Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
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43. Jahrgang | 03. 03. 2020
Amtsblatt
der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden
Nr. 5
Bürgstadt und Neunkirchen
und der Gemeinde Eichenbühl
Kleines Amselmännchen, singe, zwitschere dein Lied hinaus,
deine Abendarie bringe noch mehr Frühling um das Haus!
1Amtlicher Teil Jagdgenossenschaft Neunkirchen
der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem EINLADUNG
Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Die Jagdgenossenschaft Neunkirchen hält am
Freitag, den 20. März 2020 um 20.00 Uhr
im Gasthof »Zum Adler«
eine nichtöffentliche Versammlung ab.
Standesamtliche Mitteilungen
Tagesordnung: 1. Begrüßung
Geburten 2. Bericht des Vorstandes
31.01. Pauline Geis, Tochter von Patrick Oliver und Daniela Geis 3. Bericht des Schriftführers
geb. Flegler, Bürgstadt, Heinrich-Heine-Straße 3 4. Bericht des Kassiers
5. Prüfungsbericht der Kassenprüfer
11.02. Emil Hennig, Sohn von Philipp Michael Kempf und Vera 6. Entlastung der Vorstandschaft
Hennig, Bürgstadt, Martinsgasse 34 7. Wünsche und Anträge
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Sterbefälle Jagdgenosse ist jeder Grundstückseigentümer, der innerhalb des Gemein-
16.01. Albrecht Platz, Karlsbader Straße 12, Bürgstadt, 62 Jahre schaftsjagdrevieres bejagbare Grundstücke hat.
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,
18.01. Konrad Weimer, Johannisstraße 1, Neunkirchen-Richelbach, 78 Jahre
durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in sei-
26.02. Adolf Söser, Odenwaldstraße 21, Neunkirchen-Umpfenbach, 92 Jahre nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen
bevollmächtigten, volljährigen und derselben Jagdgenossenschaft ange-
* * * hörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die Schriftform erforderlich.
Neunkirchen, den 17.02.2020 gez. Ludwig Berberich
Jagdgenossenschaft Neunkirchen Jagdvorsteher
Tel. (0 93 71) 35 10 oder 22 93
Fax (0 93 71) 35 49
E-Mail: mail@herbertschmitt.de
Internet: www.herbertschmitt.de
Eichenbühler Straße 83
Nachfolger: André Schmitt 63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal)
2 3l Verkauf und Reparatur l Wohnraum-
von Elektrogeräten Lüftungsanlagen
l Stark- u. Schwachstrom- l Kundendienst – E-CHECK
Installation l EDV- und Telefonanlagen
l Photovoltaik- und Solaranlagen l Gebäudetechnik – EIB
l Zentrale Staubsaugeranlagen l Elektroheizungen
Elektrotechnik
Hauck
Ralph Hauck
Schaftrieb 2
63928 Eichenbühl
Telefon (0 93 71) 15 53
Telefax (0 93 71) 20 68
E-Mail: elektro-hauck@t-online.de
Beratung • Planung • Ausführung
4 5MARKT BÜRGSTADT Obst- und Gartenbauverein Bürgstadt
Verabschiedung des Bauhofmitarbeiters Lothar Hartnagel Obstbaum-Schnittkurs am Samstag, 7. März 2020
Treffpunkt: 9.30 Uhr an der Tabakhalle Bürgstadt
Haben Sie Fragen zu Ihrer Streuobstwiese
(Schnitt oder Pflegearbeiten)?
Wir beraten Sie gerne beim Schnittkurs
sowie auch unter Tel.-Nr. 09371/67582
(Karlheinz Specht).
Beratung und Schnittkurs sind
kostenlos – auch für Nichtmitglieder.
Führerschein !?
Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein-
Unterricht und Anmeldung:
ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Eichenbühl: Montag 19:30 Uhr
Miltenberg: Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr
Wir bieten Ihnen:
Amorbach: Montag und Donnerstag 19:00 Uhr
Kleinheubach: Dienstag 19:00 Uhr
Ausbildung in allen Klassen Freitag 16:30 Uhr
Auf dem Bild v.l.n.r.: Bauhofvorarbeiter Elmar Zang, Berit Hartnagel, Lothar Hartnagel, optimale Ausbildung in Theorie und Praxis
Bürgermeister Thomas Grün praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de
oder einfach anrufen: 0170/3115887
In einer Feierstunde verabschiedete 1. Bürgermeister Thomas Grün im
Sitzungssaal des Rathauses Bürgstadt den Bauhofmitarbeiter Herrn Lothar
Hartnagel im Beisein seiner Ehefrau, der Kollegin und der Kollegen des Bau-
hofes und Vertretern des Marktes Bürgstadt aus dem Dienst der Gemeinde
in den Ruhestand.
Lothar Hartnagel begann seine Tätigkeit im Bauhof des Marktes Bürgstadt
im April 1993. Sein Tätigkeitsfeld war zunächst die gemeindliche Schlosse-
rei, bis er ins Gärtnerteam wechselte und hier bei der Pflege der gemeind-
lichen Anlagen und Grünflächen und des Sportgeländes tatkräftig mitwirkte
und so einen wesentlichen Anteil am Erscheinungsbild unserer Gemeinde
leistete.
Bürgermeister Grün bedankte sich in seiner Laudatio bei Herrn Lothar
Hartnagel für die 27-jährige Arbeit zugunsten der Bürger des Marktes
Bürgstadt, bei der er immer die Interessen der Gemeinde beachtet hat. Er
wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Glück und vor
allem Gesundheit und überreichte ihm ein Präsent.
6 7MARKT BÜRGSTADT Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich den Plänen des Landkreises Miltenberg
zum Erhalt des Standortes der Berufsschule zu und wird nach Durchführung des
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020
Architektenwettbewerbes durch den Landkreis auf dieser Planungsgrundlage die
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Sanierung bzw. Neubau- entsprechende Bauleitplanung angehen, also die Ausweisung der Fläche als Son-
maßnahme an der Berufsschule Miltenberg und im Besonderen die Vorstel- dergebiet für schulische Nutzung im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ vor-
lung der Planungen durch den Kreisbaumeister Herr Wosnik. Er führte aus, dass nehmen.
der Landkreis Miltenberg plant, sich umfänglich um die Berufsschule Miltenberg/
Obernburg zu kümmern. Angedacht ist die Sanierung bzw. der Neubau von allen Bgm. Grün informierte abschließend über ein kurzes Gespräch mit dem Vorstand
Gebäuden an beiden Standorten, soweit sie nicht in den vergangenen Jahren er- der Bulldogfreunde. Dieser ließ ihn wissen, dass die Bulldogfreunde im Jahr 2020
tüchtigt wurden. Grundsatz ist, dass beide Standorte erhalten werden sollen. Am den Bauernmarkt nicht mehr federführend ausrichten werden. Die Ursachen lie-
Standort Miltenberg müssen Gebäudeteile sukzessive ersetzt werden. Zudem ist gen darin, dass sich die Vorstandschaft nicht mehr in der Lage dazu fühlt, die Vor-
am jetzigen Berufsschulparkplatz (Richtung Miltenberg, neben Parkplatz Lidl) der bereitungen sowie die Realisierung des Marktes mit dem zur Verfügung stehenden
Neubau eines 5-geschossigen Gebäudes vorgesehen. Personal stemmen zu können. Bgm. Grün führte aus, dass in Bezug auf den Bau-
Die Berufsschule befindet sich teilweise auf Bürgstadter Gemarkung. Städtebaulich ernmarkt in Kürze ein Gespräch mit dem Vorsitzenden stattfinden wird, bei dem
ist festzuhalten, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich des Bebauungspla- über die weiteren Planungen bzw. mögliche Hilfestellungen zum Gelingen des
nes „Gewerbegebiet Süd“ enthalten ist. Es müsste eine Erweiterung erfolgen, in Bauernmarktes gesprochen wird. Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass der Markt
der die betroffenen Flächen als Sondergebiet für schulische Nutzung auszuweisen Bürgstadt bei den Verwaltungstätigkeiten Hilfe leisten kann und evtl. der Vereins-
sind. Der ruhende Verkehr soll größtenteils auf dem Gelände der Berufsschule un- ring beim Bestücken der Versorgungsstände.
tergebracht werden. Allerdings stellte er auch klar, dass vom Markt Bürgstadt derzeit keiner der Märkte
Zwei Bauteile sind in einem so schlechten baulichen Zustand, dass ein Erhalt nicht federführend organisiert und durchgeführt werden kann.
mehr sinnvoll ist. Weitere Bauteile müssen auf Grund der heutigen Anforderungen
vergrößert bzw. erneuert werden. Die Planungsphase sieht vor, dass alle Arbeiten
im laufenden Schulbetrieb erfolgen sollen. Evtl. kann eine doppelstöckige Park- Die nächsten Gemeinderatssitzungen
palette untergebracht werden. Diese Ideen sind aber alle noch in der Planungs- und Außendienststunden
phase.
Zum Zeitablauf stellt Herr Wosnik fest, dass die Fertigstellung 2026 bis 2028 erfolgt Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt:
sein soll. Bürgstadt:
Dienstag, 10. März 2020, um 19.30 Uhr
im Rathaus
Für die weitere Bearbeitung hat sich der Landkreis folgende Grundsätze gegeben:
c Erhalt der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Neunkirchen: Donnerstag, 05. März 2020, um 19.30 Uhr
Fachbereiche in Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an bei- Donnerstag, 02. April 2020, um 19.30 Uhr
den Standorten jeweils im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal
c Die Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den am Nachmittag Außendienststunden
Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen. Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr
c Die Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein. Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat-
c Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage. haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im
Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de
c Die Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein.
und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de
c Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle. veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen
c Für die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Architektenwett- öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden.
bewerb durchzuführen.
8 9KOMMUNALWAHL BÜRGERMEISTERWAHL
G, MUT
15. MÄRZ 2020 15. MÄRZ 2020
O RT U N
I T V E R ANT W BÜRGSTADT.
M RZ F ÜR
UND HE
Liebe Bürgstadter Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie bei der Kommunalwahl 2020 um Ihr Vertrauen und Ihre
Unterstützung bitten, damit ich Bürgermeister von Bürgstadt werde.
Nicht verwalten, sondern gestalten ist meine Devise.
Gemeinsam mit den Kandidaten der CSU/Aktive Bürger werde ich die
Weichen in Richtung Zukunft stellen. Für die Herausforderungen der
01 02 03 04 nächsten Jahre bringen unsere Kandidaten durch ihre Persönlichkeit,
Matthias Max-Josef Ines Heike Erfahrungen und Fähigkeiten die notwendige Kompetenz mit.
Helmstetter Eck Balles Friedl
Durch eine vorausschauende Haushaltsplanung und Auflösung des
Investitionsstaus setzen wir die richtigen Zukunftsimpulse für die
dynamische Fortentwicklung unserer Gemeinde.
Besonders wichtig ist mir, Ihre Anliegen und Ideen aufzugreifen und in
unsere Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Zusammenfassend
05 06 07 08 geht es uns darum, Bürgstadt als ein Ort weiterzuentwickeln, in dem
Alexandra Gerhard Andreas Andreas sich alle Generationen und Gesellschaftsgruppen weiterhin wohlfüh-
Hörnig Balles Theis Mai len und gerne leben.
Bitte gehen Sie zur Wahl und schenken Sie mir und meinem Team
durch Ihre Stimmabgabe das Vertrauen.
09 10 11 12
Klaus Björn Peter Thomas
Elbert W.-Blumoser Bretz Kling
Matthias Helmstetter
Bürgermeisterkandidat
13 14 15 16
Wolfgang Burkhard Christian Peter
Bachmann Neuberger Sturm Fürst
GEMEINSAM STARK.
UNSERE GEMEINDERATSKANDIDATEN
10 11MARKT BÜRGSTADT 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten
2.2 Durch Briefwahl:
Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, erhält vom Markt Bürgstadt auf Antrag folgende
1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. Unterlagen:
2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
- einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
2.1 Im Abstimmungsraum: - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
2.1.1 Der Markt Bürgstadt ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr
im Rathaus Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt zusammen.
4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
(21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
2.1.2 Der Markt Bürgstadt hat keine Sonderstimmbezirke. der Verhältniswahl.
2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
eingetragen sind. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
− bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zeichnen.
− bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. erhalten dürfen.
2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
Abstimmung möglich ist. geben.
12 134.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die
R
Grundsätze der Mehrheitswahl.
Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein-
E
deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede
zur Wahl des ersten Bürgermeisters
Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten.
T
- Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm-
ein Bewerber angekreuzt werden.
berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und
Auf dem Stimmzettel darf nur
am 15. März 2020
Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der
in Bürgstadt
Stimmzettel
US
Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen.
Matthias
Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem
Erster Bürgermeister
Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn
Grün Thomas
Helmstetter
der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech-
Christlich-Soziale Union Bankfachwirt
tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in
eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.
M
- Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm-
Bürgstadt e.V. (UWG)
Wahlvorschlag Nr. 01
Wahlvorschlag Nr. 07
in Bayern e.V. (CSU)
Wählergemeinschaft
berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig
Unabhängige
Kennwort
Kennwort
bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.
Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
4.2 Wahl des Bürgermeisters und des Landrats:
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten
Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver-
deckt ist.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 6 S t i m m e n.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stimmzettel
Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten zur Wahl des Gemeinderats im Markt Bürgstadt am 15. März 2020
ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein Wahlvorschlag Nr. 01
Kennwort
Wahlvorschlag Nr. 02
Kennwort
Wahlvorschlag Nr. 07
Kennwort
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Bündnis 90 / DIE GRÜNEN – Unabhängige
Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der *01*
(CSU)
*02*
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
– Ökologisch-Demokratische Partei *07*
Wählergemeinschaft Bürgstadt e.V.
(UWG)
Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person Helmstetter Matthias,
(GRÜNE/SPD/ÖDP)
Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Grün Thomas,
*0101* *0201* *0701*
bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
Pädagogin,
Bankfachwirt Erster Bürgermeister
Gemeinderatsmitglied
Eck Max-Josef, Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Abb Claudia,
*0102* Pädagogin,
*0702* Verwaltungsangestellte,
Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Koch,
R
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied
Balles Ines, Krommer Marianne, Dipl.-Päd., Neuberger Peter, Bachelor of Arts,
*0103* Pädagogin,
*0703* Assistent der Geschäftsleitung,
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,
Heilpraktikerin
E
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied
Friedl Heike, Mai Dennis, Braun Dieter,
*0104* *0202* *0704* Steinmetzmeister,
die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
ST
Fleischereifachverkäuferin Polizeivollzugsbeamter
Gemeinderatsmitglied
Hörnig Alexandra, Mai Dennis, Reinfurt Holger,
*0105* *0705* Holztechniker,
oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs.
Gymnasiallehrerin Polizeivollzugsbeamter
Gemeinderatsmitglied
Balles Gerhard, Mai Dennis, Rose David, Master of Arts,
*0106* Gastronom,
*0706* Trainingstherapeut,
5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).
Polizeivollzugsbeamter
U
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied
Theis Andreas, Heilemann Dieter, Neuberger Bernd,
*0107* Energieelektroniker,
Gemeinderatsmitglied
*0203* Kaufmann *0707* Bankkaufmann i. R.
Mai Andreas,
M
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder *0108* Prokurist,
Gemeinderatsmitglied
Heilemann Dieter,
Kaufmann *0708*
Eisenhuth Daniela, Dipl.-Kffr. (FH),
Kauffrau
Elbert Klaus,
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe *0109* Landwirt,
Gemeinderatsmitglied
Heilemann Dieter,
Kaufmann *0709*
Reinmuth Jörg, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH),
Geschäftsführer
bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der
Wohlfart-Blumoser Björn, Speer-Akdeniz Christine, Berberich Nils, Dipl.-Ing.,
*0110* Polizeivollzugsbeamter *0204* Musikpädagogin *0710* IT-Ingenieur
Bretz Peter, Dipl.-Ing. (FH), Göldner Christoph, Köster Andreas,
Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- *0111* Elektroingenieur *0205* selbstständiger Stadtmarketingmanager *0711* Galvaniseurmeister,
Gemeinderatsmitglied
Kling Thomas, Walter Susanne, Meder Annalena,
dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. *0112* Gerüstbauer *0206* Heilpädagogin *0712* Jura-Studentin
Bachmann Wolfgang, Helmstetter Ralf, Rose Erika,
1 und 3 StGB). *0113* Maschinenbautechniker
Neuberger Burkhard,
*0207* Holzverarbeitungsmeister *0713* Projektentwicklerin
Artelt Rainer, Wolf Franz, Josef,
*0114* Winzermeister,
Gemeinderatsmitglied
*0208* Technischer Angestellter *0714* Kaufmännischer Angestellter
Bürgstadt, 03.03.2020 gez. Thomas Hofmann, Wahlleiter *0115*
Sturm Christian,
Winzermeister *0209*
Beddrich Sören, Master of Science,
Software-Entwickler *0715*
Brummer Michael,
Schulamtsdirektor
Fürst Peter, Hanel Michael, Ort Berthold, Dipl.-Forstw.,
*0116* Elektrotechniker *0210* Technischer Angestellter *0716* Forstdirektor i. R.
In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die
Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht. Stimmzettel Gemeinderat.indd 1 14.02.20 09:09
14 15Unsere Kandidaten
Unsere Kandidaten
für den Gemeinderat.
für den Gemeinderat.
Marianne Krommer Marianne
Dennis Mai
Krommer Dieter Heilemann
Dennis Mai Dieter Heilemann
Christine Speer-Akdeniz Christine Speer-Akdeniz
Michael Hanel Michael Hanel
57 | Diplompädagogin 57
35 || Diplompädagogin
Polizeivollzugsbeamter 61 | Polizeivollzugsbeamter
35 Kaufmann 61
58||Kaufmann
Musikpädagogin 58
56|/Musikpädagogin
Technischer Betriebswirt 56 / Technischer Betriebswirt
Christoph Göldner Sören Beddrich
Christoph Göldner Sören
RainerBeddrich
Artelt Rainer
SusanneArtelt
Walter Susanne
Ralf Helmstett
Walterer Ralf Helmstetter
55 | Stadtmarketing-Manager 44||Stadtmarketing-Manager
55 Software-Entwickler 44
50 | Software-Entwickler
Technischer Angestellter 49 || Technischer
50 Heilpädagogin
Angestellter 49
46||Heilpädagogin
Meister in der Holzverarbeitung 46 | Meister in der Holzverarbeitung
Unser Bürgstadt
Unser Bürgstadt
soll bunter
soll werden!
bunter werden!
Wählen Sie am
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15.03.2020
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ein15.03.2020
buntes Bürgstadt.
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Die wichtigsten
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16 17c Kundendienst
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63930 Neunkirchen Kommunalwahl.
Hauptstraße 47
63927 Bürgstadt
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Fax: (0 93 71) 9 98 51
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Mobil: 01 71 / 266 76 19
hubheiz-service@t-online.de
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der FDP vor Ort:
Cornelius Faust
Susanne Wolfert
Bernhard Obier
Joachim Zeller
www.fdp-miltenberg.de
18 19GRUNDSCHULE BÜRGSTADT Schulanmeldung ist Pflicht
Bekanntmachung über die Schulanmeldung Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schul-
pflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich unterlassen, können nach Art. 19,
für das Schuljahr 2020/21 Abs. 1, Nr. 1 des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden.
Liebe Eltern der Schulanfänger 2020, Deutsche Vermieter werden gebeten, betreffende ausländische Familien auf den
Schulanmeldetermin hinzuweisen.
die Schulanmeldung an der Grundschule Bürgstadt findet am
Montag, 23. März 2020 um 14.00 Uhr Bürgstadt, den 24. Februar 2020 gez. Hren
GRUNDSCHULE BÜRGSTADT Schulleiter
im Gebäude der Grundschule (Bau I), Schulstraße 1, Bürgstadt statt. Alle Eltern
mögen sich bitte mit ihren anzumeldenden Kindern in der Schule einfinden. * * *
Anzumelden sind alle
c Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 geboren sind.
c Kinder, die für das letzte Schuljahr zurückgestellt wurden (der Zurückstellungs-
bescheid ist dabei vorzulegen) oder deren Eltern den Einschulungskorridor für Zukunft braucht Menschlichkeit.
ihr Kind in Anspruch genommen haben. Bayern OV Bürgstadt – Vors. Günther Kaiser, Beethovenring 33, 63927 Bürgstadt,
Tel. 09371 1436, E-Mail: guenther.kaiser247@t-online.de
Auf Antrag schulpflichtig sind
Einladung zur Jahreshauptversammlung
c Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren sind.
am Mittwoch, 25. März 2020 um 18.00 Uhr im Landgasthof Adler
c Eine Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.
Tagesordnung: 1. Begrüßung 6. Bericht der Frauenbeauftragten
Auf Antrag schulpflichtig (mit Gutachten) sind 2. Totengedenken 7. Entlastung der Vorstandschaft
c Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren sind. 3. Bericht des Vorsitzenden 8. Vortrag: Was ist (evtl. schon Jahre
4. Bericht der Schriftführerin vorher) für die Rente zu beachten!
c Die Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens ist erforderlich. 5. Bericht der Kassiererin 9. Wünsche und Anträge
Die Kinder müssen an der öffentlichen Schule, in deren Schulsprengel sie wohnen, Das Vorstandsteam freut sich auf eine rege Teilnahme.
angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die
Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Auf Antrag aufge-
nommene Kinder können nach dem 31. Juli nicht mehr abgemeldet werden. Verwaltungsgemeinschaft Erftal – Rathaus Bürgstadt
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung Geänderte Öffnungszeiten am 16. März 2020
kommen. Geburtsurkunde oder Stammbuch sind vorzulegen. Ebenfalls vor-
zulegen ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Am Montag, 16. März 2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung und Aus-
Vorsorgeuntersuchung U 9 bzw. eine schulärztliche Untersuchung. zählung der Kommunalwahl für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) nur einge-
schränkt möglich.
Schulanmeldung an der Förderschule
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige, sprachbehin-
derte, lernbehinderte, geistig behinderte oder erziehungsschwierige Kinder kön-
Bürgstadt, 21.02.2020 gez. Seitz, 1. Gemeinschaftsvorsitzender
nen von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule unmittelbar an
einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten
Förderschule angemeldet werden, wenn dies vorher mit der Schulleitung der * * *
Grundschule Bürgstadt abgesprochen wurde.
20 21Förderverein Neunkirchen e.V. Es gibt unendlich viele Menschen auf der Welt.
Aber wenn nur ein einziger ganz bestimmter Mensch fehlt,
EINLADUNG ist plötzlich die ganze Welt leer.
zur Mitgliederversammlung
am Sonntag, den 5. April 2020 um 17.00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus in Neunkirchen Fred Haack
* 16.10.1950 † 21.01.2020
D
Tagesordnung: 1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstands für die gute Betreuung von Dr. Brems und durch das Caritas-Krankenhaus
Bad Mergentheim
3. Kassenbericht
4.
5.
Entlastung Vorstandschaft
Neuwahlen
a dem Bestattungsunternehmen Zeller für die umfassende Unterstützung
n
Herrn Pfarrer Fröhlich für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier
6. Anbau DGH dem Schützenverein und der Reservistenvereinigung für die anteilnehmenden
7. Sonstiges, Wünsche, Anträge Reden
k möchte ich allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten sagen, die
sich in stiller Trauer mit mir verbunden fühlen, mit mir Abschied genommen
e
haben und die den letzten Weg mit meinem Fred gegangen sind. Danke für
alle Blumen und Geldspenden, für jede Umarmung und mitfühlende Anteil-
Harald Schmitt nahme in Wort und Schrift.
Fliesenlegermeister
Hauptstraße 44
63928 Eichenbühl
Telefon 09371 / 2933 Schön, dass es Dich gab
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FLIESEN z PLATTEN z MOSAIK immer noch gibt.
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Deine Christa
Umpfenbach, im Februar 2020
22 23GEMEINDE NEUNKIRCHEN 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten
Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020 2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde Neunkirchen bean-
1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. tragen und erhält dann folgende Unterlagen:
2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
2.1 Im Abstimmungsraum: - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
- einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
2.1.1 Die Gemeinde Neunkirchen ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr
im Rathaus Neunkirchen, Frankenstraße 20, 63930 Neunkirchen zusammen.
4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
(21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
2.1.2 Die Gemeinde Neunkirchen hat keine Sonderstimmbezirke. der Verhältniswahl.
2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
eingetragen sind. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
− bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zeichnen.
− bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. erhalten dürfen.
2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
Abstimmung möglich ist. geben.
24 254.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die
R
Grundsätze der Mehrheitswahl.
Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein-
E
deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede
zur Wahl des ersten Bürgermeisters
Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten.
selbstständiger Grafikdesigner, Erster Bürgermeister,
T
- Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm-
den vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen,
berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und
nachstehend handschriftlich eintragen.
Vorname:
am 15. März 2020
Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der
in Neunkirchen
eine andere wählbare Person
Seitz Wolfgang, Dipl. Ing. (FH)
S
Stimmzettel
Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen.
Sie können
Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem
entweder
oder
Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn
U
der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech-
Erster Bürgermeister soll werden:
tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in
Umpfenbach
eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.
M
- Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm-
Wählergemeinschaft
berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig
Umpfenbach,
Neunkirchen,
(WGU,N,R)
Richelbach
Beruf oder Stand:
bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.
Kennwort:
Familienname:
Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
4.2 Wahl des Bürgermeisters und des Landrats:
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten
Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver-
deckt ist.
5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 2 S t i m m e n.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten Stimmzettel
zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Neunkirchen am 15. März 2020
ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein
Wahlvorschlag Nr. 07 Wahlvorschlag Nr. 08 Wahlvorschlag Nr. 09
Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Kennwort Kennwort Kennwort
Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person *07*
Wählergemeinschaft
Umpfenbach (WGU) *08*
Wählergemeinschaft
Neunkirchen (WGN) *09*
Wählergemeinschaft
Richelbach (WGR)
bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
R
Seifried Dominique, Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH), Busch Dietmar,
*0701* Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement,
Gemeinderatsmitglied
*0801* Verwaltungsbeamter,
Dritter Bürgermeister
*0901* Notfallsanitäter,
Gemeinderatsmitglied
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,
E
Seifried Dominique, Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH), Busch Dietmar,
Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement, Verwaltungsbeamter, Notfallsanitäter,
T
die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Gemeinderatsmitglied
Seifried Dominique,
Dritter Bürgermeister
Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH),
Gemeinderatsmitglied
Hennig Egid,
*0902*
S
oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs.
Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement, Verwaltungsbeamter, Landwirtschaftsmeister,
Gemeinderatsmitglied Dritter Bürgermeister Gemeinderatsmitglied
Söser Johann, Ulrich Thomas, Hennig Egid,
5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). *0702* *0802*
U
Vermögensberater, Fleischermeister, Landwirtschaftsmeister,
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied
Söser Johann, Ulrich Thomas, Bick Armin, Dipl.-Hdl.,
Vermögensberater, Fleischermeister,
*0903* stellv. Berufsschulleiter,
M
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied Zweiter Bürgermeister
Söser Johann, Ulrich Thomas, Bick Armin, Dipl.-Hdl.,
Vermögensberater, Fleischermeister, stellv. Berufsschulleiter,
das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Gemeinderatsmitglied
Bienert Christoph,
Gemeinderatsmitglied
Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH),
Zweiter Bürgermeister
Scheurich Andreas,
*0703* *0803* *0904*
bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Selbstständig stellv. Verwaltungsleiter,
Gemeinderatsmitglied
Holztechniker,
Gemeinderatsmitglied
Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH),
Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei- Bienert Christoph,
Selbstständig
stellv. Verwaltungsleiter,
Gemeinderatsmitglied
*0905*
Wolz Kathrin,
Lehrerin
dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. *0704*
Eisenhauer Katharina,
Elektrikerin *0804*
Haas Andreas,
Landwirt *0906*
Seifried Bernd,
Schlosser
1 und 3 StGB). Eisenhauer Katharina,
Elektrikerin
Haas Andreas,
Landwirt *0907*
Roth Thorsten,
Fachlehrer
Ditter Michael, Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH), Herzer Dorothée,
*0705* *0805* *0908*
Neunkirchen, 03.03.2020 gez. Pascal Schuhmacher, Wahlleiter Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
Ditter Michael,
Landwirt Rechtsanwaltsfachangestellte
Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH), Damm Hans-Uwe,
Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Landwirt *0909* Rentner
In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die
Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht.
26 27Amtlicher Teil
der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen
Anmeldung im Kindergarten und in der Kinderkrippe
der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Eichenbühl
Für das Kitajahr 2020/2021 können Sie
von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020
täglich vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Kindertagesstätte telefonisch (Tel.-Nr. 09371/3291) einen Anmeldetermin
vereinbaren.
Je nach Alter bzw. verfügbaren Plätzen und Zeiten
erhält Ihr Kind einen Platz in der Kindertagesstätte.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Kita-Team Eichenbühl
* * *
Anmeldung im Kindergarten „Erftalzwerge“ Riedern
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 können Sie
von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020
während der Öffnungszeiten, von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
bei der Leiterin Jutta Ziegeler einen Anmeldetermin unter Tel.-Nr. 09378/727 ver-
einbaren.
Es werden Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten
aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Kiga-Team Riedern
* * *
28 2930 31
GEMEINDE EICHENBÜHL Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
auf der Guggenberger Höhe Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt.
Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020
die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, im Bereich des Grund- Eichenbühl, den 21.02.2020 gez. Günther Winkler
stückes Fl.-Nr. 680 (Teilfläche), Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. * * *
Häckerwoche
Das bisherige Sondergebiet S02 soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Guggenberg 1“ entsprechend dem Sondergebiet S01 bebaut werden können.
Der Änderungsbereich umfasst auf der Guggenberger Höhe ausschließlich einen
Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 680 der Gemarkung Riedern und liegt südwest- bei Bundschuh‘s im »Hirschen«
lich der Gemeindeverbindungsstraße „Ortsstraße“ in der Höhe der Ortsstraßenan- in Riedern, Tel. 0 93 78 / 357
von Mittwoch, 4. März 2020
bindung an die Kreisstraße MIL 24.
Der Änderungsbereich wird von folgenden Grundstücken begrenzt:
bis einschl. Montag, 9. März 2020
Im Norden: Grundstück Fl.-Nr. 681
Im Osten: Grundstück Fl.-Nr. 607/3, Fl.-Nr. 621/1 Täglich ab 16 Uhr, Sonntag ab 11.00 Uhr geöffnet.
Im Süden: Grundstück Fl.-Nr. 680 Teilfläche Am Sonntag extra Mittagskarte!
Im Westen: Grundstück Vollmersdorfer Weg Fl.-Nr. 679 Teilfläche
Es freut sich auf Ihren Besuch Fam.Bundschuh
Der Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg
1“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 5. März 2020 bis 9. April 2020
zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn Führerscheinausbildung
Eckstein, Bauamt, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- ist Vertrauenssache!
bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift-
lich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
0175 / 5 22 68 98
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist die-fuehrerschein-macher.de
eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt
Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
32 33GEMEINDE EICHENBÜHL Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfs-
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie gesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen
Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für die der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
Ortsteile im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
„Guggenberg 1“ Eichenbühl, den 21.02.2020 gez. Günther Winkler
– Errichtung einer Maschinenhalle – Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister
im Parallelverfahren
* * *
Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020
die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Bereich der 2. Än-
derung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, betreffend das Grundstück Fl.-Nr. Ein herzliches Dankeschön
680 – Teilfläche –, Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 sage ich meiner Familie, allen Verwandten, Freunden und Bekannten,
Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher die mich anlässlich meines
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
85. Geburtstages
mit zahlreichen Glückwünschen und Geschenken erfreut haben.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Be-
reich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ mit Begründung und Mein besonderer Dank gilt:
U-weltbericht liegt in der Zeit Herrn Bürgermeister Günther Winkler als Vertreter der Gemeinde,
Herrn Pfarrer Arthur Fröhlich als Vertreter der Kirchengemeinde,
vom 5. März 2020 bis 9. April 2020 dem Gesangverein „Liederquell“ aus Umpfenbach und
dem Gesangverein „Liederkranz“ aus Rüdenau.
zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn
Eckstein, Bauamt, 1. Stock zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ich habe mich sehr gefreut.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen- Eichenbühl, im Februar 2020 Hans Karon
bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift-
lich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Blutspendedienst
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist des Bayerischen Roten Kreuzes
eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Mittwoch, 11. März 2020, von 17.30 - 20.30 Uhr
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. EICHENBÜHL
im Rot-Kreuz-Heim Eichenbühl
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest
Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden? Nutzen Sie unsere kostenlose Telefon-
Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, Hotline: 0800 11 949 11 (Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr).
das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt.
34 35RATHAUS EICHENBÜHL – Öffnungszeiten
Am Montag, 16.03.2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung
und Auszählung der Kommunalwahl
für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) geschlossen.
Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
Eichenbühl, 21.02.2020 gez. Günther Winkler
Gemeinde Eichenbühl 1. Bürgermeister
* * *
Ein herzliches Dankeschön
allen, die mich zu meinem
85. Geburtstag
mit Geschenken, Glückwunschkarten, Telefonanrufen und
persönlichen Glückwünschen erfreut haben.
Besonderen Dank sage ich meiner Familie, allen Verwandten,
Bekannten, Nachbarn und Freunden.
Danke auch an Herrn Landrat Scherf, Herrn Bürgermeister Winkler,
Herrn Pfarrer Fröhlich und der Raiffeisenbank Eichenbühl.
Es war ein schöner Tag für mich!
Heppdiel, im Januar 2020 Rita Altmann
36 37GEMEINDE EICHENBÜHL 2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten 2.2 Durch Briefwahl:
Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde beantragen und er-
am 15. März 2020 hält dann folgende Unterlagen:
- einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr. - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
- einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
2.1 Im Abstimmungsraum: - ein Merkblatt für die Briefwahl.
2.1.1 Die Gemeinde ist in vier allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
Merkblatt für die Briefwahl.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.02.2020
(21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
2.1.2 Die Gemeinde ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr
2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem im Rathaus Eichenbühl, Zimmer Kasse/Kämmerei, Hauptstraße 97, 63928 Eichen-
Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie bühl zusammen.
eingetragen sind. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
− bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
− bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb 4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die 4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen. der Verhältniswahl.
2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden- die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
Abstimmungsraums gekennzeichnet werden. zeichnen.
2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb- Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Abstimmung möglich ist. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
erhalten dürfen.
Öffnungszeiten des Rathauses Eichenbühl
Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
Montag - Freitag ...................................... 8.00 Uhr - 12.00 Uhr den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
sowie Montag............................................14.00 Uhr - 18.00 Uhr Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Öffnungszeiten zu Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
erreichen. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. Nr. 0 93 71/ 97 20-0 einen Termin. Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
geben.
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