ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG - Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen

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ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG - Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen
Gemeinde Neidlingen
               Landkreis Esslingen

ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG
zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ in Neidlingen

22.12.2020
ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG - Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES
Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Bearbeitet durch: Franziska Eich (Dipl.Biol.), Julia Roosz (M. Sc. Technische Biologie),
Agnes Fietz (M.Sc. Biologie)

Stand: 22.12.2020

1     INHALTSVERZEICHNIS

1    ALLGEMEINES ....................................................................................................................... 3
  1.1    Anlass und Zielsetzung.................................................................................................... 3
  1.2    Lage des Vorhabensgebietes .......................................................................................... 3
  1.3    Untersuchungsraum ........................................................................................................ 4
  1.4    Ausgangszustand und Schutzausweisungen ................................................................... 5
  1.5    Ablauf und Gegenstand der Artenschutz-Untersuchung .................................................. 6
  1.6    Umfang der Untersuchungen ........................................................................................... 7
  1.7    Begehungstermine .......................................................................................................... 7
2    ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN ............................................................................ 8
  2.1    Habitatstrukturen ............................................................................................................. 8
  2.2    Vögel ............................................................................................................................. 14
  2.3    Reptilien/ Zauneidechse ................................................................................................ 15
  2.4    Fledermäuse und sonstige Säuger ................................................................................ 15
  2.5    Tagfalter/ Nachtfalter ..................................................................................................... 16
  2.6    Holzbewohnende Käfer ................................................................................................. 17
  2.7    Sonstige Anhang-IV-Arten und Pflanzen ....................................................................... 17
  2.8    Zu erwartendes Artenspektrum und Untersuchungsrelevanz ......................................... 18
3    ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT ..................................................................................... 19
LITERATUR- UND QUELLENANGABEN ..................................................................................... 21
ANLAGE I: ERGEBNIS DER VOGELKUNDLICHEN UNTERSUCHUNG ..................................... 22
ANLAGE II: ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG AUF EREMIT .................................................. 26
ANLAGE III: ERLÄUTERUNGEN NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG .................................. 30
ANLAGE IV: FORMBLATT NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG ............................................ 37

Titelbild:
Innerhalb des Gebietes befinden sich zahlreiche alte Obstbäume mit natürlichen Baumhöhlen. Rechts Oben: Auch
jüngere Obstbäume und viel Totholz findet sich im Untersuchungsgebiet. Links im Bild die eingezäunten jungen
Nadelbäume. Rechts unten: Im direkten Kontaktgebiet zum Untersuchungsgebiet sind Kleingärten, welche auch
Schuppen mit Einflugmöglichkeiten und Nistkästen besitzen (Foto: Fietz).

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ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG - Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES
Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

1     ALLGEMEINES

1.1    ANLASS UND ZIELSETZUNG

Die Gemeinde Neidlingen plant eine Erweiterung des Wohnsiedlungsbereiches im Gewann
Haldenwiesen.
Belange von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt sind in der Abwägung auch im Rahmen
beschleunigter bzw. vereinfachter Verfahren zu berücksichtigen, obwohl hier die formale
Umweltprüfung und der Umweltbericht entfallen. Der besondere Artenschutz ist in allen Fällen
zwingend zu beachten. Obgleich nicht der Bauleitplan selbst, sondern erst dessen Verwirklichung
untersagte Handlungen darstellen bzw. mit sich bringen kann, müssen die Gemeinden schon in
der Bauleitplanung diese Verbote beachten. (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Baden-Württemberg, 2019).

Um im Vorfeld zu prüfen, wo möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat der
Vorhabenträger diese Voruntersuchung zur Relevanzabschätzung in Auftrag gegeben. Anhand der
Ergebnisse erfolgt ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.

1.2    LAGE DES VORHABENSGEBIETES

Das geplante Gebiet befindet sich nordwestlich des Ortszentrums am südwest-exponierten Hang.

Abb.1: Lage des Gebietes (Hintergrundkarte: Topographische Karte aus LUBW online)

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1.3    UNTERSUCHUNGSRAUM

Das der nachfolgenden Untersuchung zugrunde liegende Untersuchungsgebiet (kurz im
Folgenden oft nur als „Gebiet“ oder „Untersuchungsraum“ bezeichnet, besteht aus dem
Eingriffsbereich/ Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie den für die mobilen Tierarten
nutzbaren Kontaktlebensräumen. Dies ist wichtig, denn die mobilen Tierarten wie Vögel oder
Fledermäuse sind auf Nahrungsquellen (insektenreiche Lebensräume) im Umfeld angewiesen und
suchen diese regelmäßig auf.

Abb.2: Auszug aus Bebauungsplan-Vorentwurf, Zeichnerischer Teil (Gemeinde Neidlingen)
Legende und Einzelheiten siehe Unterlagen zum Bebauungsplan

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1.4    AUSGANGSZUSTAND UND SCHUTZAUSWEISUNGEN

Nutzungsstruktur:
Das Gebiet befindet sich am Hang, der untere Bereich an der Gottlieb-Stoll-Straße ist bebaut, die
oberen Hangbereiche weisen Streuobstwiesen und Grünland auf.

Schutzausweisungen im näheren Umfeld:
Auf der Nordseite des Geltungsbereiches grenzt ein Teil des großflächigen Vogelschutzgebiets/
Natura-2000-Gebiets (Nr. 7422-441 Mittlere Schwäbischen Alb) unmittelbar an das Gebiet an
(siehe nachfolgende Abb.).

Aus diesem Grund wird eine VSG-Verträglichkeits-Voruntersuchung (Natura-2000-Vorprüfung)
den Unterlagen beigefügt, siehe Anlage zu diesem Bericht.

Abb.3: Orthofoto mit Schutzausweisungen im näheren Umfeld (rosa Schraffur: Vogelschutzgebiet/ Natura-2000-Gebiet), grün:
Landschaftsschutzgebiet, Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich

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1.5   ABLAUF UND GEGENSTAND DER ARTENSCHUTZ-UNTERSUCHUNG

In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und
streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen.
Aufgrund des § 44 BNatSchG sind im Rahmen der Bauleitplanung Ausführungen zu
artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben.
Nach dem BNatSchG ist für das Bebauungsplangebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng
geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-RL und europäische Vogelarten erheblich gestört bzw.
beeinträchtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte
Störwirkungen der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44
BNatSchG).

Die zentral auf Ebene des B-Plans zum Artenschutz zu beantwortenden Fragen bzw. zu klärenden
Sachverhalte sind:
• Welche planungsrelevanten Arten kommen im Wirkbereich des Bebauungsplans vor
  (Auswertung bzw. Bestandserfassung)?
• Werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen der späteren
  Vorhabenrealisierung berührt (art- und verbotsspezifisch, für häufige und verbreitete Arten ggf.
  als funktionale Gruppen oder Gilden)?
• Kann mit bestimmten Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz
  2 Nrn. 1 und 2 BNatSchG der Eintritt von Verbotstatbeständen (insbesondere signifikant erhöhter
  Tötungsrisiken) ganz oder teilweise vermieden werden?
• Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
  Zusammenhang weiterhin erfüllt oder sind funktionserhaltende Maßnahmen möglich (§ 44 Abs. 5
  Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 3 BNatSchG)?
• Können ggf. auch Maßnahmen zur Vermeidung einer erheblichen Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2
  BNatSchG) erforderlich sein?
(Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, 2019)

Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten
einer saP (speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) nicht unterzogen werden, für die eine
verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden kann.

Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird anschließend geklärt, ob durch das
Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevanten Arten
vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG erfüllt.

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1.6    UMFANG DER UNTERSUCHUNGEN

Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden folgende
Untersuchungen beauftragt:
1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten
2. Habitateignung für Brutvögel, Erfassen relevanter Strukturen
3. Brutvogelkartierung in 4 Begehungen Saison 2020
4. Untersuchung Baumhöhlen (Eremit)

Ziel der Untersuchung war die Einschätzung der Habitateignung des zur Planung vorgesehenen
Gebietes und die Abstimmung eines eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarfs. Es
wurde in 2019 zunächst ein Begehungstermin zur Ermittlung der Habitatstrukturen im Gebiet
vorgenommen. Bei der Begehung wurde darauf geachtet, welche relevanten Habitatstrukturen für
die Anhang-IV-Arten vorliegen, z.B. hohle Bäume, Nistkästen, Rindenspalten (Fledermäuse),
offene Bodenflächen mit Lockersediment (Zauneidechse) etc.

Aufgrund der abzusehenden Bedeutung für die Vögel wurden weitere Untersuchungen für 2020
vereinbart (siehe Punkt 3 oben), ebenso für Holzbewohnende Arten (Eremit).

Nach der Darstellung der Ergebnisse wird eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
ausgesprochen und auf einen ggf. erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarf hingewiesen.

1.7    BEGEHUNGSTERMINE

Die Begehungen wurden bei windarmen, niederschlagsfreien Wetterlagen durchgeführt.

      Datum          Uhrzeit               Wetter                    Inhalte, Schwerpunkte

 20.03.2020      9.00-10.00        Sonnig, 15°C
                                                           BV I, (Erste Brutvogelkartierung, Spechte,
                                                           Standvögel) Durchzügler, Rastvögel

 09.04.2020      7.30-9.00         Sonnig, 15°C
                                                           BV II, frühe Zugvögel und Bestätigung von
                                                           Revieren aus BV I

 17.05.2020      8.00-10.00        Sonnig, 12°C
                                                           BV III, Zugvögel und Bestätigung von
                                                           Revieren aus BV I und II, Brutnachweise

 26.06.2020      7.45-9.30         Sonnig, 18°C
                                                           BV IV, Schwalben und späte Zugvögel

 25.10.2020
                                                           Untersuchung von Verdachtsbäumen auf
                                                           Hinweise oder Larven des Eremit
                                                           (Juchtenkäfer, Osmoderma eremita)

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2     ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN

2.1    HABITATSTRUKTUREN

Die südöstliche Teilfläche wurde bereits 2017 untersucht. Hier fand auch die erwähnte Reptilien-
Untersuchung mit Schwerpunkt Zauneidechse statt (siehe Bericht von 2018).

Abb.4: Ansichten des Untersuchungsraumes. a) Blick vom südlichen Rand des Untersuchungsraumes nach Norden den Hang hinauf
nach Nordosten. Rechts ist die Bebauung angrenzender Grundstücke erkennbar. b) Blick vom nordöstlichen Bereich des
Untersuchungsraumes den Hang hinunter über die Streuobstwiese nach Südwesten. c) Verdeutlichung der Hangneigung. Blick von der
Mitte des Untersuchungsraumes nach Südsüdosten auf die Bebauung des Nachbargrundstückes. d) Blick auf die Schuppen im
südlichen Teil des Untersuchungsraumes nach Südwesten zur Straße hin. e) Blick in einen der Schuppen. Das Gebäude ist sehr offen
und leicht verwildert. In diesem Bereich wurde ein Hausrotschwanz beobachtet. f) Blick vom mittleren Teil des Untersuchungsraumes
den Hang hinunter auf die Schuppen (Dächer) nach Südwesten. Unmittelbar an die Schuppen grenzt ein stark verbuschter Bereich
(Vordergrund), der sich nach Norden bis zur Grundstücksgrenze hin fortsetzt. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

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Abb.5: Ansichten aus dem Untersuchungsraum. a) Blick auf den westlichen Teil in der Hofeinfahrt auf die stark überwachsene
Mauerstruktur mit Blick nach Osten. b) Blick über das Grünland (Fettwiese) mit Streuobstbestand oberhalb der Bebauung mit Blick nach
Norden/Nordosten. Die überaus dicht bewachsene Wiese eignet sich strukturell nicht als Habitat für Reptilien. c) Blick über eine
Gebüsch-/Heckenstruktur direkt oberhalb der Bebauung mit Blick zur Straße nach Westen. Im vorderen Teil bieten sich etwas
besonntere, freiere Pflanzenstrukturen mit leichtem Stockwerkbau als potenzielle Habitatstrukturen an. Dort wurde eine Reptilienplatte
ausgebracht. Jedoch ist der Boden meist verdichtet und scheint sich nur im Bereich eines der Schuppen mit lockerem Sand zum
Vergraben von Eiern zu eignen. Dort wurden viele Ameisenlöwentrichter vorgefunden. d) Blick vom südwestlichen Bereich des
Untersuchungsraumes den Hang nach Osten hinauf mit Blick auf das angrenzende Grundstück. Auf dem Grünland (Fettwiese) stehen
einige Streuobstbäume, bevor sich östlich einige Hühner in einem abgezäunten Bereich anschließen. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

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Habitatstrukturen

Die Untersuchungen 2020 beziehen sich auf die Gesamtfläche des Geltungsbereichs
einschließlich Kontaktlebensräume.

Das Untersuchungsgebiet befindet sich angrenzend an ein Wohngebiet und wird im Westen durch
die Gottlieb- Stoll- Str. und im Süden durch die Bergstraße eingegrenzt. Im Norden und Westen
befinden sich weitere Obstbaumwiesen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Gebiet finden
sich verschiedene Habitatstrukturen, so gibt es zahlreiche alte Obstbäume mit natürlichen
Baumhöhlen, Totholz, junge Obstbäume, Nistkästen und angrenzende alte Gebäude und
Schuppen in Schrebergärten mit Einflugmöglichkeiten. An der Grenze zur Gottlieb- Stoll- Straße
verläuft eine dichte Hecke, welche aus verschiedenen Sträuchern besteht und als Nahrungsquelle
für im Umfeld brütende Arten, als auch als Rückzugsort für gebüschbrütende Arten, dient.

Baumbestand

Abb.6: Luftbild (Grundlage aus google-earth) mit eingetragenen Habitatstrukturen

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Die Kleingärten oberhalb der Bergstraße kommen als Nahrungsquelle für Ubiquisten in Frage und
besitzen zudem noch Nistkästen als Brutmöglichkeiten. Das Grünland zwischen den Obstgehölzen
weist eine unterschiedliche Nutzungsintensität auf (unterscheidet sich hinsichtlich Mähhäufigkeit
und Zeitpunkt), ist aber insgesamt sehr dichtwüchsig.

Abb.7: Übersicht über die allgemeinen Habitatstrukturen
Oben: Die dichte, verwilderte Hecke zwischen Untersuchungsgebiet und Wohnhäusern der Gottlieb- Stoll- Str. im Süd- Westen des
Gebietes bietet gebäudebrütenden Arten ausreichend Rückzugsmöglichkeiten. Sie besteht größtenteils aus Brombeeren, als auch aus
anderen Sträuchern und dient daher auch als Nahrungsquelle für im Umkreis brütende Arten.
Unten: Blick von den alten Baumreihen auf eine Reihe jüngere Bäume, die zwischen die alten Obstbaumreihen (Siehe Hintergrund)
gepflanzt wurden. Zwischen den Baumreihen ist eine halbhohe Wiese.

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Kontaktlebensräume

Abb.8: Entlang des Weges zwischen Gottlieb- Stoll- Straße und Untersuchungsgebiet befindet sich ein offenbar verlassenes Wohnhaus
mit Einflugmöglichkeiten

Abb.9: Blick auf einen der östlich vom Untersuchungsgebiet gelegenen Garten mit Nistkasten

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Abb.10: Im Westen des Gebietes befindet sich ein alter Bauernhof, der Einflugmöglichkeiten in Richtung Untersuchungsgebiet aufweist
Links: Blick auf den alten Bauernhof an der Gottlieb – Stoll – Straße. Es finden sich zahlreiche Einflugmöglichkeiten am Schuppen.

Abb.11: Östlich des Untersuchungsgebietes befinden sich Gartenschuppen mit Einflugmöglichkeiten (Orangene Kreise)

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2.2       VÖGEL

Das Gebiet lässt sich in mehrere vogelkundlich relevante Bereiche einteilen:
      -   die Wiesenflächen zwischen den Obstbaumreihen
      -   die dichte, verwilderte Hecke Richtung Gottlieb- Stoll- Straße, welche speziell für Lärm und
          Störung empfindlichere gebüschbrütende Arten in Frage kommt
      -   die eingezäunten Nadelhölzer im Norden es Gebietes
      -   die alten Obstbaumreihen, welche zahlreiche Baumhöhlen und Totholz aufweisen
      -   das Totholz im Osten der eingezäunten Nadelhölzer als Nahrungshabitat

Aufgrund der verschiedenen relevanten Strukturen sind im Gebiet viele Brutmöglichkeiten
vorhanden. Die alten Obstbaumreihen innerhalb des südlichen Teils des Gebietes bieten neben
zahlreichen Baumhöhlen auch Totholz. Im Westen des Gebietes ist eine dichte, verwilderte Hecke
aus Brombeeren und verschiedenen anderen Sträuchern, welche für gebüschbrütende Arten,
speziell den Störungsempfindlichen Arten, geeignet ist.

Abb.12: Im Untersuchungsgebiet befinden sich zahlreiche Baumhöhlen und Totholz
Links: Blick Richtung Westen (im Hintergrund die Wohnhäuser entlang der Gottlieb- Stoll- Straße). Im Vordergrund ein abgestorbener
Baum, welcher Totholz als auch natürliche Baumhöhlen bietet.
Rechts: Großaufnahme von einem der zahlreichen Spechtlöcher an den alten Obstbäumen im Süden des Untersuchungsgebietes

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2.3   REPTILIEN/ ZAUNEIDECHSE

Neben den Aufwärmplätzen, wie etwa Steinmauern oder Steinhaufen, benötigt die Zauneidechse
für einen geeigneten Lebensraum auch Versteckmöglichkeiten vor der Hitze und Lockersediment
für die Eiablage. Diese Strukturen sollten dabei räumlich eng beieinander liegen. Die im
Planungsgebiet vorgefundenen Strukturen in Form von Steinplatten, Mulchbereichen und
Sträuchern sind prinzipiell als Teillebensräume, Verstecke und Aufwärmflächen für die
Zauneidechse möglich.
Aus diesem Grund wurde 2017 eine Untersuchung zum Nachweis der Zauneidechse im Gebiet
durchgeführt, diese erbrachte trotz günstiger Witterung und Rahmenbedingungen keine
Nachweise. Zudem hat die neuere Untersuchung 2020 gezeigt, dass die Wiesenflächen sehr dicht
sind und sich daher als Lebensraum für die Zauneidechse nicht geeignet.

Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise:
Für die Artengruppe sind mangels geeigneter Habitate keine weiteren Untersuchungen
erforderlich.

2.4   FLEDERMÄUSE UND SONSTIGE SÄUGER

Fledermäuse halten sich häufig in Habitaten auf, bei denen die Voraussetzungen in Form von
Quartieren/ Tagesverstecken (Baumhöhlen, offene Dachböden, Nebengebäude), reichen
Nahrungsquellen (insektenreiche Grünflächen) und Möglichkeiten zur Wasseraufnahme
(Gewässer im Umfeld) stimmen. Im ländlichen Raum wie im vorliegenden Fall sind diese Faktoren
oft auf engem Raum vorhanden.

Die alten Obstbäume im Gebiet könnten als potenzielle Tagesverstecke oder Spaltenquartiere für
Fledermäuse dienen. Ansonsten kommt der Freifläche in der Nähe des Gewässers eine hohe
Bedeutung als Jagdgebiet (Insektenreichtum) zu.

Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise:
Eine Betroffenheit der Gehölze wird im weiteren Verfahren geprüft und auf entsprechende
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.

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Abb.13: Baumstrukturen. Verschiedene Bäume auf dem Untersuchungsraum weisen für Fledermäuse oder Insekten potentielle
Habitatstrukturen auf. Einige Spalten/ Löcher wurden in den Abbildungen jeweils durch rote Pfeile hervorgehoben. a), b) und e)
Detailaufnahme einiger Löcher in Bäumen bzw. Totholzelementen an Bäumen, die für Insekten relevant sein könnten. c) und d)
Detailaufnahmen größerer Spalten und Löcher, die potentiell für die Fledermäuse eine geeignete Quartierstruktur darstellen könnten.
Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

2.5    TAGFALTER/ NACHTFALTER

Anhang-IV-Arten der Tag- und Nachtfalter sind häufig auf das Vorhandensein spezifischer
Wirtspflanzen angewiesen, die im Gebiet vorkommen müssen. Diese Arten wie z.B. der Große
Wiesenknopf, sind vorrangig in feuchtem Extensivgrünland zu finden.
Im Untersuchungsgebiet wurden keine Wirtspflanzen für Anhang-IV-Arten gefunden.

Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise:
Wegen der fehlenden Wirtspflanzen kann ein Vorkommen der entsprechenden Falter
ausgeschlossen werden, für die Artengruppe sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich.

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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

2.6   HOLZBEWOHNENDE KÄFER

Für das Vorkommen der Anhang-IV-Arten Juchtenkäfer und Rosenkäfer-Arten müssen gewisse
Voraussetzungen in der Beschaffenheit der Laub- und Obstgehölze vorliegen. Diese sind in erster
Linie ein gewisser Mulmanteil (> 5 cm) in Ästen oder Stämmen, der durch die Verwitterung im
Stamminneren entsteht. In diesem können sich die Larven der Käfer entwickeln.

Im Untersuchungsgebiet liegen einige Bäume mit hohem Alt- und Totholzanteil vor, bei denen der
Verdacht bestand, solche Eigenschaften aufzuweisen. Diese Bäume wurden 2020 im Herbst (nach
der Brutzeit der Vögel) auf tatsächliche Vorkommen des Eremiten untersucht. Siehe hierzu auch
Anlage II zu diesem Bericht.

Es wurden weder typische Pellets, noch Larven, und auch keine Teile des Außenskeletts dieser
Käferart gefunden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Bäume keinen aktuell
genutzten Lebensraum des Eremiten darstellen. Besondere Maßnahmen sind daher im
Zusammenhang mit dem Artenschutz nicht erforderlich.

2.7   SONSTIGE ANHANG-IV-ARTEN UND PFLANZEN

Weitere Artengruppen können mangels geeigneter Habitate auf dem Gelände von vornherein
ausgeschlossen werden und wurden daher nicht in die Betrachtung mit einbezogen. Gleiches gilt
für Anhang-IV-Pflanzenarten, die sowohl vom Verbreitungsgebiet her als auch von der
Vegetationsstruktur ausgeschlossen werden können.

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2.8     ZU ERWARTENDES ARTENSPEKTRUM UND UNTERSUCHUNGSRELEVANZ

Aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen ist mit folgendem Artenspektrum zu rechnen.
Daraus resultiert ggf. ein weiterer Untersuchungsbedarf.

Artengruppe/       Habitate        Betroffenheit durch die     Einschätzung und ggf. Empfehlung
Arten              vorhanden       Baumaßnahme

Vögel                     x                     x              Das Artenspektrum wurde durch eine
                                                               Brutvogelkartierung untersucht, für die
                                                               betroffenen Arten werden Verminderungs-
                                                               und CEF-Maßnahmen im weiteren
                                                               Verfahren konkretisiert.

Fledermäuse               x                     ?              Freiflächen als Jagdgebiet,
                                                               Sommerquartiere und Tagesverstecke
                                                               möglich

Sonst. Säuger             -                     -              Habitate ungeeignet

Reptilien                 -                     -              wurde geprüft, Habitate ungeeignet, kein
                                                               Nachweis der ZE in 2017

Amphibien                 -                     -              Habitate ungeeignet

Tagfalter                 -                     -              keine Wirtspflanzen vorhanden

Nachtfalter               -                     -

Holzkäfer                 x                     -              Verdachtsbäume vorhanden, Untersuchung
                                                               auf Eremit durchgeführt, kein Nachweis,
                                                               keine Hinweise, muss nicht weiter
                                                               betrachtet werden

Pflanzen nach             -                     -              können vom Veg.typ und Verbreitungs-
Anhang I                                                       gebiet her ausgeschlossen werden

X = trifft zu
? = möglich
- = keine Betroffenheit

                                                                                                          18
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3    ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT

Bei der vorliegenden Untersuchung wurde geprüft, ob in dem für die Planung vorgesehenen
Bereich günstige Voraussetzungen für das Vorkommen von Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie
sowie der europäischen Vogelarten vorliegen, mit welchem Artenspektrum zu rechnen ist, und ob
ggf. weitere Untersuchungen erforderlich sind. Ziel der Untersuchung war die Einschätzung der
Habitateignung des zur Planung vorgesehenen Gebietes für die o.g. Arten und Artengruppen und
die Abstimmung eines eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarfs.
Parallel dazu wurde auch die Betroffenheit des Vogelschutzgebietes untersucht (siehe Anlage II).

Die Untersuchung brachte folgende Ergebnisse:

Vögel:
Im Untersuchungsgebiet wurden gefährdete und geschützte Arten kartiert, die Habitate innerhalb
des Geltungsbereichs besiedeln. Zudem ist das Gebiet wegen des Altholzanteils für Höhlenbrüter
allgemein bedeutsam. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass Bäume mit
Alt- und Totholzanteil sowie von Vögeln nutzbaren Baumhöhlen durch die geplante Baumaßnahme
verloren gehen. Aus diesem Grund sind Ersatzmaßnahmen für die gefährdeten Arten erforderlich.
Diese werden auf einer gemeindeeigenen Fläche durchgeführt und im weiteren Verfahren
konkretisiert. Die durchgeführten Untersuchungen reichen aus, den Eingriff durch den
Bebauungsplan auf den Artenschutz zu beschreiben und entsprechende Maßnahmen zu
quantifizieren.

Fledermäuse:
Die alten Obstbäume im Gebiet könnten als potenzielle Tagesverstecke oder Spaltenquartiere für
Fledermäuse dienen. Ansonsten kommt der Freifläche eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet
(Insektenreichtum) zu.

Holzbewohnende Käfer:
Eine Untersuchung der Verdachtsbäume wurde durchgeführt, ein Nachweis des Eremiten wurde
nicht erbracht, es besteht daher keine Betroffenheit.

Sonstige Arten:
Die restlichen Artengruppen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie finden im Vorhabensgebiet keine
Lebensräume.

Fazit Artenschutz:
Im Untersuchungsgebiet wurden gefährdete und geschützte Arten kartiert, die Habitate innerhalb
des Geltungsbereichs besiedeln. Zudem ist das Gebiet wegen des Altholzanteils für Höhlenbrüter
allgemein bedeutsam. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass Bäume mit
Alt- und Totholzanteil sowie von Vögeln nutzbaren Baumhöhlen durch die geplante Baumaßnahme
verloren gehen.

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Aus diesem Grund sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die
gefährdeten Arten erforderlich. Diese werden auf einer gemeindeeigenen Fläche durchgeführt und
im weiteren Verfahren konkretisiert. Hierdurch können Verbotstatbestände im Sinne des §44
NatSchG verhindert werden.

VSG-VU:
Das VSG ist durch die Planung nur mittelbar betroffen, direkte Verluste von VSG-Flächen treten
nicht auf. Dennoch ist mit –temporär begrenzten- baubedingten Störwirkungen sowie anlage- und
betriebsbedingten Effekten durch die Baumaßnahme zu rechnen (Anliegerverkehr, optische
Störungen, Gebäudekulisse). Diese werden jedoch nicht so gravierend eingeschätzt, dass sie
negative Auswirkungen auf die wertgebenden Arten und deren essentiellen Lebensräumen haben.
Insgesamt ist durch den Bebauungsplan keine Gefährdung der Erhaltungsziele für die in der
VSG-Verordnung genannten Arten zu befürchten. Das Vorhaben kollidiert somit nicht mit den für
das VSG genannten Zielen, eine ausführliche VSG-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

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LITERATUR- UND QUELLENANGABEN

DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN,
J. & SCHRÖDER, E. (Bearb.) (2005):
Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit Beiheft
"Exkursions-Bestimmungsschlüssel der Sphagnen Mitteleuropas".
Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn-Bad Godesberg.

GEDEON, K., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SUDFELDT, C., EIKHORST, W., FISCHER, S., FLADE,
M., FRICK, S., GEIERSBERGER, I., KOOP, B., KRAMER, M., KRÜGER, T., ROTH, N., RYSLAVY, T.,
STÜBING, S., SUDMANN, S. R., STEFFENS, R., VÖKLER, F. & K. WITT (2014): Atlas Deutscher
Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband
Deutscher Avifaunisten, Münster.

HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER [Hrsg. LfU = Landesanstalt
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überarbeitete Fassung, Stand 31.12.2004. – Karlsruhe.

LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes.
StA Arten und Biotopschutz, Sitzung vom 14./15. Mai 2009.

LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
(HRSG.), Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten
Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004.

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU
BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (2019)
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben
Handlungsleitfaden für die am Planen und Bauen Beteiligten

Verwendete Internet-Seiten:

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=906&idcat=15&lang=1

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml?mapId=b4bc4c53-9144-
4c46-83e7-
76b84ab2d771&overviewMapCollapsed=false&mapSrs=EPSG%3A25832&mapExtent=266373.149484536
%2C5247658%2C732032.850515464%2C5518131

                                                                                                     21
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ANLAGE I: ERGEBNIS DER VOGELKUNDLICHEN UNTERSUCHUNG

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Tabelle der im Gebiet und in angrenzenden Kontaktlebensräumen nachgewiesenen
Vogelarten

         Vogelarten
                                               Status
         dtsch. u. wissenschaftl. Artname               RL     RL
                                                        D      BW   VR   BAV   Bemerkungen

 A      Amsel - Turdus merula                            -      -    -    §

 Bm     Blaumeise Parus caeruleus                        -      -    -    §

 B      Buchfink - Fringilla coelebs                     -      -    -    §

 E      Elster - Pica pica                               -      -    -    §

 Fe     Feldsperling - Passer montanus                   V      V    -    §

 Gr     Gartenrotschwanz - Phoenicurus                   -      V    -    §
        phoenicurus
 G      Goldammer - Emberiza citrinella                  -      V    -    §

 Gf     Grünfink - Chloris chloris                       -      -    -    §

 Gü     Grünspecht - Picus viridis                       -                §§

 Hr     Hausrotschwanz - Phoenicurus                     -                §
        ochrurus
 H      Haussperling - Passer domesticus                 V      V    -    §

 K      Kohlmeise - Parus major                          -      -    -    §

 Mb     Mäusebussard - Buteo buteo                       -      -    -    §§

 M      Mehlschwalbe - Delichon urbica                   3      V    -    §

 Mg     Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla             -      -    -    §

 Rt     Ringeltaube - Columba palumbus                   -      -    -    §      26.4.: Ü; 2.5.: 2Ü 1+

 Rm     Rotmilan - Milvus milvus                         V      -    I    §§

 S      Star - Sturnus vulgaris                          3      -    -    §

 Sti    Stieglitz - Carduelis carduelis                  -                §

 Tm     Tannenmeise - Parus ater                         -      -    -    §

 Tf     Turmfalke - Falco tinnunculus                    -      V         §§

                                                                                                         23
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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Erläuterungen zur Tabelle:

gelb unterlegt die gefährdeten bzw. geschützten Arten
Status-Angaben beziehen sich auf den gesamten Untersuchungsraum inkl. Kontaktlebensräume

Status:                                      Schutzstatus:
B: Brutvogel
Bv: Brutverdacht                             Rote Liste:
N: Nahrungsgast                              BW: BAUER et al (2016)
D: Durchzügler                               D: GRÜNEBERG C, BAUER H-G, HAUPT H et al
ü: überfliegend                              (2015)
                                             3: Gefährdet
BNatG: Bundesnaturschutzgesetz               V: Art der Vorwarnliste
§: besonders geschützt
§§: streng geschützt                         VSRL: EG-Vogelschutzrichtlinie
                                             I = Art nach Anhang 1

                                                                                        24
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Gefährdete u. geschützte Vogelarten:
Karte der Fundorte, Singwarten bzw. Reviere (bei Status Brutvogel)

Fe, G, Gr, Gs, H, M, Tf       Art der Vorwarnliste Baden-Württemberg
Rm                            Anhang-I-Art nach FFH-Richtlinie
S                             Rote Liste-Art Gef. Grad 3 Deutschland/Baden-Württemberg

                                                                                         25
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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

ANLAGE II: ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG AUF EREMIT

                                                               26
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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Begehung 25.10.2020
Die im Jahr 2019 durchgeführte Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan Neidlingen
Haldenwiesen lieferte Hinweise auf potenzielle Habitate für den Juchtenkäfer (= Eremit),
(Osmoderma eremita) im Untersuchungsraum. Bei dem unauffälligen Insekt handelt es sich um
eine Anhang II- und IV-Art der FFH-Richtlinie, dessen Lebensräume es zu schützen gilt. Als
potenzielles Habitat handelt es sich um mehrere Baumhöhlen in den verschiedenen Laubbäumen
der Streuobstwiese (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Lage der Baumhöhlen in den verschiedenen Obstbäumen des Plangebiets.
Aus einer kleineren Vertiefung in einem Baum (siehe Abbildung 2) der Streuobstwiese konnten
Kotpellets entnommen werden.

Abbildung 2 Oben: Standort des untersuchten Baums (links) und Übersicht (rechts).
                                                                                        27
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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Die nur wenige zentimetertiefe „Höhle“ in einem Ast, wies längliche Kotpellets mit rundem
Durchmesser auf (siehe Abbildung 3). Mulm wurde darin jedoch nicht gefunden, weswegen nicht
von einer Larvenentwicklung innerhalb der Höhle ausgegangen werden kann.

Abbildung 3: Baumhöhle mit Kotpellets (rechts endoskopische Aufnahme).
Die weiteren Baumhöhlen des Gebiets wiesen nahezu keinen Mulm, Kotpellets und keine
Chitinreste von Panzern auf. Sie waren zudem größtenteils nur von geringer Dimension, vor allem
jene im Totholz über der Anbaufläche für Tannen.

Abbildung 4: Endoskopische Aufnahmen von Baumhöhlen des Plangebiets, die nur wenig Mulm und
vereinzelt Kotpellet-ähnliche Strukturen und eventuelle Spelze am Boden aufweisen.

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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Die Ergebnisse decken sich auch mit dem Fund eines adulten Rosenkäfers im Gebiet während der
Brutvogelkartierung, siehe nachfolgende Abbildung.

Abbildung 5: Rosenkäfer (Cetonia aurata) nach BNatSchG und BArtSchV besonders geschützt

Ergebnis:
Von den Potenzialbäumen waren alle bis auf den in Abbildung 2 gezeigten Obstbaum komplett
ohne Befund. Hier wurden Kotpellets gefunden, diese weisen die typische, im Durchmesser runde
Form von Kotpellets einiger Rosenkäfer-Arten auf (Quelle: LUBW und wbw). Zudem war auch zu
wenig Mulm enthalten. Der Juchtenkäfer benötigt entsprechend viel Mulm, um sich in den 3 bis 4
Jahren Entwicklungsdauer erfolgreich entwickeln zu können (Quelle: LUBW, 2013).

Juchtenkäfer (Osmoderma eremita): Sämtliche Indikatoren sind negativ. Es wurden weder
typische Pellets, noch Larven, und auch keine Teile des Außenskeletts dieser Käferart gefunden.
Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Bäume keinen aktuell genutzten
Lebensraum des Eremiten darstellen. Besondere Maßnahmen sind daher im Zusammenhang mit
dem Artenschutz nicht erforderlich.
Die Bedeutung der Bäume für Rosenkäfer-Arten (Besonderer Artenschutz) wird im Zuge des
Umweltberichtes (Eingriffsregelung) gewürdigt.

Quellenangabe
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Eremit,
Karlsruhe, November 2013

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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

ANLAGE III: ERLÄUTERUNGEN NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG

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Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Erläuterungen zum nachfolgenden Formblatt

An das Vorhabengebiet grenzt im Süden, getrennt durch einen befestigten Feldweg, das
großflächige Vogelschutzgebiet/ Natura-2000-Gebiet (Nr. 7322441 Mittlere Schwäbischen Alb) an
(Abbildung siehe Haupttext).

Generell gilt für jedes Natura 2000 Gebiet das Verschlechterungsverbot und die Beibehaltung bzw.
die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen des Anhangs I
und der Lebensstätten von Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie.

Ausgewertet wurden die für das VSG-Gebiet vorliegenden Daten sowie die Ergebnisse der
eigenen Untersuchungen.

Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen werden die Formblätter im Anhang verwendet.
- Direkte Verluste: keine
- Sekundärwirkungen auf die gemeldeten Arten durch Störeffekte werden im Folgenden untersucht
und aufgezeigt.
- Kumulative Effekte

Direktverluste

Die Schutzgebietsfläche ist nicht durch Verluste betroffen.

Sekundäreffekte

Es sind keine lärmempfindlichen Arten und Arten mit hohen Fluchtdistanzen im Gebiet vorhanden
bzw. von den gemeldeten Arten kommen keine der empfindlichen Arten in die nähere Betrachtung.

Kumulative Effekte (Summationswirkungen)

Im näheren Umfeld des Untersuchungsraumes liegen keine weiteren Planungen vor, die sich
eingriffsverschärfend auswirken können.

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Gemeldetes Artenspektrum

Das gemeldete Artenspektrum für das VSG-Gebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ wurde geprüft.
Viele Arten können im Vorfeld mangels geeigneter Habitate oder seitens des Verbreitungsgebietes
im Planungsgebiet und näheren Umfeld ausgeschlossen werden.
Mögliche vorkommende Arten sind hervorgehoben.

Wertgebende Art            Wissensch. Name               Einschätzung des Vorkommens im
(dtsch. Name)                                            Vorhabensbereich inkl.
                                                         Kontaktlebensräume
Rauhfusskauz               Aegolius funereus             aus Mangel an geeigneten Habitaten im
                                                         Vorhabensbereich kann ein Vorkommen
                                                         der Art ausgeschlossen werden

Krickente                  Anas crecca                   der Lebensraum ist für ein Vorkommen der
                                                         Art ungeeignet

Uhu                        Bubo bubo                     Als Felsbewohner kann der Uhu im Gebiet
                                                         ausgeschlossen werden

Hohltaube                  Columba oenas                 reiner Waldbewohner und Höhlenbrüter/
                                                         Altholz, kann im Gebiet ausgeschlossen
                                                         werden

Wachtel                    Coturnix coturnix             Offenlandbrüter der landwirtschaftlich
                                                         genutzten Hochflächen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden

Schwarzspecht              Dryocopus martius             reiner Waldbewohner und Höhlenbrüter/
                                                         Altholz, kann im Gebiet ausgeschlossen
                                                         werden

Grauammer                  Emberiza calandra             Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Wanderfalke                Falco peregrinus              Greifvogel-Art mit großem
                                                         Aktionsradius, ganzjährig im Raum
                                                         vorkommend, könnte vom
                                                         Kleinsäugervorkommen profitieren (Teil
                                                         des Nahrungshabitats)

Baumfalke                  Falco subbuteo                Greifvogel, Sommergast, könnte vom
                                                         Kleinsäugervorkommen profitieren (Teil
                                                         des Nahrungshabitats)

                                                                                                    32
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Wertgebende Art            Wissensch. Name               Einschätzung des Vorkommens im
(dtsch. Name)                                            Vorhabensbereich inkl.
                                                         Kontaktlebensräume
Halsbandschnäpper          Ficedula albicollis           Betroffenheit von potenziell geeigneten
                                                         Habitaten außerhalb des VSG,
                                                         Wechselwirkungen möglich, allerdings
                                                         kein aktueller Nachweis dieser Art im
                                                         Geltungsbereich

Sperlingskauz              Glaucidium passerinum         Betroffenheit von potenziell geeigneten
                                                         Habitaten außerhalb des VSG, allerdings
                                                         kommt diese Art lt. Atlas d. Brutvogelarten
                                                         (Gedeon et al.) im Quadranten und dessen
                                                         näherer Umgebung nicht vor. Er ist aber für
                                                         den westlichen Teil des VSG gemeldet.

Wendehals                  Jynx torquilla                Betroffenheit von potenziell geeigneten
                                                         Habitaten außerhalb des VSG,
                                                         Wechselwirkungen möglich, allerdings
                                                         kein aktueller Nachweis dieser Art im
                                                         Geltungsbereich

Neuntöter                  Lanius collurio               Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen mit niedrigen Hecken,
                                                         z.B. Wacholderheiden, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Raubwürger                 Lanius excubitor              Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen mit niedrigen Hecken,
                                                         z.B. Wacholderheiden, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Heidelerche                Lullula arborea               Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Schwarzmilan               Milvus migrans                Der Schwarzmilan jagt gerne in den
                                                         Talzügen, könnte daher auch im Gebiet
                                                         vorkommen, auf Nahrungssuche

Rotmilan                   Milvus milvus                 Der Rotmilan hat einen sehr hohen
                                                         Aktionsradius und ist im Oberen Filstal
                                                         allgegenwärtig, daher jagt er sicher
                                                         auch im Vorhabensgebiet

Steinschmätzer             Motacilla Oenanthe            Besiedelt die extensiven halboffenen
                           oenanthe                      Landschaftstypen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen

                                                                                                       33
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Wertgebende Art            Wissensch. Name               Einschätzung des Vorkommens im
(dtsch. Name)                                            Vorhabensbereich inkl.
                                                         Kontaktlebensräume
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Wespenbussard              Pernis apivorus               Greifvogel, Sommergast, aufgrund der
                                                         speziellen Ernährungsweise
                                                         (vorwiegend Insekten) ist sein
                                                         Vorkommensschwerpunkt in den
                                                         extensiven Hangbereichen des VSG-
                                                         Gebietes zu finden, hier
                                                         Wacholderheiden, halboffene Bereiche,
                                                         Durchzug oder Nahrungssuche im
                                                         Umfeld des Untersuchungsraumes kann
                                                         nicht ausgeschlossen werden

Berglaubsänger             Phylloscopus bonelli          Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Mittelspecht               Picoides medius               Betroffenheit von potenziell geeigneten
                                                         Habitaten außerhalb des VSG,
                                                         Wechselwirkungen möglich, allerdings
                                                         kein aktueller Nachweis dieser Art im
                                                         Geltungsbereich

Grauspecht                 Picus canus                   vorwiegend Waldbewohner, daher keine
                                                         Betroffenheit des Lebensraumes

Braunkehlchen              Saxicola rubetra              Besiedelt die extensiven halboffenen
                                                         Landschaftstypen, kann mangels
                                                         Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                                                         werden, allenfalls auf dem Durchzug

Wiesenschafstelze          Motacilla flava               Besiedelt mäßig feuchte bis nasse oder
                                                         wechselnasse, extensiv genutzte
                                                         Grünlandgebiete, keine potenzielle
                                                         Betroffenheit dieser Art

                                                                                                   34
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Prognose der Wirkung des Vorhabens auf die Erhaltungsziele

Nachfolgend wird ermittelt, ob sich durch das geplante Vorhaben Beeinträchtigungen der
Erhaltungsziele des Schutzgebietes bzw. der im VSG gemeldeten Vogelarten ergeben.

Für die potenziell vorkommenden Arten (siehe vorangehende Tabelle) sind in der VSG-VO
folgende Erhaltungsziele aufgestellt worden:

Mögliche Kollisionen mit den Erhaltungszielen wurden für die im Umfeld gemeldeten Arten geprüft.

Art                Erhaltungsziel (Auszug der für das Einschätzung der Gefährdung des
                   Gebiet relevanten Teile)           Erhaltungsziels durch die Planung

Halsbandschnäp     Erhalt und Pflege bestehender               Verlust von Streuobstbäumen mit potenzieller
per                Laubmischwälder und Auenwälder sowie        Habitatqualität für Höhlenbrüter und auch
                   extensive Bewirtschaftung von               potenziell für den Halsbandschnäpper, diese
                   Streuobstwiesen. Erhalt von alten           Flächen befinden sich außerhalb des VSG, es
                   Bäumen Und Bäumen mit Höhlen                ist jedoch möglich, dass Wechselwirkungen zum
                   Sicherung einer nachhaltigen                VSG bestehen (Teillebensraum).
                   Ausstattung mit Altholz und Habitat-
                                                               Für diese Verluste werden CEF-Maßnahmen im
                   bzw. Höhlenbäumen.
                                                               Zuge des Artenschutzes durchgeführt, so dass
                                                               das Brutplatzpotenzial im Umfeld erhalten bleibt.
                                                               keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im
                                                               VSG

Wendehals          Erhalt von extensiv bewirtschafteten        Verlust von Streuobstbäumen mit potenzieller
                   Streuobstbeständen mit einem hohen          Habitatqualität für Höhlenbrüter und auch
                   Anteil alter Obstbäume. Erhalt und          potenziell für den Wendehals, diese Flächen
                   Pflege trockener Laubmischwälder mit        befinden sich außerhalb des VSG, es ist jedoch
                   Altbäumen und Bäumen mit Höhlen.            möglich, dass Wechselwirkungen zum VSG
                                                               bestehen (Teillebensraum).
                                                               keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im
                                                               VSG

Sperlingskauz      Erhaltung von Mosaiken aus lichten          keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im
                   Altholzbeständen und Lichtungen sowie       VSG
                   Stangenholz- und Dickungsbereichen
                                                               Art ist im Quadranten und Umgebung nicht
                   Erhaltung von Altbäumen und
                   Altholzinseln                               gemeldet, es besteht daher keine Betroffenheit.

                   Erhaltung von Bäumen mit Höhlen
                   Erhaltung von stehendem Totholz

                                                                                                           35
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES
Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

Art                Erhaltungsziel (Auszug der für das Einschätzung der Gefährdung des
                   Gebiet relevanten Teile)           Erhaltungsziels durch die Planung

Rotmilan/          Erhalt und Pflege lichter Waldbestände, keine Gefährdung des Erhaltungsziels, keine
Schwarzmilan       sowie Sicherung einer nachhaltigen      Verschlechterung des Erhaltungszustandes
                   Ausstattung mit Altbäumen und           durch die Planung
                   Altholzinseln; Erhalt einer vielfältig
                   strukturierten Agrarlandschaft mit
                   ausreichendem Grünlandanteil sowie
                   Vermeidung von Störungen während der
                   Fortpflanzungszeit und an den Rast- und
                   Schlafplätzen.

Mittelspecht       Erhaltung von extensiv bewirtschafteten     keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im
                   Streuobstwiesen                             VSG
                   Erhaltung von Altbäumen (insbesondere
                   Eichen) und Altholzinseln
                   Erhaltung von stehendem Totholz
                   Erhaltung von Bäumen mit Höhlen

Wespenbussard      Erhaltung von Feldgehölzen                  Keine Gefährdung der Erhaltungsziele durch den
                   Erhaltung von extensiv genutztem            Bebauungsplan.
                   Grünland                                    Essenzielle Lebensräume für diese spezialisierte
                   Erhaltung der Magerrasen                    Art nicht betroffen.
                   Erhaltung von Altholzinseln und alten,
                   großkronigen Bäumen mit freier
                   Anflugmöglichkeit
                   Erhaltung der Bäume mit Horsten
                   Erhaltung des Nahrungsangebots,
                   insbesondere mit Staaten bildenden
                   Wespen und Hummeln

Sonstige                                                       für die sonstigen gemeldeten Arten liegen keine
gemeldete Arten                                                Beobachtungen für den Untersuchungsraum und
des VSG                                                        dessen näheres Umfeld vor. Auch was die
                                                               Habitatpräferenz betrifft, können sie im
                                                               Untersuchungsgebiet als Brutvogel
                                                               ausgeschieden werden.

                                                                                                          36
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES
Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“

ANLAGE IV: FORMBLATT NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG

                                                               37
Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg

1.       Allgemeine Angaben
1.1      Vorhaben                          Geplante Siedlungserweiterung „Haldenwiesen“ in Neidlingen

1.2      Natura 2000-Gebiete               Gebietsnummer(n)            Gebietsname(n)

                                           7422441                     VSG Mittlere Schwäbischen Alb
         (bitte alle betroffenen Gebiete
         auflisten)

1.3      Vorhabenträger                    Adresse                                              Telefon / Fax / E-Mail

                                           Gemeinde Neidlingen                                  Telefon: 07023 90023-0
                                           Kelterstraße 1                                       Telefax: 07023 90023-25
                                           73272 Neidlingen

1.4      Gemeinde                          Neidlingen
1.5      Genehmigungsbehörde LRA Esslingen
         (sofern nicht § 34 Abs. 6
         BNatSchG einschlägig)

1.6      Naturschutzbehörde                Untere Naturschutzbehörde, LRA ES

1.7      Beschreibung des
         Vorhabens                         Erweiterung der Siedlungsfläche im Gewann Haldenwiesen Neidlingen,
                                           Einzelheiten und Plan siehe Bericht

                                              weitere Ausführungen: siehe Anlage

2.       Zeichnerische und kartographische Darstellung
         Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen
         Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene
         Maßstäbe zu wählen.

2.1           Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten
 2.2          Zeichnung / Handskizze als Anlage                 kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage

3.       Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):
Anschrift *                                                           Telefon *                        Fax *

Dipl.Ing. Manfred Mezger                                              07164-147180                        07164-14718-18
m-quadrat Kommunikative Stadtentwicklung
Badstr. 44                                                            e-mail *

73087 Bad Boll
                                                                      * sofern abweichend von Punkt 1.3

 Datum                      Unterschrift                                                                    Eingangsstempel
                                                                                                           Naturschutzbehörde
                                                                                                            (Beginn Monatsfrist gem.
                                                                                                             § 34 Abs. 6 BNatSchG)
Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg

4.    Feststellung der Verfahrenszuständigkeit
      (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen)

4.1   Liegt das Vorhaben                                                                           Vermerke der
                                                                                                   zuständigen Behörde
           in einem Natura 2000-Gebiet oder
           außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs.
           mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?
       weiter bei Ziffer 4.2
4.2   Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige
      Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?
          ja      weiter bei Ziffer 5
          nein    weiter bei Ziffer 4.3
4.3        Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder                                      Fristablauf:
           Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß
           § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen
           Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.

       weiter bei Ziffer 5

                                                                                                     (1 Monat nach Ein-
                                                                                                     gang der Anzeige)

5.    Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume
      von Arten *)
      Lebensraumtyp (einschließlich                    Lebensraumtyp oder Art bzw. deren           Vermerke der
      charakteristischer Arten) oder                   Lebensraum kann grundsätzlich durch         zuständigen Behörde
      Lebensräume von Arten **)                        folgende Wirkungen erheblich
                                                       beeinträchtigt werden:

      Vogelschutzgebiet, Vielfältige kleinteilige       keine direkten Verluste,
         Kulturlandschaft mit ausgedehnten              Sekundärwirkungen und Betroffenheit
         Streuobstwiesen und Grünland                   der Erhaltungsziele werden nachfolgend
                                                        geprüft

      betroffener Lebensraumtyp:                        nur Sekundärwirkungen, keine direkten
           Streuobstwiesen unterschiedlicher            Verluste von VSG-Flächen
           Nutzungsintensität
                                                        Bestand liegt am Rande des VSG,
                                                        angrenzend Siedlungsbereich

      gemeldetes Arteninventar im VSG:
      (ausführlich siehe Bericht)

      Halsbandschnäpper                                Betroffenheit von potenziell geeigneten
                                                       Habitaten außerhalb des VSG,
                                                       Wechselwirkungen möglich, allerdings
                                                       kein aktueller Nachweis dieser Art im
                                                       Geltungsbereich
Sperlingskauz    Betroffenheit von potenziell geeigneten
                 Habitaten außerhalb des VSG, allerdings
                 kommt diese Art lt. Atlas d.
                 Brutvogelarten (Gedeon et al.) im
                 Quadranten und dessen näherer
                 Umgebung nicht vor. Er ist aber für den
                 westlichen Teil des VSG gemeldet.
Wendehals        Betroffenheit von potenziell geeigneten
                 Habitaten außerhalb des VSG,
                 Wechselwirkungen möglich, allerdings
                 kein aktueller Nachweis dieser Art im
                 Geltungsbereich
Neuntöter        Besiedelt die extensiven halboffenen
                 Landschaftstypen mit niedrigen Hecken,
                 z.B. Wacholderheiden, kann mangels
                 Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                 werden, allenfalls auf dem Durchzug
Raubwürger       Besiedelt die extensiven halboffenen
                 Landschaftstypen mit niedrigen Hecken,
                 z.B. Wacholderheiden, kann mangels
                 Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                 werden, allenfalls auf dem Durchzug
Heidelerche      Besiedelt die extensiven halboffenen
                 Landschaftstypen, kann mangels
                 Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                 werden, allenfalls auf dem Durchzug
Schwarzmilan     Der Schwarzmilan jagt gerne in den
                 Talzügen, könnte daher auch im Gebiet
                 vorkommen, auf Nahrungssuche
Rotmilan         Der Rotmilan hat einen sehr hohen
                 Aktionsradius und ist im Oberen Filstal
                 allgegenwärtig, daher jagt er sicher auch
                 im Vorhabensgebiet
Steinschmätzer   Besiedelt die extensiven halboffenen
                 Landschaftstypen, kann mangels
                 Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                 werden, allenfalls auf dem Durchzug
Wespenbussard    Greifvogel, Sommergast, aufgrund der
                 speziellen Ernährungsweise (vorwiegend
                 Insekten) ist sein
                 Vorkommensschwerpunkt in den
                 extensiven Hangbereichen des VSG-
                 Gebietes zu finden, hier
                 Wacholderheiden, halboffene Bereiche,
                 Durchzug oder Nahrungssuche im
                 Umfeld des Untersuchungsraumes kann
                 nicht ausgeschlossen werden
Berglaubsänger   Besiedelt die extensiven halboffenen
                 Landschaftstypen, kann mangels
                 Ausstattung des LR hier ausgeschlossen
                 werden, allenfalls auf dem Durchzug
Mittelspecht     Betroffenheit von potenziell geeigneten
                 Habitaten außerhalb des VSG,
                 Wechselwirkungen möglich, allerdings
                 kein aktueller Nachweis dieser Art im
                 Geltungsbereich
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