen sein. (Anmerkung: Die Zahlen der Schwäbischen Alb entsprechen dem Verbandsgebiet des Schwäbische Alb Tourismus. Sie sind nicht identisch mit den Daten, die vom Statistischen Landesamt für die Schwäbische Alb veröffentlicht werden.) → Link zur Facebookseite des SAT: facebook.com/schwaebische.alb.tourismus Hundertjähriger Kalender Monat April 2021 01. – 04. Sehr kaltes Wetter 05. Ein schöner warmer Tag 07. – 08. Trüb und regnerisch 12. – 17. Kalt, hell und windig 19. Sehr viel Regen 20. – 22. Raues und kaltes Wetter 23. Warm und schwül 24. – 25. Trübes Wetter 26. – 28. Schön, warm, aber schwül 29. Regen, danach wieder wärmer
Krankenstand in Ulm und dem Alb–Donau–Kreis leicht gestiegen Rückenschmerzen verursachten 2020 die meisten Arbeitsunfähigkeitstage Der Krankenstand der AOK–Versicherten in Ulm und dem Alb–Donau–Kreis ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestie- gen. Er kletterte von 5,1 auf 5,2 Prozent. Da- mit liegt er weiterhin unter dem bundesweiten Wert von 5,4 Prozent. Das geht aus dem aktu- ellen AOK–Gesundheitsbericht für 2020 her- vor. Schaut man sich den saisonalen Verlauf des Krankenstandes im letzten Jahr an, dann fällt ein Monat besonders auf: Im März meldeten sich deutlich mehr Menschen in der Region krank als im Jahr zuvor. Der Anteil stieg von 5,8 Prozent in 2019 auf 7,6 Prozent in 2020. Eine mög- liche Erklärung dafür könnte sein, dass sich zu Beginn der Corona–Pandemie Erkrankte bei Atem- wegsinfekten auch telefonisch vom Arzt eine Krankschreibung ausstellen lassen konnten. Die be- gründete Vorsicht der Ärzte und der Versicherten könnte die Zahlen nach oben getrieben haben. Mit 53,9 Prozent war im Jahr 2020 mehr als die Hälfte der AOK–Versicherten in Ulm und dem Alb– Donau–Kreis mindestens einmal krankgeschrieben – weniger als im Jahr zuvor (2019: 55,5 %). Auf 100 Versicherte kamen insgesamt 154,3 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen. Die Zahl der Krankschrei- bungen unterschritt damit den Vorjahreswert um 12,0 Prozent. Die durchschnittliche Krankheits- dauer pro Fall dagegen stieg von 10,6 auf 12,3 Tage. „Es haben sich zwar weniger Versicherte krankgemeldet, dafür waren sie aber durchschnittlich länger krankgeschrieben als im Vorjahr“, er- klärt Christian Nastea, Koordinator für das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Ulm und im Alb–Donau–Kreis. Atemwegserkrankungen waren mit 22,1 Prozent der häufigste Grund für Krankmeldungen (2019: 24,3 %), gefolgt von Muskel– und Skeletterkrankungen mit 16,9 Prozent (2019: 16,4 %), Erkrankun- gen des Verdauungssystems mit 6,7 Prozent (2019: 7,7 %) und Verletzungen mit 6,7 Prozent (2019: 7,2 %). Bezogen auf die meisten Fehltage führen die Muskel–Skelett–Erkrankungen mit 22,3 Prozent die Statistik an (2019: 22,4 %) – die meisten davon betreffen Rückenleiden. „Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. Keine andere Krankheitsart verursachte mehr Arbeitsunfähigkeitstage“, sagt Christian Nastea. Es folgen Atemwegserkrankungen mit 12,8 Prozent (2019: 12,8 %), psychische Beschwerden mit 11,3 Prozent (2019: 11,3 %) und Verletzungen mit 10,6 Prozent (2019: 11,7 %). Wie oft sich Beschäftigte krankmelden, hängt stark von ihrem Beruf ab. Angestellte in der Land– und Forstwirtschaft hatten mit 3,1 Prozent den niedrigsten Krankenstand. Die meisten Fehlzeiten da- gegen zählt die AOK in Ulm und dem Alb–Donau–Kreis für die Branchen „Energie, Wasser, Entsor- gung und Bergbau“ und „Verkehr und Transport“ mit jeweils 6,3 Prozent sowie „Gesundheits– und Sozialwesen“ mit 5,7 Prozent. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass deutschlandweit Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern am stärksten von Krankschreibungen im Zusammen- hang mit Covid–19 betroffen waren. Von März bis Dezember 2020 waren in dieser Berufsgruppe rund 4,5 Prozent der AOK–versicherten Beschäftigten im Zusammenhang mit Covid–19 krankge- schrieben. Damit liegt der Wert dieser Berufsgruppe mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitts- wert aller Berufsgruppen (2,1 %). Auch Beschäftigte in den Gesundheitsberufen waren überdurch- schnittlich oft im Zusammenhang mit Covid–19 arbeitsunfähig und belegen die Plätze 2 bis 10 der Rangliste.
Mit dem Alter steigt das Demenzrisiko: Weniger Demenzkranke im Alb–Donau– Kreis – Zahl der Erkrankungen in Ulm nimmt zu Fast 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind an Demenz erkrankt. Jährlich kommen rund 300.000 Neuerkrankte hinzu. 2019 litten in Baden–Württemberg 75.777 AOK–Versicherte an De- menz. Davon waren fast zwei Drittel Frauen. Im Alter gehören Demenzen zu den häufigsten psychi- atrischen Erkrankungen. Etwa drei Viertel davon fallen unter die Rubrik Alzheimer. Der Alb–Donau–Kreis verzeichnet unter den AOK–Versicherten, die wegen Demenz behandelt wur- den, einen leichten Rückgang. Im Jahr 2019 waren 1.537 Personen davon betroffen, 2015 gab es noch 1.573 bestätigte Diagnosen. Damit ist die Prävalenz im Landkreis jährlich um durchschnittlich 3,2 Prozent gesunken. Im Stadtkreis Ulm stieg die Zahl der Erkrankten dagegen leicht an: 2019 wa- ren 713 Menschen von der Krankheit betroffen. 114 Versicherte mehr als im Jahr 2015. Interessant ist dabei vor allem, wie die durchschnittliche jährliche Steigerung von 0,8 Prozent zustande kommt. Betrachtet man die Fallzahlen nach Geschlecht, steigt die Rate der männlichen Demenzkranken um jährlich 2,4 Prozent, wohingegen bei den Frauen die Rate um jährlich 0,1 Prozent sinkt. In den Nach- barkreisen sowie auf Landesebene registrierte die Krankenkasse dagegen bei beiden Geschlechtern weniger Demenzkranke. „Von Demenz wird gesprochen, wenn der Betroffene seit mindestens sechs Monaten unter einer Ge- dächtnisstörung kombiniert mit der Beeinträchtigung mindestens einer weiteren Hirnleistung leidet, die zu deutlichen Störungen im Alltagsleben führt“, erklärt Dr. Gudula Kirtschig, Ärztin bei der AOK Baden–Württemberg. „Dabei ist Demenz der Oberbegriff für unterschiedliche Krankheiten, von de- nen Alzheimer die bekannteste und die mit Abstand häufigste ist“. Neben dem Gedächtnis können auch Denken, Orientierung, Lernfähigkeit, Sprache und Urteilsvermögen beeinträchtigt sein. Beglei- tet werden diese Einschränkungen häufig auch von Persönlichkeits– und Verhaltens–Veränderungen. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken. In den meis- ten Fällen sind die Betroffenen älter als 65 Jahre. Bei den über 90–Jährigen ist die Erkrankungsquote am höchsten. In der Altersgruppe der Hochbetagten leidet jede vierte Frau und jeder fünfte Mann an Demenz. Regelmäßige körperliche Bewegung, ein geistig aktives Leben mit immer neuen Anregun- gen für das Gehirn und die Pflege sozialer Kontakte kann Demenz vorbeugen. Eine Kost mit einem hohen Anteil an Gemüse und Obst wird ebenfalls empfohlen, weil sie Übergewicht und einigen Krankheiten vorbeugt, die das Risiko für eine Demenz erhöhen. „Wer bestehendes Übergewicht ab- baut, mit dem Rauchen aufhört sowie Bluthochdruck, Diabetes mellitus und Fettstoffwechselstörun- gen konsequent behandelt, kann das Risiko für eine Demenzerkrankung senken“, so die Ärztin. Bei den meisten Demenzformen können nur die Symptome behandelt werden, nicht die Ursache. Häufig werden medikamentöse, nicht–medikamentöse und psychosoziale Maßnahmen kombiniert. Ziel der Therapie ist der Erhalt größtmöglicher Selbstständigkeit des Patienten im Alltag sowie der Teilhabe am gesellschaftlichen und familiären Leben. „Sinnvoll für Menschen mit Demenz ist es, All- tagsfunktionen in der gewohnten Umgebung zu trainieren“, erklärt Dr. Kirtschig. „Wichtig ist nicht nur die Behandlung des Erkrankten, sondern auch eine Beratung der Angehörigen. Bei ihnen sollte das Verständnis für die eingeschränkte Lebenswelt des Patienten gefördert werden. Das trägt dazu bei, Überforderungen des Patienten zu vermeiden und sinnvolle Beschäftigungen für ihn zu finden.“ In den meisten Fällen betrifft eine Demenz nicht nur die Erkrankten selbst, sondern auch ihre Ange- hörigen. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft werden etwa 80 von 100 Menschen mit Demenz von ihren Angehörigen versorgt. Auch für sie ist der Hausarzt ein wichtiger Ansprechpartner, um ge- sundheitlichen Belastungen vorzubeugen, die sich aus der Pflege des Erkrankten ergeben können. „Die Demenz und ihre Symptome belasten viele dieser pflegenden Angehörigen und schränken de- ren Lebensqualität stark ein. Deshalb bietet die AOK Baden–Württemberg Pflegeberatung und Pfle- gekurse an – auch online“, so die Ärztin. Hilfsangebote und weiterführende Links: • Online–Pflegekurse der AOK: https://online–pflegekurse.bw.aok.de/ • Informationen zur AOK–Pflegeberatung: https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/aok–pflegeberatung–3/ • Psychologische Online–Beratung für pflegende Angehörige: www.pflegen–und–leben.de • Online Forum für Menschen mit Demenz und Angehörige: https://www.deutsche–alzhei- mer.de/unser–service/foren.html • Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.wegweiser–demenz.de/
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN Evangelisches Pfarramt Munderkingen Telefon: 07393 4997 Gemeindehaus: 07393 917514 Telefax: 07393 6981 Prälat–Rieger–Straße 29 89597 Munderkingen E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de Wochenspruch zum Palmsonntag: „Der Menschensohn muss erhöht werden, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben.“ (Johannes 3, 14b.15) Predigttext: Hebräer 11,1–2; 12,1–3 Sonntag, 28. März 2021 (Palmsonntag) 10:30 Uhr Gottesdienst, Prädikant Störk Donnerstag, 1. April 2021 (Gründonnerstag) 19:00 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain Freitag, 2. April 2021 (Karfreitag) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain plus Online–Abendmahl–Gottesdienst Samstag, 3. April 2021 19:00 Uhr Gottesdienst in Obermarchtal, Pfarrer Hain Ungewissheit In der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag wurde eindringlich darum gebeten, an Ostern keine Präsenz–Gottesdienste zu feiern. Beim Schreiben dieser Zeilen haben wir leider noch keine Meldung unserer Landeskirche, wie man in Baden–Württemberg mit dieser Bitte umgeht. Deshalb halten Sie die Ohren offen und schauen Sie auf unserer Homepage oder in unseren Schaukasten, ob die Gottes- dienste stattfinden können. Für diese nun seit vielen Monaten anhaltende Ungewissheit schöpfen wir Kraft aus Psalm 18, 2–4: „Ich liebe dich, Herr! Du bist meine Kraft! Der Herr ist mein Fels, meine Festung und mein Erretter, mein Gott, meine Zuflucht, mein sicherer Ort. Er ist mein Schild, mein starker Helfer, meine Burg auf unbezwingbarer Höhe. Gepriesen seist du, Herr! Wenn ich zu dir um Hilfe rufe, dann werde ich vor meinen Feinden gerettet.“ Mit diesen Worten wünschen wir Ihnen weiterhin Durchhaltevermögen, auch wenn wir alle Pande- miemüde geworden sind. Bleiben Sie zuversichtlich und gesund! Zusammengefasst noch die derzeitigen Informationen, die unsere Gemeinde betreffen: • Gottesdienste werden unter Berücksichtigung der Abstands– und Hygieneregeln in unserer Christuskirche sonntags um 10:30 Uhr gefeiert. Derzeit können wir maximal 16 Personen, die ihre Daten angeben (Namen und Telefonnummer), einlassen. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie unsere Gottesdienste besuchen. • Eine medizinische Mund–Nasen–Bedeckung (FFP–2 oder auch OP–Maske) muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden! Der Gemeindegesang in geschlossenen Räumen bleibt untersagt!
• Da die Heizung der Kirche während der Corona–Pandemie vor Gottesdienstbeginn abgeschaltet werden muss, kann es über die Wintermonate in unserer Christuskirche etwas kalt werden. Gerne können Sie sich eine Decke mitbringen, um während des Gottesdienstes nicht zu frös- teln! • Bitte achten Sie auch vor der Kirche auf die Abstandsregeln und gehen Sie direkt nach Hause. Gruppenbildungen sind derzeit nicht erlaubt! • Das Gemeindehaus ist weiterhin geschlossen. Die Gruppen und Kreise dürfen sich nach wie vor nicht treffen. • In Obermarchtal feiern wir einmal im Monat einen Gottesdienst. Jeweils am ersten Samstag im Monat um 19:00 Uhr laden wir Sie unter Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln nach Obermarchtal in die Dorfkirche St. Urban ein. Platz gibt es hier für maximal 35 Personen. Bitte denken Sie an eine medizinische Mund–Nasen–Bedeckung und warme Kleidung bzw. eine Decke! • Taufen, die in einem extra Gottesdienst gefeiert werden, sind unter Einhaltung einiger Regeln möglich. Am Taufbecken sind neben dem Pfarrer und dem Täufling nur maximal 2 Personen er- laubt! • Das Pfarrbüro bleibt vorerst weiterhin geschlossen. Unsere Gemeindeassistentin Birgit Ertle arbeitet überwiegend im Homeoffice und ist dort zu den Öffnungszeiten telefonisch und per Mail zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns eine E–Mail schreiben oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen. • Auf unserer Homepage können Sie weiterhin die Predigt von Pfarrer Hain im Podcast anhören oder die bereits eingestellten Online–Gottesdienste aus unserer Christuskirche anschauen. Auch im Radio, Internet oder Fernsehen sind wöchentlich zahlreiche Gottesdienste zu finden. • Unter der Telefonnummer: 07393 6981 ist eine Kurzandacht für Sie zum Anhören vorbereitet. Ostern 2021 Noch hoffen wir, die Ostergottesdienste in Präsenz feiern zu können. Dies ist aber abhängig von den Inzidenzzahlen und Bestimmungen im Alb–Donau–Kreis. Wir werden Sie auf dem Laufenden hal- ten, was der Kirchengemeinderat hierzu beschließt. Im Moment sind folgende Gottesdienste zu Ostern geplant: • Gründonnerstag: 19:00 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche • Karfreitag: 10:30 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche und Online–Gottesdienst mit Feier des Abendmahls • Ostersamstag: 19:00 Uhr Gottesdienst in Obermarchtal • Ostersonntag: 08:00 Uhr Andacht auf dem Friedhof und 10:30 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche • Ostermontag: 10:30 Uhr Gottesdienst in der Christuskirche Viele kleine Gottesdienste, so dass für jeden, der möchte, ein Platz in einem der Gottesdienste sein sollte! Für den Abendmahlsgottesdienst hat der Kirchengemeinderat folgende Idee: Im Vorfeld wird ein Gottesdienst mit Feier des Abendmahls in der Christuskirche gefilmt. Sie können sich im Pfarramt (mit vorab vereinbartem Termin!) eine Hostie abholen und halten sich zu Hause Saft oder Wein bereit. Am Karfreitag stellen wir den Gottesdienst online. Sie können diesen zu Hause mitfeiern und dabei am Abendmahl teilnehmen – ein Gemeinschaftsgefühl auf Abstand! Und auch das Osterfrühstück am Ostersonntag wollen wir mit Abstand zusammen zelebrieren: Im Anschluss an die Andacht auf dem Friedhof sitzen wir zwar nicht gemeinsam im Gemeindehaus, je- doch kann jeder zu Hause seinen Tisch reichlich decken, und so frühstücken wir alle auf Abstand und doch verbunden in der Gemeinschaft unserer Gemeinde.
So können wir in diesem Jahr die frohe Botschaft „Der Herr ist auferstanden. Er ist wahrhaftig aufer- standen!“ zusammen feiern. Zwar mit Abstand, aber wir hoffen sehr, dass wir es nicht wieder ausfal- len lassen müssen! Bleiben wir zuversichtlich. Öffnungszeiten des Pfarrbüros Das Pfarrbüro bleibt bis auf weiteres geschlossen. Gemeindeassistentin Birgit Ertle arbeitet überwie- gend im Homeoffice. Dennoch können Sie uns per Telefon oder E–Mail erreichen: • dienstags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, • mittwochs von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, • donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie uns Ihren Na- men und Ihre Telefonnummer auf. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. Telefonnummer: 07393 4997 Telefonnummer Homeoffice Ertle: 07393 917399 E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de KIRCHLICHE MITTEILUNGEN ST. MARTINUS HAUSEN AM BUSSEN ST. COSMAS UND DAMIAN UNTERWACHINGEN Gottesdienste Seelsorgeeinheit „Donau–Winkel“ vom 27. März bis 5. April 2021 Samstag, 27.03.2021 18:30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in UNTERSTADION Vorabend zum 18:30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in MUNDERKINGEN Palmsonntag Sonntag, 28.03.2021 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier mit Palmsegnung in ROTTENACKER Palmsonntag 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in ROTTENACKER Kollekte für das 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in OBERSTADION Heilige Land 10:30 Uhr Wort–Gottes–Feier mit Palmsegnung für beide Gemeinden in UNTERWACHINGEN 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in GRUNDSHEIM 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmsegnung in MUNDERKINGEN 10:30 Uhr Kindergottesdienst im großen Saal des Gemeindehauses in MUNDERKINGEN 18:30 Uhr Bußfeier in OBERSTADION Dienstag, 30.03.2021 19:00 Uhr Chrisammesse in MUNDERKINGEN Donnerstag, 01.04.2021 18:00 Uhr Abendmahlmesse in MUNDERKINGEN Gründonnerstag 19:00 Uhr Betstunde in MUNDERKINGEN 20:00 Uhr Betstunde in MUNDERKINGEN 18:30 Uhr Abendmahlmesse in EMERKINGEN anschließend Betstunde in der Pfarrkirche (nicht in der Wolfgangskapelle) 18:30 Uhr Abendmahlmesse in UNTERSTADION
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