Anlagenteil zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel Breite Straße Bad
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Stadt Bad Dürrenberg Anlagenteil zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel Breite Straße Bad Dürrenberg“ Verfahrensstand: Entwurf zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB Bad Dürrenberg November 2020
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage / Zielsetzung ...........................................................................................................3 2. Standortrahmendaten Bad Dürrenberg ........................................................................................4 3. Einzelhandelsanalyse Bad Dürrenberg .........................................................................................7 4. Zentrenkonzept Bad Dürrenberg ................................................................................................ 12 4.1. Ziele / Grundlagen des Zentrenkonzepts .............................................................................. 12 4.2. Zentrenkonzept Bad Dürrenberg .......................................................................................... 15 4.3. Sortimentsliste Bad Dürrenberg ............................................................................................ 18 4.4. Grundsätze der Einzelhandelsentwicklung in Bad Dürrenberg ............................................. 21 5. Schlussbemerkung ...................................................................................................................... 22 2
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 1. Ausgangslage / Zielsetzung Die Stadtverwaltung Bad Dürrenberg plant mit dem vorliegenden Zentrenkonzept – das ein städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB darstellt – einen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Bad Dürrenberg. Somit entsteht Rechtssicherheit für die Kommune und Transparenz und Sicherheit für Investoren und Betreiber von Handelsbetrieben. Die Zielsetzung ist vor allem darauf ausgerichtet, dass zukunftsfähige und attraktive Einzelhandelsstrukturen in Bad Dürrenberg herausgebildet werden. Die Stadt Bad Dürrenberg möchte dabei den Einwohnern der Stadt und des Umlandes ein breit gefächertes und attraktives Versorgungsangebot bereitstellen, um die landesplanerisch verankerte Versorgungsfunktion als Grundzentrum sowohl für die Stadt selbst als auch für den Verflechtungsbereich langfristig zu erfüllen. Es soll ein ausgewogenes Einzelhandelsangebot offeriert werden, welches der Größe des Versorgungsgebietes von Bad Dürrenberg entspricht. 3
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 2. Standortrahmendaten Bad Dürrenberg Die Stadt Bad Dürrenberg ist hinsichtlich ihrer geographischen Lage in Sachsen-Anhalt und hier im südlichen Bereich des Saalekreises verortet. Bad Dürrenberg ist durch die zentrale Lage zwischen den größeren Städten Weißenfels, Merseburg und Leipzig geprägt und grenzt unmittelbar an die Stadt Leuna, einer der größten Standorte der chemischen Industrie in Deutschland. Die überregionale verkehrliche Erreichbarkeit von Bad Dürrenberg erfolgt über die Autobahn A 9, deren Trassierung durch das östliche Gemarkungsgebiet der Stadt verläuft. Ferner ist Bad Dürrenberg auch von der südlich liegenden Autobahn A 38 erreichbar. Die Kernstadt ist durch verschiedene Landes- und Kreisstraßen sowohl mit den peripheren Ortsteilen als auch mit den umliegenden Orten vernetzt, so dass Bad Dürrenberg im Fazit durch eine sehr gute verkehrliche Erreichbarkeit geprägt ist. Bad Dürrenberg ist an das Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden und liegt an der Regionalbahnstrecke Erfurt – Leipzig. Der Bahnhof befindet sich im nördlichen Bereich der Kernstadt und dient als Umsteigepunkt für den öffentlichen Personenverkehr, da sich am Bahnhofsvorplatz auch Haltepunkte für Busse des Regionalverkehrs und eine Straßenbahnlinie befinden. Die Regionalbusse stellen die Erschließung des Stadtgebietes sicher, wobei diese auch verschiedene innerörtliche Haltestellen anfahren und die Erreichbarkeit der peripheren Ortsteile gewährleisten. Die Straßenbahnlinie bindet Bad Dürrenberg über Leuna und Merseburg an den Nahverkehr der Stadt Halle an. Bad Dürrenberg wird im Regionalplan 2010 und im aktuellen Entwurf des Regionalplans als Grundzentrum1 ausgewiesen. Grundzentren sollen gemäß den landesplanerischen Vorgaben2 als Standorte zur Konzentration von Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen gesichert und entwickelt werden, wozu auch die Einzelhandelsfunktion zählt. Ferner haben Grundzentren den Versorgungsauftrag für die allgemeine tägliche Grundversorgung auch für Orte in ihrem Verflechtungsbereich zu erfüllen. In dem regionalplanerisch definierten Verflechtungsbereich von Bad Dürrenberg leben ca. 15.340 Personen.3 Karte 1: Raumstruktur Planungsregionen Halle (Ausschnitt) Mittelzentrum Grundzentrum Quelle: Regionale Planungsgemeinschaft Halle, Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte“ (3. Entwurf) 1 vgl. Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle, Sachlicher Teilplan „Zentrale Orte“ (3. Entwurf), Z 2. Anmerkung: Die grundzentrale Funktion beschränkt sich gemäß der Festlegung im Regionalplan auf den im Zusammenhang bebauten Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet, der im Wesentlichen den räumlichen Umgriff der Kernstadt von Bad Dürrenberg umfasst (Karte 2a/b). 2 vgl. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Landesentwicklungsplan 2010, Z 35. 3 vgl. Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle, Sachlicher Teilplan Zentrale Orte, (3. Entwurf), Seite 74. 4
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg In Bad Dürrenberg wohnen ca. 11.600 Einwohner. Die Bevölkerung der Stadt ist in den letzten zehn Jahren um 8,1 % gesunken, so dass der Rückgang im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung des Saalekreises (-8,3 %) und des Landesdurchschnitts (-7,3%) lag. Tabelle 1: Bevölkerungsentwicklung von Bad Dürrenberg im Vergleich Einwohner Veränderung Einwohner Veränderung 12/2008 06/2018 2028 abs. abs. % abs. % Bad Dürrenberg 12.6704 11.643 -8,1 10.786 -7,4 Landkreis Saalekreis 201.273 184.582 -8,3 167.149 -9,4 Sachsen-Anhalt 2.381.872 2.208.321 -7,3 2.028.513 -8,1 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerung 12/2008 + 06/2018; 6. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung Vor dem Hintergrund der aktuellen demographischen Entwicklung ist in den nächsten zehn Jahren eine weiter rückläufige Bevölkerungszahl zu erwarten, die auf Basis von Vorausberechnungen des Statistischen Landesamts im Jahr 2028 bei ca. 10.800 Personen (-7,4 %) liegen wird. Der Rückgang wird im Vergleich zum Landkreis Saalekreis (-9,4 %) und zum Landesdurchschnitt (-8,1 %) niedriger ausfallen. Die Siedlungsstruktur von Bad Dürrenberg gliedert sich neben der Kernstadt in 17 dezentrale Ortsteile5 mit einem dörflich geprägten Charakter, wobei diese Ortsteile überwiegend östlich und südlich der Kernstadt liegen. Der Siedlungsschwerpunkt befindet sich in der Kernstadt, da hier knapp 80 % der gesamtstädtischen Bevölkerung leben. Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau wird durch die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung bestimmt. Die Kennziffer gibt – unabhängig von der Größe der Stadt bzw. Region – das verfügbare Pro-Kopf- Einkommen im Verhältnis zum Gesamteinkommen der Bundesrepublik an, das nach Abzug von einzelhandelsfremden Aufwendungen (z.B. Miete, Vorsorgeleistungen, Versicherungen, Dienstleistungen, Reisen) potenziell für die Ausgaben im Einzelhandel (inkl. Versand-/ Onlinehandel) am Wohnort verfügbar ist. Abbildung 1: Ausgewählte einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern Bundesdurchschnitt Markranstädt 95,6 Leuna 93,1 Lützen 92,9 Saalekreis 91,3 Leipzig 90,8 Weißenfels 88,8 Sachsen-Anhalt 88,3 Halle (Saale) 87,0 Bad Dürrenberg 86,9 Merseburg 86,6 Braunsbedra 85,2 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 Quelle: MB-Research Nürnberg, Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern 2018 4 Im Januar 2010 wurden Nempitz und Tollwitz nach Bad Dürrenberg eingemeindet. Zur besseren Vergleichbarkeit der Bevölkerungsentwicklung wurden die Einwohner dieser Gemeinden zum Bevölkerungsbestand von Bad Dürrenberg des Jahres 2008 addiert. 5 Dies sind die Ortsteile Balditz, Ellerbach, Goddula-Vesta, Kauern, Keuschberg, Kirchfährendorf, Lennewitz, Nempitz, Oebles- Schlechtewitz, Oetzsch, Ostrau, Porbitz-Poppitz, Ragwitz, Teuditz, Tollwitz, Treben und Zöllschen. 5
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Der einzelhandelsrelevante Kaufkraftindex von Bad Dürrenberg (86,9) liegt unterhalb des Durchschnittswerts des Landkreises Saalekreis (91,3) und des Landes Sachsen-Anhalt (88,3). Im nationalen Vergleich weist Bad Dürrenberg – wie der Großteil der ostdeutschen Kommunen – eine geringere Kaufkraft auf, die unter dem bundesdeutschen Durchschnitt (100,0) liegt. Folglich steht dem lokalen Einzelhandel in Bad Dürrenberg ein im Bundesvergleich geringeres Ausgabevolumen zur Verfügung. 6
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 3. Einzelhandelsanalyse Bad Dürrenberg Bad Dürrenberg nimmt im regionalen Kontext eine untergeordnete Stellung in Bezug auf den generierten Einzelhandelsumsatz (ca. 44,2 Mio. EUR) ein, was sich aus der Stadtgröße und von allem aus den umliegenden leistungsstarken Handelsstandorten wie Leipzig oder Leuna (hier Günthersdorf), aber auch Weißenfels oder Merseburg ableitet. Das Angebot ist in Bad Dürrenberg – wie auch in vergleichbaren Kleinstädten – maßgeblich auf die Grundversorgung der lokalen Bevölkerung ausgerichtet, was sich auch in der Zentralität des örtlichen Handels widerspiegelt. Die Einzelhandelszentralität stellt die Bindung der Einzelhandelsumsätze vor Ort unter Berücksichtigung der lokalen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft dar. So können Aussagen über die Fähigkeit eines Ortes getroffen werden, die Kaufkraft seiner Bewohner und der Bewohner anderer Gebiete an den lokalen Einzelhandel zu binden. Die Zentralität ist somit ein Indikator für die Einzelhandelsattraktivität eines Ortes.6 Abbildung 2: Ausgewählte Zentralitätskennziffern Kaufkraftabfluss ↔ Kaufkraftzufluss Leuna I 441,3 Merseburg 136,1 Weißenfels 129,1 Leipzig 107,3 Halle (Saale) 98,1 Bad Dürrenberg 70,8 Schkeuditz 66,5 Braunsbedra 63,7 Markranstädt 55,8 I 440 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 Quelle: MB-Research Nürnberg, Zentralitätskennziffern 20187 Die Zentralitätskennziffer von Bad Dürrenberg liegt bei ca. 71 % und weist somit auf einen Kaufkraftabfluss hin. Dies ist aus Sicht des örtlichen Handels negativ einzustufen, da per Saldo Kaufkraft aus Bad Dürrenberg abfließt und somit die lokale Kaufkraft und auch die Nachfrage aus dem Verflechtungsbereich der Stadt nicht vollständig vor Ort gebunden werden können. Für die folgende Analyse wurden alle Einzelhandelsbetriebe in Bad Dürrenberg im März 2019 im Rahmen einer Vor-Ort-Erhebung durch die BBE Handelsberatung aufgenommen und gemäß ihrem Umsatzschwerpunkt der jeweiligen Einzelhandelsbranche zugeordnet. Das flächenseitige Einzelhandelsangebot8 beläuft sich aktuell auf rd. 10.900 m², was einer Verkaufsflächendichte9 von ca. 0,9 m² je Einwohner entspricht. Diese einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung befindet sich – unabhängig von einer branchenspezifischen Betrachtung10 – unterhalb des bundesdeutschen Ausstattungswerts von rd. 1,5 m² Verkaufsfläche pro Einwohner. 6 Die Zentralität errechnet sich aus dem Verhältnis des örtlichen Einzelhandelsumsatzes zum einzelhandelsrelevanten Kaufkraftindex. Eine Zentralität von über 100 drückt aus, dass eine Stadt mehr Einzelhandelsumsatz bindet, als aus ihrem Einwohnerpotenzial zu erwarten ist. Bei einer Kennziffer von unter 100 besteht per Saldo ein Umsatzabfluss. 7 Die ausgewählten Zentralitätskennziffern dienen als Orientierungswerte und sind nicht miteinander vergleichbar, da die Städte über unterschiedliche Einwohnerzahlen, Ortsgrößen, Bevölkerungs- und Siedlungsstrukturen, Einzelhandelsstrukturen etc. verfügen. 8 Die Einzelhandelserhebung wurde für den stationären Einzelhandel im engeren Sinn, d.h. ohne Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraft- und Brennstoffen, Versandhandel und ambulantem Handel durchgeführt. Bei Dienstleistungsbetrieben (Reisebüro, Videothek, Reinigung, Fotostudio etc.), Handwerksbetrieben (Schlüsseldienst, Schneiderei, Friseur etc.) und Gastronomiebetrieben (Imbiss, Kiosk, Gaststätte etc.) steht die Handelsfunktion nicht im Vordergrund, so dass diese Anbieter nicht zum Einzelhandel zählen und nicht erhoben wurden. 9 Die Verkaufsflächendichte errechnet sich aus dem Verhältnis der Verkaufsfläche zu den Einwohnern eines Ortes oder einer Region. 10 Bei der Betrachtung der Verkaufsflächendichte muss beachtet werden, dass alle erhobenen Bestandsdaten der Erhebungseinheit zusammengefasst wurden. Eventuelle rechnerische Defizite in einer Branche können also durch andere Branchen wieder ausgeglichen werden. 7
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Oft weisen Grundzentren eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Verkaufsflächendichte auf, da solche Städte auch eine Versorgungsfunktion für ihren umliegenden Raum besitzen und somit höhere Flächenangebote vorhalten. Dies trifft nicht für Bad Dürrenberg zu, da die Stadt nur eine verhältnismäßig geringe Flächendichte besitzt und somit auch keine vollumfängliche Versorgungsfunktion für die Stadt selbst und ihren Verflechtungsbereich übernehmen kann (vgl. auch Einzelhandelszentralität in Abb. 2). Das verhältnismäßig geringe Handelsangebot ist auch auf das Vorhandensein des leistungsstarken Shopping Centers Nova Eventis in Leuna-Günthersdorf zurückzuführen (vgl. Einzelhandelszentralität in Abb. 2), das die handelsseitige Entwicklung in Bad Dürrenberg sowie auch in anderen Orten im regionalen Umfeld dieses Centers deutlich eingeschränkt hat. Die gesamtstädtische Verkaufsfläche ist in Bad Dürrenberg in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Der lokale Einzelhandelsbestand11 lag im Jahr 2016 bei ca. 10.800 m², im Jahr 2012 bei ca. 10.500 m². Somit ist zum aktuellen Zeitpunkt mit ca. 10.900 m² ein annähernd gleicher Flächenbestand festzustellen, was auf eine gewisse Stabilität des örtlichen Einzelhandels schließen lässt. Die Analyse der Verkaufsflächenstruktur zeigt, dass mit ca. 5.300 m² fast die Hälfte der örtlichen Verkaufsfläche von der Lebensmittelbranche eingenommen wird, die auch die größte Anzahl an Betrieben aufweist. Einerseits wird diese Branche durch großformatige Lebensmittelmärkte geprägt, anderseits ergänzen kleinere Anbieter (v.a. Bäcker/Fleischer) das Angebot. Die Lebensmittelfläche ist in den letzten Jahren zurückgegangen, da Aldi seine Filiale in der Bahnhofstraße im Herbst 2015 geschlossen hat. Es folgt mit einem deutlich geringeren Flächenanteil von rd. 14 % die Modebranche, wobei das Angebot maßgeblich durch zwei Fachmärkte (KIK, NKD) geprägt ist. Weiterhin ist in der Branche Schreib-/ Spielwaren ein großflächiger Fachmarkt (Pagro) sowie im Segment Einrichtungsbedarf ein Discount- Baumarkt (Sonderpreis Baumarkt) vorhanden, so dass beide Branchen mit einem Flächenanteil von 10 % bzw. 11 % eine strukturprägende Bedeutung besitzen. Die restlichen Sortimente nehmen jeweils einen geringeren Anteil an der gesamtörtlichen Verkaufsfläche ein, tragen jedoch zu einem breiten Sortimentsmix in Bad Dürrenberg bei. Abbildung 3: Einzelhandelsstruktur Bad Dürrenberg 2% 1% Branchen (Anzahl der Geschäfte) 11% Lebensmittel/Reformwaren (18) 2% Drogeriewaren/Gesundheit (4) 10% Blumen/Pflanzen/Zoo (6) 48% Bekleidung/Schuhe/Sport/Lederwaren (6) Bücher/Schreib-/Spielwaren (2) Unterhaltungselektronik/Elektro/PC/Foto (4) 14% Möbel/Einrichtung/Hausrat/Bau-/Gartenmarkt (5) Optik/Uhren/Schmuck (3) 4% 8% Sonstiger Einzelhandel (3) Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Erhebungen, März 2019 In Bezug auf die räumliche Verteilung des Einzelhandels ist der Großteil der Einzelhandelsfläche in der Bad Dürrenberger Kernstadt vorzufinden, da die Handelsfläche in den dezentralen Ortsteilen lediglich einen Anteil von ca. 1 % der gesamtörtlichen Verkaufsfläche einnimmt. 11 Quelle: IHK Halle-Dessau, IHK-Handelsatlas für den IHK-Bezirk Halle-Dessau 2012/2013 (Seite 320) und 2017 (Seite 274). 8
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Nachstehend erfolgt die kartographische Darstellung der prägenden Einzelhandelslagen in Bad Dürrenberg. Karte 2: Skizzierung der strukturprägenden Einzelhandelslagen in Bad Dürrenberg Saline-Passage Karte: GeoBasis-DE / BKG 2018 Bearbeitung: BBE Handelsberatung Der maßgebliche innerstädtische Angebotsschwerpunkt befindet sich in der Saline-Passage, die ein sog. Nahversorgungs- bzw. Stadtteilzentrum darstellt. Der Bereich umfasst ein gemischt genutztes Geschäftshaus mit verschiedenen Magnetbetrieben (Edeka, Rossmann, NKD, Mäc Geiz), deren Angebot durch kleinere Handelsbetriebe und zahlreiche Komplementäre (v.a. Dienstleistungen, Ärzte, Kleingastronomie) abgerundet wird. Abbildung 4: Zentraler Versorgungsbereich Saline-Passage Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Aufnahmen 9
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Die Saline-Passage verfügt aktuell über einen Angebotsbestand von 16 Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von ca. 3.800 m². Ferner befindet sich in diesem Bereich auch ein Autohaus, was jedoch eine untypische Nutzungsart darstellt. Die Saline-Passage – die bereits langjährig am Markt etabliert ist – weist gewisse konzeptionelle Schwächen auf. Diese zeigen sich bspw. bei der Anfahrbarkeit bzw. der beengten Zufahrt zu den Parkflächen, der Aufsplittung der Parkflächen auf zwei Ebenen, der beengten und unattraktiven innenliegenden Passage oder im Fehlen einer gemeinschaftlichen Mall. Demnach zeigt sich ein gewisser Modernisierungsbedarf. Weitere großformatige Handelsbetriebe und auch kleinere Anbieter befinden sich in innerstädtischen Streulagen (vgl. vorstehende Karte 2), so dass kein weiterer Angebotsschwerpunkt in Bad Dürrenberg auszumachen ist. Der Handelsbesatz wird vor allem durch großformatige Lebensmittelmärkte und vereinzelte Non-Food-Fachmärkte geprägt. In Bad Dürrenberg konnte keine sog. Einkaufsinnenstadt identifiziert werden, da am Bad Dürrenberger Marktplatz lediglich ein flächenseitig geringes Angebot von fünf Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von ca. 200 m² vorzufinden ist. Für die Ausprägung einer attraktiven und leistungsfähigen innerstädtischen Handelslage reicht dieses Angebot nicht aus. Im Verhältnis zur gesamtstädtischen Verkaufsfläche entspricht dies einem Flächenanteil von ca. 2 %, so dass diesem Bereich keine prägende Versorgungsfunktion bzw. kein städtebauliches Gewicht zuzuschreiben ist. Insbesondere sind die für ein Innenstadtzentrum typischen Angebote an modischen Waren (v.a. Textilien, Schuhe, Sport) nicht ausgeprägt, da in diesen Branchen überhaupt kein Angebot besteht. Es fehlen auch relevante Nahversorgungsangebote, da in den Branchen Lebensmittel und Drogeriewaren keine Betriebe vorhanden sind. Des Weiteren ist keine komprimierte Einzelhandelslage bzw. keine charakteristische Einkaufsinnenstadt vorhanden, da die wenigen Geschäfte lediglich an der West- und der Südseite des Marktes zu finden sind. Der östliche Bereich ist durchgängig mit einer Wohnnutzung belegt. Somit existiert auch keine Einkaufsstraße o.ä. mit einem zusammenhängenden bzw. verdichteten Geschäftsbesatz, da sich die derzeitigen Angebotsstrukturen lückenhaft darstellen. Der Großteil der Gewerbeeinheiten wird durch Dienstleistungsanbieter genutzt, deren Anzahl deutlich über dem Handelsbestand liegt. Abbildung 5: Innerörtliche Raumverhältnisse am Markt in Bad Dürrenberg (Beispiel) Markt – westliche Seite Markt – östliche Seite Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Aufnahmen Perspektivisch ist die Ausbildung eines Innenstadtzentrums in dem Bereich um den Markt nicht realistisch, da die Raumverhältnisse hier die Ansiedlung von Magnetbetrieben oder von größeren Fachgeschäften nicht zulassen. Eine Innenentwicklung ist vor allem auf Grund ■ des kleinteiligen und größtenteils geschlossenen Immobilienbesatzes, ■ der ausschließlich kleinparzellierten Ladenflächen der Erdgeschosszonen, ■ der teilweisen Belegung der Erdgeschosszonen durch Wohnungen und ■ auf Grund fehlender größerer Potenzial- bzw. Freiflächen 10
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg praktisch ausgeschlossen. Somit wird in der Ortsmitte von Bad Dürrenberg bzw. in dem Markt-Bereich auch zukünftig keine maßgebliche Einzelhandelsentwicklung für eine komplexe Versorgung stattfinden können. Des Weiteren sind keine Baulücken für eine Belegung mit einem großformatigen Handelsbetrieb vorhanden. Auch die Analyse der Leerstandsflächen zeigt keine Potenziale für eine weitere Handelsansiedlung. Grundsätzlich stehen aktuell lediglich drei Gewerbeeinheiten leer, wobei die kleinteiligen Verkaufsflächen für die Ansiedlung eines Magnetbetriebes definitiv nicht ausreichen. Im Fazit ist in Bad Dürrenberg kein Innenstadtzentrum vorhanden, das als sog. zentraler innerstädtischer Versorgungsbereich zu kategorisieren wäre. Ferner ist die prospektive Ausbildung eines solchen zentralen Bereiches bezüglich der räumlichen Gegebenheiten nicht realisierbar. 11
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 4. Zentrenkonzept Bad Dürrenberg 4.1. Ziele / Grundlagen des Zentrenkonzepts Mit dem folgenden Zentrenkonzept werden die städtebaulichen Zielvorstellungen von Bad Dürrenberg zur Einzelhandelsentwicklung dargestellt. Hierzu werden Versorgungsbereiche definiert und diesen eine Versorgungsaufgabe zugewiesen. Somit wird im gesamtstädtischen Kontext ein räumlich ausgewogenes und zugleich versorgungsstrukturell sinnvolles Einzelhandelsnetz entwickelt, das den lokalen Siedlungsstrukturen von Bad Dürrenberg Rechnung trägt. Auf der anderen Seite wird durch das Zentrenkonzept auch eine Planungs- und Investitionssicherheit, gerade im zentralen Versorgungsbereich geschaffen. Auf Basis der dargestellten Ist-Situation im lokalen Einzelhandel sowie der Stadt- und Siedlungsstruktur wird nachfolgend für Bad Dürrenberg ein Zentrenkonzept abgeleitet, d.h. es werden zentrale Versorgungsbereiche definiert. Das Zentrenkonzept verfolgt dabei nicht den Eingriff in den einzelbetrieblichen Wettbewerb, da die Entwicklung des Handels eine originär privatwirtschaftliche Aufgabe ist. Mit dem Konzept soll vor allem eine räumliche Steuerung des insbesondere großflächigen Einzelhandels hin zu einer geordneten Stadtentwicklung erfolgen. Die Rechtsinstrumente zur Einzelhandelssteuerung stellen vor allem die Baunutzungsverordnung (§ 11 Abs. 3 BauNVO) und das Baugesetzbuch (§ 34 Abs. 3 BauGB/ § 2 Abs. 2 BauGB/ § 9 Abs. 2a BauGB) dar. In erster Linie kann hiermit die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten gesteuert und damit ein Schutz von zentralen Versorgungsbereichen sichergestellt werden. Bei dem Begriff „zentraler Versorgungsbereich“ handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen eine bestimmte Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.12 Neben Handelsbetrieben sollte der zentrale Versorgungsbereich auch Dienstleistungsbetriebe und sonstige Nutzungen aufweisen, welche die Handelsfunktion ergänzen, so dass dieser Bereich einen funktionalen Mittelpunkt darstellt. Idealerweise sind zentrale Versorgungsbereiche – vor allem mit dem ÖPNV und für Fußgänger – verkehrsgünstig erreichbar. Die Funktionszuweisung eines zentralen Versorgungsbereichs setzt eine städtebaulich integrierte Lage voraus.13 Zentrale Versorgungsbereiche können sowohl einen umfassenden als auch einen hinsichtlich des Warenangebots oder des örtlichen Einzugsbereichs eingeschränkten Versorgungsbedarf abdecken.14 Innerhalb von Städten kann es demnach mehr als einen zentralen Versorgungsbereich und unterschiedliche Typen bzw. Hierarchiestufen von Versorgungsbereichen (Innenstadtzentrum/ Neben- oder Stadtteilzentrum/ Nahversorgungszentrum) geben. ■ Innenstadtzentren (A-Zentren) versorgen meist einen größeren Einzugsbereich (Stadtgebiete und darüber hinaus) und bieten regelmäßig ein umfassendes Spektrum von Waren für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich an. Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot i.d.R. durch die öffentliche Verwaltung, finanz- und konsumorientierte Dienstleister, medizinische Einrichtungen, freie Berufe, Gastronomie, Entertainment- und Kulturanbieter (abhängig von der Stadtgröße). ■ Neben- oder Stadtteilzentren (B-Zentren) haben i.d.R. einen mittleren Einzugsbereich (Stadtteile, Stadtbezirke größerer Städte), in denen ein breiteres Spektrum von Waren des kurz- und mittelfristigen (ggf. des langfristigen) Bedarfs sowie diverse Dienstleistungs- und Gastronomieangebote vorhanden sind. Nebenzentren können auch eine Teilfunktion des eigentlichen Innenstadtzentrums übernehmen, jedoch bleiben der Umfang des Angebots (Verkaufsfläche) und die Diversifizierung (Sortimentsbreite und -tiefe) deutlich hinter dem Angebot eines Innenstadtzentrums zurück. ■ Grund- bzw. Nahversorgungszentren (C-Zentren) offerieren vorwiegend Waren des kurzfristigen Bedarfs und auch Teilbereiche des mittelfristigen Bedarfs. Der Einzelhandel wird durch 12 vgl. Urteil BVerwG [4 C 7.07] vom 11.10.2007. 13 vgl. Urteil BVerwG [4 C 2.08] vom 17.12.2009. 14 vgl. Urteil OVG Nordrhein-Westfalen [7 A 964/05] vom 11.12.2006. 12
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Dienstleistungen und ggf. Gastronomieangebote ergänzt, so dass eine gewisse Funktionsbündelung besteht. Diese Versorgungsbereiche besitzen im Vergleich zu Nebenzentren einen kleineren Einzugsbereich, der i.d.R. Stadtquartiere oder Wohnortlagen umfasst. Meist sind diese Versorgungszentren durch einen „Frequenzbringer“ gekennzeichnet, um welchen sich diverse andere Einzelhandelsanbieter mit einem ergänzenden, ggf. auch konkurrierenden Angebot gruppieren. Diese Versorgungsbereiche müssen ein umfassendes Nahversorgungsangebot vorhalten, wobei ein Supermarkt oder Discounter i.d.R. als Magnetbetrieb unverzichtbar ist. Entscheidend ist weiter, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale15 Funktion, d.h. eine Mittelpunktfunktion hat. Ferner muss ein Nahversorgungszentrum auch einen gewissen, über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben.16 Das weitere Umfeld eines Nahversorgungszentrums sollte dadurch geprägt sein, dass dieser zentrale Versorgungsbereich für einen gewissen räumlichen Bereich das einzige Nahversorgungszentrum darstellt. In der Regel ist eine vollumfängliche und flächendeckende Versorgung durch die Einzelhandelsangebote nur in zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich, da in Innenstädten oder auch in Wohngebieten oft größere Handelsbetriebe auf Grund der kompakten und kleingliedrigen Bebauungsstrukturen oder durch räumliche Begrenzungen nicht etabliert werden können bzw. auch in verdichteten Wohnquartieren eine Nahversorgung notwendig ist. Dies betrifft auch großformatige Einzelhandelsanbieter – vor allem mit sog. nicht- zentrenrelevanten Sortimenten – die in integrierten Lagen oft nicht untergebracht werden können. Der vorgenannte Fakt trifft auch in Bad Dürrenberg zu, so dass der Einzelhandel neben zentralen Versorgungsbereichen durch weitere Versorgungslagen komplettiert wird. Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in Bad Dürrenberg wird dabei ergänzend zu dem Angebot in zentralen Versorgungsbereichen durch sog. Nahversorgungsstandorte dargestellt. Diese Nahversorgungsstandorte – die sich in städtebaulich integrierten Lagen befinden – decken insbesondere vorhandene räumliche Lücken ab, so dass erst unter Einschluss dieser Standorte eine weitgehend flächendeckende wohnungsnahe Grundversorgungsstruktur im Kernstadtbereich in Bad Dürrenberg sichergestellt werden kann. Diese Standorte sind i.d.R. durch einen Anbieter des Lebensmitteleinzelhandels (bspw. Discounter, Supermarkt) und teilweise weitere kleinteilige Lebensmittelanbieter (u.a. Bäcker, Fleischer, Getränkemarkt) geprägt und stellen vor allem für ihr näheres räumliches Umfeld die Grundversorgung dar. Diese Angebotsstandorte dienen insbesondere der Nahversorgung der im fußläufigen Bereich lebenden Bevölkerung bzw. der sog. Grundversorgung.17 Die Ausstattung dieser Nahversorgungsstandorte kann in Bezug auf die Größe bzw. Komplexität schwanken, ist jedoch auf den sog. kurzfristigen Bedarfsbereich bzw. auf nahversorgungsrelevante Sortimente fokussiert. Die Standorteigenschaften eines Nahversorgungsstandortes werden wie folgt definiert: ■ räumliche und funktionale Zuordnung zu einem Siedlungsschwerpunkt (bspw. Stadtteil, Wohnquartier), ■ wohnsiedlungsintegrierte Lage,18 ■ zentrale und für die Wohnbevölkerung fußläufig gut erreichbare Lage, möglichst barrierefreier Zugang, ■ hohe Mantelbevölkerung im unmittelbaren Umfeld (in Abhängigkeit der lokalen Siedlungsstrukturen), ■ ÖPNV-Anbindung (optional). 15 Das Adjektiv "zentral" ist nicht rein geografisch in dem Sinne zu verstehen, dass es sich um einen räumlich im Zentrum der jeweiligen Gemeinde gelegenen Bereich handeln muss, es hat vielmehr eine funktionale Bedeutung. vgl. Urteil OVG Nordrhein-Westfalen [7 A 964/05] vom 11.12.2006. 16 vgl. Urteile BVerwG [4 C 1.08] und [4 C 2.08] vom 17.12.2009. 17 Unter Grundversorgung wird die verbrauchernahe Deckung des überwiegend kurzfristigen Bedarfs an Nahrungs- und Genussmitteln, Drogerieerzeugnissen u.ä. verstanden. 18 Nahversorgungsstandorte können auch in Randlagen zu Wohnsiedlungsgebieten verortet sein, sofern fußläufige Beziehungen zu den Wohnbereichen vorhanden sind und fußläufige Austauschbeziehungen bestehen. 13
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Die Nahversorgungsstandorte haben jedoch weder funktional noch städtebaulich einen Zentrencharakter, da diese Standorte i.d.R. durch eine eingeschränkte Angebotsstruktur bzw. geringe Nutzungsdurchmischung geprägt sind, keine sog. Mittelpunktsfunktion besitzen und die Komplementärnutzungen (u.a. Dienstleistungen, Gastronomie) nur unzureichend ausgebildet sind. Diese Standorte stellen keinen zentralen Versorgungsbereich im Sinne des BauGB bzw. der BauNVO dar, wenngleich sie einen wichtigen Beitrag zur verbrauchernahen Versorgung leisten. Eine Schutzmöglichkeit dieser sog. Nahversorger durch eine Ausweisung als zentraler Versorgungsbereich ist auch aus Gründen eines individuellen Konkurrenzschutzes einzelner Anbieter unzulässig. Das vorstehende Angebot in zentralen Versorgungsbereichen und an Nahversorgungsstandorten wird durch Ergänzungsstandorte bzw. Sonderlagen komplettiert, die i.d.R. durch eine Ansiedlung von Fachmärkten oder anderen großformatigen Anbietern gekennzeichnet sind. Die zum Teil auf wenige Branchen des großflächigen Einzelhandels spezialisierten Geschäftslagen sind oft an verkehrsgünstig gelegenen Standorten mit einer großzügig dimensionierten Parkplatzanlage angesiedelt. Diese Lagen sind als nicht-schützenswert im Sinne der Stadtentwicklung einzustufen, da sie meist wegen ihrer dezentralen Lage sowie der fachspezifischen Ausrichtung nur ein eingeschränktes Warensortiment führen und nicht durch andere Nutzungen ergänzt werden, wenngleich diese Agglomerationen über einen weiten Einzugsbereich verfügen und z.T. eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen.19 Oft stehen diese Lagen auch in Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen. Weiterhin bestehen außerhalb der vorstehend beschriebenen Einzelhandelsstandorte i.d.R. verschiedene Streulagen, die größtenteils durch kleinteilige und historisch gewachsene Einzelhandelsanbieter – meist Fachgeschäfte – geprägt sind. Diese Geschäfte verfügen normalerweise über einen geringen Einzugsbereich, der vorwiegend auf ihr fußläufiges Umfeld beschränkt ist. 19 vgl. Urteil BVerwG [4 C 2.08] vom 17.12.2009. 14
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 4.2. Zentrenkonzept Bad Dürrenberg Auf Basis der erfolgten Einzelhandelsanalyse (vgl. Pkt. 3) und der Grundlagen zur Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen (vgl. Pkt. 4.1) wird nachstehend für Bad Dürrenberg ein Zentrenmodell abgeleitet. Hierbei ist auf die lokale atypische Situation zu verweisen, da in Bad Dürrenberg keine „klassische“ Einkaufsinnenstadt besteht und auch perspektivisch nicht entwickelt werden kann. Aus diesem Grund wird auf die Ausweisung eines entsprechenden Innenstadtzentrums (A-Zentrum) verzichtet. Der Einzelhandelsschwerpunkt liegt derzeit in dem Einkaufszentrum Saline-Passage. Dieser Bereich entspricht den Kriterien eines zentralen Versorgungsbereiches. Da die Saline-Passage jedoch auf Grund ihres limitierten Flächenpotenzials nicht die gesamte Stadt Bad Dürrenberg versorgen kann, ist die Entwicklung eines weiteren zentralen Versorgungsbereiches geplant. Dieser soll auf einer Potenzialfläche an der Breiten Straße entstehen. Beide Bereiche sollen – in Zusammenarbeit – eine umfängliche und attraktive Einzelhandelsversorgung für Bad Dürrenberg sicherstellen und sich funktional ergänzen. Trotz der überwiegenden Ausrichtung beider Bereiche auf die Nahversorgung sollen auch zentrenrelevante Sortimente in diesen Bereichen angesiedelt werden. In Bezug auf die Ausstattung geht die Funktionsfähigkeit dieser beiden Zentren (wie auch derzeit schon in der Saline-Passage) über die reine Nahversorgung hinaus. Das künftige Zentrenleitbild für die Einzelhandelsentwicklung von Bad Dürrenberg beinhaltet nachfolgende funktionale Gliederung, die auf Basis der sortiments- und lagespezifischen Einzelhandelsanalyse und der Standortrahmenbedingungen erstellt wurde. Abbildung 6: Modell der Zentrenstruktur von Bad Dürrenberg schützenswerte zentrale Versorgungsbereiche im Sinne von Bipolarer zentraler § 11 Abs. 3 (BauNVO) Versorgungsbereich § 2 Abs. 2 (BauGB) Saline-Passage / Breite Straße § 9 Abs. 2a (BauGB) § 34 Abs. 3 (BauGB) Nahversorgungsstandorte Sonderlagen Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Darstellung Der bipolare zentrale Versorgungsbereich soll zukünftig den Hauptangebotsschwerpunkt für den Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten und mit zentrenrelevanten Sortimenten (s. Bad Dürrenberger Sortimentsliste in Anlage 1) darstellen. Damit soll einer Streuung des Angebots über das gesamte Bad Dürrenberger Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt zu sehen, dass der Bereich Saline-Passage bereits heute den größten zusammenhängenden Einzelhandelsstandort bildet. Der Bereich Breite Straße soll dagegen neu entwickelt werden und besitzt ein attraktives Flächenpotenzial. Mit der eindeutigen Fokussierung des Einzelhandels auf diese Bereiche soll eine Stärkung der Einzelhandelskompetenz von Bad Dürrenberg erreicht werden, wobei die Flächendichte von ca. 0,9 m² Verkaufsfläche je Einwohner maßvoll angehoben werden soll. Der bipolare zentrale Versorgungsbereich soll dabei dauerhaft als dominierender Einkaufsort für zentrenrelevante Sortimente positioniert werden. Das Angebot in dem bipolaren zentralen Versorgungsbereich wird durch die vorstehend beschriebenen Nahversorgungsstandorte ergänzt, deren Einzelhandelsbesatz i.d.R. monofunktional auf Lebensmittel fokussiert sein soll. Die Nahversorgungsstandorte sind durch die Existenz eines strukturprägenden Lebensmittelanbieters gekennzeichnet, dessen Angebot ggf. durch Nahrungsmittelhandwerker, Getränkemärkte oder ähnliche Anbieter ergänzt werden kann. Die Nahversorgungsstandorte befinden sich in für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage und verfügen über eine – für die jeweiligen lokalen Gegebenheiten – hohe Mantelbevölkerung im direkten fußläufigen Umfeld. 15
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Andere Einzelhandelsanbieter außerhalb der nahversorgungsrelevanten Sortimente sollten an diesen Standorten nicht angesiedelt werden, um die funktionsteilige Angebotsstruktur zwischen dem bipolaren zentralen Versorgungsbereich und diesen Standorten nicht zu unterlaufen. Aktuell konnten bezüglich der vorgenommenen Einstufung dieser Standortkategorie vier sog. Nahversorgungsstandorte zugeordnet werden. Hierbei handelt es sich um die Standorte Seumestraße (Netto), Breite Straße (Lidl / Norma) und Richard-Wagner-Straße (Netto). Grundsätzlich erfüllen die Nahversorgungsstandorte nicht die beschriebenen Kriterien an einen zentralen Versorgungsbereich, stellen jedoch hinsichtlich ihrer städtebaulich integrierten Lage einen wesentlichen Beitrag zur verbrauchernahen Grundversorgung der Bevölkerung, insbesondere mit dem Sortiment Lebensmittel dar. Diese Standorte besitzen auch einen Schutzstatus, der im § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO formuliert wird. Neben den dargestellten Versorgungsbereichen existieren weitere Einzelhandelslagen, die als Sonderlagen bzw. Ergänzungsstandorte einzustufen sind. Diese Standorte besitzen insbesondere hinsichtlich der Ausprägung und der Lagequalität nicht die Merkmale von zentralen Versorgungsbereichen. Die Sonderstandorte sind durch größere Einzelhandelsbetriebe – z.T. auch oberhalb der Großflächigkeit – geprägt, die auch ein gesamt- bzw. überörtliches Einzugsgebiet besitzen können und somit größere Marktgebiete erschließen. Die Betriebe in diesen Lagen sollten eine Ergänzungsfunktion zu den bereits beschriebenen Einzelhandelslagen darstellen und nicht in einer direkten Konkurrenzsituation zu dem zentralen Versorgungsbereich oder zu Nahversorgungsstandorten stehen. Derzeit wurden in Bad Dürrenberg zwei Sonderlagen an der Bahnhofstraße (Sonderpreis Baumarkt) und an der Ostrauer Straße (Pagro) identifiziert. Nachstehende Karte stellt das Standortkonzept für den Bad Dürrenberger Einzelhandel überblicksartig dar. Karte 3: Skizzierung der strukturprägenden Einzelhandelslagen in Bad Dürrenberg Zentren-/ Standortkonzept Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungsstandorte Sonderlagen Karte: GeoBasis-DE / BKG 2018 Bearbeitung: BBE Handelsberatung 16
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Die nachstehend vorgenommene Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Saline-Passage erfolgt unter Berücksichtigung städtebaulicher und funktionaler Kriterien und auf Basis des tatsächlich vorhandenen Einzelhandels- und Gewerbebesatzes, wobei die räumliche Ausdehnung dieses Versorgungsbereiches dem Umgriff der Saline-Passage entspricht. Karte 4: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Saline-Passage zentraler Versorgungs- bereich Saline-Passage Einzelhandelsbetrieb: < 400 m² VK > 400 m² VK Karte: GeoBasis-DE / BKG 2018 Bearbeitung: BBE Handelsberatung Der zweite – noch zu entwickelnde Versorgungsbereich – entspricht der Potenzialfläche östlich der Breiten Straße. Nördlich dieses Bereiches wird aktuell ein Wohngebiet erschlossen; im Süden befindet sich ein kurzes bandförmiges Privatgrundstück mit zwei Wohnhäusern. Karte 5: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Breite Straße (Neuentwicklung) zentraler Versorgungs- bereich Breite Straße Karte: GeoBasis-DE / BKG 2018 Bearbeitung: BBE Handelsberatung 17
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 4.3. Sortimentsliste Bad Dürrenberg Eine Sortimentsliste stellt einen wesentlichen Bestandteil eines kommunalen Einzelhandelskonzepts dar und ist als Steuerungsinstrument des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung richterlich anerkannt. Zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Festlegung von zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten erforderlich. Nachfolgender Kriterienkatalog dient zur Unterscheidung von zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Abbildung 7: Kriterienkatalog zur Unterscheidung zentren-/ nicht-zentrenrelevanter Sortimente zentrenrelevante Sortimente geringer spezifischer Flächenanspruch, räumliche Integration dieser Betriebe ist grundsätzlich in zentrale Versorgungsbereiche möglich meist hohe Flächenproduktivität hohe Ausstrahlungskraft überwiegend leichter bzw. problemloser Abtransport, ein Kfz ist i.d.R. nicht notwendig häufige Nachfrage im Zusammenhang mit anderen Innenstadtnutzungen und meist in Abhängigkeit von anderen Frequenzbringern lösen positive Agglomerations- bzw. Verdichtungseffekte aus prägen durch ihr Vorhandensein bereits die städtebaulich-funktionale Struktur des zentralen Versorgungsbereiches ziehen viele Besucher an und sind für einen attraktiven Branchenmix notwendig nicht-zentrenrelevante Sortimente Angebot dieser Waren erfolgt auf Grund der Größe und Beschaffenheit i.d.R. an dezentralen, vorwiegend autokundenorientierten Standorten zum Warenabtransport wird überwiegend ein zusätzliches Transportmittel benötigt keine Eignung für zentrale Lagen, da hoher Flächenbedarf niedrige Flächenproduktivität erzeugen eine eigene Besucherfrequenz und werden i.d.R. gezielt angefahren, geringe Kopplungen mit anderen Aktivitäten keine prägende Funktion für zentrale Innenstadtlagen Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Darstellung Zentrenrelevante Sortimente tragen maßgeblich zur Attraktivität städtebaulich integrierter Versorgungszentren bei und können positive Agglomerations- bzw. Kopplungseffekte auslösen. Die Sortimente können dabei im Verbund eine hohe Ausstrahlungskraft induzieren, was sich positiv auf die Besucherfrequenzen auswirkt. Diese Sortimente sind ferner durch einen meist geringen Flächenanspruch geprägt und lassen sich i.d.R. in bestehende innerörtliche Bebauungsstrukturen integrieren. Zentrenrelevante Sortimente sind i.d.R. bereits in zentralen Versorgungsbereichen etabliert und prägen städtebaulich-funktional die Bestandsstruktur. Für die Stärkung der innerstädtischen Versorgung und zur Verbesserung der Gesamtattraktivität der Stadt Bad Dürrenberg gilt es, diejenigen Sortimente in den beiden innerstädtischen zentralen Versorgungsbereichen zu konzentrieren, die maßgeblich der Nutzungsvielfalt und der Attraktivität dieses Bereiches dienen. 18
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Zu der Sortimentsgruppe der zentrenrelevanten Sortimente zählen auch die sog. nahversorgungsrelevanten Sortimente, die überwiegend der kurzfristigen bzw. periodischen Grundversorgung20 dienen (v.a. Lebensmittel) und durch eine häufige Konsumentennachfrage gekennzeichnet sind. Auf diese Warengruppen treffen auch die Merkmale der zentrenrelevanten Sortimente zu. Da in innerstädtischen zentralen Versorgungsbereichen oft die flächenseitigen Voraussetzungen zur Installation von diesen z.T. großformatigen Anbietern nicht gegeben sind, sollte eine Ansiedlung auch außerhalb dieser Bereiche im Sinne einer wohnungsnahen und möglichst engmaschigen Bedarfsabdeckung möglich sein. Eine Ansiedlung außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches könnte erfolgen, wenn die jeweilige Lage der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung dient, der Standort städtebaulich integriert ist und die Größe des geplanten Vorhabens dem zu versorgenden Einzugsbereich entspricht. Ferner müssen schädliche Auswirkungen auf den Angebotsbesatz in zentralen Versorgungsbereichen weitgehend ausgeschlossen werden. Die sog. nicht-zentrenrelevanten Sortimente besitzen i.d.R. hohe Flächenansprüche, die in zentralen Versorgungsbereichen meist nicht darstellbar sind. Bei diesen Sortimenten handelt es sich um Waren, die zentrale Versorgungsbereiche nicht prägen und hier i.d.R. bezüglich ihrer Größe und Beschaffenheit nicht angeboten werden können. Somit besitzt diese Sortimentsgruppe für die Attraktivität von zentralen Versorgungsbereichen eine untergeordnete Bedeutung. Ferner ist zum Abtransport dieser meist großvolumigen Waren ein Kfz erforderlich. Grundsätzlich sollte eine Ansiedlung dieser Sortimentsgruppe an einem städtebaulich integrierten Standort, idealerweise in innerstädtischer Randlage erfolgen. Hierbei ist die Nachnutzung von bestehenden Gewerbestandorten bzw. die Erweiterung von bestehenden Einzelhandelsstandorten zu präferieren (Prinzip „Nachnutzung vor Neuinanspruchnahme von Flächen“). Bei der Definition ist grundsätzlich auf eine ortstypische Sortimentsliste abzustellen, die sich auf die ortsspezifischen Verhältnisse und auch auf mögliche Entwicklungsperspektiven bezieht und somit auf die konkreten lokalen städtebaulichen Erfordernisse abgestimmt ist.21 Ein genereller Rückgriff auf allgemeingültige Auflistungen von Sortimenten – wie dies z.T. in Landes- oder Regionalentwicklungsplänen der Fall ist – reicht im Rahmen einer bauleitplanerischen Steuerung nicht aus und wurde in der Rechtsprechung bereits als fehlerhaft beurteilt. Die nachfolgende Herleitung der Sortimentsliste erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Einzelhandelsbestandes in Bad Dürrenberg. Dabei sind insbesondere die gesamtstädtische Einzelhandelsstruktur und der aktuelle sortimentsspezifische Bestand von Anbietern in dem zentralen Versorgungsbereich wichtig. Ferner wird bei der Einstufung der Zentrenrelevanz auch beachtet, dass einzelne Sortimente möglicherweise untereinander wichtige Kopplungen und Synergien auslösen und so – auch bei einem derzeitigen Nichtvorhandensein im zentralen Versorgungsbereich – perspektivisch hier angesiedelt werden sollten. Eine ortsspezifische Sortimentsliste kann daher Sortimente – auch wenn diese in einem zentralen Versorgungsbereich noch nicht vorhanden sind – als zentrenrelevant ausweisen. Es ist möglich, diese Sortimente in anderen Ortsgebieten mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem zentralen Versorgungsbereich zuzuführen.22 20 Unter Grundversorgung wird die verbrauchernahe Deckung des überwiegend kurzfristigen Bedarfs an Nahrungs- und Genussmitteln, Drogerieerzeugnissen u.ä. verstanden. 21 vgl. Urteile OVG Nordrhein-Westfalen [7A D 92/.NE] vom 03.06.2002, VGH Baden-Württemberg [8 S 1848/04] vom 02.05.2005. 22 vgl. Urteile BVerwG [4 BN 33.04] vom 10.11.2004, VGH Baden-Württemberg [3 S 1259/056] vom 30.01.2006. 19
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg Sortimentsliste Bad Dürrenberg zentrenrelevante Sortimente nicht-zentrenrelevante Sortimente - Autozubehör, -teile, -reifen, Kraftradteile, davon nahversorgungsrelevante Sortimente -zubehör - Arzneimittel, Pharmazeutika, Apothekenwaren - Baumarktartikel (u.a. Bauelemente, Baustoffe, - Blumen, Zimmerpflanzen Eisenwaren, Fenster, Türen, Badeeinrichtung, - Drogeriewaren, Parfüms, Kosmetika, Installationsmaterial, Sanitärerzeugnisse, Holz- Wasch-/ Putzmittel und Holzmaterialen, Kamine, Öfen) - Heimtiernahrung/ Futtermittel für Haustiere - Büromaschinen, Büroeinrichtung, - Nahrungs-/ Genussmittel, Getränke, Organisationsmittel Tabakwaren, Reformwaren, Naturkost - Teppiche, Bodenbeläge, Farben, Lacke, - Zeitungen, Zeitschriften Tapeten - Antiquitäten, Kunstgegenstände - Gartenartikel, Gartenbedarf, Gartenmöbel, - Augenoptik, Brillen und -zubehör, optische Gartenmaschinen, Freilandpflanzen, Erzeugnisse Campingmöbel - Bücher - Leuchten, Lampen - Computer, Computertechnik, Computerzubehör - Möbel, Küchen, Büromöbel, Matratzen - Elektrogeräte („Weiße Ware"), Elektrozubehör - Fahrräder, Fahrradersatzteile und –zubehör - Foto, Fotozubehör - Geschenkartikel, Kunstgegenstände, Bilder, Briefmarken, Münzen - Haushaltswaren, Hausrat, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel - Heimtextilien, Stoffe, Kurzwaren, Handarbeitsbedarf, Bettwaren, Gardinen - Lederwaren, Reisegepäck, Kürschnerware, Galanteriewaren - Musikinstrumente, Musikalien, Tonträger - Oberbekleidung aller Art (Damen, Herren Kinder), Wäsche, Strümpfe, sonstige Bekleidung - Papier- /Schreibwaren, Bürobedarf, Schulbedarf, Bastelbedarf - Sanitätswaren, orthopädische und medizinische Produkte, Hörgeräte - Schuhe - Spielwaren, Bastelartikel - Sportartikel, -schuhe, -bekleidung, Campingartikel, Jagd-/ Angelbedarf, Waffen - Uhren, Schmuck - Unterhaltungselektronik ("Braune Ware"), Ton- und Bildträger, Telekommunikationsgeräte - Zooartikel, lebende Tiere, Tierpflegemittel, Zubehör 20
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 4.4. Grundsätze der Einzelhandelsentwicklung in Bad Dürrenberg Abschließend werden auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsanalyse und der formulierten Ziele des Zentrenkonzepts Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung in Bad Dürrenberg definiert. Hiermit wird eine städtebaulich bestmögliche Einzelhandelsentwicklung für die Zukunft sichergestellt. Folgende Grundsätze sind bei der Ansiedlung von Handelsbetrieben einzuhalten: 1. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten in die zentralen Versorgungsbereiche Saline-Passage und Breite Straße 2. Einzelhandelsbetriebe mit dem Kernsortiment Lebensmittel primär in die beiden zentralen Versorgungsbereiche sowie nachgeordnet zur Gewährleistung der Grundversorgung ausschließlich an städtebaulich integrierte Standorte (Nahversorgungsstandorte) 3. Großflächiger Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in bestehenden Sonderlagen Die Ansiedlungsgrundsätze sind auf eine funktions- bzw. arbeitsteilige Einzelhandelsstruktur zwischen dem bipolaren zentralen Versorgungsbereich, den Nahversorgungsstandorten und den Sonderlagen in Bad Dürrenberg abgestimmt. 21
Zentrenkonzept für die Stadt Bad Dürrenberg 5. Schlussbemerkung Bad Dürrenberg besitzt hinsichtlich seines Einzelhandelsbestandes und der räumlichen Verteilung eine atypische städtebauliche Situation, da die Stadt über keine traditionelle Einkaufsinnenstadt verfügt. Die Ausbildung eines entsprechenden Bereiches ist bezüglich der räumlichen Situation auch zukünftig nicht möglich. Ferner besitzt die Stadt ein verhältnismäßig geringes Einzelhandelsangebot, was sich in der niedrigen Flächenausstattung von 0,9 m² Verkaufsfläche je Einwohner (Bundesdurchschnitt ca. 1,5 m²/Ew.) widerspiegelt. Aus diesem Grund wird ein maßvoller Aufwuchs des Einzelhandels angestrebt. Dies soll durch den Aufbau einer bipolaren Angebotsstruktur erfolgen, da neben der Salinen-Passage noch ein weiterer Handelsstandort an der Breiten Straße entwickelt werden soll. Beide Bereiche sollen als zentrale Versorgungsbereiche ausgebildet werden. Neben der weiteren Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche ist auch die Sicherung der Grundversorgung mit Lebensmitteln insbesondere an wohnsiedlungsintegrierten Standorten von wesentlicher Bedeutung, wobei derzeit bereits ein Netz an weiteren Lebensmittelmärkten in wohnsiedlungsintegrierten Lagen besteht. Die Zentren- und Standortgliederung für Bad Dürrenberg stellt zusammenfassend folgende Abbildung dar, welche die funktionale Arbeitsteilung der einzelnen Handelsstandorte in Bad Dürrenberg verdeutlicht. Abbildung 8: Prospektive funktionale Standortgliederung des Einzelhandels in Bad Dürrenberg Zentrale Versorgungsbereiche Saline-Passage + Breite Straße gesamtstädtische Angebotsschwerpunkte, vor allem für zentrenrelevante Sortimente Nahversorgungstandorte Sonderlagen wohngebietsbezogene Versorgungsfunktion ergänzende Versorgungsfunktion mit zentren- mit Lebensmitteln und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten Quelle: BBE Handelsberatung, eigene Darstellung Für das Erreichen der formulierten Ziele zur Einzelhandelsentwicklung wurde die vorliegende Einzelhandelskonzeption entwickelt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in der Stadt Bad Dürrenberg gedacht und wird durch den Beschluss des Bad Dürrenberg Stadtrats für die Verwaltung bindend. 22
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