Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Anholt BW 15 der Stadt Isselburg
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Anholt BW 15 der Stadt Isselburg Erstellt durch: 28.01.2020
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Inhalt 1 EINLEITUNG ............................................................................................. 2 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................. 3 3 PLANUNGSVORGABEN .......................................................................... 4 4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ............................................... 4 4.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und seiner Umgebung ....... 4 4.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren ................................................................ 5 4.3 Methode ............................................................................................... 6 4.4 Ortsbesichtigung .................................................................................. 6 4.5 Ergebnisse - Vögel ............................................................................... 7 4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten ....................................................... 7 4.5.2 Nicht planungsrelevante Arten ....................................................... 7 4.6 Auswertung des Fachinformationssystems .......................................... 8 5 PROGNOSE ARTENSCHUTZRECHTLICHER KONFLIKTE .................. 13 5.1 Vögel .................................................................................................. 13 5.2 Amphibien und Reptilien..................................................................... 15 5.3 Säugetiere (Fledermäuse) .................................................................. 15 6 VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ............................................................... 17 7 GESAMTBEWERTUNG .......................................................................... 17 8 LITERATUR/LINKS ................................................................................. 18 9 BILDDOKUMENTATION VOM 20.01.2020 ............................................. 20 1
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 1 Einleitung Die Stadt Isselburg beabsichtigt die Durchführung eines Planverfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Anholt BW 15 für einen Bereich im Südwesten des Siedlungsbereichs des Isselburger Ortsteils Anholt. Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist das Vorhaben eines privaten Bauherrn an der Klever Straße ein Wohn- und Geschäftshaus mit 3 Gewerbe- und 9 Wohneinheiten sowie 9 rückwärtigen Garagen zu errichten. Angesichts der im Vergleich zum derzeit gültigen Bebauungsplan erforderlichen Festset- zungen ist eine Überplanung des Bereichs erforderlich. Die Stadt Isselburg un- terstützt das Vorhaben im erschlossen und vormals bebauten Innenbereich der Gemeinde durch die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans. Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 0,16 ha auf und umfasst das Flur- stück 77, Flur 5 in der Gemarkung Anholt. Die StadtUmBau Ingenieurgesellschaft, Kevelaer wurde beauftragt, in einer Ar- tenschutzrechtlichen Prüfung festzustellen, ob durch das Vorhaben planungsre- levante Arten betroffen sein könnten und weitere Prüfungen notwendig werden. Abbildung 1: Lage der Eingriffsfläche (rot markiert) 2
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Abbildung 2: Luftbild des Plangebiets sowie dessen Umgebung (Bestandsgebäude zwischenzeitlich abgebrochen) 2 Rechtliche Grundlagen Im Rahmen dieses Planverfahrens sind die Belange des Artenschutzes im Sin- ne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen. Aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von Planungsverfah- ren oder bei der Zulassung von Vorhaben. Damit sind die entsprechenden Ar- tenschutzbestimmungen der FFH-RL und der V-RL in nationales Recht umge- setzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind §§ 69ff BNatSchG zu beachten. Der Prüfumfang einer Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die natio- nal besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatschG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behan- delt. Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachliche Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW planungs- relevante Arten genannt. 3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Sofern in einem Untersuchungsraum diese planungsrelevanten Arten vorkom- men und durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben eine Verletzung der Schädigungs- bzw. Störungsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwar- ten ist oder erfolgt, ist eine Einzelprüfung der betroffenen Arten durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände vom geplanten Vorhaben ausgehen können. In Nordrhein-Westfalen unterliegen derzeit 184 Tier- und Pflanzenarten der Verpflichtung einer artbezogenen Einzelprüfung. Die größte Artengruppe wird hierbei mit 128 Arten von den Vögeln eingenommen, Säugetiere sind mit der- zeit 25 Arten, die Gruppe der Amphibien und Reptilien ist mit 13 Arten vertreten. Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 12 Arten als pla- nungsrelevant; die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen ist im Verhältnis zu ihrem Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen mit nur 6 planungsrelevan- ten Arten relativ gering. 3 Planungsvorgaben Vorgaben des Naturschutzrechts Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines Landschaftsplans. Naturschutzgebiete oder geschützte Objekte im Sinne des nationalen Natur- schutzrechts existieren im Plangebiet nicht. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete1 liegen im Plangebiet ebenso wenig vor wie ein Lebensraumtyp nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie2 (FFH- Richtlinie). Das FFH-Gebiet „Klevsche Landwehr, Anholt. Issel, Feldschlaggr. u. Regnieter Bach“ (DE-4104-304) befindet sich mit 450 m deutlich außerhalb des Vorsorge- abstandes von 300 m für mögliche Projektwirkungen in der Bauleitplanung. 4 Artenschutzrechtliche Prüfung 4.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und seiner Umgebung Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Siedlungsrandbereich des Issel- burger Ortsteils Anholt, an der Klever Straße. Das vormals bebaute Grundstück besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus einem vollständig geräumten Baufeld. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt von der Klever Straße im Süden und Osten, der Gendringer Str. im Westen sowie der vorhandenen Wohnbebauung im Nor- den. 1 Vogelschutz-Richtlinie - Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (79/409/EWG). - Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft Nr. l103/1 vom 25.04.1979 2 FFH-Richtlinie - Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der na- türlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Amtsblätter der Eu- ropäischen Gemeinschaft Nr. L206/7 vom 22.07.1992 4
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Das umzäunte Plangebiet ist vollständig geräumt und weist bis auf einige Hochstauden und Gräser ausschließlich offenes Bodensubstrat mit Bauschutt und in Teilbereichen bereits ausgehobene Baugruben auf. Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabenbereichs finden sich im Norden Wohnbebauung mit klei- neren Gärten und vereinzelten Ziergehölzen. Im Süden grenzt ein Resthof mit teilweise offenen Unterständen bzw. Hofgebäuden an das Plangebiet, welche von einer Schar Haussperlinge als Ruhestätte genutzt werden. Weiter südlich finden sich einige größere Gewerbebetriebe mit versiegelten Betriebsflächen. Südöstlich, jenseits der Klever Straße liegt das Wasserschloss Anholt mit sei- nen weitläufigen Parkanlagen und Wassergräben. Im weiteren Umfeld befindet sich im Nordwesten der Gemeindefriedhof von Anholt, während im Westen, ge- trennt durch ein weiteres Wohngebäude sowie einen größeren Zier-/Nutzgarten mit Obstgehölzen der landwirtschaftlich genutzte Außenbereich von Isselburg- Anholt beginnt. 4.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die bei der Realisierung eines Plan-/Bauvorhabens zu einer Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten füh- ren können. Zu beachten sind bei der geplanten Maßnahme bau-, anlagen- und betriebsbe- dingte Wirkfaktoren. Es ist zu prüfen, ob diese Wirkfaktoren dazu führen kön- nen, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich gestört, ver- letzt oder getötet werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wirkfaktoren so gravierend sind, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätten nachhaltig beeinträchtigt werden. Zu berücksichtigen ist dabei aufgrund dessen Ausprägung lediglich das Plangebiet selbst. Baubedingte Wirkfaktoren Mit der Baumaßnahme treten in der Regel temporäre Lärmemissionen durch den Baustellenverkehr sowie durch Baugeräte auf. Je nach Inten- sität kann diese Lärmbelastung zur Vergrämung einzelner Arten führen. Außerdem können durch Lärm- und Lichtimmissionen wild lebende Tiere bei ihrer Fortpflanzung erheblich gestört werden. Die Durchführung der Baumaßnahme hat in der Regel eine verstärkte menschliche Anwesenheit im Baugebiet zur Folge, was von den meisten wild lebenden Tieren als Störung empfunden und zur dauerhaften Ver- treibung aus dem Gebiet führen kann. Anlagenbedingte Wirkfaktoren Die Umsetzung baulicher Maßnahmen hat in der Regel eine Verände- rung der ehemals vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen in einem Baugebiet zur Folge. Diese Veränderungen können neben der direkten Zerstörung von Biotopstrukturen zu einer dauerhaften Zerstörung geeig- neter Lebensräume betroffener Tier- und Pflanzenarten führen, die dann nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können. 5
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Künstliches Licht wirkt in der Regel durch einen relativ hohen UV-Anteil im Lichtspektrum auf viele nachtaktive Insekten besonders anziehend. Hierdurch besteht die Gefahr der direkten Verbrennung an den Leuch- tenbauteilen oder dem Eindringen in das Leuchtengehäuse, was eben- falls zum Tode der Tiere führen kann. Betriebsbedingte Wirkfaktoren: Durch die Bebauung der Planfläche kommt es infolge von diversen Vor- gängen wie z. B. Beleuchtung, Bewegung und Personengeräuschen zu Licht- und Lärmimmissionen, die zu Störungen führen können. Neu entstandene oder stärker frequentierte Straßen können zu erhöhter Mortalität durch Tierkollisionen führen. Mit der Realisierung des Bauprojekts geht der bereits bestehende Kraft- fahrzeugverkehr weiter, was für wild lebende Tiere auch weiterhin zu ne- gativen visuellen und akustischen Effekten führen wird. 4.3 Methode Das Plangebiet wurde im Rahmen einer Habitatabschätzung begangen und die örtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf artspezifische Verhaltensweisen und Lebensraumansprüche (Potenzial-Analyse) erfasst. Der Zeitraum wurde, bei möglichst guten Witterungsverhältnissen, in die frühen Morgenstunden gelegt. Tierarten im Untersuchungsgebiet, insbesondere die Artengruppe der Vögel, als Indikatoren für das Lebensraumpotential, wurden mittels Sichtbeobachtung (Fernglas) und durch Lautäußerungen erfasst. Die nähere Umgebung wurde ebenfalls auf mögliche Neststandorte von Vögeln und Quartiere für Fledermäuse (Baumhöhlen/ -spalten), Amphibien und Repti- lien abgesucht. Während der Ortsbegehung wurde das gesamte Untersu- chungsgebiet per Sichtkontrolle auf Strukturen abgesucht, die das potentielle Vorkommen von Fledermäusen und Reptilien im Untersuchungsgebiet wahr- scheinlich erscheinen lassen. Betroffene Gebäudefassaden wurden auf mögli- che Hinweise auf Fledermausbesatz (Spalten/Hohlräume, Kot-/ Fraßreste) und Gebäudebrüter (Nischen/Altnester, Kotspuren/Federn) untersucht. Gleichzeitig wurde das Untersuchungsgebiet als möglicher Landlebensraum von Amphi- bienarten abgegangen. Aufgrund der Jahreszeit ist während der Ortsbegehung lediglich das Artenspek- trum der Stand- und Strichvögel bzw. Wintergäste zu erwarten. 4.4 Ortsbesichtigung Am 20.01.2020 wurde in den frühen Morgenstunden eine Ortsbegehung des geplanten Eingriffsgebietes zur Abschätzung der im Plangebiet möglicherweise vorkommenden planungsrelevanten Arten durchgeführt. 6
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 4.5 Ergebnisse - Vögel Im Untersuchungsgebiet bzw. der unmittelbaren Umgebung konnten während des Beobachtungszeitraumes insgesamt 5 verschiedene Vogelarten nachge- wiesen werden (s. Tabelle 1). Von den für den 4. Quadranten der TK25 4104 (Isselburg) aufgeführten planungsrelevanten Arten (s. Tabelle 2) finden keine im Untersuchungsgebiet essentielle Lebensraumstrukturen vor bzw. dessen öko- logische Funktion bleibt im räumlichen Zusammenhang vollständig erhalten. Tabelle 1: Während der Ortsbegehung angetroffene Vogelarten Wissenschaftlicher Name Deutscher Name planungs- relevant Columba palumbus Ringeltaube nein Passer domesticus Haussperling nein Parus major Kohlmeise nein Pica pica Elster nein Turdus merula Amsel nein 4.5.1 Planungsrelevante Vogelarten Während der Ortsbegehung wurde keine als planungsrelevant eingestufte Art gesichtet. 4.5.2 Nicht planungsrelevante Arten Bei den angetroffenen Vogelarten handelt es sich um weit verbreitete Arten (z.B. Ringeltaube, Amsel) wie sie typischerweise in dicht bebauten Siedlungs- bereichen und auf kleinen Gartenflächen angetroffen werden und gelten als nicht planungsrelevant. In NRW weit verbreitete Vogelarten (aber auch solche der Vorwarnliste) werden als nicht planungsrelevant eingestuft. Für diese gelten zwar auch die artenschutzrechtlichen Verbote und diese sind in der Eingriffsre- gelung zu berücksichtigen, sie sollen aber nach Empfehlung des LANUV NRW im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht artspezifisch gesondert betrachtet werden (Kiel 2015). Sie befinden sich derzeit in NRW in einem güns- tigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall bei Planverfahren nicht von po- pulationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht (Kiel 2015). Auch sind grund- sätzlich keine Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion ihrer Lebensum- stände zu erwarten (Kiel 2015) sowie keine lokal bedeutsamen Populationen im Untersuchungsraum bekannt. 7
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 4.6 Auswertung des Fachinformationssystems Um eine einheitliche Bearbeitung der Artenschutzthematik zu ermöglichen, hat das Land Nordrhein-Westfalen alle relevanten Informationen zu den geschütz- ten Arten im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ aufbe- reitet (Kiel 2015, Sudmann et al. 2016, Grüneberg et al. 2016). Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten kann nicht vollständig sein, son- dern liefert lediglich eine Momentaufnahme. Neben der über die Ortsbegehung erfassten Arten, erfolgte eine Abfrage des Fachinformationssystems Nordrhein- Westfalens am 28.01.2020 für den 4. Quadranten der TK25 4104 (Isselburg). Aus der Abfrage resultiert das in Tabelle 2 dargestellte Artenspektrum, reduziert um die Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise und der vorliegenden Habitatbe- dingungen im Plangebiet von vornherein auszuschließen sind. Im Hinblick auf eine übersichtliche und systematisierte Prüfung möglicher Verbotstatbestände erfolgt eine Betrachtung der einzelnen Arten anhand von Tabelle 2. Diese ent- hält eine Auflistung aller artenschutzrechtlich relevanten Arten mit Bemerkun- gen hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben. Die Artenlis- te wurde selektiert um die Lebensraumtypen Säume, Hochstaudenfluren, Gär- ten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen. Die Abfrage des Fundortkatasters des LANUV im FIS „@LINFOS“ am 28.01.2020 erbrachte für das Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld keine Nachweise planungsrelevanter Arten. 8
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Tabelle 2: Planungsrelevante Arten im 4. Quadranten der TK25 4104 (Isselburg) sowie Bemerkungen zur möglichen Betroffenheit im Eingriffsgebiet EHZ = Erhaltungszustand G = günstig ATL = Atlantische Region U = unzureichend S = schlecht EHZ Wissenschaftlicher in Deutscher Name Status Bemerkung Name NRW (ATL) Fledermäuse „Gebäudefledermaus“ in Siedlungs- und siedlungs- nahen Bereichen. Keine pot. Gebäudequartiere be- troffen. Kein Jagdgebiet offene bis halboffene Land- schaften über Grünlandflä- G chen mit randlichen Ge- hölzstrukturen. Aktionsraum größer UG, Radius Jagdge- biet rund 3 km um Quartier. Keine pot. Zwischenquartie- re Baumhöhlen u. Nistkäs- Nachweis ab ten vorhanden. Keine Be- Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2000 vorhanden troffenheit. Vögel UG Siedlungsrandbereich, keine geeigneten Gehölze oder Horste vorhanden. G↓ Aktionsraum/ Nahrungsha- Nachweis 'Brut- vorkommen' ab bitat größer UG. Keine Be- Accipiter gentilis Habicht 2000 vorhanden troffenheit. Kein Nisthabitat (Nadel)- Gehölze. Plangebiet Sied- Nachweis 'Brut- G lungsrandbereich. Kein vorkommen' ab Nahrungshabitat Waldrän- Accipiter nisus Sperber 2000 vorhanden der, baum- heckenreiche 9
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Kulturlandschaft. Revier- treu. Keine Betroffenheit. Keine Nester/Horste ande- rer Arten in Gehölzen mit Schutz von Nadelbäumen im Vorhabenbereich vor- handen. Nahrungshabitat U alle Offenland-Habitattypen, UG Siedlungsrandbereich. Nachweis 'Brut- Aktionsraum größer UG, vorkommen' ab allenfalls Nahrungsgast. Asio otus Waldohreule 2000 vorhanden Keine Betroffenheit. Keine Höhlenbrutplätze an Obst-Kopfbäumen/ Gebäu- denischen vorhanden. UG Siedlungsrandbereich. Kein G↓ Nahrungshabitat mit offe- nem, kurzgrasigen Grün- Nachweis 'Brut- vor-kommen' ab land und Sitzwarten. Stand- Athene noctua Steinkauz 2000 vorhanden orttreu. Keine Betroffenheit. Keine Gehölze in Wald- randnähe vorhanden. Keine Altnester/Horste in Gehöl- zen im Umfeld festgestellt. UG Siedlungsrandbereich. G Nahrungshabitat Vielzahl Offenland- Habitattypen, Aktionsraum größer UG, Nachweis 'Brut- vorkommen' ab allenfalls Nahrungsgast. Buteo buteo Mäusebussard 2000 vorhanden Keine Betroffenheit. UG Siedlungsrandbereich, keine heckenreiche Agrar- landschaft, Heide-, Ödland- un- oder Ruderalflächen. UG bek. größtenteils Baufeld ohne Nachweis 'Brut- vorkommen' ab Lebensraumpotential. Keine Carduelis cannabina Bluthänfling 2000 vorhanden Betroffenheit. UG keine Parklandschaften, Heide-, Moorgebiete, lichte Wälder, Siedlungsränder. U↓ Geringes Lebensraumpo- Nachweis ‚Brut- tential Wirtsvögel der Gär- vorkommen‘ ab ten im Umfeld bleibt erhal- Cuculus canorus Kuckuck 2000 vorhanden ten. Keine Betroffenheit. Nachweis ‚Brut- Keine Altnester vorhanden, U keine pot. geeigneten Ge- Delichon urbica Mehlschwalbe 10
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg vorkommen‘ ab bäude betroffen. Nahrungs- 2000 vorhanden habitat/ Luftraum steht nach Eingriff weiter zur Verfü- gung. Keine Betroffenheit. Keine Brutnischen oder Altnester vorhanden. Nah- rungshabitat Vielzahl Offen- land-Habitattypen u. Sied- G lungsbereiche. Aktionsraum Nachweis ‚Brut- größer UG, allenfalls Nah- vorkommen‘ ab rungsgast. Keine Betroffen- Falco tinnunculus Turmfalke 2000 vorhanden heit. Keine pot. Neststandorte betroffen. UG Siedlungs- randbereich, angrenzender Resthof bleibt von Vorha- U ben unbeeinträchtigt. Als Luftjäger steht die Fläche Nachweis ‚Brut- als Nahrungshabitat auch vorkommen‘ ab nach dem Eingriff zur Ver- Hirundo rustica Rauchschwalbe 2000 vorhanden fügung. Keine Betroffenheit. Keine unterholzreichen Laubwälder, gewässernahe, G gebüschreiche Waldränder. Nachweis 'Brut- Luscinia megarhyn- vor-kommen' ab Keine dichte Strauch- chos Nachtigall 2000 vorhanden schicht. Keine Betroffenheit. UG Siedlungsrandbereich. Ortstreu, keine Ruhestätten in Gärten und Gebäudeni- schen festgestellt. Aktions- U raum größer UG, allenfalls Nahrungsgast. Ländliches Nachweis ‚Brut- Umfeld außerhalb UG bleibt vorkommen‘ ab erhalten. Keine Betroffen- Passer montanus Feldsperling 2000 vorhanden heit. Höhlenbrüter in lichten Alt- holzbeständen, Wäldern, Waldrändern, Lichtungen, Gärten, Parks, Friedhöfen. Baufeld keinesfalls Vor- U zugshabitat, fehlen essenti- ellen Biotopstrukturen kurzwüchsiger/ schütterer Rasen, Obst-/Kopfbäume. Nachweis 'Brut- Phoenicurus phoeni- vorkommen' ab Umliegende Gärten bleiben curus Gartenrotschwanz 2000 vorhanden von Vorhaben unbeein- 11
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg trächtigt. Keine Betroffen- heit. Charaktervogel beweidete, halboffene Landschaften und feuchte Grasländer, Kulturfolger in Ortschaften. Koloniebrüter in Astlöchern, Baumhöhlen, Gebäudeni- schen u. –spalten. Keine un- pot. Niststätten wie Gebäu- bek. denischen u. Gehölze m. hohem Angebot an Brut- höhlen. Kein bevorzugtes Nahrungshabitat wie Grün- Nachweis 'Brut- land insb. Weiden; Herbst- vorkommen' ab Winter häufig Obstplanta- Sturnus vulgaris Star 2000 vorhanden gen. Keine Betroffenheit. Kulturfolger in halboffenen Landschaften. UG Sied- lungsrandbereich. Kein Nist-Ruheplatz geräumige G Nischen in Gebäuden vor- Nachweis 'Brut- handen. Aktionsraum grö- vorkommen' ab ßer UG. Keine Betroffen- Tyto alba Schleiereule 2000 vorhanden heit. 12
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 5 Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte Das derzeit im Plangebiet vorhandene Baufeld ist nur sporadisch mit Hochstau- den und Gräsern bewachsen. Gebüsche oder aufstehende Gehölze welche von direktem bau- bzw. anlagebedingtem Verlust betroffen sein könnten finden sich keine. Die jenseits der Plangebietsgrenzen, in den umliegenden Gärten befind- lichen Hecken, Sträucher und Einzelbäume bleiben vom Vorhaben unbeein- trächtigt. Gleiches gilt für die lediglich außerhalb des Plangebiets vorhandenen Bestandsgebäude, Hinweise auf eine Nutzung der Südfassade des Reihenhau- ses an der nördlichen Plangebietsgrenze durch Gebäudebrüter wie zugängliche Nischen im Mauerwerk, oder Altnester konnten nicht festgestellt werden. Grundsätzlich können somit direkte bau- bzw. anlagebedingte Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gebäudebewohnender und an Gehölze, He- cken und Gebüsche gebundene Arten der Siedlungsbereiche und Gärten (Vö- gel und Fledermäuse) sowie ein daraus resultierendes eintreten von Verbots- tatbeständen ausgeschlossen werden. Während der Baufeldvorbereitung bzw. der Bauphase kann es zu temporären baubedingten Störwirkungen (Lärm, Erschütterungen, optische Störungen, menschliche Anwesenheit) kommen, welche jedoch auf das unmittelbare Um- feld (Siedlungsrandbereich mit Wohn- und Gewerbenutzung mit entsprechen- den Vorbelastungen) beschränkt sind. Davon könnten außerhalb der Plange- bietsgrenzen befindliche, potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten weit ver- breiteter Arten der Siedlungsbereiche geringfügig betroffen sein. Diese verfügen jedoch über eine hohe Störungsresistenz und sind an entsprechende Wirkun- gen bereits gewöhnt. Zudem finden sich im direkten Umfeld gleichwertige Aus- weichmöglichkeiten für die temporäre Bauphase vor. Im Rahmen des Vorha- bens wird ein Wohn-/Geschäftsgebäude mit rückwertigen Garagen auf einem vormals bebauten Grundstück errichtet wodurch keine relevanten bzw. verän- derten betriebsbedingten Störwirkungen zu erwarten sind. Zudem liegt die Flä- che bereits im bestehenden Siedlungsbereich. Art und Umfang der geplanten Bebauung entsprechen somit der vormaligen Nutzung. Möglicherweise den- noch in der weiteren Umgebung vorkommende Individuen planungsrelevanter Arten sind bereits an entsprechende Störwirkungen wie Anliegerverkehr, menschliche Anwesenheit und nächtliche Beleuchtung gewöhnt. Eine Zerstörung von Leitstrukturen bzw. Barriere- oder Fallenwirkung in Folge des Vorhabens tritt aufgrund fehlender Biotopstrukturen sowie Projektwirkungen nicht ein. 5.1 Vögel In Tabelle 2 dieses Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist unter „Bemerkung“ aufgeführt, ob die entsprechende Art unter den vor Ort vorgefunden Habitatbe- dingungen im Plangebiet potenziell vorkommen könnte. Zur Ermittlung der Auswirkungen des Eingriffs auf Tier- und Pflanzenarten sind gegebene Vorbe- lastungen zu berücksichtigen. 13
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Die im Messtischblatt aufgeführten Vogelarten übersteigen um ein Vielfaches die während der Ortsbegehung angetroffenen Arten. Bei den angetroffenen Ar- ten handelt es sich ausschließlich um nicht-planungsrelevante Arten, welche häufig in Gärten der Siedlungsbereiche anzutreffen sind. Die in Tabelle 2 aufge- führten Arten finden im Eingriffsgebiet keine essentiellen Habitatstrukturen (Le- bensraumfunktion) und Niststätten, oder besuchen das Eingriffsgebiet bzw. Um- feld nur als Nahrungsgäste oder Irrläufer. Das Untersuchungsgebiet weist keine Eignung für planungsrelevante Arten der geschlossenen Wälder auf. Arten wie der Kleinspecht benötigen beispielsweise lichte Laub- und Mischwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Hinweise auf eine Eignung konnte an den wenigen im Umfeld befindlichen Bäumen nicht festgestellt werden. Auch für den Kuckuck als Bewohner halboffener Parkland- schaften bzw. als randständige Waldvogelart fehlen geeignete Habitatstrukturen wie lichte und sonnige Laubwälder. Ausweichhabitate wie strukturreiche Gärten und Parkanlagen mit älterem Baumbestand liegen lediglich im Umfeld der Bau- fläche vor und bleiben vom Vorhaben unbeeinträchtigt. Für Gebäude- und Höhlen- bzw. Gebüschbrüter die auch Siedlungsbereiche aufsuchen, wie Gartenrotschwanz und Bluthänfling fehlen auf der Fläche so- wohl Gehölze als auch Gebäudenischen als potentiell geeignete Niststätten. Aufgrund der im Plangebiet vorliegenden Habitatstrukturen ist dieses als Fort- pflanzungs- und Ruhestätte bzw. essentielles Nahrungshabitat ungeeignet. Ein bau- oder anlagebedingter Verlust von potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten, bzw. betriebsbedingte Störungen von planungsrelevanten Arten kann somit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Luftjäger, wie die Mehlschwalbe und Rauchschwalbe, die das Gelände sowie den umgebenden Siedlungsrandbereich zur Nahrungssuche möglicherweise überfliegen, werden durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt. Auch nach dem Eingriff steht ihnen der Luftraum für die Nahrungssuche zur Verfü- gung. Gebäude welche als potentielle Neststandorte dienen könnten sind vom Vorhaben nicht betroffen. Aufgrund der im Plangebiet und auch im weiteren Umfeld vorhandenen Biotop- strukturen sowie geringen Flächengröße ist ein Lebensraumpotential im Unter- suchungsgebiet für Offenlandarten wie das Rebhuhn mit hinreichender Sicher- heit auszuschließen. Gleiches gilt für Zug-/Rast- und Wasservögel sowie an Habitatelemente wie Feuchtwiesen, Uferbänke und auch Auenwälder und dich- tes Unterholz in der Nähe von Gewässern gebundene Arten wie die Nachtigall. Das Gebiet ist bereits durch die angrenzende Bebauung, umliegende Gewer- bebetriebe und öffentliche Gebäude sowie die vormalige Nutzung als Wohnbau- fläche sowie die Lage im Siedlungsrandbereich und die damit verbundenen Lärmemissionen der Pkw und LKW in direkter Umgebung vorbelastet. Des Wei- teren verhindern die Störungen durch Straßenverkehr sowie menschliche An- wesenheit im Siedlungsbereich ein mögliches Vorkommen besonders stö- rungsempfindlicher planungsrelevanter Arten (insbesondere Offenland-Arten) im Eingriffsgebiet. 14
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Das Artenspektrum während der Ortsbegehung beschränkte sich im Wesentli- chen auf die in Siedlungsbereichen vorkommenden so genannten Allerweltsar- ten (z.B. Ringeltaube, Amsel), die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung keine vertiefende Beachtung finden, da sie sich in einem günstigen Erhaltungszu- stand befinden. Unter Berücksichtigung der artspezifischen Habitatansprüche und Verhaltensweisen der hier betrachteten Arten sind für keine dieser Arten Verbotstatbestände nach § 44 in Bezug auf die geplante Baumaßnahme zu se- hen. 5.2 Amphibien und Reptilien Reptilien oder Amphibien wurden bei der Ortsbesichtigung nicht angetroffen. Ein Vorkommen kann aufgrund der Lage im Siedlungsbereich, des mangelnden Lebensraumpotentials und der fehlenden Versteckmöglichkeiten oder potentiel- len Winterquartiere im Eingriffsgebiet ausgeschlossen werden. Auch für Amphibien gilt, dass ein Vorkommen aufgrund der erst seit kurzem bestehenden Habitatausprägung im Plangebiet sowie fehlender Oberflächen- gewässer, auch temporärer Kleinstgewässer und der bestehenden Baufeldvor- bereitung ausgeschlossen werden kann. Es besteht keine Betroffenheit. Ein Vorkommen von Reptilien kann aufgrund der Lage im Siedlungsbereich und des fehlenden Lebensraumpotentials durch den Mangel an geeigneten wärme- begünstigten Biotopstrukturen und potentiellen Winterquartieren (kein ungestör- ter Rohboden, Mager-/Trockenrasen, sonnenexponierte Stein-/ Totholzhaufen sowie Trockenmauern und Hanglagen) im Eingriffsgebiet ausgeschlossen wer- den. Ein Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch das Vorha- ben kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. 5.3 Säugetiere (Fledermäuse) Die Abfrage des Messtischblattes ergab für den Großraum potentielle Vorkom- men der Fledermausart Breitflügelfledermaus, aus dem Fundortkataster (@LINFOS) liegen jedoch keine Hinweise auf planungsrelevante Fledermausar- ten für das Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld vor. Während der Ortsbegehung wurde das Untersuchungsgebiet auf potentiell ge- eignete Habitatstrukturen, bzw. Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse abge- sucht. Die Existenz eines geeigneten Habitats bzw. Habitatkomplexes für Waldarten (bspw. Kleinabendsegler) kann im Untersuchungsgebiet ausge- schlossen werden, da die vorhandenen Strukturen im Untersuchungsgebiet keine größeren Gehölze in Verbindung mit einem strukturreichen Umland auf- weisen. Es fehlen im Umfeld beispielsweise essentielle Habitatelemente wie unterholzreiche Laubwälder mit einem großen Bestand an Baumhöhlen sowie potentielle Jagdgebiete wie Lichtungen, Waldränder und Grünland. Darüber hinaus bestehen im Untersuchungsgebiet durch Verkehr, Wohn- /Gewerbenutzung und Bautätigkeiten bereits Vorbelastungen in Form von Lärm, optischen Störungen (nächtlicher Beleuchtung, Lichtreflexe), Erschütterungen, menschlicher Anwesenheit und weiteren Beunruhigungen. Eine Betroffenheit 15
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg von entsprechenden Arten durch Verlust von Quartieren (Fortpflanzungs- und Ruhestätten, bzw. Winterquartiere), erhebliche Störungen, oder Individuenver- lust/-verletzung liegt aufgrund ungeeigneter Biotopstrukturen nicht vor. Ein Aus- lösen von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG durch bau-, an- lage- oder betriebsbedingte Wirkfaktoren kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist es aufgrund von Erfassungslücken möglich, dass zumindest häufigere Arten wie z.B. die Zwerg- und Breitflügelfledermaus im Untersu- chungsgebiet bzw. dem Siedlungsbereich angetroffen werden könnten. Ein wei- terer Abbruch oder bauliche Änderung von Bestandsgebäuden bzw. Entfernung von potentiell geeigneten Gehölzen findet im Rahmen der Maßnahme jedoch nicht statt. Bei der Zwergfledermaus handelt es sich um eine sehr anpassungsfähige Art, welche als Kulturfolger auch in Siedlungen häufig vorkommt. Sommerquartiere und Wochenstuben, aber auch Winterquartiere (hier zusätzlich Keller und Fel- sen) finden sich an einer Vielzahl von Gebäudetypen und Spaltenräumen. Auch Gehölze (tlw. Nistkästen) werden, häufig von Männchen, als Ruhestätten ge- nutzt. Als Nahrungshabitat dienen Kleingehölze, Gewässer und lockere Laub- Mischwälder sowie im Siedlungsbereich Gärten, Gehölze und Straßenlaternen. Die Breitflügelfledermaus ist eine fast reine Gebäudefledermaus in Siedlungs- und siedlungsnahen Bereichen mit hohem Gehölzanteil, welche nur in Aus- nahmefällen Baumhöhlen oder Nistkästen nutzt. Winterquartiere befinden sich in der Regel in Kellern, Stollen und Höhlen sowie geeigneten Spaltenverstecken an Gebäuden. Die Art nutzt einen Quartierverbund aus mehreren Ausweich- quartieren in enger Nachbarschaft, welche regelmäßig gewechselt werden. Da- bei handelt es sich um Hohlspalten in Dachkonstruktionen und Zwischendecken sowie Mauerwerk. Jagdgebiete sind Offenland und halboffene Landschaften, großflächige, oft beweidete Grünlandhabitate, Waldränder, Parks und Gärten sowie Straßenlaternen in einem Umkreis von zumeist unter 3 km (in Siedlungen selten weiter als 1000 m) um das Quartier. Das Plangebiet selbst verfügt über keine Gebäude oder Gehölze, welche als potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte bzw. Winterquartier dienen könnten, ein Verlust kann somit vollständig ausgeschlossen werden. Die Südfassade des angrenzenden Gebäudes an der Klever Str. war bereits zuvor Teil der ge- schlossenen Reihenhausbebauung. Das Lebensraumpotential des umgeben- den Siedlungsbereichs bleibt auch ihm Rahmen der Maßnahme erhalten, er- hebliche bau oder betriebsbedingte Projektwirkungen (Lärm, Licht) auf möglich- erweise im Umfeld vorhandene lokale Populationen können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, da diese den bereits bestehenden Vorbe- lastungen entsprechen und die Arten über eine geringe Störungsempfindlichkeit verfügen. Potentielle Störungen während der Bauphase sind lediglich temporär und auf das Nahfeld des Plangebietes beschränkt. Das Plangebiet ist möglicherweise als Teilbereich eines Jagdgebietes für Arten der Siedlungsbereiche und Gärten geeignet, es stellt aufgrund seiner geringen 16
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Größe und erst seit kurzem bestehenden Ausprägung jedoch keinesfalls ein essentielles Habitatelement dar. Gleichwertige Ausweichmöglichkeiten sind in großem Umfang im direkten Umfeld vorhanden, der Luftraum bleibt nach der Maßnahme noch teilweise als potentielles Nahrungshabitat erhalten. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Fledermauspopulatio- nen durch die geplante Baumaßnahme kann ausgeschlossen werden, Verbots- tatbeständen werden nicht ausgelöst. 6 Vermeidungsmaßnahmen Die Durchführung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, um ein Aus- lösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu ver- hindern, ist aufgrund fehlender Betroffenheit der betrachteten planungsrelevan- ten Arten durch vorhabenbezogene Projektwirkungen nicht erforderlich. 7 Gesamtbewertung In Anbetracht der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, dass durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Anholt BW 15 der Stadt Isselburg planungsrelevante Arten verletzt oder getötet werden (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) bzw. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) beschädigt oder zerstört werden. Des Weiteren sind keine Störungen zu erwarten, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population füh- ren könnten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass lokale Populationen von den geplanten Maßnahmen negativ betroffen werden könnten. Insbesondere bleibt die nach § 44 Abs. 5 BNatSchG zu schützende „ökologische Funktion“ der Fortpflan- zungs- und Ruhestätten (s. o.) durch die Planungen für alle planungsrelevanten Arten erhalten. 17
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 8 Literatur/Links GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN, F. HERHAUS, P. HERKENRATH, M.M. JÖBGES, H. KÖNIG, K. NOTTMEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. SCHUBERT, D. STIELS & J. W EISS (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. CHARADRIUS 52: 1-66. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): 12-17. (http://www.naturschutz-fachinformationssysteme- nrw.de/artenschutz/web/babel/media/artenschutzinfachplanungen.pdf) KIEL, E.-F. (2015): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (http://www.naturschutzinformationen- nrw.de/artenschutz/web/babel/media/einfuehrung_geschuetzte_arten.pdf) KAISER (2012): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustands (13.01.2012) (http://www.naturschutzinformationen- nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_art en.pdf) LANUV NRW (2013): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Messtischblätter, (http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start.html) MILDENBERGER, H. (1984): Die Vögel des Rheinlandes. Band 2, Papageien - Rabenvögel. Beitrag. Avifauna Rheinland Heft 19 – 21. DÜSSELDORF MKUNLV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Arten- schutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderli- cher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (AZ.: III-4 - 615.17.03.09). BEARB. FÖA LANDSCHAFTSPLA- NUNG GMBH (TRIER): J. BETTENDORF, R. HEUSER, U. JAHNS-LÜTTMANN, M. KLUß- MANN, J. LÜTTMANN, BOSCH & PARTNER GMBH: L. VAUT, KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE: R. W ITTENBERG. SCHLUSSBERICHT (http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/me dia/20130205_nrw_leitfaden_massnahmen.pdf) MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2017) (Hrsg.): „Methodenhandbuch zur Ar- tenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen – Bestandserfassung und Monito- ring. Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH Trier (M. KLUßMANN, J. LÜTT- MANN, J. BETTENDORF, R. HEUSER) & STERNA KRANENBURG (S. SUDMANN) u. BÖF Kassel (W. HERZOG). Schlussbericht zum Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen Az.: III-4 - 615.17.03.13. MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz NRW) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vor- kommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. DÜSSELDORF MUNLV (2010): VV-Artenschutz: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG(V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsver- fahren (VV-Artenschutz). – Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, 18
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 NWO (NORDRHEIN-W ESTFÄLISCHE ORNITHOLOGENGESELLSCHAFT) & LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (HRSG.), GRÜNEBERG, C., S. R. SUDMANN, J. WEISS, M. JÖBGES, H. KÖNIG. V. LASKE, M. SCHMITZ U. A. SKIBBE (2013): Die Brutvögel Nordrhein-Westfalens. LWL- MUSEUM FÜR NATURKUNDE. MÜNSTER SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K.SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvö- gel Deutschlands. RADOLFZELL SUDMANN, S.R., M. SCHMITZ, P. HERKENRATH, M.M. JÖBGES (2016): Rote Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens, 2. Fassung, Stand: Juni 2016. Charadrius 52: 67-108. 19
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg 9 Bilddokumentation vom 20.01.2020 Foto 1: Blick von Osten auf durch Bauzaun abgesperrtes Plangebiet Foto 2: Blick von Klever Str. auf das Plangebiet mit nördlich angrenzender Reihen- hausbebauung 20
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Foto 3: Blick von Süden auf das mit Hochstauden bestandene Baufeld und umgeben- den Siedlungsbereich Foto 4: Blick von Osten auf den westlich des Plangebiets befindlichen Außenbereich von Anholt 21
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 2. v. Ä. Bebauungsplan Anholt BW 15, Stadt Isselburg Foto 5: Blick von Osten auf südliche Plangebietsgrenze mit angrenzendem Resthof Dieser artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde vom Verfasser nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Litera- tur/Links erstellt. Kevelaer, 28.01.2020 Bearbeitung: M.Sc. Stadt- Landschaftsökologe Maik Schultz 22
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