Anonymität und digitale Identitäten Von eBay bis Xbox Live - Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Infobörse 8

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Anonymität und digitale Identitäten Von eBay bis Xbox Live - Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Infobörse 8
Anonymität und digitale Identitäten

         Von eBay bis Xbox Live

            Henry Krasemann

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
            Schleswig-Holstein

              Infobörse 8
          Sommerakademie 2007
Anonymität und digitale Identitäten Von eBay bis Xbox Live - Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Infobörse 8
Was sind “Digitale Identitäten”?

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Anonymität und digitale Identitäten Von eBay bis Xbox Live - Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Infobörse 8
Digitale Identitäten – 1, 2, viele
                             Surfen im WWW

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
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Digitale Identitäten – 1, 2, viele
                       Mailen mit Hans und Franz

 Peter-Mustermann@firma.de
 • Arbeitet bei Unternehmensberatung F.I.R.M.A.
 • Auf Firmenhomepage mit Bild zu finden
 • Kontakteintrag bei Orkut

                          PM@Mustermann-home.de
                          • Hat Mailinglisten für Segler abonniert
                          • Kontakte: Harry, Hans, Elvira und Bärbel

   Dumbo_79_@gmx.de
   • Beschwert sich in Foren über F.I.R.M.A.

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Digitale Identitäten – 1, 2, viele
                            Shoppen im WWW

 •    Was hat Kunde „PMustermann“ gekauft?
 •    Was hat er sich auf der Homepage angesehen?
 •    Konto- und Versanddaten
 •    Evtl. Einzugsermächtigung

 Das alles in JEDEM genutzten Online-Shop

 Dazu „versteckte Daten“
      – Zahlungsmoral
      Manchmal  weiß die Hotline Ihres Händlers zwar
      – Schufa-Score
      nichts über das Produkt,
      – Wohnort-Score
      aber eine ganze Menge über Sie!
      – “Q-Faktor“

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Uns was machen Sie sonst so im Netz?

 •   Ersteigern und Verkaufen bei eBay
 •   Chatten
 •   Online-Spiele
 •   Bankgeschäfte
 •   Diskussionsforen

 •   Für jede Anwendung eine eigene „(Teil-) Identität“?

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Ja und? Ich hab‘ nix zu verbergen!

 •   Trennung von Teil-Identitäten im Alltag ist normal.
     Verstöße gegen diese Trennung fallen sofort auf:

                          „Drei Vollkornbrötchen.
                            Macht Eins Achtzig.
                       Und wie lautet Ihre Blutgruppe?“

                        Im Internet fällt diese Vermischung
                                    oft nicht auf

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
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Teil-Identitäten und ihre Verknüpfung

 •   Oft werden aus Profilen Informationen gezogen
     „Kunden, die diese Buch gekauft haben….“

     Versuchen Sie mal, in die USA zu reisen,
     wenn Sie gerade Arabisch lernen.

 •   Verknüpfung vieler Profile ergibt große Profile – und große
     Schlussfolgerungen.

     Wer diese Schlüsse zieht, weiß man in der Online-Welt nicht:
         Data-Mining
                Scoring
                       Targetting
                                Terror-Prävention…

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Xbox Live
               Ich weiß, was Du gestern getan hast…

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
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Xbox Live
                            Der gläserne Spieler?
 •   Dezember 2005: neue Xbox 360 – neues Xbox Live
 •   Zentrale Eigenschaft: wenn möglich ständig online
       – Über 50% der Nutzer (ca. 2 Mio) mit Xbox Live verbunden
 •   Einsehbar:
       –   Wer ist gerade online?
       –   Was spielt / tut diese Person gerade auf der Xbox?
       –   Wann das letzte Mal online?
       –   Gespielte Spiele / erzielte Highscores
 •   Defaulteinstellung: Daten können von Dritten eingesehen werden
     (zumindest wer Passport-Kunde ist)
 •   Öffentliche Übermittlung kann jedoch abgestellt werden (Default bei
     Kindern)
 •   Microsoft hat Überblick über die meisten Aktivitäten auf der Xbox
       – Zum Beispiel regelmäßige Liste der am meisten gespielten Spiele
         verfügbar

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Playstation Home

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Second Life

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Soziale Netzwerke

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Beispiel für Rollen und Merkmale

                                                          Aus: Sebastian Clauß / Marit
                                                                Köhntopp (2001);
                                                          Identity Management and Its
                                                        Support of Multilateral Security;
Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007   in: Computer Networks 37 (2001)
Zusammenhang Identitätsmanagement und Recht

       Identitäten, Pseudonymität, Anonymität,
         Authentizität, Beweissicherheit und
                    Strafverfolgung
Identitätsmanagement und Recht
               Management von Identitätsmerkmalen
 •   Name
       – Möglichkeit des Wahlnamens (Pseudonym / Künstlername)
       – Änderung durch Namensänderung (§ 3 Abs. 1 NÄG), Adoption,
         Eheschließung (auch bei Kind), Scheidung, Transsexuellengesetz
         (Vorname) etc.

 •   Geschlecht
       – Geschlechtsumwandlung (vgl. z.B. § 8 ff. Transsexuellengesetz)

 •   Aussehen
       – Art. 2 Abs. 1 GG: Befugnis sein Äußeres nach eigenem Gutdünken zu
         gestalten (BVerfGE 47, 239 (249)).

 •   Wohnort / Niederlassung
       – Art. 11 GG (Wohnort) / Art. 12 GG (Niederlassung)
       – EU: Freizügigkeit (Art. 39 EGV) / Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV)

 •   Nationalität
       – Einbürgerung (z.B. §§ 85 ff. AuslG)
       – Doppelte Staatszugehörigkeit (insbes. Kinder)

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Management von Identitätsmerkmalen

 •   Ein-Personen (Ein-Mann)-Gesellschaft
       – Z.B. GmbH seit 1.1.1981 (vgl. § 1 GmbHG)
       – Haftungsbeschränkung im einzelkaufmännischen Unternehmen
       – Möglichkeit der Selbstkontrahierung (§ 181 BGB Insichgeschäft
         abbedingbar)
       – Kann auch aus eigenem Recht klagen (vgl. BGHZ BGHZ 156, 310
         ff.)

 •   Domain-Name / Email-Adresse
       – Z.B. „peter-mueller.de“ als Homepage / Email-Adresse
       – Rechte z.B. aus Namensrecht

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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

 „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts
 vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1):

 •   „Das Grundrecht gewährleistet [...] die Befugnis des Einzelnen,
     grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner
     persönlichen Daten zu bestimmen.“

 •   Der Bürger hat das Recht, zu wissen, „wer was wann und bei
     welcher Gelegenheit über ihn weiß.“

       – „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine
         Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung
         nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann
         und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

 •   Es gibt keine „belanglosen Daten“.

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Keine generelle Verpflichtung zur Offenbarung der
                      eigenen Identität

 •   Generelle Freiheit, selbst über Preisgabe der eigenen Identität
     zu entscheiden

 •   Ausweispflicht / Identifikationspflicht nur gegenüber
     bestimmten Personengruppen (z.B. Polizei)
       – Ausweispflicht: § 1 Abs. 1 PersAuswG (Ausweis muss nicht
         ständig mit dabei sein / Vorlegbarkeit reicht aus)
       – Zahlreiche Länder Europas haben gar keine Ausweispflicht

 •   Sogar ggf. falsche Angaben über die eigene Identität zulässig
     (Art. 2 Abs. 1 GG / ev. Art. 5 GG)

 •   Grenzen: Gesetze, Rechte Dritter, gute Sitten

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Datenschutz und Identitätsmanagement

•     § 3a BDSG
       – Datenvermeidung/Datensparsamkeit: „Insbesondere ist von der
         Möglichkeit der Anonymisierung und Pseudonymisierung
         Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in
         einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten
         Schutzzweck steht.“

•     § 13 Abs. 6 TMG (für Mediendienste wie z.B. Websites)
       – „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre
         Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit
         dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese
         Möglichkeit zu informieren.“

    Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Datenschutz und Identitätsmanagement
•     Richtlinie 2002/58/EG (12. Juli 2002): Datenschutzrichtlinie für
      elektronische Kommunikation
       – Erwägungsgrund Nr. 9: „... als Ziele zu berücksichtigen sind dabei
         insbesondere die Beschränkung der Verarbeitung
         personenbezogener Daten auf das erforderliche Mindestmaß und
         die Verwendung anonymer oder pseudonymer Daten.“
           • z.B. Löschung von Verkehrsdaten (Artikel 6)

•     § 5 Abs. 3 SigG (vgl. auch Art. 8 Abs. 3 EU-Signaturrichtlinie):
       – „Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat auf Verlangen eines
         Antragstellers in einem qualifizierten Zertifikat an Stelle seines
         Namens ein Pseudonym aufzuführen.“

•     Zeugenschutzprogramme
•     V-Männer / verdeckte Ermittlung

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Gegenmaßnahmen
Nutzung von vertrauenswürdigen Diensten

 •   Datenschutz Gütesiegel

 •   Information, Recherche, Schulung

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Privacy and Identity Management for Europe

   Konsortium:
   •   IBM France (Project Co-ordinator), FR
   •   IBM Research, Zürich Research Lab, CH
   •   Unabhängiges Landeszentrum
       für Datenschutz, DE
   •   TU Dresden, DE
   •   Katholieke Universiteit Leuven, BE
   •   Universiteit van Tilburg, NL
   •   Hewlett-Packard, UK
   •   Karlstads Universitet, SV
   •   Università di Milano, IT
   •   Joint Research Centre Ispra, IT
   •   Centre National de la Recherche
       Scientifique - LAAS, FR
   •   Johann Wolfgang Goethe-Universität
       Frankfurt am Main, DE
   •   Chaum LLC, USA
   •   RWTH Aachen, DE
   •   Institut EURECOM, FR
   •   Erasmus University Rotterdam, NL
   •   Fondazione Centro San Raffaele del
       Monte Tabor, IT
   •   Deutsche Lufthansa, DE
   •
   •
       Swisscom, CH
       T-Mobile, DE
                                       http://www.prime-project.eu

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Verhinderung von Verknüpfung von Teil-Identitäten
                  Identitätsmanagement
 •    Umkonfigurieren der Software
      „E.T. nach Hause telefonieren…“

 •    Anonymitätsdienste: AN.ON, TOR etc.
      „Nein danke, ich guck‘ nur“

 •    E-Mail-Konten
      Verschiedene Adressen für verschiedene Zwecke
      Wegwerf-Adressen

 •    Formular- /Passwortmanager, Single Sign-on:
      RoboForm, “Windows Live ID“
      IM2#dBd$Ra!

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Ausfüllen von Online-Formularen

 •   Onlinedienste sollen nach § 13 Abs. 6 TMG anonyme /
     pseudonyme Nutzung grundsätzlich ermöglichen
 •   „Handeln unter fremdem Namen“ prinzipiell möglich /
     zulässig
       – Wenn Anbieter kein berechtigtes Interesse hat bzw. ihm die
         Identität des anderen egal ist
       – Bei automatische Verarbeitung der Daten und Freischaltung
         eines Dienstes andere Person wohl egal
 •   Nutzung von Falschdaten / Pseudonym = Selbsthilfe?

 •   Anders ggf. wenn Echtdaten = „Bezahlung“
       – Ggf. Regelungen in AGB

 •   Teilweise Verpflichtungen der Anbieter zur
     Datenerfassung

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Internet und Anonymität:

Ein Ding der Unmöglichkeit?
Das Grundproblem

 •   Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt dort Spuren,
     z.B. Clickstreams (Profilbildung), Cookies, Referer.
 •   IP-Nummern können über Provider oder direkt Personen
     zugeordnet werden (z.B. bei Formulareinträgen).
 •   Beispiele: Beratungsangebote, Internetrecherche zu
     medizinischen Fragestellungen, Lesen von Online-Zeitungen,
     Diskussionen in Newsgroups

                                                       Umfrage über Nutzungen de
                                                       Anonymisierungsdienstes AN.ON
                                                       Juli bis Sept. 2001
                                                       (Spiekermann, DuD 2003, S. 150)

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Was man sieht

                                              www.leader.ru/secure/who.html

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Warum Verschlüsselung nicht reicht

             Anwältin Müller
           Kanzlei FUSION & Co.

        Kommunikationsbeziehungen lassen
        Rückschlüsse auf Kommunikationsinhalte zu.

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Firmengeheimnisse

 •   Anonymität wichtig auch für Organisationen
 •   Meist statische IP-Adressen, die eine direkte Rückverfolgung
     ermöglichen
 •   Recherche zu bestimmten Themen kann viel über aktuelle
     Projekte aussagen
 •   Anonyme Ermittlung durch Polizei / Staatsanwaltschaft
 •   Angebot für „Whistleblower“
 •   Nutzung durch Beratungsinstitutionen

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Gesetzliche Grundlage des
                  Rechts auf Anonymität im Internet
  Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
      Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an
      dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie
      möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von
      den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch
      zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem
      angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

  § 13 Absatz 6 Telemediengesetz (TMG):
      Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von
      Mediendiensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu
      ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer
      ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Steht ein Anonymisierungsdienst in Einklang mit den
              Vorgaben des Gesetzgebers?
 •   Detaillierte gesetzliche Regelungen im TMG:

          § 15 Abs. 1 TMG: Der Diensteanbieter darf personenbezogene
          Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies
          erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu
          ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).

 •   Konsequenzen für einen Anonymisierungsdienst:
          Angebot eines Anonymisierungsdienstes steht in Einklang mit
          den Vorgaben des Gesetzgebers.

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Lösungen zur Anonymisierung, 1. Versuch

 •   Proxies – Der Stein der Weisen?

  Vorteil: Der Webserver erfährt die Quelladresse nicht.
  Nachteil: Der Proxybetreiber ist im Bilde…

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Proxy-Lösungen für Anonymität

• zunächst Eingabe der Ziel-URL

• danach „normales“ Weitersurfen

 Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Lösungen zur Anonymisierung, 2. Versuch

 •   Viel hilft viel: Das Proxy-Hopping

 Vorteil: Der Webserver erfährt die Quelladresse nicht.
 Nachteil: GANZ VIELE Proxybetreiber sind im Bilde…

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Lösungen zur Anonymisierung,
                      3. (ziemlich guter) Versuch
 •   Mehrere Proxies hintereinander

 Vorteil: Der Webserver erfährt die Quelladresse nicht.
          Die Proxybetreiber wissen auch nichts!

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Vorher - Nachher

 •   Vorher:

 •   Nachher:

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AN.ON — Anonymität Online

 •   Seit Anfang 2001 Bereitstellung des
     Anonymisierungsdienstes AN.ON mit Client-Software JAP

 •   Ziele des Projektes
       – Praktische Umsetzung des gesetzgeberischen Auftrags
       – Aufbau Mix-Infrastruktur / Gewinnung neuer unabhängiger
         Mixbetreiber

 •   Unterschied zu „einfachen“ Proxy-Lösungen
       – Nicht nur Anonymität der Benutzer vor allen Außenstehenden,
         sondern auch Anonymität der Benutzer vor den Betreibern des
         Dienstes gewährleistet

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Funktionsweise von AN.ON

 „JAP“ wird als
 Proxy für den
 WWW-Browser
 eingetragen

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Der JAP
                              www.anon-online.de

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Der JAP
                              www.anon-online.de

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Zukunft von AN.ON / JAP

 •   Förderung Ende 2006 ausgelaufen
 •   Betrieb wird den Projektpartnern wird aufrecht gehalten
 •   Kommerzieller Betrieb seit Juni 2007 am Markt (JonDos)
       – Kostenloser Grunddienst bleibt bestehen

 •   Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie
       – Anonymisierungsdienste überhaupt erfasst?
       – Wie soll die Umsetzung erfolgen?

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Anonymität und Strafverfolgung

 •   Missbräuchliche Nutzungen können nicht von vornherein
     ausgeschlossen werden.
       – Wo Freiheiten, dort auch Missbrauch von Freiheiten
       – Vgl. Postwesen: Versendung von Briefen und Paketen nur noch
         in transparenten Umschlägen?

 •   Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und Privatpersonen
     bzw. Firmen
       – Großteil Betrug (z.B. eBay), Beleidigung (Gästebücher)

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Anteil der missbräuchlichen Nutzungen im Verhältnis
      zu den Nutzerzahlen des Dienstes insgesamt

 •   Ca. 2.500-3.000 JAP-Nutzer sind gleichzeitig aktiv

 •   Anfragen 2006:
       – 40 Anfragen deutscher Strafverfolgungsbehörden im
         Zusammenhang mit Ermittlungen wegen eines strafrechtlichen
         Anfangsverdachts
       – 20 weitere Anfragen von Privatpersonen oder Firmen

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Gibt es Möglichkeiten, missbräuchliche Nutzungen zu
                     verhindern?
 •   Entsprechende Gestaltung und
     Absicherung der Dienste

 •   Individuelle Sperre des Zugriffs über
     Anonymisierungsdienst

 •   Andere Vorschläge:

       – Vorratsdatenspeicherung (vgl. neues TKG
         / EU)

       – Überwachung nach dem Prinzip
         „Fangschaltung“

Anonymität und Identitätsmanagement – SAK 27.08.2007
Kontakt

 Henry Krasemann

 Unabhängiges Landeszentrum für
 Datenschutz Schleswig-Holstein

     24103 Kiel, Holstenstraße 98

     Telefon           0431/988-1200
     Telefax           0431/988-1223
     E-Mail            mail@datenschutzzentrum.de

     Internet          www.datenschutzzentrum.de

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