ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG - Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen
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Gemeinde Neidlingen Landkreis Esslingen ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ in Neidlingen 22.12.2020
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Bearbeitet durch: Franziska Eich (Dipl.Biol.), Julia Roosz (M. Sc. Technische Biologie), Agnes Fietz (M.Sc. Biologie) Stand: 22.12.2020 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES ....................................................................................................................... 3 1.1 Anlass und Zielsetzung.................................................................................................... 3 1.2 Lage des Vorhabensgebietes .......................................................................................... 3 1.3 Untersuchungsraum ........................................................................................................ 4 1.4 Ausgangszustand und Schutzausweisungen ................................................................... 5 1.5 Ablauf und Gegenstand der Artenschutz-Untersuchung .................................................. 6 1.6 Umfang der Untersuchungen ........................................................................................... 7 1.7 Begehungstermine .......................................................................................................... 7 2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN ............................................................................ 8 2.1 Habitatstrukturen ............................................................................................................. 8 2.2 Vögel ............................................................................................................................. 14 2.3 Reptilien/ Zauneidechse ................................................................................................ 15 2.4 Fledermäuse und sonstige Säuger ................................................................................ 15 2.5 Tagfalter/ Nachtfalter ..................................................................................................... 16 2.6 Holzbewohnende Käfer ................................................................................................. 17 2.7 Sonstige Anhang-IV-Arten und Pflanzen ....................................................................... 17 2.8 Zu erwartendes Artenspektrum und Untersuchungsrelevanz ......................................... 18 3 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT ..................................................................................... 19 LITERATUR- UND QUELLENANGABEN ..................................................................................... 21 ANLAGE I: ERGEBNIS DER VOGELKUNDLICHEN UNTERSUCHUNG ..................................... 22 ANLAGE II: ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG AUF EREMIT .................................................. 26 ANLAGE III: ERLÄUTERUNGEN NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG .................................. 30 ANLAGE IV: FORMBLATT NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG ............................................ 37 Titelbild: Innerhalb des Gebietes befinden sich zahlreiche alte Obstbäume mit natürlichen Baumhöhlen. Rechts Oben: Auch jüngere Obstbäume und viel Totholz findet sich im Untersuchungsgebiet. Links im Bild die eingezäunten jungen Nadelbäume. Rechts unten: Im direkten Kontaktgebiet zum Untersuchungsgebiet sind Kleingärten, welche auch Schuppen mit Einflugmöglichkeiten und Nistkästen besitzen (Foto: Fietz). 2
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 1 ALLGEMEINES 1.1 ANLASS UND ZIELSETZUNG Die Gemeinde Neidlingen plant eine Erweiterung des Wohnsiedlungsbereiches im Gewann Haldenwiesen. Belange von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt sind in der Abwägung auch im Rahmen beschleunigter bzw. vereinfachter Verfahren zu berücksichtigen, obwohl hier die formale Umweltprüfung und der Umweltbericht entfallen. Der besondere Artenschutz ist in allen Fällen zwingend zu beachten. Obgleich nicht der Bauleitplan selbst, sondern erst dessen Verwirklichung untersagte Handlungen darstellen bzw. mit sich bringen kann, müssen die Gemeinden schon in der Bauleitplanung diese Verbote beachten. (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, 2019). Um im Vorfeld zu prüfen, wo möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat der Vorhabenträger diese Voruntersuchung zur Relevanzabschätzung in Auftrag gegeben. Anhand der Ergebnisse erfolgt ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. 1.2 LAGE DES VORHABENSGEBIETES Das geplante Gebiet befindet sich nordwestlich des Ortszentrums am südwest-exponierten Hang. Abb.1: Lage des Gebietes (Hintergrundkarte: Topographische Karte aus LUBW online) 3
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 1.3 UNTERSUCHUNGSRAUM Das der nachfolgenden Untersuchung zugrunde liegende Untersuchungsgebiet (kurz im Folgenden oft nur als „Gebiet“ oder „Untersuchungsraum“ bezeichnet, besteht aus dem Eingriffsbereich/ Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie den für die mobilen Tierarten nutzbaren Kontaktlebensräumen. Dies ist wichtig, denn die mobilen Tierarten wie Vögel oder Fledermäuse sind auf Nahrungsquellen (insektenreiche Lebensräume) im Umfeld angewiesen und suchen diese regelmäßig auf. Abb.2: Auszug aus Bebauungsplan-Vorentwurf, Zeichnerischer Teil (Gemeinde Neidlingen) Legende und Einzelheiten siehe Unterlagen zum Bebauungsplan 4
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 1.4 AUSGANGSZUSTAND UND SCHUTZAUSWEISUNGEN Nutzungsstruktur: Das Gebiet befindet sich am Hang, der untere Bereich an der Gottlieb-Stoll-Straße ist bebaut, die oberen Hangbereiche weisen Streuobstwiesen und Grünland auf. Schutzausweisungen im näheren Umfeld: Auf der Nordseite des Geltungsbereiches grenzt ein Teil des großflächigen Vogelschutzgebiets/ Natura-2000-Gebiets (Nr. 7422-441 Mittlere Schwäbischen Alb) unmittelbar an das Gebiet an (siehe nachfolgende Abb.). Aus diesem Grund wird eine VSG-Verträglichkeits-Voruntersuchung (Natura-2000-Vorprüfung) den Unterlagen beigefügt, siehe Anlage zu diesem Bericht. Abb.3: Orthofoto mit Schutzausweisungen im näheren Umfeld (rosa Schraffur: Vogelschutzgebiet/ Natura-2000-Gebiet), grün: Landschaftsschutzgebiet, Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich 5
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 1.5 ABLAUF UND GEGENSTAND DER ARTENSCHUTZ-UNTERSUCHUNG In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß § 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen. Aufgrund des § 44 BNatSchG sind im Rahmen der Bauleitplanung Ausführungen zu artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben. Nach dem BNatSchG ist für das Bebauungsplangebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-RL und europäische Vogelarten erheblich gestört bzw. beeinträchtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte Störwirkungen der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 BNatSchG). Die zentral auf Ebene des B-Plans zum Artenschutz zu beantwortenden Fragen bzw. zu klärenden Sachverhalte sind: • Welche planungsrelevanten Arten kommen im Wirkbereich des Bebauungsplans vor (Auswertung bzw. Bestandserfassung)? • Werden Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen der späteren Vorhabenrealisierung berührt (art- und verbotsspezifisch, für häufige und verbreitete Arten ggf. als funktionale Gruppen oder Gilden)? • Kann mit bestimmten Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BNatSchG der Eintritt von Verbotstatbeständen (insbesondere signifikant erhöhter Tötungsrisiken) ganz oder teilweise vermieden werden? • Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt oder sind funktionserhaltende Maßnahmen möglich (§ 44 Abs. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 3 BNatSchG)? • Können ggf. auch Maßnahmen zur Vermeidung einer erheblichen Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) erforderlich sein? (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, 2019) Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer saP (speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird anschließend geklärt, ob durch das Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevanten Arten vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 – 3 BNatSchG erfüllt. 6
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 1.6 UMFANG DER UNTERSUCHUNGEN Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden folgende Untersuchungen beauftragt: 1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten 2. Habitateignung für Brutvögel, Erfassen relevanter Strukturen 3. Brutvogelkartierung in 4 Begehungen Saison 2020 4. Untersuchung Baumhöhlen (Eremit) Ziel der Untersuchung war die Einschätzung der Habitateignung des zur Planung vorgesehenen Gebietes und die Abstimmung eines eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarfs. Es wurde in 2019 zunächst ein Begehungstermin zur Ermittlung der Habitatstrukturen im Gebiet vorgenommen. Bei der Begehung wurde darauf geachtet, welche relevanten Habitatstrukturen für die Anhang-IV-Arten vorliegen, z.B. hohle Bäume, Nistkästen, Rindenspalten (Fledermäuse), offene Bodenflächen mit Lockersediment (Zauneidechse) etc. Aufgrund der abzusehenden Bedeutung für die Vögel wurden weitere Untersuchungen für 2020 vereinbart (siehe Punkt 3 oben), ebenso für Holzbewohnende Arten (Eremit). Nach der Darstellung der Ergebnisse wird eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise ausgesprochen und auf einen ggf. erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarf hingewiesen. 1.7 BEGEHUNGSTERMINE Die Begehungen wurden bei windarmen, niederschlagsfreien Wetterlagen durchgeführt. Datum Uhrzeit Wetter Inhalte, Schwerpunkte 20.03.2020 9.00-10.00 Sonnig, 15°C BV I, (Erste Brutvogelkartierung, Spechte, Standvögel) Durchzügler, Rastvögel 09.04.2020 7.30-9.00 Sonnig, 15°C BV II, frühe Zugvögel und Bestätigung von Revieren aus BV I 17.05.2020 8.00-10.00 Sonnig, 12°C BV III, Zugvögel und Bestätigung von Revieren aus BV I und II, Brutnachweise 26.06.2020 7.45-9.30 Sonnig, 18°C BV IV, Schwalben und späte Zugvögel 25.10.2020 Untersuchung von Verdachtsbäumen auf Hinweise oder Larven des Eremit (Juchtenkäfer, Osmoderma eremita) 7
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 2 ERGEBNISSE DER UNTERSUCHUNGEN 2.1 HABITATSTRUKTUREN Die südöstliche Teilfläche wurde bereits 2017 untersucht. Hier fand auch die erwähnte Reptilien- Untersuchung mit Schwerpunkt Zauneidechse statt (siehe Bericht von 2018). Abb.4: Ansichten des Untersuchungsraumes. a) Blick vom südlichen Rand des Untersuchungsraumes nach Norden den Hang hinauf nach Nordosten. Rechts ist die Bebauung angrenzender Grundstücke erkennbar. b) Blick vom nordöstlichen Bereich des Untersuchungsraumes den Hang hinunter über die Streuobstwiese nach Südwesten. c) Verdeutlichung der Hangneigung. Blick von der Mitte des Untersuchungsraumes nach Südsüdosten auf die Bebauung des Nachbargrundstückes. d) Blick auf die Schuppen im südlichen Teil des Untersuchungsraumes nach Südwesten zur Straße hin. e) Blick in einen der Schuppen. Das Gebäude ist sehr offen und leicht verwildert. In diesem Bereich wurde ein Hausrotschwanz beobachtet. f) Blick vom mittleren Teil des Untersuchungsraumes den Hang hinunter auf die Schuppen (Dächer) nach Südwesten. Unmittelbar an die Schuppen grenzt ein stark verbuschter Bereich (Vordergrund), der sich nach Norden bis zur Grundstücksgrenze hin fortsetzt. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer 8
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Abb.5: Ansichten aus dem Untersuchungsraum. a) Blick auf den westlichen Teil in der Hofeinfahrt auf die stark überwachsene Mauerstruktur mit Blick nach Osten. b) Blick über das Grünland (Fettwiese) mit Streuobstbestand oberhalb der Bebauung mit Blick nach Norden/Nordosten. Die überaus dicht bewachsene Wiese eignet sich strukturell nicht als Habitat für Reptilien. c) Blick über eine Gebüsch-/Heckenstruktur direkt oberhalb der Bebauung mit Blick zur Straße nach Westen. Im vorderen Teil bieten sich etwas besonntere, freiere Pflanzenstrukturen mit leichtem Stockwerkbau als potenzielle Habitatstrukturen an. Dort wurde eine Reptilienplatte ausgebracht. Jedoch ist der Boden meist verdichtet und scheint sich nur im Bereich eines der Schuppen mit lockerem Sand zum Vergraben von Eiern zu eignen. Dort wurden viele Ameisenlöwentrichter vorgefunden. d) Blick vom südwestlichen Bereich des Untersuchungsraumes den Hang nach Osten hinauf mit Blick auf das angrenzende Grundstück. Auf dem Grünland (Fettwiese) stehen einige Streuobstbäume, bevor sich östlich einige Hühner in einem abgezäunten Bereich anschließen. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer 9
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Habitatstrukturen Die Untersuchungen 2020 beziehen sich auf die Gesamtfläche des Geltungsbereichs einschließlich Kontaktlebensräume. Das Untersuchungsgebiet befindet sich angrenzend an ein Wohngebiet und wird im Westen durch die Gottlieb- Stoll- Str. und im Süden durch die Bergstraße eingegrenzt. Im Norden und Westen befinden sich weitere Obstbaumwiesen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Gebiet finden sich verschiedene Habitatstrukturen, so gibt es zahlreiche alte Obstbäume mit natürlichen Baumhöhlen, Totholz, junge Obstbäume, Nistkästen und angrenzende alte Gebäude und Schuppen in Schrebergärten mit Einflugmöglichkeiten. An der Grenze zur Gottlieb- Stoll- Straße verläuft eine dichte Hecke, welche aus verschiedenen Sträuchern besteht und als Nahrungsquelle für im Umfeld brütende Arten, als auch als Rückzugsort für gebüschbrütende Arten, dient. Baumbestand Abb.6: Luftbild (Grundlage aus google-earth) mit eingetragenen Habitatstrukturen 10
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Die Kleingärten oberhalb der Bergstraße kommen als Nahrungsquelle für Ubiquisten in Frage und besitzen zudem noch Nistkästen als Brutmöglichkeiten. Das Grünland zwischen den Obstgehölzen weist eine unterschiedliche Nutzungsintensität auf (unterscheidet sich hinsichtlich Mähhäufigkeit und Zeitpunkt), ist aber insgesamt sehr dichtwüchsig. Abb.7: Übersicht über die allgemeinen Habitatstrukturen Oben: Die dichte, verwilderte Hecke zwischen Untersuchungsgebiet und Wohnhäusern der Gottlieb- Stoll- Str. im Süd- Westen des Gebietes bietet gebäudebrütenden Arten ausreichend Rückzugsmöglichkeiten. Sie besteht größtenteils aus Brombeeren, als auch aus anderen Sträuchern und dient daher auch als Nahrungsquelle für im Umkreis brütende Arten. Unten: Blick von den alten Baumreihen auf eine Reihe jüngere Bäume, die zwischen die alten Obstbaumreihen (Siehe Hintergrund) gepflanzt wurden. Zwischen den Baumreihen ist eine halbhohe Wiese. 11
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Kontaktlebensräume Abb.8: Entlang des Weges zwischen Gottlieb- Stoll- Straße und Untersuchungsgebiet befindet sich ein offenbar verlassenes Wohnhaus mit Einflugmöglichkeiten Abb.9: Blick auf einen der östlich vom Untersuchungsgebiet gelegenen Garten mit Nistkasten 12
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Abb.10: Im Westen des Gebietes befindet sich ein alter Bauernhof, der Einflugmöglichkeiten in Richtung Untersuchungsgebiet aufweist Links: Blick auf den alten Bauernhof an der Gottlieb – Stoll – Straße. Es finden sich zahlreiche Einflugmöglichkeiten am Schuppen. Abb.11: Östlich des Untersuchungsgebietes befinden sich Gartenschuppen mit Einflugmöglichkeiten (Orangene Kreise) 13
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 2.2 VÖGEL Das Gebiet lässt sich in mehrere vogelkundlich relevante Bereiche einteilen: - die Wiesenflächen zwischen den Obstbaumreihen - die dichte, verwilderte Hecke Richtung Gottlieb- Stoll- Straße, welche speziell für Lärm und Störung empfindlichere gebüschbrütende Arten in Frage kommt - die eingezäunten Nadelhölzer im Norden es Gebietes - die alten Obstbaumreihen, welche zahlreiche Baumhöhlen und Totholz aufweisen - das Totholz im Osten der eingezäunten Nadelhölzer als Nahrungshabitat Aufgrund der verschiedenen relevanten Strukturen sind im Gebiet viele Brutmöglichkeiten vorhanden. Die alten Obstbaumreihen innerhalb des südlichen Teils des Gebietes bieten neben zahlreichen Baumhöhlen auch Totholz. Im Westen des Gebietes ist eine dichte, verwilderte Hecke aus Brombeeren und verschiedenen anderen Sträuchern, welche für gebüschbrütende Arten, speziell den Störungsempfindlichen Arten, geeignet ist. Abb.12: Im Untersuchungsgebiet befinden sich zahlreiche Baumhöhlen und Totholz Links: Blick Richtung Westen (im Hintergrund die Wohnhäuser entlang der Gottlieb- Stoll- Straße). Im Vordergrund ein abgestorbener Baum, welcher Totholz als auch natürliche Baumhöhlen bietet. Rechts: Großaufnahme von einem der zahlreichen Spechtlöcher an den alten Obstbäumen im Süden des Untersuchungsgebietes 14
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 2.3 REPTILIEN/ ZAUNEIDECHSE Neben den Aufwärmplätzen, wie etwa Steinmauern oder Steinhaufen, benötigt die Zauneidechse für einen geeigneten Lebensraum auch Versteckmöglichkeiten vor der Hitze und Lockersediment für die Eiablage. Diese Strukturen sollten dabei räumlich eng beieinander liegen. Die im Planungsgebiet vorgefundenen Strukturen in Form von Steinplatten, Mulchbereichen und Sträuchern sind prinzipiell als Teillebensräume, Verstecke und Aufwärmflächen für die Zauneidechse möglich. Aus diesem Grund wurde 2017 eine Untersuchung zum Nachweis der Zauneidechse im Gebiet durchgeführt, diese erbrachte trotz günstiger Witterung und Rahmenbedingungen keine Nachweise. Zudem hat die neuere Untersuchung 2020 gezeigt, dass die Wiesenflächen sehr dicht sind und sich daher als Lebensraum für die Zauneidechse nicht geeignet. Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise: Für die Artengruppe sind mangels geeigneter Habitate keine weiteren Untersuchungen erforderlich. 2.4 FLEDERMÄUSE UND SONSTIGE SÄUGER Fledermäuse halten sich häufig in Habitaten auf, bei denen die Voraussetzungen in Form von Quartieren/ Tagesverstecken (Baumhöhlen, offene Dachböden, Nebengebäude), reichen Nahrungsquellen (insektenreiche Grünflächen) und Möglichkeiten zur Wasseraufnahme (Gewässer im Umfeld) stimmen. Im ländlichen Raum wie im vorliegenden Fall sind diese Faktoren oft auf engem Raum vorhanden. Die alten Obstbäume im Gebiet könnten als potenzielle Tagesverstecke oder Spaltenquartiere für Fledermäuse dienen. Ansonsten kommt der Freifläche in der Nähe des Gewässers eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet (Insektenreichtum) zu. Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise: Eine Betroffenheit der Gehölze wird im weiteren Verfahren geprüft und auf entsprechende Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. 15
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Abb.13: Baumstrukturen. Verschiedene Bäume auf dem Untersuchungsraum weisen für Fledermäuse oder Insekten potentielle Habitatstrukturen auf. Einige Spalten/ Löcher wurden in den Abbildungen jeweils durch rote Pfeile hervorgehoben. a), b) und e) Detailaufnahme einiger Löcher in Bäumen bzw. Totholzelementen an Bäumen, die für Insekten relevant sein könnten. c) und d) Detailaufnahmen größerer Spalten und Löcher, die potentiell für die Fledermäuse eine geeignete Quartierstruktur darstellen könnten. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer 2.5 TAGFALTER/ NACHTFALTER Anhang-IV-Arten der Tag- und Nachtfalter sind häufig auf das Vorhandensein spezifischer Wirtspflanzen angewiesen, die im Gebiet vorkommen müssen. Diese Arten wie z.B. der Große Wiesenknopf, sind vorrangig in feuchtem Extensivgrünland zu finden. Im Untersuchungsgebiet wurden keine Wirtspflanzen für Anhang-IV-Arten gefunden. Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise: Wegen der fehlenden Wirtspflanzen kann ein Vorkommen der entsprechenden Falter ausgeschlossen werden, für die Artengruppe sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich. 16
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 2.6 HOLZBEWOHNENDE KÄFER Für das Vorkommen der Anhang-IV-Arten Juchtenkäfer und Rosenkäfer-Arten müssen gewisse Voraussetzungen in der Beschaffenheit der Laub- und Obstgehölze vorliegen. Diese sind in erster Linie ein gewisser Mulmanteil (> 5 cm) in Ästen oder Stämmen, der durch die Verwitterung im Stamminneren entsteht. In diesem können sich die Larven der Käfer entwickeln. Im Untersuchungsgebiet liegen einige Bäume mit hohem Alt- und Totholzanteil vor, bei denen der Verdacht bestand, solche Eigenschaften aufzuweisen. Diese Bäume wurden 2020 im Herbst (nach der Brutzeit der Vögel) auf tatsächliche Vorkommen des Eremiten untersucht. Siehe hierzu auch Anlage II zu diesem Bericht. Es wurden weder typische Pellets, noch Larven, und auch keine Teile des Außenskeletts dieser Käferart gefunden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Bäume keinen aktuell genutzten Lebensraum des Eremiten darstellen. Besondere Maßnahmen sind daher im Zusammenhang mit dem Artenschutz nicht erforderlich. 2.7 SONSTIGE ANHANG-IV-ARTEN UND PFLANZEN Weitere Artengruppen können mangels geeigneter Habitate auf dem Gelände von vornherein ausgeschlossen werden und wurden daher nicht in die Betrachtung mit einbezogen. Gleiches gilt für Anhang-IV-Pflanzenarten, die sowohl vom Verbreitungsgebiet her als auch von der Vegetationsstruktur ausgeschlossen werden können. 17
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 2.8 ZU ERWARTENDES ARTENSPEKTRUM UND UNTERSUCHUNGSRELEVANZ Aufgrund der vorgefundenen Habitatstrukturen ist mit folgendem Artenspektrum zu rechnen. Daraus resultiert ggf. ein weiterer Untersuchungsbedarf. Artengruppe/ Habitate Betroffenheit durch die Einschätzung und ggf. Empfehlung Arten vorhanden Baumaßnahme Vögel x x Das Artenspektrum wurde durch eine Brutvogelkartierung untersucht, für die betroffenen Arten werden Verminderungs- und CEF-Maßnahmen im weiteren Verfahren konkretisiert. Fledermäuse x ? Freiflächen als Jagdgebiet, Sommerquartiere und Tagesverstecke möglich Sonst. Säuger - - Habitate ungeeignet Reptilien - - wurde geprüft, Habitate ungeeignet, kein Nachweis der ZE in 2017 Amphibien - - Habitate ungeeignet Tagfalter - - keine Wirtspflanzen vorhanden Nachtfalter - - Holzkäfer x - Verdachtsbäume vorhanden, Untersuchung auf Eremit durchgeführt, kein Nachweis, keine Hinweise, muss nicht weiter betrachtet werden Pflanzen nach - - können vom Veg.typ und Verbreitungs- Anhang I gebiet her ausgeschlossen werden X = trifft zu ? = möglich - = keine Betroffenheit 18
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ 3 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Bei der vorliegenden Untersuchung wurde geprüft, ob in dem für die Planung vorgesehenen Bereich günstige Voraussetzungen für das Vorkommen von Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten vorliegen, mit welchem Artenspektrum zu rechnen ist, und ob ggf. weitere Untersuchungen erforderlich sind. Ziel der Untersuchung war die Einschätzung der Habitateignung des zur Planung vorgesehenen Gebietes für die o.g. Arten und Artengruppen und die Abstimmung eines eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungsbedarfs. Parallel dazu wurde auch die Betroffenheit des Vogelschutzgebietes untersucht (siehe Anlage II). Die Untersuchung brachte folgende Ergebnisse: Vögel: Im Untersuchungsgebiet wurden gefährdete und geschützte Arten kartiert, die Habitate innerhalb des Geltungsbereichs besiedeln. Zudem ist das Gebiet wegen des Altholzanteils für Höhlenbrüter allgemein bedeutsam. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass Bäume mit Alt- und Totholzanteil sowie von Vögeln nutzbaren Baumhöhlen durch die geplante Baumaßnahme verloren gehen. Aus diesem Grund sind Ersatzmaßnahmen für die gefährdeten Arten erforderlich. Diese werden auf einer gemeindeeigenen Fläche durchgeführt und im weiteren Verfahren konkretisiert. Die durchgeführten Untersuchungen reichen aus, den Eingriff durch den Bebauungsplan auf den Artenschutz zu beschreiben und entsprechende Maßnahmen zu quantifizieren. Fledermäuse: Die alten Obstbäume im Gebiet könnten als potenzielle Tagesverstecke oder Spaltenquartiere für Fledermäuse dienen. Ansonsten kommt der Freifläche eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet (Insektenreichtum) zu. Holzbewohnende Käfer: Eine Untersuchung der Verdachtsbäume wurde durchgeführt, ein Nachweis des Eremiten wurde nicht erbracht, es besteht daher keine Betroffenheit. Sonstige Arten: Die restlichen Artengruppen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie finden im Vorhabensgebiet keine Lebensräume. Fazit Artenschutz: Im Untersuchungsgebiet wurden gefährdete und geschützte Arten kartiert, die Habitate innerhalb des Geltungsbereichs besiedeln. Zudem ist das Gebiet wegen des Altholzanteils für Höhlenbrüter allgemein bedeutsam. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass Bäume mit Alt- und Totholzanteil sowie von Vögeln nutzbaren Baumhöhlen durch die geplante Baumaßnahme verloren gehen. 19
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Aus diesem Grund sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die gefährdeten Arten erforderlich. Diese werden auf einer gemeindeeigenen Fläche durchgeführt und im weiteren Verfahren konkretisiert. Hierdurch können Verbotstatbestände im Sinne des §44 NatSchG verhindert werden. VSG-VU: Das VSG ist durch die Planung nur mittelbar betroffen, direkte Verluste von VSG-Flächen treten nicht auf. Dennoch ist mit –temporär begrenzten- baubedingten Störwirkungen sowie anlage- und betriebsbedingten Effekten durch die Baumaßnahme zu rechnen (Anliegerverkehr, optische Störungen, Gebäudekulisse). Diese werden jedoch nicht so gravierend eingeschätzt, dass sie negative Auswirkungen auf die wertgebenden Arten und deren essentiellen Lebensräumen haben. Insgesamt ist durch den Bebauungsplan keine Gefährdung der Erhaltungsziele für die in der VSG-Verordnung genannten Arten zu befürchten. Das Vorhaben kollidiert somit nicht mit den für das VSG genannten Zielen, eine ausführliche VSG-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. 20
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ LITERATUR- UND QUELLENANGABEN DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J. & SCHRÖDER, E. (Bearb.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit Beiheft "Exkursions-Bestimmungsschlüssel der Sphagnen Mitteleuropas". Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn-Bad Godesberg. GEDEON, K., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SUDFELDT, C., EIKHORST, W., FISCHER, S., FLADE, M., FRICK, S., GEIERSBERGER, I., KOOP, B., KRAMER, M., KRÜGER, T., ROTH, N., RYSLAVY, T., STÜBING, S., SUDMANN, S. R., STEFFENS, R., VÖKLER, F. & K. WITT (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster. HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER [Hrsg. LfU = Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (2005): Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs. 5., überarbeitete Fassung, Stand 31.12.2004. – Karlsruhe. LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. StA Arten und Biotopschutz, Sitzung vom 14./15. Mai 2009. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.), Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.) (2019) Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben Handlungsleitfaden für die am Planen und Bauen Beteiligten Verwendete Internet-Seiten: https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=906&idcat=15&lang=1 https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml?mapId=b4bc4c53-9144- 4c46-83e7- 76b84ab2d771&overviewMapCollapsed=false&mapSrs=EPSG%3A25832&mapExtent=266373.149484536 %2C5247658%2C732032.850515464%2C5518131 21
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ ANLAGE I: ERGEBNIS DER VOGELKUNDLICHEN UNTERSUCHUNG 22
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Tabelle der im Gebiet und in angrenzenden Kontaktlebensräumen nachgewiesenen Vogelarten Vogelarten Status dtsch. u. wissenschaftl. Artname RL RL D BW VR BAV Bemerkungen A Amsel - Turdus merula - - - § Bm Blaumeise Parus caeruleus - - - § B Buchfink - Fringilla coelebs - - - § E Elster - Pica pica - - - § Fe Feldsperling - Passer montanus V V - § Gr Gartenrotschwanz - Phoenicurus - V - § phoenicurus G Goldammer - Emberiza citrinella - V - § Gf Grünfink - Chloris chloris - - - § Gü Grünspecht - Picus viridis - §§ Hr Hausrotschwanz - Phoenicurus - § ochrurus H Haussperling - Passer domesticus V V - § K Kohlmeise - Parus major - - - § Mb Mäusebussard - Buteo buteo - - - §§ M Mehlschwalbe - Delichon urbica 3 V - § Mg Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla - - - § Rt Ringeltaube - Columba palumbus - - - § 26.4.: Ü; 2.5.: 2Ü 1+ Rm Rotmilan - Milvus milvus V - I §§ S Star - Sturnus vulgaris 3 - - § Sti Stieglitz - Carduelis carduelis - § Tm Tannenmeise - Parus ater - - - § Tf Turmfalke - Falco tinnunculus - V §§ 23
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Erläuterungen zur Tabelle: gelb unterlegt die gefährdeten bzw. geschützten Arten Status-Angaben beziehen sich auf den gesamten Untersuchungsraum inkl. Kontaktlebensräume Status: Schutzstatus: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht Rote Liste: N: Nahrungsgast BW: BAUER et al (2016) D: Durchzügler D: GRÜNEBERG C, BAUER H-G, HAUPT H et al ü: überfliegend (2015) 3: Gefährdet BNatG: Bundesnaturschutzgesetz V: Art der Vorwarnliste §: besonders geschützt §§: streng geschützt VSRL: EG-Vogelschutzrichtlinie I = Art nach Anhang 1 24
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Gefährdete u. geschützte Vogelarten: Karte der Fundorte, Singwarten bzw. Reviere (bei Status Brutvogel) Fe, G, Gr, Gs, H, M, Tf Art der Vorwarnliste Baden-Württemberg Rm Anhang-I-Art nach FFH-Richtlinie S Rote Liste-Art Gef. Grad 3 Deutschland/Baden-Württemberg 25
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ ANLAGE II: ERGEBNIS DER UNTERSUCHUNG AUF EREMIT 26
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Begehung 25.10.2020 Die im Jahr 2019 durchgeführte Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan Neidlingen Haldenwiesen lieferte Hinweise auf potenzielle Habitate für den Juchtenkäfer (= Eremit), (Osmoderma eremita) im Untersuchungsraum. Bei dem unauffälligen Insekt handelt es sich um eine Anhang II- und IV-Art der FFH-Richtlinie, dessen Lebensräume es zu schützen gilt. Als potenzielles Habitat handelt es sich um mehrere Baumhöhlen in den verschiedenen Laubbäumen der Streuobstwiese (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Lage der Baumhöhlen in den verschiedenen Obstbäumen des Plangebiets. Aus einer kleineren Vertiefung in einem Baum (siehe Abbildung 2) der Streuobstwiese konnten Kotpellets entnommen werden. Abbildung 2 Oben: Standort des untersuchten Baums (links) und Übersicht (rechts). 27
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Die nur wenige zentimetertiefe „Höhle“ in einem Ast, wies längliche Kotpellets mit rundem Durchmesser auf (siehe Abbildung 3). Mulm wurde darin jedoch nicht gefunden, weswegen nicht von einer Larvenentwicklung innerhalb der Höhle ausgegangen werden kann. Abbildung 3: Baumhöhle mit Kotpellets (rechts endoskopische Aufnahme). Die weiteren Baumhöhlen des Gebiets wiesen nahezu keinen Mulm, Kotpellets und keine Chitinreste von Panzern auf. Sie waren zudem größtenteils nur von geringer Dimension, vor allem jene im Totholz über der Anbaufläche für Tannen. Abbildung 4: Endoskopische Aufnahmen von Baumhöhlen des Plangebiets, die nur wenig Mulm und vereinzelt Kotpellet-ähnliche Strukturen und eventuelle Spelze am Boden aufweisen. 28
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Die Ergebnisse decken sich auch mit dem Fund eines adulten Rosenkäfers im Gebiet während der Brutvogelkartierung, siehe nachfolgende Abbildung. Abbildung 5: Rosenkäfer (Cetonia aurata) nach BNatSchG und BArtSchV besonders geschützt Ergebnis: Von den Potenzialbäumen waren alle bis auf den in Abbildung 2 gezeigten Obstbaum komplett ohne Befund. Hier wurden Kotpellets gefunden, diese weisen die typische, im Durchmesser runde Form von Kotpellets einiger Rosenkäfer-Arten auf (Quelle: LUBW und wbw). Zudem war auch zu wenig Mulm enthalten. Der Juchtenkäfer benötigt entsprechend viel Mulm, um sich in den 3 bis 4 Jahren Entwicklungsdauer erfolgreich entwickeln zu können (Quelle: LUBW, 2013). Juchtenkäfer (Osmoderma eremita): Sämtliche Indikatoren sind negativ. Es wurden weder typische Pellets, noch Larven, und auch keine Teile des Außenskeletts dieser Käferart gefunden. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Bäume keinen aktuell genutzten Lebensraum des Eremiten darstellen. Besondere Maßnahmen sind daher im Zusammenhang mit dem Artenschutz nicht erforderlich. Die Bedeutung der Bäume für Rosenkäfer-Arten (Besonderer Artenschutz) wird im Zuge des Umweltberichtes (Eingriffsregelung) gewürdigt. Quellenangabe LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Eremit, Karlsruhe, November 2013 29
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ ANLAGE III: ERLÄUTERUNGEN NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG 30
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Erläuterungen zum nachfolgenden Formblatt An das Vorhabengebiet grenzt im Süden, getrennt durch einen befestigten Feldweg, das großflächige Vogelschutzgebiet/ Natura-2000-Gebiet (Nr. 7322441 Mittlere Schwäbischen Alb) an (Abbildung siehe Haupttext). Generell gilt für jedes Natura 2000 Gebiet das Verschlechterungsverbot und die Beibehaltung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Lebensstätten von Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie. Ausgewertet wurden die für das VSG-Gebiet vorliegenden Daten sowie die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen. Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen werden die Formblätter im Anhang verwendet. - Direkte Verluste: keine - Sekundärwirkungen auf die gemeldeten Arten durch Störeffekte werden im Folgenden untersucht und aufgezeigt. - Kumulative Effekte Direktverluste Die Schutzgebietsfläche ist nicht durch Verluste betroffen. Sekundäreffekte Es sind keine lärmempfindlichen Arten und Arten mit hohen Fluchtdistanzen im Gebiet vorhanden bzw. von den gemeldeten Arten kommen keine der empfindlichen Arten in die nähere Betrachtung. Kumulative Effekte (Summationswirkungen) Im näheren Umfeld des Untersuchungsraumes liegen keine weiteren Planungen vor, die sich eingriffsverschärfend auswirken können. 31
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Gemeldetes Artenspektrum Das gemeldete Artenspektrum für das VSG-Gebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ wurde geprüft. Viele Arten können im Vorfeld mangels geeigneter Habitate oder seitens des Verbreitungsgebietes im Planungsgebiet und näheren Umfeld ausgeschlossen werden. Mögliche vorkommende Arten sind hervorgehoben. Wertgebende Art Wissensch. Name Einschätzung des Vorkommens im (dtsch. Name) Vorhabensbereich inkl. Kontaktlebensräume Rauhfusskauz Aegolius funereus aus Mangel an geeigneten Habitaten im Vorhabensbereich kann ein Vorkommen der Art ausgeschlossen werden Krickente Anas crecca der Lebensraum ist für ein Vorkommen der Art ungeeignet Uhu Bubo bubo Als Felsbewohner kann der Uhu im Gebiet ausgeschlossen werden Hohltaube Columba oenas reiner Waldbewohner und Höhlenbrüter/ Altholz, kann im Gebiet ausgeschlossen werden Wachtel Coturnix coturnix Offenlandbrüter der landwirtschaftlich genutzten Hochflächen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden Schwarzspecht Dryocopus martius reiner Waldbewohner und Höhlenbrüter/ Altholz, kann im Gebiet ausgeschlossen werden Grauammer Emberiza calandra Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Wanderfalke Falco peregrinus Greifvogel-Art mit großem Aktionsradius, ganzjährig im Raum vorkommend, könnte vom Kleinsäugervorkommen profitieren (Teil des Nahrungshabitats) Baumfalke Falco subbuteo Greifvogel, Sommergast, könnte vom Kleinsäugervorkommen profitieren (Teil des Nahrungshabitats) 32
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Wertgebende Art Wissensch. Name Einschätzung des Vorkommens im (dtsch. Name) Vorhabensbereich inkl. Kontaktlebensräume Halsbandschnäpper Ficedula albicollis Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich Sperlingskauz Glaucidium passerinum Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, allerdings kommt diese Art lt. Atlas d. Brutvogelarten (Gedeon et al.) im Quadranten und dessen näherer Umgebung nicht vor. Er ist aber für den westlichen Teil des VSG gemeldet. Wendehals Jynx torquilla Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich Neuntöter Lanius collurio Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen mit niedrigen Hecken, z.B. Wacholderheiden, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Raubwürger Lanius excubitor Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen mit niedrigen Hecken, z.B. Wacholderheiden, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Heidelerche Lullula arborea Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Schwarzmilan Milvus migrans Der Schwarzmilan jagt gerne in den Talzügen, könnte daher auch im Gebiet vorkommen, auf Nahrungssuche Rotmilan Milvus milvus Der Rotmilan hat einen sehr hohen Aktionsradius und ist im Oberen Filstal allgegenwärtig, daher jagt er sicher auch im Vorhabensgebiet Steinschmätzer Motacilla Oenanthe Besiedelt die extensiven halboffenen oenanthe Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen 33
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Wertgebende Art Wissensch. Name Einschätzung des Vorkommens im (dtsch. Name) Vorhabensbereich inkl. Kontaktlebensräume werden, allenfalls auf dem Durchzug Wespenbussard Pernis apivorus Greifvogel, Sommergast, aufgrund der speziellen Ernährungsweise (vorwiegend Insekten) ist sein Vorkommensschwerpunkt in den extensiven Hangbereichen des VSG- Gebietes zu finden, hier Wacholderheiden, halboffene Bereiche, Durchzug oder Nahrungssuche im Umfeld des Untersuchungsraumes kann nicht ausgeschlossen werden Berglaubsänger Phylloscopus bonelli Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Mittelspecht Picoides medius Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich Grauspecht Picus canus vorwiegend Waldbewohner, daher keine Betroffenheit des Lebensraumes Braunkehlchen Saxicola rubetra Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Wiesenschafstelze Motacilla flava Besiedelt mäßig feuchte bis nasse oder wechselnasse, extensiv genutzte Grünlandgebiete, keine potenzielle Betroffenheit dieser Art 34
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Prognose der Wirkung des Vorhabens auf die Erhaltungsziele Nachfolgend wird ermittelt, ob sich durch das geplante Vorhaben Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes bzw. der im VSG gemeldeten Vogelarten ergeben. Für die potenziell vorkommenden Arten (siehe vorangehende Tabelle) sind in der VSG-VO folgende Erhaltungsziele aufgestellt worden: Mögliche Kollisionen mit den Erhaltungszielen wurden für die im Umfeld gemeldeten Arten geprüft. Art Erhaltungsziel (Auszug der für das Einschätzung der Gefährdung des Gebiet relevanten Teile) Erhaltungsziels durch die Planung Halsbandschnäp Erhalt und Pflege bestehender Verlust von Streuobstbäumen mit potenzieller per Laubmischwälder und Auenwälder sowie Habitatqualität für Höhlenbrüter und auch extensive Bewirtschaftung von potenziell für den Halsbandschnäpper, diese Streuobstwiesen. Erhalt von alten Flächen befinden sich außerhalb des VSG, es Bäumen Und Bäumen mit Höhlen ist jedoch möglich, dass Wechselwirkungen zum Sicherung einer nachhaltigen VSG bestehen (Teillebensraum). Ausstattung mit Altholz und Habitat- Für diese Verluste werden CEF-Maßnahmen im bzw. Höhlenbäumen. Zuge des Artenschutzes durchgeführt, so dass das Brutplatzpotenzial im Umfeld erhalten bleibt. keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im VSG Wendehals Erhalt von extensiv bewirtschafteten Verlust von Streuobstbäumen mit potenzieller Streuobstbeständen mit einem hohen Habitatqualität für Höhlenbrüter und auch Anteil alter Obstbäume. Erhalt und potenziell für den Wendehals, diese Flächen Pflege trockener Laubmischwälder mit befinden sich außerhalb des VSG, es ist jedoch Altbäumen und Bäumen mit Höhlen. möglich, dass Wechselwirkungen zum VSG bestehen (Teillebensraum). keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im VSG Sperlingskauz Erhaltung von Mosaiken aus lichten keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im Altholzbeständen und Lichtungen sowie VSG Stangenholz- und Dickungsbereichen Art ist im Quadranten und Umgebung nicht Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln gemeldet, es besteht daher keine Betroffenheit. Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung von stehendem Totholz 35
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ Art Erhaltungsziel (Auszug der für das Einschätzung der Gefährdung des Gebiet relevanten Teile) Erhaltungsziels durch die Planung Rotmilan/ Erhalt und Pflege lichter Waldbestände, keine Gefährdung des Erhaltungsziels, keine Schwarzmilan sowie Sicherung einer nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes Ausstattung mit Altbäumen und durch die Planung Altholzinseln; Erhalt einer vielfältig strukturierten Agrarlandschaft mit ausreichendem Grünlandanteil sowie Vermeidung von Störungen während der Fortpflanzungszeit und an den Rast- und Schlafplätzen. Mittelspecht Erhaltung von extensiv bewirtschafteten keine Verluste von potenziellen Brutplätzen im Streuobstwiesen VSG Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln Erhaltung von stehendem Totholz Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Wespenbussard Erhaltung von Feldgehölzen Keine Gefährdung der Erhaltungsziele durch den Erhaltung von extensiv genutztem Bebauungsplan. Grünland Essenzielle Lebensräume für diese spezialisierte Erhaltung der Magerrasen Art nicht betroffen. Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit Erhaltung der Bäume mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln Sonstige für die sonstigen gemeldeten Arten liegen keine gemeldete Arten Beobachtungen für den Untersuchungsraum und des VSG dessen näheres Umfeld vor. Auch was die Habitatpräferenz betrifft, können sie im Untersuchungsgebiet als Brutvogel ausgeschieden werden. 36
Gemeinde Neidlingen, Lkr. ES Artenschutz-Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Haldenwiesen“ ANLAGE IV: FORMBLATT NATURA-2000-VORUNTERSUCHUNG 37
Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Geplante Siedlungserweiterung „Haldenwiesen“ in Neidlingen 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) 7422441 VSG Mittlere Schwäbischen Alb (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail Gemeinde Neidlingen Telefon: 07023 90023-0 Kelterstraße 1 Telefax: 07023 90023-25 73272 Neidlingen 1.4 Gemeinde Neidlingen 1.5 Genehmigungsbehörde LRA Esslingen (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde, LRA ES 1.7 Beschreibung des Vorhabens Erweiterung der Siedlungsfläche im Gewann Haldenwiesen Neidlingen, Einzelheiten und Plan siehe Bericht weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dipl.Ing. Manfred Mezger 07164-147180 07164-14718-18 m-quadrat Kommunikative Stadtentwicklung Badstr. 44 e-mail * 73087 Bad Boll * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG)
Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben Vermerke der zuständigen Behörde in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Ein- gang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Vermerke der charakteristischer Arten) oder Lebensraum kann grundsätzlich durch zuständigen Behörde Lebensräume von Arten **) folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vogelschutzgebiet, Vielfältige kleinteilige keine direkten Verluste, Kulturlandschaft mit ausgedehnten Sekundärwirkungen und Betroffenheit Streuobstwiesen und Grünland der Erhaltungsziele werden nachfolgend geprüft betroffener Lebensraumtyp: nur Sekundärwirkungen, keine direkten Streuobstwiesen unterschiedlicher Verluste von VSG-Flächen Nutzungsintensität Bestand liegt am Rande des VSG, angrenzend Siedlungsbereich gemeldetes Arteninventar im VSG: (ausführlich siehe Bericht) Halsbandschnäpper Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich
Sperlingskauz Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, allerdings kommt diese Art lt. Atlas d. Brutvogelarten (Gedeon et al.) im Quadranten und dessen näherer Umgebung nicht vor. Er ist aber für den westlichen Teil des VSG gemeldet. Wendehals Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich Neuntöter Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen mit niedrigen Hecken, z.B. Wacholderheiden, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Raubwürger Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen mit niedrigen Hecken, z.B. Wacholderheiden, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Heidelerche Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Schwarzmilan Der Schwarzmilan jagt gerne in den Talzügen, könnte daher auch im Gebiet vorkommen, auf Nahrungssuche Rotmilan Der Rotmilan hat einen sehr hohen Aktionsradius und ist im Oberen Filstal allgegenwärtig, daher jagt er sicher auch im Vorhabensgebiet Steinschmätzer Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Wespenbussard Greifvogel, Sommergast, aufgrund der speziellen Ernährungsweise (vorwiegend Insekten) ist sein Vorkommensschwerpunkt in den extensiven Hangbereichen des VSG- Gebietes zu finden, hier Wacholderheiden, halboffene Bereiche, Durchzug oder Nahrungssuche im Umfeld des Untersuchungsraumes kann nicht ausgeschlossen werden Berglaubsänger Besiedelt die extensiven halboffenen Landschaftstypen, kann mangels Ausstattung des LR hier ausgeschlossen werden, allenfalls auf dem Durchzug Mittelspecht Betroffenheit von potenziell geeigneten Habitaten außerhalb des VSG, Wechselwirkungen möglich, allerdings kein aktueller Nachweis dieser Art im Geltungsbereich
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