ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

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ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
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                              Kommission Arbeitsschutz und Normung
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                              ARBEITSSICHERHEIT
                              IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Inhalt

                                                                                                                                    Titel

                                                         © nordroden - stock.adobe.com
                                                                                                                               04   Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung

   Themen
06	Das neue Produktsicherheitsgesetz
08	Neue Strategien für neue Herausforderungen
10	Alles im Blick – Sichtfeldmessung bei
                                                                                         © Tobias Arhelger - stock.adobe.com

     selbstfahrenden Forstmaschinen

11	Anhang-III-Organisationen: Vertreter gesellschaft-
     lich relevanter Interessen in der europäischen
     Normung

12	Update zur Sicherheit von Therapieliegen

                                                                                                                               13 Kurz notiert
                                                                                                                                     euer staatlicher Ausschuss für Sicherheit und
                                                                                                                                    N
                                                                                                                                    Gesundheit bei der Arbeit – ASGA
                                                                                                                                    Feinstaub – Arbeitsschutz auf der Straße
                                                         © wisawa222 - stock.adobe.com

                                                                                                                               	
                                                                                                                                Angela Janowitz neue Geschäftsführerin
                                                                                                                                    der KAN

                                                                                                                               14 Termine

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2 KAN BRIEF 4 / 21
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Editorial

Kai Schweppe
                                Neue Leitplanken für die
Vorsitzender der KAN
Unternehmer Baden-Württemberg
                                Produktsicherheit
(UBW)
                                Es tut sich so einiges im Bereich der Produktsicherheit. Die
                                EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird über­
                                arbeitet. Zudem werden momentan ebenfalls auf europäischer
                                Ebene Verordnungen zu Maschinenprodukten, künstlicher
                                Intelligenz und eine neue Bauproduktenverordnung vorbereitet
                                und durch die betroffenen Kreise inhaltlich begleitet. Auch in
                                Deutschland verändert sich das Rechtsumfeld: Das Produkt­
                                sicherheitsgesetz wurde überarbeitet und in diesem Zuge weitere
                                Rechtsakte angepasst.

                                Wichtig ist, dass diese veränderten und an den technischen
                                Fortschritt angepassten rechtlichen Anforderungen praxisgerecht
                                umgesetzt und durch die Normung adäquat konkretisiert werden.
                                Wenn etwa bei der (additiven) Fertigung Maschinen von Kunden
                                direkt angesteuert werden oder Maschinen ihre Prozesse
                                demnächst selbst fortentwickeln und steuern können, so müssen
                                auch neue Leitplanken für die Sicherheit der Anwender erdacht
                                und eingezogen werden. Alle, die für den Arbeits- und
                                Gesundheitsschutz Verantwortung haben, sind aufgefordert, sich
                                frühzeitig und kreativ in die Überlegungen einzuschalten. Nur wer
                                am Anfang mit dabei ist, kann etwas in Bewegung bringen! «

                                                                                KAN BRIEF 4 / 21   3
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Titel

       Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung
              Im Arbeitsschutz sind               Die additive Fertigung, oder auch 3D-Druck, hat in den vergangenen Jahren an
                                                  Bedeutung für die Industrie gewonnen. Die Idee, Bauteile durch schichtweises
        Gefährdungspotenziale das                 Auftragen von Material herzustellen, scheint auf den ersten Blick neu. Allerdings
          Schlüsselkriterium für die              sind additive Verfahren bereits seit den frühen Fünfzigerjahren bekannt und
      Sicherheitsbewertung. In der                auch in Anwendung. Die Anzahl der verfügbaren Verfahren hat seither enorm
                                                  zugenommen und die Materialvielfalt ist zeitgleich rasant gewachsen. Entlang
         additiven Fertigung finden               der additiven Prozesskette weisen die Verfahren unterschiedliche Gefährdungs-
            sich aktuell jedoch sehr              potenziale auf.
 unzureichende Kriterienkataloge
                                                  Unbedenklich oder doch nicht?
für den Arbeitsschutz, so dass sich               Sämtliche Verfahren nutzen ein Ausgangsmaterial, welches durch verfahrensspe-
 noch kein klares Bild abzeichnet.                zifische Methoden zu einem Bauteil zusammengefügt wird. Je nach Verfahren und
                                                  Material handelt es sich dabei um einen Klebe-, einen Schmelz- oder einen phy-
  Einschlägige Richtlinien könnten                sikalisch-chemischen Prozess. Bei all diesen Prozessen hat man es mit mehr oder
    dazu beitragen, den Schutz der                weniger bedenklichen Materialien zu tun. Sei es, dass es sich um lungengängiges
   Beschäftigten zu gewährleisten                 oder explosionsgefährdetes Pulver handelt, oder aber dass beim Fügeprozess
                                                  Substanzen freigesetzt werden, die gesundheitsgefährdend sein können. Dane-
        und sowohl sicher als auch                ben existieren Gefährdungspotenziale durch etwa Laserstrahlen oder Wärmequel-
     wirtschaftlich zu produzieren.               len, wie Schmelzdüsen oder Öfen für thermische Nachbehandlung.

                                                  Auch beim Materialhandling und der Nachbearbeitung 3D-gedruckter Teile ist das
                                                  Thema Arbeitssicherheit zu berücksichtigen. Nahezu jedes additiv gefertigte Teil
                                                  benötigt irgendeine Form der Nachbehandlung. Ob beim Ablösen des Teils von
                                                  der Bauplattform, dem Entfernen von Restmaterial oder Stützstrukturen bis hin
                                                  zur Oberflächenvergütung: Bei all diesen Schritten ist entweder ein mechanisches
                                                  Einwirken erforderlich, oder es wird zu chemischen Hilfsmitteln gegriffen. Verlet-
                                                  zungspotenziale entstehen durch nicht ausreichend abgekühlte Teile, nadelartige
                                                  Stützgeometrien, teils lungengängige Pulver oder schädliche Dämpfe.

                                                                                                                                       © nordroden - stock.adobe.com

       3D-Drucker produziert aus Metallpulver ein Bauteil.

       4 KAN BRIEF 4 / 21
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Titel

VDI-Richtlinien für einige Verfahren bieten bereits Anleitungen, wie mit einem
umsichtig vorbereiteten Einführungskonzept die wesentlichen Gefährdungspo-
tenziale erkannt und mit geeigneten Maßnahmen ein sicherer Betrieb gewähr-
leistet werden kann. „Speziell für die additive Fertigung ist es wichtig, moderne
Ansätze bei der Definition von Schutzmaßnahmen zu nutzen. Die Ableitung der
erforderlichen Schutzmaßnahmen orientiert sich dabei am Stand der Technik.
Dieser wird durch entsprechende Richtlinien und Regeln wiedergegeben. Dabei
wirken Regeln für die Betriebssicherheit, den Umgang mit Materialien und die
Arbeitssicherheit zusammen und dienen als Beurteilungsmaßstab für eine ange-
messene Gefährdungsbeurteilung“, konstatiert Dipl.-Ing Martin Worbis, Aufsichts-
person Präventionsbezirk Süd bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

Mitwirkung gefragt
Fachleute aus der Industrie sind aufgerufen, bei der Gestaltung einschlägiger Nor-
men und Richtlinien mitzuwirken, um die verschiedenen Aspekte hinsichtlich
Arbeitssicherheit und Normung abzudecken und auch die Bedürfnisse der Indus-
trie und der betroffenen Personen mit zu berücksichtigen. Prof. Dr. Christian Sei-
del von der Hochschule München und Vorsitzender des ISO-Komitees TC 261 für
additive Fertigung meint dazu: „Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema in der
additiven Fertigung. In der Praxis findet man umgesetzte Konzepte, die häufig
über- oder unterambitioniert erscheinen – das richtige und hinreichende Maß zu
finden ist die große Herausforderung. In den Gremien des VDI und teilweise auch
innerhalb von ISO wurde daher bereits viel getan, um Technologieanwendern ver-
ständliche verfahrensspezifische Richtlinien für einen angemessenen Umgang mit
diesem Thema bereitzustellen. Mit der Richtlinienreihe VDI 3405 Blatt 6.1 bis 6.3
steht ein nahezu umfassendes Werk zur Verfügung. Eine rechtzeitige Berücksich-
tigung notwendiger Maßnahmen ermöglicht es, den erforderlichen Schutz der
Beschäftigten sicherzustellen, ohne dabei die Handlungsfähigkeit und Wirtschaft-
lichkeit zu schädigen.“ Corrado Mattiuzzo, Leiter des Bereichs Facharbeit in der
KAN-Geschäftsstelle, bringt die Notwendigkeit zur Mitarbeit auf den Punkt: „Das
Interesse an der Normung zu den additiven Fertigungsverfahren ist schon sehr
groß. Allerdings dominieren Anlagen- und Komponentenhersteller, Prüfhäuser
und Anwender die Normenausschüsse auf nationaler und internationaler Ebene.
Daher appellieren wir mit Nachdruck an die Arbeitsschutzexperten, hier ebenfalls
aktiv mitzuwirken, damit die künftigen Normen den Erwartungen der Prävention
entsprechen und mit dem nationalen Arbeitsschutzregelwerk vereinbar sind.“

Fazit: Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung ist ein Thema, bei dem die
Industrie und die zuständigen Gremien in der Verantwortung stehen, praktikable
und angemessene Richtlinien und Handlungsanweisungen bereitzustellen, die
ein sicheres und möglichst gefährdungsfreies Arbeiten und Forschen ermögli-                             Georg Schöpf
chen, ohne den Innovationsstrom zu bremsen. Ein spannendes Feld, das von der                    Freier Redakteur und
Expertise und dem Know-how aus der konventionellen Fertigung lernen und pro-                       Chefredakteur des
fitieren kann, trotzdem aber seinen eigenen Weg finden muss, um themenspezi-         Fachmagazins Additive Fertigung
fische Besonderheiten zu berücksichtigen.                                                 des Fachverlages x-technik

                                                                                                 KAN BRIEF 4 / 21   5
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Themen

       Das neue Produktsicherheitsgesetz
    Das Produktsicherheitsgesetz               Mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)1 wird die allgemeine Produktsicher-
                                               heitsrichtlinie 2001/95/EG sowie fast ein Dutzend Binnenmarktrichtlinien (z. B. die
      wurde überarbeitet und gilt              Maschinenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. In dem Gesetz finden sich wie
   seit dem 16. Juli 2021 in seiner            bisher Regelungen wieder, die für alle nationalen Umsetzungsrechtsakte (Verord-
neuen Fassung. An verschiedenen                nungen zum ProdSG) der europäischen Richtlinien gleichermaßen gelten – also
                                               z.B. Begriffsbestimmungen. Unverändert geblieben sind auch die Regelungsinhal-
        Stellen enthält es wichtige            te zur Konformitätsvermutung, die die Anwendung von Normen bei der Konzep-
 Neuerungen und Präzisierungen.                tion und Fertigung von Produkten auslöst, sowie die Kompetenzen der Behörde,
                                               welche den Konformitätsbewertungsstellen die Befugnis für die Durchführung
                                               von Konformitätsbewertungsverfahren erteilt. Dies ist in Deutschland die Zentral-
                                               stelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Außerdem enthält das ProdSG
                                               Regelungen zum GS-Zeichen, zum Ausschuss für Produktsicherheit und zu Ord-
                                               nungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Produktspezifische Regelungen wie
                                               z.B. wesentliche Sicherheitsanforderungen und die anzuwendenden Konformi-
                                               tätsbewertungsverfahren sind in den untergeordneten Verordnungen zum ProdSG
                                               zu finden.

                                               Was ist neu?
                                               Die Neufassung des ProdSG war nötig geworden, da seit Mitte Juli 2021 die neue
                                               europäische Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (MÜ-VO) gilt. Sie regelt
                                               die Marktüberwachung für 70 in ihrem Anhang I aufgeführte Verordnungen und
                                               Richtlinien zu ca. 40 Produktgruppen. Die Durchführung der Marktüberwachungs-
                                               verordnung regelt im Grundsatz das deutsche Marktüberwachungsgesetz (MüG).
                                               Es gilt für die Marktüberwachung von harmonisierten und nicht harmonisierten
                                               Produkten. Daher wurden die bisherigen Abschnitte 6 (Marktüberwachung) und 7
                                               (Informations- und Meldepflichten) des ProdSG zur Vermeidung von Doppelrege-
                                               lungen fast vollständig ins MüG überführt.

                                               Zudem gab es einen rechtssystematischen Grund für die Novellierung des ProdSG.
                                               Das ProdSG regelt die Marktüberwachung sowie die Anforderungen an sichere
                                               Produkte. Allerdings gab es bisher im ProdSG auch Vorschriften für die Überwa-
                                               chung und den Betrieb von Tankstellen, Aufzügen und anderen überwachungs-
                                               bedürftigen Anlagen. Das hat nichts mit Produktsicherheit zu tun, sondern regelt
                                               beim Betrieb solcher Anlagen die Sicherheit für Beschäftigte und Dritte im Gefahr-
                                               bereich. Deshalb gibt es für diese Anlagen nun ein eigenes Gesetz über überwa-
                                               chungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).

       Die Vermarktung gefährlicher Produkte wie Himmelslaternen kann nun bundeseinheitlich verboten oder beschränkt werden.

       6 KAN BRIEF 4 / 21
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Themen

Wichtige Neuerungen im ProdSG 2021 betreffen z. B. die Möglichkeit, gemäß § 6 Abs.
1 Nr. 1 Verbrauchern Informationen über nicht unmittelbar erkennbare Risiken auch
in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. In § 8 Abs. 2 wurde zudem eine Ermächti-
gung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen von Produkten
neu aufgenommen. Das ProdSG regelte bisher nur (positiv) die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt, nicht aber (negativ) Vermarktungsverbote. Anlass für die
Aufnahme der Ermächtigung ist der Brand im Krefelder Zoo in der Neujahrsnacht
2020, der durch Himmelslaternen ausgelöst wurde. Diese Produkte unterlagen zwar
in fast jedem Bundesland einem polizeirechtlichen Verwendungsverbot, durften
aber nach dem Produktsicherheitsrecht vermarktet werden. Es wurde jetzt die Mög-
lichkeit geschaffen, künftig die Vermarktung besonders gefährlicher Produkte bun-
deseinheitlich zu verbieten oder zu beschränken. Dies ist z. B. in Österreich schon
lange möglich und führte zu Verboten und Beschränkungen des Vertriebs von Laser-
pointern, Softairwaffen und Paintball-Markierern sowie Himmelslaternen.

Wichtige Änderungen wurden auch im Recht des GS-Zeichens vorgenommen. Der
neue § 20 Abs. 1 S. 2 verpflichtet nunmehr den Hersteller eines GS-gekennzeich-
neten Produktes, der nicht in der EU oder der EFTA ansässig ist, in der EU einen
Bevollmächtigten zu bestellen, der als Adressat für behördliche Maßnahmen (z. B.
bei Ordnungswidrigkeiten) dient. Diese Änderung ist erforderlich, da sich bei
Beanstandungen der Behörde der Durchgriff auf Hersteller in Drittstaaten als
äußerst problematisch erwiesen hat. § 22 Abs. 3 ProdSG ermöglicht es zukünftig,
dass eine „Schwarze Liste“ auf der BAuA-Homepage über Fälle der unrechtmäßi-
gen Verwendung von GS-Zeichen informiert.2 Die Verordnungen zum ProdSG und
die Überwachung des GS-Zeichens sind auch der Grund, warum in § 25 auch wei-
terhin Regelungen über die Marktüberwachung im ProdSG enthalten sind.

Es bleibt weiter spannend im Bereich der Produktsicherheit. Momentan wird auf
europäischer Ebene der Verordnungsentwurf über Maschinenprodukte diskutiert.
Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird ebenfalls überarbeitet. Es
gilt die alte Sepp-Herberger-Weisheit: Nach der Novellierung ist vor der Novellierung.

                                                                                                                                     Dr. Sebastian Felz
1
    www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021
2
    www.baua.de/DE/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/Produktsicherheitsgesetz/                                Bundesministerium für Arbeit
    Suche_GS-Zeichenmissbrauch/GS-Zeichenmissbrauch_form.html                                                                    und Soziales (Bonn)
                                                                                             © MICHEL - stock.adobe.com

                                                                                                                                   KAN BRIEF 4 / 21   7
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Themen

Neue Strategien für neue Herausforderungen
Seit 2014 ist Dr. Dirk Watermann Leiter der KAN-Geschäftsstelle und Geschäftsführer der
KAN. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2021 gibt er einen Einblick in die aktuellen
und künftigen Handlungsfelder der KAN.

                                                                Die KAN agiert in einem sich immer           Thematisch war also noch nie
                                                                stärker verändernden Umfeld: Die             mehr Bewegung im Umfeld der
                                                                Normung wird immer internationaler           KAN. Sind denn die von der KAN
                                                                und die globalen Entwicklungen               verabschiedeten Entwicklungs-
                                                                bestimmen zunehmend die Debat-               ziele, die Sie angesprochen
                                                                ten. Aufstrebende Entwicklungs- und          haben, die richtige Antwort auf
                                                                Schwellenländer spielen hierbei eine         die Herausforderungen?
                                                                besondere Rolle. Ich denke, wir              Die KAN hat ein großes Potenzial als
                                                                haben das am Beispiel China im KAN-          Forum, das sie in den letzten Jahren
                                                                Brief 2/2021 gut dargestellt.                stetig ausbaut, verstärkt und überaus
                                                                                                             erfolgreich nutzt. Ihr kommt eine Mitt-
                                                                Zudem beschränkt sich das Themen-            lerfunktion zwischen den betroffenen
                                                                feld schon lange nicht mehr nur auf          Kreisen zu – und dies sind eben nicht
                                                                Maschinen und sonstige Produkte,             nur die Arbeitsschutzkreise, sondern
                                                                sondern greift immer mehr in den             auch die Forschung, die Wissen-
                                                                betrieblichen Arbeitsschutz, die Aus-        schaft, Verbraucher, Planer, Konstruk-
                                                                gestaltung und Organisation von              teure, Mediziner, Naturwissenschaft-
                                                                Dienstleistungen und Unternehmen             ler, Juristen, IT-Fachleute, Ethiker
                                                                ein, bis hin zum Eingriff in die Rege-       und, und, und. Aber auch zwischen
                                                                lungshoheit der Nationalstaaten.             den verschiedenen Akteuren im
                                       © KAN/Robert Bernhardt

                                                                                                             Bereich der untergesetzlichen Regel-
                                                                Dazu kommt, dass die EU-Politik die          werke besteht Bedarf an geeigneten
                                                                Normung für das Feld der grenzüber-          Foren zum Informationsaustausch
                                                                schreitenden Dienstleistungen ent-           und zum Ausloten von gemeinsamen
                                                                deckt hat. Europaweit wird ange-             Positionen, und das wird bei den
                                                                strebt, dass von der Wartung im              neuen Themen immer komplexer. Wir
Nach dem ersten Jahr bei der KAN                                industriellen Umfeld bis zu den Kos-         sind dabei, unsere Expertenbasis ins-
berichteten Sie in einem KANBrief-                              metikdienstleistungen im Beauty-             besondere bei den neuen Themen
Interview, dass die vorangegan-                                 Studio um die Ecke die Dienstleister         stärker auszubauen und nach Bedarf
genen zwölf Monate „interessant,                                den Kunden die gleiche Qualität lie-         zusammenbringen.
aufregend und herausfordernd“                                   fern. Erfahrungsgemäß machen die
gewesen seien. Wie ist heute Ihr                                Normen aber auch nicht vor Vorga-            Wo auf jeden Fall noch Handlungsbe-
Fazit nach fast acht Jahren?                                    ben für sicheres Arbeiten, den               darf besteht, ist die stärkere Einbin-
Die Worte von damals kann ich nur                               Umgang und die Lagerung von                  dung der Anwender. Dies läuft bereits,
unterstreichen und würde ergänzen:                              Gefahrstoffen, den gesundheitlichen          aber muss auf jeden Fall z.B. über
überaus erfolgreich. Es gab keinen                              und hygienischen Voraussetzungen,            Workshops, aber auch den engeren
Tag, an dem Langeweile geschweige                               der Benutzung von persönlicher               Kontakt zu Industrie-, Handels- und
denn so etwas wie Routine aufge-                                Schutzausrüstung und Erste-Hilfe-            Handwerkskammern und Interessen-
kommen wäre. Das ist sicher einer-                              Maßnahmen halt.                              verbänden weiter ausgebaut und
seits den vielen neuen Themen, den                                                                           durch Veröffentlichungen in den klas-
von der KAN beschlossenen Entwick-                              Digitalisierung ist ja im Moment             sischen, aber insbesondere auch in
lungszielen für die zukünftige Aus-                             das Hype-Wort. Ist das auch ein              den sozialen Medien flankiert werden.
richtung der KAN und den neuen                                  Thema für die KAN?
Beteiligungs- und Informationsfor-                              Auf jeden Fall, die Digitalisierung ist in   Mit welchen konkreten Maßnah-
maten geschuldet, aber auch mei-                                der Normung inzwischen eine trei-            men haben Sie an dieser Thematik
nem eigenen Anspruch, die KAN-                                  bende Entwicklung. Und damit meine           angesetzt?
Geschäftsstelle fit für die nächsten                            ich nicht die Umwandlung von                 Zum Beispiel mit einem professionel-
Jahre zu machen.                                                papierbasierten Normen in PDFs.              len Wissensmanagement: Wir müssen
                                                                Nein, wir reden über maschinenles-           sichtbar machen, was wir wissen und
Das klingt ambitioniert. Welche                                 bare Normen, deren Inhalte am bes-           überlegen, wer was in welcher Tiefe in
Entwicklungen haben Sie ver-                                    ten noch via WLAN während des lau-           welcher Sprache wissen will, in wel-
anlasst, Veränderungen für eine                                 fenden Betriebes in produzierende            cher Form wir Wissen zur Verfügung
zukunftssichere Neuausrichtung                                  Anlagen, Maschinen und Geräte über-          stellen und wie wir Wissen auf dem
der KAN anzustoßen?                                             tragen werden.                               aktuellen Stand halten können. Wir

8 KAN BRIEF 4 / 21
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Themen

                                        müssen sehr deutlich und klar kom-         Hiermit dürften wichtige Meilen-        Wir müssen betroffene Personen-
                                        munizieren, was gerade in der Nor-         steine erreicht sein. Wo sehen          gruppen in ihrer Sprache ansprechen
                                        mung läuft, was auf Branchen, Unter-       Sie in naher Zukunft die größten        und für die Probleme und Herausfor-
                                        nehmen, aber auch den Einzelnen            Herausforderungen und Hand-             derungen sensibilisieren, mögliche
                                        zukommt, welche Auswirkungen diese         lungsfelder für die KAN?                Auswirkungen aufzeigen, zur aktiven
                                        Festlegungen haben können und wie          Die KAN mit ihrer breiten Zusammen-     Mitarbeit in der Normung auffordern
                                        ich mich als Betroffener, Fachkundiger     setzung der interessierten Kreise       und die Teilnahme an der Diskussion
                                        oder auch Interessierter in den Nor-       kann sicher noch präsenter werden       aus Betroffenensicht fördern und for-
                                        mungsprozess und in die Entschei-          und Themen aktiver nach vorne brin-     dern.
                                        dungsfindung einbringen kann.              gen. Ein kohärentes Regelwerk im
                                                                                   Arbeitsschutz ist unerlässlich und      Im Bereich der Fachthemen wird in
                                        Besonders aktiv sind wir außerdem          Normung kann in Teilbereichen in        den nächsten Jahren die künstliche
                                        beim Thema Europa. Fakt ist, die Rege-     diesem Kontext auch einen wichtigen     Intelligenz in alle Lebensbereiche,
                                        lungshoheit im Bereich der sozialen        Mehrwert bieten.                        zumindest ansatzweise, Einzug hal-
                                        Säulen und somit auch im Arbeits-                                                  ten. Das sind alles Themen, ohne hier
                                        schutz verschiebt sich zunehmend           Um eine reale Chance zu haben, den      eine Wichtung vorzunehmen, die ich
                                        nach Europa. Deshalb wird es immer         technologischen und gesellschaftli-     jetzt gerade vor Augen habe.
                                        wichtiger, so früh wie möglich die nati-   chen Wandel arbeitsschutzgerecht
                                        onale Meinung, unsere Expertise ein-       mitzugestalten, muss die KAN die        Was erwartet nun Ihre Nachfolge-
                                        zubringen und sich für ein hohes           Themen früh erkennen und sich ent-      rin Angela Janowitz?
                                        Schutzniveau einzusetzen. Wir haben        sprechend positionieren. Dafür          Ein sehr engagiertes KAN-Ehrenamt
                                        mit der Europavertretung der KAN in        haben wir die Strukturen der KAN-       und ein Vorstand, die voll und ganz
                                        Brüssel einen Grundstein gelegt. In        Geschäftsstelle angepasst. Diese        hinter den Werten der KAN stehen,
                                        den nächsten Jahren müssen und             Strukturen müssen sich jetzt verste-    ein super motiviertes und hochqua-
                                        werden wir dieses Potential verstärkt      tigen.                                  lifiziertes Team der KAN-Geschäfts-
                                        nutzen und die ersten Erfolge im                                                   stelle verbunden mit einer ange-
                                        Bereich der Maschinenverordnung,           Wir sollten dazu auch im Bereich der    passten personellen und finanziel-
                                        der KI-Verordnung und der Baupro-          Öffentlichkeitsarbeit den eingeschla-   len Ausstattung und jede Menge
                                        duktenverordnung verstetigen. Und          genen Weg weitergehen und Bewegt-       neuer Themen.
                                        auch in anderen Themenbereichen            bild-Formate, eine verstärkte Anspra-
                                        müssen wir präsenter werden und mit        che der Generation Z, ein stärkeres     Herr Dr. Watermann, wir danken
                                        hoher Fachexpertise im Europaparla-        Engagement an Unis, Hochschulen,        Ihnen für das Interview
                                        ment, bei der EU-Kommission und bei        aber auch bei Handwerkskammern          und wünschen Ihnen alles Gute.
                                        europäischen Interessenverbänden           und Industrie- und Handelskammern
                                        die KAN-Positionen einbringen.             extensiver nutzen.
© Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com

                                        Dienstleistungen wie Wartung werden immer häufiger zum Gegenstand der Normung.

                                                                                                                                           KAN BRIEF 4 / 21   9
ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Themen

Alles im Blick – Sichtfeldmessung bei
selbstfahrenden Forstmaschinen
EN ISO 11850 „Forstmaschinen – Generelle Sicherheitsanforderungen“ beschreibt grundlegende
Anforderungen an das Sichtfeld bei selbstfahrenden Forstmaschinen, ohne diese in einem
verifizierbaren Messverfahren zu konkretisieren. Eine neue Norm soll diese Lücke schließen.

Mit Forstmaschinen wird mitten im        definierten Linien um die Maschine,       reich wichtige Weitsicht zu prüfen. In
Wald, zwischen Bäumen und Busch-         ob die Lichtquelle erkennbar ist. Über-   der neuen Norm sollen neben dem
werk, am Hang und in unebenem            all dort, wo sie die Lichtquellen nicht   Messverfahren auch Anforderungen
Gelände gearbeitet. Sie werden zum       erkennen kann, wird der Bereich als       an das Sichtfeld beschrieben werden,
Beispiel zum Fällen, Entasten und        Verdeckung des Sichtfeldes erfasst.       die an die Arbeitsbedingungen von
Zersägen von Baumstämmen ver-            Die Norm macht Vorgaben, welche           Forstmaschinen angepasst sind. Je
wendet. Bei ihrem Einsatz treten         Verdeckungen im Sichtfeld bei wel-        nachdem, welche Anforderungen
Gefährdungen auf, die sich wesent-       cher Maschinenart zulässig sind.          eine Forstmaschine bei einer Sicht-
lich von denen anderer mobiler                                                     feldmessung erfüllt, können verschie-
Maschinen wie Erdbaumaschinen            Alternativ zur Messung per Hand soll      dene Kategorien erreicht werden:
unterscheiden. Aus diesem Grund          in der geplanten Norm auch ein Mess-      grün (gutes bis sehr gutes Sichtfeld),
bereiten Fachleute aktuell eine Norm     verfahren mit einem standardisierten,     gelb (befriedigendes Sichtfeld) oder
speziell zur Messung und Beurteilung     elektronischen Messsystem beschrie-       rot (ausreichendes, noch tolerierba-
des Sichtfeldes von selbstfahrenden      ben werden. Hierbei wird der Sicht-       res Sichtfeld). Die Maschinen sollen
Forstmaschinen vor.                      prüfkreis virtuell nachgebildet.          mit der erreichten Kategorie in der
                                         Dadurch ist der Platzbedarf deutlich      Kabine gekennzeichnet werden, so
Für Erdbaumaschinen existiert zur        geringer als beim händischen Verfah-      dass die Bedienperson sofort erkennt,
Messung des Sichtfeldes die interna-     ren und die Fehleranfälligkeit redu-      wie gut das Sichtfeld der Maschine ist.
tionale Norm ISO 5006:2017 „Erdbau-      ziert. Gleichzeitig wird die Dokumen-
maschinen – Sichtfeld – Testverfahren    tation der Messung durch den Einsatz      Die neue Norm beschreibt dabei nur
und Anforderungskriterien“. Für den      von Software unterstützt.                 Sichtfeldanforderungen für die Forst-
Bereich der Forstmaschinen möchte                                                  arbeit. Anforderungen an die Sicht im
sich die Arbeitsgruppe bei DIN an die-   Zusätzlich ist ein Messverfahren zur      Straßenverkehr werden nicht geregelt
ser Messmethode orientieren. Sie         Beurteilung der horizontalen Sicht        und unterliegen den jeweiligen natio-
basiert auf einer Nahfeldmessung und     vom Platz des Maschinenführers            nalen Bestimmungen.
einer Messung auf einem Sichtprüf-       (Horizontsicht) vorgesehen. Für den
kreis im Abstand von 12 m rund um        Test der Horizontsicht und mögliche       Sobald die Tests der Prüfverfahren
die Maschine. Vereinfacht beschrie-      Anforderungen sollen Testreihen mit       und weitere vorbereitenden Arbeiten
ben funktioniert die Methode folgen-     einem Prototypen für einen Messauf-       abgeschlossen sind, wird das Norm-
dermaßen: Auf Höhe der Augen einer       bau an Forstmaschinen durchgeführt        projekt formal gestartet.
Person, die auf dem Fahrersitz sitzt,    werden. Hintergrund für diesen Test
sind für die Messung zwei Punktlicht-    ist es, Anforderungen für die Sicht            Katharina von Rymon Lipinski
quellen angebracht. Über einen Spie-     über den 12-m-Umkreis hinaus zu                   vonrymonlipinski@kan.de
gel ermittelt eine Prüfperson auf den    definieren, um die für den Forstbe-
                                                                                                                             © Tobias Arhelger - stock.adobe.com

10 KAN BRIEF 4 / 21
Themen

Anhang-III-Organisationen: Vertreter gesellschaftlich
relevanter Interessen in der europäischen Normung
Europäische Normen tragen dazu bei,       auf Dauer angelegte, gemeinnützige                                               Beteiligungsmöglichkeiten ein, u.a.
die Wettbewerbsfähigkeit der euro-        europäische Verbände in Betracht                                                 Beobachter in die technischen Aus-
päischen Industrie zu verbessern und      kommen, die von nationalen Organi-                                               schüsse und Experten in die Arbeits-
spielen in vielen Bereichen eine wich-    sationen aus mindestens zwei Drit-                                               gruppen zu entsenden.8
tige Rolle in der europäischen Gesetz-    teln der Mitgliedstaaten mit der Inter-
gebung. Sie können auch weitrei-          essenvertretung im europäischen                                                  Das Thema der angemessenen Betei-
chende Auswirkungen auf die Gesell-       Normungsprozess beauftragt wur-                                                  ligung dieser gesellschaftlichen Inter-
schaft haben, beispielsweise auf die      den. Wer als Anhang-III-Organisation                                             essen bleibt ein Dauerbrenner – nicht
Verbraucher, die Umwelt oder die          anerkannt wird, kann sich um EU-Mit-                                             zuletzt deshalb, weil die europäische
Sicherheit der Beschäftigten. Daher ist   tel bewerben und darf sich an der                                                Normung zunehmend politischer
es nach den Grundprinzipien der Nor-      Normung direkt auf europäischer                                                  wird. Die großen EU-Ziele wie strategi-
mung wichtig, dass alle interessierten    Ebene beteiligen. Dies sind zum einen                                            sche Autonomie, Technologieführer-
Kreise angemessen in den nationalen       ANEC4 für die Verbraucherinteressen,                                             schaft sowie digitaler und grüner
und europäischen Normungsprozess          ECOS5 für die Umweltinteressen und                                               Wandel benötigen eine starke Nor-
einbezogen werden und ihr Fachwis-        ETUC6 für die Interessen der Arbeit-                                             mung und einen stärkeren Einfluss
sen platzieren können.                    nehmer. Doch sind diese Gruppen tat-                                             der EU auf die internationale Nor-
                                          sächlich die einzigen, deren Expertise                                           mung. Doch was bedeutet das für die
Die europäischen Normungsorgani-          in der Normung möglicherweise nicht                                              zivilgesellschaftlichen Interessen in
sationen (ESOs) sind privatrechtlich      ausreichend gehört wird? Die EU-Ver-                                             der Normung, auch auf internationa-
organisiert, gesellschaftliche Interes-   ordnung beantwortet diese Frage,                                                 ler Ebene? Vor diesem Hintergrund
sen sind also nicht automatisch ver-      indem sie auch die kleinen und mitt-                                             wollen wir die vier genannten Organi-
treten. In der Normung gilt das Prin-     leren Unternehmen (KMU) in den                                                   sationen in loser Reihenfolge in den
zip der nationalen Delegation1. Das       Anhang III aufnahm. Schließlich ist                                              nächsten KANBrief-Ausgaben näher
heißt, die Beteiligung der Interessen-    auch ihre ausreichende Mitwirkung                                                vorstellen: Was für Möglichkeiten der
gruppen erfolgt über die nationalen       am europäischen Normungsprozess                                                  Beteiligung haben sie konkret auf
Normungsorganisationen, deren             wesentlich, insbesondere für den                                                 europäischer und internationaler
Delegierte den Konsens aller Interes-     technologischen Fortschritt der EU.                                              Ebene? Was konnten sie bisher errei-
sengruppen in ihrem jeweiligen Land       Die KMU in der europäischen Nor-                                                 chen? Halten sie das bisherige euro-
vertreten. Doch sind diese Interessen-    mung werden durch Small Business                                                 päische Normungssystem für ausrei-
gruppen in allen mitgliedstaatlichen      Standards (SBS)7 vertreten.                                                      chend inklusiv?
Normungsprozessen tatsächlich aus-
reichend repräsentiert? Die EU-Kom-       Die EU-Verordnung räumt den                                                      Falls auch Sie Fragen zu bzw. an diese
mission musste 2009 zur Kenntnis          Anhang-III-Organisationen allerdings                                             Organisationen haben, schreiben Sie
nehmen, dass die Vertretung einiger       kein Stimmrecht ein. Wie die Beteili-                                            uns!
wichtiger gesellschaftlichen Kräfte in    gung konkret aussieht, bleibt den
vielen Mitgliedstaaten schwach aus-       europäischen Normungsorganisatio-                                                                         Angelika Wessels
geprägt oder zersplittert ist.2           nen überlassen. Praktisch bedeutet                                                                        wessels@kan.de
                                          das: Die Anhang-III-Organisationen
Aus diesem Grund beauftragte die EU       können laut Verordnung beispiels-
mittels der 2012 in Kraft getretenen      weise neue Arbeitspunkte vorschla-                                               1
                                                                                                                               Siehe CEN-Geschäftsordnung Teil 1, 2.4;
Normungsverordnung die ESOs, eine         gen, aber auch Stellungnahmen zu                                                     https://boss.cen.eu/media/n0vilnud/
                                                                                                                               ir1_d.pdf
„angemessene Vertretung und wir-          Normentwürfen abgeben sowie an                                                   2
                                                                                                                               EIM-Studie „Access to standardization”,
kungsvolle Beteiligung aller einschlä-    der Überprüfung von bestehenden                                                      März 2009, www.anec.eu/images/
gigen Interessenträger“ zu fördern        europäischen Normen mitarbeiten.                                                     Publications/Access-Study---final-report.pdf
                                                                                                                           3
                                                                                                                               Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr.
und zu erleichtern.3 Anhang III der       Die verschiedenen ESOs räumen                                                        1025/2012, http://data.europa.eu/eli/
Verordnung stellt klar, dass dafür nur    ihnen weitere, teils unterschiedliche                                                reg/2012/1025/oj
                                                                                                                           4
                                                                                                                               Association Normalisation Européenne
                                                                                                                               pour les Consommateurs, www.anec.eu
                                                                                                                           5
                                                                                                                               Environmental Coalition on Standards,
                                                                                    © Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

                                                                                                                               https://ecostandard.org
                                                                                                                           6
                                                                                                                               European Trade Union Confederation,
                                                                                                                               www.etuc.org
                                                                                                                           7
                                                                                                                               www.sbs-sme.eu
                                                                                                                           8
                                                                                                                               https://boss.cen.eu/media/vddlx0qy/
                                                                                                                               opinion.pdf
                                                                                                                               https://ftp.cencenelec.eu/EN/
                                                                                                                               EuropeanStandardization/Guides/
                                                                                                                               25_CENCLCGuide25.pdf

                                                                                                                                               KAN BRIEF 4 / 21        11
Themen

Update zur Sicherheit von Therapieliegen
Höhenverstellbare Liegen kommen zu Tausenden z. B. in Krankenhäusern und
Physiotherapiepraxen zum Einsatz. Gerade durch die Höhenverstellung kam es in der
Vergangenheit zu Quetschungen, Frakturen und sogar zum Tod von Beschäftigten.

                                                                                     Als ein weiteres Ergebnis der Fachge-
                                                                                     spräche wurde eine Vornorm zu Lie-
                                                                                     gen angestoßen. Die KAN hat die
                                                                                     Arbeiten an dieser Vornorm zusam-
                                                                                     men mit der BGW und dem IFA eng
                                                                                     begleitet und die Inhalte mit den
                                                                                     anderen Arbeitsschutzkreisen abge-
         © Michael Hüter

                                                                                     stimmt. Die DIN VDE V 0750-2-52-
                                                                                     2:2021-10 „Medizinische elektrische
                                                                                     Geräte – Teil 2-52-2: Besondere Fest-
                                                                                     legungen für die Sicherheit ein-
                                                                                     schließlich der wesentlichen Leis-
                                                                                     tungsmerkmale von Liegen“ wurde
                                                                                     veröffentlicht und kann über die DKE
                                                                                     bezogen werden.

                                                                                     Der Anwendungsbereich der Vornorm
                                                                                     deckt eine breite Palette ab, z. B. Liegen
                                                                                     als Medizinprodukt, Liegen, die nicht
Die KAN brachte 2019 und 2020 die          Die Fachgespräche und auch darüber        als Medizinprodukt in Verkehr gebracht
beteiligten Kreise (Unfallversiche-        hinaus geführte Gespräche zeigten,        werden und solche mit und ohne
rungsträger, das Bundesinstitut für        dass momentan eine starke Verunsi-        Höhenverstellung. Diese nationale Vor-
Arzneimittel und Medizinprodukte           cherung auf dem Markt herrscht.           norm ist ein wichtiger Schritt hin zu
(BfArM), Länder, Betreiber, Sozialpart-    Daher wurden verschiedene Informa-        mehr Sicherheit. Das Ziel ist aber eine
ner, Normung) in zwei Fachgesprä-          tionen für Betreiber und Hersteller       europäisch harmonisierte Norm. Diese
chen zusammen. Die Teilnehmenden           veröffentlicht oder werden gerade         würde europaweit gelten und im Falle
diskutierten über Wege hin zu siche-       vorbereitet, koordiniert über eine        von Liegen als Medizinprodukt die Ver-
reren Liegen. Es wurden viele Aktivi-      extra eingerichtete Arbeitsgruppe         mutungswirkung gegenüber den rele-
täten angestoßen und bereits einige        „Öffentlichkeitsarbeit“:                  vanten Anforderungen der Verordnung
Hürden bewältigt. Über erste Ergeb-                                                  (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
nisse wurde im KANBrief 4/201 aus-         •	
                                             D ie Berufsgenossenschaft für           entfalten. Für andere elektrisch höhen-
führlicher berichtet.                        Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-       verstellbare Liegen soll sie die Vermu-
                                             pflege (BGW) hat zusammen mit           tungswirkung gegenüber der Maschi-
Als ein Ergebnis der Fachgespräche           dem Institut für Arbeitsschutz der      nenrichtlinie 2006/42/EC auslösen.
haben die für Medizinprodukte                DGUV (IFA) eine Mustergefährdungs-      Auch den Weg zu einer europäisch har-
zuständigen Obersten Landesbehör-            beurteilung veröffentlicht, die         monisierten Norm wird die KAN weiter
den und das BfArM im Dezember                Betreibern bei der Gefährdungsbe-       eng begleiten.
2020 ein neues Dokument mit Infor-           urteilung zu den Liegen helfen soll.
mationen und Anforderungen zur                                                                           Dr. Anna Dammann
Sicherheit von Therapieliegen ver-         •	Die BGW stellt Betreibern Muster-                          dammann@kan.de
öffentlicht. Das Dokument geht dar-           erklärungen für neue Liegen und
auf ein, dass Hersteller u. a. die aktu-      Nachrüstungen zur Verfügung. Mit
alisierte BfArM-Empfehlung zu                 diesen bestätigt der Hersteller die    1
                                                                                         www.kan.de/publikationen/kanbrief/
beachten haben, nach der „energe-             Einhaltung der BfArM-Empfehlung.           4/20/therapieliegen-sicher-auf-und-ab
tisch verstellbare Therapieliegen
derart zu konstruieren [sind], dass        •	Das IFA erarbeitet aktuell eine Pra-       Detailliertere Informationen und
Einklemmungen von Personen im                 xishilfe für Hersteller, die dabei         die Links zu den genannten Veröf-
Verstellmechanismus mit schwer-               unterstützen soll, mögliche techni-        fentlichungen wurden auf der
wiegenden Folgen nicht möglich                sche Lösungen zu bewerten.                 BGW-Seite zusammengetragen:
sind“. Für Betreiber gibt es eine
                                                                                         www.bgw-online.de/therapieliegen
Anleitung, was bei der Neubeschaf-         •	Zudem wird an einer FAQ-Liste
fung und dem Betrieb von elektrisch           gearbeitet, die die wichtigsten Fra-
höhenverstellbaren Liegen zu                  gen aus Sicht von Herstellern und
beachten ist.                                 Betreibern beantworten soll.

12 KAN BRIEF 4 / 21
Kurz notiert

                 Neuer staatliche
                                  r Ausschuss für
                 Sicherheit und G                                                                             und Fahrerinnen
                                                                                                                               beschäftigen, di
                                  esundheit bei                                                               gen, über wache                   ese Risiken berü
                 der Arbeit – ASG                                                                             ergreifen.
                                                                                                                              n und gegebene
                                                                                                                                              nf alls Schutzmaß
                                                                                                                                                                 cksichti-

                 Mit dem am 1. Ja
                                 A                                                                                                                              nahmen
                                          nuar 2021 in Kraf                                                   In der 2020 verö
                kontrollgesetz w                                t getretenen Arbe                                                           ffentlichten Stud
                                          urde § 24a neu                                 itsschutz- sowo                                                             ie wird empfoh
                eingeführt, welch                              in  da s Arbeitsschutzge                                 hl Arbeitgeber als                                                  len, dass
                                          er die Einrichtun                                      setz sen, um die                                   auch Beschäftigt
                ses für Sicherhe                                 g eines neuen „A                                                Exposition zu verri                      e ihr Verhalten an
                                         it und Gesundhe                                 usschus- ner zu                                                     ngern. Die Autore                   pas-
               ermöglicht. Die                                   it bei der Arbeit“                                      dem Schluss, da                                           n kommen fer-
                                        konstituierende                                     (A SGA) Fahrzeugen                                      ss te ch  ni sche Veränderun
               berufenen Aussch                                Sitzung des nun                                                   (Null-Abgase, luftd                                   gen an den
                                          usses fand im Se                              erstmals tion ge                                                     ichte Kabinen us
               die bestehenden                                   ptember statt. Er                                      ge  nüber Dieselemiss                                      w.) die Exposi-
                                        fünf Arbeitsschu                                  ergänzt können                                                ionen am wirksa
              ministeriums fü                                tzausschüsse de                                             .                                                    msten verringern
                                     r Arbeit und Sozia                              s Bundes-
              Ausschuss für Ge                                 le s (BMAS), zu dene                         M ar  y Ogungbeje, Mar
                                       fahrstoffe (AGS),                                     n der                                              y.Ogungbeje@io
              sche Arbeitsstof                               der Ausschuss fü                              Vo  llte                                                    sh.com
                                    fe (ABAS), der Au                                 r Biologi-                    xt der Studie: http
                                                                                                                                             s:/ /iosh.com/media/
             heit (ABS), der Au                            sschuss für Betri                               exposure-mitigati                                          8902/the-driver-
                                        sschuss für Arbe                            ebssicher-                                      on-study-full-repo
                                                                                                                                                           rt.pdf                        diesel-
             Ausschuss für Ar                                 itsstätten (ASTA)
                                   beitsmedizin (AfA                                   un   d der
                                                            Med) zählen.
                                                                                                         Angela Janowit
             Der ASGA berät                                                                                             z ne
                                                                                                         Geschäftsführeri ue
                                    das BMAS zu Fr
            Gesundheit bei de                              agen von Sicher
                                                                                    heit und
            zes und erarbeite
                                      r Arbeit im Bereic
                                   t Regeln und Em
                                                             h des Arbeitsschu
                                                                                      tzgeset-           Zum 1. Januar 20
                                                                                                                         n der KAN
            kretisierung. Zude                            pfehlungen zu de                                                          22 übernimmt An
                                     m wird der ASGA                              ssen Kon-              führung der KAN vo                                   gela Janowitz die
            wahrnehmen, w                                    übergreifende Au                                                          n Dr. Dirk Waterm                            Geschäfts-
                                 ie die Koordinier                                     fgaben           tri tt.  Di  e  Di                                       ann, der in den Ru
           lungen, die meh                               ung  der Arbeit bei Frag                                           pl om   -Biologin ist bere                                  hestand
                                 rere Ausschüsse                                         estel-         Geschäftsstelle tä                                      its seit 1995 in
           www.baua.de/A                                 be tre  ffen.                                                              tig  , zunächst als Re                           de  r KAN-
                            SGA                                                                         bereichsleiterin                                          ferentin, später al
                                                                                                                                   und stellvertreten                                    s Fach-
                                                                                                       grund ihrer langjä                                     de Geschäftsführ
                                                                                                                                    hrigen Erfahrung                                 erin. Auf-
         Feinstaub – Arb                                                                               tionalen Normen                                        in nationalen un
                         eitsschutz                                                                   starkes Netzwerk
                                                                                                                                   ausschüssen un
                                                                                                                                                           d Gremien kann
                                                                                                                                                                                   d interna-
         auf der Straße                                                                                                           in Arbeitsschutz un
                                                                                                                                                              d Normung zurück
                                                                                                                                                                                  sie auf ein
                                                                                                                                                                                      greifen.
          Dieselabgase kö
         ursachen, die zu
                              nnen Herz- und
                               Krankenhausauf
                                                      Atemwegserkrankun
                                                                                  gen ver-
                                                                                                     Internet
         führen. Da insbes                             enthalten und To
                              ondere Berufskra                                 desfällen
        Zeit auf der Stra                             ftfahrer und -fahr                             Industrie 4.0: No
                             ße verbringen, ha                              erinnen viel                                        rmungs- und Re
        College London m                               ben Forscher de                              Di  e Bundesanstal                                    gulierungslandk
                               it Unterstützung                              s Imperial                                            t für Arbeitsschu                             arte
        versucht, die Gefä                             des IOSH-Forschu                             (B Au  A)   ha   t in                                      tz und Arbeitsm
                             hrdung durch Dies                                ng  sfo   nds                                Zu  sa  m  menarbeit mit de                                edizin
                                                        elabgase zu quan                           eine Übersicht zu                                              r Bundesnetzagen
       Hierzu wurde üb                                                        tifizi er en.                                      No  rm    ung und Regulie                                 tur
                             er vier Arbeitsta                                                     Industrie-4.0-Tec                                               rung im Bereich
       beruflich Kraftfa                              ge mit 141 Pers                                                          hn   ol og  ien zusammenge                                vo  n
                           hrzeuge führen (d                                onen, die             rungen und Graf                                                    stellt. Die Erläut
      te, Müllabfuhr, Sc                              arunter Taxis, Ku                                                        ik  en   lie fern Informatione                               e-
                              hwertransporte                                rierdiens-            Richtlinien, Tech                                                    n über wichtige
      dienste, ÖPNV,                                  und Busse, Vers                                                         nische Regeln, No
                           Rettungsdienst)                                   orgungs-             zie lle Strategiepapie                                 rmen, Standards
                                                    in London eine                                                                 re. Es wird dabei                            und offi-
      Messung der in                                                       Studie zur            Gremien auf natio                                          auch aufgezeigt,
                           dividuellen Ruß-                                                                                     naler und europä                                  welche
     durchgeführt. In                                 Exposition im Fa                           Die Übersicht de                                          ischer Ebene ak
                            einer Folgestudi                                  hrzeug                                          ck  t die Rechtsbere                               tiv sind.
     untersucht, wie                                 e mit 42 Person                            und Betriebliche                                            iche Produktsic
                          wirksam Filter in                                en wurde                                         r Ar be                                              he  rh  eit
     sition reduzieren                             der Fahrerkabine                                                                  itsschutz ab. Im
                           können.                                         die Expo-            liegt der Fokus au                                            Bereich der Norm
                                                                                                                             f Technologien de                                        ung
                                                                                                                                                         r Künstlichen Inte
    Für Kohlenstoff-R                                                                          https://bit.ly/3bN
                                                                                                                        HiHk                                                    lligenz.
                           uß in der Außenl                                                    Die BAuA ist sehr
    Standards. Da Ru                               uft gibt es keine                                                    an Feedback zur
                           ß jedoch Bestan                               geltenden karte intere                                                Normungs- und
   keldurchmesser                                  dteil von Feinstau                                         ssiert: FB2.4@ba
                                                                                                                                      ua.bund.de                    Regulierungsland
Termine
  27.01.2022 » Essen/Online                                                   30.03.2022 » Online
  Konferenz                                                                   Online-Seminar
  Arbeitsschutzfachtagung                                                     Maschinensicherheit und Produkthaftung in Europa, Asien
  HDT                                                                         und den USA
  www.hdt.de/arbeitsschutztagung-h020011286                                   DIN Akademie
                                                                              www.beuth.de Produkthaftung
  06.-10.02.2022 » Online
                                                                              25.-26.04.2022 » Online
  Kongress
  33rd International Congress on Occupational Health 2022                     Seminar
  ICOH                                                                        Basiswissen Normung
  https://icoh2022.net                                                        DIN-Akademie
                                                                              www.beuth.de/de/online-seminar/basiswissen-
                                                                              normung/118163816
  23.-24.02.2022 » Dresden
  Seminar                                                                     26.-27.04.2022 » Dortmund/Online
  VISION ZERO – Strategie für einen neue Präventionskultur
  IAG                                                                         Tagung
  https://asp.veda.net/webgate_dguv_prod 700152                               11. Symposium “Licht und Gesundheit”
                                                                              BAuA
                                                                              www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/
  24.02.2022 » Online
                                                                              Termine/2022/04.26-Licht-und-Gesundheit.html
  Förderprogramm-Präsentation
  DIN-Connect Pitch                                                           27.04.2022 » Berlin
  DIN e.V.
                                                                              Dialogveranstaltung
  https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/termine/termine/
  din-connect-pitch-826438                                                    International Bio-Agent Day 2022: Biological agents at work –
                                                                              lessons learned from the SARS-CoV-2 pandemic
                                                                              BAuA
  02.-04.03.2022 » Magdeburg
                                                                              www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Termine/
  GfA-Frühjahrskongress 2022                                                  2022/04.27-Biostofftag.html
  Technologie und Bildung in hybriden Arbeitswelten
  Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA)                                  14.-17.05.2022 » Istanbul
  www.gfa2022.de
                                                                              Congress and trade fair
                                                                              Turkish Occupational Safety & Health Exhibition (TOS+H EXPO)
  21.-22.03.2022 » Bonn                                                       Messe Düsseldorf GmbH
  Seminar                                                                     www.toshexpo.com
  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  MBT                                                                         16.-18.05.2022 » Lloret de Mar (Spain)
  www.maschinenbautage.eu/seminare/seminarmaschinenrichtlinie1
                                                                              Congress
                                                                              The Vision Zero Safety Future Congress
  28.-29.03.2022 » Ostfildern/Online                                          ETALON Association
  Seminar                                                                     www.visionzerosummit.com
  Sicherheit von Maschinen
  Technische Akademie Esslingen                                               24.-25.05.2022 » Dresden
  www.tae.de/seminar/seminar-sicherheit-von-maschinen-32790
                                                                              DGUV Fachgespräch
                                                                              Assistenzsysteme für die Unfallprävention
                                                                              IFA – Institut für Arbeitsschutz der DGUV
                                                                              www.dguv.de/ifa/veranstaltungen/dguv-fg-assistenzsysteme

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            Herausgeber                                                        Verantwortlich
Impressum

            Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA)    Dr. Dirk Watermann, Alte Heerstr. 111, D – 53757 Sankt Augustin
            mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für
            Arbeit und Soziales                                                Publikation
                                                                               vierteljährlich
            Redaktion
            Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Geschäftsstelle        ISSN: 2702-4024 (Print) · 2702-4032 (Online)
            Sonja Miesner, Michael Robert
            Tel. +49 2241 231 3450 · www.kan.de · info@kan.de
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