ARBÖ-Bonus bei OMV Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard
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ARBÖ-Bonus bei OMV Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard KAFFEE GRATIS -3 CENT / L -10%* 56 7890 6 9 4 12 34 526 12/20 2016 ILIAN MAX MAXIM RMANN MUSTE -20%** ARBÖ-Mastercard im ersten Jahr gratis! Informationen auf www.arboe.at Auf der sicheren Seite ✆ 1-2-3 Pannen-Notruf · www.arboe.at
2 ARBÖ-Bonus bei OMV Geschäftsbedingungen 3 ARBÖ-Bonus bei OMV Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard Fassung: November 2017 Was ist der ARBÖ-Bonus bei OMV? I. Informationen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz: Immer, wenn Sie mit Ihrer ARBÖ-Mastercard bei einer ge- BAWAG P.S.K.) gemäß Zahlungsdienstegesetz für die ARBÖ- kennzeichneten OMV Tankstelle bezahlen, bekommen Sie auf Mastercard folgende Leistungen einen Rabatt, der sofort vom Rechnungs Im Folgenden finden Kunden der BAWAG P.S.K., welche nach § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz Verbraucher sind, Informationen über betrag abgezogen wird. von der BAWAG P.S.K. außerhalb eines Girokontovertrages angebotene Zahlungsdienstleistungen, welche aber die erforderlichen vertraglichen • 3 Cent pro Liter Treibstoff Vereinbarungen nicht ersetzen. • 10 Prozent auf Shopprodukte und Gastronomie * 1. Bankdaten • 20 Prozent auf jede Autowäsche ** BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Post sparkasse Aktiengesellschaft, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien, Internet: Außerdem gibt es einen Kaffee Ihrer Wahl gratis dazu. www.bawagpsk.com, E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com, Telefon 0043 (0) 5 99 05, Fax 0043 (0) 5 99 05-22840, BIC (SWIFT-Code): BAWAATWW, UID-Nummer: ATU 51286308, DVR-Nummer: 1075217. Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: 205340x, Was ist die ARBÖ-Mastercard? zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA) Otto-Wagner- Platz 5, 1090 Wien, Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Öster Die ARBÖ-Mastercard ist eine weltweit gültige Kreditkarte, reich, Bundessparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien exklusiv für ARBÖ-Mitglieder zu einem einmalig günstigen Preis. • Sie müssen Ihre bestehende Bankverbindung nicht 2. Konzession Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, wechseln. 1090 Wien hat der BAWAG P.S.K. eine Konzession zur Erbringung von • Im ersten Jahr ist die ARBÖ-Mastercard gratis ***, Bankdienstleistungen erteilt, welche die BAWAG P.S.K. unter anderem danach kostet sie € 1,25 pro Monat (die Kartengebühr wird berechtigt, Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen. Zahlungsdienste der BAWAG P.S.K in Bezug auf die ARBÖ-Master jährlich für 12 Monate im Voraus verrechnet). card:Die ARBÖ-Mastercard (im Folgenden kurz: Kreditkarte) ist eine von der BAWAG P.S.K. ausgegebene Kreditkarte und kann für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und zum Bezug von Bargeld genutzt werden. Der Bezug dieser Waren und Dienstleistungen kann sowohl im Und so funktioniert es! realen täglichen Geschäftsleben als auch bei Geschäften, die über Inter- net, Telefon, Fax oder E-Mail zustande kommen, erfolgen. Der Bezug von 1 Antrag (Seite 19 bis 25) ausfüllen. Bargeld kann bei bestimmten berechtigten Banken und bei speziell dafür gekennzeichneten Geldautomaten durchgeführt werden. Die Durchfüh- 2 Beim ARBÖ abgeben und einen gültigen amtlichen Licht- rung der Zahlungen erfolgt mit Karte und Unterschrift oder Karte und bildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis) mitnehmen. PIN-Code oder Karte und Kartenprüfnummer oder Karte und Mastercard SecureCode im Internet. Mit der Anweisung des Karteninhabers (das ist z.B. die Unterschrift am Leistungsbeleg beim Vertragsunternehmen) wird 3 Ihre ARBÖ-Mastercard wird, wie gewünscht, nach ca. zwei der Zahlungsauftrag an die kartenausgebende BAWAG P.S.K. erteilt. Die bis drei Wochen per Post zu Ihnen nach Hause geschickt. vom Karteninhaber (kurz: KI) angewiesenen Beträge sowie die vereinbar- ten Kreditkartenentgelte werden von der BAWAG P.S.K. mittels Last- 4 Bei Fragen zur ARBÖ-Mastercard: Kreditkarten-Hotline der schriftauftrags des KI vom Konto des KIs eingezogen. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt in der Regel einmal pro BAWAG P.S.K. +43(0)59905-950 Monat durch die BAWAG P.S.K. Angebote gelten in allen teilnehmenden OMV-Stationen nur für ARBÖ-Mitglieder und bei Be- 3. Kommunikation mit der BAWAG P.S.K. zahlung mit der ARBÖ-Mastercard. Entsprechende Einrichtung vorausgesetzt. Ausgenommen Sprache: Die BAWAG P.S.K. bedient sich beim Abschluss von Verträgen Aktionspreise. sowie im Verkehr mit ihren Kunden im Zusammenhang mit der Kreditkarte der deutschen Sprache. * Ausgenommen Tabak, Maut-Vignetten, Zeitungen, Lotterie, K ommunikation und Gutscheine. Kommunikationsmöglichkeiten: Dem Kunden stehen die unter Punkt ** Ausgenommen Lanzenwäsche. *** Bei erstmaliger Ausstellung der ARBÖ-Mastercard. I.1. genannten Möglichkeiten (Telefon, E-Mail, Fax, Post) zur Kontaktauf- nahme mit der BAWAG P.S.K. offen. Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen: Rechtlich geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle g eschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an Frauen wie Männer. relevante Korrespondenz zwischen der BAWAG P.S.K. und ihren Kunden
4 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 5 wird– soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde – elektronisch Kreditkarteninhaber (kurz: KI) kann nach elektronischer Identifizierung über das elektronische Postfach im BAWAG P.S.K. eBanking abgewickelt. und Autorisierung Kreditkartenumsätze und Kreditkartenabrechnungen einsehen. 4. Beschwerden Die Elektronische Kreditkartenabrechnung ist eine Serviceleistung im Die BAWAG P.S.K. bemüht sich selbstverständlich, die Kunden hinsicht Internet, die die Anmeldung zum BAWAG P.S.K. eBanking voraussetzt. lich aller Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Dem KI werden Kreditkartenabrechnungen in elektronischer Form zur Kreditkartengeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde den- Verfügung gestellt. noch Grund für eine Beschwerde haben, wird die BAWAG P.S.K. dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck können sich die 3. G esamtpreis, den der Kreditkarteninhaber (KI) für die Finanz- Kunden an das Beschwerdemanagement der BAWAG P.S.K. wenden. dienstleistung schuldet Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwerde an die Entgelte (Kartenentgelt, sonstige Entgelte) werden gemäß Konditionen- Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, übersicht verrechnet. Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Telefon 01-505 42 98, E-Mail: Änderungen der Entgelte oder Änderungen des Leistungsumfanges office@bankenschlichtung.at zu wenden bzw. die Finanzmarktaufsicht werden zwischen der BAWAG P.S.K. und dem KI vereinbart (Punkt III 16. (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Tel: 01-249 390 damit zu be und 17.). fassen. Für die Entscheidung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung: Alle Entgelte und Ersatz Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. zahlungen, insbesondere das Kartenentgelt und andere Entgelte, wie Der allgemeine Gerichtsstand der -BAWAG P.S.K. ist das Handelsgericht auch diejenigen Beträge, welche die BAWAG P.S.K. für den KI in Erfüllung Wien. des Kreditkartenvertrages aufzuwenden hatte, werden im Lastschriftver- fahren von dem vom KI bekannt gegebenen Konto abgebucht. 5. Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard Der KI hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln Weitere Informationen gem. § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sind in selbst zu tragen. den „Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard“ enthalten. Insbe- sondere enthalten die „Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard“ 4. Hinweis auf das Rücktrittsrecht gem. § 8 FernFinG Informationen über: Der KI ist gemäß § 8 FernFinG berechtigt, vom geschlossenen Kredit- – Wechselkurse und Entgelte (Punkt III 13. und 16.) kartenvertrag, den Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. – Pflichten des Karteninhabers (Punkt III 6., 10. und 12.) eBanking sowie den Bedingungen für die elektronische Kreditkartenab- – Sperre (Punkt III 11.) rechnung binnen 14 Tagen (Datum des Absendens) zurückzutreten. Die – Haftung des Karteninhabers (Punkt III 10.) Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei als – Vertragsdauer und Beendigung des Kreditkartenvertrages (Punkt III 4.) Tag des Vertragsabschlusses der Tag der Zustellung der Karte an den – Änderung der Geschäftsbedingungen (Punkt III 15.) KI durch die BAWAG P.S.K. gilt. Sollte der KI von seinem Rücktrittsrecht – Verwendung der Karte (Punkt III 9.) . gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so ist sein Rücktritt ge- genüber der BAWAG P.S.K., Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien, ausdrück- lich schriftlich zu erklären. Sollte der KI von diesem Rücktrittsrecht nicht II. Informationen gemäß §§ 5, 7 und 8 Fern- Finanzdienst binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrages Gebrauch machen, so gilt leistungs-Gesetz (FernFinG) der von ihm abgeschlossene Kreditkartenvertrag bzw. gelten die vom KI Relevant im Fall des Vertragsabschlusses im Wege des Fernabsatzes zusätzlich abgeschlossenen Vereinbarungen als auf unbestimmte Zeit gem. Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG). abgeschlossen. Die BAWAG P.S.K. weist ferner darauf hin, dass gemäß § 8 Abs. 5 Fern- 1. Beschreibung des Unternehmens FinG innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach – Name und Anschrift: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Vorliegen der ausdrücklichen Zustimmung des KI begonnen werden darf. Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz BAWAG P.S.K.), In diesem Fall ist die BAWAG P.S.K. berechtigt, für Leistungen, die die Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien BAWAG P.S.K. vor Ablauf der dem KI gemäß § 8 FernFinG zustehenden – Hauptgeschäftstätigkeit: Bankgeschäfte im Sinne des § 1 BWG, insbe- Rücktrittsfrist erbracht hat, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze sondere die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des zu verlangen. Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft) und die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten. 5. Beendigung – Firmenbuchnummer: FN 205340 Der KI ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von – Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Gründen zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos zu kündigen, – zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto Wagner- wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats Platz 5, 1090 Wien ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Er ist verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung des 2. Beschreibung der Finanzdienstleistung Vertragsverhältnisses die betreffende ARBÖ-Mastercard an die BAWAG Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung: Kreditkarten-Services P.S.K. zurückzugeben oder diese zu vernichten. Die BAWAG P.S.K. ist (z.B. Mastercard) sind weltweit verbreitete Systeme für Bargeldbezug und berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei bargeldlose Zahlungen, welche mit Zugangsinstrumenten (Kreditkarten) Monaten zu kündigen. Bargeldbezüge, bargeldlose Zahlungen, e/mCommerce-Transaktionen Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die BAWAG P.S.K. berechtigt, und Überweisungen ermöglichen. Die in Anspruch genommenen Leistun- den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein gen werden in der Regel einmal pro Monat abgerechnet. wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder BAWAG P.S.K. eBanking ist eine Serviceleistung im Internet. Der Gefährdung der Vermögensverhältnisse des KI eintritt und dadurch die
6 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 7 Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der BAWAG P.S.K. gefährdet 4. Vertragsdauer und Beendigung ist oder wenn der KI unrichtige Angaben über seine Vermögensverhält- 4.1. Vertragsdauer: nisse oder sonstige wesentliche Umstände macht. Der Kreditkartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die jeweilige Karte ist jedoch nur bis zum Ablauf der eingeprägten Gültigkeits- 6. Rechtswahl und Gerichtsstand dauer gültig. Dem Kreditkartenvertrag sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird 4.2. Erneuerung der Karte: Gibt der KI nicht bis spätestens zwei Monate österreichisches Recht zugrunde gelegt. Der für Klagen des KI oder vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine gegenteilige schriftliche Erklärung ab, gegen ihn bei Vertragsabschluss mit der BAWAG P.S.K. gegebene allge- stellt die BAWAG P.S.K. eine neue Karte für eine weitere Gültigkeitsperio- meine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der KI de aus. nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österrei- 4.3. Beendigung: chische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. 4.3.1 Kündigung durch den KI: Der KI ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von 7. Sprache Gründen zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos zu kündigen, Die Sprache für die Informationen gemäß §§ 5 und 8 des FernFinG wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats sowie für die diesem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden ist Deutsch. Die Kommunikation mit dem KI während der Laufzeit des Monats wirken. Vertrages erfolgt in deutscher Sprache. Bestehende Verpflichtungen des KI werden durch die Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen. Die Möglichkeit einer sofortigen Beendigung 8. I nformation über Rechtsbehelfe gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 FernFinG des Vertragsverhältnisses durch den KI aus wichtigem Grund und das Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang Recht zur Kündigung anlässlich einer von der BAWAG P.S.K. vorgeschla- mit bestimmten Kundenbeschwerden in der Kreditwirtschaft wurde die genen Änderung der Geschäftsbedingungen (Punkt III 15.3.) bleiben „Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“, unberührt. Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, eingerichtet. Der KI hat die Möglich- 4.3.2 Kündigung durch die BAWAG P.S.K.: keit, schriftlich oder elektronisch (E-Mail: Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung office@bankenschlichtung.at) unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen und unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Beschwerden an diese Grundes ist die BAWAG P.S.K. berechtigt, den Kartenvertrag jederzeit mit Schlichtungsstelle zu richten. sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensver- hältnisse des KI eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten III. Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard gegenüber der BAWAG P.S.K. gefährdet ist oder wenn der KI unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder s onstige wesentliche 1. Vertragsabschluss Umstände macht. Ein wichtiger Grund ist auch dann gegeben, wenn dem Der Kreditkartenvertrag kommt durch Zustellung der ARBÖ-Mastercard KI die Änderung einer wesentlichen vertraglichen Bestimmung vorge- (kurz Karte) an den Karteninhaber (kurz KI) (nur natürliche Personen) schlagen wird (gem. Punkt III 15.) und dieser die Annahme ablehnt. zustande (§ 864 Abs 1 ABGB). Der KI ist verpflichtet, Falschprägungen Der KI ist damit einverstanden, dass die Kündigung in Papierform oder – seines Namens auf der Karte sofort zu melden. Eine Falschprägung des sofern dies vorab mit dem KI vereinbart wurde –auf einem anderen dauer- Namens ändert jedoch nichts an der Haftung des KI für die Erfüllung sei- haften Datenträger erfolgen kann. ner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. Der KI ist verpflichtet, 4.3.3 Regelmäßig erhobene Entgelte sind vom KI nur anteilsmäßig bis zur die Karte unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Im Voraus vom KI der gleichen Unterschrift, wie auf dem Kreditkartenantrag zu unterzeich- bezahlte Entgelte (insbesondere das Kartenentgelt) erstattet die BAWAG nen. Eine Identifikationsnummer (kurz: PIN-Code) wird dem KI in einem P.S.K. anteilsmäßig. Kuvert getrennt von der Karte übermittelt. 4.3.4 Mit der Vertragsauflösung endet die Berechtigung, die Karte und/ oder den PIN-Code zu verwenden und/oder mit den Kartendaten Rechts- 2. Mitteilungen geschäfte mit Vertragsunternehmen abzuschließen. Alle Erklärungen und Aufträge des KI an die BAWAG P.S.K. Bank für 4.3.5 Der KI ist verpflichtet, Lastschriftsaufträge, die zu Lasten seiner Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesell- Kreditkarte erstellt wurden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu schaft (kurz BAWAG P.S.K.) sind – soweit im Einzelnen nichts anderes stornieren. vereinbart ist – schriftlich abzugeben. Die BAWAG P.S.K. ist jedoch auch 4.3.6 Wird das in Punkt III 12.2 genannte Konto geschlossen, endet das berechtigt, die ihr mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, Kreditkartenvertragsverhältnis und der KI ist verpflichtet, die Karte an die mittels Telefax, Datenübertragung oder über das Internet) erteilten Bank unverzüglich zu retournieren oder zu vernichten. Aufträge durchzuführen und die ihr auf derartige Weise zugekommenen Erklärungen entgegenzunehmen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist 5. Rechte des Kreditkarteninhabers die BAWAG P.S.K. bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann Die Karte berechtigt den KI verpflichtet, wenn dies der KI mit ihr vereinbart hat. 5.1 von Vertragsunternehmen (kurz VU) der jeweiligen Kreditartenorgani- sation durch Vorlage der Karte ohne Barzahlung alle von diesen gewöhn- 3. Eigentum an der Karte lich angebotenen Leistungen (Waren, Dienstleistungen oder Bargeldbe- Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der BAWAG züge) zu beziehen. Unter der Vorlage der Karte versteht man zum Beispiel P.S.K. Ein Zurückbehaltungsrecht des KI an der Karte ist ausgeschlossen. das Einstecken der Karte in ein Zahlungsterminal des VU. 5.2. von VU ohne Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leis- tungen im Rahmen des Fernabsatzes (Fern- und Auswärtsgeschäftege-
8 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 9 setz) über schriftliche oder telefonische Bestellungen zu beziehen, falls Anweisung an. Der KI verpflichtet sich, der BAWAG P.S.K. den angewie- dies das jeweilige VU ermöglicht. Dies gilt auch für den Abschluss von senen Betrag zu ersetzen. Rechtsgeschäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen 7.2. Die Anweisung kann entweder durch Unterfertigen eines Leistungs- Endgerätes (e/mCommerce). Dabei ist Punkt III 6.3. auf jeden Fall zu belegs oder durch Eingabe der vom VU verlangten Daten im Internet beachten. oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgeräts (e/mCommerce) oder 5.3. entsprechend gekennzeichnete Selbstbedienungseinrichtungen zum durch Eingabe des PIN-Codes und Betätigung der dafür vorgesehenen Bezug von Leistungen bis zu einer Höchstgrenze, die je nach Selbstbe- Vorrichtung (z.B. das Drücken der OK-Taste von Zahlungsterminals) dienungseinrichtung verschieden sein kann, zu benützen. Bei Selbst- erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verlangt die technische bedienungseinrichtungen hängt die Höchstgrenze von den technischen Einrichtung, über welche die Transaktion erfolgt, die Eingabe des PIN- Einrichtungen und den mit dem KI getroffenen Vereinbarungen ab. Der Codes, so ist eine Anweisung nur möglich, wenn vom KI der PIN-Code Höchstbetrag, der bei Geldausgabeautomaten bezogen werden kann, ist eingegeben wird. in Punkt III 22.1. und 22.2. festgehalten. 7.3. Blankoanweisungen: Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, die keinen konkreten 6. Pflichten des Kreditkarteninhabers Rechnungsbetrag umfasst, ist der KI zur besonderen Sorgfalt (insbe- 6.1. Insoweit die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgt, hat diese sondere Überprüfung des abzuschließenden Vertrages und der Ver der Unterschrift auf der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unter- trauenswürdigkeit des VU) verpflichtet. Auf Verlangen des Kreditinstituts schrift des KI ändert nicht die Haftung des KI für die Erfüllung seiner mit hat der KI die Umstände der Erteilung der Blankoanweisung darzu- der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. legen. 6.2. Der KI ist nur solange berechtigt, die Karte zu verwenden, als das Achtung: Solche Blankoanweisungen werden z.B. von Hotels und Vertragsverhältnis aufrecht, die Karte gültig und er in der Lage ist, die mit Leihwagenunternehmen verlangt. Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall der Karte eingegangenen Verpflichtungen gemäß Punkt III 12. recht- besonders genau den abgeschlossenen Vertrag und dessen Abrech- zeitig zu erfüllen, und zu diesem Zweck während der Vertragsdauer ein nung! Lastschriftsmandat aufrecht erhält und für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge trägt. 8. M einungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und 6.3. Die BAWAG P.S.K. informiert den KI darüber, dass es im Rahmen dem Vertragsunternehmen von Zahlungsanweisungen auf elektronischem Weg, vor allem im Inter- Der KI hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft net, häufig zu Missbrauchsangriffen kommt, insbesondere zu Versuchen betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährlei- die Kartennummer sowie persönlichen Identifikationsmerkmale des KI stungsansprüche), ausschließlich direkt mit dem VU zu klären. Der BA- in Erfahrung zu bringen und mit diesen Zahlungsaufträge zulasten von WAG P.S.K. gegenüber besteht auch in diesen Fällen die Verpflichtung, Kreditkarten zu erteilen. Eine wesentliche Maßnahme um Missbrauch den von der BAWAG P.S.K. dem VU bezahlten Betrag zu ersetzen und zu verhindern, ist die Erteilung von Zahlungsanweisungen auf elektro- die monatlichen Abrechnungen gemäß Punkt III 12. zu begleichen. nischem Weg in sicheren Systemen. Die BAWAG P.S.K. empfiehlt dem KI daher, Zahlungsanweisungen auf 9. Verwendbarkeit der Karte, Haftung der BAWAG P.S.K. elektronischem Weg nur in sicheren Systemen durchführen, die dem 9.1. Die BAWAG P.S.K. hat keinen Einfluss darauf, ob einzelne VU die Zweck dienen, die Daten des KI und seine personalisierten Sicherheits- Karte akzeptieren. Akzeptiert ein VU die Karte nicht, trifft die BAWAG merkmale vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch P.S.K. keine Haftung, es sei denn die Karte wird wegen einer vorsätz- Dritte zu schützen. Diese sind am Verbindungsprotokoll https (Hyper lichen oder grob fahrlässigen Sorgfaltswidrigkeit der BAWAG P.S.K. nicht Text Transfer Protocol Secure) erkennbar. Als sicheres System gilt derzeit akzeptiert. das 3-D Secure Verfahren (z.B. Mastercard Securecode). Im Rahmen 9.2. Bei Selbstbedienungseinrichtungen können technische Störungen des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber mittels eines selbst- vorkommen. Die BAWAG P.S.K. haftet für Schäden, die auf solche von gewählten Passworts als rechtmäßiger Karteninhaber identifiziert. Die ihr verursachten Störungen zurückgehen. Registrierung zum 3-D Secure Verfahren ist derzeit 9.3. Bedient der KI eine Selbstbedienungseinrichtung falsch, kann die z.B. kostenlos auf www.paylife.at möglich. Sofern der Karteninhaber Karte von der BAWAG P.S.K. oder einem VU der jeweiligen Kreditkar- im 3-D Secure Verfahren registriert ist, ist ihm die Verwendung dieses tenorganisation aus Sicherheitsgründen eingezogen werden. Diesem sicheren Verfahrens bei Vertragsunternehmen, die ebenfalls das Sicherheitsmechanismus stimmt der KI zu. 3-D Secure Verfahren anbieten, möglich. 6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im 10. Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das Kartenentgelt erstma- 10.1. Der KI hat bei der Nutzung der Karte die Bestimmungen für ihre lig am fünften des Monats fällig, der dem in der Gültigkeitsdauer angege- Ausgabe und Nutzung einzuhalten, insbesondere den PIN-Code korrekt benen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ einzugeben und alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um den PIN- eingeprägt, ist das Kartenentgelt erstmals am 5. 9. des Jahres fällig.). Code geheim zu halten, sowie den PIN-Code und die Karte vor einem 6.5. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. die für Erhebungen über unbefugten Zugriff zu schützen. die Bonität des KI notwendigen Informationen und Unterlagen jederzeit Keine sorgfältige Verwahrung ist insbesondere: zur Verfügung zu stellen. – die Aufbewahrung der Karte in einer Weise, dass Dritte an ihr ohne erheblichen Aufwand unbefugt Gewahrsam erlangen können; 7. Anweisung, Blankoanweisungen – die Aufzeichnung des PIN-Codes auf der Karte; 7.1. Anweisung: Bezieht der KI unter Verwendung der Karte oder der – die Weitergabe der Karte oder der Kartendaten an Dritte, es sei denn Kartendaten die Leistung eines VU, so ist er verpflichtet, die BAWAG zum Zweck einer Zahlung an das VU und dessen Mitarbeiter. P.S.K. unwiderruflich anzuweisen, den vom VU dem KI in Rechnung Bei der Verwendung des PIN-Codes ist insbesondere darauf zu achten, gestellten Betrag zu bezahlen. Die BAWAG P.S.K. nimmt bereits jetzt die dass dieser nicht von Dritten ausgespäht werden kann.
10 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 11 10.2. Weitere Obliegenheiten des Karteninhabers: 11. Sperre der Karte 10.2.1 Der KI hat den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche 11.1. Der KI ist jederzeit berechtigt, bei der BAWAG P.S.K. oder bei Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte der easybank oder bei der jeweiligen Kreditkartenorganisation unter den BAWAG P.S.K., der easybank AG oder der jeweiligen Kreditkartenorga- internationalen Sperrnotrufnummern die Sperre seiner Karte zu ver nisation unter den internationalen Sperrnotrufnummern unverzüglich, langen. Die BAWAG P.S.K., die easybank AG oder die jeweilige Kredit sobald er davon Kenntnis hat, anzuzeigen. kartenorganisation wird in diesem Fall die Karte unverzüglich sperren. Der KI hat die BAWAG P.S.K., easybank AG oder die jeweilige Kreditkar- 11.2. Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, die Karte ohne Mitwirkung des KI tenorganisation unter den internationalen Sperrnotrufnummern weiters zu sperren, wenn vom Abhandenkommen des PIN-Codes, aus welchem Grund auch – objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies immer, oder von Umständen, welche die Kenntnis eines Dritten vom rechtfertigen; PIN-Code vermuten lassen, unverzüglich zu verständigen. Verlust oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung Diebstahl der Karte sind weiters unverzüglich den zuständigen Behörden der Karte besteht; oder anzuzeigen. – wenn der KI seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit 10.2.2 Zur Erwirkung der Berichtigung eines nicht autorisierten oder der Kreditkarte verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Über fehlerhaften Zahlungsvorganges durch die BAWAG P.S.K. hat der KI die ziehung) nicht nachgekommen ist und BAWAG P.S.K. unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund einer Ver- oder fehlerhaften Zahlungsvorganges, der zur Entstehung eines Anspru- schlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des KI ches geführt hat, jedoch spätestens dreizehn Monate nach dem Tag der oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist oder Belastung hievon zu unterrichten (Rügeobliegenheit), es sei denn, die - beim KI die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar BAWAG P.S.K. hat dem KI die jeweilige Kreditkartenabrechnung nicht droht. ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt. Die BAWAG P.S.K. informiert den KI möglichst vor, spätestens jedoch 10.3. Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: unverzüglich nach Sperre der Karte von dieser, außer die Verständi- 10.3.1 Die BAWAG P.S.K. hat dem KI im Falle eines nicht autorisier- gung würde objektiven Sicherheitsgründen zuwiderlaufen oder eine ten Zahlungsvorganges unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende Verpflichtung der BAWAG P.S.K. verletzen. des folgenden Geschäftstages, nachdem die BAWAG P.S.K. Kenntnis vom nicht autorisierten Zahlungsvorgang erlangt hat oder dieser der 12. Abrechnung BAWAG P.S.K. angezeigt worden ist, den Betrag des nicht autorisier- 12.1. Der KI erhält einmal pro Monat eine Abrechnung über seine mit der ten Zahlungsvorganges zu erstatten. Die Erstattung des Betrags des Karte bezahlten Leistungen, sofern er im vorangegangenen Abrech- nicht autorisierten Zahlungsvorganges erfolgt durch die Richtigstellung nungszeitraum Leistungen der Karte in Anspruch genommen hat. der Abrechnung. Wurde der in der Abrechnung aufscheinende Betrag Der KI hat Erklärungen der BAWAG P.S.K., die sich nicht auf Zahlungs- eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges von der BAWAG P.S.K. vorgänge beziehen (z.B. Bestätigung von erteilten Aufträgen, Anzeigen jedoch bereits eingezogen oder vom KI bezahlt, so ist die BAWAG P.S.K. über deren Ausführung, Rechnungsabschlüsse und sonstige Abrech- verpflichtet, diesen Betrag dem KI durch Gutschrift auf sein Kreditkarten- nungen) auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und Abrechnungskonto zur Verfügung zu stellen. Der zu erstattende Betrag etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. wird zum Datum der Belastung wertgestellt. 12.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist sofort zur Zahlung 10.3.2 Beruht der nicht autorisierte Zahlungsvorgang auf der miss- fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen. Der KI ermächtigt die bräuchlichen Verwendung der Karte oder der Kartendaten, so ist der KI BAWAG P.S.K., den Rechnungsbetrag samt allfälligen Verzugszinsen, zum Ersatz des gesamten Schadens, der der BAWAG P.S.K. infolge des vereinbarten Entgelten sowie das Kartenentgelt von dem von ihm ange- nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, dann verpflichtet, gebenen Konto einzuziehen. Für die Inanspruchnahme von Bargeldaus- wenn der KI ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht hat oder durch zahlungen wird von der BAWAG P.S.K. ein Entgelt gemäß Konditionen- vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg- übersicht verrechnet. faltspflichten gemäß dieser Geschäftsbedingungen insbesondere der in Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, für die dem KI ein Manipulationsentgelt Punkt III 10.1. und 10.2. aufgeführten Pflichten herbeigeführt hat. Wurden gemäß Konditionenübersicht in Rechnung zu stellen, wenn die Karte diese Pflichten und Bestimmungen vom KI nur leicht fahrlässig verletzt, außerhalb der Europäischen Union verwendet wird und/oder sich der so ist die Haftung des KI für den Schaden auf den Betrag von EUR 50,00 Standort des Vertragsunternehmens außerhalb der Europäischen Union beschränkt. befindet, sowie für Fremdwährungstransaktionen (das sind Transak 10.3.3 Erfolgte die nicht autorisierte Verwendung der Karte oder der Kar- tionen, die nicht in Euro stattfinden) innerhalb der Europäischen Union. tendaten, nachdem der KI den Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine andere nicht autorisierte Nutzung der Karte oder 13. Fremdwährung der Kartendaten der BAWAG P.S.K., easybank AG oder der jeweiligen Die Rechnungslegung durch die BAWAG P.S.K. (Punkt III 12.) erfolgt in Kreditkartenorganisation angezeigt hat, so ist Punkt III 10.3.2, außer bei EUR. betrügerischem Handeln des Karteninhabers, nicht anzuwenden. Rechnungen eines VU, die auf eine Fremdwährung lauten, werden 10.4. Wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte: zu einem von easybank AG gebildeten und auf der Homepage von Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte darf vom easybank AG abrufbaren Kurs in EUR umgerechnet. Der Fremd KI nicht mehr verwendet werden. Die BAWAG P.S.K. empfiehlt in diesem währungskurs kann jeweils tagesaktuell bei easybank AG (unter Fall die Vernichtung der wiedererlangten verloren oder gestohlen ge- www.paylife.at) für Kreditkarten der BAWAG P.S.K. abgefragt werden. meldeten Karte. Der KI kann die wiedererlangte verloren oder gestohlen Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die easybank AG gemeldete Karte zu Geschäftsöffnungszeiten in jeder Geschäftsstelle der vom VU die Belastungsbuchung erhält und verarbeitet. BAWAG P.S.K. vernichten lassen.
12 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 13 14. Zahlungsverzug eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, die Belastung des Verrechnungskontos erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie, mit dem monatlichen Abrechnungsbetrag (Punkt III 12.) auch dann dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu durchzuführen, wenn dieses Konto keine Deckung aufweist. kündigen. 16.2.2 Auf dem in 16.2.1 vorgesehenen Weg werden Änderungen der 15. Ä nderungen der Geschäftsbedingungen für die ARBÖ- mit dem KI vereinbarten Entgelte im Ausmaß der Entwicklung des von Mastercard der Statistik Austria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex 15.1. Änderungen dieser zwischen dem KI und der BAWAG P.S.K. 2015 („VPI“) oder des an seine Stelle tretenden Index angeboten (erhöht vereinbarten Geschäftsbedingungen werden dem KI von der BAWAG oder gesenkt) werden, wobei jeweils eine kaufmännische Rundung auf P.S.K. mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ganze Cent erfolgt. Diese Anpassung erfolgt einmal jährlich mit Wirkung ihres Inkrafttretens angeboten; dabei werden die vom Änderungsange- ab dem 1. Jänner jeden Jahres. Diese Veränderung wird gemessen am bot betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen Durchschnitt der Indexzahlen für das vorletzte Kalenderjahr vor dem dieser Geschäftsbedingungen in einer dem Änderungsangebot ange- Änderungsangebot gegenüber dem Durchschnitt der Indexzahl für das schlossenen Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“) letzte Kalenderjahr vor dem Änderungsangebot. dargestellt. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustim- Diese Anpassung kann einmal jährlich mit Wirkung ab dem 1. Jänner mung des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt jeden Jahres erfolgen. des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG 16.2.3 Änderungen der Zinssätze werden auf dem in 16.2.1 vorge P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K. sehenen Weg nur angeboten, wenn diese Änderung unter Berücksich- einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf tigung aller Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Als sachlich gerecht- aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen fertigt gelten Zinssatzänderungen aufgrund der Änderung gesetzlicher, eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking aufsichtsbehördlicher und geldpolitischer (Leitzinssatz der Europäischen erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie, Zentral Bank) Rahmenbedingungen. Eine Änderung des Zinssatzes darf dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu 0,5%-Punkte im einzelnen Änderungsangebot nicht übersteigen. kündigen. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. die Gegenüberstellung 16.2.4 Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, Änderungen der mit dem KI sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Inter- vereinbarten, vom Kartenumsatz abhängigen Entgelte auf dem in 16.2.1 netseite veröffentlichen und dem KI über sein Ersuchen die vollständige vorgesehenen Weg anzubieten, wobei das einzelne Änderungsangebot Fassung der neuen Geschäftsbedingungen übersenden oder in ihren 0,1%-Punkte nicht überschreiten darf. Diese Anpassung kann einmal Geschäftsstellen aushändigen; auch darauf wird die BAWAG P.S.K. im jährlich mit Wirkung ab dem 1. Jänner jeden Jahres erfolgen. Änderungsangebot hinweisen. 16.2.5 Eine über die Entwicklung des VPI nach 16.2.2 hinausgehende 15.2. Die Mitteilung an den KI über die angebotenen Änderungen kann in Entgeltanpassung kann mit dem KI auf dem in 16.2.1 vorgesehenen Weg jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart ist. Eine solche Form ist auch vereinbart werden, wenn diese Entgeltanpassung sachlich gerechtfertigt die Übermittlung des Änderungsangebots samt Gegenüberstellung an ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn das im BAWAG P.S.K. eBanking des KIs eingerichtete Änderungen der gesetzlichen oder aufsichtsbehördlichen Rahmen- ePostfach, wobei der KI über das Vorhandensein des Änderungsan- bedingungen oder technische Entwicklungen für die Erbringung von gebots in seinem ePostfach in der mit ihm vereinbarten Weise (SMS, Zahlungsdienstleistungen (etwa erhöhte Sicherheitsanforderungen oder E-Mail, Post oder sonstige vereinbarte Form) informiert werden wird. neue Verfahren) zu erhöhten Kosten für die Erbringung der vereinbarten 15.3. Wird im Zusammenhang mit einem Widerspruch das Vertragsver- Zahlungsdienstleistungen führen. Die BAWAG P.S.K. darf eine Entgeltan- hältnis beendet, ist der KI verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung passung nach 16.2.5 höchstens einmal im Kalenderjahr durchführen; im des Vertragsverhältnisses die betreffende Karte zu entwerten (z.B. durch Falle einer Entgelterhöhung ist die Summe aus den Entgelterhöhungen Zerschneiden) und zu vernichten bzw. entwertet an die BAWAG P.S.K. nach 16.2.2 und 16.2.5 auf 10 % pro Kalenderjahr beschränkt. Im Falle zurückzusenden. einer Entgeltanpassung nach 16.2.5 wird die BAWAG P.S.K. den KI 15.4. Die Änderung der vereinbarten Dauerleistungen der BAWAG P.S.K. im Änderungsangebot gemäß 16.2.1 auch darauf hinweisen, dass es und Entgelte des Kunden sind gesondert in Punkt III 16.2. (Entgelte sich um eine über die VPI-Anpassung hinausgehende Entgeltänderung und Entgeltsänderungen) und 17. (Änderungen der Dauerleistungen der handelt. gegenüber Verbrauchern) geregelt. 16.2.6 Die Einführung neuer Entgelte kann mit dem KI auf dem in 16.2.1 vorgesehenen Weg vereinbart werden, wenn diese sachlich gerecht- 16. Entgelte und Entgeltsänderungen fertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt dann vor, wenn Ände- 16.1. Entgeltverrechnung: rungen der gesetzlichen oder aufsichtsbehördlichen Maßnahmen oder Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, das vereinbarte Entgelte jenem Konto geänderte technische Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsdienst anzulasten, zu dem die Kreditkarte ausgestellt ist. leistungen (etwa erhöhte Sicherheitsanforderungen oder neue Verfahren) 16.2. Entgeltänderungen gegenüber Verbrauchern: die BAWAG P.S.K. zur Erbringung zusätzlicher Leistungen verpflichten. 16.2.1 Änderungen der vereinbarten Entgelte und die Einführung von Die BAWAG P.S.K. darf neue Entgelte nach 16.2.6 höchstens einmal im Entgelten werden dem KI von der BAWAG P.S.K. mindestens zwei Kalenderjahr einführen. Die Höhe der neuen Entgelte ist mit 10 % des Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ange- mit dem KI vereinbarten jährlichen Kontoführungsentgelts beschränkt. boten. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung Im Falle der Einführung neuer Entgelte nach 16.2.6 wird die BAWAG des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des P.S.K. dem KI im Änderungsangebot gemäß 16.2.1 die neuen Entgelte Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG und die mit diesen zu bezahlenden Leistungen bekannt geben sowie P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K. den KI darauf hinweisen, dass es sich um neue, bisher nicht vereinbarte einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf Entgelte handelt. aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen
14 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 15 16.2.7 Falls die BAWAG P.S.K. in einem Jahr von einem Angebot auf Ent- Warnhinweise: gelterhöhung absieht, lässt dies das Recht der BAWAG P.S.K. auf künf- 1. Es ist möglich, dass einzelne VU, deren Leistungen unter Verwendung tige Entgelterhöhungen unberührt. Unterbleibt eine Entgelterhöhung in der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen ein einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Jahren, kann diese (können gesondertes Entgelt für die Bezahlung mit der Karte verrechnen. Die diese) mit Wirkung ab der nächsten vorgenommenen Entgelterhöhung BAWAG P.S.K. hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich nachgeholt werden, wobei in diesem Fall die Anpassung in jenem vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren. Ausmaß erfolgt, welches der Veränderung der für den Durchschnitt des 2. Betreiber von Geldautomaten („Dritte“) können die Durchführung Jahres vor der Entgelterhöhung verlautbarten VPI-Indexzahl zu derje- von Bargeldbehebungen an Geldautomaten gegen Verrechnung eines nigen VPI-Indexzahl, welche die Grundlage für die letzte durchgeführte gesonderten Entgelts anbieten. Die BAWAG P.S.K. hat darauf keinen Entgelterhöhung war, entspricht. Einfluss. In diesem Fall wird dem KI vor Durchführung der Kartentransak- tion am Geldautomaten vom Betreiber des Geldautomaten die Durchfüh- 17. Änderungen der Dauerleistungen der BAWAG P.S.K. rung der vom KI gewünschten Kartentransaktion gegen ein bestimmtes 17.1. Änderungen der von der BAWAG P.S.K. im Rahmen des Karten Entgelt angeboten. Im Fall des Einverständnisses des KI wird diesem das vertrags zu erbringende Dauerleistungen werden dem KI von der vereinbarte Entgelt bei Vornahme der jeweiligen Kartentransaktion direkt BAWAG P.S.K. mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vom Betreiber des Geldautomaten verrechnet. Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Das Änderungsangebot wird 3. Es gibt VU (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung des KI gilt als erteilt, wenn vor dem nur dann akzeptieren, wenn sich der KI zusätzlich identifiziert (etwa vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elek- durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die BAWAG P.S.K. empfiehlt tronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Die KIs bei der BAWAG P.S.K. einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im BAWAG P.S.K. rät insbesondere bei Auslandsreisen neben der Karte Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschwei- zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen. gen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt sowie, dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag IV. G eschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard für die elektro- kostenlos fristlos zu kündigen. nische Kreditkartenabrechnung (BB elektronische Kreditkar- 17.2. Änderungen der von der BAWAG P.S.K. zu erbringenden Dauer tenabrechnung) leistungen können auf dem in 17.1 dieser Bedingungen vorgesehenen Weg vereinbart werden, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind. 1. Die Kreditkartenabrechnungen für Kreditkartenverträge mit der Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Änderung durch gesetzliche bzw. aufsichtsbehördliche Maßnahmen Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz: BAWAG P.S.K.) werden dem oder durch die Entwicklung der Judikatur notwendig ist, die Änderung Kreditkarteninhaber (kurz: KI), mit dem die Teilnahme am BAWAG P.S.K. die Sicherheit des Bankbetriebs oder die Abwicklung der Geschäfts- eBanking vereinbart ist, von der BAWAG P.S.K. als elektronische Kredit- verbindung mit dem Kunden fördert oder die Änderung zur Umsetzung kartenabrechnung im BAWAG P.S.K. eBanking zur Verfügung gestellt. technischer Entwicklungen erforderlich ist. 2. Die Abfrage der elektronischen Kreditkartenabrechnung erfolgt über 18. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen das BAWAG P.S.K. eBanking. Die elektronischen Kartenabrechnungen 18.1. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. jede Änderung seiner stehen rückwirkend für sieben Jahre im BAWAG P.S.K. eBanking zur Adresse schriftlich unverzüglich bekannt zu geben. Hat der KI seine Verfügung. Adresse geändert, aber diese Änderung der BAWAG P.S.K. nicht mit- geteilt, gelten Erklärungen der BAWAG P.S.K. als dem KI zugegangen, 3. Der KI kann von der BAWAG P.S.K. jederzeit verlangen, dass ihm die wenn sie an die letzte der BAWAG P.S.K. bekanntgegebene Adresse Kreditkartenabrechnungen zudem einmal monatlich an die vom ihm gesendet wurden. zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt werden. Die BAWAG 18.2. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. Änderungen seines P.S.K. ist berechtigt, einen Ersatz der tatsächlich hierfür angefallenen Namens unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises unverzüg- Kosten (insbesondere Porto und Kosten für Druck, Papier und Kuvert) zu lich anzuzeigen. verlangen. 19. Rechtswahl und Gerichtsstand 4. Ä nderungen der Bedingungen für die elektronische Kredit 19.1. Es gilt österreichisches Recht. kartenabrechnung 19.2. Der für Klagen des KI oder gegen ihn bei Vertragsabschluss mit 4.1. Änderungen dieser zwischen dem KI und der BAWAG P.S.K. verein- der BAWAG P.S.K. gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich barten Geschäftsbedingungen werden dem KI von der BAWAG P.S.K. bleibt auch dann erhalten, wenn der KI nach Vertragsabschluss seinen mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entschei- Inkrafttretens angeboten; dabei werden die vom Änderungsangebot dungen in diesem Land vollstreckbar sind. betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen in einer dem Änderungsangebot angeschlos- 20. Betragsgrenzen senen Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“) darge- 20.1. Höchstgrenze gemäß Punkt III 5 im Ausland: EUR 1.200,– (für stellt. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung jeweils 7 Tage) des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des 20.2. Höchstgrenze gemäß Punkt III 5 im Inland: EUR 400,– (für jeweils Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. 7 Tage) eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K., einlangt. 4.2. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf
16 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 17 aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN und TAN) Aufträge zu erteilen. erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie, 1.2. Begriffsbestimmungen: dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu Bank: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österrei- kündigen. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. die Gegenüberstellung chische Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“) sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Inter- eBanking Funktionsumfang: Im eBanking hat der Kunde, der netseite veröffentlichen und dem KI über sein Ersuchen die vollständige Kontoinhaber ist, die Möglichkeit, Abfragen zu tätigen (z.B. Kontostand, Fassung der neuen Geschäftsbedingungen übersenden oder in ihren Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, etc.), Aufträge zu erteilen Geschäftsstellen aushändigen; auch darauf wird die BAWAG P.S.K. im (z.B. Zahlungsaufträge, etc.) und rechtsverbindliche Willenserklärungen Änderungsangebot hinweisen. (z.B. Produkteröffnungen, Kontokarte Limitänderung, etc.) sowie son- 4.3. Die Mitteilung an den KI über die angebotenen Änderungen kann stige Erklärungen (z.B. Bekanntgabe seiner geänderten Adressdaten) in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart ist. Eine solche Form ist abzugeben. Je nach Zugangsweg (Internet, App, Telefon oder eps auch die Übermittlung des Änderungsangebots samt Gegenüberstellung Online-Überweisung) stehen dem Kunden abhängig vom Stand der an das im BAWAG P.S.K. eBanking des KIs eingerichtete ePostfach, technischen Entwicklung der zugrundeliegenden Applikation alle oder wobei der KI über das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem einzelne Funktionen zur Verfügung. ePostfach in der mit ihm vereinbarten Weise (SMS, E-Mail, Post oder eBanking App: Die eBanking App ist eine App der Bank, die dem sonstige vereinbarte Form) informiert werden wird. Kunden im eBanking per App ermöglicht, Abfragen zu tätigen, Aufträge 4.4. Die Möglichkeit zur Änderung der Bedingungen für die elektronische zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Kreditkartenabrechnung auf diesem Weg ist auf sachlich gerechtfertigte Erklärungen abzugeben. Fälle beschränkt. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann Zur Nutzung der eBanking App ist die eBanking App der Bank auf ein vor, wenn die Änderung durch gesetzliche bzw. aufsichtsbehördliche mobiles Endgerät Maßnahmen oder durch die Entwicklung der Judikatur notwendig ist, (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden. die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs oder die Abwicklung der Security App: Die Security App ist eine App der Bank, die die Einmal Geschäftsverbindung mit dem Kunden fördert oder die Änderung zur PIN für den Einstieg in das eBanking und bei Verwendung des secTAN- Umsetzung technischer Entwicklungen erforderlich ist. Verfahrens die TAN zur Autorisierung von Transaktionen generiert sowie nach Anforderung durch den Kunden persönliche und auf die Produkte bezogene Informationen (z.B. Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge, V. B edingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K eBanking PIN-Änderungen) anzeigt. Zur Nutzung der Security App ist die Security App der Bank auf ein 1. Allgemeines mobiles Endgerät 1.1. N utzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden. „ BAWAG P.S.K. eBanking“): Verfügernummer: Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K. BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangsmedien eBankings akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahme- genutzt werden: vereinbarung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die BAWAG P.S.K. eBanking per Internet ermöglicht dem Kunden über Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden. Endgeräte mit Internetzugang über einen Browser durch Eingabe der PIN: Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der Bank persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden im eBanking per PIN, TAN bzw. digitale Signatur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen Internet jederzeit geändert werden kann. Die PIN dient der Legitimierung und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen des Kunden beim BAWAG P.S.K. eBanking und ist Voraussetzung für abzugeben. den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking. BAWAG P.S.K. eBanking per App ermöglicht dem Kunden über die Einmal PIN: Die Einmal PIN ist ein von der Bank vorgegebenes Identifi- eBanking App der BAWAG P.S.K. auf einem mobilen Endgerät (z.B. kationsmerkmal, das vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking nicht ge- Smartphone, Tablet), durch Eingabe der persönlichen Identifikations- ändert werden kann. Die Einmal PIN dient der Legitimierung des Kunden merkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN oder Touch ID und beim eBanking per Internet, per App und per eps Online-Überweisung TAN) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche und ist eine alternative Möglichkeit zur PIN für den Einstieg in das eBan- Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen über ein mobiles Endge- king. Die Einmal PIN ist für eine einzige Legitimierung verwendbar und rät (z.B. Smartphone, Tablet) abzugeben. verliert nach fünf Minuten ihre Gültigkeit. BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon ermöglicht dem Kunden, durch Die Anforderung der Einmal PIN erfolgt in der Security App und ist nur Eingabe oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikationsmerkmale dann möglich, wenn der Kunde über ein Touch ID fähiges mobiles End- (IBAN bzw. Teile davon, sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen sei- gerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügt und seinen Fingerabdruck auf ner PIN oder TAN und die Folgenummer) telefonisch Abfragen zu tätigen, dem mobilen Endgerät hinterlegt hat. Die Einmal PIN wird in die Security Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie App zugestellt. sonstige Erklärungen abzugeben. Touch ID: Die Touch ID ist ein persönliches Identifikationsmerkmal Die Folgenummer ist eine von der Bank für das eBanking per Telefon des Kunden, das eine Identifizierung beim eBanking per App mittels vorgegebene Ziffernkombination, die vom Kunden nicht verändert wer- Fingerabdruck ermöglicht und vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking den kann. per App freigeschaltet werden muss. Die Touch ID ist eine alternative Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen nach Möglichkeit zur Identifikation des Kunden mittels Verfügernummer und diesbezüglicher Information und Zustimmung des Kunden zu Beweis- PIN bzw. Einmal PIN beim BAWAG PSK eBanking per App. zwecken Gesprächsaufzeichnungen. Zur Nutzung der Touch ID muss der Kunde über ein Touch ID fähiges BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung ermöglicht mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügen.
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