Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
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43. Jahrgang | 03. 03. 2020 Amtsblatt der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Nr. 5 Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl Kleines Amselmännchen, singe, zwitschere dein Lied hinaus, deine Abendarie bringe noch mehr Frühling um das Haus! 1
Amtlicher Teil Jagdgenossenschaft Neunkirchen der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem EINLADUNG Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Die Jagdgenossenschaft Neunkirchen hält am Freitag, den 20. März 2020 um 20.00 Uhr im Gasthof »Zum Adler« eine nichtöffentliche Versammlung ab. Standesamtliche Mitteilungen Tagesordnung: 1. Begrüßung Geburten 2. Bericht des Vorstandes 31.01. Pauline Geis, Tochter von Patrick Oliver und Daniela Geis 3. Bericht des Schriftführers geb. Flegler, Bürgstadt, Heinrich-Heine-Straße 3 4. Bericht des Kassiers 5. Prüfungsbericht der Kassenprüfer 11.02. Emil Hennig, Sohn von Philipp Michael Kempf und Vera 6. Entlastung der Vorstandschaft Hennig, Bürgstadt, Martinsgasse 34 7. Wünsche und Anträge Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Sterbefälle Jagdgenosse ist jeder Grundstückseigentümer, der innerhalb des Gemein- 16.01. Albrecht Platz, Karlsbader Straße 12, Bürgstadt, 62 Jahre schaftsjagdrevieres bejagbare Grundstücke hat. Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, 18.01. Konrad Weimer, Johannisstraße 1, Neunkirchen-Richelbach, 78 Jahre durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in sei- 26.02. Adolf Söser, Odenwaldstraße 21, Neunkirchen-Umpfenbach, 92 Jahre nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen und derselben Jagdgenossenschaft ange- * * * hörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die Schriftform erforderlich. Neunkirchen, den 17.02.2020 gez. Ludwig Berberich Jagdgenossenschaft Neunkirchen Jagdvorsteher Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93 Fax (0 93 71) 35 49 E-Mail: mail@herbertschmitt.de Internet: www.herbertschmitt.de Eichenbühler Straße 83 Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal) 2 3
l Verkauf und Reparatur l Wohnraum- von Elektrogeräten Lüftungsanlagen l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK Installation l EDV- und Telefonanlagen l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen Elektrotechnik Hauck Ralph Hauck Schaftrieb 2 63928 Eichenbühl Telefon (0 93 71) 15 53 Telefax (0 93 71) 20 68 E-Mail: elektro-hauck@t-online.de Beratung • Planung • Ausführung 4 5
MARKT BÜRGSTADT Obst- und Gartenbauverein Bürgstadt Verabschiedung des Bauhofmitarbeiters Lothar Hartnagel Obstbaum-Schnittkurs am Samstag, 7. März 2020 Treffpunkt: 9.30 Uhr an der Tabakhalle Bürgstadt Haben Sie Fragen zu Ihrer Streuobstwiese (Schnitt oder Pflegearbeiten)? Wir beraten Sie gerne beim Schnittkurs sowie auch unter Tel.-Nr. 09371/67582 (Karlheinz Specht). Beratung und Schnittkurs sind kostenlos – auch für Nichtmitglieder. Führerschein !? Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein- Unterricht und Anmeldung: ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr Miltenberg: Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr Wir bieten Ihnen: Amorbach: Montag und Donnerstag 19:00 Uhr Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr Ausbildung in allen Klassen Freitag 16:30 Uhr Auf dem Bild v.l.n.r.: Bauhofvorarbeiter Elmar Zang, Berit Hartnagel, Lothar Hartnagel, optimale Ausbildung in Theorie und Praxis Bürgermeister Thomas Grün praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de oder einfach anrufen: 0170/3115887 In einer Feierstunde verabschiedete 1. Bürgermeister Thomas Grün im Sitzungssaal des Rathauses Bürgstadt den Bauhofmitarbeiter Herrn Lothar Hartnagel im Beisein seiner Ehefrau, der Kollegin und der Kollegen des Bau- hofes und Vertretern des Marktes Bürgstadt aus dem Dienst der Gemeinde in den Ruhestand. Lothar Hartnagel begann seine Tätigkeit im Bauhof des Marktes Bürgstadt im April 1993. Sein Tätigkeitsfeld war zunächst die gemeindliche Schlosse- rei, bis er ins Gärtnerteam wechselte und hier bei der Pflege der gemeind- lichen Anlagen und Grünflächen und des Sportgeländes tatkräftig mitwirkte und so einen wesentlichen Anteil am Erscheinungsbild unserer Gemeinde leistete. Bürgermeister Grün bedankte sich in seiner Laudatio bei Herrn Lothar Hartnagel für die 27-jährige Arbeit zugunsten der Bürger des Marktes Bürgstadt, bei der er immer die Interessen der Gemeinde beachtet hat. Er wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit und überreichte ihm ein Präsent. 6 7
MARKT BÜRGSTADT Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich den Plänen des Landkreises Miltenberg zum Erhalt des Standortes der Berufsschule zu und wird nach Durchführung des Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 Architektenwettbewerbes durch den Landkreis auf dieser Planungsgrundlage die Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Sanierung bzw. Neubau- entsprechende Bauleitplanung angehen, also die Ausweisung der Fläche als Son- maßnahme an der Berufsschule Miltenberg und im Besonderen die Vorstel- dergebiet für schulische Nutzung im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ vor- lung der Planungen durch den Kreisbaumeister Herr Wosnik. Er führte aus, dass nehmen. der Landkreis Miltenberg plant, sich umfänglich um die Berufsschule Miltenberg/ Obernburg zu kümmern. Angedacht ist die Sanierung bzw. der Neubau von allen Bgm. Grün informierte abschließend über ein kurzes Gespräch mit dem Vorstand Gebäuden an beiden Standorten, soweit sie nicht in den vergangenen Jahren er- der Bulldogfreunde. Dieser ließ ihn wissen, dass die Bulldogfreunde im Jahr 2020 tüchtigt wurden. Grundsatz ist, dass beide Standorte erhalten werden sollen. Am den Bauernmarkt nicht mehr federführend ausrichten werden. Die Ursachen lie- Standort Miltenberg müssen Gebäudeteile sukzessive ersetzt werden. Zudem ist gen darin, dass sich die Vorstandschaft nicht mehr in der Lage dazu fühlt, die Vor- am jetzigen Berufsschulparkplatz (Richtung Miltenberg, neben Parkplatz Lidl) der bereitungen sowie die Realisierung des Marktes mit dem zur Verfügung stehenden Neubau eines 5-geschossigen Gebäudes vorgesehen. Personal stemmen zu können. Bgm. Grün führte aus, dass in Bezug auf den Bau- Die Berufsschule befindet sich teilweise auf Bürgstadter Gemarkung. Städtebaulich ernmarkt in Kürze ein Gespräch mit dem Vorsitzenden stattfinden wird, bei dem ist festzuhalten, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich des Bebauungspla- über die weiteren Planungen bzw. mögliche Hilfestellungen zum Gelingen des nes „Gewerbegebiet Süd“ enthalten ist. Es müsste eine Erweiterung erfolgen, in Bauernmarktes gesprochen wird. Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass der Markt der die betroffenen Flächen als Sondergebiet für schulische Nutzung auszuweisen Bürgstadt bei den Verwaltungstätigkeiten Hilfe leisten kann und evtl. der Vereins- sind. Der ruhende Verkehr soll größtenteils auf dem Gelände der Berufsschule un- ring beim Bestücken der Versorgungsstände. tergebracht werden. Allerdings stellte er auch klar, dass vom Markt Bürgstadt derzeit keiner der Märkte Zwei Bauteile sind in einem so schlechten baulichen Zustand, dass ein Erhalt nicht federführend organisiert und durchgeführt werden kann. mehr sinnvoll ist. Weitere Bauteile müssen auf Grund der heutigen Anforderungen vergrößert bzw. erneuert werden. Die Planungsphase sieht vor, dass alle Arbeiten im laufenden Schulbetrieb erfolgen sollen. Evtl. kann eine doppelstöckige Park- Die nächsten Gemeinderatssitzungen palette untergebracht werden. Diese Ideen sind aber alle noch in der Planungs- und Außendienststunden phase. Zum Zeitablauf stellt Herr Wosnik fest, dass die Fertigstellung 2026 bis 2028 erfolgt Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt: sein soll. Bürgstadt: Dienstag, 10. März 2020, um 19.30 Uhr im Rathaus Für die weitere Bearbeitung hat sich der Landkreis folgende Grundsätze gegeben: c Erhalt der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Neunkirchen: Donnerstag, 05. März 2020, um 19.30 Uhr Fachbereiche in Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an bei- Donnerstag, 02. April 2020, um 19.30 Uhr den Standorten jeweils im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal c Die Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den am Nachmittag Außendienststunden Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen. Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr c Die Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein. Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat- c Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage. haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de c Die Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein. und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de c Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle. veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen c Für die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Architektenwett- öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden. bewerb durchzuführen. 8 9
KOMMUNALWAHL BÜRGERMEISTERWAHL G, MUT 15. MÄRZ 2020 15. MÄRZ 2020 O RT U N I T V E R ANT W BÜRGSTADT. M RZ F ÜR UND HE Liebe Bürgstadter Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Sie bei der Kommunalwahl 2020 um Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bitten, damit ich Bürgermeister von Bürgstadt werde. Nicht verwalten, sondern gestalten ist meine Devise. Gemeinsam mit den Kandidaten der CSU/Aktive Bürger werde ich die Weichen in Richtung Zukunft stellen. Für die Herausforderungen der 01 02 03 04 nächsten Jahre bringen unsere Kandidaten durch ihre Persönlichkeit, Matthias Max-Josef Ines Heike Erfahrungen und Fähigkeiten die notwendige Kompetenz mit. Helmstetter Eck Balles Friedl Durch eine vorausschauende Haushaltsplanung und Auflösung des Investitionsstaus setzen wir die richtigen Zukunftsimpulse für die dynamische Fortentwicklung unserer Gemeinde. Besonders wichtig ist mir, Ihre Anliegen und Ideen aufzugreifen und in unsere Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Zusammenfassend 05 06 07 08 geht es uns darum, Bürgstadt als ein Ort weiterzuentwickeln, in dem Alexandra Gerhard Andreas Andreas sich alle Generationen und Gesellschaftsgruppen weiterhin wohlfüh- Hörnig Balles Theis Mai len und gerne leben. Bitte gehen Sie zur Wahl und schenken Sie mir und meinem Team durch Ihre Stimmabgabe das Vertrauen. 09 10 11 12 Klaus Björn Peter Thomas Elbert W.-Blumoser Bretz Kling Matthias Helmstetter Bürgermeisterkandidat 13 14 15 16 Wolfgang Burkhard Christian Peter Bachmann Neuberger Sturm Fürst GEMEINSAM STARK. UNSERE GEMEINDERATSKANDIDATEN 10 11
MARKT BÜRGSTADT 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten 2.2 Durch Briefwahl: Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, erhält vom Markt Bürgstadt auf Antrag folgende 1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. Unterlagen: 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, 2.1 Im Abstimmungsraum: - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel- 2.1.1 Der Markt Bürgstadt ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs- zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich- (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze 2.1.2 Der Markt Bürgstadt hat keine Sonderstimmbezirke. der Verhältniswahl. 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln eingetragen sind. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in- − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn- Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zeichnen. − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. erhalten dürfen. 2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer- ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen Abstimmung möglich ist. geben. 12 13
4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die R Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein- E deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede zur Wahl des ersten Bürgermeisters Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten. T - Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm- ein Bewerber angekreuzt werden. berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Auf dem Stimmzettel darf nur am 15. März 2020 Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der in Bürgstadt Stimmzettel US Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Matthias Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Erster Bürgermeister Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn Grün Thomas Helmstetter der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech- Christlich-Soziale Union Bankfachwirt tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. M - Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm- Bürgstadt e.V. (UWG) Wahlvorschlag Nr. 01 Wahlvorschlag Nr. 07 in Bayern e.V. (CSU) Wählergemeinschaft berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig Unabhängige Kennwort Kennwort bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des Bürgermeisters und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver- deckt ist. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 6 S t i m m e n. Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind. 5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stimmzettel Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten zur Wahl des Gemeinderats im Markt Bürgstadt am 15. März 2020 ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN – Unabhängige Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der *01* (CSU) *02* Sozialdemokratische Partei Deutschlands – Ökologisch-Demokratische Partei *07* Wählergemeinschaft Bürgstadt e.V. (UWG) Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person Helmstetter Matthias, (GRÜNE/SPD/ÖDP) Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Grün Thomas, *0101* *0201* *0701* bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Pädagogin, Bankfachwirt Erster Bürgermeister Gemeinderatsmitglied Eck Max-Josef, Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Abb Claudia, *0102* Pädagogin, *0702* Verwaltungsangestellte, Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Koch, R Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Balles Ines, Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Neuberger Peter, Bachelor of Arts, *0103* Pädagogin, *0703* Assistent der Geschäftsleitung, Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, Heilpraktikerin E Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Friedl Heike, Mai Dennis, Braun Dieter, *0104* *0202* *0704* Steinmetzmeister, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt ST Fleischereifachverkäuferin Polizeivollzugsbeamter Gemeinderatsmitglied Hörnig Alexandra, Mai Dennis, Reinfurt Holger, *0105* *0705* Holztechniker, oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. Gymnasiallehrerin Polizeivollzugsbeamter Gemeinderatsmitglied Balles Gerhard, Mai Dennis, Rose David, Master of Arts, *0106* Gastronom, *0706* Trainingstherapeut, 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Polizeivollzugsbeamter U Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Theis Andreas, Heilemann Dieter, Neuberger Bernd, *0107* Energieelektroniker, Gemeinderatsmitglied *0203* Kaufmann *0707* Bankkaufmann i. R. Mai Andreas, M Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder *0108* Prokurist, Gemeinderatsmitglied Heilemann Dieter, Kaufmann *0708* Eisenhuth Daniela, Dipl.-Kffr. (FH), Kauffrau Elbert Klaus, das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe *0109* Landwirt, Gemeinderatsmitglied Heilemann Dieter, Kaufmann *0709* Reinmuth Jörg, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), Geschäftsführer bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wohlfart-Blumoser Björn, Speer-Akdeniz Christine, Berberich Nils, Dipl.-Ing., *0110* Polizeivollzugsbeamter *0204* Musikpädagogin *0710* IT-Ingenieur Bretz Peter, Dipl.-Ing. (FH), Göldner Christoph, Köster Andreas, Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- *0111* Elektroingenieur *0205* selbstständiger Stadtmarketingmanager *0711* Galvaniseurmeister, Gemeinderatsmitglied Kling Thomas, Walter Susanne, Meder Annalena, dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. *0112* Gerüstbauer *0206* Heilpädagogin *0712* Jura-Studentin Bachmann Wolfgang, Helmstetter Ralf, Rose Erika, 1 und 3 StGB). *0113* Maschinenbautechniker Neuberger Burkhard, *0207* Holzverarbeitungsmeister *0713* Projektentwicklerin Artelt Rainer, Wolf Franz, Josef, *0114* Winzermeister, Gemeinderatsmitglied *0208* Technischer Angestellter *0714* Kaufmännischer Angestellter Bürgstadt, 03.03.2020 gez. Thomas Hofmann, Wahlleiter *0115* Sturm Christian, Winzermeister *0209* Beddrich Sören, Master of Science, Software-Entwickler *0715* Brummer Michael, Schulamtsdirektor Fürst Peter, Hanel Michael, Ort Berthold, Dipl.-Forstw., *0116* Elektrotechniker *0210* Technischer Angestellter *0716* Forstdirektor i. R. In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht. Stimmzettel Gemeinderat.indd 1 14.02.20 09:09 14 15
Unsere Kandidaten Unsere Kandidaten für den Gemeinderat. für den Gemeinderat. Marianne Krommer Marianne Dennis Mai Krommer Dieter Heilemann Dennis Mai Dieter Heilemann Christine Speer-Akdeniz Christine Speer-Akdeniz Michael Hanel Michael Hanel 57 | Diplompädagogin 57 35 || Diplompädagogin Polizeivollzugsbeamter 61 | Polizeivollzugsbeamter 35 Kaufmann 61 58||Kaufmann Musikpädagogin 58 56|/Musikpädagogin Technischer Betriebswirt 56 / Technischer Betriebswirt Christoph Göldner Sören Beddrich Christoph Göldner Sören RainerBeddrich Artelt Rainer SusanneArtelt Walter Susanne Ralf Helmstett Walterer Ralf Helmstetter 55 | Stadtmarketing-Manager 44||Stadtmarketing-Manager 55 Software-Entwickler 44 50 | Software-Entwickler Technischer Angestellter 49 || Technischer 50 Heilpädagogin Angestellter 49 46||Heilpädagogin Meister in der Holzverarbeitung 46 | Meister in der Holzverarbeitung Unser Bürgstadt Unser Bürgstadt soll bunter soll werden! bunter werden! Wählen Sie am Wählen 15.03.2020 Sie am ein15.03.2020 buntes Bürgstadt. ein buntes Bürgstadt. Die wichtigsten DieThemen wichtigsten für uns Themen im Gemeinderat für uns im Gemeinderat sind: sind: BESSER. BESSER. · Ein Bürgstadt · Ein fürBürgstadt ALLE Generationen für ALLE Generationen · Der Erhalt unserer · Der Erhalt wunderschönen unserer wunderschönen Natur Natur · Unterstützung · Unterstützung von Vereinsarbeit von Vereinsarbeit und Ehrenamt und Ehrenamt BUNT. BUNT. · Ausbau regenerativer · Ausbau regenerativer Energien Energien Bürgstadt Bürgstadt · Zügige Durchführung · Zügige Durchführung von gemeindlichen von gemeindlichen Projekten Projekten · Nachhaltiges · Nachhaltiges FinanzkonzeptFinanzkonzept BÜRGSTADT. BÜRGSTADT. · Straßensanierung · Straßensanierung forcieren forcieren · Das Bürgerbüro · Dasin Bürgerbüro das digitaleinZeitalter das digitale führen Zeitalter führen · Wirtschaftsstandort · Wirtschaftsstandort stärken stärken · Schwimmbad · Schwimmbad Bürgstadt erhalten Bürgstadt erhalten 16 17
c Kundendienst c Verkauf und Service c Lichttechnik, EDV c Energie- und Gebäudetechnik c Installation Alt- und Neubau www.oswaldundmenges.de Am 15.03. ist Schulstraße 14 63930 Neunkirchen Kommunalwahl. Hauptstraße 47 63927 Bürgstadt Frank Zimmermann Jörg Reinmuth in den Kreistag in den Kreistag = 9 98 50 Fax: (0 93 71) 9 98 51 V. i. S. d. P.: Frank Zimmermann, FDP Miltenberg, FDP Bayern Goethestr. 17, 80366 München Mobil: 01 71 / 266 76 19 hubheiz-service@t-online.de Ihre Kandidaten der FDP vor Ort: Cornelius Faust Susanne Wolfert Bernhard Obier Joachim Zeller www.fdp-miltenberg.de 18 19
GRUNDSCHULE BÜRGSTADT Schulanmeldung ist Pflicht Bekanntmachung über die Schulanmeldung Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schul- pflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich unterlassen, können nach Art. 19, für das Schuljahr 2020/21 Abs. 1, Nr. 1 des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden. Liebe Eltern der Schulanfänger 2020, Deutsche Vermieter werden gebeten, betreffende ausländische Familien auf den Schulanmeldetermin hinzuweisen. die Schulanmeldung an der Grundschule Bürgstadt findet am Montag, 23. März 2020 um 14.00 Uhr Bürgstadt, den 24. Februar 2020 gez. Hren GRUNDSCHULE BÜRGSTADT Schulleiter im Gebäude der Grundschule (Bau I), Schulstraße 1, Bürgstadt statt. Alle Eltern mögen sich bitte mit ihren anzumeldenden Kindern in der Schule einfinden. * * * Anzumelden sind alle c Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 geboren sind. c Kinder, die für das letzte Schuljahr zurückgestellt wurden (der Zurückstellungs- bescheid ist dabei vorzulegen) oder deren Eltern den Einschulungskorridor für Zukunft braucht Menschlichkeit. ihr Kind in Anspruch genommen haben. Bayern OV Bürgstadt – Vors. Günther Kaiser, Beethovenring 33, 63927 Bürgstadt, Tel. 09371 1436, E-Mail: guenther.kaiser247@t-online.de Auf Antrag schulpflichtig sind Einladung zur Jahreshauptversammlung c Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren sind. am Mittwoch, 25. März 2020 um 18.00 Uhr im Landgasthof Adler c Eine Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Tagesordnung: 1. Begrüßung 6. Bericht der Frauenbeauftragten Auf Antrag schulpflichtig (mit Gutachten) sind 2. Totengedenken 7. Entlastung der Vorstandschaft c Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren sind. 3. Bericht des Vorsitzenden 8. Vortrag: Was ist (evtl. schon Jahre 4. Bericht der Schriftführerin vorher) für die Rente zu beachten! c Die Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens ist erforderlich. 5. Bericht der Kassiererin 9. Wünsche und Anträge Die Kinder müssen an der öffentlichen Schule, in deren Schulsprengel sie wohnen, Das Vorstandsteam freut sich auf eine rege Teilnahme. angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Auf Antrag aufge- nommene Kinder können nach dem 31. Juli nicht mehr abgemeldet werden. Verwaltungsgemeinschaft Erftal – Rathaus Bürgstadt Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung Geänderte Öffnungszeiten am 16. März 2020 kommen. Geburtsurkunde oder Stammbuch sind vorzulegen. Ebenfalls vor- zulegen ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Am Montag, 16. März 2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung und Aus- Vorsorgeuntersuchung U 9 bzw. eine schulärztliche Untersuchung. zählung der Kommunalwahl für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) nur einge- schränkt möglich. Schulanmeldung an der Förderschule Um Verständnis und Beachtung wird gebeten. Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige, sprachbehin- derte, lernbehinderte, geistig behinderte oder erziehungsschwierige Kinder kön- Bürgstadt, 21.02.2020 gez. Seitz, 1. Gemeinschaftsvorsitzender nen von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet werden, wenn dies vorher mit der Schulleitung der * * * Grundschule Bürgstadt abgesprochen wurde. 20 21
Förderverein Neunkirchen e.V. Es gibt unendlich viele Menschen auf der Welt. Aber wenn nur ein einziger ganz bestimmter Mensch fehlt, EINLADUNG ist plötzlich die ganze Welt leer. zur Mitgliederversammlung am Sonntag, den 5. April 2020 um 17.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Neunkirchen Fred Haack * 16.10.1950 † 21.01.2020 D Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstands für die gute Betreuung von Dr. Brems und durch das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim 3. Kassenbericht 4. 5. Entlastung Vorstandschaft Neuwahlen a dem Bestattungsunternehmen Zeller für die umfassende Unterstützung n Herrn Pfarrer Fröhlich für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier 6. Anbau DGH dem Schützenverein und der Reservistenvereinigung für die anteilnehmenden 7. Sonstiges, Wünsche, Anträge Reden k möchte ich allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten sagen, die sich in stiller Trauer mit mir verbunden fühlen, mit mir Abschied genommen e haben und die den letzten Weg mit meinem Fred gegangen sind. Danke für alle Blumen und Geldspenden, für jede Umarmung und mitfühlende Anteil- Harald Schmitt nahme in Wort und Schrift. Fliesenlegermeister Hauptstraße 44 63928 Eichenbühl Telefon 09371 / 2933 Schön, dass es Dich gab Mobil 0171 / 1866959 und in unseren Gedanken FLIESEN z PLATTEN z MOSAIK immer noch gibt. BERATUNG z VERKAUF z VERLEGUNG Deine Christa Umpfenbach, im Februar 2020 22 23
GEMEINDE NEUNKIRCHEN 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020 2.2 Durch Briefwahl: 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde Neunkirchen bean- 1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. tragen und erhält dann folgende Unterlagen: 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, 2.1 Im Abstimmungsraum: - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel- 2.1.1 Die Gemeinde Neunkirchen ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs- zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Neunkirchen, Frankenstraße 20, 63930 Neunkirchen zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich- (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze 2.1.2 Die Gemeinde Neunkirchen hat keine Sonderstimmbezirke. der Verhältniswahl. 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln eingetragen sind. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in- − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn- Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zeichnen. − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. erhalten dürfen. 2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer- ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen Abstimmung möglich ist. geben. 24 25
4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die R Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein- E deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede zur Wahl des ersten Bürgermeisters Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten. selbstständiger Grafikdesigner, Erster Bürgermeister, T - Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm- den vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen, berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und nachstehend handschriftlich eintragen. Vorname: am 15. März 2020 Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der in Neunkirchen eine andere wählbare Person Seitz Wolfgang, Dipl. Ing. (FH) S Stimmzettel Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem entweder oder Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn U der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech- Erster Bürgermeister soll werden: tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in Umpfenbach eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen. M - Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm- Wählergemeinschaft berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig Umpfenbach, Neunkirchen, (WGU,N,R) Richelbach Beruf oder Stand: bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Kennwort: Familienname: Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des Bürgermeisters und des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver- deckt ist. 5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 2 S t i m m e n. Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Neunkirchen am 15. März 2020 ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein Wahlvorschlag Nr. 07 Wahlvorschlag Nr. 08 Wahlvorschlag Nr. 09 Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Kennwort Kennwort Kennwort Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person *07* Wählergemeinschaft Umpfenbach (WGU) *08* Wählergemeinschaft Neunkirchen (WGN) *09* Wählergemeinschaft Richelbach (WGR) bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. R Seifried Dominique, Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH), Busch Dietmar, *0701* Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement, Gemeinderatsmitglied *0801* Verwaltungsbeamter, Dritter Bürgermeister *0901* Notfallsanitäter, Gemeinderatsmitglied Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, E Seifried Dominique, Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH), Busch Dietmar, Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement, Verwaltungsbeamter, Notfallsanitäter, T die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Gemeinderatsmitglied Seifried Dominique, Dritter Bürgermeister Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH), Gemeinderatsmitglied Hennig Egid, *0902* S oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement, Verwaltungsbeamter, Landwirtschaftsmeister, Gemeinderatsmitglied Dritter Bürgermeister Gemeinderatsmitglied Söser Johann, Ulrich Thomas, Hennig Egid, 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). *0702* *0802* U Vermögensberater, Fleischermeister, Landwirtschaftsmeister, Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Söser Johann, Ulrich Thomas, Bick Armin, Dipl.-Hdl., Vermögensberater, Fleischermeister, *0903* stellv. Berufsschulleiter, M Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Zweiter Bürgermeister Söser Johann, Ulrich Thomas, Bick Armin, Dipl.-Hdl., Vermögensberater, Fleischermeister, stellv. Berufsschulleiter, das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Gemeinderatsmitglied Bienert Christoph, Gemeinderatsmitglied Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH), Zweiter Bürgermeister Scheurich Andreas, *0703* *0803* *0904* bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Selbstständig stellv. Verwaltungsleiter, Gemeinderatsmitglied Holztechniker, Gemeinderatsmitglied Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH), Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- Bienert Christoph, Selbstständig stellv. Verwaltungsleiter, Gemeinderatsmitglied *0905* Wolz Kathrin, Lehrerin dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. *0704* Eisenhauer Katharina, Elektrikerin *0804* Haas Andreas, Landwirt *0906* Seifried Bernd, Schlosser 1 und 3 StGB). Eisenhauer Katharina, Elektrikerin Haas Andreas, Landwirt *0907* Roth Thorsten, Fachlehrer Ditter Michael, Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH), Herzer Dorothée, *0705* *0805* *0908* Neunkirchen, 03.03.2020 gez. Pascal Schuhmacher, Wahlleiter Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Ditter Michael, Landwirt Rechtsanwaltsfachangestellte Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH), Damm Hans-Uwe, Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Landwirt *0909* Rentner In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht. 26 27
Amtlicher Teil der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen Anmeldung im Kindergarten und in der Kinderkrippe der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Eichenbühl Für das Kitajahr 2020/2021 können Sie von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020 täglich vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Kindertagesstätte telefonisch (Tel.-Nr. 09371/3291) einen Anmeldetermin vereinbaren. Je nach Alter bzw. verfügbaren Plätzen und Zeiten erhält Ihr Kind einen Platz in der Kindertagesstätte. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung. Mit freundlichen Grüßen Kita-Team Eichenbühl * * * Anmeldung im Kindergarten „Erftalzwerge“ Riedern Für das Kindergartenjahr 2020/2021 können Sie von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020 während der Öffnungszeiten, von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Leiterin Jutta Ziegeler einen Anmeldetermin unter Tel.-Nr. 09378/727 ver- einbaren. Es werden Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen Kiga-Team Riedern * * * 28 29
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GEMEINDE EICHENBÜHL Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem auf der Guggenberger Höhe Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt. Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, im Bereich des Grund- Eichenbühl, den 21.02.2020 gez. Günther Winkler stückes Fl.-Nr. 680 (Teilfläche), Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. * * * Häckerwoche Das bisherige Sondergebiet S02 soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ entsprechend dem Sondergebiet S01 bebaut werden können. Der Änderungsbereich umfasst auf der Guggenberger Höhe ausschließlich einen Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 680 der Gemarkung Riedern und liegt südwest- bei Bundschuh‘s im »Hirschen« lich der Gemeindeverbindungsstraße „Ortsstraße“ in der Höhe der Ortsstraßenan- in Riedern, Tel. 0 93 78 / 357 von Mittwoch, 4. März 2020 bindung an die Kreisstraße MIL 24. Der Änderungsbereich wird von folgenden Grundstücken begrenzt: bis einschl. Montag, 9. März 2020 Im Norden: Grundstück Fl.-Nr. 681 Im Osten: Grundstück Fl.-Nr. 607/3, Fl.-Nr. 621/1 Täglich ab 16 Uhr, Sonntag ab 11.00 Uhr geöffnet. Im Süden: Grundstück Fl.-Nr. 680 Teilfläche Am Sonntag extra Mittagskarte! Im Westen: Grundstück Vollmersdorfer Weg Fl.-Nr. 679 Teilfläche Es freut sich auf Ihren Besuch Fam.Bundschuh Der Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 5. März 2020 bis 9. April 2020 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Führerscheinausbildung Eckstein, Bauamt, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- ist Vertrauenssache! bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift- lich oder zur Niederschrift abgegeben werden. 0175 / 5 22 68 98 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist die-fuehrerschein-macher.de eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. 32 33
GEMEINDE EICHENBÜHL Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfs- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie gesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für die der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte Ortsteile im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). „Guggenberg 1“ Eichenbühl, den 21.02.2020 gez. Günther Winkler – Errichtung einer Maschinenhalle – Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister im Parallelverfahren * * * Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Bereich der 2. Än- derung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, betreffend das Grundstück Fl.-Nr. Ein herzliches Dankeschön 680 – Teilfläche –, Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 sage ich meiner Familie, allen Verwandten, Freunden und Bekannten, Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher die mich anlässlich meines Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 85. Geburtstages mit zahlreichen Glückwünschen und Geschenken erfreut haben. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Be- reich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ mit Begründung und Mein besonderer Dank gilt: U-weltbericht liegt in der Zeit Herrn Bürgermeister Günther Winkler als Vertreter der Gemeinde, Herrn Pfarrer Arthur Fröhlich als Vertreter der Kirchengemeinde, vom 5. März 2020 bis 9. April 2020 dem Gesangverein „Liederquell“ aus Umpfenbach und dem Gesangverein „Liederkranz“ aus Rüdenau. zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Eckstein, Bauamt, 1. Stock zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ich habe mich sehr gefreut. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- Eichenbühl, im Februar 2020 Hans Karon bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift- lich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Blutspendedienst Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist des Bayerischen Roten Kreuzes eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Mittwoch, 11. März 2020, von 17.30 - 20.30 Uhr Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. EICHENBÜHL im Rot-Kreuz-Heim Eichenbühl Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten! über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden? Nutzen Sie unsere kostenlose Telefon- Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, Hotline: 0800 11 949 11 (Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr). das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt. 34 35
RATHAUS EICHENBÜHL – Öffnungszeiten Am Montag, 16.03.2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung und Auszählung der Kommunalwahl für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) geschlossen. Um Verständnis und Beachtung wird gebeten. Eichenbühl, 21.02.2020 gez. Günther Winkler Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister * * * Ein herzliches Dankeschön allen, die mich zu meinem 85. Geburtstag mit Geschenken, Glückwunschkarten, Telefonanrufen und persönlichen Glückwünschen erfreut haben. Besonderen Dank sage ich meiner Familie, allen Verwandten, Bekannten, Nachbarn und Freunden. Danke auch an Herrn Landrat Scherf, Herrn Bürgermeister Winkler, Herrn Pfarrer Fröhlich und der Raiffeisenbank Eichenbühl. Es war ein schöner Tag für mich! Heppdiel, im Januar 2020 Rita Altmann 36 37
GEMEINDE EICHENBÜHL 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten 2.2 Durch Briefwahl: Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde beantragen und er- am 15. März 2020 hält dann folgende Unterlagen: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl, 1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel- 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, 2.1 Im Abstimmungsraum: - ein Merkblatt für die Briefwahl. 2.1.1 Die Gemeinde ist in vier allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.02.2020 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs- Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 2.1.2 Die Gemeinde ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr 2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem im Rathaus Eichenbühl, Zimmer Kasse/Kämmerei, Hauptstraße 97, 63928 Eichen- Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie bühl zusammen. eingetragen sind. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: 2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie- − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich- Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung. − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags: des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. der Verhältniswahl. 2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. 2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in- ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn- Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. zeichnen. 2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Abstimmung möglich ist. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Öffnungszeiten des Rathauses Eichenbühl Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer- Montag - Freitag ...................................... 8.00 Uhr - 12.00 Uhr den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der sowie Montag............................................14.00 Uhr - 18.00 Uhr Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Öffnungszeiten zu Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden erreichen. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. Nr. 0 93 71/ 97 20-0 einen Termin. Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben. 38 39
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