Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel
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Amtsblatt
für die Stadt Brandenburg an der Havel
30. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 08.12.2020 Nr. 30
Inhalt Seite
Amtlicher Teil
Beschluss-Nr. 319/2020:
Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von
Verkaufsstellen in der Innenstadt aus Anlass von besonderen und regionalen Ereignissen
in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2020 .......................................................................................... 2
Beschluss-Nr. 321/2020:
Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von
Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel
im Jahr 2020 ........................................................................................................................................................ 2
Beschluss-Nr. 267/2020:
Zweite Satzung zur Änderung der Benutzungs– und Gebührensatzung der Musikschule „Vicco von Bülow“
der Stadt Brandenburg an der Havel ................................................................................................................... 3
Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, dem 16.12.2020 ................................. 5
Öffentliche Zustellung .......................................................................................................................................... 7
Abfallkalender 2021 der Stadt Brandenburg an der Havel ................................................................................... 8
Nichtamtlicher Teil
Virtuelle Open Government Konferenz .............................................................................................................. 12
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt Brandenburg an der Havel Herstellung: Eigendruck
Oberbürgermeister Einzelpreis: 1,00 €
Redaktion: FG Rechtsamt/Büro Stadtverordnetenversammlung Jahresabonnement: 25,50 € einschl. Porto
Klosterstraße 14 Kündigungsfrist: 15. Dezember
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: (0 33 81) 58 13 17 Bezüglich eines Abonnements/Einzelverkaufs bitte an
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Internet: www.stadt-brandenburg.de/rathaus/amtsblattAmtlicher Teil
Beschluss-Nr. 319/2020
Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt aus Anlass von besonderen und
regionalen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2020
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006
(GVBI.I, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBI.I/17, Nr. 8) i. V. m. § 26 Abs. 3
und § 34 des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG)
und § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286) und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs. 1 bis 3 des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) vom 16. Mai 2018 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24
vom 20. Juni 2018), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, wird von dem
Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel als örtliche Ordnungsbehörde auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel im schriftlichen Umlaufverfahren gem. § 4 Abs.
1 Satz 3, § 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in
außergewöhnlicher Notlage (BbgKomNotV) vom 17.04.2020 (GVBl. II/20 Nr. 19), in der bei Erlass dieser
Verordnung geltenden Fassung, folgende Zweite Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt aus Anlass von besonderen und regionalen Ereignissen in
der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2020 (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 10 vom
07.04.2020, SVV-Beschluss Nr. 011/2020) erlassen:
§1
Besondere Ereignisse gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG
§ 1 Nr. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Innenstadt aus Anlass
von besonderen und regionalen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2020, vom 26.02.2020,
mit welcher die Sonntagsöffnung für den 13.12.2020 freigegeben wurde, wird ersatzlos gestrichen.
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
gez. Steffen Scheller Brandenburg an der Havel, den 08.12.2020
Oberbürgermeister
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Beschluss-Nr. 321/2020
Zweite Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt
Brandenburg an der Havel im Jahr 2020
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006
(GVBI.I, Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 (GVBI.I/17, Nr. 8) i. V. m. § 26 Abs. 3
und § 34 des Gesetzes über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz-OBG)
und § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, S. 286) und der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs. 1 bis 3 des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) vom 16. Mai 2018 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 24
vom 20. Juni 2018), jeweils in der bei Erlass dieser Verordnung geltenden Fassung, wird von dem
Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel als örtliche Ordnungsbehörde auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel im schriftlichen Umlaufverfahren gem. § 4 Abs.
1 Satz 3, § 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in
außergewöhnlicher Notlage (BbgKomNotV) vom 17.04.2020 (GVBl. II/20 Nr. 19), in der bei Erlass dieser
Verordnung geltenden Fassung, folgende Zweite Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der
Havel im Jahr 2020 (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 10 vom 07.04.2020, SVV-Beschluss Nr.
012/2020) erlassen:
2§1
Besondere Ereignisse gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG
§ 1 Nr. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen
Ereignissen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2020, vom 26.02.2020, mit welcher die Sonntagsöffnung
für den 13.12.2020 freigegeben wurde, wird ersatzlos gestrichen.
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
gez. Steffen Scheller Brandenburg an der Havel, den 08.12.2020
Oberbürgermeister
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Beschluss-Nr. 267/2020
Zweite Satzung zur Änderung der Benutzungs– und Gebührensatzung
der Musikschule „Vicco von Bülow“ der Stadt Brandenburg an der Havel
Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12. 2007 (GVBl. I, S.286)
sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 31.03.2004
(GVBl. I, S. 174) jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Brandenburg an der Havel in ihrer Sitzung vom 25.11.2020 nachfolgende Zweite Satzung zur Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule „Vicco von Bülow“ der Stadt Brandenburg an der Havel
beschlossen:
Artikel I
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule „Vicco von Bülow" der Stadt Brandenburg an der Havel
vom 17.04.2014 (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 11 vom 14.05.2014), geändert durch
Satzung vom 05.02.2016 (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nr. 5 vom 17.02.2016) wird wie folgt
geändert:
1.
§ 10 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Zweierunterricht im Instrumental- und Gesangsfach wöchentlich 45 Minuten oder wöchentlich 60 Minuten
Absatz 6 wird ersatzlos gestrichen.
Absatz 7 wird ersatzlos gestrichen.
Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 6.
Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 7.
2.
§ 15 wird wie folgt neu gefasst:
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule der Stadt Brandenburg an der Havel ist gebührenpflichtig.
Als Gebührentatbestände gelten die Aufnahmegebühr (§ 18 Absatz 1), die Unterrichtsgebühr (§ 18 Absatz 2 – 7)
und die Leihgebühr für Instrumente (§ 18 Absatz 8).
3.
§ 17 wird wie folgt neu gefasst:
Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Aufnahmegebühr und die Unterrichtsgebühren entstehen mit Abschluss des Unterrichtsvertrages. Die
Leihgebühr für Instrumente entsteht spätestens mit Abschluss eines Leihvertrages.
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Über die zu zahlenden Gebühren ergeht ein schriftlicher Bescheid, der beim Abschluss eines Unterrichtsvertrages
bzw. eines Leihvertrages bekannt gegeben wird. Die Unterrichtsgebühren und die Leihgebühren werden als
Schuljahresgebühr (01.08. eines Jahres bis 31.07. des Folgejahres) in vier kalendervierteljährlichen
Abschlagszahlungen zum 15.09., 15.12., 15.03. und 15.06. eines jeden Schuljahres fällig. Erhebungszeitraum ist
der 01.08. des laufenden bis 31.07. des nächstfolgenden Jahres (Schuljahr).
34.
Der § 18 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
vom 01.01.2021 ab
(2) bis 31.07.2022 01.08.2022
Elementarbereich pro Schüler im Schuljahr
Musikalische Früherziehung wöchentlich 30 Minuten € 97,50 € 100,00
Musikalische Früherziehung wöchentlich 45 Minuten € 146,50 € 150,00
Musischer Grundkurs wöchentlich 45 Minuten € 146,50 € 150,00
Orientierungsstufe nach jeweiliger Unterrichtsform
Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) vom 01.01.2021 ab
Instrumental- und Gesangsunterricht: bis 31.07.2022 01.08.2022
für Schüler ohne eigenes Einkommen pro
Schüler im Schuljahr
Einzelunterricht wöchentlich 30 Minuten € 495,00 € 520,00
Einzelunterricht wöchentlich 45 Minuten € 735,00 € 770,00
Einzelunterricht wöchentlich 60 Minuten € 937,50 € 1.020,00
2/3/4er Unterricht wöchentlich 45 Minuten € 462,50 € 500,00
Zweierunterricht wöchentlich 60 Minuten € 588,50 € 650,00
Für Schüler mit eigenem Einkommen
pro Schüler im Schuljahr
Einzelunterricht wöchentlich 30 Minuten € 665,00 € 700,00
Einzelunterricht wöchentlich 45 Minuten € 982,00 € 1.050,00
Einzelunterricht wöchentlich 60 Minuten € 1.330,00 € 1.400,00
2/3/4er Unterricht wöchentlich 45 Minuten € 660,00 € 700,00
Zweierunterricht wöchentlich 60 Minuten € 885,00 € 940,00
Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Musiklehre:
Für Schülerinnen und Schüler der Musikschule, die bereits Unterricht im Instrumental- oder Gesangsfach haben,
ist der Besuch der Musiklehre gebührenfrei.
Ansonsten gelten die Gebührensätze nach § 18 (3)
Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:
(5) Ensemblefächer:
Für Schülerinnen und Schüler der Musikschule, die bereits Unterricht im Instrumental- oder Gesangsfach haben,
ist der Besuch von Ensemblefächern gebührenfrei.
Ansonsten gelten folgende Gebührensätze:
vom 01.01.2021 ab
bis 31.07.2022 01.08.2022
Für Teilnehmende pro Schuljahr in
Spielkreisen, Kammermusik und Orchester € 109,00 € 120,00
Absatz 9 wird ersatzlos gestrichen.
5.
§ 19 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Es erfolgt keine Ermäßigung auf die Leihgebühren für Instrumente.
6.
§ 20 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Es erfolgt keine Ermäßigung auf die Leihgebühren für Instrumente.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
gez Scheller Brandenburg an der Havel, den 03.12.2020
Oberbürgermeister
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4Einladung
zur 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel
im Jahre 2020
am Mittwoch, dem 16.12.2020, um 16:00 Uhr
in 14770 Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 11, Rolandsaal
Tagesordnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung
3 Entscheidung gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen
gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung am
25.11.2020
4 Feststellung der Tagesordnung
5 Bericht des Oberbürgermeisters über wesentliche Gemeindeangelegenheiten
6 Einwohnerfragestunde
7 Vorlagen der Verwaltung
7.1 326/2020 Haushalt 2021
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich II
7.2 284/2020 Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2020
Wiedervorlage (in der Fassung des Schreibens vom 03.12.2020)
Einreicher: Oberbürgermeister
Rechtsamt/Büro SVV
7.3 305/2020 Genehmigung der im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012 bis 2016 notwendig
gewordenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich II
7.4 307/2020 Jahresabschlüsse der städtischen Haushalte für die Jahre 2012 bis 2016 und
Entlastung der Oberbürgermeisterin
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich II
7.5 293/2020 Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt
Brandenburg an der Havel
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich II
7.6 259/2020 Jugendförderplan 2021
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich IV
7.7 280/2020 Beschluss über den Entwurf und die 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 26 "Multiservice-Center" Zanderstraße, Brandenburg an der Havel
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich VI
7.8 246/2020 Entgeltordnung für die Umladung und Entsorgung von Abfällen ab 2021 für
Direktanlieferer
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich VII
7.9 247/2020 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt
Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung)
Einreicher: Oberbürgermeister
Fachbereich VII
8 Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung und von Ortsvorstehern
58.1 297/2020 Direktes Nachpflanzen stadtbildprägender und solitärer Bäume
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
9 Anfragen aus der Stadtverordnetenversammlung
9.1 315/2020 Umsetzung des Beschlusses 075/2020 "Petition zur Schülerspeisung an den Schulen
der Stadt Brandenburg an der Havel"
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Eichmüller
9.2 317/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister zur Vorlage eines Medienentwicklungsplans
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Werner
9.3 318/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister zur Vorlage eines Berichtes gemäß der
Hauptsatzung § 5, Abs. 3 - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Werner
9.4 322/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister zur Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten
zum Ausbau / zur Sanierung der kommunalen Feuerwehrinfrastruktur
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Eichmüller
9.5 323/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich der Impfungen gegen das Corona -
Virus
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Werner
9.6 324/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich der Radwege im Bereich Eigene Scholle
/ Wilhelmsdorf
Einreicher: Fraktion SPD, Herr Holzschuher
9.7 325/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister zur Ausschreibung "Internetzugang"
Einreicher: Fraktion Freie Wähler, Herr Langerwisch
9.8 328/2020 Anfrage an den Oberbürgermeister zur Handwerksausübung sowie über die
Ergebnisse aus den Kontrollen
Einreicher: Fraktion SPD, Frau Näther
9.9 329/2020 Anfragen an den Oberbürgermeister über Kosten für Verfahren der
Einigungsstelle/verwaltungsgerichtliche Verfahren mit dem Personalrat sowie PR-
Tätigkeit
Einreicher: Fraktion SPD, Frau Näther
10 Persönliche Mitteilungen und Erklärungen
11 Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung
12 Entscheidung gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen
gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung am
25.11.2020
13 Vorlagen der Verwaltung
14 Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung und von Ortsvorstehern
15 Anfragen aus der Stadtverordnetenversammlung
16 Persönliche Mitteilungen und Erklärungen
17 Schließung der Sitzung
gez. Walter Paaschen Brandenburg an der Havel, 08.12.2020
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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6Öffentliche Zustellung
Ein Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich II Finanzen, Beteiligungen
und ADV, Fachgruppe Beteiligungen, Steuern und Abgaben, vom 06.11.2020, konnte
Herrn Danilo Schulz
letzte bekannte Anschrift:
Johann-S.-Bach-Str. 36
14772 Brandenburg an der Havel
Aktenzeichen 185521-100-1
nicht zugestellt werden.
Dieser Bescheid wird daher im Wege der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes
des Landes Brandenburg vom 18.10.1991, geändert durch Gesetz vom 06.07.1998 sowie Gesetz vom 28.06.2006,
in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes vom 12.08.2005 zugestellt.
Der Bescheid kann im Fachbereich II Finanzen, Beteiligungen und ADV, Fachgruppe Beteiligungen, Steuern und
Abgaben, Zimmer B 207, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, zu folgenden Zeiten
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
eingesehen und in Empfang genommen werden.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt für
die Stadt Brandenburg an der Havel zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nach
wirksamer Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
gez. Scheller
Oberbürgermeister
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7Abfallkalender 2021 der Stadt Brandenburg an der Havel 8
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Nichtamtlicher Teil
Virtuelle Open Government Konferenz
ZukunftLandGestalten
Kommunales Open Government im ländlichen Raum
Mittwoch, 09.12.2020 // 13:15 – 19:00 Uhr
Donnerstag, 10.12.2020 // 12:45 – 18:00 Uhr
Neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger schaffen, neue Netzwerke knüpfen, Politik und
Verwaltungshandeln transparenter machen - für all das steht Open Government und bietet eine Reihe von
Instrumenten, das eigene Lebensumfeld in Gemeinde und Stadt direkter mitzugestalten.
Aber wie genau funktioniert dieses Open Government eigentlich auf dem Land - in kleinen Städten und Gemeinden?
Was hat man sich unter Co-Kreation und Co-Produktion da eigentlich vorzustellen und wie kann das zu mehr
Innovation führen? Wie kommt Open Data aufs Land und wo finden wir eine Community dafür? Wo wünschen sich
die Menschen vor Ort mehr Mitsprachemöglichkeiten und wie möchten sie sich gerne einbringen? Und - nicht zuletzt
- welche Rolle spielen bei all dem eigentlich digitale Kanäle und Werkzeuge? So viele Fragen! Gemeinsam wollen
wir mit euch zum Jahresabschluss Gedanken zu diesem wichtigen Thema sammeln!
Hier geht́s direkt zum Programm https://neuland21.de/zukunftlandgestalten/
Hier geht`s zu Programm und Anmeldung https://neuland21.de/projekte/alles-auf-offen/konferenz
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