ARBEITSRECHTSFORUM BODENSEE AFB GMBH - SCHULUNGEN, SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN
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ArbeitsrechtsForum Bodensee AFB GmbH in Kooperation mit WIRLITSCH – KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT SCHULUNGEN, SEMINARE UND WEITERBILDUNGEN IM DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN ARBEITSRECHT 2019 KOMPETENT PASSGENAU FLEXIBEL
INHALT UND TERMINE Vorwort 4 Arbeitsrecht für Interessensvertreter 6 21. – 22.01.2019 (Teil 1) und 13. –15.05.2019 (Teil 2) und 15. –17.07.2019 (Teil 3) Der Informationsanspruch 9 07. – 08.02.2019 im Schwarzwald 24. – 25.09.2019 am Bodensee Betriebsverfassungsrecht 10 12. –14.02.2019 (Teil 1) und 27. – 29.05.2019 (Teil 2) und 18. – 20.09.2019 (Teil 3) Jugend- und Auszubildendenvertretung 13 18.03.2019 Der kranke Arbeitnehmer 14 21.03.2019 European Works Council 15 03. – 04.04.2019 Protokollführung des Betriebsrates 16 09.04.2019 Business English 17 27.04.2019 in Konstanz 03.– 04.06.2019 am Bodensee Update Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Teilzeit 18 und Befristungsrecht und zusätzlich auf Wunsch Business English 03. – 04.06.2019 Crashkurs für neugewählte Personalräte 20 01.07.2019 in Konstanz 05.07.2019 in Stuttgart 12.07.2019 in Freiburg Schicht- und Dienstpläne 22 08.07.2019 Einführung in die Mediation 23 07. – 08.10.2019 Teilzeit- und Befristungsrecht 25 09. –10.10.2019 Rechte und Pflichten der Personalvertretung 26 21. – 23.10.2019 (Teil 1) und 12. –14.11.2019 (Teil 2) Unsere Referenten stellen sich vor 30 Wir stellen unseren Kooperationspartner vor 32 Inhouse-Schulung gewünscht? 34 Allgemeine Geschäftsbedingungen 35 3
VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Betriebs- und Personalräte/innen, liebe arbeitsrechtlich Interessierte, wir freuen uns, Ihnen unsere Seminarbroschüre für das Jahr 2019 überreichen zu dürfen, die wir wieder mit in- teressanten Schulungen vollgepackt haben. Nach den Betriebsratswahlen im Jahr 2018, stehen für 2019 die Personalratswahlen an. Zu beiden Bereichen bieten wir viele spannende und passgenaue Seminare an. Denn Weiterbildungen im Arbeitsrecht sind die un- verzichtbare Basis der Betriebsrats- und der Personal- ratsarbeit. Die EU wird auch im Arbeitsrecht immer wichtiger. Daher haben wir eine Schulung zum Europäischen Betriebsrat und Business English in unser Angebot aufgenommen. Wir bieten auch wieder kompetente, passgenaue und flexible Inhouse-Schulungen an (vgl. S. 36). Rufen Sie mich an, um Einzelheiten und Themen abzusprechen. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Stöbern auf den folgenden Seiten und freue mich, Sie auch im Jahr 2019 wieder zahlreich begrüßen zu dürfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael D. Wirlitsch Geschäftsführer ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH 4
ANMELDUNGEN UND RESERVIERUNGEN Bitte per E-Mail an: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne t elefonisch unter 07531/13160 zur Verfügung. Im Seminarpreis sind enthalten: Seminar, Skript, Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, 1 Mittagessen pro Tag, Teilnehmerzertifikat. Bei mehrtägigen Veranstaltungen laden wir die Teilnehmer teilweise zu einem Abendessen und ggf. zu einem gemeinsamen kulturellen Event (Stadtführung, Konzert, K amingespräch etc.) ein. Weitere und genauere Informationen (Anfahrtsbeschreibung etc.) erhalten Sie rechtzeitig. FRÜHBUCHERRABATT Bei Anmeldungen bis 3 Monate vor dem Seminartag erhalten Sie 5% Frühbucherrabatt. BESCHLUSS § 37 ABS. 6 BETRVG „Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit (bzw. die entsprechenden Vorschriften aus dem Personal- vertretungsrecht) erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).“ Ein Beschluss des Betriebsrats-/Personalratsgremiums ist erforderlich. Haben Sie Fragen zur Beschlussfassung, zögern Sie nicht, rufen Sie uns an. Die folgenden Angebote sind freibleibend. 5
ARBEITSRECHT FÜR INTERESSENSVERTRETER (BR, PR, MAV) Teil I Termin 21. – 22.01.2019 Preis 869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Grundsätze des Arbeitsrechts Normenpyramide Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Tarifbindung, Anlehnung an den Tarifvertrag 2. Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Stellenausschreibung Einstellungsgespräche und Einstellungsfragebogen Grenzen des Fragerechts Einstellungstest, Assessment-Center 3. Begründung des Arbeitsverhältnisses Formvorschriften des Arbeitsvertrages, Nachweisgesetz Faktisches Arbeitsverhältnis 4. Der Arbeitsvertrag Grundsatz der Vertragsfreiheit Unbefristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (mit oder ohne sachlichem Grund) Teilzeitarbeitsverhältnis / geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Haftung des Arbeitnehmers Freie Mitarbeiter Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung Ausbildungsverhältnis 5. Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages Lohn und Gehalt (Hauptpflicht des Arbeitgebers) Leistungspflicht (Hauptpflicht des Arbeitnehmers) Nebenpflichten des Arbeitgebers Nebenpflichten des Arbeitnehmers 6. Beteiligung des Betriebsrats von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung 6
ARBEITSRECHT FÜR INTERESSENSVERTRETER (BR, PR, MAV) Teil II Termin 13. –15.05.2019 Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Seminarpreis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Lohn und Gehaltsarten Grundgehalt, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw. Lohn und Gehalt ohne Arbeit, Feiertag, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit Erhöhung von Löhnen und Gehältern; freiwillige Leistung 2. Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Mehrarbeit und Überstunden; Kurzarbeit Teilzeitarbeit, KAPOVAZ und Job-Sharing Arbeitszeit bei Arztbesuchen 3. Urlaub Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag Voraussetzungen der Urlaubsgewährung Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub 4. Krankheit des Arbeitnehmers Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit 5. Mutterschutz und Elternzeit Voraussetzungen; zeitlicher Umfang Teilzeitanspruch Verteilung der Elternzeit Kündigungsschutz 6. Störungen im Arbeitsverhältnis Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers Allgemeine Haftungsgrundsätze 7. Überblick über Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arten von Kündigung Kündigung und Betriebsrat Aufhebungsvertrag inkl. sozialversicherungsrechtliche Risiken 7
ARBEITSRECHT FÜR INTERESSENSVERTRETER (BR, PR, MAV) Teil III Termin 15. – 17.07.2019 Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmerkündigung, Form, Fristen, Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten usw. Arbeitgeberkündigung, Form, Fristen, Zugang der Kündigung usw. Erreichen des Rentenalters 2. Kündigungsarten Personenbedingte Kündigung (leistungs- oder krankheitsbedingt) Verhaltensbedingte Kündigung (Ermahnung und Abmahnung) Betriebsbedingte Kündigung Außerordentliche (fristlose) Kündigung Änderungskündigung zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts 3. Kündigungsschutzvorschriften und Abfindung Gesetzlicher Kündigungsschutz Besonders geschützte Personengruppen (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere) Spezielle Kündigungsschutzvorschriften, Tarifvertrag, Elternzeit, § 613a BGB Abfindung 4. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats Folgen des Widerspruchs 5. Weitere Beendigungsformen Aufhebungsvertrag versus Abwicklungsvertrag Anfechtung Zeitablauf und Zweckerreichung 6. Weitere Rechtspflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Freizeit zur Stellensuche Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis Arbeitspapiere, Arbeitsbescheinigung Resturlaub und Überstunden 8
DER INFORMATIONSANSPRUCH des Betriebs- oder Personalrates und Dienst- und Betriebsvereinbarungen Termine 07. – 08.02.2019 im Schwarzwald, 24. – 25.09.2019 am Bodensee Preis 869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referent RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Schulungsthemen Teil 1 – Informationsanspruch von Personalrat bzw. Betriebsrat 1. Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrates Information als Voraussetzung für effektive Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit Informationsanspruch nach § 80 I bzw. § 80 II BetrVG / § 68 BPersVG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften 2. Personalplanung Rechte des BR/PR bei der Personalplanung – Unterrichtungspflicht z.B. § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG – Beratungs- und Vorschlagsrecht – Maßnahmen zur Beschäftigungssicherheit – Verstöße des Arbeitgebers/der Dienststelle 3. Informationsanspruch des BR/PR außerhalb des BetrVG/BPersVG Massenentlassung nach § 17 KSchG Auskunftsansprüche des Betriebsrates nach § 5 EBRG Informationsanspruch des BR/PR nach TzBfG Informationsanspruch des BR nach Umwandlungsgesetz, Verhältnis zu § 80 II BetrVG 4. Geheimhaltungspflicht für Betriebsräte/Personalräte 5. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates/Personalrats Grundsätze und Einzelfragen Auswirkungen auf die Praxis 6. Die wichtigsten Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats von A bis K Teil 2 – Betriebs-/Dienstvereinbarung 1. Grundlagen für die Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung 2. Allgemeiner Teil Inhalt der Betriebs- und Dienstvereinbarung Verstöße gegen Betriebs- und Dienstvereinbarung 3. Beendigung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung 4. Besonderer Teil – Erstellung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung 9
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL I Termin 12. – 14.02.2019 Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Einleitung Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Gesetze, Literatur etc. Juristisches Denken für Betriebsräte Praktische Herausforderungen im Betriebsalltag 2. Grundlagen Verhältnis von verschiedenen Rechtsquellen zueinander – Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge – Rangfolge- und Günstigkeitsprinzip Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder untereinander und im Verhältnis zum A rbeitgeber und Gewerkschaften 3. Betriebsratsmandat und Ehrenamt Arbeitspflicht und Betriebsratstätigkeit Betriebsratstätigkeit und Lohnausfallprinzip Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten Schulungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG Überblick über die Geschäftsführung des Betriebsrats 4. Was sind die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden? Ablauf der Betriebsratssitzung Betriebsratsbeschluss – Ein weites Feld Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats 5. Informationsanspruch und »echte« Mitbestimmung Beteiligungsrechte (Überblick) Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten 6. Überblick und ausgewählte Einzelfragen Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Kündigungen: Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats Personalplanung und Beschäftigungssicherung Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze 10
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL II Termin 27. – 29.05.2019 Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Verhältnis verschiedener Rechtsnormen zueinander Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede 2. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung Sozialeinrichtungen, technische Einrichtungen/Überwachung Lohn und Gehalt, leistungsorientierte Vergütung 3. Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten Personalfragebogen, Personalplanung Allgemeine Beurteilungs-Grundsätze Auswahlrichtlinien, Stellenausschreibung, Formulararbeitsverträge 4. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Einstellungen, Versetzungen Ein- und Umgruppierungen Vorläufige personelle Maßnahmen 5. Mitbestimmung bei Kündigungen Anhörung des Betriebsrats, Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats Kündigung von Betriebsratsmitgliedern 6. Beratung für den Betriebsrat Sachverständiger, Berater, Rechtsanwälte, Kostentragung Gewerkschaft 7. So setzen Sie Ihre Rechte durch Organisation und praktische Um- und Durchsetzung der Betriebsratsarbeit Einigungsstellenverfahren Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Ordnungswidrigkeiten, Zwangs- und Bußgelder 8. Zusammenarbeit mit JAV und SBV 11
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL III Termin 18.–20.09.2019 Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee (voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen) Schulungsthemen 1. Agieren oder Reagieren Wann sind Maßnahmen des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig? „Begleitende“ oder „Korrigierende“ Mitbestimmung 2. Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses Auskunftspflichten des Unternehmens, Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss 3. Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Begriff der Betriebsänderung, Änderung der Unternehmensstruktur Unterrichtung und Beratung, Hinzuziehung eines Beraters Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, betriebsbedingte Kündigung 4. Interessenausgleich und Sozialplan Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs Die Verhandlungen über den Interessenausgleich Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan, Inhalt und Wirkung von Sozialplänen Einigungsstellenverfahren 5. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen in folgenden Bereichen Unfallverhütung und Arbeitssicherheit Arbeits- und Gesundheitsschutz 6. Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen 7. Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung Förderung der Berufsbildung durch den BR Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen 8. Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden Ablauf des Beschwerdeverfahrens Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 12
JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG nach dem BetrVG und LPVG (Ba-Wü) Termin 18.03.2019 in Stuttgart Preis 369,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referent voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Schulungsthemen 1. Grundlagen (Status quo) Rahmenbedingungen Arbeitsrecht und Ausbildungsverhältnis Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern 2. Aufgaben der JAV (Überblick) und woher wir kommen Wie arbeitet die JAV? Direkter Kontakt zu dem jungen Beschäftigten Regelmäßige JAV-Sitzungen Teilnahme an Betriebs- und Personalratssitzungen Jugend- und Auszubildendenversammlung Wie können Beschäftigte Kontakt zur JAV aufnehmen? 3. Arbeitsschutzgesetze Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutz Technischer Arbeitsschutz Medizinischer Arbeitsschutz Sozialer Arbeitsschutz Wichtige Gesetze MuSchG – Schwerbehinderten-, Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsgesetz 4. Rechte der JAV Rechtsstellung der JAV-Mitglieder Sitzungen abhalten (BetrVG) Sitzungen abhalten (LPVG) Unterrichtungsrecht BetrVG Was kann die JAV durchsetzen? Beschlussfassung der JAV / BetrVG 5. Umsetzung in der alltäglichen Praxis 13
DER KRANKE ARBEITNEHMER Termin 21.03.2019 Preis 489,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referent RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Ort am Bodensee Schulungsthemen 1. Einleitung und grundsätzliche Überlegungen Einbindung der Krankheitssituation des Arbeitnehmers in die Gesamtsituation des A rbeitsverhältnisses – Analyseprozess 2. Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit in Abgrenzung zur Krankheit Bedeutung und Anwendung ärztlicher Atteste Schwerbehinderung 3. Krankheitsbedingte Kündigung Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung Fallgruppen: Langzeiterkrankung, häufige Kurzzeiterkrankungen, Alkoholismus, dauerhafte L eistungsunfähigkeit Krankheitsbedingte Kündigung in Fällen der Schwerbehinderung und bei tariflichem S onderkündigungsschutz 4. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) BEM als Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung Darstellung des Verfahrens Chancen des BEM 5. Stufenweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers 6. Verpflichtung zur Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes 7. Rechtliche Einzelaspekte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Krankheit und Urlaub Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall 8. Einbeziehung des Betriebsrats/Personalrats in Krankheitsfällen 9. Entwicklung von Lösungswegen 14
EUROPÄISCHER BETRIEBSRAT EUROPEAN WORKS COUNCIL (auf Wunsch auf Englisch) Termin 03. – 04.04.2019 in Offenburg Preis 1.369,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referent RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Schulungsthemen 1. Bildung eines Europäischen Betriebsrats Europäische Betriebsratsrichtlinie; Gesetz über Europäische Betriebsräte EBR-pflichtige Unternehmen nach Betriebs- und Beschäftigtenanzahl im In- und Ausland Eckpfeiler für die EBR-Arbeit 2. Rechtlicher Rahmen des Europäischen Betriebsrats Unterrichtung und Anhörung des EBR Aufgaben, Ziele, Mitwirkungsrechte Durchsetzung von Beteiligungsrechten Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter 3. Praktische Arbeit im Europäischen Betriebsrat Zusammensetzung; Stellung des EBR-Mitglieds Amtszeit, Sitzungen, Beschlussfassung Kosten- und Sachaufwand, Dolmetscher Ziele formulieren und in die Praxis umsetzen 4. Aushandeln einer EBR-Vereinbarung Beispiele aus der Praxis Gestaltungs- und Formulierungshilfen, Mindestinhalte Auswerten bestehender EBR-Vereinbarungen 15
PROTOKOLLFÜHRUNG DES BETRIEBSRATES Termin 09.04.2019 in Konstanz Preis 469,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referentin RAin Anja Reinke Fachanwältin für Arbeitsrecht Christine Lehmann Rechtsanwaltsfachangestellte Schulungsthemen 1. Einladung zur Betriebsratssitzung Grundkenntnisse Ordnungsmäßigkeit Rechtsgültigkeit 2. Das Sitzungsprotokoll Protokollarten Protokollsprache Mindestanforderungen 3. Verfahrensvorschriften Gesetzliche Anforderungen Abschriften und Fristen Aufbewahrungspflicht 4. Anforderungen des Protokollführers 5. Ordnungsgemäße Beschlussfassung 16
BUSINESS ENGLISH AND CONVERSATION AT EASTER WITH LUNCH Termin 27.04.2019 in Konstanz Preis 169,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referent Karen Pattison BUSINESS ENGLISH Termin 03. – 04.06.2019 am Bodensee Preis 149,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referentin Karen Pattison Schulungsthemen English is the most useful language in the world for business. Our Business English course focuses on language and communication skills that are relevant to people from a range of business backgrounds. The main aim of these courses is to provide many opportunities to speak English based on realistic work related topics in small groups, plus feedback will be given where necessary. Date 27.04.2019 Time 10.00 –15.00 Date 03.06.2019 Time 15.15–16.30 /15-minute break / 16.45 –17.30 Small talk – greetings & welcoming visitors Speaking practice - “presenting a company” to develop fluency and confidence in spoken English Date 04.06.2019 Time 15.15 –16.30 /15-minute break / 16.45 –17.30 Small talk – socializing at business events Speaking practice – “at a meeting” to develop fluency and confidence in spoken English 17
UPDATE ARBEITSRECHT MIT DEM SCHWERPUNKT TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSRECHT UND zusätzlich auf Wunsch BUSINESS ENGLISH Termin 03. – 04.06.2019 am Bodensee Preis 898,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Gesamtpaket) Auch getrennt buchbar. Teile I. bis III. 869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Teil IV. (Business Englisch) 149,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referenten RA Michael D. Wirlitsch (Themen I. bis III.) Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Karen Pattison (Thema IV.) English Teacher – Helping you to achieve your aims Schulungsthemen Überblick I. Neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von Landesarbeitsgerichten und des Europäischen Gerichtshofes II. Neue gesetzliche Vorschriften III. Teilzeit- und Befristungsrecht IV. Business English (getrennt buchbar) Schulungsthemen neue Rechtsprechung u.Teilzeit- u. Befristungsrecht Themen (I. bis III.) 1. Dienstplangestaltung Normalarbeitsverhältnis versus besondere Beschäftigungsformen 2. Teilzeitarbeitsverhältnisse Überblick TzBfG und Tarifvertrag Sonderformen im TzBfG – Abrufarbeit – EinTagesArbeitsverhältnis (Rettungssanitäter im Nebenerwerb BAG 16.05.2012) 3. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit 4. Befristung Begriff §§ 14-21 TzBfG – kalendermäßige Befristung – zweckbefristete Arbeitsverträge Zulässigkeit der Befristung – Schriftform – mit Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG und ohne Sachgrund § 14 Abs. 2 TzBfG – Kettenbefristung, Rspr. EuGH (EuGH DB 2012, 290), BAG NZA 2012, 1351 Altersgrenzen 5. Sonstiges Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungsschutz pro rata temporis – Grundsatz § 4 I S. 2 TzBfG Wiedereingliederungsvertrag Probearbeitsverhältnis mit Befristung Teilzeit mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob) 18
6. Handlungsmöglichkeiten von Interessensvertretungen und Schwerbehindertenvertretern und den Arbeitnehmern im Rahmen des TzBfG Rechtliche Durchsetzung insb. Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung und Weiterbeschäftigung Klage auf Zustimmung der Arbeitszeit Einstweilige Verfügung Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung 7. Aktuelle Rspr. insb. Bundesarbeitsgericht u. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg IV. Schulungsthemen Business English English is the most useful language in the world for business. Our Business English course focuses on language and communication skills that are relevant to people from a range of business backgrounds. The main aim of these courses is to provide many opportunities to speak English based on realistic work related topics in small groups, plus feedback will be given where necessary. There will be different focal points on the two days Date 03.06.2019 Time 15.15 –16:30 /15-minute break /16.45 –17.30 Small talk – greetings & welcoming visitors Speaking practice – “presenting a company” to develop fluency and confidence in spoken English Date 04.06.2019 Time 15.15 –16:30 /15-minute break /16.45 –17.30 Small talk – socializing at business events Speaking practice – “at a meeting” to develop fluency and confidence in spoken English 19
CRASHKURS FÜR NEUGEWÄHLTE PERSONALRÄTE Termine 01.07.2019 in Konstanz, 05.07.2019 in Stuttgart, 12.07.2019 in Freiburg Preis 199,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referentin RAin Anja Reinke Fachanwältin für Arbeitsrecht Schulungsthemen 1. Die Beteiligung des Personalrats Allgemeine Aufgaben Zusammenarbeit mit der Dienststelle Überwachungsfunktion und allgemeines Antragsrecht Sonstige allgemeine Rechte im Sinne von § 70 LPVG Unterrichtungsrechte und Teilnahmerechte Wirtschaftsausschuss 2. Besondere Beteiligungsformen Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung 3. Mitbestimmungsangelegenheiten Uneingeschränkte Mitbestimmung Eingeschränkte Mitbestimmung 4. Mitbestimmungsverfahren Einleitung des Verfahrens Stufenverfahren Einigungsstelle Verfahren in nicht gestuften Verwaltungen 5. Gerichtliche Verfahren Einleitung und Fortsetzung von Beteiligungsverfahren Feststellung der Verletzung von Beteiligungsrechten Zuständigkeit und Verfahren des Gerichts 6. Mitwirkungsangelegenheiten 7. Mitwirkungsverfahren Einleitung des Verfahrens Stufenverfahren 8. Anhörung: Gegenstände und Verfahren 20
9. Initiativrecht des Personalrats Gegenstände des Initiativrechts Verfahren 10. Mitbestimmung durch Dienstvereinbarung (DV) Zustandekommen von Dienstvereinbarungen Inhalt und Verhältnis von DV zum Gesetz, zum Tarifvertrag und zu anderen DV Durchsetzung von Dienstvereinbarungen Beendigung und Nachwirkung 11. Durchführung von Entscheidungen Informationsrecht des Personalrats Vorläufige Regelung der Dienststelle 21
SCHICHT- UND DIENSTPLÄNE Termin 08.07.2019 in Konstanz weitere Termine auf Nachfrage möglich Preis 469,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Referentin RAin Anja Reinke Fachanwältin für Arbeitsrecht Schulungsthemen 1. Dienstplangestaltung Allgemeines – Ziele und Instrumente – Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse – Arbeitsrechtliche Einordnung Der Dienstplan als Ausfluss des Direktionsrechts – Direktionsrecht – Beschränkungen des Direktionsrechts – wichtigste Einschränkung: das Arbeitszeitgesetz 2. Das Arbeitszeitrecht Grundlagen – Arbeitszeitgesetz – EU-Richtlinien – Tarifverträge Inhalte – Definition Arbeitszeit – Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume – Regelungen von Pausen und Ruhezeiten – Arbeitszeiten an Sonn-und Feiertagen – Nachtund Schichtarbeit – Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft – Krankheit und Arbeitszeit – (Dienst)Reisezeit und Arbeitszeit Praxisfragen – gerichtliche Durchsetzung von Arbeitszeit – behördliche Überprüfung – strafrechtliche Folgen bei Verstößen 3. Einzelfragen vor und während der Wahl Zustimmungspflichtige Maßnahmen 4. Betriebs-/Dienstvereinbarungen am Beispiel Dienstplangestaltung Grundlagen Inhalt Verstöße Beendigung Erstellung einer BV, DV 22
EINFÜHRUNG IN DIE MEDIATION für die betriebliche Praxis für Betriebs- und Personalräte. Konflikte unter rechtlichen Gesichtspunkten und die Umsetzung der Mediation u.a. im Rahmen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung Termin 07. – 08.10.2019 am Bodensee Preis 869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Seminarpreis ohne Übernachtung Referenten Dr. Patrik Schneider Theologe, zertifizierter Mediator, Konfliktcoach RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel) Tag 1 – Einführung in die Mediation Dr. Schneider führt am 1. Tag in die theoretischen Grundlagen der Mediation ein und bietet Betriebs- und Personalräten Gelegenheit, diese an einem Fallbeispiel praktisch kennenzulernen. 1. Was hat es mit Mediation auf sich? Ist sie für Arbeitnehmervertreter ein sinnvolles Instrument? Oder ist sie ein Trostpflaster? Mediation ist ein Werkzeug im Koffer 2. Mediation Der Wolf und die Giraffe tanzen in uns 3. Geschichtliche Einordnung: Der Umgang mit betrieblichen Konfliktfeldern am Beispiel von Sucht- und Mobbingvereinbarungen Mediation im Vorhof des Gerichtes: Wirtschafts- und Familienmediation Überblick über die einschlägigen Mediationsmodelle 4. Basics gelingender Kommunikation Das Aufdecken und Erspüren unterschiedlicher Interessen Aktives Zuhören/Gewaltfreie Kommunikation 5. Übungen zu aktivem Zuhören Übung in Kleingruppen mit einem Rollenspiel Auswertung des Rollenspiels 6. Plenum Mögliche Aus- und Weiterbildung zum Mediator Schlussrunde/Auswertung/Reflexion 23
Tag 2 – Konflikte unter rechtlichen Gesichtspunkten und die Umsetzung der Mediation u.a. im Rahmen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung Am 2. Tag werden durch RA Wirlitsch die Implementierungsmöglichkeiten der Mediation im Unternehmen behandelt und hier insbesondere im Rahmen einer Dienst- und Betriebs vereinbarung. 1. Ursachen von Konflikten im Betrieb Gestaltung der Arbeit Defizite bei Führung und Kommunikation Herausforderungen von gruppendynamischen Prozessen unter rechtlichen Aspekten Die Persönlichkeit und Rollenverteilung bei Konflikten 2. Auswirkungen von Konflikten auf Betroffene und Betrieb Psychische und psychosomatische Reaktionen der Betroffenen Betriebliche Kosten von Konflikten 3. Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats bei internen Konflikten Umgang mit konkreten Konfliktfällen (u.a. Mobbing) Mediation und Führen von Konfliktgesprächen Kooperation mit dem Arbeitgeber – rechtliche Rahmenbedingungen Information und Aufklärung der Belegschaft 4. Rechtliche Rahmenbedingungen Beschwerderecht und Ansprüche der Arbeitnehmer Rechte und Pflichten des Betriebs- und Personalrats Versetzung oder Kündigung von betriebsstörenden Arbeitnehmern Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen für Konfliktsituationen 5. Erstellen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zur Mediation Grundlagen für Dienst- und Betriebsvereinbarungen Allgemeiner Teil – Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Mediation – Verstöße gegen eine Betriebs-/Dienstvereinbarung – Beendigung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Besonderer Teil – Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung zur Mediation 24
TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSRECHT Termin 09. –10.10.2019 am Bodensee (vorauss. in Konstanz oder Überlingen) Preis 869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referent RA Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel) Schulungsthemen 1. Grundlagen Normalarbeitsverhältnis versus besondere Beschäftigungsformen 2. Teilzeitarbeitsverhältnisse Überblick TzBfG Sonderformen im TzBfG – Abrufarbeit – Ein-Tages-Arbeitsverhältnis (Rettungssanitäter im Nebenerwerb BAG 16.05.2012 3. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit § 8 TzBfG § 81 V 3 SGB IX Teilzeitanspruch für schwerbehinderte Menschen § 3 PflegZG § 15 V-VIII BEEG (Elternteilzeit) Familienpflegezeitgesetz 4. Befristung Begriff §§ 14-21 TzBfG – Kalendermäßige Befristung – Zweckbefristete Arbeitsverträge Zulässigkeit der Befristung – Schriftform – Mit Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG und ohne Sachgrund § 14 Abs. 2 TzBfG – Kettenbefristung, Rspr. EuGH Kücuk (EuGH DB 2012, 290), BAG NZA 2012, 1351 Altersgrenzen 5. Sonstiges Gleichbehandlungsgrundsatz Pro rata temporis – Grundsatz § 4 I S. 2 TzBfG Wiedereingliederungsvertrag nach § 74 SGB V/§ 28 SGB IX Probearbeitsverhältnis mit Befristung Teilzeit mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob) 6. Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen und Schwerbehindertenvertretern im Rahmen des TzBfG 7. Rechtliche Durchsetzung Insb. Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung und Weiterbeschäftigung Klage auf Zustimmung der Arbeitszeit Einstweilige Verfügung Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung 8. Aktuelle Rspr. insb. Bundesarbeitsgericht u. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 25
RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG – TEIL 1 Einführung in das LPVG Baden-Württemberg Termin 21. – 23.10.2019 am Bodensee Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referent n.n. Schulungsthemen 1. Die Beteiligung des Personalrats Allgemeine Aufgaben Zusammenarbeit mit der Dienststelle Überwachungsfunktion und allgemeines Antragsrecht Sonstige allgemeine Rechte im Sinne von § 70 LPVG Unterrichtungsrechte und Teilnahmerechte Wirtschaftsausschuss 2. Besondere Beteiligungsformen Mitbestimmung Mitwirkung Anhörung 3. Mitbestimmungsangelegenheiten Uneingeschränkte Mitbestimmung Eingeschränkte Mitbestimmung 4. Mitbestimmungsverfahren Einleitung des Verfahrens Stufenverfahren Einigungsstelle Verfahren in nicht gestuften Verwaltungen 5. Gerichtliche Verfahren Einleitung und Fortsetzung von Beteiligungsverfahren Feststellung der Verletzung von Beteiligungsrechten Zuständigkeit und Verfahren des Gerichts 6. Mitwirkungsangelegenheiten 7. Mitwirkungsverfahren Einleitung des Verfahrens Stufenverfahren 8. Anhörung: Gegenstände und Verfahren 9. Initiativrecht des Personalrats Gegenstände des Initiativrechts Verfahren 26
10. Mitbestimmung durch Dienstvereinbarung (DV) Zustandekommen von Dienstvereinbarungen Inhalt und Verhältnis von DV zum Gesetz, zum Tarifvertrag und zu anderen DV Durchsetzung von Dienstvereinbarungen Beendigung und Nachwirkung 11. Durchführung von Entscheidungen Informationsrecht des Personalrats Vorläufige Regelung der Dienststelle 27
RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG – TEIL 2 Einführung in das LPVG Baden-Württemberg Termin 12. – 14.11.2019 am Bodensee Preis 1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Seminarpreis ohne Übernachtung) Referent n.n. Schulungsthemen A. Rechtsstellung des Personalrats 1. Allgemeine Rechte und Pflichten Verschwiegenheitspflicht Benachteiligungs-, Behinderungs-, Begünstigungsverbot Ehrenamt, Verbot der Beitragserhebung Keine Minderung von Besoldung und Entgelt Dienstbefreiung 2. Schulung und Berufsbildung Allgemeine Schulungen Spezialschulungen Gewerkschaftskonferenzen Berufsbildung freigestellter PR-Mitglieder 3. Schutz des Arbeitsplatzes Versetzung Abordnung, Zuweisung, Gestellung, Umsetzung Außerordentliche Kündigung Übernahme Auszubildender 4. Freistellung 5. Ausstattung, Kosten der Personalratsarbeit 6. Ausschluss, Erlöschen/Ruhen der Mitgliedschaft 7. Stellung von Ersatzmitgliedern 28
B. Geschäftsführung des Personalrats 1. Verhältnis: Vorsitzender – Vorstand – Gremium Befugnisse des Vorsitzenden und des Vorstands Ausschüsse Übertragung von Befugnissen auf den Vorstand 2. Personalratssitzungen Anberaumung; Tagesordnung Durchführung der Sitzungen Teilnahmeberechtigung Niederschrift 3. Beratung und Beschlussfassung 4. Geschäftsordnung 5. Kontakt mit Beschäftigten Sprechstunde Dienststellenbegehung 6. Kontakt mit der Dienststelle 7. Zusammenarbeit mit der JAV, Schwerbehindertenvertretung 8. Kontakt mit Dritten 29
UNSERE REFERENTEN STELLEN SICH VOR Michael D. Wirlitsch Fachanwalt für Arbeitsrecht M.A.E.S. (Universität Basel), Dozent für Arbeitsrecht Er studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Bielefeld und Europarecht am Europainstitut in Basel. 1999 gründete er die Anwaltskanzlei Wirlitsch in Konstanz, Deutschland und 2008 spezialisierte er sich auf Arbeitsrecht. Tätigkeitsschwerpunkte Kündigungsschutz Aufhebungsverträge Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen Interessenausgleich und Sozialpläne Lehrtätigkeiten Seit 1996 Dozent für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Weiterbildungsträgern und Hochschulen, u.a. HTWG Konstanz 1999 ‘Associate Professor of International Law´, Concordia International University of Estonia, Tallinn, Estland Referententätigkeit bei Arbeitsrechtsschulungen für Betriebs-und Personalräte Seit WS 2017/18 Lehrauftrag „Arbeitsrecht für Geistes- wissenschaftler“ an der Universität Konstanz Anja Reinke Fachanwältin für Arbeitsrecht Sie studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Madrid. Tätigkeitsschwerpunkte Kündigungsschutz Arbeits- und Aufhebungsverträge Zeugnis Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen Urlaubsansprüche Mutterschutz und Elternzeit Arbeitsrechtliche Beratung von Betriebs- und Personalräten Betriebsvereinbarungen 30
Karen Pattison Nowadays, it is common for English to be the company language or for all correspondence to be in English. T his places a lot of pressure on employees who perhaps rely on English from their schooldays or have few opportuni- ties to improve their language skills. As an enthusiastic full-time teacher of English with twenty years experience and a native speaker from the UK, she thoroughly enjoys supporting people on their journey to becoming fluent confident in English. Helping you to achieve your aims Dr. Patrik Schneider Theologe, zertifizierter Mediator, Konfliktcoach Der Diplom Theologe promovierte zu Fragen der Didak- tik von Wirtschaftsethik. Neben seiner Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, Konfliktberater und Konfliktcoach bei der Akademie Zweisicht in Freiburg ist er Lehrer an Berufsschulen. In der Katholischen-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Erzdiözese Freiburg ist er geistlicher Leiter. Dr. Schneider hat langjährige Erfahrung als Berater für Menschen mit Mobbingsymptomatik. Er hat diverse Bildungsveranstaltungen für die Industrie/Kammern/ Schulen/Gewerkschaften/Personalverantwortliche und Betriebs- und Personalratsgremien durchgeführt. Als Betriebsseelsorger war er Berater der DaimlerAG beim Abschluss der Betriebsvereinbarung “Fairer Umgang am Arbeitsplatz” und er ist Mitglied der IG Metall. 31
WIR STELLEN UNSEREN KOOPERATIONSPARTNER VOR KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT Die Spezialisierung unseres Teams aus Fach- und Rechtsanwälten liegt schwer- punktmäßig in folgenden Bereichen: ARBEITSRECHT BETRIEBS- UND PERSONALVERTRETUNGSRECHT INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT Wir beantworten Ihre Fragen unter anderem zum Arbeitsvertragsrecht, zur Kündigung oder zum Zeugnis. Aber auch bei Fragen zum Haftungsrecht der Ge- schäftsführer, zum Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat/Personalrat oder zur Arbeitssicherheit sowie zum Arbeitsschutz sind Sie bei uns richtig. Wir begleiten Sie gerichtlich und außergerichtlich, setzen Ihre Rechte seit vie- len Jahren mit Augenmaß und Ausdauer auch gegen erheblichen Widerstand durch, wobei wir immer im Blick behalten, dass arbeitsrechtliche Beziehungen Dauerschuldverhältnisse sind und die Betriebsparteien bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise jahrelang zusammen arbeiten werden. Wir führen für Sie und mit Ihnen Verhandlungen zu Fragen des Interessenaus- gleichs und Sozialplans und verhandeln Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die in der Praxis auch funktionieren. Auf Wunsch richten wir auch Einigungsstel- len ein und vertreten Sie dort wirkungsvoll. Auch über die rechtlichen Fragen des Einsatzes von Arbeitskräften im Ausland und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen finden bei uns hochkompetente Ansprechpartner, die eine rechtssichere Gestaltung vornehmen. Wir beraten Sie an unseren Kanzleistandorten in Konstanz und Stuttgart bzw. auch direkt in Ihrem Betrieb und vertreten unsere Mandanten auf rechtlich höchstem Niveau teilweise seit vielen Jahren bei allen Arbeitsgerichten in Deutschland. 32
UNSER ANSPRUCH IST Sie als führende Arbeitsrechtskanzlei zu begeistern Wir haben den Anspruch, unseren Mandanten kontinuier- lich qualitativ hochwertige und effektive Arbeitsrechtsbe- ratung und Vertretung zu bieten Wir legen als führende Arbeitsrechtskanzlei Wert auf fachliche und soziale Kompetenz Wir überzeugen Sie mit unserer Begeisterung für die an- waltliche Tätigkeit 33
INHOUSE-SCHULUNG GEWÜNSCHT? Sprechen Sie uns an! Wir konzipieren eine passgenaue Lösung für Sie in Ihrem Betrieb. Themenvorschläge Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I-III Arbeitsschutz und aktuelle Rechtsprechung Arbeitszeitrecht im Krankenhaus Arbeitsrecht für Eltern – Mutterschutz, Elternzeit, Wiedereinstieg Betriebsratswahl Betriebsverfassungsrecht Teil I-III Der kranke Arbeitnehmer Der Informationsanspruch des Betriebsrates Die Aufgaben des Betriebsrats Europäische Aktiengesellschaft (SE) Europäischer Betriebsrat Europäisches Arbeitsrecht I (Grundlagen) (Seminar auf Englisch/Deutsch) Europäisches Arbeitsrecht II (Vertiefung) (Seminar auf Englisch/Deutsch) European Works Council (auf Englisch) Jugend- und Auszubildendenvertretung Personalratswahl Personalrecht (von der Einstellung bis zur Kündigung) Personalvertretungsrecht Seminar für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Teilzeit- und Befristungsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen der ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH für Seminarveranstaltungen 1. Allgemeines Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an. 2. Anmeldung und Auftragserteilung 2.1. Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich oder per Textform (per Post, Fax, E-Mail) erfolgen und werden erst rechtswirk sam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich oder Textform (per Post, Fax, E-Mail) bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbe stimmungen gespeichert. 2.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen. 2.3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar 1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und 2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. 2.4. Bei Inhouse-Schulungen werden 50 Prozent der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung berechnet. Die Rechnungsstellung der restlichen 50 Prozent erfolgt zum Veranstaltungstermin. Die erste Abschlagsrechnung ist zahlbar: 1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und 2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die zweite Abschlagsrechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. 34
3. Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer) 3.1. Bei Seminaren, die vom Veranstalter ausgeschrieben sind, müssen Rücktritte, von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern, schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: 1. Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). 2. Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 60% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). 3. Bei Nichterscheinen zum Seminartermin: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.). Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt. 3.2. Die Stornierung einer Inhouse-Schulung muss schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: 1. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos 2. 4 – 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Rechungsbetrages (zzgl. MwSt.) 3. Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.) 4. Absage von Veranstaltungen und Haftung 4.1. Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von d urch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. 4.2. Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbe- trages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Verlag herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet der Verlag nicht. 5. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt 5.1. Die Seminare der ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen. 5.2. Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstal- tung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte 6.1. Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugswei- se - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden. 7. Zimmerreservierungen Der Veranstalter nimmt keine Zimmerreservierungen vor. Sollte das ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH Hinweise zu Zimmerkontin- gente etc. geben, kommt ein Vertragsverhältnis dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. 8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit 8.1. Erfüllungsort ist Sitz des Veranstalters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Soweit Ansprüche des Veranstalters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel). 8.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Stand: November 2018 35
KONTAKT ÜBER UNSEREN KOOPERATIONSPARTNER Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen, zu mailen oder im persönlichen Gespräch bei einer Tasse Kaffee Ihre Anliegen zu besprechen. Wir freuen uns auf Sie. Konstanz Stuttgart Wirlitsch – Kanzlei für Arbeitsrecht Wirlitsch – Kanzlei für Arbeitsrecht Bruder-Klaus-Str. 54, 78467 Konstanz Königstraße 80, 70173 Stuttgart Tel. +49 7531 1316-0 Tel. +49 711 222946-443 Fax +49 7531 1316-16 Fax +49 711 222946-31 kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de Mo bis Fr 08:30 bis 12:30 Mo bis Do 09:00 bis 17:00 und 13:30 bis 17:30 Freitag 09:00 bis 16:00 AFB – ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH Geschäftsführer: Anja Reinke, Michael D. Wirlitsch Registergericht: Amtsgericht Freiburg i.B. HRB 717352
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