ARBÖ-Bonus bei OMV Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard

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ARBÖ-Bonus bei OMV Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard
ARBÖ-Bonus bei OMV
      Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei
  Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard

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ARBÖ-Bonus bei OMV Exklusiv für ARBÖ-Mitglieder bei Bezahlung mit der ARBÖ-Mastercard
2     ARBÖ-Bonus bei OMV                                                                                                                    Geschäftsbedingungen             3

    ARBÖ-Bonus bei OMV                                                                           Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard
                                                                                                 Fassung: November 2017

    Was ist der ARBÖ-Bonus bei OMV?                                                              I. Informationen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft
                                                                                                     und Öster­reichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz:
    Immer, wenn Sie mit Ihrer ARBÖ-Mastercard bei einer ge-                                          BAWAG P.S.K.) gemäß Zahlungsdienstegesetz für die ARBÖ-
    kennzeichneten OMV Tankstelle bezahlen, bekommen Sie auf                                         Mastercard
    folgende Leistungen einen Rabatt, der sofort vom Rechnungs­                                  Im Folgenden finden Kunden der BAWAG P.S.K., welche nach § 1 Abs.
                                                                                                 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz Verbraucher sind, Informationen über
    betrag abgezogen wird.                                                                       von der BAWAG P.S.K. außerhalb eines Girokontovertrages angebotene
                                                                                                 Zahlungsdienstleistungen, welche aber die erforderlichen vertraglichen
    •	3 Cent pro Liter Treibstoff                                                               Vereinbarungen nicht ersetzen.
    •	10 Prozent auf Shopprodukte und Gastronomie *                                             1. Bankdaten
    •	20 Prozent auf jede Autowäsche **                                                         BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Post­
                                                                                                 spar­kasse Aktiengesellschaft, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien, Internet:
    Außerdem gibt es einen Kaffee Ihrer Wahl gratis dazu.                                        www.bawagpsk.com, E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com, Telefon
                                                                                                 0043 (0) 5 99 05, Fax 0043 (0) 5 99 05-22840, BIC (SWIFT-Code):
                                                                                                 BAWAATWW, UID-Nummer: ATU 51286308, DVR-Nummer: 1075217.
                                                                                                 Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuch­nummer: 205340x,
    Was ist die ARBÖ-Mastercard?                                                                 zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA) Otto-Wagner-
                                                                                                 Platz 5, 1090 Wien, Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Öster­
    Die ARBÖ-Mastercard ist eine weltweit gültige Kreditkarte,                                   reich, Bundessparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße 63,
                                                                                                 1040 Wien
    exklusiv für ARBÖ-Mitglieder zu einem einmalig günstigen Preis.
    •	Sie müssen Ihre bestehende Bankverbindung nicht                                           2. Konzession
                                                                                                 Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5,
        ­wechseln.                                                                               1090 Wien hat der BAWAG P.S.K. eine Konzession zur Erbringung von
    • Im ersten Jahr ist die ARBÖ-Mastercard gratis ***,
     	                                                                                          Bankdienstleistungen erteilt, welche die BAWAG P.S.K. unter anderem
         danach kostet sie € 1,25 pro Monat (die Kartengebühr wird                               berechtigt, Zahlungsdienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen.
                                                                                                 Zahlungsdienste der BAWAG P.S.K in Bezug auf die ARBÖ-Master­
         jährlich für 12 Monate im Voraus verrechnet).                                           card:Die ARBÖ-Mastercard (im Folgenden kurz: Kreditkarte) ist eine von
                                                                                                 der BAWAG P.S.K. ausgegebene Kreditkarte und kann für die Bezahlung
                                                                                                 von Waren und Dienstleistungen und zum Bezug von Bargeld genutzt
                                                                                                 werden. Der Bezug dieser Waren und Dienstleistungen kann sowohl im
    Und so funktioniert es!                                                                      realen täglichen Geschäftsleben als auch bei Geschäften, die über Inter-
                                                                                                 net, Telefon, Fax oder E-Mail zustande kommen, erfolgen. Der Bezug von
    1 Antrag (Seite 19 bis 25) ausfüllen.                                                        Bargeld kann bei bestimmten berechtigten Banken und bei speziell dafür
                                                                                                 gekennzeichneten Geldautomaten durchgeführt werden. Die Durchfüh-
    2	Beim ARBÖ abgeben und einen gültigen amtlichen Licht-                                     rung der Zahlungen erfolgt mit Karte und Unterschrift oder Karte und
          bildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis) mitnehmen.                              PIN-Code oder Karte und Karten­prüfnummer oder Karte und Mastercard
                                                                                                 SecureCode im Internet. Mit der Anweisung des Karten­inhabers (das ist
                                                                                                 z.B. die Unterschrift am Leistungsbeleg beim Vertragsunternehmen) wird
    3	Ihre ARBÖ-Mastercard wird, wie gewünscht, nach ca. zwei                                   der Zahlungsauftrag an die kartenausgebende BAWAG P.S.K. erteilt. Die
          bis drei Wochen per Post zu Ihnen nach Hause geschickt.                                vom Karten­inhaber (kurz: KI) ange­wiesenen Beträge sowie die vereinbar-
                                                                                                 ten Kredit­kartenentgelte werden von der BAWAG P.S.K. mittels Last-
    4	Bei Fragen zur ARBÖ-Mastercard: Kreditkarten-Hotline der                                  schriftauftrags des KI vom Konto des KIs eingezogen. Die Abrechnung
                                                                                                 der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt in der Regel einmal pro
          BAWAG P.S.K. +43(0)59905-950                                                           Monat durch die BAWAG P.S.K.

    Angebote gelten in allen teilnehmenden OMV-Stationen nur für ARBÖ-Mitglieder und bei Be-
                                                                                                 3. Kommunikation mit der BAWAG P.S.K.
    zahlung mit der ARBÖ-Mastercard. Entsprechende Einrichtung vorausgesetzt. Ausgenommen        Sprache: Die BAWAG P.S.K. bedient sich beim Abschluss von Verträgen
    Aktionspreise.                                                                               sowie im Verkehr mit ihren Kunden im Zusammenhang mit der Kreditkarte
                                                                                                 der deutschen Sprache.
      * Ausgenommen Tabak, Maut-Vignetten, Zeitungen, Lotterie, K
                                                                ­ ommunikation und Gutscheine.   Kommunikationsmöglichkeiten: Dem Kunden stehen die unter Punkt
     ** Ausgenommen Lanzenwäsche.
    *** Bei erstmaliger Ausstellung der ARBÖ-Mastercard.
                                                                                                 I.1. genannten Möglichkeiten (Telefon, E-Mail, Fax, Post) zur Kontaktauf-
                                                                                                 nahme mit der BAWAG P.S.K. offen.
    Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf          Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen: Rechtlich
    geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle
    ­g eschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an Frauen wie Männer.                      relevante Korrespondenz zwischen der BAWAG P.S.K. und ihren Kunden
4     Geschäftsbedingungen                                                                                                  Geschäftsbedingungen              5

    wird– soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde – elektronisch      Kreditkarteninhaber (kurz: KI) kann nach elektronischer Identifizierung
    über das elektronische Postfach im BAWAG P.S.K. eBanking abgewickelt.      und Autorisierung Kreditkartenumsätze und Kreditkartenabrechnungen
                                                                               einsehen.
    4. Beschwerden                                                             Die Elektronische Kreditkartenabrechnung ist eine Serviceleistung im
    Die BAWAG P.S.K. bemüht sich selbstverständlich, die Kunden hinsicht­      Internet, die die Anmeldung zum BAWAG P.S.K. eBanking voraussetzt.
    lich aller Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des         Dem KI werden Kreditkartenabrechnungen in elektronischer Form zur
    Kreditkartengeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde den-      Verfügung gestellt.
    noch Grund für eine Beschwerde haben, wird die BAWAG P.S.K. dieser
    Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck können sich die             3. G esamtpreis, den der Kreditkarteninhaber (KI) für die Finanz-
    Kunden an das Beschwerdemanagement der BAWAG P.S.K. wenden.                   dienstleistung schuldet
    Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwerde an die    Entgelte (Kartenentgelt, sonstige Entgelte) werden gemäß Konditionen-
    Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft,       übersicht verrechnet.
    Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Telefon 01-505 42 98, E-Mail:           Änderungen der Entgelte oder Änderungen des Leistungsumfanges
    office@bankenschlichtung.at zu wenden bzw. die Finanzmarktaufsicht         werden zwischen der BAWAG P.S.K. und dem KI vereinbart (Punkt III 16.
    (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Tel: 01-249 390 damit zu be­        und 17.).
    fas­sen. Für die Entscheidung von Streitigkeiten sind die ordentlichen     Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung: Alle Entgelte und Ersatz­
    Ge­rich­te zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben.   zahlungen, insbesondere das Kartenentgelt und andere Entgelte, wie
    Der allgemeine Gerichtsstand der -BAWAG P.S.K. ist das Handelsgericht      auch diejenigen Beträge, welche die BAWAG P.S.K. für den KI in Er­füllung
    Wien.                                                                      des Kreditkartenvertrages aufzuwenden hatte, werden im Lastschriftver-
                                                                               fahren von dem vom KI bekannt gegebenen Konto abgebucht.
    5. Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard                                Der KI hat die Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln
    Weitere Informationen gem. § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sind in      selbst zu tragen.
    den „Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard“ enthalten. Insbe-
    sondere enthalten die „Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard“           4. Hinweis auf das Rücktrittsrecht gem. § 8 FernFinG
    Informationen über:                                                        Der KI ist gemäß § 8 FernFinG berechtigt, vom geschlossenen Kredit-
    – Wechselkurse und Entgelte (Punkt III 13. und 16.)                        kartenvertrag, den Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K.
    – Pflichten des Karteninhabers (Punkt III 6., 10. und 12.)                 eBanking sowie den Bedingungen für die elektronische Kreditkartenab-
    – Sperre (Punkt III 11.)                                                   rechnung binnen 14 Tagen (Datum des Absendens) zurückzutreten. Die
    – Haftung des Karteninhabers (Punkt III 10.)                               Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei als
    – Vertragsdauer und Beendigung des Kreditkartenvertrages (Punkt III 4.)    Tag des Vertragsabschlusses der Tag der Zustellung der Karte an den
    – Änderung der Geschäftsbedingungen (Punkt III 15.)                        KI durch die BAWAG P.S.K. gilt. Sollte der KI von seinem Rücktrittsrecht
    – Verwendung der Karte (Punkt III 9.) .                                    gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so ist sein Rücktritt ge-
                                                                               genüber der BAWAG P.S.K., Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien, ausdrück-
                                                                               lich schriftlich zu erklären. Sollte der KI von diesem Rücktrittsrecht nicht
    II. Informationen gemäß §§ 5, 7 und 8 Fern- Finanzdienst­                 binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrages Gebrauch machen, so gilt
         leistungs-Gesetz (FernFinG)                                           der von ihm abgeschlossene Kreditkartenvertrag bzw. gelten die vom KI
        Relevant im Fall des Vertragsabschlusses im Wege des Fernabsatzes      zusätzlich abgeschlossenen Vereinbarungen als auf unbestimmte Zeit
        gem. Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG).                     abgeschlossen.
                                                                               Die BAWAG P.S.K. weist ferner darauf hin, dass gemäß § 8 Abs. 5 Fern-
    1. Beschreibung des Unternehmens                                           FinG innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach
    – Name und Anschrift: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und     Vorliegen der ausdrücklichen Zustimmung des KI begonnen werden darf.
       Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz BAWAG P.S.K.),   In diesem Fall ist die BAWAG P.S.K. berechtigt, für Leistungen, die die
       Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien                                           BAWAG P.S.K. vor Ablauf der dem KI gemäß § 8 FernFinG zustehenden
    – Hauptgeschäftstätigkeit: Bankgeschäfte im Sinne des § 1 BWG, insbe-     Rücktrittsfrist erbracht hat, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze
       sondere die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des      zu verlangen.
       Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft)
       und die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten.    5. Beendigung
    – Firmenbuchnummer: FN 205340                                             Der KI ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von
    – Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                                  Gründen zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos zu kündigen,
    – zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto Wagner-    wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats
       Platz 5, 1090 Wien                                                      ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden
                                                                               Monats wirken. Er ist verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung des
    2. Beschreibung der Finanzdienstleistung                                   Vertragsverhältnisses die betreffende ARBÖ-Mastercard an die BAWAG
    Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung: Kreditkarten-Services       P.S.K. zurückzugeben oder diese zu vernichten. Die BAWAG P.S.K. ist
    (z.B. Mastercard) sind weltweit verbreitete Systeme für Bargeldbezug und   berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei
    bargeldlose Zahlungen, welche mit Zugangsinstrumenten (Kreditkarten)       Monaten zu kündigen.
    Bargeldbezüge, bargeldlose Zahlungen, e/mCommerce-Transaktionen            Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die BAWAG P.S.K. berechtigt,
    und Überweisungen ermöglichen. Die in Anspruch genommenen Leistun-         den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein
    gen werden in der Regel einmal pro Monat abgerechnet.                      wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder
    BAWAG P.S.K. eBanking ist eine Serviceleistung im Internet. Der            Gefährdung der Vermögensverhältnisse des KI eintritt und dadurch die
6     Geschäftsbedingungen                                                                                                     Geschäftsbedingungen              7

    Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der BAWAG P.S.K. gefährdet          4. Vertragsdauer und Beendigung
    ist oder wenn der KI unrichtige Angaben über seine Vermögensverhält-          4.1. Vertragsdauer:
    nisse oder sonstige wesentliche Umstände macht.                               Der Kreditkartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die
                                                                                  jeweilige Karte ist jedoch nur bis zum Ablauf der eingeprägten Gültigkeits-
    6. Rechtswahl und Gerichtsstand                                               dauer gültig.
    Dem Kreditkartenvertrag sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird           4.2. Erneuerung der Karte: Gibt der KI nicht bis spätestens zwei Monate
    österreichisches Recht zugrunde gelegt. Der für Klagen des KI oder            vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine gegenteilige schriftliche Erklärung ab,
    gegen ihn bei Vertragsabschluss mit der BAWAG P.S.K. gegebene allge-          stellt die BAWAG P.S.K. eine neue Karte für eine weitere Gültigkeitsperio-
    meine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der KI      de aus.
    nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österrei-      4.3. Beendigung:
    chische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.        4.3.1 Kündigung durch den KI:
                                                                                  Der KI ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von
    7. Sprache                                                                    Gründen zum letzten Tag des laufenden Monats kostenlos zu kündigen,
    Die Sprache für die Informationen gemäß §§ 5 und 8 des FernFinG               wobei aber Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats
    sowie für die diesem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen            ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden
    ist Deutsch. Die Kommunikation mit dem KI während der Laufzeit des            Monats wirken.
    Vertrages erfolgt in deutscher Sprache.                                       Bestehende Verpflichtungen des KI werden durch die Kündigung nicht
                                                                                  berührt und sind zu erfüllen. Die Möglichkeit einer sofortigen Beendi­gung
    8. I nformation über Rechtsbehelfe gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 FernFinG             des Vertragsverhältnisses durch den KI aus wichtigem Grund und das
    Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang        Recht zur Kündigung anlässlich einer von der BAWAG P.S.K. vorgeschla-
    mit bestimmten Kundenbeschwerden in der Kreditwirtschaft wurde die            genen Änderung der Geschäftsbedingungen (Punkt III 15.3.) bleiben
    „Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kredit­wirtschaft“,       unberührt.
    Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, eingerichtet. Der KI hat die Möglich-      4.3.2 Kündigung durch die BAWAG P.S.K.:
    keit, schriftlich oder elektronisch (E-Mail:                                  Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung
    office@bankenschlichtung.at) unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes       einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen
    und unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Beschwerden an diese           Grundes ist die BAWAG P.S.K. berechtigt, den Kartenvertrag jederzeit mit
    Schlichtungsstelle zu richten.                                                sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
                                                                                  vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensver-
                                                                                  hältnisse des KI eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten
    III. Geschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard                                 gegenüber der BAWAG P.S.K. gefährdet ist oder wenn der KI unrichtige
                                                                                  Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder s­ onstige wesentliche
    1. Vertragsabschluss                                                          Umstände macht. Ein wichtiger Grund ist auch dann gegeben, wenn dem
    Der Kreditkartenvertrag kommt durch Zustellung der ARBÖ-Mastercard            KI die Änderung einer wesentlichen vertraglichen Bestimmung vorge-
    (kurz Karte) an den Karteninhaber (kurz KI) (nur natürliche Personen)         schlagen wird (gem. Punkt III 15.) und dieser die Annahme ablehnt.
    zustande (§ 864 Abs 1 ABGB). Der KI ist verpflichtet, Falschprägungen         Der KI ist damit einverstanden, dass die Kündigung in Papierform oder –
    seines Namens auf der Karte sofort zu melden. Eine Falschprägung des          sofern dies vorab mit dem KI vereinbart wurde –auf einem anderen dauer-
    Namens ändert jedoch nichts an der Haftung des KI für die Erfüllung sei-      haften Datenträger erfolgen kann.
    ner mit der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten. Der KI ist verpflichtet,   4.3.3 Regelmäßig erhobene Entgelte sind vom KI nur anteilsmäßig bis zur
    die Karte unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld mit      Beendigung des Vertragsverhältnisses zu entrichten. Im Voraus vom KI
    der gleichen Unterschrift, wie auf dem Kreditkartenantrag zu unterzeich-      bezahlte Entgelte (insbesondere das Kartenentgelt) erstattet die BAWAG
    nen. Eine Identifikationsnummer (kurz: PIN-Code) wird dem KI in einem         P.S.K. anteilsmäßig.
    Kuvert getrennt von der Karte übermittelt.                                    4.3.4 Mit der Vertragsauflösung endet die Berechtigung, die Karte und/
                                                                                  oder den PIN-Code zu verwenden und/oder mit den Kartendaten Rechts-
    2. Mitteilungen                                                               geschäfte mit Vertragsunternehmen abzuschließen.
    Alle Erklärungen und Aufträge des KI an die BAWAG P.S.K. Bank für             4.3.5 Der KI ist verpflichtet, Lastschriftsaufträge, die zu Lasten seiner
    Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesell-         Kreditkarte erstellt wurden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu
    schaft (kurz BAWAG P.S.K.) sind – soweit im Einzelnen nichts anderes          stornieren.
    vereinbart ist – schriftlich abzugeben. Die BAWAG P.S.K. ist jedoch auch      4.3.6 Wird das in Punkt III 12.2 genannte Konto geschlossen, endet das
    berechtigt, die ihr mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch,      Kreditkartenvertragsverhältnis und der KI ist verpflichtet, die Karte an die
    mittels Telefax, Datenübertragung oder über das Internet) erteilten           Bank unverzüglich zu retournieren oder zu vernichten.
    Aufträge durchzuführen und die ihr auf derartige Weise zugekommenen
    Erklärungen entgegenzunehmen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist           5. Rechte des Kreditkarteninhabers
    die BAWAG P.S.K. bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann         Die Karte berechtigt den KI
    verpflichtet, wenn dies der KI mit ihr vereinbart hat.                        5.1 von Vertragsunternehmen (kurz VU) der jeweiligen Kreditartenorgani-
                                                                                  sation durch Vorlage der Karte ohne Barzahlung alle von diesen gewöhn-
    3. Eigentum an der Karte                                                      lich angebotenen Leistungen (Waren, Dienstleistungen oder Bargeldbe-
    Die Karte ist nicht übertragbar und verbleibt im Eigentum der BAWAG           züge) zu beziehen. Unter der Vorlage der Karte versteht man zum Beispiel
    P.S.K. Ein Zurückbehaltungsrecht des KI an der Karte ist ausgeschlossen.      das Einstecken der Karte in ein Zahlungsterminal des VU.
                                                                                  5.2. von VU ohne Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leis-
                                                                                  tungen im Rahmen des Fernabsatzes (Fern- und Auswärtsgeschäftege-
8     Geschäftsbedingungen                                                                                                      Geschäftsbedingungen            9

    setz) über schriftliche oder telefonische Be­stellungen zu beziehen, falls      Anweisung an. Der KI verpflichtet sich, der BAWAG P.S.K. den angewie-
    dies das jeweilige VU ermöglicht. Dies gilt auch für den Abschluss von          senen Betrag zu ersetzen.
    Rechtsgeschäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen              7.2. Die Anweisung kann entweder durch Unterfertigen eines Leistungs-
    Endgerätes (e/mCommerce). Dabei ist Punkt III 6.3. auf jeden Fall zu            belegs oder durch Eingabe der vom VU verlangten Daten im Internet
    beachten.                                                                       oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgeräts (e/mCommerce) oder
    5.3. entsprechend gekennzeichnete Selbstbedienungseinrichtungen zum             durch Eingabe des PIN-Codes und Betätigung der dafür vorgesehenen
    Bezug von Leistungen bis zu einer Höchstgrenze, die je nach Selbstbe-           Vorrichtung (z.B. das Drücken der OK-Taste von Zahlungsterminals)
    dienungseinrichtung verschieden sein kann, zu benützen. Bei Selbst-             erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verlangt die technische
    bedienungseinrichtungen hängt die Höchstgrenze von den technischen              Einrichtung, über welche die Transaktion erfolgt, die Eingabe des PIN-
    Einrichtungen und den mit dem KI getroffenen Vereinbarungen ab. Der             Codes, so ist eine Anweisung nur möglich, wenn vom KI der PIN-Code
    Höchstbetrag, der bei Geldausgabeautomaten bezogen werden kann, ist             eingegeben wird.
    in Punkt III 22.1. und 22.2. festgehalten.                                      7.3. Blankoanweisungen:
                                                                                    Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, die keinen konkreten
    6. Pflichten des Kreditkarteninhabers                                           Rechnungsbetrag umfasst, ist der KI zur besonderen Sorgfalt (insbe-
    6.1. Insoweit die Anweisung durch Unterschrift des KI erfolgt, hat diese        sondere Überprüfung des abzuschließenden Vertrages und der Ver­
    der Unterschrift auf der Karte zu entsprechen. Eine abweichende Unter-          trauenswürdigkeit des VU) verpflichtet. Auf Verlangen des Kreditinstituts
    schrift des KI ändert nicht die Haftung des KI für die Erfüllung seiner mit     hat der KI die Umstände der Erteilung der Blankoanweisung darzu-
    der Karte eingegangenen Verbindlichkeiten.                                      legen.
    6.2. Der KI ist nur solange berechtigt, die Karte zu verwenden, als das         Achtung: Solche Blankoanweisungen werden z.B. von Hotels und
    Vertragsverhältnis aufrecht, die Karte gültig und er in der Lage ist, die mit   Leihwagenunter­nehmen verlangt. Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall
    der Karte eingegangenen Verpflichtungen gemäß Punkt III 12. recht-              besonders genau den abgeschlossenen Vertrag und dessen Abrech-
    zeitig zu erfüllen, und zu diesem Zweck während der Vertragsdauer ein           nung!
    Lastschriftsmandat aufrecht erhält und für eine ausreichende Deckung
    des Kontos Sorge trägt.                                                         8. M
                                                                                        einungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und
    6.3. Die BAWAG P.S.K. informiert den KI darüber, dass es im Rahmen                 dem Vertrags­unternehmen
    von Zahlungsanweisungen auf elektronischem Weg, vor allem im Inter-             Der KI hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft
    net, häufig zu Missbrauchsangriffen kommt, insbesondere zu Versuchen            betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährlei-
    die Kartennummer sowie persönlichen Identifikationsmerkmale des KI              stungsansprüche), ausschließlich direkt mit dem VU zu klären. Der BA-
    in Erfahrung zu bringen und mit diesen Zahlungsaufträge zulasten von            WAG P.S.K. gegenüber besteht auch in diesen Fällen die Verpflichtung,
    Kreditkarten zu erteilen. Eine wesentliche Maßnahme um Missbrauch               den von der BAWAG P.S.K. dem VU bezahlten Betrag zu ersetzen und
    zu verhindern, ist die Erteilung von Zahlungsanweisungen auf elektro-           die monatlichen Abrechnungen gemäß Punkt III 12. zu begleichen.
    nischem Weg in sicheren Systemen.
    Die BAWAG P.S.K. empfiehlt dem KI daher, Zahlungsanweisungen auf                9. Verwendbarkeit der Karte, Haftung der BAWAG P.S.K.
    elektronischem Weg nur in sicheren Systemen durchführen, die dem                9.1. Die BAWAG P.S.K. hat keinen Einfluss darauf, ob einzelne VU die
    Zweck dienen, die Daten des KI und seine personalisierten Sicherheits-          Karte akzeptieren. Akzeptiert ein VU die Karte nicht, trifft die BAWAG
    merkmale vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch               P.S.K. keine Haftung, es sei denn die Karte wird wegen einer vorsätz-
    Dritte zu schützen. Diese sind am Verbindungsprotokoll https (Hyper             lichen oder grob fahrlässigen Sorgfaltswidrigkeit der BAWAG P.S.K. nicht
    Text Transfer Protocol Secure) erkennbar. Als sicheres System gilt derzeit      akzeptiert.
    das 3-D Secure Verfahren (z.B. Mastercard Securecode). Im Rahmen                9.2. Bei Selbstbedienungseinrichtungen können technische Störungen
    des 3-D Secure Verfahrens wird der Karteninhaber mittels eines selbst-          vorkommen. Die BAWAG P.S.K. haftet für Schäden, die auf solche von
    gewählten Passworts als rechtmäßiger Karteninhaber i­dentifiziert. Die          ihr verursachten Störungen zurückgehen.
    Registrierung zum 3-D Secure Verfahren ist derzeit                              9.3. Bedient der KI eine Selbstbedienungseinrichtung falsch, kann die
    z.B. kostenlos auf www.paylife.at möglich. Sofern der Karteninhaber             Karte von der BAWAG P.S.K. oder einem VU der jeweiligen Kreditkar-
    im 3-D Secure Verfahren registriert ist, ist ihm die Verwendung dieses          tenorganisation aus Sicherheitsgründen eingezogen werden. Diesem
    sicheren Verfahrens bei Vertragsunternehmen, die ebenfalls das                  Sicherheitsmechanismus stimmt der KI zu.
    3-D Secure Verfahren anbieten, möglich.
    6.4. Der KI ist zur Zahlung des Kartenentgeltes verpflichtet. Sofern im         10. Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers
    Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, ist das Kartenentgelt erstma-        10.1. Der KI hat bei der Nutzung der Karte die Bestimmungen für ihre
    lig am fünften des Monats fällig, der dem in der Gültigkeitsdauer angege-       Ausgabe und Nutzung einzuhalten, insbesondere den PIN-Code korrekt
    benen Monat folgt (Beispiel: Ist als Gültigkeitsdauer auf der Karte 08/JJ       einzugeben und alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um den PIN-
    eingeprägt, ist das Kartenentgelt erstmals am 5. 9. des Jahres fällig.).        Code geheim zu halten, sowie den PIN-Code und die Karte vor einem
    6.5. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. die für Erhebungen über          unbefugten Zugriff zu schützen.
    die Bonität des KI notwendigen Informationen und Unterlagen jederzeit           Keine sorgfältige Verwahrung ist insbesondere:
    zur Verfügung zu stellen.                                                       – die Aufbewahrung der Karte in einer Weise, dass Dritte an ihr ohne
                                                                                       erheblichen Aufwand unbefugt Gewahrsam erlangen können;
    7. Anweisung, Blankoanweisungen                                                 – die Aufzeichnung des PIN-Codes auf der Karte;
    7.1. Anweisung: Bezieht der KI unter Verwendung der Karte oder der              – die Weitergabe der Karte oder der Kartendaten an Dritte, es sei denn
    Kartendaten die Leistung eines VU, so ist er verpflichtet, die BAWAG               zum Zweck einer Zahlung an das VU und dessen Mitarbeiter.
    P.S.K. unwiderruflich anzuweisen, den vom VU dem KI in Rechnung                 Bei der Verwendung des PIN-Codes ist insbesondere darauf zu achten,
    gestellten Betrag zu bezahlen. Die BAWAG P.S.K. nimmt bereits jetzt die         dass dieser nicht von Dritten ausgespäht werden kann.
10     Geschäftsbedingungen                                                                                                    Geschäftsbedingungen              11

     10.2. Weitere Obliegenheiten des Karteninhabers:                             11. Sperre der Karte
     10.2.1 Der KI hat den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche            11.1. Der KI ist jederzeit berechtigt, bei der BAWAG P.S.K. oder bei
     Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte der        easybank oder bei der jeweiligen Kreditkartenorganisation unter den
     BAWAG P.S.K., der easybank AG oder der jeweiligen Kreditkartenorga-          internationalen Sperrnotrufnummern die Sperre seiner Karte zu ver­
     nisation unter den internationalen Sperrnotrufnummern unverzüglich,          langen. Die BAWAG P.S.K., die easybank AG oder die jeweilige Kredit­
     sobald er davon Kenntnis hat, anzuzeigen.                                    kartenorganisation wird in diesem Fall die Karte unverzüglich sperren.
     Der KI hat die BAWAG P.S.K., easybank AG oder die jeweilige Kreditkar-       11.2. Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, die Karte ohne Mitwirkung des KI
     tenorganisation unter den internationalen Sperrnotrufnummern weiters         zu sperren, wenn
     vom Abhandenkommen des PIN-Codes, aus welchem Grund auch                     – objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies
     immer, oder von Umständen, welche die Kenntnis eines Dritten vom                rechtfertigen;
     PIN-Code vermuten lassen, unverzüglich zu verständigen. Verlust oder         – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung
     Diebstahl der Karte sind weiters unverzüglich den zuständigen Behörden          der Karte besteht; oder
     anzuzeigen.                                                                  – wenn der KI seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit
     10.2.2 Zur Erwirkung der Berichtigung eines nicht autorisierten oder            der Kreditkarte verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Über­
     fehlerhaften Zahlungsvorganges durch die BAWAG P.S.K. hat der KI die            ziehung) nicht nachgekommen ist und
     BAWAG P.S.K. unverzüglich nach Fest­stellung eines nicht autorisierten        - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund einer Ver-
     oder fehlerhaften Zahlungsvorganges, der zur Entstehung eines Anspru-              schlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des KI
     ches geführt hat, jedoch spätestens dreizehn Monate nach dem Tag der               oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist oder
     Belastung hievon zu unterrichten (Rügeobliegenheit), es sei denn, die          - beim KI die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar
     BAWAG P.S.K. hat dem KI die jeweilige Kreditkartenabrechnung nicht                 droht.
     ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt.                                          Die BAWAG P.S.K. informiert den KI möglichst vor, spätestens jedoch
     10.3. Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge:                          unverzüglich nach Sperre der Karte von dieser, außer die Verständi-
     10.3.1 Die BAWAG P.S.K. hat dem KI im Falle eines nicht autorisier-             gung würde objektiven Sicherheitsgründen zuwiderlaufen oder eine
     ten Zahlungsvorganges unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende                Verpflichtung der BAWAG P.S.K. verletzen.
     des folgenden Geschäftstages, nachdem die BAWAG P.S.K. Kenntnis
     vom nicht autorisierten Zahlungsvorgang erlangt hat oder dieser der          12. Abrechnung
     BAWAG P.S.K. angezeigt worden ist, den Betrag des nicht autorisier-          12.1. Der KI erhält einmal pro Monat eine Abrechnung über seine mit der
     ten Zahlungsvorganges zu erstatten. Die Erstattung des Betrags des           Karte bezahlten Leistungen, sofern er im vorangegangenen Abrech-
     nicht autorisierten Zahlungsvorganges erfolgt durch die Richtigstellung      nungszeitraum Leistungen der Karte in Anspruch genommen hat.
     der Abrechnung. Wurde der in der Abrechnung aufscheinende Betrag             Der KI hat Erklärungen der BAWAG P.S.K., die sich nicht auf Zahlungs-
     eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges von der BAWAG P.S.K.             vorgänge beziehen (z.B. Bestätigung von erteilten Aufträgen, Anzeigen
     jedoch bereits eingezogen oder vom KI bezahlt, so ist die BAWAG P.S.K.       über deren Ausführung, Rechnungsabschlüsse und sonstige Abrech-
     verpflichtet, diesen Betrag dem KI durch Gutschrift auf sein Kreditkarten-   nungen) auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und
     Abrechnungskonto zur Verfügung zu stellen. Der zu erstattende Betrag         etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
     wird zum Datum der Belastung wertgestellt.                                   12.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist sofort zur Zahlung
     10.3.2 Beruht der nicht autorisierte Zahlungsvorgang auf der miss-           fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen. Der KI ermächtigt die
     bräuchlichen Verwendung der Karte oder der Kartendaten, so ist der KI        BAWAG P.S.K., den Rechnungsbetrag samt allfälligen Verzugszinsen,
     zum Ersatz des gesamten Schadens, der der BAWAG P.S.K. infolge des           vereinbarten Entgelten sowie das Kartenentgelt von dem von ihm ange-
     nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist, dann verpflichtet,     gebenen Konto einzuziehen. Für die Inanspruchnahme von Bargeldaus-
     wenn der KI ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht hat oder durch          zahlungen wird von der BAWAG P.S.K. ein Entgelt gemäß Konditionen-
     vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer oder mehrerer Sorg-      übersicht verrechnet.
     faltspflichten gemäß dieser Geschäftsbedingungen insbesondere der in         Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, für die dem KI ein Manipulationsentgelt
     Punkt III 10.1. und 10.2. aufgeführten Pflichten herbeigeführt hat. Wurden   gemäß Konditionenübersicht in Rechnung zu stellen, wenn die Karte
     diese Pflichten und Bestimmungen vom KI nur leicht fahrlässig verletzt,      außerhalb der Europäischen Union verwendet wird und/oder sich der
     so ist die Haftung des KI für den Schaden auf den Betrag von EUR 50,00       Standort des Vertragsunternehmens außerhalb der Europäischen Union
     beschränkt.                                                                  befindet, sowie für Fremdwährungstransaktionen (das sind Transak­
     10.3.3 Erfolgte die nicht autorisierte Verwendung der Karte oder der Kar-    tionen, die nicht in Euro stattfinden) innerhalb der Europäischen Union.
     tendaten, nachdem der KI den Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche
     Verwendung oder eine andere nicht autorisierte Nutzung der Karte oder        13. Fremdwährung
     der Kartendaten der BAWAG P.S.K., easybank AG oder der jeweiligen            Die Rechnungslegung durch die BAWAG P.S.K. (Punkt III 12.) erfolgt in
     Kreditkartenorganisation angezeigt hat, so ist Punkt III 10.3.2, außer bei   EUR.
     be­trügerischem Handeln des Karteninhabers, nicht anzu­wenden.               Rechnungen eines VU, die auf eine Fremdwährung lauten, werden
     10.4. Wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte:                zu einem von easybank AG gebildeten und auf der Homepage von
     Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte darf vom         easybank AG abrufbaren Kurs in EUR umgerechnet. Der Fremd­
     KI nicht mehr verwendet werden. Die BAWAG P.S.K. empfiehlt in diesem         währungskurs kann jeweils tagesaktuell bei easybank AG (unter
     Fall die Vernichtung der wieder­erlangten verloren oder gestohlen ge-        www.paylife.at) für Kreditkarten der BAWAG P.S.K. abgefragt werden.
     meldeten Karte. Der KI kann die wiedererlangte verloren oder gestohlen       Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die easybank AG
     gemeldete Karte zu Geschäftsöffnungszeiten in jeder Geschäftsstelle der      vom VU die Belas­tungs­buchung erhält und verarbeitet.
     BAWAG P.S.K. vernichten lassen.
12     Geschäftsbedingungen                                                                                                  Geschäftsbedingungen            13

     14. Zahlungsverzug                                                           eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking
     Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, die Belastung des Verrechnungs­kontos       erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie,
     mit dem monatlichen Abrechnungsbetrag (Punkt III 12.) auch dann              dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu
     durchzuführen, wenn dieses Konto keine Deckung aufweist.                     kündigen.
                                                                                  16.2.2 Auf dem in 16.2.1 vorgesehenen Weg werden Änderungen der
     15. Ä nderungen der Geschäftsbedingungen für die ARBÖ-­                     mit dem KI vereinbarten Entgelte im Ausmaß der Entwicklung des von
          Mastercard                                                              der Statistik Austria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex
     15.1. Änderungen dieser zwischen dem KI und der BAWAG P.S.K.                 2015 („VPI“) oder des an seine Stelle tretenden Index angeboten (erhöht
     vereinbarten Geschäftsbedingungen werden dem KI von der BAWAG                oder gesenkt) werden, wobei jeweils eine kaufmännische Rundung auf
     P.S.K. mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt              ganze Cent erfolgt. Diese Anpassung erfolgt einmal jährlich mit Wirkung
     ihres Inkrafttretens angeboten; dabei werden die vom Änderungsange-          ab dem 1. Jänner jeden Jahres. Diese Veränderung wird gemessen am
     bot betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen              Durchschnitt der Indexzahlen für das vorletzte Kalenderjahr vor dem
     dieser Geschäftsbedingungen in einer dem Änderungsangebot ange-              Änderungsangebot gegenüber dem Durchschnitt der Indexzahl für das
     schlossenen Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“)             letzte Kalenderjahr vor dem Änderungsangebot.
     dargestellt. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustim-        Diese Anpassung kann einmal jährlich mit Wirkung ab dem 1. Jänner
     mung des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt         jeden Jahres erfolgen.
     des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG       16.2.3 Änderungen der Zinssätze werden auf dem in 16.2.1 vorge­
     P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K.           sehenen Weg nur angeboten, wenn diese Änderung unter Berücksich-
     einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf            tigung aller Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Als sachlich gerecht-
     aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen            fertigt gelten Zinssatzänderungen aufgrund der Änderung gesetzlicher,
     eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking         aufsichtsbehördlicher und geldpolitischer (Leitzinssatz der Europäischen
     erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie,         Zentral Bank) Rahmenbedingungen. Eine Änderung des Zinssatzes darf
     dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu        0,5%-Punkte im einzelnen Änderungsangebot nicht übersteigen.
     kündigen. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. die Gegenüberstellung               16.2.4 Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, Änderungen der mit dem KI
     sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Inter-        vereinbarten, vom Karten­umsatz abhängigen Entgelte auf dem in 16.2.1
     netseite veröffentlichen und dem KI über sein Ersuchen die vollständige      vorgesehenen Weg anzubieten, wobei das einzelne Änderungsangebot
     Fassung der neuen Geschäftsbedingungen übersenden oder in ihren              0,1%-Punkte nicht überschreiten darf. Diese Anpassung kann einmal
     Geschäftsstellen aushändigen; auch darauf wird die BAWAG P.S.K. im           jährlich mit Wirkung ab dem 1. Jänner jeden Jahres erfolgen.
     Änderungsangebot hinweisen.                                                  16.2.5 Eine über die Entwicklung des VPI nach 16.2.2 hinausgehende
     15.2. Die Mitteilung an den KI über die angebotenen Änderungen kann in       Entgeltanpassung kann mit dem KI auf dem in 16.2.1 vorgesehenen Weg
     jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart ist. Eine solche Form ist auch   vereinbart werden, wenn diese Entgeltanpassung sachlich gerechtfertigt
     die Übermittlung des Änderungsangebots samt Gegenüber­stellung an            ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn
     das im BAWAG P.S.K. eBanking des KIs eingerichtete                           Änderungen der gesetzlichen oder aufsichtsbehördlichen Rahmen-
     ePostfach, wobei der KI über das Vorhandensein des Änderungsan-              bedingungen oder technische Entwicklungen für die Erbringung von
     gebots in seinem ePostfach in der mit ihm vereinbarten Weise (SMS,           Zahlungsdienstleistungen (etwa erhöhte Sicherheitsanforderungen oder
     E-Mail, Post oder sonstige vereinbarte Form) informiert werden wird.         neue Verfahren) zu erhöhten Kosten für die Erbringung der vereinbarten
     15.3. Wird im Zusammenhang mit einem Widerspruch das Vertragsver-            Zahlungsdienstleistungen führen. Die BAWAG P.S.K. darf eine Entgeltan-
     hältnis beendet, ist der KI verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung       passung nach 16.2.5 höchstens einmal im Kalenderjahr durchführen; im
     des Vertragsverhältnisses die betreffende Karte zu entwerten (z.B. durch     Falle einer Entgelterhöhung ist die Summe aus den Entgelterhöhungen
     Zerschneiden) und zu vernichten bzw. entwertet an die BAWAG P.S.K.           nach 16.2.2 und 16.2.5 auf 10 % pro Kalenderjahr beschränkt. Im Falle
     zurückzusenden.                                                              einer Entgeltanpassung nach 16.2.5 wird die BAWAG P.S.K. den KI
     15.4. Die Änderung der vereinbarten Dauerleistungen der BAWAG P.S.K.         im Änderungsangebot gemäß 16.2.1 auch darauf hinweisen, dass es
     und Entgelte des Kunden sind gesondert in Punkt III 16.2. (Entgelte          sich um eine über die VPI-Anpassung hinausgehende Entgeltänderung
     und Entgeltsänderungen) und 17. (Änderungen der Dauerleistungen der          handelt.
     gegenüber Verbrauchern) geregelt.                                            16.2.6 Die Einführung neuer Entgelte kann mit dem KI auf dem in 16.2.1
                                                                                  vorgesehenen Weg vereinbart werden, wenn diese sachlich gerecht-
     16. Entgelte und Entgeltsänderungen                                          fertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt dann vor, wenn Ände-
     16.1. Entgeltverrechnung:                                                    rungen der gesetzlichen oder aufsichtsbehördlichen Maßnahmen oder
     Die BAWAG P.S.K. ist berechtigt, das vereinbarte Entgelte jenem Konto        geänderte technische Vorgaben für die Erbringung von Zahlungsdienst­
     anzulasten, zu dem die Kreditkarte ausgestellt ist.                          leistungen (etwa erhöhte Sicherheitsanforderungen oder neue Ver­fahren)
     16.2. Entgeltänderungen gegenüber Verbrauchern:                              die BAWAG P.S.K. zur Erbringung zusätzlicher Leistungen verpflichten.
     16.2.1 Änderungen der vereinbarten Entgelte und die Einführung von           Die BAWAG P.S.K. darf neue Entgelte nach 16.2.6 höchstens einmal im
     Entgelten werden dem KI von der BAWAG P.S.K. mindestens zwei                 Kalenderjahr einführen. Die Höhe der neuen Entgelte ist mit 10 % des
     Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ange-          mit dem KI vereinbarten jährlichen Kontoführungsentgelts beschränkt.
     boten. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung           Im Falle der Einführung neuer Entgelte nach 16.2.6 wird die BAWAG
     des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des          P.S.K. dem KI im Änderungsangebot gemäß 16.2.1 die neuen Entgelte
     Inkraft­tretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG          und die mit diesen zu bezahlenden Leistungen bekannt geben sowie
     P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K.           den KI darauf hinweisen, dass es sich um neue, bisher nicht vereinbarte
     einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf            Entgelte handelt.
     auf­merk­sam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen
14     Geschäftsbedingungen                                                                                                  Geschäftsbedingungen             15

     16.2.7 Falls die BAWAG P.S.K. in einem Jahr von einem Angebot auf Ent-       Warnhinweise:
     gelterhöhung absieht, lässt dies das Recht der BAWAG P.S.K. auf künf-        1. Es ist möglich, dass einzelne VU, deren Leistungen unter Verwendung
     tige Entgelterhöhungen unberührt. Unterbleibt eine Entgelter­höhung in       der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen ein
     einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Jahren, kann diese (können          gesondertes Entgelt für die Bezahlung mit der Karte verrechnen. Die
     diese) mit Wirkung ab der nächsten vorgenommenen Entgelt­erhöhung            BAWAG P.S.K. hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich
     nachgeholt werden, wobei in diesem Fall die Anpassung in ­jenem              vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren.
     Ausmaß erfolgt, welches der Veränderung der für den Durchschnitt des         2. Betreiber von Geldautomaten („Dritte“) können die Durchführung
     Jahres vor der Entgelterhöhung verlautbarten VPI-Indexzahl zu derje-         von Bargeldbehebungen an Geldautomaten gegen Verrechnung eines
     nigen VPI-Indexzahl, welche die Grundlage für die letzte durchgeführte       gesonderten Entgelts anbieten. Die BAWAG P.S.K. hat darauf keinen
     Entgelterhöhung war, entspricht.                                             Einfluss. In diesem Fall wird dem KI vor Durchführung der Kartentransak-
                                                                                  tion am Geldautomaten vom Betreiber des Geldautomaten die Durchfüh-
     17. Änderungen der Dauerleistungen der BAWAG P.S.K.                          rung der vom KI gewünschten Kartentransaktion gegen ein bestimmtes
     17.1. Änderungen der von der BAWAG P.S.K. im Rahmen des Karten­              Entgelt angeboten. Im Fall des Einverständnisses des KI wird diesem das
     vertrags zu erbringende Dauerleistungen werden dem KI von der                vereinbarte Entgelt bei Vornahme der jeweiligen Kartentransaktion direkt
     BAWAG P.S.K. mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen                  vom Betreiber des Geldautomaten verrechnet.
     Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Das Änderungsangebot wird          3. Es gibt VU (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung
     dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung des KI gilt als erteilt, wenn vor dem      nur dann akzeptieren, wenn sich der KI zusätzlich identifiziert (etwa
     vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elek-   durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die BAWAG P.S.K. empfiehlt
     tronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch des            daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Die
     KIs bei der BAWAG P.S.K. einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im           BAWAG P.S.K. rät insbesondere bei Auslandsreisen neben der Karte
     Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschwei-            zusätzliche Zahlungs­mittel mitzunehmen.
     gen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das
     BAWAG P.S.K. eBanking erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den
     Änderungen gilt sowie, dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag       IV. G eschäftsbedingungen der ARBÖ-Mastercard für die elektro-
     kostenlos fristlos zu kündigen.                                                  nische Kredit­kartenabrechnung (BB elektronische Kreditkar-
     17.2. Änderungen der von der BAWAG P.S.K. zu erbringenden Dauer­                 tenabrechnung)
     leistungen können auf dem in 17.1 dieser Bedingungen vorgesehenen
     Weg vereinbart werden, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind.              1. Die Kreditkartenabrechnungen für Kreditkartenverträge mit der
     Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die          BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische
     Änderung durch gesetzliche bzw. aufsichtsbehördliche Maßnahmen               Postsparkasse Aktiengesellschaft (kurz: BAWAG P.S.K.) werden dem
     oder durch die Entwicklung der Judikatur notwendig ist, die Änderung         Kreditkarteninhaber (kurz: KI), mit dem die Teilnahme am BAWAG P.S.K.
     die Sicherheit des Bankbetriebs oder die Abwicklung der Geschäfts-           eBanking vereinbart ist, von der BAWAG P.S.K. als elektronische Kredit-
     verbindung mit dem Kunden fördert oder die Änderung zur Umsetzung            kartenabrechnung im BAWAG P.S.K. eBanking zur Verfügung gestellt.
     technischer Entwicklungen erforderlich ist.
                                                                                  2. Die Abfrage der elektronischen Kreditkartenabrechnung erfolgt über
     18. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen                                      das BAWAG P.S.K. eBanking. Die elektronischen Kartenabrechnungen
     18.1. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. jede Änderung seiner         stehen rückwirkend für sieben Jahre im BAWAG P.S.K. eBanking zur
     Adresse schriftlich unverzüglich bekannt zu geben. Hat der KI seine          Verfügung.
     Adresse geändert, aber diese Änderung der BAWAG P.S.K. nicht mit-
     geteilt, gelten Erklärungen der BAWAG P.S.K. als dem KI zugegangen,          3. Der KI kann von der BAWAG P.S.K. jederzeit verlangen, dass ihm die
     wenn sie an die letzte der BAWAG P.S.K. bekanntgegebene Adresse              Kreditkartenabrechnungen zudem einmal monatlich an die vom ihm
     gesendet wurden.                                                             zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt werden. Die BAWAG
     18.2. Der KI ist verpflichtet, der BAWAG P.S.K. Änderungen seines            P.S.K. ist berechtigt, einen Ersatz der tatsächlich hierfür angefallenen
     ­Namens unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises unverzüg-            Kosten (insbesondere Porto und Kosten für Druck, Papier und Kuvert) zu
      lich anzuzeigen.                                                            verlangen.

     19. Rechtswahl und Gerichtsstand                                             4. Ä
                                                                                      nderungen der Bedingungen für die elektronische Kredit­
     19.1. Es gilt österreichisches Recht.                                           karten­abrechnung
     19.2. Der für Klagen des KI oder gegen ihn bei Vertragsabschluss mit         4.1. Änderungen dieser zwischen dem KI und der BAWAG P.S.K. verein-
     der BAWAG P.S.K. gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich             barten Geschäftsbedingungen werden dem KI von der BAWAG P.S.K.
     bleibt auch dann erhalten, wenn der KI nach Vertragsabschluss seinen         mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
     Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entschei-      Inkrafttretens angeboten; dabei werden die vom Änderungsangebot
     dungen in diesem Land vollstreckbar sind.                                    betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen dieser
                                                                                  Geschäftsbedingungen in einer dem Änderungsangebot angeschlos-
     20. Betragsgrenzen                                                           senen Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“) darge-
     20.1. Höchstgrenze gemäß Punkt III 5 im Ausland: EUR 1.200,– (für            stellt. Das Änderungsangebot wird dem KI mitgeteilt. Die Zustimmung
     jeweils 7 Tage)                                                              des KI gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
     20.2. Höchstgrenze gemäß Punkt III 5 im Inland: EUR 400,– (für jeweils       Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG P.S.K.
     7 Tage)                                                                      eBanking erklärter Widerspruch des KIs bei der BAWAG P.S.K., einlangt.
                                                                                  4.2. Die BAWAG P.S.K. wird den KI im Änderungsangebot darauf
16     Geschäftsbedingungen                                                                                                   Geschäftsbedingungen             17

     aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen            dem Kunden, durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale
     eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking         (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN und TAN) Aufträge zu erteilen.
     erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie,         1.2. Begriffsbestimmungen:
     dass der KI das Recht hat, seinen Kartenvertrag kostenlos fristlos zu        Bank: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österrei-
     kündigen. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. die Gegenüberstellung               chische Postsparkasse Aktiengesellschaft (im Folgenden „Bank“)
     sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Inter-        eBanking Funktionsumfang: Im eBanking hat der Kunde, der
     netseite veröffentlichen und dem KI über sein Ersuchen die vollständige      Kontoinhaber ist, die Möglichkeit, Abfragen zu tätigen (z.B. Kontostand,
     Fassung der neuen Geschäftsbedingungen übersenden oder in ihren              Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, etc.), Aufträge zu erteilen
     Geschäftsstellen aushändigen; auch darauf wird die BAWAG P.S.K. im           (z.B. Zahlungsaufträge, etc.) und rechtsverbindliche Willens­erklärungen
     Änderungsangebot hinweisen.                                                  (z.B. Produkteröffnungen, Kontokarte Limitänderung, etc.) sowie son-
     4.3. Die Mitteilung an den KI über die angebotenen Änderungen kann           stige Er­klärungen (z.B. Bekanntgabe seiner geänderten Adressdaten)
     in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart ist. Eine solche Form ist     abzugeben. Je nach Zugangsweg (Internet, App, Telefon oder eps
     auch die Übermittlung des Änderungsangebots samt Gegenüberstellung           Online-Überweisung) stehen dem Kunden abhängig vom Stand der
     an das im BAWAG P.S.K. eBanking des KIs eingerichtete ePostfach,             technischen Entwicklung der zugrundeliegenden Applikation alle oder
     wobei der KI über das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem          einzelne Funktionen zur Verfügung.
     ePostfach in der mit ihm vereinbarten Weise (SMS, E-Mail, Post oder          eBanking App: Die eBanking App ist eine App der Bank, die dem
     sonstige vereinbarte Form) informiert werden wird.                           Kunden im eBanking per App ermöglicht, Abfragen zu tätigen, Aufträge
     4.4. Die Möglichkeit zur Änderung der Bedingungen für die elektronische      zu erteilen und rechtsverbindliche Willens­erklärungen sowie sonstige
     Kreditkartenabrechnung auf diesem Weg ist auf sachlich gerechtfertigte       Erklärungen abzugeben.
     Fälle beschränkt. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann      Zur Nutzung der eBanking App ist die eBanking App der Bank auf ein
     vor, wenn die Änderung durch gesetzliche bzw. aufsichtsbehördliche           mobiles Endgerät
     Maßnahmen oder durch die Entwicklung der Judikatur notwendig ist,            (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden.
     die Änderung die Sicherheit des Bankbetriebs oder die Abwicklung der         Security App: Die Security App ist eine App der Bank, die die Einmal
     Geschäftsverbindung mit dem Kunden fördert oder die Änderung zur             PIN für den Einstieg in das eBanking und bei Verwendung des secTAN-
     Umsetzung technischer Entwicklungen erforderlich ist.                        Verfahrens die TAN zur Autorisierung von Transaktionen generiert sowie
                                                                                  nach Anforderung durch den Kunden persönliche und auf die Produkte
                                                                                  bezogene Informationen (z.B. Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge,
     V. B
         edingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K eBanking                    PIN-Änderungen) anzeigt.
                                                                                  Zur Nutzung der Security App ist die Security App der Bank auf ein
     1. Allgemeines                                                               mobiles Endgerät
     1.1. N utzung des BAWAG P.S.K. eBankings (im Folgenden                      (z.B. Smartphone, Tablet) herunter zu laden.
          ­„ BAWAG P.S.K. eBanking“):                                             Verfügernummer: Jeder von der Bank zur Nutzung des BAWAG P.S.K.
     BAWAG P.S.K. eBanking kann über unterschiedliche Zugangsmedien               eBankings akzeptierte Kunde erhält nach Abschluss der Teilnahme-
     genutzt werden:                                                              vereinbarung von der Bank eine mehrstellige Verfügernummer. Die
     BAWAG P.S.K. eBanking per Internet ermöglicht dem Kunden über                Verfügernummer kann vom Kunden nicht geändert werden.
     Endgeräte mit Internetzugang über einen Browser durch Eingabe der            PIN: Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) ist ein von der Bank
     persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal        vorgegebenes Identifikationsmerkmal, das vom Kunden im eBanking per
     PIN, TAN bzw. digitale Signatur) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen   Internet jederzeit geändert werden kann. Die PIN dient der Legitimierung
     und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen         des Kunden beim BAWAG P.S.K. eBanking und ist Voraus­setzung für
     abzugeben.                                                                   den Einstieg in das BAWAG P.S.K. eBanking.
     BAWAG P.S.K. eBanking per App ermöglicht dem Kunden über die                 Einmal PIN: Die Einmal PIN ist ein von der Bank vorgegebenes Identifi-
     eBanking App der BAWAG P.S.K. auf einem mobilen Endgerät (z.B.               kationsmerkmal, das vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking nicht ge-
     Smartphone, Tablet), durch Eingabe der persönlichen Identifikations-         ändert werden kann. Die Einmal PIN dient der Legitimierung des Kunden
     merkmale (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN oder Touch ID und              beim eBanking per Internet, per App und per eps Online-Über­weisung
     TAN) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche        und ist eine alternative Möglichkeit zur PIN für den Einstieg in das eBan-
     Willenserklärungen sowie sonstige Erklärungen über ein mobiles Endge-        king. Die Einmal PIN ist für eine einzige Legitimierung verwendbar und
     rät (z.B. Smartphone, Tablet) abzugeben.                                     verliert nach fünf Minuten ihre Gültigkeit.
     BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon ermöglicht dem Kunden, durch               Die Anforderung der Einmal PIN erfolgt in der Security App und ist nur
     Eingabe oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikationsmerkmale            dann möglich, wenn der Kunde über ein Touch ID fähiges mobiles End-
     (IBAN bzw. Teile davon, sowie – nach Aufforderung – zweier Stellen sei-      gerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügt und seinen Fingerabdruck auf
     ner PIN oder TAN und die Folgenummer) telefonisch Abfragen zu tätigen,       dem mobilen Endgerät hinterlegt hat. Die Einmal PIN wird in die Security
     Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie         App zugestellt.
     sonstige Erklärungen abzugeben.                                              Touch ID: Die Touch ID ist ein persönliches Identifikationsmerkmal
     Die Folgenummer ist eine von der Bank für das eBanking per Telefon           des Kunden, das eine Identifizierung beim eBanking per App mittels
     vorgegebene Ziffernkombination, die vom Kunden nicht verändert wer-          Fingerabdruck ermöglicht und vom Kunden im BAWAG P.S.K. eBanking
     den kann.                                                                    per App freigeschaltet werden muss. Die Touch ID ist eine alternative
     Bei Nutzung von BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon erfolgen nach              Möglichkeit zur Identifikation des Kunden mittels Verfügernummer und
     diesbezüglicher Information und Zustimmung des Kunden zu Beweis-             PIN bzw. Einmal PIN beim BAWAG PSK eBanking per App.
     zwecken Gesprächsaufzeichnungen.                                             Zur Nutzung der Touch ID muss der Kunde über ein Touch ID fähiges
     BAWAG P.S.K. eBanking per eps Online-Überweisung ermöglicht                  mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) verfügen.
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