Auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem RAV.

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Auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem RAV.
Auf gute
                      Zusammenarbeit
                       mit Ihrem RAV.

                                 • Tipps für die Stellensuche
                                  • Ansprüche und Rechte
                                  • Zwischenverdienste
                                  • Versicherungen
                                  • Fragen und Notizen
                                 • Bewerbungstipps und Hinweise
                                • etc.

 Eine Dienstleistung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit
des Kantons Solothurn.
Auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem RAV.
Auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem RAV.
INHALTSVERZEICHNIS

Zeit ist Geld: Nutzen Sie die Kündigungsfrist                                     4

Tipps für die Stellensuche                                                        5

Ihre Ansprüche und Rechte als Stellensuchende/r                                6-7

Ihre Pflichten und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften          8 - 11

Zumutbare Arbeit und Zwischenverdienst                                       12 - 13

Versicherungen
• Unfall und Krankheit                                                            14
• Mutterschaftsentschädigung                                                      14
• Die Krankentaggeldversicherung                                             14 - 15

Arbeitsmarktliche Massnahmen
• Erstmassnahmen                                                                  16
• Individuelle Kursgesuche                                                   16 - 17
• Einarbeitungszuschüsse (EAZ)                                                    17
• Ausbildungszuschüsse (AZ)                                                       18
• Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge (PeWo)                       18 - 19
• Förderung Selbstständiger Erwerbstätigkeit (FSE)                                19

So bewerbe ich mich                                                          20 - 22
         FRAGEN

                  Stellensuche: Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
                  Geld/Finanzen: Arbeitslosenkassen (ALK)

«Jede Krise hat nicht nur ihre Gefahren, sondern auch ihre Möglichkeiten.»
Martin Luther King
Auf gute Zusammenarbeit mit Ihrem RAV.
ZEIT IST GELD: NUTZEN SIE DIE
           KÜNDIGUNGSFRIST!
                                  Der Verlust der Arbeitsstelle, aus welchen Gründen auch immer, ist ein markan-
                                  tes Ereignis im Berufsleben jedes Menschen. Viele nutzen diese Situation zu
                                  einer persönlichen Standortbestimmung und entscheiden dann, ob sie eine
                                  ähnliche Stelle suchen oder sich beruflich neu ausrichten möchten. Sollten Sie
                                  nicht sicher sein, ob die Kündigung Ihrer Stelle rechtmässig, d.h. gesetzeskon-
                                  form erfolgte, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Arbeitslosenkasse und klä-
                                  ren Sie diesen Punkt ab.

    Suchen Sie schon während      So oder so gilt: Beginnen Sie noch während der Kündigungsfrist mit der Stellen-
der Kündigungsfrist nach einer    suche. Bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand und erstellen
                 neuen Stelle!    Sie ein aussagekräftiges Dossier, das Sie verschicken oder abgeben können.
                                  Organisieren Sie sich gut und bewahren Sie Bewerbungsschreiben, Stellenan-
                                  gebote, Absagebriefe usw. so auf, dass Sie alles jederzeit griffbereit haben und
                                  Ihrem RAV-Personalberater/Ihrer Personalberaterin vorlegen können. Denken
                                  Sie daran: Wenn Sie während der Kündigungsfrist keine neue Stelle gesucht
                                  haben, erhalten Sie während einer gewissen Zeit keine Arbeitslosenentschä-
                                  digung.

 Melden Sie sich frühzeitig an!   Melden Sie sich frühzeitig persönlich beim Gemeinde-Arbeitsamt Ihrer Wohn-
                                  gemeinde – spätestens am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosen-
                                  versicherung beanspruchen. Ab Ihrer Anmeldung müssen Sie bereit und in der
                                  Lage sein, an Beratungen des RAV teilzunehmen. Zur Anmeldung nehmen Sie
                                  folgende Unterlagen mit:
                                  • AHV-Ausweis / SV-Ausweis
                                  • Amtlicher Personenausweis (ID, Pass, Führerschein usw.)
                                  • Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der
                                    Wohngemeinde
                                  • Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis
                                    (ausländische Staatsangehörige)

          Informieren Sie sich!   In der Mappe «Beilage II» finden Sie weitere wichtige Informationen. Unter
                                  anderem die Broschüre «Arbeitslosigkeit – Ein Leitfaden für Versicherte». Bitte
                                  lesen Sie alles gut durch. In Streitfällen gehen die Gerichte davon aus, dass Sie
                                  vom Inhalt Kenntnis haben, auch wenn Sie nicht persönlich darauf hingewiesen
                                  worden sind.

        «Alles beginnt da, wo du stehst.»
      Ulrich Schaffer

                                                                                                                 4
TIPPS FÜR DIE STELLENSUCHE

• Gute Organisation – von Anfang an!
• Tipps und Hilfsmittel auf www.treffpunkt-arbeit.ch
• Bei der Stellensuche mehrgleisig fahren

Sich intensiv bewerben ist ein Vollzeit-Job. Organisieren Sie sich von Anfang    Erstellen Sie Listen und arbeiten Sie
an richtig: Notieren Sie sich Ihre Möglichkeiten, die Pendenzen; erstellen Sie   systematisch!
Checklisten, eine Übersicht der versandten und offenen Bewerbungen usw. Fas-
sen Sie nach, wenn Sie nach angemessener Zeit keine Reaktion auf eine offene
Bewerbung erhalten.

Im Internet finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch/downloads/broschueren/     Musterdokumente für Bewerbungen
arbeitslose/ wertvolle Bewerbungstipps und vorgefertigte Formulare und Doku-     gibt es gratis im Internet
mente zum Herunterladen (Muster für Bewerbungen, Begleitbriefe, Lebensläufe
usw.). Nutzen Sie diese kostenlosen Hilfsmittel! Sie finden dort auch ein Ver-
zeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbe-
triebe und viele weitere nützliche Adressen.

Fahren Sie bei der Stellensuche mehrgleisig und berücksichtigen Sie              Wo findet man offene Stellen?
• Stelleninserate in Tageszeitungen und Fachzeitschriften
• Stellenportale im Internet
• Ihr persönliches Beziehungsnetz
• private Stellenvermittlungsbüros

Auch spontane Bewerbungen sind mitunter erfolgreich. Aber nur, wenn Sie sich
bei Firmen bewerben, bei denen es für Sie geeignete Stellen gibt. Machen Sie
keine «Alibi»-Bewerbungen fürs RAV.

Besprechen Sie Ihre Anliegen punkto Stellensuche und Bewerbung mit Ihrem
Personalberater/Ihrer Personalberaterin!

                                                                                                                         5
IHRE ANSPRÜCHE UND RECHTE
                ALS STELLENSUCHENDE/R
                                      •   Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
                                      •   Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung
                                      •   Kontrollfreie Bezugstage und bezahlte Ferien
                                      •   Unterstützung bei der Stellensuche

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosen-    Als versicherte/r Stellensuchende/r haben Sie Anspruch auf Arbeitslosenent-
                  entschädigung?      schädigung, wenn Sie
                                      • ganz oder teilweise arbeitslos sind und
                                      • einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben und
                                      • in der Schweiz wohnen und
                                      • die obligatorische Schulzeit absolviert und das Rentenalter noch nicht erreicht
                                        haben und
                                      • die Beitragszeit erfüllt haben oder von deren Erfüllung befreit sind und
                                      • vermittlungsfähig sind und
                                      • die Kontrollvorschriften erfüllen

                                      Beantragen Sie die Arbeitslosenentschädigung beim Gemeinde-Arbeitsamt
                                      Ihrer Wohngemeinde.

     Wie hoch ist die Arbeitslosen-   Sie haben Anspruch auf 5 Taggelder pro Woche (Montag bis Freitag). Ihre Arbeits-
                   entschädigung?     losenentschädigung entspricht 80 % des versicherten Verdienstes,
                                      • wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern (unter 25 Jahren) haben.
                                        Arbeitet der andere Elternteil nicht, besteht zusätzlich ein Anspruch auf Kin-
                                        der- und Ausbildungsauslagen
                                      • wenn Ihr versicherter Verdienst 3797 Franken nicht übersteigt
                                      • wenn Sie eine Rente der IV, UV oder MV mit einem IV-Grad von mindestens
                                        40% beziehen

                                      In allen übrigen Fällen erhalten Sie eine Arbeitslosenentschädigung in der Höhe
                                      von 70 % des versicherten Verdienstes.

      Wie lange wird Arbeitslosen-    In der Regel beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre. Anzahl und Höhe der Taggelder
       entschädigung ausbezahlt?      erfahren Sie durch Ihre Arbeitslosenkasse.

                                                                                                                     6
Sie haben Anspruch auf kontrollfreie Bezugstage = bezahlte Ferien wie folgt:        Ferienanspruch während
• 1 Woche bezahlte Ferien nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit was      der Arbeitslosigkeit
  rund 3 Monaten entspricht.
• Ferien müssen in 5-Tages-Blöcken bezogen und zwei Wochen im Voraus schrift-
  lich beim zuständigen Personalberater des RAV angemeldet werden.
• In diesen Tagen sind Sie von der Erfüllung der Kontrollvorschriften befreit und
  müssen keine Arbeitsbemühungen unternehmen.

Während einer arbeitsmarktlichen Massnahme (siehe unten) ist der Bezug von
kontrollfreien Tagen eingeschränkt. Bei einer Programmdauer von 3 Mona-
ten (60 Tage kontrollierte Arbeitslosigkeit) erwirbt sich die versicherte Person
dadurch 5 kontrollfreie Tage. In der Regel können diese nur in Blöcken von 5
aufeinanderfolgenden Arbeitstagen bezogen werden. Ein Vorbezug noch nicht
erworbener kontrollfreier Tage ist verboten.
Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig oder gar nicht, und es liegen für die ver-
spätete Meldung keine entschuldbaren Gründe vor, so müssen Sie mit Einstell-
tagen rechnen. Nicht bezogene kontrollfreie Tage können nicht ausbezahlt und
auch nicht in eine neue Rahmenfrist übertragen werden. Sie verfallen.

Als Stellensuchende/r können Sie, wenn die entsprechenden Voraussetzungen           Unterstützung bei der Stellensuche
erfüllt sind, durch das RAV bei der Stellensuche unterstützt werden. Ebenso bei
der «Erhöhung Ihres Marktwertes» (arbeitsmarktliche Massnahmen), namentlich:
• Kurse (individuelle und kollektive)
• Projekte
• Berufs- und Ausbildungspraktika
• Einarbeitungszuschüsse (erhält der Arbeitgeber)
• Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit
• Eignungsabklärungen

Kurse oder Projekteinsätze können vom RAV angeordnet und bezahlt werden             Kurse und Projekteinsätze
(Ausbildungen sind davon ausgeschlossen). Als Versicherte/r dürfen Sie Gesu-
che zur Finanzierung von Kursen und Weiterbildungen durch die Arbeitslosen-
kasse stellen. Voraussetzung ist, dass diese Massnahmen Ihre Vermittlungsfä-
higkeit bzw. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

                                                                                                                         7
IHRE PFLICHTEN UND KONSEQUENZEN BEI
                NICHTEINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
                                       •   Erreichbarkeit
                                       •   Schadenminderungspflicht
                                       •   Arbeitsbemühungen
                                       •   Einstelltage
                                       •   Auskunfts-, Melde- und Kontrollpflicht

Erreichbar innerhalb von 24 Stunden Wenn Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, muss gewährleistet sein, dass
                                    Sie per Post und Telefon innerhalb von 24 Stunden erreichbar sind. Sie müssen
                                    Termine einhalten, beispielsweise für Beratungsgespräche.

          Es ist Ihre Verantwortung, Als versicherte Person müssen Sie alles Zumutbare unternehmen, um Arbeits-
                    Arbeit zu suchen! losigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Im Sinne der Schadenminderung liegt
                                      es in Ihrer Verantwortung, Arbeit zu suchen – wenn nötig auch ausserhalb Ihres
                                      bisherigen Berufs. Ihre Verpflichtung, sich um Arbeit zu bemühen, gilt bereits
                                      vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (z.B. während der Kündigungsfrist oder während
                                      eines befristeten Arbeitsverhältnisses).

        Saisonales Arbeitsverhältnis       Sollten Sie sich aufgrund eines saisonalen Arbeitsverhältnisses, einer befris-
                                           teten Arbeitsstelle oder einer unbefristeten Stelle abgemeldet haben, dann
                                           müssen Sie sich rechtzeitig, mindestens drei Monate vor Wiederanmeldung
                                           bzw. vor Arbeitsvertragsende genügend um Arbeit, insbesondere um Dauer-
                                           stellen bemühen. Allenfalls müssen Sie sich auch um berufsfremde Stellen
                                           bewerben. Ansonsten kann Ihnen bei einer evtl. Wiederanmeldung bei der
                                           Arbeitslosenversicherung die Vermittlungsfähigkeit abgesprochen werden.

   Wie werden Arbeitsbemühungen Sie müssen bei der zuständigen Amtsstelle für jede Kontrollperiode (= Kalen-
                   nachgewiesen? dermonat) bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats schriftlich nachweisen,
                                 dass Sie sich um Arbeit bemüht haben. Dazu dient das Formular «Nachweis der
                                 persönlichen Arbeitsbemühungen», das ausgefüllt und unterzeichnet zum Erst-
                                 und Folgegespräch mitzubringen ist.

                                       Nachweise, die nach dem 5. Tag des Folgemonats eingereicht werden, können
                                       ohne entschuldbaren Grund nicht mehr berücksichtigt werden. Das Nachweis-
                                       Formular muss in gut lesbarer Schrift (Schreibsystem oder Handschrift) und voll-
                                       ständig ausgefüllt sein. So füllen Sie das Formular aus:

                                                                                                                            8
Bitte vergessen Sie nicht,
zu unterschreiben.

Versicherte Personen, die sich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemühen        Was passiert bei ungenügenden
oder solche Arbeit ablehnen, werden je nach Verschulden bis zu einer Dauer von   Arbeitsbemühungen?
höchstens 60 Tagen vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschlos-
sen. Mit unwahren oder unvollständigen Angaben machen Sie sich strafbar.

                                                                                                                 9
Worin besteht die Auskunfts- Im Rahmen Ihrer Auskunfts- und Meldepflicht müssen Sie unentgeltlich alle Aus-
                  und Meldepflicht? künfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs erforderlich sind. Auch müssen Sie
                                     Ihren Vollzugsstellen (RAV und ALK) sämtliche Änderungen im Zusammenhang mit
                                     Ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mitteilen, insbesondere wenn Sie
                                     • ein Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit
                                       erzielt haben (z.B. Nebenverdienst, Zwischenverdienst)
                                     • eine IV-Rente erhalten oder einen Antrag auf eine solche Rente gestellt haben
                                     • Militär oder Zivilschutz leisten
                                     • eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen
                                     • eine Eignungsabklärung vornehmen
                                     • eine Stelle antreten
                                     • gemeinnützige, unentgeltliche Arbeiten annehmen oder ausüben
                                     • eine Weiterbildung besuchen oder planen
                                     • Ferien machen oder sonstwie abwesend sind
                                     • Ihre Adresse, Telefonnummer, etc. ändern
                                     • wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind

               Bei Arbeitsunfähigkeit    Krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheit muss unverzüglich Ihrer RAV-
                                         Stelle und gleichzeitig Ihrer Arbeitslosenkasse mitgeteilt werden. Im Unter-
                                         lassungsfall ist mit Einstelltagen zu rechnen.

  Beratungs- und Kontrollgespräche In der Regel führt das RAV mit jedem versicherten Stellensuchenden monatlich
                                   ein Beratungs- oder Kontrollgespräch. Dabei werden die Vermittlungsfähigkeit
                                   und -bereitschaft überprüft sowie die Bewerbungsstrategie optimiert.

Kontrollpflicht einzuhalten lohnt sich! Um in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen, müssen Sie die
                                        Kontrollpflicht einhalten. Die Termine erhalten Sie rechtzeitig. Wenn Sie Ihrem
                                        Termin für das Erst- oder Folgegespräch begründet nicht nachkommen können,
                                        informieren Sie bitte Ihre Personalberaterin/Ihren Personalberater. Unent-
                                        schuldigtes Fernbleiben von einem Erst- oder Folgegespräch kann eine Kürzung
                                        der Leistungen der Arbeitslosenversicherung bewirken.

                                                                                                                    10
Sollten Sie von Arbeitgebern dazu aufgefordert werden, während der Arbeitslo-
sigkeit unbezahlt oder zu sehr tiefen Löhnen zu arbeiten, bitten wir Sie, umge-
hend mit dem RAV oder mit Ihrer Arbeitslosenkasse Kontakt aufzunehmen. Es         Keine Schwarzarbeit und kein
könnte sich dabei um Anstiftung zu Schwarzarbeit und Versicherungsbetrug          Versicherungsbetrug
handeln. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer würden sich in
einem solchen Fall strafbar machen.

 Alle Einladungen zu Beratungs- und Kontrollgesprächen (gemäss Art. 17 AVIG
 – Arbeitslosenversicherungsgesetz) sind verbindlich. Im begründeten Ver-
 hinderungsfall (Krankheit, Zwischenverdienst) oder wenn Sie bereits eine         Unliebsame Konsequenzen
 Anstellung gefunden haben, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren.
 Bitte beachten Sie, dass unentschuldigtes Fernbleiben, respektive Nichtein-
 haltung der Vorschriften zur Kürzung der Leistungen der Arbeitslosenversi-
 cherung (Sperrtage) führen kann. Sogenannte Sperr- oder Einstelltage sind
 Tage, an denen Taggelder gestrichen werden aufgrund von

 • zu wenig oder ungenügender Arbeitsbemühungen

 • selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit

 • Ablehnung von zumutbarer Arbeit

 • unwahren oder unvollständigen Angaben

 • Verletzung der Kontrollpflicht (Beratungsgespräche)

 • Nichteinhalten von Weisungen

 • Nichtteilnahme an zugewiesenen arbeitsmarktlichen Massnahmen

                                                                                                                 11
ZUMUTBARE ARBEIT UND ZWISCHEN-
             VERDIENST
                                    • Kriterien für unzumutbare Arbeit
                                    • Vorteilhafter Zwischenverdienst

Wann ist eine Arbeit unzumutbar?    Sie müssen grundsätzlich jede Arbeit unverzüglich annehmen, sofern sie zumut-
                                    bar ist. Als unzumutbar gilt eine Arbeit, die
                                    • den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht
                                    • nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rück-
                                      sicht nimmt
                                    • nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie)
                                    • einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht
                                    • den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit
                                      Aussicht besteht
                                    • Ihnen einen Lohn einbringt, der rein auf Provisionsbasis beruht
                                    • Ihnen einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versicherten Ver-
                                      dienstes – es sei denn, Sie erhalten Kompensationszahlungen im Rahmen
                                      eines Zwischenverdienstes
                                    • Versicherten Personen bis zum zurückgelegten 30. Altersjahr wird von Beginn
                                      der Arbeitslosigkeit an zugemutet, auch Stellen ausserhalb ihrer bisherigen
                                      Tätigkeit anzunehmen.

     Zwischenverdienste lohnen      Von Zwischenverdienst sprechen wir, wenn Sie eine Arbeit annehmen (selbst-
                   sich immer!      ständig oder angestellt), bei der Sie ein Einkommen erzielen, das kleiner ist als
                                    Ihre Arbeitslosenentschädigung. In diesem Fall haben Sie Anrecht auf Kompen-
                                    sationszahlungen. Zwischenverdienst ist für Sie in jedem Fall vorteilhaft:
                                    • Sie verbessern Ihr Einkommen, denn der Zwischenverdienst und die Kompen-
                                      sationszahlungen sind zusammen höher als die Arbeitslosenentschädigung.
                                    • Sie erwerben neue Beitragszeiten für eine neue Rahmenfrist.
                                    • Sie verschaffen sich zusätzliche Referenzen für Ihren Lebenslauf, erwerben
                                      möglicherweise neue Kompetenzen und verbessern Ihre Chancen auf dem
                                      Arbeitsmarkt.
                                    Wenn Sie im Zwischenverdienst arbeiten und der Termin für das Erst- oder Folge-
                                    gespräch in Ihre Arbeitszeit fällt, so können Sie mit Ihrer Personalberaterin/Ihrem
                                    Personalberater problemlos einen anderen, für Sie möglichen Termin vereinbaren.

                                    Zwischenverdienst bedeutet nicht, dass es sich um ein spezielles Arbeitsver-
                                    hältnis handelt: Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen OR.

                                    Genauere Auskünfte erhalten Sie bei der für Sie zuständigen ALK (Arbeitslosenkasse).

          «Es gibt keinen Weg, der nur in eine Richtung führt.»
         Französisches Sprichwort
                                                                                                                     12
•   Versicherter Verdienst (VV)               CHF 5’000.–                Beispiel für einen Zwischenverdienst
•   Erzielter Zwischenverdienst (ZV)          CHF 3’000.–
•   Verdienstausfall                          CHF 2’000.–
•   70% (bzw. 80%) von CHF 2’000.– (ALV)      CHF 1’400.–
•   Einkommen inkl. Zwischenverdienst (ZV)    CHF 4’400.–
    (Ohne ZV wären es 70% von CHF 5’000.–)    CHF 3’500.–

                                                                               Kompensationszahlung
                                                                                  ALV CHF 1’400.–

                                             Arbeitslosenentschädigung
Versicherter Verdienst CHF 5’000.–                                                Total CHF 4’400.–
                                                ohne ZV CHF 3’500.–

                                                                                                           13
VERSICHERUNGEN

                                   •   Unfall
                                   •   Krankheit
                                   •   Mutterschaftsentschädigung
                                   •   Krankentaggeldversicherung (KTG)
                                   •   BVG (siehe in Beilage II)

          Unfälle sofort melden!   Während Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, sind Sie bei der SUVA gegen
                                   Unfall versichert: Die ersten drei Tage (inkl. Unfalltag) erfolgen die Leistungen
                                   von der ALV. Ab drittem Tag erhalten Sie Taggelder von der Suva. Der Beitrag
                                   wird vom Taggeld abgezogen. Informieren Sie das RAV und die Arbeitslosenkas-
                                   se unverzüglich, wenn Sie einen Unfall erleiden, und fordern Sie bei der Arbeits-
                                   losenkasse das Unfallformular an.

    Meldung und Arztzeugnis bei    Im Krankheitsfall sind Sie wie folgt versichert:
                      Krankheit    • Maximal 30 Kalendertage (22 Taggelder) bei ununterbrochener Krankheit
                                   • Maximal 44 Taggelder innerhalb einer Rahmenfrist

                                   Informieren Sie bei Krankheit unverzüglich das RAV und die Arbeitslosenkasse.
                                   Spätestens ab dem 5. Tag benötigen Sie ein Arztzeugnis. Das Original reichen
                                   Sie dem RAV ein, eine Kopie geht an die Arbeitslosenkasse.

Eine Krankentaggeldversicherung    So kann der Lohn versichert werden: Im Gegensatz zur obligatorischen Grund-
                     lohnt sich!   pflichtversicherung (KVG) ist dieser Versicherungsschutz zwar nicht obligato-
                                   risch. Über ihren Arbeitgeber sind die meisten Arbeitnehmer jedoch versichert.
                                   Bei der ALV besteht diesbezüglich ein Versicherungsschutz für die ersten 30
                                   Tage der Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug
                                   sind die Taggelder auf insgesamt 44 beschränkt.
                                   Wir empfehlen Ihnen, den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, respektive
                                   eine entsprechende Versicherung bei einer Krankenkasse abzuschliessen.

    14 Wochen bezahlter Mutter-    Versicherte Frauen, die während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ein
                 schaftsurlaub     Kind zur Welt bringen, haben Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub wäh-
                                   rend 14 Wochen nach der Niederkunft. Den Antrag für Mutterschaftsentschädi-
                                   gung müssen Sie bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse stellen. Diese über-
                                   weist den Erwerbsersatz direkt an die bezugsberechtigten Frauen.

                Grundsätzliches    Personen, welche in keinem Arbeitsverhältnis (mehr) stehen, haben das Recht,
                                   in die Einzelversicherung des Versicherers überzutreten, sofern der Arbeitgeber
                                   über eine entsprechende Krankentaggeldversicherung verfügt. Soweit die ver-
                                   sicherte Person in der Einzelversicherung nicht höhere Leistungen versichert,
                                   dürfen keine neuen Versicherungsvorbehalte angebracht werden. Das im Kol-
                                   lektivvertrag massgebende Eintrittsalter ist beizubehalten.
                                   Der Versicherer hat dafür zu sorgen, dass die versicherte Person schriftlich über
                                   ihr Recht zum Übertritt in die Einzelversicherung aufgeklärt wird. Unterlässt er
                                   dies, so bleibt die versicherte Person in der Kollektivversicherung.

                                                                                                                 14
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten res-         So gehen Sie vor:
pektive eine entsprechende Versicherung abzuschliessen:

Variante A    Mittels eingeschriebenem Brief beim Versicherer des ehemaligen
		            Arbeitgebers innert 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung des Ver-
		            sicherers (Umwandlung der Kollektivversicherung in eine Einzel-
		            versicherung beantragen > siehe Musterbrief unten).
		            Vorteil: Keine Vorbehalte, in der Regel günstigere Prämien als bei
		            Variante B.

Variante B    Bei einem privaten Krankenversicherer Ihrer Wahl.
		            Nachteil: Es können Vorbehalte ausgesprochen werden.

Folgende zwei Faktoren können die Prämien reduzieren: Indem Sie die Wartefrist        Sie möchten Ihre Prämie reduzieren?
erhöhen. Z.B. ab 31. Tag, ab 61. Tag oder ab 91. Tag, oder indem Sie den versicher-
ten Lohn reduzieren.

                                                                                      Musterbrief an die
     Felix Muster		                                                                   Krankentaggeldversicherung:
     (Eigene Adresse)				Einschreiben
     						Adresse der Firma

     Ort, Datum

     Fortführung der Krankentaggeldversicherung

     Sehr geehrte Damen und Herren

     Mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses per __.__.____ verliere ich die
     Mitgliedschaft in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung der Firma
     ____________________________________. Ich beantrage die Fortfüh-
     rung der Versicherung in einer Einzelversicherung.

     Ich bitte Sie, meinen Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die notwendigen
     Schritte dafür einzuleiten.

     Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

     Mit freundlichen Grüssen

In der Mappe «Beilage II» finden Sie weitere wichtige Informationen. Unter
anderem die Broschüre «Berufliche Vorsorge». Weitere Auskünfte erhalten Sie
bei der für Sie zuständigen ALK (Arbeitslosenkasse).

                                                                                                                       15
ARBEITSMARKTLICHE MASSNAHMEN

                                        •   Erstmassnahmen
                                        •   Individuelle Kursgesuche
                                        •   Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
                                        •   Ausbildungszuschüsse (EA)
                                        •   Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge (PeWo)
                                        •   Selbstständigkeit

Wie werde ich fit für neue Herausfor-   Arbeitsmarktliche Massnahmen umfassen ein weites Spektrum an Bildungsan-
                           derungen?    geboten bis hin zu Einarbeitungszuschüssen für die ersten Monate am neuen
                                        Arbeitsplatz. Das Ziel ist Ihre rasche und nachhaltige Integration in den Arbeits-
                                        markt. Dafür steht ein breites Weiterbildungs- und Unterstützungsangebot zur
                                        Verfügung. Diese Angebote sollen Ihnen auf dem Arbeitsmarkt gefragte Kennt-
                                        nisse vermitteln und/oder Sie bei der weiteren Planung Ihrer beruflichen Lauf-
                                        bahn unterstützen.

                                        Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter www.so.ch/Amt für
                                        Wirtschaft und Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktliche Massnahmen.

                   Schritt um Schritt   Die richtigen Aktivitäten zu Beginn der Arbeitslosigkeit helfen Ihnen zu einer
                                        schnelleren Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Stellensuchenden stehen ihrer Qua-
                                        lifikation entsprechende Erstmassnahmen zur Verfügung. Diese Kurse enthal-
                                        ten Themen wie die persönliche Standortbestimmung und die Entwicklung von
                                        geeigneten Bewerbungsstrategien. Der Besuch einer Erstmassnahme zu Beginn
                                        der Arbeitslosigkeit ist im Kanton Solothurn obligatorisch.

                                        Wenn angezeigt, kann zur Schliessung von beruflichen Lücken – und in Abspra-
                                        che mit Ihrem Personalberater – ein individueller Kurs beantragt werden.

         Anforderungen an den Kurs      Von einem finanzierten Kurs muss erwartet werden, dass der beantragte Kurs
                                        die Vermittelbarkeit im konkreten Fall tatsächlich und erheblich verbessert. Es
                                        genügt demnach nicht, dass der beantragte Kurs das berufliche Fortkommen
                                        allgemein fördert. Die Grundausbildung sowie die allgemeine Förderung der
                                        beruflichen Weiterbildung sind nicht Sache der Arbeitslosenversicherung. Fer-
                                        ner muss der voraussichtliche Erfolg einer Massnahme in einem vernünftigen
                                        Verhältnis zu ihren Kosten stehen. Ebenfalls können Kurse in einer bereits gesät-
                                        tigten Branche nicht finanziell unterstützt werden.

                                                                                                                       16
Das Kursgesuch muss spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bei dem/der zustän-       Frist zur Einreichung des Kursgesuches
digen PersonalberaterIn oder der zuständigen Amtsstelle eintreffen. Ohne ent-
schuldbaren Grund werden bei verspätet eingereichten Kursgesuchen allfällige
Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung ausgerichtet.
Kurse, welche nicht von der Kantonalen Amtsstelle LAM bewilligt worden sind,
können von der Arbeitslosenversicherung nicht finanziert werden.

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt stellensuchende Personen, welche       Was sind Einarbeitungszuschüsse?
eine längere Einarbeitungszeit in einem neuen Betrieb benötigen. Die Zuschüs-
se werden nur gewährt, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine
Arbeitskraft unbefristet einstellt und dabei eine ausserordentliche Einarbei-
tung notwendig wird.

Wer kann Einarbeitungszuschüsse erhalten?
Einarbeitungszuschüsse, die über eine betriebsübliche Einarbeitung hinaus-
gehen, erhalten Personen aufgrund folgender Kriterien:
• fortgeschrittenes Alter
• körperliche oder psychische Beeinträchtigung
• schlechte berufliche Voraussetzungen, z.B. längere Tätigkeit ausserhalb des
  erlernten Berufs
• Bezug von bereits 150 Taggeldern

Das Gesuch um Einarbeitungszuschüsse ist vollständig ausgefüllt und beglei-
tet mit den notwendigen Beilagen 10 Tage vor Arbeitsaufnahme bei der Abtei-
lung Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen, oder bei ihrer zuständigen RAV-
Stelle einzureichen.

Das Merkblatt kann bei der Abteilung Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen,
Rathausgasse 16, 4509 Solothurn, 032 627 85 60 oder unter www.so.ch bezo-
gen werden.

                                                                                                                   17
Was sind Ausbildungszuschüsse   Wenn Sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, wird Ihnen
   und wann kommt ein solcher   dank der Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit gebo-
               zur Anwendung?   ten, eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis zu absolvieren.

                                Sie erhalten höchstens CHF 3’500.– Bruttolohn, der Arbeitgeber/Lehrmeister
                                zahlt mindestens einen für das letzte Lehrjahr orts- und branchenüblichen Lehr-
                                lingslohn. Wenn die/der GesuchsstellerIn keinerlei Branchenerfahrung aus-
                                weist, kann davon abgewichen werden. Die Ausbildungszuschüsse decken die
                                Differenz zwischen den CHF 3’500.– und dem im Lehrvertrag festgelegten Brut-
                                tolohn. Allfällige kantonale oder private Stipendien werden vom AZ-Betrag in
                                Abzug gebracht, sofern sie nicht zur Deckung der Familienunterhaltskosten die-
                                nen.

                                Teilnahmebedingungen
                                Der/die Gesuchsteller/in erfüllt Folgendes kumulativ:
                                • ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder hat erhebliche Schwierig-
                                  keiten, im erlernten Beruf eine Anstellung zu finden
                                • ist arbeitslos und im Kanton Solothurn bei der Arbeitslosenversicherung
                                  anspruchsberechtigt
                                • ist mindestens 25 Jahre alt

                                Das Gesuch um Ausbildungszuschüsse ist vollständig ausgefüllt und zusam-
                                men mit der «Bestätigung des Arbeitgebers betreffend Ausbildung» sowie
                                Ihrem Lehrvertrag 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung bei Ihrer RAV-Stelle
                                einzureichen.

  Was sind Pendlerkosten- und   Die Massnahme soll die geografische Mobilität von versicherten Personen för-
  Wochenaufenthalterbeiträge?   dern, die in ihrer Wohnortsregion keine zumutbare Arbeit gefunden und sich
                                bereit erklärt haben, ausserhalb dieser Region zu arbeiten, um die Arbeitslosig-
                                keit zu beenden.

                                Voraussetzungen
                                • Sie müssen beim RAV als arbeitslos angemeldet sein.
                                • Sie haben keine Arbeit in Ihrer Wohnortsregion gefunden und haben deshalb
                                  eine Stelle ausserhalb dieser angenommen.
                                • Sie erleiden dadurch gegenüber Ihrer letzten Arbeit eine finanzielle Einbusse
                                  (bis zum maximalen Versicherten Verdienst).
                                • Der neue Arbeitsort liegt über 50 Kilometer vom Wohnort entfernt.

                                                                                                             18
Das Gesuch um Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge ist vollständig
ausgefüllt und begleitet mit den notwendigen Beilagen 10 Tage vor Arbeitsauf-
nahme bei der Abteilung Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen einzureichen.
Das Merkblatt zu den Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträgen kann
bei der Abteilung Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen, Rathausgasse 16,
4509 Solothurn, 032 627 85 60 oder unter www.so.ch bezogen werden.

Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständi-   Steht der Schritt in die Selbst-
ge Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von höchstens 90     ständigkeit bevor?
Taggeldern während der Planungsphase eines Projektes unterstützen.

Unterstützungsmassnahmen
• Ausrichtung von Taggeldern während der Planungs- und Vorbereitungsphase
  der Selbstständigkeit
• Übernahme des Verlustrisikos ohne Taggelder
• Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern

Voraussetzungen dazu sind:
• Berechtigung für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung
• ohne eigenes Verschulden arbeitslos
• mindestens 20 Jahre alt
• ein Geschäftskonzept zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und
  dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit.

                                                                                                                    19
JETZT WIRD’S KONKRET.
          SO BEWERBE ICH MICH:
                                   • Begleitschreiben                    • Dossier-Inhalt
                                   • Elektronische Bewerbung             • Lebenslauf
                                   • Telefonische Bewerbung              • Vorstellungsgespräch

Das Begleitschreiben – der erste   Dem logischen Aufbau ist besondere Beachtung zu schenken. Zeigen Sie Ihr Inte-
                 Eindruck zählt!   resse, beschreiben Sie Ihre Erfahrungen, Ihre Stärken – und fragen Sie höflich um
                                   einen Gesprächstermin.

                                   Einleitung:
                                   • Ihr Inserat begeistert mich. Genau diese Stelle suche ich. Sie entspricht meinen
                                     Fähigkeiten und meinem Interesse.
                                   • Sie suchen eine/einen ... (Beruf)? Ich bringe die notwendige Erfahrung mit.
                                   • Die ausgeschriebene Stelle als ... (Beruf) fasziniert mich und entspricht genau
                                     meinen Vorstellungen.

                                   Hauptteil:
                                   • Als ... (Beruf) habe ich bereits mehrere Jahre gearbeitet und mir ein entspre-
                                     chendes Fachwissen angeeignet.
                                   • In der Schweiz konnte ich bereits in der ...-Branche wertvolle Erfahrungen sammeln.
                                   • Ich bin offen für Neues und verfüge über eine rasche Auffassungsgabe.

                                   Stärken:
                                   • Ich verfüge über eine exakte und speditive Arbeitsweise.
                                   • Zu meinen Stärken gehören Flexibilität, Ausdauer und Belastbarkeit.
                                   • Von meinem bisherigen Arbeitgeber wurden mein guter Umgang mit Menschen,
                                     mein... (Auflistung) besonders geschätzt.

                                   Abschluss:
                                   • Dieses Schreiben kann Ihnen nur eine ungenügende Übersicht über meine
                                     Fähigkeiten vermitteln. Gerne erzähle ich Ihnen mehr bei einem persönlichen
                                     Gespräch.
                                   • Selbstverständlich bin ich gerne zu einem Probetag bereit. Bei einem persönli-
                                     chen Gespräch...
                                   • Genügen Ihnen fürs erste diese Angaben und habe ich Sie überzeugt? Dann
                                     freue ich mich auf ein Gespräch.

Wann ist eine Online-Bewerbung     Bewerben Sie sich nur online, wenn der Arbeitsgeber dies wünscht oder wenn Sie
                    angebracht?    sich für einen Job im Informatikbereich interessieren. Sind Sie unsicher, ob Sie
                                   Ihre Bewerbung auf elektronischem oder postalischem Weg übermitteln sollen,
                                   so rufen Sie an. Der Inhalt bleibt sich grösstenteils der gleiche. Verwenden Sie
                                   dabei – wenn vorhanden - das offizielle Bewerbungsformular.

                                                                                                                     20
Begleitmail: Halten Sie sich kurz. Gehen Sie auf die Bedürfnisse des Unterneh-
mens ein (keine Standard-E-Mails) und erkundigen Sie sich nach einer persona-
lisierten E-Mailadresse (falls nur «info@...»). Verwenden Sie keine «flapsigen»
Sprüche, sondern schreiben Sie Mails wie einen Brief. (Z.B. Sehr geehrte Frau...)

Anhang: Beschränken Sie sich auf das Wichtigste, max. 8 – 10 Seiten – mög-
lichst nicht mehr als 1 MB (als PDF-Format /Acrobat).

Vor dem Absenden: Stellen Sie sicher, dass Ihr Absender mit Ihrem Namen ver-
sehen ist (Phantasienamen wie «superboy@bluewin» wären nicht angebracht).
Mailen Sie das Ganze immer zuerst an Ihre eigene Adresse, um eventuelle
Unschönheiten und Schreibfehler zu vermeiden.

Bereiten Sie sich gut auf Telefongespräche vor. Ihr Ziel soll ein persönliches Vor-   Beim Telefongespräch ist die Vorbe-
stellungsgespräch sein.                                                               reitung besonders wichtig!
• Kugelschreiber und Notizpapier liegen bereit, ebenso Ihr Bewerbungsdossier
  und die Agenda.
• Schreiben Sie sich den Namen der Kontaktperson, den Anfangssatz und die
  Fragen stichwortartig auf.
• Planen Sie genügend Zeit ein, wählen einen ruhigen Ort – und einen Zeitpunkt,
  an dem Sie sich gut fühlen: Ihr Lächeln und Ihre Motivation sind hörbar!
• Sprechen Sie deutlich und bleiben Sie freundlich. Bringen Sie Ihre Anliegen
  rüber (analog Begleitschreiben) und bitten Sie um ein persönliches Vorstel-
  lungsgespräch.

Nach dem Gespräch: Habe ich alles gesagt und gefragt – eventuelle Verbesse-
rungsvorschläge? Habe ich einen Gesprächstermin? Ja, wann? Wenn nein, warum
nicht? Kann ich meine Bewerbungsunterlagen senden? Ja, wohin? Falls nein,
warum nicht?

Ein Dossier ist wie eine Verpackung. Geeignet sind z.B. Schnellhefter (nicht ein-     Was gehört in ein Dossier?
fach ein Sichtmäppli), in dem alles Wesentliche Platz findet: Begleitschreiben
(siehe S. 17), Lebenslauf, Kopien von Arbeitszeugnissen sowie von Diplomen
und Zertifikaten (Aus- und Weiterbildungen).

Der Lebenslauf muss persönlich wirken, er soll übersichtlich gestaltet sein und       Was erwartet der Empfänger von
den chronologischen Werdegang aufzeigen.                                              einem Lebenslauf?
• Wichtige persönliche Daten (wenn Foto, dann bitte in entsprechend guter Qualität)
• Berufliche Tätigkeit (bisher)
• Besuchte Schulen, Aus- und Weiterbildungen
• Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
• Sprachen: Muttersprache und Stand Ihrer Fremdsprachenkenntnisse
• Referenzen (wenn gewünscht).

                                                                                                                        21
Sattelfest ins   Das Gespräch ist die beste Gelegenheit, um einen guten «ersten Eindruck» zu
         Vorstellungsgespräch!      hinterlassen. Bereiten Sie sich darauf vor. Bleiben Sie sich selbst und ruhig.

                                    Vor dem Gespräch:
                                    • Informieren Sie sich über Firma, Zweck, Ort, Branche, Markt, den Namen des
                                      Gesprächspartners, etc.
                                    • Notieren Sie sich Ihre Fragen, erscheinen Sie pünktlich und besprechen Sie Ihr
                                      Auftreten (Gespräch, Kleidung, Haltung) mit einer/m Freund/in.
                                    • Diese Unterlagen nehmen Sie mit: Inserat, Ihr Dossier, das Blatt mit den
                                      Fragen, Papier, Kugelschreiber, Agenda...

                                    Das Gespräch selbst: Der Ablauf kann sehr unterschiedlich sein. Hören Sie inter-
                                    essiert zu und machen Sie sich Notizen. Schauen Sie Ihrem Gesprächspartner in
                                    die Augen und antworten Sie ehrlich.
                                    Nach der Begrüssung werden Sie aufgefordert, sich vorzustellen (Ihre Ausbildung,
                                    Berufserfahrungen, Interessen, Stärken). Es folgen die Fragen, der Gesprächsab-
                                    schluss.

                                    Mögliche Frage von Seiten Firma:
                                    • Warum bewerben Sie sich für diese Stelle? Ihre Erwartungen?
                                    • Schildern Sie bitte kurz Ihren beruflichen Werdegang.
                                    • Was machen Sie am liebsten? Ihre Stärken – Ihre Schwächen?
                                    • Weshalb sind Sie arbeitslos – warum wechselten Sie (öfters?) die Stelle?
                                    • Ihre Lohnvorstellungen? (informieren Sie sich vorher beim Lohnrechner:
                                      www.lohn-sgb.ch)

                                    Mögliche Fragen an Ihren Gesprächspartner:
                                    • Was sind meine Aufgaben? Werde ich eingeführt, resp. wie kann ich mich dar-
                                      auf vorbereiten?
                                    • Arbeite ich in einem Team (Anzahl?) / alleine?
                                    • Arbeitszeiten, Schicht- oder Wochenendarbeiten, Kleidervorschriften, Zeiter-
                                      fassung, Dauer der Probezeit, Regelung der Kündigungsfristen, Ferienanspruch
                                      (Betriebsferien?), Lohn, Sozialleistungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, mög-
                                      licher Beginn, wann darf ich Ihren Bescheid erwarten?

Was kann ich beim nächsten Mal      Nach dem Gespräch: Notieren Sie sich den Ablauf stichwortartig. Was wollte ich
               besser machen?       fragen – was habe ich gut gemacht, wo bin ich beim nächsten Mal besser? Weiss
                                    ich, was mich an dieser Stelle erwarten könnte.

                                    Wichtig: Spielen Sie ein Gespräch – auch einen Telefonanruf – mit Freunden
                                    durch. Es ist normal, wenn Sie in der Life-Situation etwas nervös sind, eine gute
                                    Vorbereitung gibt Ihnen jedoch Sicherheit!

         «Wenn du weisst, wohin du gehen willst, wirst du auch einen
        Weg finden.» Volksmund
                                                                                                                  22
AN IHRER SEITE ...

…für Geldfragen: Ihre Arbeitslosenkasse (ALK)

…für die Stellensuche: Ihr RAV-Team

Als Dienstleistungsunternehmen für Stellensuchende unterstützen und bera-
ten wir Sie in sämtlichen Fragen zu Arbeitslosigkeit und Stellensuche.

Wir verstehen uns als Drehscheibe zwischen Stellensuchenden, Arbeitgebern
und Institutionen, die Sie als Mensch begleiten und stützen.

Unser Hauptziel ist – gemeinsam mit Ihnen – eine rasche und dauerhafte Wie-
dereingliederung in den Arbeitsmarkt zu finden.

                                                                              23
RAV Solothurn             RAV Olten                  RAV Plus                 Amt für Wirtschaft und Arbeit
Sandmattstrasse 2         Solothurnerstrasse 121     Rathausgasse 16          Abt. Logistik Arbeitsmarktliche
4501 Solothurn            4600 Olten                 4509 Solothurn           Massnahmen
Tel. 032 627 96 11        Tel. 062 311 29 60         Tel. 032 627 85 61       Rathausgasse 16
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                                                                                                                Februar/2015

                                          Aus diesen Unterlagen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
                                                  Massgebend sind die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen.
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