Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
43. Jahrgang | 03. 03.  2020

        Amtsblatt
   der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden
                                           Nr. 5
                    Bürgstadt und Neunkirchen
          und der Gemeinde Eichenbühl

  Kleines Amselmännchen, singe, zwitschere dein Lied hinaus,
  deine Abendarie bringe noch mehr Frühling um das Haus!
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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
Amtlicher Teil                                                                     Jagdgenossenschaft Neunkirchen
      der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem                                                  EINLADUNG
      Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen                                             Die Jagdgenossenschaft Neunkirchen hält am
                                                                                            Freitag, den 20. März 2020 um 20.00 Uhr
                                                                                                     im Gasthof »Zum Adler«
                                                                                                  eine nichtöffentliche Versammlung ab.
    Standesamtliche Mitteilungen
                                                                                 Tagesordnung:      1.   Begrüßung
    Geburten                                                                                        2.   Bericht des Vorstandes
    31.01.   Pauline Geis, Tochter von Patrick Oliver und Daniela Geis                              3.   Bericht des Schriftführers
    		       geb. Flegler, Bürgstadt, Heinrich-Heine-Straße 3                                       4.   Bericht des Kassiers
                                                                                                    5.   Prüfungsbericht der Kassenprüfer
    11.02.   Emil Hennig, Sohn von Philipp Michael Kempf und Vera                                   6.   Entlastung der Vorstandschaft
    		       Hennig, Bürgstadt, Martinsgasse 34                                                     7.   Wünsche und Anträge
                                                                                 Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
    Sterbefälle                                                                  Jagdgenosse ist jeder Grundstückseigentümer, der innerhalb des Gemein-
    16.01.   Albrecht Platz, Karlsbader Straße 12, Bürgstadt, 62 Jahre           schaftsjagdrevieres bejagbare Grundstücke hat.
                                                                                 Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,
    18.01.   Konrad Weimer, Johannisstraße 1, Neunkirchen-Richelbach, 78 Jahre
                                                                                 durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in sei-
    26.02.   Adolf Söser, Odenwaldstraße 21, Neunkirchen-Umpfenbach, 92 Jahre    nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen
                                                                                 bevollmächtigten, volljährigen und derselben Jagdgenossenschaft ange-
                                         * * *                                   hörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
                                                                                 Für die Erteilung der Vollmacht ist die Schriftform erforderlich.

                                                                                 Neunkirchen, den 17.02.2020              		          gez. Ludwig Berberich
                                                                                 Jagdgenossenschaft Neunkirchen           		          Jagdvorsteher

                                                                                                                          Tel. (0  93  71) 35  10 oder 22  93
                                                                                                                          Fax (0  93  71) 35  49
                                                                                                                          E-Mail: mail@herbertschmitt.de
                                                                                                                          Internet: www.herbertschmitt.de
                                                                                                                          Eichenbühler Straße 83
                                                                                              Nachfolger: André Schmitt   63927 Bürgstadt (neben Autohaus Erftal)

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
l Verkauf und Reparatur            l Wohnraum-
      von Elektrogeräten                 Lüftungsanlagen
    l Stark- u. Schwachstrom-          l Kundendienst – E-CHECK
      Installation                     l EDV- und Telefonanlagen
    l Photovoltaik- und Solaranlagen   l Gebäudetechnik – EIB
    l Zentrale Staubsaugeranlagen      l Elektroheizungen

                                       Elektrotechnik
                                                        Hauck
                                                              Ralph Hauck
                                                              Schaftrieb 2
                                                        63928 Eichenbühl
                                                    Telefon (0 93 71) 15 53
                                                     Telefax (0 93 71) 20 68
                                       E-Mail: elektro-hauck@t-online.de

                       Beratung • Planung • Ausführung

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
MARKT BÜRGSTADT                                                              Obst- und Gartenbauverein Bürgstadt
    Verabschiedung des Bauhofmitarbeiters Lothar Hartnagel                                       Obstbaum-Schnittkurs am Samstag, 7. März 2020
                                                                                                 Treffpunkt: 9.30 Uhr an der Tabakhalle Bürgstadt
                                                                                                 Haben Sie Fragen zu Ihrer Streuobstwiese
                                                                                                 (Schnitt oder Pflegearbeiten)?
                                                                                                 			                 Wir beraten Sie gerne beim Schnittkurs
                                                                                                 			                 sowie auch unter Tel.-Nr. 09371/67582
                                                                                                 			                 (Karlheinz Specht).
                                                                                                 			                     Beratung und Schnittkurs sind
                                                                                                 			                     kostenlos – auch für Nichtmitglieder.

                                                                                                             Führerschein !?

                                                                                              Sie wollen eine kompetente und fachgerechte Führerschein-
                                                                                                                                                          Unterricht und Anmeldung:
                                                                                              ausbildung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
                                                                                                                                                          Eichenbühl: Montag                    19:30 Uhr
                                                                                                                                                          Miltenberg: Dienstag und Donnerstag   18:30 Uhr
                                                                                              Wir bieten Ihnen:
                                                                                                                                                          Amorbach:     Montag und Donnerstag   19:00 Uhr
                                                                                                                                                          Kleinheubach: Dienstag                19:00 Uhr
                                                                                                Ausbildung in allen Klassen                                             Freitag                 16:30 Uhr
    Auf dem Bild v.l.n.r.: Bauhofvorarbeiter Elmar Zang, Berit Hartnagel, Lothar Hartnagel,     optimale Ausbildung in Theorie und Praxis
                                  Bürgermeister Thomas Grün                                     praxisgerechte Ausbildungsfahrzeuge                       Infos im Internet: www.fahrschule-grosskinsky.de
                                                                                                                                                          oder einfach anrufen: 0170/3115887

    In einer Feierstunde verabschiedete 1. Bürgermeister Thomas Grün im
    Sitzungssaal des Rathauses Bürgstadt den Bauhofmitarbeiter Herrn Lothar
    Hartnagel im Beisein seiner Ehefrau, der Kollegin und der Kollegen des Bau-
    hofes und Vertretern des Marktes Bürgstadt aus dem Dienst der Gemeinde
    in den Ruhestand.
    Lothar Hartnagel begann seine Tätigkeit im Bauhof des Marktes Bürgstadt
    im April 1993. Sein Tätigkeitsfeld war zunächst die gemeindliche Schlosse-
    rei, bis er ins Gärtnerteam wechselte und hier bei der Pflege der gemeind-
    lichen Anlagen und Grünflächen und des Sportgeländes tatkräftig mitwirkte
    und so einen wesentlichen Anteil am Erscheinungsbild unserer Gemeinde
    leistete.
    Bürgermeister Grün bedankte sich in seiner Laudatio bei Herrn Lothar
    Hartnagel für die 27-jährige Arbeit zugunsten der Bürger des Marktes
    Bürgstadt, bei der er immer die Interessen der Gemeinde beachtet hat. Er
    wünschte ihm für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, Glück und vor
    allem Gesundheit und überreichte ihm ein Präsent.

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
MARKT BÜRGSTADT                                                                         Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich den Plänen des Landkreises Miltenberg
                                                                                            zum Erhalt des Standortes der Berufsschule zu und wird nach Durchführung des
    Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020
                                                                                            Architektenwettbewerbes durch den Landkreis auf dieser Planungsgrundlage die
    Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Sanierung bzw. Neubau-              entsprechende Bauleitplanung angehen, also die Ausweisung der Fläche als Son-
    maßnahme an der Berufsschule Miltenberg und im Besonderen die Vorstel-                  dergebiet für schulische Nutzung im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ vor-
    lung der Planungen durch den Kreisbaumeister Herr Wosnik. Er führte aus, dass           nehmen.
    der Landkreis Miltenberg plant, sich umfänglich um die Berufsschule Miltenberg/
    Obernburg zu kümmern. Angedacht ist die Sanierung bzw. der Neubau von allen             Bgm. Grün informierte abschließend über ein kurzes Gespräch mit dem Vorstand
    Gebäuden an beiden Standorten, soweit sie nicht in den vergangenen Jahren er-           der Bulldogfreunde. Dieser ließ ihn wissen, dass die Bulldogfreunde im Jahr 2020
    tüchtigt wurden. Grundsatz ist, dass beide Standorte erhalten werden sollen. Am         den Bauernmarkt nicht mehr federführend ausrichten werden. Die Ursachen lie-
    Standort Miltenberg müssen Gebäudeteile sukzessive ersetzt werden. Zudem ist            gen darin, dass sich die Vorstandschaft nicht mehr in der Lage dazu fühlt, die Vor-
    am jetzigen Berufsschulparkplatz (Richtung Miltenberg, neben Parkplatz Lidl) der        bereitungen sowie die Realisierung des Marktes mit dem zur Verfügung stehenden
    Neubau eines 5-geschossigen Gebäudes vorgesehen.                                        Personal stemmen zu können. Bgm. Grün führte aus, dass in Bezug auf den Bau-
    Die Berufsschule befindet sich teilweise auf Bürgstadter Gemarkung. Städtebaulich       ernmarkt in Kürze ein Gespräch mit dem Vorsitzenden stattfinden wird, bei dem
    ist festzuhalten, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich des Bebauungspla-        über die weiteren Planungen bzw. mögliche Hilfestellungen zum Gelingen des
    nes „Gewerbegebiet Süd“ enthalten ist. Es müsste eine Erweiterung erfolgen, in          Bauernmarktes gesprochen wird. Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass der Markt
    der die betroffenen Flächen als Sondergebiet für schulische Nutzung auszuweisen         Bürgstadt bei den Verwaltungstätigkeiten Hilfe leisten kann und evtl. der Vereins-
    sind. Der ruhende Verkehr soll größtenteils auf dem Gelände der Berufsschule un-        ring beim Bestücken der Versorgungsstände.
    tergebracht werden.                                                                     Allerdings stellte er auch klar, dass vom Markt Bürgstadt derzeit keiner der Märkte
    Zwei Bauteile sind in einem so schlechten baulichen Zustand, dass ein Erhalt nicht      federführend organisiert und durchgeführt werden kann.
    mehr sinnvoll ist. Weitere Bauteile müssen auf Grund der heutigen Anforderungen
    vergrößert bzw. erneuert werden. Die Planungsphase sieht vor, dass alle Arbeiten
    im laufenden Schulbetrieb erfolgen sollen. Evtl. kann eine doppelstöckige Park-           Die nächsten Gemeinderatssitzungen
    palette untergebracht werden. Diese Ideen sind aber alle noch in der Planungs-            und Außendienststunden
    phase.
    Zum Zeitablauf stellt Herr Wosnik fest, dass die Fertigstellung 2026 bis 2028 erfolgt     Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden wie folgt statt:
    sein soll.                                                                                Bürgstadt:
                                                                                                         Dienstag, 10. März 2020, um 19.30 Uhr
                                                                                              					im Rathaus
    Für die weitere Bearbeitung hat sich der Landkreis folgende Grundsätze gegeben:
    c   Erhalt der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der                Neunkirchen:		Donnerstag, 05. März 2020, um 19.30 Uhr
        Fachbereiche in Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an bei-             					 Donnerstag, 02. April 2020, um 19.30 Uhr
        den Standorten                                                                        				  jeweils im Rathaus Neunkirchen, Sitzungssaal
    c   Die Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den            					 am Nachmittag Außendienststunden
        Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen.                					 Neunkirchen: 16.00 – 17.00 Uhr
    c   Die Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein.                   Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat-
    c   Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage.                               haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im
                                                                                              Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de
    c   Die Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein.
                                                                                              und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de
    c   Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle.                veröffentlicht. Hier können auch Kurzprotokolle der vorangegangenen
    c   Für die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Architektenwett-               öffentlichen Sitzungen nachgelesen werden.
        bewerb durchzuführen.

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
KOMMUNALWAHL                                                            BÜRGERMEISTERWAHL

                                G, MUT
                                                                           15. MÄRZ 2020                                                           15. MÄRZ 2020

                       O RT U N
       I T V E R ANT W BÜRGSTADT.
     M           RZ F ÜR
     UND HE
                                                                                           Liebe Bürgstadter Bürgerinnen und Bürger,
                                                                                           ich möchte Sie bei der Kommunalwahl 2020 um Ihr Vertrauen und Ihre
                                                                                           Unterstützung bitten, damit ich Bürgermeister von Bürgstadt werde.
                                                                                           Nicht verwalten, sondern gestalten ist meine Devise.
                                                                                           Gemeinsam mit den Kandidaten der CSU/Aktive Bürger werde ich die
                                                                                           Weichen in Richtung Zukunft stellen. Für die Herausforderungen der
                        01                 02               03                 04          nächsten Jahre bringen unsere Kandidaten durch ihre Persönlichkeit,
          Matthias           Max-Josef          Ines             Heike                     Erfahrungen und Fähigkeiten die notwendige Kompetenz mit.
          Helmstetter        Eck                Balles           Friedl
                                                                                           Durch eine vorausschauende Haushaltsplanung und Auflösung des
                                                                                           Investitionsstaus setzen wir die richtigen Zukunftsimpulse für die
                                                                                           dynamische Fortentwicklung unserer Gemeinde.
                                                                                           Besonders wichtig ist mir, Ihre Anliegen und Ideen aufzugreifen und in
                                                                                           unsere Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Zusammenfassend
                        05                 06               07                 08          geht es uns darum, Bürgstadt als ein Ort weiterzuentwickeln, in dem
          Alexandra          Gerhard            Andreas          Andreas                   sich alle Generationen und Gesellschaftsgruppen weiterhin wohlfüh-
          Hörnig             Balles             Theis            Mai                       len und gerne leben.
                                                                                           Bitte gehen Sie zur Wahl und schenken Sie mir und meinem Team
                                                                                           durch Ihre Stimmabgabe das Vertrauen.

                        09                 10               11                 12
          Klaus              Björn              Peter            Thomas
          Elbert             W.-Blumoser        Bretz            Kling
                                                                                                                                           Matthias Helmstetter
                                                                                                                                           Bürgermeisterkandidat

                        13                 14               15                 16
          Wolfgang           Burkhard           Christian        Peter
          Bachmann           Neuberger          Sturm            Fürst

     GEMEINSAM STARK.
     UNSERE GEMEINDERATSKANDIDATEN

10                                                                                                                                                                     11
Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
MARKT BÜRGSTADT                                                                               2.1.8   Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
                                                                                                           da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
     Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten
                                                                                                   2.2     Durch Briefwahl:
     Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020
                                                                                                   2.2.1   Wer durch Briefwahl wählen will, erhält vom Markt Bürgstadt auf Antrag folgende
     1.      Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.                                                   Unterlagen:
     2.      Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:                                           - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
                                                                                                           - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
     2.1     Im Abstimmungsraum:                                                                           - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
     2.1.1   Der Markt Bürgstadt ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.                             umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
                                                                                                           - ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                                                           Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
                                                                                                           Merkblatt für die Briefwahl.

                                                                                                   2.2.2   Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
                                                                                                           Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
                                                                                                           zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
                                                                                                   3.      Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr
                                                                                                           im Rathaus Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt zusammen.
                                                                                                   4.      Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
                                                                                                           Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
             In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar            ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
             (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der                 codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
             Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können.             4.1     Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
             Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
                                                                                                   4.1.1   Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
     2.1.2   Der Markt Bürgstadt hat keine Sonderstimmbezirke.                                             der Verhältniswahl.
     2.1.3   Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem                      Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
             Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie                   die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
             eingetragen sind.                                                                             vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
     2.1.4   Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben                                     Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
             − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der                           dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
                Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,                                              zeichnen.
             − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb                    Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
                des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die                 vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
                Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
                                                                                                           Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
     2.1.5   Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und                    einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
             ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden-                mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
             titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.                              erhalten dürfen.
     2.1.6   Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums                    Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
             ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des              den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
             Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.                                                       Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
     2.1.7   Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb-                    Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
             nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der           Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
             Abstimmung möglich ist.                                                                       geben.

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
4.1.2    Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die

                                                                                                                                                                                                                                                                                         R
              Grundsätze der Mehrheitswahl.
              Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
              die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein-

                                                                                                                                                                                                                                                                                       E
              deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede

                                                                                                                                                                                                                                        zur Wahl des ersten Bürgermeisters
              Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                     T
              -    Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm-

                                                                                                                                                                                                      ein Bewerber angekreuzt werden.
                   berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und

                                                                                                                                                                                                        Auf dem Stimmzettel darf nur

                                                                                                                                                                                                                                                 am 15. März 2020
                   Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der

                                                                                                                                                                                                                                                   in Bürgstadt
                                                                                                                                                                                                                                                   Stimmzettel

                                                                                                                                                                                                                                                                                  US
                   Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Matthias
                   Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Erster Bürgermeister
                   Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grün Thomas
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Helmstetter
                   der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Christlich-Soziale Union Bankfachwirt
                   tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in
                   eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              M
              -    Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bürgstadt e.V. (UWG)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Wahlvorschlag Nr. 01

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Wahlvorschlag Nr. 07
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       in Bayern e.V. (CSU)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Wählergemeinschaft
                   berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Unabhängige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Kennwort

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kennwort
                   bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.
              Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
     4.2      Wahl des Bürgermeisters und des Landrats:
              Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten
              Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
     4.3      Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver-
              deckt ist.
                                                                                                                                                                                                                                         Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 6 S t i m m e n.
                                                                                                                                                                                                     Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.

     5.       Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.                                                                                                                   Stimmzettel
              Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten                                                                                           zur Wahl des Gemeinderats im Markt Bürgstadt am 15. März 2020
              ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein                                        Wahlvorschlag Nr. 01
                                                                                                                                                              Kennwort
                                                                                                                                                                                                                                            Wahlvorschlag Nr. 02
                                                                                                                                                                                                                                                                    Kennwort
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Wahlvorschlag Nr. 07
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Kennwort
                                                                                                                                                              Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.                                                               Bündnis 90 / DIE GRÜNEN –                                                                                     Unabhängige
              Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der                                                          *01*
                                                                                                                                                              (CSU)
                                                                                                                                                                                                                                                     *02*
                                                                                                                                                                                                                                                                    Sozialdemokratische Partei Deutschlands
                                                                                                                                                                                                                                                                    – Ökologisch-Demokratische Partei                                                              *07*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Wählergemeinschaft Bürgstadt e.V.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  (UWG)

              Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person                                                                    Helmstetter Matthias,
                                                                                                                                                                                                                                                                    (GRÜNE/SPD/ÖDP)
                                                                                                                                                                                                                                                                               Krommer Marianne, Dipl.-Päd.,                                                                             Grün Thomas,
                                                                                                                                                     *0101*                                                                                          *0201*                                                                                                        *0701*
              bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
                                                                                                                                                                                                                                                                               Pädagogin,
                                                                                                                                                                     Bankfachwirt                                                                                                                                                                                                        Erster Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                               Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Eck Max-Josef,                                                                                            Krommer Marianne, Dipl.-Päd.,                                                                             Abb Claudia,
                                                                                                                                                     *0102*                                                                                                                    Pädagogin,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   *0702*                Verwaltungsangestellte,

              Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
                                                                                                                                                                     Koch,

                                                                                                                                                                                                                                                           R
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied                                                                                      Gemeinderatsmitglied                                                                                      Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Balles Ines,                                                                                              Krommer Marianne, Dipl.-Päd.,                                                                             Neuberger Peter, Bachelor of Arts,
                                                                                                                                                     *0103*                                                                                                                    Pädagogin,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   *0703*                Assistent der Geschäftsleitung,

              Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,
                                                                                                                                                                     Heilpraktikerin

                                                                                                                                                                                                                                                         E
                                                                                                                                                                                                                                                                               Gemeinderatsmitglied                                                                                      Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Friedl Heike,                                                                                             Mai Dennis,                                                                                               Braun Dieter,
                                                                                                                                                     *0104*                                                                                          *0202*                                                                                                        *0704*                Steinmetzmeister,

              die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt

                                                                                                                                                                                                                                                      ST
                                                                                                                                                                     Fleischereifachverkäuferin                                                                                Polizeivollzugsbeamter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Hörnig Alexandra,                                                                                         Mai Dennis,                                                                                               Reinfurt Holger,
                                                                                                                                                     *0105*                                                                                                                                                                                                        *0705*                Holztechniker,

              oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs.
                                                                                                                                                                     Gymnasiallehrerin                                                                                         Polizeivollzugsbeamter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Balles Gerhard,                                                                                           Mai Dennis,                                                                                               Rose David, Master of Arts,
                                                                                                                                                     *0106*          Gastronom,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   *0706*                Trainingstherapeut,

              5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).
                                                                                                                                                                                                                                                                               Polizeivollzugsbeamter

                                                                                                                                                      U
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied                                                                                                                                                                                                Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                     Theis Andreas,                                                                                            Heilemann Dieter,                                                                                         Neuberger Bernd,
                                                                                                                                                     *0107*          Energieelektroniker,
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                     *0203*                    Kaufmann                                                                            *0707*                Bankkaufmann i. R.

                                                                                                                                                                     Mai Andreas,

                                                                                                                                                    M
              Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder                                                     *0108*          Prokurist,
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                                               Heilemann Dieter,
                                                                                                                                                                                                                                                                               Kaufmann                                                                            *0708*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Eisenhuth Daniela, Dipl.-Kffr. (FH),
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kauffrau

                                                                                                                                                                     Elbert Klaus,
              das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe                                               *0109*          Landwirt,
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                                               Heilemann Dieter,
                                                                                                                                                                                                                                                                               Kaufmann                                                                            *0709*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Reinmuth Jörg, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH),
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Geschäftsführer

              bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der
                                                                                                                                                                     Wohlfart-Blumoser Björn,                                                                                  Speer-Akdeniz Christine,                                                                                  Berberich Nils, Dipl.-Ing.,
                                                                                                                                                     *0110*          Polizeivollzugsbeamter                                                          *0204*                    Musikpädagogin                                                                      *0710*                IT-Ingenieur

                                                                                                                                                                     Bretz Peter, Dipl.-Ing. (FH),                                                                             Göldner Christoph,                                                                                        Köster Andreas,
              Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei-                                                           *0111*          Elektroingenieur                                                                *0205*                    selbstständiger Stadtmarketingmanager                                               *0711*                Galvaniseurmeister,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                     Kling Thomas,                                                                                             Walter Susanne,                                                                                           Meder Annalena,
              dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.                                                    *0112*          Gerüstbauer                                                                     *0206*                    Heilpädagogin                                                                       *0712*                Jura-Studentin

                                                                                                                                                                     Bachmann Wolfgang,                                                                                        Helmstetter Ralf,                                                                                         Rose Erika,
              1 und 3 StGB).                                                                                                                         *0113*          Maschinenbautechniker

                                                                                                                                                                     Neuberger Burkhard,
                                                                                                                                                                                                                                                     *0207*                    Holzverarbeitungsmeister                                                            *0713*                Projektentwicklerin

                                                                                                                                                                                                                                                                               Artelt Rainer,                                                                                            Wolf Franz, Josef,
                                                                                                                                                     *0114*          Winzermeister,
                                                                                                                                                                     Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                     *0208*                    Technischer Angestellter                                                            *0714*                Kaufmännischer Angestellter

     Bürgstadt, 03.03.2020                                                    gez. Thomas Hofmann, Wahlleiter                                        *0115*
                                                                                                                                                                     Sturm Christian,
                                                                                                                                                                     Winzermeister                                                                   *0209*
                                                                                                                                                                                                                                                                               Beddrich Sören, Master of Science,
                                                                                                                                                                                                                                                                               Software-Entwickler                                                                 *0715*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Brummer Michael,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Schulamtsdirektor

                                                                                                                                                                     Fürst Peter,                                                                                              Hanel Michael,                                                                                            Ort Berthold, Dipl.-Forstw.,
                                                                                                                                                     *0116*          Elektrotechniker                                                                *0210*                    Technischer Angestellter                                                            *0716*                Forstdirektor i. R.

     In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die
     Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht.        Stimmzettel Gemeinderat.indd 1                                                                                                                                                                                                                                                                      14.02.20 09:09

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
Unsere Kandidaten
                                                Unsere Kandidaten
                                                           für den Gemeinderat.
                                                                   für den Gemeinderat.

                                         Marianne Krommer              Marianne
                                                                       Dennis Mai
                                                                                Krommer               Dieter Heilemann
                                                                                                      Dennis Mai                      Dieter Heilemann
                                                                                                                                      Christine Speer-Akdeniz          Christine Speer-Akdeniz
                                                                                                                                                                       Michael Hanel                         Michael Hanel
                                         57 | Diplompädagogin          57
                                                                       35 || Diplompädagogin
                                                                             Polizeivollzugsbeamter   61 | Polizeivollzugsbeamter
                                                                                                      35   Kaufmann                   61
                                                                                                                                      58||Kaufmann
                                                                                                                                          Musikpädagogin               58
                                                                                                                                                                       56|/Musikpädagogin
                                                                                                                                                                           Technischer Betriebswirt          56 / Technischer Betriebswirt

                                         Christoph Göldner             Sören Beddrich
                                                                       Christoph Göldner              Sören
                                                                                                      RainerBeddrich
                                                                                                             Artelt                   Rainer
                                                                                                                                      SusanneArtelt
                                                                                                                                              Walter                   Susanne
                                                                                                                                                                       Ralf Helmstett
                                                                                                                                                                               Walterer                      Ralf Helmstetter
                                         55 | Stadtmarketing-Manager   44||Stadtmarketing-Manager
                                                                       55   Software-Entwickler       44
                                                                                                      50 | Software-Entwickler
                                                                                                           Technischer Angestellter   49 || Technischer
                                                                                                                                      50    Heilpädagogin
                                                                                                                                                        Angestellter   49
                                                                                                                                                                       46||Heilpädagogin
                                                                                                                                                                           Meister in der Holzverarbeitung   46 | Meister in der Holzverarbeitung

                                         Unser Bürgstadt
                                                Unser Bürgstadt
                                                         soll bunter
                                                                 soll werden!
                                                                      bunter werden!
                                         Wählen Sie am
                                                     Wählen
                                                       15.03.2020
                                                             Sie am
                                                                  ein15.03.2020
                                                                      buntes Bürgstadt.
                                                                                ein buntes Bürgstadt.

                                         Die wichtigsten
                                                      DieThemen
                                                          wichtigsten
                                                                 für uns
                                                                      Themen
                                                                         im Gemeinderat
                                                                              für uns im Gemeinderat
                                                                                         sind:       sind:

     BESSER.
       BESSER.
                                         · Ein Bürgstadt
                                                      · Ein
                                                         fürBürgstadt
                                                             ALLE Generationen
                                                                      für ALLE Generationen
                                         · Der Erhalt unserer
                                                      · Der Erhalt
                                                              wunderschönen
                                                                   unserer wunderschönen
                                                                              Natur        Natur
                                         · Unterstützung
                                                      · Unterstützung
                                                          von Vereinsarbeit
                                                                       von Vereinsarbeit
                                                                            und Ehrenamt und Ehrenamt

     BUNT.
       BUNT.
                                         · Ausbau regenerativer
                                                      · Ausbau regenerativer
                                                                 Energien     Energien
                 Bürgstadt   Bürgstadt
                                         · Zügige Durchführung
                                                     · Zügige Durchführung
                                                                von gemeindlichen
                                                                               von gemeindlichen
                                                                                      Projekten Projekten
                                         · Nachhaltiges
                                                     · Nachhaltiges
                                                        FinanzkonzeptFinanzkonzept

     BÜRGSTADT.
       BÜRGSTADT.
                                         · Straßensanierung
                                                     · Straßensanierung
                                                             forcieren      forcieren
                                         · Das Bürgerbüro
                                                     · Dasin
                                                           Bürgerbüro
                                                             das digitaleinZeitalter
                                                                            das digitale
                                                                                     führen
                                                                                         Zeitalter führen
                                         · Wirtschaftsstandort
                                                     · Wirtschaftsstandort
                                                               stärken        stärken
                                         · Schwimmbad
                                                   · Schwimmbad
                                                      Bürgstadt erhalten
                                                                  Bürgstadt erhalten

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Amtsblatt Nr. 5 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Markt Bürgstadt
c   Kundendienst
     c   Verkauf und Service
     c   Lichttechnik, EDV
     c   Energie- und Gebäudetechnik
     c   Installation Alt- und Neubau

     www.oswaldundmenges.de                                                                                                                                                               Am 15.03. ist
     Schulstraße 14
     63930 Neunkirchen                                                                                                                                                                    Kommunalwahl.

                                                  Hauptstraße 47
                                                 63927 Bürgstadt
                                                                                                                         Frank Zimmermann                                            Jörg Reinmuth
                                                                                                                                                                   in den Kreistag     in den Kreistag
                                                   = 9 98 50
                                             Fax: (0 93 71) 9 98 51

                                                                       V. i. S. d. P.: Frank Zimmermann, FDP Miltenberg, FDP Bayern Goethestr. 17, 80366 München
                                            Mobil: 01 71 / 266 76 19

                                        hubheiz-service@t-online.de
                                                                                                                                                                                          Ihre Kandidaten
                                                                                                                                                                                          der FDP vor Ort:
                                                                                                                                                                                          Cornelius Faust
                                                                                                                                                                                          Susanne Wolfert
                                                                                                                                                                                          Bernhard Obier
                                                                                                                                                                                          Joachim Zeller
                                                                                                                                                                                          www.fdp-miltenberg.de

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GRUNDSCHULE BÜRGSTADT                                                                Schulanmeldung ist Pflicht
     Bekanntmachung über die Schulanmeldung                                               Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schul-
                                                                                          pflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich unterlassen, können nach Art. 19,
     für das Schuljahr 2020/21                                                            Abs. 1, Nr. 1 des Schulpflichtgesetzes mit Geldbuße belegt werden.
     Liebe Eltern der Schulanfänger 2020,                                                 Deutsche Vermieter werden gebeten, betreffende ausländische Familien auf den
                                                                                          Schulanmeldetermin hinzuweisen.
     die Schulanmeldung an der Grundschule Bürgstadt findet am

                      Montag, 23. März 2020 um 14.00 Uhr                                  Bürgstadt, den 24. Februar 2020                                     		                         gez. Hren
                                                                                          GRUNDSCHULE BÜRGSTADT                       		                      		                         Schulleiter
     im Gebäude der Grundschule (Bau I), Schulstraße 1, Bürgstadt statt. Alle Eltern
     mögen sich bitte mit ihren anzumeldenden Kindern in der Schule einfinden.                                                         * * *
     Anzumelden sind alle
     c Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2014 geboren sind.
     c Kinder, die für das letzte Schuljahr zurückgestellt wurden (der Zurückstellungs-
       bescheid ist dabei vorzulegen) oder deren Eltern den Einschulungskorridor für                                         Zukunft braucht Menschlichkeit.
       ihr Kind in Anspruch genommen haben.                                                   Bayern                          OV Bürgstadt – Vors. Günther Kaiser, Beethovenring 33, 63927 Bürgstadt,
                                                                                                                              Tel. 09371 1436, E-Mail: guenther.kaiser247@t-online.de

     Auf Antrag schulpflichtig sind
                                                                                             Einladung zur Jahreshauptversammlung
     c Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 geboren sind.
                                                                                             am Mittwoch, 25. März 2020 um 18.00 Uhr im Landgasthof Adler
     c Eine Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.
                                                                                             Tagesordnung:        1.   Begrüßung			                       6. Bericht der Frauenbeauftragten
     Auf Antrag schulpflichtig (mit Gutachten) sind                                                               2.   Totengedenken                      7. Entlastung der Vorstandschaft
     c Kinder, die ab dem 01.01.2015 geboren sind.                                                                3.   Bericht des Vorsitzenden           8. Vortrag: Was ist (evtl. schon Jahre
                                                                                                                  4.   Bericht der Schriftführerin           vorher) für die Rente zu beachten!
     c Die Vorlage eines schulpsychologischen Gutachtens ist erforderlich.                                        5.   Bericht der Kassiererin            9. Wünsche und Anträge

     Die Kinder müssen an der öffentlichen Schule, in deren Schulsprengel sie wohnen,        Das Vorstandsteam freut sich auf eine rege Teilnahme.
     angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die
     Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Auf Antrag aufge-
     nommene Kinder können nach dem 31. Juli nicht mehr abgemeldet werden.                Verwaltungsgemeinschaft Erftal – Rathaus Bürgstadt
     Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung         Geänderte Öffnungszeiten am 16. März 2020
     kommen. Geburtsurkunde oder Stammbuch sind vorzulegen. Ebenfalls vor-
     zulegen ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der        Am Montag, 16. März 2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung und Aus-
     Vorsorgeuntersuchung U 9 bzw. eine schulärztliche Untersuchung.                      zählung der Kommunalwahl für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) nur einge-
                                                                                          schränkt möglich.
     Schulanmeldung an der Förderschule
                                                                                          Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.
     Blinde, gehörlose, körperbehinderte, sehbehinderte, schwerhörige, sprachbehin-
     derte, lernbehinderte, geistig behinderte oder erziehungsschwierige Kinder kön-
                                                                                          Bürgstadt, 21.02.2020                               gez. Seitz, 1. Gemeinschaftsvorsitzender
     nen von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule unmittelbar an
     einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich genehmigten privaten
     Förderschule angemeldet werden, wenn dies vorher mit der Schulleitung der                                                        * * *
     Grundschule Bürgstadt abgesprochen wurde.

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Förderverein Neunkirchen e.V.                         Es gibt unendlich viele Menschen auf der Welt.
                                                                  Aber wenn nur ein einziger ganz bestimmter Mensch fehlt,
                           EINLADUNG                              ist plötzlich die ganze Welt leer.

                   zur Mitgliederversammlung
          am Sonntag, den 5. April 2020 um 17.00 Uhr
         in das Dorfgemeinschaftshaus in Neunkirchen                                      Fred Haack
                                                                                                   * 16.10.1950            † 21.01.2020

                                                                D
       Tagesordnung:         1.   Begrüßung
     		                      2.   Bericht des Vorstands                 für die gute Betreuung von Dr. Brems und durch das Caritas-Krankenhaus
                                                                        Bad Mergentheim
     		                      3.   Kassenbericht

                             4.
                             5.
                                  Entlastung Vorstandschaft
                                  Neuwahlen
                                                                a       dem Bestattungsunternehmen Zeller für die umfassende Unterstützung

                                                                n
                                                                        Herrn Pfarrer Fröhlich für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier
     		                      6.   Anbau DGH                             dem Schützenverein und der Reservistenvereinigung für die anteilnehmenden
     		                      7.   Sonstiges, Wünsche, Anträge           Reden

                                                                k       möchte ich allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten sagen, die
                                                                        sich in stiller Trauer mit mir verbunden fühlen, mit mir Abschied genommen

                                                                e
                                                                        haben und die den letzten Weg mit meinem Fred gegangen sind. Danke für
                                                                        alle Blumen und Geldspenden, für jede Umarmung und mitfühlende Anteil-
      Harald Schmitt                                                    nahme in Wort und Schrift.
      Fliesenlegermeister
      Hauptstraße 44
      63928 Eichenbühl
      Telefon 09371 / 2933                                      Schön, dass es Dich gab
      Mobil 0171 / 1866959                                      und in unseren Gedanken
      FLIESEN z PLATTEN z MOSAIK                                immer noch gibt.
      BERATUNG z VERKAUF z VERLEGUNG
                                                                Deine Christa

                                                                Umpfenbach, im Februar 2020

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GEMEINDE NEUNKIRCHEN                                                                          2.1.8   Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
                                                                                                           da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
     Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten
     Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 15. März 2020                               2.2     Durch Briefwahl:
                                                                                                   2.2.1   Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde Neunkirchen bean-
     1.      Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.                                                   tragen und erhält dann folgende Unterlagen:
     2.      Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:                                           - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
     2.1     Im Abstimmungsraum:                                                                           - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
                                                                                                           - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
     2.1.1   Die Gemeinde Neunkirchen ist in drei allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.                         umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
                                                                                                           - ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                                                           Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
                                                                                                           Merkblatt für die Briefwahl.

                                                                                                   2.2.2   Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
                                                                                                           Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
                                                                                                           zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
                                                                                                   3.      Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr
                                                                                                           im Rathaus Neunkirchen, Frankenstraße 20, 63930 Neunkirchen zusammen.
                                                                                                   4.      Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
                                                                                                           Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
             In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar            ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
             (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der                 codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
             Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können.             4.1     Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
             Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
                                                                                                   4.1.1   Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
     2.1.2   Die Gemeinde Neunkirchen hat keine Sonderstimmbezirke.                                        der Verhältniswahl.
     2.1.3   Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem                      Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
             Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie                   die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
             eingetragen sind.                                                                             vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
     2.1.4   Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben                                     Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
             − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der                           dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
                Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,                                              zeichnen.
             − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb                    Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
                des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die                 vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
                Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
                                                                                                           Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
     2.1.5   Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und                    einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
             ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden-                mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
             titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.                              erhalten dürfen.
     2.1.6   Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums                    Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
             ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des              den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
             Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.                                                       Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
     2.1.7   Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb-                    Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
             nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der           Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
             Abstimmung möglich ist.                                                                       geben.

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4.1.2    Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die

                                                                                                                                                                                                                                                                                         R
              Grundsätze der Mehrheitswahl.
              Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
              die Stimmberechtigten haben. Das sind doppelt so viele Stimmen, wie Gemein-

                                                                                                                                                                                                                                                                                       E
              deratsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Bei der Mehrheitswahl kann jede

                                                                                                                                                                             zur Wahl des ersten Bürgermeisters
              Bewerberin oder jeder Bewerber nur eine Stimme erhalten.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     selbstständiger Grafikdesigner, Erster Bürgermeister,

                                                                                                                                                                                                                                                                                     T
              -    Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimm-

                                                                                                                                                                                                                                       den vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen,
                   berechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    nachstehend handschriftlich eintragen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Vorname:
                                                                                                                                                                                      am 15. März 2020
                   Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der

                                                                                                                                                                                       in Neunkirchen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        eine andere wählbare Person
                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Seitz Wolfgang, Dipl. Ing. (FH)

                                                                                                                                                                                                                                                                                   S
                                                                                                                                                                                         Stimmzettel
                   Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen.

                                                                                                                                                                                                                         Sie können
                   Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem

                                                                                                                                                                                                                          entweder

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             oder
                   Fall erhalten die übrigen Bewerberinnen und Bewerber je eine Stimme, wenn

                                                                                                                                                                                                                                                                                 U
                   der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberech-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Erster Bürgermeister soll werden:
                   tigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Umpfenbach
                   eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             M
              -    Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimm-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Wählergemeinschaft
                   berechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Umpfenbach,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Neunkirchen,

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (WGU,N,R)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Richelbach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Beruf oder Stand:
                   bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Kennwort:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Familienname:
              Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
     4.2      Wahl des Bürgermeisters und des Landrats:
              Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten
              Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
     4.3      Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver-
              deckt ist.
     5.       Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.                                                                                                                         Jede Wählerin und jeder Wähler hat 1 2 S t i m m e n.
                                                                                                                                                                                   Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.

              Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten                                                                                        Stimmzettel
                                                                                                                                                        zur Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Neunkirchen am 15. März 2020
              ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Ein
                                                                                                                             Wahlvorschlag Nr. 07                                                             Wahlvorschlag Nr. 08                                                                                                                                                             Wahlvorschlag Nr. 09
              Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der                                                         Kennwort                                                                                                                Kennwort                                                                                                                                                                                             Kennwort

              Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person                                  *07*
                                                                                                                                                    Wählergemeinschaft
                                                                                                                                                    Umpfenbach (WGU)                                                 *08*
                                                                                                                                                                                                                                                                            Wählergemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                            Neunkirchen (WGN)                                                                                                                     *09*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Wählergemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Richelbach (WGR)

              bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
              Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

                                                                                                                                                                                              R
                                                                                                                                                    Seifried Dominique,                                                                                                      Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH),                                                                                                                                                                   Busch Dietmar,
                                                                                                                                   *0701*           Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement,
                                                                                                                                                    Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                     *0801*                                                  Verwaltungsbeamter,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Dritter Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  *0901*                                                         Notfallsanitäter,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemeinderatsmitglied

              Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,

                                                                                                                                                                                            E
                                                                                                                                                    Seifried Dominique,                                                                                                      Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH),                                                                                                                                                                   Busch Dietmar,
                                                                                                                                                    Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement,                                                                                 Verwaltungsbeamter,                                                                                                                                                                                 Notfallsanitäter,

                                                                                                                                                                                          T
              die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt                                                     Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                    Seifried Dominique,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Dritter Bürgermeister

                                                                                                                                                                                                                                                                             Weber Andreas, Dipl.-Verww. (FH),
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Hennig Egid,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  *0902*

                                                                                                                                                                                        S
              oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs.
                                                                                                                                                    Kfm. Angestellte im Qualitätsmanagement,                                                                                 Verwaltungsbeamter,                                                                                                                                                                                 Landwirtschaftsmeister,
                                                                                                                                                    Gemeinderatsmitglied                                                                                                     Dritter Bürgermeister                                                                                                                                                                               Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                    Söser Johann,                                                                                                            Ulrich Thomas,                                                                                                                                                                                      Hennig Egid,

              5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).                                                                          *0702*                                                                            *0802*

                                                                                                                                                                                      U
                                                                                                                                                    Vermögensberater,                                                                                                        Fleischermeister,                                                                                                                                                                                   Landwirtschaftsmeister,
                                                                                                                                                    Gemeinderatsmitglied                                                                                                     Gemeinderatsmitglied                                                                                                                                                                                Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                    Söser Johann,                                                                                                            Ulrich Thomas,                                                                                                                                                                                      Bick Armin, Dipl.-Hdl.,
                                                                                                                                                    Vermögensberater,                                                                                                        Fleischermeister,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  *0903*                                                         stellv. Berufsschulleiter,

                                                                                                                                      M
              Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder
                                                                                                                                                    Gemeinderatsmitglied                                                                                                     Gemeinderatsmitglied                                                                                                                                                                                Zweiter Bürgermeister

                                                                                                                                                    Söser Johann,                                                                                                           Ulrich Thomas,                                                                                                                                                                                       Bick Armin, Dipl.-Hdl.,
                                                                                                                                                    Vermögensberater,                                                                                                       Fleischermeister,                                                                                                                                                                                    stellv. Berufsschulleiter,

              das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe                                              Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                    Bienert Christoph,
                                                                                                                                                                                                                                                                            Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                                                                                                                             Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH),
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Zweiter Bürgermeister

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Scheurich Andreas,
                                                                                                                                   *0703*                                                                            *0803*                                                                                                                                                                                       *0904*
              bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der                                                        Selbstständig                                                                                                            stellv. Verwaltungsleiter,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Holztechniker,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemeinderatsmitglied

                                                                                                                                                                                                                                                                             Knörzer Benjamin, Dipl.-Betriebsw. (FH),
              Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentschei-                                                          Bienert Christoph,
                                                                                                                                                    Selbstständig
                                                                                                                                                                                                                                                                             stellv. Verwaltungsleiter,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Gemeinderatsmitglied
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  *0905*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Wolz Kathrin,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Lehrerin

              dung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.                                  *0704*
                                                                                                                                                    Eisenhauer Katharina,
                                                                                                                                                    Elektrikerin                                                     *0804*
                                                                                                                                                                                                                                                                             Haas Andreas,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Landwirt                                                                                                                             *0906*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Seifried Bernd,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Schlosser

              1 und 3 StGB).                                                                                                                        Eisenhauer Katharina,
                                                                                                                                                    Elektrikerin
                                                                                                                                                                                                                                                                             Haas Andreas,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Landwirt                                                                                                                             *0907*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Roth Thorsten,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Fachlehrer

                                                                                                                                                    Ditter Michael,                                                                                                          Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH),                                                                                                                                                                  Herzer Dorothée,
                                                                                                                                   *0705*                                                                            *0805*                                                                                                                                                                                       *0908*
     Neunkirchen, 03.03.2020                                               gez. Pascal Schuhmacher, Wahlleiter                                      Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

                                                                                                                                                    Ditter Michael,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Landwirt                                                                                                                                                                                            Rechtsanwaltsfachangestellte

                                                                                                                                                                                                                                                                             Scheurich Robert, Dipl.-Ing. (FH),                                                                                                                                                                  Damm Hans-Uwe,
                                                                                                                                                    Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik                                                                      Landwirt                                                                                                                             *0909*                                                         Rentner

     In der Anlage sind die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahl abgedruckt. Die Stimmzettel für die
     Landratswahl und die Kreistagswahl werden in den amtlichen Bekanntmachungskästen und im Internet veröffentlicht.

26                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    27
Amtlicher Teil
       der Gemeinde Eichenbühl mit Ortsteilen

     Anmeldung im Kindergarten und in der Kinderkrippe
     der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Eichenbühl
     Für das Kitajahr 2020/2021 können Sie

                     von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020
                       täglich vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

     in der Kindertagesstätte telefonisch (Tel.-Nr. 09371/3291) einen Anmeldetermin
     vereinbaren.

     Je nach Alter bzw. verfügbaren Plätzen und Zeiten
     erhält Ihr Kind einen Platz in der Kindertagesstätte.

     Mehr Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.

     Mit freundlichen Grüßen
     Kita-Team Eichenbühl
                                           * * *
     Anmeldung im Kindergarten „Erftalzwerge“ Riedern
     Für das Kindergartenjahr 2020/2021 können Sie

                    von Montag, 16.03.2020 bis Freitag, 20.03.2020
                  während der Öffnungszeiten, von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
     bei der Leiterin Jutta Ziegeler einen Anmeldetermin unter Tel.-Nr. 09378/727 ver-
     einbaren.
     Es werden Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten
     aufgenommen.

     Mit freundlichen Grüßen
     Kiga-Team Riedern

                                           * * *
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30   31
GEMEINDE EICHENBÜHL                                                                  Datenschutz:
                                                                                          Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie                                     Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre
     die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB                            Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
     zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“                                   über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
     auf der Guggenberger Höhe                                                            Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
                                                                                          das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt.
     Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020
     die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, im Bereich des Grund-            Eichenbühl, den 21.02.2020				 gez. Günther Winkler
     stückes Fl.-Nr. 680 (Teilfläche), Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung   Gemeinde Eichenbühl					1. Bürgermeister
     gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
     öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.                                                                * * *

                                                                                             		                          Häckerwoche
     Das bisherige Sondergebiet S02 soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
     „Guggenberg 1“ entsprechend dem Sondergebiet S01 bebaut werden können.

     Der Änderungsbereich umfasst auf der Guggenberger Höhe ausschließlich einen
     Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 680 der Gemarkung Riedern und liegt südwest-        								 bei Bundschuh‘s im »Hirschen«
     lich der Gemeindeverbindungsstraße „Ortsstraße“ in der Höhe der Ortsstraßenan-          								 in Riedern, Tel. 0  93  78 / 357
                                                                                                                         von Mittwoch, 4. März 2020
     bindung an die Kreisstraße MIL 24.

     Der Änderungsbereich wird von folgenden Grundstücken begrenzt:                          								                                 
                                                                                                                         bis einschl. Montag, 9. März 2020

     Im Norden: Grundstück Fl.-Nr. 681
     Im Osten:  Grundstück Fl.-Nr. 607/3, Fl.-Nr. 621/1                                                                  Täglich ab 16 Uhr, Sonntag ab 11.00 Uhr geöffnet.
     Im Süden: Grundstück Fl.-Nr. 680 Teilfläche                                             								                    Am Sonntag extra Mittagskarte!
     Im Westen: Grundstück Vollmersdorfer Weg Fl.-Nr. 679 Teilfläche
                                                                                             		                Es freut sich auf Ihren Besuch   Fam.Bundschuh
     Der Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg
     1“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
                           vom 5. März 2020 bis 9. April 2020
     zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn                                                 Führerscheinausbildung
     Eckstein, Bauamt, 1. Stock, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
     Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen-                                                          ist Vertrauenssache!
     bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden.
     Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift-
     lich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
                                                                                                                                                                   0175 / 5 22 68 98
     Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist                                                                   die-fuehrerschein-macher.de
     eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.                                                                                      Hauptstr. 43, 63927 Bürgstadt
                                                                                                                                                        Unterricht: Di & Mi 18.30 Uhr
     Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB
     die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

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GEMEINDE EICHENBÜHL                                                                 Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
                                                                                         Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfs-
     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie                                    gesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7
     die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur                       Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen
     Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für die                          der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
     Ortsteile im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes                            geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
     „Guggenberg 1“                                                                      Eichenbühl, den 21.02.2020				 gez. Günther Winkler
     – Errichtung einer Maschinenhalle –                                                 Gemeinde Eichenbühl					1. Bürgermeister
     im Parallelverfahren
                                                                                                                              * * *
     Die Gemeinde Eichenbühl hat in ihrer Sitzung am 18.09.2019 und am 12.02.2020
     die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Bereich der 2. Än-
     derung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“, betreffend das Grundstück Fl.-Nr.                               Ein herzliches Dankeschön
     680 – Teilfläche –, Gemarkung Riedern, und die öffentliche Auslegung gemäß § 3             sage ich meiner Familie, allen Verwandten, Freunden und Bekannten,
     Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher                              die mich anlässlich meines
     Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
                                                                                                                      85. Geburtstages
                                                                                                  mit zahlreichen Glückwünschen und Geschenken erfreut haben.
     Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile im Be-
     reich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Guggenberg 1“ mit Begründung und                                  Mein besonderer Dank gilt:
     U-weltbericht liegt in der Zeit                                                            Herrn Bürgermeister Günther Winkler als Vertreter der Gemeinde,
                                                                                                Herrn Pfarrer Arthur Fröhlich als Vertreter der Kirchengemeinde,
                           vom 5. März 2020 bis 9. April 2020                                         dem Gesangverein „Liederquell“ aus Umpfenbach und
                                                                                                         dem Gesangverein „Liederkranz“ aus Rüdenau.
     zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Eichenbühl, Hauptstraße 97, bei Herrn
     Eckstein, Bauamt, 1. Stock zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.                                              Ich habe mich sehr gefreut.

     Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Eichen-                  Eichenbühl, im Februar 2020                         Hans Karon
     bühl www.eichenbuehl.de unter >Aktuelles< eingesehen werden.
     Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schrift-
     lich oder zur Niederschrift abgegeben werden.                                         Blutspendedienst
     Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist     des Bayerischen Roten Kreuzes
     eingehen, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.                          Mittwoch, 11. März 2020, von 17.30 - 20.30 Uhr
     Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB
     die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.                         EICHENBÜHL
                                                                                           im Rot-Kreuz-Heim Eichenbühl
     Datenschutz:
     Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6         Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest
     Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre        aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
     Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung             Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!
     über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem          Haben Sie noch Fragen zum Blutspenden? Nutzen Sie unsere kostenlose Telefon-
     Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“,      Hotline: 0800 11 949 11 (Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr).
     das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegt.

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RATHAUS EICHENBÜHL – Öffnungszeiten

            Am Montag, 16.03.2020, ist das Rathaus wegen der Abwicklung
                        und Auszählung der Kommunalwahl
                für Behördengänge (wie Ausweise, etc.) geschlossen.

     Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

     Eichenbühl, 21.02.2020					gez. Günther Winkler
     Gemeinde Eichenbühl				    1. Bürgermeister

                                        * * *
                        Ein herzliches Dankeschön
                               allen, die mich zu meinem
                                 85. Geburtstag
                mit Geschenken, Glückwunschkarten, Telefonanrufen und
                      persönlichen Glückwünschen erfreut haben.
              Besonderen Dank sage ich meiner Familie, allen Verwandten,
                          Bekannten, Nachbarn und Freunden.
            Danke auch an Herrn Landrat Scherf, Herrn Bürgermeister Winkler,
                Herrn Pfarrer Fröhlich und der Raiffeisenbank Eichenbühl.
                            Es war ein schöner Tag für mich!

             Heppdiel, im Januar 2020                      Rita Altmann

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GEMEINDE EICHENBÜHL                                                                             2.1.8   Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzuheben,
                                                                                                             da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
     Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, des ersten                                    2.2     Durch Briefwahl:
     Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats                                                  2.2.1   Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde beantragen und er-
     am 15. März 2020                                                                                        hält dann folgende Unterlagen:
                                                                                                             - einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
     1.        Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.                                                   - einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
                                                                                                             - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettel-
     2.        Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:                                             umschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
     2.1       Im Abstimmungsraum:                                                                           - ein Merkblatt für die Briefwahl.
     2.1.1     Die Gemeinde ist in vier allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.                                  Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem
                                                                                                             Merkblatt für die Briefwahl.
               In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23.02.2020
               (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der         2.2.2   Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den
               Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können.                     Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungs-
               Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.                         zeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
     2.1.2     Die Gemeinde ist in keine Sonderstimmbezirke eingeteilt.                              3.      Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr
     2.1.3     Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem                      im Rathaus Eichenbühl, Zimmer Kasse/Kämmerei, Hauptstraße 97, 63928 Eichen-
               Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie                   bühl zusammen.
               eingetragen sind.                                                                     4.      Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
     2.1.4     Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben                                     Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschlie-
               − bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der                           ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strich-
                  Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,                                              codes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
               − bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb            4.1     Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
                  des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die         4.1.1   Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze
                  Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.                                       der Verhältniswahl.
     2.1.5     Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und                    Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen
               ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Iden-                die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln
               titätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.                              vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
     2.1.6     Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums                    Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, in-
               ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des              dem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kenn-
               Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.                                                       zeichnen.
     2.1.7     Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergeb-                    Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck
               nisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der           vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
               Abstimmung möglich ist.                                                                       Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl
                                                                                                             einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch
                                                                                                             mehrfach aufgeführte Bewerberinnen oder Bewerber nicht mehr als drei Stimmen
                                                                                                             erhalten dürfen.
           Öffnungszeiten des Rathauses Eichenbühl
                                                                                                             Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen wer-
           Montag - Freitag ...................................... 8.00 Uhr - 12.00 Uhr                      den. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der
           sowie Montag............................................14.00 Uhr - 18.00 Uhr                     Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
           In dringenden Fällen sind wir auch außerhalb der Öffnungszeiten zu                                Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden
           erreichen. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. Nr. 0 93 71/ 97 20-0 einen Termin.                    Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen
                                                                                                             geben.

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