Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/21220 19. Wahlperiode 22.07.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/20260 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Bundesratsdrucksache 130/20) Vorbemerkung der Fragesteller Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Ge- schäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Ver- bände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessen- vertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Mög- lichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschlä- ge. Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Er- stellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen al- ternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesell- schaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinanderset- zen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativbe- rechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berück- sichtigen. Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transpa- renz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesell- schaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragestel- ler grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fra- gestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Juli 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/21220 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Bun- desratsdrucksache 130/20), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Er- stellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden In- formationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fra- gesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetz- licher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der ur- sprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebetei- ligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung er- geben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner Einzelvor- schriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49 Ab- satz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Ent- wurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund ersicht- lich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Inte- resse der Öffentlichkeit und der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Ände- rungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen mis- sachtete nach Auffassung der Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regie- rungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundes- kabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteili- gung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz- entwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/9752 26/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-ge setzgebungsverfahren-data.pdf?download=1. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhö- rung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentra- len Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregie- rung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/21220 dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärin- nen/Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgaben- wahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftli- chen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise ei- nen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltun- gen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollstän- dig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regie- rungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktions- verträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185, (250)). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu ver- schiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl so- weit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Ge- setzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem In- formationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbänd- eanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist. 1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Emp- fängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbei- ten, Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo die- se jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind)? Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbil- dung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und die diesbezügli- chen zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen sind auf der Internet- seite des BMAS veröffentlicht: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeit-von-morgen-gesetz.html.
Drucksache 19/21220 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bun- desebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Ver- bändeanhörung beteiligt? Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Ab- satz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom In- halt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt. 3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch, also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vor- schlag welcher externen Dritten, der im Rahmen der sogenannten Ver- bändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. je- weils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfü- gung im Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)? 4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch, also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vor- schlag welcher externen Dritten, der außerhalb der sogenannten Verbände- beteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils dar- legen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des Ge- setzentwurfs geführt hat, und warum)? 5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu er- wartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzent- wurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurf (bitte einzeln ausführen)? 6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des federfüh- renden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und begrün- den)? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rah- men einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Ziel- setzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden mit deren Zustimmung sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des BMAS sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nach- vollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei ver- fügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und an- schaulich aufbereiten zu lassen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/21220 7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte o. Ä. von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Drit- ten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnis- quelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetz- entwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)? Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der Bundes- regierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studi- en, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, wurden diese in der Begründungerwähnt. 8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den Fra- gen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. 9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratun- gen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Ver- tretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben (beispiels- weise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formu- lierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Ge- setzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmen- den Personen und Thema bzw. genauem Regelungsvorschlag des Gesetz- entwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen aufführen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welche externen Dritten nahmen bzw. welcher externer Dritte nahm teil? c) Wer nahm auf Seiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts und/oder der Bundesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stel- lungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt haben welche externen Dritten bzw. hat welcher externer Dritter ggf. wann zu wel- chem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben? e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative) Formulierungsvor- schlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, in- wieweit, und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Tref- fen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der ex- ternen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundes- ministerium)? h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bun- desministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie bei- spielsweise die Namen der für diese diesen tätigen Person bzw. Perso- nen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen
Drucksache 19/21220 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsin- halt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln aus- führen)? i) Handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen Drit- ten in fremdem Auftrag, und falls ja, haben sie diesen Umstand selb- ständig offengelegt, oder wann, und wie hat die Bundesregierung das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)? j) In wessen Auftrag handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)? Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zu- mutbarkeit erheblich überschritten. So mussten bei allen 57 Kleinen Anfragen die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamenta- rischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staats- ministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teil- weise sehr fernliegend war. Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und Bundesministerin- nen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und Staatsse- kretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erhebli- chem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen getroffen werden, müssen die abgefragten Vorha- ben zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschlie- ßend müssen die Akten entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Rege- lungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprü- fung eines Termins zu einem Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese Über- prüfungen bei Personen aus den nicht federführenden oder fachlich nicht be- troffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten Re- gelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMAS, BMBF, BMJV, BMWi, BMFSFJ, BMU, BMI, BMG und BMF) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14.03.2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 10.03.2020 (Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließ- lich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregie- rung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgen- den Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/21220 vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnun- gen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben: Dienstliche Kontakte der Datum Ort (bzw. Te- Externe Teilnehmer Bundesregierung, des lefonat / Tele- BKAmt und der Bundes- fonkonferenz) ministerien (nur Leitungs- ebene) Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesminister für Arbeit 20.01.2020 Berlin Reiner Hoffmann, DGB und Soziales, Hubertus Heil Oliver Malchow, GdP Marlis Tepe, GEW Michael Vassiliadis, IG BCE Frank Werneke, ver.di Torsten Westphal, EVG Guido Zeitler, NGG Konrad Klingenburg, DGB Bundesminister für Arbeit 15.01.2020 Berlin Ministerinnen und Minister des Bundeskanzler- und Soziales, Hubertus Heil amts, BMWi und BMBF (Format +1) Chefinnen und Chefs der Senatskanzleien der Län- der Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nieder- sachsen, Nordrhein-Westfalen Personalvorstände und Betriebsratsvorsitzende von BMW, Daimler, Ford, Opel und VW, Bosch, Conti, Mahle, Schaeffler und ZF Friedrichshafen Vertreterinnen und Vertreter von IG Metall, DGB, BDA, VDA und Gesamtmetall Detlef Scheele, Bundesagentur für Arbeit Bundesminister für Arbeit 14.01.2020 Berlin Ingo Kramer, BDA und Soziales, Hubertus Heil Reiner Hoffmann, DGB Bundesminister für Arbeit 18.12.2019 Telefonat Carl Martin Welcker, Präsident VDMA und Soziales, Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit 21.11.2019 Düsseldorf Dietmar Bell, MdL, SPD, Vorsitzender der En- und Soziales, Hubertus Heil quetekommission „Zukunft der Arbeit“ in NRW Gabi Schilling, IG Metall Michaela Evans, Institut Arbeit und Technik Gundula Frieling, Deutscher Volkshochschul- Verband Eric Schley, DGB-Jugend NRW
Drucksache 19/21220 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dienstliche Kontakte der Datum Ort (bzw. Te- Externe Teilnehmer Bundesregierung, des lefonat / Tele- BKAmt und der Bundes- fonkonferenz) ministerien (nur Leitungs- ebene) Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesminister für Arbeit 19.11.2019 Düsseldorf Felix Kendziora, Vizepräsident der Handwerks- und Soziales, Hubertus Heil kammer Aachen Ralf Noltemeyer, Vizepräsident der Handwerks- kammer OWL zu Bielefeld Klaus Feuler, Vizepräsident der Handwerkskammer Dortmund Karl-Heinz Reidenbach, Vizepräsident der Hand- werkskammer Düsseldorf Alexander Hengst, Vizepräsident der Handwerks- kammer zu Köln Franz Wieching, Vizepräsident der Handwerkskam- mer Münster Helmut Hagemann, Vizepräsident der Handwerks- kammer Südwestfalen Andreas Oehme, Geschäftsführer des Westdeut- schen Handwerkskammertages Norbert Wichmann, Gewerkschaftssekretär DGB Bezirk NRW Daniel Fissenewert, Landesgeschäftsführer Kol- pingwerk NRW Bundesminister für Arbeit 18.11.2019 Berlin Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender IG Metall und Soziales, Hubertus Heil Christiane Benner, 2. Vorsitzende IG Metall Mark Bäcker, GBR-Vors. IAV Bernd Lösche, Stellv. GBR-Vors. Opel Michael Brecht, GBR-Vors. Daimler Benjamin Gruschka, Stellv. GBR-Vors. Ford Hartwig Geisel, GBR-Vors. Bosch Norbert Lenhard, Schaeffler Lorenz Pfau, GBR-Vors. Conti Uwe Schwarte, GBR-Vors. Mahle Saki Stimoniaris, GBR-Vors. MAN Christian Brunkhorst, IG Metall, Stabsstelle strat. und pol. Planung, Zulieferer- und Fahrzeugbau Ralph Obermauer, IG Metall, Fachbereich Grund- satzfragen und Gesellschaftspolitik Bundesminister für Arbeit 04.11.2019 Berlin Fraktions- und Parteivorsitzende der Koalition und Soziales, Hubertus Heil Ressorts BMAS, BMBF, BMF, BMWi, BMU, BMVI Länder: BW, Niedersachsen, NRW, Hessen Hersteller: BMW, Daimler, VW, Opel, Ford Zulieferer: Bosch, Conti, ZF Friedrichshafen, Scha- effler, Mahle Sozialpartner: IG Metall, VDA Henning Kagermann (Leiter), Klaus Fröhlich Bundesminister für Arbeit 01.11.2019 Telefonat Jörg Hofman, IGM und Soziales, Hubertus Heil
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/21220 Dienstliche Kontakte der Datum Ort (bzw. Te- Externe Teilnehmer Bundesregierung, des lefonat / Tele- BKAmt und der Bundes- fonkonferenz) ministerien (nur Leitungs- ebene) Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesminister für Arbeit 16.09.2019 Berlin Frank Bsirske, ver.di und Soziales, Hubertus Heil Robert Feiger, IG BAU Reiner Hoffmann, DGB Jörg Hofmann, IG Metall Alexander Kirchner, EVG Marlis Tepe, GEW Michael Vassiliadis, IG BCE Konrad Klingenburg, DGB Bundesminister für Arbeit 27.08.2019 Telefonat Jörg Hofmann, IG Metall und Soziales, Hubertus Heil Tanja Smolenski Stefanie Janczyk Staatssekretärin im Bundes- 26.02.2020 Berlin Karl-Sebastian Schulte, ZDH ministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin im Bundes- 17.02.2020 Telefonat Jörg Hofmann, IG Metall ministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin im Bundes- 08.01.2020 Berlin Andreas Rade, Holger Wuchold, Hauptstadtbüro ministerium für Arbeit und VDMA Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin im Bundes- 22.11.2019 Telefonat Dr. Ariane Reinhart, Continental ministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin im Bundes- 31.10.2019 Berlin Betriebsratsvorsitzende der DAX-30 Unternehmen ministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin im Bundes- 21.10.2019 Berlin Roland Wolf, Dr. Anna Robra, beide BDA ministerium für Arbeit und Soziales, Leonie Gebers Staatssekretärin für Arbeit 02.10.2019 Berlin Annelie Buntenbach, Johannes Jacob, beide DGB und Soziales, Leonie Gebers
Drucksache 19/21220 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela 03.09.2018 Meseberg Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Merkel Deutschen Industrie (BDI) Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zen- tralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IG BCE Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb be- amtenbund und tarifunion Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continen- tal AG Hasan Allak, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Continental AG Jan Marco Leimeister, Universitätsprofessor für Wirtschaftsinformatik, Universitäten Kassel und St. Gallen Bundeskanzlerin Dr. Angela 17.06.2019 Meseberg Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Merkel Deutschen Industrie (BDI) Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralver- bandes des deutschen Handwerks (ZDH) Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb be- amtenbund und tarifunion Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäfts- führung, Robert Bosch GmbH Kerstin Mai, Mitglied des Konzernbetriebsrates, Robert Bosch GmbH Hans Christian Boos, Geschäftsführer, arago GmbH und Mitglied des Digitalrates Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für an- gewandte Arbeitswissenschaft
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/21220 Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela 24.06.2019 Berlin Günther Schuh, Geschäftsführer e.GO Mobile Merkel Wilhelm Bauer, Geschäftsführender Institutsleiter Fraunhofer IAO Henning Kagermann, Vorsitzender Lenkungskreis Nationale Plattform Zukunft der Mobilität Bernhard Mattes, Präsident Verband der Automo- bilindustrie Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Harald Krüger, Vorstandsvorsitzender, BMW AG Manfred Schoch, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, BMW AG Michael Bolle, Geschäftsführer, Robert Bosch GmbH Hartwig Geisel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Robert Bosch GmbH Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continental AG Lorenz Pfau, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat, Continental AG Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender, Daimler AG Michael Brecht, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Daimler AG Markus Schäfer, Vorstandsmitglied, Daimler AG Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender, Volkswa- gen AG Bernd Osterloh, Betriebsratsvorsitzender Volks- wagen AG Frank Welsch, Vorstandsmitglied, Volkswagen AG Wolf-Henning Scheider, Vorstandsvorsitzender, ZF Friedrichshafen Bundeskanzlerin Dr. Angela 30.10.2019 Berlin Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Merkel Bundeskanzlerin Dr. Angela 04.11.2019 Berlin Thomas Weber, Mitglied Lenkungskreis, Nationa- Merkel le Plattform Zukunft der Mobilität Klaus Fröhlich, Mitglied Lenkungskreis, Nationa- le Plattform Zukunft der Mobilität Bernhard Mattes, Präsident, Verband der Auto- mobilindustrie Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Oliver Zipse, Vorstandsvorsitzender, BMW AG Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continental AG Hasan Allak, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Continental AG Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender, Daimler AG
Drucksache 19/21220 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela 04.11.2019 Berlin Michael Brecht, Konzernbetriebsratsvorsitzen- Merkel der, Daimler AG Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäfts- führung der Ford-Werke GmbH Martin Hennig, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Ford-Werke GmbH Jörg Stratmann, Vorstand der Geschäftsleitung, Mahle-Konzern Uwe Schwarte, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Mahle-Konzern Michael Lohscheller, Geschäftsführer der Opel Automobile GmbH Uwe Baum, Vorsitzender des Gesamtbetriebs- rats der Opel Automobile GmbH Stefan Hartung, Geschäftsführer, Robert Bosch GmbH Hartwig Geisel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Robert Bosch GmbH Bundeskanzlerin Dr. Angela 02.12.2019 Berlin Michael Lohscheller, Geschäftsführer der Opel Merkel Automobile GmbH Uwe Baum, Vorsitzender des Gesamtbetriebs- rats der Opel Automobile GmbH Bundeskanzlerin Dr. Angela 02.12.2019 Berlin Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäfts- Merkel führung der Ford-Werke GmbH Martin Hennig, Vorsitzender des Gesamtbet- riebsrats der Ford-Werke GmbH Bundeskanzlerin Dr. Angela 02.12.2019 Berlin Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Merkel Deutschen Industrie (BDI) Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ulrich Grillo, Vizepräsident Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Ingeborg Neumann, Vizepräsidentin Bundesver- band der Deutschen Industrie (BDI) sowie Prä- sidentin, Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. Kai Beckmann, Vizepräsident Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Präsident Bundesarbeitgeberver- band Chemie Rainer Dulger, Vizepräsident Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Präsident Gesamtmetall (Arbeit- geberverbände der Metall- und Elektro- Industrie) Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber- verbände (BDA) Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer Bundes- verband der Deutschen Industrie (BDI)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/21220 Bundeskanzleramt Bundeskanzlerin Dr. Angela 15.01.2020 Berlin Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Merkel Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied Konrad Klingenburg, DGB- Bundesvorstandssekretär Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IG BCE Marlis Tepe, Vorsitzende der GEW, Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU Guido Zeitler, Vorsitzende der NGG, Dietmar Schilff, stellvertretender Vorsitzender der GdP Torsten Westphal, Vorsitzender der EVG Chef des Bundeskanzleramtes und 03.09.2018 Meseberg Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Bundesminister für besondere Auf- Deutschen Industrie (BDI) gaben Prof. Dr. Helge Braun Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralver- bandes des deutschen Handwerks (ZDH) Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Me- tall Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IG BCE Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb be- amtenbund und tarifunion Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continen- tal AG Hasan Allak, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Continental AG Jan Marco Leimeister, Universitätsprofessor für Wirtschaftsinformatik, Universitäten Kassel und St. Gallen
Drucksache 19/21220 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundeskanzleramt Chef des Bundeskanzleramtes und 17.06.2019 Meseberg Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Bundesminister für besondere Auf- Deutschen Industrie (BDI) gaben Prof. Dr. Helge Braun Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralver- bandes des deutschen Handwerks (ZDH) Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb be- amtenbund und tarifunion Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäfts- führung, Robert Bosch GmbH Kerstin Mai, Mitglied des Konzernbetriebsrates, Robert Bosch GmbH Hans Christian Boos, Geschäftsführer, arago GmbH und Mitglied des Digitalrates Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für an- gewandte Arbeitswissenschaft Chef des Bundeskanzleramtes und 24.06.2019 Berlin Günther Schuh, Geschäftsführer, e.GO Mobile Bundesminister für besondere Auf- Wilhelm Bauer, Geschäftsführender Institutslei- gaben Prof. Dr. Helge Braun ter, Fraunhofer IAO Henning Kagermann, Vorsitzender Lenkungs- kreis, Nationale Plattform Zukunft der Mobilität Bernhard Mattes, Präsident, Verband der Auto- mobilindustrie Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Me- tall Harald Krüger, Vorstandsvorsitzender, BMW AG Manfred Schoch, Gesamtbetriebsratsvorsitzen- der, BMW AG Michael Bolle, Geschäftsführer, Robert Bosch GmbH Hartwig Geisel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Robert Bosch GmbH Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continen- tal AG Lorenz Pfau, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat, Continental AG Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender, Daimler AG Michael Brecht, Konzernbetriebsratsvorsitzen- der, Daimler AG Markus Schäfer, Vorstandsmitglied, Daimler AG Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender, Volkswa- gen AG Bernd Osterloh, Betriebsratsvorsitzender Volks- wagen AG Frank Welsch, Vorstandsmitglied, Volkswagen AG Wolf-Henning Scheider, Vorstandsvorsitzender, ZF Friedrichshafen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/21220 Bundeskanzleramt Chef des Bundeskanzleramtes und 07.10.2019 Berlin Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesminister für besondere Auf- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber- gaben Prof. Dr. Helge Braun verbände (BDA) Chef des Bundeskanzleramtes und 23.10.2019 Berlin Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der Bundesminister für besondere Auf- IG Metall gaben Prof. Dr. Helge Braun Chef des Bundeskanzleramtes und 04.11.2019 Berlin Thomas Weber, Mitglied Lenkungskreis, Natio- Bundesminister für besondere Auf- nale Plattform Zukunft der Mobilität gaben Prof. Dr. Helge Braun Klaus Fröhlich, Mitglied Lenkungskreis, Natio- nale Plattform Zukunft der Mobilität Bernhard Mattes, Präsident, Verband der Auto- mobilindustrie Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall Oliver Zipse, Vorstandsvorsitzender, BMW AG Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continen- tal AG Hasan Allak, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Continental AG Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender, Daimler AG Michael Brecht, Konzernbetriebsratsvorsitzen- der, Daimler AG Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäfts- führung der Ford-Werke GmbH Martin Hennig, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Ford-Werke GmbH Jörg Stratmann, Vorstand der Geschäftsleitung, Mahle-Konzern Uwe Schwarte, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Mahle-Konzern Michael Lohscheller, Geschäftsführer der Opel Automobile GmbH Uwe Baum, Vorsitzender des Gesamtbetriebs- rats der Opel Automobile GmbH Stefan Hartung, Geschäftsführer, Robert Bosch GmbH Hartwig Geisel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Robert Bosch GmbH Klaus Rosenfeld, Vorstandsvorsitzender, Scha- effler AG Norbert Lenhard, Gesamtbetriebsratsvorsitzen- der Schaeffler AG Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender, Volkswa- gen AG Bernd Osterloh, Betriebsratsvorsitzender Volks- wagen AG Wolf-Henning Scheider, Vorstandsvorsitzender, ZF Friedrichshafen Carmen Bahlo, Betriebsratsvorsitzende, ZF Friedrichshafen
Drucksache 19/21220 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundeskanzleramt Chef des Bundeskanzleramtes und 20.11.2019 Berlin Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesminister für besondere Auf- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber- gaben Prof. Dr. Helge Braun verbände (BDA) Chef des Bundeskanzleramtes und 02.12.2019 Berlin Dieter Kempf, Präsident Bundesverband der Bundesminister für besondere Auf- Deutschen Industrie (BDI) gaben Prof. Dr. Helge Braun Ingo Kramer, Präsident Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ulrich Grillo, Vizepräsident Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Ingeborg Neumann, Vizepräsidentin Bundesver- band der Deutschen Industrie (BDI) sowie Prä- sidentin, Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. Kai Beckmann, Vizepräsident Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Präsident Bundesarbeitgeberver- band Chemie Rainer Dulger, Vizepräsident Bundesvereini- gung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Präsident GESAMTMETALL (Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro- Industrie) Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber- verbände (BDA) Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer Bundes- verband der Deutschen Industrie (BDI) Chef des Bundeskanzleramtes und 10.01.2020 Berlin Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der Bundesminister für besondere Auf- IG Metall gaben Prof. Dr. Helge Braun Chef des Bundeskanzleramtes und 15.01.2020 Berlin Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB Bundesminister für besondere Auf- Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Me- gaben Prof. Dr. Helge Braun tall Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) Rainer Dulger, Präsident Gesamtmetall Arndt G. Kirchhoff, Vizepräsident Verband der Automobilindustrie Wilfried Porth, Vorstand und Arbeitsdirektor Daimler AG Michael Brecht, Konzernbetriebsratsvorsitzen- der, Daimler AG Christoph Kübel, Arbeitsdirektor, Robert Bosch GmbH Hartwig Geisel, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Robert Bosch GmbH
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/21220 Bundeskanzleramt Chef des Bundeskanzleramtes und 15.01.2020 Berlin Ilka Horstmeier, Arbeitsdirektorin, BMW AG Bundesminister für besondere Auf- Manfred Schoch, Gesamtbetriebsratsvorsitzen- gaben Prof. Dr. Helge Braun der, BMW AG Gunnar Kilian, Personalvorstand, Volkswagen AG Bernd Osterloh, Betriebsratsvorsitzender Volks- wagen AG Ralph Wangemann, Arbeitsdirektor, Opel Auto- mobile AG Uwe Baum, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Opel Automobile AG Corinna Schittenhelm, Personalvorständin, Schaeffler AG Norbert Lenhard, Gesamtbetriebsratsvorsitzen- der Schaeffler AG Rainer Ludwig, Geschäftsführer Personal, Ford- Werke GmbH Martin Hennig, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Ford-Werke GmbH Ariane Reinhart, Personalvorständin, Continen- tal AG Hasan Allak, Konzernbetriebsratsvorsitzender, Continental AG Anke Felder, Geschäftsführerin Personal, Mahle-Konzern Uwe Schwarte, Gesamtbetriebsratsvorsitzender Mahle-Konzern Frank Iwer, Personalleiter, ZF Friedrichshafen AG Achim Dietrich, Gesamtbetriebsratsvorsitzen- der, ZF Friedrichshafen AG 10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zulei- tung und des Fristablaufs angeben)? Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 18. Februar 2020 mit Frist zum 27. Februar 2020 eingeleitet. 11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der for- malen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte o. ä. Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Geset- zesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Nein. 12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO je- weils durchgeführt? Die Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am 10. März 2020 unterrichtet. Die Unterrichtung der Oppositionsfrak- tionen ist auf den 13. März 2020 zu datieren.
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