ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG - Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
4 / 21 Kommission Arbeitsschutz und Normung © zyabich - stock.adobe.com ARBEITSSICHERHEIT IN DER ADDITIVEN FERTIGUNG
Inhalt Titel © nordroden - stock.adobe.com 04 Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung Themen 06 Das neue Produktsicherheitsgesetz 08 Neue Strategien für neue Herausforderungen 10 Alles im Blick – Sichtfeldmessung bei © Tobias Arhelger - stock.adobe.com selbstfahrenden Forstmaschinen 11 Anhang-III-Organisationen: Vertreter gesellschaft- lich relevanter Interessen in der europäischen Normung 12 Update zur Sicherheit von Therapieliegen 13 Kurz notiert euer staatlicher Ausschuss für Sicherheit und N Gesundheit bei der Arbeit – ASGA Feinstaub – Arbeitsschutz auf der Straße © wisawa222 - stock.adobe.com Angela Janowitz neue Geschäftsführerin der KAN 14 Termine Immer auf dem neuesten Stand: www_kan_de Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) KAN_Arbeitsschutz_Normung KAN – Kommission Arbeitsschutz und Normung 2 KAN BRIEF 4 / 21
Editorial Kai Schweppe Neue Leitplanken für die Vorsitzender der KAN Unternehmer Baden-Württemberg Produktsicherheit (UBW) Es tut sich so einiges im Bereich der Produktsicherheit. Die EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird über arbeitet. Zudem werden momentan ebenfalls auf europäischer Ebene Verordnungen zu Maschinenprodukten, künstlicher Intelligenz und eine neue Bauproduktenverordnung vorbereitet und durch die betroffenen Kreise inhaltlich begleitet. Auch in Deutschland verändert sich das Rechtsumfeld: Das Produkt sicherheitsgesetz wurde überarbeitet und in diesem Zuge weitere Rechtsakte angepasst. Wichtig ist, dass diese veränderten und an den technischen Fortschritt angepassten rechtlichen Anforderungen praxisgerecht umgesetzt und durch die Normung adäquat konkretisiert werden. Wenn etwa bei der (additiven) Fertigung Maschinen von Kunden direkt angesteuert werden oder Maschinen ihre Prozesse demnächst selbst fortentwickeln und steuern können, so müssen auch neue Leitplanken für die Sicherheit der Anwender erdacht und eingezogen werden. Alle, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Verantwortung haben, sind aufgefordert, sich frühzeitig und kreativ in die Überlegungen einzuschalten. Nur wer am Anfang mit dabei ist, kann etwas in Bewegung bringen! « KAN BRIEF 4 / 21 3
Titel Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung Im Arbeitsschutz sind Die additive Fertigung, oder auch 3D-Druck, hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung für die Industrie gewonnen. Die Idee, Bauteile durch schichtweises Gefährdungspotenziale das Auftragen von Material herzustellen, scheint auf den ersten Blick neu. Allerdings Schlüsselkriterium für die sind additive Verfahren bereits seit den frühen Fünfzigerjahren bekannt und Sicherheitsbewertung. In der auch in Anwendung. Die Anzahl der verfügbaren Verfahren hat seither enorm zugenommen und die Materialvielfalt ist zeitgleich rasant gewachsen. Entlang additiven Fertigung finden der additiven Prozesskette weisen die Verfahren unterschiedliche Gefährdungs- sich aktuell jedoch sehr potenziale auf. unzureichende Kriterienkataloge Unbedenklich oder doch nicht? für den Arbeitsschutz, so dass sich Sämtliche Verfahren nutzen ein Ausgangsmaterial, welches durch verfahrensspe- noch kein klares Bild abzeichnet. zifische Methoden zu einem Bauteil zusammengefügt wird. Je nach Verfahren und Material handelt es sich dabei um einen Klebe-, einen Schmelz- oder einen phy- Einschlägige Richtlinien könnten sikalisch-chemischen Prozess. Bei all diesen Prozessen hat man es mit mehr oder dazu beitragen, den Schutz der weniger bedenklichen Materialien zu tun. Sei es, dass es sich um lungengängiges Beschäftigten zu gewährleisten oder explosionsgefährdetes Pulver handelt, oder aber dass beim Fügeprozess Substanzen freigesetzt werden, die gesundheitsgefährdend sein können. Dane- und sowohl sicher als auch ben existieren Gefährdungspotenziale durch etwa Laserstrahlen oder Wärmequel- wirtschaftlich zu produzieren. len, wie Schmelzdüsen oder Öfen für thermische Nachbehandlung. Auch beim Materialhandling und der Nachbearbeitung 3D-gedruckter Teile ist das Thema Arbeitssicherheit zu berücksichtigen. Nahezu jedes additiv gefertigte Teil benötigt irgendeine Form der Nachbehandlung. Ob beim Ablösen des Teils von der Bauplattform, dem Entfernen von Restmaterial oder Stützstrukturen bis hin zur Oberflächenvergütung: Bei all diesen Schritten ist entweder ein mechanisches Einwirken erforderlich, oder es wird zu chemischen Hilfsmitteln gegriffen. Verlet- zungspotenziale entstehen durch nicht ausreichend abgekühlte Teile, nadelartige Stützgeometrien, teils lungengängige Pulver oder schädliche Dämpfe. © nordroden - stock.adobe.com 3D-Drucker produziert aus Metallpulver ein Bauteil. 4 KAN BRIEF 4 / 21
Titel VDI-Richtlinien für einige Verfahren bieten bereits Anleitungen, wie mit einem umsichtig vorbereiteten Einführungskonzept die wesentlichen Gefährdungspo- tenziale erkannt und mit geeigneten Maßnahmen ein sicherer Betrieb gewähr- leistet werden kann. „Speziell für die additive Fertigung ist es wichtig, moderne Ansätze bei der Definition von Schutzmaßnahmen zu nutzen. Die Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen orientiert sich dabei am Stand der Technik. Dieser wird durch entsprechende Richtlinien und Regeln wiedergegeben. Dabei wirken Regeln für die Betriebssicherheit, den Umgang mit Materialien und die Arbeitssicherheit zusammen und dienen als Beurteilungsmaßstab für eine ange- messene Gefährdungsbeurteilung“, konstatiert Dipl.-Ing Martin Worbis, Aufsichts- person Präventionsbezirk Süd bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Mitwirkung gefragt Fachleute aus der Industrie sind aufgerufen, bei der Gestaltung einschlägiger Nor- men und Richtlinien mitzuwirken, um die verschiedenen Aspekte hinsichtlich Arbeitssicherheit und Normung abzudecken und auch die Bedürfnisse der Indus- trie und der betroffenen Personen mit zu berücksichtigen. Prof. Dr. Christian Sei- del von der Hochschule München und Vorsitzender des ISO-Komitees TC 261 für additive Fertigung meint dazu: „Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema in der additiven Fertigung. In der Praxis findet man umgesetzte Konzepte, die häufig über- oder unterambitioniert erscheinen – das richtige und hinreichende Maß zu finden ist die große Herausforderung. In den Gremien des VDI und teilweise auch innerhalb von ISO wurde daher bereits viel getan, um Technologieanwendern ver- ständliche verfahrensspezifische Richtlinien für einen angemessenen Umgang mit diesem Thema bereitzustellen. Mit der Richtlinienreihe VDI 3405 Blatt 6.1 bis 6.3 steht ein nahezu umfassendes Werk zur Verfügung. Eine rechtzeitige Berücksich- tigung notwendiger Maßnahmen ermöglicht es, den erforderlichen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, ohne dabei die Handlungsfähigkeit und Wirtschaft- lichkeit zu schädigen.“ Corrado Mattiuzzo, Leiter des Bereichs Facharbeit in der KAN-Geschäftsstelle, bringt die Notwendigkeit zur Mitarbeit auf den Punkt: „Das Interesse an der Normung zu den additiven Fertigungsverfahren ist schon sehr groß. Allerdings dominieren Anlagen- und Komponentenhersteller, Prüfhäuser und Anwender die Normenausschüsse auf nationaler und internationaler Ebene. Daher appellieren wir mit Nachdruck an die Arbeitsschutzexperten, hier ebenfalls aktiv mitzuwirken, damit die künftigen Normen den Erwartungen der Prävention entsprechen und mit dem nationalen Arbeitsschutzregelwerk vereinbar sind.“ Fazit: Arbeitssicherheit in der additiven Fertigung ist ein Thema, bei dem die Industrie und die zuständigen Gremien in der Verantwortung stehen, praktikable und angemessene Richtlinien und Handlungsanweisungen bereitzustellen, die ein sicheres und möglichst gefährdungsfreies Arbeiten und Forschen ermögli- Georg Schöpf chen, ohne den Innovationsstrom zu bremsen. Ein spannendes Feld, das von der Freier Redakteur und Expertise und dem Know-how aus der konventionellen Fertigung lernen und pro- Chefredakteur des fitieren kann, trotzdem aber seinen eigenen Weg finden muss, um themenspezi- Fachmagazins Additive Fertigung fische Besonderheiten zu berücksichtigen. des Fachverlages x-technik KAN BRIEF 4 / 21 5
Themen Das neue Produktsicherheitsgesetz Das Produktsicherheitsgesetz Mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)1 wird die allgemeine Produktsicher- heitsrichtlinie 2001/95/EG sowie fast ein Dutzend Binnenmarktrichtlinien (z. B. die wurde überarbeitet und gilt Maschinenrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. In dem Gesetz finden sich wie seit dem 16. Juli 2021 in seiner bisher Regelungen wieder, die für alle nationalen Umsetzungsrechtsakte (Verord- neuen Fassung. An verschiedenen nungen zum ProdSG) der europäischen Richtlinien gleichermaßen gelten – also z.B. Begriffsbestimmungen. Unverändert geblieben sind auch die Regelungsinhal- Stellen enthält es wichtige te zur Konformitätsvermutung, die die Anwendung von Normen bei der Konzep- Neuerungen und Präzisierungen. tion und Fertigung von Produkten auslöst, sowie die Kompetenzen der Behörde, welche den Konformitätsbewertungsstellen die Befugnis für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren erteilt. Dies ist in Deutschland die Zentral- stelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Außerdem enthält das ProdSG Regelungen zum GS-Zeichen, zum Ausschuss für Produktsicherheit und zu Ord- nungswidrigkeiten und Straftatbeständen. Produktspezifische Regelungen wie z.B. wesentliche Sicherheitsanforderungen und die anzuwendenden Konformi- tätsbewertungsverfahren sind in den untergeordneten Verordnungen zum ProdSG zu finden. Was ist neu? Die Neufassung des ProdSG war nötig geworden, da seit Mitte Juli 2021 die neue europäische Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (MÜ-VO) gilt. Sie regelt die Marktüberwachung für 70 in ihrem Anhang I aufgeführte Verordnungen und Richtlinien zu ca. 40 Produktgruppen. Die Durchführung der Marktüberwachungs- verordnung regelt im Grundsatz das deutsche Marktüberwachungsgesetz (MüG). Es gilt für die Marktüberwachung von harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten. Daher wurden die bisherigen Abschnitte 6 (Marktüberwachung) und 7 (Informations- und Meldepflichten) des ProdSG zur Vermeidung von Doppelrege- lungen fast vollständig ins MüG überführt. Zudem gab es einen rechtssystematischen Grund für die Novellierung des ProdSG. Das ProdSG regelt die Marktüberwachung sowie die Anforderungen an sichere Produkte. Allerdings gab es bisher im ProdSG auch Vorschriften für die Überwa- chung und den Betrieb von Tankstellen, Aufzügen und anderen überwachungs- bedürftigen Anlagen. Das hat nichts mit Produktsicherheit zu tun, sondern regelt beim Betrieb solcher Anlagen die Sicherheit für Beschäftigte und Dritte im Gefahr- bereich. Deshalb gibt es für diese Anlagen nun ein eigenes Gesetz über überwa- chungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Die Vermarktung gefährlicher Produkte wie Himmelslaternen kann nun bundeseinheitlich verboten oder beschränkt werden. 6 KAN BRIEF 4 / 21
Themen Wichtige Neuerungen im ProdSG 2021 betreffen z. B. die Möglichkeit, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Verbrauchern Informationen über nicht unmittelbar erkennbare Risiken auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. In § 8 Abs. 2 wurde zudem eine Ermächti- gung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen von Produkten neu aufgenommen. Das ProdSG regelte bisher nur (positiv) die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, nicht aber (negativ) Vermarktungsverbote. Anlass für die Aufnahme der Ermächtigung ist der Brand im Krefelder Zoo in der Neujahrsnacht 2020, der durch Himmelslaternen ausgelöst wurde. Diese Produkte unterlagen zwar in fast jedem Bundesland einem polizeirechtlichen Verwendungsverbot, durften aber nach dem Produktsicherheitsrecht vermarktet werden. Es wurde jetzt die Mög- lichkeit geschaffen, künftig die Vermarktung besonders gefährlicher Produkte bun- deseinheitlich zu verbieten oder zu beschränken. Dies ist z. B. in Österreich schon lange möglich und führte zu Verboten und Beschränkungen des Vertriebs von Laser- pointern, Softairwaffen und Paintball-Markierern sowie Himmelslaternen. Wichtige Änderungen wurden auch im Recht des GS-Zeichens vorgenommen. Der neue § 20 Abs. 1 S. 2 verpflichtet nunmehr den Hersteller eines GS-gekennzeich- neten Produktes, der nicht in der EU oder der EFTA ansässig ist, in der EU einen Bevollmächtigten zu bestellen, der als Adressat für behördliche Maßnahmen (z. B. bei Ordnungswidrigkeiten) dient. Diese Änderung ist erforderlich, da sich bei Beanstandungen der Behörde der Durchgriff auf Hersteller in Drittstaaten als äußerst problematisch erwiesen hat. § 22 Abs. 3 ProdSG ermöglicht es zukünftig, dass eine „Schwarze Liste“ auf der BAuA-Homepage über Fälle der unrechtmäßi- gen Verwendung von GS-Zeichen informiert.2 Die Verordnungen zum ProdSG und die Überwachung des GS-Zeichens sind auch der Grund, warum in § 25 auch wei- terhin Regelungen über die Marktüberwachung im ProdSG enthalten sind. Es bleibt weiter spannend im Bereich der Produktsicherheit. Momentan wird auf europäischer Ebene der Verordnungsentwurf über Maschinenprodukte diskutiert. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird ebenfalls überarbeitet. Es gilt die alte Sepp-Herberger-Weisheit: Nach der Novellierung ist vor der Novellierung. Dr. Sebastian Felz 1 www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2021 2 www.baua.de/DE/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/Produktsicherheitsgesetz/ Bundesministerium für Arbeit Suche_GS-Zeichenmissbrauch/GS-Zeichenmissbrauch_form.html und Soziales (Bonn) © MICHEL - stock.adobe.com KAN BRIEF 4 / 21 7
Themen Neue Strategien für neue Herausforderungen Seit 2014 ist Dr. Dirk Watermann Leiter der KAN-Geschäftsstelle und Geschäftsführer der KAN. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2021 gibt er einen Einblick in die aktuellen und künftigen Handlungsfelder der KAN. Die KAN agiert in einem sich immer Thematisch war also noch nie stärker verändernden Umfeld: Die mehr Bewegung im Umfeld der Normung wird immer internationaler KAN. Sind denn die von der KAN und die globalen Entwicklungen verabschiedeten Entwicklungs- bestimmen zunehmend die Debat- ziele, die Sie angesprochen ten. Aufstrebende Entwicklungs- und haben, die richtige Antwort auf Schwellenländer spielen hierbei eine die Herausforderungen? besondere Rolle. Ich denke, wir Die KAN hat ein großes Potenzial als haben das am Beispiel China im KAN- Forum, das sie in den letzten Jahren Brief 2/2021 gut dargestellt. stetig ausbaut, verstärkt und überaus erfolgreich nutzt. Ihr kommt eine Mitt- Zudem beschränkt sich das Themen- lerfunktion zwischen den betroffenen feld schon lange nicht mehr nur auf Kreisen zu – und dies sind eben nicht Maschinen und sonstige Produkte, nur die Arbeitsschutzkreise, sondern sondern greift immer mehr in den auch die Forschung, die Wissen- betrieblichen Arbeitsschutz, die Aus- schaft, Verbraucher, Planer, Konstruk- gestaltung und Organisation von teure, Mediziner, Naturwissenschaft- Dienstleistungen und Unternehmen ler, Juristen, IT-Fachleute, Ethiker ein, bis hin zum Eingriff in die Rege- und, und, und. Aber auch zwischen lungshoheit der Nationalstaaten. den verschiedenen Akteuren im © KAN/Robert Bernhardt Bereich der untergesetzlichen Regel- Dazu kommt, dass die EU-Politik die werke besteht Bedarf an geeigneten Normung für das Feld der grenzüber- Foren zum Informationsaustausch schreitenden Dienstleistungen ent- und zum Ausloten von gemeinsamen deckt hat. Europaweit wird ange- Positionen, und das wird bei den strebt, dass von der Wartung im neuen Themen immer komplexer. Wir Nach dem ersten Jahr bei der KAN industriellen Umfeld bis zu den Kos- sind dabei, unsere Expertenbasis ins- berichteten Sie in einem KANBrief- metikdienstleistungen im Beauty- besondere bei den neuen Themen Interview, dass die vorangegan- Studio um die Ecke die Dienstleister stärker auszubauen und nach Bedarf genen zwölf Monate „interessant, den Kunden die gleiche Qualität lie- zusammenbringen. aufregend und herausfordernd“ fern. Erfahrungsgemäß machen die gewesen seien. Wie ist heute Ihr Normen aber auch nicht vor Vorga- Wo auf jeden Fall noch Handlungsbe- Fazit nach fast acht Jahren? ben für sicheres Arbeiten, den darf besteht, ist die stärkere Einbin- Die Worte von damals kann ich nur Umgang und die Lagerung von dung der Anwender. Dies läuft bereits, unterstreichen und würde ergänzen: Gefahrstoffen, den gesundheitlichen aber muss auf jeden Fall z.B. über überaus erfolgreich. Es gab keinen und hygienischen Voraussetzungen, Workshops, aber auch den engeren Tag, an dem Langeweile geschweige der Benutzung von persönlicher Kontakt zu Industrie-, Handels- und denn so etwas wie Routine aufge- Schutzausrüstung und Erste-Hilfe- Handwerkskammern und Interessen- kommen wäre. Das ist sicher einer- Maßnahmen halt. verbänden weiter ausgebaut und seits den vielen neuen Themen, den durch Veröffentlichungen in den klas- von der KAN beschlossenen Entwick- Digitalisierung ist ja im Moment sischen, aber insbesondere auch in lungszielen für die zukünftige Aus- das Hype-Wort. Ist das auch ein den sozialen Medien flankiert werden. richtung der KAN und den neuen Thema für die KAN? Beteiligungs- und Informationsfor- Auf jeden Fall, die Digitalisierung ist in Mit welchen konkreten Maßnah- maten geschuldet, aber auch mei- der Normung inzwischen eine trei- men haben Sie an dieser Thematik nem eigenen Anspruch, die KAN- bende Entwicklung. Und damit meine angesetzt? Geschäftsstelle fit für die nächsten ich nicht die Umwandlung von Zum Beispiel mit einem professionel- Jahre zu machen. papierbasierten Normen in PDFs. len Wissensmanagement: Wir müssen Nein, wir reden über maschinenles- sichtbar machen, was wir wissen und Das klingt ambitioniert. Welche bare Normen, deren Inhalte am bes- überlegen, wer was in welcher Tiefe in Entwicklungen haben Sie ver- ten noch via WLAN während des lau- welcher Sprache wissen will, in wel- anlasst, Veränderungen für eine fenden Betriebes in produzierende cher Form wir Wissen zur Verfügung zukunftssichere Neuausrichtung Anlagen, Maschinen und Geräte über- stellen und wie wir Wissen auf dem der KAN anzustoßen? tragen werden. aktuellen Stand halten können. Wir 8 KAN BRIEF 4 / 21
Themen müssen sehr deutlich und klar kom- Hiermit dürften wichtige Meilen- Wir müssen betroffene Personen- munizieren, was gerade in der Nor- steine erreicht sein. Wo sehen gruppen in ihrer Sprache ansprechen mung läuft, was auf Branchen, Unter- Sie in naher Zukunft die größten und für die Probleme und Herausfor- nehmen, aber auch den Einzelnen Herausforderungen und Hand- derungen sensibilisieren, mögliche zukommt, welche Auswirkungen diese lungsfelder für die KAN? Auswirkungen aufzeigen, zur aktiven Festlegungen haben können und wie Die KAN mit ihrer breiten Zusammen- Mitarbeit in der Normung auffordern ich mich als Betroffener, Fachkundiger setzung der interessierten Kreise und die Teilnahme an der Diskussion oder auch Interessierter in den Nor- kann sicher noch präsenter werden aus Betroffenensicht fördern und for- mungsprozess und in die Entschei- und Themen aktiver nach vorne brin- dern. dungsfindung einbringen kann. gen. Ein kohärentes Regelwerk im Arbeitsschutz ist unerlässlich und Im Bereich der Fachthemen wird in Besonders aktiv sind wir außerdem Normung kann in Teilbereichen in den nächsten Jahren die künstliche beim Thema Europa. Fakt ist, die Rege- diesem Kontext auch einen wichtigen Intelligenz in alle Lebensbereiche, lungshoheit im Bereich der sozialen Mehrwert bieten. zumindest ansatzweise, Einzug hal- Säulen und somit auch im Arbeits- ten. Das sind alles Themen, ohne hier schutz verschiebt sich zunehmend Um eine reale Chance zu haben, den eine Wichtung vorzunehmen, die ich nach Europa. Deshalb wird es immer technologischen und gesellschaftli- jetzt gerade vor Augen habe. wichtiger, so früh wie möglich die nati- chen Wandel arbeitsschutzgerecht onale Meinung, unsere Expertise ein- mitzugestalten, muss die KAN die Was erwartet nun Ihre Nachfolge- zubringen und sich für ein hohes Themen früh erkennen und sich ent- rin Angela Janowitz? Schutzniveau einzusetzen. Wir haben sprechend positionieren. Dafür Ein sehr engagiertes KAN-Ehrenamt mit der Europavertretung der KAN in haben wir die Strukturen der KAN- und ein Vorstand, die voll und ganz Brüssel einen Grundstein gelegt. In Geschäftsstelle angepasst. Diese hinter den Werten der KAN stehen, den nächsten Jahren müssen und Strukturen müssen sich jetzt verste- ein super motiviertes und hochqua- werden wir dieses Potential verstärkt tigen. lifiziertes Team der KAN-Geschäfts- nutzen und die ersten Erfolge im stelle verbunden mit einer ange- Bereich der Maschinenverordnung, Wir sollten dazu auch im Bereich der passten personellen und finanziel- der KI-Verordnung und der Baupro- Öffentlichkeitsarbeit den eingeschla- len Ausstattung und jede Menge duktenverordnung verstetigen. Und genen Weg weitergehen und Bewegt- neuer Themen. auch in anderen Themenbereichen bild-Formate, eine verstärkte Anspra- müssen wir präsenter werden und mit che der Generation Z, ein stärkeres Herr Dr. Watermann, wir danken hoher Fachexpertise im Europaparla- Engagement an Unis, Hochschulen, Ihnen für das Interview ment, bei der EU-Kommission und bei aber auch bei Handwerkskammern und wünschen Ihnen alles Gute. europäischen Interessenverbänden und Industrie- und Handelskammern die KAN-Positionen einbringen. extensiver nutzen. © Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com Dienstleistungen wie Wartung werden immer häufiger zum Gegenstand der Normung. KAN BRIEF 4 / 21 9
Themen Alles im Blick – Sichtfeldmessung bei selbstfahrenden Forstmaschinen EN ISO 11850 „Forstmaschinen – Generelle Sicherheitsanforderungen“ beschreibt grundlegende Anforderungen an das Sichtfeld bei selbstfahrenden Forstmaschinen, ohne diese in einem verifizierbaren Messverfahren zu konkretisieren. Eine neue Norm soll diese Lücke schließen. Mit Forstmaschinen wird mitten im definierten Linien um die Maschine, reich wichtige Weitsicht zu prüfen. In Wald, zwischen Bäumen und Busch- ob die Lichtquelle erkennbar ist. Über- der neuen Norm sollen neben dem werk, am Hang und in unebenem all dort, wo sie die Lichtquellen nicht Messverfahren auch Anforderungen Gelände gearbeitet. Sie werden zum erkennen kann, wird der Bereich als an das Sichtfeld beschrieben werden, Beispiel zum Fällen, Entasten und Verdeckung des Sichtfeldes erfasst. die an die Arbeitsbedingungen von Zersägen von Baumstämmen ver- Die Norm macht Vorgaben, welche Forstmaschinen angepasst sind. Je wendet. Bei ihrem Einsatz treten Verdeckungen im Sichtfeld bei wel- nachdem, welche Anforderungen Gefährdungen auf, die sich wesent- cher Maschinenart zulässig sind. eine Forstmaschine bei einer Sicht- lich von denen anderer mobiler feldmessung erfüllt, können verschie- Maschinen wie Erdbaumaschinen Alternativ zur Messung per Hand soll dene Kategorien erreicht werden: unterscheiden. Aus diesem Grund in der geplanten Norm auch ein Mess- grün (gutes bis sehr gutes Sichtfeld), bereiten Fachleute aktuell eine Norm verfahren mit einem standardisierten, gelb (befriedigendes Sichtfeld) oder speziell zur Messung und Beurteilung elektronischen Messsystem beschrie- rot (ausreichendes, noch tolerierba- des Sichtfeldes von selbstfahrenden ben werden. Hierbei wird der Sicht- res Sichtfeld). Die Maschinen sollen Forstmaschinen vor. prüfkreis virtuell nachgebildet. mit der erreichten Kategorie in der Dadurch ist der Platzbedarf deutlich Kabine gekennzeichnet werden, so Für Erdbaumaschinen existiert zur geringer als beim händischen Verfah- dass die Bedienperson sofort erkennt, Messung des Sichtfeldes die interna- ren und die Fehleranfälligkeit redu- wie gut das Sichtfeld der Maschine ist. tionale Norm ISO 5006:2017 „Erdbau- ziert. Gleichzeitig wird die Dokumen- maschinen – Sichtfeld – Testverfahren tation der Messung durch den Einsatz Die neue Norm beschreibt dabei nur und Anforderungskriterien“. Für den von Software unterstützt. Sichtfeldanforderungen für die Forst- Bereich der Forstmaschinen möchte arbeit. Anforderungen an die Sicht im sich die Arbeitsgruppe bei DIN an die- Zusätzlich ist ein Messverfahren zur Straßenverkehr werden nicht geregelt ser Messmethode orientieren. Sie Beurteilung der horizontalen Sicht und unterliegen den jeweiligen natio- basiert auf einer Nahfeldmessung und vom Platz des Maschinenführers nalen Bestimmungen. einer Messung auf einem Sichtprüf- (Horizontsicht) vorgesehen. Für den kreis im Abstand von 12 m rund um Test der Horizontsicht und mögliche Sobald die Tests der Prüfverfahren die Maschine. Vereinfacht beschrie- Anforderungen sollen Testreihen mit und weitere vorbereitenden Arbeiten ben funktioniert die Methode folgen- einem Prototypen für einen Messauf- abgeschlossen sind, wird das Norm- dermaßen: Auf Höhe der Augen einer bau an Forstmaschinen durchgeführt projekt formal gestartet. Person, die auf dem Fahrersitz sitzt, werden. Hintergrund für diesen Test sind für die Messung zwei Punktlicht- ist es, Anforderungen für die Sicht Katharina von Rymon Lipinski quellen angebracht. Über einen Spie- über den 12-m-Umkreis hinaus zu vonrymonlipinski@kan.de gel ermittelt eine Prüfperson auf den definieren, um die für den Forstbe- © Tobias Arhelger - stock.adobe.com 10 KAN BRIEF 4 / 21
Themen Anhang-III-Organisationen: Vertreter gesellschaftlich relevanter Interessen in der europäischen Normung Europäische Normen tragen dazu bei, auf Dauer angelegte, gemeinnützige Beteiligungsmöglichkeiten ein, u.a. die Wettbewerbsfähigkeit der euro- europäische Verbände in Betracht Beobachter in die technischen Aus- päischen Industrie zu verbessern und kommen, die von nationalen Organi- schüsse und Experten in die Arbeits- spielen in vielen Bereichen eine wich- sationen aus mindestens zwei Drit- gruppen zu entsenden.8 tige Rolle in der europäischen Gesetz- teln der Mitgliedstaaten mit der Inter- gebung. Sie können auch weitrei- essenvertretung im europäischen Das Thema der angemessenen Betei- chende Auswirkungen auf die Gesell- Normungsprozess beauftragt wur- ligung dieser gesellschaftlichen Inter- schaft haben, beispielsweise auf die den. Wer als Anhang-III-Organisation essen bleibt ein Dauerbrenner – nicht Verbraucher, die Umwelt oder die anerkannt wird, kann sich um EU-Mit- zuletzt deshalb, weil die europäische Sicherheit der Beschäftigten. Daher ist tel bewerben und darf sich an der Normung zunehmend politischer es nach den Grundprinzipien der Nor- Normung direkt auf europäischer wird. Die großen EU-Ziele wie strategi- mung wichtig, dass alle interessierten Ebene beteiligen. Dies sind zum einen sche Autonomie, Technologieführer- Kreise angemessen in den nationalen ANEC4 für die Verbraucherinteressen, schaft sowie digitaler und grüner und europäischen Normungsprozess ECOS5 für die Umweltinteressen und Wandel benötigen eine starke Nor- einbezogen werden und ihr Fachwis- ETUC6 für die Interessen der Arbeit- mung und einen stärkeren Einfluss sen platzieren können. nehmer. Doch sind diese Gruppen tat- der EU auf die internationale Nor- sächlich die einzigen, deren Expertise mung. Doch was bedeutet das für die Die europäischen Normungsorgani- in der Normung möglicherweise nicht zivilgesellschaftlichen Interessen in sationen (ESOs) sind privatrechtlich ausreichend gehört wird? Die EU-Ver- der Normung, auch auf internationa- organisiert, gesellschaftliche Interes- ordnung beantwortet diese Frage, ler Ebene? Vor diesem Hintergrund sen sind also nicht automatisch ver- indem sie auch die kleinen und mitt- wollen wir die vier genannten Organi- treten. In der Normung gilt das Prin- leren Unternehmen (KMU) in den sationen in loser Reihenfolge in den zip der nationalen Delegation1. Das Anhang III aufnahm. Schließlich ist nächsten KANBrief-Ausgaben näher heißt, die Beteiligung der Interessen- auch ihre ausreichende Mitwirkung vorstellen: Was für Möglichkeiten der gruppen erfolgt über die nationalen am europäischen Normungsprozess Beteiligung haben sie konkret auf Normungsorganisationen, deren wesentlich, insbesondere für den europäischer und internationaler Delegierte den Konsens aller Interes- technologischen Fortschritt der EU. Ebene? Was konnten sie bisher errei- sengruppen in ihrem jeweiligen Land Die KMU in der europäischen Nor- chen? Halten sie das bisherige euro- vertreten. Doch sind diese Interessen- mung werden durch Small Business päische Normungssystem für ausrei- gruppen in allen mitgliedstaatlichen Standards (SBS)7 vertreten. chend inklusiv? Normungsprozessen tatsächlich aus- reichend repräsentiert? Die EU-Kom- Die EU-Verordnung räumt den Falls auch Sie Fragen zu bzw. an diese mission musste 2009 zur Kenntnis Anhang-III-Organisationen allerdings Organisationen haben, schreiben Sie nehmen, dass die Vertretung einiger kein Stimmrecht ein. Wie die Beteili- uns! wichtiger gesellschaftlichen Kräfte in gung konkret aussieht, bleibt den vielen Mitgliedstaaten schwach aus- europäischen Normungsorganisatio- Angelika Wessels geprägt oder zersplittert ist.2 nen überlassen. Praktisch bedeutet wessels@kan.de das: Die Anhang-III-Organisationen Aus diesem Grund beauftragte die EU können laut Verordnung beispiels- mittels der 2012 in Kraft getretenen weise neue Arbeitspunkte vorschla- 1 Siehe CEN-Geschäftsordnung Teil 1, 2.4; Normungsverordnung die ESOs, eine gen, aber auch Stellungnahmen zu https://boss.cen.eu/media/n0vilnud/ ir1_d.pdf „angemessene Vertretung und wir- Normentwürfen abgeben sowie an 2 EIM-Studie „Access to standardization”, kungsvolle Beteiligung aller einschlä- der Überprüfung von bestehenden März 2009, www.anec.eu/images/ gigen Interessenträger“ zu fördern europäischen Normen mitarbeiten. Publications/Access-Study---final-report.pdf 3 Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. und zu erleichtern.3 Anhang III der Die verschiedenen ESOs räumen 1025/2012, http://data.europa.eu/eli/ Verordnung stellt klar, dass dafür nur ihnen weitere, teils unterschiedliche reg/2012/1025/oj 4 Association Normalisation Européenne pour les Consommateurs, www.anec.eu 5 Environmental Coalition on Standards, © Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com https://ecostandard.org 6 European Trade Union Confederation, www.etuc.org 7 www.sbs-sme.eu 8 https://boss.cen.eu/media/vddlx0qy/ opinion.pdf https://ftp.cencenelec.eu/EN/ EuropeanStandardization/Guides/ 25_CENCLCGuide25.pdf KAN BRIEF 4 / 21 11
Themen Update zur Sicherheit von Therapieliegen Höhenverstellbare Liegen kommen zu Tausenden z. B. in Krankenhäusern und Physiotherapiepraxen zum Einsatz. Gerade durch die Höhenverstellung kam es in der Vergangenheit zu Quetschungen, Frakturen und sogar zum Tod von Beschäftigten. Als ein weiteres Ergebnis der Fachge- spräche wurde eine Vornorm zu Lie- gen angestoßen. Die KAN hat die Arbeiten an dieser Vornorm zusam- men mit der BGW und dem IFA eng begleitet und die Inhalte mit den anderen Arbeitsschutzkreisen abge- © Michael Hüter stimmt. Die DIN VDE V 0750-2-52- 2:2021-10 „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-52-2: Besondere Fest- legungen für die Sicherheit ein- schließlich der wesentlichen Leis- tungsmerkmale von Liegen“ wurde veröffentlicht und kann über die DKE bezogen werden. Der Anwendungsbereich der Vornorm deckt eine breite Palette ab, z. B. Liegen als Medizinprodukt, Liegen, die nicht Die KAN brachte 2019 und 2020 die Die Fachgespräche und auch darüber als Medizinprodukt in Verkehr gebracht beteiligten Kreise (Unfallversiche- hinaus geführte Gespräche zeigten, werden und solche mit und ohne rungsträger, das Bundesinstitut für dass momentan eine starke Verunsi- Höhenverstellung. Diese nationale Vor- Arzneimittel und Medizinprodukte cherung auf dem Markt herrscht. norm ist ein wichtiger Schritt hin zu (BfArM), Länder, Betreiber, Sozialpart- Daher wurden verschiedene Informa- mehr Sicherheit. Das Ziel ist aber eine ner, Normung) in zwei Fachgesprä- tionen für Betreiber und Hersteller europäisch harmonisierte Norm. Diese chen zusammen. Die Teilnehmenden veröffentlicht oder werden gerade würde europaweit gelten und im Falle diskutierten über Wege hin zu siche- vorbereitet, koordiniert über eine von Liegen als Medizinprodukt die Ver- reren Liegen. Es wurden viele Aktivi- extra eingerichtete Arbeitsgruppe mutungswirkung gegenüber den rele- täten angestoßen und bereits einige „Öffentlichkeitsarbeit“: vanten Anforderungen der Verordnung Hürden bewältigt. Über erste Ergeb- (EU) 2017/745 über Medizinprodukte nisse wurde im KANBrief 4/201 aus- • D ie Berufsgenossenschaft für entfalten. Für andere elektrisch höhen- führlicher berichtet. Gesundheitsdienst und Wohlfahrts- verstellbare Liegen soll sie die Vermu- pflege (BGW) hat zusammen mit tungswirkung gegenüber der Maschi- Als ein Ergebnis der Fachgespräche dem Institut für Arbeitsschutz der nenrichtlinie 2006/42/EC auslösen. haben die für Medizinprodukte DGUV (IFA) eine Mustergefährdungs- Auch den Weg zu einer europäisch har- zuständigen Obersten Landesbehör- beurteilung veröffentlicht, die monisierten Norm wird die KAN weiter den und das BfArM im Dezember Betreibern bei der Gefährdungsbe- eng begleiten. 2020 ein neues Dokument mit Infor- urteilung zu den Liegen helfen soll. mationen und Anforderungen zur Dr. Anna Dammann Sicherheit von Therapieliegen ver- • Die BGW stellt Betreibern Muster- dammann@kan.de öffentlicht. Das Dokument geht dar- erklärungen für neue Liegen und auf ein, dass Hersteller u. a. die aktu- Nachrüstungen zur Verfügung. Mit alisierte BfArM-Empfehlung zu diesen bestätigt der Hersteller die 1 www.kan.de/publikationen/kanbrief/ beachten haben, nach der „energe- Einhaltung der BfArM-Empfehlung. 4/20/therapieliegen-sicher-auf-und-ab tisch verstellbare Therapieliegen derart zu konstruieren [sind], dass • Das IFA erarbeitet aktuell eine Pra- Detailliertere Informationen und Einklemmungen von Personen im xishilfe für Hersteller, die dabei die Links zu den genannten Veröf- Verstellmechanismus mit schwer- unterstützen soll, mögliche techni- fentlichungen wurden auf der wiegenden Folgen nicht möglich sche Lösungen zu bewerten. BGW-Seite zusammengetragen: sind“. Für Betreiber gibt es eine www.bgw-online.de/therapieliegen Anleitung, was bei der Neubeschaf- • Zudem wird an einer FAQ-Liste fung und dem Betrieb von elektrisch gearbeitet, die die wichtigsten Fra- höhenverstellbaren Liegen zu gen aus Sicht von Herstellern und beachten ist. Betreibern beantworten soll. 12 KAN BRIEF 4 / 21
Kurz notiert Neuer staatliche r Ausschuss für Sicherheit und G und Fahrerinnen beschäftigen, di esundheit bei gen, über wache ese Risiken berü der Arbeit – ASG ergreifen. n und gegebene nf alls Schutzmaß cksichti- Mit dem am 1. Ja A nahmen nuar 2021 in Kraf In der 2020 verö kontrollgesetz w t getretenen Arbe ffentlichten Stud urde § 24a neu itsschutz- sowo ie wird empfoh eingeführt, welch in da s Arbeitsschutzge hl Arbeitgeber als len, dass er die Einrichtun setz sen, um die auch Beschäftigt ses für Sicherhe g eines neuen „A Exposition zu verri e ihr Verhalten an it und Gesundhe usschus- ner zu ngern. Die Autore pas- ermöglicht. Die it bei der Arbeit“ dem Schluss, da n kommen fer- konstituierende (A SGA) Fahrzeugen ss te ch ni sche Veränderun berufenen Aussch Sitzung des nun (Null-Abgase, luftd gen an den usses fand im Se erstmals tion ge ichte Kabinen us die bestehenden ptember statt. Er ge nüber Dieselemiss w.) die Exposi- fünf Arbeitsschu ergänzt können ionen am wirksa ministeriums fü tzausschüsse de . msten verringern r Arbeit und Sozia s Bundes- Ausschuss für Ge le s (BMAS), zu dene M ar y Ogungbeje, Mar fahrstoffe (AGS), n der y.Ogungbeje@io sche Arbeitsstof der Ausschuss fü Vo llte sh.com fe (ABAS), der Au r Biologi- xt der Studie: http s:/ /iosh.com/media/ heit (ABS), der Au sschuss für Betri exposure-mitigati 8902/the-driver- sschuss für Arbe ebssicher- on-study-full-repo rt.pdf diesel- Ausschuss für Ar itsstätten (ASTA) beitsmedizin (AfA un d der Med) zählen. Angela Janowit Der ASGA berät z ne Geschäftsführeri ue das BMAS zu Fr Gesundheit bei de agen von Sicher heit und zes und erarbeite r Arbeit im Bereic t Regeln und Em h des Arbeitsschu tzgeset- Zum 1. Januar 20 n der KAN kretisierung. Zude pfehlungen zu de 22 übernimmt An m wird der ASGA ssen Kon- führung der KAN vo gela Janowitz die wahrnehmen, w übergreifende Au n Dr. Dirk Waterm Geschäfts- ie die Koordinier fgaben tri tt. Di e Di ann, der in den Ru lungen, die meh ung der Arbeit bei Frag pl om -Biologin ist bere hestand rere Ausschüsse estel- Geschäftsstelle tä its seit 1995 in www.baua.de/A be tre ffen. tig , zunächst als Re de r KAN- SGA bereichsleiterin ferentin, später al und stellvertreten s Fach- grund ihrer langjä de Geschäftsführ hrigen Erfahrung erin. Auf- Feinstaub – Arb tionalen Normen in nationalen un eitsschutz starkes Netzwerk ausschüssen un d Gremien kann d interna- auf der Straße in Arbeitsschutz un d Normung zurück sie auf ein greifen. Dieselabgase kö ursachen, die zu nnen Herz- und Krankenhausauf Atemwegserkrankun gen ver- Internet führen. Da insbes enthalten und To ondere Berufskra desfällen Zeit auf der Stra ftfahrer und -fahr Industrie 4.0: No ße verbringen, ha erinnen viel rmungs- und Re College London m ben Forscher de Di e Bundesanstal gulierungslandk it Unterstützung s Imperial t für Arbeitsschu arte versucht, die Gefä des IOSH-Forschu (B Au A) ha t in tz und Arbeitsm hrdung durch Dies ng sfo nds Zu sa m menarbeit mit de edizin elabgase zu quan eine Übersicht zu r Bundesnetzagen Hierzu wurde üb tifizi er en. No rm ung und Regulie tur er vier Arbeitsta Industrie-4.0-Tec rung im Bereich beruflich Kraftfa ge mit 141 Pers hn ol og ien zusammenge vo n hrzeuge führen (d onen, die rungen und Graf stellt. Die Erläut te, Müllabfuhr, Sc arunter Taxis, Ku ik en lie fern Informatione e- hwertransporte rierdiens- Richtlinien, Tech n über wichtige dienste, ÖPNV, und Busse, Vers nische Regeln, No Rettungsdienst) orgungs- zie lle Strategiepapie rmen, Standards in London eine re. Es wird dabei und offi- Messung der in Studie zur Gremien auf natio auch aufgezeigt, dividuellen Ruß- naler und europä welche durchgeführt. In Exposition im Fa Die Übersicht de ischer Ebene ak einer Folgestudi hrzeug ck t die Rechtsbere tiv sind. untersucht, wie e mit 42 Person und Betriebliche iche Produktsic wirksam Filter in en wurde r Ar be he rh eit sition reduzieren der Fahrerkabine itsschutz ab. Im können. die Expo- liegt der Fokus au Bereich der Norm f Technologien de ung r Künstlichen Inte Für Kohlenstoff-R https://bit.ly/3bN HiHk lligenz. uß in der Außenl Die BAuA ist sehr Standards. Da Ru uft gibt es keine an Feedback zur ß jedoch Bestan geltenden karte intere Normungs- und keldurchmesser dteil von Feinstau ssiert: FB2.4@ba ua.bund.de Regulierungsland
Termine 27.01.2022 » Essen/Online 30.03.2022 » Online Konferenz Online-Seminar Arbeitsschutzfachtagung Maschinensicherheit und Produkthaftung in Europa, Asien HDT und den USA www.hdt.de/arbeitsschutztagung-h020011286 DIN Akademie www.beuth.de Produkthaftung 06.-10.02.2022 » Online 25.-26.04.2022 » Online Kongress 33rd International Congress on Occupational Health 2022 Seminar ICOH Basiswissen Normung https://icoh2022.net DIN-Akademie www.beuth.de/de/online-seminar/basiswissen- normung/118163816 23.-24.02.2022 » Dresden Seminar 26.-27.04.2022 » Dortmund/Online VISION ZERO – Strategie für einen neue Präventionskultur IAG Tagung https://asp.veda.net/webgate_dguv_prod 700152 11. Symposium “Licht und Gesundheit” BAuA www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/ 24.02.2022 » Online Termine/2022/04.26-Licht-und-Gesundheit.html Förderprogramm-Präsentation DIN-Connect Pitch 27.04.2022 » Berlin DIN e.V. Dialogveranstaltung https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/termine/termine/ din-connect-pitch-826438 International Bio-Agent Day 2022: Biological agents at work – lessons learned from the SARS-CoV-2 pandemic BAuA 02.-04.03.2022 » Magdeburg www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Termine/ GfA-Frühjahrskongress 2022 2022/04.27-Biostofftag.html Technologie und Bildung in hybriden Arbeitswelten Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) 14.-17.05.2022 » Istanbul www.gfa2022.de Congress and trade fair Turkish Occupational Safety & Health Exhibition (TOS+H EXPO) 21.-22.03.2022 » Bonn Messe Düsseldorf GmbH Seminar www.toshexpo.com Maschinenrichtlinie 2006/42/EG MBT 16.-18.05.2022 » Lloret de Mar (Spain) www.maschinenbautage.eu/seminare/seminarmaschinenrichtlinie1 Congress The Vision Zero Safety Future Congress 28.-29.03.2022 » Ostfildern/Online ETALON Association Seminar www.visionzerosummit.com Sicherheit von Maschinen Technische Akademie Esslingen 24.-25.05.2022 » Dresden www.tae.de/seminar/seminar-sicherheit-von-maschinen-32790 DGUV Fachgespräch Assistenzsysteme für die Unfallprävention IFA – Institut für Arbeitsschutz der DGUV www.dguv.de/ifa/veranstaltungen/dguv-fg-assistenzsysteme Bestellung www.kan.de » Publikationen » Bestellservice (kostenfrei) Herausgeber Verantwortlich Impressum Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) Dr. Dirk Watermann, Alte Heerstr. 111, D – 53757 Sankt Augustin mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Publikation vierteljährlich Redaktion Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), Geschäftsstelle ISSN: 2702-4024 (Print) · 2702-4032 (Online) Sonja Miesner, Michael Robert Tel. +49 2241 231 3450 · www.kan.de · info@kan.de
Sie können auch lesen